Inhaltsverzeichnis. 1.2 Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten Begriffsbestimmungen Maßeinheiten 26

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1 Anlage A Allgemeine Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich und Anwendbarkeit Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden/ Höchstzulässige Gesamtmenge je Wagen oder Großcontainer Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumbatterien Anwendbarkeit anderer Vorschriften (bleibt offen)/allgemeines Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs (bleibt offen)/huckepackverkehr Beförderungen, die nicht auf der Straße/Schiene erfolgen Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten Begriffsbestimmungen Maßeinheiten Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind Anwendungsbereich Art der Unterweisung Einführung Aufgabenbezogene Unterweisung Sicherheitsunterweisung Dokumentation Sicherheitspflichten der Beteiligten Allgemeine Sicherheitsvorsorge Pflichten der Hauptbeteiligten Absender Beförderer Empfänger Pflichten anderer Beteiligter Verlader Verpacker Befüller Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks (bleibt offen)/betreiber eines Kesselwagens (bleibt offen)/betreiber der Eisenbahninfrastruktur Abweichungen Zeitweilige Abweichungen (bleibt offen)/militärische Sendungen 33 V

2 1.6 Übergangsvorschriften Verschiedenes Druckgefäße und Gefäße für Gase der Klasse Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge/ Kesselwagen und Batteriefahrzeuge Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC Fahrzeuge/(bleibt offen) Klasse Versandstücke, für die nach den Ausgaben 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 keine Bauartzulassung durch die zuständige Behörde erforderlich war Versandstücke, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 zugelassen wurden Radioaktive Stoffe in besonderer Form, die nach den Ausgaben der IAEA Safety Series No. 6 von 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) zugelassen wurden Allgemeine Vorschriften für die Klasse Anwendungsbereich Strahlenschutzprogramm Qualitätssicherung Sondervereinbarung Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften Nichteinhaltung xx 1.8 Maßnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Behördliche Gefahrgutkontrollen Amtshilfe Sicherheitsberater Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern Administrative Kontrollen für die in Abschnitt beschriebenen Konformitätsbewertungen, wiederkehrenden und außerordentlichen Prüfungen Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden Vorschriften für die Sicherung Allgemeine Vorschriften Unterweisung im Bereich der Sicherung Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial Interne Notfallpläne für Rangierbahnhöfe 51 Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Einleitung Grundsätze der Klassifizierung Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle) Zuordnung von Proben Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 2: Gase Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Gase Verzeichnis der Sammeleintragungen 75 VI

3 2.2.3 Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Verzeichnis der bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoffe in Verpackungen Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 5.2: Organische Peroxide Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Verzeichnis der bereits zugeordneten organischen Peroxide in Verpackungen Klasse 6.1: Giftige Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 7: Radioaktive Stoffe Begriffsbestimmungen Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Bestimmung der Aktivitätswerte Bestimmung anderer Stoffeigenschaften Klassifizierung von Versandstücken oder unverpackten Stoffen Sondervereinbarungen Klasse 8: Ätzende Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände Verzeichnis der Eintragungen Prüfverfahren Allgemeines Prüfung auf Ausschwitzen für Sprengstoffe des Typs A Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulosemischungen der Klasse Prüfungen der entzündbaren flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1 und Prüfung zur Bestimmung des Flammpunktes Prüfung zur Bestimmung des Gehalts an Peroxid Prüfung zur Bestimmung des Fließverhaltens Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und VII

4 Teil 3 Verzeichnis/Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen (mit Ausnahme der Tabelle B sowie der Kapitel 3.3 und 3.4 in Band 2 enthalten) Tabelle B: Verzeichnis der gefährlichen Güter in alphabetischer Reihenfolge Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter Freigestellte Mengen Verpackungen Prüfungen für Versandstücke Kennzeichnung der Versandstücke Höchste Anzahl Versandstücke in einem Fahrzeug/Wagen oder Container Dokumentation 274 Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen und Tanks Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen Allgemeine Vorschriften für das Verpacken gefährlicher Güter in Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen Zusätzliche allgemeine Vorschriften für die Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Allgemeine Vorschriften für Verpackungsanweisungen Verzeichnis der Verpackungsanweisungen Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen [ausgenommen Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen] Anweisungen für die Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Anweisungen für die Verwendung von Großverpackungen Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse 2 und von Gütern anderer Klassen, die der Verpackungsanweisung P 200 zugeordnet sind Besondere Vorschriften für das Verpacken organischer Peroxide der Klasse 5.2 und selbstzersetzlicher Stoffe der Klasse Verwendung von Verpackungen Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Besondere Vorschriften für das Verpacken ansteckungsgefährlicher Stoffe der Klasse Besondere Vorschriften für das Verpacken von Stoffen der Klasse Allgemeines Vorschriften und Kontrollmaßnahmen für die Beförderung radioaktiver Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-Stoffe) und oberflächenkontaminierter Gegenstände (SCO-Gegenstände) Sondervorschriften für die Zusammenpackung Verwendung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung von Stoffen der Klassen 1 und 3 bis Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung nicht tiefgekühlt verflüssigter Gase Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase Allgemeine Vorschriften für die Verwendung von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anweisungen und Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks Allgemeines 371 VIII

5 Anweisungen für ortsbewegliche Tanks Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks Verwendung von festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks/ Kesselwagen, abnehmbaren Tanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von Batterie-Fahrzeugen/Batteriewagen und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich Vorschriften für alle Klassen Verwendung Füllungsgrad Betrieb Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge/Batteriewagen und MEGC Sondervorschriften für die Klasse Tankcodierung und -hierarchie Füllbedingungen und Prüfdrücke Betrieb (bleibt offen)/kontrollvorschriften für das Befüllen von Flüssiggaskesselwagen Sondervorschriften für die Klassen 3 bis Tankcodierung, rationalisierter Ansatz und Tankhierarchie Allgemeine Vorschriften Sondervorschriften Verwendung von festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK)/ Verwendung von Tankcontainern, einschließlich Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter), deren Tankkörper aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) hergestellt sind Allgemeines Betrieb Verwendung und Betrieb der Saug-Druck-Tanks für Abfälle Verwendung Betrieb (bleibt offen) Verwendung von mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) Verwendung Betrieb 410 Teil 5 Vorschriften für den Versand Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Verwendung von Umverpackungen Ungereinigte leere Verpackungen [einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen], leere Tanks, leere Fahrzeuge/Wagen, leere MEMU und leere Container für Güter in loser Schüttung Zusammenpackung Allgemeine Vorschriften für die Klasse Beförderungsgenehmigung und Benachrichtigung Zulassung/Genehmigung durch die zuständige Behörde Bestimmung der Transportkennzahl (TI) und der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) Zusammenfassung der Vorschriften für Zulassung/Genehmigung und vorherige Benachrichtigung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnung von Versandstücken Bezettelung von Versandstücken Bezettelungsvorschriften Vorschriften für Gefahrzettel 419 IX

6 5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung von Containern, MEGC, MEMU, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen/ Anbringen von Großzetteln (Placards) sowie Kennzeichnungen Anbringen von Großzetteln (Placards) Allgemeine Vorschriften Anbringen von Großzetteln (Placards) an Containern/Großcontainern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks Anbringen von Großzetteln (Placards) an Trägerfahrzeugen/Tragwagen, auf denen Container/Großcontainer, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks befördert werden und an Tragwagen, die für den Huckepackverkehr verwendet werden Anbringen von Großzetteln (Placards) an Fahrzeugen/Wagen für die Beförderung in loser Schüttung, Tankfahrzeugen/Kesselwagen, Batterie-Fahrzeugen/Batteriewagen, MEMU und Fahrzeugen mit Aufsetztanks/Wagen mit abnehmbaren Tanks Anbringen von Großzetteln (Placards) an Fahrzeugen/Wagen, in denen nur Versandstücke befördert werden Anbringen von Großzetteln (Placards) an leeren Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeugen/Kesselwagen, Batteriewagen, MEMU, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks sowie an leeren Fahrzeugen und Containern/Wagen und Großcontainern für die Beförderung in loser Schüttung Beschreibung der Großzettel (Placards) Orangefarbene Kennzeichnung Allgemeine Vorschriften für die orangefarbene Kennzeichnung Beschreibung der orangefarbenen Tafeln Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr Kennzeichen für Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden Rangierzettel nach Muster 13 und Orangefarbener Streifen Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe Dokumentation Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende Informationen Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen Zusätzliche oder besondere Angaben für bestimmte Klassen (bleibt offen) Form und Sprache/Form und zu verwendende Sprache Nicht gefährliche Güter Container-Packzertifikat Schriftliche Weisungen/(bleibt offen) Beispiel eines Formulars für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter Sondervorschriften (gestrichen) Sondervorschriften für begaste Fahrzeuge/Wagen, Container und Tanks 459 Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen Allgemeines Codierung für die Bezeichnung des Verpackungstyps Kennzeichnung Vorschriften für Verpackungen Fässer aus Stahl Fässer aus Aluminium Fässer aus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium Kanister aus Stahl oder Aluminium Fässer aus Sperrholz (gestrichen) Fässer aus Pappe Fässer und Kanister aus Kunststoff Kisten aus Naturholz 464 X

7 Kisten aus Sperrholz Kisten aus Holzfaserwerkstoffen Kisten aus Pappe Kisten aus Kunststoffen Kisten aus Stahl oder Aluminium Säcke aus Textilgewebe Säcke aus Kunststoffgewebe Säcke aus Kunststofffolie Säcke aus Papier Kombinationsverpackungen (Kunststoff) Kombinationsverpackungen (Glas, Porzellan oder Steinzeug) Zusammengesetzte Verpackungen Feinstblechverpackungen Prüfvorschriften für Verpackungen Durchführung und Wiederholung der Prüfungen Vorbereitung der Verpackungen für die Prüfungen Fallprüfung Dichtheitsprüfung Innendruckprüfung (hydraulisch) Stapeldruckprüfung Zusatzprüfung auf Permeation für Fässer und Kanister aus Kunststoff nach Unterabschnitt sowie für Kombinationsverpackungen (Kunststoff) mit Ausnahme von Verpackungen 6HA1 nach Unterabschnitt zur Beförderung von flüssigen Stoffen mit einem Flammpunkt 60 C Prüfbericht Standardflüssigkeiten für den Nachweis der chemischen Verträglichkeit von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln (IBC), aus Polyethylen nach Absatz bzw Prüfvorschriften für Kunststoffgefäße, Richtlinie zu Absatz Bau- und Prüfvorschriften für Druckgefäße, Druckgaspackungen, Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas Allgemeine Vorschriften Auslegung und Bau Werkstoffe Bedienungsausrüstung Zulassung von Druckgefäßen Erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfung Anforderungen an Hersteller Anforderungen an Prüfstellen Vorschriften für UN-Druckgefäße Auslegung, Bau und erstmalige Prüfung Werkstoffe Bedienungsausrüstung Wiederkehrende Prüfung System für die Konformitätsbewertung und Zulassung für die Herstellung von Druckgefäßen Zulassungssystem für die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen Kennzeichnung von nachfüllbaren UN-Druckgefäßen Kennzeichnung von nicht nachfüllbaren UN-Druckgefäßen Gleichwertige Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung Vorschriften für Druckgefäße, die keine UN-Druckgefäße sind Auslegung und Bau (bleibt offen) Bedienungsausrüstung Erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfung Zulassung von Druckgefäßen Anforderungen an Hersteller Anforderungen an Prüfstellen Kennzeichnung von nachfüllbaren Druckgefäßen Kennzeichnung von nicht nachfüllbaren Druckgefäßen Vorschriften für in Übereinstimmung mit Normen ausgelegte, gebaute und geprüfte Druckgefäße, die keine UN-Druckgefäße sind 495 XI

8 6.2.5 Vorschriften für nicht in Übereinstimmung mit Normen ausgelegte, gebaute und geprüfte Druckgefäße, die keine UN-Druckgefäße sind Werkstoffe Bedienungsausrüstung Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel aus Metall Zusätzliche Vorschriften für Druckgefäße aus Aluminiumlegierungen für verdichtete, verflüssigte, gelöste Gase und nicht unter Druck stehende Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben), sowie für Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten, mit Ausnahme von Druckgaspackungen und Gefäßen, klein, mit Gas (Gaspatronen) Druckgefäße aus Verbundwerkstoffen Verschlossene Kryo-Behälter Allgemeine Vorschriften für Druckgaspackungen, Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas Auslegung und Bau Flüssigkeitsdruckprüfung Dichtheitsprüfung Verweis auf Normen Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse Allgemeines Vorschriften für Verpackungen Codierung für die Bezeichnung des Verpackungstyps Kennzeichnung Prüfvorschriften für Verpackungen Bau-, Prüf- und Zulassungsvorschriften für Versandstücke und Stoffe der Klasse (bleibt offen) Allgemeine Vorschriften (bleibt offen) Vorschriften für freigestellte Versandstücke Vorschriften für Industrieversandstücke Vorschriften für Versandstücke, die Uranhexafluorid enthalten Vorschriften für Typ A-Versandstücke Vorschriften für Typ B(U)-Versandstücke Vorschriften für Typ B(M)-Versandstücke Vorschriften für Typ C-Versandstücke Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten Prüfmethoden und Nachweisverfahren Prüfung der Unversehrtheit der dichten Umschließung und der Strahlungsabschirmung und Bewertung der Kritikalitätssicherheit Aufprallfundament für die Fallprüfungen Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter normalen Beförderungsbedingungen Zusätzliche Prüfungen für Typ A-Versandstücke für flüssige Stoffe und Gase Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter Unfall-Beförderungsbedingungen Gesteigerte Wassertauchprüfung für Typ B(U)- und Typ B(M)-Versandstücke mit einem Inhalt von mehr als 10 5 A 2 und für Typ C-Versandstücke Wassereindringprüfung für Versandstücke mit spaltbaren Stoffen Prüfungen für Typ C-Versandstücke Prüfung für Verpackungen, die für mindestens 0,1 kg Uranhexafluorid ausgelegt sind Zulassung der Bauart von Versandstücken und Stoffen Antrag und Beförderungsgenehmigung für radioaktive Stoffe Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich (bleibt offen) (bleibt offen) Codierungssystem für die Kennzeichnung von IBC Kennzeichnung Grundkennzeichnung Zusätzliche Kennzeichnung Übereinstimmung mit dem Bauartmuster 525 XII

9 6.5.3 Bauvorschriften Allgemeine Vorschriften Prüfungen, Bauartgenehmigung und Inspektion Besondere Vorschriften für IBC Besondere Vorschriften für metallene IBC Besondere Vorschriften für flexible IBC Besondere Vorschriften für starre Kunststoff-IBC Besondere Vorschriften für Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter Besondere Vorschriften für IBC aus Pappe Besondere Vorschriften für IBC aus Holz Prüfvorschriften für IBC Durchführung und Häufigkeit der Prüfungen Bauartprüfungen Vorbereitung für die Prüfungen Hebeprüfung von unten Hebeprüfung von oben Stapeldruckprüfung Dichtheitsprüfung Hydraulische Innendruckprüfung Fallprüfung Weiterreißprüfung Kippfallprüfung Aufrichtprüfung Vibrationsprüfung Prüfbericht Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen Allgemeines Codierung für die Bezeichnung des Typs der Großverpackung Kennzeichnung Grundkennzeichnung Beispiele für die Kennzeichnung Besondere Vorschriften für Großverpackungen Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus Metall Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus flexiblen Werkstoffen Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus starrem Kunststoff Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus Pappe Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus Holz Prüfvorschriften für Großverpackungen Durchführung und Häufigkeit der Prüfungen Vorbereitung für die Prüfungen Prüfvorschriften Zulassung und Prüfbericht Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung von Stoffen der Klassen 1 und 3 bis Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Bodenöffnungen Sicherheitseinrichtungen Druckentlastungseinrichtungen Einstellung von Druckentlastungseinrichtungen Schmelzsicherungen Berstscheiben Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen 555 XIII

10 Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung von nicht tiefgekühlt verflüssigten Gasen Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Bodenöffnungen Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung von tiefgekühlt verflüssigten Gasen Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge und Einstellung von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), die für die Beförderung nicht tiefgekühlter Gase vorgesehen sind Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Bedienungsausrüstung Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für MEGC Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks/Kesselwagen, abnehmbaren Tanks, /, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von Batterie-Fahrzeugen/Batteriewagen und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich 582 XIV

11 6.8.2 Vorschriften für alle Klassen Bau Ausrüstung Zulassung des Baumusters Prüfungen Kennzeichnung Anforderungen an Tanks, die nach Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Anforderungen an Tanks, die nicht nach Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Sondervorschriften für die Klasse Bau von Tankkörpern Ausrüstung Zulassung des Baumusters Prüfungen Kennzeichnung Anforderungen an Batterie-Fahrzeuge/Batteriewagen und MEGC, die nach Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Anforderungen an Batterie-Fahrzeuge/Batteriewagen und MEGC, die nicht nach Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Sondervorschriften Vorschriften für die Werkstoffe und den Bau von geschweißten festverbundenen Tanks, geschweißten Aufsetztanks und geschweißten Tankkörpern von Tankcontainern/Tankkörpern von Kesselwagen und Tankcontainern /, für die ein Prüfdruck von mindestens 1 MPa (10 bar) vorgeschrieben ist, sowie von geschweißten festverbundenen Tanks, geschweißten Aufsetztanks und geschweißten Tankkörpern von Tankcontainern/Tankkörpern von Kesselwagen und Tankcontainern zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase der Klasse Werkstoffe und Tankkörper Prüfvorschriften Bestimmung der Kerbschlagzähigkeit Verweis auf Normen Vorschriften für die Auslegung, den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern)/Tankcontainern, einschließlich Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter), aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) Allgemeines Bau Ausrüstungsteile Prüfung und Zulassung des Baumusters Prüfungen Kennzeichnung Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle Allgemeines Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich Bau Ausrüstung Prüfungen Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Schüttgut-Containern Begriffsbestimmung Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Containern, die dem CSC entsprechen und als Schüttgut-Container verwendet werden Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Zulassung von Schüttgut-Containern, die keine Container gemäß CSC sind Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von Tanks, Schüttgut-Containern und besonderen Laderäumen für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff in mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) 620 XV

12 Anwendungsbereich Allgemeine Vorschriften Tanks Ausrüstung Besondere Laderäume für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff 620 Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung Allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Beförderung in Versandstücken Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung Allgemeine Vorschriften Zusätzliche Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung bei Anwendung des Unterabschnitts a) Sondervorschriften für die Beförderung in loser Schüttung bei Anwendung des Unterabschnitts b) Vorschriften für die Beförderung in Tanks Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung Allgemeine Vorschriften Zusammenladeverbote (bleibt offen)/schutzabstand Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln Begrenzung der beförderten Mengen/(bleibt offen) (bleibt offen) Handhabung und Verstauung Reinigung nach dem Entladen Rauchverbot/(bleibt offen) Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung/(bleibt offen) Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter (bleibt offen)/vorschriften für den Versand als Expressgut (bleibt offen)/mitnahme gefährlicher Güter als Hand- oder Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) 635 Anlage B Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung 645 Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät Beförderungseinheiten Begleitpapiere Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung Feuerlöschausrüstung Sonstige Ausrüstungen Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung Allgemeine Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugführer Besondere Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugführer Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligtenpersonen mit Ausnahme der Fahrzeugführer, die im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt sind Verschiedene Vorschriften, die von der Fahrzeugbesatzung zu beachten sind Fahrgäste Gebrauch der Feuerlöschgeräte 655 XVI

13 8.3.3 Verbot der Öffnung von Versandstücken Tragbare Beleuchtungsgeräte Rauchverbot Betrieb des Motors während des Beladens oder Entladens Verwendung der Feststellbremse und von Unterlegkeilen Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern 660 Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Zulassung der Fahrzeug EX/II, EX/III, FL, OX und AT und der MEMU Zulassungsbescheinigung Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen Übereinstimmung mit den Vorschriften dieses Kapitels Elektrische Ausrüstung Bremsausrüstung Verhütung von Feuergefahren Geschwindigkeitsbegrenzer Verbindungseinrichtung des Anhängers Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte EX/II- und EX/III-Fahrzeuge zur Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1) in Versandstücken Werkstoffe zur Herstellung des Fahrzeugaufbaus Verbrennungsheizgerät EX/II-Fahrzeuge EX/III-Fahrzeuge Laderaum und Motor Externe Wärmequellen und Laderaum Elektrische Ausrüstung Ergänzende Vorschriften für die Herstellung der Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge (andere als EX/II- und EX/III-Fahrzeuge) zur Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken Ergänzende Vorschriften für die Herstellung der Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge zur Beförderung fester gefährlicher Güter in loser Schüttung Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge zur Beförderung von Stoffen unter Temperaturkontrolle Ergänzende Vorschriften für Tankfahrzeuge (festverbundene Tanks), Batterie-Fahrzeuge und vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m 3 oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Fassungsraum von mehr als 3 m 3 (Fahrzeuge EX/III, FL, OX und AT) Allgemeine Vorschriften Vorschriften für Tanks Befestigungseinrichtungen Erdung der Fahrzeuge FL Stabilität der Tankfahrzeuge Hinterer Schutz der Fahrzeuge Verbrennungsheizgerät Elektrische Ausrüstung 681 XVII

14 9.8 Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte MEMU Allgemeine Vorschriften Vorschriften für Tanks und Schüttgut-Container Erdung der MEMU Stabilität der MEMU Hinterer Schutz der MEMU Verbrennungsheizgeräte Zusätzliche Sicherheitsvorschriften Zusätzliche Vorschriften für die Sicherung 685 Nationale Vorschriften Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG 1413 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSE) 1421 Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) 1471 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 1507 Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung (PO Gb) 1519 Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV) 1523 Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV) 1531 Richtlinie 2008/68/EG: Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland 1539 XVIII

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