Herzlich willkommen!
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- Sigrid Waldfogel
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Herzlich willkommen!
2 Was leistet das neue Begutachtungsassessment für den Pflegebedürftigkeitsbegriff? Dr. Barbara Gansweid MDK Westfalen-Lippe
3 Neues Grundverständnis von Pflegebedürftigkeit Beeinträchtigung der Selbständigkeit... bei der Kompensation bzw. Bewältigung von gesundheitlichen Schädigungen, funktionalen Einbußen, Belastungen und Anforderungen = angewiesen sein auf personelle Hilfe (pflegerische Hilfe)
4 Neues Begutachtungsassessment (NBA) gemeinsam entwickelt von IPW und MDK WL Maßstab: Selbständigkeit statt Zeitaufwand (Abhängigkeit von Personenhilfe) Überwindung der Begrenzung auf einige Alltagsaktivitäten Erfassung präventionsrelevanter Risiken Systematische Einschätzung des Bedarfs an medizinischer Rehabilitation
5 Vorteile des neuen Verfahrens Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit. Mehr Gerechtigkeit: Kognitiv/psychische Beeinträchtigungen werden ebenso erfasst wie somatische. Eignung auch für die Begutachtung bei kranken und behinderten Kindern Mehr Akzeptanz bei den betroffenen Versicherten und ihren Angehörigen, da stärker Bezug auf die Fragen und Probleme der betroffenen Menschen in ihrem Alltag genommen wird.
6 Abkehr von der Minutenzählerei: nicht erforderlich für die Feststellung des Leistungsanspruchs ist die Erfassung sämtlicher Details des Alltagslebens Neuer Grundsatz Erfassung aller Fähigkeiten und Lebensaktivitäten, die für die Selbständigkeit von elementarer Bedeutung sind.
7 Assessment-Module 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) 5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung
8 Graduierung / Ergebnis Fünf Stufen der Pflegebedürftigkeit (= Beeinträchtigung der Selbständigkeit) 1: geringe... 2: erhebliche... 3: schwere... 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 5: noch nicht abschließend festgelegt /
9 Was leistet das neue Verfahren nicht? Keine Pflegeprozessplanung Kein Hilfeplan Keine Typisierung von Hilfebedarfen Keine Personalbemessungsgrundlage
10 Was leistet das neue Verfahren? Grundlage für die individuelle Hilfeplanung, eine Pflegeberatung die möglichst selbstbestimmte Entscheidung, welche Sachleistungen abgerufen und welche Hilfeleistungen familiär oder ehrenamtlich organisiert werden
11 Was leistet das neuen Verfahren? Umfassende Sicht auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen Gleichrangige Berücksichtigung körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen Praxistaugliches Instrument mit stabiler methodischer Grundlage Lösung elementarer Probleme der Kinderbegutachtung Neue Entwicklungsperspektiven in der Pflege
12 Das neue Begutachtungsassessment ermöglicht eine pflegewissenschaftlich fundierte Einordnung von körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigten Personen von Kindern und Erwachsenen differenzierte Graduierung der Selbständigkeit Grundlage für eine gerechte Zuordnung von Leistungspauschalen der Pflegeversicherung
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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