Verkaufsprospekt. 3publity Performance Fonds Nr. 3. GmbH & Co. KG

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1 Verkaufsprospekt 3publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG

2 Verkaufsprospekt publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Beteiligungsangebot im Überblick Übernahme der Prospektverantwortung Risiken der Beteiligung Allgemeines Klassifizierung der Risiken Anlegergefährdende Risiken Anlage- und prognosegefährdende Risiken Information des Anbieters über bislang von ihm aufgelegte Fondsgesellschaften Fonds Nr Fonds Nr publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG Gesellschaft/Emittentin Geschäftstätigkeit der Emittentin Kapital der Emittentin Gründungsgesellschafter Anbieterin, Gesellschafter und Geschäftsleitung Vertragspartner der Emittentin Due Diligence Kredit-Servicing Einwerbung des Eigenkapitals Steuerberatung und Buchhaltung Wirtschaftsprüfung Vertragsstruktur im Überblick Chancen der Beteiligung Markt notleidender Kreditforderungen Allgemeine Informationen Übertragung der Kreditforderungen Investition und vertraglich verankerte Investitionskriterien Aufgaben des Kreditservicers Weitere Angaben zu den Anlageobjekten Beteiligung an der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG Beteiligungsmöglichkeit Annahme der Beitrittserklärung Zeichnungsvolumen und Mindestzeichnung Zeichnungsfrist, Schließungs- und Kürzungsmöglichkeiten, Öffnungsklausel Härtefallregelung Frühzeichnerbonus Staaten, in denen das Angebot erfolgt Bankverbindung und Einzahlungskonto Weitere vom Anleger zu zahlende Kosten und Steuern Persönliche Anteilsfinanzierung Übertragungsmöglichkeiten Haftung/weitere Leistungspflichten Wirtschaftlichkeitsberechnungen Leistungsbilanz Investitions- und Finanzierungsplan der Emittentin (Prognoserechnung) Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin, der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG (Prognoserechnung) Eröffnungs- und Zwischenbilanz der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG Planbilanzen der Emittentin, der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG (Prognoserechnung) Planzahlen der Emittentin, der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG (Prognoserechnung) Kapitalflussrechnung für den Anleger (Prognoserechnung) Sensitivitäten Steuerliche Grundlagen Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Schlussbemerkung Rechtliche Grundlagen Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag Beratungsvertrag zur laufenden beratenden Tätigkeit Vertrag über die Beauftragung der Investor Due Diligence Vertrag über die Durchführung der Legal Due Diligence Vertrag über die Durchführung der Immobilien Due Diligence Vertrag über die Durchführung der Due Diligence im Rahmen der rechtlichen und steuerlichen Transaktion Vertrag über das Kreditservicing und die Aktenverwaltung Vertrag über die Geschäftsbesorgung und das Marketing Vertrag über die Erstellung der wirtschaftlichen Konzeption Vertrag über die Einwerbung des Eigenkapitals Andere Verträge Sonstiges Fernabsatz- und Verbraucherinformation Allgemeine Informationen zur Anbieterin, zur Emittentin und anderen gegenüber den Anlegern auftretenden Personen Information zu den Vertragsverhältnissen Glossar Musterbeitrittserklärung Anhang Gesellschaftsvertrag der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG Treuhand- und Verwaltungsvertrag über Beteiligung an der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG Beratungsvertrag zur laufenden beratenden Tätigkeit Vertrag über die Beauftragung der Investor Due Diligence Vertrag über das Kreditservicing und die Aktenverwaltung Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 3

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5 1 Vorwort Sehr geehrter Anleger, Die Anbieterin, die publity Investor GmbH, hat im Jahr 2009 den TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 aufgelegt und bis zum geschlossen, der als erster geschlossener Fonds in Deutschland Bankforderungen erworben hat. Durch die gute Performance des NPL Fonds Nr. 1 konnten bereits vorfristige Kapitalausschüttungen an alle Anleger vorgenommen werden. Die Anbieterin hat ihren Fonds Nr. 2 im Januar 2010 aufgelegt und wird diesen bis Ende 2011 schließen. Beide Fonds haben das eingeworbene Kapital für den Erwerb von unbesicherten Bank-/Kreditforderungsportfolios verwendet. In Deutschland haben sich in der Bankenbranche, insbesondere im Rahmen der Finanzierung von Immobilien, Kredite angehäuft, die entweder nicht oder nur unregelmäßig von den Kreditnehmern bedient werden. Die Bankenbranche hat darauf reagiert und seit 2004 in großem Umfang Kreditportfolios an Finanzinvestoren verkauft. Branchenexperten schätzen das Gesamtforderungsvolumen in Deutschland auf 250 Mrd. Euro (vgl. IFF-Studie vom 12. Okt. 2007, S.14). Aus bankwirtschaftlicher Sicht stellt die Veräußerung derartiger Kredite oft ein Mittel zur Aufrechterhaltung des Geldkreislaufes dar. Die aus den Verkäufen zufließende Liquidität steht den Banken dann für Neugeschäfte, wie beispielsweise neuen Kreditvergaben, zur Verfügung. Bei den veräußerten Kreditportfolios handelt es sich vorwiegend um notleidende Kredite (NPL s = Non- Performing Loans). Angesichts der aktuellen Finanzkrise, in der der Staat die Bankenbranche mit Kapital und Staatsbürgschaften unterstützt, werden die Banken im Rahmen ihrer Bilanzbereinigungen auch weiterhin ihre notleidenden Kreditportfolios zum Teil veräußern. Auch die Gründung von so genannten Bad Banks hat zu einem starken Wachstum im Handel mit Kreditforderungen geführt. Der Ankauf dieser Portfolios erfolgte zu Kaufpreisen i. H. v. Bruchteilen der Nominalwerte, in der Regel im einstelligen Millionenbereich. Seit 2004 ist die publity AG im Bereich Kreditankauf und Servicing von unbesicherten, großvolumigen Kreditforderungen tätig und gehört seit 2011 zu den Marktführern in Deutschland. Die publity AG verfügt durch ihre langjährige Tätigkeit in der Finanzbranche über das notwendige Know-how und stellt ein Team aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsermittlern und Asset-Managern zusammen, die einzelnen Kreditforderungen strategisch auf- und abzuarbeiten. Die Philosophie der publity AG ist, aus Kreditschuldnern wieder Kunden zu machen. Sie verfolgt bei der Verwertung der Forderungen das Fairnessprinzip: Wer viel hat, zahlt viel! Wer wenig hat, zahlt wenig! Damit wird sozial-ethischen Maßstäben Rechnung getragen und die Schuldbefreiung der Kunden bringt zusätzlich einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen! Durch Abschluss von Gläubigervergleichen verzichtet die publity AG auf einen Großteil der Forderungen gegen die einzelnen Kreditschuldner, denen regelmäßig ein Schuldenschnitt bzw. Schuldenerlass zugute kommt. Die Konzeption der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG bietet durch den Zusammenschluss vieler Investoren dem einzelnen Anleger auch zukünftig die Möglichkeit, an dieser neuen NPL-Asset- Klasse teilzuhaben. Der publity Performance Fonds Nr. 3 ist der dritte geschlossene Fonds der publity Investor GmbH. Die Einzelheiten des Fonds Nr. 3 entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Kapiteln, deren sorgfältige Lektüre ich Ihnen nahe legen möchte. Ihr Michael Hauck Geschäftsführer der Emittentin, der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG, Jacobstraße 27, Leipzig 5

6 Emissionskapital Euro 22 Millionen Zeichnungssumme ab Euro

7 2 Beteiligungsangebot im Überblick Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten an der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG. Die Fondsgesellschaft ist die Emittentin der angebotenen Kommanditbeteiligung. Das Kommanditkapital beträgt insgesamt Euro. Die Gründungs- und Treuhandkommanditisten halten weitere Euro. Unter Berücksichtigung des Mindestzeichnungsbetrages pro Anleger i. H. v Euro ergibt sich eine Höchstanzahl von angebotenen Vermögensanlagen. Die angebotenen Vermögensanlagen werden in der Form von Kommanditanteilen angeboten. Anleger können ab einer Zeichnungssumme von Euro mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten zur Beteiligungsgesellschaft beitreten. Geringere Zeichnungssummen können im Einzelfall von der Fondsgeschäftsführung zugelassen werden. Die Beteiligungsbeträge müssen durch ohne Rest teilbar sein. Neben der Zeichnungssumme ist ein Agio i. H. v. 5,0 % auf die in der Beitrittserklärung eingetragene Zeichnungssumme zu leisten. Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist auf den begrenzt, sofern die Gesellschafterversammlung nicht eine Verlängerung der Laufzeit beschließt. Die mit der Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte, insbesondere Rechte auf Gewinnbeteiligungen und Ausschüttungen, Übertragungs-, sowie Mitwirkungs- und Kontrollrechte, sind im Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen, detailliert beschrieben. Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch orientierte Anleger, die über einen langfristigen Anlagehorizont verfügen und auch bei einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligung gegebenenfalls einen Totalverlust in Kauf nehmen können (siehe Kapitel 4 Risiken der Beteiligung ). Die Fondsgesellschaft wird ausschließlich Portfolios gekündigter Kreditforderungen, insbesondere von Banken, Versicherungen, Servicern und anderen Finanzinvestoren erwerben. Es handelt sich hierbei um NPL s, die unter Beauftragung eines spezialisierten Servicers bearbeitet und verwertet werden. Unter NPL s (Non- Performing Loans) versteht man notleidende Kredite bzw. Forderungen aus gekündigten Krediten, deren Rückführung aufgrund der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Kreditnehmer gefährdet ist. Der Kaufpreis für unbesicherte Forderungen wird maximal 1,5 % der nominalen Forderungshöhe betragen. Die Kaufentscheidungen erfolgen nach abgeschlossener Investor Due Diligence durch unabhängige Rechtsanwälte. Bei den Kreditportfolios handelt es sich in der Regel um unbesicherte Restforderungen nach der Verwertung der Hauptsicherheiten, wie Immobilien. Allerdings können sich in Ausnahmefällen noch nicht verwertete Zusatzsicherheiten wie Stellplätze, Garagen, Ferienappartements, weitere Wohnungen, Lebensversicherungen und Bausparverträge in den Portfolios befinden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft auch Kreditforderungen, bei denen die Hauptsicherheiten noch nicht oder noch nicht vollständig verwertet sind, erwirbt. In diesem Fall werden unabhängige Immobiliensachverständige im Rahmen der Immobilien Due Diligence 90 % der die Einzelengagements/Forderungen besichernden Immobilien prüfen; vgl. hierzu Kapitel 9.3 Investitionen und vertraglich verankerte Investitionskriterien. Fonds-zu-Fonds-Transaktionen sind ausgeschlossen. Die Fondsgesellschaft wird keine Kreditportfolios mit Kreditforderungen erwerben, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG oder TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH & Co. KG befunden haben. Die Legal Due Diligence umfasst die Prüfung der zu erwerbenden Kreditportfolios durch Abgleich mit den Datentapes des Fonds Nr. 1 und des Fonds Nr. 2. Der Due Diligence Bericht muss Feststellungen dazu treffen, dass dieses Ausschlusskriterium nicht erfüllt ist; vgl. Kapitel 9.3 Investition und vertraglich verankerte Investitionskriterien. In gleicher Weise ist ausgeschlossen, dass die Fondsgesellschaft Rest- bzw. Teilportfolios an Fonds veräußert, die vom Emissionshaus, der publity Investor GmbH, in Zukunft aufgelegt werden. Die Prognoserechnungen (vgl. Kapitel 11. Wirtschaftlichkeitsberechnungen ) beruhen auf der Annahme, dass die Fondsgesellschaft ein Gesamt-Forderungsportfolio mit einem Nominalwert von Mio. Euro erwirbt. Dafür sind ab dem für zu zahlende Kaufpreise Investitionen i. H. v. 17,5 Mio. Euro vorgesehen und im Jahr 2013 und 2014 jeweils mindestens weitere 2,5 Mio. Euro aus den bis dahin erzielten Erlösen. Gemäß der Prognoserechnung (siehe Kapitel 11.3 Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin (Prognoserechnung) ) wird angenommen, dass die Fondsgesellschaft aus den zum Kaufpreis von 20 Mio. Euro erworbenen Kreditportfolios über die Laufzeit Erlöse i. H. v. 56 Mio. Euro erzielt. Diese entsprechen einem Kaufpreismultiplikator von 2,8. Die Annahme zu den Erlösen beruht auf den bisherigen Erfahrungen des Kreditservicers, der publity AG, und den Erfahrungen des NPL Fonds Nr. 1; vgl. hierzu Kapitel 11.2 Leistungsbilanz I. Die publity AG hat die im Prospekt beschriebenen Servicingleistungen bereits für andere Finanzinvestoren erbracht. Die zum Zeitpunkt der 7

8 Prospektaufstellung erbrachten Leistungen sind in der Beispielrechnung (vgl. Kapitel 11.1 Leistungsbilanz II ) dargestellt. Im Vergleich zur Prognoserechnung konnten bei dem in der Beispielrechnung zugrunde liegenden Kreditportfolio die Erlöse übertroffen werden. Die Überschüsse werden an die Anleger ausgeschüttet. Nach der Prognoserechnung werden folgende jährliche Ausschüttungen bezogen auf die Beteiligung eines Anlegers i. H. v Euro erwartet: Prognose Ausschüttungen Euro Gesamt Die IRR-Rendite beträgt ohne Berücksichtigung des Frühzeichnerbonusses nach Agio und vor persönlichen Steuern des Anlegers 10 % p. a. Die Angaben zur finanzmathematischen Rendite IRR (interne Zinsfußmethode) sind im Kapitel Kapitalflussrechnung für den Anleger (Prognoserechnung) erläutert. Mit Gesellschafterbeschluss vom wurde die bisherige Firma der TASK FORCE Investor GmbH geändert in publity Investor GmbH. Die Firmenänderung wurde am im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. 8

9 publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG 2 Beteiligungsangebot im Überblick 9

10 Anbieterin/ Prospektverantwortliche: publity Investor GmbH Handelsregister: HRB Geschäftsführer: Michael Hauck Sitz und Geschäftsanschrift: Jacobstraße 27, Leipzig Telefon: +49 (0) 341 / m.hauck@publity.de Datum der Prospektaufstellung: 1. Oktober

11 3 Übernahme der Prospektverantwortung Sämtliche Zahlen, unternehmerischen Plandaten, Darstellungen, Gewinnprognosen und sonstigen Angaben dieses Prospektes wurden sorgfältig und nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie beruhen auf dem gegenwärtigen Stand der Planung, den zugrunde liegenden Verträgen und den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dieser Verkaufsprospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Hierzu wird auf Kapitel 4 Risiken der Beteiligung verwiesen. Für das Erreichen der wirtschaftlichen Ziele, die mit der Kommanditbeteiligung an der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG verfolgt werden, wird daher keine Haftung übernommen. Steuerliche Auswirkungen und Ziele der Anleger sind keine Geschäftsgrundlage der abzuschließenden Verträge und werden von der Prospektverantwortlichen nicht gewährleistet. Insbesondere ist die Möglichkeit der Verlustverrechnung abhängig von der persönlichen Steuersituation des Anlegers. Hierzu sollte sich der Anleger von seinem Steuerberater beraten lassen. Prospektverantwortliche: publity Investor GmbH Name publity Investor GmbH Handelsregister AG Leipzig HRB Gründung Stammkapital Euro Gesellschafter publity AG (100 %) Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer) Geschäftssitz Jacobstraße 27, Leipzig Telefon +49 (0) 341 / Telefax +49 (0) 341 / m.hauck@publity.de Mehr Info unter Datum der Verkaufsprospektaufstellung: 1. Oktober 2011 Prospektsprache Da die Vermögensanlage ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angeboten wird, ist der Verkaufsprospekt vollständig in deutscher Sprache gehalten. Auf die Erstellung einer in deutscher Sprache gefassten Zusammenfassung i. S. d. 2 Abs. 1 Satz 5 VermVerkProspV wurde daher verzichtet. Inhaltliche Prospektverantwortung Die Anbieterin, die publity Investor GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hauck, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und erklärt hiermit, dass nach ihrem Wissen die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Leipzig, 1. Oktober 2011 als Geschäftsführer der prospektverantwortlichen Anbieterin, der publity Investor GmbH 11

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13 4 Risiken der Beteiligung 4.1 Allgemeines Eine Beteiligung an der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG ist eine mit Risiken behaftete unternehmerische Beteiligung. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann von den in den Prognoserechnungen zugrunde gelegten Angaben abweichen. Eine Anlageentscheidung sollte deshalb erst nach Abwägung aller wesentlichen Risiken sowie nach genauer Prüfung des Angebotes getroffen werden. Der wirtschaftliche Erfolg dieser Fondsbeteiligung kann nicht zugesagt werden. Er hängt im Wesentlichen von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, den durch die Fondsgesellschaft erworbenen Forderungspaketen und den erzielbaren Erlösen, der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen, den steuerlichen Entwicklungen und von den Entscheidungen der mit dem Management beauftragten Personen ab. Abweichungen einzelner wirtschaftlicher Eckdaten oder die Kumulierung von Abweichungen mehrerer Eckdaten können zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesamtergebnisses für den Anleger oder sogar zum Totalverlust der investierten Zeichnungssumme führen. Das den Anleger treffende maximale Risiko besteht in dem Totalverlust seiner Zeichnungssumme; dies kann beim Anleger je nach anderweitiger Vermögenslage zur privaten Zahlungsunfähigkeit führen. Interessierten Anlegern wird empfohlen, sich vor ihrer endgültigen Anlageentscheidung durch einen fachkundigen Dritten ihres Vertrauens, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, beraten zu lassen. 4.2 Klassifizierung der Risiken Die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken können in anlegergefährdende, anlagegefährdende und prognosegefährdende Risiken unterteilt werden. Anlegergefährdende Risiken können über den Verlust der Zeichnungssumme hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden. Anlagegefährdende Risiken können zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Gesamtzeichnungssumme führen, während prognosegefährdende Risiken zu einem, verglichen mit der Prognose, schwächeren wirtschaftlichen Ergebnis und somit zu geringeren Auszahlungen führen können. Prognosegefährdende Risiken können je nach Art und Ausmaß auch, wenn mehrere von ihnen gleichzeitig eintreten, anlagegefährdend wirken. Aus diesem Grund wird im Folgenden auf eine weitere Unterteilung nach prognose- und anlagegefährdenden Risiken verzichtet. 4.3 Anlegergefährdende Risiken Haftung Die Anleger beteiligen sich als Treugeber mittelbar über den Treuhandkommanditisten an der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG. Die Haftung eines Kommanditisten/Treugebers gegenüber Dritten ist in den 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sofern ein Kommanditist/Treugeber mit seiner Hafteinlage im Handelsregister eingetragen ist und seine Hafteinlage (50,0 % der Pflichteinlage) nicht durch Entnahmen gemindert ist, ist die unmittelbare Haftung eines Kommanditisten/Treugebers ausgeschlossen. Entnimmt oder erhält ein Kommanditist/Treugeber Ausschüttungen, die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken lassen, so lebt seine unmittelbare Haftung im gleichen Maße bis zur Höhe seiner Hafteinlage wieder auf ( 172 Abs. 4 HGB). Der Anleger kann in diesem Fall unmittelbar von einem Gläubiger der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen werden. Das gilt entsprechend, wenn das Kapitalkonto des Anlegers infolge von Entnahmen und Verlusten unter den Betrag seiner Hafteinlage (50 % der Pflichteinlage) sinkt. Auch nach dem Ausscheiden haften Kommanditisten/ Treugeber im Falle des Wiederauflebens der Haftung bis zu fünf Jahre in Höhe der jeweiligen Hafteinlage für die bis zu ihrem Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft Refinanzierung des Beteiligungskapitals Finanziert ein Anleger seine Beteiligung an der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG ganz oder teilweise über ein Darlehen, so besteht das Risiko, dass Tilgungen bzw. die Darlehenszinsen nicht aus den laufenden Auszahlungen der Fondsgesellschaft bedient werden können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn aufgrund der nachstehend beschriebenen anlage- oder prognosegefährdenden Risiken Auszahlungen reduziert werden, ausgesetzt werden oder entfallen müssen. In diesem Fall muss der Anleger in der Lage sein, die Zinsen und/oder die Darlehenstilgung aus weiterem privaten Vermögen zu zahlen. 13

14 4.4 Anlage- und prognosegefährdende Risiken Investitionsphase Investitionsrisiko Blindpool Es besteht die Möglichkeit, dass die publity Investor GmbH 1 für die Fondsgesellschaft keine geeigneten Forderungsportfolios in der vorgesehenen Investitionsphase erwerben kann. Tritt dieser Fall ein, könnte das eingezahlte Kapital erst verspätet zum Ankauf von Forderungsportfolios genutzt werden. Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaftlichkeit und damit auf die Höhe der Gesamtauszahlungen aus der Vermögensanlage an den Anleger. Dadurch ggf. verspätet generierte Erlöse führen zu zeitlich später eintretenden Einnahmen und geänderten steuerlichen Ergebnissen, sodass Auszahlungen an die Anleger im Vergleich zur Prognoserechnung verringert oder zeitlich verschoben werden, die nur durch eine Verlängerung der Fondslaufzeit ggf. nur teilweise kompensiert werden können. Ebenso können weitere, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht bekannte Gründe zu verzögerten Erlösen führen. Allgemeines Investitionsrisiko Es besteht die Möglichkeit, dass eine höhere umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage, als die vertraglich vereinbarte, seitens des Finanzamtes festgestellt wird. Infolgedessen wäre ein höherer Umsatzsteueranteil abzuführen, sodass die Auszahlungen an die Anleger geringer ausfallen können. Die Kosten für die Fondsentwicklung, wirtschaftliche Konzeption und Mittelverwendungskontrolle sind vertraglich in ihrer Höhe festgeschrieben. Eine Überschreitung einzelner Positionen würde zunächst zulasten der in der Prognoserechnung berücksichtigten Liquiditätsreserve gehen. Darüber hinausgehende Mehrkosten würden das Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen, was zu verringerten Auszahlungen an die Anleger führt. Kalkulierter Platzierungszeitpunkt In den Prognoserechnungen wurde unterstellt, dass das Beteiligungskapital bis zum i. H. v Euro eingeworben und vollständig eingezahlt ist. Sollte eine Einwerbung in der vorgesehenen Höhe nicht gelingen, verändert sich die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft. Es können dann nur in geringerem Umfang Forderungsportfolios erworben werden, was bei einer geringen Gesamtzahl von Schuldnern zu einer schlechteren Streuung der Einzelforderungen und damit zu einer geringen Gesamtwerthaltigkeit der Forderungsportfolios führen kann. Insgesamt können sich dadurch die Auszahlungen an die Anleger verringern und zeitlich verschieben. Rückabwicklungsrisiko Sollte weder ausreichend Beteiligungskapital eingeworben werden und auch zusätzliches Fremdkapital nicht aufgenommen werden können, ist eine Rückabwicklung der Fondsgesellschaft nicht auszuschließen. Die Entscheidung über die Rückabwicklung erfolgt im Ermessen der Geschäftsführung und wird der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Falle einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft hat der Anleger keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung seines eingezahlten Beteiligungskapitals. Es besteht das Risiko, dass die geleisteten Einlagen nur teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden können, da bereits Kosten in der Beteiligungsgesellschaft angefallen sind und ggf. Schadenersatzzahlungen an Vertragspartner oder Dritte zum Zeitpunkt der Rückabwicklung fällig werden Betriebsphase Erlöse aus dem Forderungseinzug Kauft die Fondsgesellschaft Forderungen an, aus denen die erwarteten Erlöse nicht realisiert werden können, führt dies zu geringeren Einnahmen der Fondsgesellschaft und damit zu verringerten Auszahlungen an die Anleger. Schlimmstenfalls kann es zum gänzlichen Wegfall der Auszahlungen an die Anleger kommen. Eine Haftung der Fondsgesellschaft gegenüber den Anlegern für die Werthaltigkeit der angekauften Forderungen und bestehender Sicherheiten besteht nicht. Fallen Forderungsportfolios vollständig aus oder können Sicherheiten nicht oder nicht vollständig verwertet werden, ist die Rückzahlung der Zeichnungssummen an die Anleger gefährdet. Es besteht das Risiko, dass bereits anhängige oder bereits eingeleitete Insolvenzverfahren nicht vor dem Ende der Fondslaufzeit abgeschlossen werden, mit der Folge, dass Quotenzahlungen nicht rechtzeitig und/oder nicht in der prognostizierten Höhe erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass bei Beendigung der Gesellschaft der Forderungsrestbestand nebst eventuell bestehender Sicherheiten nicht zu dem 14

15 publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG 4 Risiken der Beteiligung prognostizierten Wert (Kaufpreis) veräußert werden kann. Dies würde ebenfalls eine Verringerung der Auszahlungen an die Anleger nach sich ziehen, wenn diese nicht durch eine Verlängerung der Laufzeit teilweise kompensiert werden können. Betriebsausgaben Die Prognose der Betriebsausgaben fußt auf abgeschlossenen Verträgen sowie kalkulierten Kostenpositionen. Es können Überschreitungen einzelner Positionen oder mehrerer Positionen eintreten. Eine Überschreitung dieser Positionen führt zu einem schlechteren wirtschaftlichen Ergebnis der Fondsgesellschaft und damit zu verringerten Auszahlungen an die Anleger. Sonstige Vertragspartner Alle Vertragspartner der Fondsgesellschaft müssen ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus geschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig erfüllen. Bei einem Ausfall von Vertragspartnern oder bei Vertragsablauf, z. B. für die Servicing-Leistungen, müssen neue Vertragspartner gebunden werden. Hieraus können höhere Aufwendungen entstehen. Es kann auch zum Ertragsausfall kommen, was die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen kann. Fremdfinanzierungsrisiko Die Prognoserechnung sieht keine Fremdkapitalaufnahme vor. Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe Kontokorrentmittel benötigt und diese Mittel von den Kreditinstituten nicht bewilligt werden, was zur Verringerung bis zum gänzlichen Wegfall der Auszahlungen an die Anleger führen kann. Insolvenzrisiko Es ist nicht auszuschließen, dass Umstände (z. B. Umsatzausfälle) eintreten, die die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Fondsgesellschaft in irgendeiner Weise beeinträchtigen, dass es zur zwangsweisen Liquidation der Fondsgesellschaft, zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen oder zu anderen insolvenzrechtlichen Maßnahmen bzw. Gläubigermaßnahmen kommt, wodurch der Kapitalerhalt des Anlegers insgesamt gefährdet wäre. Interessenkonfliktrisiko Die publity AG, die das Kreditservicing betreibt, ist 100 %-ige Gesellschafterin sowohl der publity Investor GmbH 1 als auch der publity Vertriebs GmbH 2. Das Interessenkonfliktrisiko ist dadurch gegeben, dass die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ebenso die Geschäftsführung der Gesellschaft übernommen hat, die für die Einwerbung des Emissionskapitals verantwortlich ist. Des Weiteren können auch beauftragte Partner in ähnliche Investmentprogramme in diesem Marktsegment involviert sein. Interessenkollisionen beim Erwerb bzw. dem Handel mit notleidenden Krediten können nicht ausgeschlossen werden. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass sich die getroffenen Entscheidungen negativ auf die Fondsgesellschaft auswirken, und dementsprechend die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflusst werden Steuerliche Risiken Steuerlicher Vorbehalt Bei der steuerlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes wurden die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte, die veröffentliche Auffassung der Finanzverwaltung sowie die zurzeit geltenden Steuergesetze berücksichtigt. Die endgültige Anerkennung der prognostizierten steuerlichen Ergebnisse ist jedoch dem rechtskräftig abgeschlossenen Steuerveranlagungsverfahren vorbehalten. Auch können sich die Steuergesetzte künftig ändern oder sich Auffassungen in der Rechtsprechung und/oder der Finanzverwaltung ändern. Sodann kann es zu Veränderungen der prognostizierten steuerlichen Ergebnisse und der Auszahlungen an die Anleger kommen, sodass die Rentabilität der Beteiligung stark eingeschränkt wird. Steuerliche Ergebnisverteilung Nach dem Gesellschaftsvertrag der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG wird das Ergebnis unabhängig vom Beitrittszeitpunkt gleichmäßig auf alle bis zum Jahresende beigetretenen Anleger verteilt. Dieser vertraglich geregelte Verteilungsmaßstab wird grundsätzlich auch für die Zuweisung des steuerlichen Ergebnisses zugrunde gelegt. Sollte diese Ergebniszuweisung von Seiten der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden, könnte dies bei einzelnen Anlegern zu steuerlichen Mehrbelastungen führen. 1) vormals TASK FORCE Investor GmbH 2) vormals TASK FORCE Vertriebs GmbH 15

16 Umsatzsteuer Die steuerlichen Risiken bestehen im Wesentlichen wegen eines anhängigen Revisionsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof, das u. a. die Prüfung zum Gegenstand hat, ob die Tätigkeit der Gesellschaft steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze verursacht. Unternehmensgegenstand der Fondsgesellschaft ist der Ankauf von Forderungen und die Erzielung von Erlösen aus der Verwertung dieser Forderungen. Dabei wird der Forderungsverkäufer von der Einziehung der Forderungen und dem Risiko ihrer Nichterfüllung befreit, sodass die publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG eine Leistung an den Forderungsverkäufer erbringt. Es handelt sich hierbei um echtes Factoring. Da die publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG diese Tätigkeit gewerblich und selbstständig ausübt, ist sie Unternehmer im Sinne von 2 Abs. 1 S. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Der wirtschaftliche Gehalt der Leistung des Factors besteht nach Auffassung der Finanzverwaltung im Wesentlichen im Einzug von Forderungen. Die Factoringleistung fällt in den Katalog der Leistungsbeschreibungen des 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchstabe a UStG. Diese Leistung fällt nicht unter die Steuerbefreiungsvorschrift des 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG und ist somit steuerpflichtig (UStR 18 Abs. 9 bis 12). Die Verwaltungsanweisung lässt eine ausreichende Differenzierung der Sachverhalte nicht zu, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass zukünftig Rechtsprechung und Finanzverwaltung zu einer anderen umsatzsteuerlichen Einschätzung als der hier dargelegten gelangen. Eine im Zeitpunkt der Prospektaufstellung gegenteilige Auffassung vertritt das Finanzgericht Düsseldorf, Az. 1 K 3682/05-U, das in seinem Urteil die Unternehmereigenschaft verneint. Dies beruht auf der Annahme, dass zwischen den Vertragsparteien keine Dauerrechtsbeziehung, sondern nur ein einzelnes Geschäft (einmaliger Ankauf der Forderungen), besteht und sämtliche Risiken, Kosten und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Das Finanzgericht geht hierbei von einer umsatzsteuerfreien Leistung des Forderungsverkäufers nach 4 Nr. 8 c UStG aus. Das Verfahren ist rechtshängig vor dem EuGH (Az. C 93/10). Sofern der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt, läge beim Kauf von zahlungsgestörten Forderungen eine steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers vor und wäre die Einziehung der Forderungen durch die Fondsgesellschaft umsatzsteuerpflichtig. Die Qualifizierung der Leistung des Forderungskäufers als umsatzsteuerpflichtige Leistung hat zur Folge, dass eine höhere umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage (Differenz zwischen dem Betrag, den die Fondsgesellschaft bei der Einziehung tatsächlich erzielt, und dem für den Erwerb der Forderungen gezahlten Kaufpreis) durch die Finanzverwaltung angenommen wird. Die höhere umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage könnte unter Berücksichtigung der vollen Vorsteuerabzugsberechtigung zu einer höheren Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt führen. Sofern der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts nicht folgt und die Leistung der Fondsgesellschaft als umsatzsteuerfrei qualifiziert wird, würde das dazu führen, dass die Fondsgesellschaft keine Vorsteuerabzugsberechtigung hätte und die vom Finanzamt erstatteten Vorsteuerbeträge zurückzahlen müsste. Die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und die entsprechende Veranlagung der Fondsgesellschaft können zu geringeren Auszahlungen an den Anleger führen und negative Auswirkungen auf sein steuerliches Ergebnis haben. Aus dem Ankauf der Forderungen von ausländischen Anbietern könnten sich aufgrund der Betrachtung der Einzelsteuergesetze der jeweiligen Länder, Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht und des Vorsteuerabzugs ergeben Weitere Risiken Ausschluss aus der Gesellschaft Ein Anleger kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gemäß 15 Ziffer 1b), 1c), 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, insbesondere wenn in die Kommanditbeteiligung oder in einzelne Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis aufgrund eines nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung betrieben wird und die Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird, über sein Vermögen das Insolvenz- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, er seine Kommanditeinlage trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen nicht oder nicht rechtzeitig leistet oder bei grober Verletzung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis. Einzelheiten regeln die 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages; vgl. Kapitel 17 Anhang. Scheidet ein Kommanditist gemäß 15 Ziffer 1b), 1c) oder 3 aus der Gesellschaft aus, so erhält er eine Abfindung, die sich nach den Salden seiner Gesellschafterkonten richtet. Für den Fall, dass die Forderungen nicht 16

17 publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG 4 Risiken der Beteiligung mehr werthaltig sind, erhält er ein geringes oder gar kein Abfindungsguthaben. Die Ausübung des Widerrufsrechts oder die Inanspruchnahme der Härtefallregelung durch einzelne oder mehrere Anleger kann die Einwerbung geringeren Beteiligungskapitals und/oder nachträgliche Liquiditätsabflüsse zur Folge haben. Fungibilität Es besteht für Anteile an geschlossenen Fonds kein mit frei handelbaren Wertpapieren vergleichbarer Markt. Die Fungibilität von Fondsanteilen hängt von der Entwicklung der Beteiligung und einer entsprechenden Nachfrage ab. Anleger sollten berücksichtigen, dass ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung wahrscheinlich mit Preisabschlägen auf den Wert der Beteiligung oder unter Umständen überhaupt nicht zu realisieren ist. Die Höhe möglicherweise erzielbarer Veräußerungserlöse hängt vor allem von der zukünftigen Marktsituation, insbesondere der Werthaltigkeit der Kreditportfolios bzw. der wirtschaftlichen Situation der Schuldner sowie vom Angebot und von der Nachfrage für Kreditportfolios ab. Gesellschafterversammlung/Stimmrecht Jedem Kommanditisten steht das Recht zu, sich an der Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung oder des schriftlichen Abstimmungsverfahrens zu beteiligen. Werden diese Mitbestimmungsrechte nicht wahrgenommen, kann es zu Beschlüssen kommen, die von allen Gesellschaftern mitgetragen werden müssen, was die Interessen einzelner Anleger einschränken kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich die Willensbildung im Rahmen der Beschlussfassung der Gesellschaft nicht mit den Interessen einzelner Anleger deckt. Weiterhin ist die Möglichkeit gegeben, dass die Fondsgesellschaft durch einen oder wenige Anleger, die die Mehrzahl der Anteile erwerben, beherrscht wird (Majorisierung). Schlüsselpersonenrisiko Die Fondsgesellschaft unterliegt nicht nur generell den mit unternehmerischen Entscheidungen verbundenen Risiken, sondern ist auch maßgeblich vom Fachwissen seines Managements/seiner Geschäftsführung und der Vertragspartner abhängig. Der Ausfall einer Schlüsselperson kann dazu führen, dass den Verpflichtungen nicht mehr mit der erforderlichen Sachkunde nachgekommen werden kann. Der Umfang der erzielten Erlöse hängt wesentlich von dem Ergebnis der mit der Durchführung der Due Diligence Prüfungen beauftragten Rechtsanwälte ab. Eine Fehlbewertung der Schuldnermerkmale der Forderungsportfolios kann die wirtschaftlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen und zu verringerten Auszahlungen an die Anleger führen. Beim Ankauf von Forderungen mit bestehenden Hauptsicherheiten erfolgt neben der Legal Due Diligence durch Rechtsanwälte eine Immobilien Due Diligence durch neutrale und unabhängige Sachverständige, die auf Grundlage vorliegender Verkehrswertgutachten und Vorortbesichtigungen die individuelle Prüfung und Bewertung der Immobilien/Sicherheiten vornehmen. Durch diese wird der zu erwartende Verwertungserlös ermittelt bzw. prognostiziert. Auch insofern besteht ein Schlüsselpersonenrisiko. Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen, insbesondere subjektive Zielvorstellungen/Prognosen zur künftigen Entwicklung der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG, die naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese subjektiven Zielvorstellungen/Prognosen geben die gegenwärtigen Einschätzungen und Erwartungen der publity Investor GmbH 1 wieder. Es handelt sich bei diesen subjektiven Einschätzungen/Prognosen nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächliche Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft erheblich von den in diesem Prospekt dargestellten Zielvorstellungen/Prognosen abweicht. Insbesondere die Kapitel 4 Risiken der Beteiligung, Kapitel 6.1 Gesellschaft/Emittentin, Kapitel 9 Markt notleidender Kreditforderungen sowie Kapitel 11.3 Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin, der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG (Prognoserechnung) enthalten zukunftsgerichtete Aussagen/Prognosen. Nach Kenntnis der publity Investor GmbH 1 bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren Risiken. 1) vormals TASK FORCE Investor GmbH 17

18 18518

19 5 Information des Anbieters über bislang von ihm aufgelegte Fondsgesellschaften 5.1 Fonds Nr. 1 Die Anbieterin, die publity Investor GmbH 1, hat die TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG im Jahr 2009 aufgelegt und zum geschlossen. Das eingeworbene Kapital wurde für den Erwerb von unbesicherten Forderungsportfolios verwendet. Als Geschäftsführer der publity Investor GmbH 1 war Michael Hauck von Beginn an und ist bis heute mit der Geschäftsführung der TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG betraut. Eine Leistungsbilanz, bezogen auf den Beginn der operativen Tätigkeit der Bearbeitung und Verwertung der erworbenen Forderungen im Juni 2010 ist im Kapitel 11.1 Leistungsbilanz I (Fonds Nr. 1) dargestellt. Die TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG hat drei Forderungspakete mit einem Nominalforderungsvolumen i. H. v Euro zu einem Gesamtkaufpreis i. H. v Euro erworben. Der Kaufpreis entspricht 1,4754 % der Nominalgesamtforderungshöhe; die Investitionskriterien wurden eingehalten; vgl. erster Geschäftsbericht der TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG 5/2011. Nominalforderungsvolumen in Euro Portfolio Portfolio Portfolio Gesamt Mittelverwendungsrechnung Anschaffungskosten in Euro Kaufpreis der Forderungen Umsatzsteuer Due-Diligence-Prüfung Betriebswirtschaftliche Konzeption, Prospektaufstellung Eigenkapitalbeschaffung Mittelverwendungskontrolle Vorfinanzierung, sonstige Kosten und liquide Mittel Gesamt Fonds Nr. 2 Die Anbieterin, die publity Investor GmbH 1, hat die TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH & Co. KG im Jahr 2010 aufgelegt und wird diese bis zum schließen. Das eingeworbene Kapital wird für den Erwerb von unbesicherten Forderungsportfolios verwendet. Als Geschäftsführer ist Herr Hauck ebenfalls mit der Geschäftsführung der TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH & Co. KG betraut. Eine Leistungsbilanz, bezogen auf bislang durchgeführte Emissionen, kann nicht abgebildet werden, da die Emissionsphase der TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH & Co. KG zum endet und die operative Tätigkeit der Bearbeitung und Verwertung der bereits erworbenen Forderungen erst im Juni 2011 begonnen hat (siehe Kapitel 11.1 Leistungsbilanz ). Mittelherkunftsrechnung in Euro Eigenkapital davon Gründungskommanditkapital davon Zeichnungskapital davon Agio Gesamt ) vormals TASK FORCE Investor GmbH 19

20 20620

21 6 publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG 6.1 Gesellschaft/Emittentin Firma und Sitz Die Firma der Fondsgesellschaft lautet: publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Jacobstraße 27, Leipzig. Der Sitz der Gesellschaft ist mit der Geschäftsanschrift identisch Rechtsform, Handelsregister, Rechtsordnung Die publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG wurde am gegründet und am in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRA eingetragen. Die Emittentin ist eine dem deutschen Recht unterliegende Kommanditgesellschaft. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung im Handelsregister und endet am , sofern nicht die Gesellschafter eine längere Laufzeit beschließen. Somit beträgt die Laufzeit der Gesellschaft mindestens 4,5 Jahre Organe und Geschäftsführung der Emittentin Die Organe der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Ein Beirat zur Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung und andere Aufsichtsgremien wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht gebildet und sind auch nicht vorgesehen. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst, wobei jeder Kommanditist für je Euro eingezahltes Kommanditkapital eine Stimme hat. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt. Eine Gesellschafterversammlung wird nur in Ausnahmefällen einberufen. Weitere Details zur Gesellschafterversammlung sowie zum schriftlichen Beschlussverfahren werden im Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen sowie in 5 des Gesellschaftsvertrags dargestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin, die publity Investor GmbH 1, ist zur Alleinvertretung der Fondsgesellschaft unter Befreiung der Beschränkungen des 181 BGB (Insichgeschäft) berechtigt. Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der Fondsgesellschaft. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementärin ist Michael Hauck. Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung befugt und alleinvertretungsberechtigt. Michael Hauck (Geschäftsanschrift: Jacobstraße 27, Leipzig) ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung das einzige Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin. Das Stammkapital der publity Investor GmbH ist in voller Höhe eingezahlt. Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Da es sich bei der publity Investor GmbH 1 jedoch um eine dem deutschen Recht unterliegende GmbH handelt, ist deren Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt Gesellschaftsvertrag der Emittentin Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin ist in Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen erläutert und in Kapitel 17 Anhang vollständig abgedruckt. Die Emittentin hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht. Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin weicht von den gesetzlichen Regelungen insofern ab, als die persönlich haftende Gesellschafterin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist. Gegenüber den Gläubigern haftet sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Von den gesetzlichen Regelungen weicht der Gesellschaftsvertrag der Emittentin im Übrigen ab, indem die Beteiligungen der Anleger hier treuhänderisch durch den Treuhandkommanditisten gehalten werden und die Mitgliedschaftsrechte durch den Treuhandkommanditisten ausgeübt werden. Schließlich wurden für die Beteiligung am Gewinn und Verlust, für die Entnahmerechte, für den Beitritt und das Ausscheiden sowie für die Beendigung der Gesellschaft Sonderregelungen getroffen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen und aus dem in Kapitel 17 Anhang abgedruckten Gesellschaftsvertrag sowie dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag. 6.2 Geschäftstätigkeit der Emittentin Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind der Erwerb und die Verwertung von NPL-Portfolios. Entsprechend dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gegenstand des Unternehmens wird die publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG als geschlossener Fonds gekündigte, titulierte Bankforderungen (z. B. aus Immobilienfinanzierungen) von deutschen Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder anderen Servicern in einzelnen Paketen 1) vormals TASK FORCE Investor GmbH 21

22 auf Grundlage einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern ausgehandelter Verträge erwerben und Einkünfte aus der Verwertung der einzelnen Forderungen sowie der Veräußerung aufbereiteter Teil-Forderungsportfolios erzielen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich an ihnen beteiligen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten, Tochterunternehmen gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften eingehen. Detailinformationen zur Geschäftstätigkeit der Emittentin finden sich im Kapitel 6 publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG und im Kapitel 9 Markt notleidender Kreditforderungen. 6.3 Kapital der Emittentin Die publity Investor GmbH 1 (Komplementärin) ist am Kapital der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG nicht beteiligt. Die Gesamthöhe des gezeichneten Kommanditkapitals der derzeitigen Gesellschafter beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Euro, welches sich wie nachfolgend beschrieben zusammensetzt. Die Gründungskommanditisten Wolfgang Lein und Sebastian Pfeifer haben Kommanditeinlagen i. H. v. jeweils Euro gezeichnet. Das gezeichnete Kapital der Gründungskommanditisten beträgt insgesamt Euro und wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in voller Höhe eingezahlt. Darüber hinaus hat der Treuhandkommanditist, die Rödl & Richter Fondstreuhand GmbH, eine Kommanditeinlage i. H. v Euro gezeichnet. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Einlage des Treuhandkommanditisten eingezahlt. Weitere Einlagen stehen nicht aus. Somit beträgt der Gesamtbetrag der gezeichneten und eingezahlten Einlagen der Gründungsgesellschafter Euro. Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden keine weiteren Kommanditanteile gezeichnet. Aus den gezeichneten Kommanditeinlagen ergeben sich die Stimmrechte, wobei auf jeweils Euro Pflichteinlage eine Stimme entfällt. Im Falle der vollständigen Zeichnung des Kommanditkapitals bestehen insgesamt Stimmen. Hinsichtlich der Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter ( 6 S.1 Nr.1 VermVerkProspV) bestehen keine Unterschiede zu den Rechten der zukünftig beitretenden Anleger. 6.4 Gründungsgesellschafter Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) Name publity Investor GmbH 1 Handelsregister AG Leipzig HRB Gründung Stammkapital Euro Gesellschafter publity AG (100 %) Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer) Geschäftsanschrift/-sitz Jacobstraße 27, Leipzig Telefon +49 (0) 341 / Telefax +49 (0) 341 / m.hauck@publity.de Funktionen Vertretung der Fondsgesellschaft/ Geschäftsführung/Angebot der Beteiligung/Erstellung des Verkaufsprospektes Mehr Info unter Zur Person: Michael Hauck, geboren am in Saarbrücken, war nach abgeschlossenem Hochschulstudium als geschäftsführender und wissenschaftlicher Assistent an den jeweiligen Instituten für Politikwissenschaften an der Universität des Saarlandes und der Technischen Universität Dresden sowie im Landespolizeipräsidium Dresden tätig. Michael Hauck vertritt die TASK FORCE NPL Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG seit ihrer Gründung am und die TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH & Co. KG seit ihrer Gründung am als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der publity Investor GmbH 1 mit Sitz in Leipzig. Michael Hauck ist darüber hinaus auch Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin dieser Vermögensanlage, der publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG. Für die Übernahme der Haftung erhält die publity Investor GmbH 1 gemäß 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages eine jährliche Vergütung von Euro. Gemäß Vertrag über die Geschäftsbesorgung und das Marketing (vgl. Kapitel 13.9) erhält die publity Investor GmbH 1 für die Übernahme der Geschäftsführungsaufgaben (Fondsverwaltung und Vorbereitung der Buchführung) jährlich insgesamt Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung unterliegt der Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex. Des Weiteren erhält die publity Investor GmbH 1 während der Emissionsphase bis zum für die Erbringung von laufenden Marketingleistungen eine Vergütung i. H. v. monatlich Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 22

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