22. Januar 2016 Ulmer Wohnungswirtschaftstag Strobel Immobilien GmbH. So klappt es in der Praxis! Die Eigentümerversammlung
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1 22. Januar 2016 Ulmer Wohnungswirtschaftstag Strobel Immobilien GmbH So klappt es in der Praxis! Die Eigentümerversammlung
2 Inhalt Vor der Während der Nachbereitung
3 Vor der ETV Belegprüfung mit VB Terminabstimmung/Ort Einladung/Tagesordnung Versand Protokollerstellung (Skript) Anwesenheit/Vollmacht Vor der
4 Belegprüfung mit dem Beirat Vor der Verwaltungsbeirat (Aufsichtsrat) wechselt selten Unterstützt den Verwalter Achtung: Keine Entscheidungsbefugnis Verwalter (Vorstandsvorsitzender) verantwortungsintensiv haftungsintensiv Eigentümer (Aktionär) Eigentümer (Aktionär) Fürsprecher, Kritiker Generalprobe ETV
5 Belegprüfung mit dem Beirat Vor der Protokoll als Grundlage Belegprüfung
6 Belegprüfung mit dem Beirat Vor der Stichproben ausreichend Verwalterentlastung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
7 Terminabstimmung/Ort Teilnahme nicht unzumutbar erschwert Nicht zur Unzeit (Religionsausübung) räumlicher Bezug zum Objekt Intimität der Vor der
8 Terminabstimmung/Ort ETV werktags ab Uhr ist üblich und praktisch ETV im II. Halbjahr ist unschädlich (Termin Steuerabgabe nicht relevant) 35 (a) EStG orientiert sich am Datum Genehmigung Abrechng. Vor der
9 Einladung/Tagesordnung Vor der Eindeutige Bezeichnung Lieber zu viel als zu wenig (Anlagen-Internetverweis) Keine Ankündigung kein Beschluss! 49, Absatz 2
10 Einladung/Tagesordnung Eventualeinberufung 30 Minuten später Nur wenn in der GO vereinbart Sonst 24, Absatz 4, beachten Im Anfechtungsfall regelmäßig Kostenentscheidung zu Lasten Verwaltung Vor der
11 Einladung/Tagesordnung Versand Beschlussvorschlag fertig ausformuliert Verweis auf Beschlusstext in ETV ausreichend Somit Protokoll bereits fertig (zur Belegprüfung idealerweise) sende benennen Vor der
12 Versand Vor der Alle im Grundbuch eingetrageneneigentümer (nicht Nießbrauch; Wohnrecht) Zwangs-/Insolvenzverwalter Fristen berücksichtigen (ggf. GO)
13 Versand Nachträgliche Aufnahme von Tagesordnungspunkten? Vor der Nur, wenn Einladungsfrist eingehalten werden kann Bei abgelaufener Frist kein Anspruch (sonst Ja!) Kostentragung Neuversand?
14 Versand Nachträgliche Aufnahme von Tagesordnungspunkten? Beschlussvorschlag: Vor der Die WEG beschließt, dass die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung zur nächsten regulären dem Verwalter bis zum des jeweiligen Kalenderjahres vorzulegen ist
15 Protokollerstellung Komplettes Protokoll vorformulieren (Skript ETV) - alle formellen Hürden transparent - Untervollmachten klarstellen - Beschlüsse inhaltlich vollständig - Stimmrechtsausschlüsse klarstellen (Beiratsentlastung etc.) - Ggf. GO-Anträge einpflegen Vor der
16 Protokollerstellung Vor der
17 Anwesenheit Ermittlung MEA Vertretung Ermittlung MEA Beiräte Ermittlung MEA Vollmachten HV Vor der
18 Vollmachten Schriftform vereinbart Originalvollmacht (am stag vorzuhalten wegen Nachweis) Kein Fax, PDF, Hinweis Einladung Vor der Keine Schriftform vereinbart Tipp: Immer Originalvollmacht! Im Rügefall misslingt Nachweis ( 174 BGB) Nachträgliche Genehmigung Stimmabgabe möglich
19 Vollmachten Eigentümerinformation zum Thema Vertretung und Vollmacht Vor der
20 Vollmachten Unbefristete Servicevollmacht Vor der
21 Anwesenheit/Vollmacht Wer darf rein? Vor der Eigentümer Vertreter des Eigentümers (bei vorliegen ggf. schriftlicher Vollmacht) Mitarbeiter der Verwaltung Berater/Hilfspersonen der WEG Berater/Hilfspersonen des WE
22 Anwesenheit/Vollmacht Eigentümer Vor der Im Grundbuch eingetragene/r Eigentümer Ggf. Vertreter benannt bei Erben-/Bruchteilseigentümergemeinschaften Tipp: Kundeninformation
23 Anwesenheit/Vollmacht Vertreter des Eigentümers Qua Vollmacht Vor der Jeder (im Rahmen Vertretungsbeschränkungen) Entweder oder (keine Anwesenheit Vertreter und Vertretender gleichzeitig) i.d.r. schriftliche Originalvollmacht mit allen Eigentümerunterschriften Mehrere Vertreter möglich(einheitliche Stimmabgabe)
24 Anwesenheit/Vollmacht Vertreter des Eigentümers Qua Gesetz/von Amts wegen Vor der Geschäftsführer/Vorstand (nicht Prokurist/Handlungsbevollmächtigter) Eltern/Betreuer bei fehlender Geschäftsfähigkeit Insolvenz-/Zwangs-/Nachlassverwalter; Testamentsvollstrecker
25 Anwesenheit/Vollmacht Berater der WEG Vor der Grundsätzlich sinnvoll und hilfreich Ggf. temporär auf die betreffenden Beschlüsse limitiert Gut: Mit GO-Beschluss absichern (nur bei ordnungsgemäßer Verwaltung) LG München I, Urteil vom , 36 S 2567/14 (Vorinstanz 83 C 33043/12): Rüge erforderlich, stillschweigender Verzicht auf Einhaltung Nichtöffentlichkeit möglich
26 Anwesenheit/Vollmacht Berater des Eigentümers Vor der Im Ausnahmefall möglich Besondere Umstände (Alter; Krankheit; Komplexibilität des Beschlussthemas) Aber: Berater ist passiv! Ggf. auch nur temporäre Anwesenheit
27 Anwesenheit/Vollmacht Vollmachten Ehegatten (je zur Hälfte Miteigentümer) Keine Verpflichtung des Verwalters zur Überprüfung der Vertretungsmacht von Mitberechtigten im Zweifelsfall soll die Vorlage verlangt werden können (sehr theoretisch) Stimmrechtsvertretung halber Anteil ist möglich Tipp Ehegatten immer zulassen
28 Anwesenheit/Vollmacht Anwesenheit Dritter mit mehrheitlich angenommen GO- Beschluss (nicht Berater) NEIN! Im Rügefallbzw. mit Gegenstimme des einzelnen Eigentümers Verweis aus dem Raum (LG München I, Urteil vom , 36 S 2567/14) Tipp Verweis aus dem Raum!
29 Anwesenheit/Vollmacht Vertretung durch gleichgeschlechtlichen Ehepartner? In Köln ja (OLG Köln, ) In Bayern nicht (BayObLG, ) Tipp immer zulassen
30 Anwesenheit/Vollmacht Weisungsgebunde Vollmacht zu Gunsten Verwalter (obstruktive Weisung) Obstruktive Weisung (Neinstimmen zu Abrechnung, Entlastung Verwaltung, ggf. Wiederwahl) müssen nicht angenommen werden Tipp rechtzeitig an Absender zurück
31 Danke für Ihre Fragen!
32 Während der ETV Beschlussfähigkeit Stimmrechtsausschlüsse Formeller Teil (Leitung; Abstimmungsmodus) Bericht der Verwaltung Beschlussinhalte Sonstiges
33 Während der ETV Beschlussfähigkeit Abhaltung nicht beschlussfähige 100% 49, Absatz 2 NoGo Tipp Kostenpflichtige Wiederholungsversammlung einberufen (Ladungsfrist)
34 Verwaltervertragsformulierung bzw. Beschlussvorschlag Für jede zusätzlich einzuberufende Eigentümerversammlung erhält der Verwalter seinen Zeitaufwand erstattet, hier zzgl. Kopier-, Porto-, Büromaterial-und Fremdauslagen (Technik, Raummiete), zzgl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dies gilt nur für eigentümerseits veranlasste bzw. notwendige Eigentümerversammlungen, die nicht infolge einer dem Verwalter schuldhaft zurechenbaren Pflichtverletzung erforderlich wurden. Tipp
35 Während der ETV Stimmrechtsausschlüsse Entlastungsbeschlüsse (Beirat; Verwaltung) Abrechnungsgenehmigung (Verwaltung) Klagebeteiligter (Eigentümer) Rechtsgeschäft mit sich selbst (Werk-; Kaufvertrag) - Eigentümer
36 Während der ETV Stimmrechtsausschlüsse Geltendmachung Gewährleistungsmängel (Bauträger; Handwerker) Verwicklung in 18 WEG (Verurteilung zum Wohnungsverkauf) Achtung: Immer Anwesenheits-und Rederechte
37 Während der ETV Formeller Teil (Leitung; Abstimmungsmodus) Qua Gesetz Klarstellungen Sofortinfo Verkündung
38 Während der ETV Bericht der Verwaltung Wichtiges Marketinginstrument Negatives zuerst Positives am Schluss Inhalt: Durchgeführte Sanierungen und Reparaturen; Zusammenarbeit Beirat; Eigentümerwechsel; Mahnwesen; Kosteneinsparungen usw. Dauer: Ca. 10 bis 20 Minuten
39 Während der ETV Beschlussinhalte - Diagramm
40 Während der ETV Rechtswidrig und/oder nichtig Beschlüsse, die Aufgaben auf Dritte delegieren (Beirat; Baugremium; Arbeitsgruppe; etc.) Beschlüsse mit direkten Verpflichtungen von Eigentümern oder Dritten (Tätige Mithilfe; Beseitigungsverpflichtungen etc.)
41 Während der ETV Rechtswidrig und/oder nichtig Beschlüsse in Absprache oder vorbehaltlich Zustimmung Dritter (Eigentümer, Beirat, Mieter, etc.) Beschlüsse mit Verpflichtungsinhalt zu Lasten Hausverwaltung
42 Während der ETV Sonderfall Mehrhausanlage Beschlusskompetenzen ETV Wirtschaftseinheit Abrechnungsmodus
43 Während der ETV Beschlusskompetenzen Mehrhausanlage I.d.R. nur für ausschließlich die WE betreffende Beschlüsse Nicht: Gesamtabrechnung; Entlastung; Beirat; Verwalterwahl Problemfall Aktivprozess nur die Gesamtgemeinschaft legitimiert
44 Während der ETV ETV Wirtschaftseinheit Mehrhausanlage Einladungspflicht Gesamtgemeinschaft (ausg. Regelung in GO) Anwesenheits-und Rederecht Gesamtgemeinschaft (kein Stimmrecht) Problemfall: Vertragswesen (Bauvertrag; Versicherung; Versorgung; etc.) Problemfall: Doppelt qualifizierte Mehrheiten
45 Während der ETV Abrechnungsmodus Mehrhausanlage Beschlusskompetenz nur für Einzelabrechnung AbrechnungsgenehmigungsabstimmungenGesamt -je WEinheit Gesamt (LG München I, Einzelversammlung = außerordentliche ETV
46 Während der ETV Beschluss - Verkündung sleiter verkündet Verkündung Beschlussvoraussetzung (BGH ) Namentliche Erwähnung der Nein-Stimmen und Enthaltungen immer sinnvoll (Bauliche Änderung; Instandsetzung; verzögerte Instandsetzg.)
47 Während der ETV Sonstiges Keine Beschlussfassung möglich Regt zu unnötigen Diskussionen an Zeitfresser Ergo: Der Tagesordnungspunkt ist entbehrlich! Tipp
48 Nach der ETV Nachbereitung Protokoll Beschluss-Sammlung Nachher ist Vorher
49 Nach der ETV Protokoll Nachbereitung Idealerweise parallel Erstellung während der am Beamer Bereitstellung bis 1 Woche vor Ablauf Anfechtungsfrist (Versand nur Service) 2 Unterschriften (VL und ETG) Wenn Beirat: Zusätzlich dessen Vorsitzender Haftungsfalle Gültigkeitsvoraussetzung GO: Konstitutive Wirkung ohne Unterschrift kein Beschluss.
50 Nach der ETV Beschluss-Sammlung Nachbereitung Gesetzliche Pflicht ( 24, Absatz 7 WEG) Empfehlung: Innerhalb einer Woche ergänzen Auch: Umlaufbeschlüsse Auch: Urteile/Entscheidungen gem. 43 WEG
51 Nach der ETV Beschluss-Sammlung Nachbereitung Keine Relevanz in der Praxis Wenn Einflussnahme möglich: Verzicht auf Führung der Beschluss-Sammlung vereinbaren (Gemeinschaftsordnung)
52 Nach der ETV Nachher ist vorher Nachbereitung Ergänzung Tagesordnung Folgejahr mit Anregungen/Wünsche Notizen auf Zuruf in der ETV sofort abarbeiten Protokoll = Abarbeitungsauftrag an die Verwaltung bis zu nächsten ETV
53 Wohnungseigentum und ETV im Wandel der Zeit
54 ETV im Wandel
55 ETV im Wandel
56 Informationsplattform ETV ETV im Wandel Bericht des Verwaltungsbeirats Bericht des Verwalters Aktuelle Rechtsprechung Gesetzesänderungen Technische Anpassungen
57 Herausforderung ETV
58 Danke Wünsche und Anregungen an
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