Was bringen Gesetze über Schutz und Hilfen für psychisch kranke Menschen Gesundheitspolitischer Kongress der bayrischen Bezirke 2014

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1 Was bringen Gesetze über Schutz und Hilfen für psychisch kranke Menschen Gesundheitspolitischer Kongress der bayrischen Bezirke 2014 Dr. Klaus Obert Caritasverband für Stuttgart e.v

2 Warum es Gesetze für die Hilfen und zum Schutz psychisch kranker Menschen braucht Ethisch, rechtliche und versorgungspolitische Gründe und Erwägungen

3 Gliederung 1. Vorbemerkung 2. Warum es ein Gesetz braucht? 3. Das Ziel eines PsychKHG 4. Regelungsbereiche 5. Warum es jetzt ein Gesetz in BW gibt 6. Erforderliche Rahmenbedingungen 7. Wege der Beteiligung und Ausblick

4 Vorbemerkung Recht und Gesetz bilden (nur) den Rahmen für die Umsetzung in die Realität. Verwirklichung eines Gesetzes im Alltag kann nur im Zusammenwirken von Lebenswelt (Alltag), Machtapparat (Staat, Institutionen, Recht) und Ökonomie (wirtschaftliche Bedingungen) umgesetzt werden.

5 Warum braucht es ein Gesetz für die Hilfe und zum Schutz psychisch kranker Menschen? Gegen die Schatten der psychiatrischen Vergangenheit in Deutschland: Ein Hilfe und Schutzgesetz für psychisch kranke Menschen soll/muss sich aus dem sozialpsychiatrischen Paradigma ableiten und diesem verpflichtet sein.

6 Sozialpsychiatrie als Alternative zur Anstaltspsychiatrie in ihrer nicht aufzulösenden Ambivalenz Emanzipation Exklusion Freiheit zur Verwahrlosung Der Albtraum in der Tradition der Anstaltspsychiatrie der Traum aus den Anfängen der Sozialpsychiatrie fürsorgliche Belagerung Inklusion Disziplinierung

7 Ethisch normative Grundlagen Gutes Leben für alle Menschen: gleichberechtigtes, menschenwürdiges Leben im Gemeinwesen unabhängig von Art und Schwere der Erkrankung Anerkennung der Differenz in der Gesellschaft mit dem Ziel weiterer Demokratisierung und mehr sozialer Gerechtigkeit

8 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage heißt: Jenseits von Willkür und Zufälligkeit und materiell/sozial bedingter Privilegien - Gleiches Recht für Alle Aber auch: Das Recht allein schafft noch keine Umsetzung. Ohne Integration und Verknüpfung mit der ökonomischen und der lebensweltlichen Dimension bleibt das Recht ein Papiertiger.

9 Versorgungspolitische Gründe Das Gesetz muss sozialpsychiatrisch geprägt sein. Weiterer Ausbau der ambulanten Dienste und Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrischen Verbünde Verringerung von stationären Unterbringungen Zwangsweise Unterbringungen und Zwangsbehandlung als ultima ratio Gemeindepsychiatrischer Verbund mit regionaler Versorgungsverpflichtung: Gemeinsame Verantwortung Dialogisches Verständnis als Grundlage

10 Ziele eines PsychKHG Absicherung des Anspruchs auf Hilfe und Schutz für psychisch kranke Menschen. Zwangsweise Unterbringungen, zwangsweise Behandlungen, stationäre Unterbringungen sollen die Ausnahme, die ultima ratio sein. Deswegen: Hilfen und Unterstützung für alle psychisch kranken Mitbürger/-innen sind bedarfsorientiert im Gemeinwesen auszubauen und vorzuhalten. Sozialpsychiatrischer Dienst: Kernbaustein im Gemeindepsychiatrischen Verbund Aus Kann- werden Pflichtleistungen

11 Regelungsbereiche eines PsychKHG Unterbringungsrecht und Zwangsmaßnahmen Sozialpsychiatrische Dienste und die weiteren Bausteine im Gemeindepsychiatri - schen Verbund stellen die ambulante Grundund Pflichtversorgung sicher. Festschreibung der Organisation und Koordination der Versorgungsverantwortung durch die Kommune/Landkreis Vereinheitlichung des Versorgungsniveaus im Land Beschwerdewesen und Patientenrechte Maßregelvollzug

12 Zwang und Gewalt Regelung von Zwangsmaßnahmen nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes Regelung der zwangsweisen Unterbringung nach 8 UBG in Baden-Württemberg

13 Warum es jetzt ein Psychisch Kranken Hilfe Gesetz in BW geben wird Der Prozess, der diese Entwicklung ermöglichte über die Entstehung einer Kultur der Beteiligung

14 1. Exkurs: Theoretische Hintergründe und Grundlagen von Partizipation Die Theorie von System und Lebenswelt von Habermas Kommunitarismus (Honneth) Trialogisches Verständnis in der Sozialpsychiatrie

15 Erfolgreicher Vorstoß 2011 UN Behindertenrechtskonvention Druck aus den anderen Bundesländern Die neue Landesregierung legt die Ratifizierung eines Gesetzes für die Legislaturperiode im Koalitionsvertrag fest.

16 Eckpunktepapier Konstituierung von 5 Arbeitsgruppen Ziel der Arbeit in den AG s: Erarbeitung eines Eckpunktepapiers als Grundlage für den Referentenentwurf eines Gesetzes (2/2012 7/2012) im LAK Psychiatrie verabschiedet Es folgt eine breite, intensive, konstruktive und effektive Diskussion

17 Ratifizierung des Gesetzes Das Gesetz soll noch im ersten Halbjahr 2014 ratifiziert sein und in Kraft treten. Der beabsichtigte Zeitplan kann nicht mehr eingehalten werden Abstimmung zwischen Justiz- und Sozialministerium

18 2. Exkurs: Hinweise zur Versorgungslage in BW Verbesserung durch ein PsychKHG? Unterschiedliche Versorgungsniveaus in den Regionen Regionen mit gut und weit entwickelten sozialpsychiatrischen Hilfen und Gemeindepsychiatrischen Verbünden Unterschiedliche Ausprägung des Trialogs und der Selbsthilfeorganisationen Rolle und Bedeutung des Sozialministeriums Ein landesweit gesteuertes Programm für die Umwandlung von stationär nach ambulant fehlt sowohl im SGB V als auch im SGB XII Bereich Fehlende jährliche Gesundheitsberichtserstattung

19 Erforderliche Rahmenbedingungen für die Planung und Umsetzung des Gesetzes Bereitschaft und Sensibilität aller beteiligten Akteure: Professionell Tätige, Politik/Verwaltung, Organisationen der Selbsthilfe Bereitschaft zur engen Vernetzung und zur gemeinsamen Verantwortung Bereitstellung der erforderlichen ökonomischen Ressourcen entgegen einer weiteren Privatisierung: Regionale Psychiatrie Budgets als Perspektive und ambulante Rund um die Uhr Versorgung Aufgeklärte Öffentlichkeit als Ziel und

20 Wege der Beteiligung: demokratische Gestaltung des Prozesses Der Konsens und die Bereitschaft unter den beteiligten Akteuren ist entscheidend, nicht die Parteienzugehörigkeit oder die Regierungskonstellation Die Kraft des besseren Arguments wird sich durchsetzen - wenn auch langsam und mit viel Geduld Der Konsens der Beteiligten nimmt und gewinnt Einfluss auf die politisch Verantwortlichen

21 Wege der Beteiligung: demokratischer Prozess Wesentlich: Der Prozess der Beteiligung von unten ist eine wichtige Voraussetzung, weil dieser auf einem breiten Konsens beruht und nicht von oben nach unten vorgegeben wird. Allerdings sollte durchaus die Möglichkeit geprüft werden, ob der Klageweg beschritten werden sollte, um zu einem Gesetz zu gelangen.

22 Wege der Beteiligung: demokratischer Prozess Die Chance der Verwirklichung von Zielen, die von allen Beteiligten seit langem gefordert werden, kann umgesetzt werden. Eckpunktepapier als Konsens des Prozesses und Grundlage für den Referentenentwurf Mit aller Vorsicht formuliert: Der Prozess kann als Lehrstück demokratischer Beteiligung bezeichnet werden

23 Zusammenfassung: Was bringt ein Gesetz zur Hilfe und zum Schutz für psychisch kranke Menschen Mehr Gleichheit und Gerechtigkeit, weniger Willkür Mehr Pflichtleistungen, weniger freiwillige Leistungen Mehr ambulante Strukturen und Arbeit und damit letztlich weniger Gewalt und Zwang Mehr Lebenswelt, weniger System Mehr Beteiligung und Integration/Inklusion, weniger Ausgrenzung und Ausschließung

24 Zusammenfassung: Was bringt ein Gesetz zur Hilfe und zum Schutz für psychisch kranke Menschen Einen stabileren und sicheren rechtlichen Status als Bürger und Individuum, weniger Objekt Status, Diskriminierung und Ungleichbehandlung

25 Aber: Ein Gesetz ist nur so gut, wie es von allen Beteiligten gewollt, umgesetzt, finanziert und gelebt wird.

26 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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