Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hessen (umf)
|
|
- Marcus Holzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hessen (umf) sind Kinder und Jugendliche, die ohne Sorgeberechtigte hier einreisen und im Regelfall um Asyl nachsuchen. Die Stadt Frankfurt - aufgrund des Standortes im Rhein-Main-Gebiet sowie des Flughafens - sowie die Stadt Gießen - aufgrund der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge - stellen in Hessen die beiden Haupteinreiseorte für umf dar. Die Hauptherkunftsländer sind zur Zeit Eritrea, Afghanistan und Somalia. Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anstranden, so rankt sich eine Vielzahl von rechtlichen Problemen um deren hiesigen Aufenthalt. Unter anderem sind Fragen der Regelung des Personensorgerechtes, der jugendhilferechtlichen Versorgung sowie der tatsächlichen Unterbringung mit der entsprechenden Kostentragung virulent. Unterbringung und Versorgung In Kooperation zwischen den Jugendämtern Frankfurt und Gießen sowie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Intergration (HMSI) hat sich in den letzten zwei Dekaden ein systematischer, jugendhilferechtlich orientierter und ständiger Qualitätskontrolle unterzogener Umgang mit diesem Personenkreis etablieren lassen, der für die Bundesrepublik Deutschland positiv beispielhaft dasteht und insoweit auch auf Bundesebene bereits seit Jahren deutliche Reputation genießt. 1
2 Bei den Jugendämtern Frankfurt und Gießen, bei denen in der Regel der Erstkontakt stattfindet, wurden sogenannte Clearingstellen als Fachstellen des Jugendamtes eingerichtet, die über spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im und für den Umgang mit diesem Klientel verfügen. Die Clearingstelle in Frankfurt am Main existiert bereits seit In Gießen wurde aufgrund der Schließung der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Schwalbach a.ts.(main- Taunus-Kreis) zum 1. Dezember Anfang 2004 eine Clearingstelle eingerichtet. Neben den eigentlichen fachlichen Aufgaben der Unterbringung und Versorgung erheben die Clearingstellen seit vielen Jahren Daten über die Anzahl und Herkunft der einreisenden jungen Menschen. Festzustellen ist, dass die Anzahl der einreisenden jungen Menschen seit Mitte der Neunziger Jahre kontinuierlich zurückging und nach einem Tiefstand in 2006 nun wieder kontinuierlich gestiegen ist und den Höchststand von 2003 bereits überschritten hat (siehe Tabelle). Unmittelbar nach seiner Einreise durchläuft der junge Mensch zunächst eine Phase der Erstunterbringung bzw. Klärung im Rahmen eines Clearingverfahrens, welches i.d.r. durch das Jugendamt Frankfurt oder das Jugendamt Gießen je nach Einreiseort - gestaltet und begleitet wird, für Selbstmelder in anderen Gebietskörperschaften aber auch dort für die Jugendämter verbindlich ist (siehe Clearingerlass vom 17. Juni 2008). Für Frankfurt am Main existieren als Erstaufnahmeeinrichtung d.h. Inobhutnahmeeinrichtung i.s.d. SGB VIII die Jugendhilfeeinrichtung Valentin-Senger-Haus (Träger: AWO Hessen-Süd) sowie mehrere andere Einrichtungen. Vergleichbare Einrichtungen befinden sich in Gießen mit den Clearinggruppen im Kinder- und Jugendheim St. 2
3 Stephanus (Träger: Caritasverband Gießen). Alle Einrichtungen sind in ihrer Konzeption und Fachlichkeit besonders auf die Bedürfnisse der umf ausgerichtet. In Gießen hatte sich nach verschiedenen Gesprächen mit dem Jugendamt Gießen als örtlichem Träger der Caritas-Verband Gießen im August 2004 bereit erklärt, in seiner bereits bestehenden Jugendhilfeeinrichtung St. Stephanus 8 Plätze bereitzustellen, um umf unterzubringen. Zum jetzigen Zeitpunkt verfügen beide Städte über ca. 350 Unterbringungsplätze für umf im Rahmen der Inobhutnahme. Das Clearingverfahren Bei Einreise eines umf sind zunächst alle Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls einzuleiten. Hier übt der Staat und somit auch jede Kommune ein Wächteramt auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) aus. Eine konkrete Kindeswohlgefährdung muss hierbei gar nicht unbedingt vorliegen es reicht aus, dass der junge Mensch minderjährig und ohne Begleitung von Personensorgeberechtigten also unbegleitet ist. Der Kinderschutz hat zunächst Vorrang gegenüber den ausländer- bzw. aufenthalts- und asylrechtlichenrechtlichen Fragestellungen letztere müssen jedoch im Kontext der weiteren Versorgung selbstverständlich berücksichtigt werden. Insgesamt entstehen eine Vielzahl von Kooperationsbezügen, welche ich noch näher beschreiben werde. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen genau wie Erwachsene auf unterschiedlichen Wegen hierher und treffen dann auch auf unterschiedliche Behörden (Jugendamt, Sozialamt, Ausländerbehörde, Bundes oder Landespolizei usw.). Im Regelfall sind keine Ausweispapiere vorhanden, sodass das angegebene Alter 3
4 zunächst maßgeblich ist und der Jugendliche dem Jugendamt avisiert werden muss. Das in Hessen aktuell praktizierte Clearingverfahren entstand 1997 gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und ist 2008 zuletzt überarbeitet worden. Hierzu gibt es einen Erlass, in dem nicht nur die Inhalte des Clearingverfahrens beschrieben sind, sondern auch die Verteilung und die Kostenerstattung. Der Erlasss ist für alle Jugendämter verbindlich. Einen ersten Vorläufer gab es übrigens bereits 1988, als auch das erste Aufnahmeheim ausschließlich für umf eingerichtet wurde. Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII Hier ist das Jugendamt am Aufgriffsort bzw. dem Ort zuständig, an dem der Jugendliche zuerst vorstellig wurde. Vor einer Inobhutnahme muss nunmehr die Minderjährigkeit geschätzt bzw. die Volljährigkeit ausgeschlossen werden. Dieses Erstgespräch ist möglichst von erfahrenen Fachkräften u.a. mittels Inaugenscheinnahme in einem persönlichen Gespräch und stets in Gegenwart eines neutralen Sprachmittlers bzw. Dolmetschers geführt werden. Das Jugendamt kann neben der Befragung und der Inaugenscheinnahme möglich Zeugen befragen oder Auskünfte jeglicher Art einholen. In Hessen haben wir eine Übereinkunft, dass nach Möglichkeit zwei Sozialpädagogen bei der Befragung zugegen sind. Altersschätzung wir vermeiden ganz bewusst das Substantiv Altersfeststellung - ist eines der schwierigsten Kapitel im Clearingverfahren. Gleichwohl ist eine exakte Bestimmung des Lebensalters weder auf medizinischem, psychologischen oder sonstigem Wege möglich. Alle Verfahren können bestenfalls Näherungswerte liefern. Andererseits gilt es, einer minderjährigen Person die 4
5 bestmögliche Förderung zuteil werden zu lassen, gleichzeitig jedoch sollen insbesondere deutlich Ältere nicht in Jugendhilfeeinrichtungen gemeinsam mit Minderjährigen untergebracht werden. Das Erstgespräch wird schriftlich dokumentiert. In Zweifelsfällen wird man von Minderjährigkeit ausgehen. Es kann jedoch auch der Fall eintreten, dass von Volljährigkeit auszugehen ist. Das zuständige Familiengericht kann diese Entscheidung in Frage stellen, da das Protokoll der Erstbefragung an die Inobhutnahmeeinrichtung (bei positiver Entscheidung), an das Familiengericht und an den potentiellen Vormund übersandt wird. Das Dokument ist Bestandteil einer späteren Hilfeplanung, da im standardisierten Fragebogen quasi die Vita der betroffenen Person abgebildet wird. Die Inobhutnahme kann nicht nur aber in Hessen überwiegend - in einer Aufnahmeeinrichtung für umf erfolgen, sondern auch bei einer geeigneten Person z.b. Verwandte, welche jedoch vom Jugendamt auf ihre Ifdentität sowie Geeignetheit zu überprüfen sind. Die Entscheidung wird stets einzelfallbezogen getroffen und schriftlich dokumentiert. Während der Inobhutnahme, die zunächst i.d.r. vollstationär erfolgt, ist das Jugendamt verpflichtet, umfassend für das physische und psychische Wohl zu sorgen. Es folgen die ärztliche Erstuntersuchung, die Erstausstattung mit Bekleidung und anderen persönlichen Bedarfsartikeln. Sofern nicht bereits geschehen, erfolgt die Vorstellung bei der Ausländerbehörde inklusive ED-Behandlung. Das weitere Clearingverfahren wird federführend vom Jugendamt in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeeinrichtung durchgeführt. Herbeiführung einer gesetzlichen Vertretung Das Vormundschaftsgericht wird informiert zwecks Bestallung eines Vormunds (regelhaft das Jugendamt). Dies ist zwingend erforderlich, da 5
6 sonst keine Leistungen nach dem SGB VIII gewährt werden können (z.b. Hilfe zur Erzeiehung). Gleichzeitig haben wir in Hessen bereits seit ca. 15 Jahren die Bestallung eines Ergänzungspflegers zur Wahrnehmung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Interessen des umf. Auch wenn dies inzwischen schwierig geworden ist, so ist unsere Erfahrung, dass es hier bundesweit nach wie vor eine heterogene Praxis im Umgang mit diesem Thema gibt. Der Vormund ist - neben den Betreuern in der Jugendhilfeeinrichtung und dem Sozialdienst im Jugendamt der persönliche Ansprechpartner, gesetzlicher Vertreter (Elternersatzfunktion), ist Hilfeplaner und entwickelt idealerweise gemeinsam mit dem Mündel Lebensperspektiven. Mindestens einmal pro Monat treffen sich die Beiden, zu Beginn kann dies auch häufiger der Fall sein. Wünschenswert wäre auch die Begleitung zur Anhörung beim Bundesamt für Miggration und Flüchtlinge (BAMF). Der Vormund ist auch der erste Ansprechpartner im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Das asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren In Hessen wird für die große Mehrheit der umf ein Asylantrag gestellt. Aufgrund der Schwierigkeit der Materie, der komplizierten Verfahrensabläufe und der unterschiedlichen Rechtsprechung wurde vom zuständigen Familiengericht ein versierter Rechtsbeistand als Ergänzungspfleger (oder auch Mitvormund) für diesen Wirkungskreis bestimmt. Die Dauer der Asylverfahren lassen sich nicht vorhersehen und sind unterschiedlich lang. 6
7 Sprach- und Orientierungskurse / Beschulung Bereits in den ersten Tagen werden Sprach- und Orientierungskurse angeboten. Auch die Frage der Beschulung steht im Raum, wobei dem Grunde nach eine Beschulung erst am Ort der Anschlussunterbringung erfolgt. Familienzusammenführung Zum Clearingverfahren gehören weitere Befragungen z.b. auch wenn es um die Frage der Familienzusammenführung geht, die prioritär behandelt wird, jedoch unter Umständen sich je nach Aufenthaltsort der Eltern, Geschwister etc. sehr lange und schwierig gestalten kann. Beendigung der Inobhutnahme / Anschlussunterbringung Nach der ca. 3 monatigen Clearingphase wird die Inobhutnahme formell beendet. Im Regelfall erfolgt die Unterbringung in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung und es wird die Hilfe zur Erziehung eingeleitet. In Hessen gibt es eine spezielle umf-quote, die von den Gebietskörperschaften erfüllt werden muss. Hierbei soll den pädagogischen Erfordernissen im Einzelfall Rechnung getragen werden, wobei in Hessen auf eine gewachsene, zum Teil hochspezialisierte, Einrichtungsstruktur zurückgegriffen werden kann. Als Besonderheit ist zu bemerken, dass wir bereits 1997 hierzu ein Verfahren entwickelt haben, durch das die ausländerrechtliche / asylverfahrensrechtliche Zuständigkeit einerseits und die jugendhilferechtliche Folgezuständigkeit andererseits dem pädagogischen Erfordernis angepasst wird und zudem darüber hinaus die bereits vorliegende Auslastung der jeweiligen Gebietskörperschaft mit Flüchtlingsanteilen bei der Entscheidung über die Zuweisung berücksichtigt wird. 7
8 Die jungen Menschen, die das beschriebene Verfahren durchlaufen haben, verbleiben unterschiedlich lange Zeit in der Jugendhilfe, und zwar aus den nachfolgend dargestellten Gründen: In der Regel wird eine Verselbständigung der jungen Menschen mit Erreichen des Volljährigkeitsalters angestrebt. Häufig lässt sich dieses Ziel jedoch nicht punktgenau erreichen, weil die bis dahin gegebene Verweildauer ebenfalls Einfluss auf den erreichten Grad der Selbständigkeit hat. Die Verweildauer wiederum ist primär abhängig vom Einreisealter des jungen Menschen. Derzeit liegt es bei ca. 16,5 Jahren. Kostenerstattung Das örtliche Jugendamt beantragt beim Bundesverwaltungsamt innerhalb einer bestimmten Frist (drei Werktage ab Ankunft) einen überörtlichen Kostenerstatter. Nachdem das Kostenanerkenntnis eingegangen ist, können die Kostenrechnungen eingereicht werden. In Hessen unterstützen wir die beiden Clearingstellen u.a. durch Übernahme der Personalkosten. Desweiteren erhalten die örtlichen Jugendämter ebenfalls eine anteilige Erstattung der Personalkosten im den Bereichen Sozialdienst und Amtsvormundschaft. Fazit Trotz der außerordentlich schwierigen Ausgangssituation (unsichere aufenthaltsrechtliche Situation, geringe schulische Vorbildung, Analphabetismus, akute und chronische Erkrankungen, Traumata usw.) lassen sich auch hier innerhalb von etwa 3 Jahren jugendhilferechtliche Erfolge erzielen, so dass durchschnittlich in etwa mit 19 bis 20 Jahren die Beendigung der Jugendhilfe stattfindet. Grundsätzlich endet die Jugendhilfemaßnahme nicht mit Erreichen der Volljährigkeit, denn sie 8
9 kann als Hilfe für junge Volljährige weitergeführt werden und zwar problemlos bis zum 21. Lebensjahr. Die Arbeit mit diesem besonderen Personenkreis ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Es kommen junge Menschen, die ein großes Potential mitbringen, die in der Mehrzahl sehr ehrgeizig und lernwillig sind und es verdient haben, dass wir uns um sie kümmern. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zur Zeit aufgrund der hohen Zugänge alles einfordert von den Akteuren in den Clearingstellen, den Jugendämtern sowie den Jugendhilfeeinrichtungen. Das hier beschriebene Clearingverfahren hat Zugang in die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleitetten minderjährigen Flüchtlingen gefunden, die von einer bundesweiten Arbeitsgruppe von Praktikern aus Landesministerien und Landesjugendämtern erarbeitet und im Mai diesen Jahres von allen zuständigen Ministerien der Bundesländer einstimmig beschlossen wurde. Zum Schluss: aktueller Sachstand der Einreisen in Hessen Seit 1. Januar 2014 sind bis einschließlich 30. September 2014 über die beiden Clearingstellen Frankfurt am Main insgesamt Personen angekommen, die vorgaben umf zu sein, wurden in Obhut genommen. Dies ist eine Erhöhung um 85 % bzw. 81 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Daneben ermitteln wir derzeit die Zahl der Einreisen bzw. Inobhutnahmen in anderen Teilen Hessens, da diese ebenfalls zugenommen haben und es stets unser Bestreben war, valide Zahlen u.a. zu Planungszwecken zu erhalten. Die Entwicklung der Einreisezahlen können der angefügten Tabelle entnommen werden. 9
10 Anzahl der Einreisen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Frankfurt am Main und Gießen Jahr 10
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) Pädagogische und wirtschaftliche Aspekte der Betreuung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.02.2014 Agenda Die Phasen in der Betreuung eines unbegleiteten
MehrVerteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
04.04.2017 Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Stadt Bielefeld Amt für Jugend und Familie - Jugendamt - Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung
MehrUnbegleitete Minderjährige Flüchtlinge eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe
- Jugendamt Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe Workshop 1: Anforderungen an den ASD im Rahmen der Inobhutnahme und Hilfeplanung 1 Wie alles begann
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2693 6. Wahlperiode 11.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und ANTWORT
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Stadt Aachen
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Stadt Aachen Aachen knapp über 250.000 Einwohner an der Grenze zu Belgien und Holland gelegen als Hauptreiseroute zwischen Süd- und Nordeuropa genutzt Grenzübertritte
MehrJugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr Berlin
Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr. 26 10967 Berlin andreas.meissner@evin-ev.de Begriffsklärung UMF Ein Begriffsungetüm, das nach Klärung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/480 7. Wahlperiode 09.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Enrico Komning, Nikolaus Kramer, Jörg Kröger, Bert Obereiner und Christel Weißig, Fraktion der
Mehrunbegleitete minderjährige Ausländer
unbegleitete minderjährige Ausländer Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher: Insbesondere 42a bis 42f SGB VIII Workshop im Rahmen des
MehrGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim
MehrInobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in Dresden 2014
Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in 2014 Das. Inhaltsüberblick 1. Rechtsgrundlagen 2. Inobhutnahmen umf in 3. Verfahrensweise 4. Wichtige Kooperationspartner 5. Beendigung
MehrDem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis
KREIS WESEL Drucksache 607 /IX IX. Wahlperiode 2014-2020 Betreff: Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge; hier: Neue gesetzliche Regelungen Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom 04.11.2015
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aktuelle Situation und Perspektiven
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aktuelle Situation und Perspektiven - Allgemeine Informationen Stand Mai 2016 - Tätigkeitsfeld Fachdienst Flüchtlinge -Bundesweite Verteilung seit 1.11.2015 Landesbetrieb
MehrHerzlich Willkommen. Workshop 4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien
Herzlich Willkommen Workshop 4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien Chancen und Grenzen familiärer Netzwerke bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und
MehrFachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen
FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/4446 15. 11. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Irmer, Beuth, Burghardt, Caspar, Dietzel, Kartmann, Klein (Freigericht), Peuser, Ravensburg, Reif, Schork, Tipi,
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Stand der Umsetzung der Neuregelungen im SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe
FreizügigkG AsylVfG StGB BGB SGB VIII Dublin III AufenthG Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Stand der Umsetzung der Neuregelungen im SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe - Fachtagung in Erkner, 23.02.2016
MehrWege der UMA in Deutschland
Überschrift Überschrift Arial 24 Wege der UMA in Deutschland Merseburg, 06.03.2017, Diana Richter Landesjugendamt, Fachbereich Landesverteilstelle und Kostenerstattung Überschrift Wege Überschrift Arial
MehrVormundschaften für UMF Herausforderungen und Chancen
Herausforderungen und Chancen Hilfebedarf grundsätzlich anders als bei deutschen Jugendlichen Unterschiedliche kulturelle und religiöse Hintergründe Sprache, Dolmetscher Ernährung: Bisherige Ernährungsgewohnheiten,
MehrUNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12.
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12.2016 IN KEHL JUGENDLICHE OHNE GRENZEN 27.-30.November 2016 Saarbrücken: Jugendkonferenz
MehrDie rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext. Katrin Löffelhardt, Bielefeld
Die rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext Katrin Löffelhardt, Bielefeld Was habe ich vor: Erfahrungswelten junger Geflüchteter Gesetzliche Änderungen und
MehrSituation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach
Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst
MehrUnbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien
Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,
MehrUmverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Weimar, 27. September 2016 Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle
MehrVORBEREITUNG UND BEGLEITUNG VON ÜBERGÄNGEN VON UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN FLÜCHTLINGEN
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) VORBEREITUNG UND BEGLEITUNG VON ÜBERGÄNGEN VON UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN FLÜCHTLINGEN MAINZ, 20.04.2016 SERVICESTELLE UMF: QUALIFIZIERUNG
MehrVon der Inobhutnahme in die weiterführenden Hilfe
Von der Inobhutnahme in die weiterführenden Hilfe Übergänge in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Potsdam Schnittstellenbetrachtung öffentlicher und freie
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3531 6. Wahlperiode 14.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und ANTWORT
MehrSituationsbeschreibung zur Betreuung und Unterbringung minder- jähriger Flüchtlinge (UMF) in den Jahren 2011/2012
Situationsbeschreibung zur Betreuung und Unterbringung minder- jähriger Flüchtlinge (UMF) in den Jahren 211/212 Entsprechend der vom Landesjugendhilfeausschuss am 29.1.1999 (BV 33/98) getroffenen Festlegung
MehrOLOV - Netzwerktreffen Aktuelle Situation von Flüchtlingen/Asylbewerbern im Landkreis Fulda
OLOV - Netzwerktreffen 01.10.2015 Aktuelle Situation von Flüchtlingen/Asylbewerbern im Landkreis Fulda Ulrich Nesemann Fachdienst Kommunaler Arbeitsmarkt Jahresentwicklung Asylanträge auf Bundesebene 300000
MehrStadtteil Gaarden-Ost
Stadtteil Gaarden-Ost Daten für 31.12.2016 Einwohner Gaarden-Ost: 18.906 (Kiel insgesamt: 249.023) Angebote des AWO Kreisverbands Kiel AWO Kreisverband Kiel e.v. Kinderhäuser Treffs, Kurse und Angebote
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 1 Die Aufgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers im Umgang mit UMF Frankfurt / M, 14. Oktober 2014 Harald Britze, M.A. strategischer Teamleiter Hilfen zur Erziehung
MehrSicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährige (UMA)
Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährige (UMA) Eckpunkte für die gesetzliche Regelung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der
MehrGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim
MehrJunge Flüchtlinge in Deutschland
Junge Flüchtlinge in Deutschland Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Daten & Fakten Ziele Regelungen Umsetzung Stand: 10.04.2015 Daten
MehrWS 2: CLEARING UND FLÜCHTLINGE UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE. Dr. Christian Hertel Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut SHG-Clearinghaus St.
WS 2: CLEARING UND UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE Dr. Christian Hertel Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut SHG-Clearinghaus St. Wendel INHALT Clearingverfahren Was? Wie? Was fehlt? Praxis des
MehrUnklarer Aufenthaltsstatus: Sind Flüchtlingskinder Kinder?
Unklarer Aufenthaltsstatus: Sind Flüchtlingskinder Kinder? 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention. - Kinderrechte zwischen Anspruch und Wirklichkeit 20.11.2009 in Heilbronn Um wen es sich handelt: > Unbegleitete
MehrVersorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma
Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft,
MehrHinweise zur Zusammenarbeit der Jugendämter mit den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE), ihren Außenstellen und Standorten
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Hinweise zur Zusammenarbeit der Jugendämter mit den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE), ihren Außenstellen und Standorten für die vorläufige Inobhutnahme
MehrFamilienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland/Landesstelle
MehrKostenaufwand und -entwicklung für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in baden-württembergischen Jugendhilfeeinrichtungen
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 697 10. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Rottmann ABW und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Kostenaufwand und -entwicklung
MehrRechtliche Aspekte in der sozialen Arbeit mit Flüchtlingskindern
Rechtliche Aspekte in der sozialen Arbeit mit Flüchtlingskindern Rechtsanwältin Melanie Kößler DRK, Jahrestagung Jugendsozialarbeit, Rostock, den 16. September 2015 Übersicht Hintergründe: Wer sind sie?
MehrUNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE WIE IST DIE KINDER- UND JUGENDHILFE AUFGESTELLT? Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116
MehrAufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Umsetzung auf Bundes- und Landesebene
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Umsetzung auf Bundes- und Landesebene Gliederung Begriffsdefinition Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung
MehrVorläufige Inobhutnahme Das vorgesehene Verfahren seit dem
Vorläufige Inobhutnahme Das vorgesehene Verfahren seit dem 01.11.2015 Eine Arbeitshilfe des Bundesfachverbands UMF über das Gesetz und die Gesetzesbegründung Aufgrund der großen Nachfrage gibt der Bundesfachverband
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW. Aktuelle Informationen zum Stand der Verteilung
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW Aktuelle Informationen zum Stand der Verteilung Münster, 15. September 2016 Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW UMA in Deutschland und in NRW 80000
MehrDer Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Arbeitshilfe Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Flüchtlingsrat Thüringen e.v. Zur Bedeutung der Stellung eines Asylantrags in der Minderjährigkeit Gliederung I. Ausgangssituation...
MehrVorläufige Inobhutnahme nach 42a Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII
Vorläufige Inobhutnahme nach 42a Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII - Arbeitshilfe des Hessischen Ministeriums - Eine Verpflichtung aller Jugendämter in Hessen zur vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten
MehrKindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung
Geisteswissenschaft Sandra Meyer Kindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Bachelorarbeit Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung...1
MehrEvaluierung der Aufnahmebedingungen von unbegleiteten Minderjährigen in Hessen Durchgeführt vom März 2010
Evaluierung der Aufnahmebedingungen von unbegleiteten Minderjährigen in Hessen Durchgeführt vom 15. - 17. März 2010 durchgeführt von: Niels Espenhorst und Thomas Berthold, Bundesfachverband unbegleitete
MehrFlüchtlinge, Armutszuwanderung und
Flüchtlinge, Armutszuwanderung und unbegleitete Minderjährige Arbeitstagung für Jugendamtsleitungen in Westfalen-Lippe 22. bis 23. September 2015 LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho 1 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt
MehrUnterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Jugendamt Az.: 31.1-455.08; 013.431-2480681 Sitzungsvorlage 16/2015 Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 6 Jugendhilfe- und Sozialausschuss
MehrLiddy-Dörr Haus Clearingstelle für umf in Düsseldorf
Clearingstelle für umf in Düsseldorf Referentin: Petra Berghoff Gliederung: I. Zielgruppenbeschreibung II. Hauptakteure im Clearingverfahren III. Konzept IV. Clearingverfahren V. Sprechstunde im LVR-Klinikum
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes
Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 7. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf
MehrÜber unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen!
Über 5.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen! Im Jahr 2013 sind 5.548 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland durch die Jugendämter in Obhut genommen worden.
MehrVerteiler: 25. Februar 2016 Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz Leitungen der Jugendämter in Rheinland-Pfalz
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER, JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ - Ausländerrecht, Asylrecht und Einbürgerung - Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Telefon 06131 16-5102 Hans-Peter.Diehl@mifkjf.rlp.de
MehrHerzlich Willkommen. Fachforum 1 Aktuelles aus der Landesverteilstelle
Herzlich Willkommen Fachforum 1 Aktuelles aus der Landesverteilstelle 1 Agenda 1. Die Landesverteilstelle stellt sich vor 2. Verteilverfahren ab dem 01. Mai 2017 3. Word Cafés 4. Treffpunkt im Plenum 2
MehrDie Rechte der Flüchtlingskinder und ihre Umsetzung in Nordrhein-Westfalen
Die Rechte der Flüchtlingskinder und ihre Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Zwei Zielgruppen Begleitete Minderjährige Unbegleitete Minderjährige These: Beide Zielgruppen sind im Blickfeld der Jugendhilfe
MehrStellungnahme des Bundesfachverbands UMF zu den Gesetzesvorhaben zur Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Stellungnahme des Bundesfachverbands UMF zu den Gesetzesvorhaben zur Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen BR-Drs.: 443/14 und 444/14 Die Aufnahmesituation von unbegleiteten minderjährigen
MehrSituation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick
Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick Vortrag, Oberhausen, 22.9.2016 Dr. Carsten Hörich Gliederung
MehrEmpirische Hinweise auf Jugendhilfebedarfe für die Integration junger Geflüchteter Einblicke in amtliche Statistiken und Verwaltungsdaten
Empirische Hinweise auf Jugendhilfebedarfe für die Integration junger Geflüchteter Einblicke in amtliche Statistiken und Verwaltungsdaten Input für das Forum (Un)begleitete minderjährige Flüchtlinge in
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW Eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe 1 Kostenerstattung UMF 89 d SGB VIII Kostenausgleich bei Jugendhilfe für einreisende Deutsche und Ausländer
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1577 21.06.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Vormundschaften für unbegleitete
MehrFlüchtlingssituation in Deutschland Herausforderungen für das Stadtjugendamt München Markus Schön
Flüchtlingssituation in Deutschland Herausforderungen für das Stadtjugendamt München Markus Schön Sozialreferat Stadtjugendamt Vertreter der Jugendamtsleitung 089-23349533 markus.schoen@muenchen.de Unbegleitete
MehrAntwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Möller und Christa Blömeke Drucksache 18/4345
Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Möller und Christa Blömeke Drucksache 18/4345 26. Mai 2006 Zu 1.: Vom 1. Januar bis zum 30. April 2006 haben sich in der Zentralen
MehrAusländerrecht und Jugendhilfe
SGB VIII Dublin III AsylG AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe StGB FreizügigkG BGB UN Kinderrechtskonvention 1. Die Akteure 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Schutzgüter 4. Schnittstelle Kindeswohl - Verfassungsrechtliche
MehrRechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern
Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern Prof. Dr. Jan Kepert, Jugendamtsleitertagung 2016 in Gültstein Quelle der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 6. Auflage 2016 1 Programm
MehrStandards der Jugendhilfe/ Betriebserlaubnis gem. 45 ff. SGB VIII
Die Betreuung von UMF ist für die stationäre Jugendhilfe kein neues Thema. Viele Träger leisten in diesem Arbeitsfeld seit vielen Jahren hervorragende Arbeit. Der hohe Anstieg der UMF stellt die Jugendhilfe
MehrUnbegleitet minderjährige Flüchtlinge. AG 78 / Beratung / Schloss Trebnitz /
Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge AG 78 / Beratung / Schloss Trebnitz / 18.11.2015 Inhalt 1. Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
MehrBehandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) dient
Ministerium für Famil e, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
MehrDer Magistrat Marburg, 15. März 2017
Der Magistrat Marburg, 15. März 2017 Große Anfrage der SPD-Fraktion betr. Soziale Lage und Zukunft von Unbegleiteten minderjährigen Ausländern die o.g. Große Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Wie
MehrFamilienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen
Bumf Frühjahrstagung, Hofgeismar 11. 13.04.2018 Familienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen Stand: 11.04.2018 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtling Gut Ankommen Ein
MehrAnhörung im BMFSFJ Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und
Anhörung im BMFSFJ 30.06.2015 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Rahmen Anwesend ca 40 Verbände und Organisationen
MehrAufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF
Aufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF 02. Dezember 2015, sfbb Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Es gilt das Primat der Jugendhilfe
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2631 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (GRÜNE), eingegangen am 16.03.2010 Unbegleitete minderjährige
Mehr3.Forum Arbeitsrecht Oberfranken Top 2: Asylbewerber in Oberfranken: Verteilung, Unterbringung und ausländerrechtlicher Status
3.Forum Arbeitsrecht Oberfranken Top 2: Asylbewerber in Oberfranken: Verteilung, Unterbringung und ausländerrechtlicher Status Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Stefan Krug Zu allererst: Rechtsanwendung
MehrNiedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/833. Kleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/833 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Georgia Langhans (GRÜNE), eingegangen am 02.12.2003 Unbegleitete minderjährige
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10236 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 30.08.17 und
MehrAsyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls
SGB VIII Dublin III AsylVfG AufenthG Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls StGB FreizügigkG SGB III BGB UN Kinderrechtskonvention Übersicht 1. Gesetzlicher
MehrEine mädchenspezifische Betrachtung. Mädchenhaus Bielefeld e.v. Birgit Hoffmann
Eine mädchenspezifische Betrachtung Mädchenhaus Bielefeld e.v. Birgit Hoffmann 2013= 11% Mädchen 2012=14% Mädchen Quelle: Statistisches Bundesamt Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen von unbegleiteten
MehrRechte kennen und ermöglichen Jugendhilfe und Ausländerrecht
FreizügigkG AsylG StGB BGB SGB VIII Dublin III AufenthG UN Kinderrechtskonvention Rechte kennen und ermöglichen Jugendhilfe und Ausländerrecht 03.11.2016 Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst (Deutscher
MehrJugendliche, die verschwinden
Expertentag Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Verteilung und Vormundschaft Hannover 19.01.2016 Weiterverteilung, Partizipation und Jugendliche, die verschwinden Eine rechtliche Annäherung Jugendliche,
MehrPositionierung und Forderung des Paritätischen Landesverbandes Brandenburg
Positionierung und Forderung des Paritätischen Landesverbandes Brandenburg Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Brandenburg Einführung Fast die Hälfte aller Flüchtlinge weltweit sind Kinder
MehrAufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes?
Aufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes? Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Jugendhilferechtliches Clearingverfahren Verteilungsverfahren
MehrQualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Thomas Wolf, www.foto-tw.de Qualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Amt für Kinder, Jugend und Familie Folie 1 Inhaltsübersicht Form und Dauer eins Clearingprozesses Aufgabeninhalte
MehrGrundlagenmodul: Kinder- und Jugendhilfe bei unbegleiteten Minderjährigen
Grundlagenmodul: Kinder- und Jugendhilfe bei unbegleiteten Minderjährigen Franziska von Nordheim, BumF e.v. Berlin, 10.10.2017 Yando (16) kommt nach Deutschland. Und nun??????? UmF in der Jugendhilfe Aufgriff
MehrFallschilderungen Flüchtlingsrecht mit Lösungen
Prof. Dr. Barbara Schermaier-Stöckl b.schermaier-stoeckl@katho-nrw.de Prof. Dr. Christof Stock c.stock@katho-nrw.de Fallschilderungen Flüchtlingsrecht mit Lösungen 7.2.3.1 Unbegleiteter minderjähriger
Mehr1. Grundsätzliche Anmerkungen
Schriftlicher Bericht für die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher u.a. 1. Grundsätzliche Anmerkungen
MehrLWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht
LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster nur per Email Stadt-/Kreisverwaltung - Jugendamt - nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Steuern und Versorgen
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Steuern und Versorgen Jugendamt der LHS Stuttgart Martin Schlosser Leiter DS Sozialdienst UMF Lucas Johannes Herzog Leiter Abteilung Erziehungshilfen 1 Inhalt 1.
MehrUnbegleitete, minderjährige Flüchtlinge Erstversorgungseinrichtung Stapelfelder Straße 7. Informationsveranstaltung am 09.
Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge Erstversorgungseinrichtung Stapelfelder Straße 7 Informationsveranstaltung am 09.Dezember 2015 Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) Der LEB ist Teil der Sozialbehörde
MehrKleiner Einsatz große Wirkung
Kleiner Einsatz große Wirkung auch 2017: Noch immer werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) volljährig oder stehen kurz davor ohne einen Asylantrag stellen zu können, häufig auch ohne eine
MehrErmittlung und Umsetzung von Jugendhilfebedarf:
B-umF Frühjahrstagung 2017 AG 3 Ermittlung und Umsetzung von Jugendhilfebedarf: Übergang in die verschiedenen Hilfeformen Volljährigkeit, Hilfebeendigung etc. Hofgeismar 27. 29. März 2017 41 SGB VIII Hilfe
MehrVorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII
Wuppertal Ressort 208 Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII Auswertung der Inobhutnahmen 2009 Juni 2010 Vorweggenommen S.
MehrZusammenarbeit des Jugendmigrationsdienstes (JMD) und des Jugendamtes Kiel Unbegleitete volljährige Flüchtlinge
Zusammenarbeit des Jugendmigrationsdienstes (JMD) und des Jugendamtes Kiel Unbegleitete volljährige Flüchtlinge Ablauf der Präsentation 1. Beratungsangebot des JMD 2. Aufgaben und Maßnahmen des Jugendamtes/ASD
MehrUnbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Jürgen 11.04.2017Stach, PRÄSENTATIONSTITEL Sozialdezernent, Schwarzwald-Baar-Kreis 1 Wesentliche Eckpunkte bei der jugendhilferechtlichen Versorgung von UMAs
MehrUnbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Bericht der Landesverteilstelle
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Bericht der Landesverteilstelle Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Melde- und Verteilverfahren Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Meldeverfahren
MehrArbeitshilfe zum Kostenerstattungsverfahren gemäß 89d, 89f SGB VIII
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Arbeitshilfe zum Kostenerstattungsverfahren gemäß 89d, 89f SGB VIII - Stand 01.08.2016 - Bezug: Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung
MehrPressemappe Hintergrundwissen zur Arbeit der Jugendämter
Pressemappe Hintergrundwissen zur Arbeit der Jugendämter Inhaltsverzeichnis Ankommen. Willkommen. Und jetzt? Wie weiterkommen? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: wie werden sie vom Jugendamt unterstützt?...
MehrOmbudschaft Jugendhilfe NRW
Ombudschaft Jugendhilfe NRW 18 Jahre und was nun?! Welche Rechte haben junge (geflüchtete) Volljährige in der Jugendhilfe? Dortmund, 20.01.2017 Sabine Gembalczyk, Dr. Margareta Müller 1 Programm 9:30 Uhr
MehrDer Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen:
16/166 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen: Fünftes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG) Fünftes Gesetz zur Ausführung
Mehr