Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Ergebnisse und Wirkung
|
|
- Uwe Beck
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Ergebnisse und Wirkung DAV Wirtschaftsforum Berlin, 28. April 2016 Prof. Dr. Wolfgang Greiner
2 Zusatznutzen Eine Frage der Perspektive? Zusatznutzen gemäß G-BA-Beschluss (Stand: ) Verfahren 15 Verfahren ohne Herstellerdossier Subrguppen Patienten Hinweis: Berücksichtigt sind insgesamt 119 Verfahren (exklusive Verfahren ohne Herstellerdossier) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen in 9 % durch Daten belegt in 22 % in einer Teilpopulation durch Daten belegt in 69 % aus formalen Gründen folgend Folie 2
3 Zielpopulation mit Zusatznutzen in % Zusatznutzen Nur wenige mischpreisrelevante Verfahren Zusatznutzenanteil an Patientenpopulation je Verfahren (Stand: ) Wirkstoffe mit nur zum Teil zusatznutzenhaltigen Subpopulationen 106 Subpopulationen (ø 3,6) Folie 3
4 Zusatznutzen Eine Frage der Perspektive? Zusatznutzen auf Verfahrensebene (Stand: ) Hersteller IQWiG G-BA Hinweis: Berücksichtigt sind insgesamt 94 Verfahren, welche sowohl vonseiten des G- BA als auch des IQWiG bewertet wurden (exklusive Orphan Drugs und Verfahren ohne Herstellerdossier) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Zusatznutzen Kein Zusatznutzen G-BA hat IQWiG-Bewertung 18x auf- und 13x abgewertet Stellungnahmeverfahren nach IQWiG-Bewertung ermöglicht Einbringen weiterer Daten G-BA-Bewertung kann auch versorgungsreale Bezüge berücksichtigen Subgruppenbildung zum Teil inkongruent Folie 4
5 Zusatznutzen Eine Frage des Anwendungsgebietes? Zusatznutzen nach therapeutischem Anwendungsgebiet (Stand: ) Psychische Erkrankungen Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Hauterkrankungen Krankheiten des Nervensystems 3 / 10 Krankheiten des Verdauungssystems Augenerkrankungen Krankheiten des Urogenitalsystems Stoffwechselkrankheiten 16 / 29 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Krankheiten des Atmungssystems Sonstige Erkrankungen Herz-Kreislauf-Erkrankungen Infektionskrankheiten Onkologische Erkrankungen 7 / 8 12 / / 40 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Folie 5
6 Abgeschlossene Erstattungsbetragsverhandlungen und Marktrücknahmen Abgschlossene Verfahren (Stand: ) 20 / / 104 Vereinbart Z.T. vereinbart Festgesetzt Festbetrag Marktrücknahme Opt-Out Außer Vertrieb Zurückgezogen Folie 6
7 Praxisrelevanz - Verordnungsentwicklung nach G-BA-Beschluss? Anstieg der DDD-Umsätze innerhalb eines Jahres nach G-BA-Beschluss (Stand: ) Kein Zusatznutzen (n=23) Nicht quantifizierbar (n=6) Gering (n=19) Beträchtlich (n=17) 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% Ansteig des Verordnungsvolumens (DDD) Folie 7
8 Konfliktfelder in der ambulanten Versorgung Wirtschaftlichkeitsidee des AMNOG auf Bundesebene: Zentrale Erstattungsbetragsverhandlungen Durchschnittsbetrachtung Ex ante rational Wirtschaftlichkeit einer Verordnung auf regionaler Ebene: Regionale Wirtschaftlichkeitskonzepte Einzelfallbetrachtung Ex post rational Abweichende Einschätzungen der Fachgesellschaften Langwierige Leitlinienprozesse Unsicherheit zu verschiedenen Verordnungszeitpunkten Folie 8
9 12 Monate freie Preisbildung - Reformbedarf? Folie 9
10 Diskussionsfelder zum AMNOG-Verfahren Umgehung des Verfahrens durch Nicht-Dossier-Einreichung Best-verfügbare vs. best-mögliche Evidenz Einbeziehung von Lebensqualitätseffekten Besonderheiten von Arzneimitteln gegen chronische Erkrankungen Stellenwert von Kosten-Nutzen-Bewertungen Regulierung freier Arzneimittel-Kombinationen Mischpreisbildung 12 Monate freie Preisbildung Schiedsverfahren Proportionalität von Zusatznutzen und Umsatzentwicklung... Folie 10
11 Fazit und Ausblick AMNOG ist gut etabliert. Einsparungserwartungen im Rückblick übertrieben. Bewertung des Zusatznutzens derzeit ausschließlich medizinisch und formal. Kosten-Nutzen-Analysen weiterhin nicht vorgesehen. Preistransparenz international eher ungewöhnlich und (auch) nicht im Interesse der GKV. Rückwirkende Preise infolge juristischer und ordnungspolitischer Erwägungen frühestens nach GBA- Beschluss. AMNOG-Bewertungen müssen dringend besser in die Versorgung kommuniziert werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Prof. Dr. Wolfgang Greiner Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement (AG5) Universität Bielefeld AMNOG 2.0. im Sommer? Folie 11
AMNOG-Report Nutzenbewertung von Arzneimitteln in Deutschland
Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement AMNOG-Report 2016 Nutzenbewertung von Arzneimitteln in Deutschland Pressekonferenz zum AMNOG-Report
MehrAMNOG in der Versorgungspraxis
Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement AMNOG in der Versorgungspraxis Diskussionsimpulse für die Onkologie Veranstaltung Brennpunkt Onkologie,
MehrAMNOG-Report 2015 Arzneimittelreform auf dem Prüfstand
AMNOG-Report 2015 Arzneimittelreform auf dem Prüfstand Prof. Dr. Wolfgang Greiner Julian Witte M.Sc. Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Reporting im Arzneimittelmarkt GAP Umfassende
MehrArzneimittelbewertung am Beispiel des AMNOG Bewertung im Gesundheitswesen Fluch oder Segen?
Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement Arzneimittelbewertung am Beispiel des AMNOG Bewertung im Gesundheitswesen Fluch oder Segen? Julian
MehrFrühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Ergebnisse und Wirkung
Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Ergebnisse und Wirkung 53. Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) am 28. April 2016 in Berlin Georg Wager, General Manager Inhaltsübersicht Ziele
MehrEmpirische Befunde zum AMNOG
Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement Empirische Befunde zum AMNOG Aktuelle und absehbare Herausforderungen Prof. Dr. Wolfgang Greiner
MehrDie frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen
und ihre rechtlichen Herausforderungen Rechtssymposium Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG G-BA, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 16. November 2010 Rechtssymposium
MehrRegister: Die Rolle bei der frühen Nutzenbewertung. Kristina Bardenheuer, MSc Health Economics & Outcomes Research
Kristina Bardenheuer, MSc 01.02.2018 Health Economics & Outcomes Research Kurzexkurs AMNOG Fokus AMNOG: Der Preis neuer Medikamente sollte sich an ihrem Zusatznutzen im Vergleich zu bereits auf dem Markt
MehrBewertung von Arzneimitteln. Überblick über den AMNOG Prozess
Bewertung von Arzneimitteln Überblick über den AMNOG Prozess Was erwartet Sie? Ablauf und Prinzip der frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V (Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen)
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-18-15-2120-021339 Arzneimittelwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
MehrFrühe Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss
im Gemeinsamen Bundesausschuss Vortrag im Rahmen des 13. DGRA-Jahreskongresses in Bonn Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 3. Mai 2011 13. DGRA-Jahreskongress in Bonn 2011, Dr. jur. Rainer Hess
MehrGesundheitsökonomische Analysen zur Abgrenzung von
Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement Gesundheitsökonomische Analysen zur Abgrenzung von Innovation und Fortschritt 4. Monitor Versorungsforschung-Fachkongress:
MehrDie Verfahrensordnung zur Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG Informationsveranstaltung des G-BA Berlin, 2. März 2011
Die Verfahrensordnung zur Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG Informationsveranstaltung des G-BA Berlin, 2. März 2011 Referent: Maximilian Grüne, Justiziar, Gemeinsamer Bundesausschuss 1. 35a SGB V. Rechtliche
MehrZwischenbilanz: Ein Jahr nach dem AMNOG-Erstling
Zwischenbilanz: Ein Jahr nach dem AMNOG-Erstling Pressekonferenz Berlin, 30.05.2013 Johann-Magnus v. Stackelberg GKV-Spitzenverband 31. Mai 2012: Erster Erstattungsbetrag mit der Firma AstraZeneca vereinbart.
MehrWie passt das AMNOG in die regionale Arzneimittelregulierung: Top-down oder bottom-up?
Wie passt das AMNOG in die regionale Arzneimittelregulierung: Top-down oder bottom-up? Förderverein ärztliche Fortbildung in Hessen: AMNOG und die regionale Wirtschaftlichkeitsprüfung FfM; 29. Juni 2016
MehrAnhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen
Pertuzumab Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen - Überlebensvorteil bei bestimmten Patientinnen - Keine Aussagen zum Schaden möglich Köln (1. Juli 2013) - Pertuzumab (Perjeta ) ist seit März 2013
MehrDie Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Die Neuordnung des Arzneimittelmarktes Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg Hamburg, 20.09.2011, Dr. Martin Krasney Hamburg,
MehrDrei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen Standortbestimmung Weiterentwicklung Sicht der DKG
AMNOG Fachtagung des G-BA, Berlin, 30. April 2014 Drei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen Standortbestimmung Weiterentwicklung Sicht der DKG Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H. Geschäftsführer Personalwesen
MehrFrühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten
Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln
MehrErste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert
Pitavastatin Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert Berlin (18. August 2011) Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
MehrFörderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015
Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015 Wirtschaftliches Verordnen dank AMNOG? Dr. iur. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht 3 Stoßrichtungen bei der
MehrAuswirkungen des LSG-Beschlusses zu Mischpreisen auf die Verordnung von neuen Arzneimitteln. Pressegespräch Berlin,
Auswirkungen des LSG-Beschlusses zu Mischpreisen auf die Verordnung von neuen Arzneimitteln Pressegespräch Berlin, 26.04.2017 Pressegespräch zu den Auswirkungen des LSG-Beschlusses 26.04.2017 2 Frühe Nutzenbewertung
MehrEinsatz der IQWiG-Methode zur Kosten- Nutzen Bewertung zur Unterstützung der Höchstbetragsbestimmung im GKV-System
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Einsatz der IQWiG-Methode zur Kosten- Nutzen Bewertung zur Unterstützung der Höchstbetragsbestimmung im GKV-System Dr. Corinna ten Thoren
MehrRelative Effectiveness Assessment in Deutschland: Rahmenbedingungen für die Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Relative Effectiveness Assessment in Deutschland: Rahmenbedingungen für die Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten Matthias Perleth G-BA DGSMP, Essen, 13.9.2012 35a, 137c und 137e SGB V eine
MehrNutzen-Kosten oder Kosten-Nutzen- Bewertungen?
Nutzen-Kosten oder Kosten-Nutzen-Bewertungen? Nutzen-Kosten oder Kosten-Nutzen- Bewertungen? Vortrag anlässlich des Lilly-Jahressymposiums zur Therapiefreiheit in der, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer
MehrDr. Michael Bartke, Daiichi Sankyo Europe GmbH, Okt München 23. Oktober 2012
Dr. Michael Bartke, Daiichi Sankyo Europe Okt 2012 München 23. Oktober 2012 AMNOG:eine Zwischenbilanz pro und contra AMNOG o Einführung / Status Quo Nutzenbewertung o Perspektive der Industrie o Diskussion
MehrAnlage 1 Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
Anlage Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie BAnz. Nr. 6 (S. ) vom. 0. 0 Bekanntmachung [47 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
MehrRuxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen
Vorteile bei Symptomen und Überlebenszeit im Vergleich zu best supportive care Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen Köln (15. August 2014) - Ruxolitinib (Handelsname: Jakavi)
MehrFrühe Nutzenbewertung nach AMNOG und Auswirkungen auf die Vertragsärzte
Frühe Nutzenbewertung nach AMNOG und Auswirkungen auf die Vertragsärzte Zusammenfassung Hintergrund, Funktionsweise und Auswirkungen der frühen Nutzenbewertung auf den Vertragsarzt aus der Sicht der Kassenärztlichen
MehrSimeprevir bei Hepatitis C - Zusatznutzen bei bestimmten Patienten
IQWiG Simeprevir bei Hepatitis C - Zusatznutzen bei bestimmten Patienten Köln (1. September 2014) - Zur Behandlung von Erwachsenen mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion steht seit Mai 2014 auch der
MehrFrühe Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG. Jürgen Windeler
Frühe Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG Jürgen Windeler AMNOG, aus der Begründung Die Datenlage für neue Wirkstoffe (insbesondere in der Onkologie) wird von Experten als unbefriedigend bezeichnet. Die
MehrMSD Forum Gesundheitspartner Innovationen für eine gesunde Zukunft. Dr. med. Wolfgang LangHeinrich München,
Dr. med. Wolfgang LangHeinrich München, 06.09.2017 Was kann getan werden, damit die Ergebnisse der Nutzenbewertung nach 35a SGB V im Praxisalltag besser genutzt werden können? 35 SGB V (G-BA Bewertung)
MehrDrei Jahre AMNOG Handlungsbedarf aus Sicht der Industrie
Drei Jahre AMNOG Handlungsbedarf aus Sicht der Industrie AMNOG-Fachtagung des G-BA 30. April 2014 Birgit Fischer Hauptgeschäftsführerin des vfa Was war gewollt? Ziele des AMNOG: 1. Den Menschen müssen
MehrFrühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG Bewertung des Dossiers durch das IQWiG
Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG Bewertung des Dossiers durch das IQWiG Thomas Kaiser Beate Wieseler EbM Kongress 2011 25.03.2011 Agenda Ablauf einer Bewertung nach AMNOG Methodische
MehrBAnz AT B3. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrNutzenbewertung durch G-BA nach 35a SGB V
Nutzenbewertung durch G-BA nach 35a SGB V 15. DGRA Jahreskongress 20. Juni 2013 in Bonn Dr. Antje Behring Referentin, Abteilung Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses Vor Markteintritt - Möglichkeit
MehrIxazomib (multiples Myelom)
IQWiG-Berichte Nr. 504 Ixazomib (multiples Myelom) Bewertung gemäß 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V Dossierbewertung Auftrag: G17-02 Version: 1.0 Stand: 07.04.2017 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität
MehrAnforderungen, Aufgaben und Bedeutung der wiss.-med. Fachgesellschaften für das Gesundheitswesen in Deutschland:
Anforderungen, Aufgaben und Bedeutung der wiss.-med. Fachgesellschaften für das Gesundheitswesen in Deutschland: Perspektive des G-BA Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss
MehrFrühe Nutzenbewertung nach 35a SGB V Ergebnisse und Fakten Berlin, 30. April 2014
Frühe Nutzenbewertung nach 35a SGB V Ergebnisse und Fakten Berlin, 30. April 2014 Dr. Antje Behring Abteilung Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses Wichtige Meilensteine seit Beginn des Verfahrens
MehrRegulierung von Orphan Drugs in Deutschland
Regulierung von Orphan Drugs in Deutschland Vortrag von Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses Vortrag im Rahmen des 10. IGES-Innovationskongresses in Berlin Seite 1
MehrMehrwerte und Nutzen gesundheitsökonomischer Evaluationen von Impfungen aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Mehrwerte und Nutzen gesundheitsökonomischer Evaluationen von Impfungen aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes Berlin, 21.01.2015 Dr. Antje Haas GKV-Spitzenverband Abteilung Arznei- und Heilmittel Agenda Grundsätzliches
MehrNeue Erstattungsbedingungen für Arzneimittel nach dem AMNOG
Neue Erstattungsbedingungen für Arzneimittel nach dem AMNOG Jahresveranstaltung des Gesundheitsökonomischen Zentrums 14. Januar 2011, Dresden Gliederung Die Ausgangslage Neue Erstattungsbedingungen nach
MehrNutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen
Gemeinsame Fortbildungs- und Informationsveranstaltung der AkdÄ und der AMK Berlin, 11. Juli 2015 Nutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen Dr. med. Katrin Bräutigam Geschäftsführerin der
MehrStellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher
Bundesrat Drucksache 61/15 BRFuss 16.02.15 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher
MehrVorsitzender Dr. med. Friedrich Overkamp
Hauptstadtbüro der DGHO Alexanderplatz 1 10178 Berlin Hauptstadtbüro der DGHO Alexanderplatz 1 10178 Berlin Tel. 030.27 87 60 89-0 Fax: 030.27 87 60 89-18 info@dgho.de Berlin, 22. September 2010 Stellungnahme
MehrDossierbewertung A15-38 Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Version 1.0 Evolocumab Hypercholesterinämie und gemischte Dyslipidämie
I 2 Nutzenbewertung I 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Evolocumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis
MehrInnovative Gesundheitsversorgung
Innovative Gesundheitsversorgung Was ist machbar und bezahlbar? Baxter Gesundheitsforum 22.09.2016 Rainer Blasutto Betriebswirt im Sozial und Gesundheitswesen (BSG) stellv. Leiter Vertragsgebiet Bayern
MehrInnovative Arzneimittelversorgung im Spannungsfeld zwischen Nutzenbewertung und Sicherstellung des medizinischen Fortschritts
Innovative Arzneimittelversorgung im Spannungsfeld zwischen Nutzenbewertung und Sicherstellung des medizinischen Fortschritts Roger Jaeckel, Leiter Gesundheitspolitik, GlaxoSmithKline Gemeinsame Fachtagung
MehrAlmirall Hermal GmbH Dr. Silvia Sickold. Frühe Nutzenbewertung und Preisbildung Berlin, 30. April 2014
1 Almirall Hermal GmbH Dr. Silvia Sickold Frühe Nutzenbewertung und Preisbildung Berlin, 30. April 2014 2 Was ist erreicht? Etablierte Prozesse: Beratung Bewertungsverfahren Preisverhandlung Investitionen
MehrBAnz AT B3. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V
MehrOhne Zusatznutzen keine Verordnung! Stimmt das?
Ohne Zusatznutzen keine Verordnung! Stimmt das? Kassenärztliche Vereinigung Hessen Dr. med. Wolfgang LangHeinrich 27. Mai 2015 Ohne Nutzen keine Verordnung? Ohne Mehrnutzen keine Verordnung? Ja Jein Nein
MehrDossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie)
2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Idelalisib für das im September 2016 neu zugelassene Anwendungsgebiet gemäß
MehrAMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs
AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs Martin Völkl, Director Market Access & Public Affairs, Celgene GmbH Warum forschen Pharmaunternehmen?
MehrPolitische und ökonomische Grundlagen. des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up
Politische und ökonomische Grundlagen Einführung in das Management im Gesundheitswesen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up Sabine Fuchs, MScPH FG
MehrTiotropium/Olodaterol bei COPD: Nachteile bei schwerer Erkrankten, Vorteile für manche Patientinnen
COPD Tiotropium/Olodaterol bei COPD: Nachteile bei schwerer Erkrankten, Vorteile für manche Patientinnen - Mehr Exazerbationen bei Personen mit höheren COPD-Schweregraden - Weniger Symptome bei Frauen
MehrHinweis auf geringen Zusatznutzen
Ticagrelor zur Prävention nach Myokardinfarkt Hinweis auf geringen Zusatznutzen - Zulassungserweiterung - Nachteile stellen Vorteile bei der Mortalität nicht infrage Köln (1. Juli 2016) - Den Zusatznutzen
MehrZusatznutzen nicht belegt
Saxagliptin und Saxagliptin/Metformin bei Typ-2-Diabetes Zusatznutzen nicht belegt Köln (4. Oktober 2016) - Saxagliptin (Handesname Onglyza) ist für Erwachsene mit Diabetes mellitus vom Typ 2 zugelassen,
MehrKonsultation zur Verordnung nach 73 Absatz 9 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Inhalten der Praxissoftware
3. Juli 2017 Konsultation zur Verordnung nach 73 Absatz 9 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Inhalten der Praxissoftware 1. Zusammenfassung Die geplante Praxissoftware bietet die Gelegenheit,
MehrDer G-BA und seine Aufgaben sowie Zielsetzungen
Der G-BA und seine Aufgaben sowie Zielsetzungen 8. Rheinischer Kongress für Gesundheitswirtschaft 22. September 2010 Universitätsklinikum Köln Referentin: Dr. Dorothea Bronner, G-BA Seite 1 22. September
MehrBericht Beisitzer Arzneimittel Paradigmenwechsel im deutschen Arzneimittelmarkt
Bericht Beisitzer Arzneimittel 2011 - Paradigmenwechsel im deutschen Arzneimittelmarkt Mit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zum 1. Januar 2011 hat ein Paradigmenwechsel im deutschen
MehrAWMF in Dialog. Wissenschaftliche Medizin und die frühe Nutzenbewertung neuer Medikamente 29.Juni 2015
AWMF in Dialog Wissenschaftliche Medizin und die frühe Nutzenbewertung neuer Medikamente 29.Juni 2015 Wissenschaftlichkeit und Notwendigkeit von Subgruppen aus Sicht des G-BA Thomas Müller Arzt und Apotheker,
MehrKonsultation zur Verordnung nach 73 Absatz 9 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Inhalten der Praxissoftware
3. Juli 2017 Konsultation zur Verordnung nach 73 Absatz 9 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Inhalten der Praxissoftware 1. Informationen zum Teilnehmer a. Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann
MehrUmgehung der frühen Nutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2964 18. Wahlperiode 22.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, weiterer
MehrDer Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss historischer Abriss: G-BA 1913/1923: Reichsausschuss Ärzte/Krankenkassen 1956: Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen
MehrBAnz AT B1. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrErfahrungen aus der Schiedsstelle
EsFoMed-Tagung am 15. Juni 2018 in Essen AMNOG Qualitätskatalysator oder Innovationsbremse? Erfahrungen aus der Schiedsstelle Univ.-Prof. Dr. Jürgen Wasem 1 Ein paar Zahlen zum Einstieg gestartete Schiedsstellenverfahren
MehrFrühe Nutzenbewertung erhöht Studiendatentransparenz
IQWiG-Mitarbeiter weisen erheblichen Informationszugewinn durch Dossiers und Dossierbewertungen na IQWiG-Mitarbeiter weisen erheblichen Informationszugewinn durch Dossiers und Dossierbewertungen nach Frühe
MehrNutzenbewertung von Arzneimitteln Kiel,
Mitglieder-Info 216/2014 Nutzenbewertung von Arzneimitteln Kiel, 14.11.2014 Beschlüsse des GBA Der G-BA hat am 6. November 2014 drei Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach 35 a SGB
MehrPitolisant (Narkolepsie)
IQWiG-Berichte Nr. 453 Pitolisant (Narkolepsie) Bewertung gemäß 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V Dossierbewertung Auftrag: G16-12 Version: 1.0 Stand: 27.10.2016 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität und
MehrEnzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen
Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen - Längeres Gesamtüberleben bei Patienten ohne viszerale Metastasen - Komplikationen an Knochen sowie Schmerzprogression verzögert Köln (2. Dezember
MehrAMNOG-Preisverhandlungen für Orphan Drugs - Welchen Einfluss hat der Zusatznutzen auf die Höhe des Erstattungsbetrages?
Beratung für Hersteller von Arzneimitteln, Diagnostika und Medizinprodukten Dr. Danny Bot, Dr. Claudia Pütz, Dr. Christof Ecker, Dr. Thomas Ecker AMNOG-Preisverhandlungen für Orphan Drugs - Welchen Einfluss
MehrPolitische Balance zwischen Innovationsförderung und Kostenkontrolle 10 Thesen
Innovationen in in der der Onkologie: Was Was ist ist der der Nutzen wert? wert? BDI BDI initiativ-symposium, Berlin, 07.09.2011 Politische Balance zwischen Innovationsförderung und Kostenkontrolle 10
MehrIQWiG. Stefan Lange Stellvertretender Institutsleiter Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
IQWiG Stefan Lange Stellvertretender Institutsleiter Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Es war einmal der Aderlass oder was wäre, wenn Wikipedia-Konferenz 2014, IQWiG. 04.10.2014,
MehrIQWiG im Dialog 21.Juni Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen
IQWiG im Dialog 21.Juni 2013 Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesauschuss Seite 1 06/2013
MehrBAnz AT B2. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V
MehrBAnz AT B2. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrAnhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit kurzwirksamem Insulin
Dulaglutid bei Typ-2-Diabetes: Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit kurzwirksamem Insulin Köln (4. Mai 2015) - Dulaglutid ist seit 2014 allein oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen zur Behandlung
MehrFolgen der Regulierung des Arzneimittelmarktes aus Sicht der KVWL
Folgen der Regulierung des Arzneimittelmarktes aus Sicht der KVWL Geschäftsbereichsleiter Verordnungsmanagement Münster, 6. Dezember 2013 Im Dienst der Medizin. Agenda Entwicklung der Regulierungsinstrumente
MehrBesondere Anforderungen an Studien für Kinderarzneimittel (PUMA) aus Sicht der Nutzenbewertung des G-BA
Besondere Anforderungen an Studien für Kinderarzneimittel (PUMA) aus Sicht der Nutzenbewertung des G-BA More Medicines for Minors - Bonn, 8. Juni 2015 Dr. Wiebke Löbker Abteilung Arzneimittel des Gemeinsamen
MehrNeoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs
Anhaltspunkt für geringeren Nutzen Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs - Keine positiven Effekte belegt / Mehr Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen Köln (1. Dezember 2015) - Pertuzumab
MehrSystematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG
Systematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG Vereinbarung eines Erstattungsbetrages und das Schiedsstellenverfahren G-BA - Informationsveranstaltung 2. März 2011, Berlin Wolfgang Kaesbach Abteilung Arznei-
MehrR E C H T S A N W Ä L T E. Walter-Benjamin-Platz Berlin Telefon
R E C H T S A N W Ä L T E Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de Erste Konsequenzen aus dem AMNOG Neue Kooperationsmöglichkeiten für Leistungserbringer?
MehrVersorgung, Diffusion & Finanzierung intelligent optimieren: Das AMNOG zum Erfolgsmodell machen
Versorgung, Diffusion & Finanzierung intelligent optimieren: Das AMNOG zum Erfolgsmodell machen Berlin, 15. Januar 2016 Dr. Markus Frick, MPH Arzneimittelausgaben: Keine Explosion BILD vom 05.01.2016,
MehrDossierbewertung A16-13 Version 1.0 Empagliflozin/Metformin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Empagliflozin/Metformin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung
MehrBAnz AT B3. Beschluss
BAnz AT 6.05.0 B Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
Mehr(Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG)
Bundesministerium für Gesundheit Friedrichstraße 117 10108 Berlin 17. August 2018 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz
MehrNutzen-Bewertung und Zweitmeinung Neue Instrumente für f r eine wirtschaftliche und sichere Arzneimitteltherapie
Kosten-Nutzen Nutzen-Bewertung und Zweitmeinung Neue Instrumente für f r eine wirtschaftliche und sichere Arzneimitteltherapie 24. Oktober 2007 Presseseminar des Gemeinsamen Bundesausschuss Thomas Müller
MehrBewertungskriterien und -methoden nach dem SGB V
Prof. Dr. Robert Francke Prof. Dr. Dieter Hart Bewertungskriterien und -methoden nach dem SGB V Vortrag auf der gemeinsamen Tagung von G-BA, IQWiG und IGMR am 26.4.2007 in Berlin Übersicht A. Vorwort B.
MehrAMNOG Erstattungsbetragsvereinbarung und Wirtschaftlichkeit. Dr. Thomas Lang MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Workshop 1
AMNOG Erstattungsbetragsvereinbarung und Wirtschaftlichkeit Dr. Thomas Lang MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Workshop 1 Politische Zielsetzung AMNOG Wirtschaftliche und kosteneffiziente
MehrDer GKV Arzneimittelmarkt 2012
Gesundheit Mobilität Bildung Der GKV Arzneimittelmarkt 2012 Bertram Häussler, IGES Institut IGES Arzneimittel-Atlas 2013 Haus der Bundespressekonferenz, 20. August 2013 IGES Arzneimittel-Atlas 2013 IGES
MehrNutzenbewertung, Methoden, Entwicklungen und Trends in der Onkologie
Nutzenbewertung, Methoden, Entwicklungen und Trends in der Onkologie Anforderungen an die Nutzenbewertung aus Sicht der niedergelassenen Onkologen Berlin, 07. Februar 2012 Stephan Schmitz Potentielle Interessenkonflikte
MehrDossierbewertung A15-20 Version 1.0 Secukinumab Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Secukinumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis
MehrEvidenztransfer bei Kindern: Konsequenzen für die frühe Nutzenbewertung
Evidenztransfer bei Kindern: Konsequenzen für die frühe Nutzenbewertung 19. DGRA Jahreskongress Bonn, 23. Mai 2017 Thomas Müller Arzt und Apotheker, Leiter Abteilung Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses
MehrTage je 100 Pflichtmitglieder (ohne Rentner) Anzahl
Artikel-Nr. 3845 13001 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - j/13 (4) Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 30.01.2015 Gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg 2013 Arbeitsunfähigkeit und Krankenhausbehandlung
Mehr