MR Dr. Thomas Eisgruber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Erleichterungen bei der Zinsschranke

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1 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Ä nderungen der Verlustund Zinsabzugsbeschränkungen Überblick Änderungen der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen Erleichterungen bei der Zinsschranke EBITDA-Vortrag Erhöhung der Unschärferegel beim EK- Quotenvergleich Dauerhafte Anhebung der Freigrenze Verlustabzugsbeschränkungen ( 8c KStG) Entfristung der Sanierungsklausel Konzernklausel Stille Reserven Ausnahme

2 a g s Au n ag l s g e Erleichterungen bei der Zinsschranke Grundregel 4h Abs. 1 EStG, 8a Abs. 1 KStG (max. Zinsabzug: 30 % des EBIT / Überhang als Zinsvortrag) Escape 4h Abs. 2 Satz 1EStG c) a) b) Zinssaldo < 1 Mio stand alone Betrieb Betriebs-EK-Quote max 1 % kleiner als Konzern-EK-Quote 8a Abs. 2 KStG Gester-Fremdfinanzg > 10 % 8a Abs. 3 KStG 4h Abs. 2 Satz 2 EStG Gester-Fremdfinanzg eines Konzernbetriebs > 10 % Escape -Verbote MR Dr. Thomas Eisgruber Erleichterungen bei der Zinsschranke Die einfachen Änderungen Zinssaldo < 3 Mio dauerhaft Betriebs-EK-Quote max 2 % kleiner als Konzern-EK-Quote MR Dr. Thomas Eisgruber

3 Erleichterungen bei der Zinsschranke Die Einführung eines EBITDA-Vortrags GRUNDPRINZIP Jahr T! T! Steuerlicher EBITDA i.s.d. 4h Abs. 1 EStG verrechenbarer EBITDA (30% des steuerlichen EBITDA) Nettozinsaufwand genutzter verrechenbarer EBITDA genutzter EBITDA-Vortrag Veränderung EBITDA-Vortrag steuerlich abzugsfähiger Zinsaufwand " " " Entwicklung EBITDA-Vortrag " " EBITDA-Vortrag Vorjahr Zuführung EBITDA aktuelles WJ Verbrauch EBITDA-Vortrag Verfall EBITDA-Vortrag > 5 Jahre 0 0 EBITDA-Vortrag Erleichterungen bei der Zinsschranke 4h Abs. 1 EStG: Soweit das verrechenbare EBITDA die um die Zinserträge geminderten Zinsaufwendungen des Betriebs übersteigt, ist es in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre Die Einführung eines EBITDA-Vortrags Voraussetzungen vorzutragen (EBITDA-Vortrag); ein EBITDA-Vortrag entsteht nicht in Wirtschaftsjahren, in denen Absatz 2 die Anwendung von Absatz 1 Satz 1 ausschließt. Kein EBITDA-Vortrag, wenn Escape möglich Keine Anwendung des 8c KStG auf EBITDA-Vortrag Eigene Untergangsregel: Vortrag nur 5 Jahre!

4 Erleichterungen bei der Zinsschranke 52 Abs. 12d EStG: 5 Nach den Grundsätzen des 4h Absatz 1 Satz 1 bis 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) zu ermittelnde EBITDA-Vorträge für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Die Einführung eines EBITDA-Vortrags Voraussetzungen Dezember 2006 beginnen und vor dem 1. Januar 2010 enden, erhöhen auf Antrag das verrechenbare EBITDA des ersten Wirtschaftsjahres, das nach dem 31. Dezember 2009 endet; EBITDA-Vortrag, schon für Wj ab 2007! Nur, wenn kein Escape möglich gewesen wäre Die Alt -EBITDA 2007 verjähren 2012 (str!) GRUNDREGEL 8c KStG Abs. 1 Satz 1: Erwerb von Anteilen > 25 % quotaler Untergang des Verlustvortrags Abs. 1 Satz 2: Erwerb von Anteilen > 50 % totaler Untergang des Verlustvortrags AUSNAHMEN Sanierungsklausel Abs. 1a Konzernklausel Abs. 1 Satz 5 Stille Reserven Regel Abs. 1 Sätze 6-8 entfristet neuer telos

5 Sanierungsklausel Abs. 1a entfristet Eingeführt durch das Bürgerentlastungsgesetz jetzt für immer für 2008 & 2009 technische Anpassung: 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 3 Satz 5 KStG 5 Leistungen der Kapitalgesellschaft, die innerhalb von drei Jahren nach der Zuführung des neuen Betriebsvermögens erfolgen, mindern den Wert des zugeführten Betriebsvermögens bisher: zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 erfolgen Sanierungsklausel Abs. 1a Problem: entfristet bleibt ungelöst 2 Sanierung ist eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten. Nach dem Wortlaut muss Insolvenzlage vorhanden sein; dann findet sich idr kein Käufer mehr

6 Konzernklausel Abs. 1 Satz 5 5 Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt nicht vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person zu jeweils 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. M dieselbe Person T1 T2 beteiligt übertragender RT T1 M übertragender RT T2 M Konzernklausel Abs. 1 Satz 5 5 Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt nicht vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person zu jeweils 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. M dieselbe Person T1 beteiligt übertragender RT T1 M übertragender RT M?

7 Stille Reserven Regel Abs. 1 Sätze Ein nicht abziehbarer nicht genutzter Verlust kann abweichend von Satz 1 und Satz 2 abgezogen werden, soweit er bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 1 die anteiligen und bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 2 die gesamten, zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs vorhandenen stillen Reserven des inländischen Betriebsvermögens der Körperschaft nicht übersteigt. Gemeiner Wert = (idr) Kaufpreis./. steuerliches EK = Stille Reserven./. steuerfreies Vermögen = maximal verbleibender Verlustvortrag 7 Stille Reserven im Sinne des Satzes 6 sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen oder bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 2 dem gesamten in der steuerlichen Gewinn-ermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem auf dieses Eigenkapital jeweils entfallenden gemeinen Wert der Anteile an der Körperschaft, soweit diese im Inland steuerpflichtig sind. Stille Reserven Regel Abs. 1 Sätze 6-8 Technischer Ansatz: Verlustvortrag hat nur einen Wert von 30 % des festgestellten Betrags Für die Nutzung muss aber zu 100 % bezahlt werden! Gemeiner Wert = (idr) Kaufpreis./. steuerliches EK = Stille Reserven./. steuerfreies Vermögen = maximal verbleibender Verlustvortrag Kauf wirtschaftlich nur sinnvoll, wenn in gleicher Höhe auch tatsächlich stille Reserven bestehen Regel verhindert strukturell, dass nur der Verlustvortrag Gegenstand des Verkaufs ist

8 Konzernklausel Abs. 1 Satz 5 Stille Reserven Regel Abs. 1 Sätze 6-8 Regelmaßstab neuer telos Grundregel bleibt, aber kein Untergang innerhalb des Konzerns und soweit steuerpflichtige stille Reserven vorhanden sind miteinander kommunizierende Röhren (Regeln ergänzen sich) für konzerninterne Umstrukturierungen: Konzernregel für Außentransaktionen: die stille Reserven Ausnahme Konzernklausel Abs. 1 Satz 5 neuer telos Stille Reserven Regel Abs. 1 Sätze 6-8 für konzerninterne Umstrukturierungen: Konzernregel Innerhalb des Konzerns: kein Verlusthandel, wenn Verluste in dem Bereich bleiben, in dem sie entstanden sind telos: Verlusthandel = abstrakte Gefahr, dass sich durch die Übertragung der Wert des Verlustvortrags erhöht, für Außentransaktionen: die stille Reserven Ausnahme wird Verlustvortrag als singulärer Vermögenswert übertragen = erlangt Verlustvortrag durch die Übertragung neuen wirtschaftlichen Wert. schädlich: Verlusthandel = Übertragung zum Nachteil des Fiskus

9 Problemlösungen unter Heranziehung des telos Steigt der Wert des Verlustvortrags? NEIN! Auslegung des Begriffs dieselbe Person : Auch eine beteiligungsidentische Personengruppe Gilt auch, wenn niemand an M beteiligt ist (zb weil M eine nat. Person ist) Problemlösungen unter Heranziehung des telos A VERKAUF EINES KONZERNS M B Stille Reserven Ausnahme? T1 10d stille Reserven + Für Konzern erfüllt; nicht aber für! Einzel- oder Konzernbetrachtung? Steigt Wert des 10d durch die Übertragung? NEIN! stille Reserven > 10d

10 Problemlösungen unter Heranziehung des telos A VERKAUF EINER ORGANSCHAFT B OG 10d stille Reserven + Veräußerung der OG = steuerfrei laufende Erträge der OG = steuerpflichtig Veräußerung oder lfd Ertrag maßgeblich? Steigt Wert des 10d durch die Übertragung? NEIN! stille Reserven > 10d Problemlösungen unter Heranziehung des telos 100 % V-GmbH A Verkauf der V-GmbH gemeiner Wert: 0./. EK: - (-100) stille Reserven: d: 100 EK 100 Verb d: 100 bleibt erhalten! Käufer bringt Gewinn in V-GmbH: Gewinn steuerfrei, aber Zahlung an A macht Kauf sinnlos => Mitkauf der Forderung für 10, Käufer kann sich steuerfreien Gewinn auszahlen Dann aber: Einkünfte nach 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG ihv 90 (ohne Wirkung 3 Nr. 40 EStG) => wirtschaftlich sinnlos aber: Stille Reserven werden auf AE-Ebene verlagert = gestaltungsanfällig (zb Verlagerung der Forderung ins Ausland)

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