Schwerbehinderung was ist das?

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1 6 Schwerbehinderung und wie sie festgestellt wird Schwerbehinderung was ist das? Beispiel Eddi Hauser hatte einen schweren Motorradunfall und ist seither querschnittgelähmt. Nach dem Klinikaufenthalt und einer Reha hat ernun alsbehindertermenschimvergleichzu nicht-behinderten Menschen viele Nachteile im täglichen Leben. Er benötigt Hilfsmittel wie einen Rollstuhl, um sich fortzubewegen oder auch, um Sport zu treiben. Seine bisherige Wohnung kann ermit einem Rollstuhl nicht mehr nutzen und er kann nicht mehr wiegewohnt zur Arbeit fahren. Deshalb möchte er sich jetzt um die Formalitäten kümmern. Er hat nämlich erfahren, dass die Feststellung der Schwerbehinderung und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises dazuberechti- gen, bestimmte Hilfen inanspruch zunehmen. Dadurch könnte er seinen Alltag besser bewältigen. Das Behinderten- und Schwerbehindertenrecht will die Nachteile von Menschen mit Handicap ausgleichen und Hilfestellungen bieten. Entscheidend dafür, ob man diese Nachteilsausgleiche beanspruchen kann, ist das Vorliegen einer Behinderung oder Schwerbehinderung. Um Schwerbehinderung feststellen zu lassen, müssen Sie bei der jeweiligen Landesbehörde (siehe S. 14) einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung stellen. Indem darauf folgenden Verfahren stellt die Behörde den sog. Grad der Behinderung, abgekürzt GdB, fest. Dieser ist entscheidend dafür, welche Nachteilsausgleiche Sie in Anspruch nehmen können.

2 Schwerbehinderung was ist das? 7 Der Grad der Behinderung: Die Basis aller Rechte Der Grad der Behinderung (GdB) spielt bei der Frage, ob eine Schwerbehinderung festgestellt wird oder nicht, eine wichtige Rolle. Was bedeutet aber Behinderung genau und wie bestimmt sich der GdB? Wer gilt als behindert? Wer behindert ist, regelt 2 Abs. 1 SGB (Sozialgesetzbuch) IX. Nach der Definition im Gesetz sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Damit eine Behinderung im Sinne des Gesetzes festgestellt wird, muss mindestens ein GdB von 20vorliegen. Von Behinderung bedroht ist jemand, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. In diesem Fall erhalten Sie noch keinen GdB, können aber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, weil diese auch Menschen zustehen, die von Behinderung bedroht sind (siehe S. 62). Bei der Behinderung geht esumeine Funktionsbeeinträchtigung des Körpers, des Geistes oder der Seele. Völlig unerheblich ist, warum es zu der Funktionsbeeinträchtigung gekommen ist. Es kann sein, dass eine Behinderung bereits seit Geburt vorliegt oder erst durch einen Unfall oder eine Krank-

3 8 Schwerbehinderung und wie sie festgestellt wird heit verursacht wurde. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied. Entscheidend ist allein, ob eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Damit man aufgrund dieser Funktionsbeeinträchtigung die entsprechenden Nachteilsausgleiche erhält, muss sie durch das Versorgungsamt festgestellt werden. Dies kann in Ausnahmefällen auch für die Vergangenheit geschehen, wenn von medizinischer Seite klar ist, ab wann eine Behinderung besteht. Bei einer Querschnittlähmung ist dies z. B. das Unfalldatum. Wer gilt als schwerbehindert? Schwerbehindert sind Menschen nach 2Abs. 2SGB IX, wenn bei ihnen ein GdB von mindestens 50vorliegt und sie sich üblicherweise und rechtmäßig in Deutschland aufhalten oder hier arbeiten. Entscheidend für die Abgrenzung der Behinderung zur Schwerbehinderung ist somit der GdB. Diese Unterscheidung hat enorme Auswirkungen, da zahlreiche Nachteilsausgleiche nur für schwerbehinderte Menschen vorgesehen sind. Dazu gehören z.b. der Sonderkündigungsschutz und der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Steuervergünstigungen. Wird in Ihrem Antragsverfahren festgestellt, dass bei Ihnen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt, gelten Sie als schwerbehindert und erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Er dient Ihnen dann überall als Nachweis.

4 Schwerbehinderung was ist das? 9 Beispiele: Beeinträchtigungen, die zu einem GdB von mindestens 50 führen Hochgradige Entstellung des Gesichtes Hirnschädenmit mittelschwererleistungsbeeinträchtigung Parkinson-Syndrom mit deutlicherstörung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen,stärkereVerlangsamung Ohrgeräusche (Tinnitus) mitschweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten Völliger Verlust der Nase Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme) Funktionelle und organische Stimmstörungen (z.b.stimmbandlähmung) mit völliger Stimmlosigkeit Stottern mit unverständlicher Sprache VölligeHarninkontinenz Verlust des Kehlkopfes UnvollständigeBrustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigungmit Teillähmung beider Beineund Störungen der Blase und/odermastdarmfunktion Akute Multiple Sklerose

5 10 Schwerbehinderung und wie sie festgestellt wird Grundlagen des GdB Die Ärzte und Sachverständigen dürfen bei der Bestimmung des Grades der Behinderung nicht willkürlich Kriterien auswählen, sondern müssen sich andie sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze halten. Sie sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung enthalten. Einzelne Erkrankungen und Behinderungen sind dort mit dem jeweiligen GdB bzw. mit dem sog. Grad der Schädigungsfolgen, kurz GdS genannt, aufgelistet. Der GdB beginnt bei 20 und endet bei 100. Er wird dabei in Zehnerschritten gestaffelt. Man kann also nicht einen GdB von 25 oder 75 haben, sondern immer nur von 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90 oder 100. Richtig ist es übrigens zu sagen: Ich habe einen GdB von 50. Nicht richtig wäre die Aussage, man habe einen GdB von 50%.Beim GdB spricht man nicht von Prozentzahlen. Was ist mit GdS gemeint? In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist auch vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS) die Rede. GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Folgen einer Schädigung z. B. durch einen Arbeitsunfall bezogen ist, während sich der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache bezieht. So kann es sein, dass jemand zwar einen GdB von 100 hat, aber lediglich einen GdS von 50. Verständlich wird die Unterscheidung durch einen Blick in die Vergangenheit. Der GdS wurde früher als MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bezeichnet. So kann jemand zwar schwerbehindert, in seiner Erwerbsfähig-

6 Gleichstellung: Wenn Sie nicht als schwerbehindert gelten 11 keit aber trotzdem nicht eingeschränkt sein. Umgekehrt gilt allerdings, dass ein bestimmter GdS immer auf mindestens denselben GdB schließen lässt. Hat also jemand einen GdS von 70, entspricht dies einem GdB von mindestens 70. Beispiel: GdB und GdS GdS niedriger als GdB: Ein querschnittgelähmter Rollstuhlfahrer hat einen GdB von 70, ist aber als kaufmännischer Angestellter im Büro eines großen Betriebs tätig. Sein GdS kann niedriger als der GdB sein. GdS und GdB gleich: Der Verlust eines Beines und Armes führt nach der Verordnung zu einem GdS von 100. Damit ist ein Mensch, der ein Bein und einen Arm verloren hat, zugleich schwerbehindert mit einem GdB von 100. Gleichstellung: Wenn Sie nicht als schwerbehindert gelten Die Schwerbehinderung öffnet einen Fächer an Nachteilsausgleichen, die Behinderten mit einem GdB von 20, 30 oder 40 nicht zustehen. Als Behinderter mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50 erhalten Sie jedoch unter bestimmten Bedingungen eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten ( 2Abs. 3SGB IX): Wenn Sie Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben und wenn Sie infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

7 12 Schwerbehinderung und wie sie festgestellt wird Beispiele: Beeinträchtigungen, die zu einem GdB von mindestens 30 führen Hirnschäden mit geringerleistungsbeeinträchtigung Parkinson-Syndrom mit geringerstörung der Bewegungsabläufe ohne Störung des Gleichgewichts Affektive Psychose miteiner biszweiphasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer Verlust einer weiblichen Brust Diabetes mellitus (durch Diät und alleinige Insulinbehandlung gut einstellbar) Neurodermitismit generalisiertenhauterscheinungen (insbesondere Gesichtsbefall) Verlust v. Daumen und zwei Fingern(ohne kleinenfinger) Einseitige Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke mittlerengrades. Wie Gleichstellung funktioniert Nachdem Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid bekommen haben, dass Ihr GdB 30 oder 40 beträgt, können Sie bei Ihrer Arbeitsagentur vor Ort einen Antrag auf Gleichstellung stellen (schriftlich oder mündlich, also auch telefonisch). Die Agentur prüft dann, ob die weiteren Voraussetzungen vorliegen: Ausgeglichen werden sollen nach 2 Abs. 3 SGB IX Nachteile aufgrund einer Behinderung, die dem Betroffenen entweder beim Erlangen eines Arbeitsplatzes oder beim Behalten eines Arbeitsplatzes Probleme bereiten. Arbeitsplätze

8 Gleichstellung: Wenn Sie nicht als schwerbehindert gelten 13 sind allerdings nicht alle denkbaren Arbeitstätigkeiten, sondern nur solche Arbeitsplätze, die länger als acht Wochen besetzt werden und bei denen der Beschäftigte mindestens 18 Stunden pro Woche beschäftigt ist. Beispiel: Kein geeigneter Arbeitsplatz Ein kurzfristiger, saisonaler Aushilfsjob in der Gastronomie im Rahmen von vier Wochen ist daher kein Arbeitsplatz, für den eine Gleichstellung verlangt werden kann. Weitere Voraussetzung ist, dass es Probleme bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder bei der Sicherung eines vorhandenen Arbeitsplatzes gibt. Hier lohnt sich ein Blick auf die Behörde, welche die Gleichstellung vornimmt: die Bundesagentur für Arbeit. Sie nennt folgende Anhaltspunkte einer behinderungsbedingten Gefährdung des Arbeitsplatzes, die zu einer Gleichstellung führen (auf wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz dauernde verminderte Belastbarkeit Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit dauerhaft nötige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung

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