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1 Jahrgang 25, Nr. 9 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9, vom Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses S. 70 Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom S. 70 Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom S. 70 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen... S. 70 Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am S. 71 Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am S. 72 Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am S. 76 Öffentliche Bekanntmachung der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in der Stadt Königs Wusterhausen... S. 76 Öffentliche Bekanntmachung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes... S. 76 Beschluss Nr / 2015 der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen... S. 76 Nichtamtlicher Teil für die Stadt Königs Wusterhausen Bereits Unterschriften gegen die dritte BER-Startbahn... S. 77 Herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer... S. 77 Tag der Altenpflege in Königs Wusterhausen... S. 77 Demenz im Alltag-Zweiter Helfertag im Bürgertreff am Fontaneplatz... S. 78 Der große Herbstball am in der Paul-Dinter-Halle mit Stargast Dagmar Frederic... S. 78 Buchlesung zum Thema Demenz... S. 78 S.O.S. Krassin rettet Italia -Hörspiel von Rundfunkpionier Friedrich Wolf am auf dem Funkerberg... S. 79 Senziger Kulturherbst S. 79 Bio-Brotboxen für Schulanfänger... S. 79 Herbstspülungen an Trinkwasserleitungen... S. 79 Glückwünsche... S. 80 Impressum Herausgeber: Herstellung: Verantwortlich: Erscheinungsweise: Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, Königs Wusterhausen, Tel.: / , kw.presse@stadt-kw.de Ursula Schlecht nach Bedarf Auflage: Bezugsmöglichkeiten: Druck: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und Karl- Marx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation rathaus aktuell als Beilage zur Wochenzeitung KaWeKurier kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Berliner Zeitungsdruck 69

2 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9 vom Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am den Jahresabschluss 2011 der Stadt Königs Wusterhausen gemäß 82 BbgKVerf, Vorlage beschlossen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 (Vorlage ) entlastet. 5 des Gesetzes vom (GVBI.I/14) und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI.I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI.I/13) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: I. Außer-Kraft-Treten Die Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom tritt am Tag nach Bekanntmachung der Aufhebungssatzung außer Kraft. Königs Wusterhausen, den Jedermann kann in den Jahresabschluss und seine Anlage während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht nehmen. Die genannten Unterlagen liegen zu diesem Zweck im Verwaltungsgebäude Schlossstraße 3, Haus A, Raum 1.18 in Königs Wusterhausen zur Einsicht aus. Bürgermeister Siegel Königs Wusterhausen, 10. September 2014 Siegel Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Aufgrund 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBI.I/07, S.286), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBI.I/14) und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI.I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI.I/13) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: I. Außer-Kraft-Treten Die Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom tritt am Tag nach Bekanntmachung der Aufhebungssatzung außer Kraft. Königs Wusterhausen, Bürgermeister Siegel Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, Bürgermeister Siegel Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Aufgrund 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBI.I/07, S.286), zuletzt geändert durch Artikel Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom , öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, Bürgermeister Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Auf Grund 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBl.I/07, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBl.I/14) und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I/13) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am folgende Nutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: 1 Allgemeines Die Stadt Königs Wusterhausen hat an verschiedenen Orten im Stadtgebiet öffentliche WC-Anlagen errichtet und zur Nutzung freigegeben. Die Benutzung der öffentlichen WC-Anlagen ist teilweise entgeltpflichtig. 2 Standorte Die öffentlichen WC-Anlagen befinden sich an folgenden Standorten: Siegel a) Bahnhofsvorplatz (Westseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs Wusterhausen b) Storkower Straße 38 (Ostseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs Wusterhausen c) Schlossstraße (an der Schleuse), OT Königs Wusterhausen d) Nixenweg, OT Senzig e) Niederlehmer Chaussee, OT Wernsdorf f) Seekorso, OT Zernsdorf g) Uferstraße, OT Zeesen h) Friedhof (Potsdamer Straße), OT Königs Wusterhausen i) Friedhof (August-Bebel-Straße), OT Zeesen j) Friedhof (Gussower Straße), OT Senzig 70

3 Jahrgang 25, Nr. 9 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen 3 Benutzungsentgelt Für die Nutzung nachfolgender öffentlichen WC-Anlagen wird ein Benutzungsentgelt in Höhe von 0,50 pro Nutzung festgesetzt. a) Bahnhofsvorplatz (Westseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs Wusterhausen b) Storkower Straße 38 (Ostseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs Wusterhausen Für die Nutzung nachfolgender öffentlicher WC-Anlagen wird im Rahmen dieser Satzung kein Entgelt erhoben: c) Schlossstraße (an der Schleuse), OT Königs Wusterhausen d) Nixenweg, OT Senzig e) Niederlehmer Chaussee, OT Wernsdorf f) Seekorso, OT Zernsdorf g) Uferstraße, OT Zeesen h) Friedhof (Potsdamer Straße), OT Königs Wusterhausen i) Friedhof (August-Bebel-Straße), OT Zeesen j) Friedhof (Gussower Straße), OT Senzig 4 Öffnungszeiten Die WC-Anlagen im OT Königs Wusterhausen (Bahnhofsvorplatz, Storkower Straße 38, Schlossstraße) sind an allen Tagen des Jahres durchgehend geöffnet. Die WC-Anlagen auf dem Friedhof im OT Königs Wusterhausen und auf dem Friedhof im OT Zeesen sind täglich in der Zeit von 8 21 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeit der WC-Anlage auf dem Friedhof im OT Senzig richtet sich nach 6 der Friedhofsordnung. Die WC-Anlagen an den Standorten Nixenweg OT Senzig und Seekorso OT Zernsdorf sind innerhalb der Sommermonate durchgehend geöffnet, bleiben in den Wintermonaten (Oktober April) jedoch geschlossen. Die WC-Anlage am Standort Niederlehmer Chaussee OT Wernsdorf ist täglich in der Zeit von 8 23 Uhr geöffnet, bleibt in den Wintermonaten (Oktober April) jedoch geschlossen. Die WC-Anlage am Standort Uferstraße OT Zeesen ist innerhalb der Sommermonate durchgehend geöffnet, bleibt in den Wintermonaten außerhalb der Öffnungszeiten der Strandgaststätte jedoch geschlossen. 5 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt rückwirkend zum in Kraft. Königs Wusterhausen, Siegel Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen, öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, Bürgermeister Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am Vergabe nach VOB Stadt Königs Wusterhausen, Funkerberg 1. BA, Abbruch Baracken und Nebengebäude Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Die Vergabe der Bauleistung Stadt Königs Wusterhausen, Funkerberg 1. BA, Abbruch Baracken und Nebengebäude an das Unternehmen: MüCoLEF GmbH, Zur Dorfstraße Zossen. Ja-Stimmen: Vergabe nach VOB Stadt Königs Wusterhausen, Goethestraße/ Cottbuser Straße, 2.BA 2.TA Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Die Vergabe der Bauleistung Stadt Königs Wusterhausen Goethestraße/Cottbuser Straße, 2.BA 2.TA an das Unternehmen: Kussatz & Schuster Bau GmbH Akazienstraße 19, Lübben. Ja-Stimmen: 8, Stimmenthaltung: Vergabe nach VOB Stadt Königs Wusterhausen, Wohnumfeldverbesserung Erich-Weinert-Straße Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Die Vergabe der Bauleistung Stadt Königs Wusterhausen Wohnumfeldverbesserung Erich-Weinert-Straße an das Unternehmen: HTS Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG Platz der Jugend 28, Schlieben Ja-Stimmen: Vergabe nach VOL Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile, Laubentsorgung 2015 Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Die Vergabe der Dienstleistung: Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Laubentsorgung 2015 an das Unternehmen: Hofmann Services Harald Hofmann Britzer Damm 35, Berlin Ja-Stimmen: Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen, OT Niederlehme Der Hauptausschuss beschließt Der Bürgermeister wird auf der Grundlage des 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBl. I S. 286) zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages wie folgt ermächtigt: Vermögenswert: Unbebautes Grundstück in der Gemarkung Niederlehme, Paul- Malzahn-Straße, Flur 6 Flurstücke mit einer Größe von insgesamt 820 m², Bauparzelle IV Ja-Stimmen: Unbefristete Niederschlagung von Forderungen der Stadt Königs Wusterhausen aus dem Steuerrecht Der Hauptausschuss beschließt Unbefristete Niederschlagung für Geldforderungen aus dem Steuerrecht: Gesamtforderung: ,50 Bereits gezahlt: 0,00 Betrag zur Niederschlagung: ,50 Ja-Stimmen: 9 71

4 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9 vom Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Änderung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan 05/09 Spreenhagener Straße im OT Niederlehme Die Stadtverordnetenversammlung fasst für das Gebiet des Bebauungsplanes 05/09 Spreenhagener Straße auf den Flächen des ehemaligen Tanklagers im Ortsteil Niederlehme südöstlich der Spreenhagener Straße, nördlich des verlängerten Storkower Weges folgenden Beschluss: 1. Der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am gefasste Abwägungs- und Satzungsbeschluss (Beschluss- Nr ) wird aufgehoben. 2. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage Aufgrund des 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom , in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan 05/09 Spreenhagener Straße (Stand August 2014) bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung. 4. Die Begründung zum Bebauungsplan 05/09 Spreenhagener Straße (Stand August 2014) wird gebilligt. 5.Die Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ja-Stimmen 28, Stimmenthaltung Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Königs Wusterhausen, gem. 82 BbgKVerf auf der Grundlage des 82 (4) BbgKVerf den vom Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum in der vorliegenden Fassung. Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von ,02 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen an Zahlungsmitteln von ,89 aus. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum zur Kenntnis. Ja-Stimmen 29, Nein-Stimmen Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 gem. 82 BbgKVerf die Entlastung des Bürgermeisters gem. 82 (4) BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2011, Nein-Stimmen: Veränderungen im Produktbuch Ab dem Haushaltsjahr 2014 wird der Produktbereich 31 (Soziale Hilfen) um die folgenden Produkte Bürgertreff Fontaneplatz und Instandhaltung und Bewirtschaftung Bürgertreff Fontaneplatz erweitert Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses Nr. 04/2014 über den Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbh Der Gesellschafterbeschluss Nr. 04/2014 zur Genehmigung des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbh für das Geschäftsjahr 2013 wird genehmigt. Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 Waldsiedlung Ziegenhals Die Stadtverordnetenversammlung fasst für das Gebiet des Bebauungsplans der Innenentwicklung 04/10 Waldsiedlung Ziegenhals im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes in der Ortslage Ziegenhals folgenden Beschluss: 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage Aufgrund des 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 Waldsiedlung Ziegenhals der Stadt Königs Wusterhausen, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung. 3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 4. Die Stabstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen.die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnhof Fasanenstraße im OT Zeesen Die Stadtverordnetenversammlung fasst für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnhof Fasanenstraße westlich der Fasanenstraße folgenden Beschluss: 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage Aufgrund des 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom , in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnhof Fasanenstraße bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung. 3 Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird gebilligt. 4. Der Beschluss über die Bebauungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann., Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung:1 72

5 Jahrgang 25, Nr. 9 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen / Nord im OT Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung fasst für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen/Nord südlich des Darwinbogen, westlich der Ortsumgehung der B 179, östlich der Wohnbebauung am Beethovenring folgenden Beschluss: 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage Aufgrund des 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom , in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen/Nord bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung. 3. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen/Nord wird gebilligt. 4. Die Stabstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für die Bebauungsplanänderung die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann Bebauungsplan 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße im Ortsteil Königs Wusterhausen Für das Gebiet südlich der Berliner Straße, westlich des Friedhofs, nördlich der Potsdamer Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 83(teilweise) der Flur 1, sowie 216 und 267 der Flur 2 in der Gemarkung Königs Wusterhausen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße. Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 02/14 Dorfanger 17/18 im Ortsteil Niederlehme Für die Grundstücke Dorfanger 17 und 18 im Ortsteil Niederlehme westlich des Dorfangers wird das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 1 hervor. Der Geltungsbereich umfasst Teilbereiche der Flurstücke 23, 24 und 346 der Flur 5 in der Gemarkung Niederlehme. Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Innenentwicklung 02/14 Dorfanger 17/18 im OT Niederlehme. Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ist gem. 13a Abs. 3 und 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 6, Stimmenthaltungen: Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC- Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Sanierung des Daches des Sportplatzgebäudes Zeesen, Karl-Liebknecht-Straße 156 in Königs Wusterhausen Auf Grund der Dringlichkeit der Schadenbeseitigung wird eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von für die Erneuerung des Daches mit statischer Ertüchtigung des Dachstuhles und des Vordaches sowie der Verlegung zusätzlicher Wärmedämmung im Dachraum des Sportplatzgebäude Zeesen, Karl-Liebknecht-Str. 156 in Königs Wusterhausen zur Verfügung gestellt Überplanmäßige Ausgabe zur Beauftragung der Leistung,,Ausbau der Cottbuser Straße Einmündung Goethestraße 2.BA 2.TA Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von werden zur Beauftragung der Baumaßnahme Goethestraße/Cottbuser Straße, 2. BA 2. TA (Beschluss ) gewährt Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen wählt folgende Mitglieder und Stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses: Durch Einzelwahl wurden zu Fachmitgliedern des Umlegungsausschusses gewählt: Herr Jürgen Kuse Frau Marion Degenhardt Herr Dr. Eberhardt Lehmann Durch Einzelwahl wurden zu stellvertretenden Fachmitgliedern des Umlegungsausschusses gewählt: Frau Judith Killiches Herr Michael Schumann Herr Dieter Geißler Ja-Stimmen: 29, NeinStimmen:1 73

6 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9 vom Durch Gremienwahl wurden zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses und deren Vertreter gewählt: Herr Jürgen Förster Frau Angela Laugsch, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wärmeversorgungsgesellschaft Königs Wusterhausen mbh (WKW) Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Wärmeversorgungsgesellschaft Königs Wusterhausen mbh bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum für die Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates längstens jedoch bis zum Ablauf der Kommunalwahlperiode Herrn (Bürgermeister) Herrn Dr. Frithjof von Rottkay (Stadtverordneter der Fraktion Wir für KW). Nachrichtlich: Herr Dr. Franzke ist stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates., Nein-Stimmen:1, Stimmenthaltung: Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbh (WoBauGe) Bestellung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbh (WoBauGe) bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum für die Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates längstens jedoch bis zum Ablauf der Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates: Frau Elke Voigt (Stadtverordnete der SPD Fraktion), Frau Angela Laugsch (Stadtverordnete der Fraktion DIE LINKE) Herrn Rainer Kohly (Sachkundiger Dritter), Herrn Roland Osiander (Sachkundiger Dritter). Ja-Stimmen: 29, Neinstimmen: Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Lager, Umschlag und Transport Mittelbrandenburgische Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung (LUTRA) Bestellung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Lager, Umschlag und Transport Mittelbrandenburgische Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung (LUTRA) bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum für die Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates längstens jedoch bis zum Ablauf der Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates: Herrn Thorsten Kleis (Stadtverordneter der Fraktion DIE LINKE), Herrn Jörn Perlick (1. Beigeordneter der Stadt), Herrn Dierk Homeyer (Sachkundiger Dritter)., Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen Einwendungen gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Diepensee Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Diepensee vom liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Kablow Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Kablow am liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Königs Wusterhausen Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Königs Wusterhausen vom liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Niederlehme Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Niederlehme vom liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Senzig Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Senzig vom liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Wernsdorf Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Wernsdorf vom liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. 74

7 Jahrgang 25, Nr. 9 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Zeesen Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Zeesen vom liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Zernsdorf Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Zernsdorf vom liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Haushalt und Finanzen werden 1. Herr Bernd Wischmann, OT Niederlehme, Dorfanger 7 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten), 2. Frau Katrin Heckert, OT Senzig, Gussower Straße 10 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der CDU-Fraktion), 3. Herr Michael Wippold, OT Wernsdorf, Jovestraße 19 e in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE), mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur werden 1. Herr Bernd Kramer, OT Senzig, Brunhildstraße 18 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten), 2. Herr Rolf-Peter Höft, OT Senzig, Bebelstraße 3 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion), 3. Herr Oliver Kneschk, Gerhart-Hauptmann-Straße 5 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE) mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle 2. Herr Dr. Stefan Jablonski, Kurze Straße 7 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion), 3. Herr Manfred Jauert, OT Zernsdorf, Mittelstraße 39 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE). mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Bauen und Grünflächen Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Bauen und Grünflächen werden 1. Herr Detlef Grund, OT Wernsdorf, Fliederweg 25 b in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten), 2. Herr Benjamin Kolbe, OT Zernsdorf, Nordstraße 4 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion), 3. Herrn Wolfgang Lemke, OT Zernsdorf, Karl-Marx-Straße 128 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE), mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltung: Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Jugend und Sport Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Jugend und Sport werden 1. Frau Petra Sakowski, Am Sandberg 18 in Königs Wusterhausen OT Wernsdorf (Vorschlagsträgerin der Fraktion FDP/Piraten), 2. Frau Dr. Ute Weiss, Potsdamer Straße 47 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der CDU-Fraktion), 3. Frau Zarina Polak, Herrmann-Voigt-Straße 29 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der Fraktion DIE LINKE) mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: Abberufung eines Baumschutzbeauftragten gem. Baumschutzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen für den Ortsteil Zeesen Herr Dr. von Rottkay wird auf eigenen Wunsch als Baumschutzbeauftragter für den Ortsteil Zeesen zum abberufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1 Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle werden 1. Frau Petra Brunne, Luckenwalder Straße 84 in Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der Fraktion FDP/Piraten), 75

8 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9 vom Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Aufhebung des Beschlusses Nr Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf Der Beschluss Nr vom Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf wird aufgehoben Ja-Stimmen Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Der Bürgermeister wird auf der Grundlage des 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBl. I S. 286) zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages wie folgt ermächtigt: Vermögenswert: unbebautes Grundstück in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf, im Gewerbe- und Industriezentrum, Gemarkung Zernsdorf, Flur 1, Flurstück 810 mit einer Größe m², davon m² Bauland und 800 m² Pflanzfläche (Bauparzelle VI) Beschluss Nr / 2015 der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen Wahl des Jagdvorstandes anwesende Jagdgenossen: 7 vertretene Fläche: 132,955 ha Vorstandsvorsitzende: Marion Tyralla Beisitzer: Jochen Mudrich und Stefan Puchert stellv. Beisitzer: Marek Burde anwesende Jagdgenossen: 8 vertretene Fläche: 133,455 ha Kassenführer: Hartmut Wittig Schriftführerin: Gundula Teltewskaja Rechnungsprüfer: Beate Dalitz und Stefan Puchert Königs Wusterhausen, den Der Jagdvorstand Öffentliche Bekanntmachung der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in der Stadt Königs Wusterhausen Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Dienststätte Wünsdorf vom 08. September 2014 In der Stadt Königs Wusterhausen Ortsteil ( OT) Zeesen ist aufgrund des Neubaus der Ortsumgehung Bundesstraße 179 Königs Wusterhausen die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze erforderlich. Gemäß 5 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juni 2007 (BGBI.I S.1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBI.I S.1388) wird nach Anhörung der Stadt Königs Wusterhausen die Ortsdurchfahrtsgrenze wie folgt neu festgesetzt: Die Ortsdurchfahrtsgrenze im Zuge der B179 in der Stadt Königs Wusterhausen OT Zeesen verläuft von Abschnitt 180 Stations-km 0,063 bis Abschnitt 185 Stations-km 0,020. Die Gesamtlänge beträgt 1,549 km. Diese Verfügung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten zu erheben. Im Auftrag Petra Busse Öffentliche Bekanntmachung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes Im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.21, Nr. 20 vom wurden folgende Satzungen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes veröffentlicht: - Wasserversorgungsbeitragssatzung 2011 S Schmutzwasserbeitragssatzung 2011 S Wasserversorgungsbeitragssatzung S Schmutzwasserbeitragssatzung S

9 Jahrgang 25, Nr. 9 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Nichtamtlicher Teil Bereits Unterschriften gegen die dritte BER-Startbahn Bereits Unterschriften haben die Initiatoren der im Mai 2014 gestarteten Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Piste am Flughafen BER gesammelt. Doch mindestens müssen es bis November 2014 werden, damit sich der Brandenburger Landtag mit der Forderung der Volksinitiative nach einer abschließenden gesetzlichen Deckelung der genehmigten Flugbewegungskapazität des BER und nach einem gesetzlichen Verbot des Baus einer 3. Piste an diesem Standort befassen muss. Sollte der Landesplanungspartner Berlin die Aufnahme dieser beiden gesetzlichen Vorgaben in das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg (LEPro) ablehnen, dann muss, so fordert es die Volksinitiative, die Brandenburger Landesregierung den Landesplanungsvertrag mit Berlin kündigen, damit das Land Brandenburg die alleinige Landesplanungshoheit über sein Territorium und den darauf befindlichen Flughafen BER zurückgewinnt und die von der Volksinitiative geforderten gesetzlichen Vorgaben allein umsetzen kann. Damit werden die Lehren aus der Volksinitiative zum Nachtflugverbot gezogen, bei der die Landesregierung behauptet, sie umsetzen zu wollen, verbindliche Schritte und eine Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten aber unterlässt. Die Volksinitiative darf jede Person unterschreiben, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren dauerhaften Aufenthalt seit einem Monat im Land Brandenburg hat. Die Unterschriftenliste kann unter heruntergeladen, ausgefüllt und an das Postfach der Volksinitiative in der Elbestraße 30 in Blankenfelde-Mahlow geschickt werden. Peter Kreilinger, Sprecher des Initiatorenkreises der Volksinitiative, beurteilt den aktuellen Stand der Volksinitiative positiv: ist ein guter Stand, wir brauchen aber noch mindestens Unterschriften. Der Ausbau des nachweislich vollkommen ungeeigneten BER-Standorts in Berlin-Schönefeld muss unbedingt verhindert werden. Schon mit den derzeit behördlich genehmigten Flugbewegungen pro Jahr ist dieser Flughafen raumunverträglich und wird gesundheitliche Schäden in seinem dicht besiedelten Umfeld verursachen. Und der Bau einer 3. Startbahn wäre der Lärm-GAU. Mit ihr könnte die jährliche Flugbewegungszahl des BER auf bis zu hochgefahren werden. Zum Vergleich: am derzeitigen Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF) wurden in 2012 gerade einmal Flugbewegungen abgewickelt. Beim Unterschriftensammeln hören wir oft: was wollt Ihr denn, der BER geht doch sowieso nie in Betrieb! Doch nüchtern betrachtet gibt es dafür nicht das geringste Anzeichen. Die politisch Verantwortlichen in Brandenburg, Berlin und Bund halten beharrlich an diesem falschen Flughafenstandort fest. Der Beschluss der drei Gesellschafter, zusätzliche 1,1 Milliarden Euro Steuergeld in seine Fertigstellung zu investieren, beweist handgreiflich, dass sie von diesem Standort nicht abrücken. Zugleich werden schon heute erste Rufe nach der dritten Piste laut. Deshalb: Gehen Sie auf Nummer sicher und unterschreiben Sie die Volksinitiative! Zwar hat der Landtag bisher zwei Beschlüsse gefasst, die den Bau weiterer Startbahnen in Berlin-Schönefeld ablehnen. Diese Beschlüsse haben jedoch nicht die geringste Bindungskraft für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über einen Antrag der Flughafengesellschaft auf Genehmigung einer 3. Piste. Nach allem was man hört, wird dieser Antrag bereits planerisch vorbereitet. Das macht aus Sicht der BER-Verantwortlichen, die dauerhaft allen Flugverkehr auf Schönefeld konzentrieren wollen, auch durchaus Sinn: Zu Beginn der 2030er Jahre werden nach Einschätzung des Flughafenplaners Dieter Faulenbach da Costa die ersten Kapazitätsengpässe im bestehenden Zwei-Pisten- System des BER auftreten. Dann werde der BER eine dritte Bahn benötigen. Weil Planung und Bau einer Startbahn erfahrungsgemäß etwa 15 Jahre in Anspruch nehmen, sei spätestens in 2018 mit einem entsprechenden Genehmigungsantrag der FBB zu rechnen, so Faulenbach da Costa. Die 3. Piste ist also kein fernes Zukunftsthema, sondern brandaktuell! Die Initiatoren der Volksinitiative, V.i.S.d.P. Peter Kreilinger, Werder Die Unterschriftenliste der Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER liegen u.a. im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Königs Wusterhausen zu den gewohnten Öffnungszeiten aus. Herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Wir möchten uns herzlich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bedanken, die mit ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit die Durchführung der Landtagswahl am unterstützt haben. Vor allem angesichts der Tatsache, dass viele von Ihnen bereits beim Wahlmarathon der Kommunalwahl am außerordentliche Einsatzbereitschaft gezeigt haben, haben wir uns sehr über Ihr Engagement gefreut. Dana Zellner, Wahlleiterin Tag der Altenpflege in Königs Wusterhausen Am fand in Königs Wusterhausen der Tag der Altenpflege statt, bei dem in feierlichem Rahmen all denen gedankt wurde, die sich für bedürftige Senioren pflegend, helfend oder unterstützend einbringen. Vor 2 Jahren wurde auf Initiative des Seniorenbeirates erstmals in der Stadt Königs Wusterhausen der Tag der Altenpflege feierlich begangen. Damals beschloss der Seniorenbeirat in Abstimmung mit der Stadt, dem Kreisseniorenbeirat und mit in der Stadt ansässigen Wohlfahrtsverbänden, alle 2 Jahre diesen Tag in Königs Wusterhausen zu begehen. An der Veranstaltung beteiligten sich außer der Stadt und dem Seniorenbeirat auch die ansässigen Wohlfahrtsverbände, so der ASB, die AWO und die VS-Bürgerhilfe sowie die Diakonie mit dem Mehrgenerationenhaus. In diesem Jahr war die Aufmerksamkeit insbesondere auf solche Helfer fokussiert, die vorrangig auf den häuslichen Bereich gerichtete nachbarschaftliche Hilfe, wie Unterstützung bei der Gesunderhaltung, im Haushalt, im Garten oder bei Erledigung von Amtsangelegenheiten, Fahrdienste usw. geleistet haben. Gerade solche Hilfeleistungen ermöglichen es Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, weiterhin in ihrem eigenen Zuhause zu wohnen. Als Dank erhielten die auf diese Weise Aktiven, meist selbst Senioren, im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung am aus den Händen des Bürgermeisters und der Vorsitzenden des Seniorenbeirates Prof. Dr. Renate Grupe eine Dankes-Urkunde nebst einer Rose ein kleines Präsent. Begleitet wurde die Veranstaltung von einem kulturellen Rahmenprogramm der Musikschule und des Figurentheaters von Cornelia Fritzsche aus Dresden. Die gemeinsame Kaffeetafel für die ca. 70 Teilnehmer wurde großzügig und liebevoll von der Volkssolidarität hergerichtet und gesponsert. Gegenwärtig erhalten in Deutschland 2,5 Mio Menschen Pflegeleistungen, 2030 Fortsetzung auf Seite 78 77

10 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9 vom Fortsetzung von Seite 77 werden es 3,5 Mio sein. In etwa ähnlichem Verhältnis wird wahrscheinlich die Zahl der hilfebedürftigen Älteren ansteigen, die keine Pflegeleistungen erhalten und auf nachbarschaftliche und ehrenamtliche Hilfe angewiesen sind. Der große Herbstball am in der Paul-Dinter-Halle mit Stargast Dagmar Frederic Es wurden geehrt: Heidrun und Hans-Georg Klein (vorgeschlagen von einer Einzelperson, in Abwesenheit ausgezeichnet) Dr. Rosemarie Kohls (VS Zeesen) Monika Kranz (ASB) Christiane Schmidt (vorgeschlagen vom Ortsbeirat Kablow) Gisela Rohls (evangelische Kirche) Christel Schöpl (VS Neue Mühle) Ingeborg Bolte (evangelische Kirche) Elke Brockmeier (VS) Hella Gollmitz (VS Niederlehme) Christa Hillmann (VS Zeesen) Doris Jänner (VS) Katja Kobez (Mehrgenerationenhaus) Renate Lehmann (VS) Margarete Liebe (evangelische Kirche) Sieglinde Staps (evangelische Kirche) Ingrid Wienholz (VS Niederlehme). Demenz im Alltag Zweiter Helfertag im Bürgertreff am Fontaneplatz Der zweite Helfertag am im Bürgertreff am Fontaneplatz unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister stand unter dem Motto Demenz im Alltag. Fachleute aus Pflegestationen und Beratungsstellen von der Lokalen Allianz für Demenz hatten eingeladen, um zu informieren, Fragen zu beantworten und Betroffenen und Angehörigen Tipps für den Umgang mit der Krankheit im Alltag zu geben. Beim großen Herbstball am in der Paul-Dinter-Halle können sich nicht nur die Königs-Wusterhausener Senioren ins Tanzvergnügen stürzen. Die Besucher haben nicht nur die Gelegenheit, zu flotter Musik aus der Konserve, präsentiert von DJ Kay, selbst das Tanzbein zu schwingen, sondern auch Showdarbietungen von Profi-Tänzern zu bewundern. Als Stargast konnte die beliebte Sängerin, Tänzerin und Moderatorin Dagmar Frederic gewonnen werden, die auf charmante Art durch das Programm führt. Mit dem im Eintrittspreis enthaltenen Kaffee-Gedeck kann man sich für die erlebnisreichen Stunden in stimmungsvoller Atmosphäre stärken. Am Abend gibt es dann für kleines Geld warme und kalte Speisen. Eine Veranstaltung der Stadt Königs Wusterhausen. Der große Herbstball Samstag, :00 Uhr, Einlass 14:00 Uhr Paul-Dinter-Halle Cottbuser Straße 38, Königs Wusterhausen Eintritt Kategorie 1: 12 VVK, 15 TK Kategorie 2: 9 VVK, 12 TK Vorverkaufsstelle: Musikladen Brusgatis, Bahnhofstraße 10, Königs Wusterhausen Emotionaler Höhepunkt war der Bericht eines betroffenen Ehepaares. Vergesslichkeit und unerklärliche Aggressionen hatten die Beziehung stark belastet. Die Diagnose der Fachärztin brachte schließlich fast so etwas wie Erleichterung, weil man nun eine Erklärung für das veränderte Verhalten hatte, sich darauf einstellen und Hilfsangebote in Anspruch nehmen konnte, z.b. eine Angehörigenschulung, die in einer Kooperation von Barmer EK und der Alzheimergesellschaft Brandenburg immer wieder bei Trägern wie der VS oder dem ASB angeboten wird. Neben anderen eindrücklichen Beiträgen des Helfertages, z.b. zum Thema Wahl des richtigen Seniorenheims, ging es auch um die Frage Was sollte in der Kommune für Demenzkranke und Hilfebedürftige im Allgemeinen besser gestaltet sein und was kann man auch ohne großen Aufwand ändern? Hier wurde mehrfach der Wunsch geäußert, kommunale Träger und große Firmen sollten ihre Aufmerksamkeit auf die Schulung ihres Personals richten. Verkäufer im Supermarkt, Bankangestellte oder Polizisten sollten Hilfen für den besseren Umgang mit Demenzkranken an die Hand bekommen. Denn das Wort Inklusion bedeutet, eingebunden zu sein in das gesellschaftliche Leben, selbstverständlich dazuzugehören, auch als Gewinn für andere. 78

11 Jahrgang 25, Nr. 9 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen S.O.S. Krassin rettet Italia (Deutschlandsender 1929) Hörspiel von Rundfunkpionier Friedrich Wolf am auf dem Funkerberg Der Kulturbund präsentiert in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Funkerberg in seiner Hörspielreihe Hier gibt s was auf die Ohren das Hörspiel von Friedrich Wolf aus dem Jahre 1929 S.O.S. Krassin rettet Italia. Erzählt wird die dramatische Rettungsgeschichte des am Nordpol abgestürzten italienischen Luftschiffs Italia mit Kapitän Alberto Nobile durch die Besatzung des russischen Eisbrechers Krassin. Die Heldentat im Eis, wie russische Zeitungen damals titelten, bescherten dem jungen sowjetischen Staat eine enorme Imageverbesserung in Europa. S.O.S. Krassin rettet Italia gilt als ältestes vollständig erhaltenes Hörspiel in deutscher Sprache. Es wurde 1929 vom Sender KW abgestrahlt und erfährt am um 19:00 Uhr die Wiederaufführung am Ort der Erstausstrahlung - auf dem Königs-Wusterhausener Funkerberg. Gast des Abends ist Prof. Thomas Naumann, jüngster Sohn von Friedrich Wolf. Bio-Brotboxen für Schulanfänger Rund Schulanfänger in Brandenburg haben zum Start ihrer Schullaufbahn eine Bio-Brotbox erhalten. Jede Bio-Brotbox ist mit frischen Produkten aus ökologischer Landwirtschaft und möglichst aus der Region bestückt. Immer dabei sind Vollkornbrot, vegetarischer Brotaufstrich, Möhre, Milchgutschein und kleine Snacks. Ermöglicht wird diese Aktion durch Spenden, Sponsoren und viele freiwillige Helferinnen und Helfer beim Packen am Sonntag vor der Verteilung in den Grundschulen. Unter den Packerinnen und Packern befanden sich auch elf vom Klinikum Dahme-Spreewald. Ziel des bundesweiten Bio-Brotbox-Netzwerks ist es, Kindern und Eltern ein gesundes Frühstück nahezubringen. Dabei soll den Kindern die Wertigkeit und der Ursprung von Lebensmitteln vermittelt werden, so dass sie den Wert einer gesunden Ernährung schätzen lernen. Alle Bio-Brotbox-Aktionen sind ehrenamtlich. S.O.S. Krassin rettet Italia Hörspiel von Friedrich Wolf aus dem Jahre 1929 Samstag, , 19:00 Uhr Senderhaus 1, Maschinensaal Funkerberg Königs Wusterhausen Eintritt: 5 (inkl. Besichtigung der Ausstellung des Sender- und Funktechnikmuseums) Tickets sind erhältlich im Musikladen Brusgatis, Tel , der Stadtbuchhandlung Radwer, Tel , der Eichwalder Buchhandlung, oder an der Abendkasse Senziger Kulturherbst 2014 Aufgrund des großen Zuspruchs seitens der Gemeindemitglieder der evangelischen Lukas-Kirchengemeinde und vieler Gäste aus nah und fern, findet auch in diesem Jahr wieder der Senziger Kulturherbst statt. Hier zwei Veranstaltungen im Oktober. Bunt sind schon die Wälder Donnerstag, , 18 Uhr Kirche Senzig Chausseestraße 59, Königs Wusterhausen OT Senzig Lieder und Texte im Herbst zum Mitsingen und Zuhören. Mit dem Bläserensemble der Friedenskirche Wildau unter der Leitung von Kreiskantor Christian Finke-Tange. In der Pause werden Getränke und Knabberzeug angeboten. Spenden erbeten. Herbstspülungen an Trinkwasserleitungen Die DNWAB mbh Königs Wusterhausen gibt folgende Termine für die diesjährigen vorbeugenden Trinkwasser-Rohrnetzspülungen in den Ortsteilen bzw. amtsangehörigen Gemeinden bekannt: Königs Wusterhausen/Diepensee am bis :00 18:00 Uhr Kablow am :00 18:00 Uhr Neue Mühle am :00 18:00 Uhr Niederlehme am :00 18:00 Uhr Senzig am :00 18:00 Uhr Wernsdorf am :00 18:00 Uhr Zeesen am :00 18:00 Uhr Zernsdorf/Kablow-Ziegelei am :00 18:00 Uhr Während der Spülungen ist im gesamten Versorgungsgebiet mit Druckminderungen und zum Teil auch mit Versorgungsunterbrechungen zu rechnen. Bitte bevorraten Sie sich mit ausreichend Trinkwasser. Halten Sie alle Entnahmearmaturen geschlossen und betreiben Sie auch keine Geräte mit direkter Wasserentnahme aus dem Trinkwasserversorgungsnetz (u. a. Waschmaschinen und Geschirrspüler). Eintrübungen des Wassers nach der Wiederinbetriebnahme sind gesundheitlich unbedenklich. Wir bitten Sie in diesem Fall das Trinkwasser etwas ablaufen zu lassen. Ihre Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbh Gospel trifft Lyrik Samstag, , 19 Uhr Kirche Senzig Chausseestraße 59, Königs Wusterhausen OT Senzig Sit-in mit dem Gospelchor Senzig unter der Leitung von Foster Ebai Agbor. Nach einer Premiere im letzten Jahr mit Hinnerk Einhorn begrüßt die evangelische Lukas-Kirchengemeinde als Gäste die Autoren Goldberg & Lars Steger. In der Pause werden Getränke und Knabberzeug angeboten. Spenden erbeten. Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte - werktags von 06:45 Uhr bis 15:30 Uhr - an den Rohrnetzbereich Königs Wusterhausen, Straße am Klärwerk, Mittenwalde/OT Schenkendorf, Telefon: an den Produktionsbereich Trink- und Abwasser Königs Wusterhausen, Straße am Klärwerk, Mittenwalde/OT Schenkendorf, Telefon:

12 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9 vom Nachträglich herzlichen Glückwünsch Königs Wusterhausen Martha Peschmann Rita Weidner Konrad Wiesner Arnold Eichel Horst Güntzel Rosel Zschörneck Regina Thiele Ursula Nogga Werner Mönke Käthe Grimm Beate Leidgen Helmut Leisner Ingeborg Lerche Klaus Weber Margot Zepper Axel Garkisch Roland Giebel Else Günther Waltraud Kanisch Ilse Paulini Gisela Büdke Ingrid Pohl Helga Freyer Gerald Czermak Christa Hädel Ingrid Sacher Helmut Dienwiebel Siegbert Woschofius Ingrid Knodel Käthe Flieger Alfred Broszio Ursula Hartig Christel Hopf Renate Kerschek Elly Ploke Udo Kaps Bärbel Bieck Susanne Hoffmann Wieland Klingler Brigitte Schwertner Waltraud Müller Hertha Kaplan Siegfried Reichert Gerhard Stimming Harry Timpe 75 Kablow Monika Sauer 75 Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren in den Monaten September und Oktober Niederlehme Fred Modisch Kurt Rempel Irma Brockhoff Hanna Schröder Meta Hasselberg Günter Kleinpeter Bernd Rodde Helga Jung Doris Sareyko Horst Wersenger 85 Senzig Charlotte Thiering Bernhard Tippel Frieda Behr Gert Kaszynski Ingrid Schwemler Ulrich Blache 80 Wernsdorf Gertrud Knüpfer Else Zibler Gerhard Fest Horst Franke Christel Lehmann Helga Rudolph Gerda Weiße Ursula Deterding Adelheid Rosal Lotte Gröschel Gerda Fischer Helmut Schust 75 Zeesen Lore Ihme Christa-Maria Leser Lieselotte Neumann Elfriede Milarch Klaus Voigt Rosemarie Günther Dieter Fromm Jutta Menzel Erwin Stein Walter Seitz 75 Zernsdorf Gudrun Gruß Ursula Wugk Horst Bleck Helga Lehmann Horst Spremberg Egon Schankat Klaus Menzel Jutta Wilke 75 und zum 50. Hochzeitstag am Barbara und Heinz Walzer aus Königs Wusterhausen am Christine und Heinz Pantermähl aus Königs Wusterhausen am Monika und Herbert Hoheisel aus Kablow am Ute und Wolfgang Oelmann aus Senzig am Gisela und Klaus Dembler aus Zernsdorf am Margrit und Norbert Grull aus Zernsdorf am Die Stadt Königs Wusterhausen gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zu den 75., 80., 85. und 90. Geburtstagen sowie ab dem 90. Lebensjahr zu jedem Geburtstag. Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag. Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach 33 Abs. 4 Bbg-MeldeG zulässig. Nach 33 BbgMeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, einer Weitergabe, bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung. Wir gratulieren zu den Geburtstagen am Königs Wusterhausen Heidrun Bredow Eleonora Dinkel Edelgard Wehnert Margot Schütze Emma Hildmann Gerhard Gumlich Paul Kleemann Hildegard Pilling Beate Borm Heinz Ludwig Erika Moske Dorothea Dyas Lotte Jakob Gerlinde Römer Sigrid Weidner Werner Lechtenfeld Helga Kettner Danger Möricke Wolfgang Vergiels Annerose Heller Else Schröder Kurt Stefaniak Margot Winkler Gisela Furcht Edda Palm Eberhard Plate Erika Richter Hildegard Siegmund Wilhelm Träger Annemarie Trzewig Wolfgang Preuß Ursula Bläsing Erich Donath Christa Voigt Klaus Wendler Hans-Günter Gruber Jürgen Schüttler Barbara Weidner Johanna Glapiak Hanna Konrad Herta Briesenick Johanna Dallmann Charlotte Fehling Willi Stecher Brigitta Heuer 75 Diepensee Erich Nikel Karl-Heinz Vogel 85 Kablow Horst Zeckert Joachim Bielert Waltraud Plank Rudolf Fellerth 75 Niederlehme Brigitte Neujahr Adolf Krause Dorit Dummer Günter Rettig Johanna Klemm Käte Schaffrath Ingrid Redlich 80 Senzig Dieter Pludra Brigitte Döhler Günther Anders Ruth Bajorat Harry Flach Helmut Pannasch Thea Peter Inge Mandel Renate Scheller 80 Wernsdorf Käthe Reitmajer Horst Krüger Edgar Nitschke Wilma Strube Herta Von Pupka Olga Behringer Gisela Stiebert Günter Linke Erich Schulze Friedrich Rudolph Heinz Franke 95 Zeesen Helga Gora Dieter Geißler Wolfgang Menzel Gisela Wichmann Rudolf Podßuweit Helmut Dehnst Frieda Domke 90 Zernsdorf Marianne Härchen Horst Längerich Horst Haupt Norbert Broß Horst Roggan Ruth Stein Mariechen Manske Joachim Alisch 80 und zum 50. Hochzeitstag Doris und Dieter Stachowiak aus Königs Wusterhausen am Ursula und Siegward Kosgalwies aus Königs Wusterhausen am Gudrun und Dietmar Püchner aus Königs Wusterhausen am Karl-Heinz und Elke Bretag aus Königs Wusterhausen am Ingrid und Bernd Wischmann aus Niederlehme am Hanna und Wolfgang Menz aus Zeesen am und zum 60. Hochzeitstag Gertrud und Klaus-Dieter Albrecht aus Königs Wusterhausen am Gretel und Werner Lechtenfeld aus Königs Wusterhausen am Erika und Günter Voß aus Königs Wusterhausen am Linda und Bodo Richter aus Königs Wusterhausen am und zum 65. Hochzeitstag Hildegard und Karl Freigang aus Königs Wusterhausen am Ursula und Walter Große aus Königs Wusterhausen am

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