Im Mai 2007 haben viele

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1 Jahrgang 12 Freitag, den 05. Oktober 2007 Nummer 09/07 Kirche St. Trinitatis zu Holezngel Im Mai 2007 haben viele freiwillige Helfer das Dach des Kirchturmes abgedeckt. Nach getaner Arbeit gab es dann auf dem Dorfplatz ein gemeinsames Kaffeetrinken. Oberpfarrer Zwinkmann und der Gemeindekirchenrat danken an dieser Stelle allen Helfern. Ebenfalls wurden Ausbesserungsarbeiten im Kircheninneren und in der Winterkirche im Turm vorgenommen, so dass die Kirche wieder im neuen Glanz erstrahlt. Auch bei den zwei freiwilligen Malern Kurt Apelt und Achim Klos unser Dankeschön. Das Zifferblatt der Kirchturmuhr wurde von unserem Schlossermeister Helmut Lendewig erneuert. In Kürze werden die zwei störenden Birken mit Genehmigung des Umweltamtes vom Holzrückebetrieb Hyna gefällt, so dass dann auch die Uhr wieder in voller Schönheit zu sehen ist und diese dann auch wieder die Zeit anzeigt. Auch für diese Arbeit herzlichen Dank. Text und Foto Isolde Straube

2 Seite Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich Kapellstr. 18, Großenehrich (Rathaus) Telefon: Fax: poststelle@stadt-grossenehrich.de Amtsstunden aller Ämter: Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr Die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung Großenehrich können unter den folgenden Mailadressen bzw. Rufnummern direkt angeschrieben bzw. angewählt werden: Frau Marina Hipp Frau Isolde Straube Frau Marita Kämmerer Frau Anneliese Frank adresse: SVGrossenehrich@t-online.de Amtlicher Teil Bekanntmachung! Am Dienstag, und finden in den Außenbereichen Großenehrich, Rathaus und Kirchengel, Raumzelle, keine Sprechstunden des Einwohnermeldeamtes statt Bürgermeister Herr Maik Göllert Buergermeister@stadtgrossenehrich.de Verwaltungsleiter Herr Ulrich Georgi Verwaltungsleiter@stadtgrossenehrich.de Hauptamt/Sekretariat/Standesamt Frau Marlies Bleise-Härtling Hauptamt@stadtgrossenehrich.de Frau Karola Müller Kämmerei Kaemmerei@stadtgrossenehrich.de Kasse Kasse@stadt-grossenehrich.de Steuern Frau Eva Anton Steuern@stadtgrossenehrich.de Frau Roswita Löser Ordnungsamt/Bauamt/Liegenschaften Frau Romy Rimpler Ordnungsamt-Bauamt@stadtgrossenehrich.de Frau Ingrid Adelmeyer Einwohnermeldeamt Sitz: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, Greußen Frau Angela Haferung Amtsstunden täglich außer mittwochs von bis Uhr dienstags zusätzlich von bis Uhr Amtsstunden in den Außenbereichen Großenehrich, Rathaus, Kapellstr. 18 dienstags von bis Uhr und Kirchengel, Raumzelle, Büro des Ortsbürgermeisters dienstags von bis18.00 Uhr Weitere Informationen über die Stadt Großenehrich, insbesondere zu den Sitzungsterminen des Stadtrates und der Ausschüsse, zu aktuellen Angelegenheiten, zu den in der Stadt geltenden Satzungen und Rechtsverordnungen können Sie unter der Internet-Adresse erhalten. Hier kann weiterhin ein derzeit im Aufbau befindliches Formularportal genutzt werden. Während dieser Zeit nutzen Sie bitte ausschließlich die Sprechstunden des Einwohnermeldeamtes in Greußen, Bahnhofstraße 13a, täglich außer mittwochs von Uhr und dienstags zusätzlich von Uhr. Telefon: od Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am , 19:00 Uhr in der Gemeindegaststätte im Ortsteil Niederspier Der Stadtrat Großenehrich führte am eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch. Tagesordnung: - öffentlicher Teil - TOP 1: Begrüßung TOP 2: Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am TOP 3: Anfragen Bürger TOP 4: Anfragen Stadträte TOP 5: Bericht des Bürgermeisters über die Tätigkeit der Verwaltung TOP 6: Änderung von 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich (GeschO) vom TOP 7: Sonstiges - nicht öffentlicher Teil - TOP 8: Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Niederschrift der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am TOP 9: Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters 9.1. Eilentscheidung Nr /2007 Verwaltungsstreitsache (hier: Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches gemäß 106 VwGO) 9.2. Eilentscheidung Nr /2007 Abschluss eines Kommunalmietvertrages 9.3. Eilentscheidung Nr /2007 Deckung der bei Haushaltsstelle entstehenden Mehrausgaben TOP 10: Anfragen Stadträte TOP 11: Sonstiges Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Kindertagesstätte Westerengel (Los Tischlerarbeiten und Los Fassadenarbeiten ) Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben Erneuerung der Straßenbordsteine im Ortsteil Otterstedt in Richtung Ortseingang Niederspier Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben Rekonstruktion des Gehweges und der Straßenoberfläche der Hauptstraße vom Grundstück Gräser bis Müller im Ortsteil Otterstedt gez. Maik Göllert, Bürgermeister Bekanntmachung der in der 20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am gefassten Beschlüsse In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Großenehrich am , zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41) öffentlich bekannt gemacht wird. Nach 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKO steht allen Bürgern die Einsicht in die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen frei, diese können im Hauptamt der Stadtverwaltung Großenehrich eingesehen werden. öffentlicher Teil: Beschluss-Nr /2007 Änderung von 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde Stadt Großenehrich (GeschO) vom Abs. 1 GeschO erhält folgende Fassung: Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse: a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern (als beschließenden Ausschuss), b) den Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur bestehend aus dem Bürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern (als beschließenden Ausschuss) sowie c) den Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales bestehend aus dem Bürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern (als vorberatenden Ausschuss).

3 Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 3 nicht öffentlicher Teil: (Gemäß 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.) Beschluss Nr /2007 Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Kindertagesstätte Westerengel (Los Tischlerarbeiten und Los Fassadenarbeiten ) Beschluss Nr /2007 Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben Erneuerung der Straßenbordsteine im Ortsteil Otterstedt in Richtung Ortseingang Niederspier Beschluss Nr /2007 Vergabe der Arbeiten für das Bauvorhaben Rekonstruktion des Gehweges und der Straßenoberfläche der Hauptstraße vom Grundstück Gräser bis Müller im Ortsteil Otterstedt gez. Maik Göllert / Bürgermeister Nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Großenehrich Der Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur führte am eine Sitzung mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur vom TOP 3: Schulnutzung Grundschule Westerengel TOP 4: Fortschreibung des Regionalplanes Nordthüringen TOP 5: Sonstiges Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst. gez. Maik Göllert / Bürgermeister Nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am , 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Großenehrich Der Haupt- und Finanzausschuss führte am eine Sitzung mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch. TOP 1: Begrüßung TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom TOP 3: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes in Gestalt des Beschlusses Nr /2005 vom ) TOP 4: Sonstiges Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst. gez. Maik Göllert / Bürgermeister Nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur am Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Großenehrich Der Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur führte am eine Sitzung mit nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung, Sicherheit, Wirtschaft und Infrastruktur vom TOP 3: Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Großenehrich TOP 4: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Großenehrich (hier: Kalkulation der Friedhofsgebühren) TOP 5: Sonstiges Im Rahmen dieser Sitzung wurden ausschließlich Beschlussempfehlungen an den Stadtrat der Einheitsgemeinde gefasst. gez. Maik Göllert / Bürgermeister Bekanntmachung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis Entsprechend 4 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen vom ist es gestattet, in der Zeit vom trockenen, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, zu verbrennen. Anforderungen an die Verbrennung: 1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen und Glut gegossen werden. 3. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 1,5 km zu Flugplätzen 50 m zu öffentlichen Straßen 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs. 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind. 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen. 5 m zur Grundstücksgrenze. 4. Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. 5. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. 6. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. Die Verbrennungen von unbelasteten Strauch- und Astabfällen ist nicht für Firmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine und Einrichtungen gestattet. gez. Dr. Fruth/ amt. Amtsleiter Öffentliche Bekanntmachung nach 41 Abs. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz Bekämpfung der Blauzungenkrankheit bei empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer, mit Ausnahme freilebender Wildwiederkäuer) Diese Allgemeinverfügung gilt für folgende Orte: Artern, Bad Frankenhausen, Badra, Bendeleben, Berka, Bliederstedt, Borxleben, Bottendorf, Braunsroda, Bretleben, Clingen, Donndorf, Esperstedt, Etzleben, Feldengel, Friedrichsrode, Garnbach, Gehofen, Göllingen, Gorsleben, Greußen, Großfurra, Grüningen, Günserode, Hachelbich, Harras, Hauteroda, Hechendorf, Heldrungen, Hemleben, Heygendorf, Holzengel, Holzthaleben, Ichstedt, Kachstedt, Kalbsrieth, Keula, Kirchengel, Kleinroda, Langenroda, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Neuheide, Niedertopfstedt, Niederbösa, Niederspier, Obertopfstedt, Oberbösa, Oberheldrungen, Oberspier, Oldisleben, Otterstedt, Reinsdorf, Ringleben, Ritteburg, Rottleben, Sachsenburg, Schönewerda, Schönfeld, Seega, Seehausen, Sondershausen, Steinthaleben, Trebra, Udersleben, Voigtstedt, Wasserthaleben, Westerengel, Westgreußen, Wiehe sowie Abtsbessingen, Bellstedt, Billeben, Ebeleben, Großberndten, Großenehrich,Gundersleben, Himmelsberg, Hohenebra, Immenrode, Kleinberndten, Rockstedt, Schernberg, Straußberg, Thalebra, Thüringenhausen, Toba, Wenigenehrich, Wiedermuth und Roßleben

4 Seite Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Kyffhäuserkreises folgende Allgemeinverfügung: Für sämtliche in den o.g. Städten und Gemeinden gelegene Haltungen von für Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren (Wiederkäuer und Kameliden) wird Folgendes angeordnet: 1. Alle empfänglichen Tiere unterliegen der behördlichen Beobachtung. 2. Alle Tierhaltungen, in denen empfängliche Tiere gehalten werden, sind unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist. 3. Empfängliche Tiere, bei denen Anzeichen der Blauzungenkrankheit festgestellt wurden, sind in regelmäßigen Abständen durch einen Tierarzt klinisch untersuchen zu lassen. 4. Verendete empfängliche Tiere sind unverzüglich dem Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises zu melden. 5. Seuchenverdächtige Tiere sind virologisch oder serologisch auf Blauzungenkrankheit untersuchen zu lassen. 6. Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der empfänglichen Tiere zu machen; Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt sind am selben Tage aufzuzeichnen (aktuelle Bestandsbuchführung). 7. Verendete Tiere sind unschädlich zu beseitigen. 8. Hinsichtlich Ihrer empfänglichen Tiere wird hiermit deren Behandlung sowie die Behandlung ihres Stalles oder sonstigen Standortes mit zugelassenen Insektiziden angeordnet. 9. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 4, 6 und 8 dieser Verfügung wird angeordnet. 10. Die Verfügung ergeht kostenfrei. Diese Verfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine) am als bekannt gegeben. Gründe I. Am wurde in Seehausen im Kyffhäuserkreis, in der Gemeinde Herrmannsacker im Landkreis Nordhausen, am in der Gemeinde Kallmerode im Eichsfeldkreis sowie am in der Gemarkung Sondershausen im Gebiet Schersen / Königslehde im Kyffhäuserkreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Weiterhin wurden unserer Behörde am Blauzungenfälle aus Lossa im Burgenlandkreis gemeldet. II. 1. Nach 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz ThürTierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 43) in der zuletzt geänderten Fassung ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises (VLÜA) die für den Erlass dieser Allgemeinverfügung zuständige Behörde. Gemäß 5 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 in der zuletzt geänderten Fassung ordnet die zuständige Behörde bei allen empfängliche Tiere haltenden Betrieben, die in dem Gebiet mit einem Radius von 20 km um einen Betrieb, in dem die Tierseuche ausgebrochen ist, liegen, die Maßnahmen nach 3 Abs. 1 der oben genannten Verordnung zwingend an. Da die Tierseuche in Seehausen, in der Gemarkung Sondershausen im Gebiet Schersen / Königslehde im Kyffhäuserkreis, in Herrmannsacker im Landkreis Nordhausen, in Kallmerode im Eichsfeldkreis und in Lossa im Burgenlandkreis ausgebrochen ist, befinden sich die oben genannten Gemeinden innerhalb dieses Radius. Die vorliegende Verfügung war daher für die Betriebe mit empfänglichen Tieren innerhalb der oben genannten Gemeinden so anzuordnen. Gemäß 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung ViehVerkV) vom 06. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274) i.d.g.g.f. hat, wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen. Gleiches gilt für die Halter von Gehegewild, Kameliden und nicht in 26 Abs. 1 aufgeführten Klauentieren ( 45 ViehVerkV). 2. Die sofortige Vollziehbarkeit der Ziffern 1, 4, 6 und 8 ist im überwiegenden öffentlichen Interesse gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der derzeit gültigen Fassung anzuordnen. Aus Gründen einer wirksamen Tierseuchenbekämpfung ist es erforderlich, dass sämtliche oben angeordneten Maßnahmen sofort ergriffen und beachtet werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass infolge der Einlegung eines Widerspruches getroffenen Anordnungen auf geraume Zeit nicht nachgekommen werden muss. Die Ausbreitung der Tierseuche durch stechende Insekten kann nur mittels Insektizidbehandlung unterbunden werden. Darüber hinaus erfordert die Bekämpfung die umfassende und ständige Information der zuständigen Behörde über die Bestände empfänglicher Tiere. Die übrigen Anordnungen sind gemäß 80 Nr. 2 und 4 des Tierseuchengesetzes in der Fassung vom 22. Juni 2004 in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit 80 Abs. 2 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sofort vollziehbar, da die Anfechtung keine aufschiebende Wirkung hat. 3. Nach 41 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2005 (GVBl. S. 32) in der zuletzt geänderten Fassung gilt bei öffentlicher Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntgabe folgende Tag bestimmt werden. Hiervon wird durch die zuständige Behörde Gebrauch gemacht, da die Sperrmaßnahmen im Interesse einer wirksamen Seuchenbekämpfung unverzüglich greifen müssen. 4. Die Kostenentscheidung ergeht nach 28 ThürTierSG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch erheben. Den Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises Edmund-König-Str Sondershausen einlegen. Hinweise 1. Zu den Wiederkäuern zählen Haus- und Wildrinder, Haus- und Wildschafe, Haus- und Wildziegen, Hirschartige und Antilopen. Zu den Kameliden zählen Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas, Guanakos und Vikunjas. 2. Ein Seuchenverdacht nach Nr. 5 dieser Anordnung liegt vor, wenn klinische Erscheinungen auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit hindeuten. Da es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist ein Seuchenverdacht unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 3. Die Aufzeichnungen über den Bestand nach Nr. 6 des Tenors dieser Anordnung sind entsprechend den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung zu tätigen (Führen eines tagesaktuellen Bestandsregisters). 4. Das Verbringen empfänglicher Tier aus dem in dieser Allgemeinverfügung genannten Gebiet ist gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 31. August 2006 (veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger, amtlicher Teil, V1) in der zuletzt geänderten Fassung grundsätzlich verboten. Über mögliche Ausnahmen hiervon und die dazugehörigen Anforderungen unterrichtet Sie die zuständige Behörde auf Nachfrage. 5. Verstöße gegen die genannten Anordnungen sind nach 8 der Verordnung über die Blauzungenkrankheit Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu Euro geahndet werden. 6. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbefolgung der zuvor genannten Maßnahmen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gehalten ist, die Maßnahmen mit Zwangsmitteln nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz durchzusetzen. 7. Diese Verfügung und ihre Begründung kann beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises in Sondershausen, Edmund-König-Str. 7, zu den Sprechzeiten eingesehen werden. Hengstermann/ Landrat

5 Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 5 Nichtamtlicher Teil Wichtige Information! Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes: Donnerstag, der Redaktionsschluss: Freitag, gez.: Göllert/ Bürgermeister Pressemitteilung des Volkbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Thüringen Haus- und Straßensammlung 2007 Hiermit möchten wir bekannt geben, dass die diesjährige Hausund Straßensammlung des Volkbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Thüringen im Rahmen des Volkstrauertages während des Zeitraumes 29. Oktober bis 18. November 2007 in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden wird. Als gemeinnütziger Verein verwenden wir die Spendengelder zur Pflege und Erhaltung deutscher Kriegsgräber im In- und Ausland. Die Genehmigung erfolgte unter dem Aktenzeichen /07 TH durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, Weimar. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Thüringen Bahnhofstraße 4a Erfurt Telefon: Telefax: Fußball Abenteuer Wochenend Camp in Wenigenehrich Nach dem Sieg am frühen Samstagmorgen gegen Greußen (2:1) hatten sich die Jüngsten vom SV 90 Großenehrich ein spannendes Wochenende verdient. Trainer Jörg Kunze lud seine F-Junioren zu einem Abendteuercamp nach Wenigenehrich ein. Natürlich kam der Fußball auch da nicht zu kurz. Nach einem kleinen Match innerhalb der Mannschaft auf dem Spielplatz wurde der große Hunger mit Würstchen und Spaghetti gestillt. Noch einmal mit Kindersekt auf den Sieg angestoßen und schon toben sich die 12 Spieler wieder aus. Bei Anbruch der Dunkelheit ging es dann mit Fackeln und Taschenlampen auf große Schatzsuche. Nachdem die Schatztruhe gefunden, geöffnet und geplündert wurde, war es nun Schlafenszeit. Natürlich endet der ereignisreiche Tag mit einer Fußball-Gute-Nacht- Geschichte. Nach Frühsport und ausgiebigem Frühstück wurden die kleinen Kicker wieder von ihren Eltern abgeholt. Ein besonderer Dank gilt unserem Trainer Jörg Kunze für das tolle Wochenende, sowie Detlef Pohatschka für seine großzügige Spende und dem Kindergarten Sonnenschein für die Bereitstellung der Schlafliegen. Ebelebens Schüler feierten ihr zweites Fußball-Fest Ebeleben (lb). Der erfolgreichen Premiere im WM-Jahr 2006 folgte am vergangenen Freitag die Neuauflage. Beim ausgeschriebenen Kleinfeld-Fußballturnier der Regelschule Ebeleben meldeten nicht weniger als insgesamt 15 Teams. Dabei ging es in den vier Wertungsklassen mit vollem kämpferischem Elan aber auch ansprechender spielerischer Klasse jederzeit fair zur Sache. Und an Spannung fehlte es - wie die Ergebnisse beweisen - in keinster Weise. Der Fair-Play-Gedanke stand beim Kampf ums das geliebte Leder dennoch jederzeit an erster Stelle. Das galt bereits vor dem Anpfiff. Die jeweils älteren Mannschaften nahmen den Neunmeter vor Anpfiff gegen ihre jüngeren Kontrahenten ohne Murren in Kauf, legten sich bei der folgenden Aufholjagd dabei umso mehr ins Zeug. Besonders dramatisch ging's bei den Jungen zu. Bei den Großen (8. bis 10. Klasse) durfte sich vor der letzten Spielrunde noch jedes Team Hoffnung auf den Pokalsieg machen. Das bessere Ende hatten schließlich um Haaresbreite die als Vfl Hilflos an den Start gegangenen Routiniers der 10. Klasse. Beim Kampf um den Pokal der 5. bis 7. Klassen musste gar ein Neunmeterschießen herhalten. Die Teletubbis erwiesen sich hier beim Zielschießen vom Neunmeterpunkt gegenüber den Bad Boys als die etwas cooleren. Erstaunlich erneut das ansprechende Niveau bei den Mädchen. Vor allem "Die Ladys" der 8. Klasse sowie die Super Sisters (7. Klasse) demonstrierten Spielstärke und Torhunger. Apropos Tore! - die fielen, trotz toller Paraden, an diesem Vormittag wie reife Früchte. Nach Abschluss des fast fünfstündigen Turnierverlaufs zappelte das Leder nicht weniger als 81 Mal im Netz. Angenommen wurden auch die abschließenden "Gaudi-Kicks" zwischen den Mädchen und Jungen. Dabei hatte die männliche Zunft (acht Spieler der Klassen 8 bis 10) mit der weiblichen Übermacht (11 Spielerinnen) mehr zu tun als vielleicht vor dem Anpfiff erwartet. Letztlich siegten die Boys auf Grund ihrer besseren Trefferquote vom Neunmeterpunkt. Es wurde aber nicht nur gekickt - auch für so manchen Fußball- Muffel war Etwas dabei. Parallel zum Kleinfeld-Kick wurden Zweifelderball-Spiele ausgetragen, es gab Wettbewerbe im Zielwerfen und Tauziehen und beim Torwandschiessen räumten die Teilnehmer zahlreiche kleinere Preise ab. Die gastronomische Rundum-Betreuung klappte, Dank der Mädchen der 10. Klassen, auch. Neben leckerem Kuchen aus Muttis Herd, gab's deftiges vom Grill sowie erfrischende Getränke. Schöner Nebeneffekt für die Klassenkasse, denn schließlich soll's zum Schulabschluss noch zu einer erlebnisreichen Abschlussfahrt reichen. Da neben besten Fußballwetter auch die sportliche Organisation wie am Schnürchen lief, die Schiris jederzeit auf Augenhöhe waren, die Stadionsprecher die Übersicht behielten und auch die entsprechenden Fußballhits auflegen konnten und auch der Rahmen der Sieger-Zeremonie stimmte (es gab Pokale für die Sieger und selbsterstellte Urkunden für alle Teams) entwickelte sich das Turnier erneut zu einem echten Fußballfest. Die Schülerinnen, Schüler und Lehrer bedanken sich beim Vfl Ebeleben für die Bereitstellung des Platzes und der Umkleidekabinen und freuen sich bereits jetzt auf die Neuauflage im EM-Jahr Ergebnisse: Jungen (8. bis 10. Klasse): VfL Hilflos - Men in Black 2:1, Hüttenkracher - Wild Tigers 1:1, Vfl Hilflos - Wild Tigers - 0:2, Men in Black -Hüttenkracher 2:2, Vfl Hilflos - Hüttenkracher 4:1, Men in black - Wild Tigers 3:1. Tabelle: 1. Vfl Hilflos (10. Klasse) 6 6:6 2. Men in black (8a/b) 4 6:5 3. Wild Tigers (9a) 4 4:4 4. Hüttenkracher (9b) 2 6:7 Mädchen (8. bis 10. Klasse): Die Ladys - Power girls 3:0, Power girls- Die Ladys 1:1. 1. Die Ladys (8a/b) 4 4:1 2. Power girls (9a/b) 1 1:4 Jungen (5. bis 7. Klasse): Gruppe A: Football boys -Die Wackeldackel 1:1, Football boys -Bad boys 1:7, Die Wackeldackel - Bad boys 1:5. 1. Bad boys (7a) 6 12:2 2. Die Wackeldackel (6a) 3 2:5 3. Football boys (5a) 0 1:8 Gruppe B: Die wilden Kerle - Die fantastischen Acht 1:5,

6 Seite Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich Die wilden Kerle -Teletubbis 1:1, Die fantastischen Acht - Teletubbis 1:3. 1. Teletubbis (7b) 4 4:2 2. Fantastischen Acht (6b) 3 6:4 3. Die wilden Kerle (5b) 1 2:6 Halbfinale: Bad Boys - Die fantastischen Acht 4:0, Teletubbis - Die Wackeldackel 3:1. Spiel um Platz 5: Football boys - Die wilden Kerle 0:2. Spiel um Platz 3: Die Wackeldackel - Die fantastischen Acht 4:1 (n.n.). Finale: Teletubbis - Bad Boys 3:2 (n.n.). Mädchen (5. bis 7. Klasse): Sweeties - Tiger girls 0:2, Sweeties - Super sisters 0:2, Tiger girls - Super sisters 1:2. 1. Super sisters (7a/b) 6 4:1 2. Tiger girls (6a/b) 3 3:2 3. Sweeties (5a/b) 0 0:4 Industrie- und Handelskammer Erfurt Sprechtag der KM - Die Mittelstandsbank Der nächste Sprechtag der KM - Mittelstandsbank findet im Rahmen der Beratung des Beratersprechtages Netzwerk in Nordthüringen am 9. Oktober 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der BIC-Nordthüringen GmbH,Standort Nordhausen, Alte Leipziger Straße 50, Nordhausen 1 OT Bielen, statt. Wer sich selbständig machen möchte, braucht neben der richtigen Einstellung vor allem zwei Voraussetzungen: Know-How und Geld. Fachwissen haben viele, weil sie schon vor den Gründungsplänen in ihrer Branche gearbeitet haben. Die Geschäftsidee ist oft aus der täglichen Arbeit entstanden. Dagegen fehlt schnell das nötige Kleingeld, um das Gründungsvorhaben umzusetzen. Informationen zur Finanzierung und zu Anträgen auf staatliche Fördergelder bietet ein Berater der Mittelstandsbank zu o. g. Beratertag. Zur weiteren Koordinierung ist vorherige Anmeldung unter Telefon dringend erforderlich. Udo Rockmann/ Leiter Regionales Service-Center Industrie- und Handelskammer Erfurt Beratersprechtag Netzwerk in Nordthüringen Zum Beratersprechtag Netzwerk in Nordthüringen stehen am 9. Oktober 2007 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der BIC-Nordthüringen GmbH, Standort Nordhausen, Alte Leipziger Straße 50, Nordhausen 1 OT Bielen, wieder kompetente Vertreter der IHK Erfurt, KfW - Mittelstandsbank, Thüringer Aufbaubank, Bürgschaftsbank Thüringen, Handwerkskammer Erfurt, Kreishandwerkerschaften Nordthüringens, GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, der Agentur für Arbeit Nordhausen und vom BIC Nordthüringen für Gründer und Unternehmer in persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Die Beratung ist kostenfrei. Im Rahmen dieses Beratersprechtages Netzwerk Nordthüringen findet um 10:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema Existenzgründung oder Nebenverdienst mit Direktvertrieb bzw. Network-Marketing statt. Als Referent steht ein Mitarbeiter eines seit vielen Jahren erfolgreichen Unternehmens der Dienstleistungsbranche zur Verfügung und gibt Ihnen die Chance für sich zu prüfen, ob Network-Marketing in diesem Bereich für Sie das passende Betätigungsfeld sein könnte. Bei Interesse bitten wir um u m g e h e n d e Anmeldung und Terminabsprache beim Regionalen Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt unter Telefon Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center in Rohnstedt Am 27. u. 28. Oktober 2007 Samstag: ab Uhr Kindertanz ab Uhr Tanz auf dem Saal mit Jörg Löser & Co. Sonntag: ab 8.00 Uhr Umzug durch den Ort Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Es lädt ein der Feuerwehrverein Rohnstedt e. V. Kirmes in Holzengel vom 26. bis 28. Oktober 2007 Freitag, dem Uhr Disco mit DJ Patrick Samstag, dem Uhr Kindertanz Uhr Kirmestanz Sonntag, dem beginnt um 9.00 Uhr der Kirmesumzug mit anschließendem Frühschoppen Hierzu laden die Feuerwehr, die Kirmesburschen und die Wirtin ganz herzlich ein! in Otterstedt am 20. Oktober 2007 ab Uhr Kindertanz ab Uhr Kirmestanz mit der Kapelle Balance am Umzug Beginn 9.00 Uhr in Bliederstedt Für die Bewirtung sorgt Uwe Mannhardt. Es laden ein: die Kirmesjugend und der Feuerwehrverein Otterstedt e.v. Gaststätte Am Weinberg Inh. R. Severin Greußen Wir möchten uns bei allen Gratulanten zur Neueröffnung am recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank an alle fleißigen Helfer. Wir nehmen Ihre Bestellungen für Familienfeiern, Betriebsfeiern u.s.w. gerne entgegen. Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr von 7-14 Uhr

7 Inhaber: Matthias Drückler Inhaber: Matthias Drückler Amtsblatt der Stadt Großenehrich 12. Jahrgang, Nummer 09/07 Seite 7 Wir gratulieren Geburtstage der älteren Bürger der Einheitsgemeinde Großenehrich Wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag Großenehrich Herrn Manfred Haag... zum 70. Geburtstag Frau Elly Dörre... zum 83. Geburtstag Herrn Gerhard Werner... zum 82. Geburtstag Frau Marianne Kriegshammer... zum 86. Geburtstag Herrn Günther Netz... zum 70. Geburtstag Frau Hanna Machleb... zum 75. Geburtstag Frau Marie Arand... zum 75. Geburtstag OT Wenigenehrich Frau Brigitte Dörre... zum 65. Geburtstag Frau Anneliese Rodler...zum 65. Geburtstag OT Feldengel Frau Charlotte Ammer... zum 92. Geburtstag Frau Herta Schönwälder... zum 93. Geburtstag OT Holzengel Frau Hilde Müller... zum 84. Geburtstag Herrn Rudolf Faßheber... zum 75. Geburtstag Herrn Gerhard Schwabe... zum 65. Geburtstag Frau Ursula Hildebrandt... zum 86. Geburtstag Frau Renate Bischoff... zum 70. Geburtstag OT Kirchengel Frau Ingrid Reckner... zum 65. Geburtstag OT Niederspier Frau Anna Strickrodt... zum 70. Geburtstag OT Otterstedt Frau Renate Krause... zum 80. Geburtstag OT Rohnstedt Herrn Edgar Zwinkmann... zum 70. Geburtstag OT Westerengel Frau Hannelore Treuse... zum 81. Geburtstag Frau Albine Seehof... zum 84. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch Wo war Mücke der Weltenbummler schon überall? Am 6. Oktober ab Uhr zeigt er es allen Interessierten in Bild und Ton in der Gaststätte Am Steingraben Grüningen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Impressum Amtsblatt der Stadt Großenehrich Herausgeber: Stadtverwaltung Großenehrich Verlag und Druck: Inh. Matthias Drückler Helbe-Eck 1 Greußen / Fax / uniwerbung@onlinehome.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Maik Göllert, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Großenehrich Redaktion amtlicher und nichtamtlicher Teil: Frau Marlies Bleise-Härtling Verantwortlich für den Anzeigenteil: Matthias Drückler, erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck Zustelldienst: erreichbar unter Anschrift Verlag und Druck Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Stadtteile der Einheitsgemeinde Großenehrich. Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Stadtverwaltung Großenehrich abholen oder gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlages (1,44 ) bei der Stadtverwaltung Großenehrich, Kapellstr. 18, Großenehrich Telefon: Fax Marlies.Bleise-Haertling@stadt-grossenehrich.de bestellen. Jetzt bin ich groß und nicht mehr klein, es ist schön, ein Schulkind zu sein Ich hatte eine tolle Joyful Voices an die ich mich mit großer Freude erinnern werde, und ich möchte mich auf diesem Wege, auch im Namen meiner Eltern, bei meiner Schwester, meinem Schwager, besonders bei meinem Opa, allen Verwandten, Freunden und Nachbarn, die mich mit vielen schönen Geschenken und Aufmerksamkeiten an meinem besonderen Tag überraschten, ganz herzlich bedanken. Schön, dass ihr alle an mich gedacht habt. Schulkind Maximilian Kunze Wenigenehrich, im September 2007 Kinderturnen Starke Kid s Start: ab Uhr Info+ Anmeldung: Praxis für Physikalische Therapie Martina und Uwe Klötzke Lindenstraße 12 Greußen Telefon / Der Gospelchor aus Göppingen gibt am Samstag, dem 6. Oktober 2007 um 18 Uhr in der Kirche Westerengel sein 4. Konzert, zu dem ganz herzlich eingeladen wird. Der Chor, unter der Leitung von Gerald Buss, feierte in diesem Jahr sein 10jähriges Bestehen. Die Sängerinnen und Sänger treten bei den unterschiedlichsten Gottesdiensten, Konzerten und Veranstaltungen auf. Generationsübergreifende Projekte, offene Chorprojekte sowie Benefizkonzerte wie z. B. für das Göppinger Hospiz kennzeichnen die Flexibilität des Chores. Populäre und arrangierte Kirchenlieder u. a. von Paul Gerhardt gehören genauso zum Repertoire, wie neue Gospelvertonungen aus Schweden. Der Ernedankfestgottesdienst in Bliederstedt am Sonntag, dem um 10:00 Uhr wird von den Gospelsängern begleitet. Auch hier sind Gäste herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei.

8 Seite Jahrgang, Nummer 09/07 Amtsblatt der Stadt Großenehrich Kulturwochen des Landkreises Sömmerda 2007 in concert Stephan Krawczyk Ich ist dieser und jener Am 06. Oktober 2007, Uhr, lädt die Stadt Weißensee gemeinsam mit dem Landratsamt Sömmerda, dem Lese- Zeichen e.v. Jena und der Sparkasse Mittelthüringen zur nächsten Veranstaltung in den Festsaal des Historischen Rathauses mit dem Liedermacher Stephan Krawczyk. Der Sänger weiß, dass niemand auch nur einen Tag mit ein und demselben ICH über die Runden kommt. Doch für ihn ist die Verwandlung eine Gunst. Er begibt sich in ein Anderes, um von dort mit dem Lied wiederzukehren. Zwischen Arthur Rimbauds ICH ist ein anderer und Jean-Paul Sartres Die Hölle ist DIE ANDEREN kennt der Sänger das Spiel mit der Identität und ihren verschiedenen, erkenntnisreichen Möglichkeiten. Heute, wo der Bürger per Chip im Pass unausweichlich auf eine äußere Identität festgelegt wird, offenbart sich die innere Verwandlung als der vielleicht letzte Weg in die von uns so geschätzte Freiheit, ohne die wir letztlich nur Nummern sind. Mit seinen Liedern und Geschichten zeigt Stephan Krawczyk, dass Verwandlung und Identität phantasievolle Schwestern sind, Schwestern auf der Suche nach dem ausdrücklichen Glück. Stephan Krawczyk Biografisches in Weida / Thüringen geboren Abitur Studium der Konzertgitarre an der Franz-Liszt-Musikhochschule Weimar - seit 1980 freiberuflicher Liedermacher, Bühnenmusiken Hauptpreisträger des Nationalen Chansonwettbewerbs der DDR - bis 1985 Konzerttätigkeit in der DDR Umzug nach Berlin, erste schriftstellerische Arbeiten, Schauspieler und Komponist von Theatermusik Berufsverbot - bis 1988 viel beachtete Auftritte in Kirchen (auch gemeinsam mit Freya Klier), ständig wachsende Repressalien durch den Stasi, schließlich Verhaftung, - Inhaftierung und Abschiebung in den Westen - seit 1988 Konzerttourneen in Deutschland und Ausland Rathauskonzert Stephan Krawczyk Samstag, , Uhr im Festsaal des Historische Rathauses Weißensee Eintritt: 7,- Informationen und Vorbestellungen unter Telefon: , oder kultur@landgrafenstadt.de Hasseröder 20 x 0,5 zzgl. 3,10 1,00/l Bitburger 20 x 0,5 zzgl. 3,10 1,10/l 12 x 1,0 0,71/l Angebote vom Getränkefachmarkt Pils + Export 9,99 10,99 Sinalco Apfelschorle 8,49 Getränkemarkt Aldi Markt Greußen Wernesgrüner Pils 20 x 0,5 zzgl. 3,10 1,10/l Rudolf Quelle 12 x 0,70 0,21/l Sinalco 12 x 1,0 0,62/l Spritzig + Medium Nordhäuser Str ,99 1,79 Cola, Orange, Zitres, Cola Mix 7,49 Kulmbacher Pils 20 x 0,5 zzgl. 3,10 1,10/l Hassia Bio 12 x 0,75 0,78/l 12 x 1,0 0,42/l 10,99 Zitrone + Apfel 6,99 Thüringer Waldquell Mineral, Classic+Medium 4,99 Wir suchen Partner, die einen Getränke-Shop in eigener Regie führen wollen. Informieren Sie sich: Tel. ( ) 717 Alles Angebote solange Vorrat reicht. Alles Abholpreise. Für Druckfehler keine Haftung. Praxisurlaub vom bis Dr. Sylvia Hagen Fachärztin für Allgemeinmedizin Markt 32 Greußen Vertretung: Ärzte am Ort Verkaufe 9 Kürbisse (ca. 10 kg) für je 5,- Tel.: 0162/ oder 0162/ Kleine Kätzchen, 8 Wochen alt, in liebevolle Hände abzug. Tel.: 0162/ oder 0162/ Einfamilienhaus in Niederspier zu verkaufen, 150 m 2 Grundfl., kompl. renoviert, Grundstücksfläche 500 m 2, 2 Garagen, Heizung kombiniert Öl+ Holz, Pn.V., Tel.: 0174/ Computer- und Internethilfe für Firmengründer Tel.: für ältere Computer-Einsteiger Einzelunterricht Microsoft Vista soll auf Ihren Computer? Ich helfe bei Systemanpassung und Installation! auf Wunsch neutrale Kaufberatung K. Stephans Dorfstraße Bliederstedt klaus.stephans@t-online.de

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