Rechnungslegung von Vereinen

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1 Rechnungslegung von Vereinen Merkmale eines Vereins Zusammenschluss mehrerer Personen Freiwillige Mitgliedschaft Körperschaftliche Verfassung Verfolgung eines bestimmten Zweckes Nichtwirtschaftliche Zwecke (ideelle Zwecke) Wirtschaftliche Zwecke Unabhängig von dem Wechsel der Mitglieder 1 Rechtsnormen Keine generellen Regelungen Rechtsgrundlagen finden sich in: BGB Landesstiftungsgesetz Abgabenordnung 2 1

2 Einteilung der Vereine 3 Vorschriften zur Rechnungslegung Vorstand ist zur Rechnungslegung verpflichtet Rechtsgrundlage 27 Abs. 3 BGB i.v.m BGB Vorstand übt eine Geschäftsbesorgung für die Mitglieder aus Zeitpunkt der Rechnungslegung Mindermeinung: am Ende seiner Amtsperiode Herrschende Meinung: periodengerechte Rechnungslegung 4 2

3 Besonderheiten Wird der Zweck nicht in der Rechtsform eines Vereins geführt, sondern in der Rechtsform einer AG GmbH Genossenschaft In diesen Fällen sind die Vorschriften des HGB ( 238 ff. HGB) zu beachten 5 Charakter Keine Kaufmannseigenschaft Ausnahme mit der Tätigkeit in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sofern er sich am allgemeinen wirtschaftlichen Markt beteiligt mit der Gewinnerzielungsabsicht beteiligt Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes Ausnahme, der Verein fällt mit der Größenordnung unter das Publizitätsgesetz ( 5 PublG) Beachtung von bestimmten Sonderregelungen bei Vorliegen spezieller Einrichtungen 6 3

4 Zwecke der Rechnungslegung Grundanforderungen Dokumentationsfunktion Rechenschaftslegungsfunktion Informationsfunktion Weitere Funktion Nachweisfunktion Verwendung des Vermögens Schuldendeckungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit Kontrollfunktion 7 Grundsätze der Rechnungslegung IdW Rechnungslegungsstandard (RS) Hauptfachausschuss (HFA) 14 Keine Anwendung der GoB Beachte aber die Allgemeine Forderung an eine getreue Rechnungslegung Daraus folgt die Beachtung folgender Grundsätze: Wichtigkeit und Willkürfreiheit Klarheit und Übersichtlichkeit Vollständigkeit und Saldierungsverbot Einzelbewertung der Vermögens- und Schuldposten Vorsichtige Bewertung Bewertungs- und Gliederungsstetigkeit Fortführung der Tätigkeit 8 4

5 Form der Rechnungslegung Grundsätzlich reicht die Erstellung einer Einnahme- Ausgabenrechnung Nach Auffassung des IdW wird die kaufmännische Buchführung und Bilanzierung empfohlen Bessere Vergleichbarkeit des Vereinsergebnisses und des -vermögens 9 Beginn der Rechnungslegung Mit der Eintragung in das Vereinsregister Ausnahme Bei Aufnahme der Tätigkeit vor der Eintragung Ende der Rechnungslegung Beschluss der Mitgliederversammlung Eröffnung des Insolvenzverfahrens ( 42 Abs. 1 Satz 1 BGB) Abwicklung erfolgt durch den Liquidator 10 5

6 Jahresabschluss Bestandteile Bilanz Lagebericht Der Lagebericht ist abzugrenzen von dem Geschäftsbericht Geschäftsbericht berichtet über die Durchführung der Tätigkeiten Mit Übersendung des JA mit einem Lagebericht wären die Mitglieder vorab in die Lage versetzt, sich ausreichend zu informieren Kein Anhang Das IdW empfiehlt, dennoch einen Anhang freiwillig zu erstellen Grundlagen Gesetzliche Basis ( 238 ff. und 264 ff. HGB) Satzungsmäßige Vorgaben Wunsch des Vereinsvorstandes (freiwillig) 11 Ansatzvorschriften Bei Anwendung der handelsrechtlichen Grundsätze sind die HGB zu beachten Bildung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen ist nicht zulässig Gliederung IdW, RS HFA 14, Rz. 27 Mindestgliederung ist einzuhalten Anpassungen an die jeweiligen Gegebenheiten sind zulässig ( 265 Abs. 5 HGB) Bewertung Bei Anwendung der handelsrechtlichen Grundsätze sind die 252 ff. HGB zu beachten Besonderheiten Unentgeltliche übernommene Vermögensgegenstände sind auf den Erwerbszeitpunkt mit den fiktiven Anschaffungskosten anzusetzen 12 6

7 Bilanzpositionen Eigenkapital Ergebnis zwischen Aktiva und Passiva Ergebnis stellt das Haftungspotential dar Gliederung IdW, RS HFA 14 Rz. 34 ff. Vereinskapital Rücklagen Ergibt sich aus der Satzung Unterscheidungsmerkmal ist die zeitliche Komponente Rücklagengitter wird empfohlen Ergebnisvortrag/Ergebnisverwendung 13 Einnahmen-/Ausgabenrechnung Keine Identität mit der Einnahmen-/Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG Wesentliche Unterschiede finden wir beim Anlagevermögen und der Finanzierungstätigkeit Gliederung nicht gesetzlich vorgeschrieben 14 7

8 15 Sparten Vom IdW empfohlen Leistungsentgelte Sponsorenentgelte sollten gesondert ausgewiesen werden Mitgliedsbeiträge Spenden Gehören zum operativen Ergebnis Geldzuwendungen gehören zu den Finanzierungstätigkeiten Sachzuwendungen gehören zu den Investitions- und Finanzierungstätigkeiten Öffentliche Zuschüsse Bußgelder Einnahmen aus der Vermögensverwaltung Sonstige Einnahmen 16 8

9 Vermögensrechnung Aufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden Beachtung des Anschaffungskostenprinzips Aufnahme selbstgeschaffener Vermögensgegenstände Rückstellungen dürfen nicht gebildet werden Gliederung sollte unter dem Gesichtspunkt der Stetigkeit erfolgen Keine Offenlegung vorgeschrieben Ausnahme durch satzungsmäßige Vorgaben Bzw. nach den Regelungen des PublG ( 9, 15 PublG) Gemeinnützige Vereine Beachtung AO Aufzeichnungspflichten (zehn Jahre) sind zu beachten Zeitnahe Verwendung der Rücklagen ist nachzuweisen 17 9

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