Ab Steuerkontrollen bei Rentnern
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- Daniel Grosse
- vor 7 Jahren
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1 Ab Steuerkontrollen bei Rentnern Ab 1. Oktober 2009 werden die Finanzämter mit umfassenden Kontrollen rückwirkend bis zum bei den Steuerpflichtigen Rentnern bzw. Pensionären beginnen. Es werden ca. 5 Mill. Pensionäre mit Nachzahlungen erwartet. Auch wenn vielleicht einige Rentner glauben mögen, bei mir ist nichts zu holen, oder es handelt sich ja nur um Peanuts, so werden diese höchstwahrscheinlich eine böse Überraschung erleben, da nach Aussagen des BFM es keine Bagatellegrenze geben wird. Auch wenn Rentner nicht ein Generalverdacht der Steuerhinterziehung unterliegen, so muss man damit rechnen das dieser verschuldete Staat alles daran setzen wird, um aus allen Taschen Geld zu zaubern. Auch bereits eingereichte Steuererklärungen sollen noch auf Steuerhinterziehungen durchforstet werden, die Kriterien dafür will die Finanzverwaltung aber geheim halten, damit sich niemand darauf einstellen kann. Dennoch soll kein Grund zur Panikmache bestehen, laut Mecklenburg-Vorpommern.nitions {font-family:"arial Unicode MS"; panose-1: ; mso-font-charset:128; mso-generic-font-family:swiss; mso-font-pitch:variable; mso-font-signature: {font-family:"\@arial Unicode MS"; panose-1: ; mso-font-charset:128; mso-generic-font-family:swiss; mso-font-pitch:variable; mso-font-signature: ;} /* Style Definitions */ p.msonormal, li.msonormal, div.msonormal {mso-style-parent:""; margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"times New Roman"; mso-fareast-font-family:"times New Roman";} a:link, span.msohyperlink {color:blue; text-decoration:underline;
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3 Steuer-Freigrenzen und Berechnung Pauschal könnte man festhalten, dass bis zu einer monatlichen Rente von rund Euro (bzw. jährlich rund Euro) keine Steuer anfällt, bei Verheirateten ca Euro jährlich. Rentner die seit 2006 in Rente gegangen sind, gelten veränderte Richtwerte aufgrund steigender Besteuerungsanteile der Rente. So kann beispielsweise ein alleinstehender Rentner, der in diesem Jahr in Rente geht, noch ein Einkommen in Höhe von rund Euro (bzw Euro jährlich) beziehen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Auch hier verdoppelt sich dieser Betrag bei Verheirateten. Alle Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen höher ausfällt (also inkl. aller Einkünfte, siehe oben) und die noch keine Steuererklärung eingereicht haben, müssen allerdings mit Nachfragen des Finanzamtes rechnen.
4 Brutto-Rente: Euro davon steuerpflichtig 58%: 22 EStG Euro abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag: 9a Abs.3 EStG -102 Euro Kanzlei Heidekamp
5 abzüglich Sonderausgaben für gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung (durchschnittl. Beitragssatz 2009): Euro -36 Euro Zu versteuerndes Einkommen: Kanzlei Heidekamp
6 7.808 Euro Da der Grundfreibetrag Euro ( 32a EStG )beträgt, ist die Steuerbelastung gleich Null. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge. Link: zur_panikmache/rentenbesteuerung_kein_grund_zur_panikmache/index.jsp
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