Barrierefrei mobil in Bahn, Bus und U-Bahn. Als erstes möchte ich auf Behindertenrechtskonvention zum Thema Barrierefreiheit eingehen.

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1 Barrierefrei mobil in Bahn, Bus und U-Bahn Als erstes möchte ich auf Behindertenrechtskonvention zum Thema Barrierefreiheit eingehen. Wegen des langen Namens werde ich im Referat die gängige Abkürzung BRK benutzen. Die BRK hat den Begriff Behinderung neu definiert. Sie geht weg von der defizitorientierten Sichtweise. Sie definiert Behinderung als ein Defizit des sozialen Umfelds. Nicht ohne Grund sagen wir schon seit Jahren Behindert ist man nicht, behindert wird man. Barrierefreiheit ist eine zentrale Forderung der BRK. Ohne Barrierefreiheit ist die Teilhabe an der Gesellschaft schlichtweg unmöglich. Barrierefreiheit wird oft mit Rollstuhlfahrer und Stufen verbunden. Aber sie ist viel umfassender. Betroffen davon sind nicht nur Architekten, sondern auch die Softwareindustrie, die Hersteller von technischen Geräten und Automaten, ebenso Medien und Internetanbieter. Barrierefreiheit umfasst alle Lebensbereiche. Barrierefreiheit muss zum universellen Gestaltungselement werden, zum Design for all. Barrierefreiheit ist kein Almosen mehr, sie ist Menschenrecht. Laut dem Institut für Stadt- und Regionalentwicklung Neumann Consult 1

2 ist Barrierefreiheit für 10 % der Bevölkerung unentbehrlich, für 40 % notwendig und für Alle ist sie komfortabel. Entscheidende Forderung der BRK ist auch die Inklusion. Wir hören diesen Begriff immer in Verbindung mit Schule. Hier ist die Inklusion unbestritten unverzichtbar. Inklusion betrifft aber auch alle Lebensbereiche. Sie betrifft auch die Mobilität. Der Unterschied zwischen Inklusion und Integration kann am Beispiel Bahn gut sichtbar gemacht werden. Die Bahn schreibt vor, wie z.b. ein Rollstuhl aus zu sehen hat, um von der Bahn transportiert zu werden zu können. Ein Rollstuhl darf nur 80 cm breit und nicht schwerer als maximal 350 kg, wohlgemerkt mit seinem Fahrer, sein. Nur ein behinderter Mensch, der in dieses Schema passt, kann und wird von der Bahn befördert. Das ist Integration, weil der Mensch an die Bahn angepasst wird. Wenn nicht die Breite der Türen und die Tragkraft der Hublifte Ausschlag gebend sind, sondern das, was der MmB wirklich braucht, dann ist das Inklusion. Inklusion ist, wenn das System den Bedürfnissen der Menschen angepasst wird. Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe, also ein Mitspracherecht, sind auch Bestandteil der BRK 2

3 MmB und ihre Vertreter müssen in den Kommunen mehr und verbindlicher beteiligt werden, wenn es um Behinderten spezifische Belange geht. Wir Behindertenbeauftragten werden lt. BayBGG und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Anhörung und auch zu Stellungnahmen aufgefordert. Ob unsere Einwände aber berücksichtigt werden, wissen wir nicht immer. Trotz gesetzlichen Vorgaben und auch massiver Kritik von Behindertenbeauftragten werden immer wieder Neubauten von Regierungen genehmigt, auch wenn sie nicht barrierefrei sind. Wir haben keine Sanktionsmöglichkeit, um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit durch zu setzen. Wir haben gegen veraltete Ansichten und Ignoranz zu kämpfen. Barrierefreiheit ist bei uns in Deutschland wie folgt definiert: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 3

4 Barrierefreiheit bedeutet deshalb im Bahnverkehr: Dass Bahnhöfe und Bahnsteige für alle Menschen zugänglich sind das jedes Bahnfahrzeug von allen Menschen benutzt werden kann, dass alle Menschen die Bahn vom ersten bis zum letzten Zug benutzen können, dass alle Menschen zu jeden Bahnhof ihrer Wahl fahren können, das alle Menschen während der Fahrt eine Toilette benutzen können, dass alle Menschen den Speisewagen benutzen können, dass sie auch fahren können, wenn bereits 2 Rollstuhlfahrer im Zug sind, dass Informationen im 2-Sinneprinzip gehörlosen, hörgeschädigten, blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden. Da gibt es gerade bei der Bahn noch sehr großen Nachholbedarf In Bayern gibt es ca Bahnhöfe und Bahnhaltestellen Laut Aussage der Bahn im Jahre 2007 waren davon etwa 20 % barrierefrei, viel hat sich seit dieser Zeit nicht getan. Weil auf vielen Strecken die Fahrzeuge nicht mit den Bahnsteighöhen übereinstimmen, sind Hublifte auf dem 4

5 Bahnsteig notwendig, die nur von Personal bedient werden können. Personal ist auf vielen Bahnhöfen nicht mehr anwesend Deshalb ist keine Hilfeleistung mehr möglich. So werden aufwendige Projekte auf den Weg gebracht, die eine Ersatzlösung sind, aber große Probleme in der Praxis bedeuten. Das Projekt nennt sich Flächenpräsenzmodell und funktioniert so: Die Bahnhöfe Buchloe, Füssen, Lindau, Memmingen, Mindelheim und Oberstdorf werden von der Basisstation Kempten mit einem mobilen Service bedient. D.h. bei Voranmeldung von 24 Stunden ( Memmingen 72 Stunden) fährt das mobile Einsatzteam, das aus 1 Person besteht, mit dem PKW von Kempten zu dem vorgesehenen Bahnhof und übernimmt dort zu der angemeldeten Zeit den Mobilitätsdienst. Dieser Service steht täglich von 6.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung. Von der Basisstation Rosenheim werden die Bahnhöfe Aschau, Bad Reichenhall, Freilassing, Murnau, Bad Endorf, Traunstein, Oberau Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgaden auf die gleiche Weise bedient. Das diese Lösung große Probleme aufwirft, liegt auf der Hand. In alten Zügen gibt es kein Behinderten-WC. Und es fahren noch sehr viele alte Züge und wahrscheinlich auch noch über viele Jahre. Ein Spontanreisen ist für MmB nicht möglich Was diese fehlende Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkung heißt, hier ein paar Beispiele: 5

6 behinderte Menschen im ländlichen Raum, wenn sie auf die Bahn angewiesen sind, können keine Abendveranstaltungen besuchen, weil an vielen Bahnhöfen der Service zeitlich sehr begrenzt ist. Rollstuhlfahrer müssen ihr Trinkverhalten dem Fahrplan der Bahn anpassen, weil sie evtl. keine Toilette im Zug vorfinden. Übrigens: gibt es im Hauptbahnhof in München nur 1 öffentliche Behindertentoilette. Zugverspätungen und Fahrplanänderungen bedeuten immense Probleme für behinderte Bahnreisende. MmB müssen ihre Bahnreisen tagelang vorher organisieren und recherchieren, welche Reiseziele für sie überhaupt möglich sind. Das verstehe ich nicht unter uneingeschränkter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, wie die UN-Konvention sie fordert. Im ÖPNV bedeutet Barrierefreiheit, dass nur Niederflurbusse, die barrierefrei ausgestattet sind, im Einsatz sind dass keine Hochbordbusse eingesetzt werden dass alle Haltestellen, auch die auf dem Land, barrierefrei sind. Hochborder fahren im ländlichen Bereich noch sehr viele. Sie sind nach unserer Auffassung nicht barrierefrei. Wenn überhaupt, wird er nur von Rollstuhlfahrern genutzt. Gehbehinderte Personen, oder Personen mit Kinderwägen, nutzt dieser Bus nichts. 6

7 Also: kann er nicht von allen genutzt werden und auch nicht in der üblichen Weise, wie die Barrierefreiheit gesetzlich definiert ist. Fehlende barrierefreie Haltestellen sind ein weiteres Problem. Im ländlichen Raum besteht die Haltestelle oft nur aus einem Schild und dem Fahrplan Da nützt selbst ein Niederflurbus wenig, wenn der Ausstieg zu hoch ist, und wenn sehbehinderte oder blinde Menschen nicht wissen, wo der Bus genau hält und wo der Einstieg ist, weil Leitstreifen fehlen. Fördergelder für barrrierefreie Busse gibt es seit 2009 wieder. Behindertenbeauftragte müssen lt. GVFG angehört werden. Die VKIB hat hierzu eine Checkliste erstellt, mit den, aus unserer Sicht, notwendigen Eigenschaften, die einen Bus als barrierefrei auszeichnen. Barrierefreiheit bei U-Bahnen und S-Bahnen heißt: dass die Haltestationen und Haltestellen von allen Menschen erreichbar sind dass die Fahrzeuge von allen Menschen ohne Hilfe und ohne Risiko benutzbar sind Nicht alle U- und S- Bahnstationen sind über Lift oder Rampe erreichbar. Und wenn, dann sind oft die Aufzüge kaputt und eine Alternative ist nicht vorhanden. Bei U-Bahnen sind oft die Spalten zwischen Fahrzeugboden und Bahnsteig zu breit, bei S-Bahnen das Gleiche und hier kommen noch Höhendifferenzen beim Einstieg dazu. 7

8 Was ist nötig, um barrierefreie Mobilität voran zu bringen: Forderungen für eine barrierefreie Bahn Bahnhöfe müssen verstärkt barrierefrei ausgebaut werden. Nicht nur die in Ballungsräumen oder die mit einem Fahrgastaufkommen über 1000 Personen pro Tag. Dafür müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auf Mobilitätshilfe durch Personal kann nicht mehr gesetzt werden. Dieses ist nur eine Übergangslösung. Die Züge müssen mit Einstiegshilfen ausgerüstet werden, die vom Betroffenen selbst bedient werden können. Nicht nur die neuen Fahrzeuge, sondern auch die alten Fahrzeuge müssen nachgerüstet werden. In Ausschreibungen muss die Barrierefreiheit zwingend vorgeschrieben werden. Bei fehlender Barrierefreiheit darf vom EBA keine Betriebsgenehmigung mehr erteilt werden. Kleine Verbesserungen gibt es schon: Die nächsten 15 ICE sind mit Einstiegshilfe ausgestattet. Das Bistro kann nicht benutzt werden, Stellplätze für Rolli zu wenig Im Regionalverkehr sind Neufahrzeuge mit Rampen oder Lifte und WC ausgestattet. Anmeldung ist trotzdem 24 Stunden vorher nötig. Problem, wenn alte Fahrzeuge aufgekauft und umgerüstet werden, wie z. B. der ALEX. Hier ist die Türe zu schmal. Ein Doppelstocker ist zwar mit Rampe aber ohne WC) 8

9 Ein EU-Projekt Pub4all In Europa läuft ein Projekt, das von der EU gefördert wird. Es beschäftigt sich mit barrierefreien Einstiegslösungen für Schienenfahrzeuge, die auch in alte Fahrzeugtypen nachgerüstet werden können. Ein im Rahmen des Projekts ausgeschriebener Wettbewerb hat vielversprechende Ergebnisse gebracht. Die TU-Belgrad wird den Prototyp einer automatischen Einstiegshilfe in der Praxis erproben. Sehr erstaunt waren wir über die Information, dass als Projektpartner verschiedene Länder wie Österreich, Schweiz, Ungarn, Bulgarien, Slowenien u.a. beteiligt sind, aus Deutschland jedoch nur die Karlsruher Verkehrsbetriebe. Auch die Deutsche Bahn und das Deutsche Normeninstitut wurden um Beteiligung an diesem Projekt gebeten. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass kein positives Ergebnis zu erwarten sei. Forderungen für einen barrierefreien Bus - ÖPNV Der Ausbau von barrierefreien Haltestellen muss forciert werden, auch im ländlichen Raum Im Linienverkehr dürfen keine Hochbord-Busse mehr genehmigt werden Nur noch bei Anschaffung von Niederflurbussen sollen Fördermittel fließen. Forderungen für eine barrierefreie U-Bahn und S-Bahn Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit an Haltestellen Barrierefreiheit von Altfahrzeugen herstellen 9

10 Allgemeine Forderungen Ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der UN- Konvention im Bereich Barrierefreiheit soll erstellt werden, mit konkreten Ziel- und Zeitvorgaben Eine Fachstelle für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Verkehr soll eingerichtet werden. Mit Beteiligung der MmB. Fördermittel sollen an die Herstellung der Barrierefreiheit gebunden werden Gesetze müssen auf die Forderungen aus der BRK überarbeiten werden Barrierefreiheit verbindlich in die Gesetzen aufnehmen, (BGG e, ÖPNV-Gesetz, EBO usw.) Sanktionsmöglichkeiten für die Durchsetzung bereits bestehender deutscher Gesetze, wie die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes Der ländliche Raum darf nicht zugunsten der großen Städte vernachlässigt werden Kommunen sollen für die Umsetzung der UN- Konvention sensibilisiert werden (hier gibt es noch großen Nachholbedarf) Wir wissen, dass nicht alles sofort barrierefrei umgestaltet werden kann. Auch wir sind Realisten. Aber wir haben kein Verständnis, wenn die Barrierefreiheit vernachlässigt wird, weil wieder einmal ein neues Design wichtiger ist. Dafür wird Geld bereitgestellt. 10

11 Für Prestigeobjekte werden Milliarden eingesetzt, damit Fahrzeitverkürzungen von oft geringer Zeit erreicht werden. Davon profitiert nur ein Teil der Fahrgäste. Die Nutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel muss auf der Prioritätenliste nach oben kommen. Davon profitieren Alle Eine persönliche Vision Im Freundeskreis wird beschlossen: Morgen fahren wir nach München ins Münchner Volkstheater. Ich kann teilnehmen. Denn ich brauche keine Fahrtanmeldung machen. Ich fahre mit dem Bus zum Bahnhof. Dank der Einstiegshilfen, die jeder Zug dabei hat, kann ich zu jeder Zeit fahren. In München fahren wir mit der U- -Bahn zum Stiglmaier Platz. Am Abend gehen wir ins Theater, anschließend gemütlich in ein Restaurant. Danach, egal ob um Uhr oder dem letzten Zug geht es wieder zurück nach Memmingen. Sie werden sagen, das ist doch keine besondere Vision, das ist etwas ganz Alltägliches. Ich muss Ihnen sagen, dass ist für mich und für viele Menschen, die eine Mobilitätsbehinderung haben, eine schöne Vision. Damit diese Wirklichkeit wird, werden wir noch lange kämpfen müssen. VKIB Projektgruppe Barrierefreie Bahn Heidi Dintel 11

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