Grußwort. St. Anna Kirmes 2009 in Morbach

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1 Jg. 36 KW 30/2009 Grußwort Freitag, 24. Juli 2009 St. Anna Kirmes 2009 in Morbach Unser Ortsbezirk Morbach feiert von Freitag, dem , bis Dienstag, dem , seine Kirmes zu Ehren der heiligen Mutter Anna. Rund um die Pfarrkirche St. Anna mitten im Ortskern wird unsere Kirmes an fünf Tagen wieder ihr besonderes Flair und ihren einzigartigen Charme verbreiten. Fahrgeschäfte, viele Stände, wie Schießund Losbuden, Entenangeln, Spielwaren, Süßigkeiten, Essens- und Getränkestände lassen keine Wünsche offen. Ergänzt wird dieses hervorragende Angebot durch unsere erstklassige einheimische Gastronomie. Zum Fassanstich am Freitag, dem , um Uhr, am Stand des Musikvereins Morbach in der Bernkasteler Straße, laden wir Sie alle ganz herzlich ein. Auf vier Musikbühnen werden 16 Bands und Musikvereine mit einem abwechslungsreichen Programm dafür sorgen, das jeder Kirmesbesucher seine Musik wieder findet. Abgerundet werden die musikalischen Live Events von DJ s und Plattenmusik an den Ständen und Fahrgeschäften. Danken möchten wir allen, die im Vorfeld dieses Volksfestes bei den umfangreichen Arbeiten mitgewirkt haben, dies gilt vor allem für die Verwaltung, den Bauhof und den Kirmes- und Marktausschuss, sowie den vielen Sponsoren, die unsere Kirmes seit Jahren finanziell großzügig unterstützen. Ein Buszubringerdienst, der alle 18 Ortsbezirke unserer Gemeinde anfährt, sorgt dafür, dass Sie alle ausgelassen und ungetrübt auf einem der beliebtesten und schönsten Volksfeste in unserer Region feiern können. Wir heißen alle Gäste aus nah und fern auch im Namen unseres Ortsbeirates ganz herzlich willkommen auf unserer St. Anna Kirmes. Erleben Sie ein paar unvergessliche Stunden und Tage in einem herrlichen Kirmesambiente hier bei uns in Morbach, der Sonnenstube des Hunsrücks. Gregor Eibes, Bürgermeister Georg Schuh, Ortsvorsteher

2 Morbach -2- Ausgabe 30/2009 Sankt Anna Kirmes in Morbach 2009 Freitag, Uhr Kirmeseröffnung MV Morbach, Bühne MV Morbach Uhr DJ Mike, Handballerstand Uhr MV Morscheid, Bühne MV Morbach Uhr Dfunkt, Hits der 80er, Liveband aus England, Bühne Birkenfelder Straße Uhr Rock Shox, Coverrock, Aktionsbühne Busbahnhof Uhr Brake even, Coverrock, Bühne Feuerwehr Samstag, Uhr DJ Mike, Handballerstand Uhr Dfunkt, Hits aus Rock und Pop, Liveband aus England, Bühne Birkenfelder Straße Uhr MV Bischofsdhron, Bühne MV Morbach Uhr Just in time, Coverrock, Bühne Feuerwehr Uhr Proof, Coverrock, Aktionsbühne Busbahnhof Sonntag, Uhr Die drei zu zweit, Neues Morbacher Unplugged Projekt, Aktionsbühne Busbahnhof Uhr MV Heinzerath-Merscheid, Bühne MV Morbach Uhr Break even, Coverrock, Aktionsbühne Busbahnhof Uhr Gastverein, Bühne MV Morbach Uhr More than Swing, BigBand, Bühne Birkenfelder Straße Montag, Uhr MV Morbach, Bühne MV Morbach Uhr DJ Mike, Handballerstand Uhr MV Lötzbeuren, Bühne MV Morbach Uhr Jonny Rieger Band, Blues, Bühne Birkenfelder Straße Uhr Rockzone, Coverrock, Aktionsbühne Dienstag, Kindertag, ermäßigte Preise an Ständen und Fahrgeschäften.

3 Morbach - 3- Ausgabe 30/2009 Dienststellen + Notrufe+ Bereitschaftsdienste Gemeindeverwaltung Morbach Bahnhofstr. 19 und 23, Morbach /71-0 Telefax: 06533/71166 Sprechzeiten: montags Uhr bis Uhr...und Uhr bis Uhr dienstags Uhr bis Uhr mittwochs Uhr bis Uhr donnerstags Uhr bis Uhr freitags Uhr bis Uhr Sozialamt: montags - freitags Uhr bis Uhr (nachmittags nach Terminvereinbarung) Tourist-Information Morbach montags - freitags Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr samstags Uhr bis Uhr Gemeindewerke Morbach Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung Rufnummer für Störmeldungen in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung innerhalb der Dienststunden /71405 außerhalb der Dienststunden / Wichtige Notruf-Nummern Notruf (Polizei) Notruf (Feuerwehr) Notruf (Rettungsdienst) Polizeiinspektion Morbach / Cusanus-Krankenhaus in Bernkastel-Kues /580 St. Elisabeth-Krankenhaus in Wittlich /150 Giftauskunft Mainz / Feuer und technische Hilfe Wehrleiter Marco Knöppel /1360 Stützpunktwehr Morbach Wehrführer Oliver Marx / Forstdienststellen Forstamt Dhronecken /95470 Forstrevier Hinzerath (Staat) /3315 Forstrevier Hochscheid (Staat) / Forstrevier Hoxel (Staat) / Forstrevier Hundheim (Gemeinde) /1539 Forstrevier Morbach (Gemeinde) /3430 Stromversorgung Service-Rufnummer der RWE Energie AG / Abfallentsorgung Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich: Abfall- und Wertstoffberatung: Herr Lex / Eigenkompostierung, Müllgemeinschaften, An- u. Abmeldung von Mülltonnen, Müllgebühren: Frau Hoffmann...Tel / Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen und Entsorgung von Kühlgeräten: Deponie Sehlem /335 Öffnungszeiten: montags bis freitags bis Uhr samstags bis Uhr Entsorgung von Erdaushub und Straßenaufbruch: Erdaushublager Morbach /4385 Gelbe Säcke gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder dem Abholdienst. Busverkehr ORN Kundencenter Idar-Oberstein / RMV Trier / Gleichstellungsstelle der Gemeinde Morbach, Frau Beate Ninnemann, Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr Morbach / Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Frau Gabriele Kretz, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, Wittlich / Sprechzeiten: dienstags bis Uhr donnerstags bis Uhr Schiedsmann Anton Boschet, Am Bildchen 6, Morbach Sprechzeiten mittwochs von Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: 06533/2109 oder 0151/ Caritas Werkstätten für psychisch Behinderte, Trier Telefon: / Fax: / Zweigstelle Hermeskeil Telefon: / Fax: / Beratungs- und Koordinierungsstelle Trägerverbund Dorny-Schichtel...Tel / AHZ Bernkastel / oder 06531/6061 Caritasverband Allgem. Sozialberatung / Sucht-, Schuldner-, Schwangerenber / Diakonie, Schwangerenberatung und Familienberatung...Tel /721 Evangl. Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstelle...Tel /6030 Kreuzbund e.v., Selbsthilfegruppe für Suchtkranke....Tel /8268 Weisser Ring, Außenstelle Bernkastel - Wittlich...Tel.06502/ Tagespflege am Alten- und Pflegeheim St. Anna Morbach, Bahnhofstr. 55, Morbach Tagespflege- Eine Entlastung für pflegende Angehörige Unsere Tagespflege liegt mitten im Herzen von Morbach - direkt am Altenheim und nahe dem Zentrum. Montags bis freitags, zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr pflegen und betreuen wir mobile pflegebedürftige ältere Menschen. Mit einem Aktivierungsprogramm und Geselligkeit fördern wir die körperlichen und geistigen Fähigkeiten unserer Gäste und führen auch ärztlich verordneten Behandlungsmaßnahmen durch. Nähere Informationen erhalten Sie über: Tel: / Gutschein für einen kostenlosen Schnuppertag - Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und 0800/ Deutscher Kinderschutzbund e.v. Das Kinder- und Jugendtelefon Deine erste Liebe ist zerbrochen, deine beste Freundin lässt dich plötzlich links liegen, deine Eltern haben Stress miteinander, in der Schule läuft alles schief - und da ist niemand mit dem du darüber sprechen kannst. Die Nummer gegen Kummer ist für dich da, wenn du über deine Sorgen und Probleme sprechen willst. Und alles bleibt unter uns. Ihr erreicht uns kostenlos montags bis freitags von Uhr und samstags von Uhr unter der Nummer Frauenhaus Frauenhaus Trier /74444 Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt bedrohte Frauen und Mädchen /19740 Beratungszeiten: Montag bis Freitag bis Uhr Montag und Donnerstag bis Uhr AIDS-Hilfe Trier e. V., Saarstr. 55, Trier Büro / Fax / Beratung und Information für Infizierte, deren Angehörige und Menschen, die Fragen zu AIDS haben: /19411 Mo., Di., Do bis Uhr Mittwoch bis Uhr Freitag bis Uhr Beheiztes Freibad Morbach Montag, Mittwoch u. Freitag... von Uhr Dienstag u. Donnerstag... von Uhr Samstag, Sonntag u Feiertagvon Uhr Kassenschluss ist eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit. Bei schlechter Witterung bleibt das Bad geschlossen. Zur entsprechenden Information steht unser Freibadpersonal bzw. ein Anrufbeantworter unter der Tel.Nr /3888 zur Verfügung. Besuchen Sie uns auch im Internet unter:

4 Morbach - 4- Ausgabe 30/2009 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Den ärztlichen Bereitschaftsdienst am Wochenende (Samstag Uhr bis Montag Uhr) und an den Feiertagen ab 8.00 Uhr bis zum Folgetag um 8.00 Uhr erreichen Sie über die Bereitschaftszentrale in Birkenfeld unter der Rufnummer Für Patienten, die die Notdienstzentrale aus Krankheitsgründen nicht aufsuchen können, ist ein ärztlicher Fahrdienst für Hausbesuche eingerichtet. Die Notwendigkeit eines Hausbesuches wird von der Bereitschaftsdienstzentrale festgelegt. Bei lebensbedrohlichen Zuständen informieren Sie bitte den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst erfahren Sie unter folgender Notdienstnummer (14 ct/min.) Kulturveranstaltungen Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Bereitschaftsdienst der Apotheken Die jeweils von Ihrem Ort nächstliegenden dienstbereiten Apotheken erfahren Sie mit Adresse und Telefonnummer unter folgenden Notdienstnummern (0,14 /Minute aus dem Festnetz, aus dem Mobilfunknetz anbieterabhängig) Der Dienstwechsel der Apotheken erfolgt täglich um Uhr. Zusätzlich werden die dienstbereiten Apotheken auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ( angezeigt.

5 Morbach - 5- Ausgabe 30/2009 i Bekanntgaben und Informationen Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Nach dem vom Wahlausschuss festgestellten Ergebnis der Kommunalwahl am wurden die gewählten Ratsmitglieder nach den Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes öffentlich bekannt gemacht und die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl benachrichtigt. Alle Gewählten haben zunächst die Wahl angenommen. Das gewählte Ratsmitglied Felix Assmann hat mit Schreiben vom sein Mandat niedergelegt. Als Ersatzperson wurde Michael Seus berufen. Vom gewählten Gemeinderat entfallen 12 Ratsmitglieder auf die CDU, 6 Ratsmitglieder auf die Freie Wählergruppe Morbach e.v. (FWM), 5 Ratsmitglieder auf die SPD, 2 Ratsmitglieder auf Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ratsmitglieder auf die FDP und 1 Ratsmitglied auf die LINKE. Mit Ablauf der Wahlzeit des 2004 gewählten Rates am sind 10 Mitglieder ausgeschieden. Wiedergewählt wurden 18 Ratsmitglieder, von der CDU 8 Ratsmitglieder, SPD 2 Ratsmitglieder FWM 6, FDP 1 und Bündnis90/Die Grünen 1. Das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied ist Herr Rainer Kurz (64 Jahre), der dem Gemeinderat seit dem angehört. Das an Lebensjahren jüngste Gemeinderatsmitglied ist Herr Manuel Blatt (24 Jahre), der seit dem in den Gemeinderat gewählt ist. Während dem bisherigen Gemeinderat fünf Frauen als Ratsmitglieder angehörten, sind jetzt vier Frauen Gemeinderatsmitglied. Namens der gesamten Bürgerschaft dankt Bürgermeister Gregor Eibes allen Damen und Herren Gemeinderatsmitgliedern für die Annahme der Wahl und damit für die Übernahme des Ehrenamtes für die Gemeinde. Nach einer kurzen Darstellung über die Organe der Gemeinde, ihre Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder verpflichtet Bürgermeister Eibes die neugewählten Ratsmitglieder im Namen der Gemeinde Morbach und weist sie darauf hin, dass sie ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl und durch Recht und Gesetz bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben und an Weisungen und Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden sind. Auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Schweigeund Treuepflicht sowie die Ausschließungsgründe bei Sonderinteresse wird besonders hingewiesen. Zu Punkt 2: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach Sachverhalt: Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode ist bisher praktiziert worden, die Hauptsatzung der Gemeinde neu zu fassen. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen ist eine Überarbeitung der Hauptsatzung ohnehin erforderlich. Außerdem sollten einige Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. In dem vorliegenden Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung sind die Änderungsvorschläge in Fettdruck, soweit Regelungen entfallen sollen durchgestrichen dargestellt. Beschluss: Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung wird beschlossen. Beschlussergebnis (zu 8 und 12): Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Beschlussergebnis (zu 1-7, 9-11 und 13-16): Ja-Stimmen: 28 Zu Punkt 3: Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten wird folgende Stimmzählkommission gebildet: 1. Günther Schuh 2. Willi Feilen 3. Ingrid Hahn Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Nach Bekanntgabe der bei der Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten zu beachtenden Bestimmungen wird als Kandidat für die Wahl zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten vorgeschlagen: Hans Jung : Zahl der abgegebenen Stimmzettel 28 Zahl der Stimmenthaltungen 1 gültige Stimmzettel 27 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 2 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Hans Jung zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden sei. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Hans Jung von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Wahl und Ernennung des 1. ehrenamtlichen Beigeordneten wurden besondere Niederschriften gefertigt. Die Vereidigung und Amtseinführung entfallen wegen Wiederwahl. Für die Wahl zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten wird als Kandidat vorgeschlagen: Achim Zender : Zahl der abgegebenen Stimmzettel 28 Zahl der Stimmenthaltungen 1 gültige Stimmzettel 27 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 5 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Achim Zender zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden sei. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Achim Zender von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten wurden besondere Niederschriften gefertigt. Für die Wahl zum 3. ehrenamtlichen Beigeordneten wird als Kandidat vorgeschlagen: Brigitte Heintel : Zahl der abgegebenen Stimmzettel 28 Zahl der Stimmenthaltungen 0 gültige Stimmzettel 28 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 3 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Brigitte Heintel zur 3. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden sei. Im Anschluss an die Wahl wird die zur 3. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Brigitte Heintel von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur Ehrenbeamtin der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der 3. ehrenamtlichen Beigeordneten wurden besondere Niederschriften gefertigt. Zu Punkt 4: Wahl der Ausschüsse der Gemeinde Morbach Sachverhalt: Gemäß 45 GemO werden die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt 41 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (Hare/Niemeyer-Verfahren) entsprechend.

6 Morbach - 6- Ausgabe 30/2009 Danach ergibt sich folgende Verteilung der Sitze entsprechend dem Stärkeverhältnis im Gemeinderat: Ausschüsse mit SPD CDU FDP FWM GRÜNE LINKE 10 itgliedern M itgliedern M Für die Besetzung des Schulträgerausschusses und den Umlegungsausschuss gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Da für diese Wahlen noch Klärungsbedarf besteht, sollten diese beiden Ausschüsse erst in der nächsten Sitzung des Gemeinderates gewählt werden. In der Vergangenheit war es im Gemeinderat Morbach üblich, dass die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Wahl der einzelnen Ausschüsse gemacht haben, der die Berechnung nach 41 Abs. 1 KWG widerspiegelte. Um die Wahl der Ausschüsse zu vereinfachen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen auch für die Neubesetzung der Ausschüsse so zu verfahren. Gemäß 5 Abs. 4 letzter Satz der Hauptsatzung in Verbindung mit 90 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) treten zum Werkausschuss in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzu. Die Beschäftigtenvertreter werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Personalrates gewählt. Der Personalrat der Gemeindeverwaltung Morbach hat für die Wahl der Beschäftigtenvertreter in den Werkausschuss folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgeschlagen (in alphabetischer Reihenfolge): Buschbaum, Johannes Gauer, Thomas Klein, Waltraud Petry, André Roth, Markus Schaaf, Heinrich Schäfer, Daniel Schell, Heinz Entsprechend der Festlegung in der Hauptsatzung über die Größe des Werkausschusses (10 Mitglieder) sind vier Beschäftigtenvertreter und vier Stellvertreter zu wählen. Beschluss: Es wird beschlossen, die Mitglieder der Ausschüsse durch offene Abstimmung zu wählen. Ja-Stimmen: 28 Auf gemeinsamen Wahlvorschlag der Gemeinderatsfraktionen der CDU, SPD, Freie Wählergruppe Morbach e.v. (FWM), FDP und GRÜNE werden folgende Personen in die Ausschüsse gewählt: Haupt-und Finanzausschuss (Ratsausschuss) Lfd. Mitglied Stellvertreter/-in Vorschlag Nr. Anschrift Anschrift pol. Gruppe 1. Dr. Jakobs Jürgen, Morbach Müllers Erika, Morbach CDU 2. Baumgart Edith, Rapperath Lieser Jürgen, Morbach CDU 3. Thömmes Dietmar, Gonzerath Mettler Alex, Gonzerath CDU 4. Schuh Günter, Morbach Marx Georg, Haag CDU 5. Zender Achim, Hoxel Arend Petra, Morscheid-Riedenburg FWM 6. Kurz Rainer, Morbach Bader Hugo, Morbach FWM 7. Decker Hermann-Josef, Bischofsdhron Hahn Ingrid, Bischofsdhron SPD 8. Heintel Marcus, Heinzerath Wagner Theo, Hoxel SPD 9. Andretta Uwe, Merscheid Wilbert Ulrich, Hundheim GRÜNE 10. Klein Frank, Gonzerath Müllers Kurt, Morbach FDP Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Rechnungsprüfungsausschuss (Ratsausschuss) Lfd. Mitglied Stellvertreter/-in Vorschlag Nr. Anschrift Anschrift pol. Gruppe 1. Thömmes Dietmar, Gonzerath Lieser Jürgen, Morbach CDU 2. Schuh Günter, Morbach Baumgart Edith, Rapperath CDU 3. Müllers Erika, Morbach Blatt Manuel, Hoxel CDU 4. Nellinger Michael, Hoxel Bader Hugo, Morbach FWM 5. Arend Petra, Morscheid-Riedenburg Kurz Rainer, Morbach FWM 6. Decker Hermann-Josef, Bischofsdhron Hahn Ingrid, Bischofsdhron SPD 7. Andretta Uwe, Merscheid Wilbert Ulrich, Hundheim GRÜNE 8. Müllers Kurt, Morbach Klein Frank, Gonzerath FDP

7 Morbach - 7- Ausgabe 30/2009 Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Bau- und Liegenschaftsausschuss (Gemischter Ausschuss) Lfd. Mitglied Stellvertreter/-in Vorschlag Nr. Anschrift Anschrift pol. Gruppe Ratsmitglieder 1. Schuh Georg, Morbach Blatt Manuel, Hoxel CDU 2. Wagner Theo, Hoxel Heintel Marcus, Heinzerath SPD Nichtratsmitglieder 3. Anton Ulrich, Bischofsdhron Grewer Thomas, Morbach CDU 4. Herlach Ingolf, Gonzerath Rösler Andreas, Gonzerath CDU 5. Stein Hans-Georg, Weiperath Tuschik Andreas, Morbach CDU 6. Schommer Theo, Hundheim Schabbach Egon, Rapperath FWM 7. Alt Roland, Gonzerath Eiden-Schuh, Annette, Morbach FWM 8. Ehses Roland, Gutenthal Petry Arnold, Morbach SPD 9. Winkel Mario, Hundheim Schuldt-Weber Peter, Rapperath GRÜNE 10. Stürmer Thomas, Gonzerath Flesch Guido, Wederath FDP Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Forst- und Landwirtschaftsausschuss (Gemischter Ausschuss) Lfd. Mitglied Stellvertreter/-in Vorschlag Nr. Anschrift Anschrift pol. Gruppe Ratsmitglieder 1. Thömmes Dietmar, Gonzerath Seus Michael, Bischofsdhron CDU 2. Baumgart Edith, Rapperath Mettler Alex, Gonzerath CDU 3. Feilen Willi, Weiperath Niemetz Ralf, Bischofsdhron FWM 4. Arend Petra, Morscheid-Riedenburg Sommer Georg, Hinzerath FWM 5. Moseler Hermann, Hinzerath Decker Hermann-Josef, Bischofsdhron SPD Nichtratsmitglieder 6. Schemer Norbert, Haag Gutweiler Joachim, Hundheim CDU 7. Benz Klaus, Merscheid Gemmel Lorenz, Gutenthal CDU 8. Lünemann Winfried, Elzerath Jörg Michael, Bischofsdhron SPD 9. Dröschel Hans-Jörg, Hinzerath Born Rüdiger, Odert GRÜNE 10. Flesch Guido, Wederath Schneider Bernd, Gonzerath FDP Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO.

8 Morbach - 8- Ausgabe 30/2009 Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss (Gemischter Ausschuss) Lfd. Mitglied Stellvertreter/-in Vorschlag Nr. Anschrift Anschrift pol. Gruppe Ratsmitglieder 1. Blatt Manuel, Hoxel Müllers Erika, Morbach CDU 2. Marx Georg, Haag Lieser Jürgen, Morbach CDU 3. Melzer-Priestersbach Petra, Morbach Bader Hugo, Morbach FWM 4. Hahn Ingrid, Bischofsdhron Wagner Theo, Hoxel SPD Nichtratsmitglieder 5. Hemm Rebecca, Bischofsdhron Rösler Andreas, Gonzerath CDU 6. Petry Peter, Haag Zimmer Joachim, Morbach CDU 7. Schommer Petra, Hundheim Spies Franz-Josef, Rapperath FWM 8. Arend Anton, Gutenthal Schubert Karin, Morbach SPD 9. Herz Wolfgang, Hundheim Klassen Angelika, Bischofsdhron GRÜNE 10. Rosner Harald, Morbach Thees Marco, Morbach FDP Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Fremdenverkehrsausschuss (Gemischter Ausschuss) Lfd. Mitglied Stellvertreter/-in Vorschlag Nr. Anschrift Anschrift pol. Gruppe Ratsmitglieder 1. Mettler Alex, Gonzerath Thömmes Dietmar, Gonzerath CDU 2. Müllers Erika, Morbach Seus Michael, Bischofsdhron CDU 3. Wagner Theo, Hoxel Hahn Ingrid, Bischofsdhron SPD 4. Müllers Kurt, Morbach Rosner Harald, Morbach FDP Nichtratsmitglieder 5. Rahn Hans-Joachim, Morbach Blatt Manuel, Hoxel CDU 6. Schimper Hans Peter, Gonzerath Thinnes Helmut, Gonzerath CDU 7. Wagner Christine, Heinzerath Weyand Ludwig, Morbach FWM 8. Armbruster Manfred, Morbach Pink Andreas, Elzerath FWM 9. Anton Bärbel, Bischofsdhron Decker-Schütz Jutta, Bischofsdhron GRÜNE 10. Müllers Kurt, Morbach Rosner Harald, Morbach FDP Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Werkausschuss (Gemischter Ausschuss) Lfd. Mitglied Stellvertreter/-in Vorschlag Nr. Anschrift Anschrift pol. Gruppe Ratsmitglieder 1. Blatt Manuel, Hoxel Marx Georg, Haag CDU 2. Schuh Günter, Morbach Seus Michael, Bischofsdhron CDU 3. Nellinger Michael, Hoxel Feilen Willi, Weiperath FWM 4. Moseler Hermann, Hinzerath Decker Hermann-Josef, Bischofsdhron SPD 5. Wilbert Ulrich, Hundheim Anton Bärbel, Bischofsdhron GRÜNE

9 Morbach - 9- Ausgabe 30/2009 Nichtratsmitglieder 6. Andreas Rösler, Gonzerath Schmitt Karl-Heinz, Morbach CDU 7. Scheid Andreas, Morbach Schmitt Hans-Joachim, Gonzerath CDU 8. Linn Ralf, Gonzerath Köhler Christian, Bischofsdhron FWM 9. Koltes-Boltem Carmen, Gonzerath Ehses Roland, Gutenthal SPD 10. Schneider Bernd, Gonzerath Thul Manfred, Morscheid-Riedenburg FDP Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Auf gemeinsamen Wahlvorschlag der Gemeinderatsfraktionen der CDU, SPD, Freie Wählergruppe Morbach e.v. (FWM), FDP und GRÜNE werden folgende Beschäftigtenvertreter in den Werkausschuss gewählt: Beschäftigtenvertreter Werkausschuss: 1. Buschbaum Johannes Schaaf Heinrich 2. Gauer Thomas Schäfer Daniel 3. Roth Markus Petry André 4. Klein Waltraud Schell Heinz Ja-Stimmen: 28 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Zu Punkt 5: Wahl der Vertreter der Gemeinde Morbach in die Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark Saar-Hunsrück Sachverhalt: Die Gemeinde Morbach ist Mitglied im Verein Naturpark Saar- Hunsrück. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Nach 5 Abs. 1 der Satzung besteht die Mitgliederversammlung aus dem Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Gebietskörperschaften sowie aus jeweils zwei von den Kreistagen und jeweils einem von den Vertretungskörperschaften der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden zu wählenden Vertretern. Somit sind vom Gemeinderat ein Vertreter und ein Stellvertreter für die Mitgliederversammlung zu wählen. Beschluss: Es wird folgender Vertreter für die Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark-Saar-Hunsrück gewählt: Bürgermeister Gregor Eibes und ein Stellvertreter: 1. Beigeordneter Hans Jung Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 6: Benennung von Personen zur Wahl der Kandidaten für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier durch den Kreistag Bernkastel-Wittlich Sachverhalt: Nach der Kommunalwahl sind auch die Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft neu zu konstituieren. Nach 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes sowie der 5 und 6 der Satzung der Planungsgemeinschaft Region Trier wählt der Kreistag mindestens die Hälfte der in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft zu entsendenden Vertreter/innen und Stellvertreter/innen aus Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich sind 10 Vertreter/innen und 10 Stellvertreter/innen zu wählen, so dass aus den Reihen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden mindestens 5 Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen in Frage kommen. Nach der bisherigen Regelung hat der Kreistag Bernkastel-Wittlich jeweils 5 Vertreter auf Vorschlag der Fraktionen und der Gebietskörperschaften gewählt. Am hat der Gemeinderat Morbach dem Kreistag für die Wahl der Vertreter in die Regionalvertretung Bürgermeister Gregor Eibes und als Stellvertreter Felix Assmann vorgeschlagen. Der Kreistag hatte als ordentliches Mitglied Bürgermeister Gregor Eibes und Gereon Haumann, Horath, als Stellvertreter gewählt. Beschluss: Nach 40 Abs. 5 GemO wird offene Abstimmung beschlossen. Ja-Stimmen: 27 Zur Wahl der Vertreter in die Regionalvertretung durch den Kreistag wird für die verbandsfreie Gemeinde Morbach folgender Vorschlag unterbreitet: Bürgermeister Gregor Eibes Stellvertreter: 2. Beigeordneter Achim Zender Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 7: Wahl der Vertreter/-innen der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Wintersport-, Naturund Umweltbildungsstätte Erbeskopf Sachverhalt: Nach 6 Abs. 1 der Verbandsordnung zur Errichtung des Zweckverbandes Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf entfallen auf die Gemeinde Morbach vier Vertreter/-innen einschließlich dem Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes. Entsprechend der Sitzverteilung der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen liegt das Vorschlagsrecht für die drei zu wählenden Vertreter/-innen bei der SPD (1), CDU (1) und der FWM (1). Beschluss: Die Wahl der Vertreter/-innen in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf erfolgt in offener Abstimmung: Ja-Stimmen: 27

10 Morbach Ausgabe 30/2009 In die Zweckverbandsversammlung werden gewählt: 1. Günter Schuh (CDU) 2. Ralf Niemetz (FWM) 3. Lieselore Steck (SPD) Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 8: Wahl der Vertreter/-innen der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- Sachverhalt: Nach der vereinbarten Zweckverbandsordnung entsendet die Gemeinde Morbach in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - fünf Vertreter, einschließlich des Bürgermeisters. Somit sind vom Gemeinderat vier Vertreter/-innen zu wählen. Nach den Stärkeverhältnissen der politischen Gruppierungen im Gemeinderat obliegt das Vorschlagsrecht bei der SPD für 1 Vertreter/-in bei der CDU für 2 Vertreter/-innen bei der FWM für 1 Vertreter/-in. Beschluss: Die Wahl der Vertreter erfolgt in offener Abstimmung. Ja-Stimmen: 27 Es werden folgende Vertreter der Gemeinde Morbach in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - gewählt: 1. Erika Müllers, Morbach (CDU) 2. Lorenz Gemmel, Gutenthal (CDU) 3. Ewald Gorges, Bischofsdhron (FWM) 4. Roland Ehses, Gutenthal (SPD) Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 9: Vorschlag zur Wahl des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- Sachverhalt: Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - wird von der Zweckverbandsversammlung gewählt. Nach Bildung des Zweckverbandes wurde zunächst Bürgermeister Erwin Lieser, Gemeinde Morbach, zum Verbandsvorsteher gewählt. Am hat der Gemeinderat Morbach die Vertreter der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes beauftragt, für die Neuwahl des Verbandsvorstehers den neuen Bürgermeister der Gemeinde Morbach Gregor Eibes vorzuschlagen. Diesem Vorschlag ist die Verbandsversammlung am gefolgt. Auch nach der Neuwahl des Gemeinderates 1999 und 2004 wurde von der neuen Verbandsversammlung entsprechend dem Vorschlag des Gemeinderates Morbach Bürgermeister Gregor Eibes als Verbandsvorsteher wiedergewählt. Aufgrund der Lage des Gewerbeparks im Gebiet der Gemeinde Morbach ist es nach verwaltungsseitiger Auffassung sinnvoll und zweckmäßig, wenn auch künftig der Bürgermeister der Gemeinde Morbach die Funktion des Verbandsvorstehers wahrnimmt. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - werden beauftragt, für die Neuwahl des Verbandsvorstehers Bürgermeister Gregor Eibes vorzuschlagen. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 10: Wahl der Vertreter/-innen der Gemeinde Morbach in der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes IGS Morbach Sachverhalt: Nach der vereinbarten Zweckverbandsordnung entsendet die Gemeinde Morbach in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes IGS Morbach vier Vertreter, einschließlich des Bürgermeisters. Somit sind vom Gemeinderat vier Vertreter/-innen zu wählen. Nach den Stärkeverhältnissen der politischen Gruppierungen im Gemeinderat obliegt das Vorschlagsrecht bei der SPD für 1 Vertreter/-in bei der CDU für 1 Vertreter/-in bei der FWM für 1 Vertreter/-in. Beschluss: Die Wahl der Vertreter erfolgt in offener Abstimmung. Ja-Stimmen: 27 Es werden folgende Vertreter der Gemeinde Morbach in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes IGS Morbach gewählt: 1. Karin Mettler, Morbach (CDU) 2. Petra Arend, Morscheid-Riedenburg (FWM) 3. Julia Begass, Bischofsdhron (SPD) Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 11: Vorschlag zur Wahl des Verbandsvorstehers des Schulzweckverbandes IGS Morbach Sachverhalt: Der Verbandsvorsteher des Schulzweckverbandes IGS Morbach wird von der Zweckverbandsversammlung gewählt. Da laut Schulverbandsordnung die Verwaltung des Schulverbandes bei der Gemeindeverwaltung Morbach liegt, ist es nach verwaltungsseitiger Auffassung sinnvoll und zweckmäßig, wenn der Bürgermeister der Gemeinde Morbach die Funktion des Verbandsvorstehers wahrnimmt. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Morbach in der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes IGS Morbach werden beauftragt, für die Wahl des Verbandsvorstehers Bürgermeister Gregor Eibes vorzuschlagen. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 12: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hunsrück-Touristik GmbH Sachverhalt: In der Gesellschafterversammlung der Hunsrück-Touristik GmbH wurde am die Änderung des Gesellschaftsvertrages in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen. 1. Der Notar Dr. Sascha Suda, Kastellaun, hat mit Schreiben vom die notarielle Beurkundung der Sitzverlegung der Gesellschaft von Hilscheid nach Lautzenhausen übersandt. Demgemäß wird 1 Absatz 2 des Gesellschaftervertrages geändert und wie folgt neu gefasst: Sie hat ihren Sitz in Lautzenhausen. Landrat Bertram Fleck, Vorsitzender der Hunsrück-Touristik GmbH, hat mit Schreiben vom den geänderten Gesellschaftsvertrag übersandt, der weitere, in der o. g. Gesellschaftsversammlung beschlossene Änderungen beinhaltet. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den in der Vorlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Hunsrück-Touristik GmbH zu. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 13: Gründung der Eigengesellschaft Morbacher Energie, Anstalt des öffentlichen Rechts Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am die Gründung der Morbacher Energie GmbH auf der Grundlage eines vorliegenden Entwurfes des Gesellschaftsvertrages beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch der grundsätzlichen Übernahme von Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigenanteils aus den Baumaßnahmen aufgenommen werden müssen, zugestimmt. Im Zusammenhang mit der Gewährung von Bürgschaften ist die Deminimis-Regelung zu beachten. Danach sind in der Europäischen Union zwischenzeitlich alle wettbewerbsverfälschenden staatlichen Begünstigungen resp. Subventionen, wozu neben Zuschüssen und Zinsvergünstigungen auch Bürgschaften zählen, als Beihilfen an bestimmte Unternehmen verboten, soweit sie geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der Europäischen Union zu beeinträchtigen. Grundlage ist dabei Artikel 87 Abs. 1

11 Morbach Ausgabe 30/2009 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG- Vertrag). Ausnahmen hierzu formulieren die Absätze 2 und 3 von Artikel 87, nach denen die Europäische Kommission Subventionen ausnahmsweise genehmigen kann. Dabei hat sich innerhalb der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission eine Regelung herausgebildet, nach der als sog. Deminimis-Regelung Subventionen, welche dem Wert nach unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, erlaubt sind. Die Europäische Kommission geht insofern davon aus, dass diese kleineren Subventionen keine spürbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten haben, so dass sie damit nicht den Anmeldungspflichten unterliegen. Im Bereich der Bürgschaften gelten mit Wirkung vom auf der Grundlage der neuen Deminimis-Verordnung reduzierte Beiträge, so dass als transparente Deminimis-Beihilfen Bürgschaften nur noch dann angesehen werden, wenn der verbürgte Teil des Darlehens insgesamt 1,5 Mio. je Unternehmen nicht übersteigt und gleichzeitig der Verbürgungsanteil des zugrunde liegenden Darlehens 80 % nicht übersteigt. Bei dem vorgesehenen Investitionsvolumen wird der zu verbürgende Darlehensbetrag diese Grenze überschreiten. Eine Finanzierung der Investitionen in der Gesellschaftsform einer GmbH ist damit nicht möglich. 1. Allgemeines zur Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Seit der Reform des Gemeindewirtschaftsrechtes im Jahre 1998 ermöglicht die Gemeindeordnung neben den bisher zulässigen öffentlich-rechtlichen Organisationsformen Regiebetrieb und Eigenbetrieb als neue Rechtsform des öffentlichen Rechts die rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Die gesetzgeberische Intention war dabei, durch die Rechtsform der AöR als juristische Person des öffentlichen Rechts mit eigener Vorstandsverfassung den Kommunen größeren Spielraum einzuräumen, als dies nach Maßgabe der bisher bekannten Organisationsformen Regiebetrieb und Eigenbetrieb der Fall war. Gleichzeitig sollten durch die Einführung dieser Rechtsform den Kommunen bessere Steuerungsmöglichkeiten eingeräumt werden, als dies etwa bei privatrechtlichen Organisationen wie der GmbH oder der Aktiengesellschaft der Fall ist. 2. Organisatorische Unterschiede im Verhältnis zu den bisher bekannten öffentlich-rechtlichen Organisationsformen Die Grundlage der AöR befindet sich in den 86a und b der Gemeindeordnung; zusätzlich ist die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) unmittelbar anzuwenden ( 86 Abs. 5 GemO). Danach können kommunale Gebietskörperschaften wirtschaftliche Unternehmen oder Einrichtungen i.s.d. 85 Abs. 3 Satz 1 GemO als rechtsfähige AöR führen oder aber bestehende Regie- oder Eigenbetriebe in eine rechtsfähige AöR umwandeln resp. hierauf verschmelzen, soweit der öffentliche Zweck diese Rechtsform rechtfertigt ( 86a Abs. 1 GemO). Wie bereits festgestellt, ist die AöR eine Rechtsform, die die Vorteile eines Eigenbetriebes mit denen einer GmbH verbindet. Nach 86a Abs. 3 der GemO können die Kommunen insoweit einzelne oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängende Aufgaben ganz oder teilweise auf eine AöR übertragen. 3. Organe der AöR Nach 86b GemO sind Organe der AöR der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Gemeindeordnung sieht für die AöR eine Vorstandsverfassung vor. Danach wird die AöR vom Vorstand in eigener Verantwortung geleitet, soweit nicht die zu erlassende Anstaltssatzung Abweichungen vorsieht ( 86 Abs. 2 GemO). Im Unterschied zum Regie- und Eigenbetrieb vertritt der Vorstand die AöR im Rechtsverkehr umfassend. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass bei der Ausgestaltung der Anstaltssatzung und der Vorstandsbefugnisse die Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum haben. Empfehlenswert ist jedoch, die Anstaltssatzung möglichst an GmbH-Gesellschaftsverträgen auszurichten, um die Vorteile einer größeren Selbständigkeit auszunutzen. Als weiteres Organ der AöR ist der Verwaltungsrat zu nennen, dessen Aufgabe im Wesentlichen in der Überwachung der Geschäftsleitung, also des Vorstandes, besteht. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch dem Verwaltungsrat gewisse Geschäftsführungszuständigkeiten zu übertragen. Der Verwaltungsrat besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und den übrigen stimmberechtigten Mitgliedern. Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Für die Verwaltungsratsmitglieder gelten die Bestimmungen der 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie 45 GemO sinngemäß, so dass sowohl Ratsmitglieder als auch sonstige wählbare Bürger als Verwaltungsratsmitglieder bestellt werden können. 4. Beteiligung Dritter Unzulässig ist eine private Beteiligung an einer AöR. 5. Vergaberecht Zum Vergaberecht ist festzustellen, dass die AöR gleichermaßen wie der Regiebetrieb, der Eigenbetrieb als Sondervermögen und die Trägerkörperschaften selbst öffentlicher Auftraggeber i.s.v. 98 Ziffer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) sind und damit grundsätzlich vergaberechtlichen Bindungen unterliegen. Insofern erfährt die AöR unterhalb der europarechtlich relevanten Schwellenwerte eine andere Wertigkeit als die grundsätzlich insoweit vom Vergaberecht befreite kommunale GmbH. Oberhalb der EU-relevanten Schwellenwerte gilt für die AöR (wie auch für die GmbH) im Übrigen die Verpflichtung der europaweiten Ausschreibung. ( 39 EigAnVO). 6. Vorteile der AöR gegenüber anderen Organisationsformen (Zusammenfassung) Im Vergleich ist die AöR zur wirtschaftlichen Erfüllung kommunaler Aufgaben zweifelsfrei besser geeignet als ein Regiebetrieb, aber auch regelmäßig besser geeignet als ein Eigenbetrieb. So sind insbesondere die eigenverantwortlichen Entscheidungen besser strukturierbar als bei den anderen öffentlich-rechtlichen Organisationsformen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass aufgrund der Vorstandsverfassung im Rahmen einer AöR betriebliche Notwendigkeiten zwar schneller und effektiver in die Umsetzung gebracht werden können, dies jedoch so, dass die Gemeinde im Unterschied zur GmbH ihre Einflussmöglichkeit auf die Aufgabenerfüllung nicht verliert. Insofern werden durch die Anstalt des öffentlichen Rechts einerseits die Vorteile eines Eigenbetriebes, andererseits die einer Kapitalgesellschaft genutzt, was -im Nachfolgenden nochmals in einzelnen Punkten kurz zusammengestellt - die hohe Attraktivität einer Anstalt des öffentlichen Rechts unterstreicht. Es besteht eine organisatorische und vor allem rechtliche Selbstständigkeit gegenüber dem Regie- und Eigenbetrieb; die Aufgabenerledigung erfolgt ungeachtet verwaltungsspezifischer Besonderheiten allein auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen; die Gemeinden können einzelne oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängenden Aufgaben zur selbstständigen eigenverantwortlichen Erfüllung durch die AöR ganz oder teilweise übertragen ( 86a Abs. 3 Satz 1 GemO); es besteht eine steuerliche Gleichbehandlung mit dem Eigenbetrieb ( 1 Abs. 1 Nr. 6, 4 Abs. 5 KStG); eine Ausnahme ist die Grunderwerbsteuer im nicht hoheitlichen Bereich; die uneingeschränkte Gewährträgerhaftung ist identisch mit der für den Eigenbetrieb; die staatliche Aufsicht bleibt unverändert ( 86b Abs. 5 GemO); eine Beteiligung Privater entfällt; es erfolgt eine klare Kompetenzzuordnung zwischen Verwaltungsrat (im Wesentlichen Überwachungs- und in bestimmten Fällen Entscheidungsaufgaben) und Vorstand (Leitungsfunktion und Außenvertretung) in einer Vorstandsverfassung; es verbleibt bei einer effizienten Steuerungsmöglichkeit durch die Gemeinde mittels Landes- und Satzungsrechts; die Verleihung der Dienstherrenfähigkeit ist gegeben ( 86b Abs. 4 Satz 1 GemO), damit ist die Übertragung von Beamten und Beamtinnen möglich; eine aufsichtsbehördliche Genehmigung ist nicht erforderlich; die AöR ist ebenso wie die Gemeinde vergaberechtlich öffentlicher Auftraggeber Fazit: Es wird vorgeschlagen, im Zusammenhang mit der Nahwärmeversorgung von der Gründung einer GmbH Abstand zu nehmen und stattdessen eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Beschluss: Der Gründung der Eigengesellschaft Morbacher Energie, Anstalt des öffentlichen Recht, wird grundsätzlich zugestimmt. Die entsprechende Satzung zur Gründung der Morbacher Energie, Anstalt des öffentlichen Rechts, soll vorbereitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 14: Vorschlag für die Bestellung des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsmannsbezirk Morbach Sachverhalt: Die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes Anton Bernard ist nach fünfjähriger Amtszeit abgelaufen. Herr Bernard, der dieses Amt seit dieser Zeit ausübt, hat der Verwaltung gegenüber schriftlich erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht. Daraufhin wurden die Ortsvorsteher gebeten, eine geeignete Person für dieses Amt vorzuschlagen. Ortsvorsteher Heribert Knob, Hunolstein, hat mit Schreiben vom Herrn Werner Gauer, wohnhaft: Hunolstein 27, geb. am , für dieses Amt vorgeschlagen. Herr Gauer ist mit dem Vorschlag einverstanden.

12 Morbach Ausgabe 30/2009 Beschluss: Dem Amtsgericht Bernkastel-Kues wird vorgeschlagen, Herrn Werner Gauer zum stellvertretenden Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Morbach zu berufen. Ja-Stimmen: 27 Zu Punkt 15: Anfragen und Mitteilungen Anfragen; Anfrage der FWM-Gemeinderatsfraktion vom : Wie weit ist eigentlich die Planung Industrielle Biogasanlage in der MEL? Antwort: Die Biogasanlage befindet sich zurzeit im Genehmigungsverfahren. In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Gregor Eibes auf die Internetseite hin, die interessante Informationen zu Terra Preta enthält. Gemeinderatsmitglied Hans-Georg Gröber teilt mit, dass er nicht mehr der CDU-Gemeinderatsfraktion angehört. Mitteilungen: Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass - die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit Bescheid vom für die Errichtung eines Erlebnisspielplatzes im Erholungswald Ortelsbruch in Morbach eine Zuwendung in Höhe von ,00 Euro bewilligt hat. Der Zuwendung liegen zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ,85 Euro zugrunde. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Die Mittel werden in 2009 ausgezahlt. - das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel mit Bescheid vom für den Ausbau eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Gonzerath (Lage: Bei der alten Dietzenmühle) eine Zuwendung in Höhe von ,00 Euro bewilligt hat. Die Zuwendung beträgt 55 % der zuwendungsfähigen Kosten. - der Minister des Innern und für Sport, Mainz, mit Schreiben vom für die Sanierung des Bürgerhauses und Anbau Abstellraum im Ortsbezirk Heinzerath eine Zuwendung in Höhe von ,83 Euro bewilligt hat. Der Betrag gliedert sich in eine Zuweisung in Höhe von Euro und ein zinsloses Darlehen in Höhe von ,83 Euro. - von den politischen Gruppierungen im Gemeinderat Morbach die Bildung von Fraktionen und folgende Fraktionsvorsitzenden bzw. Stellvertreter mitgeteilt wurden: CDU: Vorsitzender: Dr. Jürgen Jakobs, Morbach Stellvertreter: Günter Schuh Stellvertreter: Alex Mettler Stellvertreter: Edith Baumgart FWM: Vorsitzender: Achim Zender, Hoxel Stellvertreter: Rainer Kurz, Morbach Vorsitzender: Marcus Heintel Stellvertreter: Hermann-Josef Decker GRÜNE Vorsitzender: Uwe Andretta, Merscheid Stellvertreter: Ulrich Wilbert - das in den Gemeinderat gewählte Ratsmitglied Felix Assmanh, Gonzerath, mit Schreiben vom sein Mandat niedergelegt hat. Als Ersatzperson ist Michael Seus, Bischofsdhron, nachgerückt. - folgende Ratsmitglieder aus dem Gemeinderat ausgeschieden sind. Lfd. Name, Vorname Mitgliedschaft im Gemeinderat Jahre Nr. vom - bis 1. Benz Klaus Rösler Andreas Zimmer Joachim Decker-Schütz Jutta Schuh Herbert Knob Heribert Nauerth-Mettler Hildegard Steck Lieselore Schneider Karlheinz Schemer Norbert Assmann Felix ( Beig.) 35 Bürgermeister Gregor Eibes spricht ihnen namens der Bürgerschaft, der Gemeindeverwaltung und persönlich Dank und Anerkennung aus für die zum Wohle der Gemeinde und ihrer Einwohner geleistete uneigennützige kommunalpolitische Arbeit. Die offizielle Verabschiedung mit Überreichung der Dankurkunde erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Feierstunde. Unterrichtung über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Morbach am Öffentliche Sitzung: Zu Punkt 1: Erweiterung der Grundschule Morbach; Gestaltung der Außenanlage Beschluss: Dem vorliegenden Plan des Ingenieurbüros Jakobs- Fuchs zur Gestaltung des nordwestlichen Einfahrtsbereiches (Bergweg) zur Grundschule wird zugestimmt. Ja-Stimmen: 10

13 Morbach Ausgabe 30/2009 Buszubringerdienst für die Morbacher Sankt-Anna-Kirmes 2009 Am Kirmessamstag, dem 25. Juli 2009, kann das Auto stehen bleiben Der Kirmes- und Marktausschuss hat auch in diesem Jahr wieder für die Kirmesbesucher am Samstag einen Buszubringerdienst zu moderaten Preisen organisiert, der allen Bürgern der Gemeinde die Möglichkeit eröffnet von ihrem Ortsbezirk mit dem Bus zur Morbacher Kirmes zu gelangen. So kann man ruhigen Gewissens sein Kirmesbier genießen und sicher wieder nach Hause fahren, ohne den Entzug der Fahrerlaubnis zu riskieren. Die genauen An- und Abfahrtszeiten sind dem nachfolgenden Fahrplan zu entnehmen. FAHRPLAN ST.-ANNA-KIRMES MORBACH SAMSTAG, 2 5. JULI 2009 Buslinie 1 Wederath Uhr Uhr Uhr Kommen Uhr Uhr Uhr Gonzerath Uhr Uhr Uhr Wenigerath Uhr Uhr Uhr Morbach an Uhr ab Uhr ab Uhr Hinzerath Uhr Uhr Uhr Hundheim Uhr Uhr Uhr Bischofsdhron Uhr Uhr Uhr Morbach an Uhr ab Uhr ab Uhr Buslinie 2 Riedenburg Uhr Uhr Uhr Morscheid Uhr Uhr Uhr Hoxel Uhr Uhr Uhr Wolzburg Uhr Uhr Uhr Gutenthal Uhr Uhr Uhr Morbach an Uhr ab Uhr ab Uhr Weiperath Uhr Uhr Uhr Hunolstein Uhr Uhr Uhr Odert Uhr Uhr Uhr Morbach an Uhr ab Uhr ab Uhr Buslinie 3 Haag Uhr Uhr Uhr Merscheid Uhr Uhr Uhr Elzerath Uhr Uhr Uhr Heinzerath Uhr Uhr Uhr Rapperath Uhr Uhr Uhr Morbach an Uhr ab Uhr ab Uhr Fahrpreis: -Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren = 1,60 -vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr = 0,80

14 Morbach Ausgabe 30/2009 Fahrten auf der reaktivierten Hunsrückbahnstrecke zwischen Morbach und Büchenbeuren Nächster Fahrtag ist am Sonntag, dem 26. Juli 2009 Nachdem die Hunsrückbahnstrecke zwischen Morbach und Büchenbeuren am Pfingstwochenende 2009 wieder in Betrieb genommen wurde,werden in 2009 an folgenden Tagen weitere Fahrten angeboten: 26. Juli 2009, 09. August 2009, 23. August 2009, 13. September 2009, 27. September 2009 Fahrzeiten: Abfahrt Morbach Ankunft Büchenbeuren Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Abfahrt Büchenbeuren Ankunft Morbach Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Fahrpreise: Erwachsene hin & zurück 10,00 Kinder hin & zurück 5,00 Familienkarte hin & zurück 25,00 Die Familienkarte gilt für ein Elternpaar mit beliebiger Anzahl eigener Kinder bis 16 Jahre.Ansonsten zahlen Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr den Fahrpreis für Erwachsene. Fahrkarten sind beim Zugbegleiter in den Zügen erhältlich. Gruppen ab 6 Personen sowie die Mitnahme von Fahrrädern sollten vorher bei der Hochwaldbahn (Tel.-Nr.siehe unten) angemeldet werden. Nähere Informationen und Kartenbestellungen Informationen zu den Zugfahrten und Kartenbestellungen nimmt die Hochwaldbahn, Bahnhofstr. 14, Hermeskeil, Tel info@hochwaldbahn.de, entgegen. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem von der Touristinformation Morbach, Bahnhofstr. 19, Morbach, Tel , touristinfo@morbach.de Weiteres Leader-Projekt der LAG-Erbeskopf bewilligt Mit dem Projekt der Gemeinde Morbach Errichtung eines Erlebnisspielplatzes im Erholungswald Ortelsbruch erhält ein zweites Projekt der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Erbeskopf eine Bewilligung aus Mainz von rd EUR. Die Mittel fließen aus dem Topf des rheinland-pfälzischen EU-Förderprogramms Leader. Insgesamt investiert die Gemeinde Morbach Euro in die Errichtung eines Erlebnisspielplatzes im Morbacher Erholungsgebiet Ortelsbruch. Dort soll eine attraktive und moderne Spiellandschaft entstehen, die sich optimal in die Landschaft einfügt. Neben Kletterfelsen sollen Klettertürme aus Holz mit Rutschen und Netztunneln entstehen. Das Projekt ist eingebettet in ein Gesamtkonzept zur Entwicklung des Erholungswaldes Ortelsbruch als Naherholungsbereich für die umliegenden Gemeinden und zur Stärkung des Tourismus im Hunsrück. Vor allem Familien und Kinder sollen von dem vielfältigen Angebot angelockt werden. Ziel des Vorhabens ist die bessere Vermarktung des Ortelsbruch als Einrichtung im Naturpark Saar-Hunsrück gerade im Hinblick auf die immer wichtigere Rolle des Familientourismus. Mit dem Baubeginn des Projekts ist bereits in den nächsten Wochen zu rechnen. Die Fertigstellung kann somit noch in 2009 erfolgen. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Auf niedrigen U-Wert bei Fenstern achten Der Einsatz von Wärmeschutzverglasung ist inzwischen sowohl im Neubau als auch bei der Fenstersanierung üblicher Standard. Im Unterschied zur früher verwendeten Isolierverglasung ist bei den neuen Fenstern die äußere Seite der raumseitigen Scheibe mit einer unsichtbaren Metallschicht bedampft, die die Wärmestrahlung in den Raum zurückreflektiert. Zusätzlich ist der Scheibenzwischenraum mit einem Edelgas anstelle von Luft gefüllt. Dadurch konnte der Wärmeverlust durch das Fenster, je nach Gasfüllung, gegenüber alten Verglasungen um über 60% reduziert werden. Allerdings gibt es auch bei den neuen Verglasungen noch Unterschiede beim Energieverlust. Achten Sie deshalb auf den U-Wert des kompletten Fensters, der umso kleiner ist je weniger Energie pro Quadratmeter Fensterfläche verloren geht und durchschnittlich zwischen 1,0 und 1,3 liegen sollte. Zu beachten ist dabei, dass die Anbieter häufig nur den U-Wert der Verglasung angeben, der niedriger liegt als der des Fensterrahmens. Hinzu kommen die Wärmeverluste über die Abstandshalter aus Metall am Rand der Verglasung. Da der Rahmenanteil je nach Fenstergröße jedoch bis zu 30 % und mehr betragen kann, ist der U-Wert des gesamten Fensters um bis zu drei Zehntel schlechter als der der Verglasung. Ausführliche Informationen zum Energieverlust bei Fenstern sowie zu allen Fragen des Energiesparens erhält man nach telefonischer Voranmeldung bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Die Energieberaterin hat am Donnerstag, den von Uhr Sprechstunde in der Gemeindeverwaltung in Morbach, Bahnhofstr , Raum 213. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: / JAM! JugendAktion Morbach JAM!-Sommertour Es sind noch Plätze frei Teilnehmen können alle Jugendlichen zwischen 12 und Kanutour auf der Glan Treffpunkt und Abfahrt: um 8.30 am Haus der Jugend (Teestube) Kosten: Jeder Teilnehmer beteiligt sich (dank Landkreisförderung) pro Ausflug mit nur 12,00 Euro! Anmeldung mit dem vorliegenden Formular bei Jugendpfleger Ernst Daniel Röhrig. Das Formular ist auch online als Download erhältlich auf unter Bürger/Aktuelles unter Neues aus dem Rathaus oder einfach anfragen: jugendpfleger@gmx.de Telefon: 06533/71215 Fax: 06533/ Mobil: 0173/ An jedem Ausflug kann auch einzeln, unabhängig von den anderen Terminen teilgenommen werden! Die Grundversorgung mit Essen und Trinken ist gesichert!

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