Selbstständigkeit in sozialen Professionen ein praxisnaher Beitrag für eine berufliche Alternative

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1 Selbstständigkeit in sozialen Professionen ein praxisnaher Beitrag für eine berufliche Alternative Manfred Krapf veröffentlicht unter den socialnet Materialien Publikationsdatum: URL:

2 2 Inhalt Einleitung Zum Arbeitsmarkt für soziale Berufe Berufliche Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit Wege zur Selbstständigkeit: Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit Voraussetzungen und rechtliche Regelungen des Gründungszuschusses Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle Existenzgründung: Geschäftsplan Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Weitere finanzielle Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz Zur sozialen Absicherung bei beruflicher Selbstständigkeit Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung (freiwillige) Unfallversicherung Anmerkungen zu steuerlichen Aspekten Ausgewählte Felder beruflicher Selbstständigkeit für soziale Berufe Benachteiligtenförderung Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Einstiegsqualifizierung (EQ) Berufseinstiegsbegleitung der Bundesagentur für Arbeit nach 49 SGB III Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsorientierung Berufshilfe und Arbeitsförderung Träger von Maßnahmen der Berufshilfe und Arbeitsförderung Ausgewählte Maßnahmen der Berufshilfe und Arbeitsförderung Betreuungen (rechtliche)... 92

3 Was ist eine rechtliche Betreuung? Die Bestellung zum Betreuer Die Aufgaben des Betreuers Pflichten des Betreuers Die Vergütung der Betreuungstätigkeit Die Haftung des Betreuers Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte der Berufsbetreuung Volkshochschulen Zum Programmangebot der Volkshochschulen Exkurs zu den Integrationskursen Kursleiter an Volkshochschulen Schluss Literaturverzeichnis

4 4 Einleitung Wer hat nicht schon einmal erwogen, sich beruflich selbstständig zu machen? Die Gründe dafür können im individuellen Fall verschieden sein: Man hat eine zündende Idee oder Ärger in der Firma, will eigene Vorstellungen verwirklichen, sein eigener Chef sein oder nicht zuletzt einen Weg aus der Arbeitslosigkeit finden. Die vorliegende Arbeit basiert neben eigenen Recherchen auf persönlichen, konkreten Erfahrungen des Autors im (sozial)pädagogischen Bereich, der selbst aufgrund einer besonderen Lebenslage diesen Weg in die berufliche Selbstständigkeit gewählt hat und u.a. auch die Hilfen der Agentur für Arbeit in Anspruch genommen hat. Somit fließen in die folgenden Ausführungen neben den unverzichtbaren theoretischen bzw. formalen Erfordernissen auch praktische Erfahrungen mit ein. Überhaupt liegt die Zielsetzung dieses Überblicks nicht in der theoretischen Erörterung selbstständiger Tätigkeit im sozialen, pädagogischen und/oder Bildungsbereich, sondern es werden möglichst konkrete und praktische Hilfen und Hinweise geboten. Im Mittelpunkt steht die selbstständige, freiberufliche Tätigkeit im sozialen, pädagogischen und Bildungsbereich. Es sind demzufolge vorrangig Berufsgruppen wie Sozialpädagogen/Sozialarbeiter/Heilpädagogen und/oder Pädagogen angesprochen, wobei es keine Rolle spielt, ob ein Bachelor oder Master als Berufsabschluss vorhanden ist. Mit dem Schwerpunkt auf freiberufliche Tätigkeiten ist verbunden, dass auf Gründungen von sozialwirtschaftlichen, privaten, gemeinnützigen Unternehmungen, etwa in Gestalt einer GmbH bzw. gemeinnützigen GmbH oder in Form von Vereinen nicht näher eingegangen wird. Der Aufsatz beginnt zunächst mit einem kurzen Überblick zum Arbeitsmarkt für soziale Berufe mit besonderer Berücksichtigung von Professionen wie Sozialarbeiter/Sozialpädagogen. Anschließend erfolgen knappe Anmerkungen zur grundsätzlichen Frage einer selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeit. Sodann werden Hilfen zur Existenzgründung, hier eingehender der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, einschließlich der wichtigen Fragen zur sozialen Absicherung behandelt. Kurze Hinweise zu steuerlichen Aspekten einer Existenzgründung runden diesen Abschnitt ab.

5 5 Der vierte Abschnitt stellt mögliche Aufgabenfelder und Einsatzgebiete für eine selbstständige berufliche Tätigkeit in sozialen bzw. sozialpädagogischen Bereichen vor, wobei es sich hier selbstverständlich nur um einen Ausschnitt denkbarer Einsatzmöglichkeiten handelt und persönliche Erfahrungen des Autors miteinfließen. Noch ein Hinweis: Wegen der Einfachheit wird im Folgenden sprachlich nicht zwischen männlicher und weiblicher Form unterschieden. Damit ist selbstverständlich keinerlei geschlechtsspezifische Diskriminierung gemeint.

6 6 1. Zum Arbeitsmarkt für soziale Berufe Blickt man auf den Arbeitsmarkt für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, so konstatiert die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung. (Vgl. dazu Bundesagentur für Arbeit 2016, S ; ebenda 2013, S und ebenda 2015, S ) Es wird auf den demographischen Wandel und den damit korrelierenden wachsenden Bedarf in den Bereichen der sozialen Beratung und Betreuung älterer Menschen verwiesen. Ebenso zeichnet der politisch gewollte Ausbau der Einrichtungen für Kinderbetreuung, der Schulsozialarbeit und der Ganztagsschulen für die Beschäftigtenzunahme verantwortlich. Dazu ließ die Fluchtmigration seit der zweiten Hälfte des Jahres 2015 den Bedarf an Beratung, Betreuung und Begleitung rasant steigen. Die Nachfrage nach Fachkräften befand sich auf hohem Niveau, wenngleich viele Stellen befristet und in Teilzeit angeboten wurden. Die Arbeitslosigkeit liegt niedrig und ist auch 2015 deutlich gesunken. Der Bedeutungszuwachs der Beschäftigung in den Feldern Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Sozialberatung drückt sich in einer kräftigen Zunahme der Erwerbstätigkeit aus: Von 2004 bis 2014 hat sich die Zahl der Erwerbstätigen mit einem akademischen Abschluss in der Sozialen Arbeit um die Hälfte erhöht: So waren 2005 noch Menschen mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in der Sozialen Arbeit erwerbstätig, während diese Zahl bis 2014 auf rund Personen angewachsen ist. Unabhängig vom formalen Berufsabschluss hat sich die Zahl derjenigen, die in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Sozialberatung (einschließlich Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik) hochqualifizierte Aufgaben übernehmen, die einer akademischen Ausbildung entsprechen, 2014 sogar auf Erwerbstätigen erhöht. Der Anteil von Frauen lag bei 75 %. In weit überwiegendem Maße waren die Erwerbstätigen in den betreffenden Berufen als Angestellte tätig, d.h. nur jeder Zwölfte war 2013 beruflich selbstständig oder Beamter im Staatsdienst. Im Jahr 2015 gab es rund sozialversicherungspflichtig (2014: ) Beschäftigte in der Sozialen Arbeit, darunter befand sich ein hoher Anteil von Teilzeitbeschäftigten sowie befristeten Stellen. Gliedert man die Beschäftigen nach ihren Aufgabenfeldern, so ergibt sich folgendes Bild: Fast ein Drittel der Beschäftigten ist im klassischen Bereich des Sozialwesens tätig, jeder Vierte

7 7 arbeitet in einer Heimeinrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren, ein Sechstel ist im Rahmen des öffentlichen Dienstes bei Sozialämtern, Jugendämtern oder den verschiedenen Trägern der Sozialversicherung angestellt. Schließlich arbeitet jeder zehnte Sozialpädagoge mittlerweile im Bildungsbereich, also in der Schulsozialarbeit in Ganztagsschulen oder auch in der unten näher beschriebenen Benachteiligtenförderung bei Bildungsträgern in Maßnahmen zur Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung. Weiterhin wichtige Arbeitgeber stellen Organisationen dar, die von Interessenvertretungen, Kirchen und religiösen Vereinigungen getragen werden. Hier arbeiten 8 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen. Nicht zu vergessen als Arbeitgeber sind im Gesundheitswesen die Krankenhäuser. Entsprechend dem gewachsenen Bedarf an Fachkräften der Sozialarbeit und Sozialpädagogik ist die Nachfrage nach diesen Berufen hoch und die Arbeitslosigkeit ziemlich niedrig, d.h. ihre Arbeitslosenquote lag 2015 unter 2,5 %. Allerdings ist bei den Stellenangeboten erneut auf den hohen Anteil befristeter Stellen und verhältnismäßig vieler Teilzeitangebote zu verweisen Studierende beendeten im Jahre 2014 ihr Studium mit Abschluss, was einer Zunahme von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. Übrigens lag der Bachelor-Abschluss im Sozialwesen bei 86 %, was nahezu in keinem anderen Studienfach zutraf. In der Sozialarbeit bestehen mit dem Bachelor sehr viele Beschäftigungschancen, was diesen Befund wohl erklärt. Die Zahl der Studienanfänger ist in den letzten Jahren seit 2008 wieder gestiegen, 2012 nahmen rund Studienanfänger im hier interessierenden Berufsfeld ein Studium auf und im Wintersemester 2014/15 waren rund junge Menschen für ein Studium der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik oder des allgemeinen Sozialwesens eingeschrieben, was einem Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach.

8 8 2. Berufliche Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit Die nachfolgenden Anmerkungen wollen zu einer Reflexion und Abwägung möglicher Vor- und Nachteile selbstständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit im Rahmen eines Entscheidungsprozesses beitragen. Eine selbstständige berufliche Tätigkeit hat zunächst den Reiz, sein eigener Chef zu sein. Man will eigene Vorstellungen verwirklichen, der Hierarchie in einem Unternehmen aus dem Weg gehen usw. Oder Sie haben eine Geschäftsidee, die es vielleicht in der von Ihnen anvisierten Form noch nicht gibt. Auch kann eine berufliche Selbstständigkeit ein alternativer Weg bei eingetretener Arbeitslosigkeit sein. Jedenfalls erfordert der Schritt in eine berufliche Selbstständigkeit die Bereitschaft, sich auf etwas Neues einzulassen. Man sollte sich, ohne hier zu negativ zu erscheinen, über die Belastungen und Risiken dieses Weges im Klaren sein. Es kann sich beispielsweise um gesundheitliche Belastungen handeln, die nicht zu unterschätzen sind. Phasen der Unsicherheit insbesondere in der Gründungszeit etwa hinsichtlich der Sicherung der Existenz werden Sie begleiten. Die Familie kann in diesen Phasen ein Stabilitätsfaktor sein, wenngleich an dieser Stelle auf die zeitliche Beanspruchung einer selbstständigen Tätigkeit zu verweisen ist. Eine geregelte Wochenarbeitszeit dürfte eher unrealistisch sein, 50 bis 60 Stunden in der Woche zu arbeiten, ist eher der Normalfall. Geduld und die Fähigkeit, Durststrecken zu überstehen, sind wichtige Elemente des Gründungsprozesses. Berufliche Selbstständigkeit kann eine lohnende Angelegenheit sein. Dies betrifft nicht nur das zu erwartende Einkommen, sondern auch die eigene Planungs- und Entscheidungsmöglichkeit. Jetzt kann man vielleicht das umsetzen, was in einer Festanstellung mit der dortigen Hierarchie usw. nicht möglich wäre. Einige grundsätzliche Gesichtspunkte zur beruflichen Selbstständigkeit sollten im Vorfeld einer selbstständigen Existenzgründung in die Überlegungen unbedingt einbezogen werden sollten. Zunächst ist die Entscheidung für einen derartigen Schritt natürlich abhängig von den

9 9 eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie den bisherigen beruflichen Erfahrungen. Es empfiehlt sich im Vorfeld einer geplanten Existenzgründung im Allgemeinen und auch im sozialen Sektor, eine Reihe von Fragen zu beantworten: Welche Dienstleistung im gesamten sozialen Sektor wird anvisiert? Wo soll die berufliche Selbstständigkeit ausgeübt werden (Wahl des Standortes)? Wo befinden sich etwaige Kunden bzw. Nachfrager (z.b. Bildungsträger, Jugendamt, Wohlfahrtsverbände, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe)? Und wie können sie erreicht werden (Marketing)? Gibt es bereits vorhandene Konkurrenten in dem angestrebten Bereich (z.b. Stiftungen, Vereine, privat-gewerbliche Träger, gemeinnützige Organisationen)? Wenn ja, in welchem geographischen Gebiet? Was ist an Investitionen notwendig? Was ist bereits vorhanden und auch funktionsfähig bzw. einsatzbereit (Büroausstattung mit Kommunikationsmedien und weiteren Räumlichkeiten, Flyer, Visitenkarten)? Ist Eigenkapital vorhanden? Welche Möglichkeiten finanzieller Hilfen (Kredite, Zuschüsse, öffentliche Fördermittel usw.) stehen bereit? Werden die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt? Schließlich nicht zuletzt! Sind Sie persönlich bereit für das Vorhaben einer selbstständigen beruflichen Zukunft? Sind Sie dazu leistungsbereit und leistungsfähig? Nehmen Sie sich Zeit, um diese Fragen durchzuarbeiten und reflektieren Sie das Vorhaben noch einmal. Vielleicht sollten Sie diesen Prozess auch schriftlich fixieren und als einen persönlichen Leitfaden ansehen. Wie bereits einleitend erwähnt, stehen in diesem Überblick freiberufliche Tätigkeiten im sozialen Bereich im Mittelpunkt. Freiberufler arbeiten zumeist ohne eigene Angestellte und in sozialen Aufgabenfeldern sind die finanziellen Investitionen in der Regel überschaubar. Dennoch sollten einige Aspekte und gegebenenfalls Risiken selbstständiger Tätigkeit im sozialen bzw. Bildungssektor berücksichtigt werden:

10 10 - Vielfach wird von Auftraggebern zeitliche und manchmal örtliche Flexibilität gefordert: z.b. ist eine Tätigkeit im Heimbereich, in Wohngruppen o.ä. immer im Schichtdienst mit Nacht- und Wochenendeinsätzen verbunden. Auch bei weiteren Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei rechtlichen Betreuungen ist zeitliche und/oder örtliche Flexibilität und Mobilität unverzichtbar. - Planungssicherheit: Im Bildungsbereich z.b. bei Volkshochschulen ist das tatsächliche Zustandekommen der vereinbarten Kurse, Vorträge oder Projekte nicht garantiert, d.h. kurzfristige Absagen sind durchaus üblich. Dies betrifft die eigene Planung nachhaltig, da die Dienstleistung persönlich erbracht werden muss und ein Ersatz beim Maßnahmeausfall somit schwer zu finden ist. - Die Vergütung insbesondere in der Benachteiligtenförderung, Berufshilfe und Arbeitsförderung wie auch in der allgemeinen Erwachsenenbildung ist relativ niedrig. Es herrscht unter den um die Maßnahmen zumeist finanziert von der Bundesagentur für Arbeit sich bemühenden Trägern ein Konkurrenzkampf, so dass vielfach die billigsten Anbieter den Zuschlag erhalten. Die Gefahr von Dumpingpreisen und einem wechselseitigem Unterbieten bei den Honoraren sollte bedacht werden, auch zwecks Vermeidung einer Abwärtsspirale für festangestellte Beschäftigte in den sozialen Professionen. Es gilt auch hier die Prämisse, dass qualitätsvolle Arbeit einen entsprechenden Preis verlangt. Eine genaue Kalkulation von Kosten für Materialeinsatz, Vorbereitungszeiten und Fahrtkosten ist demzufolge unbedingt zu empfehlen.

11 11 3. Wege zur Selbstständigkeit: Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz Dieses Kapitel bringt Informationen und Hinweise zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz und stellt zunächst den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit in den Mittelpunkt. Des Weiteren wird die wichtige Frage der sozialen Absicherung behandelt und schließlich folgen kurze Ausführungen zu steuerlichen Aspekten. 3.1 Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit In den folgenden Abschnitten werden die Voraussetzungen und wesentlichen Inhalte des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit beschrieben, wobei auch persönliche Erfahrungen des Verfassers Berücksichtigung finden Voraussetzungen und rechtliche Regelungen des Gründungszuschusses Die rechtliche Regelung zum Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit und dessen Voraussetzungen finden sich im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB) III, 93 und 94. (Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hg.) 2015, S. 67 und die Hinweise bei Download vom ) An wen muss man sich wenden, wenn man den Gründungszuschuss beantragen möchte? Ansprechpartner ist die örtliche Agentur für Arbeit und hier im Regelfall der bisher zuständige Arbeitsvermittler. Wichtig ist, der Antrag muss vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Tipp: Stellen Sie den Antrag mit genügender Vorlaufzeit vor Beginn der geplanten Selbstständigkeit, um eine fristgemäße Bearbeitung zu ermöglichen und einen finanziellen Verlust bzw. eine Verzögerung gerade in der schwierigen Gründungsphase zu vermeiden.

12 12 Worin besteht der Gründungszuschuss? Der Gründungszuschuss soll Arbeitnehmern, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen und dadurch die bestehende Arbeitslosigkeit beenden wollen, den Lebensunterhalt einschließlich ihrer sozialen Sicherheit sichern. Dies ist gedacht für die Zeit nach der Existenzgründung. Der Gründungszuschuss (SGB III, 94) wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes geleistet, das der Arbeitnehmer zuletzt erhalten hat. Dazu kommt ein monatlicher Zuschuss von 300 Euro zur sozialen Sicherung (Kranken- und Pflegeversicherung usw.). Nur ein kleiner Hinweis: Der gesamte Gründungszuschuss wird monatlich immer nachträglich überwiesen. Dies könnte im Hinblick auf Zahlungsverpflichtungen eventuell wichtig sein und sollte berücksichtigt werden. Wie lange kann man den Gründungszuschuss erhalten? Der Gründungszuschuss wird für eine Laufzeit von sechs Monaten gezahlt. Für weitere sich anschließende neun Monate kann er im Umfang von 300 Euro pro Monat geleistet werden. Dazu muss der bisher schon geförderte Selbstständige seine Geschäftstätigkeit durch entsprechende Unterlagen nachweisen. Diese Unterlagen können Auftragseingänge bzw. Abschlüsse, Einnahmennachweise usw. sein. Wichtig ist hierbei: Die Verlängerung des Gründungszuschusses um neun Monate erfolgt nicht automatisch. Sie muss von der bisher geförderten Person unaufgefordert mindestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des ersten Gründungszuschusses beantragt werden. Es empfiehlt sich, um ein reibungsloses Weiterlaufen dieses kleinen Gründungszuschusses zu erreichen, diesen noch früher zu beantragen. Im Übrigen wird diese Verlängerung meist problemlos gewährt. Andernfalls müssten schon erhebliche Zweifel an der Geschäftstätigkeit bestehen, die dann eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nach sich ziehen würde.

13 13 Welche Voraussetzungen erfordert der Gründungszuschuss? Der Gründungszuschuss wird nur geleistet, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind: (SGB III, 93) Rein formal gesehen handelt es sich beim Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit um eine Ermessensleistung im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung. Es besteht demzufolge darauf kein Rechtsanspruch. Ausgeschlossen ist eine Förderung, wenn die Voraussetzungen für eine Regelaltersrente erfüllt sind. Darüber hinaus ist eine erneute Förderung durch einen Gründungszuschuss nur möglich, wenn seit der vorausgegangenen Förderung mindestens zwei Jahre vergangen sind. Der Antragsteller muss bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 150 Tage beträgt. Diese Anspruchsvoraussetzung bedeutet also, vereinfacht formuliert, nicht, dass man den Gründungszuschuss nach Ablauf des Zeitraums des eigenen Arbeitslosengeldbezugs erhält. Tatsächlich muss man noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Daraus folgt: Man muss darauf achten, wie lange man Arbeitslosengeld bewilligt bekommen hat und dann vom Ablaufdatum 150 Tage zurückrechnen, um den letztmöglichen Zeitpunkt des Eintritts in die geförderte Existenzgründung zu berechnen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verringert sich im Übrigen um die Anzahl von Tagen, für die man einen Gründungszuschuss erhalten hat. Der Umfang der angestrebten hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit muss die Arbeitslosigkeit beenden und mindestens 15 Stunden in der Woche betragen.

14 14 Der Antragsteller hat Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeiten nachzuweisen. Dies erfolgt durch Nachweise von Qualifikationen (Zeugnissen usw.), entsprechende Berufserfahrung oder auch durch die Teilnahme an Kursen zur Existenzgründung (z.b. bei den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern). Der Antragsteller muss die Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung nachweisen. Dazu ist es erforderlich, der Agentur die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Fachkundige Stellen sind vor allem die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Wirtschaftsprüfer, Gründerzentren und Kreditinstitute. Die Wahl der fachkundigen Stelle trifft der Antragsteller selbst. Diese Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wird in den nächsten beiden Kapiteln ausführlich behandelt Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle Wie vorher erwähnt, zählen zu den fachkundigen Stellen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Wirtschaftsprüfer, Gründerzentren und Kreditinstitute. Sinnvoll ist es, sich zunächst an die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) zu wenden. Dort bekommt man Vorschläge für zuständige Stellen, wenn die IHK selbst die Stellungnahme nicht übernimmt. Dies ist abhängig von der gewählten Branche. Beispiel: Der Autor hat für eine Stellungnahme für eine freiberufliche Tätigkeit folgende fachkundige Stelle selbst in Anspruch genommen: Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ( Download vom ). Zu den Kosten der Stellungnahme: Die Kosten der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle für den Zugang zum Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit muss der Antragsteller selbst

15 15 tragen. Aber keine Bedenken, sie sind nicht allzu hoch. Im Beispielfall des Autors betrugen sie 95 Euro. Um seinen persönlichen Zeitplan einzuhalten und eventuelle Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Auftrag für die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle rechtzeitig erteilt werden, da die betreffende Stelle in der Regel mehrere Wochen zur Bearbeitung veranschlagt. Bevor Sie nun die fachkundige Stelle beauftragen, müssen Sie die notwendigen Vorarbeiten leisten. Grundlagen für die Stellungnahme sind nämlich folgende Unterlagen wie eine kurze Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens ein Lebenslauf ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Diese planerischen Vorarbeiten sind zeitaufwendig. Deshalb sollten Sie, bevor Sie die fachkundige Stelle einschalten, bereits die grundsätzlichen förderrechtlichen Fragen mit der zuständigen Agentur für Arbeit abgeklärt haben, um nicht umsonst die betreffende Vorarbeit erledigt zu haben. Diese genannten Bestandteile zur Vorlage für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle werden wird - abgesehen vom Lebenslauf im Folgenden eingehender betrachtet. Es werden dabei Auszüge des Existenzgründungsvorhabens des Autors als Freiberufler im Bildungs- und Sozialbereich punktuell und verallgemeinernd wiedergeben. Es handelt sich selbstverständlich nicht um ein perfektes Muster, unbenommen, ob es ein solches überhaupt gibt bzw. geben kann. Diese Ausführungen stellen lediglich ein Beispiel dar. Angemerkt sei nur, dass dieses hier in Auszügen vorgestellte Konzept von der zuständigen Agentur für Arbeit genehmigt wurde. Das gesamte Konzept trägt den Titel Existenzgründung: Der Geschäftsplan und ist in drei größere Abschnitte unterteilt.

16 Existenzgründung: Geschäftsplan Hier folgt zunächst eine kurze Zusammenfassung des selbstständigen Existenzgründungvorhabens, die man auf zwei bis drei Seiten begrenzen kann. 1. Kurzfassung des selbstständigen Vorhabens Spätestens zum möchte ich eine selbstständige Tätigkeit auf dem Gebiet der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung, der Beratung einschließlich Unterrichtsübernahme in der Benachteiligtenförderung beginnen. Das breitgefächerte Angebot richtet sich an Bildungsträger, Wohlfahrtseinrichtungen und private Bildungsinstitute. Die angestrebte Selbstständigkeit soll dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit herausführen. Als Sitz der selbstständigen Tätigkeit fungieren zumindest in der Anfangsphase Räumlichkeiten innerhalb meiner privaten Wohnung (Arbeitszimmer mit entsprechender Ausstattung), die im Übrigen verkehrstechnisch gut erreichbar ist. Durch das breit angelegte Angebot soll die immer vorhandene Problematik des Weges in die Selbstständigkeit verringert werden, wenngleich die Risiken, der erforderliche überdurchschnittliche persönliche Einsatz und weitere Schwierigkeiten auf diesem Weg bewusst sind. Die erworbenen, langjährigen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen im Bildungs- und Beratungsbereich sowie die absolvierten Studienabschlüsse bilden die Basis der hier verfolgten Unternehmensgründung. Kaufmännisches Wissen werde ich weiter zu verbessern anstreben, ebenso trifft dies auf die Bereiche Marketing und Finanzierung zu. Hauptziel der anvisierten Selbstständigkeit ist es, die entsprechenden Aufträge zu sichern und Gewinne zu erzielen, damit die Unternehmung tragfähig wird und meine Existenz mittel- und langfristig absichert. Dazu gehören die erforderlichen betriebswirtschaftlichen Bestandteile und der kontinuierliche und flexible Auf- und Ausbau eines festen Kundenstamms. Die insbesondere in der Gründungsphase unregelmäßige Einkommenssituation verbunden mit einer überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung ist mir bewusst, entsprechende Vorkehrungen für die Anfangsphase werden von mir getroffen [hier kann man auf eventuelle finanzielle Rücklagen kurz verweisen]. Aufgrund meiner Kenntnisse und Erfahrungen einschließlich der Bereitschaft zum erforderlichen persönlichen Einsatz glaube ich, für den Schritt in die Selbstständigkeit vorbereitet zu sein.

17 17 2. Zur Person des Gründers Hier genügen: Name, Anschrift, Erreichbarkeit, Berufs- und Studienabschluss 3. Gegenstand der freiberuflichen Existenzgründung: Markt und Branche Bildung zu vermitteln, Menschen bei Bildungs- und Lernprozesses unterstützend zu begleiten und Beratung anzubieten, das ist der Kernpunkt meines Projektes Selbstständigkeit. Der Bildungsmarkt beinhaltet viele Facetten und in Kombination mit Beratungsangeboten vielfältige Möglichkeiten auf der Angebotsseite. In diesem Sektor sollen die unten näher beschriebenen Angebote als Dienstleistung verankert werden. Die vorhandene breite Erfahrung ermöglicht Dienstleistungen für unterschiedliche Kunden bzw. Nachfrager Insofern kann die hier angebotene Dienstleistung differenziert auf etwaige Nachfrager reagieren, was etablierten, anderen Wettbewerbern schwieriger fällt. Des Weiteren ist gerade im Bildungsbereich vielfach ein Trend zur Auslagerung von festangestelltem Personal hin zu verstärkter Honorarbeschäftigung festzustellen, was der hier anvisierten Unternehmensgründung entgegenkommt. Auch hinsichtlich des geographischen Einzugsbereichs ist von einer flexiblen und mobilen Bereitschaft auszugehen. Stichpunkte: [hier sollte man die einzelnen Angebote oder Dienstleistungen ausführlicher skizzieren] - Bildungs- und sozialpädagogische Beratungsdienstleistungen in der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung - Unterricht an Privatschule

18 18 4. Bisheriger beruflicher Schwerpunkt bzw. berufliche Erfahrungen Hier gilt es zu beachten: Im Prinzip folgt ein Auszug entsprechend dem Lebenslauf, der durchaus erweitert sein kann und mehrere DIN A 4 Seiten umfassen darf. 5. Einsatzorte/-gebiet Hier wird der geographische Einzugsbereich der angestrebten selbstständigen Tätigkeit kurz umschrieben. 6. Bisherige Auftraggeber, für die bereits Aufträge durchgeführt worden sind Hier folgt eine Aufzählung bereits bestehender Auftraggeber bzw. Aufträge. Man kann durchaus diese Kontakte als einen positiven Faktor ausführen, falls derartige Verbindungen vorhanden sind. 7. Zukünftige Auftraggeber Mit den folgend genannten potentiellen Auftraggebern besteht bereits Kontakt für entsprechende Dienstleistungsangebote bzw. es sind bereits Aufträge vereinbart: [o.ä.] Hier. bestehen Kontakte, aber genauere Planungen sind noch nicht erfolgt. Die Liste potentieller Auftragnehmer ist im Übrigen noch nicht abgeschlossen. 8. Marketing und Vertrieb Marketing ist ein wichtiger Bestandteil der anvisierten Selbstständigkeit, denn die erfolgreiche Präsenz auf dem hier in Frage kommenden Markt ist unabdingbare Bedingung für eine dauerhafte Unternehmung. Das Angebot muss bestmöglich auf dem Markt platziert werden

19 19 und sich inhaltlich wie auch räumlich den jeweiligen Bedürfnissen etwaiger Nachfrager anpassen. Diverse Mittel zur Vermarktung werden angewandt und im Rahmen der Marktbeobachtung und Zielgruppenanalyse eingesetzt. Folgende Methoden zur Akquise der Aufträge sind geplant: Per mail Telefon schriftliche Bewerbungen auf Ausschreibungen Internetauftritt Visitenkarten persönliche Kontakte/ Empfehlungen Flyer/Broschüren Die (Anfangs)Kosten der geplanten Marketingmaßnahmen werden sich auf belaufen. Eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit wird nach einer ersten Gründungsphase erfolgen, um die jeweiligen Effizienz der eingesetzten Methoden zu eruieren. Aufgrund des breit angelegten Angebots ist von der Gefahr eines ev. Abhängigkeitsverhältnisses von einem Großkunden nicht auszugehen... Insgesamt spielen persönliche Kontakte und Empfehlungen eine wichtige Rolle

20 Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Als Gründer ist es natürlich wichtig, alle erforderlichen Investitionen in die gesamte Kalkulation einzubeziehen. Über notwendige Anschaffungen und deren Finanzierung habe ich mir bereits intensive Gedanken gemacht. Aufgrund vielfach vorhandener Materialien ( ) sowie eigener Ausstattung mit PC, Drucker, Scanner, Kopierer ist der Kapitalbedarf zumindest in der Startphase minimal. Zu erwartende Investitionen nach der Startphase, da derzeit eine Grundausstattung vorhanden ist, betreffen Darüber hinaus entstehen Kosten für Marketingmaßnahmen (v.a. in der Startphase) in Höhe von ca.. Diese Kosten finanziere ich mit vorhandenem Eigenkapital, es ist somit keine Fremdfinanzierung erforderlich. Die Planung zukünftiger Umsätze und welche Betriebsergebnisse meines Unternehmens zu erwarten sind, wird in der folgenden Rentabilitätsvorschau dargestellt. 3.3 Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Hinweis: Die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau muss sich auf einen Zeitraum von drei Jahren beziehen. Das angeführte Beispiel stellt nur einen Musterrahmen dar. Eingehendere Hilfen und weitere Informationen erhält man von der zuständigen fachkundigen Stelle. Vorbemerkung: Die Bildungsdienstleistung Dozententätigkeit. ist weitgehend saisonabhängig, d.h... Die hier formulierte Umsatz- und Rentabilitätsvorschau basiert jeweils auf einer Jahresrechnung.

21 21 Rentabilitätsvorschau (Jahresrechnung) Betriebliche Einnahmen Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Bildungsdienstleistungen Summe Einnahmen Betriebliche variable Ausgaben Ausgaben Bilungsdienstleistungen Summe variable Ausgaben Betriebliche fixe Ausgaben Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Summe fixe Ausgaben Sonderausgaben Gesetzliche Rentenversicherung Krankenversicherung (freiwillig) Gesetzliche Pflegeversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung (freiwillig) Private Altersvorsorge Summe Sonderausgaben Zusätzliche private Einnahmen Gründungszuschuss Zuschuss zur sozialen Absicherung Über-/Unterdeckung Dazu folgende Anmerkungen: Die vorliegende Rentabilitätsrechnung beinhaltet noch keine steuerlichen Abzüge. Bei Dozententätigkeit ist Pflichtversicherung in der Rentenversicherung vorgeschrieben, jedoch ist in der Gründungsphase nur der halbe Mindestbeitrag fällig (dazu nähere Angaben unten im Kapitel Zur sozialen Absicherung beruflicher Selbstständigkeit ). Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist in der Gründungsphase nur der halbierte Beitrag zu zahlen (dazu nähere Angaben unten im Kapitel Zur sozialen Absicherung beruflicher Selbstständigkeit ).

22 22 Zur freiwilligen Krankenversicherung folgen unten im Kapitel Zur sozialen Absicherung beruflicher Selbstständigkeit nähere Angaben. Mit dem Zuschuss zur sozialen Absicherung ist der sechs bzw. danach noch neun Monate gewährte Zuschuss in Höhe von 300 Euro im Rahmen des Gründungszuschusses gemeint. 3.4 Weitere finanzielle Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz Einstiegsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Alg II), die eine selbstständige Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden in der Woche aufgenommen haben. Die selbstständige Tätigkeit darf nicht nur nebenberuflichen Charakter aufweisen. Das Einstiegsgeld beträgt 50 % der Regelleistung und wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II für maximal 24 Monate gezahlt. Ist die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig und ermöglicht eine Beseitigung oder zumindest Verringerung der Hilfebedürftigkeit, können Darlehen und Zuschüsse zur Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden (Zuschüsse sind bis zu 5000 Euro möglich). Die gesetzlichen Regelungen finden sich im SGB II 16b (zum Einstiegsgeld) und 16c (zu den weiteren Leistungen für Selbstständige). Förderprogramme für Existenzgründer vom Bund Der Bund sowie das ERP-Sondervermögen, die Bundesländer und auch die Europäische Union unterstützen den Einstieg in eine unternehmerische Selbstständigkeit durch verschiedene Förderprogramme. (Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2015) Ohne hier auf die vielfältigen Details dieser Hilfen näher einzugehen, handelt es sich zumeist um Kredite. Diese öffentlichen Förderkredite sind vorteilhaft, da sie günstige Zinsen bieten, lange Laufzeiten aufweisen und auch eine rückzahlungsfreie Anlaufphase beinhalten, bevor die Tilgung einsetzt. Man bekommt somit erst einmal eine gewisse Verschnaufpause und kann sich der eigentlichen Existenzgründung intensiv widmen. Für freiberufliche Existenzgründungen sei kurz auf die beiden folgenden Förderkredite (Bund) verwiesen:

23 23 1) ERP-Gründerkredit Startgeld: a) Zweck des Kredits: Investitionen und Betriebsmittel b) Möglich ist auch die Förderung einer nebenerwerblichen Gründung sowie die erneute Förderung nach dem Scheitern eines Gründungsversuchs c) Die Antragstellung ist bis zu einem Unternehmensalter von 3 Jahren möglich d) Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei Euro e) Sicherheiten wie Eigenkapital, Lebensversicherungen usw. werden erwartet. Reichen diese Sicherheiten nicht, kann der Kredit dennoch bewilligt werden, da die KFW Bankengruppe der Hausbank 80 % von deren Haftung abnimmt f) Der Zinssatz ist fest g) Zur Antragstellung: Der ERP Gründerkredit Startgeld muss vor Beginn des Vorhabens an die KfW Bankengruppe über die jeweilige Hausbank gestellt werden. 2) ERP-Kapital für Gründung (Kredit): a) Dieser Kredit ist vorgesehen zur Aufstockung des Eigenkapitals bis zu einer Quote von 45 % in den alten bzw. 50 % in den neuen Bundesländern und Berlin der förderfähigen Kosten. Der Kredit ist für Investitionen und branchenübliche Markterschließungsaufwendungen gedacht b) Die Antragstellung ist bis zu einem Unternehmensalter von 3 Jahren möglich c) Der Höchstbetrag der Förderung beträgt Euro d) Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich e) Der Zinssatz ist in den ersten 10 Jahren der Laufzeit vergünstigt f) Zur Antragstellung: Das ERP-Kapital für Gründung (Kredit) muss vor Beginn des Vorhabens an die KfW Bankengruppe über die jeweilige Hausbank gestellt werden g) Das ERP-Kapital für Gründung wird dem Eigenkapital zugerechnet, was bedeutet, dass weitere Kredite leichter zu erhalten sind. Es handelt sich um ein sog. Nachrangdarlehen, d.h. die KfW, die der Hausbank das ERP-Kapital leiht, steht im Fall eines Scheiterns in der Gläubigerreihe ganz hinten. Für die Hausbank besteht somit kein Risiko

24 24 Abschließend seien noch weitere Stellen genannt, die auf Informationen und weitergehende Hilfen für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit verweisen: Existenzgründungsseminare oder Kurse bei Handwerkskammern (HWK), Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Volkshochschulen Coaching in der Startphase: siehe dazu Download vom ) DBSH - Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.v.: Institut für Selbstständige in der Sozialen Arbeit e.v. (ausführlicher: Download vom ) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Download vom (mit vielen Hinweisen und weiterführenden Informationen zur Existenzgründung) Wirtschaftsministerien der Bundesländer (z.b. für Bayern: und Download vom ) Orientierungsberatung für Existenzgründer durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Download vom Zur sozialen Absicherung bei beruflicher Selbstständigkeit Grundsätzlich gilt bei beruflicher Selbstständigkeit zunächst die alleinige Verantwortung für die eigene und familiäre Absicherung gegen die sogenannten Lebensrisiken Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und Alter. Abgesehen von bestimmten Abweichungen ist man somit selbstverantwortlich für diese Absicherung und kann diese Risiken

25 25 durch private Versicherungen bzw. Vorsorge abdecken. Auf diese vielfältigen privaten Versicherungen und Vorsorgen wird nicht weiter eingegangen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich freiwillig bei den gesetzlichen Zweigen der Sozialversicherung zu versichern: Kranken- und Pflegeversicherung Vorausschickend wird betont, dass hier nur die Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung beschrieben werden. (Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hg.) 2015, S. 190f.) Für Selbstständige gilt für das Jahr 2016 eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 4237,50 Euro, aus der sich der Beitrag berechnet. Bei niedrigeren monatlichen Einnahmen sinkt der Monatsbeitrag entsprechend. Allerdings besteht eine Mindesteinnahmegrenze zur Beitragsberechnung in Höhe von 2178,75 Euro. Die Beitragsberechnung basiert i.d.r. auf dem letzten Einkommensteuerbescheid. Liegt noch kein Einkommensteuerbescheid vor, was bei einer Existenzgründung der Fall ist, dann werden die Beiträge gemäß einer Einnahmeschätzung des Existenzgründers festgelegt. Übrigens müssen bei danach vorliegenden höheren Einnahmen die höheren Beiträge nachgezahlt werden. Besonderheit bei Existenzgründung mit Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: Der Gründungszuschuss ist beitragspflichtig, lediglich die 300-Euro-Pauschale bleibt unberücksichtigt. Beitragspflichtige Einnahmen sind die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit auf der Grundlage des steuerrechtlichen Gewinns. Niedrigere Mindesteinnahmegrenze: Bei Existenzgründern mit Gründungszuschuss liegt die Mindesteinnahmegrenze niedriger als bei anderen Selbstständigen. Die Beiträge werden aus mindestens 1452,50 Euro berechnet (= 212,07 Euro mit Krankengeld ab 43. Tag).

26 26 Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitragssatz, der je nach Krankenkasse variiert. Bekanntlich folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung, d.h. jeder, der krankenversichert ist, ist zugleich auch in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig. In der Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz bei 2,35 Prozent bzw. 2,6 Prozent für Mitglieder ohne Kinder. Diese Verknüpfung zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung erstreckt sich auch auf privat Versicherte, d.h. wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Es besteht die Möglichkeit auch für Selbstständige, die Versicherung mit Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu wählen. Diese Zusatzvariante sollte auf jeden Fall erwogen werden, da ja bei Arbeitsunfähigkeit die Gefahr besteht, dass die Einkünfte ganz oder zumindest teilweise entfallen. Die Krankenkassen bieten im Übrigen auch Krankengeld-Wahltarife an Rentenversicherung Im Normalfall sind Selbstständige frei in ihrer Entscheidung, wie sie ihre Altersvorsorge gestalten wollen. Die vielen privaten Möglichkeiten zur Altersvorsorge bleiben hier unberücksichtigt. Man kann aber freiwillig der Rentenversicherung angehören und es gibt Gruppen von Selbstständigen, die per Gesetz rentenversicherungspflichtig sind. (Vgl. ebenda, S. 488, S ) Vorab gilt es aber im Übrigen die Frage der Scheinselbstständigkeit zu bedenken: Als scheinselbstständig gilt, wer u.a. verpflichtet ist, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten, wer nur über einen Auftraggeber verfügt, bestimmte Arbeitszeiten einhalten muss und in den Räumen des Auftraggebers oder in von ihm bestimmten Orten arbeiten muss usw. Es wird bei der Abklärung aber letztlich immer der konkrete Einzelfall beurteilt. Bei Unklarheit darüber, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, kann man sich zur Überprüfung an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin wenden.

27 27 Folgende Gruppen von Selbstständigen sind per Gesetz rentenversicherungspflichtig: Lehrer und Erzieher (hierzu zählen auch Lehrbeauftragte und Dozenten etwa an Volkshochschulen), soweit sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Der Mindestbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige ist in den alten und neuen Bundesländern identisch 2016: 84,15 Euro -, der Höchstbetrag liegt in den alten Bundesländern bei 1159,40 Euro und in den neuen Bundesländern bei 1009,80 Euro (jeweils 2016). Pflegeberufe (Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten), soweit sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln. Nicht unter diese Gruppe fallen frei praktizierende Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten, die aufgrund eigener Diagnose tätig werden. Hebammen und Entbindungspfleger, auch wenn sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Gewerbetreibende im Handwerksbetrieb, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, d.h. das zulassungspflichtige Handwerk. Seelotsen. Küstenschiffer und Küstenfischer, außer sie beschäftigen mehr als vier Arbeitnehmer regelmäßig. Künstler und Publizisten, wenn sie mehr als 3900 Euro im Jahr verdienen, sie dürfen auch einen Arbeitnehmer beschäftigen, wobei die Künstlersozialkasse zuständig ist. Selbstständige mit einem Auftraggeber. Selbstständig, aber nicht versicherungspflichtig: Selbstständige, die ihre selbstständige Tätigkeit in geringem Umfang ausüben, d.h. das Arbeitseinkommen übersteigt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht. Rentner, die eine Altersrente bekommen. Existenzgründer mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (außer in den oben genannten Fällen der Pflichtversicherung)

28 28 Freiwillige Versicherung: Diejenigen, die nicht durch das Gesetz versicherungspflichtig sind, können freiwillig der Rentenversicherung beitreten. Dabei können sie bezüglich der Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag (2016: 84,15 Euro monatlich) und den Höchstbeitrag (2016: 1159,40 Euro) frei wählen. Mindest- und Höchstbeitrag gelten in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen. Zur Beitragszahlung für Selbstständige und Existenzgründer: Hier bestehen drei verschiedene Varianten der Beitragszahlung, nämlich der Regelbeitrag: Ohne Rücksicht auf das tatsächliche Arbeitseinkommen kann man den vollen Regelbeitrag zahlen. Er liegt für die alten Bundesländer bei monatlich 543,24 Euro und für die neuen Bundesländer bei monatlich 471,24 Euro (jeweils für das Jahr 2015). Halbe Regelbeitrag: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nachdem man eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat, kann man auch den halben Regelbeitrag wählen. Dieser lieg bei 271,62 Euro im Monat in den alten und bei 235,62 Euro im Monat in den neuen Bundesländern (jeweils für das Jahr 2016). Einkommensgerechte Beitrag: Schließlich kann man sich auch für einen einkommensgerechten Beitrag entscheiden, der unter oder über den Regelbeitrag liegen kann. Der Mindestbeitrag beträgt in den alten und neuen Bundesländern 84,15 Euro, der höchst mögliche Beitrag 1159,40 Euro in den alten Bundesländern und 1009,80 Euro in den neuen Bundesländern Arbeitslosenversicherung (freiwillige) Auch in der Arbeitslosenversicherung besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für Selbstständige. (Vgl. ebenda, S. 54f.) Diese muss innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden. Als Voraussetzung gilt, dass die selbstständige Tätigkeit einen Umfang von mindestens 15 Stunden in der Woche erfordert. Weitere wesentliche Voraussetzung für diese Versicherung ist, dass der Antragsteller innerhalb der

29 29 letzten 24 Monate vor der Aufnahme der Tätigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand. Der besondere Vorteil dieser freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige liegt darin, dass für Existenzgründer eine Startphase eingerichtet wurde, die sich bis zum Ablauf eines Kalenderjahres nach dem Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erstreckt. In dieser sog. Startphase muss nur der halbe Beitrag entrichtet werden. Der Beitrag Beitragssatz ist 3 Prozent derzeit - wird nach einer Bezugsgröße berechnet, die im Westen im Jahre Euro und im Osten 2520 Euro betrug. Somit ergibt sich für Selbstständige in der Startphase ein halber Beitrag von 43,48 Euro im Westen und 37,80 Euro im Osten Unfallversicherung Der mögliche Beitritt zur gesetzlichen Unfallversicherung kann durchaus eine Überlegung für Selbstständige sein. Bis auf wenige Ausnahmen beispielsweise landwirtschaftliche Unternehmer, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig. Entsprechend neuerer Rechtsprechung sind auch Berufsbetreuer, die rechtliche Betreuungen übernehmen, pflichtversichert. (Vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v ) Die meisten Selbstständigen (Unternehmer), also auch die Existenzgründer, haben aber die Möglichkeit, freiwillig der gesetzlichen Unfallversicherung beizutreten. (Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hg.) 2015, S. 570f.) Grundsätzlich gilt, der Beitrag richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme, dem Beitragsfuß der zuständigen Berufsgenossenschaft und den Gefahrenklassen und ist relativ niedrig. Der Beitrag wird i.d.r. in einem Jahresbeitrag nach Ablauf des Kalenderjahres im darauf folgenden April/Mai eingezogen. Mit dem Beitritt zur gesetzlichen Unfallversicherung erlangt man im Versicherungsfall eine preisgünstige Unfallrente und bei Bedarf auch die Möglichkeit zu einer Rehabilitationsmaßnahme. Wenn nicht klar ist, welche Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung für den Selbstständigen zuständig ist, kann man sich an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

30 30 e.v. wenden ( Download vom ). Für die freien Berufe ist im Übrigen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig ( Download vom ). 3.6 Anmerkungen zu steuerlichen Aspekten Zu den steuerlichen Aspekten der Existenzgründung erfolgen nur knappe Hinweise, denn hier kann man sich bei den Finanzbehörden eingehender informieren. (Vgl. nur Bayerisches Staatsministerium der Finanzen (Hg.) 2011) Wichtig erscheint uns die Unterscheidung nach dem Einkommensteuergesetz zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und dem Betrieb eines Gewerbes, die im Hinblick auf die Anmeldung beim Finanzamt eine Rolle spielt. Freiberufliche Tätigkeiten, also Einzelunternehmer, sind u.a. selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeiten sowie eine selbstständige berufliche Tätigkeit als Arzt, Krankengymnast, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Journalist. Eine Auflistung von freiberuflichen Tätigkeiten findet man im Einkommensteuergesetz (EStG) 18 Nr. 1 und 3: (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2 Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3 Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4 Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;

31 31 2. ( ) 3. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied; Eine freiberufliche Tätigkeit besteht auch dann, wenn fachlich vorgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden. Jedoch muss der Betriebsinhaber infolge eigener Fachkenntnisse leitend tätig sein und die für seinen Beruf typischen Leistungen ausreichend selbst und eigenverantwortlich erbringen. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn die Tätigkeit weder der Land- und Forstwirtschaft noch einem freien Beruf oder einer anderen selbstständigen Tätigkeit gemäß dem Einkommensteuergesetz zugeordnet werden kann. Zur gewerblichen Tätigkeit zählt auch der Gesellschafter einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wenn er Mitunternehmer ist. Beispiele für gewerbliche Tätigkeit sind etwa selbstständige Tätigkeit als Handwerker, Einzelhändler bzw. Großhändler, Gastwirt, Taxifahrer usw. Folgende Unterschiede zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit sind in unserem Zusammenhang wichtig: Anmeldeverfahren: Eine Betriebseröffnung eines Gewerbebetriebs erfolgt bei der Gemeinde, die dann das Finanzamt unterrichtet. Am besten wendet man sich persönlich oder schriftlich an die Gemeinde, in der der Betrieb eröffnet werden soll. Eine freiberufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Monats unmittelbar beim Finanzamt zunächst formlos angemeldet werden, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet. Gewerbesteuer: Ein Gewerbebetrieb ist soweit die Freibeträge überschritten werden gewerbesteuerpflichtig. Dies entfällt bei einer freiberuflichen Tätigkeit.

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