Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

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1 Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 1. Oktober Immobilien-Bewirtschaftung, Schulhaus und Turnhalle Kern, Instandsetzung, gebundene Ausgaben, Ausbau der Betreuungsinfrastruktur, Objektkredit IDG-Status: öffentlich 1. Zweck der Vorlage Bis Ende der 1990er-Jahre waren die beiden Schulhäuser Kern und Hohl mit den Primarschulklassen des Quartiers Aussersihl voll belegt. Mit der Abnahme der Anzahl Klassen von 36 im Schuljahr 1999/2000 auf aktuell neun Klassen hat sich auch der Schulraumbedarf verringert. Die Strategie für das Quartier Aussersihl sieht vor, dass das Schulhaus Hohl langfristig nicht mehr für den Schulbetrieb benötigt wird und nichtschulischen Zwecken offensteht. Hingegen wird das Schulhaus Kern (mit Turnhallengebäude) zusammen mit dem nahen Schulhaus Brauer künftig als Primarschulanlage Aussersihl genutzt, die Kindergärten, Primarschulklassen sowie Betreuungseinrichtungen aufnehmen wird. Das instandsetzungsbedürftige Schulhaus Kern soll deshalb erneuert, energetisch verbessert und den neuen Nutzungsanforderungen im Betreuungsbereich angepasst werden. Ziel ist der Erhalt der Gebrauchstauglichkeit für weitere 30 Jahre. Die Kosten für dieses Bauvorhaben belaufen sich auf Fr (einschliesslich Reserven). Davon entfallen Fr als gebundene Ausgaben auf die Instandsetzungsarbeiten und Fr als neue Ausgaben auf den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur und die baulichen Veränderungen im Aussenraum. 2. Bauliches Bedürfnis Das Schulhaus und das Turnhallengebäude Kern (mit insgesamt drei Turnhallen) in Zürich- Aussersihl wurden zwischen 1902 und 1904 nach Plänen des Architekten und ehemaligen Stadtbaumeisters Arnold Geiser erbaut. Die Anlage bildet zusammen mit den Schulhäusern Hohl und Brauer, in Ergänzung zur Aussersihler Parkanlage (Bäcker-Anlage), eine zusammenhängende städtebauliche Einheit mit wichtigen Freiräumen für das dicht bebaute Quartier. Das fünfgeschossige Schulhaus und die Turnhalle sind repräsentative Vertreter des späthistorischen Baustils in der Schulhausarchitektur und im Spezialinventar der städtischen Denkmalpflege enthalten. Im Innern ist der originale Charakter im Zuge mehrerer Umbauten (letztmals in den frühen 1970er-Jahren) allerdings verloren gegangen dies im Gegensatz zu den Fassaden, die sich noch grösstenteils im Originalzustand befinden. Der Aussenraum wurde durch mehrere Umgestaltungen kleinteiliger angelegt, wobei mit der massgebenden Veränderung von 1975 das Sportangebot reduziert und die Spielfläche dreigeteilt wurden. Inzwischen haben mehrere Bauteile ihr technisches Betriebsalter erreicht und müssen instand gesetzt werden. Entsprechend der Stratus-Auslegung sind Bauteile mit einem Z/N-Wert (Quotient aus Zustands- und Neuwert) zwischen 50 und 70 Prozent in schlechtem Zustand und bedingen zur Vermeidung von Folgeschäden eine umfassende Instandsetzung: 850/

2 Bauteil Schulhaus Turnhalle (Z/N-Werte (Quotient aus Zustands- und Neuwert in %) Dach Fassade Fenster Wärmeerzeugung/-verteilung 75/85 75 Sanitär Elektro übrige Technik Innenausbau 61 67/73 Schulhaus Die inneren Oberflächen sind stark abgenutzt, verschmutzt und weisen Abplatzungen oder Beschädigungen auf. Die Fenster und die ungedämmten Fassaden entsprechen nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen. Der Dachstuhl ist seinem Alter entsprechend abgenutzt und leicht schadhaft, der Dachraum ist gegen die beheizte Fläche ungenügend gedämmt. Auch die Dachrinnen und -randabschlüsse sind schadhaft und erneuerungsbedürftig. Die Böden des Schulhauses und der Turnhalle sind weder gedämmt noch gegen die aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet. Die schlechte Wasserversickerung hat an den Kellerwänden im Schulhaus zu Feuchtigkeitsschäden geführt. Die Erdbebensicherheit ist nicht für alle Gebäude gewährleistet. Die Wärmeverteilung, insbesondere die Heizkörper im Untergeschoss, ist korrodiert und in einem schlechten Zustand. Die Kanalisationsleitungen sind an vielen Stellen verrostet und weisen harte Ablagerungen auf. Die Abluftanlage der Betreuungsküche ist erneuerungsbedürftig. Die Elektrohaupt- und -unterverteilung entsprechen nicht mehr den Vorschriften. Auch die Beleuchtung ist veraltet und die Lichtstärke ungenügend (dies gilt ebenso für die Turnhalle). Der Lift ist altershalber zu ersetzen. Turnhalle Die extensiv begrünten Dächer der drei Turnhallen sind teilweise undicht und ungenügend gedämmt. Heizverteiler und -steuerung müssen ersetzt werden. Das Lüftungsgerät und der dazugehörige Schaltschrank sind veraltet. Die Sanitäranlagen entsprechen teilweise nicht mehr den betrieblichen Bedürfnissen (Brauchwarmwasseranlage). Die Abwasserleitungen weisen Rostspuren auf. Die Elektroinstallationen erfüllen mit Ausnahme der vor zehn Jahren instand gesetzten Unterverteilung die gültigen Vorschriften nicht mehr. 850/

3 Umgebung Die Umzäunung ist stark korrodiert, an den Umfassungsmauern der Zäune und Pflanztröge zeigen sich grössere Abplatzungen, sodass an manchen Stellen die Armierungseisen sichtbar sind. Generell sind die Bodenbeläge in einem schlechten Zustand: Der Asphalt ist rissig, die Rasen- und Vegetationsflächen sind abgenutzt, ebenso die Spielgeräte. 3. Betriebliches Bedürfnis Im Kreis 4 war jahrelang ein Rückgang der Zahl der Schülerinnen und Schüler festzustellen. Dies hat zu einem sinkenden Bedarf an Klassenzimmern geführt. Heute bietet die Primarschuleinheit Kern-Hohl-Brauer mehr Raum als die Prognosen der Klassenzahlen verlangen. In der Schuleinheit Aussersihl werden aktuell neun Klassen und fünf Kindergärten geführt. Der Unterricht der Primarschulkinder findet dabei hauptsächlich im Schulhaus Hohl statt, das im Jahr 2010 mit Instandhaltungsmassnahmen für acht bis zehn Jahre betriebstauglich gemacht wurde, sowie im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Schulhauses Kern. Weitere Räume im Schulhaus Kern werden an schulnahe Institutionen vermietet. Im Schulhaus Brauer, das derzeit instand gesetzt wird, befinden sich drei Kindergärten, zwei weitere Kindergärten werden am Standort Hellmi und im Schulhaus Hohl geführt. Da die Volksschule nur noch eines der beiden instandsetzungsbedürftigen Grossschulhäuser Hohl und Kern benötigt, ist immobilien- und schulraumstrategisch vorgesehen, das Schulhaus Hohl langfristig für die Volksschule aufzugeben, hingegen das Schulhaus Kern aufgrund seiner besseren Substanzwerte, denkmalpflegerischen Bedeutung und betrieblichen Qualitäten (drei Turnhallen) instand zu setzen und künftig in den Schulhäusern Kern und Brauer vier Kindergärten und neun Primarschulklassen zu führen. Ausserdem soll für 90 Prozent der rund 300 Kinder ein Angebot an Betreuungsplätzen geschaffen werden. Heute werden in den Schulhäusern Brauer, Kern, Hohl und Kanzlei insgesamt 175 Betreuungsplätze angeboten (Brauer: 64 Plätze, Hohl: 32 Plätze, Kanzlei: 17 Plätze, Kern: 62 Plätze). Im Schulhaus Brauer erhöht sich das Betreuungsangebot nach der Instandsetzung auf 100 Plätze. Künftig sollen die rund 50 Plätze umfassenden Betreuungen in den Schulhäusern Hohl und Kanzlei aufgelöst und stattdessen die Betreuungskapazität im Schulhaus Kern um 110 Plätze (netto 60 Plätze) erweitert werden. Mit der Konzentration des Betreuungsangebots sind nicht nur betriebliche und wirtschaftliche Vorteile (z. B. eine statt mehrere Küchen) verbunden, sondern auch der optimierte Einsatz der Personalressourcen und eine effizientere Flächennutzung. 4. Bauprojekt Bei der Schulanlage Kern handelt es sich um inventarisierte Gebäude. Die vorgesehenen baulichen Anpassungen nehmen Rücksicht auf den Bestand: Die Eingriffe, die vor allem während des Umbaus in den 1970er-Jahren erfolgten und den Charakter der prägnanten Architektur veränderten, werden im Zuge der aktuellen Instandsetzung korrigiert und dem ursprünglichen Gebäude angepasst. Betroffen sind Wandtäfer, Deckenverkleidungen und Bodenbeläge, die entweder ihre übliche Lebensdauer erreicht haben oder für die Erneuerung darunterliegender Installationen ohnehin zu entfernen sind. Aussen präsentieren sich die Bauten grösstenteils im Originalzustand. Die historisierenden Fassaden sind weitgehend intakt und werden mit geringen Ausbesserungen instand gesetzt. Mit Wärmedämmungen und dem Ersatz der Fenster und des Sonnenschutzes soll die Gebäudehülle von Schulhaus und Turnhalle energetisch verbessert werden. Die neuen Elemente und nutzungsbedingten Eingriffe in die Bausubstanz sorgen dafür, dass ein zeitgemässer und vor allem flexibler 850/

4 Schulbetrieb ermöglicht wird, ohne dass die Identität und der typische Charakter verloren gehen. Nebst der Erweiterung des Betreuungsangebots gilt es, die gebäudetechnischen Anlagen zu erneuern, statische und brandschutztechnische Massnahmen zu treffen und die hindernisfreie Erschliessung der Geschosse zu gewährleisten. Im Untergeschoss (UG) und Erdgeschoss (EG) des Schulhauses befindet sich künftig neben dem Mehrzweckraum, der Bibliothek, dem Werkraum sowie Nebenräumen der Betreuungsbereich mit Regenerierküche und Aufenthalts-/Verpflegungsräumen, während die Klassenzimmer und Spezialräume die vier Obergeschosse belegen. Therapie-, Handarbeitsund Universikum-Zimmer werden in den Obergeschossen des Mitteltrakts des Turnhallengebäudes untergebracht. Allgemein Statische Verstärkungen zur Erdbebenertüchtigung (Aussteifung der Giebelwand der Nord-West-Fassade des Schulhauses sowie der Decke im Turnhallentrakt) Ersatz der Sanitärleitungen in den Gebäuden Teilersatz der Kanalisation (Inlinerverfahren bei den Abwasserleitungen der Turnhalle) Erneuerung der Nasszellen Ersatz der Elektroinstallationen (u. a. Haupt- und Unterverteilung, Beleuchtung und Notlichtanlage) brandschutztechnische Anpassungen Erneuerung und, wo nötig, Ersatz der Oberflächen (Wände, Decken und Böden) Energetische Verbesserungen durch Kellerboden-, Dach- und Innendämmung und Ersatz der Fenster, abgestimmt auf den späteren Ersatz der Gasheizung durch eine Wärmepumpe Ersatz der instandsetzungsbedürftigen Sitzbänke/Garderoben durch Garderobenischen und Sitzgelegenheiten in den Korridoren und Vorzonen Die baulichen Massnahmen gemäss ordentlichem Instandsetzungszyklus umfassen die Verstärkung der Statik und die Gewährleistung der Erdbebensicherheit, die Erneuerung des Innenausbaus unter Berücksichtigung der aktuellen schulbetrieblichen Anforderungen und den weitgehenden Ersatz der Elektro-, Sanitär- und Lüftungsanlagen sowie der Kanalisation. Auch verlangen die brandschutztechnischen Vorschriften nach baulichen Anpassungen. Aktuellen Vorschriften gemäss werden die Fenster neu mit Isolationsverglasung ausgerüstet, die Dächer instand gesetzt und gedämmt sowie generelle Wärmedämmungen angebracht (SIA-Norm 380/1:2009 «Thermische Energie im Hochbau» und die Wärmedämmvorschriften der Baudirektion des Kantons Zürich, 2009: Umbauanforderung). Ausserdem wird die Schulanlage behindertengerecht zugänglich gemacht. Die durch die oben beschriebenen Massnahmen ausgelösten Kosten sind als gebunden zu betrachten. Schulhaus Einbau eines hindernisfreien WCs im 1. OG Ersatz des veralteten Lifts Durchgang zwischen Klassenzimmern und Gruppenräumen zur zweckmässigen und multifunktionalen Nutzung der Räume 850/

5 Einbau einer Regenerierküche Ersatz und Neudimensionierung der Lüftung der Betreuungsküche neue Kunstinstallation «Universum» des Zürcher Künstlers Stefan Burger Die Vorkehrungen zur behindertengerechten Erschliessung und der sicherheitstechnisch bedingte Liftersatz gelten als gebundene Ausgaben, während die mit dem Ausbau des Betreuungsangebots zusammenhängenden Massnahmen, die Schaffung von Durchgängen zur besseren Raumnutzung sowie die ergänzende Kunstinstallation neue Ausgaben darstellen. Turnhalle Neuanordnung der Radiatoren zur Beseitigung des «Kältesees» und des Feuchtigkeitsproblems Ersatz der Oberflächen im Garderobengeschoss (1. UG) als Folge des Teilersatzes der Kanalisation Ersatz der Lüftung Wandverschiebungen in den Obergeschossen des Mitteltrakts zur Nutzung als Therapie-, Handarbeits- und Lernzimmer Installation einer Solaranlage (10 m 2 ) auf dem Dach des Mitteltrakts, die der Warmwasserversorgung der Turnhalle während den Sommermonaten dient Gebundene Ausgaben stellen die Instandsetzungsarbeiten (Kanalisation, Lüftung, Oberflächen) dar, ebenso die Massnahmen zur Feuchtigkeitsbekämpfung und die Entfernung von früher erfolgten Raumtrennungen, um neu ein Raumangebot gemäss den kantonalen Empfehlungen für Schulhausanlagen zu schaffen. Hingegen gilt die Solaranlage als neue Ausgabe. Umgebung Abbau und Entsorgung des schadstoffbelasteten Asphalts auf dem Pausenplatz (einschliesslich Kofferung) und Ersatz durch einen neuen Belag zweckmässigere Einteilung des Aussenraums in Spiel-, Durchgangs- und Pausenbereich im Zuge des Belagersatzes Erweiterung des überdachten Bereichs des Pausenplatzes Abgrabungen für den Einbau eines Drainagesystems entlang der Kernstrasse zur Behebung des Feuchtigkeitsproblems an den Schulhauswänden (der dadurch topografisch herabgesetzte Landstreifen wird als Schulgarten-Ersatz genutzt und verbessert die Belichtung des UG) Anordnung der Parkplätze entlang des Schulgartens (Reduktion von zehn auf fünf) Als Nutzungserweiterung und damit als neue Ausgabe zu betrachten ist die Ergänzung der Pausenplatzüberdachung. Gebundene Ausgaben stellen andererseits die Erneuerung und generelle Aufwertung des Aussenraums dar, wobei insbesondere die ohnehin notwendigen Belagsentfernungen und Abgrabungen eine kostenneutrale Neueinteilung der verschiedenen Funktionsbereiche erlauben (Verschiebung von Spielfeldmarkierungen und fällige Verlegung des Schulgartens an einen geeigneteren und vor Fremdnutzung geschützten Ort). 850/

6 5. Termine Beginn Bauarbeiten Turnhalle 2. Quartal 2015 Abschluss Bauarbeiten Turnhalle 2. Quartal 2016 Beginn Bauarbeiten Schulhaus 3. Quartal 2015 Abschluss Bauarbeiten Schulhaus 1. Quartal 2017 Während der ganzen Bauzeit bleiben Turnhalle und Schulhaus geschlossen. Die Schulkinder werden in dieser Zeit in den Schulen Hohl und Brauer unterrichtet und betreut, sodass keine Provisorien nötig sind. 6. Kosten Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag der Projektverfassenden ist für die Instandsetzung des Schulhauses und der Turnhalle Kern mit Ausgaben von 32,305 Millionen Franken (einschliesslich Mehrwertsteuer) zu rechnen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen (in Franken): Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Ausstattung Erstellungskosten (Zielkosten) Zuschlag Bauherrschaft Unvorhergesehenes Total Kredit Stichtag der Preise: 1. April 2013 Von den Erstellungskosten entfallen etwa 61 Prozent (rund 17 Millionen Franken) auf werterhaltende Massnahmen. Zum Zeitpunkt des Vorprojekts wurden die Erstellungskosten auf 23,8 Millionen Franken geschätzt. Die Differenz von rund 4 Millionen Franken zum detaillierten Bauprojekt ergibt sich u. a. aus folgenden Instandsetzungsmassnahmen: Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass der Pausenplatz nur punktuell angepasst werden muss (neuer Belag, Entwässerung, Ersatz einiger Spielgeräte), drängt sich im Hinblick auf die Vollbelegung der Schule und der Betreuungseinrichtung eine Erweiterung der Umgebungsinstandsetzung auf, die auch die Erneuerung der Einfriedung, ausreichende Unterstände und den Ersatz sämtlicher instandsetzungsbedürftiger Bauteile einschliesst (rund 1 Million Franken). Im Weiteren werden Schulhaus und Turnhalle wie bereits das Schulhaus Brauer baulich für die mittelfristig bevorstehende Ablösung der Gasheizung durch eine Niedertemperatur-Heizung vorbereitet (Austausch der Wärmeverteilung, Dämmungen, Fensterersatz), die später im Wärmeverbund mit dem Schulhaus Brauer und weiteren Objekten betrieben wird (1,9 Millionen Franken). Darüber hinaus fällt gebundener Mehraufwand in folgenden Punkten an: Komplettersatz der Spenglerarbeiten anstelle von örtlichen Ausbesserungen (Fr ), Brandschutzauflagen für die Turnhalle, d. h. Abbruch der bestehenden Decke und neue Brandschutzverkleidungen für die Decke (Fr ), 850/

7 Anpassungen des Statikkonzepts für das Schulhaus und die Turnhalle (Fr ) zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit, Komplettersatz der Bodenbeläge in den Korridoren (Fr ), Altlastensanierung des Asphaltbelags des Pausenplatzes und der Parkplätze (Fr ), Anpassung sämtlicher Honorare an die erhöhte Bausumme (Fr ). 7. Kennwerte Schulhaus Kern Schulhaus Ilgen (2012) Schulhaus Milchbuck (2009) BKP 1 9 / HNF Fr./m BKP 1 9 / GF Fr./m BKP 1 9 / GV Fr./m BKP 2 / HNF Fr./m BKP 2 / GF Fr./m BKP 2 / GV Fr./m (HNF: Hauptnutzfläche / GF: Geschossfläche / GV: Gebäudevolumen / BKP 2: Gebäudekosten / BKP 1 9: Erstellungskosten) Im Vergleich zu den beiden Schulbauten Milchbuck und Ilgen konnte beim Schulhaus Kern eine mittlere Eingriffstiefe gewählt werden. In Anbetracht der weitgehenden energetischen Ertüchtigung der Gebäude und des erheblichen Instandsetzungsbedarfs dürfen die Kennwerte als angemessen bezeichnet werden. 8. Folgekosten Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf etwa 3,8 Millionen Franken (wovon die Kapitalfolgekosten etwa 3,2 Millionen Franken ausmachen). Weil das Angebot an Betreuungsplätzen im Vergleich zur heutigen Lösung um rund 60 Plätze erweitert werden kann, erhöhen sich entsprechend die personellen und betrieblichen Kosten (Angaben in Fr.): Kapitalfolgekosten (10 Prozent der Nettoinvestition) Fr Betriebliche Folgekosten (Sachaufwendungen und Essen) Fr Personelle Folgekosten 600 Stellenprozente HortleiterInnen (langfristig) Fr Abzüglich Erträge aus dem Hortbetrieb (Elternbeiträge) Fr Total Fr Im gesamtstädtischen Durchschnitt sind etwa 25 Prozent der betrieblichen und personellen Betreuungsfolgekosten durch Einnahmen (Elternbeiträge) gedeckt. 9. Budgetnachweis und Zuständigkeit Das Vorhaben ist im Aufgaben- und Finanzplan enthalten und der erforderliche Kredit im Budget 2014 der Immobilien-Bewirtschaftung eingestellt. Dass langfristig für die Volksschule im Raum Aussersihl eines der beiden Grossschulhäuser Hohl und Kern ausreicht, zeichnete sich bereits 2008 ab. Aus finanziellen, baulichen und denkmalpflegerischen Gründen drängte sich eine langfristige Nutzung des rund 30 Jahre 850/

8 jüngeren Schulhauses Kern auf, zumal das Schulhaus Hohl über keine Turnhallen verfügt, während das Schulhaus Kern als Ensemble mit dem Turnhallengebäude funktioniert. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands der Schulanlage Hohl wären vergleichsweise hohe Investitionen nötig gewesen, um das Schulhaus nachhaltig für die Primarschule nutzbar zu machen wurde deshalb das Schulhaus Hohl soweit instand gehalten, um es bis zum Abschluss der Instandsetzung des Schulhauses Kern als Primarschulhaus nutzen zu können (STRB Nr. 297/2009). In Anbetracht der baulichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegt kein erheblicher Entscheidungsspielraum i.s.v. 121 des Gemeindegesetzes vor, sodass die Ausgaben grundsätzlich als gebunden gelten. Bei den geplanten Bauarbeiten (siehe Abschnitt 4) handelt es sich in überwiegendem Masse um zwingende Aufgaben im Rahmen des ordentlichen Instandsetzungszyklus, die gemäss 15 der Verordnung über den Gemeindehaushalt die Gebrauchstauglichkeit und Funktionstüchtigkeit des Gebäudes für weitere 30 Jahre gewährleisten. Die verursachten Kosten sind gemäss 121 des Gemeindegesetzes sowie 28 des Kreisschreibens der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich über den Gemeindehaushalt gebunden. Es besteht auch kein erheblicher Entscheidungsspielraum i.s.v. Art. 10 bis Abs. 1 lit. c der Gemeindeordnung. Gemäss Art. 39 lit. c der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO; AS ) ist der Stadtrat zuständig für gebundene budgetierte Ausgaben über eine Million Franken. Die vorliegend beantragten gebundenen Ausgaben im Betrag von Fr sind deshalb ungeachtet ihrer Höhe durch den Stadtrat zu beschliessen. Im Zusammenhang mit der Instandsetzung werden gleichzeitig folgende Massnahmen umgesetzt, die als neue Ausgaben gelten (Angaben in Fr.): Lüftungsanlage für Küche Einbau Regenerierküche Durchgänge Klassenzimmer / Gruppenräume Solaranlage Erweiterung der Pausenplatzüberdachung Erstausstattung für Ausbau der Betreuung Kunst und Bau Anteil Baunebenkosten / Honorare Anteil Reserven Die dafür erforderlichen Kosten von insgesamt Fr fallen ebenfalls in die Beschlusskompetenz des Stadtrats (Art. 39 lit. b GeschO). Auf den im Einvernehmen mit dem Vorsteher des Schul- und Sportdepartements gestellten Antrag des Vorstehers des Hochbaudepartements beschliesst der Stadtrat: 1. Für die Instandsetzung und Umbauten des Schulhauses und der Turnhalle Kern, Kernstrasse 45, 8004 Zürich, gemäss Projekt und Kostenvoranschlag, werden Ausgaben von Fr (Preisstand 1. April 2013) wie folgt bewilligt: als gebundene Ausgaben (Instandsetzung) Fr als neue Ausgaben (Ausbau Betreuung, Aussenraum) Fr Die Ausgaben sind dem Konto (4040) , Schulanlage Kern, Instandsetzung, zu belasten (BAV Nr ). 850/

9 3. Der Vorsteher des Hochbaudepartements wird ermächtigt, die Verträge für Architektinnen oder Architekten, Ingenieurinnen oder Ingenieure sowie Spezialistinnen oder Spezialisten abzuschliessen. Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt unter der Leitung der Projektverfassenden und unter Aufsicht des Amts für Hochbauten. 4. Mitteilung an die Vorsteher des Finanz-, des Hochbau- sowie des Schul- und Sportdepartements, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten, das Amt für Hochbauten, die Immobilien-Bewirtschaftung, das Schulamt (Fachstelle für Schulraumplanung) und die Kreisschulpflege Limmattal. Für getreuen Auszug die Stadtschreiberin 850/

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