M1 Mobbing in der Arbeitswelt

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1 4. HANDELN IN PROBLEM- UND GEWALTSITUATIONEN M1 Mobbing in der Arbeitswelt Lassen sich allgemeine Kriterien zur Feststellung von Mobbing aufstellen? Nein. Voraussetzung ist zwar ein dauerhaftes Fehlverhalten. Eine bestimmte Zeitdauer, ab der Mobbing vorliegt, kann jedoch nicht angegeben werden. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles, die in einer Gesamtschau zu würdigen sind. Nur diese ermöglicht eine angemessene Beurteilung und Würdigung von einzelnen, als Mobbing zu bewertenden Verhaltensweisen. Gibt es typische Mobbinghandlungen? Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können folgende typische Beispiele genannt werden: ständige unberechtigte Kritik an der Arbeit; Einschränkung der Möglichkeiten, sich zu äußern; Kontaktverweigerung (soziale und/oder räumliche Isolation), man wird wie Luft behandelt; ständige Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachreden (Verbreitung von Gerüchten), Lächerlichmachen (Abqualifizierung durch Vorgesetzte vor Kollegen); ständige sexuelle Annäherungen und/oder verbale sexuelle Angebote; Art und Inhalt der Zuweisung von Arbeiten (es wird immer die schlechteste Arbeit zugewiesen, sinnlose Arbeiten werden zugewiesen, nur Problemfälle werden zugewiesen, Zuweisung gesundheitsschädlicher Arbeiten); Androhung oder gar Ausführung körperlicher Gewalt/körperlicher Misshandlung. Was versteht man unter Mobbing am Arbeitsplatz? Nach allgemeiner Meinung wird unter Mobbing am Arbeitsplatz das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte bzw. durch den Arbeitgeber verstanden, also Verhaltensweisen, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen, verletzen. Danach geht es um schikanöses, tyrannisierendes oder ausgrenzendes Verhalten am Arbeitsplatz. Es muss sich um fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen handeln, auch wenn sie nicht nach einem vorgefassten Plan erfolgen. Vereinzelt auftretende, alltägliche Konfliktsituationen zwischen einem Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber und/oder Kollegen sind noch nicht als Mobbing anzusehen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales und antworten zu mobbing 02.html 594

2 4.3 MOBBING M2 Mobbinghandlungen Heinz Leymann hat in seinen Forschungen insgesamt 45 verschiedene Mobbinghandlungen gefunden und sie in fünf Bereiche aufgeteilt: 1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern. Man wird ständig unterbrochen. Kolleginnen oder Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern. Anschreien oder lautes Schimpfen. Ständige Kritik an der Arbeit. Ständige Kritik am Privatleben. Telefonterror. Mündliche Drohungen unter vier Augen. Schriftliche Drohungen Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten. Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht. 2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen. Man lässt sich nicht ansprechen. Versetzung in einen Raum weitab von den Kolleginnen und Kollegen. Den Arbeitskollegen und -kolleginnen wird verboten, den/die Betroffene(n) anzusprechen. Man wird wie Luft behandelt. 3. Angriffe auf das soziale Ansehen Hinter dem Rücken des/der Betroffenen wird schlecht über ihn/sie gesprochen. Man verbreitet Gerüchte. Man macht jemanden lächerlich. Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein. Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen. Man macht sich über eine Behinderung lustig. Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen. Man greift die politische oder religiöse Einstellung an. Man macht sich über das Privatleben lustig. Man macht sich über die Nationalität lustig. Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen. Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise. Man stellt die Entscheidungen des/der Betroffenen in Frage. Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach. Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote. 4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation Man weist dem/der Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu. Man nimmt ihm/ihr jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er/sie sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann. Man gibt ihm/ihr sinnlose Arbeitsaufgaben. Man gibt ihm/ihr Aufgaben weit unter seinem/ ihrem eigentlichen Können. Man gibt ihm/ihr ständig neue Aufgaben. Man gibt ihm/ihr kränkende Arbeitsaufgaben. Man gibt dem/der Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine/ihre Qualifikation übersteigen, um ihn/ sie zu diskreditieren. 5. Angriffe auf die Gesundheit Androhung körperlicher Gewalt. Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen Denkzettel zu verpassen. Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten. Körperliche Misshandlung. Man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden. Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an. Sexuelle Handgreiflichkeiten. Heinz Leymann: Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz. Reinbek html?-c= 595

3 4. HANDELN IN PROBLEM- UND GEWALTSITUATIONEN M3 Mobbing wahrnehmen Mobbing frühzeitig zu erkennen, erweist sich als schwierig. Mobbing läuft vielfach verdeckt ab. Die Akteure und Akteurinnen des Mobbings haben kein Interesse daran, dass ihr Tun offensichtlich und auffällig ist. Die Wahrscheinlichkeit, Mobbing frühzeitig zu erkennen nimmt jedoch zu, wenn folgende drei Komponenten gemeinsam in den Blick genommen werden: Mobbinghandlungen Welche gegen das Kind/den Jugendlichen gerichteten Handlungen und Attacken nehme ich wahr? Körperliche Attacken Psychische Angriffe Nonverbale Angriffe Angriffe auf die sozialen Beziehungen Sachbeschädigung Cyber-Mobbing Signale für mögliches Mobbing Welche Verhaltens- und körpersprachlichen Veränderungen des Schülers/der Schülerin fallen mir auf? Welche Veränderungen in Bezug auf die Position in der Gruppe sind erkennbar? Hat sich das Leistungsniveau bemerkenswert verändert? Verhaltensänderungen Leistungsabfall Isolierung/Ausgrenzung Suche nach Nähe/Schutz Fehlzeiten/Schulverweigerung Fehlen/Beschädigung von Schulsachen Körperliche und psychische Veränderungen Informationsquellen Welche Informationen sind mir zu Ohren gekommen? Über wen habe ich erfahren, dass es dem Schüler/der Schülerin möglicherweise nicht gut geht? Welche weiteren Personen könnte ich noch erfragen? Es geht darum, die Perspektive einzunehmen, es könnte sich um Mobbing handeln und damit Mobbinghandlungen, wahrnehmbare Signale und zur Verfügung stehende Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Auf diese Weise wird der Blick konzentriert und gleichzeitig erweitert. Jenseits der einzelnen Eigene Beobachtungen Mitschülerinnen und Mitschüler Eltern Betroffene selbst Kollegialer Austausch Schulsozialarbeiter/innen Hausmeister, Sekretärinnen usw. Details ergibt sich dadurch ein aussagekräftiges Bild, das eine neue Bewertung der Situation ermöglicht und Mobbing klarer erkennbar werden lässt. Heike Blum/Detlef Beck: No Blame Approach Seminarmaterialien, Köln 2008, S. 7 f. Das Seminarmaterial kann bezogen werden über 596

4 4.3 MOBBING M4 Checkliste: Mobbing wahrnehmen Überprüfen und markieren Sie: ja nein 3 Gibt es an der Schule Mobbingfälle? Zwischen Schülerinnen und Schülern Zwischen Lehrkräften Zwischen Lehrkräften und Schülern Zwischen Lehrkräften und Eltern Erfährt die Schulleitung, die Lehrerkonferenz von Mobbingfällen? Wird das Thema Mobbing in den einzelnen Klassen präventiv aufgegriffen? Sollte für die gesamte Schule ein präventives Anti-Mobbing-Projekt entwickelt werden? Sind die Kriterien für Mobbing der Schulleitung und allen Lehrkräften klar? Hat eine systematische Schulung (Pädagogischer Tag, Weiterbildung einzelner Lehrkräfte) über Mobbing stattgefunden? Gibt es abgesprochene Vorgehensweisen bei Bekanntwerden von Mobbingfällen? Gibt es Kontakte/Vereinbarungen mit externen Fachkräften (z.b. Schulpsychologen), die bei schweren Mobbingfällen hinzugezogen werden können? Gibt es für die einzelnen Klassen einen Klassenrat? Haben die Klassen jeweils eigene Klassenregeln/Verhaltensgrundsätze entwickelt? Gibt es eine Schulordnung, die Verhaltensgrundsätze benennt? Gibt es abgesprochene klare Vorgehensweisen und Sanktionen bei Mobbing-Vorfällen? 597

5 4. HANDELN IN PROBLEM- UND GEWALTSITUATIONEN M5 Handlungsmöglichkeiten abstimmen Grundsätzliche Handlungsanforderungen bei Mobbing-Vorfällen im schulischen Kontext sind: Nicht ignorieren, nicht bagatellisieren Wenn in einer Schule ein Konsens zwischen allen Beteiligten besteht, dass es sich bei Mobbing um Gewaltausübung handelt, werden Aussenstehende solche Prozesse sensibler wahrnehmen und klarer reagieren. Stellung beziehen Wo immer Mobbing bekannt oder offensichtlich wird, sollten Lehrkräfte einen klaren Standpunkt beziehen und versuchen, zumindest den zusehenden Mitschülerinnen und Mitschülern, möglichst aber auch den Tätern einen Perspektivenwechsel zu ermöglichen und ihnen die psychischen Folgen für die Opfer in einer solchen Situation klar zu machen. Gespräche mit dem Täter Wenn ein Mobbingfall bekannt wird, sollte ein (Einzel-)Gespräch mit dem Täter bzw. den Tätern stattfinden. Dabei muss deutlich werden, dass Mobbing nicht toleriert wird und dass das Mobbingverhalten Folgen hat. Gespräche mit dem Opfer Gespräche mit dem Opfer ermöglichen, die Angst und Bedrohung aufzufangen und Mobbing nicht zu verheimlichen oder zu verbergen suchen. Opferschutz ist dabei wichtig. Klassengespräch Schülerinnen und Schüler ermutigen, über Mobbing-Vorfälle zu sprechen. Klassengespräche brechen den Bann der Heimlichkeit und können dazu beitragen, Konflikte zu klären, gemeinsam Verhaltensregeln zu entwickeln bzw. bestehende zu reflektieren. Die Rolle der heimlichen Unterstützung und der Zuschauer sollte dabei thematisiert werden. Das Potenzial der sich positiv verhaltenden Schülerinnen und Schüler sollte genutzt werden, um dem Täter die Unterstützung zu entziehen. Lehrerkonferenz informieren Mobbingfälle sollten in Lehrerkonferenzen benannt und aufgegriffen werden. Bei schwierigen Fällen sollte Beratung von außen (z.b. durch den schulpsychologischen Dienst) eingeholt werden. Elterngespräche suchen Es ist wichtig, die Eltern frühzeitig einzubeziehen und sich über die Wahrnehmung von Warnsignalen auszutauschen und Handlungsstrategien abzusprechen. Paten-/ Mentorenprogramme Patenschaften zwischen älteren und jüngeren Schülerinnen und Schülern schaffen ein kommunikatives Umfeld, in dem Mobbing schnell wahrgenommen werden kann und Paten als Unterstützer fungieren können. Konsequenzen durchsetzen Wer Mobbing begeht, muss mit den Konsequenzen des eigenen Handelns konfrontiert werden. Hierzu zählen u.a. eine Entschuldigung beim Opfer sowie die Wiedergutmachung von Schäden. Arbeitsfragen Was bedeuten die einzelnen Punkte konkret? Was wird bereits an der Schule praktiziert? Was sollte ergänzt werden? Wie kann ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen erreicht werden? 598

6 4.3 MOBBING M6 No Blame Approach 1 Die Anwendung des Interventionsansatzes in Mobbing-Fällen unter Schülern und Schülerinnen erfolgt in drei aufeinander folgenden Schritten: 1. Gespräch mit dem Mobbing- Betroffenen Ziel des Gesprächs ist es, das Vertrauen des Schülers für die geplante Vorgehensweise zu gewinnen. Insistierendes Nachfragen wird vermieden, um den vom Mobbing Betroffenen nicht erneut mit den häufig als peinlich und beschämend erlebten Erfahrungen zu konfrontieren. Allerdings muss deutlich werden, welche Schülerinnen und Schüler zur schwierigen Situation beitragen, um konsequent gegen das Mobbing vorgehen zu können. Wichtig in diesem Gespräch ist es, Zuversicht zu vermitteln und das Vertrauen des Betroffenen in das beabsichtigte Vorgehen zu gewinnen. Der betroffene Schüler sollte entlastet werden: Du musst nichts tun! Du musst nicht dabei sein. Ich kümmere mich darum. Zudem muss die eigene Überzeugung deutlich werden: Ich kann Dir helfen. Die gesprächsführende Person sollte dabei Sicherheit ausstrahlen und Sicherheit geben: Niemand braucht zu befürchten, dass er oder sie bestraft wird und Nachteile erwarten muss. Nicht zuletzt soll eigenes Interesse signalisiert werden: Mir ist wichtig, dass Du hier in die Schule kommen kannst und Dich hier wohl fühlst. Jeder hat das Recht, ohne Angst zur Schule zu gehen, auch Du. Abschließend wird ein Termin für ein Nachgespräch innerhalb von Tagen vereinbart, um klären zu können, ob und wie sich die Situation verändert hat. 2. Unterstützungsgruppe (ohne den Gemobbten) Der zweite Schritt ist mit der Bildung einer Unterstützungsgruppe das Herzstück des Ansatzes. Diese Gruppe ist zu verstehen als Helfergruppe für die schulischen Fachkräfte, in deren Verantwortung die Auflösung des Mobbings im System Schule liegt. Das Wissen über die Zusammensetzung ergibt sich aus dem Gespräch mit dem von Mobbing betroffenen Schüler. Die Unterstützungsgruppe setzt sich zusammen aus denjenigen Schülerinnen und Schülern, die zur Mobbing-Problematik aktiv beitragen (Hauptakteure und Mitläuferinnen und Mitläufer) und aus denjenigen, die aus Sicht des betroffenen Schülers positiv besetzt sind (Freundinnen und Freunde, Sympathieträger, ehemalige Unterstützerinnen und Unterstützer, ). Die Gruppengröße umfasst sechs bis acht Schülerinnen und Schüler, wobei darauf zu achten ist, dass das Helferteam zur Hälfte aus mobbenden beziehungsweise das Mobbing stützenden Schülerinnen und Schüler, zur anderen Hälfte aus sogenannten neutralen Schülerinnen und Schülern zusammengesetzt ist. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einem Treffen eingeladen, in dem gemeinsam Lösungen für das Problem entwickelt werden. Die Ansprache wird als Bitte um Mithilfe bei der Lösung eines Problems formuliert. Das Treffen findet während der regulären Unterrichtszeit statt und schließt sich zeitnah an das Gespräch mit dem vom Mobbing Betroffenen an. Gespräch mit der Unterstützungsgruppe Schülerinnen und Schüler einladen und um Hilfe bitten Im Gespräch mit der Unterstützungsgruppe wird zunächst die Situation erklärt. Die Ansprache der Schüler erfolgt über die eigene 599

7 4. HANDELN IN PROBLEM- UND GEWALTSITUATIONEN M6 No Blame Approach 2 persönliche Betroffenheit und in Bezug auf das eigene Interesse (Ich-Sprache): Ich habe Euch eingeladen, weil ich Eure Hilfe brauche. Vielleicht habt Ihr auch schon bemerkt, dass es X nicht gut geht. Ich mache mir große Sorgen um X. Mir ist wichtig, dass sich daran etwas ändert. Ich habe den Anspruch, dass die Schule ein sicherer Ort ist. Dazu kann jeder beitragen. Keine Schuldzuweisung oder Anklage Im Rahmen des gesamten Vorgehens ist es wichtig, dass die das Gespräch moderierende Person niemandem Schuld zuweist. Die Mitglieder der Unterstützungsgruppe werden angesprochen als Helferexpertinnen und -experten. Ich habe Euch angesprochen, weil ich überzeugt bin, dass Ihr mir helfen könnt, die Situation für X zu verbessern. Bei gegenseitigen Vorwürfen und Schuldzuweisungen helfen Äußerungen wie: Es geht mir nicht darum herauszufinden, wer was gemacht hat, sondern darum, was wir tun können, damit X wieder mit gutem Gefühl zur Schule kommt. Dabei brauche ich Eure Unterstützung. Ihr kennt Eure Klasse am besten. oder Es ist viel Unschönes passiert. Wir können die Vergangenheit nicht ändern. Aber wir können jetzt schauen, was getan werden kann, damit es in Zukunft anders und besser weitergeht. Der Blick bleibt stets auf die Problemlösung in der Zukunft gerichtet. Dieses Vorgehen ermöglicht es den Mobbing-Akteurinnen und Akteuren häufig erst, eine konstruktive Rolle in der Beendigung des Mobbings einzunehmen. die Schule kommt und sich dort auch wohlfühlen und angstfrei aufhalten kann. Der Gruppe Verantwortung übergeben und Zuversicht zeigen Die Lehrkraft schließt das Treffen ab, indem sie sich bei den Schülerinnen und Schülern für die Hilfe bedankt, Zuversicht vermittelt, dass die Ideen zur Verbesserung der Situation beitragen werden und die Verantwortung für die Umsetzung der Vorschläge der Gruppe übergibt. Abschließend wird ein nächstes Treffen angekündigt, um von den einzelnen Schülerinnen bzw. Schüler zu erfahren, wie sich die Situation des Schülers/der Schülerin aus ihrer Sicht entwickelt hat. 3. Nachgespräche (einzeln mit allen Beteiligten) Ungefähr ein bis zwei Wochen später wird mit jedem Schüler einzeln einschließlich dem Mobbing-Betroffenen besprochen, wie sich die Dinge entwickelt haben. Dieser dritte Schritt sorgt für Verbindlichkeit und verhindert, dass diejenigen, die gemobbt haben, ihre Handlungen wieder aufnehmen. Einzelgespräche nehmen die Schülerinnen und Schüler direkt in die Verantwortung und stärken die Nachhaltigkeit. Die Gespräche dauern in der Regel fünf bis zehn Minuten pro Schülerin bzw. Schüler. Sie sollen nicht kontrollieren, sondern Auskunft darüber geben, wie sich die Situation für den Mobbing-Betroffenen verändert hat. Ideen zur Verbesserung der Situation erfragen Die Mitglieder der Gruppe sind aufgefordert, Vorschläge zu machen, die dazu beitragen, dass Schüler bzw. Schülerin X in Zukunft wieder in Heike Blum/Detlef Beck: No Blame Approach Seminarmaterialien, Köln 2008, Auszüge. Das Seminarmaterial enthält ausführliche Gesprächsleitfäden zur Anwendung des No Blame Approach und kann bezogen werden über 600

8 4.3 MOBBING M7 Cyber-Mobbing gegen Lehrkräfte 1. Die beste Vorbeugung gegen alle Formen von Gewalt ist ein von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Schulklima. 2. Schulleitungen haben eine zentrale Funktion für die Schulentwicklung und das Klima an ihrer Schule. Schulleitungen müssen betroffenen Lehrerinnen und Lehrern die notwendige Unterstützung geben, selbst wenn sie mit den Betroffenen pädagogisch und menschlich nicht übereinstimmen. 3. Zur Medienbildung und -erziehung gehört notwendig auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen und ethischen Fragen, die die neuen Medien aufwerfen. Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt? 4. Bewertung durch Schüler und Eltern selbst organisieren. Lehrkräfte müssen sich von ihren Schülerinnen und Schülern bewerten lassen. Sie sollten selbst ein professionelles Interesse daran haben, sich Rückmeldungen selbst zu organisieren und nicht warten, bis sie auf www. spickmich.de im Internet stehen. 5. Wenn Prävention nicht ausreicht: s oder Handy-Botschaften mit beleidigenden oder bedrohlichen Inhalten als Beweismaterial sammeln. Auf keinen Fall antworten. Bei konkretem Verdacht den oder die Verdächtige unter sechs Augen mit dem Verdacht konfrontieren und auffordern, damit aufzuhören. Je nach Ausgang empfiehlt es sich, die Schulleitung oder einen Mediator einzuschalten; bei gravierenden Fällen und nach Rechtsberatung kann der Vorgang auch zur Anzeige gebracht werden. Vergleichbares gilt, wenn nicht Schüler, sondern liebe Kollegen oder Eltern die Absender sind. 6. Auch bei gravierenden Vorfällen: Lehrerinnen und Lehrer sind keine Personen des öffentlichen Interesses oder der Zeitgeschichte. Werden ohne ihre Einwilligung Bilder, Filmoder Sprechsequenzen zum Beispiel im Internet veröffentlicht, stellt das einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Betroffene kann einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Homepage geltend machen. Bei beleidigenden oder diffamierenden Inhalten sind im Allgemeinen die Persönlichkeitsrechte nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verletzt. Darüber hinaus sind die Straftatbestände nach 185 ff. (Beleidigung, Verleumdung, etc.) betroffen. Bei Drohungen können auch die Straftatbestände nach 223, 240 oder 241 StGB betroffen sein (Drohung, Nötigung, etc.). In diesen Fällen ist es wichtig, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Dann gilt: Sich mit anderen im Team zu beraten, die Schulleitung oder die Schulaufsicht einzuschalten und nach Rechtsberatung den Betreiber aufzufordern, den Inhalt zu entfernen, ggf. mit einer Anzeige zu drohen. In gravierenden Fällen sollte die Polizei eingeschaltet werden. Gegebenenfalls können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Über die Suchfunktion der gängigen Suchmaschinen kann man herausfinden, was über einen im Internet veröffentlicht ist. 7. Wenn man als Lehrer oder Lehrerin öffentlich bloß gestellt wird, sollte man sich nicht in die Opferrolle begeben oder die Kränkung in sich hineinfressen. Auf jeden Fall sollte man aktiv bleiben. Das können Gespräche mit Personen aus dem privaten Umfeld oder mit vertrauten Kolleginnen und Kollegen sein. Das können auch Selbsthilfegruppen oder die Inanspruchnahme professioneller Hilfe sein. Dort sollte man sich dann damit auseinandersetzen, ob einen bestimmte Verhaltensweisen zum Opfer prädestinieren oder welche eigenen Verhaltensweisen Aggressivität und Rachsucht provozieren könnten. Auch muss jeglicher Eindruck vermieden werden, als seien Mobbing- Opfer in der Lehrerschaft ernster zu nehmen als solche in der Schülerschaft. Cyber-Mobbing.html, Auszüge. 601

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