Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ARBEITSDOKUMENT. zu Mindestanforderungen für den Schutz von Nutzkaninchen

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1 Europäisches Parlament Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ARBEITSDOKUMENT zu Mindestanforderungen für den Schutz von Nutzkaninchen Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Berichterstatter: Stefan Eck DT\ doc PE v01-00 In Vielfalt geeint

2 Erforderliche Mindestanforderungen für den Schutz von Nutzkaninchen Einleitung Verglichen mit anderen Arten wurden Kaninchen erst relativ spät (ca. 300 v. Chr.) domestiziert, weshalb sich die Bedürfnisse domestizierter Kaninchen kaum von denen der Wildkaninchen unterscheiden. Dadurch gestaltet sich die Kaninchenzucht im Hinblick auf den Tierschutz extrem problematisch. Da Kaninchen auf eine nicht artgerechte Unterbringung sehr empfindlich reagieren, ist die Sterblichkeitsrate bei Nutzkaninchen höher als bei allen anderen Nutztierarten. Trotz der hohen Sterblichkeitsrate werden Kaninchen von allen Nutztieren weltweit am vierthäufigsten und in der EU am zweithäufigsten gezüchtet, wobei jedes Jahr über 326 Millionen Mastkaninchen geschlachtet werden. Mehr als 75 % aller Kaninchen in der EU werden in Italien, Spanien und Frankreich gezüchtet. Gemessen an der Menge handelt es sich bei Kaninchenfleisch im Vergleich zur gesamten europäischen Fleischproduktion um ein Nischenprodukt. Der Pro-Kopf-Verzehr von Kaninchenfleisch ist, verglichen mit Produkten aus dem Fleisch anderer Tierarten, verhältnismäßig gering. In Deutschland wird der jährliche Pro-Kopf-Verzehr auf ein halbes Kilogramm geschätzt. In Italien, dem Land mit dem höchsten Verzehr in der EU, werden etwa 5,5 Kilogramm pro Person und Jahr verspeist. Nach den derzeit vorliegenden Daten werden Kaninchen in Zucht- und Mastbetrieben systematisch unter grausamen Bedingungen gehalten, und das, obwohl es in Europa rechtliche Garantien gibt, wie etwa die Richtlinie des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (1998/58/EG) und Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem es heißt: [D]ie Union und die Mitgliedstaaten [tragen] den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung. In den meisten Mitgliedstaaten der Union fehlt es an konkreten Rechtsvorschriften für die Haltung, Zucht und Mast von Kaninchen. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen: Österreich (2012, Verbot von Batteriekäfigen), Belgien, (2014, schrittweise vollzogene Abschaffung der Nutzung von Käfigen und Einführung des Parksystems 2025), Deutschland (2014, Verbesserung der Rechtsvorschriften über den Tierschutz insbesondere im Hinblick auf die Kaninchenzucht) und das Vereinigte Königreich (2007, Bestimmungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere mit artspezifischen Anforderungen an die Kaninchenzucht). Der neue Legislativvorschlag über die ökologische/biologische Produktion, der derzeit erörtert wird, sieht vor, dass Kaninchen zu mehreren in Innenbuchten gehalten werden, und zwar mit mindestens 0,4 m 2 Fläche je Kaninchen und Zugang zu einem Freigelände am Fuß der Buchten, damit die Kaninchen grasen können. Für den Schutz von Kälbern, Schweinen, Masthähnchen und Legehennen wurden in bereits geltenden Rechtsvorschriften Mindestanforderungen festgelegt die Mindestanforderungen für Legehennen haben sogar ein europaweites Verbot von deren Haltung in Batteriekäfigen nach sich gezogen. Für den Schutz von Nutzkaninchen sind jedoch noch keine Bestimmungen oder Maßnahmen zur Einführung von Mindestanforderungen ausgearbeitet oder angenommen worden. PE v /6 DT\ doc

3 Ziel Mit diesem Initiativbericht über Mindestanforderungen für den Schutz von Nutzkaninchen soll die Kommission aufgefordert werden, einen ehrgeizigen Entwurf eines Legislativvorschlags über die artgerechte Haltung in der Kaninchenzucht vorzulegen und darin den Empfehlungen des Europäischen Parlaments Rechnung zu tragen. Mit dem Vorschlag sollten die bestehenden Lücken, die dazu führen, dass bei der Haltung, der Zucht, dem Transport und der Schlachtung von Kaninchen schwerwiegend gegen den Tierschutz verstoßen wird, geschlossen werden. Kaninchenmast Die meisten Mastkaninchen werden in sogenannten Batteriekäfigen gehalten. Es dauert drei bis vier Monate, bis sie ihr Schlachtgewicht von 1,3 bis 3,3 kg erreichen. Zu diesem Zeitpunkt haben sie noch nicht einmal 1/40 ihrer natürlichen Lebenserwartung erreicht. Der World Rabbit Science Association zufolge dürfte es genügen, wenn die Fläche des Käfigbodens 0,2 bis 0,4 m 2 und die Höhe des Käfigs 30 bis 40 cm beträgt. In der Praxis verhält es sich jedoch so, dass Kaninchenzüchter zwischen drei und sechs Kaninchen in einem Käfig halten, womit je Tier nur eine Fläche von höchstens 0,08 m 2 bleibt (was kaum mehr als die Größe eines Blatts A4-Papier ist). Da die Fläche, auf der sie gehalten werden, so klein ist, können die artspezifischen Bedürfnisse der Tiere wie etwa nach Nahrung suchen, hüpfen, graben, laufen oder sich auf die Hinterbeine stellen nicht erfüllt werden. Aufgrund der begrenzten Fläche und der Beschaffenheit der Oberfläche (Metallgitter) können sich die Tiere nicht angemessen ausruhen. Beschäftigungsmaterial wie Stroh und Heu fehlt ebenfalls in Batteriekäfigen, die in der Regel mit spitzen Metallgittern ausgestattet sind, die häufig zu Haltungsschäden führen (Pododermatitis colitis = schwärende Wunden und Blutungen an den Beinen). Da die Käfige so niedrig sind, können sich die Kaninchen nicht voll aufrichten; in Folge treten Rückgratverkrümmungen auf. Durch die enge Fläche und fehlende Fluchtwege in diesen Käfigen werden die Kaninchen erheblicher psychischer Belastung ausgesetzt, in deren Folge es zu Verletzungen durch Bisse sowie zu Prellungen und Abschürfungen kommt, die durch den Drang entstehen, sich zu bewegen. Unzureichende Belüftung führt zu einer Konzentration der aus den Exkrementen aufsteigenden Ammoniakdämpfe, die wiederum Augenentzündungen und Atemwegserkrankungen verursacht. Auch Angorakaninchen, die gezüchtet werden, um Wolle zu erzeugen, sind von diesen Problemen betroffen. Darüber hinaus treten aufgrund fehlender Sinnesreize häufig Verhaltensstörungen wie Bewegungsstereotypien, Selbstmutilation und sogar Kannibalismus auf. Hinzu kommt, dass der Lärm, der entsteht, wenn Kaninchen stereotyp in ihren Käfigen herumhüpfen, die von Natur aus geräuschempfindlichen Tiere zusätzlich verstört. Wildkaninchen sind überaus aktiv; ihr reges Verhalten steht in starkem Kontrast zu den engen Käfigen, in denen es an Ablenkung und Sinnesreizen fehlt. Bedingt durch die karge und enge Umgebung nehmen die Tiere vermehrt stumpfsinnig Nahrung zu sich, wodurch Stoffwechselstörungen und Krankheiten der Verdauungswege entstehen können. Um die Nahrungsaufnahme anzuregen, werden die Kaninchen zudem einer längeren Beleuchtung ausgesetzt. Infolge artspezifischer Krankheiten (Kokzidiose, RHD, Myxomatose usw.), der hohen Sterblichkeitsrate von Nutzkaninchen und einer nicht artgerechten Haltung werden den Tieren regelmäßig und in hohen Dosen Antibiotika verabreicht. DT\ doc 3/6 PE v01-00

4 Kaninchenzucht Weibliche Kaninchen werden mit drei bis vier Monaten geschlechtsreif. Durch ein intensives Reproduktionsmanagement können sie alle Tage bis zu neun Junge werfen. Damit eine so hohe Fortpflanzungsleistung erreicht wird, werden die Weibchen kurz nach dem Wurf der Jungen künstlich befruchtet. Ein derartiges Reproduktionsmanagement treibt die Ausbeutung der weiblichen Tiere ins Extrem und führt dazu, dass sie nach einem Jahr geschlachtet werden zum einen aufgrund unterschiedlicher Krankheiten, zum anderen aber vor allem deshalb, weil ihre Fruchtbarkeit abnimmt. In Zuchtbetrieben werden die Weibchen einzeln in Käfigen mit einem Nistkasten gehalten. Der typische Käfig eines weiblichen Zuchtkaninchens ist zwischen 60 und 65 cm lang, 40 bis 48 cm breit und 30 bis 35 cm hoch. Die Käfigböden sind denen, die für die Zucht von Mastkaninchen verwendet werden, nicht unähnlich und führen zu den oben erwähnten typischen Beinverletzungen. Beschäftigungsmaterial wie Stroh und Heu gibt es nicht. Durch die geringe Oberfläche und die niedrige Höhe des Käfigs können die Mutter und die Jungen ihren artspezifischen Bedürfnissen nicht nachkommen. Ein weibliches Wildkaninchen kann dem anhaltenden Druck, den die Jungen auf es ausüben, entgehen, indem es sich an einen anderen Ort zurückzieht. Ein solcher Rückzugsort z. B. in Form einer höher gelegenen Fläche oder Plattform fehlt jedoch gewöhnlich in diesen extremen Zuchtanlagen. Durch den anhaltenden Druck wird das Weibchen einer enormen Belastung ausgesetzt, und das ständige Säugen führt dazu, dass sich seine Zitzen entzünden. Nach drei bis vier Wochen werden die Jungen von der Mutter getrennt, und schon nach kurzer Zeit wirft das Weibchen wieder. In der Kaninchenzucht werden die Tiere üblicherweise mit gewerblich hergestellten Pellets gefüttert. Eine abwechslungsreiche Ernährung mit vielen Rohfasern (z. B. Heu, Stroh, frisches Gemüse und Obst) würde jedoch das Immunsystem stärken und die Sterblichkeitsrate deutlich verringern. Bedauerlicherweise wird darauf aber aus finanziellen Gründen verzichtet. Transport und Schlachtung Die Oberfläche und die Höhe der Behältnisse für den Transport von Mastkaninchen zu anderen Betrieben oder Schlachthöfen sind grundsätzlich unzureichend. Es gibt Berichte, wonach Kaninchen in Käfigen mit nur 35 cm Höhe und einer Besatzdichte von 15 Kaninchen/480 cm 2 transportiert werden. Doch da es derzeit noch keine gesetzliche Grenze für die Anzahl der Tiere pro Behältnis gibt, werden die Kaninchen häufig so eng zusammengepfercht, dass ihnen jeweils nur eine Fläche bleibt, die kleiner ist als ein DIN-A4- Blatt. Häufig dauern diese Transporte bis zu zwölf Stunden, und es wird berichtet, dass die Kaninchen mitunter vor und bei dem Transport nicht einmal gefüttert werden. Die Betäubungsverfahren, die in der EU vor der Schlachtung angewendet werden, reichen von Bolzen- und Kugelschüssen bis hin zur Betäubung durch die Vergasung mit Kohlendioxid. Wissenschaftlichen Studien zufolge ist die anästhetische Wirkung dieser Verfahren häufig unzureichend. Über 10 % der Kaninchen sind nicht vollständig betäubt und somit noch bei Bewusstsein, wenn sie geschlachtet werden. In vielen Schlachthöfen müssen die Kaninchen dabei zusehen, wie ihre Artgenossen geschlachtet werden, was zusätzlich Stress und Angst auslöst. PE v /6 DT\ doc

5 Fazit und Stand der Dinge Auf die artgerechte Haltung und die Bedürfnisse keiner Art wird in der Europäischen Union weniger Rücksicht genommen als auf die von Kaninchen. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es keine spezifischen Rechtsvorschriften über verbindliche Mindestanforderungen für den Schutz von Nutzkaninchen. Die europäischen und einzelstaatlichen allgemeinen Tierschutzgesetze werden nicht hinreichend angewendet bzw. durchgesetzt. Die Anlagen, die in der EU üblicherweise für die Zucht und die Mast von Kaninchen genutzt werden, sowie die Vorgehensweise beim Transport und bei der Schlachtung verstoßen eindeutig gegen die Richtlinie des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (1998/58/EG) und Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In Österreich, Belgien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich gibt es indes spezifische Rechtsvorschriften für die Kaninchenzucht. In diesem Zusammenhang würden mit Rechtsvorschriften der EU eine einheitliche Auslegung sichergestellt, gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und der zunehmenden Forderung der Verbraucher nach besserem Tierschutz in der Landwirtschaft nachgekommen. In den letzten Jahren haben sich führende europäische Tierschutzorganisationen und nichtstaatliche Organisationen verstärkt der Problematik der Kaninchenzucht zugewendet und Kampagnen zur Abschaffung von Batteriekäfigen initiiert. Es ist zu erwarten, dass in nicht allzu ferner Zukunft der öffentliche Druck in dieser Frage wachsen wird. Zusätzlich ist zu bedenken, dass da der Einsatz von Antibiotika in der Kaninchenzucht nicht umgangen werden kann Bakterien immer häufiger antimikrobielle Resistenzen entwickeln. Es wäre daher im Sinne der öffentlichen Gesundheit, Batteriekäfige in der Kaninchenzucht abzuschaffen. Empfehlungen Die obigen Fakten führen zu dem Schluss, dass im Sinne des Tierschutzes die Nutzung von Käfigen in der Kaninchenzucht in der EU schrittweise abgeschafft werden muss. Ein neuer Weg sollte eingeschlagen und statt der Käfige das Parksystem eingeführt werden, da bei diesem auf die Tiergesundheit und den Tierschutz geachtet und somit sichergestellt wird, dass beim Transport und der Schlachtung von Kaninchen angemessene Mindestanforderungen mit Blick auf den Schutz der Tiere eingehalten werden. In diesem Sinne wird empfohlen, Käfige in der Kaninchenzucht schrittweise abzuschaffen und zu einem Parksystem überzugehen, das jedem Kaninchen eine hinreichend große Fläche bietet und es erlaubt, Kaninchen in Gruppen zu halten, Stallsysteme für Kaninchen mit Plattformen oder ähnlichen höher gelegenen Flächen und ausreichend Beschäftigungsmaterial auszustatten, Stallsysteme so zu gestalten, dass die Kaninchen einander sehen und beschnuppern können, der Lärmpegel möglichst niedrig gehalten wird und eine artspezifische Beleuchtung zum Einsatz kommt, die Kaninchen angemessen mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen, damit sie alle gleichzeitig fressen und trinken können, DT\ doc 5/6 PE v01-00

6 Kaninchen in kleineren Gruppen zu halten, mit einer hinreichend großen Fläche für jedes Tier, kranke oder unter Schmerzen leidende Kaninchen unverzüglich zu behandeln und sie anschließend von der Gruppe zu trennen, bis sie wieder gesund sind, und dabei unnötiges Leid und unnötigen Stress zu verhindern, Kaninchen vor dem Transport zu füttern und sie während des Transports angemessen mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen, die Dauer der Transporte angesichts dessen, wie empfindlich die Tiere sind, möglichst kurz zu halten und Transportkäfige einzusetzen, in denen die Kaninchen eine normale Haltung einnehmen können, Kaninchen vor der Schlachtung vollständig zu betäuben, damit Leid, Schmerz und Stress verhindert werden und das betäubte Tier bei der Schlachtung nicht das Bewusstsein wiedererlangt. PE v /6 DT\ doc

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