Anlage 2 zur Beschlussvorlage Teilfortschreibung Regionalplan I November 2011

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1 Alveslohe (14) Borstel (38) Übernahme Fläche 14 aus Übernahme Fläche 38 aus Auf die positive Bewertung aus dem Windkataster wird verwiesen. Unter Berücksichtigung der neuen Abstände zu Waldflächen und zu Siedlungen ergibt sich hier eine potentielle Eignungsfläche. Artenschutzrechtlicher Vorbehalt (s. Stellungnahme UNB). den den Bühnsdorf (191) Zustimmung Fläche 191. Die Fläche ist fachlich nicht geeignet (siehe Neuengörs). Damsdorf (19a) Übernahme Fläche 19a aus Teilweise Eignung, Übernahme in den Die gemeindeübergreifende Fläche mit Tarbek wird ergänzt durch die Flächenvorschläge 62 in Schmalensee und 63 in Stocksee. Die Vorbelastung des Teilraumes nördlich der sog. Kiesstraße (K 52) durch den Kiesabbau, Einrichtungen der Baustoffindustrie, Mülldeponie und Motorsport rechtfertigt eine Einbeziehung in den charakteristischen Landschaftsraum nicht. Dieser kann hier reduziert werden und künftig an der K 52 als nördliche Grenze enden (s. Stellungnahme UNB). Gleichwohl wird der Landschaftsraum zwischen den Gemeinden Damsdorf, Tarbek, Schmalensee und Stocksee naturschutzfachlich und landschaftspflegerisch insgesamt als eher nicht geeignet angesehen. Da nach Reduzierung des charakteristischen Landschaftsraums jedoch keine bindenden Ausschlusskriterien vorliegen, ist eine Windenergienutzung hier grundsätzlich vertretbar, wenn artenschutzrechtliche Prüfungsvorbehalte berücksichtigt werden (s. Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde). Allerdings schränken im südlichen Bereich der Vorschlagsfläche zwischen L 69 und der Gemeindeverbindungsstraße Damsdorf-Schmalensee (einschl. Tarbeker und Schmalenseer Teilflächen) mehrere Ausgleichsflächen, ein Modellflugplatz und der Umgebungsbereich des Grimmelsberges (arch. Denkmal) eine Nutzung für Windenergieanlagen stark ein. Eine Eignung für die Windenergienutzung wird daher nur für

2 Fuhlendorf (8) Gönnebek (16/190) Groß Kummerfeld (16/190) Übernahme Fläche 8 aus Zustimmung zur Ausdehnung der Fläche 190 auf Gönnebeker Gebiet. Bürgerentscheid : gegen Windenergiefläche den Teilbereich nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Damsdorf- Schmalensee gesehen. Die angrenzenden Schmalenseer und Stockseer Teilflächen liegen im Naturpark Holsteinische Schweiz. In den Randbereichen des Naturparks kann im Rahmen der sog. Feinsteuerung eine Windenergienutzung zugelassen werden, wenn dies mit den Zielen und Zwecken des Naturparks vereinbar ist. Im Vordergrund steht hierbei die landschaftsbezogene Erholung. Aufgrund der ausgeprägten Randlage innerhalb des Naturparks und der ohnehin gegebenen Eignung benachbarter Damsdorfer Teilflächen ist in diesem Bereich eine begrenzte Nutzung für Windenergieanlagen denkbar, sofern die Erholungsnutzung nicht erheblich beeinträchtigt wird. Daher wird hier im äußeren Grenzbereich des Naturparks eine begrenzte und räumlich kompakte gemeindeübergreifende Eignungsfläche ausnahmsweise für vertretbar gehalten. Vor Ausweisung im Regionalplan ist der Naturparkverein zu beteiligen. Auf die positive Bewertung aus dem Windkataster wird verwiesen. Die Fläche 190 wurde im Windkataster des Kreises (dortige Nr. 16) mit einer Ausdehnung auch auf Gönnebeker Gebiet als geeignet bewertet. Hierzu liegt auch die Zustimmung der Gemeinde aus dem Jahr 2009 vor. Die Aussage im Datenblatt des Umweltberichtes ist insofern fehlerhaft, die Flächenabgrenzung sollte entsprechend erweitert werden. Die Fläche ist grundsätzlich geeignet, auf die positive Bewertung aus dem Windkataster wird verwiesen. Eine östliche Erweiterung nach Gönnebek ist möglich (s. oben). Aufgrund des Bürgerentscheides v ist für die nächsten 2 Jahre eine Umsetzung nicht möglich. den den

3 Groß Niendorf (33) Hartenholm, Hasenmoor (37) Hasenkrug (1/185) Heidmoor (60) Übernahme Flächen 33 a-c aus Übernahme Fläche 37 (teilw.) aus Windkataster (aktualisierter Zustimmung Fläche 185 Neue Fläche 60 an der K 48. Auf die Bewertung aus dem Windkataster wird verwiesen. Die östliche Teilfläche 33a liegt zwar noch am äußersten Rand des regionalen Grünzugs. Hier besteht jedoch unmittelbar anschließend auf Stormarner Gebiet bereits ein Windpark (210), dessen geplante Erweiterung mit der mit der Fläche 33a sinnvoll ergänzt werden kann. Im Rahmen der Feinsteuerungsoption kann hier eine Ausweitung erfolgen. Die westlichen Flächen 33 b und c liegen im regionalen Grünzug, im charakteristischen Landschaftsraum sowie in ungünstiger Nähe zum FFH-Gebiet, sie sind daher weiterhin nicht geeignet. Auf die Bewertung aus dem Windkataster wird verwiesen. Der Landschaftsraum wird zwar naturschutzfachlich und landschaftspflegerisch weiterhin als bedeutsam angesehen. Da jedoch keine bindenden Ausschlusskriterien vorliegen, ist eine Windenergienutzung hier grundsätzlich vertretbar, sollte aber nur nachrangig in Betracht kommen. Artenschutzrechtliche Prüfungsvorbehalte sind zu berücksichtigen (s. Stellungnahme UNB). Auf die positive Bewertung aus dem Windkataster (dortige Nr. 1) wird verwiesen. Naturschutzfachlich ungeeignet, Lage inmitten eines kreisübergreifenden charakteristischen Landschaftsraums und im regionalen Grünzug (teilw.). Die Einstufung als charakteristischer Landschaftsraum ist bereits im geltenden Regionalplan festgelegt und mit dem Entwurf zur Teilfortschreibung bestätigt worden. Hierzu gibt es keine neue Sachlage und daher keine Eignung Fläche 33a, Übernahme in den Nachrangige Eignung und Übernahme in den Beibehaltung im Regionalplan

4 Hitzhusen (9) Übernahme Fläche 9 aus Lentföhrden (53) Übernahme Fläche 53 aus Mözen (35) Übernahme Fläche 35 (teilw.) aus Windkataster (aktualisierter Negernbötel (32) Neuengörs (184, 191) Übernahme Fläche 32 aus Zustimmung Fläche 184 unter Beibehaltung des 1.000m Abstandes zur Ortslage Neuengörs. Zustimmung Fläche 191 unter Einhaltung eines 1.000m Abstandes zur Ortslage Stubben. Nach Reduzierung der Abstände zu städtischen Siedlungen erreicht die Fläche eine ausreichende Größe. Die Fläche wird durch die B 206neu geteilt. Es sind Abstände von mind. 130m erforderlich. Lage im Kreuzungsbereich A7/A20, die Fläche ist engerer Suchraum für einen möglichen überregional bedeutsamen Gewerbestandort an der Landesentwicklungsachse A7. Auf die Bewertung aus dem Windkataster wird verwiesen (Bauschutzbereich Flugplatz Wahlstedt). Hierzu gibt es keine neue Sachlage und daher keine Die Fläche 184 ist eine Bestandsfläche, sie wurde im Windkataster des Kreises (dortige Nr. 24) ebenfalls als geeignet bewertet. Die konkrete räumliche Abgrenzung des Erweiterungspotentials nach Norden und Westen sollte unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Nachbargemeinde Weede noch einmal überprüft werden. Die Fläche 191 wurde im Windkataster des Kreises (dortige Nr. 27) als nicht geeignet bewertet. Auf die dortige Begründung wird verwiesen (Umzingelungswirkung). Hierzu gibt es keine neue Sachlage und daher keine Übernahme in den Beibehaltung im Regionalplan

5 Nützen (15/193) Bürgerentscheid Auf die positive Bewertung aus dem Windkataster wird verwiesen. Beibehaltung im Regionalplan (Vorbehalt Bürgerentscheid) Pronstorf (20, 61, 23/183) Schieren (22) Zustimmung Fläche 23/183 Fläche 23 des Windkatasters. Die veränderte Abgrenzung des charakteristischer Landschaftsraums entlang der L 68 ist fachlich gerechtfertigt und führt dazu, dass die Fläche 89 im Kreis OH jetzt auch kreisübergreifend auf das Gebiet der Gemeinde Pronstorf in begrenztem Umfang ausgedehnt werden kann. Übernahme Fläche 20 aus Neue Fläche 61 östlich L 69 zwischen Eilsdorf und Goldenbek Übernahme Fläche 22 aus Lage im charakteristischen Landschaftsraum. Die Einstufung als charakteristischer Landschaftsraum ist bereits im geltenden Regionalplan festgelegt und mit dem Entwurf zur Teilfortschreibung bestätigt worden. Hierzu gibt es keine neue Sachlage und daher keine abweichende fachliche Bewertung. Kritische Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet Wardersee, naturschutzfachlich ungeeignet. Lage im unmittelbaren Umgebungsbereich der Kirche und Gutsanlage Pronstorf, denkmalrechtlich nicht zustimmungsfähig. Kritische Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet Wardersee, naturschutzfachlich ungeeignet. Beibehaltung im Regionalplan, Abgrenzung überprüfen.

6 Schmalensee (62) Stocksee (63) Stocksee (64) Stuvenborn (65) Neue Fläche 62 im östlichen Gemeindegebiet im Anschluss an die Fläche 19a in Damsdorf. Neue Fläche 63 an der südlichen Gemeindegrenze zu Damsdorf. Neue Fläche 64 an der nördlichen Gemeindegrenze zu Dersau (PLÖ) in Abhängigkeit von der Eignungsbestätigung zu Dersau. Neue Fläche 65 an der Gemeindegrenze nördlich L 232 zwischen Ortslagen Stuvenborn und Bredenbekshorst (Gemeinde Struvenhütten). Lage im Randbereich des Naturparks Holsteinische Schweiz. Die Fläche ist im Zusammenhang zu sehen mit der Fläche 19a in Damsdorf und dem Flächenvorschlag 63 in Stocksee. Siehe Gesamtbewertung dieser Flächen unter Damsdorf-19a. Die Teilfläche nördlich der K 57 ist aufgrund einer Überlagerung des vorhandenen Wegenetzes und vor dem Hintergrund der Ziele und Zwecke des Naturparks für eine Windenergienutzung eher nicht geeignet. Lage Randbereich des Naturparks Holsteinische Schweiz. Die Fläche ist im Zusammenhang zu sehen mit der Fläche 19a in Damsdorf und dem Flächenvorschlag 62 in Schmalensee. Siehe Gesamtbewertung dieser Flächen unter Damsdorf-19a. Lage im Naturpark Holsteinische Schweiz. Der Flächenvorschlag wird abhängig gemacht von der Eignungsbestätigung zum Flächenvorschlag in Dersau. Der Kreis Plön hat jedoch eine Eignung der Vorschlagsfläche fachlich nicht bestätigt, gleiches gilt aus hiesiger Sicht für eine Ausweitung über die Kreisgrenze hinaus. Damit ist der Flächenvorschlag der Gemeinde Stocksee hinfällig. Die Fläche ist als regionaler Grünzug im Ordnungsraum ausgewiesen (Regionalplan I). Diese sollen grundsätzlich von Windenergieanlagen freigehalten werden. Die landschaftliche Qualität dieses Teilraumes wird unterstrichen durch die Darstellung als geplantes Landschaftsschutzgebiet im Landschaftsrahmenplan. Die Schmalfelder Au mit Randstreifen ist Hauptverbundachse für den Biotopverbund, die Rendsbek ist Nebenverbundachse. Die Schmalfelder Au besitzt zusätzlich einen 100m breiten Gewässerschutzstreifen nach 35 LNatSchG. Artenschutzrechtlicher Prüfungsvorbehalt. Aus naturschutzfachlicher Sicht und aus Gründen des Landschaftsschutzes ist die Fläche daher nicht geeignet. Teilweise Eignung, Übernahme in den den

7 Sülfeld (66) Tarbek (19a) Tensfeld (67) Todesfelde (36) Neue Fläche 66 am Totenweg. Übernahme Fläche 19a aus Neue Fläche 67 an der K 52 Übernahme Fläche 36 aus Zuschnitt, 3 Teilflächen) Weede (184) Zustimmung Fläche 184 mit 1.000m Abstand. Lage im charakteristischen Landschaftsraum, der hier aufgrund der Nähe zum Nienwohlder Moor noch erweitert werden soll. Lage im regionalen Grünzug. Geplantes LSG und Hauptverbundachse für den Biotopverbund. Norderbeste mit 100 m Gewässerschutzstreifen Gemeindeübergreifende Fläche mit Damsdorf, ergänzt durch die Flächenvorschläge 62 in Schmalensee und 63 in Stocksee. Siehe Bewertung zu Damsdorf-19a. Im südlichen Bereich der Vorschlagsfläche zwischen L 69 und der Gemeindeverbindungsstraße Damsdorf-Schmalensee (einschl. Tarbeker und Schmalenseer Teilflächen) schränken mehrere Ausgleichsflächen, ein Modellflugplatz und der Umgebungsbereich des Grimmelsberges (arch. Denkmal) eine Nutzung für Windenergieanlagen stark ein. Eine Eignung für die Windenergienutzung wird daher nur für den Teilbereich nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Damsdorf-Schmalensee und damit außerhalb des Tarbeker Gebietes gesehen. Die vorgeschlagene Fläche berücksichtigt noch nicht die notwendigen Abstände zur Ortslage sowie zur benachbarten Waldfläche und zur K 52 berücksichtigt. Bei Berücksichtigung dieser zwingenden Kriterien verbleibt eine ungeeignete Kleinstfläche von ca. 5 ha. Auf die Bewertung aus dem Windkataster wird verwiesen. Der Landschaftsraum wird naturschutzfachlich und landschaftspflegerisch als bedeutsam angesehen. Da jedoch keine bindenden Ausschlusskriterien vorliegen, ist eine Windenergienutzung hier grundsätzlich vertretbar, sollte aber nur nachrangig in Betracht kommen. Artenschutzrechtliche Prüfungsvorbehalte sind zu berücksichtigen (s. Stellungnahme UNB). siehe Stellungnahme Neuengörs. Nachrangige Eignung und Übernahme in den Beibehaltung im Regionalplan

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