Minderheiten, kleine Staaten und die Achtung der Kultur in der Europäischen Union

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1 ES GILT DAS GESPROCHENE WORT Minderheiten, kleine Staaten und die Achtung der Kultur in der Europäischen Union Dr. Dimitrij Rupel (Schutz und Durchsetzung der Rechte nationaler Minderheiten, Tainach/Tinje, am 5. Oktober 2006) I. Wir leben in einer sehr eng verbundenen, voneinander abhängigen und übersichtlichen Welt, sagte ich am in der Generalversammlung der UNO. Es ist logisch und richtig, dass Völker einander unterstützen und einander helfen. Und welcher Ort in der Welt eignet sich eher für eine solche Empfehlung als die Vereinten Nationen? Alle Völker und alle Menschen müssten einander fragen wie sie einander helfen könnten. Es zeigt sich, dass die Hilfe und die Beiträge der Reichen und starken Staaten effektiver sind. Man kann sehen, dass die großen Nationen leichter zu wunderbaren Nationen werden können. Leider sind nicht alle Nationen groß und dies gilt für die Mehrzahl der Nationen in der Welt. Jedenfalls gilt dies aber für meinen Staat Slowenien. Ein geeigneter Ort für so ein Gespräch ist auch hier in Kärnten, der Heimat zweier europäischer Völker, die deutsch und slowenisch sprechen. In New York habe ich den kleinen Staaten Lob gezollt. Kleine Staaten, so meinte ich, kennen sich aus in kleinen Systemen und besitzen Wissen über Minderheiten in großen Systemen. Ich erwähnte die Fähigkeit kleiner Staaten beim Anpassen, bei Flexibilität und ihre Eigenschaft, sich in die Lage anderer zu versetzen, und ihre Kooperationsfähigkeit. Die Auflösung der starren Systeme, wie dies Jugoslawien und die Sowjetunion waren, war Ursache für das Entstehen neuer Staaten und neuer UNO-Mitglieder. Diesen Prozess nennen wir manchmal Balkanisierung. Durch das genauer hinsehen entdecken wir, das viele neugeborenen Staaten, wider Erwarten keine negative Entwicklung genommen haben. Im Gegenteil, viele haben Fortschritte erzielt, wurden demokratisch und haben sich neuerlich vereint und haben ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, sich auf andere Art neuerlich zu vereinigen, auf einer neuen Ebene. So wurden viele ehemalige Republiken der Sowjetunion und Jugoslawiens Mitglieder neuer multinationaler Systeme. Ein solches System ist die EU. Von Zeit zu Zeit vernehmen wir Wankelmut und Angst. Man sagt, dass wir zum Zwecke der Vereinigung die eigenen nationalen Interessen nicht opfern dürften. Eines der heutigen Probleme der internationalen Gemeinschaft sind die komplizierten Beziehungen innerhalb der multinationalen, multiethnischen und multikulturellen Systeme. Es ist eine Frage wie man nutzbringendes Zusammenleben nationaler, ethnischer, religiöser und anderer Minderheiten ermöglichen kann? In der Vergangenheit haben in Europa und anderswo einzelne, mächtige Dynastien oder Nationen, die von Ambitionen nach der Beherrschung der schwächeren Nationen und Minderheiten getrieben wurden, Zwangsvereinigungen zu bewirken versucht.

2 Die moderne Integration gründet nicht mehr auf der Unterordnung sondern auf Solidarität und Zusammenarbeit. In der Generalversammlung, später auch in Yaele und Havard, habe ich die These entwickelt, dass sich Ende des 20. Jahrhunderts erwiesen hat, dass Jugoslawien den Bedürfnissen seiner Völker einfach nicht entspricht. Für dieses Nichtentsprechen gibt es viele Gründe, einer ist sicher auch der, dass die Vereinigung der südlichen Slawen inmitten der großen Vereinigungsprozesse in der EU und in der euro-atlantischen Gemeinschaft ungenügend erschien. Zwanzig Millionen Menschen und das zurückgebliebene Jugoslawien befanden sich nicht auf dem Niveau der großen integrativen und globalen Prozesse. Anlässlich des Falles der Berliner Mauer kam nur bei zwei jugoslawischen Völkern Bewegung auf: bei den Slowenen und bei den Kroaten. Als Europa sich mächtig zu erweitern begann, haben die Geschwindigkeit der Veränderung nur Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien durchgehalten, danach noch Bulgarien und Rumänien. Die Mehrzahl der Jugoslawischen Völker ist zurückgeblieben, obwohl wir uns sehr häufig mit unserer fortgeschritten Haltung und Nähe zum Westen brüsteten. II. Wenn Slowenien beim Zerfall Jugoslawiens nicht ihr eigenes Interesse wahrgenommen hätte, würde Slowenien wahrscheinlich vor der Tür der EU und der NATO warten müssen, vor allem aber wäre die slowenische Sprache nicht zu einer Amtssprache der EU geworden. Die Mitgliedschaft Sloweniens bei der EU hat das Slowenische mehr oder minder mit den anderen Europäischen Sprachen gleichgesetzt, daher ist das Geschehen rund um die slowenische Sprache hier in Österreich, in Kärnten umso sonderbarer. Die stärksten Mittel, mit welchen man die Gewieftheit der Kärntner Verteidiger der deutschen Einsprachigkeit prüfen könnte, sind natürlich der Österreichische Staatsvertrag (1955), die Europäische Charta über die Regional- und Minderheitensprachen und die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten (Europarat 1992 und 1995), sowie die Konvenition und der UNO-Pakt aus dem Jahre 1966 beziehungsweise die Deklaration über die Rechte von Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten (UNO 1992). Die allgemeinsten Standards für den Schutz von Minderheitenrechten in der EU werden von den Kopenhagener Beschlüssen aus dem Jahre 1993 erfasst. Der europäische Grundsatz beim Schutz von Minderheitenrechten bildet die positive Diskriminierung. Dieser Grundsatz ist gleichzeitig ein allgemeines Prinzip in der Wirkungsweise der EU, das man auch in den nicht abgeschlossenen Vertrag über die europäische Verfassung einbauen wird. Kleine Staaten haben relativ gesehen mehr Rechte wie Große. Hierbei kann man zwei Tatsachen feststellen: dass nämlich mit dem Beitritt zur EU die slowenische Sprache keine Minderheitensprache ist, sondern eine Sprache der EU und dass im Bezug auf Minderheiten eigentlich alle Staaten ein schlechtes Gewissen haben. Im Zusammenhang mit der ersten Tatsache wird es bei der Geltendmachung von Sprachrechten wahrscheinlich notwendig sein den klassischen Minderheiteninstrumenten solche Instrumentarien hinzuzufügen, mit welchen Probleme von Staatsbürgern in den Nachbarstaaten der EU zu lösen sein werden. Im Zusammenhang mit der zweiten Tatsache kann man natürlich feststellen, dass das klassische Werkzeug sehr allgemein gehalten ist, mittelbar und milde wirkt und hinsichtlich dieser Instrumente kein vollständiges Einvernehmen herrscht. Mittelbar und wesentlich berührt Minderheitenprobleme (oder Probleme des multiethnischen Zusammenlebens) die neue Politik der UNO, die von einer Verantwortung der internationalen Gemeinschaft spricht, die gefährdete Gemeinschaft ohne

3 Rücksicht auf die staatliche Souveränität zu schützen. Das Beispiel für einen solchen Schutz ist das Eingreifen der internationalen Gemeinschaft in Kosovo Diese Problematik ist sehr stark mit der Problematik des Dialogs zwischen den Kulturen verbunden. Hierüber sprach man bei mehreren Treffen in New York. Ich habe in die Arbeitsgruppe, die sich bis zum Jahre 2008 (im ersten Halbjahr führt Slowenien den Vorsitz) mit der Vorbereitung der Vorschläge für den europäischen Rat befassen sollte, bedeutende Fachleute zur Mitwirkung eingeladen: Amarty Sena, Benjamin Barber, Imam Feidal Abdula Rauf und Giandomenico Picco. Slowenien hat in der Vergangenheit ähnliche Prüfungen durchmachen müssen, wie sie auch andere Völker erlebt haben. Slowenien erlebte eine Gemeinschaft der Slowenien untergeordnet war, in demütiger Haltung, eingeengt, angegriffen, Existenz gefährdend; letztlich siegte Slowenien in dem Kampf um die Unabhängigkeit und vereinigte sich mit einer multinationalen Gemeinschaft, die auf der Achtung der Verschiedenheit gründet. Wir haben Erfahrungen gesammelt so dass wir auch anderen Erfahrungen mitteilen können, die in einer ähnlichen Lage sind. III. Die Multikulturalität ist einer der höchsten Werte Europas die Einheit in Verschiedenheit, die gleichberechtigte Stellung der Minderheiten ist das Fundament des neuen vereinten Europas, das sind Sätze und Aussagen die wir heute des Öfteren hören. Diese Worte sind berechtigt, den durch die Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitglieder, hat sich die Anzahl der Angehörigen nationaler Minderheiten in diesem Rahmen mehr als verdoppelt, was tatsächlich einen Beitrag zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt der EU darstellt. Die Minderheiten sind ein bedeutendes Element bzw. Subjekt internationaler Beziehungen. Die Frage ihres Schutzes wurde zur sehr kritischen Frage, als die staatlichen Strukturen die ethnischen bzw. die sprachlichen Grenzen nicht beachteten, woraus sich häufig Konflikte und Unruhen ergaben. Dieses Erbe gilt es heute, in einer Zeit, da die Grenzen zwischen uns freier und locker sind als je zuvor, zu überwinden, verstärkt müsste man sich bemühen, eine Atmosphäre der Toleranz und des Dialogs zu schaffen, als Voraussetzung dafür das die kulturelle Verschiedenheit eine Quelle der Bereicherung für die Gesellschaft bleibt, nicht aber ein Faktor der Trennung und des Zwistes. Die Schlüsselfrage und die häufig sehr empfindliche Frage des Schutzes der Minderheiten ist die Frage der Verwirklichung ihrer Rechte in der täglichen Praxis. Die Frage der Diskrepanz zwischen dem Verbalen und dem Tatsächlichen, die Frage der tatsächlichen Implementierung der rechtlichen Bestimmungen, der Grundsätze und Normen, dafür haben die europäischen Staaten im Bezug auf Minderheitenschutz die Verpflichtung übernommen. Den Angehörigen ethnischer bzw. nationaler und sprachlicher Minderheiten ist das Recht auf Verschiedenheit bzw. Gleichberechtigung nicht nur de iure sondern de facto zu gewährleisten. Im Hinblick darauf, dass in der EU der Minderheitenschutz aufgrund der Subsidiarität in größerem Ausmaß den Staaten und deren Regierungspolitik überlassen ist, müssen in erster Linie die Staaten Bedingungen garantieren, die zur Verwirklichung der Rechte von Minderheitsangehörigen führen. Wesentlich ist, dass die gefunden Lösungen dem Geist und dem Inhalt des internationalen Minderheitenrechtes entsprechen. Für das Erhalten der ethnischen Heterogenität genügt es nicht, nur den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu

4 beachten. Das gesamtheitliche Konzept des Schutzes nationaler Minderheiten schließt neben der Gewährleistung der allgemeinen Menschenrechte und Freiheiten auch die Gewährleistung von Sonderrechten für Angehörige nationaler Minderheiten mit ein, mittels welcher sie ihre Identität erhalten und entwickeln. IV. Innere Rechtsakte und internationale bilaterale und multilaterale Verträge verpflichten Slowenien zum Schutz und zur Gewährleistung von Rechten autochthoner Volksgruppen und Angehöriger anderer Völker, die in Slowenien leben. Slowenien kann dies positiv hervorheben, denn sowohl die italienische als auch die ungarische Volksgruppe, die wir zu den autochthonen Volksgruppen zählen, haben verfassungsmäßig gewährleistete Sonderrechte (Artikel 64). Auch die Angehörigen anderer ethnischer Gemeinschaften genießen Rechte nach Artikel 61 der Slowenischen Verfassung, in dem steht, dass jedermann das Recht hat frei seine Zugehörigkeit zu seinem Volk oder seiner nationalen Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen, seine Kultur zu pflegen und zu äußern und seine Sprache und Schrift verwenden kann. Die Lage der italienischen und ungarischen Volksgruppe steht im Einklang mit den europäischen Grundsätzen des Schutzes nationaler Minderheiten bzw. geht deren Stellung in einigen Aspekten sogar über diese Grundsätze hinaus. Ohne Rücksicht auf ihre zahlenmäßige Stärke haben Angehörige der italienischen und ungarischen Volksgruppe zweisprachiges Schulwesen, das Recht auf einen Vertreter im Parlament, zweisprachige Orts- und sonstige öffentliche Aufschriften, ein Veto gegen Gesetze oder nachgeordnete Rechtsakte, die sich auf ihre verfassungsgesetztlich gewährleisteten Sonderrechte beziehen, das Recht auf Entwicklung ihrer wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Tätigkeiten usw. gewährleistet. In Slowenien bezieht sich der Schutz nationaler Gemeinschaften auch unmittelbar auf Angehörige der Mehrheit z. B. auch Angehörige der Mehrheit die auf nationalgemischtem Gebiet leben, haben zweisprachige Dokumente und besuchen zweisprachige Schulen. Slowenien erwartet, dass diese Vorgangsweise auch anderswo in Geltung gelangt, also auch in Staaten in welchen eine slowenische Minderheit lebt. Unsere Sorge um die Slowenen jenseits und außerhalb unserer Grenzen ist ein Bestandteil der slowenischen Außenpolitik, daher verfolgen wir deren Lage und Entwicklung. Die slowenische Minderheit in Österreich, in Kärnten und in der Steiermark ist ein bedeutendes Verbindungselement zwischen Slowenien und Österreich, die als Nachbarländer mit einer gemeinsamen Geschichte und einer gemeinsamen europäischen Zukunft eine partnerschaftliche und eine freundschaftliche Beziehung unterhalten. Im Bezug auf die Lage der slowenischen Minderheit in Österreich muss man hervorheben, dass wir mit der Politik des Suchens von Lösungen mittels Dialog in den letzten Jahren einige positive Ergebnisse erreicht haben, wie die Vertretung auch der steirischen Slowenen im Beirat des Bundeskanzlers, das ganztägige Radioprogramm in slowenischer Sprache in Kärnten, die gemeinsame Minderheitenzeitung in Kärnten, der Fond für die Finanzierung privater Kindergärten in Kärnten. Mit Zufriedenheit beobachten wir die Zunahme der Anmeldung in den zweisprachigen Schulen, den zweisprachigen Unterricht und das Interesse zum Erlernen des Slowenischen hier in Kärnten. Dies bedeutet, dass sich der überwiegende Teil der Mehrheitsbevölkerung der Vorteile und der Bedeutung der Mehrsprachigkeit bewusst ist.

5 Die nichtgelösten Fragen des Minderheitenschutzes sind mit Toleranz zu lösen und in den bestehenden rechtlichen Rahmen zu lösen. Wir bedauern, dass nach so vielen Jahrzehnten die Frage der zweisprachigen Topografie noch immer nicht gelöst ist. Slowenien war immer und wird auch in Zukunft als Schutzmacht der slowenischen Minderheit in Kärnten und ihrer aus dem Artikel 7 des österr. Staatsvertrages hervorgehenden Rechte fungieren. Wir werden jene Lösungen, die für die slow. Minderheit akzeptabel sein werden, die mit dem österr. Staatsvertrag und den Erkenntnissen des österr. Verfassungsgerichtshofes in Einklang stehen werden und die ein Beitrag sein werden zum Zusammenleben zwischen der Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung unterstützen. Wir glauben und erwarten das Österreich, dem die Bedeutung des Schutzes der Rechte nationaler Gemeinschaften bewusst ist, denn es hat ja selbst eine Minderheit in Südtirol, im Dialog mit der Minderheit weiterhin die entsprechenden Lösungen zur Gewährleistung aller Rechte der slow. Minderheit in Österreich suchen wird. Auch in Zukunft werden wir in den Beziehungen zu Österreich mit der Stärkung jener Elemente fortfahren die auf die Lage der Minderheit einen positiven Einfluss ausüben. Weiterhin werden wir Führsprecher für eine Vertiefung der über die Grenze gehenden Zusammenarbeit, die ein Faktor der harmonischen und gleichgewichtigen Entwicklung des Grenzraumes ist, sein. Ein Beitrag dazu war bereits die Abschaffung der Zollformalitäten für den Waren- und Dienstleistungsverkehr. Wir sind überzeugt, dass sich die Chancen für eine Zusammenarbeit mit den österreichischen Bundesländern, insbesondere Kärnten und Steiermark, durch die Übernahme der europäischen Währung und durch den Eintritt Sloweniens in den Schengenraum noch erhöhen werden. Hierbei werden die Angehörigen der Minderheiten, die über den Vorteil der Kenntnis zweier Sprachen, der kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zweier Staaten verfügen, eine bedeutende Rolle spielen. Die Durchsetzung europäischer Standards zum Schutz nationaler Gemeinschaften soll eines der vorrangigen Ziele aller Europäischen Staaten bleiben. Auch die ständige Behandlung der Lage und des Schutzes von Minderheiten und die ethnische Vielfalt als Reichtum der modernen Gesellschaft stellt einen Beitrag dazu da, dass der Fortschritt den man in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits erreicht hat eine Ausweitung erfahren wird. Wir sind überzeugt, dass hierbei auch das Katholische Bildungshaus Sodalitas diesem gilt großer Dank für die Organisation des Symposiums seiner Rolle auch in Zukunft voll gerecht werden wird.

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