Amt für Kinder, Jugend und Familie S O Z I A L R A U M O R I E N T I E R T E J U G E N D H I L F E I I H A N D B U C H

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1 Amt für Kinder, Jugend und Familie S O Z I A L R A U M O R I E N T I E R T E J U G E N D H I L F E I I H A N D B U C H für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) und die Träger der freien Jugendhilfe Stand: Januar 2014

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahre 2006 wurde mit der Einführung der Sozialraumorientierten Vernetzung der Jugendhilfe im Amt für Kinder, Jugend und Familie begonnen. Die Grundlage der Sozialraumarbeit in Köln ist geprägt durch das Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen (ISSAB). Durch ISSAB wurden Mitarbeiter(innen) des ASD und der WJH der Stadt Köln und der Schwerpunktträger geschult und erhielten zur Einübung Trainings-on-the-job. Inzwischen arbeiten alle Mitarbeiter(innen) des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) in Sozialraumteams gemeinsam mit den Vertreter(innen) der ihnen zugeordneten Schwerpunktträger. Die kollegiale Beratung und die Initiierung von Projekten im Sozialraum im Rahmen der fallübergreifenden Arbeit gehören heute zum alltäglichen Arbeitsablauf in ASD und WJH. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Kollegen(innen) der Bezirksjugendämter (aus allen Hierarchieebenen), Kolleg(innen) der Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste und Vertreter(innen) der freien Träger der Jugendhilfe, die als Schwerpunktträger agieren, hat sich im Jahr 2013 auf den Weg gemacht, das Handbuch Sozialraumorientierte Jugendhilfe zu überarbeiten und auf einen aktuellen Stand zu bringen. Die Inhalte wurden in eine andere Form gebracht (nach den Abläufen der Arbeitsschritte sortiert) und die praktischen Erfahrungen aus den letzten Jahren wurden einbezogen. Das nun vorliegende Handbuch ermöglicht es Ihnen, als Mitarbeiter(innen) an der Basis im Sozialraumteam, aber auch auf Führungsebene, die Abläufe der sozialräumlichen Arbeit Schritt für Schritt nachzuvollziehen oder auch einzelne Aspekte nachzulesen. Das Handbuch soll insgesamt dazu dienen, eine stadtweit einheitliche Qualität in der Fallbearbeitung sicherzustellen. Für die weitere Arbeit wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Die Standards der sozialräumlichen Methode sind bekannt und wurden im Verlauf der letzten Jahre unseren Kölner Gegebenheiten angepasst und weiter entwickelt. Carolin Krause Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Klaus-Peter Völlmecke Abteilungsleiter Pädagogische und Soziale Dienste Arbeitsgruppe Amt für Kinder Jugend und Familie der Stadt Köln: Frau Lehmann, Frau Maier, Frau Müller-Hausmann, Frau Schäfer-Sikora, Herr Vesen, Frau Weber-Hackel Träger der freien Jugendhilfe Frau Bäumer (SKM e.v.), Frau Beck (NEV), Frau Kreiser (SKF e.v.), Herr Leibrock (AWO Der Sommerberg ), Herr Roth (Stiftung Leuchtfeuer) Texte Inhalte der Kapitel basieren auf den Arbeitspapieren des Instituts für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen (ISSAB) Arbeitsgrafiken Seiten 11, 16, 18, 22, 26, 29, 30: ISSAB (Lüttringhaus/Streich), Seiten 41, 42, 43, 50: D. Vesen Fotos Titel: Liv Stephan/ CC-Lizenz (by-nc-nd); Seite 13: Stefan Franke/ CC-Lizenz (by-nc-nd) Titel/Gestaltung/Druckvorlage H. Richter (Movie Crew Cologne Verein für Jugendmedienbildung und Integration e.v.) Druck Hundt-Druck, Köln VORWORT 2

3 S T R U K T U R E N Seite Zentrale Steuerungsgruppe Seite Geschäftsordnung der Sozialraumteams Seite Geschäftsordnung Bezirkliche Steuerungsgruppe Seite Bezirkliche Steuerung Seite Mitglieder und Aufgaben des Sozialraumteams (SRT) Seite Arbeitsgrundlagen Seite Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Seite Schaubild Arbeitsbereiche Seite 11 R E S S O U R C E N Seite Ressourcenerarbeitung Seite Das 10-Minutengespräch Seite Erkunden und checken Seite Schaubild Ressourcenfischen Seite Check für die Zielerreichung Seite Ressourcenkarte Seite Schaubild Ressourcenorientierung Seite 18 F A L L A R B E I T Seite Wille und Ziele Seite Stufenmodell zur Zielerreichung Seite Lösungsorientierte Gesprächsführung Seite Aufmerksamkeitsrichtung (AMR) Seite Standards und Verfahrensschritte Seite Kollegiale Beratung Seite Schaubild Leistungsbereich Seite Fragenliste Graubereich Seite Fragenliste Gefährdungsbereich Seite Moderation Seite Aufgaben der Moderation Seite Perspektivwechsler(in) Seite Aufträge/Auflagen Seite Auswertung Seite Orientierungshilfen Vordrucke Seite Ablaufplan Einzelfall im SRT Seite Ablaufplan Beratungsprotokoll Seite 43 F A L L U N S P E Z I F I S C H E A R B E I T Seite Einzelfallübergreifende Arbeit Seite Fallunspezifische Arbeit (Schaubild) Seite Grundlagen der Fallunspezifischen Arbeit Seite Begriffserklärungen Seite Bezug Seite Ausgangslage Seite Prinzipien Seite Ressourcenorientierung Seite Bedeutung fallunspezifischer und fallübergreifender Arbeit Seite Netzwerkarbeit Seite Regelmäßige Sozialraumerkundung Seite Ablaufplan Projekte Seite 50 INHALT 3

4 Z E N T R A L E S T E U E R U N G S G R U P P E Die zentrale Steuerung ist zuständig für die Konzeptionsfortschreibung, die Entwicklung und Überprüfung von Beteiligungsstrukturen, die Auswertung und die Bearbeitung von prozessbedingten Fragestellungen. Sie bereitet die Entscheidungen für prozessrelevante Entwicklungen vor und initiiert Arbeitsgruppen. Der Zentralen Steuerung gehören folgende Teilnehmer/Teilnehmerinnen an: Abteilungsleitung Pädagogische und Soziale Dienste des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Sachgebietsleitung Pädagogische und Wirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten für Träger von erzieherischen Hilfen Vertreter der Außenstellenleitungen Mitarbeiter(in) von 511/1 zur Begleitung des Gesamtprozesses Sozialraumorientierung der Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) Abteilung Ausbildung, Fortbildung und Supervision Abteilungsleitung Bezirksjugendämter Sachgebietsleitung Grundsatzangelegenheiten Allgemeiner Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe/Fach- und Finanzcontrolling G E S C H Ä F T S O R D N U N G D E R S O Z I A L R A U M T E A M S Die Geschäftsordnung der Sozialraumteams begründet sich im Kontext des 36 Abs. 2 SGB VIII. Dieser besagt, dass durch die enge Zusammenarbeit von öffentlicher Jugendhilfe und Trägern der freien Jugendhilfe den vielfältigen Problemlagen in einem Sozialraum frühzeitig und adäquat begegnet werden soll, um flexible Lösungen in einzelfallbezogenen und sozialraumbezogenen Problemen zu entwickeln. Schwerpunktträger) und welche persönlichen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Darüber hinaus wird auf die fallspezifische und fallunspezifische Arbeit eingegangen. Das Entscheidungsprocedere für eine Hilfe wird beschrieben sowie der Hinweis auf die verschiedenen Steuerungsgruppen der Sozialraumarbeit. In der Geschäftsordnung ist geregelt, der Geltungsbereich für die Sozialraumteams (SRT), wer die Mitglieder eines Sozialraumteams sind, wer welche Rolle im Sozialraumteam einnimmt (ASD, WJH, G E S C H Ä F T S O R D N U N G B E Z I R K L I C H E S T E U E R U N G S G R U P P E Die Geschäftsordnung der Bezirklichen Steuerungsgruppe ist Bestandteil des Kooperationsvertrages sozialraumorientierte Vernetzung der Jugendhilfe zwischen den Schwerpunktträgern und den Außenstellen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Köln. Sie beschreibt die Zusammensetzung, die Aufgaben, die Themen der Tagesordnung und den Turnus der Sitzungen. STRUKTUREN 4

5 B E Z I R K L I C H E S T E U E R U N G Kita- Fachberatung Mitarbeiter(in) 511 Jugendpflege Interkultureller Dienst Bezirkliche Steuerungsgruppe Familienberatung GL-WJH Sozialraumkoordination GL-ASD Bezirksjugendamtsleitung Sozialraumteams (2 Sitze) Geschäftsführung/Leitung amb./stat. SPT Koordination und Leitung amb./stat. SPT andere pädagogische Fachkräfte WJH SPT Mitarbeiter(in) anderer Institutionen ASD Sozialraumteam SPT = Schwerpunktträger ASD = Allgemeiner Sozialer Dienst WJH = Wirtschaftliche Jugendhilfe GL = Gruppenleitung STRUKTUREN 5

6 M I T G L I E D E R U N D A U F G A B E N D E S S O Z I A L R A U M T E A M S ( S R T ) ASD-Bezirkssozialarbeiter(innen) (Allgemeiner Sozialer Dienst) verpflichtende Teilnahme stimmberechtigtes Sozialraummitglied über fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Vorhaben SPT-Mitarbeiter(innen) (Schwerpunktträger) verpflichtende Teilnahme stimmberechtigtes Sozialraummitglied über fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Vorhaben WJH-Mitarbeiter(in) (Wirtschaftlichen Jugendhilfe) verpflichtende Teilnahme stimmberechtigtes Sozialraummitglied über fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Vorhaben ASD Gruppenleitung (Allgemeiner Sozialer Dienst) bei Beginn des Sozialraumteams ein Jahr verpflichtend, danach nach Bedarf nicht stimmberechtigt Konfliktfälle: Konsensentwickler(in) WJH Gruppenleitung (Wirtschaftliche Jugendhilfe) bei Bedarf nicht stimmberechtigt Koordination/Leitung-SPT (Schwerpunktträger) bei Beginn des Sozialraumteams ein Jahr verpflichtend, danach nach Bedarf nicht stimmberechtigt Konfliktfälle: Konsensentwickler(in) bei Bedarf Bezirksjugendamtsleiter(in) bei Bedarf Konfliktfälle: Konsensentwickler(in), letztendliche Entscheidung Andere pädagogische Mitarbeiter(innen) (IKD, ErzB, PKD), Mitarbeiter(innen) nicht pädagogischer Institutionen bei Bedarf zu einzelnen Tagesordnungspunkten STRUKTUREN 6

7 Aufgaben des Sozialraumteams Im Kontext des 36 Abs. 2 SGB VIII ermöglicht die enge Zusammenarbeit von öffentlicher Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe den vielfältigen Problemlagen in einem Sozialraum frühzeitig und adäquat begegnen zu können und flexible und bedarfsgerechte Lösungen in einzelfallbezogenen und sozialraumbezogenen Problemen zu entwickeln. Die gemeinsame Arbeit zielt ab: auf eine Erschließung individueller, von Kindern, Jugendlichen und Familien nutzbarer Ressourcen auf eine Verbesserung der Infrastruktur und der Lebensqualität im Sozialraum auf eine Stärkung der Erziehungsaufgaben in den Familien auf eine Verbesserung der Kooperation der unterschiedlichen Träger sozialer Arbeit (Schule, Kindertagesstätte, etc.) auf eine Verbesserung der fallbezogenen Kooperation auf eine Intensivierung der Ressourcennutzung in der Fallarbeit auf eine Stärkung lebensweltlicher Netzwerke. Bei der Umsetzung dieser Ziele ist die Nutzung der Potenziale und Ressourcen der im Sozialraum etablierten Träger, Vereine, Kirchen und Initiativen von entscheidender Bedeutung. Rolle der Mitglieder des Sozialraumteams Allgemeiner Sozialer Dienst Der ASD hat die Fall- und Verfahrensverantwortung für alle Fälle. Er erteilt die Aufträge zur Durchführung von Einzelfallhilfen gemäß dem Hilfeplanverfahren nach 36 SGB VIII an den Träger der freien Jugendhilfe. Für die ambulanten Hilfen ist in der Regel der Schwerpunktträger zu beauftragen. Der ASD hat die Entwicklung im Sozialraum mit zu gestalten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an Arbeitskreisen im Sozialraum teil. Wirtschaftliche Jugendhilfe Die WJH sichert die Zahlungen und Abrechnungsmodalitäten, gewährleistet die Rechtmäßigkeit von Hilfen und Vorgehensweisen, erteilt Bewilligungsbescheide und stellt die notwendigen fiskalischen Daten zur Verfügung. Aufgaben sind, neben der Realisierung fallspezifischer Finanzierungen, fallunspezifische Finanzierungskonstrukte zu verwirklichen und dafür erforderliche Mittel gegebenenfalls aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen. Die WJH hat die Entwicklung im Sozialraum, insbesondere unter fiskalischen Gesichtspunkten mit zu gestalten. Sie beobachtet, analysiert und dokumentiert die Kostenentwicklung und erstellt regelmäßig eine Hochrechnung der Ausgaben. Schwerpunktträger Der Schwerpunktträger bearbeitet in der Regel alle Neufälle und laufende Fälle, deren örtliche Zuständigkeit in dem ihm zugewiesenen Sozialraum liegt und die er durch Entscheidung des Bezirksjugendamtes übernimmt. Ihm obliegt die Verantwortung für die Durchführung der Hilfen zur Erziehung im Kontext des abgestimmten Hilfeplanverfahrens. Darüber hinaus erschließen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ressourcen für die fallspezifische und die fallunspezifische Arbeit, beschaffen ergänzende Mittel, haben die Entwicklung im Sozialraum mit zu gestalten und nehmen an Arbeitskreisen im Sozialraum teil. Das Sozialraumteam tagt wöchentlich. Die Teilnahme an den Sitzungen des Sozialraumteams ist für alle Mitglieder verpflichtend. Die Moderation übernimmt im Wechsel ein Mitglied des Sozialraumteams. Falleinbringung und Moderation werden nicht von derselben Person durchgeführt. Alle Sitzungen des Sozialraumteams sind zu dokumentieren. Das Protokoll wird im Wechsel von allen Mitgliedern des Sozialraumteams gefertigt. Falleinbringung und Protokollführung werden nicht von derselben Person durchgeführt. STRUKTUREN 7

8 A R B E I T S G R U N D L A G E N Der Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung leitet sich aus dem SGB VIII ab. Darin wird unterschieden in familienunterstützende Hilfen, familienergänzende Hilfen und familienersetzende Hilfen. Die verschiedenen Hilfen können familien-, gruppen- und einzelfallorientiert ausgestaltet werden. Im Besonderen wird auf 36 SGB VIII (Mitwirkung/Hilfeplan) hingewiesen. Im Rahmen der Kooperation zwischen öffentlichem Träger und Trägern der freien Jugendhilfe wird auf die 4, 74, und 79 SGB VIII verwiesen. Die Kosten für Hilfen zur Erziehung trägt grundsätzlich das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien für den öffentlichen Träger Die Arbeitsgrundlagen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sind in den verwaltungsinternen Richtlinien verbindlich festgehalten. Sie sind im Intranet und Infoportal 511/Richtlinien zu finden. Verfahrensrichtlinien für die freien Träger Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger arbeiten nach den Verfahrensrichtlinien des jeweiligen Trägers der freien Jugendhilfe. Arbeitsgrundlagen der Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der Kooperationsverträge Das Amt für Kinder, Jugend und Familie, vertreten durch die Bezirksjugendamtsleitungen, schließt mit den jeweiligen Schwerpunktträgern eines ausgewiesenen Sozialraumes einen Kooperationsvertrag. Die Laufzeit eines Vertrages dauert in der Regel ein Kalenderjahr. Neben dem im Vertrag festgehaltenen fachlichen Rahmen ist auch die Finanzierung der angebotenen Leistung der Träger der freien Jugendhilfe geregelt. A R B E I T S B E R E I C H E D E R J U G E N D H I L F E Leistungsbereich Im Leistungsbereich werden Ratsuchende oft von anderen Institutionen geschickt und kommen nicht immer aus eigenem Antrieb, greifen letztlich doch freiwillig auf eine Leistung der Jugendhilfe zurück (z.b. eine Beratung beim Allgemeinen Sozialen Dienst oder auf eine Hilfe zur Erziehung), die sie jederzeit ohne Konsequenzen beenden können. Es geht im Leistungsbereich primär um Themen, die den Sorgeberechtigten wichtig sind. Der Wille wird erkundet und die erarbeiteten Ziele werden im Hilfeplan vereinbart. Im Ressourcenorientierten Vorgehen im Leistungsbereich sind folgende Aspekte im Prozessablauf zu berücksichtigen/einzuhalten: Zuerst folgt die Erfassung der Situation der Betroffenen einschließlich der Ressourcenerfragung. Hier ist zu klären, um welches konkrete Thema, welche Situation oder welchen Bereich es den jeweiligen Personen geht. Die Einordnung des Falles in den Leistungsbereich muss ebenfalls klar sein. Dann wird der Wille bzw. das Ziel des/der Betroffenen erarbeitet. Hier muss geklärt sein, wer konkret was verändern bzw. erreichen will. Es folgt die Erarbeitung der Richtungsziele und die Erfassung der von der Familie benannten Ressourcen im Hinblick auf die Ziele. Sollten der Familie ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um die erarbeiteten Ziele ohne Inanspruchnahme von HzE zu erreichen, so kann die Familie an dieser Stelle entsprechend beraten bzw. an die in Frage kommenden Stellen verwiesen werden. Besteht weiterer Beratungs- bzw. Hilfebedarf, so erfolgt im SRT die Planung der weiteren Schritte und Maßnahmen. Es ist darauf zu achten, dass sich die Lösungswege auf das Richtungsziel beziehen. Dies wird im SRT in der Kollegialen Beratung erörtert. Das SRT spricht eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise aus. Empfiehlt das SRT die Installierung einer HzE, so werden die entsprechenden Unterlagen zur Entscheidung in die Bewilligung gegeben. STRUKTUREN 8

9 Nachdem die empfohlene Hilfe bewilligt worden ist, wird geklärt ob die vereinbarten Maßnahmen von den Betroffenen getragen werden (Unterzeichnung der Erklärung der Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten). Im positiven Fall erfolgt ein Kontaktgespräch mit dem/der Betroffenen und dem Jugendhilfeträger auf der Grundlage der zuvor erfolgten Willensund Zielerarbeitung. Der Jugendhilfeträger führt die Hilfe durch. Der Träger der freien Jugendhilfe hat die Aufgabe die Zwischenauswertung zu erstellen. Das bedeutet im Hilfeprozess den Zwischenstand der Zielerreichung mit allen Beteiligten (siehe Innenkreis des Kreislaufes im Leistungsbereich). Wichtig hierbei ist die Überprüfung der Motivation und Mitarbeit der Betroffenen. Nach Ablauf der Hilfe erfolgt eine Ergebnisauswertung mit allen Beteiligten (Hilfeplanfortschreibung - Vordruck Anlage Nr.15 Auswertung, Fortschreibung). Diese Auswertung orientiert sich an den benannten Zielen und den genutzten Ressourcen. Anschließend wird geprüft, ob die Hilfe nach Zielerreichung beendet wird oder über eine Verlängerung der Hilfe im Genehmigungsverfahren zu entscheiden ist. Möglichkeiten zur weiteren Genehmigung der entsprechenden Hilfe sind zum einen die Einbringung des Falles in das SRT und zum anderen die Anregung der Verlängerung der Hilfe im schriftlichen Verfahren (Empfehlung der Fachkraft, Vordruck Anlage 14). In der Geschäftsordnung der Sozialraumteams ist unter Punkt 4b Fallspezifische Arbeit festgelegt, welches Genehmigungsverfahren in welcher Fallkonstellation anzuwenden ist. Wird der Fall zur Empfehlung einer möglichen Verlängerung in das SRT eingebracht, so meldet der ASD den Fall zur Besprechung an. Die Fallvorstellung im SRT übernimmt in der Regel der Träger. Graubereich Im Graubereich geht es um Themen, die den Fachkräften gesetzlich vorgegeben sind, nämlich um die Überprüfung, ob eine vermutete Kindeswohlgefährdung tatsächlich vorliegt oder droht. Die Erstüberprüfung soll in der Regel in einem Zeitraum von drei Monaten erfolgt sein. Hier gilt zu klären, ob ein Sachverhalt einem oder mehreren Indikatoren der Gefährdungsbereiche der Jugendhilfe zugeordnet werden kann. Diese sind: körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, gesundheitliche Gefährdung, Aufsichtspflichtverletzung, Verhinderung des Schulbesuchs, Aufforderung zu schwerster Kriminalität, Autonomiekonflikt, seelische Verwahrlosung. Im Graubereich A gibt es Hinweise auf eine drohende Kindeswohlgefährdung, die es zu klären gilt. Im Graubereich B besteht eine drohende Kindeswohlgefährdung. In der Ressourcenorientierten Überprüfung ergibt sich folgender Prozessablauf: Zuerst erfolgt die Überprüfung der Meldungen anhand der relevanten Indikatoren. Bei der eingegangenen Meldung ist zu prüfen, wie oft, wie häufig, wie stark, wie lang etc. die Vorwürfe aufgetreten sind. Im zweiten Schritt erfolgt die Abklärung der Mitwirkungsbereitschaft der Personensorgeberechtigten zur Überprüfung der Ursachen und Auswirkungen der gemeldeten Sachverhalte bzw. die Abklärung der Bereitschaft der Personensorgeberechtigten, die drohende Gefährdung, bezogen auf die relevanten Indikatoren, abzuwenden. Wenn die Mitwirkungsbereitschaft der Sorgeberechtigten geklärt ist, erteilen die Fachkräfte konkrete, auf die Indikatoren bezogene und befristete Aufträge an die Personensorgeberechtigten. Im Graubereich A zielen die Aufträge darauf ab, Hinweise auf eine vermutete drohende Kindeswohlgefährdung zu überprüfen. Dabei sollen die Fachkräfte die Personensorgeberechtigten offensiv und beharrlich zur aktiven Aufklärung anhalten. Im Graubereich B haben die Aufträge den Sinn, drohender Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken. Bei drohender Gefährdung haben die Fachkräfte, ggf. durch entsprechende Hilfsangebote, darauf hinzuwirken, dass die in den Aufträgen beschriebenen zukünftigen Zustände von den Personensorgeberechtigten umgehend angestrebt werden. Sonst drohen bei einer STRUKTUREN 9

10 Zuspitzung/Verschärfung/Verschlimmerung des gegenwärtigen Zustands im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung zukünftig weiterführende Konsequenzen, nämlich die Erteilung von Auflagen durch das Jugendamt oder falls erforderlich durch das Familiengericht. Die Aufträge, die geplanten Wege und Maßnahmen, sowie die vorgesehenen Kontrollen werden in Vereinbarungen festgehalten. Es erfolgt der Ressourcencheck bezogen auf die erteilten Aufträge, danach die Planung der Umsetzung der Aufträge ggf. mit Unterstützung durch Jugendhilfe. Nach Ablauf der gesetzten Frist erfolgt die Ergebnisauswertung bzw. die weitere Überprüfung (durch kollegiale Beratung) mit folgenden möglichen Ergebnissen: Der Fall ist beendet, weil der zu überprüfende Sachverhalt geklärt ist und entweder nicht relevant ist für eine vorhandene Kindeswohlgefährdung oder weil die drohende Kindeswohlgefährdung abgewendet wurde und es aus Sicht der Jugendhilfe keinen weiteren Handlungsbedarf mehr gibt. Der Fall ist im Leistungsbereich der Jugendhilfe anzusiedeln, wenn geklärt ist, dass weder Anhaltspunkte für eine vorhandene noch für eine drohende Kindeswohlgefährdung vorliegen und die Personensorgeberechtigten zum jetzigen Zeitpunkt einen Veränderungswillen und Ziele haben, die sich auf die Belange und Funktion der Jugendhilfe beziehen. Der Fall ist weiterhin im Graubereich B anzusiedeln, wenn die drohende Kindeswohlgefährdung noch nicht abgewendet wurde. Die Personensorgeberechtigten zeigen eine Mitwirkungsbereitschaft, können aufgrund mangelnder Ressourcen nur mit langfristiger Unterstützung durch Jugendhilfe die drohende Kindeswohlgefährdung abwenden. So erfolgt z. B. bei Eltern bzw. Elternteilen, die sich im Substitutionsprogramm befinden, eine methodische Bearbeitung immer im Graubereich B, der bis zur Volljährigkeit des/der Minderjährigen andauern kann (s. Verfügung Grundsätze für den Minderjährigenschutz im Haushalt suchtkranker Eltern vom ). Dies kann ebenso bei psychisch kranken Eltern bzw. Elternteilen möglich sein. Der Fall ist in den Gefährdungsbereich mit den entsprechenden Handlungsanforderungen an die Jugendhilfe einzuordnen, wenn eine Gefährdung zum jetzigen Zeitpunkt belegt ist. Gefährdungsbereich Im Gefährdungsbereich ist bereits geklärt, dass entsprechend der Indikatoren (körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt, gesundheitliche Gefährdung, Vernachlässigung, Aufsichtspflichtverletzung, Autonomiekonflikte, Aufforderung zu schwerster Kriminalität, seelische Verwahrlosung, Verhinderung des Schulbesuchs) gegenwärtig konkrete und gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in den relevanten Bereichen des Kindesschutzes vorliegen. Sind die Personensorgeberechtigten grundsätzlich gesundheitlich in der Lage, die Gefährdung abzuwenden (z. B. kein Delirium oder keine starke psychische Erkrankung), wird der Kooperationswille geklärt und zwar zunächst vor allem unter dem Aspekt, inwieweit die Personensorgeberechtigten die vorhandene Kindeswohlgefährdung abwenden wollen. Dann erteilen die Fachkräfte des Jugendamtes den Personensorgeberechtigten klare Auflagen. Nur in akuten Gefährdungssituationen erteilt der Träger Auflagen. Bei beharrlicher Nicht-Kooperation der Personensorgeberechtigten zur Abwendung der vorhandenen Kindeswohlgefährdung entscheidet das Gericht auf Antrag des ASD, welche Maßnahmen angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug wird die fallverantwortliche Fachkraft sofort in Anwendung der 8a SGB VIII und 42 SGB VIII handeln (s. Richtlinie 42 SGB VIII; Vereinbarungen zu 8a SGB VIII zwischen JA und Träger; RL Minderjährigenschutz). Die Auflagen, die geplanten Wege und Maßnahmen, sowie die vorgesehenen Kontrollen werden in Vereinbarungen festgehalten. Auch hier erfolgt die Überprüfung und erneute aktuelle Falleinschätzung in die Arbeitsbereiche (siehe Vordruck Anlage 13a). Die Fragestellung bei jeder Falleinordnung lautet: Wo ist der Fall einzuordnen? a) In den Leistungsbereich? b) In den Graubereich A oder in den Graubereich B? oder c) In den Gefähr- STRUKTUREN 10

11 dungsbereich? Mit welcher Begründung? Wie wird entsprechend weiter vorgegangen? Eine klare Unterscheidung zwischen Grau- und Gefährdungsbereich ist notwendig für das weitere Vorgehen im Fall, denn ungeklärte Sachstände ziehen unklare Handlungsanweisungen nach sich. Im Ressourcenorientierten Vorgehen im Gefährdungsbereich ist in Kooperation mit den Personensorgeberechtigten zunächst die Situation zu erfassen. Dabei sind die Indikatoren des Gefährdungsbereichs und die grundsätzliche gesundheitliche Ressource der Eltern zur Abwendung der Gefährdung festzustellen. Es ist zu beachten, dass z. B. bei Eltern bzw. Elternteilen, die sich im Substitutionsprogramm befinden, eine methodische Bearbeitung immer im Graubereich B ist, der bis zur Volljährigkeit des/der Minderjährigen andauern kann (s. Verfügung Grundsätze für den Minderjährigenschutz im Haushalt suchtkranker Eltern von 09/2012). Bei psychisch kranken Eltern bzw. Elternteilen kann dies ebenfalls möglich sein. Nach Abklärung des Kooperationswillens der Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung werden konkrete Auflagen zur Beseitigung der vorhandenen Gefährdungsindikatoren erteilt. Auch hier erfolgt der Ressourcencheck bezogen auf die Auflagen. Zum Prozessende erfolgt die Kontrolle bzw. Überprüfung durch den ASD. S C H A U B I L D A R B E I T S B E R E I C H E Lüttringhaus/Streich (Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen, ISSAB) STRUKTUREN 11

12 R E S S O U R C E N E R A R B E I T U N G In der Geschäftsordnung wird in der Präambel unter Orientierung an Lebenswelt darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Arbeit abzielt auf eine Erschließung individueller, von Kindern, Jugendlichen und Familien nutzbarer Ressourcen und eine Intensivierung der Ressourcennutzung in der Fallarbeit. In der Fallarbeit ist gemäß Richtlinie 36 SGB VIII Hilfeplan zu klären, welche Hilfeleistung die Familie, die Kinder, Jugendlichen, junge Volljährigen wollen und was sie zur Durchführung beitragen können. Die Hilfeleistung ist unter Bewertung des Willens, der Fähigkeiten und Ressourcen auszurichten. In der Fallunspezifischen Arbeit gehört es zu den Aufgaben, mittels Entdecken, Benennen und Bearbeiten von sozialräumlich verorteten Themen und Ressourcen ein Ressourcennetzwerk herzustellen und zu pflegen. Dabei steht der präventive Aspekt der Vermeidung erzieherischer Hilfen im Vordergrund. Das Ressourcen- und lösungsorientierte Arbeiten fokussiert auf die Selbstständigkeit und Autonomie der Klient(innen) und nicht auf den eigenen Fachverstand mit der vermeintlichen Fähigkeit, Lösungen für Klient(innen) zu entwickeln den Auftrag der Klient(innen) die Aufträge anderer, wie z. B. Angehörige, Schulen, Nachbarn, Kindergärten, etc die Ressourcen der Klient(innen) - persönlich, sozial, materiell, infrastrukturell - und ihres Umfeldes deren Defizite die Erfolge der Klient(innen), denn diese machen Mut, geben Kraft und die Zuversicht zum Weitermachen deren Misserfolge die vielfältigen möglichen Handlungsschritte, die zur Lösung hinführen die eine richtige Lösung die Zukunft mit der Frage: was will der/die Klient(in) die Vergangenheit mit einer (möglicherweise) langen Problemgeschichte die sozialen Rahmenbedingungen des Problems individuelle psychologische Ursachen den Dialog und die Verhandlung unterschiedlicher Sichtweisen pädagogisierendes und manipulierendes Verhalten RESSOURCEN 12

13 D A S M I N U T E N G E S P R Ä C H Eine Möglichkeit, Informationen aus dem Stadtteil - aus der Lebenswelt - zu holen, ist das 10-Minutengespräch am Ende eines Fallgespräches. Was ist los? Was gefällt Ihnen und was nicht? Was müsste sich verändern? Was haben Sie für Ideen dazu? Hierbei spielt es eine wichtige Rolle, dass das Gegenüber erfasst, dass die Grundhaltung ein echtes Interesse ist, etwas über seine Lebenswelt zu erfahren. Wir unterscheiden in Anlehnung an Schütz drei Wissenstypen: Das Alltagswissen des Mannes auf der Straße, das umfassende Allgemeinwissen des informierten Staatsbürgers und das Detailwissen des Experten. Im Alltagsleben zeigt sich, dass unser individuelles Wissen immer begrenzt ist auf ein etabliertes System Relevanzen, in dem Probleme und Lösungsstrategien weitgehend vordefiniert sind. Jeder ist bezüglich bestimmter Fragen Experte, gut informierte/r Bürgerin/Bürger und Frau/Mann auf der Straße zugleich. Expertenwissen ist ganz einfach Insiderwissen. Es ist nur solchen Personen verfügbar, die spezialisiertes Sonderwissen aufgrund ihrer Funktion haben (z.b. als Anwohner, Schüler, Spielplatzbesucher, usw.). Einstieg Mit einem Mundöffner einsteigen (einer leichten Frage in den allgemeinen Gesprächsteil): z. B. nach der Wohndauer fragen, erklären, warum man Interesse an allgemeiner Information hat, Anliegen transparent machen. Situation des Bürgers, der Bürgerin Zunächst offene Fragen zur Lebenswelt stellen: Wie gefällt es Ihnen hier im Stadtteil? Wie ist das Leben mit der Nachbarschaft? Was ist das Besondere am Gebiet xy? Was ist hier gut, was ärgert Sie? Was machen Sie besonders gerne hier? Was möchten Sie auf keinen Fall missen? Mit welchen Themen beschäftigen Sie sich hier zurzeit? Das heißt auch, keine Ja/Nein-Fragen (geschlossene Fragen) stellen, keine suggestiven Fragen verwenden, keine Diskussionen beginnen (sondern Haltungen verstehen wollen, warum mein Gegenüber bestimmte Ansichten vertritt). Themen sind zu konkretisieren, damit ein klares Bild der Sichtweise meines Gegenübers entsteht (nicht die genannten Stichworte wie schlechter Spielplatz mit den eigenen Bildern füllen). RESSOURCEN 13

14 E R K U N D E N U N D C H E C K E N Ressourcenerkunden und Ressourcencheck beziehen sich auf vier Bereiche: persönliche, soziale, materielle und infrastrukturelle Ressourcen. Persönliche Ressourcen: Ressourcencheck körperliche Konstitution (körperlich fit, beweglich, gesund, körperliche Kräfte, etc.) geistige Fähigkeiten (geistig beweglich, Ideenreichtum, Phantasie, Kreativität, etc.) emotionale Fähigkeiten (emotionale Ausdrucksfähigkeit, Sensibilität, kontaktfreudig, etc.) Bildung (Schulabschluss, Berufsabschluss, Hochschulabschluss, Qualifikationen, etc.) Fragebeispiel Was macht Ihnen Spaß? Was machen Sie gerne? Was können Sie besonders gut? Welche Hobbys haben Sie? Welche Interessen haben Sie? Worüber freuen Sie sich? Worüber lachen Sie? Was ist Ihnen ganz wichtig? Was sind Ihre besonderen Fähigkeiten? eigene Motivation eigene Erfahrungen Glaubenssysteme Soziale Ressourcen: Ressourcencheck Beziehungen in der engeren Familie (Mutter, Vater, Geschwister, Stiefeltern, etc.) Beziehungen im weiteren Familienkreis (Großeltern, Tante, Onkel, Cousin/e, etc.) Beziehungen im Freundeskreis (sog. beste/r Freund/in, hilfreiche Freundschaften, etc.) Beziehungen in der Nachbarschaft (Kontakte zu Nachbarn, Unterstützung/Aushilfe, etc.) Beziehungen zu einzelnen/mehreren Personen (durch Vereine, Schule, Arbeit, etc.) nützliche Beziehungen (nah und entfernt wohnende Bekannte, die unterstützen/helfen) Fragebeispiel Wie ist Ihr Verhältnis zu XY? Bei wem würden Sie sich Rat holen? Wer sind Ihre Freunde? Was heißt Freundschaft für Sie? Welche Kontakte könnten Sie in dieser Situation unterstützen? Zu wem gehen Sie gerne? Mit wem haben Sie Spaß? Mit wem verbringen Sie gerne Ihre Zeit? Wer hilft Ihnen in schwierigen Situationen? Wenn Sie Unterstützung brauchen, an wen wenden Sie sich? Wenn Sie Kummer haben, an wen wenden Sie sich? Mögen Sie Tiere? Wenn ja, welche? RESSOURCEN 14

15 Materielle Ressourcen: Ressourcencheck finanzielle Situation (ausreichendes stabiles Einkommen, Sparbuch, etc.) Besitz/Eigentum (Haus und Grund, Schrebergarten, etc.) Wohnung (Größe, Mobiliar, technische Ausstattung, etc.) Fortbewegungsmittel (Fahrrad, Mofa, Moped, Auto etc.) Fragebeispiel Wie ist Ihr Einkommen/Ihre finanzielle Situation? Wie sind Sie mit Ihrer finanziellen Situation zufrieden? Wie sind Ihre Wohnverhältnisse? Besitzen Sie ein Auto (Fahrrad, Mofa, Moped)? Haben Sie Taschengeld? Was müssen Sie damit finanzieren? Haben Sie ein eigenes Zimmer (Schreibtisch, Computer)? Infrastrukturelle Ressourcen: Ressourcencheck Verkehr (ÖPNV-Anbindung, Wohn- und Spielstraßen, Parkplätze, etc.) Einkaufsmöglichkeiten in der näheren Umgebung Dienstleistungsangebote in ausreichender Form (Ärzte, Ämter, Kindertagesstätten, etc.) Spiel- und Freizeitmöglichkeiten (Spielplätze, Freizeiteinrichtungen, Vereine, etc.) Schule und Ausbildung Arbeitsplätze Wohnen Kommunikationsorte Fragebeispiel Welche Sozialen Dienste nutzen Sie? Wie ist ihre Wohnsituation? Welche Freizeitmöglichkeiten gibt es im Umfeld? Welche Möglichkeiten bietet der Stadtteil, Ihren Interessen nachzugehen? Wie ist die öffentliche Verkehrsanbindung? Welche Einrichtungen unterstützen Sie? In welche Einrichtung gehen Sie gerne? Wo treffen Sie Ihre Freunde im Stadtteil? Was kann man hier so unternehmen? Wie ist die Einkaufssituation hier? Welche Institutionen könnten bei dem Thema unterstützen? Auf welche Angebote im Umfeld wollen Sie nicht verzichten? Wenn Sie hier wegziehen würden, auf was wollen Sie nicht verzichten? RESSOURCEN 15

16 S C H A U B I L D R E S S O U R C E N F I S C H E N RESSOURCEN fischen Köderfragen Fischerfragen Köderfrage Jemand beißt an In allen 4 Ressourcenbereichen fischen! 1. Nach Ausnahmen in der Vergangenheit fragen: Gibt es Situationen, in denen es besser war? ja a) persönliche Ressorcen Was haben Sie da gemacht? b) soziale Ressourcen Wer hat Ihnen geholfen? c) materielle Ressourcen Welche Rahmenbedingungen waren hilfreich? d) infrastrukturelle Ressourcen Welche Angebote/Institutionen haben Sie da als hilfreich erlebt? 2. Nach anderen Bereichen fragen, in denen es klappt: Läuft es woanders besser? ja a) Was machen Sie da anders? b) Wer hilft Ihnen da? c) Was an Rahmenbedingungen ist da hilfreich? d) Welche Angebote/Institutionen finden Sie da nützlich? 3. Nach Personen fragen, bei denen es klappt: Kennen Sie jemanden, der es hinkriegt? ja a) Was würde die Person raten, was Sie tun müssten? b) Wer unterstützt diese Person dabei? c) Was sind für diese Person hilfreiche Rahmenbedingungen, dass es da klappt? d) Wo holt sich diese Person Unterstützung? Nach: Lüttringhaus/Streich (Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen, ISSAB) RESSOURCEN 16

17 C H E C K F Ü R D I E Z I E L E R R E I C H U N G Persönliche Ressourcen Welche Ideen haben Sie, wie Sie Ihr Ziel erreichen können? Gab es schon mal ähnliche Situationen, die Sie gemeistert haben? Was haben Sie da genau gemacht? Stellen Sie sich vor, Sie könnten in die Zukunft schauen: Wie werden Sie die Situation in Ihrem Sinn verändert haben? Wenn ich einen guten Freund/eine gute Freundin von Ihnen fragen würde, wie Sie die Situation meistern können, was würde der/die mir sagen? Haben Sie solche Situationen schon einmal in anderen Bereichen gemeistert? Wie haben Sie es dort geschafft? Gab es schon mal Zeiten, in denen Sie dieses Ziel erreicht hatten? Was haben Sie damals dazu beigetragen? Welche Ihrer Fähigkeiten können Sie zur Zielerreichung einsetzen? Soziale Ressourcen Wer kann Ihnen jetzt helfen, Ihr Ziel zu erreichen? Wer hat Ihnen früher in solch einer Situation schon mal geholfen? Kennen Sie jemanden, der in diesem Gebiet besondere Fähigkeiten besitzt? Wer aus der Familie/dem Freundeskreis/der Umgebung könnte Sie bei der Zielerreichung unterstützen? Kennen Sie jemanden, der oder die so etwas schon erreicht hat? Wer kann Ihnen Zugang zu notwendigem Material besorgen? Wer könnte über Unterstützungsangebote Bescheid wissen? Materielle Ressourcen Welche hilfreichen Rahmenbedingungen gibt es, um das Ziel zu erreichen? Welche Grundlagen sind hilfreich, auf die Sie hierfür zurückgreifen können (Geld, Räume, Orte, Ausstattung, günstiger Zeitpunkt, Internet, Programme, etc.)? Wie viel würden Sie sich die Zielerreichung kosten lassen? Infrastrukturelle Ressourcen Welche Angebote und Dienstleistungen können Sie hierfür in Anspruch nehmen? Kennen Sie Angebote/Vereine/Initiativen, die Sie unterstützen können? Waren früher schon einmal in diesem Bereich Angebote hilfreich? Was kann ich (Fachkraft) zur Unterstützung beitragen? Was in Ihrer Umgebung könnten Sie zur Zielerreichung nutzen? Wo könnte ich mir im Stadtteil/Dorf das holen, was Sie an materiellen Dingen benötigen? Auf welche Angebote haben Bekannte in so einer Situation zurückgegriffen? R E S S O U R C E N K A R T E Für das Festhalten der Ressourcen ist die Ressourcenkarte (siehe Anlage 10 der Richtlinie 36 SGB VIII Hilfeplan) vorgesehen. Die Ressourcenkarte ist ein Arbeitsmittel der Fachleute und wird generell für das Sozialraumteam ausgefüllt und regelmäßig aktualisiert. Wichtig für das Festhalten der Ressourcen ist, dass dies prozesshaft laufend geschieht. Aus den jeweiligen Gesprächen mit den Betroffenen sind die Ressourcen zu sammeln und bei der Erarbeitung und der Umsetzung von Zielen abzuklären, welche Ressourcen für das jeweilige Ziel genutzt werden könnten. In der Auswertung bzw. Fortschreibung der Hilfeplanung (siehe Anlage 15 der Richtlinie 36 Hilfeplan) ist zu erfragen, welche Ressourcen in den einzelnen Bereichen (persönlich, sozial, materiell und infrastrukturell) genutzt wurden. RESSOURCEN 17

18 S C H A U B I L D R E S S O U R C E N O R I E N T I E R U N G Grafik: Lüttringhaus/Streich (Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen, ISSAB) RESSOURCEN 18

19 W I L L E U N D Z I E L E Im Leistungsbereich sind die Willensklärung und die Zielformulierung der Betroffenen die Voraussetzung dafür, ob und wie eine Maßnahme durchgeführt wird. Im Graubereich ist die Mitwirkungsbereitschaft und im Gefährdungsbereich der Kooperationswille ausschlaggebend für die Erreichung der Aufträge und Auflagen (vgl. Abschnitt Einschätzung in die Bereiche ). Wille Zu Beginn eines Beratungskontaktes mit einem hilfesuchenden Menschen/einer hilfesuchenden Familie ist von der ASD-Fachkraft zu klären, ob die Ratsuchenden etwas an ihrer Situation verändern wollen. Hierbei gilt es, gemeinsam mit den Klient(innen) herauszufinden, was genau und mit welcher Priorität verändert werden soll. In der Gesprächssituation wird herausgearbeitet, welcher konkrete Wille hinter vielleicht zunächst eher diffus geäußerten Änderungswünschen liegt. Insbesondere im Leistungsbereich ist darauf zu achten, dass Grundlage für die Herausarbeitung des konkreten Willens der Betroffenen einzig deren eigene Motivation ist und nicht die nach professionellen Vorstellungen notwendigen Veränderungen der Situation. Der differenziert geäußerte Wille der Betroffenen macht in der Regel schon die Richtung der Veränderung deutlich und bereitet die Grundlage für die darauffolgende Zielerarbeitung. Nicht jeder von einem Ratsuchenden geäußerte Wille muss von Seiten der ASD-Fachkraft unterstützt oder erfüllt werden. Der geäußerte Wille muss mit Funktion und Auftrag der Fachkraft übereinstimmen (der ASD ist beispielsweise nicht zuständig für die von einer Familie möglicherweise gewollte Schaffung eines neuen Spielplatzes im Wohngebiet). Stimmen Wille und Auftrag überein, ist dies die Basis für die weitere Zusammenarbeit. Das methodische Vorgehen bei der Erarbeitung des Willens bedeutet... sich nicht an den Schuldzuschreibungen der Betroffenen beteiligen die Hoffnungslosigkeit der Betroffenen akzeptieren und anregen, den Blick in die Zukunft zu richten die Betroffenen motivieren, Situationen zu benennen oder sich vorzustellen, in denen das Problem nicht auftritt die Betroffenen motivieren, Handlungen und keine Etiketten zu beschreiben die Betroffenen ermutigen, zu beschreiben, was funktioniert oder funktioniert hat Metaphern oder Beispiele aus der Lebenswelt der Betroffenen verwenden Es ist zu bedenken, dass auch der Wille von beteiligten Kindern und Jugendlichen in altersgemäßer Form Berücksichtigung finden soll. Allzu oft wird der Wille einer Familie formuliert, der möglicherweise nur den Willen eines (dominierenden) Elternteils widerspiegelt. Abschließend ist festzustellen: Wenn jemand nichts verändern will, erfolgt auch keine Zielerarbeitung. Ziele Richtungsziele sind ausschließlich durch die Betroffenen zu formulieren. Sie beschreiben einen positiven zukünftigen Ist-Zustand, der innerhalb einer bestimmten Zeit realistisch zu erreichen ist. Dabei ist die Herausarbeitung der persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Ressourcen zwingend notwendig, um die Betroffenen in ihrer Lebenswelt wahrzunehmen und ihnen ihre eigenen hilfreichen Ressourcen bezogen auf die Zielerreichung zu verdeutlichen (vgl. Kapitel Ressourcen ). Es wird unterschieden zwischen persönlichen Zielen und gemeinsamen Zielen. Eine Familie kann z. B. gemeinsame Ziele für alle Familienmitglieder formulieren (in drei Monaten haben wir es geschafft, mindestens einmal wöchentlich einen gemeinsamen Spieleabend miteinander zu verbringen). Aber auch jedes Familienmitglied kann für sich eigene Ziele benennen (in drei Monaten habe ich es geschafft, mindestens einmal wöchentlich drei Stunden Zeit für mich alleine zu haben). Richtungsziele sind Oberziele, die in der Bearbeitung in Handlungsziele (Nahziele) und Handlungsschritte (kurzfristiges Alltagshandeln) unterteilt werden. FALLARBEIT 19

20 In der Regel werden maximal drei Richtungsziele benannt. In den Erstkontakten des ASD mit den Betroffenen werden diese herausgearbeitet. Sollte für die Umsetzung der Richtungsziele eine Jugendhilfemaßnahme notwendig sein, so obliegt es dem Träger im Verlaufe der zeitlich festgelegten Maßnahme von neun Monaten die Richtungsziele durch Handlungsziele und Handlungsschritte zu konkretisieren und ggf. neue oder veränderte Richtungsziele mit den Betroffenen zu formulieren. Diese sind als Grundlage für das kommende Hilfeplangespräch zu nehmen. S T U F E N M O D E L L Z U R Z I E L E R R E I C H U N G RICHTUNGSZIELE = positiver zukünftiger Zustand laut Standards Die Terminierung entspricht der jeweiligen persönlichen Situation der Betroffenen, die mit dem Planungshorizont der Institution (z.b. 3 Monate oder 6 Monate) vereinbar sein sollte HANDLUNGSZIELE = erreichte Zwischenzustände durch konkretisiertes Tun Was alles in den nächsten Wochen und Monaten getan ist, um das Richtungsziel zu erreichen HANDLUNGSSCHRITTE = konkretes Alltagshandeln, das kurzfristig umgesetzt wird Methodisches Vorgehen Formulierungen für Richtungsziele sind: positiv konkret und klar realistisch (erreichbar) terminiert verständlich für die Betroffenen (ggf. in deren Worten formuliert) bei mehreren Zielen sind diese priorisiert (Nummerierung) Kriterien für die Zielerarbeitung Für die Betroffenen ist das Richtungsziel: wichtig die Umsetzung liegt in den eigenen Händen (aktive Rolle) realistisch und erreichbar positiv und konkret Hilfreiche Anregungen zur Erarbeitung von Zielen Klagen spezifizieren und zu konstruktiver FALLARBEIT 20

21 Veränderung durch eigenes Tun ermutigen das finden, was funktioniert oder funktioniert hat die zu erreichenden Ziele in der Phantasie vorwegnehmen unklare Ziele konkretisieren und/oder quantifizieren Prioritäten setzen lassen konstruktive Fragen zum Ausgangszustand, Fragen zum erwünschten zukünftigen Zustand und Fragen zu den für die Zielerreichung relevanten Ressourcen stellen Fragen zum Ausgangszustand Beispielfragen an eine 16-jährige Jugendliche: Angenommen, Du möchtest, dass die Situation so bleibt, wie sie ist/sich verschlimmert, was müsstest Du tun? Angenommen, Du möchtest, dass alle von Dir denken, dass Du unbedingt Hilfe brauchst, was müsstest Du tun? Wenn ich Deine Mutter (einen Freund, eine Nachbarin) fragen würde, was Dein Problem ist, was würde sie sagen? Fragen zum erwünschten zukünftigen Zustand Was soll anders werden? Wie wird Deine Situation aussehen, wenn die Veränderung eingetreten ist? Wie viel Prozent Veränderung würde Dir genügen? Wenn Du nicht mehr... machst, was wirst Du stattdessen tun? Wenn es Dir nicht mehr... geht, wie wird es Dir dann gehen? Gibt/gab es Zeiten, in denen die Situation so ist/war, wie Du sie gerne hättest? Wie ist/war das? Wie hast Du Dich gefühlt/wie geht es Dir dann? Woran haben die Anderen gemerkt/woran merken die Anderen, dass das Problem nicht da war/ist? Woran wirst Du zuerst merken, dass die Situation beginnt, sich zu verändern? Woran werden es andere merken? Wie erkenne ich und wie erkennen andere, dass Du Dein Ziel erreicht hast? Fragen zu den für die Zielerreichung relevanten Ressourcen Gab es schon mal ähnliche Situationen, die Du gut gemeistert hast? Was hast Du genau gemacht? Was oder wer hat Dir geholfen? Was würde Dir am meisten helfen, damit das eintritt, was Du Dir vorstellst? Wer kann Dir in der momentanen Situation am besten helfen? Wenn ich einen guten Freund/eine gute Freundin von Dir fragen würde, ob und wie Du die Situation meistern kannst, was würde er/sie mir sagen? Stell Dir vor, Du könntest in die Zukunft schauen, wie würdest Du die Situation in Deinem Sinne verändert haben? Welche Unterstützung würdest Du von anderen Personen zur Zielerreichung benötigen? Welche äußeren Umstände wären hilfreich zur Zielerreichung? Die Hilfe kann in der Regel meist nur dann erfolgreich sein, wenn die Betroffenen einen klaren eigenen Veränderungswillen haben und die Ziele darauf basierend von ihnen selber formuliert werden. FALLARBEIT 21

22 L Ö S U N G S O R I E N T I E R T E G E S P R Ä C H S F Ü H R U N G Schaubild Lösungsorientierte Gesprächsführung Grafik: Lüttringhaus/Streich (Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen, ISSAB) FALLARBEIT 22

23 A U F M E R K S A M K E I T S R I C H T U N G ( A M R ) Aufgrund der Komplexität und der unterschiedlichen Prozesse eines Fallverlaufes ist es Ziel der Formulierung der AMR, einen Schritt in der Fallarbeit weiterzukommen. Die Aufmerksamkeit der Gruppe wird auf einen Teilaspekt der Arbeit gelenkt, auf die nächsten Handlungsschritte, auf die eigene Funktion, auf die Sammlung von Ideen. Die AMR benennt klar, worum es dem/der Fragenden bei der Bearbeitung geht. Eine Aufmerksamkeitsrichtung ist formuliert als offene Frage an einem bestimmten Punkt der fallspezifischen oder fallunspezifischen Arbeit (s. Schaubild Kreislauf). Die Ausnahme ist die Entscheidungsfrage, die immer mit der Folgefrage in Verbindung tritt: Warum ja? Welche Ideen? Oder warum nein? Mit welchen Alternativen? Bei Entscheidungsfragen gibt jeder sein Votum. Grundregeln zur Aufmerksamkeitsrichtung die Aufmerksamkeitsrichtung muss von der Gruppe bearbeitbar sein die Aufmerksamkeitsrichtung bezieht sich konkret auf einen bestimmten Punkt im Kreislauf der fallspezifischen Arbeit bei Entscheidungsfragen müssen Begründungen und Alternativen erfragt werden höchstens zwei zusammenhängende offene Fragen stellen die Aufmerksamkeitsrichtung muss einen Bezug zur Funktion der Fachkraft haben (keine Supervisionsfragen) Exemplarische Aufmerksamkeitsrichtungen: Punkt (roter Klebepunkt) bei IST-Situation (siehe Schaubild Kreislauf) Fragemöglichkeit bei unklarer Einordnung in die Bereiche (Risikoeinschätzung/Falleinordung) Vor dem Hintergrund der augenblicklich vorhandenen Indikatoren im Fall Familie XY bezogen auf die Gefährdungsbereiche (seelische Verwahrlosung und körperliche Gewalt) wie würdet Ihr den Fall einordnen: a) im Leistungsbereich? Mit welcher Begründung? b) im Graubereich? Mit welcher Begründung? Und wie würdet Ihr dementsprechend weiter vorgehen? Im Gefährdungsbereich? Mit welcher Begründung? Punkt vor Ziele Das wichtigste Thema und Ziele sollen erarbeitet werden Welche Ideen habt Ihr, wie mit Jenny (14 J.) innerhalb von 4 Wochen Ziele erarbeitet werden können und auf welche Ressourcen sie bei den Zielerarbeitungen zurückgreifen kann (Stolperstein: sprunghafter Wille/unklares Thema) Punkt vor Lösungswege von Maßnahmen/Lösungswegen Die 18 Uhr-Frage (die Fachkraft will Ideen für vielfältige Lösungswege) Welche Möglichkeiten seht Ihr, wie Frau XY ihr Ziel erreichen kann (Ziel: siehe unten) und auf welche Ressourcen (incl. der Sozialraumressourcen, die Ihr kennt) würdet Ihr zurückgreifen? Welche Ideen habt Ihr, wie XY seine/ihre Ziele (oder/und: Aufträge oder Auflagen) erreichen kann? Fortsetzung auf der nächsten Seite FALLARBEIT 23

24 Fortsetzung Punkt vor Erteilen von Auflagen/Aufträgen Frage im Gefährdungs- oder Graubereich Bezogen auf die vorhandenen Indikatoren der Kindeswohlgefährdung im Bereich körperliche Gewalt, Aufsichtspflichtverletzung welche konkreten Auflagen und Aufträge würdet Ihr im Fall XY erteilen? Exemplarische Aufmerksamkeitsrichtungen bei Wiedervorlagen im Sozialraumteam: Punkt bei IST - Situation Fragemöglichkeit bei unklarer Einordnung in die Bereiche (erneute Risikoeinschätzung/ Falleinordnung) Vor dem Hintergrund der neuen Informationen seitens der Mutter bezogen auf mögliche Indikatoren einer Kindeswohlgefährdung von Kevin (2 J.) - der Vater schlägt das Kind ab und zu - ist der Fall jetzt noch einzuordnen im Leistungsbereich? Mit welcher Begründung?... oder im Graubereich? Mit welcher Begründung? Wie würdet Ihr dementsprechend weiter vorgehen? Punkt vor Lösungswege (Leistungsbereich) Soll die vorhanden Hilfe im Fall XY in der vorhandenen Form verlängert werden? Wenn ja, warum? Welche Anregungen habt Ihr dazu? Wenn nein, warum nicht? Welche Ideen zu alternativen Vorgehensweisen habt Ihr? Haltet Ihr den vor 6 Monaten vereinbarten Hilfemix aus SPFH und EB noch für geeignet, Herrn und Frau A. und M. bei ihrer Zielerreichung zu unterstützen? (Stolperstein: Interkulturelle Verständigungsschwierigkeiten) Wenn ja, warum? Welche Anregungen habt Ihr für das weitere Vorgehen? Wenn nein, warum nicht? Welche alternativen Ideen habt Ihr? Seht ihr Alternativen zur derzeitigen Hilfe? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? FALLARBEIT 24

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