Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Landesnetzwerk Schleswig-Holstein

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1 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Landesnetzwerk Schleswig-Holstein Das Landesnetzwerk zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund stellt sich vor Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

2 erk Schleswig Anpassungsqualifizierungen Holstein angeboten: für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Träger: Imland Pflegeschule Rendsburg Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker Träger: Umwelt Technik und Soziales (UTS) e. V. Impressum Amelie Fossemer, Tel.: , Anpassungsqualifizierungen für duale Berufe Träger: Handwerkskammer mit Industrie- und Handelskammer Lübeck Herausgeber: Nicole Derber, Tel.: , Reetta Kangas Koordinierungsstelle Maßnahmen zur Vorbereitung des IQ auf Netzwerks die Externenprüfung Schleswig-Holstein bei negativen Anerke beim Träger: Flüchtlingsrat Handwerkskammer Schleswig-Holstein mit Industrie- und Handelskammer e. V. Lübeck Nicole Derber, Tel.: , Reetta Kangas stie, Sophienblatt Alle Maßnahmen Kiel sind mit integrierter Sprachförderung verbunden. Die Qualifizieru ennungsbescheiden mit Bezug von Arbeitslosengeld I/II in Kooperation mit Jobcentern und Arbeitsagen Personen, die keine Finanzierung von Dritten bekommen, wird in der Regel bei Erfü stie, Unterstützung durch das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein möglich sein. rungsmaßnahmen Zielgruppen werden der Maßnahmen für Personen sind: nturen finanziert. Für weitere Personen mit Migrationshintergrund, Neuzuwanderinnen und Zuwanderer, Flü füllung der Voraussetzungen die die eine abgeschlossene Ausbildung aus der Heimat mitbringen, Personen, die einen Antrag auf Anerkennung/Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abs Redaktion: Teilanerkennung erhalten haben, üchtlinge Farzaneh mit Personen, Duldung Vagdy-Voß, oder die eine Gestattung, berufliche Nora Qualifizierungsmaßnahme Lassahn suchen, um eine volle zu erreichen, schlusses Foto: beantragt oder Personen, und eine die eine Ablehnung ihres Antrages erhalten haben und nach weit qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen. Markus Schroeder e Anerkennung / volle Gleichwertigkeit Das IQ Netzwerk Schleswig Holstein macht darüber hinaus weitere landesweite iteren Möglichkeiten Druck: Projekt diffairenz suchen, um Differenz eine fair gestalten in Schleswig-Holstein (Schulungen zur Interkulturellen Kompetenz und Antidiskriminierung) Gebr. Peters GmbH, Preetz Träger: Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e. V. e Angebote: Astrid Willer, Jana Pecenka, Tel.: , interkultur@frsh.de Oktober Schulung 2015 zum Anerkennungsgesetz Träger: Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-H Das Katrin Förderprogramm Eichhorn, Integration Tel: , durch Qualifizierung eichhorn@zbbs-sh.de zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Mit Programm Recht gegen wird Diskriminierung! in den ersten beiden Blickpunkt Handlungsschwerpunkten Migrationshintergrund aus Mitteln und des Arb Bundesministeriums (Schulungen zum für Allgemeinen Arbeit und Soziales Gleichbehandlungsgesetz) (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds Holstein (ESF) (ZBBS) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung Träger: e. V. (BMBF) Antidiskriminierungsverband und die Bundesagentur für Schleswig-Holstein Arbeit (BA). Der dritte (ADVSH) Handlungsschwerpunkt e. V. Hanan wird aus Kadri, Bundesmitteln Tel.: 0431 finanziert , iq-projekt@advsh.de beitsmarkt Zielgruppen in Schleswig-Holstein für die Schulungen zur Interkulturellen Öffnung sind: Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein wird koordiniert durch den Flüchtlingsrat Schleswig- Holstein Arbeitsverwaltung e. V. und den Paritätischen (Jobcenter, Wohlfahrtsverband Agenturen) Schleswig-Holstein e. V. KMU und andere Arbeitsmarktakteure Kommunale Flüchtlingsrat und Landesverwaltungen Bildungsträger Schleswig-Holstein e.v. etc. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit:

3 Inhalt 1. Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein... 6 tie, rkangastie@hwk-luebeck.de 3. Handlungsschwerpunkte...8 nnungsbescheiden 3.1 Anerkennungsberatungsstellen Qualifizierungsberatungsstellen tie, rkangastie@hwk-luebeck.de 4. Handlungsschwerpunkt Qualifizierungsmaßnahmen ngsmaßnahmen im Kontext werden des für Anerkennungsgesetzes Personen turen finanziert. 4.1 Qualifizierungsmaßnahmen Für weitere für Duale Berufe llung der Voraussetzungen die 4.2 Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und... Akademiker Anpassungsqualifizierungen für Gesundheits- und chtlinge mit Duldung Krankenpflegeberufe oder Gestattung, Anpassungsqualifizierungen für Ärztinnen und Ärzte... schlusses beantragt LandärztInnen und eine Nord Weitere Schulungsangebote im Landesnetzwerk Anerkennung / volle Gleichwertigkeit Schleswig-Holstein diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung teren Möglichkeiten suchen, um eine und Antidiskriminierung Mit Recht gegen Diskriminierung! Angebote: Blickpunkt Migrationshintergrund und Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein Schulungen zur Anerkennungsgesetzgebung Exkurs: Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein in Kraft Exkurs: Durch Arbeit Fuß fassen - Der schleswig-holsteinische Flüchtlingspakt olstein (ZBBS) 8. Exkurs: e. V. Rechtliche Änderungen beim Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten eitsmarkt 9. in Operative Schleswig-Holstein Partner des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellen sich vor: Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein...31 Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V Handwerkskammer Flensburg...34 Handwerkskammer Lübeck...35 Imland Pflegeschule Rendsburg Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V Umwelt Technik Soziales e. V. (UTS)...39 Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH...40 Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein e. V. (ZBBS)

4 1. Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) In Deutschland leben rund 16,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Viele Faktoren führen dazu, dass Migrantinnen und Migranten etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Personen ohne Migrationshintergrund. Viele der Migrantinnen und Migranten verfügen über berufliche Bildungsabschlüsse oder andere wertvolle Qualifikationen, die hierzulande oft nicht anerkannt werden. Gleichzeitig werden Fachkräfteengpässe in Deutschland immer spürbarer. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Das Netzwerk hat in den vergangenen Jahren Instrumente, Handlungsempfehlungen sowie Beratungsund Qualifizierungskonzepte entwickelt und erprobt. Diese sollen umgesetzt und in Regelangeboten verankert werden. Dazu hat das BMAS 2011 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) initiiert ( In der Förderperiode wird das Programm um den Schwerpunkt ESF-Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetztes erweitert. Von zentralem Interesse ist, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse unabhängig vom Aufenthaltstitel häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden. Die Struktur des Förderprogramms Die regionale Umsetzung des Förderprogramms ist zentrale Aufgabe der 16 Landesnetzwerke. Sie werden jeweils von einer Landeskoordinierung geleitet und umfassen weitere 4 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

5 operative Teilprojekte. Sie bieten die flächendeckende Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung an, entwickeln Anpassungsqualifizierungen und setzen diese um. Darüber hinaus übernehmen sie Servicefunktionen für Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, indem sie diese über Informationen, Beratungen und Trainings für die spezifischen Belange von Migrantinnen und Migranten sensibilisieren und fachliches Know-how vermitteln. Neben den Landesnetzwerken gibt es fünf Fachstellen, die bundesweit migrationsspezifische Themen bearbeiten. Sie übernehmen die fachliche Beratung und Begleitung der Landesnetzwerke. Sie entwickeln Qualifizierungsmaßnahmen, Instrumente und Handlungsempfehlungen zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten. Darüber hinaus tragen sie die Verantwortung für eine fachlich fundierte Beratung von Entscheidungstragenden in Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Das kann die Konzeption von Qualitätsstandards, Qualifizierungen und Schulungsmaterialien oder die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse umfassen. Auf Bundesebene wird das Förderprogramm über das IQ Multiplikatorenprojekt Transfer (MUT IQ) organisiert. MUT IQ unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Akteurinnen und Akteuren im Programm, fördert den Transfer guter Praxis und sorgt für die öffentlichkeitswirksame Darstellung des Förderprogramms IQ. Fachstellen des Förderprogramms IQ Die fünf Handlungsfelder im Förderprogramm IQ werden bundesweit jeweils von einer Fachstelle bearbeitet und (weiter-)entwickelt: Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch Fachstelle Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung Fachstelle Migrantenökonomie Fachstelle Beratung und Qualifizierung Fachstelle Einwanderung 5

6 Die Fachstellen übernehmen neben der fachlichen Beratung und Begleitung der Landesnetzwerke vor allem die Qualitätssicherung für Angebote und Maßnahmen im jeweiligen Themenfeld. Auch die experimentelle Erprobung innovativer Handlungsansätze zählt zu ihren Aufgaben. Die Fachstellen bündeln themenspezifisch praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Expertise. 2. Das IQ Netzwerk Schleswig- Holstein Im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, das in Trägerschaft des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e. V. und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein e. V. koordiniert wird, kooperieren Anlaufstellen und spezifische Projekte, die den Zugang zu Beratungs- und Bildungsangeboten für Migrantinnen und Migranten landesweit verbessern. Zielgruppen sind Zugewanderte, Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund mit einem abgeschlossenen ausländischen Berufsabschluss im erwerbsfähigen Alter. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein ist ein heterogenes Integrationsnetzwerk, in dem operative Partner wie Migrationsfachdienste, Organisationen von Migrantinnen und Migranten und Verbände eng mit strategischen Partnern aus den Bereichen der Arbeitsverwaltung, anderen relevanten Arbeitsmarktakteurinnen und -akteuren, Betrieben und Unternehmen sowie Politik und Medien kooperieren. Für die Koordination, den Informationsfluss und für die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit ist die Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein in Kiel zuständig. Der Paritätische ist Zuwendungsempfänger und für die Finanzkoordination, -controlling, und zuwendungsrechtliche Abwicklung verantwortlich. 6 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

7 Vor dem Hintergrund der neuen Schwerpunkte in der Förderphase 2015 bis 2018 ist eine Umstrukturierung der IQ Teilprojekte des Netzwerks Schleswig-Holstein notwendig geworden. Gesamtkoordination Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt Kiel Ansprechpartnerinnen: Projektleitung: Farzaneh Vagdy-Voß Projektmitarbeiterinnen: Nora Lassahn (Öffentlichkeitsarbeit) Julia Sallai (Projektassistenz) Carlotta Weyhenmeyer (Koordination) Tel.: Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Ansprechpartnerinnen: Finanzverantwortliche: Ursula Albrecht Mitarbeiterinnen: Petra Struve, Sabrina Zielasek Tel.: Zielgruppen: Ausländische / deutsche Fachkräfte Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge (unabhängig vom Aufenthalt) Neue Zuwanderinnen und Zuwanderer, die eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland mitbringen. 7

8 3. Handlungsschwerpunkte Handlungsschwerpunkt Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Die Beratung zur Anerkennung wurde in der neuen Förderphase um die Qualifizierungsberatung erweitert und bietet seit 2015 an fünf Standorten in Schleswig-Holstein Beratungen an. Standorte: Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck und Norderstedt. Die Angebote zur Anerkennung und zur Qualifizierungsberatung werden zwar durch unterschiedliche Partner, jedoch an den gleichen Standorten zur Verfügung gestellt, so dass beide Beratungen vor Ort leicht aufeinander abgestimmt und verzahnt werden können. Zusätzlich zu den fünf Standorten wird nach Bedarf mobile Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung z. B. in Pinneberg, Schleswig, Husum und in Rendsburg angeboten. 8 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

9 Eutin: 1x Itzehoe: 1x Husum: 1x Pinneberg: 1x Glinde: 1x 3.1 Anerkennungsberatungsstellen Ratzeburg: 1x Plön: 1x Flensburg Lübeck: 1x Meldorf: 1x Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. Schloßstraße Flensburg Flensburg Beraterinnen: Hilke Oltmanns Tel.: hilke.oltmanns@frauennetzwerk-sh.de Edibe Oğuz Tel.: edibe.oguz@frauennetzwerk-sh.de Kiel Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein (ZBBS) e. V. Sophienblatt 64 a, 4. Stock Kiel iq@zbbs-sh.de Beraterinnen: Naurus Amin Tel.: / -112 amin@zbbs-sh.de Katrin Eichhorn Tel.: eichhorn@zbbs-sh.de Kiel 9

10 Neumünster AWO Arbeiterwohlfahrt Landesverband SH e. V. Goebenplatz Neumünster Beraterinnen: Erika Hudecova Tel.: erika.hudecova@awo-sh.de Sabine Grull Tel.: sabine.grull@awo-sh.de Neumünster Lübeck Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Holstenstraße Lübeck Berater: Mahir Ötün Tel.: / -34 iq-netzwerk@tgsh.de Lübeck 10 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

11 Norderstedt (Kreis Segeberg) Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein Ochsenzoller Straße Norderstedt Beraterinnen: Norderstedt: Sviatlana 2x Fregin Rendsburg: Tel.: 0402x Neumünster: 1x Larissa Jilek Eutin: 1x Tel.: Itzehoe: 1x Husum: 1x Pinneberg: 1x Glinde: 3.21x Qualifizierungsberatungsstellen Ratzeburg: 1x Plön: 1x Zuständig für alle fünf Standorte ist der Träger Umwelt Technik Soziales (UTS e. V.) Lübeck: 1x Meldorf: 1x Flensburg Beraterin: Edibe Oğuz Tel.: Flensburg Norderstedt Kiel Beraterin: Sabine Rief Tel.: Kiel 11

12 Neumünster Beraterin: Doris Reichhardt Tel.: Neumünster Lübeck Beraterin: Amelie Fossemer Tel.: Lübeck Norderstedt Beraterin: Doris Reichhardt Tel.: Norderstedt 12 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

13 4. Handlungsschwerpunkt Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes Für viele Personen, die ein Anerkennungsverfahren durchgeführt haben, ist die Suche nach einer passenden Qualifizierung und der Zugang zu solchen Maßnahmen schwierig. Auch die Finanzierung und die regionale Erreichbarkeit sind nicht immer einfach. Daher sollen in der Förderperiode ab 2015 in Kooperation mit z. B. Kammern oder Bildungsträgern verschiedene Qualifikationsmaßnahmen in unterschiedlichen Kreisen angeboten werden. 4.1 Qualifizierungsmaßnahmen für Duale Berufe Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Beendigung der Qualifizierung die Erlangung der vollen Anerkennung bzw. vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen. Die Inhalte der Anpassungsqualifizierung richten sich nach dem im Anerkennungsbescheid festgestellten Bedarf und erfolgen nach einem individuell erstellten Qualifizierungsplan: im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen, in bereits bestehenden Lehrgängen, in betrieblichen Qualifizierungsphasen und/oder im individuellen Unterricht. Die Maßnahmen werden dezidiert auf die im Teilanerkennungsbescheid beschriebenen wesentlichen Unterschiede abgestimmt und beinhalten bei Bedarf integrierte Sprachförderung. Bei negativer Prognose der Anerkennung oder einem ablehnenden Bescheid ist im Rahmen dieser 13

14 Qualifizierungsmaßnahmen ggf. auch die Vorbereitung auf die Externenprüfung möglich. Lübeck Handwerkskammer Lübeck (Teilnehmende der Kreise Lübeck, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Ostholstein) Breite Straße Lübeck Projektleitung: Nicole Derber Tel.: Ansprechpartnerin: Fortbildungszentrum Lübeck Konstinstraße 2a Lübeck Reetta Kangastie Tel.: Flensburg Handwerkskammer Flensburg (Teilnehmende der Kreise Eckernförde, Dithmarschen, Rendsburg) Johanniskirchhof Flensburg Ansprechpartnerin: Marion Jensen Tel.: Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

15 Kiel Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (Teilnehmende der Kreise Pinneberg, Neumünster, Plön, Steinburg und der Stadt Kiel) Niederlassung Kiel Hans-Detlev-Prien-Straße Kiel Ansprechpartner: Peter Bräuer-Härtel Tel.: Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker Die sog. Brückenmaßnahmen im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein richten sich an zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker, die formal keine Gleichwertigkeit der mitgebrachten Qualifikation benötigen (nicht reglementierte Berufe), in Schleswig-Holstein leben und arbeiten möchten. Durch eine individuell kombinierte Qualifizierung werden die Voraussetzungen für die qualifikationsadäquate Eingliederung in den hiesigen Arbeitsmarkt unterstützt. In dieser Qualifizierungsmaßnahme sollen vor allem berufsbezogene Sprachfertigkeiten, Kenntnisse über den hiesigen Arbeitsmarkt und EDV-Kenntnisse gestärkt werden. Für Teilnehmende umfasst die Qualifizierung bis zu sieben Monate, bestehend aus den Modulen: Sprachkurs und individuelles Sprachtraining, betriebliche Erprobung und Eignungsfeststellung, betriebliche Kommunikation, EDV-Schulung (Office, Bewerbungsvorbereitung, Internetrecherche, Soziale Netzwerke für den Beruf, Datenschutz etc.). 15

16 Ein laufender Einstieg ist möglich. Teilnehmende sollen das Sprachniveau C1 erwerben, Techniken zur Aneignung ihrer Fachsprache erlernen und für die Kommunikation am Arbeitsplatz sprach- und kultursensibel vorbereitet werden. Die Maßnahme wird online im virtuellen Klassenzimmer und auf einer Lernplattform durchgeführt. Das Angebot wird durch regelmäßige Präsenztage ergänzt. Die betriebliche Erprobung findet ortsnah und individuell, bevorzugt bei potentiellen Arbeitgebenden, statt. Betrieb sowie Teilnehmende werden begleitet, dabei werden evtl. noch bestehende Vermittlungshemmnisse, Stärken und Fähigkeiten ermittelt. Umwelt Technik Soziales e. V. (UTS) Materialhofstraße 1b Rendsburg Ansprechpartnerinnen: Sabine Bleyer und Amelie Fossemer Tel.: und 4.3 Anpassungsqualifizierungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Ausgebildete Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern erhalten in der Regel keine oder nur eine teilweise Anerkennung ihres Berufsabschlusses. Der Weg in die professionelle Pflege bleibt ihnen damit vorerst versperrt. Das Projekt Anpassungsqualifizierungen soll den zugewanderten Pflegekräften helfen, die Qualifikationsunterschiede zum Erwerb der vollen Gleichwertigkeit abzubauen und damit die Erlaubnis zur Berufsausübung als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerin zu erhalten. Hierzu wird ein Konzept entwickelt, das bestehende Ausbildungsstrukturen nutzt und die Teilnehmerinnen und Teil- 16 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

17 nehmer individuell und bedarfsorientiert an die Pflegepraxis in Deutschland heranführt. Die Anpassungsqualifizierung wird durch individuelles Coaching und sprachsensiblen Fachunterricht ergänzt. Praxismodule sollen die Anwendung und Erprobung des Gelernten sowie die Anwendung beruflicher Handlungskompetenz fördern. imland Pflegeschule Lilienstraße Rendsburg Ansprechpartner/-in: Hans-Joachim Carlsen und Anette Dubberke Tel.: Anpassungsqualifizierungen für Ärztinnen und Ärzte LandärztInnen Nord Die Maßnahme für qualifizierte Ärztinnen und Ärzte LandärztInnen Nord im Rahmen des Landesnetzwerks beginnt seine Arbeit voraussichtlich ab Dezember Informationen zu der Maßnahme sowie Träger finden Sie nach Beginn unter

18 5. Weitere Schulungsangebote im Landesnetzwerk Schleswig- Holstein Nach wie vor erschweren gesetzliche Regelungen, institutionelle Hürden und Vorbehalte die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsleben. Die interkulturelle Öffnung gesellschaftlicher Institutionen ist eine wichtige Voraussetzung zum Abbau von Diskriminierungen und zum Erkennen und Erschließen vorhandener Potenziale. Für die Umsetzung und Durchführung dieses Schwerpunktes sind drei Teilprojekte mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten und unterschiedlicher Laufzeit zuständig. Neben Arbeitsmaterialen, Informationen und Veranstaltungen bieten die Projekte dieses Handlungsschwerpunktes speziell zugeschnittene Fortbildungen an. Interkulturelle Kompetenzentwicklung und die Umsetzung der Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz und zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse stehen dabei im Fokus. 5.1 Teilprojekt diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung Dieses Teilprojekt bietet Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung sowie Informationsmaterialien für Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, insbesondere für KMU, Kommunen und Weiterbildungsanbieter an. Das Projekt hält Grundlagen- und Aufbaumodule vor, die mit den jeweiligen Institutionen und Betrieben abgestimmt werden. Das Angebot umfasst Schulungen zur Erweiterung der Professionalität der einzelnen Mitarbeitenden, z. B. durch Wissen über Rechtsfragen der Migration, einen reflektierten Umgang mit Vorurteilen oder einen adäquaten Umgang mit Barrieren in der sprachlichen Verständigung ebenso wie die Erarbeitung von strukturellen Verände- 18 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

19 rungsmöglichkeiten, z. B. im Zusammenhang mit der Personalgewinnung, der Öffentlichkeitsarbeit oder der Entwicklung eines Leitbildes. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt Kiel Ansprechpartnerinnen: Astrid Willer, Jana Pecenka, Dina Khuzhamatova Tel.: Teilprojekt Mit Recht gegen Diskriminierung! Blickpunkt Migrationshintergrund und Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein Gleichberechtigter Zugang zu Arbeit und Bildung ist die Grundlage für eine gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss jede und jeder von Anfang an die Chance und den Anspruch auf Arbeit und Bildung haben. Die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität dürfen dieses Recht nicht einschränken. Dieses Leitmotiv bestimmt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Öffentliche wie auch private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert, sich gegen Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu engagieren. Ziel des Anfang des Jahres 2015 gestarteten Projektes ist es, Arbeitsmarktakteurinnen und akteure dabei zu unterstützen, Diskriminierungen von Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Arbeit, Aus-/Fortbildung und am Arbeits- und Ausbildungsplatz vorzubeugen und entgegenzuwirken. Ansprechen möchte das Projekt unter anderem Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Weiterbildungsträger. Es bietet u. a. Informationen und Schulungen an und macht Angebote zur Organisationsentwicklung zu 19

20 Fragen des rechtlichen Diskriminierungsschutzes. Das Teilprojekt erarbeitet des Weiteren entsprechende Handreichungen und Informationsmaterialien und organisiert Fachund Informationsveranstaltungen. Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. Zum Brook Kiel Ansprechpartner/-in: Hanan Kadri und Stefan Wickmann Tel.: iq-projekt@advsh.de 5.3 Teilprojekt Schulungen zur Anerkennungsgesetzgebung Dieses Teilprojekt ergänzt das Schulungsangebot und wendet sich an Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, insbesondere an Jobcenter und Arbeitsagenturen, und schult diese zur Anerkennungsgesetzgebung des Bundes und zum Landesanerkennungsgesetz in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sollen die zuständigen Anerkennungsstellen im Rahmen von Workshopangeboten für interkulturelle Herausforderungen, mögliche Hürden und Optimierungsbedarfe in der Umsetzungspraxis sensibilisiert werden. Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein (ZBBS) e. V. Sophienblatt 64a Kiel Ansprechpartnerinnen: Katrin Eichhorn, Naurus Amin, Ute Afane Tel.: iq@zbbs-sh.de 20 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

21 Koordiniert werden die Teilprojekte des Handlungsschwerpunkts Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung durch den: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt Kiel Ansprechpartnerin: Astrid Willer Tel.:

22 6. Exkurs: Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein in Kraft Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen kurz Anerkennungsgesetz ist seit dem 1. April 2012 in Kraft. Artikel 1 des Anerkennungsgesetzes ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG. Es handelt sich um ein Bundesgesetz und umfasst nur die Berufe, die auf Bundesebene (ca. 350 Berufe im dualen System d. h. sog. nicht reglementierte Berufe) geregelt sind. Die Länder sind aufgefordert, ihre landesrechtlichen Berufe (LehrerInnen, IngenieurInnen, ErzieherInnen usw.) an das Bundesgesetz anzupassen. In Schleswig-Holstein sind die Ergänzungen des Landesanerkennungsgesetzes seit 1. Juni 2014 in Kraft getreten. Es soll den vielen Zuwanderinnen und Zuwanderern die Chance bieten, ihren erlernten Beruf in Schleswig-Holstein auszuüben und so zur Existenzsicherung für sich und ihre Familien zu sorgen. Es ist ein klares Bekenntnis zu einer aufgeschlossenen Willkommenskultur und es ist Teil der Aktivitäten der Landesregierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Das Anerkennungsgesetz enthält in Anlehnung an das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG-Bund) die Verfahrensregelungen für die landesrechtlichen geregelten Berufe (BQFG-SH). Das Gesetz begründet einen Anspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für jeden, der in Schleswig-Holstein eine entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben will sowie einen Anspruch auf Anerkennungsberatung für Ratsuchende. Welche Änderungen bringt das Anerkennungsgesetz? Rechtsanspruch auf Gleichwertigkeitsprüfung für nicht reglementierte Berufe unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft sowie eine subsidiäre Gleichwertigkeitsprüfung im Fall der reglementierten Berufe Anträge aus In- und Ausland sind möglich, ggf. muss für Drittstaatsabschlüsse die Erwerbsabsicht in Deutschland nachgewiesen werden Prüfungsgrundlage ist die Feststellung wesentlicher Un- 22 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

23 terschiede zwischen der aus dem Ausland erworbenen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf Berücksichtigung der Berufserfahrung für alle Personen als möglicher Ausgleich der wesentlichen Unterschiede Entscheidungsfrist durch zuständige Anerkennungsstellen innerhalb von drei Monaten bei Vollständigkeit der Unterlagen Einführung sogenannter sonstiger geeigneter Verfahren bei fehlenden schriftlichen Unterlagen (bisher nur für SpätaussiedlerInnen möglich): Wenn die AntragstellerInnen die erforderlichen Nachweise aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise vorlegen können (z. B. bei Flüchtlingen), soll die zuständige Stelle die Gleichwertigkeitsprüfung mit sonstigen geeigneten Verfahren durchführen. Die Instrumente für sonstige geeignete Kompetenzfeststellungsverfahren können Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen oder Gutachten von Sachverständigen sein. Die Grundlage für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist der Vergleich von Inhalt und Umfang der ausländischen Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Bei reglementierten Berufen soll die zuständige Stelle eine Darstellung von vorhandenen Qualifikationen und die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf bescheiden. In diesem Fall gibt die zuständige Anerkennungsstelle (Behörde, Kammer usw.) eine Empfehlung für Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen oder Kenntnisprüfungen für den Ausgleich der wesentlichen Unterschiede. Bei nicht reglementierten Berufen legt die zuständige Stelle nur die vorhandenen Qualifikationen und wesentlichen Unterschiede dar. Diese Darstellung soll potenziellen ArbeitgeberInnen bei einer Einstellung behilflich sein. Für die reglementierten Berufe der Landesbeamten, der Lehrkräfte und der IngenieurInnen bestimmt das jeweilige Berufsrecht sowohl die Anerkennungsvoraussetzungen als auch die Anerkennungsverfahren. Für diese Berufe findet das Anerkennungsgesetz keine Anwendung. Autor: Michael Fornahl, Ministerium für Schule und Berufsbildung 23

24 7. Exkurs: Durch Arbeit Fuß fassen Der schleswig-holsteinische Flüchtlingspakt Über 500 Personen haben an der Flüchtlingskonferenz der Landesregierung Schleswig-Holstein am 6. Mai 2015 in Kiel teilgenommen. Geleistet werden sollte zweierlei: Zum einen nachhaltige Strategien für Weniger an bürokratischen Hürden und ein Mehr an Integrationsförderung für Flüchtlinge zu entwickeln. Gleichzeitig sollte auf Seiten der Institutionen der Aufnahmegesellschaft für die Erkenntnis geworben werden, dass eine erfolgreiche Integration keine Einbahnstraße ist und damit auch ihnen und nicht nur den Flüchtlingen Integrationsleistungen abfordert. Erstes Zwischenergebnis der Konferenz ist ein Flüchtlingspakt mit zunächst 14 Zielvereinbarungen. Darin haben sich u. a. verschiedene Häuser der Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände, Integrationsfachdienste, Unternehmen und Bildungsinstitutionen gemeinsam auf verbindliche Zielvereinbarungen zur nachhaltigen Integration von Flüchtlingen festgelegt. Die Zielvereinbarungen sollen weiterentwickelt und einer Umsetzung zugeführt werden. Diesen Prozess will die Landesregierung mit einer Bilanzkonferenz im Herbst 2016 evaluieren. Besonders gespannt werden ausbildungshungrige und Beschäftigung suchende Flüchtlinge den Fortgang insbesondere bei zwei dieser Zielvereinbarungen beobachten. Die vom Bildungsministerium moderierte Vereinbarung Berufliche Bildung schafft Chancengleichheit verspricht u. a. mehr berufsspezifische Sprachförderung und will sich für frühere Ausbildungszugänge einsetzen. Die Zielvereinbarung Durch Arbeit Fuß fassen will in enger Kooperation mit Arbeitsagentur, Unternehmen und Gewerkschaften die Beschäftigung von Flüchtlingen am schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt beschleunigen. 24 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

25 Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein ist ebenso wie das gleichfalls durch den Paritätischen SH und den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein koordinierte Integrationsnetzwerk Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig- Holstein an den Beratungen der Arbeitsgruppen des Flüchtlingspaktes, die insbesondere auf die nachhaltige arbeitsmarktliche Integration abstellen, beteiligt. Autor: Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein Weiterlesen:

26 8. Exkurs: Rechtliche Änderungen beim Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten Nachdem im November 2014 die Wartefristen bzgl. der Arbeitserlaubnisse für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung von 9 bzw. 12 Monaten auf drei Monate reduziert wurde, haben sich im Laufe des Jahres 2015 weitere Änderungen ergeben. Für die Arbeit des IQ-Netzwerks sind vor allem folgende Änderungen relevant: 1. Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatinnen und Kroaten ab 1. Juli 2015 Kroatinnen und Kroaten haben ab 1. Juli 2015 das Recht der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung keine Arbeitserlaubnis mehr. 2. Neuer Aufenthaltstitel für Anpassungsqualifizierung 17 des Aufenthaltsgesetzes wurde durch 17a ergänzt, in dem ein Aufenthaltsrecht von bis zu 18 Monaten für Personen festgeschrieben wird, die eine berufliche Anpassungsqualifizierung im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren durchlaufen. Vorraussetzung ist das Vorliegen eines Anerkennungsbescheides aus dem der Qualifizierungsbedarf zur Erlangung einer vollen Anerkennung hervorgeht. Es kann sich dabei auch um eine sprachliche Anpassungsmaßnahme handeln. Bei betrieblichen Maßnahmen ist in manchen Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Voraussetzung. Eine von der Anpassungsqualifizierung unabhängige Beschäftigung von bis zu 10 Stunden pro Woche ist gestattet. Eine im Zusammenhang mit dem angestrebten Beruf stehende Beschäftigung ist bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes im Referenzberuf auch ohne Einschränkung des Umfangs gestattet. Der Aufenthaltstitel kann nach Erteilung der Anerkennung oder Berufserlaubnis bis zu ein Jahr zur Suche eines dem Beruf entspre- 26 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

27 chenden Arbeitsplatzes verlängert werden. Währenddessen kann einer Beschäftigung nachgegangen werden. Der Aufenthaltstitel kann darüber hinaus zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation erteilt werden, wenn ein Arbeitsplatzangebot zur späteren Beschäftigung in diesem Beruf vorliegt. Wie immer: Die Detailbestimmungen insbesondere Zustimmungserfordernisse der Agentur für Arbeit sind zu beachten und hier zu finden: news_1751.php 3. Mehr Flüchtlinge Kundinnen und Kunden der Jobcenter Nach einer am 1. März 2015 in Kraft getretenen Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches sind die Jobcenter nunmehr zuständig für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz haben, sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung mehr als 18 Monate zurückliegt. Über Bundes-und Landeskontingente sind vielen Syrerinnen und Syrern Aufenthaltserlaubnisse nach den 23(1) oder 23(2) Aufenthaltsgesetz erteilt worden. Sie fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter. Darüber hinaus werden Asylsuchende aus Syrien derzeit relativ schnell als Flüchtlinge anerkannt, so dass auch die Zahl der Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis nach 25(2) haben, erheblich zugenommen hat. 4. Sicherer Ausbildungsabschluss mit Duldung Im August 2015 ist mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung u.a. dem Wunsch der Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit für Personen mit einer ausländerrechtlichen Duldung im Falle der Aufnahme einer Ausbildung entsprochen worden. Laut 60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz können Personen mit Duldung, die vor ihrem 22ten Geburtstag eine Ausbildung beginnen, für die Dauer von einem Jahr eine Duldung erhalten. 27

28 Bei positivem Verlauf der Ausbildung soll diese jeweils um ein Jahr verlängert werden. Ausgenommen davon sind Personen aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten nach 29a des Asylverfahrensgesetzes. 5. Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Asylverfahren geplant Vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszahlen sind Gesetzesverschärfungen geplant. Vor allem Asylsuchende aus den so genannten in 29 Asylverfahrensgesetz definierten sicheren Herkunftsstaaten sollen von Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration ausgeschlossen werden. Gleichzeitig ist eine Änderung der Beschäftigungsverordnung vorgesehen, die es Personen aus diesen Staaten ermöglichen soll, vom Herkunftsland aus einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung zu stellen, der nur unter der Voraussetzung, dass sie in den letzten 24 Monaten keinen Asylantrag gestellt haben und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Agentur für Arbeit erteilt werden kann. Diese Regelung eröffnet Alternativen zum Asylverfahren, wird aber Menschen aus den betroffenen Ländern, die hier schon lange mit einer Duldung leben, nicht weiterhelfen. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/wp18/643/64395.html Stand: Oktober 2015 Autorin: Astrid Willer, Koordinatorin im Handlungsschwerpunkt 3 des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein 28 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

29 9. Operative Partner des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellen sich vor Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. Im Januar 2010 haben Vereine und Verbände sowie engagierte Personen den Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V. gegründet. Hinter dem Verband stehen zurzeit vierzehn Vereine und Gruppen, die sich für Minderheiten einsetzen. Der advsh e. V. berät landesweit Menschen, Organisationen, Verbände und öffentliche Verwaltungen zu allen Benachteiligungen und Diskriminierungen aus Gründen rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität. Der Antidiskriminierungsverband bietet Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, kostenlos Beratung und Hilfe an und leistet gerichtlichen Beistand im Sinne des 23 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Der advsh e. V. bietet Qualifizierungen für Beraterinnen und Berater sowie für Vereine und Verbände an. Wir helfen dabei, Netzwerke zu bilden, Kooperationen einzugehen und die eigenen Antidiskriminierungs-Standards zu verbessern. Darüber hinaus informiert der advsh e. V. über das AGG und arbeitet daran mit, die Gesetze gegen Diskriminierung zu verbessern. Der Antidiskriminierungsverband Schleswig- Holstein e. V. ist im o. g. Bereich ein Sprachrohr in Politik und Gesellschaft. Kontakt: Krystyna Michalski, Hanan Kadri

30 AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Der AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. bietet mit seinen Gesellschaften qualitativ hochwertige Dienstleistungen in unterschiedlichen Bereichen der sozialen Arbeit an, vor allem in der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie im Gesundheitswesen, und beschäftigt landesweit ca Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 190 sozialen Betrieben. Die Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein hat sich in mehr als 40-jähriger Migrationsarbeit als einer der größten landesweit tätigen Träger der Migrationsarbeit etabliert. Sie unterhält in der Sparte AWO Interkulturell 14 IntegrationsCenter an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein sowie in Hamburg. Die Fachdienste für Migration und Integration der AWO bieten Bildungs- und Orientierungsangebote, kompetente Beratung und strukturierte Integrationsbegleitung für Zugewanderte und ihre Familien durch pädagogisch ausgebildete Mitarbeitende mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund und Sprachkenntnissen an. Seit über 15 Jahren führt der AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. EU-, bundes- oder kommunal finanzierte Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch. Dadurch haben die Mitarbeitenden der Arbeiterwohlfahrt umfassende Kenntnisse bezüglich der speziellen Situation von Menschen mit Migrationshintergrund, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen, erworben. Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein bietet die AWO Anerkennungsberatung ausländischer Abschlüsse in Neumünster an. Kontakt: Michael Treiber 30 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

31 Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein Das Diakonische Werk Hamburg-West/Südholstein ist als christlicher Wohlfahrtsverband Träger sozialer Angebote im gleichnamigen Kirchenkreis. Es betreibt 27 Einrichtungen im Hamburger Westen, in Norderstedt, Pinneberg und Quickborn, darunter Aufenthalts- und Beratungsstellen für Wohnungslose, Erziehungsberatungsstellen, eine Schuldnerberatung, Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen, Suchtberatungs- und Therapieeinrichtungen, Begegnungsstätten, ein Bürgerhaus, Beschäftigungsförderungsprojekte, Frühförderstellen, integrative Kitas, ein Frauenhaus sowie eine größere Pflegediakonie. Die Flüchtlings- und Migrationsarbeit in Norderstedt existiert seit 20 Jahren. Zunächst als Beratungsstelle geschaffen, ist die Einrichtung inzwischen in vielfältigen Bereichen integrationsfördernder Arbeit tätig. Migrationssozialberatung, Gemeinwesenarbeit, Gruppen- und Schulungsangebote zur Interkulturellen Öffnung, Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse alle Arbeitsfelder haben das Ziel, heutigen Bedarfen einer von Vielfalt geprägten Einwanderungsgesellschaft gerecht zu werden. Mit dem Beratungsangebot zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein in Norderstedt leistet der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein einen Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Kontakt: Angelika Friedrichs

32 Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. Ziel des Frauennetzwerks zur Arbeitssituation ist es, Frauen in ihrem Arbeitsleben zu stärken und zu unterstützen sowie die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt qualitativ und quantitativ zu verbessern. Das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation ist Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung und zertifiziert nach AZWV sowie Staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Schwerpunkte der Arbeit des Frauennetzwerks sind die Beratung und Weiterbildung von Frauen im Themenspektrum Frau und Arbeit. In einzelnen Projekten bieten wir für bestimmte Zielgruppen besondere Unterstützungsmöglichkeiten an, beispielsweise für Frauen mit Migrationshintergrund. Auch bei unseren umfangreichen EDV-Schulungen, Informationsveranstaltungen und individuellen Beratungen sind Migrantinnen eine wichtige Zielgruppe. Das Frauennetzwerk bietet Anerkennungsberatung im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein in Flensburg an und leistet somit einen Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Netzwerk. Kontakt: Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v. Dr. Marianne Kaiser 32 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

33 Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Die Mitglieder des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e. V. sind Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen der solidarischen Flüchtlingshilfe. Der Verein bietet seit 1991 Informationen und Schulungen zu rechtlichen und sozialen Fragen von Asyl und Exil sowie zu integrations- und menschenrechtspolitischen Themen an. Der Flüchtlingsrat ist Träger von Projekten zur Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit und Ausbildung. Er koordiniert seit 2002 landesweite Bleiberechtsnetzwerke zur arbeitsmarktlichen Integration von Flüchtlingen und seit 2013 das Landesnetzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ). Darüber hinaus vernetzt der Flüchtlingsrat Akteurinnen und Akteure der Flüchtlings- und Antidiskriminierungsarbeit, leistet Öffentlichkeitsarbeit und engagiert sich im Lobbying gegenüber Politik sowie Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden. Er ist Gründungsmitglied der Härtefallkommission und des Antidiskriminierungsverbandes des Bundeslandes. Die Organisation hat Sitz und Stimme im Flüchtlingsbeirat der Evgl.-Luth. Landeskirche in Norddeutschland. Der Verein ist Mitglied der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, des Netzwerks der Landesflüchtlingsräte und ist vertreten in der Fachgruppe Einwanderung. Der Flüchtlingsrat engagiert sich für das Bleiberecht für alle Flüchtlinge, für die regelmäßige Integrationsförderung für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer und insbesondere für den Abbau struktureller Hürden beim Arbeitsmarktzugang von Migrantinnen und Migranten in SH. In der aktuellen Förderphase koordiniert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein das IQ Landesnetzwerk gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Kontakt: Martin Link Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. 33

34 Handwerkskammer (HWK) Flensburg Die HWK Flensburg ist Dienstleistungs- und Servicezentrum für die Mitgliedsbetriebe im Norden und Westen Schleswig- Holsteins. Zum Einzugsgebiet gehören die Kreise Schleswig- Flensburg, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen sowie die Kreisfreie Stadt Flensburg. Im Handwerkskammerbezirk sind aktuell Betriebe mit ca Mitarbeitenden registriert. Im Rahmen ihrer Tätigkeit unterstützt die HWK die Betriebe mit einem umfangreichen Beratungsangebot und hält auch für die Mitarbeitenden ein großes Spektrum an Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bildungszentrum der Handwerkskammer vor. Zu den von staatlicher Seite übertragenen Aufgaben zählt u. a. auch das Thema Berufsbildung, das durch die Handwerkskammer im Zuge der Selbstverwaltung geregelt wird (z. B. Lehrverträge eintragen, Prüfungswesen organisieren, Ausbildungsberatung). In diesem Zusammenhang kommt der HWK über das Anerkennungsgesetz eine besondere Bedeutung zu. Als Anerkennungsstelle für handwerkliche Berufe prüft sie die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse und berät zu passgenauen Möglichkeiten der Nachqualifizierung. Zudem erfolgt über die sogenannte Bildungskoordination eine sinnvolle Verknüpfung der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, wobei diesbezüglich besonders mit Betrieben und anderen Weiterbildungsträgern zusammengearbeitet wird. Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellt die HWK Flensburg eine Qualifizierungsmaßnahme im dualen Beruf in Flensburg bereit, um Teilnehmenden, nach Beendigung, die Erlangung der vollen Anerkennung bzw. vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen. Kontakt: Denise Dronia 34 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

35 Handwerkskammer (HWK) Lübeck Die HWK Lübeck vertritt die Interessen von mehr als Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein und beschäftigt über 250 Mitarbeitende. Die Handwerkskammer ist Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Die drei Berufsbildungsstätten in Travemünde, Kiel und Elmshorn und das Fortbildungszentrum Lübeck der HWK leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Bedarfs an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Für das Handwerk ist es selbstverständlich, offen für alle zu sein, die dazugehören wollen. Bereits seit 2010 engagiert sich die HWK mit Handwerk ist interkulturell, einem Projekt des Netzwerks Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein für Flüchtlinge und hat in diesem Rahmen schon mehr als 500 Personen beraten. Seit 2012 ist die HWK Sitz der Anerkennungsstelle für Handwerksberufe im Kammerbezirk. Hier wird die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen geprüft und ein Bescheid über die volle oder teilweise Gleichwertigkeit ausgestellt. Innerhalb der Maßnahmen für Jobcenter und Arbeitsagenturen finden die Themen von Menschen mit Migrationsgeschichte ebenfalls besondere Beachtung. Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein stellt die HWK Lübeck eine Qualifizierungsmaßnahme Duale Berufe bereit, um Personen mit teilweiser Gleichwertigkeit die Erlangung der vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen und Personen mit negativer Prognose oder negativem Bescheid ihres Antrags auf die Externenprüfung vorzubereiten. Kontakt: Nicole Derber

36 Imland Pflegeschule Rendsburg An der imland Pflegeschule werden insgesamt 150 Auszubildende auf den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflege vorbereitet. Die Schule befindet sich in der Trägerschaft der imland GmbH mit ihren Kliniken in Rendsburg und Eckernförde sowie den angeschlossenen Seniorenhäusern. Jedes Jahr erhalten hier fünfzig Auszubildende einen Ausbildungsvertrag, damit gehört die imland GmbH zu den größten Ausbildungsstätten der Region. Seit 2011 kooperiert die imland Pflegeschule mit der Hamburger-Fern-Hochschule. Mit dieser Kooperation wurde es möglich, die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege mit einem dualen Studium zu verbinden und einen Bachelor Abschluss - B.Sc. Health Care Studies - zu erreichen. Im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein ist die imland Pflegeschule Rendsburg Träger der Anpassungsqualifizierung für Gesundheits- und Krankenpflege Berufe. Kontakt: Petra Struck petra.struck@imland.de 36 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

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