Rainer Kock. Schriften des BDÜ 46. Der Strafprozess. Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer. BDÜ Fachverlag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rainer Kock. Schriften des BDÜ 46. Der Strafprozess. Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer. BDÜ Fachverlag"

Transkript

1 Schriften des BDÜ 46 Rainer Kock Der Strafprozess Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer BDÜ Fachverlag

2 Inhalt 9 Inhalt Vorwort Abkürzungs- und Literaturverzeichnis TEIL I: DIE VERFAHRENSBETEILIGTEN UND DIE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE 1 Die Verfahrensbeteiligten Die Polizei Die Staatsanwaltschaft Richter Berufsrichter Laienrichter (Schöffen) Beschuldigter Verteidiger Beweispersonen Zeugen Sachverständige Der Verletzte einer Straftat Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Verfahrensgrundsätze Offizialprinzip Akkusationsprinzip Legalitätsprinzip Untersuchungsgrundsatz Beschleunigungsgrundsatz Grundsätze der Öffentlichkeit und Mündlichkeit Grundsatz der Unmittelbarkeit TEIL II: DAS ERMITTLUNGSVERFAHREN 1 Der Beginn des Ermittlungsverfahrens mit einer Strafanzeige von Amts wegen durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft selbst... 31

3 10 Kock: Der Strafprozess 2 Die Arbeit der Staatsanwaltschaft Prüfung der Zuständigkeit nach den Vorschriften der Strafprozessordnung Tätigkeit im Ermittlungsverfahren Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens Die Einstellung des Verfahrens Die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts Die Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsgrundsätzen Absatz 1 StPO Einstellung wegen Geringfügigkeit a Absatz 1 StPO Einstellung nach Erfüllung von Auflagen StPO Mehrfachtäter Besonderheiten bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern Die Anklageerhebung Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls nach 407 StPO Der Antrag im beschleunigten Verfahren nach 417 StPO TEIL III: DAS GERICHTLICHE ZWISCHENVERFAHREN 1 Einstellung des Verfahrens Einstellung bei Verfahrenshindernissen Einstellung nach Opportunitätsgrundsätzen Eröffnung des Hauptverfahrens TEIL IV: DIE HAUPTVERHANDLUNG 1 Der Gang der Hauptverhandlung bis zum Urteil Der Aufruf zur Sache Feststellung der Anwesenheit Vernehmung des Angeklagten zur Person Verlesung des Anklagesatzes Belehrung des Angeklagten Vernehmung des Angeklagten zur Sache Beweisaufnahme Vernehmung von Zeugen Vereidigung von Zeugen Feststellung der Vorstrafen... 60

4 Inhalt Schlussvorträge Letztes Wort des Angeklagten Das Urteil Strafrechtliche Sanktionen Absehen von Strafe und Straffreierklärung Die Verwarnung mit Strafvorbehalt, 59 StGB Hauptstrafe Geldstrafe Freiheitsstrafe Vermögensstrafe, 43a StGB Gesamtstrafe und Bestimmung des Strafrahmens bei tateinheitlich verwirklichten Delikten Nebenstrafe und Nebenfolge Maßnahmen ( 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB) Entziehung der Fahrerlaubnis Einziehung, 74 StGB Besonderheiten im Jugendstrafrecht Erziehungsmaßregeln Zuchtmittel Die Jugendstrafe Nebenfolgen und Maßregeln der Sicherung und Besserung Kombination von Rechtsfolgen, 8 JGG Mehrere Straftaten eines Jugendlichen Mehrere Straftaten in verschiedenen Alterstufen, 32 JGG Der Urteilstenor Die Rechtsmittelbelehrung Muster eines Hauptverhandlungsprotokolls und eines Urteils Protokoll einer Hauptverhandlung Urteil TEIL V: DIE RECHTSMITTEL 1 Berufung Zulässigkeit der Berufung Statthaftigkeit der Berufung Berechtigung des Rechtsmittelführers zur Berufungseinlegung Beschwer des Berufungsführers Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung Begründetheit der Berufung... 95

5 12 Kock: Der Strafprozess 1.3 Die Entscheidung des Berufungsgerichts Entscheidung in der Hauptsache Nebenentscheidungen Die Revision Zulässigkeit der Revision Statthaftigkeit Rechtsmittelberechtigung Beschwer Ordnungsgemäße Revisionseinlegung Adressat und Form Frist Ordnungsgemäße Revisionsbegründung Begründetheit der Revision Die Entscheidung des Revisionsgerichts Die Beschwerde Zulässigkeit der Beschwerde Berechtigung Beschwer Ordnungsgemäße Beschwerdeeinlegung Adressat der Beschwerde Frist der Beschwerde Begründetheit der Beschwerde

6 Vorwort 13 Vorwort Der Band Der Strafprozess beschäftigt sich mit den besonders für Dolmetscher und Übersetzter relevanten Bereichen des Strafverfahrensrechts. Im Vordergrund stehen hierbei die Verfahrensbeteiligten, die Verfahrensgrundsätze, die Grundzüge des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, das gerichtliche Zwischenverfahren, das Verfahren im ersten Rechtszug mit dem Gang der Hauptverhandlung bis zur Urteilsverkündung und der Rechtsmittelbelehrung, die Rechtsmittel mit Berufung, Revision und der Rechtsbehelf der Beschwerde. Das vorliegende Buch, das anlässlich der vom Verfasser mehrfach abgehaltenen Referate für die vom BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen erstmals im Jahre 2006 veranstaltete Summer School Rechtssprache entstanden ist, wurde für Übersetzer und Dolmetscher konzipiert, die für Staatsanwaltschaften und Gerichte tätig sind oder tätig werden möchten und die einen Überblick über die juristischen Fachbegriffe, aber auch über schwierige strafprozessuale Begriffe erlangen wollen. Es werden Lücken auf strafprozessuale Besonderheiten bewusst in Kauf genommen, um die Darstellung im Hinblick auf die Tätigkeit der Übersetzer und Dolmetscher auf wichtige Kernfragen zu konzentrieren. Bei der Darstellung wird gezielt mit den zugrundeliegenden strafprozessualen Vorschriften gearbeitet, um konkret den Gesetzestext zu erläutern und anzuwenden. Ergänzend sind praxisnahe Beispiele einer Anklageschrift, eines Hauptverhandlungsprotokolls und eines Urteils aufgenommen. Zur besseren Vorbereitung einer Hauptverhandlung finden sich schließlich die für die Verfahrensbeteiligten wichtigen Urteilstenöre.

7 Teil I: Die Verfahrensbeteiligten und die Verfahrensgrundsätze Im Ermittlungs- und Strafverfahren werden unterschiedliche Verfahrensbeteiligte tätig, denen eine Vielzahl von Aufgaben und Befugnissen zukommt. Der Tätigkeit liegen einheitliche Verfahrensgrundsätze zugrunde, die verfassungsrechtlich orientiert sind. Für den Gerichtsdolmetscher besteht häufig das Problem, die Verfahrensbeteiligten mit ihren unterschiedlichen Funktionen und Tätigkeiten konkret zuzuordnen.

8 16 Kock: Der Strafprozess 1 Die Verfahrensbeteiligten 1.1 Die Polizei Die Polizei wird zur Gefahrenabwehr präventiv tätig, also im Bereich des Verwaltungshandelns nach dem Ordnungsbehördengesetz und den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder. Im Strafprozess ist sie aber ausschließlich im Rahmen der Strafprozessordnung repressiv, also als Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde, zuständig. Die Polizei hat zunächst das Recht und die Pflicht des ersten Zugriffs nach 163 Absatz 1 StPO. Diese ersten Tätigkeiten werden in den 163a bis f StPO näher konkretisiert. Die Polizei führt regelmäßig die Vernehmungen im Ermittlungsverfahren, 163a StPO. Sie trifft ergänzend gemäß 163b, c StPO die zur Feststellung des Tatverdächtigen erforderlichen Maßnahmen. Weitere strafprozessuale Tätigkeiten sind die Netzfahndung, 163d StPO, die polizeiliche Beobachtung, 163e StPO, und die längerfristige Observation, 163f StPO. Schließlich werden bestimmte Polizeibeamte als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft gemäß 152 GVG tätig. 152 GVG Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung diejenigen Beamten- und Angestelltengruppen zu bezeichnen, auf die diese Vorschrift anzuwenden ist. Die Angestellten müssen im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in den bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppen tätig gewesen sein. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Bestellung nach der Landesverordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vom (GVBl. 180). Danach sind bei der Polizei: Kriminaloberrätinnen und Kriminaloberräte, Kriminalrätinnen und Kriminalräte, Erste Kriminalhauptkommissarinnen und Erste Kriminalhauptkommissare, Kriminalhauptkommissarinnen und Kriminal-

9 Teil I: Die Verfahrensbeteiligten und die Verfahrensgrundsätze 17 hauptkommissare, Kriminaloberkommissarinnen und Kriminaloberkommissare, Kriminalkommissarinnen und Kriminalkommissare, Kriminalhauptmeisterinnen und Kriminalhauptmeister, Kriminalobermeisterinnen und Kriminalobermeister Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. 1.2 Die Staatsanwaltschaft Der Staatsanwaltschaft kommt im Bereich des Ermittlungs- und Strafverfahrens eine wesentliche Bedeutung zu. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den 141 bis 153 GVG. Zwar soll nach 141 GVG eine Staatsanwaltschaft bei jedem Gericht bestehen, in der Praxis sind die Staatsanwaltschaften jedoch bei den jeweiligen Landgerichten eingerichtet. Die Staatsanwaltschaft ist ein dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege. 1 Der Aufbau ist streng monokratisch. Der Generalbundesanwalt ist gemäß 142a GVG für die zur Zuständigkeit von Oberlandesgerichten im ersten Rechtszug gehörenden Strafsachen zuständig ( 120 Abs. 1 und 2 GVG), also in erster Linie in Staatsschutzsachen und bei Strafsachen mit terroristischem Hintergrund. In den anderen Fällen werden die Staatsanwaltschaften nicht auf Bundes-, sondern auf Landesebene tätig. Vorrangig ist die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren tätig. Nach 146 GVG haben die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Weisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Diese Weisungsgebundenheit besteht uneingeschränkt im Rahmen des Opportunitätsprinzips. 2 Weisungen sind unzulässig, wenn sie mit dem Legalitätsprinzip 3 oder Gesetzen (z. B. Verbot der Verfolgung Unschuldiger, 344 StGB) in Widerspruch stehen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist die Staatsanwaltschaft an die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden. 4 1 BGHSt 24, Siehe Teil Siehe Teil BGHSt 15, 155.

10 18 Kock: Der Strafprozess Bundesebene Dienstaufsicht: Bundesjustizminister 147 Nr. 1 GVG Landesebene Dienstaufsicht: Landesjustizminister 147 Nr. 12 GVG Bundesanwaltschaft 142 Absatz 1 Nr. 1 GVG am BGH Generalbundesanwalt Generalstaatsanwaltschaft 142 Absatz 1 Nr. 2 GVG am OLG Generalstaatsanwalt Bundesanwälte Oberstaatsanwälte (Leitende Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter) Staatsanwaltschaft, 142 Absatz 1 Nr. 2 GVG am LG Staatsanwälte Amtsanwälte (Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter; Staatsanwalt als Gruppenleiter; Oberamtsanwälte) Die Staatsanwaltschaft ist aber auch Vollstreckungsbehörde gemäß 451 ff. StPO für verurteilte erwachsene Straftäter. In Jugendsachen ist der Jugendrichter nach den 82 ff. JGG Vollstreckungsleiter. 1.3 Richter Berufsrichter Der Richter kann bereits im Vorverfahren als Ermittlungsrichter tätig werden. Vorrangig ist er mit den Entscheidungen über strafprozessuale Zwangsmaßnahmen betraut, so z. B. bei Anträgen der Staatsanwaltschaft auf:

11 Teil I: Die Verfahrensbeteiligten und die Verfahrensgrundsätze 19 Erlass eines Haftbefehls, 112 StPO, Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten, 102 StPO, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, 111a StPO. Neben der Zuständigkeit im Zwischenverfahren, StPO, also nach Eingang der öffentlichen Klage bis zu dem Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens durch den Eröffnungsbeschluss, wird der Richter vorrangig im Hauptverfahren und hier als Leiter der Hauptverhandlung tätig. Als Entscheidungsträger können Richter bei Befangenheit gemäß den 22 ff. StPO abgelehnt werden Laienrichter (Schöffen) Bei den Laienrichtern (Schöffen), handelt es sich um Personen, die ehrenamtlich den oder die Richter bei der Entscheidungsfindung im Strafprozess unterstützen. Sie haben keine juristische Ausbildung, besitzen aber gemäß 30 GVG bei einer Entscheidung des Gerichts das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Das Amt eines Schöffen kann nach 30 GVG nur von Deutschen versehen werden. Zu dem Amt eines Schöffen sollen gemäß 33 Nr. 5 GVG aber nicht Personen berufen werden, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.

12 20 Kock: Der Strafprozess 1.4 Beschuldigter Besteht ein materieller Anfangsverdacht im Sinne des 152 StPO, so wird die Person, gegen die sich der Verdacht richtet, zum Beschuldigten. Im Laufe des Verfahrens verändert sich jedoch die Bezeichnung zum Angeschuldigten und Angeklagten. 157 StPO Angeschuldigter; Angeklagter Im Sinne dieses Gesetzes ist Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist. Der Beschuldigte ist verpflichtet, (nur) vor Gericht und der Staatsanwaltschaft zu erscheinen, 163a Absatz 3 i. V. m. 133 ff. StPO. Ihm steht gemäß 136, 243 Absatz 4 StPO ein Schweigerecht zu. 1.5 Verteidiger Der Verteidiger ist zunächst gemäß 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat ein Recht auf Akteneinsicht und uneingeschränkten Verkehr mit dem Beschuldigten, 147, 148 StPO. Allerdings kann er unter den Voraussetzungen der 138 a bis d StPO auch ausgeschlossen werden, so z. B. bei eigener Tatbeteiligung. Jeder Beschuldigte hat die Möglichkeit, sich von einem Verteidiger seiner Wahl auf eigene Kosten beraten und betrauen zu lassen (Wahlverteidiger). Unter besonderen Umständen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers durch das erkennende Gericht veranlasst. Die Fälle der notwendigen Verteidigung sind in 140 StPO geregelt.

13 56 Kock: Der Strafprozess 1 Der Gang der Hauptverhandlung bis zum Urteil 1.1 Der Aufruf zur Sache Gemäß 243 StPO beginnt die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache. Der Aufruf dient dazu, alle Beteiligten und die Öffentlichkeit über den Beginn der Hauptverhandlung zu informieren. Die Verhandlung gegen Erwachsene und Heranwachsende ist gemäß 169 GVG öffentlich. Ausnahmen ergeben sich aus 170, 171a bis 172 GVG (Beschränkung der Öffentlichkeit). Eine Verhandlung gegen Jugendliche dagegen ist gemäß 48 JGG grundsätzlich nicht öffentlich. 1.2 Feststellung der Anwesenheit Der Vorsitzende stellt sodann fest, ob alle Verfahrensbeteiligten anwesend sind. Dazu zählen der Angeklagte, der Verteidiger, der Dolmetscher sowie ein eventuell beteiligter Nebenkläger und die Zeugen. Die Zeugen werden über die Strafbarkeit von Falschaussagen belehrt ( 57 StPO) und verlassen anschließend den Saal. 1.3 Vernehmung des Angeklagten zur Person Sodann wird der Angeklagte zu seiner Person vernommen. Der primäre Zweck besteht darin, die Identität der erschienenen Person festzustellen. Daneben dient die Vernehmung auch dazu, dass sich das Gericht von der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten einen Eindruck verschaffen kann. Der Angeklagte ist dabei lediglich verpflichtet, die in 111 Abs. 1 OWiG enthaltenen Angaben, nämlich Vor-, Familien- und Geburtsnamen, den Ort und den Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Wohnort, seine Wohnung und seine Staatsangehörigkeit, zu machen.

14 Teil IV: Die Hauptverhandlung Verlesung des Anklagesatzes Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift. Diese muss dem nicht der deutschen Sprache Mächtigen in eine ihm verständliche Sprache übersetzt werden. Die Übersetzung durch den Dolmetscher kann parallel, aber auch sukzessiv nach der Verlesung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. In Einzelfällen kann sogar auf die Übersetzung verzichtet werden, wenn dem Angeklagten bereits zuvor eine übersetzte Version der Anklage überlassen worden ist. 1.5 Belehrung des Angeklagten Sodann wird der Angeklagte gemäß 243 Abs. 5 StPO darauf hingewiesen, dass es ihm freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. 1.6 Vernehmung des Angeklagten zur Sache Im Anschluss an die Belehrung wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Er soll sich dabei zunächst frei äußern. Eine Verlesung von vorgefertigten Schriften ist grundsätzlich unzulässig. 1.7 Beweisaufnahme Die Beweisaufnahme bildet das Kernstück einer Hauptverhandlung, da das Gericht gemäß 261 StPO nach seiner freien und aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung über Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten entscheidet. Als zulässige Beweismittel im Sinne der StPO kommen Zeugen, Urkunden, Augenscheinsobjekte und Sachverständige in Betracht. Nach jeder Beweiserhebung ist der Angeklagte nach 257 StPO zu befragen, ob er Erklärungen dazu abgeben möchte. Auch hat der Angeklagte jederzeit das Recht, Beweisanträge zu stellen. Diese können nur unter den Voraussetzungen der 244, 245 StPO abgelehnt werden.

15 58 Kock: Der Strafprozess Vernehmung von Zeugen Zeugen sind verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Kommen sie der Ladung des Gerichts nicht nach, kann gegen sie ein Ordnungsgeld oder sogar eine Ordnungshaft verhängt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden ihnen auch die durch das Fehlen verursachten Kosten auferlegt. Zu Beginn der Zeugenvernehmung nennt der Zeuge Name, Wohnort und Alter. Gibt er darüber hinaus an, mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert zu sein, muss der Vorsitzende ihn zusätzlich darüber belehren, dass ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß 52 StPO zusteht. Der Zeuge muss dann keine weiteren Angaben machen. Ärzte, Rechtsanwälte, Geistliche und andere Angehörige bestimmter Berufsgruppen, bei denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, haben ebenfalls gemäß 53, 53a, 54 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses beschränkt sich aber nach 53 Abs. 2 StPO auf Tatsachen, die Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmung sind. Letztlich kann dem Zeugen auch ein sogenanntes Auskunftsverweigerungsrecht zustehen. Dies ist dann der Fall, wenn er durch die Beantwortung einer bestimmten Frage sich selbst oder einen Angehörigen in die Gefahr einer Strafverfolgung bringen würde ( 55 StPO). Bestehen konkrete Anhaltspunkte über eine mögliche Strafbarkeit des Zeugen, ist dieser auch über sein Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen erfolgt durch den Vorsitzenden. Danach steht den Beteiligten das Recht zu, ergänzende Fragen zu stellen Vereidigung von Zeugen Seit dem ersten Justizmodernisierungsgesetz von 2004 ist die Nichtvereidigung der gesetzliche Regelfall. Zeugen sollen gemäß 59 StPO nur vereidigt werden, wenn das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage die Vereidigung für notwendig hält. Der Zeuge kann zwischen der Vereidigung mit oder ohne religiöse Beteuerung wählen.

16 Teil IV: Die Hauptverhandlung StPO Eidesform (1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet: Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben und der Zeuge hierauf die Worte spricht: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. (2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet: Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben und der Zeuge hierauf die Worte spricht: Ich schwöre es. (3) Gibt ein Zeuge an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen. (4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben. 65 StPO Bekräftigung der Wahrheit der Aussage (1) Gibt ein Zeuge an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er die Wahrheit der Aussage zu bekräftigen. Die Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Zeuge hinzuweisen. (2) Die Wahrheit der Aussage wird in der Weise bekräftigt, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet: Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben und der Zeuge hierauf spricht: Ja. (3) 64 Abs. 3 gilt entsprechend. 66 StPO Hör- und Sprachbehinderte (1) Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der Eidesformel oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Das Gericht hat die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Die hör- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen. (2) Das Gericht kann eine schriftliche Eidesleistung verlangen oder die Hinzuziehung einer die Verständigung ermöglichenden Person anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine Eidesleistung in der nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. (3) Die 64 und 65 gelten entsprechend.

17 60 Kock: Der Strafprozess Feststellung der Vorstrafen Am Ende der Beweisaufnahme verliest der Richter frühere Verurteilungen, Eintragungen aus dem Erziehungsregister oder des Verkehrszentralregisters, soweit diese für die Rechtsfolgenentscheidung von Bedeutung sind. 1.8 Schlussvorträge Nach dem Schluss der Beweisaufnahme folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft, des Angeklagten und des möglicherweise beteiligten Nebenklägers. Gemäß 259 StPO sind mindestens die Anträge aus dem Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers dem Angeklagten zu übersetzen. 1.9 Letztes Wort des Angeklagten Dem Angeklagten steht nach 258 StPO das letzte Wort zu. Anschließend zieht sich das Gericht zur Beratung zurück.

Der Strafprozess. Fachkommunikation Recht. Rainer Kock. Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer. 2., überarbeitete Auflage

Der Strafprozess. Fachkommunikation Recht. Rainer Kock. Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer. 2., überarbeitete Auflage Fachkommunikation Recht Rainer Kock Der Strafprozess Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer 2., überarbeitete Auflage BDÜ Fachverlag Rainer Kock Der Strafprozess Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher

Mehr

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld

Mehr

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf

Mehr

Strafprozeßrecht. Von. o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg. 2., neubearbeitete Auflage

Strafprozeßrecht. Von. o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg. 2., neubearbeitete Auflage Strafprozeßrecht Von DR.JUR. FRIEDRICH-CHRISTIAN SCHROEDER o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg 2., neubearbeitete Auflage (B C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1997 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Strafprozessordnung - StPO -

Strafprozessordnung - StPO - Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Schriftenreihe der Juristischen Schulung 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 9. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015

Mehr

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:

Mehr

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Workshop 4: Informieren-begleiten-stärken-von der Anzeige bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens 1.

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 16. Stunde 6. Das Hauptverfahren a) Vorbereitung der Hauptverhandlung b) Ablauf der Hauptverhandlung 30. Juni 2006 2 von 14 6. Das Hauptverfahren

Mehr

Vorlesung Steuerstrafrecht 2015

Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 20. Juni 2015: Fälle zum Steuerstrafrecht 27. Juni 2015: Steuerstrafverfahren 04. Juli 2015: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen

Mehr

Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003. Übersicht. Datum: Thema: Bemerkungen:

Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003. Übersicht. Datum: Thema: Bemerkungen: Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003 Strafprozessrecht Übersicht Zeit/Ort: nnerstag, 10 12, HS I eitag, 10 12, HS I Mo 14.10.2002 Vorlesungsbeginn WS 2002/2003 17.10.2002 (1) 18.10.2002 (2) 24.10.2002 (3)

Mehr

Vorlesung Steuerstrafrecht 2014

Vorlesung Steuerstrafrecht 2014 Vorlesung Steuerstrafrecht 2014 07. Juni 2014: Fälle zum Steuerstrafrecht 14. Juni 2014: 28. Juni 2014: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren:

Mehr

STRAFPROZESSRECHT. Dr. Heiko Hartmut Lesch. Luchterhand. Rechtsanwalt, Bonn

STRAFPROZESSRECHT. Dr. Heiko Hartmut Lesch. Luchterhand. Rechtsanwalt, Bonn STRAFPROZESSRECHT Dr. Heiko Hartmut Lesch Rechtsanwalt, Bonn Luchterhand Abkürzungs- und Literaturverzeichnis XIII 1. Kapitel: Übersicht über Funktion und Ablauf des Strafverfahrens 1 1. Die Gliederung

Mehr

Finn Mengler Strafprozessrecht Einheit 1

Finn Mengler Strafprozessrecht Einheit 1 Finn Mengler finn.mengler@jura-rep.de 1 Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Einführung ins > Gegenstand des Strafverfahrensrechts: Regelungen zur Durchführung eines Strafverfahrens > Nach Maßgabe der

Mehr

Informationen zum Strafprozeßrecht

Informationen zum Strafprozeßrecht Informationen zum Strafprozeßrecht 1 I. Die Verfahrensgrundsätze... 3 II. Die Verdachtsstufen... 3 III. Der Verfahrensablauf... 4 IV. Die Verfahrensbeteiligten... 4 V. Die Untersuchungshaft... 5 VI. Zwangsmittel...

Mehr

Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 23.1.7 Strafprozessordnung (StPO) Vom 01.02.1877 (RGBl. S. 253), in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I

Mehr

Inhaltsübersicht VII V XI XVII

Inhaltsübersicht VII V XI XVII Inhaltsübersicht Vorwort...... Abkürzungen... Literatur... XXV 1. Kapitel. Einführung... 1 A. Ziel des Strafverfahrens... 1 B. Aufgaben des Strafverfahrens... 1 C. Der Gang des Strafverfahrens... 3 I.

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s A. Vorbemerkungen 1 B. Ermittlungen 2 I. Allgemeine Hinweise 2 II. Zuständigkeiten 3 1. AIlgemeines 3 2. Zuständigkeitsvereinbarung der Generalstaatsanwälte 3 III. Begrenzung

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts von Prof. Dr. Michael Heghmanns Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2003 Aschendorff Rechtsverlag Münster Verlag Dr.Otto

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Mustertexte zum Strafprozess begriindet von Dr. Dietrich Rahn Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizeprasident des Oberlandesgerichts

Mehr

Das Jugendgerichtsgesetz der DDR von 1952

Das Jugendgerichtsgesetz der DDR von 1952 Jennifer Plath Das Jugendgerichtsgesetz der DDR von 1952 Eine darstellende und vergleichende Untersuchung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 IX Inhaltverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV I. Einleitung 1 II.

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Aschendorffs Juristische Handbiicher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang Harms, emer. Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Miinster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr.

Mehr

Die Revision im Strafrecht

Die Revision im Strafrecht NomosReferendariat Weidemann Scherf Die Revision im Strafrecht 3. Auflage Nomos NomosReferendariat Dr. Matthias Weidemann, Richter am Amtsgericht Fabian Scherf, Richter am Oberlandesgericht Die Revision

Mehr

Das Assessorexamen im Strafrecht

Das Assessorexamen im Strafrecht Das Assessorexamen im Strafrecht Eine Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das Gutachten, die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift, das Urteil sowie an den Aktenvortrag

Mehr

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Inhalt Basiswissen StPO Lektion 1: Grundlagen 7 Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Lektion 2: Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess

Mehr

Skripten Strafrecht - Alpmann-Schmidt. Skript StPO. Grundzüge des Strafverfahrensrechts, Überblick über das OWiG. Bearbeitet von Dr.

Skripten Strafrecht - Alpmann-Schmidt. Skript StPO. Grundzüge des Strafverfahrensrechts, Überblick über das OWiG. Bearbeitet von Dr. Skripten Strafrecht - Alpmann-Schmidt Skript StPO Grundzüge des Strafverfahrensrechts, Überblick über das OWiG Bearbeitet von Dr. Martin Soyka 18., neu bearbeitete Auflage 2015. Buch. IX, 171 S. Kartoniert

Mehr

Die Staatsanwaltschaft. Aufgaben und Organisation

Die Staatsanwaltschaft. Aufgaben und Organisation Die Staatsanwaltschaft. Aufgaben und Organisation www.justiz.nrw.de Wer an die Staatsanwaltschaft denkt, stellt sich dabei oft die Anklägerinnen oder Ankläger vor, die in einer Hauptverhandlung vor Gericht

Mehr

Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst

Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst NomosReferendariat Deventer Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst 2. Auflage Nomos NomosReferendariat Anton Deventer, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren. Verzeichnis der Abkürzungen, Literatur und Materialien

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren. Verzeichnis der Abkürzungen, Literatur und Materialien Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Verzeichnis der Abkürzungen, Literatur und Materialien V VII XI XVII Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Einleitung 3 1. Titel: Geltungsbereich und

Mehr

Kapitel 19 Staatsanwaltschaft Zuletzt geändert: Seite 7

Kapitel 19 Staatsanwaltschaft Zuletzt geändert: Seite 7 Kapitel 19 Staatsanwaltschaft Zuletzt geändert: Seite 7 Inhalt 1 Literatur 1.1 Aktueller Stand 1.2 Geschichte Strafrechtspflege Vom Hilfsbeamten zur Ermittlungsperson 2 Entstehung der Staatsanwaltschaft

Mehr

Strafrecht im Assessorexamen

Strafrecht im Assessorexamen Strafrecht im Assessorexamen Dr. Gereon Wolters o. Professor an der Universität Bochum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und Dr. Michael Gubitz Rechtsanwalt in Kiel Fachanwalt für Strafrecht Lehrbeauftragter

Mehr

Was Sie über den Strafprozess wissen sollten.

Was Sie über den Strafprozess wissen sollten. Was Sie über den Strafprozess wissen sollten. Ziele des Strafverfahrens Das Strafgesetzbuch (StGB) und viele andere Gesetze, wie etwa das Betäubungsmittelgesetz oder das Straßenverkehrsgesetz, enthalten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungs- und Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis V VII XVII Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Titel: Geltungsbereich und Grundsätze 3 1. Kapitel:

Mehr

Synopse. Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom (GVG) Zehnter Titel. Staatsanwaltschaft. und

Synopse. Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom (GVG) Zehnter Titel. Staatsanwaltschaft. und Synopse Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 12.6.2003 (GVG) Zehnter Titel. Staatsanwaltschaft und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 10. Titels des GVG (GVGÄndG) Titel 10. Staatsanwaltschaft

Mehr

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Inhaltsverzeichnis 1. Problemdarstellung/Hintergrund 2. Verhalten der Mitarbeiter des Unternehmens 2.1 Verhalten bei Eintreffen der Ermittler 2.1.1 Verständigung von Geschäftsführung und Rechtsabteilung

Mehr

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht #5 Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2015 1 4. Das System strafrechtlicher Sanktionen 2 Michael Kilchling

Mehr

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz

Mehr

Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts. von. Dr. Hans-Heiner Kiihne

Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts. von. Dr. Hans-Heiner Kiihne Strafprozessrecht Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts von Dr. Hans-Heiner Kiihne o. Professor an der Universitat Trier 6., vollig neu bearbeitete und erweiterte

Mehr

Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur

Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur B/117697 Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur Aufbau und examensrelevante Probleme Juliane Riemann-Prehm Gesa Theede Björn Rottpeter Jörg Schmidt 5., überarbeitete Auflage boysen+mauke

Mehr

Nummer 6. Anlage III zu Anhang II

Nummer 6. Anlage III zu Anhang II Nummer 6 Anlage III zu Anhang II Liste der Urkunden, die gemäß Artikel 52 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommen bzw. Artikel 5 Abs. 1 des EU-Rechtshilfeübereinkommens vom 29. Mai 2000 unmittelbar

Mehr

B. Die Ausbildung beim Strafrichter

B. Die Ausbildung beim Strafrichter B. Die Ausbildung beim Strafrichter In einigen Bundesländern ist der Referendar in der strafrechtlichen Pflichtstation nicht ausschließlich der Staatsanwaltschaft zugewiesen, sondern auch dem Strafrichter.

Mehr

Fall A: Mögliche Strategien aus Sicht des deutschen Staatsanwalts oder wie gestaltet sich das Strafverfahren in Deutschland?

Fall A: Mögliche Strategien aus Sicht des deutschen Staatsanwalts oder wie gestaltet sich das Strafverfahren in Deutschland? Fall A: Mögliche Strategien aus Sicht des deutschen Staatsanwalts oder wie gestaltet sich das Strafverfahren in Deutschland? Dieter Inhofer Leitender Oberstaatsanwalt in Freiburg im Breisgau Vortrag bei

Mehr

Strafprozessrecht für Linguisten

Strafprozessrecht für Linguisten Wintersemester 2012/13 Strafprozessrecht für Linguisten 1 Wintersemester 2012/13 Überblick I. Rechtsquellen II. III. IV. Beteiligte Verfahrensgrundsätze Ablauf des Verfahrens V. Der Dolmetscher im Strafprozess

Mehr

Strafprozeßrecht I. RA Prof. Dr. Heiko Lesch SS 2017 Mi, 11:45 (s.t.) - 13:15 Uhr, Hörsaal E Universität Bonn

Strafprozeßrecht I. RA Prof. Dr. Heiko Lesch SS 2017 Mi, 11:45 (s.t.) - 13:15 Uhr, Hörsaal E Universität Bonn Strafprozeßrecht I RA Prof. Dr. Heiko Lesch SS 2017 Mi, 11:45 (s.t.) - 13:15 Uhr, Hörsaal E Universität Bonn 1 Strafbefehlsverfahren geregelt in 407 ff. StPO kommt nur bei Vergehen in Betracht Zuständig:

Mehr

Jugendgerichtsgesetz

Jugendgerichtsgesetz Band 48 Jugendgerichtsgesetz Erläutert von Dr. jur. Ulrich Eisenberg o. Professor an der Freien Universität zu Berlin 18., vollständig neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2016 Vorwort...

Mehr

Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Grundsätze des Strafverfahrens...23

Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Grundsätze des Strafverfahrens...23 Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung...19 I Grundsätze des Strafverfahrens...23 Fall 1... 23 Anklageprinzip, Offizialprinzip, strafprozessuales Legalitätsprinzip, Instruktionsprinzip, Ermächtigungsdelikte,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil I Translationswissenschaftliche Grundlagen

Inhaltsverzeichnis. Teil I Translationswissenschaftliche Grundlagen Inhaltsverzeichnis Teil I Translationswissenschaftliche Grundlagen 1 Einleitung 3 1.1 Menschenrechte und Eignungsfeststellung der Gerichtsdolmetscher 3 1.2 Einsatzfelder der juristischen Dolmetscher und

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 15. Stunde 4. Ermittlungsverfahren cc) dd) ee) Klageerzwingungsverfahren, 172 ff. Prozessvoraussetzungen/Verfahrenshindernisse (Überblick)

Mehr

Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien...

Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien... Inhaltsverzeichnis Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien... V VII IX XI XVII XXIII 1. Titel: Geltungsbereich

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts

Mehr

Inhaltsverz eich nis INHALTSVERZEICHNIS

Inhaltsverz eich nis INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverz eich nis INHALTSVERZEICHNIS 1, Teil: Strafverfahrensrecht 1 1. Abschnitt: Allgemeiner Überblick 1 1. Aufgabe des Strafverfahrensrechts 1 2. Gesetzliche Grundlagen 1 3. Gliederung des Strafverfahrens

Mehr

Die Assessorklausur im Strafprozess

Die Assessorklausur im Strafprozess Assessorklausuren - Referendariat Die Assessorklausur im Strafprozess von Walter Vollmer, Andreas Heidrich 11. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3

Mehr

Revision und Plädoyer im Strafprozess

Revision und Plädoyer im Strafprozess Revision und Plädoyer im Strafprozess - Examenskurs für Rechtsreferendare - von Dr. Ludwig Kroiß Richter am Oberlandesgericht hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim LG Traunstein

Mehr

Das staatsanwaltschaftliche Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen"

Das staatsanwaltschaftliche Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen Markus Jäger Das staatsanwaltschaftliche Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen" Erfahrungen aus Strafverfahren wegen sexualbezogener Gewaltkriminalität gegen Frauen Eine empirische Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einführung Rz. Seite. B. Arbeitsplatz und -technik des Staatsanwalts

Inhaltsverzeichnis. A. Einführung Rz. Seite. B. Arbeitsplatz und -technik des Staatsanwalts Inhaltsverzeichnis V o rw o rt... Inhaltsübersicht... Systematisches M usterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Seite V VII XV XIX Literaturverzeichnis... XXIV A. Einführung Rz. Seite I. Aufgaben,

Mehr

Vollstreckungsbehörde ist die StA, 451 StPO. Dort werden die Vollstreckungsgeschäfte grundsätzlich vom Rechtspfleger erledigt, 31Abs.

Vollstreckungsbehörde ist die StA, 451 StPO. Dort werden die Vollstreckungsgeschäfte grundsätzlich vom Rechtspfleger erledigt, 31Abs. die Einleitung der Strafvollstreckung und generelle Überwachung der Urteilsdurchsetzung, hat ihre Grundlage in den 449 463d StPO. Für die Vollstreckung von Geldstrafen verweist 459 StPO auf die Justizbeitreibungsordnung,

Mehr

Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess

Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess Die Beweisaufnahme als Kernstück der Hauptverhandlung RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht

Mehr

Grikschat, Luthke, Dopatka, Muller Gesellschaft, Recht und Strafverfahren

Grikschat, Luthke, Dopatka, Muller Gesellschaft, Recht und Strafverfahren Grikschat, Luthke, Dopatka, Muller Gesellschaft, Recht und Strafverfahren Winfried Grikschat Albrecht Luthke Friedrich-Wilhelm Dopatka Ingo Muller Gesellschaft, Recht und Strafverfahren Eine Einfuhrung

Mehr

Grundlagen des Strafverfahrens

Grundlagen des Strafverfahrens Prof. Dr. Mark A. Zöller Grundlagen des Strafverfahrens Interdisziplinärer Workshop Die Psychologie der Vernehmung im Strafverfahren Trier, 14./15. Juni 2012 Fall 1 Sachverhalt: An einem Samstagabend wartet

Mehr

Strafprozessuale Revision

Strafprozessuale Revision Referendarpraxis - Lernbücher für die Praxisausbildung Strafprozessuale Revision Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Leander Brößler, Christian Kunnes 9. Auflage Verlag Franz Vahlen München 2015

Mehr

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) StrEG Ausfertigungsdatum: 08.03.1971 Vollzitat: "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ws 137/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5414 Ws 43/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 KLs 10/04 Landgericht Frankfurt/Oder 264 Js 20660/99 Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder

Mehr

Abschnitt III: Das formelle Jugendstrafrecht

Abschnitt III: Das formelle Jugendstrafrecht I. Allgemeines Abschnitt III: Das formelle Jugendstrafrecht 12: Die Jugendgerichtsverfassung Das Jugendstrafrecht wird vom Leitgedanken der Erziehung bestimmt. Dies soll nicht nur bei den Rechtsfolgen

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 2. Stunde Exkurs: Quellen des Strafprozessrechts 4. Ermittlungsverfahren a) Einleitung des Ermittlungsverfahrens aa) Formen der Einleitung

Mehr

STRAFURTEIL UND REVISIONSRECHT IN DER ASSESSORKLAUSUR

STRAFURTEIL UND REVISIONSRECHT IN DER ASSESSORKLAUSUR STRAFURTEIL UND REVISIONSRECHT IN DER ASSESSORKLAUSUR Gerichtliche und anwaltliche Aufgabenstellungen 2018 Rainer Kock Staatsanwalt Dr. André Neumann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt

Mehr

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Vortrag vom 29.10.2014 FhöVPR Güstrow Oberstaatsanwalt Henke Generalstaatsanwaltschaft Rostock Überblick

Mehr

DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT

DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT Dr. Martin Soyka Staatsanwalt in Kiel Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter bei der StA Kiel Luchterhand Literatur XI A. Allgemeines zu Referendariat,

Mehr

Rechtsbehelfe in Haftsachen / Überblick. Haftprüfungsantrag i.s.d. 117 I StPO

Rechtsbehelfe in Haftsachen / Überblick. Haftprüfungsantrag i.s.d. 117 I StPO Rechtsbehelfe in Haftsachen / Überblick Haftprüfungsantrag i.s.d. 117 I StPO I. Zulässigkeit: 1. Antragsberechtigung: Inhaftierter selbst ( 117 StPO) oder Verteidiger ( 118b, 297 StPO). Nicht: StA oder

Mehr

Gliederung. 1. Kapitel - Einführung,.,, 1

Gliederung. 1. Kapitel - Einführung,.,, 1 Gliederung 1. Kapitel - Einführung,.,, 1 A. Aufgabe des Strafverfahrensrechts 1 I. Feststellung der Wahrheit 1 II. Wahrung der Gerechtigkeit 2 III. Herstellung des Rechtsfriedens 2 B. Rechtsquellen des

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Kommentar...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Kommentar... Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 35 Kommentar... 73 Nr. 1 Schweizerische Strafprozessordnung

Mehr

Das beschleunigte Strafverfahren gem. 417ff.StPO

Das beschleunigte Strafverfahren gem. 417ff.StPO Das beschleunigte Strafverfahren gem. 417ff.StPO Von Eike Schröer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis /. Kapitel Einleitung 23 A. Arten von vereinfachten Verfahren 23 B. Ziel der Arbeit 25 2. Kapitel

Mehr

VL Strafverfahrensrecht SS Verfahrensbeteiligte. Verfahrensbeteiligte. Hubert Hinterhofer

VL Strafverfahrensrecht SS Verfahrensbeteiligte. Verfahrensbeteiligte. Hubert Hinterhofer VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Beschuldigter 48-56 Definition Konkreter Tatverdacht Ermittlung oder Ausübung von Zwang Angeklagter nach Anklageerhebung Rechte des Beschuldigten 49 Sowohl

Mehr

Dr. Olaf Weber, LL.M.

Dr. Olaf Weber, LL.M. Dr. Olaf Weber, LL.M. olaf.weber@gmail.com In welchen Situationen ist Dolmetschen erforderlich? Wann ist Dolmetschen erforderlich? - Sprachdefizit des Beschuldigten / Zeugen Praktische Mittel zur Ermittlung

Mehr

Prof. Dr. Holger Matt

Prof. Dr. Holger Matt Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Rechtsanwaltskanzlei Mainluststraße 12, 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 90 555 20 Telefax: 069/90 555 222 E-Mail: kanzlei@dr-matt.de www.dr-matt.de

Mehr

Einführung in das Jugendstrafrecht für die Soziale Arbeit

Einführung in das Jugendstrafrecht für die Soziale Arbeit Christoph Nix/Winfried Möller/ Carsten Schütz Einführung in das Jugendstrafrecht für die Soziale Arbeit Mit 6 Abbildungen und 2 Tabellen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

Verkürzter Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt. Musterklausur mit dem Schwerpunkt. Strafrecht

Verkürzter Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt. Musterklausur mit dem Schwerpunkt. Strafrecht Verkürzter Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Bad Münstereifel, November 2018 Musterklausur mit dem Schwerpunkt Strafrecht Vorbemerkungen: 1. Der Aufgabentext besteht (ohne

Mehr

E. Gesetzestext des Alternativ-Entwurfs. I. Änderungen des Strafgesetzbuches

E. Gesetzestext des Alternativ-Entwurfs. I. Änderungen des Strafgesetzbuches 114 Arbeitskreis AE E. Gesetzestext des Alternativ-Entwurfs 46 Grundsätze der Strafzumessung I. Änderungen des Strafgesetzbuches (1) (3) [unverändert] (4) 1 Hat der Täter vor Beginn der Beweisaufnahme

Mehr

Kurzlehrbuch zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprufung. von. Jupp Joachimski. Richter am Amtsgericht (L) Mùnchen

Kurzlehrbuch zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprufung. von. Jupp Joachimski. Richter am Amtsgericht (L) Mùnchen Strafverfahrensrecht Kurzlehrbuch zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprufung von Jupp Joachimski Richter am Amtsgericht (L) Mùnchen 3., neubearbeitete Auflage, 1993 RICHARD BOORBERG VERLAG

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts AschendorfFs Juristische Handbücher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang- Harms, emer, Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Münster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr. Michael

Mehr

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #61. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2017

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #61. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2017 Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2017 #61 153a StPO [ ] 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes

Mehr

Albrecht Lüthke, Ingo Müller Straf justiz für Nicht-Juristen

Albrecht Lüthke, Ingo Müller Straf justiz für Nicht-Juristen Albrecht Lüthke, Ingo Müller Straf justiz für Nicht-Juristen Albrecht Lüthke Ingo Müller Strafjustiz für Nicht-Juristen Ein Handbuch für Schöffen, Pädagogen, Sozialarbeiter und andere Interessierte mit

Mehr

Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens

Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens www.justiz.nrw 3 Ziele des Strafverfahrens Als Ausprägung des staatlichen Gewaltmonopols ist es dem Staat vorbehalten, Strafen für bestimmte Verhaltensweisen

Mehr

Strafrecht im Assessorexamen

Strafrecht im Assessorexamen Strafrecht im Assessorexamen Eine Darstellung der wesendichen Anforderungen an das materiell- und formellrechtliche Gutachten, die Abschlussverfiigung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift, das Strafurteil

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 1 StR 481/17 URTEIL vom 24. April 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges ECLI:DE:BGH:2018:240418U1STR481.17.0 - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

Mehr

(Die Randnummern entsprechen dem Hauptteil) I. Der Angeklagte ist nicht erschienen 1) Handelt es sich um ein Strafbefehlsverfahren, so wird der Einspruch gegen den Strafbefehl als unzulässig verworfen

Mehr

Übersicht über den Ablauf des Strafverfahrens. Einleitung nach 160 Abs. 1. Anklageerhebung, 170 Abs. 1

Übersicht über den Ablauf des Strafverfahrens. Einleitung nach 160 Abs. 1. Anklageerhebung, 170 Abs. 1 Folie 1 Übersicht über den Ablauf des Strafverfahrens Einleitung nach 160 Abs. 1 Ermittlungsverfahren Verfahrensherrschaft der Staatsanwaltschaft Anklageerhebung, 170 Abs. 1 Zwischenverfahren ab hier Verfahrensherrschaft

Mehr

Strafverfahrensrecht

Strafverfahrensrecht Strafverfahrensrecht Kurzlehrbuch zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung von Jupp Joachimski Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht und Christine Haumer Richterin

Mehr

Hauptverfahren (Art ) Besondere Verfahren (Art ) Rechtsmittel (Art )

Hauptverfahren (Art ) Besondere Verfahren (Art ) Rechtsmittel (Art ) Hauptverfahren (Art. 328 351) Besondere Verfahren (Art. 352 378) Rechtsmittel (Art. 379 415) HV / Grundlagen BGE 116 Ia 36 E. 3b aa: Die Hauptverhandlung bildet das Kernstück des Strafprozesses, denn in

Mehr

1. Allgemeines zur Protokollierung

1. Allgemeines zur Protokollierung Leitfaden für Vernehmungen im Ermittlungsverfahren 1. Allgemeines zur Protokollierung Nach 96 StPO ist die Aufnahme von Beweisen in einem Protokoll zu dokumentieren. Verantwortlich für die Protokollierung

Mehr

Lehrgebiet: Strafsachen. (St) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) Stand 10/2018

Lehrgebiet: Strafsachen. (St) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) Stand 10/2018 7626 A 5 KG Lehrgebiet: Strafsachen (St) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) Stand 10/2018 A. Vorbemerkungen: Den Auszubildenden sind in den Praxis begleitenden Arbeitsgemeinschaften die maßgeblichen

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 17. Stunde 6. Das Hauptverfahren aa) Öffentlichkeitsgrundsatz bb) Unmittelbarkeitsgrundsatz/ Mündlichkeitsprinzip cc) Instruktionsmaxime

Mehr

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. II. Abschnitt Amt der Schöffen II. Abschnitt Amt der Schöffen 2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme 2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. 2.2 Nach der

Mehr

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Alexander Vivell Das Strafbefehlsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens ( 408a StPO) Eine kritische Untersuchung und Analyse PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Die polnische Strafprozeßordnung - Kodeks post$powania karnego 23

Die polnische Strafprozeßordnung - Kodeks post$powania karnego 23 Geleitwort Dankwort Abkürzungsverzeichnis V VII XIV Einführung 1 Die polnische Strafprozeßordnung - Kodeks post$powania karnego 23 Kapitel I: Einleitende Vorschriften (Art. 1 bis 23a) 25 Kapitel II: Das

Mehr

2. Kapitel Hauptverhandlung und Verfahrensbeteiligte

2. Kapitel Hauptverhandlung und Verfahrensbeteiligte I. Das Gericht 2. Kapitel Hauptverhandlung und Verfahrensbeteiligte Für den Polizeibeamten als Zeugen in der Hauptverhandlung ist es unerlässlich, die Stellung und Aufgaben des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten

Mehr

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015) Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember

Mehr

Strafprozessuale Revision

Strafprozessuale Revision Referendarpraxis - Lernbücher für die Praxisausbildung Strafprozessuale Revision Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Dr. Leander Brößler 8., neu bearbeitete Auflage Strafprozessuale Revision Brößler

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 Ss 88/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5304 Ss 53/06 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 25 Ns 181/05 Landgericht Frankfurt (Oder) 1 Ds 115/04 Amtsgericht Fürstenwalde 282 Js 41343/03

Mehr

KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L

KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L MERKBLATT 2- DAS STRAFBEFEHLSVERFAHREN DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERLASS EINES STRAFBEFEHLS Die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls

Mehr