Haushaltshilfen /Betreuungskräfte aus Mittel- und Osteuropa
|
|
- Siegfried Beyer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Haushaltshilfen /Betreuungskräfte aus Mittel- und Osteuropa Eine Einführung in die Hintergründe und die Thematik Bilderbox.com Michael Isfort Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des dip e.v. Prof. für Pflegewissenschaft und Versorgungsforschung an der Katholischen Hochschule (KatHO) NRW, Abteilung Köln Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 1
2 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa Hintergrund Gründe & Leistungen Haushaltsarbeit Ausgewählte Ergebnisse Nutzergruppen & Organisationsform Hinweise Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 2
3 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa Ohne Arbeitserlaubnis Mit Arbeitserlaubnis Schätzungen: bis Kräfte Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 3
4 Pflegebedürftigkeit in Deutschland 2013 Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 4
5 Regionale Kennzahlen der ambulanten Pflege 2015 Anzahl ambulanter Dienste Beschäftigte in amb. Diensten Zunahme der jährigen 2015 bis 2030 Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 5
6 Das Versorgungsroulette Quelle: dip 2012 Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 6
7 Pflegebedürftigkeit aktuell: Als pflegebedürftig gelten Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei ausgewählten Verrichtungen des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen sind. 14 SGB XI begrenzt diese Verrichtungen auf die vier Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit greift im Sinne des SGB XI nur, wenn Personen dauerhaft Unterstützung benötigen (mindestens sechs Monate). Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird anhand der Art, Häufigkeit und Dauer der benötigten Hilfeleistung, d.h. anhand des Hilfe- bzw. Pflegebedarfs, ermittelt. Das konkrete Ausmaß von Fähigkeitseinbußen beispielsweise ist für die Ermittlung nachrangig bzw. nur indirekt von Bedeutung. Zeit ist ein entscheidendes Maß für die Pflegestufenzuordnung und somit für den Leistungsanspruch, genauer: die Zeit, die eine nicht zur Pflege ausgebildete Person zur Erbringung der notwendigen Hilfeleistungen benötigt (bzw. benötigen würde). Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 7
8 Pflegebedürftigkeit aktuell: Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten betragen muss Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen muss Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht (rund um die Uhr) anfällt. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 8
9 Pflegebedürftigkeit ab 2017: (Pflegestärkungsgesetz II) 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung Drei Pflegestufen fünf Pflegegrade Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 9
10 Leistungen der Pflegeversicherung (bis 1.995) (bis 1.995) , , Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 10
11 Leistungen der Pflegeversicherung / / / / (bis 1.995) 40 Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 11
12 Der dringende Rat: Lassen Sie sich beraten! Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 12
13 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa Hintergrund Gründe & Leistungen Haushaltsarbeit Ausgewählte Ergebnisse Nutzergruppen & Organisationsform Hinweise Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 13
14 Abgrenzungen von Hilfe- /Betreuungsleistungen im Haushalt Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 14
15 Abgrenzungen von Hilfeleistungen /Betreuungsleistungen im Haushalt Erlaubte Betreuungsleistungen Aufräumen und Reinigungsarbeiten in der Wohnung Zubereitung von Mahlzeiten Waschen und Bügeln der Kleidung Pflegen von Pflanzen und Tieren Einkaufen Gartenarbeiten Verwaltungsarbeiten wie das Führen eines Haushaltsbuchs Spazierengehen Unterstützung bei Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation dienen (Besuche/Kontakte) Vorlesen Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen Begleitung zum Friedhof An-/Auskleiden Aufsuchen und Verlassen des Betts Körperpflege (Baden, Waschen, Duschen, Rasieren, Haut-, Haar- und Nagelpflege, Mund- und Zahnpflege, Kämmen) Toilettengang Quelle: Information des Deutschen Caritasverbandes zu den Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Haushaltshilfen in Haushalten von Pflegebedürftigen1 Nicht erlaubte Betreuungsleistungen Absaugen Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten Blasenspülung Blutdruckmessung Blutzuckermessung Dekubitusbehandlung Überprüfen und Versorgen von Drainagen Maßnahmen zur Darmentleerung (Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung) Flüssigkeitsbilanzierung Infusionen Inhalation Injektionen und Richten von Injektionen die Verabreichung flüssiger Arzneimittel (Instillation) Versorgung eines suprapubischen Katheters Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins spezielle Krankenbeobachtung Legen und Wechseln einer Magensonde die therapiegerechte Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten PEG-Sondenversorgung Stomabehandlung Wechsel und Pflege von Trachealkanüle Versorgung von Venenkatheter (inkl. Versorgung eines Port) Legen von Verbänden Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 15
16 Leistungsbereiche der Haushaltshilfen (N=257 Familien) Vollständige Übernahme der Leistungen durch die Haushaltshilfe n= 257 % der Zubereitung der Mahlzeiten 73,2 der Haushaltsarbeit 71,6 Besorgungen außer Haus 59,9 der Medikamenteneinnahme und Anleitung zur Einnahme 47,1 An- und Auskleiden 44,4 Baden, Waschen, Duschen 44,4 der Körperpflege (Haar-, Nagel-, Zahnpflege) 43,6 Zubettgehen bzw. Aufstehen 40,5 Begleitung bei Arztbesuchen 39,3 Haushaltsarbeit außer Haus (Garten) 37,7 Bewegungen außerhalb der Wohnung 37,4 der Gestaltung und Strukturierung des Tages 35,8 Toilettengängen 34,6 Behördengänge, Schriftverkehr 34,2 Verhüten von Stürzen bzw. Verletzungen 34,2 Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie
17 Abgrenzungen von Hilfeleistungen /Betreuungsleistungen im Haushalt Grundsätzlich gilt zu bedenken: Je schwieriger und komplexer die Versorgungssituation sich darstellt, umso unwahrscheinlicher ist es, dass sie durch die ost- /mitteleuropäische Haushaltshilfe alleine beantwortet werden kann. Absaugen Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten Blasenspülung Blutdruckmessung Blutzuckermessung Dekubitusbehandlung Überprüfen und Versorgen von Drainagen Maßnahmen zur Darmentleerung (Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung) Flüssigkeitsbilanzierung Infusionen Inhalation Injektionen und Richten von Injektionen die Verabreichung flüssiger Arzneimittel (Instillation) Versorgung eines suprapubischen Katheters Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins spezielle Krankenbeobachtung Legen und Wechseln einer Magensonde die therapiegerechte Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten PEG-Sondenversorgung Stomabehandlung Wechsel und Pflege von Trachealkanüle Versorgung von Venenkatheter (inkl. Versorgung eines Port) Legen von Verbänden Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 17
18 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa Hintergrund Gründe & Leistungen Haushaltsarbeit Ausgewählte Ergebnisse Nutzergruppen & Organisationsform Hinweise Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 18
19 Hauptmerkmale der Nutzergruppen pflegebedürftig weiblich Nutzer haushalts- & personennaher Dienstleistungen allein lebend hochaltrig (über 80 Jahre) Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 19
20 Mögliche Rechtsformen: Entsendemodell (mit oder ohne Agenturen) Dienstleistungsfreiheit Selbstständigenmodell Niederlassungsfreiheit Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell. Arbeitnehmerfreizügigkeit Familie als Arbeitgeber Irreguläre Beschäftigung. (Schwarzarbeit) Keine gesetzliche Entsprechung Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 20
21 Mögliche Rechtsformen: 1a.) Entsendung Herkunftsland Familie Vertrag Vertrag Angestellte Firma Sozialversicherung A1 Formular Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 21
22 Mögliche Rechtsformen: 1b.) Entsendung mit Agentur Herkunftsland Agenturen Familie Vertrag Vertrag Vertrag Angestellte Firma Sozialversicherung Geldleistung Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 22
23 Mögliche Rechtsformen: 2.) Selbstständige/Beschäftigte Herkunftsland Gewerbe: Betreuungsleistung Familie Dienstleistungs -vertrag Gewerbeschein Sozialversicherung Sollbruchstelle: Betreuung als Gewerbe?! Vorbild: Österreich mit einem eigenen Hausbetreuungsgesetz Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 23
24 Mögliche Rechtsformen: 3.) Arbeitgeber/Arbeitnehmer Herkunftsland Familie/ Arbeitgeber Anstellungsvertrag Sozialversicherung Lohnkostenfortzahlung im Krankheitsfall Urlaubszeitenregelung Abführung von Lohnsteuer Versicherungsschutz über Anmeldung Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 24
25 Mögliche Rechtsformen: 4.) irreguläre Beschäftigung Herkunftsland Familie Schätzungen: ca. 90% Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 25
26 Kosten /Aufgaben bei einer legalen Beschäftigung Was ist vor der Einreise der Haushaltshilfe zu erledigen? Angemessene Unterkunft oder Zimmer für die Haushaltshilfe bereitstellen Beantragung einer Betriebsnummer Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung Anmeldung bei einer Berufshaftpflichtversicherung (falls gewünscht) und klären, ob die Haushaltshilfe in der Haftpflichtversicherung des Pflegebedürftigen mitversichert ist ggf. Internetanschluss beantragen ggf. Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes, der fachgerechte Pflege mindestens einmal in der Woche sicherstellt ggf. Beauftragung eines Hausnotrufdienst Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 26
27 Besondere Herausforderungen: Gesetze, die keiner versteht Vielleicht würde es um die Welt besser stehen, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen. George Bernard Shaw ( ), ir. Schriftsteller Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 27
28 Gesetze, mit denen man konfrontiert wird: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Dokumentationspflicht des Arbeitgebers Mindestlohn Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ArbZG Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen (11 Stunden) Arbeitszeiten pro Arbeitstag (8 Stunden bis maximal 10 Stunden) Zweite Verordnung über zwingende. Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche Mindestentgeld in der Pflegebranche von 9,40 Euro (West) ab 2015 Bezahlung der Bereitschaftszeiten und Bereitschaftsdienste (Ruhezeit bei 75%) Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 28
29 Konsequenzen aus dem Dschungel: Aktuell eine bestehende Unklarheit in der Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Bereich der häuslichen Betreuung Verschärfung der Bedingungen für die Agenturen/ Familien, die sich um eine legale Lösung bemühen Bislang noch keine Klarheit bezüglich des Arbeitzeitgesetzes und der Integration in Verträge Bislang noch keine Klarheit, wie die Bereitschaftsdienste abbildbar sind Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 35
30 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa Hintergrund Gründe & Leistungen Haushaltsarbeit Ausgewählte Ergebnisse Nutzergruppen & Organisationsform Hinweise Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 36
31 Gründe für die Inanspruchnahme (N=257 Familien) Kategorie: voll zutreffend Einzige Alternative zur Vollzeitbetreuung im Pflegeheim Allgemeine Altersschwäche Der Aufwand an Beaufsichtigung wurde zu groß Körperliche Einschränkung der zu betreuenden Person Dementielle Erkrankung Verschlimmerung einer chronischen Erkrankung Der konkrete pflegerische Aufwand wurde zu groß 60% 53% 49% 44% 37% 37% 35% Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 37
32 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa Hintergrund Gründe & Leistungen Haushaltsarbeit Ausgewählte Ergebnisse Nutzergruppen & Organisationsform Hinweise Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 38
33 Reden ist silber?! (N=141 Familien/ Angaben in Absolutzahlen/ Studie 2009) Beurteilung der Deutschkenntnisse der Haushaltshilfen durch Familien nicht ausreichend sehr wenig ausreichend 42 gut 37 sehr gut fließend Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 39
34 Zufriedenheit mit der Dienstleistung (N=103 Familien) Zufriedenheit mit der erreichten Qualität der Versorgung in Ihre Familie? sehr zufrieden 51% Meistens zufrieden 40 % Zufriedenheit mit der Beständigkeit der Versorgung in Ihrer Familie? Zufriedenheit mit der gesamten Situation (mit allen Vor- und Nachteilen)? sehr zufrieden 61% Meistens zufrieden 31 % sehr zufrieden 21% Meistens zufrieden 63 % Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 40
35 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa Hintergrund Gründe & Leistungen Haushaltsarbeit Ausgewählte Ergebnisse Nutzergruppen & Organisationsform Hinweise Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 41
36 Darauf sollte man achten: 1. Sprache. Fragen Sie den Vermittler nach den Deutschkenntnissen der Pflegerin. Prüfen Sie das nach Möglichkeit in einem persönlichen Gespräch. 2. Ständige Auswahl. Begleitung/Beobachtung Fragen Sie den Vermittler, wie viele Personalvorschläge er macht. Gute Agenturen sollten mindestens zwei bis drei Pflegerinnen vorschlagen. Kostengünstige Leistung Regelmäßigkeit/Planbarkeit/Freizeit Absicherung/ gutes Einkommen 3. Qualifikation. Fragen Sie nach der Qualifikation der Pflegerin. Üblich sind Frauen mit Pflegeerfahrung. Eine klassische Ausbildung als Pflegerin haben die Frauen Die nur Arbeit selten. muss Erwarten gemacht Sie werden also keine professionellen Pflegeleistungen. Anerkennung für die Arbeit 4. Unterkunft. Prüfen Sie, ob sie genug Platz für die Pflegerin haben. Sie müssen Familie ist die Familie mit Pflegebedarf Familie ist zuhause, im Ausland Unterkunft und Verpflegung organisieren. Die Pflegerin braucht ein eigenes Zimmer. 5. Bedarf Urlaub. ist kontinuierlich Kalkulieren vorhanden Sie Urlaub und Ausfallzeiten Versorgung mit ein. Die ist temporär, Pflegerin nicht könnte dauerhaft auch selbst einmal krank werden. Vermittlungsagenturen sollten eine zweite Pflegekraft organisieren können. Sonst müssen Angehörige einspringen. 6. Wechsel. Klären Sie vorher, wie lange die Pflegerin bei Ihnen arbeiten kann. Nach dem Entsenderecht bis zu 12 Monate. Viele Entsendeunternehmen wechseln ihr Personal häufiger aus. Alle drei bis sechs Monate etwa. Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 42
37 Aspekte, die es zu bedenken gilt: Informationen zu Ansprüchen und Leistungen Sind alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft? Sind alle anderen Formen der Pflegearrangements nicht ausreichend? Sind Leistungen der Haushaltshilfe geklärt? (z.b. Kindergeldanspruch) Bedingungen des Miteinanders klären Juristische Vertragsabsicherung? Haben sie den Arbeitsvertrag gesehen? Welche Sprachkompetenz wird benötigt? Ist ein eigenes Zimmer vorhanden? Wird Internet zur Verfügung gestellt? Gibt es Kabel-/ Satellitenfernsehen mit Heimatsendern? Ethische Fragestellungen Werden Arbeitsrechte analog zum deutschen Arbeitsrecht eingehalten? Wird die Kommunikation mit der Heimatfamilie unterstützt? Schutz vor Ausbeutung / Vereinsamung / Mitmachen beim Care Drain? / Kontinuität Ist geklärt, was passiert, wenn die Personen nicht zusammenpassen? Wie wird die versorgungskontinuität sichergestellt? Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 43
38 Hinweise Studien / Literatur / Hilfreiches _haushaltshilfen.pdf?d=a&f=pdf Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 44
39 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Michael Isfort, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des dip e.v. Abteilungsleiter Pflegearbeit & Pflegeberuf Professor für Pflegewissenschaft und Versorgungsforschung an der Katholischen Hochschule (KatHO) NRW Kontakt Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.v. Hülchrather Str Köln Prof. Dr. Michael Isfort, Kath. Hochschule NRW, Köln / dip e.v. Folie 45
Osteuropa in Deutschland
Haushaltshilfen aus Mittelund in Deutschland Eine Einführung in die Hintergründe und die Thematik Bilderbox.com Michael Isfort Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des dip e.v. Prof. für Pflegewissenschaft
MehrHaushaltshilfen /Betreuungskräfte aus Mittel- und Osteuropa
Haushaltshilfen /Betreuungskräfte aus Mittel- und Osteuropa Eine Einführung in die Hintergründe und die Thematik Bilderbox.com Michael Isfort Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des dip e.v. Prof.
MehrHäusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad)
Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad) Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine
MehrXANTENER PFLEGETEAM JESSICA STEINHÖFEL
XANTENER PFLEGETEAM JESSICA STEINHÖFEL Geschäftsführerin Pflegedienstleitung exam. Krankenschwester Heinrich-Lensing-Straße 37 46509 Xanten Öffnungszeiten Büro: Mo-Fr von 10.00-14.00 Uhr oder nach Vereinbarung
MehrPflegesachleistungen nach 36, SGB XI
Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
Mehrfür das sichere gefühl im alter
die ambulanten pflegeangebote der awo rhein-erft für das sichere gefühl im alter Aus vollem Herzen. Pflege im Rhein-Erft-Kreis »wir helfen ihnen, damit sie so lange wie möglich in ihrem gewohnten zuhause
MehrGebührenordnung ab 01.01.2016
Gebührenordnung ab 01.01.2016 Katholische und Protestantische Kirchengemeinden, Katholische und Protestantische Krankenpflegevereine in der Stadt Kaiserslautern Wir Pflegen Helfen Beraten Unsere Mitarbeiter
MehrEscher: Pflege zu Hause und im Heim
Escher. Ihr MDR-Ratgeber bei Haufe Escher: Pflege zu Hause und im Heim von Regine Blasinski 1. Auflage 2009 Escher: Pflege zu Hause und im Heim Blasinski schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrEinzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege
Einzigartig Einfach Preiswert Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Was ist das staatliche Pflegegeld? Beim staatlichen Pflegegeld handelt es sich um die finanziellen Leistungen der gesetzlichen
MehrVorwort 1. 1. Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen 3. 1.1. Hauswirtschaftliche Versorgung 4. 1.2.
Inhalt Vorwort 1 1. Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen 3 1.1. Hauswirtschaftliche Versorgung 4 1.2. Grundpflege 5 1.2.1. Körperpflege 5 1.2.2. Ernährung 8 1.2.3. Mobilität
Mehrhttp://www.hauskrankenpflege-isabella.de
Willkommen bei Hauskrankenpflege Isabella GmbH Sie möchten etwas für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit tun? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner steht
MehrLeistungsinhalte der Module nach SGB XI (Pflegesachleistungen), der Pflegeberatungsgespräche und der Pflege nach SGB V (häusliche Krankenpflege)
Leistungsinhalte der Module nach SGB XI (Pflegesachleistungen), der Pflegeberatungsgespräche und der Pflege nach SGB V (häusliche Krankenpflege) sowie Privatleistungen G/ Leitung/Vordrucke/100 Allgemeines/Leistungskatalog
MehrAbrechnung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ( 37 SGB V)
Abrechnung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ( 37 SGB V) Im Nachgang zur Schlichtungsentscheidung vom 19.12.2000 durch den Schlichter Herrn Dr. Helmut Göppel, Vizepräsident des Bayerischen Landessozialgerichts,
MehrSachverzeichnis Absaugen Nr. 6 Aktivierung Anleitung in der Häuslichkeit bei der Grundpflege bei der Behandlungspflege Nr. 1 Nr. 7 An- und Auskleiden Siehe Körperpflege (Nr. 4) Anus-praeter, Wechsel des
MehrDas neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport
Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport 2. Seniorenpolitische Fachtagung Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 8.10.2015 Berlin Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit
MehrAnlage 8 Vergütungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 132 und 132a SGB V zur Erbringung häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe vom 01.03.2014 gültig ab : 01.01.2015 Leistungserbringergruppenschlüssel
MehrAnlage 8 Vergütungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 132 und 132a SGB V zur Erbringung häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe vom 01.07.2014 gültig ab : 01.01.2015 Leistungserbringergruppenschlüssel
MehrBehandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V
Anlage 3 zur Vergütungsvereinbarung von Leistungen der Häusliche Krankenpflege nach 37 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V der Vereinbarung gemäß 132a Abs. 2 SGB V A Häusliche Krankenpflege nach 37 Abs. 1 SGB
MehrPreisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein
Preisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein Stand 01.07.2009 1 Vorwort: Die im Folgenden aufgeführten Leistungskomplexe
MehrKurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege Mein sicheres Zuhause. Neue Energie auftanken Wir sind für Sie da Kursana bietet Pflegebedürftigen auch für kurze Zeiträume eine sichere und geborgene Wohnatmosphäre.
MehrVergütungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach 37 SGB V
Vergütungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach 37 SGB V A Häusliche Krankenpflege nach 37 Abs. 1 SGB V 1 siehe Abschnitt D: Sondervereinbarung 2-5 014 120 je Einsatz (max. 2x täglich) / 37
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick
MehrGröbenzell. Demografiebericht 2017 mit optionaler Bedarfsplanung Sozialer Infrastruktur: (Kindertagesbetreuung, Schule und Senioren)
2017 mit optionaler Bedarfsplanung : (Kindertagesbetreuung, Schule und Senioren) Gemeinderatssitzung, 21. September 2017 Folien für die Analyse der Pflegesituation im Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Schnelle Hilfe
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Schnelle Hilfe Seestraße 9, 12345 Hafenstadt Tel: 0123/45678 Fax: 0123/45679 schnelle.hilfe@xls.de www.schnelle-hilfe-hafenstadt.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrBRUNA. Übersicht der Leistungskomplexe. der Pflegesachleistungen. im Sinne des SGB XI. Ihr ambulanter Pflegedienst
Übersicht der Leistungskomplexe der Pflegesachleistungen im Sinne des SGB XI Kleine Morgen-/Abendtoilette 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Teilwaschen inkl. Hautpflege
MehrPflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
II.5 Ambulante Angebote Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel Finanzielle Stärkung der ambulanten Pflege Worum geht es? Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es neben
MehrStruktur der Vergütungsvereinbarung häusliche Krankenpflege
Anlage 2 zur Vereinbarung gemäß 132a Abs. 2 SGB V Struktur der svereinbarung häusliche Krankenpflege A Häusliche Krankenpflege nach 37 Abs. 1 SGB V 1 Hinweis: siehe Abschnitt D, Sondervereinbarung 2 5
MehrVergütungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach 37 SGB V
Vergütungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach 37 SGB V gem. Entscheidung der Schiedsperson SGB V vom 09.10.2015 Gültigkeit vom 01.10.2015 bis Hinweis zur Berechnung: 1. Die Entscheidung
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Was leistet das neue Begutachtungsassessment für den Pflegebedürftigkeitsbegriff? Dr. Barbara Gansweid MDK Westfalen-Lippe Neues Grundverständnis von Pflegebedürftigkeit Beeinträchtigung
MehrVergütungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach 37 SGB V
Vergütungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach 37 SGB V Gültigkeit vom bis Hinweis zur Berechnung: 1. 2. Kaufmännische Rundung der jeweiligen Euro-Werte auf 2 Nachkommastellen. 3. 4. Die
MehrGEBÜHRENORDNUNG. Bad Dürkheim, Vorstand und Verwaltungsausschuss der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim/ VG Freinsheim e. V.
GEBÜHRENORDNUNG Christliche Sozialstation Bad Dürkheim/VG Freinsheim e.v. Gerberstraße 6, 67098 Bad Dürkheim Tel. 06322/98 90 19 1 Für die Leistungen der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim / VG Freinsheim
MehrSanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team
Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-
MehrErgänzung zu Anlage 9
Ergänzung zu Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis (i.v. mit. zur svereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 132 und 132a SGB V zur Erbringung häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe) vom 01.08.2017
MehrPflegetagebuch Dokumentationshilfe zur richtigen Einstufung bei der Pflegeversicherung
Dokumentationshilfe zur richtigen Einstufung bei der Pflegeversicherung mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.v. Selbsthilfe Demenz www.deutsche-alzheimer.de Sehr geehrte
MehrEssen auf Rädern Ambulante Physiotherapie
Ev. Fachkrankenhaus für Atemwegserkrankungen Neustadt / Südharz THORAXZENTRUM in Kooperation mit dem Südharz-Klinikum Nordhausen Klinik für Pneumologie, Innere Medizin, Intensivmedizin, Beatmungsmedizin
MehrVersorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade. Berlin 12. 06. 2013
Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade Berlin 12. 06. 2013 Dr. Barbara Gansweid MDK Westfalen-Lippe Geschäftsführer: Dr. med. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger Roddestr. 12
MehrVergütungsvereinbarung häusliche Krankenpflege für die Zeit vom bis
Anlage 3 zur Vereinbarung gemäß 132a Abs. 2 SGB V Vergütungsvereinbarung häusliche Krankenpflege für die Zeit 01.06.2010 31.05.2011 Ambulante Krankenpflege Sabine Dismer An Schapers Eichen 9 29227 Celle
MehrPflegetagebuch. Service-Material
Pflegetagebuch Ein Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie Gutachterinnen und Gutachtern gleichermaßen. Es ist ein wichtiges Instrument, um bei der Begutachtung durch den Medizinischen
MehrEltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.
MehrI. Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung - SGB V
Fichtenstraße 27 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141 / 22 69 69 Telefax: 08141 / 22 69 70 www.pflegeteam-ffb.de I. Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung - SGB V Nr. Leistung
MehrZu den Krankenkassenleistungen zählen Grund- und Behandlungspflege sowie die Hauswirtschaftliche
Stand 11.01.2017 LKK 10,02 14,56 Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Pflege mobil GbR Hirschenweg 6 79252 Stegen Tel. +49 (0) 7661 912461 Fax +49 (0) 7661 912462 info@pflegemobil.info www.pflegemobil.info
MehrOrganisation der Pflege in Deutschland
Organisation der Pflege in Deutschland Prof. Dr. Hans-Jochen Brauns Vorstandsvorsitzender Deutsche Gesellschaft für Telemedizin Télémédecine en Ehpad - Telemedizin im Pflegeheim 19 Juin 2015 / 19. Juni
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Krankenpflege Susan Lie Tel.: 0221-2978094-1 Fax: 0221-2978094-2 info@krankenpflege-lie.de www.krankenpflege-lie.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Veränderungen, Überblick und Stand
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Veränderungen, Überblick und Stand Kongress Pflege 2015 Berlin, 30. Januar 2015 Dr. Barbara Gansweid Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin
MehrPreisliste grundpflegerischer Leistungen nach SGB XI
Preisliste grundpflegerischer Leistungen nach SGB XI Gültig ab: 01.03.2015 Leistungskomplex 1 Kleine Körperpflege Teilwaschen einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück bzw. Transfer der Waschutensilien
MehrAngaben zur Pflegesituation
1. Angaben zur Kontaktperson: Nachname: Straße: Telefon (zu Haus): Telefon (mobil): Fax: Angaben zur Pflegesituation Vorname: PLZ/Ort: Telefon (Arbeit): E-Mail: Verwandtschaftsgrad: (zwischen der zu betreuenden
MehrDefinition der Pflegebedürftigkeit: Konzepte und Verfahren
Pflegepolitik im Wandel Berlin, 06. Mai 2009 Definition der Pflegebedürftigkeit: Konzepte und Verfahren Dr. med. Barbara Gansweid MDK Westfalen - Lippe Geschäftsführer Dr. med. Holger Berg Ärztlicher Direktor:
MehrDaheim gut versorgt.
Daheim gut versorgt Selbstbestimmt und mit mehr Lebensqualität zuhause Ob Betreung oder Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege Bayern vermittelt Ihnen kompetente und engagierte osteuropäische Betreuungskräfte,
MehrVersorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.
MehrBedarfsanalyse Seniorenbetreuung für
Bedarfsanalyse Seniorenbetreuung für Senior/in Name (Nachname, Vorname) Wohnort (PLZ, Ort) Straße (Straßenname, Hausnummer) Telefon (Vorwahl, Nummer) E-Mail Adresse Kontaktperson (falls nicht identisch
MehrPositionspapier des DBfK zur illegalen Beschäftigung in der Pflege
Positionspapier des DBfK zur illegalen Beschäftigung in der Pflege Berlin, 12.10.2006 Einleitung Über zwei Millionen Menschen sind in Deutschland auf Pflege und Betreuung durch Angehörige oder beruflich
Mehr! " # $ % & '! () *+,
!"#$%%&'(! " # $ % & '! () *+, -) * & ) *,) +./0 ' *1)+ 2 * ) /3 &4 2 5" &4+ ( 1 *1 6 % & + 78 + 2!$ $ 59: 2!+ ;"< 2 1' 5= =2!==$ /==+=== 1==1= 5=-=&== =,)== = = =>?= =4=,=.0==?1= @=%= ==&=.=/+=,=A0 #=%=
MehrDie Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes für die Pflegepraxis
Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes für die Pflegepraxis Prof. Dr. Andreas Büscher Pflegefachtag Osnabrück Osnabrück, 05.04.2016 Übersicht Änderungen und Impulse durch das PSG II Der neue
MehrGepflegt zu Hause leben!
Gepflegt zu Hause leben! Mit viel Freude, Engagement und Kompetenz unterstützen wir die Selbstständigkeit pflege- und hilfebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. VORWORT EINLEITUNG Sehr geehrte
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen 1 Was ist die UKBW? UnfallV (Arbeitsunfälle/ SGB VII) UKBW Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallversicherungsträger der öffentlichen
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung
MehrHerzlich Willkommen. Dr. Gertrud John-Kloppenburg
Herzlich Willkommen Dr. Gertrud John-Kloppenburg Fachärztin für Innere Medizin Leiterin Fachreferat Pflegebegutachtung Ansprechpartnerin für Produktdefinitionen MDK Baden-Württemberg Neue Begutachtungsverfahren
MehrHerzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017
Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des
MehrOsteuropäische Haushaltshilfen /Pflege- und Betreuungskräfte Worauf Sie bei der Suche achten sollten
Wenn Sie eine osteuropäische Haushaltshilfe/ Pflege- oder Betreuungskraft beschäftigen wollen, sollten Sie sich zunächst über die rechtlichen Grundlagen informieren! WICHTIG: Die osteuropäische Haushaltshilfe/Pflege-
MehrPflegestärkungsgesetz II Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden
Pflegestärkungsgesetz II Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden DBfK Bundesverband e. V. Alt-Moabit 91 10559 Berlin Tel.: 030 21 91 570 Email: dbfk@dbfk.de Carola Stenzel Referentin DBfK Bundesverband
MehrWir bitten Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten. Ihre Angaben werden anonym erfasst und zur Bedarfsfeststellung verwendet.
Liebe Berliner Eltern, wir benötigen Ihre Unterstütng! Sie haben ein Kind mit einer Pflegestufe und erhalten Pflegegeld? Da die häusliche Pflege die Angehörigen sehr fordern kann, wollen wir herausfinden,
MehrHilfemaßnahmen bei Mukoviszidose
Einzutragen sind die Hilfestellungen, die regelmäßig täglich anfallen. Für jede Hilfeleistung ist die Zeitdauer im Tagesdurchschnitt anzugeben. Pflegebedürftige/r... geb. am:... Pflegeperson:... A. Grundpflege
MehrHeraus aus der Grauzone Qualitätsgesicherter Einsatz polnischer Haushaltshilfen in deutschen Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen
Heraus aus der Grauzone Qualitätsgesicherter Einsatz polnischer Haushaltshilfen in deutschen Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen - CariFair - B. von Germeten-Ortmann München, 06.07.2015 1 Warum
MehrDie Pflegestärkungsgesetze
Die Pflegestärkungsgesetze Die Soziale Pflegeversicherung vor und nach dem 01.01.2017 Meilensteine der Sozialen Pflegeversicherung 1995 Soziale Pflegeversicherung Einführung der Pflegeleistungen 2002 Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
MehrMerkblatt -Pflegeversicherung-
Welche erhalte ich von der Pflegeversicherung? Auch Kinder und können unter bestimmten Umständen der Pflegeversicherung erhalten. Bei Kindern muss ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf im Vergleich
MehrDie Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:
Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.
MehrPflegelotsen Zuhause leben statt Pflegeheim
Pflegelotsen Zuhause leben statt Pflegeheim Pflegelotsen GbR, Malsburgstraße 4, 34119 Kassel Telefon: 0561-56030018 - info@pflegelotsen.com - www.pflegelotsen.com Pflege - Betreuung - Zuhause - 24 Stunden
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrEinführung in das neue Begutachtungsverfahren. Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen
Einführung in das neue Begutachtungsverfahren Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen,
Mehr24 h BETREUUNG RUND UM DIE UHR Lieber Daheim als im Heim
24 h BETREUUNG RUND UM DIE UHR Lieber Daheim als im Heim GO-LU Gesundheitsmesse Ludwigshafen, den 21. Oktober 2017 1 Albert Waibel Manfred Schumacher PROMEDICA PLUS Worms, Ludwigshafen, Mannheim, Heidelberg
MehrPS 0, I, II, oder III (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt)
» Kurzzeitpflege Im Anschluss an die Krankenhausbehandlung Für die zeitlich begrenzte Unterbringung in einer statio nären Einrichtung (Alten-/Pflegeheim) im Anschluss an einen Kranken hausaufenthalt stellt
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung
MehrPflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa
Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin 26 Jahre Mitarbeiterin im Interessenverband für Contergangeschädigte NRW e.v. seit Dezember 2016. Zuständig für den Bereich rundum die Pflege Pflegestärkungsgesetze
MehrOptionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Bündnis für gute Pflege: Kommt nun endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff? Berlin, 12. Juni 2013 Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dr. Klaus
MehrHauswirtschaftliche Dienstleistungen und das PSG I + II. Altenpflege-Messe Connectfläche Verpflegung und Huaswirtschaft 10.3.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und das PSG I + II Huaswirtschaft 10.3.2016 1 betrifft die Hauswirtschaftlichen Arbeitsbereiche in allen bestehenden Angeboten und Einrichtungen Hier Konzentration
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrZuschlag zu Leistungskomplex 1a (Morgen- / Abendtoilette) Leistungskomplex 2a
Morgen- / Abendtoilette Leistungskomplex 1a 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken 2. Hilfe beim An- und/oder Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mund-
MehrDamit Sie sich vorstellen können, was das im Einzelnen bedeuten kann, lesen Sie bitte die folgende - keineswegs erschöpfende - kleine Aufstellung:
Unser Pflegedienst bietet Ihnen folgende Leistungen an: - Umfassende Information und persönliche Beratung auch im Krankenhaus - Beistand für helfende Angehörige, Freunde, Nachbarn - Häusliche medizinische
MehrWir kommen vor Pflegebeginn nach Hause oder auf Wunsch ins Krankenhaus und ermitteln gemeinsam den Pflegebedarf.
Beratung Ein Angehöriger wird pflegebedürftig! Was ist zu tun? Wir bieten Hilfe von Anfang an. Die pflegende Person bekommt Unterstützung, um die Pflege sicher durch zu führen. Der Pflegebedürftige ist
MehrVertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI
Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zwischen - den Krankenkassen in Sachsen-Anhalt und zugleich handelnd in Aufgabenwahrnehmung für die Landesverbände der
MehrAbsender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen.
L 554 Absender Versicherungsnummer Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Mitglied (, ) Datum Telefon Erklärung zur Familien- und Haushaltshilfe Anlage zum Leistungsantrag 1. Angaben zur haushaltsführenden
MehrDie Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI
Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen
MehrAnlage 1 Leistungspakete Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen
Abgerufen am von anonymous Grundsätze Anlage 1 Leistungspakete Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen 1. Jedes Leistungspaket beinhaltet alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis
Mehrmicura Pflegedienste Hamburg LANGENHORNER PFLEGEDIENST LAUENROTH
micura Pflegedienste Hamburg LANGENHORNER PFLEGEDIENST LAUENROTH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. Viele Alltäglichkeiten fallen plötzlich schwer und
MehrNeuorientierung der Pflegeversicherung. Neuorientierung der Pflegeversicherung
Neuorientierung der Pflegeversicherung 1. Einleitung 1.1 Allgemeine Aussagen zum Alter 1.2 Zur Geschichte der Pflegeversicherung 2. Aktuelle Situation 2.1 Pflegebegriff im Sinne des SGB XI 2.2 Multifakturelle
MehrAWO Altenhilfeverbund Josefshaus Bad Säckingen
Ambulante Dienste AWO Altenhilfeverbund Josefshaus Bad Säckingen - Pflege und Hauswirtschaft - Betreuung und Beratung für ältere, kranke und behinderte Menschen Verlässliche Hilfe Die Ambulanten Dienste
Mehr1. Persönliche Angaben.
1. Persönliche Angaben. Kontaktperson : Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße/ Hausnummer: PLZ und Ort: Postfach: Telefonnummer (Haus): Telefonnummer(Mobil): Telefonnummer (Arbeit): Email: Art Verwandtschaft
MehrErläuterungen. LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis in Euro. 2a Kleine Morgen- 1. Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen 210 8,88
1 Kleine Morgen- 1. Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen 370 15,65 /Abendtoilette außerhalb 2. Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung) des Bettes 3. An- / Auskleiden inkl. Wechseln
MehrLeistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen
Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen 1. Kleine Morgen-/ Abendtoilette 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Teilwasche inklusive Hautpflege und
MehrPflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Nr. 3 - Januar 2017 Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen So funktioniert die Pflegereform! Zum 01.01.2017 greift die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung
MehrInformationsbroschüre
Informationsbroschüre Willkommen bei Vivet - sicher und betreut im eigenen Zuhause leben Vivet GmbH Winterleitenweg 1c 97082 Würzburg www.vivet24.de Mail: info@vivet24.de Telefon: 0931/ 880 45 19 Inhalt:
MehrVertrag gemäß 89 SGB XI vom für den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern Anlage 1: Leistungskomplexe ab
Leistungskomplex 1a Morgen- / Abendtoilette Inhalt 1: Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken Inhalt 2: Hilfe beim An- und/oder Auskleiden Inhalt 3:
MehrWonach richten sich die Pflegestufen?
Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Personen, für die der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Pflegestufen zugeordnet hat. Es bestehen 4 Pflegestufen.
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
Mehr- 2 - Leistung. Vergütung (EUR)
skatalog der Krankenkassen ab Januar 2015 - 2-1. Häusliche Krankenpflege, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie vermieden oder verkürzt wird (Grund- und Behandlungspflege
MehrMeinungen zum Thema Pflege
Meinungen zum Thema Pflege Datenbasis: 1.005 Befragte Erhebungszeitraum: 10. bis 17. Dezember 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Wenn in ihrer engsten Familie
Mehr