Termine: SKM Landkreis Waldshut e.v. Einführungsabend für neue Ehrenamtliche. Betreuertreffen Tiengen: Fortbildung für Ehrenamtliche Betreuer:

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1 Termine: Betreuertreffen Tiengen: Montag, den :00 Uhr Cafe Flair, Tiengen Montag, den :00 Uhr Hotel Bercher Tiengen Betreuertreffen Bad Säckingen: Dienstag, den Dienstag, den :00 Uhr Caritasverband e.v. Rathausplatz 17, Bad Säckingen Betreuertreffen Bonndorf: Dienstag, den Sprechstunde in St. Blasien: Jeweils Donnerstag, 14:00-15:00 Uhr , , , Stadtverwaltung St. Blasien Einführungsabend für neue Ehrenamtliche Betreuer In Kooperation mit dem Landratsamt und den örtlichen Amtsgerichten Montag, Waldshut Fortbildung für Ehrenamtliche Betreuer: Schloss Beuggen 14. November 2015 Oasentag: Schloss Beuggen 21. November 2015 Kontaktpersonentreffen: Montag, den Montag, den :00 Uhr in der SKM Geschäftsstelle Liebe LeserInnen, ein ereignisreiches Jahr mit vielen interessanten Veranstaltungen liegt hinter dem SKM. Neben den zahlreichen Veranstaltungen hat sich auch in unserer Geschäftsstelle einiges Neues getan. Zum Ende des Jahres freuen wir uns Ihnen mit diesem zahlreiche hoffentlich interessante Neuigkeiten mit in die Adventszeit geben Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns immer über Ihre Rückmeldungen oder Anregung und Ideen zur Gestaltung des s. Ihr Team des SKM Waldshut Inhaltsverzeichnis: Seite 2:...Neue Regelung Regelbedarfsstufe Verpflegungsgeld bei Heimabwesenheit Zinsfreies Darlehen SGB- Empfänger Seite 3:.Reform Verbraucherinsolvenzverfahren Seite 4:.Mehrbedarf Laktose- Intoleranz Guthaben P-Konto Es geht auch ohne Erb schein Seite 4-5:.Beantragung Aufwands- entschädigung Seite 5:.Mütterrente Seite 6-9:..Aus dem Verein Seite 10:...Wann fängt Weihnachten an Seite 11:...Schlusswort/Impressum 12

2 Neue Regelung der Regelbedarfsstufe für Empfänger der Grundsicherung nach SGB XII Das Bundessozialgericht hat am entschieden, dass Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB XII in der Regel auch dann den Regelsatz der Stufe 1 von derzeit 391,- Euro und nicht nur den Regelsatz der Stufe 3 von 318,-Euro erhalten, wenn sie mit ihren Eltern oder anderen Personen zusammenleben. Wenn ein volljähriger Sohn als Sozialhilfeempfänger bei seiner Mutter wohnt, dann sollte ihm das Amt für Soziale Hilfen 391,- Euro vergüten. Wenn die Mutter ebenfalls Sozialhilfeempfängerin ist, so erhält auch sie 391,- Euro. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Partnerschaften die zusammen in einer Wohnung leben, bleibt die bisherige Regelung, dass beide die Leistungen der Regelbedarfstufe 3, also 318,- Euro erhalten. Betroffene sollten beim zuständigen Amt Überprüfungsanträge stellen. Aus: Infomail Sozialrecht in Freiburg 4/14vom , SKM Lörrach Infobrief Verpflegungsgeld bei Heimabwesenheit Ist ein Heimbewohner nicht im Heim, sondern z.b. zu Besuch bei seinen Angehörigen, so kann ein Antrag auf Verpflegungsgeld vom Sozialamt bezahlt werden. Das Sozialamt sollte vorab über die Abwesenheit und die Antragstellung für das Verpflegungsgeld informiert werden. Aus: SKM Lörrach Infobrief Anspruch auf zinsfreies Darlehen für Sozialhilfeempfänger Wird ein Darlehen vom Sozialamt für Sozialhilfeempfänger wegen fehlender Möglichkeit zur sofortigen Verwertung des Vermögens gewährt, so darf das Amt hierfür keine Zinsen verlangen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) am entschieden. Eine Frau die auf Sozialhilfe angewiesen war, erbte mit ihren Geschwistern ein Grundstück. Aufgrund des nun vorhandenen Vermögens gewährte das Sozialamt die Hilfe in Form eines Darlehens. Nachdem die Immobilie verkauft wurde und die Frau das Geld erhielt, verlangte das Sozialamt Zum Schluss: Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit, ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr Viele Grüße aus dem SKM Büro senden Ihnen Ihr Team des SKM Landkreis Waldshut Auf der Rückseite finden Sie die nächsten Termine für das neue Jahr. Impressum Herausgeber SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Landkreis Waldshut e.v. Gartenstr Waldshut-Tiengen Tel. +49(0) Fax +49(0) skm.waldshut@t-online.de www: V.i.d.P.: Hermann Huttner Redaktion: Kathrin Kaiser Unterstützt durch den Landkreis Waldshut, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und dem SKM Diözesanverein Freiburg aus kirchlichen Mitteln der Erzdiözese Freiburg. 2 11

3 Wann fängt Weihnachten an? Wenn der Schwache dem Starken die Schwäche vergibt, wenn der Starke die Kräfte des Schwachen liebt, wenn der Habewas mit dem Habenichts teilt, wenn der Laute bei dem Stummen verweilt und begreift was der Stumme ihm sagen will, wenn das Leise laut wird und das Laute still, wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos, das scheinbar Unwichtige wichtig und groß, wenn mitten im Dunkel ein winziges Licht Geborgenheit, helles Leben verspricht, und du zögerst nicht, sondern du gehst so wie du bist darauf zu, dann, ja dann fängt Weihnachten an. Rolf Krenzer deutscher Autor und Liedermach nicht nur das Darlehen zurück sondern zusätzlich hierzu sollte die Frau Zinsen nachzahlen. Das BSG entschied, dass die Klägerin die Zinsen nicht bezahlen muss, da keine gesetzliche Grundlage bestehe, nach der ein Sozialamt Zinsen festlegen könne. Aus: Neue Caritas 14/2014 Reform Verbraucherinsolvenzverfahren Zum 01. Juli 2014 ist die Reform zum Verbraucherinsolvenzverfahren in Kraft getreten. Die Restschuld der Verbraucher kann nun bereits nach drei Jahren erlassen werden. Vorraussetzung hierfür ist, dass in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und der Verfahrenskosten bezahlt werden. Für die bereits laufenden Insolvenzverfahren gilt die Verkürzung von sechs auf drei Jahren nicht. Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass einem Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach fünf Jahren die Restschuldbefreiung erteilt werden kann, sofern auch die Verfahrenskosten gezahlt werden. Das Insolvenzplanverfahren wird jetzt auch in diesen Verbraucherinsolvenzverfahren möglich sein. Danach kann mit dem Einverständnis von Gericht und Gläubiger ein individueller Plan erstellt werden, wie und in welcher Höhe die Entschuldung durchgeführt wird. Damit besteht für die Schuldner die Möglichkeit schneller entschuldet zu werden. Neben diesen positiven Neuerungen gibt es aber auch neue Hürden. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind unter bestimmten Bedingungen jetzt auch Unterhalts und Steuerschulden. Aus: Neue Caritas 14/2014 Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat Der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat wurde in Baden- Württemberg eingeführt. Die alten Schwerbehindertenausweise im Papierformat behalten weiter ihre Gültigkeit. 10 3

4 Mehrbedarf bei Laktose- Intoleranz Personen, die Arbeitslosengeld II empfangen können bei Laktose- Intoleranz einen Mehrbedarf geltend machen. Nach Überprüfung des Einzelfalls bekommen Betroffene mehr Geld, da sie auf teurere Lebensmittel angewiesen sind. Dies wurde durch ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichtes durchgesetzt. Aus: Info-Blättle 2/2014 SKM Lörrach Guthaben P-Konto Guthaben, welches auf einem P- Konto geschützt ist, aber im laufenden Monat nicht genutzt worden ist, wird in den nachfolgenden Monat übertragen. Eine weitere Übertragung in den übernächsten Monat ist leider nicht möglich. Diese Übertragung kommt auch nicht in Betracht, wenn das Guthaben auf dem P-Konto zu keinem Zeitpunkt die Pfändungsfreigrenze überschritten hat. Konkret heißt dies: Geld auf dem P- Konto kann zwar in den Folgemonat, nicht aber in den übernächsten Monat übertragen werden. Es gilt also spätestens im zweiten Monat den 4 Guthabenbetrag zu überprüfen und eventuell abzuheben. Aus: Info-Blättle 2/2014 SKM Lörrach Es geht auch ohne Erbschein Erben verstorbener Bank oder Sparkassenkunden können nicht dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen. Ein solches Dokument sei nicht notwendig, um an ein erbe zu kommen, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsurhe (XI ZR 401/12). Damit stärkten die Richter die Rechte der Verbraucher, die sich nun keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Erben könnten sich auch durch einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament als erbberechtigter ausweisen. Die BGH-Richter kippten damit die Klausel einer Sparkasse, die es sich generell vorbehalten wollte, auf einen Erbschein zu bestehen. Aus: Südkurier 2014 Beantragung Aufwandsentschädigung Die Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtlich geführte Betreuung wird nur auf Antrag gewährt. Sie ist ein sere Angebote und Tätigkeiten für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer vorgestellt. Wir danken den Amtsgerichten für diese Kooperationsveranstaltung und hoffen auf diesem Wege Interesse für das Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung geweckt zu haben. Ausstellung Am Meer von Klaus-Uwe Kühl Am wurde die Ausstellung Am Meer mit den Fotografien von Herrn Klaus-Uwe Kühl im Haus Dietrich Bonhoeffer in Wehr- Öflingen eröffnet. Als Kooperationsveranstaltung mit dem Diakonieverein Öflingen und dem Verein Kunst & Diakonie konnten die Ausstellung zwei Wochen lang besucht werden. Besuch des Generalsekretärs des SKM-Bundesverbandes Am 11. November 2014 besuchte der Generalsekretär des SKM- Bundesverbandes Herr Stephan Buttgereit unsere Geschäftsstelle. Nach einem Rundgang durch die Büro Räume des SKM wurde der Verein vorgestellt. Neben den Zahlen des Vereins über die Ehrenamtlichen und geführten Betreuungen waren die weiteren Themen die Vorgehensweise der Bundesebene bezüglich der Vergütungspauschale von Vereinsbetreuern, das Problem bezüglich des Verfalls der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer und unser Konzept 2030 zum demographischen Wandel. Der SKM hat ein neues Dienstauto bekommen. Ein roter Ford C-Max bringt uns nun gut von einem Termin zum nächsten. Hierzu haben wir ein kleines Rätsel: Das Auto trägt das Kennzeichen WT-GL 257. Was verbirgt sich hinter diesem Kennzeichen? Wer das Rätsel gelöst hat, schickt uns die Antwort per Mail, Fax oder Post zu. Die ersten drei richtigen Einsendungen erhalten einen kleinen Preis von uns. 9

5 Wir haben uns über die rege Teilnahme gefreut und hoffen, dass unsere Teilnehmer viele neue gewinnbringende Eindrücke erhalten haben. Besuch der Bundestagsabgeordneten in der SKM- Geschäftsstelle Am besuchte der Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU) die Geschäftsstelle des SKM. Themen des Gesprächs waren die Vorstellung der Arbeit des Vereins sowie die Finanzierung der beruflichen Betreuungen. Auch die Bundestagsabgeordnete Frau Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) besuchte uns ebenfalls bereits im vergangenen Jahr. Mitgliederversammlung Neuwahl des Vorstands Die diesjährige Mitgliederversammlung fand am in den Räumen der Caritaswerkstätte St. Ulrich in Tiengen statt. Die Neuwahl des Vorstands war ein Tagesordnungspunkt. Die Mitgliederversammlung wählte Herrn Dr. Martin Kistler mit 11 8 Stimmen und 1 Enthaltung erneut zum ersten Vorsitzenden. Herr Johannes Schneider wurde ebenfalls mit 11 Stimmen und 1 Enthaltung als zweiter Vorsitzender wiedergewählt. Frau Andrea Möhrle, Herr Gerd Lay und Herr Konrad Sieber (geistlicher Beirat) wurden einstimmig wiedergewählt. Herr Hans-Joachim Huber wurde als neuer Beisitzer ebenfalls einstimmig von der Mitgliederversammlung gewählt. Wir bedanken uns für das Engagement unserer Vorstandsschaft und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit. Infoveranstaltung in den Amtsgerichten Im Oktober diesen Jahres fanden in den Amtsgerichten Waldshut, Bad Säckingen und St. Blasien Informationsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt in der rechtliche Betreuung statt. Sowohl langjährige ehrenamtliche Betreuer als auch neue interessierte Personen waren an den drei Abendveranstaltung dabei. Die Richter und Rechtspfleger der Amtsgerichte stellten sich und ihre Aufgaben sowie die rechtliche Betreuung vor. Als Betreuungsverein haben wir un- Jahr nach der Bestellung eines Betreuers fällig, also nicht zum Abschluss eines Kalenderjahres (31.12.), sondern irgendwann im Jahresverlauf, abhängig vom Zeitpunkt der Bestellung zum Betreuer. Der Anspruch hierauf erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beantragt wird. Das heißt: am 31.12, der auf die erste Fälligkeit folgt, beginnt eine Dreimonatsfrist zu laufen. Somit muss die Pauschale jeweils spätestens bis zum des Folgejahres beantragt werden. ( 1835a IV BGB) Beispiel: Betreuerbestellung am Die Pauschale wird dann erstmals am fällig. Der Antrag auf Aufwandsentschädigung muss dann spätestens am beim Amtsgericht eingehen. Betreuerbestellung am Die Pauschale wird dann erstmals zum fällig. Der Antrag muss in diesem Fall dann spätestens am beim Amtsgericht eingehen. Aus: Betreuungsrecht von A-Z, Walter Zimmermann, 3. Auflage, Beck-Rechtsberater im dtv Mütterrente Für Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, gibt es für die Erziehung jedes Kindes seit dem einen zusätzlichen Entgeltpunkt. Die Mütterente muss nicht beantragt werden, da in den meisten Fällen die Daten zur Kindererziehung bereits bekannt sind. Sollten allerdings bisher Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder noch nicht anerkannt sein, so ist es wichtig diese Zeiten zu beantragen, damit auch die Erhöhung gewährt wird. Aus: RheinlandPfalz/de/ Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/Rentenpaket/ muetterrente_node.html, Die Regelsätze werden zum erhöht. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann monatlich 399,- Euro. Ehe oder Lebenspartner bzw. Personen in eheähnlichen Gemeinschaften erhalten in Zukunft 360,- Euro. Personen ohne einen solchen Personenstand oder eigene Haushaltsführung erhalten zukünftig 320,- Euro 5

6 Aus dem Verein Die Homepage des SKM wurde von Herrn Höll neu gestaltet. Über Ihren Besuch und Ihre Rückmeldungen zum neuen Aussehen würden wir uns freuen. Das, das sie gerade lesen, können Sie zukünftig statt per Post auch nur noch als PDF via E- Mail zu erhalten. Hier gilt, einfach eine Mail an den SKM schreiben und wir werden dies entsprechend umstellen. Unser Vorsitzender wurde zum Landrat gewählt Wir möchten an dieser Stelle unserem ersten Vorsitzenden Herrn Dr. Martin Kistler nochmals recht herzlich zur Wahl zum Landrat gratulieren. Herr Kistler wurde im dritten und letztlich entscheidenden Wahlgang zum neuen Landrat des Landkreis Waldshut gewählt. 6 Wir sagen herzlichen Glückwunsch und wünschen Dr. Kistler für die anstehenden Aufgaben viel Erfolg und alles Gute. Neues aus der Geschäftsstelle Auch in unserer Geschäftsstelle haben sich in diesem Jahr einige Neuerungen ergeben. Frau Kathrin Kaiser ist seit dem nun zu 100% beim SKM tätig. Frau Schwindling hat den SKM zum verlassen. Zum haben Frau Swetlana Dubs und Frau Eva van der Linden jeweils zu 50% Prozent als Verwaltungsfachangestellte ihre Tätigkeit aufgenommen. Wir freuen uns über den neuen Zugang in unserem Team und die gemeinsame Zusammenarbeit. Wander-Spaziergang im Tierpark Lange Erlen Basel Am 05. April 2014 fand unser Wanderspaziergang im Tierpark Lange Erlen in Basel statt. Mit dem Zug fuhren wir gemeinsam nach Basel und gingen von dort zu Fuß aus zum nahegelegenen Wildpark. In dem wun- derschön angelegten Parkareal konnte der Tag mit unterschiedlichen Rundgängen schön gestaltet werden und die verschiedensten Tierarten bewundert werden. Den Abschluss bildete ein gemeinsame Abendessen. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals recht herzlich bei unserer Ehrenamtlichen Frau Veronika Döbele bedanken, die, wie bereits die Jahre zuvor, die Wanderungen für uns organisiert hat. Wir freuen uns schon auf die gemeinsame Wanderung nächstes Jahr und hoffen, dass alle Beteiligten viel Freude an diesem Tag hatten. Einführungsseminar für neue ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen Wie alle zwei Jahre fand auch in diesem Jahr unser Einführungsseminar für neue ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen in Waldshut statt. Den Auftakt der Veranstaltung bildete das Amtsgericht Waldshut, Herr Kania, mit der Vorstellung der rechtlichen Grundlagen der Betreuung. Am zweiten Abend führe Herr Peter Groß vom Landratsamt Waldshut die Teilnehmenden in die Grundsicherung des SGB XII ein. Der Dritte Abend stand unter dem Thema der Kranken und Pflegeversicherung, hier standen uns Frau Tassone und Frau Örgele von der AOK Waldshut für Fragen zur Verfügung. Den Abschluss bildete der gemeinsame Austausch mit unserem geistlichen Beirat Herr Konrad Sieber zur Grundhaltung des Betreuers und den ethischen Fragestellungen, die immer wieder in der Betreuung präsent werden. Der Verein Netzwerk Leichte Sprache hat Regeln für die bessere Verständlichkeit von Texten entwickelt. Auch zum Thema rechtliche Betreuung gibt es eine Infobroschüre: Downloads/DE/LS/Aktuelles/ broschuere_betreuung_ls.pdf? blob=publicationfile 7

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