ArbeitnehmerInnen im privaten Haushalt in Österreich. Michaela Guglberger Mag. Jarosch Gabriele Gewerkschaft vida

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1 ArbeitnehmerInnen im privaten Haushalt in Österreich Michaela Guglberger Mag. Jarosch Gabriele Gewerkschaft vida

2 AN Anzahlen in Österreich Beschäftigtenstand 2010 Gesamtbeschäftigte: davon 9448 Frauen und 1152 Männer Mit voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung sind in diesem Berufssegment 3172 Personen beschäftigt, davon sind 2854 Frauen und 318 Männer. Geringfügig beschäftigt (maximales Einkommen pro Monat 376,26; nur unfallversichert,) sind zusätzlich zu den oben genannten Zahlen noch 6594 Frauen und 834 Männer (Gesamt 7428 ANInnen). *Handbuch der österreichischen Sozialversicherungsträger Durchschnittszahlen für

3 Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung Aufenthaltsbewilligung ist Voraussetzung für Beschäftigungsbewilligung Arbeitsmarktprüfung Erteilung der Beschäftigungsbewilligung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und für die angesuchte Stelle 3

4 Gesetzliche Regelung: Hausgehilfen- u. Hausangestelltengesetz (HGHAG)- Inhalte Arbeitszeit inkl. Arbeitsbereitschaft für jugendliche ANinnen und Erwachsene: im Haushalt aufgenommen bis voll. 18 LJ: max. 100 Std. in 2 Wochen ab voll. 18 LJ: max. 110 Std. in 2 Wochen nicht im Haushalt aufgenommen bis voll. 18 LJ: max. 80 Std. in 2 Wochen ab voll. 18 LJ: max. 86 Std. in 2 Wochen 4

5 Gesetzliche Regelung: Hausgehilfen- u. Hausangestelltengesetz (HGHAG)- Inhalte Entgeltzahlungsfristen und -termine Pausen und tägliche sowie wöchentliche Ruhezeiten Mehr- und Überstundenarbeit Sonderbestimmungen für Kinderbetreuung und Altenbetreuung bezahlter Urlaubsanspruch und Urlaubszuschuss (in Höhe 2er Monatslöhne) bezahlter Krankenstand und Pflegefreistellung 5

6 Gesetzliche Regelung: Hausgehilfen- u. Hausangestelltengesetz (HGHAG)- Inhalte Schwangerschaft und Mutterschutz Mindeststandards für Unterkunft in Haushalt und Verpflegung Verpflichtende schriftliche Vereinbarung mittels Dienstschein bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Beendigung und Fristen 6

7 Gesetzliche Regelung: Hausgehilfen- u. Hausangestelltengesetz (HGHAG)- Inhalte Jugendschutz Anspruch auf Dienstzeugnis Anspruch auf außerordentliches Entgelt bei Beendigung (für Beschäftigte vor dem ) Verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen bei Verstößen des Dienstgebers 7

8 Entlohnung nach HGHAG Mangels KV fähiger AG Körperschaft in 9 Bundesländer- Mindestlohntarifen geregelt (festgesetzt vom Bundeseinigungsamt, welches seinen Sitz beim zuständigen Ministerium hat) MLT regelt: Entlohnung nach Beschäftigungsart, Weihnachtszuschuss (1 zusätzliches Monatsentgelt), Sachbezug bei Urlaub und Krankheit, Vordienstzeiten und Einstufung nach Ausbildung sowie Zulagen und Zuschläge 8

9 Entlohnung nach HGHAG wird im 2 Jahresrhythmus von der Gew. vida beantragt und im Senat des Bundeseinigungsamtes beschlossen Neueinreichung für MLT darf nur Regelungen zum Thema Entlohnung enthalten Tarife in den Bundesländern leicht unterschiedlich 9

10 Beispiel für durchschn. Entlohnung: 15 mal jährlich, 1. Berufsjahr - ohne spez. Ausbildung Beschäft. Gruppe monatlich wohnend inkl. Sachbezug Stundenlohn monatlich VZ/ 40 Std. nur putzen 1.040, ,20 7, ,20 putzen u. kochen 1.089, ,18 7, ,40 WirtschafterIn 1.175, ,96 8, ,60 Kinderbetreuung 0 Ausbild. DGKP mit 3 J. Ausb , ,98 8, , , ,25 10, ,80 10

11 gesetzliche Ausnahmeregelung und eigener MLT für Au-Pair-Kräfte Aufgrund eines Urteils des VerwaltungsGHs Arbeitsverhältnis Verpflichtende Meldung beim AMS durch AG spätestens 2 Wochen vor Beginn der Tätigkeit (ob und wie viele Kinder im Haushalt; Art der Tätigkeit etc.) max. 20 Std. AZ inkl. Bereitschaft für leichte Hausarbeit und Kinderbetreuung monatl. Entlohnung 376,20 (!nur unfallversichert), - eine Krankenversicherung muss nachgewiesen werden; wenn sie vom AG bezahlt wird, ist sie, genauso wie die freie Kost und Logis, abgabenfrei Deutsch-Kurs zahlt AG zur Hälfte Jahreseinkommen beträgt ebenfalls 15 Monatsentgelte 11

12 Dienstleistungsscheck: Einfache administrative Regelung für Beschäftigung in privaten Haushalt Möglich bis zur Geringfügigkeitsgrenze 376,20inkl Sonderzahlungen 512,36 pro Monat Entlohnung pro Stunde, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremunation und Urlaubsanspruch werden hochgerechnet und pro Stunde mitbezahlt AN muss Zugang zum Österreichischen Arbeitsmarkt haben ANIn ist unfallversichert und kann sich freiwillig Kranken und Pensionsversichern lassen ( Kosten ANIn für 2011: 52,78) 12

13 Dienstleistungsscheck: Zu kaufen für AG online, in Trafiken. Verwaltung durch Dienstleistungskompetenzzentrum Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Für Tätigkeiten in: Reinigung, Beaufsichtigung Kinder, Einkaufen, einfache Gartenarbeiten Nicht mit DLS: Tätigkeiten, welche Ausbildung erfordern ( Krankenpflege), keine Mischverwendung ( nur privater Haushalt) Entlohnung: Kinderbetreuung: zw. 10,10 und 12,73 Reinigungskraft: zw. 9,27 und 11,08 Unterschiedlich je Bundesland 13

14 Gesetzliche Ausnahmeregelung für Personenbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz seit : regelt die so genannte 24 Stundenbetreuung (von pflegebedürftigen überwiegend älteren Menschen) mit diesem Gesetz wurden alle arbeitsrechtlichen Grundsätze gebrochen auf Kosten der Beschäftigten werden die Pflegekosten betreuungsbedürftiger Personen niedrig gehalten Personenbetreuung findet zu 98% als selbstständiges Gewerbe statt, obwohl keine selbstständige Tätigkeit vorliegt 14

15 Hausbetreuungsgesetz seit in Österreich gibt es ca selbständige, also mit Gewerbeberechtigung, tätige Personen, die meist aus den neuen EU-Staaten kommen keine AN Schutzbestimmungen, keine lohnrechtlichen Vorgaben, kein Urlaub, kein Krankenstand, keine Kündigungsfrist Ausnahme aus Ausländerbeschäftigungsgesetz nur ca. 400 Personen sind in diesem Sektor als ANInnen beschäftigt, für welche folgende Regelungen gelten: 15

16 Hausbetreuungsgesetz seit Arbeitszeit in 14 Tagen 128 Stunden, dann Freizeitblock entsprechend der vorherigen Arbeitstage ständige Anwesenheitspflicht wird aber nicht entlohnt keine freien Tage im Arbeitsblock von bis zu 14 Tagen keine Kontrolle durch Arbeitsinspektorat weil privater Haushalt (Schutz der Privatsphäre des AGs ist wichtiger!) keine konkret gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung erforderlich, (teilweise sind Tätigkeiten erlaubt, welche sonst nur von ausgebildetem Diplomierten Personal verrichtet werden dürfen) oft Probleme mit Agenturverträgen (die oft unter dem Deckmäntelchen eines freiwilligen gemeinnützigen Vereins agieren), da diese hohe Mitglieds- und Vermittlungsgebühren von den Betreuten und den Betreuenden verlangen 16

17 ILO und HGHAG/HBEG Österreich hat noch einigen Hürden bis zur Ratifizierung zu meistern: HBEG ist nicht kompatibel mit ILO Abkommen, müsste ausgenommen werden Höchstgrenzen der AZ Deklarierung der Arbeitsbereitschaft wöchentliche Ruhezeiten Jugendliche Heimbringung von MigrantInnen Arbeitnehmerschutzkontrollen 17

18 Sonstige Problematiken im Bereich der ANinnen in privaten Haushalt sehr großer Schwarzmarkt, viele unangemeldet beschäftigt oft auch ohne Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbewilligung Diplomatische Haushalte und exterritoriales Gebiet 18

19 Erfolge unserer Gewerkschaft vida 1.000,-- Mindestlohn ab auch für im privaten Haushalt Beschäftigte erreicht (Erhöhung teilweise über 20 %) Zusammenarbeit mit ÖGB und AK bzgl. ILO Ratifizierung Aufforderung an zuständigen BM rasch zu ratifizieren Au Pair Regelung und AU Pair MLT in Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch Mitgliedsangebot für selbstständige 24 StundenbetreuerInnen Infofolder für ANINnen in priv. Haushalten in Englisch, Spanisch und Philipinisch ( gerade Im Druck Zusammenarbeit in AG undokumentiertes Arbeiten mit NGO s. Aufbau einer Zusammenarbeit mit Lefö (LEFÖ-IBF Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels) zur Berechnung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen für ANInnen in diplomatischen Haushalten 19

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