Die luca App wich g bei Gemeindeveranstaltungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die luca App wich g bei Gemeindeveranstaltungen"

Transkript

1 29 Freitag, 23. Juli Jahrgang Foto: Gemeinde Die luca App wich g bei Gemeindeveranstaltungen Die Corona Pandemie hat es mit sich gebracht: Kontakte sollen nachvollzogen werden, um Ansteckungsrisiken mit Covid19 zu verringern. Mit Termin ins Rathaus S. 12 Halteverbote / Straßensperrungen wegen Bauarbeiten und Demonstration S. 6 Foto: Gemeinde Foto: Gemeinde Um nicht mehr nur mit S und Papier arbeiten zu müssen, nutzt die O ersheimer Gemeindeverwaltung bei Veranstaltungen die luca App. Wer ein Smartphone besitzt, kann sich diese App auf sein Handy herunterladen. Dort können Sie dann Ihre Kontaktdaten speichern. Bei Veranstaltungen (wie z.b. in Kürze dem Open Air Kino) wird am Eingang ein Hinweis mit einem QR Code platziert sein. Dieser Code wird mit der luca App auf Ihrem Handy gespeichert. So können Sie sich bequem für die Veranstaltung registrieren und am Ende auch wieder abmelden. Und das Gesundheitsamt kann Sie kontak eren, wenn es nö g sein sollte. Probealarm Samstag, 24. Juli 2021,12 Uhr S. 6 Wochenmarkt: Immer freitagnachmittags auf dem Festplatz Foto: Gemeinde Wenn Sie kein Smartphone besitzen, können Sie einen luca Schlüsselanhänger nutzen. Dieser wird Ihnen z.b. im Bürgerbüro des Rathauses oder bei Haushaltswaren Oetzel (Mannheimer Straße 95) kostenlos ausgehändigt. Auf diesem Anhänger steht ein Code, mit dem Sie sich mi els Internet auf app.de und Ihren Kontaktdaten einmalig registrieren müssen. Bei Veranstaltungen müssen Sie dann nur diesen Schlüsselanhänger einscannen lassen, und das Gesundheitsamt kann Sie im Bedarfsfall später kontak eren.

2 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Aktuelles aus dem Gemeindegeschehen O ersheim wie ich es sehe Wir suchen persönliche Blickwinkel von O ersheimerinnen und O ersheimern auf ihren Heimatort. Möchten Sie sich mit einem eigenen Bild beteiligen? Bi e Mindestgröße 1 MB und Rechte beachten. E Mail: bilder@o ersheim.de Bildautorin: Imke Stamm Auf einen Blick Rathaus Oftersheim Mannheimer Straße rathaus@oftersheim.de Behördennummer: 115 Apotheken-Notdienste Sa : Rochus-Vital-Apotheke, Hockenheim, Speyerer Str. 1, Tel.: So : Nord-Apotheke, Schwetzingen, Friedrich-Ebert-Str. 76, Tel.: Mo : Rohrhof-Apotheke, Brühl-Rohrhof, Brühler Str. 7, Tel.: Sonnen-Apotheke, Reilingen, Kolpingstr. 2 Tel.: Di : Central-Apotheke, Hockenheim, Karlsruher Str. 11, Tel.: Mi : Carl-Theodor-Apotheke, Brühl, Leipziger Str. 2, Tel.: Do : See-Apotheke, Ketsch, Seestr. 53, Tel.: Fr : Kurpfalz-Apotheke, Oftersheim, Mannheimer Str. 60, Tel.: Apothekennotdienst am Mittwochnachmittag: , 15:00 Uhr 18:30 Uhr Hardtwald-Apotheke, Oftersheim, Dreieichenweg 1, Tel.: Im Notfall Notrufnummer 112 Ärztlicher Notdienst Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 06221/ Giftnotruf Mainz 06131/ Die Nummer gegen Kummer Kinder- und Jugendtelefon Elterntelefon 0800/ Telefonseelsorge 0800/ , 0800/ Stadtwerke Schwetzingen 24-h-Bereitschaftsdienst Netze BW GmbH Störungsmeldestelle Strom 0800/ MVV Energie AG Mannheim Notfall-Hotline 0800/

3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 20. Juli 2021 Zu Beginn der Sitzung wurde die SPD-Gemeinderätin Gudrun Wipfinger-Fierdel für zehnjährige Gemeinderatsarbeit geehrt. Sie erhielt die Bürgerplakette in Bronze sowie die Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg. Bürgermeister Jens Geiß würdigte sie als engagierte Gemeinderätin, die es versteht, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Rüttinger ehrte sie für ihr jahrelanges Engagement. Bürgermeister Jens Geiß, GR Gudrun Wipfinger-Fierdel Foto: Gemeinde Feuerwehr Oftersheim mit neuen Kommandanten Auf der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oftersheim ist am Andrea Danieli zum neuen Kommandanten und Wolfgang Kollwitz zu seinem Stellvertreter gewählt worden. Der Gemeinderat stimmte der Bestellung einstimmig zu. Danieli hatte sich bei der Wahl gegen den bisherigen Kommandanten Rüdiger Laser durchgesetzt, der das Amt 20 Jahre innehatte. Neuer Stellvertreter ist Wolfgang Kollwitz. In der Sitzung wurde auch Rüdiger Laser verabschiedet. Bürgermeister Geiß und Vertreter*innen aller Fraktionen würdigten den Einsatz von Rüdiger Laser in seiner Zeit als Feuerwehrkommandant als herausragend und wünschten ihm alles Gute. V.l.n.r.: Kollwitz, Danieli, Bgm. Geiß, Laser Foto: Gemeinde Außerschulische Angebote an der neuen Ganztagesgrundschule Mit dem neuen Schuljahr 2021/22 wird in der Theodor-Heuss- Schule (THS) das Konzept einer Ganztagesgrundschule umgesetzt. An der Friedrich-Ebert-Schule (FES) wird es auch weiterhin außerschulische Angebote geben, der Hort fällt allerdings mit Beginn der ersten Klasse weg (in den Klassen 2-4 bleibt er zunächst bestehen). Dieses Betreuungsangebot wird nach und nach auslaufen. Die Kernzeit wird um eine halbe Stunde verlängert, sowohl an der THS als auch an der FES. An der THS betrifft das die verbliebenen Halbtagsschüler der Klassen 2-4. Wegen der verlängerten Betreuungszeiten entstehen mehr Personalkosten, deshalb werden nach zehn Jahren die Gebühren erhöht. Wie Sachgebietsleiterin Isabel Heider betonte, bewege sich Oftersheim mit den neuen Gebühren immer noch im unteren Mittelfeld im Vergleich mit den umliegenden Kommunen. Der Gemeinderat verabschiedete die Gebührenkalkulation und die angepasste Beitragsstaffelung einstimmig. Gleichzeitig beschloss das Gremium einstimmig die Neufassung der Satzung für Gebühren für die Inanspruchnahme der außerschulischen Angebote (wie z.b. Kernzeit und Ferienbetreuung) und die dazugehörige Gebührensatzung. Catering an der Ganztagesgrundschule Das Catering im Mensabetrieb der neuen Ganztagesgrundschule an der THS wird an die Firma Kidsmeal GmbH aus Wilhelmsfeld vergeben, das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Eltern können zwischen drei Hauptmenüs auswählen, die Verpflegung erfolgt an vier Tagen. Die Verträge werden zwischen den Eltern und dem Caterer geschlossen. Jahresabschluss 2020 Der Gemeinderat nahm einstimmig Kenntnis vom Bericht über den Jahresabschluss 2020, den Rechnungsamtsleiterin Sylvia Fassott-Schneider im Einzelnen vorstellte. Diese Jahresrechnung gibt Aufschluss darüber, wie sich Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen im abgelaufenen Haushaltsjahr tatsächlich entwickelt haben und vergleicht sie mit den ursprünglichen Planzahlen. Wie die Kämmerin betonte, seien die Zahlen eigentlich gut, was aber vor allem an einer großen Gewerbesteuernachzahlung und erheblichen coronabedingten Kompensationszahlungen des Landes lag. Bürgermeister Geiß ergänzte, dass es zwar gut aussehe, aber die Gemeinde selbst wenig Stellschrauben habe, da man von Finanzzuweisungen abhängig sei. In der Gesamtergebnisrechnung haben sich die Erträge wie schon in den Vorjahren positiv entwickelt. Dabei war das Rechnungsamt bei der Planung noch von einem Verlust in Höhe von ausgegangen. Erzielt wurden nun ,42 an ordentlichen Erträgen, was ein Plus von ,42 bedeutet. Bei den ordentlichen Aufwendungen lag das Ergebnis mit ,97 unter dem Haushaltsplanansatz, aber mit ,79 über dem Ergebnis von Im Haushaltsjahr 2020 wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel für Sach- und Dienstleistungen ausgeschöpft, u.a. im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für kommunale Wohngebäude und im Bereich der EDV. Während der Corona-Pandemie waren zudem öffentliche Einrichtungen geschlossen, und es fielen kommunale Veranstaltungen aus, auch dabei wurden Ausgaben gespart. Auch nicht alle geplanten Mittel für Baumaßnahmen wurden ausgegeben. So standen für Hoch- und Tiefbau im Jahr 2020 insgesamt zur Verfügung. Ausgezahlt wurden ,53. Der Schwerpunkt der Hochbaumaßnahmen lag mit 2,3 Mio auch 2020 beim Neubau des Rettungszentrums. Bei den Bauarbeiten zum Brandschutz in der Theodor-Heuss-Schule wurden dagegen ,41 ausgegeben, geplant waren nur Das lag vor allem daran, dass die Schule wegen des Lockdowns längere Zeit geschlossen war und Baumaßnahmen vorgezogen werden konnten. In der Gesamtfinanzrechnung (tatsächliche Geldflüsse) sind zum die Zahlungsmittel der Gemeinde Oftersheim um ,36 gesunken auf einen Bestand von ,36 (2019 gab es hier ein Plus in Höhe von knapp ). Der Gesamtschuldenstand belief sich auf ,00, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 173,- entspricht. Das Rechnungsamt weist darauf hin, dass der Haushaltsplan 2020 einige wünschenswerte Maßnahmen enthielt, deren Umsetzung aber zeitlich und personell unrealistisch erschien. Deshalb fiel das Jahresergebnis besser aus als erwartet. Wenn die großen Baumaßnahmen abgeschlossen sind, sollte die Haushaltskonsolidierung angegangen werden. Im Blick behalten muss man aber Investitionen bei den Zweckverbänden Bezirk Schwetzingen und Unterer Leimbach (Schimper-Gemeinschaftsschule) und beim bellamar.

4 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Stellungnahmen der Fraktionen Michael Seidling (FWV) sagte, dass es zwar ein guter Abschluss sei, die Coronakrise aber noch andauere, und er deshalb nicht optimistisch in die Zukunft schaue. Auch wenn sich die Wirtschaft derzeit erhole, könne es sich wieder in die andere Richtung entwickeln bei steigenden Inzidenzen. Er erinnerte auch an anstehende kostenintensive Projekte wie die Gemeinschaftsschule, den Kindergarten St. Kilian und die Kanalsanierungen. Annette Dietl-Faude (CDU) meinte, dass Oftersheim noch mal mit einem blauen Auge davongekommen sei. Allerdings gebe es immer noch keine Lösung des strukturellen Problems des Oftersheimer Haushalts, zu sehr sei man von kaum zu beeinflussenden Einnahmen abhängig. Patrick Schönenberg (Grüne) betonte, dass die verzeichneten 2,9 Mio Einsparungen in Wirklichkeit keine seien, da einfach Gelder nicht abgerufen wurden. Er sei aber der Auffassung, dass sich die eingerichtete Haushaltskommission bezahlt gemacht habe und wünschte sich ein neues Treffen. Jens Rüttinger (SPD) sagte, dass Oftersheim trotz hoher Investitionen wie dem Rettungszentrum immer noch gut aufgestellt sei. Er kritisierte allerdings mit dem Blick auf den neuen Haushalt, dass er keinen Sparhaushalt erkennen könne. Bürgermeister Geiß entgegnete, dass in den Ressorts eine Vorgabe zu Einsparungen in Höhe von 30 % umgesetzt worden sei. Peter Pristl (FDP) nahm die Jahresrechnung positiv zur Kenntnis und setzte seine Hoffnung auf das laufende Jahr, das ebenfalls genauso verlaufen könne. Zwischenbericht zum Haushalt 2021 Im Anschluss nahm der Gemeinderat den Zwischenbericht zum Haushalt 2021 zur Kenntnis, den ebenfalls Rechnungsamtsleiterin Sylvia Fassott-Schneider vorstellte. Hierfür bildeten die Erkenntnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung die Grundlage für die Einnahmenprognose. Die Kämmerin betonte zu Beginn, dass das Ergebnis mit Vorsicht zu genießen sei, da z.b. Gewerbe- und Grundsteuer bereits für das gesamte Jahr eingerechnet, Abschreibungen aber noch nicht verbucht seien. Derzeit werde zwar ein Gewinn von 2,07 Mio ausgewiesen. Sie habe das Halbjahr heruntergerechnet, dabei sei sie aber auf einen Verlust von 1,6 Mio gekommen. Die Haushaltsplanung geht im Ergebnishaushalt für das laufende Jahr von einem Verlust in Höhe von aus. Im Finanzhaushalt weist die Planung einen Rückgang der liquiden Mittel von gut 6 Mio aus. Eine Kreditaufnahme in Höhe von 4 Mio ist dabei schon geplant. Zum weist die Ergebnisrechnung einen Gewinn von rund 2 Mio aus, die Abschreibungen sind aber noch nicht gebucht. Bricht man jedoch die Erträge, die für das ganze Jahr 2021 bereits eingebucht sind, auf das erste Halbjahr 2021 herunter und stellt sie dem Aufwand inklusive der Abschreibungen gegenüber, errechnet sich ein Verlust in der Größenordnung von 1,6 Mio. Dies entspricht weitgehend der Haushaltsplanung. Darüber hinaus erfolgt bei den meisten Investitionsmaßnahmen die Abrechnung erst in der zweiten Jahreshälfte. Deshalb schlägt das Rechnungsamt für das zweite Halbjahr Einsparungen im gesamten kommunalen Haushalt vor. Patrick Schönenberg (Grüne) erkundigte sich nach dem geplanten Netzwerk für die Friedrich-Ebert-Schule, bereits 2019 seien , zuletzt nochmal für dieses Netzwerk eingestellt worden, aber nichts sei passiert. Bürgermeister Geiß sagte, dass bereits ein Ingenieurbüro eingebunden sei. Es seien schwierige Zeiten, Oftersheim sei nicht die einzige Kommune, die coronabedingt in die EDV investieren müsse. Die Firmen könnten sich aussuchen, mit wem sie arbeiten. Außerdem seien die baulichen Gegebenheiten im alten Schulbau schwierig. Jens Rüttinger (SPD) fragte, ob Oftersheim bezüglich Hochwasserschutz alles getan habe, um die Bevölkerung zu schützen. Bürgermeister Geiß antwortete, dass in den vergangenen zwanzig Jahren Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen worden seien. In der Septembersitzung des Gemeinderats sei ein Vertreter des Regierungspräsidiums zu Gast, den das Gremium dann ausführlich befragen könne. Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar 1. Änderung Der Gemeinderat nahm unter TOP 7 Kenntnis von der Offenlage zur 1. Änderung des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, die die Kapitel 1.4 Wohnbauflächen und 1.5 Gewerbliche Bauflächen umfasst. Der Verband hat eine neue Methode zur wohnbaulichen Bedarfsermittlung herangezogen. Die Gemeinde Oftersheim wurde in die Kategorie Eigenentwicklung Wohnen mit Zusatzbedarf aufgenommen. Daraus ergibt sich ein Wohnbauflächenbedarf von 13,2 h in Bezug zur Einwohnerzahl. Insgesamt liegt das Wohnbaupotenzial aber bei 19,5 ha laut Flächennutzungsplan. Dazu zählt jedoch auch der Bebauungsplan Zwischen Leimbach und Schule, der aber wegen Hochwassergefahr nur eingeschränkt als Baugebiet genutzt werden kann. Um zum Ausgleich das Baugebiet Rechts am Plankstadter Weg nun besser nutzen zu können, soll ein Antrag beim Regionalverband gestellt werden, den dortigen regionalen Grünzug einzuschränken, das hatte die Verwaltung vorgeschlagen. Die stellvertretende Bauamtsleiterin Susanne Barisch sagte, dass Ziele im Regionalplan für fünfzehn Jahre festgelegt seien, und jetzt der Zeitpunkt günstig sei, um eine Änderung zu beantragen. Wenn die Ziele festgelegt seien, könne man jahrelang eigentlich nichts mehr daran ändern. So erhalte sich Oftersheim eine Entwicklungsfläche für die Zukunft. Der Nachbarschaftsverband habe bereits seine Zustimmung signalisiert. Bürgermeister Geiß warb für die Änderung. Damit halte sich Oftersheim eine Option offen. Das bedeute noch lange nicht, dass rechts am Plankstadter Weg gebaut werde müsse. Im Gemeinderat entwickelte sich eine längere Diskussion darüber, ob man unbedingt ein potentielles Baugebiet brauche, da noch andere Baugebiete nicht bebaut seien. Für die Änderung gab es schließlich eine Mehrheit von 11 Stimmen, 7 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Luftfilteranlagen für Kindergärten und Schulen Unter TOP 8 wurde im Gremium intensiv über die Anschaffung von Luftfiltern für Schulen und Kindergärten diskutiert. Grundlage war ein Antrag der Grünen. Zu Beginn sagte Bürgermeister Geiß, dass es in der Verwaltung aktuell eine Eilentscheidung gegeben habe, vier Luftfilter im Wert von anzuschaffen. Diese würden in dieser Woche geliefert und Anfang nächster Woche an der Theodor-Heuss- und der Friedrich-Ebert-Schule in Klassenzimmern getestet. Es ginge auch um das Bewerten von Lärmbelastung. Er warb für einen Vorratsbeschluss im Gremium, um möglichst schnell nachbestellen zu können, sollten die Schulen positiv entscheiden. Die Hersteller von Luftfiltern könnten derzeit die Bedingungen diktieren, die Nachfrage sei hoch. Die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen diskutierten vor allem auch deshalb, weil sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch von Seiten des Bundesumweltamtes in den vergangenen Wochen immer wieder geändert hatten und die Förderrichtlinien von Seiten des Bundes und des Landes noch nicht 100%ig feststehen. Auch die Frage, ob mobile oder feste Geräte besser seien, konnte nicht abschließend beurteilt werden. Nach langer Diskussion wurde der Antrag geändert und lautet jetzt wie folgt: Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, maximal 120 mobile Luftreiniger für die Friedrich-Ebert- und die Theodor-Heuss-Schule sowie für die Kitas zu bestellen (bei einer Obergrenze von ), vorbehaltlich der Förderunschädlichkeit. Parallel sollen Fördermittel von Seiten des Bundes und des Landes beantragt werden. 17 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stimmten dafür, fünf enthielten sich. Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs Laut Feuerwehrentwicklungsplan aus dem Jahr 2018 muss in diesem Jahr ein Ersatz für das Löschgruppenfahrzeug LF 10 beschafft werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für das Fahrgestell und den Aufbau des neuen LF 10 in Höhe von , 31 an die Albrecht-Ziegler GmbH aus Giengen zu vergeben. Die sonstige Beladung liefert die Wilhelm Barth GmbH & Co. KG aus Fellbach in Höhe von ,82.

5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Silcherstraße Der Gemeinderat entschied einstimmig, den Auftrag für eine neue Straßenbeleuchtung in der Silcherstraße in Höhe von ,26 an die NetzeBW zu vergeben. Das Freileitungsnetz wird demontiert und gegen Lichtmasten mit LED ausgetauscht. Neuer Traktor für den kommunalen Bauhof Der Bauhof erhält einen neuen Traktor von der Firma L. u. H. Hochstein GmbH aus Heidelberg, Kostenpunkt: ,-. Das beschloss das Gremium einstimmig. Das neue Fahrzeug ist ein Ersatz. Neues Winterdienstfahrzeug wird angemietet Unter Tagesordnungspunkt 12 beschloss das Gremium einstimmig, ein Winterdienstfahrzeug für die Dauer von drei Jahren anzumieten. Die Miete beläuft sich insgesamt auf Das derzeitige Fahrzeug ist altersbedingt verschlissen. Eine Anmietung sei wirtschaftlicher, weil das Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt werden kann. Anfragen Dr. Martin Schmitt (FWV) gab Beschwerden von Bürger*innen weiter, dass zu hohe Geschwindigkeiten im Ort gefahren würden, aber das Messgerät nicht mehr im Einsatz sei. Bürgermeister Geiß sagte, dass eine Klage gegen das von der Gemeinde angeschaffte Gerät anhängig sei. Man könne zwar Messungen machen, riskiere aber derzeit Widersprüche. Deswegen sei man noch in der Klärung, wie das Gerät künftig eingesetzt werden kann. Werner Kerschgens (SPD) sagte, in Nord-West fühle sich eine Anwohnerin von offenem Feuer in einem Nachbargarten belästigt. Die stellvertretende Ortsbaumeisterin Susanne Barisch sagte, dass man den Fall kenne. Diese Auseinandersetzung müsse allerdings privatrechtlich geklärt werden, die Gemeinde sei nicht zuständig. Bei Anfragen aus den Reihen der Besucher erkundigte sich ein Bürger, ob es Prognosen zum Hochwasser gebe, falls häufiger mit Starkregen zu rechnen sei. Bürgermeister Geiß erinnerte noch einmal an den Besuch eines Vertreters aus dem Regierungspräsidium in der Septembersitzung des Gemeinderates. Susanne Barisch ergänzte, dass sich Bürger*innen selbst über Gefahren online informieren können bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), diese halte umfangreiches Kartenmaterial bereit. Nach den Sommerferien: Die Ganztagesgrundschule an der THS beginnt ging es an den Umbau der Klassenräume und der Mensa. Noch ist nicht alles fertig, aber die nächsten Schritte werden in den Sommerferien vollzogen. Rektorin Alexa Schäfer hofft, dass alles im Zeitplan läuft. Die Ganztagesgrundschulklasse hat in Zukunft zwei Räume zur Verfügung: Den eigentlichen Klassenraum sowie den sogenannten Differenzierungsraum. Die Klasse wird in der Lernzeit in zwei Gruppen und damit auf die zwei Räume aufgeteilt, das ist die neue Form der Hausaufgabenzeit. Die Räume müssen noch fertiggestellt und ausgestattet werden. Die gute alte Tafel bleibt erhalten, aber eine multimediale Ausstattung kommt hinzu. Jedes Klassenzimmer bekommt einen WLAN-Anschluss, außerdem einen Laptop für die Lehrer*innen, einen Beamer, einen Visualizer (Dokumentenkamera) und Boxen. Rektorin Alexa Schäfer in einem der neuen Klassenräume Die Schulleiterin und das Kollegium mussten sich neben der Baumaßnahme in den vergangenen Monaten auch damit beschäftigen, wie der Ganztagesbetrieb inhaltlich gefüllt wird. Aber das Konzept steht, und Rektorin Schäfer wünscht sich, dass es gut angenommen wird. Eigentlich war ein Infoabend geplant, der jedoch unter Pandemiebedingungen so nicht angeboten werden kann. Zu viele Kinder und Eltern wären vor Ort gewesen. Damit die Informationen nicht zu kurz kommen, wird in Kürze eine Powerpoint-Präsention auf zu finden sein. Hier werden die Bestandteile des Konzepts hinter der Ganztagesgrundschule erläutert. Zum Beispiel wird erklärt, was es mit der Lernzeit auf sich hat, wie Mittagessen und Mittagspause ablaufen werden und was ein Lerntagebuch ist. Auch an eine Einweihung ist gedacht, sie kann pandemiebedingt auch nur in kleinem Rahmen stattfinden und ist im September nach dem Schulstart geplant. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Insgesamt verzeichnet die THS 61 Anmeldungen für die erste Klasse der Ganztagesgrundschule. An der Friedrich-Ebert-Grundschule (FES) sind 62 Erstklässler angemeldet. Beide Schulen werden also im neuen Schuljahr dreizügig sein, erklärt Sachgebietsleiterin Isabel Heider. Um allen Oftersheimer Eltern die Ganztagesgrundschule zu ermöglichen, konnten Interessierte einen Schulbezirkswechsel beantragen. Für 16 Kinder wurde ein Wechselantrag zum Ganztagsunterricht an der THS gestellt. Für den Halbtagsunterricht der FES gab es sechs Wechselanträge. Seit im April klar war, dass an der Theodor-Heuss-Schule (THS) eine Ganztagesgrundschule eingeführt wird (das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem Antrag zugestimmt), geht es mit großen Schritten auf die Umsetzung zu. Ab September ist es mit dem neuen Schuljahr 2021/22 so weit, die neuen Erstklässler werden dort erstmals ganztägig beschult. Die Bauarbeiten laufen schon seit vielen Monaten. Es begann mit den notwendig gewordenen Brandschutzmaßnahmen, die auf den ersten Blick erkennbar sind: z. B. am äußeren Treppenturm als zweiter Rettungsweg und am umgestalteten Foyer. In der Folge Die Mensa muss noch fertiggestellt werden Fotos: Gemeinde

6 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Auch der Caterer für die Mensa steht fest; in dieser Woche stimmte der Gemeinderat für die Firma Kidsmeal GmbH aus Wilhelmsfeld. Die Eltern schließen direkt die Verträge mit der Firma ab, das Menü kostet 4,49 pro Essen. Die Eltern können mit ihren Kindern aus drei Hauptmenüs auswählen, von montags bis donnerstags wird die Mensa beliefert. Die neue Schulform soll nach und nach stufenweise eingeführt werden. Im September wird die Ganztagesgrundschule zunächst in der ersten Klasse realisiert. Mit jedem Schuljahr werden die neuen Erstklässler in den Genuss des Angebots kommen, so dass die Ganztagesgrundschule sukzessive umgesetzt wird. Nachruf Im Alter von 87 Jahren verstarb unsere ehemalige Gemeindebedienstete Renate Mittmann Die Verstorbene trat im Jahr 1971 in den Dienst der Gemeinde Oftersheim, zunächst als Mitarbeiterin im Rechnungsamt wurde ihr die Leitung der Gemeindekasse übertragen, die sie bis zum ihrem Renteneintritt im Jahr 1993 innehatte. In Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von einer engagierten, zuverlässigen und freundlichen Mitarbeiterin. Wir werden ihr ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihren Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Gemeinderat, Verwaltung und Personalrat der Gemeinde Oftersheim Jens Geiß, Bürgermeister Amtliches der Gemeindeverwaltung Probealarm Am Samstag, 24. Juli 2021 wird um Uhr für die fünf Sirenen in der Gemeinde Oftersheim ein Probealarm ausgelöst. Bekanntmachung Am Dienstag, , 18:00 Uhr, findet im Rose-Saal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt statt. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen. Auf der Tagesordnung steht: 1. Flst. Nr. 425/3, Mozartstraße Flst. Nr. 3329, Wald - Distrikt Schwetzinger Hardt 3. Flst. Nr. 4272, Am Waldfrieden Flst. Nr. 6825, Reinhold-Frank-Straße 6 5. Bekanntgabe bereits erteilter Stellungnahmen 6. Sonstiges 7. Bekanntgaben 8. Anfragen Oftersheim, Jens Geiß Bürgermeister Das Bauamt informiert: Einseitiges Halteverbot in der Luisenstraße Wegen der Kanalsanierungsarbeiten in der Mannheimer Straße (Bauabschnitt 2 zwischen Luisenstraße und Wilhelmstraße) ist in der Luisenstraße ein einseitiges Halteverbot eingerichtet worden; es gilt montags bis freitags von 7.00 bis Uhr. Der Grund: Es werden mehrere Schwertransportlieferungen für die Baumaßnahme erwartet. Die Luisenstraße und die Wilhelmstraße sind zwar an der Mannheimer Straße zur Sackgasse geworden, dafür wurde jedoch jeweils ein Wendehammer eingerichtet, so dass die Geschäfte weiterhin mit den Fahrzeugen angefahren werden können. Das Ordnungsamt informiert: Straßensperrungen am aufgrund der Demonstration Dorfpride Am Samstag, , findet in Oftersheim die Demonstration Dorfpride statt. Die Route verläuft über die Freiherr-vom- Stein-Straße, Eichendorffstraße, Mannheimer Straße, Heidelberger Straße, Hardtwaldring, Fohlenweide und wieder zurück über die Heidelberger Straße, Mannheimer Straße und Freiherr-vom- Stein-Straße. Aufgrund der Demonstration werden folgende Halteverbotstrecken für den Samstag, ab 11:00 Uhr eingerichtet: Freiherr-vom-Stein-Straße (vom Kreuzungsbereich Eichendorffstraße bis zur Freiherr-vom-Stein-Straße 21) Heidelberger Straße (ab dem Kreuzungsbereich Silcherstraße bis zum J&S Kfz-Service) Fohlenweide (vom Hardtwaldring aus Richtung Heidelberger Straße, komplette rechte Seite) Zudem steht der Parkplatz hinter der Kurpfalzhalle an dem Tag ausschließlich für die Teilnehmer*innen der Demonstration zur Verfügung. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Während der Demonstration werden die Zufahrten zu der Route zeitweise voll gesperrt. Die Heidelberger Straße wird ab ca. 15:00 Uhr nicht mehr befahrbar sein. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Beachtung und Verständnis. (Informationen zur Dorfpride unter Was sonst noch interessiert ) Foto: Gemeinde Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein! Foto: Esebene/thinkstock

7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr fest: EUR , , , , , , , , , , , , , , ,

8 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Gemeinde Oftersheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote außerhalb des Unterrichts Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 2 und 13 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim am folgende Satzung beschlossen. 1 Gebührenpflicht (1) Die Gemeinde Oftersheim erhebt nach dieser Satzung Gebühren für die Benutzung der kommunalen Betreuungsangebote außerhalb des Unterrichts. (2) Die Gebühren sind monatlich für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig, ob im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) das Angebot tatsächlich in Anspruch genommen wurde oder nicht. (3) Die Gebühren sind für elf Monate zu entrichten. Der Monat August ist gebührenfrei mit Ausnahme bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung in diesem Zeitraum. In diesem Fall wird eine Benutzungsgebühr gem. 3 Abs. 1 b) fällig. 2 Gebührenschuldner Zur Zahlung der Entgelte sind die Personensorgeberechtigten, deren Kind(er) in die Betreuungsgruppe aufgenommen wird (werden), verpflichtet. Mehrere Personensorgeberechtigte sind Gesamtschuldner. 3 Benutzungsgebühren (1) Folgende Gebühren werden festgesetzt: a) Kernzeitbetreuung: (Betreuungszeit von 7.30 Uhr Uhr (Halbtagsschüler FES und THS) bzw. bis Uhr (Ganztagsschüler THS)) Die monatliche Benutzungsgebühr für die Kernzeitbetreuung beträgt bei täglicher Nutzung maximal 85,00 EUR Die monatliche Benutzungsgebühr wird nach dem zu versteuernden Familieneinkommen wie folgt gestaffelt: bis 2.500,00 EUR/Monat: 30,00 EUR/Monat bis 3.000,00 EUR/Monat: 45,00 EUR/Monat bis 3.500,00 EUR/Monat: 65,00 EUR/Monat über 3.500,00 EUR/Monat 85,00 EUR/Monat b) Wöchentliche Gebühr für die Ferienbetreuung beträgt 60,00 EUR bei einer Betreuungszeit von Uhr (Zeitmodell 1). Die wöchentliche Benutzungsgebühr wird nach dem zu versteuernden Familieneinkommen wie folgt gestaffelt: Bis 2.500,00 EUR/Monat: 15,00 EUR/Woche Bis 3.000,00 EUR/Monat: 25,00 EUR/Woche bis 3.500,00 EUR/Monat: 40,00 EUR/Woche über 3.500,00 EUR/Monat: 60,00 EUR/Woche Wöchentliche Gebühr für die Ferienbetreuung beträgt 85,00 EUR bei einer Betreuungszeit von Uhr (Zeitmodell 2). Die wöchentliche Benutzungsgebühr wird nach dem zu versteuernden Familieneinkommen wie folgt gestaffelt: Bis 2.500,00 EUR/Monat: 40,00 EUR/Woche Bis 3.000,00 EUR/Monat: 50,00 EUR/Woche bis 3.500,00 EUR/Monat: 65,00 EUR/Woche über 3.500,00 EUR/Monat: 85,00 EUR/Woche Eine gebührenrelevante Inanspruchnahme dieses Angebotes an einzelnen Tagen ist nicht möglich. Die nach dem Verpflegungsvertrag ( 6 der Satzung über die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote an den örtlichen Grundschulen außerhalb des Unterrichts) anfallenden Verpflegungskosten sind hierin nicht enthalten. c) Die monatliche Benutzungsgebühr für die Betreuung im Rahmen des Horts an der Schule beträgt bei täglicher Nutzung maximal 180,00 EUR (Angebot fällt ab dem Schuljahr 2024/25 weg und gilt ab sofort nur noch für die Schuljahrgänge 2017/ /21) Die monatliche Benutzungsgebühr wird nach dem zu versteuernden Familieneinkommen wie folgt gestaffelt: bis 2.500,00 EUR/Monat: 40,00 EUR/Monat bis 3.000,00 EUR/Monat: 70,00 EUR/Monat bis 3.500,00 EUR/Monat: 120,00 EUR/Monat über 3.500,00 EUR/Monat 180,00 EUR/Monat Die nach dem Verpflegungsvertrag ( 6 Abs. 1 der Satzung über die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote an den örtlichen Grundschulen außerhalb des Unterrichts) anfallenden Verpflegungskosten sind hierin nicht enthalten.

9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr d) Die Benutzungsgebühr für die Verbundbetreuung beträgt bei täglicher Nutzung maximal 235,00 EUR (Angebot fällt ab dem Schuljahr 2024/25 weg und gilt ab sofort nur noch für die Schuljahrgänge 2017/ /21) Die monatliche Benutzungsgebühr wird nach dem zu versteuernden Familieneinkommen wie folgt gestaffelt: bis 2.500,00 EUR/Monat: 65,00 EUR/Monat bis 3.000,00 EUR Monat: 105,00 EUR/Monat bis 3.500,00 EUR/Monat: 165,00 EUR/Monat über 3.500,00 EUR/Monat: 235,00 EUR/Monat Die nach dem Verpflegungsvertrag ( 6 Abs. 1 der Satzung über die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote an den örtlichen Grundschulen außerhalb des Unterrichts) anfallenden Verpflegungskosten sind hierin nicht enthalten. (2) Grundsätzlich ist die jeweilige monatliche/wöchentliche Höchstgebühr zu zahlen. (3) Wird ein Ermäßigungsantrag gestellt, tritt die Ermäßigung ggf. zum Ersten des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist, in Kraft. Maßgebende Begründungsunterlagen für den Ermäßigungsantrag ist der Lohnsteuer-/Einkommensbescheid des Vorvorjahres. Verringert sich das Familieneinkommen im Antragsjahr nachweislich gegenüber dem Vorvorjahr, ist das Einkommen des lfd. Jahres maßgebend. (4) Die Voraussetzungen für die Ermäßigung müssen durch jährliche Vorlage des entsprechenden Steuerbescheides/der erforderlichen Unterlagen nachgewiesen werden. Werden die Unterlagen später als im Januar vorgelegt, gilt Abs. 3 Satz 1 entsprechend. (5) Nimmt gleichzeitig mehr als ein Kind einer Familie die Betreuung in Anspruch, ermäßigt sich die zu zahlende Benutzungsgebühr für das zweite (jüngere) Kind um 50 v.h. der maßgebenden Gebühr. Für das dritte und jedes weitere Kind wird keine Gebühr erhoben. (6) Während den Ferien, Schließungszeiten der Betreuungsgruppen und bei Fehlen des Kindes sind die Benutzungsgebühren zu zahlen. Im letzteren Falle so lange, bis das Kind abgemeldet oder ausgeschlossen wird. (7) Bei tageweiser Nutzung ist 1/5 der monatlichen Gebühr gem. Abs. 1 a und c-d zu zahlen. (8) In besonderen Notlagen und sozialen Härtefällen kann der Bürgermeister die Gebühr ermäßigen oder erlassen. 4 Entstehung/Fälligkeit (1) Die Pflicht zur Zahlung der Benutzungsgebühr entsteht mit dem 1. Kalendertag des Benutzungsmonats und endet mit Ablauf des letzten Kalendertages des Benutzungsmonats. Erfolgt die Aufnahme nach dem 14. eines Monats, ermäßigt sich die zu zahlende Benutzungsgebühr um 50 v.h. der maßgebenden Gebühr. (2) Die monatliche Benutzungsgebühr ist jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig. (3) Bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung wird die Gebühr im Nachhinein, mit einer zweiwöchigen Frist, fällig. Erfolgt nicht spätestens drei Wochen vor dem ersten Tag der Ferienbetreuung eine schriftliche Abmeldung gegenüber dem Träger der Betreuungseinrichtung, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 v.h. der maßgebenden Benutzungsgebühr fällig. 5 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote außerhalb des Unterrichts in der Fassung vom außer Kraft. Oftersheim, Jens Geiß Bürgermeister Hinweis: Nach 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

10 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Gemeinde Oftersheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote an den örtlichen Grundschulen außerhalb des Unterrichts Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim am folgende Satzung beschlossen. 1 Aufgaben Die außerschulische Betreuung in Form eines freiwilligen Betreuungsangebotes durch die Gemeinde Oftersheim hat die Aufgabe Grundschüler der Theodor-Heuss-Grundschule und der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichtes in der Zeit von 7.30 Uhr bis Uhr bzw. bis Uhr mit spielerischen und freizeitbezogenen Aktivitäten zu betreuen. Unterricht und qualifizierte Hausaufgabenbetreuung (nur Hausaufgabenaufsicht) finden nicht statt. Die Betreuung schulpflichtiger Kinder, die die Klassen 1 bis 5 anderer Schulen besuchen, ist für diejenigen möglich, die ihren Hauptwohnsitz in Oftersheim haben. 2 Aufnahme/Aufnahmebedingungen (1) Die Aufnahme eines Kindes erfolgt zum Ersten oder zum 15. des Kalendermonats, der der Anmeldung folgt. Beginnt das Betreuungsjahr während eines Monats, erfolgt die Aufnahme zu diesem Termin. Entsprechendes gilt für Neuaufnahmen nach den Ferien. (2) Die Aufnahme der Schulkinder erfolgt im Rahmen der personellen und räumlichen Kapazitäten der Einrichtungen und ist für alleinerziehende und berufstätige (beide) Eltern vorgesehen. Eine Arbeitsbescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht. (3) Die Anmeldung für die Ferienbetreuung muss spätestens drei Wochen vor dem ersten Ferientag erfolgen. (3) Durch die Teilnahme an der außerschulischen Betreuung an den Grundschulen in Oftersheim entsteht ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis. 3 Abmeldung (1) Die Abmeldung von der außerschulischen Betreuung sollte grundsätzlich mit einer einwöchigen Frist auf das Ende eines Monats erfolgen. Schriftform ist erforderlich. (2) Die Abmeldung von der Ferienbetreuung kann nur mit einer mindestens dreiwöchigen Frist vor Beginn des ersten Betreuungstages erfolgen. Schriftform erforderlich. (3) Die An- und Abmeldung ist während eines Schuljahres grundsätzlich nur einmal möglich. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. Für Kinder, die die Grundschule zum Ende des Schuljahres verlassen und die Betreuungsangebote der außerschulischen Betreuung bis zum Ende des Schuljahres besuchen, erübrigt sich die schriftliche Abmeldung. 4 Ausschluss (1) Sofern ein Kind länger als vier Wochen unentschuldigt die Betreuung nicht mehr in Anspruch nimmt, kann der Platz anderweitig belegt werden. (2) Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist auch bei überdurchschnittlichem Störverhalten von Kindern möglich. (3) Ein Ausschluss kann bei Nichtzahlen von zwei aufeinanderfolgenden Monatsgebühren, trotz Mahnung und schriftlicher Androhung, erfolgen. Der Ausschluss des Kindes erfolgt dann durch schriftlichen Bescheid, er ist unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen anzudrohen. 5 Öffnungszeiten (1) Die Betreuungsangebote sind regelmäßig mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, der über die von der Gemeinde angebotenen Zeit der Ferienbetreuung hinausgehenden Ferientage, des Heiligen Abends und Silvester geöffnet: Kernzeitbetreuung an der Friedrich-Ebert-Schule und der Theodor-Heuss- Schule (für Halbtagsschüler) jeweils von Montag bis Freitag inklusive Unterricht von 7.30 Uhr bis Uhr Kernzeitbetreuung an der Theodor-Heuss-Schule (für Ganztagsschüler) jeweils von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis Uhr und am Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr Hort an der Schule (Betreuungsort: Friedrich-Ebert-Schule) jeweils von Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr (Angebot fällt ab dem Schuljahr 2024/25 weg und gilt ab sofort nur noch für die Schuljahrgänge 2017/ /21) Verbundbetreuung jeweils von Montag bis Freitag inklusive Unterricht von 7.30 Uhr bis Uhr (Angebot fällt ab dem Schuljahr 2024/25 weg und gilt ab sofort nur noch für die Schuljahrgänge 2017/ /21) (2) Es besteht die Möglichkeit, regelmäßig eine tageweise Nutzung in Anspruch zu nehmen. (3) In den Ferien bietet die Gemeinde Oftersheim an sieben Wochen (davon dreieinhalb Wochen in den Sommerferien) eine Ferienbetreuung jeweils von 7.30 bis Uhr bzw. bis Uhr entweder an der Friedrich-Ebert-Schule oder an der Theodor- Heuss-Schule an. Voraussetzung hierfür ist allerdings die verbindliche Anmeldung von mindestens sechs Kindern pro Betreuungswoche aus unterschiedlichen Haushalten. Das gilt auch, wenn für den Zeitraum zwischen Uhr und Uhr zu wenig Anmeldungen vorliegen.

11 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr Sollten aufgrund der Anmeldezahlen die räumlichen und/oder personellen Kapazitäten nicht ausreichen, behält sich die Gemeinde vor, einen Arbeitgebernachweis von beiden Elternteilen zu verlangen, der bescheinigt, dass diese in der jeweiligen Woche keinen Urlaub nehmen dürfen. (4) Muss eine Betreuungsgruppe aus besonderem Anlass (z.b. Erkrankung, dienstliche Verhinderung, Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten) geschlossen bleiben, werden die Eltern hiervon unterrichtet. 6 Verpflegung (1) Wird das Betreuungsangebot Hort an der Schule oder Verbundbetreuung gewählt, ist regelmäßig ein Verpflegungsvertrag für die Tage der Betreuung, mit dem von der Gemeinde beauftragten Unternehmen abzuschließen. (Angebot fällt ab dem Schuljahr 2024/25 weg und gilt ab sofort nur noch für die Schuljahrgänge 2017/ /21) 7 Gebühren Für die Benutzung der außerschulischen Betreuung wird eine Benutzungsgebühr gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote außerhalb des Unterrichts erhoben. 8 Versicherung (1) Da die Betreuung auch an schulfreien Tagen (Schulferien) stattfindet und hier kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, wird den Eltern der Abschluss einer freiwilligen Schülerzusatzversicherung empfohlen. (2) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. (3) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Personensorgeberechtigten. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 9 Regelung in Krankheitsfällen (1) Dürfen die Kinder in Krankheitsfällen die Schule nicht besuchen, dürfen sie auch nicht an der Betreuung teilnehmen. (2) Treten Erkrankungen während Schulferienzeiten auf, an denen die Betreuung angeboten wird, dürfen die Kinder insbesondere in den nachfolgend genannten Fällen die Betreuungsgruppen nicht besuchen: Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber. (3) Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (z.b. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, Läusebefall, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) muss der Betreuungskraft sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. (4) Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit auch in der Familie die Betreuungsgruppe wieder besuchen darf, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. 10 Aufsicht Die Aufsichtspflicht des Trägers der Betreuungsgruppen beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit Verlassen der Betreuungsgruppe durch das Kind spätestens nach Ende der vereinbarten Betreuungszeit. 11 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote an den Grundschulen außerhalb des Unterrichts in der Fassung vom außer Kraft. Oftersheim, Jens Geiß Bürgermeister Hinweis: Nach 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

12 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin für Sie da auch während der Corona Pandemie Das Rathaus hat auch weiterhin für Sie geöffnet. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter Telefon: oder E Mail: buergerbuero@o ersheim.de Nutzen Sie bi e die Termine Ihr Anliegen wird sofort bearbeitet und Sie haben keine Wartezeit. Wegen kleiner Wartebereiche lässt sich das Besucherau ommen im Rathaus mit Terminen leichter steuern. Das dient Ihrem Schutz und auch dem Schutz der Mitarbeiter*innen. Eingeschränkt geöffnet ist montags und donnerstags von 8 bis 10 Uhr, dienstags von 15 bis 17 Uhr. In diesen Zeiten können Sie z. B. Ausweise oder Mülltüten abholen oder Dokumente beglaubigen lassen auch ohne Termin. Sicherlich lässt sich das ein oder andere Anliegen aber auch telefonisch oder per E Mail erledigen. Heiraten in Oftersheim Trautermine für das Jahr 2022 Den Bund fürs Leben zu schließen, das ist ein ganz besonderes Ereignis. Um diesen Tag so individuell wie möglich gestalten zu können, kann jedes Brautpaar den Ort der Eheschließung in Deutschland frei auswählen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist jedoch das Standesamt, in dessen Bezirk die beiden Verlobten wohnhaft sind. Bei getrennten Wohnsitzen besteht die Möglichkeit, eines der zuständigen Standesämter auszuwählen. Für die Terminvergabe sowie für Informationen über die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Unterlagen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt standesamt@oftersheim.de, auf. Trauungen sind dienstags, mittwochs und freitags um 10:30 Uhr und 11:30 Uhr im Trauzimmer im Rathaus möglich. Zusätzlich zu den regulären Trauzeiten gibt es die im Folgenden aufgeführten Samstagstermine, die von Mai bis September im historischen Ambiente des fränkischen Bauernhofs auf dem Anwesen Mannheimer Straße 59, in der Scheune stattfinden. Termine für das Jahr 2022: :30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer Rathaus) :30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer Rathaus) :30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer Rathaus) :30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer Rathaus) :00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune) :00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune) :00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune) :00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune) :00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune) :30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer Rathaus) :30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer Rathaus) :30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer Rathaus) Hinweise: Für die Trautermine in der historischen Scheune wird zusätzlich zur konventionellen Trauungsgebühr eine Gebühr in Höhe von 250 Euro erhoben. In der Gebühr sind die Vornahme der Trauung außerhalb des Rathauses sowie die Überlassung der Räumlichkeiten und der Bistrotische im Anwesen Mannheimer Straße 59, jedoch kein Sekt oder andere Getränke enthalten. Dem Brautpaar steht der Innenhof mit der Scheune für eine volle Stunde im Anschluss an die Trauung zur Verfügung. Foto: Gemeinde

13 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr Die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren in das Trauzimmer des Rathauses ist nicht gestattet. Fotoaufnahmen während der Trauung sind gestattet das Filmen, Streamen oder Tonaufnahmen der Zeremonie ist allerdings aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aller Beteiligten verboten. Das Werfen von Reis und Blumenschmuck sowie Konfetti (Kanonen) ist nicht erlaubt. Sollten Sie einen Umtrunk vor dem Rathaus geplant haben, muss jeglicher Abfall mitgenommen werden. Das Entsorgen des Abfalls in den öffentlichen Müllbehältern ist nicht gestattet. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Standesamt unter der Tel.: 06202/ oder 109 gerne zur Verfügung. Reduzierte Gästezahl bei Trauungen Wegen der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen finden Trauungen, abhängig von der Größe des Trauraums, bis auf Weiteres mit einer reduzierten Gästezahl statt. Folgende Personenzahlen sind momentan zulässig: Trauung im Trauzimmer: 10 Personen (inkl. Brautpaar, Gästen, Kindern, Trauzeugen, Fotograf und etwaigem Dolmetscher) zzgl. Standesbeamter Trauung in der Scheune: 30 Personen (inkl. Brautpaar, Gästen, Kindern, Trauzeugen, Fotograf und etwaigem Dolmetscher) zzgl. Standesbeamter Dies ist die absolute Personenobergrenze, unabhängig davon, ob Gäste oder Brautpaar geimpft, genesen oder getestet sind. Maskenpflicht Sowohl der Standesbeamte als auch das Brautpaar sind während der Trauung von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Gäste müssen auch während der Trauung eine FFP2- oder eine medizinische Maske tragen. Erfassung der Kontaktdaten Wir bitten das Brautpaar, zur Trauung eine ausgefüllte Gästeliste mitzubringen. Alternativ können sich alle Gäste in der Scheune mittels der Luca-App einloggen. Bücherei Jugend, Familie, Freizeit Weiterbildung Bücherei geöffnet - mit Termin Gemeinde Oftersheim Die Maskenpflicht (medizinische Maske od. FFP2) und die Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin. Bitte melden Sie Ihren Besuch in der Bücherei telefonisch zu unseren Öffnungszeiten (Tel /597155) an. Der Einlass erfolgt über den Fahrstuhl, der Ausgang über das Treppenhaus. Bitte zum Termin am Fahrstuhl klingeln, Besuche mit dem Kinderwagen bitte anmelden. Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Uhr und Uhr, Fr., Uhr, Dienstag geschlossen Die Regelungen gelten befristet und werden laufend an die aktuelle Situation angepasst. Tagesaktuelle Einzelheiten und Änderungen gibt es unter: Foto: valentinrussanov/e+/getty Images Plus» Ende des amtlichen Teils Für den Inhalt der in den nachfolgenden Rubriken abgedruckten Beiträge sind die jeweiligen Institutionen, Parteien, Vereine und Organisationen zuständig. Die Gemeinde übernimmt für die Richtigkeit des Inhalts keine Verantwortung. Die Autorinnen und Autoren werden dringend gebeten, ihre Texte immer mit einem Namen zu versehen. Andernfalls können sie nicht abgedruckt werden. Wir bitten um Beachtung! GEMEINSAM GEGEN CORONA MASKE TRAGEN! Jugendzentrum in Selbstverwaltung Oftersheim e.v. Wochenprogramm KW 30 Mo., Offener Bereich: Uhr: Schülertreff für alle 6- bis 13-Jährigen Uhr: Teenstreff (für 10- bis 15-Jährige)* & Jugendcafé ab 16 Jahre Gruppenangebot: Uhr: Tool Time werken mit Sebastian für Kinder von 8 12 Jahre Di., Offener Bereich: Uhr: Schülertreff für alle 6- bis 13-Jährigen Uhr: Teenstreff (für 10- bis 15-Jährige)* & Jugendcafé ab 16 Jahre Mi., Offener Bereich: Uhr: Schülertreff für alle 6- bis 13-Jährigen Uhr: Teenstreff (für 10- bis 15-Jährige)* & Jugendcafé ab 16 Jahre Do., Offener Bereich: Uhr: Ferientreff für alle 6- bis 13-Jährigen Uhr: Teenstreff (für 10- bis 15-Jährige)* & Jugendcafé ab 16 Jahre

14 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Gruppenprogramm: Uhr: Milchshakes für alle von 6 12 Jahre Uhr: Milchshakes für Jugendliche Fr., Offener Bereich: Uhr: Ferientreff für alle 6- bis 13-Jährigen Uhr: Teenstreff (für 10- bis 15-Jährige)* & Jugendcafé ab 16 Jahre *Kinder von Jahren bis 18:00 Uhr Was eignet sich da besser, als sich um ein eigenes Blumenbeet im (Kinder-)Garten zu kümmern? Nach den vielen Einschänkungen die uns leider schon einige Zeit begleiten, ist dies eine super Möglichkeit, um sich im Freien zu beschäftigen und den Kindern ein Gespür für die Natur zu vermitteln. Unsere Kinder lieben es im Sand zu buddeln oder mit Wasser zu spielen, auch das kommt beim Blumen pflanzen nicht zu kurz. Musikschule Bezirk Schwetzingen e.v. Sehenswert! Neues Video mit Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften Ab sofort ist auf der Homepage der Musikschule Schwetzingen ein neues Musikvideo mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zu sehen, welches auf gefällige Weise Einblick in mehrere Unterrichtsfächer gewährt. Als Musikliteratur liegt dem Video ein bekanntes Seemannslied über ein Walfang-Schiff zugrunde. Texte und Arrangements wurden von den Lehrkräften eigenständig auf die einzelnen Ensembles angepasst. Das Video spiegelt die Arbeit unserer Musikpädagogen während der Phase des Onlineunterrichts wider und gilt auch als Aufruf, sich zum ab Oktober 2021 beginnenden neuen Schuljahr 2021/2022 an der Musikschule Bezirk Schwetzingen anzumelden. Ina Elter Fleißige Gartenhelfer im Einsatz Foto: Kindergarten So haben unsere Kinder mit großer Begeisterung die Erde umgegraben, Samen gesät und besonders gerne gegossen wobei nicht nur das Blumenbeet nass wurde. Voller Spannung beobachten wir nun täglich die Entwicklung von unserem Samenkorn zur ausgewachsenen Blume und sind gespannt, welche kleinsten Lebewesen wohl von einer duftenden Blumenwiese angelockt werden. Es ist ein regelrechtes Abenteuer für unsere Kinder zu sehen, was sie mit ihren eigenen Händen erschaffen haben. Spielerisch und aktiv wird somit das Bewusstsein und der Respekt gegenüber unserer Umwelt gestärkt. Gartenarbeit bedeutet aber nicht nur Arbeit und Verantwortung, sondern auch Entspannung und eine grüne Auszeit vom Alltag, die für alle ein Segen ist. Saskia Castellanos Kindergarten St. Kilian Schulkind raus, raus aus dem Haus Kindergärten, Schulen Martin-Luther-Kindergarten Wir pflanzen ein Blumenbeet Bald ist es so weit. Die Vorschulkinder des Martin-Luther-Kindergarten befinden sich im Endspurt und werden nun bald die Schule besuchen. Wie jedes Jahr dürfen unsere Vorschulkinder auch in diesem Jahr wieder an einem spannenden Projekt teilnehmen. Ein kleines Stück Verantwortung möchten wir unseren neuen Schulkindern so gerne noch mit auf ihren weiteren Weg geben. Fotos: Kiga

15 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr jubeln die Schulanfänger des Kath. Kindergartens St. Kilian. Die letzten Wochen vor den Sommerferien sind geprägt von Abschied nehmen. Nach den ereignisreichen Ausflügen ins Schwetzinger Schloss, bei dem die zukünftigen Schulkinder bei einer Schlosstour und einer Parkrallye allerhand Rätsel entschlüsseln und knacken mussten, trafen sich die Schulanfänger mit den Eltern und allen Erzieherinnen im Kindergarten, um ganz offiziell verabschiedet zu werden. Abschiedsstimmung mit kleinem Programm auf der Bühne, mit Picknick aus der Snack-Tüte, mit Überreichen der Sammelmappen und Abschiedsgeschenken unter jubelndem Applaus. Ein Abschied im Großen fiel wegen der momentanen Situation aus, da eine Gruppenmischung lt. Corona-Verordnung nicht möglich ist und so feierten wir in den Kooperationsgruppen einen Abschied unter Pandemie-Bedingungen und ließen es gleich zweimal krachen! Die Erzieherinnen packten dazu Picknick-Tütchen für jede Familie mit allerhand Leckereien, so dass daraus ein tolles Abschiedspicknick wurde. Es folgen noch die Andachten mit unserem Pastoralreferenten Herr Binder, der die Kinder für ihren weiteren Weg segnen wird und dann der endgültige große Rausschmiss der Schulkinder Schulkinder raus, raus aus dem Haus! Trotz diesem skurrilen letzten Kiga-Jahr blicken wir auf ein ereignisreiches Jahr mit den Großen zurück und lassen 20 Schulkinder und ihre Familien ziehen. Vergessen tun wir Euch auf keinen Fall dank der tollen Wimpelkette danke! Wir wünschen den Kindern und ihren Eltern für die neuen Herausforderungen alles Gute, viel Glück und Gottes Segen und wünschen allen einen guten Schulstart ohne Einschränkungen. Das Team des Kath. Kindergartens ist vor dem Regen geflüchtet und hat die vielen gesammelten Waldtiere im Klassenzimmer bestimmt und besprochen. Klassenlehrerin Frau Weirether hat die Tierchen hinterher wieder in den Wald gebracht. Die 2b hat eine winzige Gottesanbeterin und eine Blindschleiche gefangen. Die 4b hat die Leimbach durchstöbert und mit dem Senknetz eine Rotfeder gefangen. Die war so groß, dass sie nicht ins Aquarium gepasst hat. Die 4c hat auch eine Blindschleiche gefangen und einen frisch gegrabenen Dachsbau entdeckt, der inzwischen des nachts von unserer Wildkamera observiert wird. Die 1a hat auch eine Blindschleiche gefangen und haufenweise Grashüpfer und einen riesigen Körnerbock-Käfer im Flug (!) beobachten können. Mal sehen, was wir noch so alles erleben. Die ehemaligen Viertklässler des letzten Schuljahres 2019/20 haben sich schon öfter auf der Straße erkundigt, wann denn der versprochene und coronaverschobene Natur-AG-Viertklässler-Abschieds-Ausflug stattfindet. Habt Geduld und lest das Mitteilungsblatt. Irgendwann steht eine Einladung für euch drin. Und die Natur-AG-Kinder der jetzigen 4. Klassen? Die konnten sich dieses Schuljahr leider nur 3 Monate lang treffen und werden schon bald neue Abenteuer an anderen Schulen erleben. Aber einen Abschieds-Ausflug würden wir schon gerne mit euch machen. Wenn ihr nächste Woche mit eurer Klasse Abschied feiert, dann wird euch auch Post von der Natur-AG ausgeteilt werden. Macht s gut und besucht uns irgendwann mal wieder, wenn ihr Zeit und Lust habt. Ihr seid in der Natur-AG immer willkommen. Schöne Ferien an alle. Holger und Peter Peter-Gieser-Kindergarten Abrakadabra Simsalabim Ein besonderes Erlebnis hatten die Kinder des Peter-Gieser-Kindergartens am Donnerstag, den 15. Juli Nach langer Zeit der Pandemie besuchte uns der Zauberer und wurde schon mit großer Vorfreude erwartet. Die Kinder hielt es kaum noch auf ihren Plätzen, als er sich vorstellte und sich mit Zauberhut, Zauberweste und natürlich dem Zauberstab ausstattete. Es wurde immer lauter, als er schließlich zu zaubern anfing. Mithilfe einzelner Kinder verzauberte er zwei Tücher zu mehreren, ein leeres Malbuch zu einem bunt bemalten, und er ließ den Zauberwürfel verschwinden. Die Kinder halfen ihm bei jedem Zauberstück mit dem Zauberspruch: Abrakadabra Simsalabim und waren ganz erstaunt, als aus einem großen Zauberwürfel der Hund Brentano heraussprang. Tosenden Beifall gab es, als aus einer Kiste Taube Erich und aus einem Luftballon Taube Else gezaubert wurde. Als die Tauben mit einem weiteren Abrakadabra Simsalabim zu dem Hasen Max verzaubert wurden, konnte man lautes Raunen hören. Zum Schluss wurden aus unsichtbaren Früchten, die die Kinder einfingen und in eine Zauberbonbonmaschine warfen, Zauberbonbons. Die Kinder durften sich am Ende der Vorführung alle eines nehmen und verabschiedeten den Zauberer, Brentano, Else, Erich und Max mit einem lauten Beifall. Wir bedanken uns für die Entführung aus dem Kindergartenalltag und freuen uns schon auf den nächsten Besuch. Andrea Haase Endlich wieder Ausflug Foto: Peter Rösch Karl-Friedrich-Schimper-Gemeinschaftsschule Schwetzingen Nur was man schätzt, kann man schützen Leben an unserer Schule Das war knapp! Noch kurz vor den Ferien haben die Schulen grünes Licht bekommen, endlich Ausflüge machen zu dürfen und fast alle Klassen der FES haben sich entschlossen, die Natur rund um Oftersheim ein bisschen besser kennenzulernen: Den Wald, die Dünen, die Leimbach. (In Oftersheim ist die Bach weiblich!) So kann man zurzeit an jedem Tag der Woche eine andere Schulklasse mit ihren Lehrerinnen und einem der beiden (diplomierten und geimpften) Biologen Holger und Peter beim Erklimmen der Dünen beobachten oder beim Einstieg in die Leimbach. Und jeder Ausflug ist etwas ganz Besonderes: Die 2a Alina und Hanni haben alle Pflanzen zu den Abbildungen in ihrem Eierkarton gefunden und bestimmt Foto: KFS

16 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Es ging um Wahrnehmungsschulung, Kreativität, eine Atempause von dem stressigen Schulalltag und um biologisches Arbeiten, als die Klasse 9e der Karl-Friedrich-Schimper-Gemeinschaftsschule den Oftersheimer Wald besuchte. Trotz anfänglichem Regen tauchte die Gruppe in das üppige Grün des Waldes ein. Mit Klemmbrettern, Spiegeln, Postkarten und Müllbeuteln ausgerüstet, spazierten die SchülerInnen in Kleingruppen durch den Wald, um ihre Forscheraufträge umzusetzen. Diese waren ganzheitlich angesetzt und sollten das Ökosystem fächerübergreifend und mit allen Sinnen erfahrbar machen. Lausche den Geräuschen des Waldes. Was hörst du? Wie riecht der Wald? Gestalte mit Naturfarben eine Postkarte. Sammele Müll ein, den du auf deinem Weg findest. Wandele mithilfe des Spiegels durch die Baumkronen. Diese und ähnliche Aufträge sollten den SchülerInnen einen breiten Zugang zur Natur ermöglichen. Aber auch biologisches Arbeiten stand auf der Tagesordnung. So war es Auftrag, Naturphänomene zu fotografieren und Forscherfragen zu formulieren, in einem Eierkarton bestimmte Pflanzen zu finden, Bäume zu bestimmen und Blätter zu zeichnen. Endlich können wir mal wieder einen Ausflug machen, seufzt Alina, die entsprechend der Auflagen dennoch eine Maske trägt. Dadurch konnte das Thema Ökologie im Fach Biologie nicht nur theoretisch im Schulbuch sondern erfahrungs- und handlungsorientiert erlebt und gelernt werden. Denn nur was man schätzt, kann man auch schützen. Regine Bertram, Lehrerin an der KFS Seniorenbüro Liebe Seniorinnen, liebe Senioren, in loser Reihenfolge werden wir hier Quizfragen und Rezepte für die eigenen vier Wände abdrucken. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns über eine Rückmeldung unter Telefon Heute haben wir ein Quiz für Sie. Fragen + Antworten Kartoffeln als Beilage viel zu schade Mit welchen Farben sind die drei Kochtypen von Kartoffeln gekennzeichnet? Ev. Nachbarschaftshilfe Soziales DRINGEND NEUE HELFER UND HELFERINNEN GESUCHT! Die Evangelische Nachbarschaftshilfe ist eine Einrichtung, die es seit vielen Jahren in unserer Gemeinde gibt. Immer mehr Menschen benötigen Hilfe und Unterstützung im Alltag und suchen diese bei der organisierten Nachbarschaftshilfe. Um weiterhin den ständig steigenden Anfragen gerecht werden zu können, benötigen wir zusätzliche Unterstützung. Wir suchen Mitarbeitende, die sich einige Stunden in der Woche engagieren wollen (vormittags oder nachmittags), flexibel und belastbar sind sowie Freude am Umgang mit älteren Menschen haben. Sie werden in Ihrer Tätigkeit von der Einsatzleitung unterstützt und begleitet und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Das Team der Nachbarschaftshilfe umfasst zur Zeit 56 Helfer und Helferinnen und würde sich über weitere Mitarbeitende sehr freuen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an! Einsatzleitung: Maria Meyer, Tel Sandhäuser Str. 11, Oftersheim Ihre Bilder für artikelstar Grundfunktionen Seien Sie sich über die Grundfunktionen Ihrer Kamera bewusst. Finden Sie heraus, welche Qualitäten Sie mit einem sicheren Umgang erreichen können. Setzen Sie auf höchste Qualität, Sie werden es kaum schaffen, die derzeitigen Speicherkapazitäten der immer günstiger werdenden Speicherkarten vollständig auszunutzen. Grün = festkochend, rot = vorwiegend festkochend, blau = mehlig kochend. Wer war der erste Kartoffelkönig? Der preußische König Friedrich II. / ) Woraus werden Schupfnudeln hergestellt? Schupfnudeln oder Fingernudeln sind dicke Nudeln aus der süddeutschen und österreichischen Küche, die es in regional verschiedenen Namen, Rezepten und Variationen aus Roggen und Weizenmehl, Ei und seit der Einführung der Kartoffel im 17. Jahrhundert auch aus Kartoffelteiggibt Was versteht man unter Mar n Behaims Erdapfel? gefördert. Er erließ den sogenannten Kartoffelbefehl vom und ging als Kartoffelkönig in die Geschichte ein. hat den Kartoffelanbau in Deutschland sehr Er ist der älteste noch erhaltene Erdglobus und wird auch Behaimscher Erdapfel genannt. Er wurde von 1490 bis 1493 in Nürnberg hergestellt. Quelle Quiz: INFORM MITMACHBOX; BAGSO e.v.

17 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr Rhein-Neckar-Kreis Behördeninfos Impfzentren verzichten auf die Terminbuchung / Vorverlegung der Zweitimpftermine möglich Die drei Impfzentren des Rhein-Neckar-Kreises bieten seit Montag im Zentralen Impfzentrum (ZIZ) in Heidelberg sowie in den Kreisimpfzentren (KIZ) Weinheim und Sinsheim Impfungen ohne Termin an. Wer bereits einen Termin über die Hotline oder www. impfterminservice.de gebucht hatte, kann den Termin ganz normal wahrnehmen. Nur spontan Entschlossene müssen sich auf etwaige Wartezeiten einrichten. Die Impfzentren sind an allen drei Standorten von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Impfwillige können also spontan in einem der drei Impfzentren vorbeikommen; es gibt fast keine Voraussetzungen bis auf die Tatsache, dass man in den vergangenen zwei Wochen keine andere Impfung (z. B. gegen FSME) erhalten haben darf und ein amtliches Ausweisdokument mitbringen muss. Verimpft werden alle vier Vakzine nach diesem Schema: Montags bis freitags sowie sonntags die beiden mrna-impfstoffe (Biontech und Moderna) sowie freitags und samstags Johnson & Johnson (nur eine Impfung für den vollständigen Schutz nötig). Wegen der logistischen Abläufe in den Impfzentren ist eine Wahl des mrna-impfstoffs nicht möglich. Impfungen mit AstraZeneca werden allerdings nur im ZIZ an jedem Tag angeboten. Entsprechend der STIKO-Empfehlung können alle mit Astra- Zeneca erstgeimpften Personen nach dem heterologen Impfschema (Kreuzimpfung) ihre Zweitimpfung nach mindestens vier Wochen mit einem mrna-impfstoff erhalten. Die Zweitimpfung erfolgt entweder mit Moderna oder Biontech es besteht kein Wahlrecht hinsichtlich des mrna-impfstoffes für die Zweitimpfung. Vorverlegung der Zweitimpftermine Ab sofort bieten die Impfzentren des Rhein-Neckar-Kreises übrigens für Zweitimpftermine, die in der Zeit ab dem 19. Juli liegen, eine Vorverlegung des Termins über die -Adresse covidzweitimpfung@rhein-neckar-kreis.de an. Dazu muss in der Mail der Name, Geburtsdatum und Datum/ Ort sowie der Impfstoff der Erstimpfung stehen. Sie bekommen dann von uns einen neuen Zweittermin zugesendet. Gerne können Sie auch den gewünschten Ort (ZIZ Heidelberg, KIZ Weinheim, KIZ Sinsheim) Ihrer Zweitimpfung angeben. Wir werden versuchen, den Termin in einem unserer Impfzentren für Sie zu ermöglichen, erklärt der ärztliche Leiter der Impfzentren, Christoph Schulze. Die Mindestabstände von 21 Tagen (Biontech) bzw. 28 Tagen (Moderna und AstraZeneca) müssen dabei natürlich eingehalten werden. Lernlücken schließen: Bildungs- und Teilhabepaket fördert auch Nachhilfe Die Corona-Pandemie hat Schulkindern, Jugendlichen und deren Familien vieles abverlangt. Es kam zu Schulschließungen, Unterrichtsausfall und zur Umstellung auf das Lernen zu Hause. All diese Umstände konnten dazu führen, dass bei den Schülerinnen und Schülern Lernlücken entstanden sind, die nur durch eine gezielte Lernförderung ausgeglichen werden können. In dieser besonderen Situation geben das Jobcenter und das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises folgende Hinweise: Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Darunter fallen auch Leistungen für eine Lernförderung (Nachhilfe). Die Leistungen werden erbracht, wenn die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele zu erreichen und vor Ort keine ausreichenden schulischen Angebote existieren. Leistungen für Lernförderung zum Ausgleich pandemiebedingter Förderbedarfe können auch in den Sommerferien in der Zeit vom bis zum in Anspruch genommen werden, sofern keine schulischen Angebote zur Verfügung stehen. Für die Zeit ab der fünften Ferienwoche plant das Kultusministerium Angebote an den Schulen, um pandemiebedingte Lernlücken zu schließen. Betroffene Familien, die Lernförderung auch in der Zeit vom bis in Anspruch nehmen möchten, können sich direkt an das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis oder an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Jobcenters und des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis unter rhein-neckar-kreis.de/bildungundteilhabe zu finden. Deutschwegweiser geht online: Einführung einer Informationsseite zum Deutschlernen im Rhein-Neckar-Kreis Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es viele verschiedene Kursmöglichkeiten zum Deutschlernen. Aufgrund der Fülle des Angebots ist nicht immer einfach zu erkennen, welche Zielgruppe bei den Kursen angesprochen wird oder wer Zugang zu dem Lernangebot erhält. Die neue Webseite Deutschwegweiser unterstützt ab sofort dabei, den kürzesten Weg zum individuellen Deutschkurs zu finden. Sie bietet Informationen zu den verschiedenen Kursarten und zeigt Beratungsstellen auf. Zusätzlich kann man sich online zu Kursen nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch, einem Sprachförderprogramm des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, anmelden. Ab sofort ist der Deutschwegweiser des Rhein-Neckar-Kreises unter abrufbar. Ab dem kann die Anmeldung zu einem Sprachkurs nach der VwV Deutsch online vorgenommen werden. Zu beachten sind dabei die Voraussetzungen zur Kursteilnahme. Wer Fragen zum Deutschwegweiser hat, kann sich gerne an das Team Deutschsprachförderung der Stabsstelle Integration wenden: Kontakt: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Stabsstelle Integration, Julia Matthews, Tel , und Martina Bissinger, Tel , sprachfoerderung@rhein-neckarkreis.de Luther in Worms Bibel, Vernunft, Gewissen : Ausstellung im Kreisarchiv Im April 2021 jährte sich zum 500. Mal die Widerrufsverweigerung Martin Luthers vor Kaiser Karl V. auf dem Wormser Reichstag von Anlässlich der Wiederkehr dieses kirchenhistorisch wie weltpolitisch bedeutenden Ereignisses zeigt das Kreisarchiv in Ladenburg vom 30. Juli bis 15. Oktober 2021 die Ausstellung Luther in Worms Bibel, Vernunft, Gewissen. Die von Herbert Kempf kuratierte Ausstellung, die bereits von April bis Anfang Juli 2021 in der Feudenheimer Kulturkirche Epiphanias zu sehen war, macht damit auch in Ladenburg Station. Im Mittelpunkt der überwiegend aus der umfangreichen Bücherund Bibelsammlung Herbert Kempfs erarbeiteten Kabinettausstellung steht Luthers Auftreten vor den Reichsständen in Worms am 17. und 18. April Trotz des von Papst Leo X. verhängten Kirchenbanns und der drohenden Reichsacht weigerte sich Luther unter Berufung auf die Vernunft und sein Gewissen, vor dem Kaiser seine Schriften zu widerrufen. Diese gegen die Autorität des Kaisers und die Macht der römischen Kirche gerichtete Verweigerung des Wittenberger Theologieprofessors stellt bis heute die entscheidende Wegscheide der modernen Kirchen- und Reformationsgeschichte dar. Untrennbar verbunden mit diesem von den Anhängern Luthers stilisierten Mythos Worms ist seitdem der ihm (nachträglich) zugeschriebene Ausspruch Hier stehe ich und kann nichts anders. Die sehenswerte Ausstellung wird am 29. Juli 2021 um 19 Uhr von Landrat Stefan Dallinger eröffnet und kann in der Zeit vom 30. Juli bis zum 15. Oktober 2021, jeweils von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr und an Freitagen von

18 18 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr bis 12 Uhr besucht werden. Der Eintritt ist frei. Zudem ist sie an den beiden Sonntagen (5. September und 10. Oktober 2021) jeweils von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Kurator Herbert Kempf, der bei der Vernissage gemeinsam mit Pfarrerin Dorothee Löhr in die Ausstellung einführt, wird auch am Mittwoch, 25. August 2021, sowie am Mittwoch, 29. September 2021, jeweils ab 17:30 Uhr eine Führung durch die Ausstellung anbieten. Für die Teilnahme an den Führungen ebenso wie für die Teilnahme an der Vernissage am 29. Juli 2021 sind aufgrund der aktuellen Pandemieregelungen Voranmeldungen mit der Erhebung der Kontaktdaten zwingend notwendig. Interessierte sollen sich deshalb möglichst frühzeitig telefonisch beim Kreisarchiv (Tel ) bzw. per (kreisarchiv@rhein-neckarkreis.de) anmelden. Metropolregion Rhein-Neckar (Re)Launch der Ehrenamtsplattform Wir schaffen was Die Metropolregion Rhein-Neckar, bekannt für ihre Arbeit zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Region und als treibende Kraft des Freiwilligentags der Metropolregion Rhein-Neckar, baut die Unterstützung des Ehrenamts weiter aus. Ein Meilenstein ist dabei die Ausweitung der Website des Freiwilligentags zu einer regionalen Plattform für Ehrenamt und Engagement. Bislang stand die Adresse de allein für den seit 2008 alle zwei Jahre stattfindenden Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar mit regelmäßig mehreren Tausend Teilnehmern in gleichzeitig drei Bundesländern der größte Freiwilligentag in Deutschland. Die nun freigeschaltete neue Plattform unter dem schon bekanntem Namen soll Freiwilligen künftig dabei helfen, Ehrenamtsmöglichkeiten in ihren und den angrenzenden Kommunen, auch länderübergreifend, zu entdecken und wahrzunehmen. Damit soll das Ehrenamt in der Region auf digitaler Basis nachhaltig gestärkt und vernetzt werden getreu dem Motto Zusammen schaffen wir mehr. Auf der Seite zu finden sind nun eine Vielzahl an Qualifizierungsangeboten und Fördermöglichkeiten sowie aktuelle Meldungen und Informationen rund um das Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. Die Integration der länderübergreifenden Ehrenamtsbörse ist für den Herbst geplant. Der Freiwilligentag bleibt das zentrale Event zur Sichtbarmachung des regionalen Ehrenamts. Am Samstag, wird die achte Auflage stattfinden. Weitere Infos unter Häckselplatz Umwelt Öffnungszeiten des Häckselplatzes Mittwochs Uhr Uhr Samstags Uhr Uhr Pro Anlieferer und Öffnungstag beträgt 1 m³ 1,00 EUR. Bei einer Anlieferung von mehr als 1 m³ kostet jeder angefangene m³ 6,00 EUR. In diesem Fall wird auch der erste m³ berechnet. Anfahrt über Oberfeldweg/Grillhütte. KliBA Energieberatung Ein Service Ihrer Gemeinde Oftersheim Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung oder als Mieter beim Energiesparen tun können, erfahren Sie bei einer kompetenten und kostenfreien Initialberatung von der KLiBA. Sie ist eine erste Orientierungshilfe und hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten. Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! Bei der KLiBA können Sie kostenlos Strommessgeräte ausleihen. Das Messgerät kann die heimlichen Stromfresser entlarven. Es zeigt zwischen Steckdose und dem zu untersuchenden Gerät gesteckt den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. Damit lässt sich auch der Stromverbrauch durch Leerläufe beziehungsweise den Stand-by-Modus erkennen und verringern. Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Manfred Watzlawek natürlich kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Bauamt, Gewölberaum, Eichendorffstr. 2, vierzehntägig, donnerstags, nun am , zwischen 14 und 16 Uhr oder (KLiBA), info@kliba-heidelberg.de. Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune! Kirchliche Mitteilungen Evangelische Kirchengemeinde Oftersheim Veranstaltungen Sonntag :00 Gottesdienst (Pfrin. i. R. U. Gassner) Christuskirche Montag :30 Betreuungs- und Demenzcafé: Vergiss-mein nicht. Gemeindehaus Dienstag :00 Gymnastikgruppe: Lauf- und Walkingtreff am Siedlerheim/Hardtwaldsiedlung Hardtwaldsiedlung/Siedlerheim Mittwoch :45 Konfirmanden-Unterricht: Gruppe I Gemeindehaus 16:30 Konfirmanden-Unterricht: Gruppe II Gemeindehaus 19:00 Posaunenchor: Probe Christuskirche Alle Termine bis auf Weiteres unter Vorbehalt. Katholische Kirchengemeinde Schwetzingen Pfarrei St. Kilian Oftersheim Gottesdienste , Freitag 18:30 Uhr St. Pankratius Schwetzingen, Eucharistiefeier , Samstag 18:30 Uhr St. Josef Hirschacker, Eucharistiefeier 18:30 Uhr St. Nikolaus Plankstadt, Eucharistiefeier , Sonntag 10:30 Uhr St. Kilian Plankstadt, Eucharistiefeier 11:00 Uhr St. Pankratius Schwetzingen, Eucharistiefeier 19:00 Uhr St. Maria Schwetzingen, Eucharistiefeier - Gottesdienst mal anders - Livestream , Mittwoch 14:30 Uhr St. Nikolaus Plankstadt, Eucharistiefeier mit kfd und Senioren 18:30 Uhr St. Josef Hirschacker, Eucharistiefeier

19 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr , Donnerstag 18:30 Uhr St. Kilian Oftesheim, Eucharistiefeier 18:30 Uhr St. Maria Schwetzingen, Eucharistiefeier , Freitag 18:30 Uhr St. Pankratius Schwetzingen, Eucharistiefeier Anmeldung für die Teilnahme an Samstagabend- und Sonntag- Gottesdiensten erbeten unter Tel.: Pfarramt, /-15 oder per an: mit Angabe von Name, Vorname und gewünschter Gottesdienst. Bürgerfahrdienst zu den Gottesdiensten: Anmeldungen für die Fahrten mit dem Bürgerfahrdienst zu den Gottesdiensten erfolgen immer freitags Uhr bei Frau Denise Weber unter Bald sind Ferien - Gedanken zur Ferienzeit für Kinder Die Ferienzeit ist für viele eine ganz wertvolle, kostbare Zeit im Jahr. Viele Schätze können während dieser Zeit entdeckt werden: Ausspannen und zur Ruhe kommen kann ein solcher Schatz sein, Zeit für die Familie zu haben ebenfalls. Eigene Interessen zu entdecken und wahrzunehmen, kann auch ein solcher Schatz sein oder keine Hausaufgaben und kein Schulstress mehr, sondern Ausschlafen, Schwimmen, Spielen und Zeit für 1000 andere Dinge. Denken wir doch einmal darüber nach, was zu unseren eigenen Schätzen während der Ferienzeit zählt. Das Familiengottesdienstteam St. Nikolaus Plankstadt lädt alle Kinder ein, sich in der Kirche St. Kilian neben einem Flyer mit Gedanken zur Ferienzeit, auch ein Notizbüchlein und Bleistift zu holen und die eigenen Schätze oder Erlebnisse der Ferien zu notieren. Viel Spaß dabei! Gottesdienst mal anders in St. Maria, Schwetzingen Am 25. Juli um Uhr findet wieder ein Gottesdienst mal anders statt. Das Thema wird lauten: Gott macht aus unserem Wenigen viel. Damit mehr Personen teilnehmen und die geforderten Sicherheitsabstände gut eingehalten werden können, wird der Gottesdienst in der Schwetzinger Oststadt in der Kirche St. Maria, Uhlandstraße gefeiert. Der etwas andere Sonntagabendgottesdienst wird mit modernen Liedern durch Gesang, Geige und Gitarre sowie meditativen und aktiven Elementen gestaltet. Nach langer Zeit darf endlich auch wieder mitgesungen werden (mit medizinischem Mundschutz). So bietet sich eine gute Gelegenheit, das Wochenende in spiritueller Weise ausklingen zu lassen und Kraft und Stärke für die neue Woche zu tanken. Alle Interessierten sind wie immer herzlich eingeladen, bei dieser besonderen Art der Gottesdienstfeier dabei zu sein, an deren Ende die Möglichkeit zur Einzelsegnung besteht. Sie können sich zu den Bürozeiten im Kath. Pfarrbüro, Tel.: /-15 oder an: pfarramt@seelsorgeeinheit-schwetzingen.de anmelden, um einen Platz zu reservieren oder einfach vorbeischauen: Die restlichen Plätze werden bis zur zugelassenen Höchstzahl der Besucher vor Ort vergeben. Jehovas Zeugen Schwetzingen Aufgrund der aktuellen Situation finden die Gottesdienste von Jehovas Zeugen in deutscher und rumänischer Sprache aus Rücksicht auf die Gesundheit aller bis auf Weiteres interaktiv per Videokonferenz zu Hause statt. Die Einwahldaten erhalten Sie unter 06202/ Sonntag, :30 Uhr Besprechung anhand des Wachtturm-Artikels vom Mai: Wie wir im Dienst positiv bleiben können gestützt auf Prediger 11:6 10:10 Uhr Übertragung des Samstagvormittag-Programms des Regionalen Kongresses unter dem Motto: Durch Glauben stark! mit der Vortragsreihe Glauben zu entwickeln ist möglich und dem Vortrag Glaube ermöglicht ewiges Leben Dienstag, (Rumänisch), Mittwoch, , Donnerstag, :00 Uhr Schätze aus Gottes Wort: Neben dem wöchentlichen Bibelleseprogramm 5. Mose werden unter anderem die Themen behandelt: Das Leben ist für Jehova wertvoll und Warum befand sich das Gericht einer Stadt am Stadttor? 20:05 Uhr Es wird der zweite Teil von Kapitel 11 aus dem Buch Die reine Anbetung Jehovas endlich wiederhergestellt besprochen: Sprich mit den Söhnen deines Volkes Informationen zu Jehovas Zeugen finden Sie auf Horst Brockel Jehovas Zeugen organisieren Ersthilfe für Opfer der Flutkatastrophe nach Tief Bernd Freiwillige Helfer bei den Aufräumarbeiten Foto: JZ Die Helferteams lieferten beispielsweise zwischen Freitag und Sonntag mehrere Tonnen Lebensmittel und Trinkwasser sowie Toilettenpapier, Notstromaggregate und Trocknungsgeräte in besonders betroffene Regionen in den Kreisen Ahrweiler, Euskirchen, Rhein-Erft und Rhein-Berg. Darüber hinaus wurden mehrere Aufräumteams mit freiwilligen Helfern auch von außerhalb organisiert. Neben praktischen Hilfsdiensten leisteten sie vor allem seelsorgerischen Beistand, denn viele Opfer sitzen schockiert vor den Trümmern ihrer Existenz und haben traumatische Erlebnisse zu verkraften. Jehovas Zeugen leisten bereits seit vielen Jahren weltweit humanitäre Katastrophenhilfe. Auch in Deutschland konnte man sich bereits im Vorfeld als freiwilliger Helfer für den Katastrophenfall registrieren. Durch diese Vorarbeit ist die Informationskette jetzt im Ernstfall schnell geknüpft, sagt Thomas Lauterbach, Leiter des Katastrophenhilfskomitees für NRW. Es ist für uns als Christen selbstverständlich, zu helfen, wo wir können. Für die laufende Woche werden bereits weitere Teams mit freiwilligen Helfern organisiert sowie Spenden von lebensnotwendigen Mitteln auf den Weg gebracht. Horst Brockel Neuapostolische Kirche Schwetzingen Hölderlinstraße 4 So Uhr Gottesdienst Mi Uhr Gottesdienst mit Bezirksevangelist Matthias Brauner Die Präsenzgottesdienste finden unter Berücksichtigung der Corona-Schutzmaßnahmen statt. Ob Präsenzgottesdienste stattfinden, wird auf Basis eines Stufenplans entsprechend der Inzidenzen in den Landkreisen entschieden. Über die weitere Entwicklung wird jeweils kurzfristig auf unserer Internetseite der neuapostolischen Kirche Schwetzingen zeitnah informiert. Weitere Auskünfte erteilt der Gemeindevorsteher: Thomas Fink Telefon: 06202/ Thomas Bauer

20 20 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Vereine Fit-Fun-Ferien : Jetzt noch anmelden! MVO Musikverein Oftersheim e.v. Jahreshauptversammlung Musikverein Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Musikvereins Oftersheim findet am um 15:00 Uhr im Innenhof der Mannheimer Straße 59 statt. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder 3. Bericht über das Vereinsjahr 4. Bericht Finanzen und Kassenrevisoren 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Anträge, Anregungen und Verschiedenes Aus gegebenem Anlass wird dieses Jahr bei der Jahreshauptversammlung keine Bewirtung erfolgen. Außerdem werden die anstehenden Ehrungen voraussichtlich bei der Jahreshauptversammlung 2022 nachgeholt werden. Thorsten Schmidt Sängerbund Liederkranz Oftersheim e.v. Sänger, aufgepasst! Ab Freitag, 23.Juli beginnt unsere Singstunde um 20:00! Es gilt weiterhin die Coronaregeln zu beachten. Wolfgang Prox HG Handball Oftersheim/Schwetzingen HG-A-Jugend trifft auf bekannte Gegner Schaut man sich die Vorab-Karte der Einteilung zur Vorrunde der JBHL die der DHB kürzlich bekanntgab an, erscheint sie auf den ersten Blick recht verwirrend, unübersichtlich. Denn die Gebiete der acht Staffeln zu je sechs Teams mit insgesamt 48 Mannschaften überlappen sich in vielen Bereichen. Die Vertretung der HG wird in der einfachen Vorrunde in Staffel 8 auf gewohnte Gegner wie den deutschen Vizemeister Rhein-Neckar-Löwen, Konstanz, Allach und Balingen/Weilstetten treffen. Jetzt noch mitmachen beim 2. Kurpfälzer Solo-Lauf Am Sonntag, 25. Juli geht der 2. Kurpfälzer Solo-Lauf mit einem Abschlussevent für Läufer jedes Alters auf die Zielgerade. Die Organisatorinnen von TV 1864 Schwetzingen, TSV 1895 Oftersheim und HG Oftersheim/Schwetzingen stecken für die Läufer rund um den Sportplatz des TV Schwetzingen in der Sternallee verschiedene Strecken ab. Die Zeit wird in Zusammenarbeit mit br-timing gemessen. Am 25. Juli werden um 9 Uhr zunächst die 10-km-Läuferinnen und -Läufer auf die Strecke geschickt. Sie werden zweimal über die 5-km-Strecke geführt. Gegen Uhr folgt der 5-km-Lauf. Gegen 11 Uhr dürfen dann die Kinder auf die Strecke, um den 1-km-Lauf zu absolvieren. Hierzu werden sie über zwei je 500 Meter lange Runden auf dem Sportplatz mit verschiedenen Untergründen geschickt. Die Abschlussveranstaltung ist eine Gelegenheit für Gruppen, den Lauf gemeinsam zu absolvieren. Auch Einzelläufer sind herzlich willkommen. Ebenfalls mit von der Partie ist auch Fitness- und Personal-Trainer Christian Beck. Er bietet mit seinem Team den ganzen Tag über auf dem TV-Sportplatz verschiedene Kurse an. Die Anmeldung ist bis 24. Juli möglich unter Foto: HG Die HG-Handballer bieten in den Sommerferien, vom 2. August bis zum 10. September wieder eine Ferienbetreuung an. Für das Programm setzt sie die Vielzahl ihrer ausgebildeten und zertifizierten Jugendtrainer sowie Akteure der Jugend-, Damen- und Herrenteams ein. Die Kinder erwartet jeden Tag ein Programm aus Bewegung, Spielen und viel Spaß. Die HG-Ferienbetreuung findet jeweils von Montag bis Freitag von 8-13 Uhr auf dem Sportplatz des TSV Oftersheim (Hardtwaldsiedlung) statt. Mitmachen dürfen Kinder zwischen 6 u. 12 Jahren. Sie können jeweils für eine oder mehrere Wochen angemeldet werden. Die Kosten betragen pro Woche 90 Euro für das 1. Kind, 80 Euro für jedes weitere Kind. Kinder, deren Eltern Mitglied im HG-Förderkreis sind, zahlen nur 80 Euro pro Woche, 70 Euro für jedes weitere Kind. Im Preis sind ausreichend gesunde Getränke, aber kein Essen enthalten. Die Anmeldung ist gültig nach Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Verwendungszwecks Ferienbetreuung und des Namens des Kindes auf das Konto der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz mit der IBAN DE Anmeldungen sind noch bis 25. Juli möglich auf der HG-Homepage unter: hghandball.de/ferien MJ / MiZ Sportgemeinschaft e.v. SG Fußballabteilung Ordentliche Generalversammlung auf dem Gelände der SG Oftersheim Unter dem Vorbehalt der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Corona-Vorgaben wird am Freitag, 17. September 2021, um Uhr die verschobene ordentliche Generalversammlung auf dem Gelände der SG Oftersheim stattfinden. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Beschluss der Tagesordnung 2. Totenehrung 3. Berichte a) des Vorsitzenden b) der Hauptkassiererin c) der Kassenprüfer und Entlastung der Hauptkassiererin 4. Entlastung des Vorstandes 5. Bildung eines Wahlausschusses 6. Wahlen des Vorstandes 7. Neuwahlen der Kassenprüfer 8. Überreichung des Hermann Glück Preises 9. Ehrung / Jubilare 10. Aussprache, Verschiedenes Anträge zur Generalversammlung sind schriftlich mindestens 14 Tage vor dem Termin bei der SG Oftersheim einzureichen. Per Post an SG Oftersheim e.v., Postfach 1112, Oftersheim, per an Dominic Moerstedt, postfach@sg-oftersheim.de Dominic Moerstedt, 1. Vorsitzender SG Oftersheim D. Carapali

21 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr Ein lachendes und ein weinendes Auge Abschied von Erika und Willi Klefenz Nach vielen erfolgreichen Jahren hieß es für Erika und Willi Klefenz aus gesundheitlichen Gründen Schluss mit dem Clubhaus. Anlässlich der Mannschaftsvorstellung am vergangenen Sonntag gab es Gelegenheit, sich von den beiden auch im größeren Rahmen zu verabschieden. 1. Vorstand Dominic Moerstedt dankte der Familie Klefenz im Namen des gesamten Vereins für 19 Jahre guter und zuverlässiger Zusammenarbeit. Er überreichte den beiden ein SGO-Trikot, bedruckt mit ihren Namen, Danke und der 19 (siehe Bild), das sie freudig strahlend in Empfang nahmen. Wir gehen wirklich mit einem weinenden Auge, sagte Erika Klefenz sichtlich berührt, es war eine schöne Zeit. D. Carapali Bewährtes und Neues bei der SG Oftersheim Zahlreiche BesucherInnen fanden bei sommerlichen Temperaturen den Weg auf das Gelände der SG Oftersheim. Nach langer Zeit konnte wieder eine beliebte Veranstaltung stattfinden. 1. Vorsitzende Erika Klefenz begrüßte im Namen des Förderkreises die Mitglieder, Sponsoren und anwesenden Gäste sowie alle Mitglieder des Vorstands der SGO. Zunächst stellte Sportlicher Leiter Carsten Abbe klar, dass man die vergangene Saison hinter sich gelassen habe. Es sei schwer, die Gegner und deren Stärke auszumachen, da durch den Spielabbruch die Beobachtung anderer Teams nicht möglich gewesen sei. Er betonte, dass der Verein gut aufgestellt sei und die hervorragende Jugendarbeit der vergangenen Jahre nun Früchte trage. Gleich fünf junge Spieler haben nun den Sprung von der A-Jugend in die Herrenmannschaften vollbracht, des Weiteren sei ein früherer Jugendspieler zur SG zurückgekommen. Als Trainer der Zweiten bleibe Stefano Parisi das wichtige Bindeglied zwischen Jugendarbeit und Aktivität. In den nächsten Jahren müssen wir uns keine Gedanken machen, es rücken genügend vielversprechende Talente nach. Deshalb lohnt sich gute Jugendarbeit! Abbe stellte den neuen Trainer der Ersten Herren, Daniel Katsch, vor, der vom SV Rohrhof nach Oftersheim gekommen ist. Katsch bedankte sich für die herzliche Aufnahme und betonte, dass er mit der Mannschaft in der Findungsphase sei. Er freue sich, in einem familiär geführten, engagierten Verein zu arbeiten. Er stellte die vier Neuzugänge vor, die das Team verstärken. Die beiden Trainer der Damenmannschaft Katja Wiedemann und Kostas Dalkidis, die mit bis auf einen Neuzugang (einer zurückkehrenden früheren SGO-Spielerin) unveränderten Team in die neue Saison starten wollen, brachten angesichts der vergangenen durchwachsenen und letztlich abgebrochenen Saison die sportlichen Ziele auf den Punkt: sich auf dem guten Niveau halten, die spielerische Leistung verbessern. Im Anschluss an die Vorstellungen verteilte Förderkreis-Vorstandsmitglied Renate Girrbach die von Gerhard Braun bereitgestellten Fleischkäsebrötchen, welche er in diesem Jahr dem Förderkreis spendete. Für Getränke sorgte der neue Wirt. Bei guten Gesprächen und geselligem Beisammensein fand ein gemütlicher Nachmittag sein Ende. D. Carapali Motorsport-Club e.v. Oftersheim Hähnchenfest beim MSC Oftersheim e. V im ADAC Das vereinsinterne Hähnchenfest der Oftersheimer Motorsportler findet am Samstag, 31. Juli 2021, auf dem Hof der Familie Helmut Siegel, Mannheimer Str. 87 in Oftersheim, statt. Nachdem in den letzten beiden Jahren keine Veranstaltung stattfinden konnte, möchte die Vorstandschaft jetzt unter den vorgegebenen Verordnungen und mit Hygienekonzept dieses interne Fest für seine Mitglieder des MSC Oftersheim e. V im ADAC veranstalten. Treffpunkt ist ab Uhr auf dem Hof der Familie Siegel und gegen Uhr werden die Rennhähnchen einfliegen. Anmeldungen sind bis Sonntag, 25. Juli 2021 möglich bei Familie Ralf Kumpf, Tel.: Alle Teilnehmer müssen mit vollständiger Adresse und Tel.-Nr. aufgeführt werden. Damit so ein gern besuchtes Fest gestemmt werden kann, reicht eine gute Planung alleine nicht aus. Die Vorstandschaft gibt zu gegebener Zeit noch den Termin des Aufbaus bekannt. Dieses Fest soll den Mitgliedern aufgrund der langen Pause durch die CORONA-Krise ermöglicht werden und die Organisatoren wünschen sich ein gemütliches Beisammensein unter Freunden. Ralf Kumpf Ski-Club Oftersheim e.v. Erika und Willi Klefenz mit ihren neuen Trikots Foto: D. Carapali Deutsches Sportabzeichen Urkunden wurden ausgehändigt Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes und ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports. Es ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und stellt nicht auf absolute Höchstleistung, sondern die persönliche Leistung möglichst vieler Menschen ab. Das Deutsche Sportabzeichen setzt durch die drei Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold auf den Anreiz zur Vorbereitung und Leistungssteigerung durch Training sowie auf lebensbegleitendes Sporttreiben. Beim Sportabzeichen kann die ganze Familie ihre Fitness testen. Ob Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit oder Koordination, hier wird alles auf den Prüfstand gebracht. Wer das angebotene Training regelmäßig besucht, tut etwas für die Gesundheit und das Wohlbefinden. Das haben auch die Förderer des Sportabzeichens, die BKK24, die Sparkassen-Finanzgruppe, Ernsting's family und die Firma Ferrero-Kinder erkannt. Im Bonusprogramm der Krankenkassen wird das Sportabzeichen auch anerkannt. Trotz der coronabedingten verkürzten Trainingsphase erhielten 30 Teilnehmer ihre Urkunden. Hier die geehrten Mitglieder des Vereins: 28 Ehrenzeichen in Gold, 1 mal in Silber und 1 mal in Bronze erhielten folgende Teilnehmer: Rudi Lerche (42), Michael Rauscher (39), Christel Bauer (37), Christiane und Willi Kaltenbach (je 36), Henrike Schneider (35), Monika Boris und Peter Preißler (je 31), Gerhard Lohr (30), Theo Rheinhard (28), Andreas Ziegler (25), Marianne Hamprecht und Hella Bergner (je 21), Doris Zimmermann (20), Thomas Zimmermann (19), Dieter Hamprecht (17), Silvia Handlos (16), Dr. Rudolf Schneider (15), Marianne Kollwitz und Erwin Bugert (je 11), Brigitte Bacher (10), Marc Defiebre (7), Petra Defiebre (6), Dr. Katrin Wiebalk und Mirko Wiebalk (je 4), Hans-Peter Huckele und Ludwig Schrempf (je 2), Lucia Schwichtenberg, Daniela Wünsche und Dr. Ingo Schaffernak (je1). Nähere Informationen gibt Stützpunktleiter Rudi Lerche Tel Elke Jokisch

22 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr. 29 Sportschützenverein Oftersheim e.v. Wir trauern um Renate Mittmann Wir erhielten die traurige Nachricht vom Ableben unseres langjährigen Mitglieds Frau Renate Mittmann. Sie war 45 Jahre Mitglied in unserem Verein und verwaltete 18 Jahre lang erfolgreich die Finanzen des Vereins. Wir werden der Verstorbenen stets ein ehrendes Andenken bewahren und sprechen den Angehörigen unser tief empfundenes Beileid aus. Oberschützenmeister Volker Kaißling ausgefüllte Anmeldung mitbringen keine Rollleinen (Flexileinen) auf dem gesamten Gelände Verunreinigungen sind zu vermeiden oder zu entfernen (auch außerhalb des Geländes) auf die Abstände zu anderen Personen ist unbedingt zu achten (> 1,5 m) die Hunde vor dem Rennen mindestens 15 Minuten warmlaufen! Erfahrungsbedingt eine letzte Bitte: Es handelt sich um eine Spaßveranstaltung, bitte ordnet Euren Ehrgeiz entsprechend ein. Der Erlös der Veranstaltung kommt dem Verein Hundesportfreunde Untere Ahr Sinzig e. V. zugute, dessen Vereinsgelände durch die Hochwasserkatastrophe zerstört wurde. Eberle, Melanie Tennisclub Oftersheim Spielberichte vom Wochenende 17./18. Juli Herren 40 TC 1965 Hemsbach 1 4:5 Leider knapp verloren haben unsere Herren 40 ihr Heimspiel gegen die Gastmannschaft aus Hemsbach. Nachdem Heiko Stern und Christian Staudt ihre Einzel gewinnen konnten, stand es nach den Einzeln 4:2 für die Gäste. In der abschließenden Doppelrunde gelang es den Herren 40 leider nicht, alle drei Doppel für sich zu entscheiden. Während Müller/Polifka und Stern/Staudt erfolgreich waren, ging das dritte Match leider verloren. Gartenbauverein Oftersheim e.v. Das Doppel Matthias Müller/Steffen Polifka bei den Herren 40 Foto: Martin Wilmes Junioren U12 TC SG Heidelberg 1 3:3 In ihrem letzten Spiel in dieser Saison erreichten unsere Junioren U12 noch einmal ein Unentschieden. Nach starken Leistungen in den Einzeln stand es 3:1 für die Junioren des TCO. Carl-Philipp Oehring, Raphael Schmitt und Fabio Jäger konnten ihre Matches gewinnen und auch das vierte Einzel wurde erst durch ein Match- Tie-Break entschieden. Im Doppel waren dann die Gäste aus Heidelberg stärker, sodass die Begegnung am Ende unentschieden ausging. Herren TC Plankstadt 2 1:8 Unsere Herren konnten leider nur einen Sieg im Einzel durch Nicolai Kurz für sich verbuchen. Alle anderen Matches gingen verloren, sodass die Gäste aus Plankstadt die Heimreise mit einem deutlichen Sieg im Gepäck antreten konnten. Martin Wilmes Hundesportverein Oftersheim Hunderennen am Endlich ist es so weit! Wir laden Euch herzlich zu unserem Hunderennen 2021 ein. Wie gehabt gibt es auch in diesem Jahr zwei Durchläufe. Einen regulären und einen mit Ablenkung. Die Hunde starten einzeln eingeteilt in vier Kategorien (Welpen, small, medium, large). Anmeldung: ab 9:30 Uhr Rennstart: 11:00 Uhr Startgebühr: 3 Für das leibliche Wohl sorgt unser Wirt und das HSV-Team versorgt Euch mit leckerem selbst gebackenem Kuchen und Kaffee! Um einen reibungslosen Ablauf und die Hygienevorschriften zu gewährleisten bitten wir Euch Folgendes unbedingt zu beachten: Sommerschnittkurs Der erste Sommerschnittkurs nach Corona mit Obstbaumeister Peter Burger vom Julius-Kühn-Institut, Dossenheim, kann nach derzeitigem Stand stattfinden. Beginn: Dienstag, d. 3. August um Uhr. Treffpunkt Oberer Parkplatz vor dem Vereinsgelände in der Anlage Im Sand auf den Kohlwald. Die Teilnahme ist kostenlos. Gerne begrüßen wir auch Nichtmitglieder. Die aktuellen Vorgaben der Corona-Verordnungen sind zu beachten. Aus organisatorischen Gründen werden Interessenten gebeten, sich vorab per info@gartenbauverein-oftersheim.de anzumelden. Tillmann Hettinger 1. Vorsitzender Oftersheimer Sportclub e.v. Deinen Platz sichern! Rückenschule-Kurse am Donnerstag 19 Uhr in der Saarstraße 19, Oftersheim Rückenkurse Foto: Tausch Rückenschule mit Spaß und krankenkassengefördert 20 Plätze frei am Donnerstag 19 Uhr Beim Oftersheimer SC e.v. kann in familiärer Atmosphäre unter der Anleitung lizensierter Rückenschullehrer mit viel Spaß am Sport trainiert werden. In Kleingruppentrainings gehen wir individuell auf jeden Einzelnen ein. Der Kurs findet in der Sportstätte in der Saarstr. 19 in Oftersheim statt. Das Rückenschultraining ist so aufgebaut, dass die Stärkung der Rückenmuskulatur und der gesamte Muskelapparat gestärkt wird. Sport und Bewegung sind wichtig für die Gesundheit, Ausdauer und Stressbewältigung.

23 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr Es ist möglich, das Rückenschultraining unverbindlich zweimal auszuprobieren (Probetraining). Einfach kurz Bescheid geben, wer vorbeikommen möchte. Sportsachen und etwas zu trinken nicht vergessen. Mehr Infos und Anmeldung zum Training: de, Telefon: 0173/ Ann-Kathrin Tausch Jahrgänge Jahrgang 1938/39 Wir treffen uns am Mittwoch, , um 17 Uhr im TSV-Clubhaus (Siedlung). Bitte Mundschutz nicht vergessen. Erna Neubert Jahrgang 1952/1953, Einschulung 1959 Am Donnerstag, treffen wir uns wieder um Uhr im Golfrestaurant Fairway, Oftersheim, an der Bundesstraße 291 zu unserem Stammtisch. Bei hoffentlich schönem Wetter können wir dort im Freien sitzen und einen gemütlichen, lustigen Abend verbringen. Es freuen sich auf Euer Kommen Margit und Marita Was sonst noch interessiert Schwangerschaftsberatung des Caritasverbands für den Rhein-Neckar-Kreis e. V. Schwetzingen, Carl-Benz-Str. 5 Tel / Termine nach Absprache Ute Strus-Bareuther Anonyme Alkoholiker Treffen der Anonymen Alkoholiker in Schwetzingen, Maximilianstraße 5 (Rotes Kreuz/SPD-Gebäude): Geschlossene Meetings = nur für Hilfesuchende: Jeden Mittwoch Uhr, auch feiertags. Offene Meetings = Teilnahmemöglichkeit für Angehörige, Freunde, Interessierte: Jeweils 1. Mittwoch im Monat, Uhr. Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Vertrauliches Kontakttelefon: 0621/19295 (täglich von 7 bis 23 Uhr) P.T. Oftersheim: Private Spendenaktion erfolgreich Aus einem Impuls der Nächstenliebe hat sich eine gigantische Spendenaktion für die Opfer der Flutkatstrophe in Rheinland- Pfalz (Ahrweiler) ergeben. Nicole Lamade, Sabrina Freiseis und Katherina Seufert haben von einer Spendenaktion in Brühl gehört und so den Stein in Oftersheim ins Rollen gebracht. Es wurden Lebensmittel eingekauft, Sachspenden entgegengenommen, Geldspenden gesammelt und ein 40-Tonner organisiert. Immer mehr helfende Hände waren vor Ort und packten tatkräftig mit an. Als in Oftersheim auf dem Edeka-Parkplatz alles verladen war, ging es weiter nach Brühl, um dort den 40-Tonner, einen 7,5-Tonnner, drei Sprinter, ein Pferdeanhänger, einen Drafter sowie einen Pickup zu füllen. Joe und Sabine, die den 40-Tonner fuhren, sind direkt nach dem Beladen zusammen mit den anderen Fahrern zum Nürburgring, um die Spenden direkt in die betroffene Region zu bringen, hierfür lag eine Sondergenehmigung vor. Auf diesem Weg wollen wir uns einfach nochmal bedanken bei allen Helfern und Helferinnen. Insgesamt wurden bei dieser Aktion und einer weiteren Aktion am Montag, 2475 Euro gesammelt. Davon werden 1600 Euro auf das Spendenkonto Oftersheim hilft vom TSV Oftersheim, in Kooperation mit dem DRK Oftersheim und der Gemeinde Oftersheim überwiesen. Vom restlichen Geld wurden Lebensmittel, Hygieneartikel, Tierfutter und Getränke eingekauft, die am Freitag direkt mit nach Ahrweiler genommen wurden. Eine weitere Sammelaktion am Montag konnte leider nicht durchgeführt werden, da der Spedition die Sondergenehmigung kurzfristig entzogen wurde. Ob es eine weitere Aktion in Oftersheim geben wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht sagen. Nicole Lamade Die zweite Dorfpride-Demonstration im Südwesten findet am 31. Juli 2021 in Oftersheim statt In Mannheim, Stuttgart, Frankfurt und vielen weiteren großen Städten in Deutschland sind CSD-Demonstrationen als fester queerpolitischer Akt und gemeinschaftliche Aktion etabliert. Doch queere Menschen leben nicht nur in Großstädten, sondern überall und manche können und wollen sich nicht in der nächstgrößeren Stadt niederlassen. Andere entscheiden sich dafür, in ihrem Heimat- oder Wunschheimatort zu bleiben. Dort ist ihr Lebensmittelpunkt, ihre Arbeit, ihre Familie. Diese Überlegungen waren die Grundsteine der Idee zur ersten Dorfpride, die im August 2020 in Mühlhausen stattfand. Die erste Dorfpride war ein großer Erfolg mit 500 Demonstrant*innen und zeigte, wie wichtig Sichtbarkeit für queere Menschen auch auf dem Land ist. Die zweite Dorfpride steht nun an und wird im wunderschönen und bunten Oftersheim am Samstag, den 31. Juli 2021 stattfinden. Die Idee der Dorfpride ist es, den Pride-Spirit jedes Jahr in ein anderes Dorf zu tragen. Das soll für die dort lebenden oder arbeitenden LGBTTIQ+-Menschen, für die Bevölkerung und die Vereine im jeweiligen Ort ein gemeinschaftliches, solidarisches und zusammenschweißendes Event werden, denn alle Menschen sollen sich in ihrer Heimat wohlfühlen. Deswegen rufen die Organisator*innen zur Teilnahme auf: Lasst uns gemeinsam auf die Straße gehen! Loud, out and proud, solidarisch und unterstützend, alle gemeinsam für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi, trans, inter oder queeren Menschen! Alle Interessierten sind eingeladen unter Wahrung der Hygienemaßnahmen gemeinsam auf die Straße zu gehen: Dorfpride 2021 in Oftersheim, 31. Juli 2021, Uhr, Startpunkt/ Treffpunkt: Kurpfalzhalle. Besuchen Sie auch gerne unsere Webseite Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen gerne unter 06221/ oder info@dorfpride.de. Hygiene-Maßnahmen Alle Besucher*innen sind aufgerufen, sich an die vorgesehenen Hygienemaßnahmen zu halten. Diese umfassen das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutz und die Einhaltung der Abstandsregelungen von 1,5 Meter zueinander. Außerdem bitten wir alle Teilnehmenden, Ihre Kontaktdaten anzugeben, falls eine Kontaktaufnahme im Nachgang nötig sein sollte. Patrick Alberti für das Orgateam Akademie für Ältere Veranstaltungen vom bis Montag, 26. Juli 11:00 D1261 Aufgeblüht Ein Fotokunst-Projekt für Menschen mit und ohne Demenz > Ausstellung Heiliggeistkirche Heidelberg 15: Schnupperkurs Smartphone und Tablet (Geräte werden gestellt) Ursula Bessner, > OG Dienstag, 27. Juli 09: Ovid: Metamorphosen und anderes Thomas Bölling, > OG 10: Hilfe zur Registrierung auf der Homepage und Online-Buchung von Veranstaltungen Ursula Bessner, > OG

24 24 Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim 23. Juli 2021 Nr :00 D1261 Aufgeblüht Ein Fotokunst-Projekt für Menschen mit und ohne Demenz > Ausstellung Heiliggeistkirche Heidelberg 11: Weinheim - Rundgang Gerberbachviertel > Kulturfahrt Ingrid Becker 12: Interessierende Themen aus der digitalen Welt - Vorschläge von Ihnen erwünscht Werner Alle, > OG 15: Vita Magica - Norbert Giovannini liest aus dem Buch Stille Helfer > Lesung Wolfgang Hampel, > E06 EG Mittwoch, 28. Juli 11:00 D1261 Aufgeblüht Ein Fotokunst-Projekt für Menschen mit und ohne Demenz > Ausstellung Heiliggeistkirche Heidelberg Donnerstag, 29. Juli 09: Fahrrad-Tagestour: Elsenztal Teil 2 > Fahrradtour Josefine Mömken, Treffpunkt: Hauptbahnhof HD, Ausgang Nord 11:00 D1261 Aufgeblüht Ein Fotokunst-Projekt für Menschen mit und ohne Demenz > Ausstellung Heiliggeistkirche Heidelberg 11: Führung über den Heiligenberg (Gruppe 2) > Kulturfahrt Elisabeth Schladitz 11: Langsam Radeln nach Schwetzingen. Saison-Eröffnung für Radlerwadeln > Fahrradtour Heinz Gärtner, Information und Anmeldung per unter kurse@akademie-fuer-aeltere.de oder unterwegs@akademie-fuer-aeltere.de Andreas Kickler Veranstaltungen vom bis Dienstag, 03. August 10: Grundkurs: Android Smartphone und Tablet Brigitte Berken, > OG 15:00 D4216 Ist das Kunst oder kann das weg? Erlebnis Berliner Streetart! > Kunst- & Ausstellungsfahrt Gastdozent, Online Donnerstag, 05. August 15: Der Einzelne im Konflikt mit Staat und Gesellschaft > Seminar Dr. Dörthe Seauve, > 304b 3.OG Information und Anmeldung per unter kurse@akademie-fuer-aeltere.de oder unterwegs@akademie-fuer-aeltere. de Andreas Kickler Central-Kino Ketsch e.v. Impressum Herausgeber: Gemeinde Oftersheim Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Jens Geiß oder Vertreter im Amt. Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, St. Leon-Rot Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, St. Leon-Rot, Tel Internet: Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, Nachhaltigkeit Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu ca. 75 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen St. Leon-Rot, Tel , Internet: Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de Bürozeiten: Mo. Mi., Fr Uhr; Do Uhr; Sa Uhr Zusteller: Bildnachweise: Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: - Anzeigen - Das Programm: Fr, , Mrs Taylor's Singing Club Sa, , Die letzten Reporter So, , Mrs. Taylor's Singing Club Do, , Ferienkino: Yakari Do, , Ferienkino: Jim Knopf und die Wilde 13 Do, ; Neues aus der Welt Fr, , Verplant- Mit dem Fahrrad nach Vietnam Sa, , Neues aus der Welt So,01.08., Verplant- Mit dem Fahrrad nach Vietnam Weitere Informationen finden Sie unter Viel Freude im Kino! Doris Steinbeißer Noch mehr Jobs in Ihrer Region!

Mein Kind nimmt das Betreuungsangebot an max. 2 Tagen pro Woche in Anspruch.... Familienname, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit

Mein Kind nimmt das Betreuungsangebot an max. 2 Tagen pro Woche in Anspruch.... Familienname, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit ANMELDUNG für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in der Grundschule Sinzheim Anmeldeschluss jährlich: 30.06. in der Grundschule Kartung/Winden in der Grundschule Leiberstung

Mehr

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Verlässlichen Grundschule Seite 1/5 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Benutzungsordnung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Das Konzept der Verlässlichen Grundschule ist eine Antwort auf gewandelte

Mehr

Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung)

Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung) Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung

Mehr

1 Aufgabe der Einrichtung

1 Aufgabe der Einrichtung Benutzungsordnung der Gemeinde Lichtenstein zum Besuch der Betreuung zur Verlässlichen Grundschule/Uhlandschule - Außerunterrichtliche Beaufsichtigung - 1 Aufgabe der Einrichtung Die Verlässliche Grundschule

Mehr

1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten.

1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten. Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit Aufgrund

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung RICHTLINIEN

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung RICHTLINIEN 2.2 1 - Ortsrechtsammlung - 2.2 RICHTLINIEN für die Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, die Ganztagesbetreuung und die Ferienbetreuung an den Schulen in Vaihingen an der Enz vom

Mehr

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee Benutzungsordnung der Stadt Stutensee für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten an den Schulen der Stadt Stutensee vom 01.04.2005 geändert durch Änderungssatzung vom 09.10.2006 Rechtskräftig ab 01.10.2006

Mehr

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee Benutzungsordnung der Stadt Stutensee für die Inanspruchnahme von en an den Schulen der Stadt Stutensee vom 01.04.2005 geändert durch Änderungssatzung vom 09.10.2006 Rechtskräftig ab 01.10.2006 geändert

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27. Juni 2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Ernst-Leitz-Schule im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung der Stadt Sulzburg Der Gemeinderat

Mehr

Satzung. gültig ab

Satzung. gültig ab Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.09.2017 der Stadt Ludwigsburg vom 27.07.2016, gültig ab 01.09.2017 1/6 Satzung über

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren Gemeinde -Birkendorf Landkreis Waldshut Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg und der 2, 13 und 19 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung

Mehr

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Satzung über Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Satzung der Gemeinde Klettgau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (KiTa-Gebührensatzung) Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

A 4/7. Gemeinde Langenargen Bodenseekreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen

A 4/7. Gemeinde Langenargen Bodenseekreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen A 4/7 Gemeinde Langenargen Bodenseekreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen Rechtsgrundlagen: Gemeinderatsbeschluss Beschluss: 16.05.2011

Mehr

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. S A T Z U N G Ü B E R D I E ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE B E N U T Z U N G V O N K I N D E R T A G E S E I N R I C H T U N G E N D E R S T A D T G Ö P P I N G E N Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Benutzungsordnung für die Betreuungseinrichtungen an den städtischen Schulen in Weingarten vom , geändert zum Aufgaben...

Benutzungsordnung für die Betreuungseinrichtungen an den städtischen Schulen in Weingarten vom , geändert zum Aufgaben... die Betreuungseinrichtungen an den vom 24.04.2012, geändert zum 11.06.2018 Inhalt 1 Aufgaben... 1 2 Anmeldung und Vorrang der Erwerbstätigkeit... 2 3 Abmeldung/Änderung... 2 4 Ausschluss... 2 5 Öffnungszeiten/Schließtage...

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und die Ganztagesbetreuung an den Herrenberger Schulen vom 31.05.2011 *(in der redaktionell ergänzten

Mehr

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Stadt Owen Landkreis Esslingen Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Mit Änderungssatzung vom 10.05.2011, In Kraft getreten 01.09.2011 Mit Änderungssatzung vom

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel Aufgrund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2 und 9

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) vom 25. Juli 2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G -! 1 - Gemeinde Boms, Landkreis Ravensburg Benutzungsordnung für den Kindergarten Sonnenblume K I N D E R G A R T E N O R D N U N G Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und die Ganztagesbetreuung an den Herrenberger Schulen vom 31.05.2011 *(in der redaktionell ergänzten

Mehr

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Mehr

Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinde Freudental

Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinde Freudental Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinde Freudental Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat am 24.07.2013 die folgende Neufassung der Gebührenordnung

Mehr

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kaisersbach für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots an der Grundschule Kaisersbach außerhalb der Unterrichtszeit Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 06.07.2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule.

Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule. Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Betreuungsangebots im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie des Horts an der Schule vom 23. Juni

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof

Benutzungsordnung. der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof Benutzungsordnung der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (Gbl. S. 582) in der derzeit geltenden Fassung

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung

Mehr

Förderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017

Förderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017 Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017 In den Osterferien bietet der Förderverein der Wannetalschule e.v. wieder eine Ferienbetreuung für Grundschüler/innen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen 1 - Öffentliche Einrichtung Die Stadt Öhringen betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTaG als öffentliche

Mehr

(In der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom , vom )

(In der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom , vom ) Satzung über die Benutzung des kommunalen Betreuungsangebots im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung der Gemeinde Ingersheim (Schulkindbetreuung) vom 24.07.2012 (In

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Gemeinde Berglen - Rems-Murr Murr-Kreis - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Gemeinde 77880 Sasbach (Ortenaukreis) - 1 - Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Grundsätze

Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Grundsätze Remseck am Neckar, April 2007 Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Grundsätze 1 GRUNDSCHÜLERBETREUUNG In Remseck am Neckar wird den Grundschülern eine ergänzende Betreuung im Zeitrahmen

Mehr

Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil. S a t z u n g

Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil. S a t z u n g Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil S a t z u n g über die Gebührenerhebung für die Benutzung des Gemeindekindergartens in Böhringen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Tiefenbronn Enzkreis Enzkreis Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Aufgrund 4 der

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

RICHTLINIEN FÜR DAS BILDUNGS- UND BETREUUNGSANGEBOT IM BILDUNGSZENTRUM BENZBERG MARKGRÖNINGEN

RICHTLINIEN FÜR DAS BILDUNGS- UND BETREUUNGSANGEBOT IM BILDUNGSZENTRUM BENZBERG MARKGRÖNINGEN RICHTLINIEN FÜR DAS BILDUNGS- UND BETREUUNGSANGEBOT IM BILDUNGSZENTRUM BENZBERG MARKGRÖNINGEN 1. Betreuung Für das Bildungszentrum Benzberg Markgröningen wird für die Schüler der Klassenstufe 5 und 6 ein

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen Stadt Renningen Kreis Böblingen 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 4.19 Satzung der Stadt Mannheim über die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote an den öffentlichen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. der Bekanntmachung vom 24.07.2000

Mehr

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

Gemeinde Jagsthausen Landkreis Heilbronn. Kindergartenordnung

Gemeinde Jagsthausen Landkreis Heilbronn. Kindergartenordnung Gemeinde Jagsthausen Landkreis Heilbronn Kindergartenordnung Für die Arbeit im Kindergarten Jagsthausen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der Tageseinrichtung für Kinder

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30. April 2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

1 Allgemeines. 2 Aufgaben

1 Allgemeines. 2 Aufgaben Satzung über die Kernzeit- und flexible Nachmittagsbetreuung sowie die Ferienbetreuung an der Grundschule Wyhl am Kaiserstuhl (Schul-und Ferienbetreuungs-Satzung) vom 25. September 2014 Aufgrund von 4

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und die 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung

Mehr

Gemeinde Altlußheim Bürgermeisteramt

Gemeinde Altlußheim Bürgermeisteramt Gemeinde Altlußheim Bürgermeisteramt Benutzungsordnung für die Ferienbetreuung in der Kinderbetreuungseinrichtung Die Tintenkleckser an der Albert-Schweitzer-Schule 1 Ferienbetreuung 1. Den Schülerinnen

Mehr

GEMEINDE BRÜHL S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl. vom

GEMEINDE BRÜHL S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl. vom S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl vom 11.07.2011 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 9 des

Mehr

Förderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Sommerferien vom 07. August bis 29. August 2017

Förderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Sommerferien vom 07. August bis 29. August 2017 Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Sommerferien vom 07. August bis 29. August 2017 In den Sommerferien bietet der Förderverein der Wannetalschule e.v. wieder eine Ferienbetreuung für Grundschüler/innen

Mehr

Benutzungsordnung des Gemeindekindergartens Purzelbaum

Benutzungsordnung des Gemeindekindergartens Purzelbaum Benutzungsordnung des Gemeindekindergartens Purzelbaum Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder maßgebend: 1 Aufgabe

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom 7.12.2010 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Oberstenfeld

Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Oberstenfeld Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Oberstenfeld 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Oberstenfeld betreibt an der Lichtenbergschule eine Mittagsverpflegung. (2) Das Benutzungsverhältnis

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der 2, 3, 13 und 19 des Kommunalabgabegesetzes

Mehr

Satzung. über die Benützung der Kindergärten der Stadt Süßen. Kindergartenordnung

Satzung. über die Benützung der Kindergärten der Stadt Süßen. Kindergartenordnung K 1/1 Stadt Süßen Landkreis Göppingen Satzung über die Benützung der Kindergärten der Stadt Süßen Kindergartenordnung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2, 13 und 19 des

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Rabenau (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G -! 1 - Gemeinde Boms, Landkreis Ravensburg Benutzungsordnung für den Kindergarten Sonnenblume K I N D E R G A R T E N O R D N U N G Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 1 Gemeinde Illerkirchberg Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der

Mehr

Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten

Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten 4 C; 461.0; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Az.: 10/028-2-15 Satzung des Marktes Markt Indersdorf über die Benutzung der Mittagsbetreuung Der Markt Markt Indersdorf erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den

Mehr

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.

Mehr

Satzung über die Benutzung von Betreuenden Grundschulen der Stadt Dillenburg

Satzung über die Benutzung von Betreuenden Grundschulen der Stadt Dillenburg Satzung über die Benutzung von Betreuenden Grundschulen der Stadt Dillenburg Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Satzung. über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen

Satzung. über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen K 1/ 1 Stadt Süßen Landkreis Göppingen Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für

Mehr

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung

1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Buch am Buchrain

Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Buch am Buchrain Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Buch am Buchrain Die Gemeinde Buch am Buchrain erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung für ihre Kindertagesstätte:

Mehr

Gemeinde Grafenau Landkreis Böblingen. Satzung

Gemeinde Grafenau Landkreis Böblingen. Satzung Gemeinde Grafenau Landkreis Böblingen Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und Ganztagesbetreuung an den Schulen in Grafenau

Mehr

Benutzungsordnung des städtischen Horts an der Von-Drais-Grundschule Gernsbach

Benutzungsordnung des städtischen Horts an der Von-Drais-Grundschule Gernsbach Gernsbach Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.03.2010 folgende Neufassung der Benutzungsordnung vom 30.01.2006 beschlossen: Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen

Mehr

Satzung. der Verbandsgemeinde Freinsheim über die Einrichtung von Betreuenden Grundschulen vom

Satzung. der Verbandsgemeinde Freinsheim über die Einrichtung von Betreuenden Grundschulen vom Satzung der Verbandsgemeinde Freinsheim über die Einrichtung von Betreuenden Grundschulen vom 15.03.2017 Der Rat der Verbandsgemeinde Freinsheim hat in seiner Sitzung vom 14.03.2017 aufgrund der 24 Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN S e i t e 1 SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Einrichtung 2 Kindertageseinrichtungen, Betreuungsangebote

Mehr

Kinderhaus Hagnau am Bodensee

Kinderhaus Hagnau am Bodensee Gemeinde Hagnau am Bodensee Landkreis Bodenseekreis Kinderhaus Hagnau am Bodensee Tageseinrichtung für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit Benutzungsordnung Für die Arbeit in

Mehr

Stadt Engen Landkreis Konstanz

Stadt Engen Landkreis Konstanz Stadt Engen Landkreis Konstanz Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 23.10.2018 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der derzeit

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30. Juni 2017) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Kindergarten St. Bernhard Hattingen. Kindergarten Sonnenstrahl Ippingen

Kindergarten St. Bernhard Hattingen. Kindergarten Sonnenstrahl Ippingen Kindergarten St. Bernhard Hattingen Kindergarten Sonnenstrahl Ippingen Benutzungsordnung für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Immendingen Kindergartenordnung Für die Arbeit im Kindergarten sind

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr