BEKANNTMACHUNGEN. Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde // SPATENSTICH FÜR NEUEN NAHVERSORGER IN RÖDINGEN

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1 Amtsblatt der Landgemeinde Titz KARNEVAL BEKANNTMACHUNGEN Neues von den Vereinen zu den Sitzungen und Veranstaltungen Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde 13. Jahrgang // 5. Januar 2020 Ein Produkt von JAHRESKALENDER Was passiert bei den verschiedenen Vereinen in Rödingen // SPATENSTICH FÜR NEUEN NAHVERSORGER IN RÖDINGEN Foto (v.l (v.n.r.).n.r Maximilian Jagdfeld df (DI-Gruppe), Michael Velde (Archikturbür dfeld (Archikturbüro chikturbüro Velde), Benedikt Jagdfeld df (DI-Gruppe), Wilhelm Hintzen (Ortsvorsher Rödingen), Jürgen Frantzen dfeld Fr ( Titz) T, Armin Elsen (DI-Gruppe), und Thomas Laux (Netto Marken-Discount). Nach rund vier Jahren Planung feier die DI Deutsche Immobilien-Gruppe (DI-Gruppe) mit ihren Miern Netto und Café Schneider sowie Gäsn aus Politik und Verwaltung Anfang Dezember den Spanstich für ihren neuen Lebensmitlmarkt in Rödingen. Damit starn jetzt offiziell die Bauarbein für den nach neuesn Standards konzipiern Bau auf dem 5314 m² großen Grundstück. Fortsetzung auf der nächsn Sei

2 2 Amtsblatt der Landgemeinde Titz BESUCHSZEITEN IM RATHAUS Montag bis Mittwochtw von 7.30 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von 7.30 bis Uhr und bis Uhr Freitag von 7.30 bis Uhr OFFENE SPRECHSTUNDE Donnerstag von 9.00 bis Uhr Frau Buß, Tel.02463/ im Rathaus Titz, Landstraße 4, Raum U06 BEREITSCHAFTSDIENST DES ORDNUNGSAMTES Telefon: 112 WASSERWERK DER GEMEINDE TITZ Telefon: 02463/ BEREITSCHAFT Kanal und Straße Telefon: 02463/ LANDSCHAFTSWACHT FÜR DAS GEBIET DER GEMEINDE TITZ Michael Leifeld, Tel.: 02463/ DIE POLIZEI VOR ORT Sprechzein des Bezirksdienstbeamn Norbert Tiry Donnerstag von bis Uhr sowie nach Vereinbarung im Rathaus Titz, Raum 1 Tel.: 02463/ Mobil: 01522/ Fax: 02461/ Norbert.Ti ry@polizei.nrw.de STÖRUNGSSTELLE Telefonnummer: 0800/ Störungsformular: we.com/larneaus // SPATENSTICH Den symbolischen Spanstich nahmen Jürgen Frantzen, Wilhelm Hintzen (Ortsvorsher Rödingen), Thomas Laux (Netto Marken-Discount), Benedikt und Maximilian Jagdfeld (Geschäftsführung der DI-Gruppe), Armin Elsen (Leir Projekntwicklung der DI-Gruppe sowie Michael Velde (Archikturbüro Velde) vor. Titz-Rödingen ist einer von mehreren neuen Nahversorgungsmärkn, die wir in den nächsn Monan realisieren werden, erklärt Benedikt Jagdfeld. Das ist unser Beitrag zur Entwicklung von Infrastruktur im ländlichen Raum und damit zur Verbesserung der Lebensqualität. Denn neben der Versorgung mit Lebensmitln und Artikeln des täglichen Bedarfs sehen wir diese Or als Marktplätze von morgen. Or der persönlichen Begegnung, die aus der Verknüpfung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen entshen. Or, die wieder einen Mitlpunkt schaffen, der oft verlorengegangen ist. Wir freuen uns ganz besonders, dass wir damit in unserer unmitlbaren Nachbarschaft anfangen konnn, so der Dürener DI-Chef. Mit der Edeka-Tochr Netto Marken-Discount wird Deutschlands größr Lebensmitl-Discounr auf ca m 2 Mietfläche an der Kroschstraße einziehen. Hinzu kommt das ca. 100 m² große eigenständige Café der Bäckerei Schnei- der. Mit 79 PKW-Sllplätzen wird der neue Nahversorgungsmarkt in Rödingen zudem gut erreichbar sein. Die Fertigsllung des neuen Marks an der Kroschstraße avisiert die DI-Gruppe für Mai Anschließend strebt das Dürener Familienunrnehmen den Verkauf an einen Investor an. // PRIMUS-SCHULE: NEUE RUFNUMMER Zum 7. Januar 2020 bekommt die PRIMUS-Schule Titz eine neue Telefonanlage und damit auch eine neue Rufnummer: Diese laut: 02463/ Die neue Fax-Nummer laut 02463/ Die bisherigen Rufnummern (1364, 8346 und 1300) entfallen dann. Nächs Erscheinungsrmine Amtsblatt- Nr.: Redaktionsschluss Erscheinungsdatum // WIR GRATULIEREN HERZ- LICH ZUM GEBURTSTAG Frau Irmgard Kretz, Erkelenzer Str. 2b, Titz-Gevelsdor rf f, die am 9. Januar Jahre Herrn Gerhardrd Strohmeyer r,, An den Teichen 4, Titz-J ackerath, der am 11.Januar Jahre Frau Theresia Emmerich, Grüner Weg 5, Titz-A meln, die am 13. Januar Jahre Herrn Siegfried Sagan, Lövenstr. 18, Titz-J ackerath, der am 13.Januar Jahre Herrn Wilhelm Otn, Stockenend 1, Titz-J ackerath, der am 14.Januar Jahre Herrn Roland Wolff, Hauptstr. 30, Titz-A meln, der am 15. Januar Jahre Frau Margare Braß, Hauptstr. 61, Titz-A meln, die am 15. Januar Jahre Frau Ulrike Spenrath, Linnicher Str. 43, Titz, die am 15. Januar Jahre Frau Klara Dobbelsin, Rosenweg 10, Titz-Höllen, die am 17. Januar Jahre alt wird. Herrn Heinrich Büchel, Dackweilerstr. r. 27, Titz-Gevelsdor rf f, der am 19. Januar Jahre Herrn Johann Braun, Hasselswesw ilerstr. r. 22, Titz-Müntz, der am 19. Januar Jahre Frau Annemarie Jansen, Von-Hasselt-S tr. 12, Titz-Hassels -Hasselswe iler, die am 20. Januar Jahre Frau Gertrud Reur er,, Frankenstr. 26, Titz-Höllen, die am 20. Januar Jahre Frau Agnes Matzerath, Denkmalstr. 8, Titz-S piel, die am 23. Januar Jahre Frau Liesbeth Tremli, Heinestr. 30, Titz, die am 26.Januar Jahre Frau Maria Busch, Fliederwe g 7, Titz-Höllen, die am 27. Januar Jahre Frau Ilka-Maria Böhme, Goethestr. 12, Titz, die am 28. Januar Jahre alt wird.

3 Amtsblatt der Landgemeinde Titz 3 Die nachshenden Satzungen wurden ortsüblich bekannt gemacht. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschri vorgeschrieben sind, werden durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde am Rathaus in Titz für die Dauer von mindesns einer Woche vollzogen, wobei gleichzeitig durch das Inrnet ( w. de/bekanntmachungen) hierauf hinzuweisen ist. Alle öffentlichen Bekanntmachungen sollen in der Ausgabe des Amtsblatts der Gemeinde Titz, das auf den Anschlag an der Bekanntmachungstafel folgt, im vollen Wortlaut veröffentlicht werden. Maßgebend für den Vollzug der Bekanntmachung ist jedoch die Bekanntmachung nach Satz 1. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom (GV. NW.S.666/SG V.NW.2023) in der zur Zeit gelnden Fassung, die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschri en beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gelnd gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahrenre wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletz Rechtsvorschri und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, den 6. Dezember 2019 gez. Jürgen Frantzen // ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Benutzungs- und Gebührensatzung für Unrkünf für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Titz vom 6. Dezember 2019 Auf Grund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom (GV.NW S. 666 ff/ SGV.NRW.2023) in der zurzeit gelnden Fassung und der 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom (GV.NR W S. 712) in der zurzeit gelnden Fassung hat der Rat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Zweckbestimmung (1) Die Gemeine Titz unrhält zur vorübergehenden Unrbringung a) von ausländischen Flüchtlingen gem. 2 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz/FlüAG) vom (GV.NR W S. 93) in der jeweils gelnden Fassung und b) von ausländischen Flüchtlingen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhaln, c) von Obdachlosen, die gem. 14 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vom (GV.NR W S. 28) in der jeweils gelnden Fassung unrzubringen sind, Übergangswohnheime und Wohnungen bzw. Zimmer in Wohnungen nachfolgend Unrkünf genannt als öffentliche Einrichtungen. (2) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich. 2 Aufsicht, Verwaltung und Ordnung (1) Die Unrkünf unrshen der Aufsicht und der Verwaltung der Gemeinde Titz. (2) Die Gemeinde Titz erlässt für die Unrkünf eine Hausordnung, die das Zusammenleben der Benutzer, das Ausmaß der Benutzung und die Ordnung in den Unrkünfn regelt. Die Hausordnung ist Bestandil der Satzung. 3 Unrkünf (1) Zur vorübergehenden Unrbringung von ausländischen Flüchtlingen und Obdachlosen unrhält die Gemeinde Titz als Gemeinschaftsunrkünf die gemeindeeigenen sowie die von der Gemeinde angemien Objek. (2) Darüber hinaus gilt diese Satzung auch für Wohnungen, die den Personengruppen nach 1 Absatz 1 zum Zweck der Verhinderung oder Beseitigung der Wohnungslosigkeit zugewiesen wurden und die sich nicht in einer Unrkunft nach Absatz 1 befinden. Auch diese Wohnungen geln als Unrkünf im Sinne dieser Satzung. 4 Benutzungsverhältnis (1) Die Unrkünf dienen der vorübergehenden Unrbringung der in 1 genannn Personengruppen. (2) Über die Belegung der Unrkünf entscheidet die Gemeinde Titz nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie ist berechtigt, im Rahmen der Kapazitän und der Sicherung der geordnen Unrbringung bestimm Wohnräume nach Art, Größe und Lage zuzuweisen. Ein Anspruch auf eine Zuweisung einer bestimmn Unrkunft oder auf ein Verbleiben in einer bestimmn Unrkunft besht nicht. (3) Der Wohnraum in der Unrkunft wird durch schriftlichen Bescheid zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt unr dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Mit dem Widerruf erlischt das Recht auf Benutzung des zugewiesenen Wohnraums. Den nutzungsberechtigen Personen kann jederzeit das Recht für die Benutzung der Unrkunft entzogen werden bzw. ihnen können nach vorheriger Ankündigung kurzfristig andere Unrkünf zugewiesen werden. Dies gilt insbesondere a) wenn Räumlichkein für dringendere Fälle in Anspruch genommen werden müssen, b) bei Missachtung des Hausfriedens oder Verstoß gegen Bestimmungen der Hausordnung oder dieser Satzung oder c) bei Standortveränderungen der Unrkünf oder d) wenn die Belegungsdich verändert werden soll oder e) wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist und wenn trotz schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde keine ausreichenden Bemühungen zur aktiven Wohnungssuche vorliegen und wenn zumutbare Alrnativen auf dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung shen oder f) wenn die Benutzungsgebühren nicht gezahlt werden. (4) Es entsht kein Mietverhältnis, sodass keine Mierschutzbestimmungen Anwendung finden. Die Gemeinde Titz besitzt und behält über die zugewiesenen Räume die volle und ausschließliche Verfügungsgewalt. (5) Der Benutzer hat die Unrkunft unverzüglich zu räumen, wenn 1. die Einweisung widerrufen wird, 2. der Benutzer seinen Wohnsitz in rechtlich zulässiger Weise wechselt. Die Räumung einer Unrkunft kann nach den Vorschrifn des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zwangsweise durchgesetzt werden. Der betroffene Benutzer ist verpflicht, die Kosn einer Zwangsräumung zu tragen. (6) Das Benutzungsverhältnis endet sofern die Bewohner sich ohne vorherige Ankündigung mehrere Tage (mindesns drei) in Folge nicht in den Ihnen zugewiesenen Unrkünfn aufhaln. Die Räume werden daraufhin in den Ursprungszustand zurück versetzt. Fortsetzung auf nächsr Sei

4 4 Amtsblatt der Landgemeinde Titz Fortsetzung von vorheriger Sei 5 Benutzung der überlassenen Räume (1) Zur Benutzung der zugewiesenen Räume sind nur die in der Einweisungsverfügung genannn Personen berechtigt. Die Aufnahme anderer Personen bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Gemeinde Titz. Dies gilt nicht für Kinder, die während des Benutzungsverhältnisses geboren werden. (2) Die überlassenen Räume dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt werden. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unrkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nicht vorgenommen werden. (4) Eigene Einrichtungsgegenstände dürfen nur mit der Zustimmung der Gemeinde Titz in die Unrkunft gebracht werden. Die Zustimmung kann befrist oder mit Auflagen versehen werden. (5) Die Gemeinde Titz kann bauliche oder sonstige Veränderungen, die ohne ihre Zustimmung vorgenommen wurden, auf Kosn des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder hersllen lassen. (6) Soweit die eingewiesenen Personen mit der Raumzuweisung eine Möblierungsgrundausstattung (Bett, Bettwäsche, Tisch, Stuhl, Kleiderschrankabil, Kochslle) durch die Gemeinde Titz ausgehändigt bekommen, verbleibt diese Grundausstattung im Eigentum der Gemeinde; nach Aufhebung der Einweisungsverfügung sind die überlassenen Gegenstände an die Gemeinde zurückzugeben. Beschädigs, veräußers oder entsorgs Mobiliar ist von den Benutzern zu ersetzen. 6 Pflichn der Benutzer (1) Die Benutzer sind verpflicht 1. den Hausfrieden zu wahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen, 2. die ihnen zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln; die Wohnund Gemeinschaftsräume sind wöchentlich sowie die Küche und Sanitärbereiche täglich zu reinigen, 3. die nach der Hausordnung zuständige Slle der Gemeinde Titz unverzüglich von Schäden am Äußeren und Inneren der Räume in der zugewiesenen Unrkunft zu unrrichn, 4. auf Verlangen der Gemeinde Titz vorzusprechen und einen Nachweis über ihre Bemühungen um eigenen Wohnraum vorzulegen (betrifft die in 1 Absatz 1 Buchst. bund c genannn Personen). (2) Solln die Bewohner ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, kann die Gemeinde Titz dies auf Kosn der Bewohner veranlassen. 7 Verbo (1) Den Benutzern ist es ohne schriftliche Erlaubnis der Gemeinde Titz unrsagt, 1. in die Unrkunft entgeltlich oder unentgeltlich Drit aufzunehmen. Die besuchsweise Aufnahme von Dritn bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde Titz, 2. die Unrkunft zu anderen als zu Wohnzwecken zu benutzen, 3. die Haltung von Tieren jeglicher Art; dieses Verbot gilt nicht für eingeschränk Personen, die einen ausgebilden Hilfshund besitzen, 4. Marialien wie z. B. Glas, Holz, Garnabfälle und gebrauchsunfähige Gerä auf dem Grundstück zu lagern oder abzusllen, 5. Um-, An- und Einbaun sowie Installationen oder andere Veränderungen der Unrkunft vorzunehmen, 6. ausgehändig Schlüssel der Unrkunft nachzumachen und an Drit weirzugeben, 7. in den Wohnräumen der Unrkunft zu rauchen, 8. ohne vorherige Anweisung durch die Gemeinde Titz die Schlösser auszutauschen bzw. neu anzubringen. (2) Verstöße gegen das Verbot der Tierhaltung unr Abs. 1 Nr. 3führen zur Überlieferung des Tieres in ein Tierheim. Die Kosn für die Überlieferung tragen die Benutzer. (3) Verstöße gegen Abs. 1 Nr. 4und 5 werden zu Lasn der Benutzer wieder in den Ursprungszustand versetzt bzw. entsorgt. 8 Betren der Unrkünf Die Beauftragn der Gemeinde Titz sind berechtigt, die Unrkünf nach Absprache mit den Benutzern zu betren. Bei Gefahr im Verzug können sie jederzeit ohne vorherige Ankündigung die Unrkunft/ Wohnräume betren und sich gegebenenfalls zwangsweise Zutritt verschaffen. Die Gemeinde Titz behält für diesen Zweck einen Zimmerbzw. Wohnungsschlüssel zurück. 9 Instandhaltung der Unrkünf (1) Die Instandhaltung der Unrkünf obliegt der Gemeinde Titz. (2) Die Benutzer sind nicht berechtigt, auftrende Mängel auf Kosn der Gemeinde Titz beseitigen zu lassen. 10 Verlassen der Unrkünf (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses haben die Benutzer die Unrkunft vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Alle Schlüssel sind den Beauftragn der Gemeinde Titz zu übergeben. (2) Bei beabsichtigr Aufgabe der Unrkunft ist der Benutzer verpflicht, die zuständige Slle der Gemeinde Titz mindesns eine Woche vor dem Auszug zu benachrichtigen. 11 Haftung (1) Die Gemeinde Titz haft gegenüber den Benutzern nur für Schäden, die von ihren Organen oder Beauftragn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind. (2) Die Benutzer hafn der Gemeinde Titz für alle Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. Sie hafn auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritn, die sich mit ihrem Willen in der Unrkunft aufhaln. (3) Die Benutzer hafn ferner für alle Schäden, die der Gemeinde Titz oder nachfolgenden Benutzern dadurch entshen, dass sie die Unrkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht vollständig geräumt und besenrein zurückgegeben oder nicht alle Schlüssel übergeben haben. (4) Schäden und Verunreinigungen, für welche die Benutzer verantwortlich sind, kann die Gemeinde Titz auf Kosn der Benutzer beseitigen lassen. 12 Benutzungsgebühr (1) Die Gemeinde Titz erhebt für die Benutzung der in 2 Absatz 1 genannn Gemeinschaftsunrkünf Benutzungsgebühren. (2) Die Gebühren richn sich nach den tatsächlich entshenden Kosn bzw. nach den Kosn, die durch die Gemeinde Titz ermitlt werden. (3) Die Gebührenpflicht entsht von dem Tag an, ab dem der gebührenpflichtigen Person die Unrkunft zugewiesen wurde. Das Benutzungsverhältnis und die Gebührenpflicht enden mit dem Tag der Übergabe und Abnahme an bzw. durch den Hausmeisr. er. Eine vorübergehende Abwesenheit entbindet nicht von der Gebührenpflicht. (4) Die Benutzungsgebühr ist jeweils monatlich, und zwar späsns bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, an die Gemeindekasse zu entrichn. Bei Einzug in die Unrkunft und bei Auszug aus der Unrkunft erfolgt eine taggenaue Berechnung der Kosn. Überzahlungen insbesondere bei Auszug sind auszugleichen. 13 Stromkosn (1) Die Gemeinde Titz schließt für alle Gemeinschaftsunrkünf Stromlieferungsverträge mit einem Stromanbier ab. Für die Nutzung des Stroms in den Objekn ist von jeder eingewiesenen Person eine monatliche Pauschale zu entrichn. (2) In Einzelunrkünfn schließen die zugewiesenen Personen selbst die Stromverträge ab. 14 Gebührenschuldner Zur Zahlung der o.g. Benutzungsgebühr und der Stromabschläge sind die Personengruppen nach 1 Absatz 1 Buchst. a-c verpflicht, die auf der Grundlage der ihnen eriln Einweisungsverfügung in die Räumlichkein der Unrkünf eingewiesen wurden. 15 Bußgeldandrohung/Zwangsmaßnahmen (1) Für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Satzung wird gemäß 7 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkein in der derzeit gültigen Fassung, eine Geldbuße von 5,00 bis 1.000,00 angedroht, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht bereits eine Strafe oder Geldbuße vorsehen. (2) Im Übrigen geln hinsichtlich der Zwangsmitl die Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung. (3) Auch können nach schriftlicher Androhung und nach Ablauf der gesetzlichen Frist die vorgeschriebenen Handlungen anslle und auf Kosn des Verpflichn durch die Gemeinde Titz oder die von ihr Beauftragn zwangsweise vorgenommen werden (Ersatzvornahme). 16 Inkrafttren Diese Satzung tritt am Tag Bekanntmachung in Kraft. nach der

5 Amtsblatt der Landgemeinde Titz 5 // ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Hausordnung für die Gemeinschaftsunrkünf der Gemeinde Titz Ein friedliches Zusammenleben der Bewohner von Gemeinschaftsunrkünfn ist nur dann störungsfrei möglich, wenn sich jede Person von dem Gedanken der Gemeinschaft lein lässt und bestimm grundlegende Regeln des Zusammenlebens berücksichtigt. Diese Hausordnung soll dazu beitragen, den Aufenthalt in den Unrkünfn so angenehm wie möglich zu gestaln. Daher sind die nachfolgend genannn Anforderungen gewissenhaft einzuhaln. I. Allgemeine Nutzungs- und Verhalnsregeln 1. Die Nutzung der Gemeinschaftsunrkünf ist nur Personen gestatt, die dort eingewiesen wurden. 2. Es ist verbon, ohne Zustimmung der Gemeinde Besucher / nicht eingewiesenen Personen in den Räumlichkein Unrkunft bzw. Übernachtungsmöglichkein zu gewähren. 3. Ausgehändig Schlüssel für die Unrkünf dürfen weder eigenmächtig vervielfältigt noch an Drit weirgegeben werden. Beim Auszug sind die Schlüssel an einen Beauftragn der Gemeinde zurückzugeben. Sofern keine Rückgabe erfolgt oder Schlüssel verloren gehen, sind die Kosn für den Ersatz der Schlüssel vom verantwortlichen Bewohner der Unrkunft zu tragen. Die nächs Ausgabe des Amtsblats Titz erscheint in drei Wochen, am Sonntag, 26. Januar 2020, Redaktionsschluss ist am 15. Januar Tex und Mitilungen für das Amtsblatt sind bis zum jeweiligen Redaktionsschluss an diese -Adresse zu senden: amtsblatt@gemeinde-titz.de // REDAKTIONSSCHLUSS Bit beachn Sie bei Ihren Beiträgen folgendes: 1.) Es wird geben, bei eingesandn Textdaien auf jegliche Formatierung (größere Zeilenabstände, Rahmen, Schattierungen o.ä.) zu verzichn. Die Beiträge werden in einem einheitlichen Layout veröffentlicht, weshalb diese Veränderungen beim Druck des Amtsblats keine Berücksichtigung finden können. 2.) Bit schreiben Sie keine Beiträge auf Kopfbögen oder ähnliche Vordrucke. Auch diese können beim Druck des Amtsblats nicht berücksichtigt werden, was zu umfangreichen Nachbearbeitungen führt. Eine einfache Textdai (im Word-Format) ist ausreichend und im Sinne einer schnellen Bearbeitung erwünscht. Enthaln Beiträge Fotos, so sind diese gesondert als JPEG-Dai zu übersenden. Bit geben Sie Ihren Text- und Fotodaien den gleichen Namen, am besn nach Ihrer Institution (z.b. MGV Konzert.., Kiga Müntz Ausflug, IG Titz Termine 4. Es dürfen nur die in der Einweisungsverfügung genannn Räumlichkein genutzt werden. Eigenmächtiger Wechsel oder Tausch der zugeiln Unrkünf ist unrsagt. 5. Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist Nachtruhe einzuhaln. In dieser Zeit ist das Lärmen (lau Musik, laus Fernsehen, laus Reden, Türen schlagen oder ähnliches) verbon. Die Nachtruhe der Mitbewohner darf nicht gestört werden. 6. Die Haustüre ist immer geschlossen zu haln. 7. Die Lagerung von Gegenständen in den Kellerräumen oder auf den Grundstücken der Unrkünf ist nur nach Absprache mit der Gemeinde gestatt. Bei einer unrechtmäßigen Nutzung werden die gelagern Gegenstände nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung zu Lasn des Verursachers entsorgt. 8. Die Fluchtwege in den Gebäuden sind aus Brandschutzgründen immer freizuhaln. Es dürfen keine Gegenstände in den Fluren und Treppenhäusern der Unrkünf abgesllt werden. Sofern Kinderwagen benötigt werden, sind diese so aufzusllen, dass die Fluchtwege nicht versperrt werden. 9. Fahrräder oder Motorräder dürfen nicht innerhalb der Gemeinschaftsunrkünf abgesllt werden, es sei denn, es werden geeigne Räumlichkein zur Verfügung gesllt. Ansonsn ist das Absllen nur im Außenbereich des zugehörigen Grundstücks zulässig. 10. Gewerbliche Tätigkein dürfen weder in der Unrkun noch auf dem Grundstück ausgeübt werden. Ausnahme hiervon sind die von der Gemeinde Titz beau ragn Arbein. 11. Die Haltung von Tieren ist unrsagt. II.Reinhaltung der Unrkünf und Gemeinschaftsräume 1. Die in die Gemeinscha sunrkun eingewiesenen Personen sind zur Reinhaltung der ihnen zugewiesenen und der gemeinscha lich genutzn Räumlichkein verpflicht. 2. Die Wohn- und Gemeinscha sräume sind mindesns 1 x wöchentlich, Küche und Sanitärbereiche sind täglich zu reinigen. Es gibt keine Putzkrä e, die die von Ihnen genutzn Räume säubern. 3. Die Küchenbenutzung ist einvernehmlich mit den übrigen Hausbewohnern zu regeln. Da alle Hausbewohner das Recht haben, eine saubere Küche zu benutzen, sind die Herdplatn nach der Nutzung sofort auszuschaln, die Küche ist wieder aufzuräumen und von Kochspuren zu säubern (Reinigung von Geschirr, r, Herd und Spüle sowie Beseitigung von herumliegenden Resn). 4. Die Wohn- und Gemeinscha sräume sind täglich ausreichend zu belü en. 5. Die Bewohner sind verpflicht, anfallenden Hausmüll ordnungsgemäß zu trennen und über die bereitgeslln Müllgefäße zu entsorgen. usw.), damit die Zugehörigkeit für die Gemeinde und den Verlag eindeutig ist. Fotodaien solln mindesns 1 MB groß sein, um eine deutliche Abbildung zu gewährleisn. 3.) Um eine möglichst problemlose Bearbeitung Ihrer Beiträge zu gewährleisn, werden Sie geben, eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen anzugeben. So ist sichergesllt, dass im Falle von Komplikationen eine schnelle Absprache mit Ihnen möglich ist. Priva und gewerbliche Anzeigen sind bit direkt an den SuperSonntag-Verlag unr Telefon: +49 (2461) oder karl-heinz.mollers@medienhausaachen.de zu richn! 6. Sofern Ungezieferbefall festgesllt wird, sind die Beau ragn der Gemeinde unverzüglich zu informieren. Eventuell notwendige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen müssen von den eingewiesenen Personen geduldet werden. III. Behandlung der Unrkünf und der Einrichtung 1. Die Gemeinscha sunrkün e und die sich darin befindlichen Einrichtungen sowie Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und beim Auszug in einwandfreiem und sauberen Zustand zu übergeben. 2. Das Kochen sowie das Anzünden offener Flammen (z.b. Kerzen, Kohle) ist in den Schlafräumen aus Gründen des Brandschutzes verbon. 3. Das Rauchen in jeglicher Form (einschließlich E-Zigaretn und Shishas) ist aus Gründen des Nichtraucherschutzes und des Brandschutzes in allen Räumen der Gemeinscha sunrkün e unrsagt. 4. Den Benutzern der Gemeinscha sunrkün e ist nicht gestatt, am vorhandenen Mobiliar oder in den zugewiesenen Räumen Veränderungen jeglicher Art (z.b. Installation von Telefonanschlüssen, Einbau fest installierr Annnenanlagen oder ähnliches) vorzunehmen. 5. Jede eigenmächtige Veränderung an den elektrischen Leitungen ist verbon. 6. Die Unrkün e werden ausreichend beheizt; ein zusätzliches Beheizen mit elektrischen Gerän oder Gasheizöfen ist nicht gestatt. // KREIS DÜREN Die Betreuungsst euungsslle elle des Krei- ses Düren biet regelmäßige Sprechstunden zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmachn und Patiennverfügung in den Räumlichkein des Rathauses an. Sfan Schnee, Mitarbeir der Betreuungsst euungsslle elle des Kreises Düren, berät Sie dazu und zu allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung gern, und zwar vertrau- lich, neutral und kosnlos, denn einige formale Besonderhein gilt es bei der Vorsorge zu beachn. Eine Anmeldung ist erforderlich. Beratungsort: Besprechungszim- mer Raum 25, Rathaus, Landstr. 4, Titz. Anmeldung bit unr Telefon 02463/ Termine: , , , , jeweils donnerstags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr

6 6 Amtsblatt der Landgemeinde Titz // RADSPORTABTEILUNG DES SV MALEFINKBACH Wie bereits in den letzn Jahren fand am 25. November 2019 in der Bürgerhalle Müntz die Siegerehrung des Radsportbezirks Aachen statt. Unsere aktiven Radsportler haben sich dort wieder mehr wie achtbar geschlagen und die Mannscha swer rt tungen dominiert. Da wir in unserem Verein den größeren Wert auf die Mannscha en -anstatt auf die Einzelwertungen - legen und aus diesen Gründen auch keinen Vereinsmeisr küren, waren wir sehr glücklich darüber, r, dass wir mit der Damenmannscha den zwein Platz und mit der Herrenmannscha re den ersn Platz erreichtre haben. Für unsere Damen war esdas ers Mal, dass sie nicht ganz oben auf dem Treppchen standen. Die Vereinsmeisrscha im Bezirk Aachen konnn wir jedoch zum dritn Mal hinr r- einander gewinnen, worauf wir sehr stolz sind. Diese Ergebnisse belegen den großen Teamgeist und die Geschlossenheit, die in der Mannscha sckt.wir sind der Meinung, dass es mehr Freude und eine bessere Gemeinscha gibt,wennallefürdasgleicheziel am Ende der Saison fahren, als wenn jeder seine persönlichen Ziele in den Vordergrund sllt. Jedenfalls ist das die Philosophie unserer Abilung. Aber auch in den Einzelwer- tungen können wir Erfolge vorweisen und brauchen uns nicht zu verscken. Bei den Damen 1belegn wir Plätze 2, 6und 7, bei den Damen 2 hatn wir keine Teilnehmerin. Ranglis Damen Top 33 belegen wir die Plätze 1, 3,7, 20 und 21. Damit haben wir alle Fahrerinnen aus unserer Damengruppe erneut unr den ersn 33 Plätzen. Bei den Herren re 1belegnwie die Plätze 2, 3, 4,5und8,beidenHerren re 2diePlätze4,9und 10 sowie bei der Ranglis Herren re Top 60 die Plätze 1, 4, 7, 22, 23, 47, 49, 50 und 59. Auch alle zehn Männer, die für den SV Malefink- bach fahren, konnn sich unr den besn Top 60 platzieren, was sehr erfreulichre ist. Ein wenig Statistik: Die Damen und Herren re haben zusammen Wertungskilomererfahren r (ohne Trainingskilomet er),wobei derjenige mit den meisn Kilomern km und der mit den wenigsn km zurückgelegt hat. Wir hatn 542 Teilnahmen an100verschiedenenveranstaltungeninder Zeit vom 16. März 2019 bis zum 13. Oktober Dabei hat eine Person 100 Teilnahmen (d.h. an jeder Veranstaltung ilgenommen) und die Person mit der geringsn Zahl 28 Teilnahmen. Aber eine Person muss man besonders loben. Auch wenn es bei uns nicht üblich ist persönliche Leistungen hervo rzuheben, denn als erss kommen die Mannscha en. Dieses Jahr darf man aber einen Namen nennen, Dier Schurig. Dier Schurig hat dieses Jahr eine Leistung erbracht, die in dieser Konsequenz einmalig ist. Er hat am Deutschland Cup ilgenommen, am NRW Cup und am Hessen Cup und hat von allen drei Radserien das Trikot mit nach Hause gebracht, bei Strecken von mindesns 201 bis zu 264 km mit bis zu 3300 Höhenmern!!!!. Er ist viele Wochenenden mit dem Auto durch Deutschland unr rw wegs gewesen und dann noch 400 bis 450 km Rad gefahren. Das ist ganz ganz großer Sport für einen Mann, der auch noch fünf Tage in der Woche ganztags körperlich arbein muss. Und dann war da ja noch das Bundesradsporttr re efffe en im Juli 2019 mit Startund Ziel in Neustadt an der Weinstraße. Es war für uns das ers Mal, dass wir uns mit den Vereinen ausganzdeutschlandgemessenhaben.acht Tage durch Rheinland-Pfalz bei Temperaturen in den Weinbergen am Nachmittag bis 43 Grad. Zielvorgabe war es unr die ersn 25 Teams zu kommen, was wir mit dem 21. Platz und zurückgelegn Kilomern auch geschafft haben. Auf jeden Fall sind wir nicht nur in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen angekommen, wir sind in Deutschland angekommen. Es war trotz der Hitze eine schönewoche, inderwirauchneuebekannt- scha en machen konnn. Sportler aus dem Saarland z.b. sind dann auch noch mal im Sepmber zu unserer RTF gekommen. Eine tolle Sache. Unser Team beim Bundesradsporttr ttreff effen: en: Frauke und Dier Schurig, Hermann-Josef Moll, Klaus Riemenschneider und Ulrich Goebbels. Dann gibt es noch eine Scan und Bike Wertung, die von den Landesve rbänden Meck- lenburg-vorpommern, Niedersachsen, Nord- rhein-we stfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland und Bayern veranstalt wird. Die Teilnahme ist freiwillig. Bei den Männern gab es 1576 und bei den Frauen 424 Teilnehmer. Wir haben es geschafft,i n den drei Kagorien bei den Männern immer mindesns einen unr die ersn zehn Teilnehmern zu bekommen, bei den Frauen immer eine unr die ersn 30 Teilnehmerinnen. Auch dieses Jahr haben sich die Radsport- ler von Helowa, aus der Partnergemeinde Lontzen, und wir uns weir angenähert. Es wurde gegenseitig an den Radsportv tveran- staltungen des anderen Vereins ilgenommen versuchen wir den großen Wurf und wollen mit den Radsportlern von Eijs- den-margran aus den Niederlanden eine Radsportv tveranstaltung über drei Länder veranstaln. Dies alles können wir als Verein nur erreichen, wenn alle an einem Strang ziehen und wir uns gut organisieren, denn alle Kosn von Holzimmern über Autos und Benzin, Fahr- rädern und Startgeldern, Essen und Trinken, alles das zahlen unsere Sportler aus ihrer eigenen Tasche!!!! Unsere Damenmannscha 2019 : Monika Fähnrich, Biggi Goebbels, Julia Goebbels. Unsere Herrenmannscha 2019: Her- mann-josef Moll, Klaus Riemenschneider, Alfred Gorontzi, Dier Niessen, Fred Oellers, Dier Schurig, Joachim Goebbels und Ulrich Goebbels. Für die nächs Saison kommen noch eine Dame und drei Herren dazu. Aber die größ Anerkennung über die Gren- zen auch von NRW hinaus haben wir durc h die Teilnahme an mehrer eren en Aktionen im sozialen Bereich erfahren. Wir sind für die Kin- der-leukämie-bewegung, für die Krebshilf ebshilfe e und die Kinderhospiz-Bewegung unseres Mitglieds Horst Schmidt gefahren und haben auch viele kleinere Sachen gemacht. Darauf sind wir sehr stolz und wollen diese Sei auch noch weir ausbauen. Dankbar sein dafür, dass wir noch so fit und gesund sind, um diese Kinder und Menschen ein wenig zu unrstützen, die dieses Glück nicht haben. In den ersn vier Jahren haben wir vieles ver- ändert, wollen uns aber noch verbessern.wir shen auch im Verwaltungs- und Organisa- tionsbereich des Radsportbezirks Aachen in der ersn Reihe. Durch unsere sozialen Aktionen haben wir einen großen Bekannt- heitsgrad erreicht, besonders auch in Rheinland-Pfalz und in Nordhessen. Dies spüren wir auch dadurch, dass Personen aus dem öffentlichen Leben uns zu diesen Aktionen gratulieren oder sich bei uns für den Einsatz bedankt haben. Dieses Jahr haben wir am 9.Sepmber 2019 zum ersn Mal mit der Landfolge Garzweiler gemeinsam unsere RTF bestritn. Diese Zusammenarbeit wollen wir auch gerne gemeinsam weir ausbauen. Bedanken möchn wir uns bei allenbürgern aus Hasselswe iler, Müntz und Hompesch sowie bei den Betrieben für ihre Spendenbereitscha,,für die Unrstützung durch die Teilnahme an Radtour ouren, die Hilfe bei den Veranstaltungen, Kuchenspenden und vieles mehr. Dies gilt im Besonderen auch für unseren Jürgen Frantzen und die Mitarbeir der Gemeinde Titz. Vereinsleben kann nur funktionieren, wenn Menschen et- was machen, anpacken und sich gemeinsam unrstützen. Der SV Malefinkbach wünscht allen Lesern ein gesundes und gus Jahr // IMPRESSUM Herausgeber und verantwor tlich für den Inhalt: der Gemeinde Titz, Landstraße 4, Titz, Telefon: 02463/6590, Fax: 02463/659-99, info@gemeinde-titz.de Verlag: Medienhaus Aachen GmbH, Dresdener Straße 3,52068 Aachen, Geschäftsführer: Jürgen Carduck, Andreas Müller Druck: Euregio Druck GmbH, Dresdener Str. 3, Aachen. Das Amtsblatt erscheint alle drei Wochen und wird kosnlos an die Haushal im Gemeindegebiet als Beilage des Super Sonntag verilt. Auflage: Exemplare // MARINESPIELMANNSZUG 79 JACKERATH Einladung zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 9. Februar 2020 um Uhr, Vereinsheim, Gaststät Ongsiek, Jackerath Tagesordnungspunk: Begrüßung durch den Vorsitzenden Bericht des Vorstandes Bericht des musikalischen Leirs Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Spielplan 2020 Sonstiges Wir freuen uns über vollzähliges und pünktliches Erscheinen. Allen Freunden des Marinespielmannszugs wünschen wir ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr. Mit kameradscha lichem Gruß Gaby Pers Geschä sführerin

7 Amtsblatt der Landgemeinde Titz 7 // SOZIALES ENGAGEMENT // PERSONALVERSAMMLUNG Letzr Freitag vor dem Weihnachtsfest und damit traditionell ein Tag, an dem der Personalrat der Gemeinde Titz zur Personalversammlung einlädt. Bei dieser Feier werden die Mitarbeirinnen und Mitarbeirn für runde Geburtstage, Dienstjubiläen, bestandene Prüfungen und andere persönliche Ereignisse ge- Foto: LSB NRW/Bowinkelmann ehrt. Es war ein sehr erfolgreiches, aber gleichzeitig auch sehr anstrengendes Jahr für unsere Gemeinde. Ohne die engagier Mitarbeit der enorm motiviern Beschäftign in allen Leistungsbereichen des Konzerns Landgemeinde sähe unser Gemeinwesen anders aus. Besn Dank dem gesamn Team! Sie sind sportlich und möchn gerne anderen Menschen etwas beibringen? Sie sind inressiert an einer breinsportlich- und praxisorientiern Tätigkeit im Verein oder möchn fachfremd Sport in der Grundschule oder Sekundarstufe (anerkannt durch Bezirksregierung) unrrichn? Mit dem Ehrenpreis für Soziales Engagement sollen Personen, Gruppen oder Vereine, die sich ehrenamtlich/ unentgeltlich über einen längeren Zeitraum durch herausragende, vorbildliche Leistungen im sozialen Bereich engagiert haben, öffentlich öff herausgehoben und geehrt werden. In Ausnahmefällen können auch herausragende Einzelleistungen geehrt werden. Vorschläge zum Ehrenpreis können eingereicht werden von Organisationen, Vereinen und Kommunen sowie von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Düren. Darüber hinaus wird im Rahmen der Ehrenpreisverleihung für Soziales Engagement der INDELAND-Preis ausgelobt. Mit diesem Preis werden Personen, Gruppen oder Vereine geehrt, die sich im Indeland (Stadt Eschweiler, Eschweiler Stadt Jülich, Stadt Linnich, Gemeinde Inden, Gemeinde Aldenhoven, Gemeinde Langerwehe, Gemeinde Niederzier) einmalig ehrenamtlich/unentgeltlich engagiert oder durch eine besonders herausragende Leistung im Indeland verdient gemacht haben. Auch hierfür sind alle Organisationen, Vereine, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Vorschläge einzureichen. Die Bewerbung kann durch einen Vordruck (Word-Dokument) erfolgen, der auf der Websei des Kreises Düren unr www eis-dueren.de/ehrenpreis zur Verfügung gesllt wird. Dieser soll nach dem Ausfüllen in Pa- pierform oder per an die unn genann Kontaktperson übersandt werden. Bei formlosen Bewerbungen sind folgende Angaben erforderlich: Name, Anschri, Telefonnummer, lefonnummer lefonnummer, Adresse der/des Vorschlagenden; Name, Anschri, Telefonnummer, lefonnummer lefonnummer, Adresse der/des zu Ehrenden (Person/Gruppe/Verein/Institution); Ausführliche Darsllung der ehrenamtlichen Tätigkeit der/des zu Ehrenden; Vorschläge für den Ehrenpreis für Soziales Engagement und den INDELAND-Preis werden erben bis zum 15. März 2020 an den Landrat des Kreises Düren Stabsslle für Kreistagsangelegenhein und Kultur Düren Tel / ; h.hillebrandt@kreis-dueren.de Die Preisverleihung findet am 27. Mai 2020 in der Festhalle Kreuzau statt. Im Rahmen der offiziellen Feierstunde werden die einzelnen Ehrenpreisträger durch den Landrat bzw. Vertrer der Entwicklungsgesellscha indeland mbh geehrt und erhaln als Dankeschön für ihr vorbildliches Engagement einen Geldpreis (250,- ) und eine Urkunde. Die Auswahl der einzelnen Ehrenpreisträger trifft eine unabhängige Jury beshend aus dem Landrat und Vertrern der Kreistagsfraktionen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. MELDEN SIE SICH AN!!! inkl. Fahrd ienst OSTERFERIEN 2020 Sommerferien 2020 Herbstferien 2020 seit 2016 VBE Mitglieder 300,00 Nicht- Mitglieder 360,00 Anmeldungsformular und Infos: Zum Erwerb der Lizenz muss nur eines der Angebo wahrgenommen werden! Tel: 02421/ info@ksb-dueren.de // SEMINARWOCHE MIT DER VHS Wer im Beruf weirkommen weit oder sich für anshende anst Aufgaben besser rüsn rüst möcht kann dies an der Volkhochschule kompakt in einer Woche tun. Vom 27. möch, bis 31. Januar, Januar jeweils von 9 bis 15 Uhr, Uhr erlernen bzw. bzw vertiefen ver die Teilnehmenden an der Bildungswo Bildungs che Fit fürs Büro Bür in kompakr kompakt Form die Bedienung der OfOf fice-Programme -Pr -Programme Word, Exce Ex l und PowerPoint werp werpoint für die Büroa Bür rbeit. Anmeldung und weir ire ir ere Informationen mit Angabe der Kurs-Nummer E in der VHS unr unt Tel /632-19/-20/-31 oder ww Tagesp ege Gönnen Sie sich eine Auszeit ambulanr P egedienst P ege in Ihrem Zuhause Heinestr. 30 / Titz Tel.: ege-lebensfreude.de für 3 kosnlose Schnuppertage

8 8 Amtsblatt der Landgemeinde Titz VOLLMACHT Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur kooperativen Wahrnehmung des Bereitschaftst dienss derörtlichen Ordnungsbehörden zwischen der Stadt Linnich und der Gemeinde Titz vom 07. Dezember 2010 erilt die Gemeinde Titz auf ihrem Gemeindegebiet der Stadt Linnich im Rahmen des sog. Mandatsverhältnisses nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) 1 für das Kalenderja hr 2020 inden Kalenderwochen 1bis 52 Titz Linnich KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW KW 51 1/ für die folgenden Zein (außerhalb der regulären Dienststunden) Montag Uhrbis Dienstag 7.30 Uhr Dienstag Uhr bis Mittwoch 7.30 Uhr Mittwoch Uhrbis Donnerstag 7.30 Uhr Donnerstag Uhr bis Freitag 7.30 Uhr Freitag Uhrbis Montag 7.30 Uhr als ihrer Vertrerin folgende Vollmacht: 1 1und 23ffd es Gesetzes über diekommunale Gemeinschafts arbeit NRW (GkG NRW) in der zurzeit gelnden Fassung (SGV NRW 202) inverbindung mit 3der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der zur Zeit gelnden Fassung (SGV NRW 2023). 1. Der von der Stadt Linnich für die Gemeinde Titz wahrgenommene Bereitschafts dienst dient der Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkein. Die einzelnen Aufgaben ergeben sich aus einerseits dem OBG NRW, andererseits auch ausden einschlägigenspezialgesetzen und -vorschrifn. Die Stadt Linnich kann für die Gemeinde Titz hierzu die gleichen Maßnahmen ergreifen wie auf ihrem eigenen Gemeindegebiet, das gilt auch für die zugehörigen Verwaltungshandlungen. Die von der Stadt Linnich ergriffenen Maßnahmen haben die gleiche Rechtswirkung gegenüber Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Titz, als hät sie die Gemeinde Titz selbst erlassen oder veranlasst. Beispielsweise darf die Stadt Linnich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Titz: Unrbringungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankhein (PsychKG) veranlassen, die Gaststätn- und Gewerbeausübung beaufsichtigen und ggf. regeln, Nutzung von Straßen und Wegen überwachen und ggf. regeln (z.b. Ölspuren beseitigen lassen), die ordnungsbehördlichen Verordnungen der Gemeinde Titz durchsetzen, Obdachlosigkeit beseitigen, die Durchführung der Kampfhundeverordnung sichersllen, Brand- und Katastrophenschutz sichersllen, Die vorshende Aufzählung ist nicht abschließend. 2. Die Dienstkräf der Stadt Linnich haben sich auf Verlangen mit einem Dienstausweis ( 13 S. 2OBG) der Stadt Linnich auszuweisen. 3. Diese Vollmacht gilt bis einschließlich zum Titz, den Jürgen Frantzen dergemeind nde Titz // MÜLLTERMINE IN TITZ Restmüll (graue Tonne) Titz, Jackerath 13. Januar 2020 Rödingen, Höllen, Betnhoven, Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich 14. Januar 2020 Ophern, Mündt, Hasselsweiler, Gevelsdorf, Ralshoven, Müntz, Hompesch 15. Januar 2020 Leichtstoffe Gelbe Tonne/gelber Sack Gesams Gemeindegebiet 10. Januar Januar 2020 Altpapier (gebündelt, in Kartons verpackt oder in Papiertonne) Rödingen, Höllen, Betnhoven 10. Januar 2020 Hasselsweiler, Müntz, Hompesch 11. Januar 2020 Titz 18. Januar 2020 Jackerath, Mündt, Ophern 25. Januar 2020 Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich, Gevelsdorf, 17. Januar 2020 Ralshoven (Schützen Müntz) Bioabfälle (braune Tonne) Titz, Jackerath 16. Januar Januar 2020* Rödingen, Höllen, Betnhoven, Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich 17. Januar 1 Mi Neujahr 2 Do Fr 2 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr 3 Rödingen 1,2,3 11 Sa Malefinkbach 12 So 13 Mo 1 14 Di 2 15 Mi 3 16 Do 1* 17 Fr 2* Schützen 18 Sa Titz 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 3* 1,2,3 25 Sa Jackerath 26 So 27 Mo 1 28 Di 2 29 Mi 3 30 Do 1 31 Fr 2 SoM Januar 2020* = Restmüll = Biomüll = Papier = Leichtstoffe (Gelber Sack) = Sondermüll (Schadstoffm obil) Ophern, Mündt, Hasselsweiler, Gevelsdorf, Ralshoven, Müntz, Hompesch 10. Januar 2020* * Kosnlose Abholung der Tannenbäume // PERSPEKTIVEN VERBESSERN Wie tre ich auf? Wie bringe ich wichtige Dinge überzeugend rüber? Hierzu biet die VHS Jülicher Land im Januar zwei Seminare in Jülich an. Inressier trainieren für Situationen in Beruf oder Ehrenamt, mit Vorgesetzn, Kollegen, Kunden oder im privan Umfeld überzeugendes Präsentieren oder gelungene Kommunikation. Das Seminar Präsentationstraining findet an zwei Abenden, Montag 13. und Donnerstag, 16. Januar von 18:15 bis 21:30 Uhr statt (Kurs-Nr. E03-004). Das Wochenendseminar gelungene Kommunikation und gelassenes Konfliktmanagement wird am Samstag, 25. und Sonntag, 26. Januar jeweils von bis 18:30 Uhr angebon (Kurs-Nr. E03-005). Weire Informationen und Anmeldung in der VHS unr Tel /632-19/-20/-31 oder

9 Amtsblatt der Landgemeinde Titz 9 // ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG dergenehmigungder14.änderungdesflächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, Jackerath Ortslag ge Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 1.März 2018 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu fassen (über die Punk- c) und d)gibt es eine gemeinsame Abstimmung): a. Auf die als Anlage beigefügn Sllungnahmen der Verwaltung Anregungen mit und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprot to okolle) im Rahmen der frühzeitigen Beiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1BauGB und der Beiligung der Behörden und sonstigen Träger gemäß 4Abs.1BauGB wird verwiesen. b. Auf die als Anlage beigefügn Sllungnahmen der Verwaltung öffentlicher Belange Anregungen mit und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprot to okolle) im Rahmen der Offenlage gemäß 3 Abs. 2BauGB und der Beiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2BauGB wird verwiesen. c. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath Ausweisung von Wohnbau-und Mischgebietsflächen in der Ortslage Jackerath wirdrd beschlossen. d.die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 BauGB ist bei der Bezirksregierungre Köln zu beantragen. Ziel und Zweckder Planung ist es, Wohnbauland zu Zwecken und im Umfang der Eigenentwicklung des Ortst eiles Jackerath zu schaffen. Der Flächenbedarf für die geplann Wohnnutzungen kann innerhalb der Ortschaft gedeckt werden. Jackerath nicht mehr gleichwertig Mit dem Bauleitplanverfahrenre wird in Jackerath dem ortst eilspezifischen Bedarf nach Wohnbauland entsprochen. Mit der neuen Ausweisung der Wohnbaufläche an der verfahrensgegenständlichen Fläche wird die Gemeinde in die Lage versetzt, eine dem Bedarf des Ortst eiles angepass entsprechende Flächenplanung für ein neues Wohngebiet zu schaffen.die Flächen befinden sich an der bereits voll erschlossenen Friedhofsstraße sowieder Jülicher Straße. Da die JülicherStraße direkt die A61 anschließt, erzeugn an die L241 und somit direkt an ß würden die durch das Vorhaben Verkehrsströmerö voraussichtlich zu keiner Überlastung des beshenden Verkehrsnetzes oder zu einer Beeinträchtigung der beshenden Wohngebie führen. Die Flächen bien sich aus mehrer re en Möglichkein für die Umsetzung des Planvorhabens an. Ersns liegensie an den bereits voll erschlossenenstraßen Jülicher Straße sowie Friedhofsstraße. Zudem befinden sich die Flächen innerhalb des Ortst eiles Jackerath. Durch flächen sowie gemischn der beshende die Ausweisung von Wohnbau- Bauflächen kann Bestand, welcher in die Planung aufgenommen werden soll, optimal in die Flächenauswe isung ingrier rt werden. Die Ausweisung von vorwiegend dem Wohnen dienenden Flächen muss gewährleisn, dass auch ein ungestör rt s Wohnen möglich ist, welches mit den umliegenden Gebien vereinbar ist. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Plangebietsfläche überwiegend als gewerbliche Baufläche dargesllt. Der Bestand entspricht allerdings nicht den dargesllt en Nutzungen. Bei einer Entwicklung der Flächen als gewerbliche Bauflächen könn ein Konflikt mit den umgebenden Wohnnutzungen im südwestlichen und nördlichen Bereich entshen. DieAusschöpfungderzulässigen Emissionskontingen t eines Gewerbegebies wür- de demnach ein ungestör rt s Wohnen verhindern. Daher soll der Flächennutzungsplan entsprechend dem heutigen Bestand angepasst werden. Um die Möglichkeit der Entwicklung gewerblicher Struk- turen im Ortst eil Titz J ackerath durch die Flächennutzungsplanänderung aber nicht aufzuheben, soll weirhin einegewerblichenutzungdemortstrt eilja- ckerath zugänglich gemacht werden. Dies soll über einen Flächentausch erfolgen. Die im westlichen Randbereich des Ortst eiles Jackerathgelegenen, im Flächennutzungsplan als Wohn- bauflächen (Teilber re eich B) ausgewiesenen Flächen (Gemarkung Titz, Flur 56, Flurstücke 102, 103, 145 und 269 bis 274 sowie ilweise die Flurstücke 104, 134, 136, 140 bis 142, 144, 275, 361 und 630), sollen im Zuge der Realisierung des Planvorhabens von Wohnbauflächen zu gemischn Bauflächen ge- ändert werden. Die Tauschflächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. In Richtung Norden, Osn und Süden schließt kleinilige Wohnbebauung an die verfahrensgegenständlichen Flächen an. In Richtung Wesn werden sie durch die L 241 begrenzt. Erschlossen werden kann das Plangebiet über die Huppelrather Straße im Süden des Plange- bies sowie die L 241 im Wesn des Gebies. Die Flächen bien sich aufgrund ihrer zentralen Lage an der L 241 an, um kleinilige Gewerbestrukturen anzusiedeln und den Ortskern von Jackerath von Durchgangs chgangsve rkehr freizuhalt eizuhaln. en. Durch die Ausweisung der Flächen als gemisch Bauflächen können die notwe ndigen Immissionswe r einge- haln und die unmitlbar südlich angrenzende Wohnbebauung geschützt werden, da gemäß 6 BauNVO innerhalb von Mischgebien nur solche Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stör ören. Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Titz ist in der nachs- henden Skizze dargesllt : Mit Schreiben vom 27. November 2018, Az.: /18, hat die höhere Verwaltungsbehör altungsbehörde (Bezirksregierung Köln) die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz gemäß 6 des Baugesetzbuches genehmigt. Die Er ilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut (Auszug aus der Genehmigung): Genehmigung Gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Gemeinde Titz am beschlossene 14.Änderung des Flächennutzungsplans. Die im Folgenden aufgeführ n Nebenbestimmungensind zu beachn: Auflagen 1. Die geschützn Landschaftsbestandile und sind nachrichtlich in die Planzeichnung zu übernehmen;dieplanzeichenerklärungistdurchdurch die entsprechende Signatur zu ergänzen. 2. Aufder Planurkunde ist in den Verfahr ahrens ensve rmer- ken unr Nr. 1 das angegebene Datum des Auf- sllungsbeschlusses ( ) zu streichen und durch das Datum zu ersetzen. Denunn aufgeführ nhinweisbit ichzurkennt- nis zu nehmen. Begründung Auflage Es handelt sich um eine erforderliche redaktionelle Änderung auf der Planurkunde Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Michallik) Übereinstimmungserklärung gemäß 2 Abs. 3der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung vonkommunalem Ortsr tsrecht Der o.g. Beschluss des Ras der Gemeinde Titz über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz in der Ortslage Jackerath wurde durch den Rat der Gemeinde Titz am 1. März 2018 ordnungsgemäß gefasst. Ich bestätige hiermit gemäß 2 Abs. 3der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsr tsrecht (Bekanntmachungsver- ordnung dnung) vom (GV.NR.NRW. S. 516) SGV. NRW. 2023, geändert änder durch VO vom (GV. NRW. S. 442, ber. S. 481), dass der Wortlaut des o.g. Beschlusses des Ras der Gemeinde Titz mit dem Beschluss des Rasder Gemeinde Titz vom 1. März 2018übereinstimmt unddassverfahrensgemäßdie Bestimmungendes 2Abs.1und2derBekanntma- chungsverordnung beacht worden sind. Des Weir eren en bestätige ich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung der Bezirksregierung Köln gemäß 6 Baugesetzbuch am 27. November 2018 unr dem Aknzeichen /18 er- ilt wurde. Titz, den 2.Dezember 2019 Jürgen Frantzen Bekanntmachungsanordnung Dieerer il GenehmigungderBezirksregierung Köln zur vorshenden Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die genehmig 14. Änderung des Flächennut- zungsplanes des Gemeinde Titz nebst Anlagen liegt ab sofortbei der Gemeinde Titz, Fachbereich 3 Planen, Bauen und Umwelt, Landstraße 4, Titz, Zimmer5,öffentlichausundkanndortdort während der Besuchs- und Öffnungszein, und zwar von montags bis donnerstags jeweils von 7.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags zusätzlich bis Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr von Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der 14. Änderung des Flächennut- zungsplanes der Gemeinde Titz wird auf Verlangen Auskunft er ilt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz gemäß 6BauGB wirksam. Hinweise: 1.Es wird darauf hingewiesen, dass a. eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnenen Ver- fahrens- und Formvorschrifn, b. eine unr Berücksichtigung des 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrifn über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplansund c. nach 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs d. dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Niederzier unr Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gelnd gemacht worden sind. 2. Gemäß 7 Abs. 6der Gemeindeordnung für das LandNordrhein- drhein-we stfalen(gonrw) inderfassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der derzeit gültigenfassung wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahr ahrens- oder Formvorschrif- n dieses Gesetzes kann gegen Aufsllungsbe- schlüsse,satzungen,sonstigeortsrortsr tsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gelnd gemachtwerden, es sei denn, a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführ chgeführt, b. der Aufsllungsbeschluss, die Satzung, die sonstige ortsr tsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c. der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d. der Form- oder Verfahr ahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher gerügt und dabei die verletz Rechtsvo rschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, den 2.Dezember 2019 Jürgen Frantzen

10 10 Amtsblatt der Landgemeinde Titz // ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 21. März 2019 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Auf die als Anlage beigefügn Anregungen mit Sllungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der frühzeitigen Beiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und der Beiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird verwiesen. 2. Auf die als Anlage beigefügn Anregungen mit Sllungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der Offenlage gemäß 3 Abs. 2BauGB und der Beiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2BauGB wird verwiesen. 3. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Ameln, gelegen im Bereich des Industrieund Gewerbegebiets (Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik), wird beschlossen. 4. Die Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Ameln gemäß 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Das Ziel der Planung der Gemeinde Titz ist die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsil Ameln, die sich auf zwei Änderungsbereiche innerhalb des nördlichen Bereiches des Bebauungsplanes Nr. 17 erstrecken. Für den Teilbereich 1 soll der Bebauungsplan aufgehoben und die betreffende Fläche entsprechend der beshenden Rekultivierungsverpflichtungen zu einem Bereich für den Schutz der Natur entwickelt werden. Da die Rekultivierung des gesamn Teilbereichs nach beshender Genehmigungslage bis späsns Ende 2020 abgeschlossen sein muss, ergibt sich die Notwendigkeit, die im Bereich der Flurstücke 550 tlw. und 551 (Gemarkung Titz, Flur 38) betriebene Bauschuttaufbereitungsanlage zeitnah an einen anderen Standort zu verlagern. Um der Tholen-Unrnehmensgruppe dies planungsrechtlich zu ermöglichen, soll das bereits festgesetz Industriegebiet auf dem Grundstück Gemarkung Titz, Flur 22, Flurstück 172, in nördlicher Richtung erweirt werden (Teilber eich 2). Dieses Grundstück wurde in der Vergangenheit von der Firma Pfeifer & Langen KG als Schlämmich für Rübenerde genutzt. Hierdurch sind auf dem Grundstück Hochpolder entstanden, die vor Aufnahme einer gewerblich-industriellen Nutzung geräumt werden müssen. Ziel der Planung ist somit eine zeitnahe Ent- wicklung von Gewerbeflächen, sodass das ortsansässige Beton- und Asphaltmischwerk Tholen GmbH seinen Betrieb langfristig aufrechrhaln kann. Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von Industriebetrieben geschaffene werden. Dies setzt die Darsllung von Gewerblichen Bauflächen (G) bzw. Festsetzung eines Industriegebiet (GI) gemäß 9 BauNVO voraus. Weirhin soll im Teilbereich 1 des Änderungsverfahrens die Festsetzung des SO (Auflandebecken) aufgehoben und die betreffende Fläche zukün ig im Flächennutzungsplan als Grünfläche zum Schutz der Natur gem. 5 Abs. 2 Nr. 10 dargesllt werden. Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Titz ist in der nachshenden Skizze dargesllt: Mit Schreiben vom 17. Oktober 2019, Az.: /19, hat die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz gemäß 6 des Baugesetzbuches genehmigt. Die Erilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut (Auszug aus der Genehmigung): Genehmigung Gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Gemeinde Titz am beschlossene 18. Änderung des Flächennutzungsplans. Die im Folgenden aufgeführn Nebenbestimmungen sind zu beachn: Auflagen 1. Die Planurkunde ist um die nachrichtliche Übernahme des Landscha sschutzgebies zu ergänzen. Die unn aufgeführn Hinweise bit ich zur Kenntnis zu nehmen. Begründung Auflage Es handelt sich um eine erforderliche redaktionelle Änderung auf der Planurkunde. Mit freundlichen Grüßen Im Au rag (Michallik) Übereinstimmungserklärung gemäß 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht Der o.g. Beschluss des Ras der Gemeinde Titz über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz in der Ortslage Ameln wurde durch den Rat der Gemeinde Titz am 21. März 2019 ordnungsgemäß gefasst. Ich bestätige hiermit gemäß 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom (GV.NR W. S. 516) SGV.NRW.2023, geändert durch VO vom (GV. NRW. S. 442, ber. S. 481), dass der Wortlaut des o.g. Beschlusses des Ras der Gemeinde Titz mit dem Beschluss des Ras der Gemeinde Titz vom 21. März 2019 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des 2 Abs. 1und 2 der Bekanntmachungsverordnung beacht worden sind. Des Weiren bestätige ich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung der Bezirksregierung Köln gemäß 6 Baugesetzbuch am 17. Oktober 2019 unr dem Aknzeichen /19 erilt wurde. Titz, den 14. November 2019 Jürgen Frantzen Bekanntmachungsanordnung Die eril Genehmigung der Bezirksregierung Köln zur vorshenden Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die genehmig 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz nebst Anlagen liegt ab sofort bei der Gemeinde Titz, Fachbereich 3 Planen, Bauen und Umwelt, Landstraße 4, Titz, Zimmer 5, öffentlich aus und kann dort während der Besuchs- und Öffnungszein, und zwar von montags bis donnerstags jeweils von 7.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags zusätzlich bis Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr von Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der 18.Änderung des Flächennut- zungsplanes der Gemeinde Titz wird auf Verlangen Auskun er ilt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz gemäß 6 BauGB wirksam. Hinweise: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass a.eine nach 214 Absatz 1Satz 1Nr. 1bis3BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnen Ver- fahrens- und Formvorschri en, b. eine unr Berücksichtigung des 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschri en über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c. nach 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs d. dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schri lich gegenüber der Gemeinde Niederzier unr Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gelnd gemacht worden sind. 2. Gemäß 7 Abs. 6der Gemeindeordnung für Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der derzeit gültigen Fassung wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: das Land Nordrhein- drhein-we stfalen (GO NRW) in der Die Verletzung von Verfahr ahrens- oder Formvor- schri en dieses Gesetzes kann gegen Aufsl - lungsbeschlüsse, Satzungen, sonstige ortsr tsrecht echt- liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gelnd gemacht werden, es sei denn, a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführ chgeführt, wurde b. der Aufsllungsbeschluss, die Satzung, die sonstige ortsr tsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c.der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d. der Form- oder Verfahr ahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher gerügt und dabei die verletz Rechtsvo rschri und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, den 14. November 2019 Jürgen Frantzen

11 Amtsblatt der Landgemeinde Titz 11 // ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Inkra tren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20, Ortslage Jackerath, gelegen im Bereich Jülicher Straße, Friedhofstraße, In der Hamm und Stockenend Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2019 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr Ortslage Jackerath gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss des Ras lau wie folgt: Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig die folgenden Beschlüsse: a) Auf die als Anlage beigefügn Anregungen mit Sllungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der frühzeitigen Beiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB wird verwiesen. b) Auf die als Anlage beigefügn Anregungen der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB, welche die Verwaltung im Rahmen der Offenlage erreicht haben, mit Sllungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle), wird verwiesen. c) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 Ortslage Jackerath (gelegen im Bereich Jülicher Straße, Friedhofstraße, In der Hamm und Stockenend), wird gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 20, Ortslage Jackerath, gelegen im Bereich Jülicher Straße, Friedhofstraße, In der Hamm und Stockenend, ist es, folgende Punk anzupassen: Durch die Planung soll Wohnbauland zu Zwecken und im Umfang einer Eigenentwicklung geschaffen werden. Aufgrund anhalnder Nachfrage nach Wohnbauland im Zentralort Titz und den umliegenden Ortscha en ist der Bedarf gegeben. Geplant ist im Wesentlichen die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern, wofür sich das Plangebiet besonders anbiet. Die Erweirung der Wohnbebauung fügt sich in die nähere Umgebung von Jackerath ein und bindet die beshenden vorhandenen Strukturen in verträglicher Art ein. Es ist eine zeitnahe Entwicklung von Wohnbauland durch eine städbauliche Arrondierung des Ortsrandes beabsichtigt. Ein weires Planungsziel ist, dass sich das geplan Wohngebiet in die beshenden Baustrukturen der unmitlbaren Umgebung einfügt und somit eine städbauliche Komplettierung des Ortsils darsllen soll. Um dem Erweirungsbedarf des ansässigen landwirtscha lichen Betriebes ebenfalls gerecht werden zu können, ist weirhin vorgesehen, durch die Einbeziehung der gemischn Bauflächen den Bau eines Kartoffellagers planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Planungen sollen auf verträgliche Art und Weise in die baulichen Bestandsstrukturen ingriert werden. Aus diesen Gründen erfolgt eine Anpassung der nordwestlichen Grundstücke des Plangebies an die Ausrichtung der Bestandsbebauung (Mehrfamilienhäuser). Die Einfamilienhauseinhein orientieren sich an dem Bebauungsmusr der in westlicher und südlicher Richtung vorhandenen Strukturen der offenen Bauweise. Der Plan- und Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden Skizze ersichtlich: Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 Ortslage Jackerath nebst Anlagen (Begründung, etc.) liegt ab sofort bei der Gemeinde Titz, Fachbereich 3 Planen, Bauen und Umwelt, Landstraße 4, Titz, Zimmer 5, öffentlich aus und kann dort während der Besuchs- und Öffnungszein, und zwar von montags bis donnerstags jeweils von 7.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags zusätzlich bis Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr von Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskun gegeben. Die o.g. Satzung wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kra und ist rechtsverbindlich. Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise: 1. Entschädigungsregelung nach dem BauGB Auf die Vorschri en des 44 Abs. 3Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gelndmachung von Entschädigungsansprüchen wegen eingetrener Vermögensnachile nach den BauGB und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Entschädigungsberechtige kann Entschädigung verlangen, wenn die in den BauGB bezeichnen Vermögensnachile eingetren sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schri lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachile eingetren sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 2. Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschri en über die Satzungsaufsllung Gemäß 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichnen Verfahrens- und Formvorschri en, 2. eine unr Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschri en über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schri lich gegenüber der Gemeinde unr Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gelnd gemacht worden sind. 3. Hinweis nach 7 Abs. 6 GO NRW Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschri en dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gelnd gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Aufsllungsbeschluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher gerügt und dabei die verletz Rechtsvorschri und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Übereinstimmungserklärung gemäß 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 Ortslage Jackerath ist durch Beschluss des Ras der Gemeinde Titz vom 30. Oktober 2019 ordnungsgemäß zustande gekommen. Ich bestätige hiermit gemäß 2 Abs. 3der Verordnung über die öffentlich Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom (GV. NRW. S. 516) SGV.NRW.2023, geändert durch VO vom (GV. NRW. S 442, ber. S 481), dass der Wortlaut der Satzung mit dem Beschluss des Ras der Gemeinde Titz vom 30. Oktober 2019 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beacht worden sind und ordne die Bekanntmachung der Satzung an. Titz, 6. Dezember 2019 Jürgen Frantzen Bekanntmachungsanordnung Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 Ortslage Jackerath wird hiermit ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Gemäß 7 Abs. 6der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung (GV. NRW S. 666) wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschri en dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gelnd gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Aufsllungsbeschluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher gerügt und dabei die verletz Rechtsvorschri und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, 6. Dezember 2019 Jürgen Frantzen

12 12 Amtsblatt der Landgemeinde Titz // IM ADVENT // ST. NIKOLAUS UND DAS KORNWUNDER In der Kath. Kindertagesstät St. Per in Müntz findet regelmäßig die Kinderkirche statt. An diesem religiösen Vormittag gehen die Kindergarnkinder mit den Erzieherinnen in die Kirche, um eine Bibelgeschich zu hören und oft auch zu spielen. Gebe und Lieder gehören dazu und sind ein wichtiger Bestandil dieses Morgens. Im Dezember betrachn wir in der Kinderkirche das Wirken des Hl. Bischof Nikolaus. Dazu haben die 6er Club Kinder der Einrichtung die Legende vom Kornwunder sehr eindrucksvoll gespielt. Dazu hatn einige Kinder die Stadt Myra auf eine große Leinwand gemalt. Auch das Schiff mit den Kornsäcken leg im Hafen von Myra an. Zur Überraschung der Kinder war auch Bischof Nikolaus zu Besuch in der Kinderkirche und hat zur Freude der Kinder eine kleine Gabe dabei. So heißt das neue Jahresthema in der Kita St. Per in Müntz. Nach der Eingewöhnungsphaseder neuen Kinder star die Kita in das neue Thema. Im nächsn Jahr werden viele Proj ek dazu stattfinden. Eine Proj ektgruppe hat Stammbäume gebaslt, auf denen die verschiedenen Generationen in ihren Familie zu sehen sind. Eine andere Proj ektgruppe überleg, wie man älre Menschen erkennt, wie sie aussehen oder was sie gerne mit den Großelrn zusammen unrnehmen. Dabei sll ein Junge fest: Wenn man älr ist, hat man viele Striche im Gesicht! In einer weiren Proj ektgruppe wer- Die Adventszeit ist in jedem Jahr in der Kath. Kindertagesstät St. Per in Müntz eine erwartungsvolle Zeit. Die Kinder warn auf den 1. Dezember, um das ers Türchen am Adventskalender zu öffnen. Der Nikolaus wird erwart und sehnsüchtig warn sie auf das Christkind am Heiligabend. Es ist eine Zeit, in der viel gesungen, vorgelesen und gebaslt wird. Besonders die Bibelgeschichn werden in der Adventszeit vorgelesen und nachgespielt. In der Kinderkirche wird der Nikolaus erwart und die Kinder spielen ihm die Legende vom Kornwunder vor. Dafür haben sie die Stadt Myra in bunn Farben gestalt und fleißig ihre Rollen eingeübt. An verschiedenen Nachmittagen wird ein Adventssingen mit den Elrn und Großelrn angebon, um die Warzeit etwas zu verkürzen. Wir wünschen allen eine besinnliche und erwartungsvolle Adventszeit. // OMA UND OPA ERINNERN SICH den Gegenstände aus früherenre Zein gesammelt, wie z.b. ein Waschbrett, ein alr Staubsauger, Kaffeemühlen, eine al Milchkanne, ein alr Fotoapparat, Langspielplatn und al Telefone u.v. m. sind schon angekommen. Die Kinder schauen manchen Gegenstand verwundert an. Vieles kennen sie schon nicht mehr, überlegen und vergleichen, wie diese Gegenstände in der heutigen Zeit aussehen. In der kommenden Woche freuen sich die Kinder auf den Besuch von einigen Groß mütrn, die mit den Kitakindern gemeinsam in einer Weihnachtsbäcke- rei Plätzchen ausschen, backen, verzieren und sicher auch naschen werden. // KIRCHENGEMEINDE Kirche Kirchhern Sonntag, 5. Januar, 10 Uhr, Gotsdienst, Schwarzrock Sonntag, 19. Januar, 10 Uhr, Gotsdienst, Jahn Kirche Oberembt Sonntag, 12. Januar, 10 Uhr, Gotsdienst, Mischnick Gemeindezentrum Titz Sonntag, 26. Januar, 10 Uhr, Gotsdienst, Mischnick Zu jedem Gotsdienst wird ein Fahrdienst angebon. Wenn Sie nicht selbstständig unsere Gotsdienststätn erreichen, so melden Sie sich bit bis jeweils mittwochs für das kommende Wochenende im Gemeindebüro (02463/7207).

13 Amtsblatt der Landgemeinde Titz 13 Jahreskalender 2020 W a s i s t l o s...? in Rödingen -Höllen -Betnhoven -Kalrath Termine Veranstaltungen V ereine/veranstalr Januar 2020 Sonntag, 5. Jan. Röner Trefff von 10:00-12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Freitag, 10. Jan. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen-Höllen e.v. Montag, 13. Jan. Archivabend von 18:00h -20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Samstag, 18. Jan. hl. Messe zum Patronatstag u. Frühstück St. Sebastianus Schützen, Rödingen Sonntag, 19. Jan. 1. Jahreshauptversammlung St. Sebastianus Schützen, Rödingen Februar 2020 Samstag, 1. Feb. Kostümsitzung i.zelt Sportplatzab17:11h KG Rot Gold-Rödingen-Höllen e.v. Sonntag, 2. Feb. Röner Trefff von 10:00-12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Sonntag, 2. Feb. Kindersitzung i. Zelt Sportplatzab14:11h KG Rot Gold-Rödingen-Höllen e.v. Freitag, 7. Feb. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Samstag, 8. Feb. Reibekuchenessenvor Geschäft Pawlak Rödinger Tanzgruppen Sonntag, 9. Feb. Biwak i. Zelt amsportplatzab11:11h KG Rot Gold-Rödingen-Höllen e.v. Montag, 10. Feb. Archivabend von 18:00h -20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Freitag, 14. Feb. Karneval in KalratherSchule KalratherKarnevalskomie Donnerst. 20. Feb. Weiberfastnacht i. Zelt Sportpl.ab13:11h KG Rot-Gold Rödingen-Höllen e.v. Freitag, 21. Feb. Kostümball i. Zelt Sportplatzab20:11h KG Rot-Gold Rödingen-Höllen e.v. Sonntag, 23. Feb. Prinzenball i. Zelt Sportplatzab19:11h KGRot-Gold Rödingen-Höllen e.v. Montag, 23. Feb. Rosenmontagszug abzelt Sportpl 13:11h KG Rot-Gold Rödingen-Höllen e.v. März 2020 Sonntag, 1. Mrz. Röner Treff von 10:00-12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Freitag, 6. Mrz. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Montag, 3. Mrz. Archivabend von 18:00-20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Montag, 16. Mrz. Blutspende PRIMUS-Schule Titz 16:00-20:00h Deutsches Ros Kreuz April 2020 Freitag, 3. Apr. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Sonntag, 5. Apr. Röner Treff von 10:00-12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Samstag, 11. Apr. Osreiersuchen 14:00h Kapelle Höllen Turnverein Höllen Montag, 20. Apr. Archivabend von 18:00-20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Donnerstag, 30. Apr. Tanz in den Mai ankapelle Höllen 19:00h Turnverein Höllen Mai 2020 Freitag, 1. Mai. Maifest ander Kapelle Höllen 11:00h Turnverein Höllen Sonntag, 3. Mai. Röner Treff von 10:00-12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Freitag, 8. Mai. Altpapiersammlung SV Rödingen -Höllen e.v. Sonntag, 10. Mai. Mutrtag Montag, 11. Mai. Archivabend von 18:00-20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Donnerstag, 21. Mai. Vartag am Sportplatz SVRödingen -Höllen e.v. Sonntag, 24. Mai. Feldgotsdienst n. Kapelle St. Katharina Denkmalverein Höllen-Betnhoven Juni 2020 Montag, 1. Jun. Preisvogelschießen Günr Josn Pokal St. Sebastianus Schützen, Rödingen Freitag, 5. Jun. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Sonntag, 7. Jun. Röner Treff von 10:00h -12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Montag, 8. Jun. Archivabend von 18:00h -20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Donnerstag, 11. Jun. Familientag amclemens Schützenheim St. Sebastianus Schützen, Rödingen Freitag, 21. Jun. 2Jahreshauptversammlung 20:00h St. Sebastianus Schützen, Rödingen Montag, 15. Jun. Blutspende PRIMUS-Schule Titz 16:00-20:00h Deutsches Ros Kreuz Juli 2020 Freitag, 3. Jul. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Sonntag, 5. Jul. Röner Treff von 10:00h -12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Montag, 13. Jul. Archivabend von 18:00-20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Freitag, 17. Jul. Schützenfest -Königsball im Festzelt St. Sebastianus Schützen Rödingen Samstag, 18. Jul. Band "Miljö" im Röner Festzelt St. Sebastianus Schützen Rödingen Sonntag, 19. Jul. Schützenfest Frühschoppen -Festzug St. Sebastianus Schützen Rödingen Montag, 20. Jul. Frühschoppen und Preisvogleschießen St. Sebastianus Schützen Rödingen August 2020 Sonntag, 2. Aug. Röner Treff von 10:00-12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Freitag, 7. Aug. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Montag, 10. Aug. Archivabend von 18:00h -20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Samstag, 15. Aug. Feuerwe hrfe st in Kalrath Freiwillige Feuerwe hr OG Kalrath Sepmber 2020 Freitag, 4. Sep. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Sonntag, 6. Sep. Röner Treff von 10:00-12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Montag, 7. Sep. Blutspende PRIMUS-Schule Titz 16:00-20:00h Deutsches Ros Kreuz Montag, 14. Sep. Archivabend von 18:00-20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Samstag, 19. Sep. Spätkirmes auf dem Schulhof Rödingen SV1919 Rödingen -Höllen e.v. Sonntag, 20. Sep. Frühschoppen auf d. Schulhof Rödingen SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Montag, 21. Sep. Blutspende PRIMUS-Schule Titz 16:00-20:00h Deutsches Ros Kreuz Dienstag, 22. Sep. Traditioneller Korneliusmarkt Kindergarn / Ortsvereine u. Aussller Montag, 28. Sep. 31.Pokalschießen v St. Sebastianus Schützen Rödingen Oktober 2020 Freitag, 2. Okt. Siegerehrung 31.Cornelius Pokalschießen St. Sebastianus Schützen, Rödingen Sonntag, 4. Okt. Röner Treff von 10:00h -12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Freitag, 9. Okt. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Montag, 12. Okt. Archivabend von 18:00-20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Samstag, 17. Okt. Wiesenfest neben der Kapelle Höllen Turnverein Höllen November 2020 Donnerst. 5. Nov. Sankt Martin -Umzug- St.Martinkomie Freitag, 6. Nov. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Sonntag, 8. Nov. Röner Treff von 10:00h -12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Montag, 9. Nov. Archivabend von 18:00-20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Samstag, 14. Nov. Sessionsauftakt ab19:11h KG Rot -Gold Rödingen -Höllen e.v. Sonntag, 29. Nov. Adventssingen in der Pfarrkirche Müntz Kirchenchor Rödingen und Müntz Dezember 2020 Freitag, 4. Dez. Altpapiersammlung SV 1919 Rödingen -Höllen e.v. Samstag, 5. Dez. Adventscafe BV "Unsere Al Schule" Sonntag, 6. Dez. Röner Treff von 10:00h -12:30h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Montag, 14. Dez. Archivabend von 18:00h -20:00h Geschichtsv. Röd. Höll. Betnh. Kalrath Montag, 21. Dez. Blutspende PRIMUS-Schule Titz 16:00-20:00h Deutsches Ros Kreuz Röner Treff s und Archivabende finden in der ehemaligen Gaststät "Kapellchen" Titz - Rödingen, Klosrstraße statt. Vereinsansprechpartner zum Jahreskalender Was ist los? im Jahre 2020 in Rödingen -Höllen -Betnhoven -Kalrath DSC Rödingen 97 Heinrich Dinslaken, Titz-Rödingen, Blankenheuer Str. 13 Tel /70 52 Denkmalverein Höllen-Betnhoven Georg Großkopf, Titz-Höllen, Frankenstraße 33 Tel /60 19 Deutsches RosKreuz Ortsverein Linnich, Dier Reitz Mail annalamersdorfd rk@web.de Tel /6868 Freiwillige Feuerwehr Kalrath Wolfgang Müller, Titz-Kalrath, Lommertzheimstr. 24 Tel / Kalrather Karnevalskomie Maritta Sieben, Titz-Kalrath, Rödinger Str. 37A Tel / Geschichtsverein Rödingen-Höllen-Betnhoven-Kalrath Heinz-Theo Becker, Titz-Rödingen, Krumme Eiche 19 Tel /16 07 KG Rot -Gold Rödingen-Höllen Walr Mülheims, Titz-Höllen, Frankenstraße Tel /62 49 St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rödingen Thorsn Hompesch, Titz-Rödingen, Lisztstraße 5 Tel / SV 1919 Rödingen-Höllen Bernd Ochsenfort, Titz-Rödingen, Mozartstraße 11 Tel / SV 1919 Rödingen-Höllen Al Herren Abilung* Wolfgang Meyer, Titz-Rödingen, Krumme Eiche 29 Tel / 5892 SuitbertDolfus, Titz-Rödingen, Kroschstraße 28 Tel / 5887 Reit- und Fahrgemeinschaftaft Betnhoven Frau SandraSchmitz, Titz-Rödingen, AmFinkelbach 8 Tel / Turnverein Höllen Udo Schreiber, Titz-Rödingen, Grade Eiche 42 Tel /88 53 Motorsportclub Höllen Vors. Gerd Mühlfahrt, Titz-Höllen, Frankenstraße 49 Tel / 8266 Sportl. Leir: Horst Erning, Elsd.-Oberembt, ImHirschend 3 Tel / 5041 Bürgerve rein Unsere Al Schule Vors. Maria Hintzen-Muckel, Titz-Rödingen, Grade Eiche 33 Tel /7347 VdK OV Rödingen Carmen Beinuhn, Titz-Höllen, Kelnstraße 3 Tel / Ortsvorsher von Rödingen-Höllen-Betnhoven Wilhelm Hintzen, Titz-Rödingen, Grade Eiche 38 Tel / Ortsvorsher von Kalrath Wolfgang Schnitzler, Titz-Kalrath, Lommertzheimstr. 1 Tel / // LATE NIGHT Am11.Januar2020,zwischen UhrlädtderKatholischeKindergarKindergar nst. CosmasundDamianzum4.La NightShoppinginsJugendheimLinnicherStraßeein. DieMütr präsentieren ihre Ständemitprivam VerkaufvonBaby-undKindersachenerstmalsaufzweiEbenen,sowieverschiedeneAussller eller, mitallemwasfrauso braucht. MalgehsumSchmuck,malumKosmetikundanandereranderer Slle gibskre- ativeszuentdecken. entdecken. DasundnochvielesmehrlädtFrauendazuein,Bekanns aber auchvielneueszuentdecken. entdecken. 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14 14 Amtsblatt der Landgemeinde Titz // EINSTEIN CLUB UNTERWEGS // IGGI POLTERGEIST UND DAS BESTE GESCHENK DER WELT hieß es im Dezember beim Seifenblasen-Figurenthear im kath. Kindergarn St. Kornelius in Rödingen. Iggi ist glücklich, heu um Mitrnacht ist sein großer Tag. Er hat sein bess Laken übergeworfen und Opa Hyronimus hat in seiner großen aln Gespensrkis ein ganz besonderes Geschenk für ihn versckt das bes Geschenk der Welt. Leider kann sich Opa beim besn Willen nicht mehr erinnern, wo der Schlüssel zu Truhe sckt. Vielleicht kann ja Flatrmann die kleine Vampirfledermaus helfen oder die Kaf- feehaushexe Olga oder Konstantin der Drache unr der Kellertreppe Ob Iggy den Schlüssel zum besn Geschenk der Welt findet und was der verrück Professor mit seiner Bommelmaschine damit zu tun hat, erfuhren die Kinder während der witzigen Spukgeschich mit viel Musik. Dieses tolle Abenuer haben unsere Kinder von der Förderinitiative zu Weihnachn geschenkt bekommen. Nicht nur die Kinder, Kinder sondern auch die Mitarbeir waren von dem Thearstück sehr begeisrt! Vielen Dank für dieses tolle Weihnachtsgeschenk! Am 13. November 2019 waren die Kinder vom Einsin Club (Vorschulkinder St. Kornelius) zu Besuch in der Zahnarztpraxis von Herrn Dr. Dr Meiß in Welldorf. lldorf Wir wurden sehr lldorf. freundlich empfangen und konnn im Warzimmer Bücher und Zeitschrifn anschauen, bis wir aufgerufen wurden. Dann wurde es so richtig inressant. Im Behandlungszimmer durfn wir uns auf den großen Stuhl setzen und uns gegenseitig in den Mund schauen. Durch einen kleinen Spiegel konn man die Zähne sehr gut sehen. Dann gab es da auch noch einen kleinen Sauger, Sauger der Speichel und sogar Wasser aufsaugen kann. Ein anderer Schlauch hat dann alles ganz schnell trocken gepust. Es war sehr inressant und alle Kinder haben viel Spaß gehabt! Wir bedanken uns bei dem ganzen Zahnarztam von Dr. Dr Meiß für diesen tollen Vormittag! Im Dezember begrüßn wir Herrn Vonden, der mit den Vorschulkindern einen Ers-Hilfe-Kurs mach. Es wurde gelernt, wie man Kopf und Armverbände anlegt und wer im Notfall angerufen werden muss. Und zum Abschluss durfn wir uns auch noch einen Krankenwagen von innen anschauen. Der Vormittag war sehr inressant und hat den Kindern viel Spaß gemacht! Vielen Dank, für diesen tollen Ers-Hilfe-Kurs! Das Team des kath. Kindergarns in Rödingen wünscht allen Kindern, Elrn und der gesamn Gemeinde Titz einen gun Start ins Jahr 2020!!! // JUGENDPARLAMENT Liebe Jugendliche, auch dieses Jahr werden wir Karneval feiern und im Nachtzug Müntz und im Karnevalszug Titz unr dem Motto Superhelden mitgehen. Wir möchn euch die Möglichkeit geben, selbst am Zug ilzunehmen und mitzugehen. Anmeldung 20 Euro Pfand ein. Viele Grüße, Euer Jugendparlament Anmeldung mit folgenden Angaben an: Name: Termine: -Nachtzug Müntz ( ) -Karnevalszug Titz ( ) Alr: Anmeldevoraussetzungen: - Die Teilnehmer müssen mindesns 14 Jahre alt sein. - Der Konsum von Alkohol ist strengsns unrsagt. - Jeder bringt sein Kostüm selbst mit, welches zum Thema passt. i Hiermit bestätige ich, mich an die Regeln zu haln und erkläre mich bereit, 20 Euro als Pfand abzugeben. Mir ist bewusst, dass ich das Geld bei Regelverstoß nach dem Zug nicht zurückbekomme. i Ich gehe beim Nachtzug in Müntz ( ) mit. i Ich gehe beim Karnevalszug in Titz ( ) mit. Nebenbei findet ihr eine Anmeldung. Wir freuen uns über eure Teilnahme, bitn aber um euer Verständnis, dass wir nur 25 Personen mitnehmen können. Um sicherzugehen, dass die Regeln eingehaln werden, sammeln wir mitsamt der Handynummer: Unt Unrschrift eines Erziehungsberechtigt Erziehungsberechtign echtign (Genaue Dan zum Ablauf erhalt ihr nach Anmeldebestätigung) Begrüßung Verlesen der Protokolle Tongedenken Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer üf üfer Entlastung des Vorstandes Jahresrückblick mit Bildern Auf hme neuer Mitglieder / Aufna Abmeldungen Berich der Schieß- und Schützenmeisr Auszeichnung Vereinsmeisrschaft aft 2020 af Übergabe Anno-Santo Kreuz Vorbereitung Schützenfest Ergänzungswahl Vorstand Verschiedenes

15 Amtsblatt der Landgemeinde Titz In Hawei fliegen die Kamelle als Erss! Kindersitzung :11 Uhr Festzelt Titzer Str. Samstag, Beginn: 15:11 Uhr Samstag :30 Uhr Eintritt frei!! Opherner Dreigestirn Minnininchen Ophern M Zwergkaninchen Ophern Dancing Kids Ophern Anmeldung: robert.holzportz@t-online.de HASSELSWEILER Zauberkünstler Markus Poés Fantastic 4 Kindertanzgruppe Kirchhern KG GV Frohsinn Ophern c/o Ulmenweg 8, Titz-Ophern Skatclub "Titzer Spitzen" hier unsere TERMINE für das 1. Halbjahr 2020: Donnerstags, jeweils Mit "Gut Blatt" Ihre "TITZER SPITZEN" Uhr in Tetz, "Zum Treffpunkt" 15

16 16 Amtsblatt der Landgemeinde Titz // RÜCKBLICK AUF EIN ERFOLGREICHES SPORT- UND VEREINSJAHR Die Vereinsgemeinschaft und die Verantwortlichen des TC Grün-Weiß Hasselsweiler blicken auf ein erfolgreiches Sportjahr 2019 zurück. Wir wünschen unseren Mitgliedern, den Freunden und Förderern des Vereins und allen Menschen in unserer Gemeinde zum Jahreswechsel eine friedvolle Zeit und für das neue Jahr 2020 Zufriedenheit, Glück, Erfolg und gesundheitliches Wohlergehen! Zur Abschlussfeier der Saison trafen sich zahlreiche Mitglieder und Freunde des TC Grün Weiß im Clubheim und auf der Terrasse der Tennisanlage in Hasselsweiler. Die Besucher erlebn einen kurzweiligen Nachmittag mit vielen Gesprächen in gewohnt geselliger Vereinsatmosphäre. Im Mitlpunkt standen die Ehrungen der Endspielilnehmer/innen der diesjährigen Clubmeisrschaft. Durch die Vorstandsmitglieder Sfan Grun und Michael Ralfs wurden ausgehend von den jüngsn Spielern, den U15 Knaben und den U18 Junioren, bis zu den verschiedenen Einzel-, Doppel- und Mixed Konkurrenzen im Erwachsenbereich die Finalisn in insgesamt 18 Disziplinen geehrt. Seit der Auslosung im Mai sind weit über 100 Gruppen-, Vorrunden-, Halbfinal- und Finalspiele durch die Aktiven ausgespielt worden. Die Siegerinnen und Sieger in den einzelnen Klassen wurden unr dem Beifall der Besucher mit Pokalen und Ehrenpreisen ausgezeichnet. In den Endspielen beeindruckn die erreichn Spielstärken und die sportlich fairen, spannenden und engen Spielentscheidungen, oft erst im sogenannn Champions-Tiebreak. Die Verantwortlichen des Vereins sehen die in der Brei gezeign gun Leistungen als Belege für das engagier sportliche Miinander, für die gu Trainingsarbeit und als Bestätigung für die Aktivitän des Vereins insgesamt an. Sportwart Sfan Grun zog in Ergänzung zu den Ehrungen eine positive sportliche Gesamtbilanz, wobei die Platzierungen der Junioren- und Seniorenmannschafn in den Medenspielwettbewerben auf Kreis- und Bezirksebene und die vorbildliche Unrstützung durch Elrnile im Jugendbereich besondere Erwähnung fanden. Seine Ausführungen wurden zur Freude der Besucher durch Fotos vom Endspielwochenende und von ausgewähln weiren Höhepunkn der Saison anschaulich begleit. Eine besondere Ehrung und Auszeichnung durch Sonderpreise erfuhren die Spieler der H 00 Mannschaft, die nach dem Erfolg in der Vorsaison den erneun Aufstieg schaff. Der ers Vorsitzende Dominik Vaeßen sprach abschließend die Planung von Aktivitän für das Jahr 2020 an und dank den Mitgliedern des Vorstandsams, den Trainern und den Helferinnen und Helfern aus dem Kreis der Mannschafn für ihre große Unrstützung während des ganzen Sportjahres. Besondere Anerkennung erfuhr Sfan Grun für seine besonnene Arbeit als Sportwart bei der Organisation des Sport- und Wettkampfbetriebes insgesamt. Herausgehoben wurden zudem die Förderprogramme des Landes bzw. des Landessportbundes NRW, des Kreissportbundes Düren, des Tenniskreises Düren und der Sparkasse Düren. Durch sie wurde der TC Grün- Weiß im zurückliegenden Sportjahr in dankenswerr Weise unrstützt. Dabei wurden die vielfältigen Aktivitän in der Kinder- und Jugendarbeit, die vom Verein getragenen Aus- und Fortbildungslehrgänge der Übungsleir und die Angebo des Vereins zum Gesundheitssport, zur Ingration und zur Inklusion durch Sport gewürdigt. Die Verantwortlichen des TC Grün Weiß Hasselsweiler e. V. sagen allen Mitgliedern, Freunden und Förderern des Vereins herzlichen Dank für die wertvolle Zusammenarbeit und die erfahrene Anerkennung und Unrstützung! Bis zum Beginn der kommenden Sommersaison im Frühjahr 2020 beshen Informations- und Kontaktmöglichkein zum Verein über die Mitglieder des Vorstands, über die Homepage des Vereins unr www. gw-hasselsweiler.d e bzw. über www. facebook.com/tcgwhasselsweiler. Thomas-Mann-Straße Titz Elektrochnik/Energie berat er Michael Pilgram -Elektroinstallationen Altbausanierung -Energieberatung Planung Optimierung -Beleuchtungschnik Kommunikationschnik -Kundendienst Dannetzwerkchnik -24h Notdienst Tel.: info@elektrochnik-pilgram.de Termine im Überblick vom Veranstala tungen der Gemeinde Titz Diese Übersicht ist ein Auszug des Veranstaltungskalenders der Gemeinde Titz für die nächsn drei Wochen. Eine frühzeitige Information über Termine können die Inrnet-Sein für Veranstalr und Besucher geben. Nutzen Sie diese Möglichkeit für Ihre Planungen. Datum: Veranstaltung: Beginn: Uhr Röner Trefff des Geschichtsvereins Rödingen-Höllen-Betnhoven-Kalrath, ehem. Gaststät "Kapellchen" Rödingen, Klosrstraße Brand Alarmanlagen Einbruch Diebstahl Verkauf + Montage + Service Bremmu.Bremm OHG Tel Erd-, Feuer- und Seebestattungen Anonyme Bestattungen Aufbahrungen Überführungen/Sarglager Grabschmuck Eigener Trauerdruck/Zeitung Erledigung der Formalitän Vorsorge zu Lebzein Bestattungen Becker Titz, Klosrstraße 19 Tel /58 16oder 0171/ info@beerdigungsinstitut-becker.de Uhr Erzähl- und Spielnachmittag imgevelsdorfe rbürgerhaus (jeweils ersr Dienstag im Monat) Uhr 4. La Night Shopping des Kath. Kindergarns St. Cosmas und Damian im Jugendheim Uhr Archivabend des Geschichtsvereins Rödingen, Höllen, Betnhoven, Kalrath e.v., ehem. Gaststät "Kapellchen" Titz, Linnicher Straße Rödingen, Klosrstraße ab Uhr Spieltag mit Preisskat der "Titzer Spitzen", im Spiellokal "Zum Treffpunkt" Linnich-Tetz Uhr 4. Karaoke-Kostüm-Party der KG GV Frohsinn Ophern, Festzelt Ophern, Titzer Straße Uhr Patronatstag der St. Sebastianus Schützen, Leo-Lange-Haus Rödingen, Corneliusstraße Uhr Kostümsitzung Vol. 9der KG GV Frohsinn Ophern, Festzelt Ophern, Titzer Straße Uhr 1. Jahreshauptversammlung der St. Sebastianus Schützen, Leo-Lange-Haus Rödingen, Corneliusstraße Uhr Kinderkostümsitzung der KG GV Frohsinn Ophern, Festzelt Ophern, Titzer Straße

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