Planfeststellung Beilage 2. Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing - Vilshofen

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1 Planfeststellung Beilage 2 Bundeswasserstraße Donau Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ERLÄUTERUNGSBERICHT WSA Regensburg geprüft nach 48 WaStrG Bundesrepublik Deutschland Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Freistaat Bayern Wasserwirtschaftsverwaltung gemeinsam vertreten durch RMD Wasserstraßen GmbH gez. Dr. Schmautz gez. i.v. Sonnleitner

2 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht I. Grundlagen Lage und Gegenstand des Vorhabens Veranlassung Rechtsgrundlagen Bundeswasserstraßengesetz und Rhein-Main-Donau-Verträge Wasserhaushaltsgesetz, Bayerisches Wassergesetz und Landesentwicklungsprogramm Gemeinsames Planfeststellungsverfahren Träger des Vorhabens (TdV) Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung Wasserstraßenausbau Hochwasserschutz Planungsziel und Planrechtfertigung Planungsziel Planrechtfertigung... 9 II. Maßnahmen Wasserstraße Fahrrinnenausbau Sohlsicherungsmaßnahmen Hochwasserschutz und Binnenentwässerung Hochwasserschutzkonzept Maßnahmen im Polder Parkstetten/Reibersdorf Maßnahmen im Polder Sulzbach Maßnahmen im Polder Offenberg/Metten Maßnahmen im Polder Sand/Entau Maßnahmen im Polder Steinkirchen Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen III. Vorhabenswirkungen Wasserwirtschaftliche Auswirkungen Flussmorphologische Auswirkungen Auswirkungen auf die Umwelt Umweltverträglichkeitsuntersuchung (einschl. WRRL) Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen Besondere Betrachtung der Auswirkungen auf die Fischfauna... 96

3 I. Grundlagen 1. Lage und Gegenstand des Vorhabens In dem rund 70 Kilometer langen Donauabschnitt Straubing-Vilshofen sollen die Schifffahrtsverhältnisse und der Hochwasserschutz verbessert werden. Die Bundeswasserstraße Donau ist bis auf den Abschnitt Straubing-Vilshofen so ausgebaut, dass sie von Großmotorgüterschiffen und Schubverbänden mit einer Abladetiefe von 2,50 Metern nahezu ganzjährig befahren werden kann. Hier gibt es immer wieder Einschränkungen für die Schifffahrt aufgrund der wechselnden Wasserstände, die auf die Abladetiefe begrenzend wirken. Bei Niedrigwasser kann nur eine mittlere Abladetiefe von 1,60 Metern erreicht werden, die Abladetiefe von 2,50 Metern ist nur an 144 Tagen im Jahr möglich. Der verfahrensgegenständliche Teilabschnitt 1 umfasst den etwa 38 km langen Bereich von Straubing bis Deggendorf. Das Vorhaben liegt im Regierungsbezirk Niederbayern, in den Gemeindegebieten Straubing, Parkstetten, Bogen, Aiterhofen, Irlbach, Niederwinkling und Mariaposching (Landkreis Straubing-Bogen), Stephansposching, Offenberg, Metten, Deggendorf und Plattling (Landkreis Deggendorf). Die örtlichen Verhältnisse sind im Übersichtslageplan (Beilage 3.1) dargestellt. Gegenstand des Vorhabens ist: - der Ausbau der Bundeswasserstraße Donau zwischen Do-km 2321,7 (Schleuse Straubing) und Do-km 2282,5 (Deggendorf) einschließlich des Südarms Straubing von Do-km 2329,7 S bis Do-km 2319,2 nach Variante A (Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse ausschließlich mit flussregelnden Maßnahmen), sowie - die Erhöhung des Schutzgrades des bestehenden Hochwasserschutzsystems im vorgenannten Abschnitt der Donau auf ein 100-jährliches Hochwasserereignis. Im Übersichtslageplan (Beilage 3.1) sind die Fahrrinne mit Regelungsbauwerken wie Buhnen und Parallelwerke sowie das bestehende Hochwasserschutzsystem eingetragen. Beim Hochwasserschutzsystem sind der Vollständigkeit halber nachrichtlich auch die bereits auf Schutzgrad HW 100 fertiggestellten Hochwasserschutzbereiche sowie die noch nicht abgeschlossenen vorgezogenen Hochwasserschutzmaßnahmen dargestellt, obwohl diese nicht Gegenstand des Verfahrens sind. 2. Veranlassung Bei dem Abschnitt Straubing - Vilshofen handelt es sich um einen für die durchgehende Schifffahrt abladebestimmenden Hauptengpass im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V), dessen Beseitigung im europäischen Interesse liegt. Nach langjährigen interdisziplinären Untersuchungen über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse einschließlich des Hochwasserschutzes wurden zuletzt in einer von der EU geförderten Studie 1 noch zwei Ausbauvarianten weiterverfolgt. 1 Variantenunabhängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen (Abschlussberichte veröffentlicht unter Seite 2 von 99

4 Bund und Bayern haben sich nach Abschluss dieser Studie darauf verständigt, zunächst in einem ersten Schritt zum Herstellen gleichwertiger schifffahrtsverkehrlicher Verhältnisse zwischen Regensburg und Passau den Teilabschnitt zwischen Straubing und Deggendorf mit flussregelnden Maßnahmen auszubauen und damit einhergehend den Hochwasserschutz in diesem Abschnitt umgehend zu verwirklichen. Dies ist erforderlich, da das bestehende Hochwasserschutzsystem nur einen regelgerechten Schutz gegen ein etwa 30-jährliches Hochwasser gewährleistet und bislang nur einzelne Bereiche auf den Schutzgrad HW 100 ertüchtigt sind. Notwendig ist jedoch ein einheitliches, geschlossenes System. 3. Rechtsgrundlagen 3.1 Bundeswasserstraßengesetz und Rhein-Main-Donau-Verträge Der Ausbau von Bundeswasserstraßen als Verkehrswege ist Hoheitsaufgabe des Bundes nach 12 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) vom in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1388). Die Rhein-Main-Donau AG (RMD) ist durch die mit Bund und Bayern abgeschlossenen Main-Donau-Verträge beauftragt, den Ausbau der Donau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu planen und durchzuführen. Die RMD lässt mit Zustimmung von Bund und Bayern die Ausbauverpflichtung von der RMD Wasserstraßen GmbH ausführen. Im Main-Donau-Vertrag vom wurde vereinbart, den Plan der Main-Donau- Wasserstraße von Aschaffenburg bis zur Reichsgrenze bei Passau zu verwirklichen. In der 2. Ergänzung zu diesem Vertrag vom wurde als technische Lösung für den Ausbau der Donau von Regensburg bis Vilshofen die Niederwasserregulierung (alte Bezeichnung für Niedrigwasserregelung) festgelegt. Niedrigwasserregelung ist im Wasserstraßenbau die Verbesserung der Wasserstands- und Strömungsverhältnisse bei Niedrigwasser durch flussregelnde Maßnahmen. Bei der Ausführung der Maßnahmen zur Niedrigwasserregelung auf der Donaustrecke Regensburg Vilshofen, die in den 1960er Jahren beendet wurden, hat sich gezeigt, dass das Ziel, für die Schifffahrt auf der Gesamtstrecke ausreichende Fahrwassertiefen und breiten zu schaffen, durch flussregelnde Maßnahmen allein nicht erreicht werden konnte. Die Vertragsparteien haben deshalb im Duisburger Vertrag vom 16. September 1966 vereinbart, dass die RMD einen weiteren Ausbau der Donau von Regensburg bis Vilshofen im Namen und im Auftrag des Bundes durchführen soll. Begonnen wurde der Ausbau mit der Errichtung der Donaustufen Geisling und Straubing. In beiden Stauhaltungen wurde auch das Hochwasserschutzsystem ertüchtigt. Die Einzelheiten des Auftrags zum Ausbau der Donau sind in dem zwischen Bund, Bayern und der RMD abgeschlossenen Donaukanalisierungsvertrag vom / / festgelegt. Nach diesem Vertrag wird bei den Planungen zum Donauausbau auch der Rahmen für die Einbeziehung der Binnenentwässerung und der Hochwasserfreilegung festgelegt. Seite 3 von 99

5 Dem Duisburger Vertrag und dem Donaukanalisierungsvertrag liegt der Gedanke zugrunde, dass der Main-Donau-Kanal und die Donau verkehrswirtschaftlich eine Einheit bilden und daher in etwa gleichwertige Ausbauverhältnisse aufweisen müssen. In Anbetracht der mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes, der Öffnung Osteuropas und der Erweiterung der EU einhergehenden Zuwachsraten im Güterverkehr gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung. 3.2 Wasserhaushaltsgesetz, Bayerisches Wassergesetz und Landesentwicklungsprogramm Nach 6 Abs. 1 Nr. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08. April 2013 (BGBl. I S. 734) sind an oberirdischen Gewässern natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen. Diese Bewirtschaftungsvorgabe korrespondiert mit der Regelung des 77 Satz 1 WHG, wonach die Funktion von Rückhalteflächen zur natürlichen Zurückhaltung von Hochwasserabflüssen zu erhalten ist, und der Verpflichtung zur Wiederherstellung früherer Überschwemmungsgebiete als Rückhalteflächen nach 77 Satz 2 WHG. Art. 44 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch 1 Nr. 41 des Gesetzes vom (GVBl. S. 174) ergänzt die sich aus den vorgenannten Vorschriften ergebenden Grundsätze des vorbeugenden Hochwasserschutzes und statuiert eine Pflicht von Staat und Gemeinden, zur Umsetzung der Grundsätze auf konkrete Maßnahmen hinzuwirken. Das bestehende durchgehende Hochwasserschutzsystem an der Donau mit überwiegend geschlossenen Poldern, das derzeit nur einen Schutz gegen ungefähr ein 30-jährlich wiederkehrendes Hochwasser bietet, ist gemäß diesen Grundsätzen anzupassen. Bei der Verbesserung des Schutzgrades wird ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (voraussichtliches Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren) gemäß 74 Abs. 2 Nr. 2 WHG zugrundegelegt. Dies entspricht den Vorgaben der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 08. August 2006 (GVBl. S 471), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. S. 650), wie unter 4.2 näher ausgeführt wird. 3.3 Gemeinsames Planfeststellungsverfahren Der Ausbau von Bundeswasserstraßen bedarf der vorherigen Planfeststellung ( 14 Abs. 1 WaStrG). Dabei sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Donauausbau Straubing- Vilshofen ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Süd- (GDWS). Soweit das Vorhaben Belange der Landeskultur oder der Wasserwirtschaft berührt, bedarf die Feststellung des Planes des Einvernehmens mit dem Freistaat Bayern ( 14 Abs. 3 Satz 1 WaStrG). Beim Ausbau sind mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz zu vermeiden ( 12 Art. 7 Satz 3 WaStrG). Seite 4 von 99

6 Die Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung von Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, bedarf gemäß 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG ebenfalls der Planfeststellung durch die zuständige Behörde (Art. 63 BayWG: Kreisverwaltungsbehörde) in einem Verfahren, das den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit entspricht. Im Donaukanalisierungsvertrag haben Bund und Bayern vereinbart, die Binnenentwässerung und die Hochwasserfreilegung in die Planungen zum Donauausbau einzubeziehen. Die vom Bund im Einvernehmen mit Bayern mit den Planungen beauftragte RMD hat deshalb eine Gesamtplanung erstellt, mit der sowohl die Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse als auch die Ertüchtigung des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeiten umgesetzt wird. Die Vorhaben wurden nicht separat, sondern nur im Verbund ausgeplant. Es ist daher nicht möglich, bei der vorliegenden Planung eine klare und exakte Trennung zwischen den Vorhabensteilen - Donauausbau (mit Anpassung vorhandener Hochwasserschutzanlagen zum Ausgleich ausbaubedingter Veränderungen zur Wahrung der Hochwasserneutralität) und - Verbesserung des Hochwasserschutzes (Ertüchtigung auf HW 100 ) herbeizuführen und diese in getrennten Verfahren zu behandeln. Maßnahmen beider Vorhabensteile beeinflussen sich gegenseitig sowohl in ihrer Wirkung als auch in Bezug auf das Planungskonzept des jeweils anderen Vorhabensteils. Deshalb, und wegen des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen ist hier eine einheitliche Entscheidung über beide Vorhaben geboten, wie dies in 78 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes i.d.f.d. Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) (VwVfG) vorgesehen ist. Soweit Zweifel bestanden, welches der beiden Vorhaben einen größeren Kreis öffentlich rechtlicher Beziehungen berührt, sind diese durch das Einvernehmen 2 zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen über die Anwendung der Rechtsvorschriften für das wasserstraßenrechtliche Planfeststellungsverfahren ausgeräumt. 3.4 Träger des Vorhabens (TdV) TdV ist nach dem Duisburger Vertrag und nach dem Donaukanalisierungsvertrag der Bund. Wegen der einbezogenen Hochwasserschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern insoweit ebenfalls Vorhabensträger. Die RMD ist vom Bund beauftragt, den Donauausbau unter Einbeziehung des Hochwasserschutzes zu planen und durchzuführen. Der Auftrag der RMD enthält öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Elemente. Dabei wird die RMD im Namen, im Auftrag und für Rechnung des Bundes tätig. Sie vergibt die notwendigen Lieferungen und Leistungen, erwirbt die erforderlichen Grundstücke und sonstigen Rechte und vereinbart mit betroffenen Dritten Entschädigungen. Sie 2 3 Abs. 2 Satz 2 der Vereinbarung über die Durchführung der Binnenentwässerung und des Hochwasserschutzes im Zuge des Ausbaus der Donau vom / Seite 5 von 99

7 beantragt die erforderlichen Genehmigungen und vertritt den Bund in den Verfahren. Dabei unterliegt die RMD dem Aufsichts- und Weisungsrecht des Bundes als Auftraggeber in rechtlicher und fachlicher Hinsicht. Das den Vorhaben zugrundeliegende Bauprogramm, in dem die wesentlichen technischen und finanziellen Grundlagen des Baues dargestellt sind, wird von Bund und Bayern im Einvernehmen aufgestellt. 4. Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung 4.1 Wasserstraßenausbau Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254) (BayLplG) sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie bei Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Die Erfordernisse der Raumordnung, die beim geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen demnach zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus den raumordnerischen Grundsätzen nach Art. 6 BayLplG, den Zielen (Z) und Grundsätzen (G) des LEP Bayern 2006 (LEP) und des Regionalplans Donau-Wald (RP 12) sowie der Landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Niederbayern für den Donauausbau vom Hinsichtlich der Weiterentwicklung des Verkehrs sowie der ökologischen Funktionen des Raumes enthält das BayLplG mehrere Grundsätze, die für den Ausbau der Donau von Bedeutung sind. So sollen die räumlichen Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität einschließlich eines integrierten Verkehrssystems geschaffen werden. Die Anbindung an überregionale Verkehrswege und eine gute und verkehrssichere Erreichbarkeit der Teilräume untereinander durch schnellen und reibungslosen Personen- und Güterverkehr sind von besonderer Bedeutung. Die Voraussetzungen für die Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße sollen verbessert werden (Art. 6 Abs. 2 Ziff. 3 BayLplG). Dabei sollen wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen gestaltet werden. Naturgüter sollen sparsam und schonend in Anspruch genommen werden. Das Gleichgewicht des Naturhaushalts soll nicht nachteilig verändert werden (Art. 6 Abs. 2 Ziff. 7 BayLplG). Im LEP Bayern findet sich das Ziel, wonach im Rahmen der Gesamtkonzeption der Main- Donau-Wasserstraße der Main und die Donau verkehrsgerecht, naturschonend und vertragsgemäß weiter ausgebaut werden sollen (vgl. LEP B V 1.7 Z). In der Begründung zu Seite 6 von 99

8 diesem Ziel wird ausgeführt, dass man von einem verkehrsgerechten Ausbau dann sprechen könne, wenn eine Binnenwasserstraße auch bei Niedrigwasserperioden einen zuverlässigen Transport gewährleistet. Der Regionalplan Donau-Wald formuliert als Ziel, dass die Donau als Teil der Main-Donau-Wasserstraße bedarfsgerecht und naturschonend weiter ausgebaut werden soll (RP 12, B X 4.1 Z). Dabei sollen die durch den Ausbau der Main-Donau-Wasserstraße bedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und so weit wie möglich ausgeglichen werden (RP 12, B I Z). Dieses Ziel umfasst lt. Begründung die Pflicht sowohl zur Erhaltung verbleibender Restbiotope und zur Neuschaffung von Ersatzmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Ausgleichsmaßnahmen als auch zum Erhalt von bestehenden bzw. beim Donauausbau entstehenden Altwässern vor allem als Lebensräume für Wasservögel, Amphibien, Insekten und Fische. Im Planfeststellungsverfahren ist auch die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Niederbayern vom als sonstiges Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen. In diesem Raumordnungsverfahren (ROV) wurden drei Varianten landesplanerisch überprüft, darunter auch die Variante A. Die Regierung kam in ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass nur die Variante C 2,80 unter Berücksichtigung diverser Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Sie sei zum einen in der Lage, die Schifffahrtsbedingungen in diesem Donauabschnitt spürbar zu verbessern, indem sie eine Befahrbarkeit an bis zu 290 Tagen im Jahr gewährleistet. Zum anderen seien die Eingriffe in schützenswerte Bereiche so weit reduziert, dass eine Ausgleichbarkeit noch hergestellt werden kann. Hierzu tragen vor allem insgesamt 38 Maßgaben bei, die die Raumverträglichkeit dieser Variante gewährleisten sollen. Nachdem im verfahrensgegenständlichen Bereich die baulichen Maßnahmen weitestgehend deckungsgleich und damit sozusagen variantenneutral sind, und mit dem Ausbau des Teilabschnitts 1 noch keine Vorfestlegung über die Art des Ausbaus in dem restlichen Abschnitt bis Vilshofen getroffen wird, kann davon ausgegangen werden, dass von dem Vorhaben keine anderen raumordnerischen Gesichtspunkte berührt sind, als die in der landesplanerischen Beurteilung behandelten. Es werden auch die insoweit anwendbaren Maßgaben weiterhin als gültig erachtet. 4.2 Hochwasserschutz Ein wesentlicher Grundsatz des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ist der vorbeugende Hochwasserschutz. Für diesen soll vor allem durch Sicherung und Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen Sorge getragen werden (vgl. Art. 6 Abs. 2 Ziff. 7 BayLplG). Aber auch dem Schutz kritischer Infrastrukturen soll Rechnung getragen werden (vgl. Art. 6 Abs. 2 Ziff. 3 BayLplG), da bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere schwere Folgen eintreten würden. Auf der Ebene des LEP Bayern werden die natürliche Wasserrückhaltung sowie der Ausbau technischer Schutzmaßnahmen als die wesentlichen Grundsätze der bayerischen Landesentwicklung im Bereich des Hochwasserschutzes weiter konkretisiert. Betont wird die besondere Bedeutung einer ökologisch und sozial verträglichen Risikoreduzierung für bestehende Siedlungen und bedeutende Infrastruktur (vgl. LEP B I 3.3 G). Dabei sollte lt. Seite 7 von 99

9 Begründung zu diesem Grundsatz im Siedlungsbereich mindestens Sicherheit gegen ein Hochwasser gewährleistet sein, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Konkret sind u.a. die Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft anzustreben. Auch sollen regelmäßig überflutete Flächen als Auwald oder Grünland erhalten oder wiederhergestellt werden. Landwirtschaftliche Flächen werden in der Regel nicht hochwassergeschützt (B I (G)). Auch aus dem Regionalplan Donau-Wald ergeben sich Vorgaben für den Hochwasserschutz. So ist anzustreben, die Überschwemmungsgebiete der Gewässer der Region für den Abfluss und den Rückhalt von Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln (vgl. RP 12, B XII G), die natürlichen Rückhalteräume insbesondere in den Auwäldern zu erhalten, in ihren Funktionen für den Hochwasserschutz zu optimieren und wo möglich und notwendig wiederherzustellen sowie eine möglichst naturnahe Gestaltung der Fließgewässer und deren Ufer herzustellen, um Abflussverschärfungen entgegenzuwirken (vgl. RP 12, B XII G). Daneben sollen Hochwasserschutzmaßnahmen in der Regel auf Siedlungsgebiete und Ortsteile sowie auf wichtige Verkehrs- und Infrastrukturanlagen konzentriert werden (vgl. RP 12, B XII 3.1.3). Der Hochwasserschutz war auch integraler Bestandteil des ROV für den Ausbau der Donau. In der Landesplanerischen Beurteilung stellte die Regierung von Niederbayern fest, dass der Schutz gegen ein 100-jährliches Hochwasserereignis bei allen dem ROV zugrundeliegenden Varianten nach den Regeln der Technik und mit ausreichendem Freibord hergestellt werden könne. Die Hochwasserneutralität innerhalb der Ausbaustrecke könne mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den geplanten Deichrückverlegungen vollständig erreicht werden. Die Auswirkungen der Hochwasserschutzmaßnahmen auf die Unterlieger der Ausbaustrecke seien bei allen Varianten grundsätzlich gleich. Es sei mit keiner erheblichen und dauerhaften Erhöhung der Hochwassergefahr zu rechnen. Das dem Raumordnungsverfahren zugrunde liegende Hochwasserschutzkonzept entspreche den Erfordernissen der Raumordnung, wenn u.a. ergänzende instationäre Wasserspiegelberechnungen mit Hochwasserwellen der Donau unterschiedlicher Jährlichkeit durchgeführt werden, um die Auswirkungen auf die Unterlieger auch quantitativ beurteilen zu können, in der Planfeststellung der Nachweis der Hochwasserneutralität in der Ausbaustrecke auch für unterschiedliche instationäre Abflüsse geführt werden kann, der Hochwasserschutz Donau im Bereich der Isar unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze des Hochwasserschutzkonzeptes (Flankenschutz) ergänzt und für den Polder Isarmünd noch eine schlüssige Gesamtplanung entwickelt wird und bei der Detailplanung von Deichrückverlegungen die Belange der Landwirtschaft hinsichtlich einer effizienten Landbewirtschaftung beachtet werden. Seite 8 von 99

10 5. Planungsziel und Planrechtfertigung 5.1 Planungsziel Ziel des Ausbaus des Gesamtabschnittes Straubing-Vilshofen ist die Herstellung gleichwertiger Schifffahrtsverhältnisse zwischen Regensburg und Passau. Der jetzt beantragte Ausbau des Teilabschnittes 1: Straubing Deggendorf mit flussregelnden Maßnahmen stellt einen ersten Schritt zur Erreichung des Zieles dar. Ziel des Ausbaus in diesem Teilabschnitt ist die Erhöhung der Fahrrinnentiefe um 20 cm von 2,00 m auf 2,20 m bei RNW. Träger dieses Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wird für den Vorhabensträger Freistaat Bayern der Hochwasserschutz von einem Schutzgrad HQ 30 auf einen Schutzgrad HQ 100 verbessert. Hergestellt werden soll ein Schutz von geschlossenen Siedlungen, Gewerbegebieten und wichtigen Infrastruktureinrichtungen. 5.2 Planrechtfertigung Der Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen ist als Lückenschluss in der bestehenden Wasserstraße erforderlich. Die Strecke ist Bestandteil einer Wasserstraßenverbindung, die über den Rhein, den Main, den Rhein-Main-Donau-Kanal und eben über die Donau die Nordsee mit dem Schwarzen Meer verbindet. In Deutschland ist die Bundeswasserstraße Donau bis auf den Abschnitt Straubing-Vilshofen so ausgebaut, dass sie von Großmotorgüterschiffen und Schubverbänden mit einer Abladetiefe von 2,50 m ganzjährig befahren werden kann. Diese Abladetiefe kann im Abschnitt Straubing-Vilshofen derzeit nur an 144 Tagen im Jahr erreicht werden. Bei Niedrigwasser verringert sich die mittlere Abladetiefe auf 1,60 m. Diese Situation führt gegenwärtig zu Verkehrsbeschränkungen und steht einer verkehrspolitisch erwünschten Steigerung der Attraktivität der Wasserstraße für den Güterverkehr entgegen. Die Vertiefung der Fahrrinne im Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf erhöht die Abladetiefe bei RNW (abhängig vom Schiffstyp) auf 1,80 m. Damit wird die Anbindung der beiden Donauhäfen Straubing-Sand und Deggendorf nach oberstrom verbessert. Das Vorhaben steht mit den grundsätzlichen Zielsetzungen und Aufgabenzuweisungen des Bundeswasserstraßengesetzes und des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in Einklang, da es die Bedingungen für die Binnenflotte und den Binnenschiffsverkehr fördert. Es fördert auch das Ziel der Vollendung der Herstellung einer leistungsfähigen Wasserstraßenverbindung zwischen dem Rheinstromgebiet und dem Donaustromgebiet, auch wenn im Teilabschnitt 1 noch keine gleichwertigen Verkehrsbedingungen hergestellt werden. Als erster Schritt zu einem Ausbau der Gesamtstrecke Straubing-Vilshofen konkretisiert es als Verbesserung der Wasserstraßeninfrastruktur das Wohl der Allgemeinheit jedenfalls insoweit, als es die Voraussetzungen in dem variantenunabhängigen Teilabschnitt 1 dafür schafft, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch in dem angrenzenden Ausbauabschnitt bis Vilshofen der weitere Ausbau nach den dann gültigen Ausbaugrundsätzen fortgeführt werden kann. Es ist somit vernünftigerweise geboten. Wie sich aus der EU-geförderten Seite 9 von 99

11 Studie 3 ergibt, kann auch ein weiterer Ausbau mit flussregelnden Mitteln gerechtfertigt werden 4. Im Bundesverkehrswegeplan 2003, der -obwohl in Überarbeitung- heute noch Gültigkeit besitzt, ist der Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen durch flussregelnde Maßnahmen als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs genannt. Eine gesetzliche Planrechtfertigung folgt zudem aus 14 e Abs. 1 WaStrG i.v.m. Anlage 2 Nr. 4, da der Donau als Bestandteil der Main-Donau-Wasserstraße vom Gesetzgeber mit der Aufnahme in Nr. 4 der Anlage eine besonders hohe verkehrliche Priorität zuerkannt wurde. Der Ausbau des Hochwasserschutzes auf den Schutzgrad HQ 100 dient dem Schutz von Leib und Leben und dem Schutz von Sachgütern und von hochwertigen Infrastruktureinrichtigungen. II. Maßnahmen 1. Wasserstraße Der Ausbau der Bundeswasserstraße zwischen Straubing und Vilshofen erfolgt auf dem ersten Teilabschnitt zwischen Straubing und Deggendorf mit flussregelnden Maßnahmen. Die Erhöhung der Fahrrinnentiefe um 20 cm bei RNW erfolgt durch Flussbaggerungen in Verbindung mit Regelungsbauwerken wie z.b. Buhnen, Parallelwerken und Ufervorschüttungen zur Reduzierung der Fließbreiten bei Niedrigwasser (Wasserspiegelstützung). Es werden dabei im Wesentlichen die bestehenden Regelungsbauwerke angepasst oder durch neue Bauwerke ergänzt. Bereichsweise werden auch neue Buhnengruppen angelegt. Zusätzlich sind zur Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse und zur Wasserspiegelstützung Kolkverbauten erforderlich. Die vorhandene Fahrrinnenbreite von ca. 70 m bleibt weitestgehend unverändert. Das vorliegende Regelungs- und Sohlsicherungskonzept wurde von der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) gemeinsam mit dem Büro Hunziker Zarn und Partner (HZP) im Rahmen der Flussmorphologischen Untersuchungen in den Variantenunabhängigen Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen erstellt. Bei den Untersuchungen wurden zunächst die Fragen nach der flussmorphologischen Machbarkeit (z.b. Unterhaltungsbaggermengen, morphologische Anpassungsprozesse) behandelt sowie Lösungen gegen die weitere Eintiefung der Donausohle erarbeitet. In einem zweiten Schritt hatte die BAW das Regelungs- und Sohlsicherungskonzept anhand hydraulischer, fahrdynamischer und flussmorphologischer Aspekte weiterentwickelt. Dieser Planungsschritt erfolgte in enger Abstimmung und im ständigen Austausch mit der Umweltplanung. Dieser iterative und interaktive Planungsprozess (Konfliktanalyse, Vermei- 3 siehe Fußnote 1 4 siehe Prof. Dr. Hösch, Gutachterliche Kurzstellungnahme zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bestimmung von Planungsziel, Planrechtfertigung und Alternativen beim Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen vom 28. März 2012 i.d.f.v. 21. August 2012, Seite 24 ff Seite 10 von 99

12 dung/minimierung) erfolgte anhand mehrerer Planungsdurchläufe durch Umweltplanung und Technische Planung. Die genaue Abfolge der einzelnen Planungsdurchläufe innerhalb dieser Konfliktanalyse ist in den umweltfachlichen Planungsbeiträgen geschildert. Am Ende der Konfliktanalyse wurde das endgültige Regelungskonzept festgelegt und diente schließlich als Grundlage zur Ermittlung der endgültigen hydraulischen und flussmorphologischen Parameter. Nachfolgend sind in Kapitel II.1.1 der Fahrrinnenausbau und die geplanten Regelungsmaßnahmen beschrieben. Die Sohlsicherungsmaßnahmen werden in Kapitel II.1.2 zusammengefasst. Auswirkungen der Maßnahmen zum Ausbau der Bundeswasserstraße auf Wasserspiegellagen, Abflussverhältnisse, Grundwasserverhältnisse, Bodenwasser, flussmorphologische Verhältnisse inklusive Fahrrinnenunterhaltung und Umwelt sind im Kapitel III beschrieben. In den beiliegenden technischen Lageplänen (Beilage 3.2) sind die Planungen dargestellt. In den Längsschnitten (Beilage 3.3) und den kennzeichnenden Querschnitten (Beilage 3.5) sind die Ausbaumaßnahmen und die Wasserstände dargestellt. 1.1 Fahrrinnenausbau Bestehendes Regelungskonzept Die Strecke Straubing - Vilshofen ist gekennzeichnet durch Buhnen und Parallelwerke, die im Zuge der Niederwasserregulierung zwischen 1920 und 1969 hergestellt wurden. Insgesamt circa 250 Buhnen und 70 Parallelwerke sind in der Strecke vorhanden. Im Bereich Straubing bis Deggendorf sind dies 137 Buhnen und 30 Parallelwerke. An den Innenufern in den engen Krümmungen sind meist flache Kiesufer anzutreffen. Die Regelungsbauwerke stützen die Wasserstände und bewirken insgesamt eine größere Fahrrinnentiefe. Das Geschiebe wird mit Hilfe der Regelungsbauwerke durch den Flussschlauch geleitet. Die Buhnen und Parallelwerke im Abschnitt Straubing-Vilshofen ermöglichen in Verbindung mit Unterhaltungsbaggerungen eine Fahrrinnentiefe bei RNW von 2,00 m. Die durchschnittlich 60 bis 70 Jahre alten Regelungsbauwerke sind zum Teil sanierungsbedürftig. So wurden in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 26 Buhnen instandgesetzt, davon 17 im Bereich Straubing bis Deggendorf. Allgemeine Beschreibung der geplanten flussregelnden Maßnahmen Die geplanten Buhnen haben am Buhnenkopf im Mittel eine Höhe von RNW kü 5 + 0,5 m. Die mit variablen Höhen geplanten Buhnenrücken nehmen kontinuierlich mit einer Nei- 5 RNWkü = künftiger RNW im Herstellerzustand Seite 11 von 99

13 gung von 1:100 höhenmäßig in Richtung Ufer zu. Je Buhne ist aus ökologischen Gründen eine Kerbe auf RNW kü 0,5 m vorgesehen. Die Buhnen werden aus Wasserbausteinen geschüttet (vgl. Beilage 3.7.2). Die geplanten Parallelwerke werden im Mittel auf einer Höhenlage von RNW kü + 0,7 m erstellt. Im Queranschluss an das Ufer ist aus ökologischen Gründen je Parallelwerk eine Kerbe auf RNW kü 0,5 m vorgesehen. Am Längsbauwerk sind ebenso abschnittsweise Öffnungen auf eine Höhenlage von RNW kü - 0,2 m vorgesehen. Die Parallelwerke werden aus Wasserbausteinen geschüttet (vgl. Beilage 3.7.3). Die fischökologisch optimierten Ufervorschüttungen sind mit einem Wellenschlagschutz hin zur Fahrrinne versehen. Der Wellenschlagschutz wird ebenfalls aus Wasserbausteinen geschüttet und ist auf eine Höhenlage von RNW kü + 0,5 m dimensioniert. Dieses Längsbauwerk ist mit Öffnungen auf RNW kü 0,5 m und einer dahinterliegenden Niedrigwasserrinne versehen. Die Ufervorschüttung selbst besteht aus einem flachen Kiesufer, welches von der Niedrigwasserrinne hin zum Ufer bis auf eine Höhenlage von MW kü, lokal bis MW kü + 1,0 m mit Donaukies angeschüttet wird (vgl. Beilage 3.7.4). Die Vertiefung der Fahrrinne erfolgt durch Flussbaggerungen. Die Fahrrinne wird im Teilabschnitt I Straubing bis Deggendorf auf RNW kü 2,20 m vertieft. Die mittlere Herstelltiefe liegt dabei jeweils 0,15 m tiefer. Eine ausreichende Kiesüberdeckung über dem tertiären Untergrund ist weiterhin vorhanden. In Felsbereichen ist aus Sicherheitsgründen ein erhöhtes Flottwasser erforderlich. Hier wird die Fahrrinne auf RNW kü 2,40 m vertieft (vgl. Beilage 3.7.1). Die Kolkverbauten werden auf eine Höhenlage von RNW kü 3,5 m gebaut. Die Kolke werden dabei zunächst mit Donaukies verfüllt und erhalten eine Decklage aus losen Wasserbausteinen von 0,7 m Höhe. Die Verfüllung von Buhnenkopfkolken erfolgt ebenso durch Wasserbausteine auf eine Höhenlage von RNW kü 3,5 m. In regelmäßigen Abständen werden die verbleibenden Kolke im Zuge des Laichplatzmanagements bis auf die Höhe der umliegenden Sohllagen mit Donaukies verfüllt. Die Tertiärabdeckungen werden auf eine Höhenlage von der örtlichen Tertiäroberkante + 1,3 m mit Donaukies bzw. Wasserbausteinen verfüllt (vgl. Beilage 3.7.5). Beschreibung der einzelnen flussregelnden Maßnahmen zum Donauausbau im Teilabschnitt I zwischen Straubing und Deggendorf Die geplanten flussregelnden Maßnahmen sind in den Lageplänen (Beilagen bis ) im Donaulängsschnitt (Beilagen und 3.3.2) sowie in Kennzeichnenden Querschnitten (Beilagen bis 3.5.9) dargestellt. Straubing bis Hafen Sand (Do-km 2321,7 bis Do-km 2312,2) Auf der gesamten Strecke zwischen Straubing und Hafen Sand sind bereichsweise Flussbaggerungen zur Vertiefung der Fahrrinne erforderlich. Die bestehenden Buhnenkopfkolke werden verfüllt. Ebenso sind drei Kolkverbauten (Reibersdorfer Kurven) sowie eine Ufervorschüttung (Do-km 2313) geplant. Seite 12 von 99

14 Hafen Sand bis Mariaposching (Do-km 2312,2 bis Do-km 2297,3) Auf der gesamten Strecke zwischen Hafen Sand und Mariaposching sind bereichsweise Flussbaggerungen zur Vertiefung der Fahrrinne erforderlich. Die bestehenden Buhnenkopfkolke werden verfüllt. Die bestehenden Buhnengruppen bei Do-km 2310,5 rechts und Do-km 2309,5 links werden um zusätzliche Buhnen ergänzt. Bestehende Bauwerke werden bereichsweise angepasst bzw. um ca m verlängert. Auf Höhe Hermannsdorf (Do-km 2309,0) ist auf der rechten Donauseite eine Ufervorschüttung geplant. Die bestehende Buhnengruppe bei Do-km 2308,5 rechts wird bereichsweise angepasst. Bei Do-km 2307,9 rechts wird das bestehende Parallelwerk verlängert und in Richtung Fahrrinne verschwenkt. Die bestehende Buhnengruppe bei Do-km 2307,0 links wird um vier neue Buhnen ergänzt. Das bestehende Parallelwerk gegenüber von Pfelling auf der rechten Donauseite Do-km 2306,5 wird bereichsweise in Richtung Fahrrinne vorgeschüttet. Im Anschluss daran ist bei Do-km 2306,0 auf der rechten Donauseite ein neues Parallelwerk vorgesehen. Sechs Buhnen auf der rechten Donauseite im Bereich der Entauer Inseln (Do-km 2303,5) werden angepasst bzw. um ca m verlängert. Das bestehende Parallelwerk bei Dokm 2303,3 rechts wird in Richtung Fahrrinne um wenige Meter vorgeschüttet. Die Wendestelle Irlbach bei Do-km 2303,0 bleibt aus Schifffahrts- und Unterhaltungsgründen erhalten. Im Bereich unterhalb der Wendestelle Irlbach (Do-km 2302,5 rechts) sind ein neues Parallelwerk und zwei neue Buhnen geplant. Bei Do-km 2301,0 ist auf der linken Seite eine Ufervorschüttung geplant. Das gegenüberliegende Parallelwerk bei den Irlbacher Inseln wird um etwa 100 m verkürzt. Die bestehenden Buhnen bei Mariaposching auf der linken Donauseite (Do-km 2300,0) werden angepasst. Mariaposching bis Deggendorf (Do-km 2297,3 bis Do-km 2282,5) Auf der gesamten Strecke zwischen Mariaposching und Isarmündung sind bereichsweise Flussbaggerungen zur Vertiefung der Fahrrinne erforderlich. Die bestehenden Buhnenkopfkolke werden verfüllt. Die bestehende Buhnengruppe bei Do-km 2296,5 links wird angepasst und teilweise um etwa m verlängert. Zusätzlich werden am Ende dieser Buhnengruppe fünf neue Buhnen gebaut. Auf der rechten Donauseite wird das Parallelwerk bei Do-km 2296,5 um etwa 300 m verlängert. Die Regelungslücke bei Do-km 2295,5 bleibt aus Unterhaltungsgründen erhalten. Das Geschiebebewirtschaftungskonzept sieht hier auch künftig eine planmäßige Baggerstelle vor. Seite 13 von 99

15 Die bestehenden Buhnen bei Do-km 2294,7 links und rechts werden angepasst. Auf der linken Seite wird die Buhnengruppe um drei Buhnen nach oberstrom erweitert. Bei Do-km 2294,0 ist auf der rechten Donauseite eine Ufervorschüttung geplant. Die bestehenden Buhnen in diesem Bereich bleiben erhalten und werden in die Ufervorschüttung integriert. Auf der linken Donauseite wird an die Sommersdorfer Insel ein etwa 150 m langes Parallelwerk (Do-km 2293,4) angeschlossen. Auf der rechten Donauseite wird die etwa 2 km lange Buhnengruppe bei Do-km 2293,0 angepasst und um neue Buhnen ergänzt. Die bestehenden Buhnen werden dabei bereichsweise um 10 bis 20 m verlängert. Auf der linken Donauseite bei Do-km 2292,5 wird die bestehende Buhnengruppe angepasst und um eine neue Buhne ergänzt. Bei Do-km 2289,4 wird im Anschluss an die Mettener Insel auf der rechten Donauseite ein etwa 250 m langes Parallelwerk angeschlossen. Die bestehenden Buhnengruppen bei Do-km 2288,0 links und rechts werden angepasst, verlängert sowie um neue Buhnen ergänzt. Im Bereich Deggendorf ist bis zum unteren Ende der Planfeststellungsgrenze eine Sicherung der Kolke durch einen Kolkverbau bzw. eine Grobkornzugabe vorgesehen. Zusammenfassung der geplanten flussregelnden Maßnahmen zwischen Straubing und Deggendorf: Von den insgesamt 137 bestehenden Buhnen werden 68 angepasst, 4 Buhnen werden zurückgebaut. 27 Buhnen werden zusätzlich neu gebaut. Von den 30 bestehenden Parallelwerken werden 6 angepasst. 3 Parallelwerke werden zusätzlich neu gebaut. Zudem sind insgesamt vier Ufervorschüttungen vorgesehen. Die erforderlichen Flussbaggerungen zur Herstellung der künftigen Fahrrinnentiefe liegen bei etwa m³, die Kolkverbauten bei etwa m³. 1.2 Sohlsicherungsmaßnahmen Das flussmorphologische System der Donau ist seit der Mittelwasserkorrektion in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und der Niederwasserregulierung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und als Folge des Staustufenausbaus oberhalb der Ausbaustrecke und in der Unteren Isar verändert. In der Donau zwischen Straubing und Isarmündung werden jährlich im Mittel etwa bis m³ Geschiebe bei einem mittleren Sohlgefälle von etwa 0,1 und einem mittleren Korndurchmesser der Donausohle von etwa 5 bis 15 mm transportiert. Durch den fehlenden Geschiebeeintrag aus der Strecke oberhalb von Straubing sowie durch den für die Donau unterhalb der Isarmündung zu niedrigen Eintrag aus der Isar tieft sich die Sohle der Donau kontinuierlich ein. Auswertungen von Sohlpeilungen seit 1998 ergeben Eintiefungsraten von etwa 2 cm pro Jahr. Ohne weitere Maßnahmen würde sich in rund 50 Jahren die Donausohle in weiten Bereichen um etwa einen Meter eintiefen. Seite 14 von 99

16 Wegen der abschnittsweisen Verschärfung des Regelungskonzeptes gegenüber dem Ist - Zustand sowie zum Ausgleich des Geschiebedefizites an der Donau sind im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt zwei Geschiebezugaben vorgesehen. Zudem tragen die in Kapitel 1.1 beschriebenen Kolkverbaumaßnahmen zur Sohlsicherung bei. Sohlsicherung Südarm Straubing (Do-km S2329 bis Do-km S2319,3): Um der Eintiefung im Bereich des Südarmes Straubing entgegenzuwirken, ist im Unterwasser der Staustufe Straubing eine Geschiebezugabe von etwa m³/a vorgesehen. Am Ende des Südarmes wird das Geschiebe in regelmäßigen Abständen wieder entnommen, auf der Donau nach oberstrom transportiert und es wird dann wieder im Unterwasser der Staustufe Straubing verklappt. Um die Geschiebezugabemengen langfristig auf den genannten Wert zu begrenzen, ist bei Do-km S2321,3 lokal eine Tertiärabdeckung zur Stabilisierung der Sohle im Bereich der Schlossbrücke Straubing vorgesehen. Sohlsicherung Reibersdorfer Kurven bis Deggendorf (Do-km 2319 bis Do-km 2282,5): Am Beginn der Reibersdorfer Kurven ist eine Geschiebezugabe von im Mittel m³/a erforderlich. Der Geschiebebedarf unterhalb der Reibersdorfer Kurven geht bis Deggendorf kontinuierlich zurück. Die Wendestelle bei Irlbach (Gewässeraufweitung) soll auch künftig eine planmäßige Baggerstelle darstellen, sodass das sich hier anlandende Geschiebe entnommen und im Bereich der Reibersdorfer Kurven wieder zugegeben werden kann. Unterhalb der Wendestelle Irlbach (Do-km 2302,8) bis etwa Kleinschwarzach (Dokm 2293) besteht in der Donau künftig noch ein Geschiebebedarf von etwa m³/a. Im Bereich unterhalb von Metten (Do-km 2288) geht der Geschiebetransport deutlich zurück. Das sich in diesem Abschnitt anlandende Geschiebe soll zur Zugabe in den Reibersdorfer Kurven verwendet werden. 2. Hochwasserschutz und Binnenentwässerung 2.1 Hochwasserschutzkonzept Bestehendes Hochwasserschutzsystem Als Folge einer ungewöhnlichen Häufung von Hochwassern in den 20er Jahren wurde im Planungsgebiet von 1927 bis in die 50er Jahre ein durchgehendes Hochwasserschutzsystem mit überwiegend geschlossenen Poldern errichtet. Das Konzept enthält drei wesentliche Elemente: Errichtung von linienförmigen Hochwasserschutzanlagen entlang der Donau Bedeichung bis an den Hochrand (z.t. in Form von Rücklaufdeichen entlang der Nebengewässer) und teilweise Verlegung der großen in die Donau einmündenden Seitengewässer (Ableiter) Seite 15 von 99

17 Bau eines Binnenentwässerungssystems in den eingedeichten Poldern. Das bestehende Hochwasserschutzsystem hat im Bereich Straubing-Vilshofen eine Länge von insgesamt ca. 200 km. Die Polder werden bei Hochwasser in der Regel über Schöpfwerke entwässert. Einige Teilflächen des eingedeichten Gebietes entwässern über Ableiter von Nebengewässern auch bei Hochwasser in freier Vorflut. Im Abschnitt Straubing bis Vilshofen sind 40 Schöpfwerke und etwa 500 km Binnenentwässerungsgräben vorhanden. Im Bereich Straubing bis Deggendorf sind dies 21 Schöpfwerke. Mit Berücksichtigung eines Freibordes wird der Schutzgrad des bestehenden Hochwasserschutzsystems auf etwa HQ 30 eingeschätzt. Nach den heutigen Bemessungsgrundsätzen eines Schutzgrades auf HQ 100 für geschlossene Siedlungsbereiche und wichtige Infrastruktureinrichtungen sind die Deiche in der Regel um mehr als 1 m zu niedrig. Im Vorgriff zu der geplanten Verbesserung des Hochwasserschutzes auf Schutzgrad HQ 100 in Verbindung mit dem Donauausbau wurde in den letzten Jahren mit verschiedenen Maßnahmen der bestehende Hochwasserschutz bereits verbessert. Es handelt sich dabei um das Deichbauprogramm 1988 und die vorgezogenen Hochwasserschutzmaßnahmen ab Unabhängig vom Donauausbau wurde außerdem zur Verbesserung der Abflussverhältnisse in den Vorländern das Vorlandmanagement von 2005 bis 2011 durchgeführt. Im Abschnitt Straubing bis Deggendorf sind die Polderbereiche Straubing, Öbling, Bogen, Pfelling, Irlbach und Deggendorf Nord bereits vollständig auf den Schutzgrad HQ 100 gesichert. Keine zusätzlichen Hochwasserschutzdeiche sind in Abstimmung mit der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung an Hochrandbereichen vorgesehen, wie z. B. bei Ortsteilen in den Sommerpoldern Anning und Stephansposching. Untersuchungen haben ergeben, dass auf Grund des geringen Schadenspotentials Hochwasserschutzdeiche hier keine wirtschaftliche Lösung darstellen. Grundlagen der vorliegenden Planung: Die in den Kapiteln II.2.2 bis II.2.6 beschriebenen Hochwasserschutzmaßnahmen wurden weitestgehend im Rahmen der Variantenunabhängigen Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen geplant. Die bislang als vorgezogene Hochwasserschutzmaßnahmen laufenden Projekte Reibersdorf / Kinsach, Metten / Autobahnbrücke, Schöpfwerk Natternberg und Schwarzach (Restliche Rückstaudeiche) wurden im Nachgang der Variantenunabhängigen Untersuchungen in den Planfeststellungsabschnitt Straubing bis Deggendorf integriert. Es verbleiben im Streckenabschnitt Straubing bis Deggendorf als vorgezogene Hochwasserschutzmaßnahmen Hermannsdorf / Ainbrach, Deichrückverlegung Natternberg, Fischerdorf Linker Isardeich sowie Schwarzach (Deichrückverlegung Mündungsbereich rechts). Die Hochwasserschutzplanungen in den Variantenunabhängigen Untersuchungen erfolgten auf der Basis des Hochwasserschutzkonzeptes im Raumordnungsverfahren von Die Regierung von Niederbayern hat in der landesplanerischen Beurteilung vom Seite 16 von 99

18 , Az , festgestellt, dass dieses Hochwasserschutzkonzept mit bestimmten Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. In den Variantenunabhängigen Untersuchungen wurden von den mit den Umweltuntersuchungen beauftragten Büros fachliche Beurteilungen der Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt sowie in einer Konfliktanalyse Vorschläge zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen erarbeitet. In iterativen und interaktiven Planungsprozessen wurden die Vermeidungsvorschläge mit den technischen Planungsanforderungen und den weiteren Belangen wie Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch abgewogen. Anschließend wurde die vorliegende Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen festgelegt. Geplantes Hochwasserschutzkonzept: Das derzeitige Hochwasserschutzsystem gewährleistet nur einen regelkonformen Schutz gegen ein etwa 30-jährliches Hochwasser. Mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen wird ein Schutz von geschlossenen Siedlungsbereichen sowie von Industrie- und Gewerbegebieten und bedeutenden Infrastruktureinrichtungen gegen ein 100-jährliches Hochwasser hergestellt. Dabei sollen mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen auch die erhöhten Hochwasserspiegellagen abgesenkt werden. Die Wasserspiegelerhöhungen sind zum einen bedingt durch einen Wandel in der landwirtschaftlichen Nutzung der Vorländer und einen deutlich stärkeren Gehölzbewuchs und zum anderen durch die Auswirkungen der zusätzlichen flussregelnden Maßnahmen beim Ausbau der Wasserstraße. Als Maßnahmen zur Hochwasserabsenkung sind im Hochwasserschutzkonzept zwischen Straubing und Vilshofen hydraulisch wirksame Deichrückverlegungen, das Anlegen von Flutmulden in den Vorländern, die Beseitigung von Abflusshindernissen sowie bereichsweise Bewuchsreduzierungen vorgesehen. Im Bereich Straubing bis Deggendorf sind zur Hochwasserabsenkung Deichrückverlegungen sowie die Beseitigung eines Abflusshindernisses durch die Erweiterung der B20-Brücke bei Reibersdorf um ein zusätzliches Brückenfeld geplant. Mit der Erhöhung des Schutzgrades auf HQ 100 werden durch den verbesserten Schutz der Siedlungsbereiche, Gewerbe- und Industriegebiete und Infrastruktureinrichtungen bestehende Überschwemmungsbereiche, die derzeit bei Hochwasserschutzereignissen bis HQ 100 noch überflutet werden und damit als Retentionsraum hydraulisch wirken, künftig vor einem HQ 100 geschützt. Dies vermindert den insgesamt im Planungsgebiet derzeit vorhandenen, ab etwa HQ 50 beanspruchten Retentionsraum und kann sich auf den Hochwasserabfluss unterhalb des Planungsgebietes auswirken. Um für die Unterlieger Nachteile zu vermeiden, werden in der Planung daher soweit wie möglich geeignete Hochwasserrückhalteräume erhalten und optimiert. Die erforderlichen Hochwasserrückhalteräume mit kontrollierter Flutung über eine definierte Überlaufstrecke wurden in den instationären hydraulischen Berechnungen festgelegt. Im Bereich Straubing bis Deggendorf sind dies die Hochwasserrückhalteräume Parkstetten/Reibersdorf sowie Steinkirchen. Neben den Hochwasserrückhalteräumen mit kontrollierter Flutung bleiben noch weitere Überschwemmungsflächen als natürliche Hochwasserrückhalteräume erhalten. Es sind Seite 17 von 99

19 dies im Wesentlichen der Polder Öbling und der Polder Sand/Entau. In Letzterem werden die tiefliegenden Bereiche gleichzeitig von oberstrom und unterstrom ab HQ 50 geflutet und dann bei extremen Hochwasserereignissen vom Donauhochwasser durchflossen. Maßgebend für die Deichhöhen ist der Bemessungshochwasserstand HW 100. Grundlage sind dabei bereits umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen in Straubing, Bogen und Deggendorf, vorgezogene Hochwasserschutzmaßnahmen (Paket 1 3) und weitere Zwangspunkte in der Strecke aufgrund früherer Festlegungen und bestehender Bescheide bzw. Genehmigungen. Die Deiche an der Donau erhalten einen Freibord von 1 m. Die Deichkronen liegen damit auf der Bemessungswasserstandshöhe HW m. An den Schöpfwerksstandorten wird der Freibord auf 1,25 m vergrößert, um bei sehr seltenen Hochwasserereignissen ein Überströmen im Bereich der Schöpfwerke auszuschließen. Der Freibord ist die Differenz zwischen Bemessungswasserstand und tatsächlicher Bauwerkshöhe. Er dient der Standsicherheit des Bauwerkes und stellt kein zusätzliches Schutzmaß dar. Die Hochwasserschutzdeiche werden entsprechend den Regeln der Technik, insbesondere der DIN Flussdeiche, auf den Schutzgrad HQ 100 -einschließlich Freibord- bemessen. In Engstellenbereichen werden Hochwasserschutzwände auf den bestehenden Deichen hergestellt. Bei nahe am Donauufer gelegenen Deichen wird auf Grund der Anhebung des höchsten Schifffahrtswasserstandes auf HNN bereichsweise eine wasserseitige Böschungssicherung eingebaut. Zusätzlich zu den Deichbaumaßnahmen sind durch die Erhöhung des Ausbaustandards von Schutzgrad HQ 30 auf HQ 100 umfangreiche Anpassungen und Neuerrichtungen der Binnenentwässerungsanlagen, wie z.b. Entwässerungsgräben, Schöpfwerke, Siele, Düker, Grabenbrücken erforderlich. Betroffen sind insbesondere die Schöpfwerke, bei denen unter Beachtung der DIN 1184 in der Regel die Pumpleistung zu erhöhen ist. Die Erfordernisse der ökologischen Durchgängigkeit an den Schöpfwerksstandorten und des Fischschutzes an den Schöpfwerkseinläufen wurden an allen Schöpfwerken untersucht. Die Durchlassbauwerke werden bei Bedarf hinsichtlich Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten, Lichtverhältnissen und Sohlstruktur ökologisch durchgängig gestaltet, an den Pumpenzuläufen werden Fischschutzanlagen angeordnet, soweit nicht fischfreundliche Pumpen eingebaut werden. Vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurden am zusätzlich zum Schöpfwerk Metten auch die Schöpfwerke Sulzbach, Mariaposching und Alte Kinsach unter Denkmalschutz gestellt. Die Auswirkungen auf die Planung wurden soweit möglich berücksichtigt. Zugehörige Pläne und Berichte: In den Lageplänen Beilagen bis ist die Planung im Maßstab 1:2.500 im Detail, in den Beilagen und im Maßstab 1: in der Übersicht dargestellt. In den Längsschnitten Beilagen und sind die HW 100 -Wasserstände der Donau und die Oberkanten der Deiche dargestellt. Im Längsschnitt Beilage sind die HW Seite 18 von 99

20 Wasserstände des Nebengewässers Kinsach-Menach-Ableiter sowie die Oberkanten der Deiche dargestellt. In den kennzeichnenden Querschnitten Beilagen bis sind neben den Ausbaumaßnahmen in der Donau auch die Deiche dargestellt. In Beilage sind die wesentlichen Regelquerschnitte der Hochwasserschutzdeiche dargestellt. In den weiteren Kapiteln II.2.2 bis II.2.6 werden die Maßnahmen in den einzelnen Poldern beschrieben. 2.2 Maßnahmen im Polder Parkstetten/Reibersdorf Bestehende Verhältnisse Lage des Polders Das Hochwasserschutzsystem Parkstetten/Reibersdorf reicht entlang des linken Donauufers von der Schleuse Straubing (Do-km 2321,7) bis Do-km 2311 und erstreckt sich damit etwa zwischen der Kößnach-Mündung im Westen und der Kinsachableitermündung im Osten. Der Hochwasserschutz westlich der Bundesstraße B 20 einschließlich Hochwasserschutz bis zum unterstromigen Ortsende der Ortschaft Reibersdorf ist bereits auf den künftigen Ausbaustandard HQ 100 ausgebaut und daher nicht Bestandteil der nachfolgend beschriebenen Planungen. Als Polder Parkstetten/Reibersdorf wird im Folgenden demnach nur der Bereich zwischen der Bundesstraße B 20 und der Kinsachableitermündung von Do-km 2317 bis 2311 bezeichnet. Der Polder Parkstetten/Reibersdorf umfasst dabei nicht nur die Flächen zwischen dem Donaudeich und den rechten Rückstaudeichen des Kinsachableiters, sondern auch die Flächen linksseitig des Kinsachableiters von Furth bis zum Ortsrand von Bogen. Im Polder Parkstetten/Reibersdorf liegen die Ortschaften Reibersdorf, Scheften, Furth und Oberaltaich, der östliche Polderteil ist weitgehend unbesiedelt. Bestehende Hochwasserschutzanlagen Der Hochwasserschutz wird durch die bestehenden Hochwasserdeiche an der Donau und die Rückstaudeiche des Kinsachableiters gesichert (Schutzgrad HQ 30 ). Die bestehenden rechtsseitigen Rückstaudeiche des Kinsachableiters gehen ca. 100 m westlich von Stockmühle in den Moosgrabenrückstaudeich über. Der östliche Polderrand im Bereich der Kinsachableitermündung wird gegen Hochwasser durch den bestehenden Eisenbahndamm der Bahnlinie Straubing-Bogen gesichert. Die Bahnlinie ist hochwasserfrei. Seite 19 von 99

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