I N F O R M A T I O N
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- Lieselotte Albrecht
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger am 22. Jänner 2008 zum Thema "Integration ausländischer Mitbürger/innen wird durch Maßnahmen der oberösterreichischen Wohnbauförderung unterstützt "
2 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 2 Wohnbauförderung leistet Integrationsbeitrag "Für die Integration nicht österreichischer Mitbürger/innen, also das Schaffen von Bedingungen unter denen Österreicher/innen und zugewanderte Mitmenschen gemeinsam leben und ihre kulturellen Bedürfnisse befriedigen können, ist die Wohnsituation eine zentrale Größe. Die umsichtige Zuteilung von Mietwohnungen, das Ermöglichen, unter ökonomisch und sozial vertretbaren Bedingungen Wohnraum zu nutzen und in einem rechtlich gesicherten Umfeld leben zu können, sind Voraussetzungen für gelebte Integration, die die oberösterreichische Wohnbauförderung anstrebt." Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger bringt damit seine Position für einen sensiblen Umgang mit der ausländischen Wohnbevölkerung in Oberösterreich auf den Punkt. Zusammenfassend ergibt die Analyse über die Bandbreite der Förderungsangebote, dass der Anteil der Förderungsleistungen an Nicht-EU-Bürger/innen deren Bevölkerungsanteil und auch deren Beitrag zur Sicherung unseres Sozialsystems entspricht.
3 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 3 Zugewanderte Mitbürger/innen in Oberösterreich Im Jahr 2007 lebten, gemäß Statistik Austria, Mitmenschen nicht österreichischer Staatsbürger/innenschaft in Oberösterreich. Das sind 7,4 Prozent der hier wohnhaften Bevölkerung. Berücksichtigt man lediglich Nicht-EU-Bürger/innen, so reduziert sich diese Zahl auf etwa 5,6 Prozent der Oberösterreicher/innen. Trotz dieser keineswegs überwältigend großen Zahl ausländischer Mitbürger/innen, stellt die Integration dieser eine große, jedoch bewältigbare Herausforderung dar. MitbürgerInnen nicht österreichischer StaatsbürgerInnenschaft 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 7,4% 5,6% AusländerInnen gesamt Nicht-EU-BürgerInnen 0,0% Anteil an Gesamtbevölkerung OÖ in Prozent 2007 Grafik: Land OÖ
4 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 4 Wohnbauförderung für Nicht-EU-Bürger/innen im Detail Anspruch Die Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich wird grundlegend im Wohnbauförderungsgesetzt (WFG) des Jahres 1993 geregelt. Demnach sind entsprechend dem Paragraphen 6, Absatz 9, Förderungen grundsätzlich allen Staatsbürger/innen Österreichs und anderer EWR-Staaten zu gewähren. Bürger/innen eines Nicht- EWR-Staates darf eine Förderung nur gewährt werden, wenn diese: 1. ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und 2. Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten. Zum EWR, dem europäischen Wirtschaftsraum zählen heute die 27 EU- Mitgliedsstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Diese werden auch als die EWR-EFTA-Staaten (EFTA = European Free Trade Association) bezeichnet. Aufgrund der relativ geringen zahlenmäßigen Bedeutung von Bürger/innen aus Island, Norwegen und Liechtenstein in Österreich wurden die im Folgenden präsentierten Daten nach EU- und Nicht-EU-Bürger/innen, Angehörige sogenannter Drittstaaten, getrennt ausgewertet. 1. Förderungen gemäß der Oö. Eigenheim-Verordnung Die Eigenheim-Verordnung regelt Förderungen für den Neubau von Gebäuden mit bis zu drei Wohnungen, also Einfamilien- oder Reihenhäusern. Im Durchschnitt der Jahr 2004, 2005 und 2006 wurden in Oberösterreich im Rahmen dieser Verordnung Förderfälle positiv bearbeitet. Davon waren durchschnittlich 24 Anträge von Nicht-EU-Bürger/innen gestellt worden. Das sind 0,95 Prozent aller Förderfälle.
5 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 5 2. Förderungen gemäß der Oö. Energiesparverordnung Im Rahmen der Energiesparverordnung wird die Errichtung alternativer Energieanlagen gefördert. Dazu zählen Solaranlagen oder Wärmepumpen. Von den durchschnittlich Förderfällen der Jahre erhielten fünf Nicht-EU- Bürger/innen eine Förderung, das sind weniger als 1 Promille der Förderfälle. 3. Förderungen gemäß der Oö. Fertigstellungsverordnung Entsprechend der Fertigstellungsförderung, diese wird für die Fertigstellung eines Rohbaues oder die Errichtung einer Eigentumswohnung gewährt, wurden im Vergleichszeitraum 1,5 Prozent der Förderfälle an Nicht-EU-Bürger/innen gewährt. 4. Förderungen gemäß der Oö. Kaufförderungsverordnung Beim Kauf von Wohnungen, Eigenheimen oder Reihenhäusern, die bei ihrer Errichtung nicht gefördert wurden, kann die Kaufförderung gewährt werden. Im Jahresdurchschnitt wurden 955 derartige Fälle bewilligt, wobei in 8,7 Prozent der Fälle Nicht-EU-Bürger/innen davon profitierten.
6 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 6 Integration durch Verfügbarkeit geförderter Mietwohnungen Die Oö. Neubauförderungs-Verordnung sowie die Sanierungs-Verordnung sind hinsichtlich ihrer Auswertbarkeit nach den Nationalitäten aller Förderungswerber Spezialfälle in der Landschaft der Wohnbauförderungen. Da sie lediglich in Ausnahmefällen, bzw. Teilbereichen von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden dürfen, ansonsten aber gemeinnützigen und gewerblichen Bauträger/innen, Gemeinden, kirchlichen oder sozialen Institutionen vorbehalten sind. Daraus ergibt sich der notwendige Blick auf die Belegung geförderter Mietwohnungen mit Bürger/innen aus Nicht-EU-Staaten. Aus diesem Grund hat das Oö. Wohnbauressort bei der Bauträger/innen eine Datenerhebung durchgeführt, um auch im Berich der Mietwohnungen gesicherte Aussagen treffen zu können. Differenziert wurde nach der Erstvergabe von Wohnungen, also nach Fertigstellung eines Neubaus, und nach Neuvermietungen von Wohnungen an neue Mieter/innen. Förderung Mietwohnungen insgesamt DS Erstvergabe von Wohnungen (Datenbasis: 27 Bauträger) Neuvermietungen von Wohnungen (Datenbasis: 19 Bauträger) Grafik: Land OÖ Förderung Mietwohnungen davon Nicht-EU-Bürger/innen (absolut) DS Erstvergabe von Wohnungen (Datenbasis: 27 Bauträger) Neuvermietungen von Wohnungen (Datenbasis: 19 Bauträger) Grafik: Land OÖ
7 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 7 Förderung Mietwohnungen davon Nicht-EU-Bürger/innen (in Prozent) DS Erstvergabe von Wohnungen 4,41% 3,17% 2,29% 3,35% (Datenbasis: 27 Bauträger) Neuvermietungen von Wohnungen 6,33% 6,89% 6,90% 6,72% (Datenbasis: 19 Bauträger) Grafik: Land OÖ Aus den Daten einiger oberösterreichischer Bauträger ist ablesbar, dass nach Fertigstellung einer Mietwohnung diese in durchschnittlich 3,35 Prozent der Fälle an Nicht-EU-Bürger/innen vergeben werden. Bei der Neuvermietung von Wohnungen ergibt sich in den Jahren , dass etwa 6,7 Prozent der Wohnungen an Mitmenschen aus Nicht-EU-Ländern vermietet wurden. In Kenntnis der gesamten derzeitigen Bevölkerungsverteilung mit 5,6 Prozent Nicht- EU-Bürger/innen zeigen diese Zahlen, dass sich die Zuteilungen von geförderten Mietwohnungen an Bürger/innen aus Drittstaaten im Bereich der durchschnittlichen Bevölkerungsverteilung bewegt. Dabei achten die einzelnen Bauträger/innen und jene Gemeinden die das Einweisungsrecht für gemeinnützige Mietwohnungen haben vor Allem auf eine entsprechende Mischung der Mieter/innen in Ihren Objekten. Als Leitlinie werden maximal zwischen 10 und 14 Prozent der Wohnungen in einem Objekt, bzw. einer Anlage an Bürger/innen aus Drittstaaten vergeben. Dies beugt möglichen Ghettoisierungen und potenziellen Konflikten vor. Ein ganz wesentlicher Integrationsbeitrag ist die Verfügbarkeit geförderter Wohnungen für Menschen aus Drittstaaten. Ohne diese Möglichkeit würden viele überzogene Mieten in privaten Objekten zu bezahlen haben. Die geförderten Wohnungen üben hier wesentlichen Druck auch auf die mittelfristige Entwicklung der allgemeinen Wohnungsmieten aus.
8 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 8 Sonderfall Wohnbeihilfe Die Wohnbeihilfe stellt von ihrer Konzeption her eine unmittelbare Sozialleistung dar, die untrennbar mit dem sozialen Wohnbau verbunden ist. Sie soll Menschen mit wenig verfügbarem Einkommen die Leistbarkeit ihrer Wohnungen sicherstellen. Die Höhe der Wohnbeihilfe, bzw. allgemein die Grenze zur Gewährung wird nach den Kriterien Einkommen, Anzahl der Personen im Haushalt, dem anrechenbaren Wohnungsaufwand und der angemessenen Wohnnutzfläche errechnet. Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Ausgleichszahlungen für Mindestpensionist/innen. Diese wiederum orientiert sich an der Schwelle für akute Armut gemäß konventioneller europäischer Definition und entspricht 50 Prozent des österreichischen Medianeinkommens, während die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 Prozent des Medianeinkommens liegt. Daraus lässt sich ablesen, dass die Wohnbeihilfe im wesentlichen nur Menschen gewährt wird, die entweder armutsgefährdet oder bereits von akuter Armut betroffen sind. Wohnbeihilfe Empfänger/innen DS insgesamt davon Nicht-EU-Bürger/innen (absolut) davon Nicht-EU-Bürger/innen (in Prozent) 9,29% 10,04% 9,79% 9,71% Grafik: Land OÖ Die Aufstellung zeigt die Entwicklung der Wohnbeihilfe der Jahre 2004 bis Bei zunehmender Zahl der Förderungsfälle sind durchschnittlich 9,71 Prozent der EmpfängerInnen Nicht-EU-Bürger/innen.
9 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 9 Begründet liegt die im Vergleich zum Anteil von Bürger/innen aus Nicht-EU- Staaten überdurchschnittliche Zahl von Wohnbeihilfenempfänger/innen unter anderem in der höheren Armutsgefährdung von Nicht-EU- Bürger/innen in Österreich. Von den in Österreich von manifester Armut betroffen sind "15 % und damit mehr als doppelt so viele Personen als der Anteil in der Gesamtbevölkerung Ausländerinnen und Ausländer von außerhalb des EU/EFTA Raums" (Statistik Austria (2007), "Einkommen, Armut und Lebensbedingungen"; S. 48) Resümierend zeigt die Statistik der Wohnbeihilfe, dass weniger als die durchschnittlich in Österreich von Armut betroffenen Menschen mit Staatsbürger/innenschaften aus Nicht-EU-Ländern von Transfers aus der Wohnbeihilfe profitieren. Das hängt damit zusammen, dass erst nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Österreich die Wohnbeihilfe gewährt werden kann.
10 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 10 Beitrag ausländischer Mitbürger/innen zur Oö. Wohnbauförderung Laut Auskunft des Arbeitsmarkt-Service Oberösterreich und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger waren 2007 im Durchschnitt unselbständige Erwerbstätige auch Nicht-EWR-Staaten in Oberösterreich tätig. Das sind exakt 7,26 Prozent der unselbständig Beschäftigten hierzulande. Über ihre Erwerbstätigkeit und die damit verbundene Steuer- und Sozialversicherungspflicht tragen diese Personen anteilig zur Finanzierung der Wohnbauförderung bei. Zur Erklärung sei hier angeführt, dass die Mittel der Wohnbauförderung aus zwei großen Komponenten besteht. Zum einen wird ein Prozent der Bruttolohnsumme monatlich in Form des Wohnbauförderungsbeitrages einbehalten, je 50 Prozent davon bezahlen die Arbeitnehmer/innen und die Arbeitgeber/innen. Zusätzlich werden geringere Anteile gewisser Steuern, wie etwa der Lohn- oder Kapitalertragssteuer für die Wohnbauförderung verwendet. Die Beiträge der ausländischen Arbeitskräfte sind in Relation zu den direkt und indirekt empfangenen Leistungen der Wohnbauförderung zu sehen. Betrachtet man die direkt empfangenen Mittel aus Darlehen für Eigenheime, Zuschüssen für die Errichtung alternativer Energieanlagen, Fertigstellungs- und Kaufförderungen sowie Wohnbeihilfe, ebenso wie die indirekt empfangenen Förderungen für den Bau geförderter Mietwohnungen, so erhielten Menschen aus Drittstaaten im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2006 rund 6,2 Prozent der Mittel aus dem oö. Wohnbauförderungstopf.
11 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 11 Vergleich Beiträge zur/leistungen aus WBF 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% 7,26% Anteil Nicht-EU-BürgerInnen am oö. Arbeitsmarkt ,22% Anteil Mittelempfang aus WBF für Nicht-EU-BürgerInnen Grafik: Land OÖ Zusammenfassend entfallen somit 6,22 Prozent der Wohnbauförderungsmittel auf Mitbürger/innen aus Drittstaaten. Das Verhältnis zu den 7,26 Prozent der Arbeitskräfte die aus diesen Staaten stammen zeigt somit, dass eine angemessene Relation zwischen den Beiträgen zur und den Leistungen aus der Wohnbauförderung für diese Mitbürger/innen besteht.
12 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 12 Resümee Die Wohnbauförderung ist eine soziale, integrative Förderung Die in den vorangegangenen Abschnitten gezeigte Struktur der Wohnbauförderung in Bezug auf ihre Integrationsleistung untermauert den Anspruch, dass angemessenes Wohnen eine der Grundvoraussetzungen für gelebte Integration ist. Die Integrationsleistungen der Wohnbauförderung sind zusammengefasst: - Die Wohnbeihilfe schützt vor Delogierung, Obdachlosigkeit und unangemessenen, unsozialen Wohnbedingungen. Dies gilt sowohl für EU- als auch Nicht- EU-Bürger/innen und trägt damit zur öffentlichen Sicherheit in Oberösterreich bei. - Der offene, aber geregelte Zugang zu geförderten Mietwohnungen ist eine Grundvoraussetzung um Ghettoisierungstendenzen vorzubeugen. Die Wohnbauträger/innen agieren dabei vorausschauend und integrativ. Das trägt massiv zur Erhaltung des sozialen Friedens in Österreich bei. - Der Zugang zu geförderten Wohnungen schützt ausländische Mitbürger/innen weiters vor überhöhten Mieten privater Vermieter/innen und wirkt, wie die Wohnbauförderung allgemein, regulierend auf den Mietpreis in Oberösterreich. - Der Zugang zur Eigenheim- und Kaufförderung für Menschen aus Nicht-EU- Staaten erhält außerdem die Leistungsfähigkeit der heimischen Wirtschaft. Da ökonomisch die Errichtung eines Eigenheimes oder der Kauf einer Eigentumswohnung oder gar eines Hauses nur berufstätigen Menschen möglich ist, die sich wiederum bereits einige Jahre in Österreich aufhalten müssen, verfestigen diese Förderungen die Integration von zugewanderten Menschen. Sie stellen in solchen Fällen über viele Jahre ihre Arbeitskraft der Wirtschaft zur Verfügung und können sich am sozialen Leben ihrer Wohnumgebung beteiligen.
13 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 13 Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger abschließend: "Die Analyse der vorhandenen Daten, vor allem in Verbindung mit sozialen Größen und wissenschaftlichen Befunden, zeigt, dass die von mir seit Jahren verteidigte Gestaltung der Wohnbauförderung im Hinblick auf soziale und integrative Aspekte ihre Wirkung entfalten kann. Das bestärkt mich weiters in meiner Auffassung, dass Integration über intelligente Wohnungspolitik mit gestaltet werden kann."
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