Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen auch darüber hinaus.

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1 TK Lexikon Steuern Kindergeld Kindergeld HI Zusammenfassung LI Begriff Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt (einschließlich des Bedarfs für seine Betreuung und Erziehung oder Ausbildung). Soweit das Kindergeld darüber hinausgeht, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird das Kindergeld zunächst als Steuervergütung gezahlt. Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen auch darüber hinaus. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung oder einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen. Anstelle des Kindergeldes können im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung für das Kind steuerliche Freibeträge angesetzt werden (Prüfung durch das Finanzamt von Amts wegen). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Einzelheiten zum Kindergeldanspruch, zu den anspruchsberechtigten Kindern, der Kindergeldhöhe sowie zum Festsetzungs- und Zahlungsverfahren regeln Abschnitt X des EStG, 62 bis 78 EStG. Die steuerlichen Voraussetzungen zur Berücksichtigung von Kindern sowie die Höhe der Freibeträge für Kinder regelt 32 EStG. Sozialversicherung: Kindergeld ist eine Geldleistung, die zur Sozialversicherung

2 beitragsfrei ist ( 1 SvEV). Lohnsteuer 1 Höhe des Kindergelds HI HI Das Kindergeld beträgt ab 2017 monatlich für das 1. und 2. Kind jeweils 192 EUR (2016: 190 EUR), 3. Kind 198 EUR (2016: 196 EUR), 4. und jedes weitere Kind je 223 EUR (2016: 221 EUR). Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zahlen das Kindergeld monatlich an den Kindergeldberechtigten aus. Kindergeld wird für Kinder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gezahlt, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder wenn sie einem EU- /EWR-Mitgliedstaat leben und ein Elternteil in Deutschland lebt. Maßgebend sind die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung. Weil das Kindergeld für die Eltern bestimmt ist, kann es grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten oder gepfändet werden. Dies ist nur zulässig, wenn gesetzliche Unterhaltsansprüche des Kindes vorliegen, das bei der Festsetzung des Kindergelds berücksichtigt wurde. Eltern türkischer Abstammung, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, steht für ihre in der Türkei lebenden Kinder kein deutsches Kindergeld zu. Ein Anspruch in Höhe des einkommensteuerrechtlichen Kindergelds ergibt sich auch nicht aus dem Assoziierungsabkommen EWG/Türkei und den Assoziationsratsbeschlüssen Nr. 1/80 und Nr. 3/80 sowie aus dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit unter Ausschluss der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen. [ 2 ] 2 Begünstigte Kinder HI Kindergeld wird grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

3 werden bis zum Abschluss einer erstmaligen berufsqualifizierenden Ausbildungsmaßnahme ohne weitere Voraussetzungen berücksichtigt. Der Besuch allgemein bildender Schulen gilt nicht als Ausbildungsmaßnahme und wird daher nicht berücksichtigt. Durch die generelle Berücksichtigung von Kindern bis zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums werden die bislang schon begünstigten Fälle ohne weitere Prüfungen auch künftig berücksichtigt. Begünstigt sind auch Ausbildungsgänge (z. B. Besuch von Abendschulen, Fernstudium), die neben einer (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit ohne eine vorhergehende Berufsausbildung durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst finanziell zu unterhalten. Diese Vermutung gilt durch den Nachweis als widerlegt, dass das Kind sich in einer weiteren Berufsausbildung befindet und tatsächlich keiner (hier schädlichen) Erwerbstätigkeit nachgeht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Eine Erwerbstätigkeit des Kindes ist unschädlich, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder ein Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt. Praxis-Beispiel Berufstätigkeit neben einer weiteren Ausbildungsmaßnahme 1. Eine 22-Jährige nimmt nach ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Fernstudium auf. Ihren erlernten Beruf übt sie während des Fernstudiums in vollem Umfang aus. Die Eltern haben keinen Anspruch auf kindbedingte Steuervergünstigungen, da die Tochter nach Abschluss ihrer erstmaligen Berufsausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgeht. 2. Wie 1., sie übt jedoch ihren erlernten Beruf während des Fernstudiums nur zu 40 % (16 Stunden wöchentlich) aus. Die Eltern haben für Anspruch auf kindbedingte Steuervergünstigungen, da eine Erwerbstätigkeit von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich unschädlich ist.

4 3. Wie 2., die Tochter ist jedoch 26 Jahre alt. Die Eltern haben keinen Anspruch auf kindbedingte Steuervergünstigungen, da die Tochter das 25. Lebensjahr vollendet hat. Auch wenn sich ein volljähriges Kind in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, ist das Kind nach Abschluss einer Berufsausbildung nur zu berücksichtigen, wenn es nicht überwiegend erwerbstätig ist. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Wehrpflicht wurde zum als Nachfolgedienst für den Zivildienst der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld wird ab 2017 bis zu max. 381 EUR [ 3 ] monatlich einheitlich für Ost und West steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge (z. B. unentgeltliche Verpflegung, Kleidung) sind steuerpflichtig, werden aber in der Praxis häufig keine Steuer auslösen. Eltern haben für den Zeitraum des Bundesfreiwilligendienstes ihres Kindes einen Anspruch auf Kindergeld, da der Bundesfreiwilligendienst in den Katalog der begünstigten Dienste für die Kindergeldberechtigung aufgenommen wurde. 3 Freibeträge für Kinder HI Der Kinderfreibetrag beträgt für jeden Elternteil EUR (2016: EUR). Der Betreuungsfreibetrag [ 4 ] beträgt für jeden Elternteil EUR. Bei verheirateten Eltern verdoppeln sich die beiden Beträge auf gesamt EUR (2016: EUR). Bei im Ausland ansässigen Kindern kommen für bestimmte Staaten geringere Beträge in Betracht (nach Ländergruppeneinteilung). 4 Steuerermittlung HI Für die Ermittlung der Lohnsteuer werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag) nicht berücksichtigt, sie mindern jedoch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Erst im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob der Ansatz der beiden Freibeträge günstiger ist als das gezahlte Kindergeld. Ist dies der Fall, werden die

5 Freibeträge abgezogen (geringere Einkommensteuerschuld) und das zustehende Kindergeld der Steuerschuld des Kindergeldberechtigten hinzugerechnet bzw. von dessen Steuerüberzahlung abgezogen. Die Vergleichsrechnung zwischen Kindergeld und Freibeträgen für Kinder ist für jedes einzelne Kind beginnend mit dem ältesten Kind durchzuführen. [ 5 ] Diese Einzelbetrachtungsweise ist selbst dann anzuwenden, wenn eine Zusammenfassung der Freibeträge für mehrere Kinder wegen der Besteuerung von Einkünften nach der Fünftelregelung für den Steuerpflichtigen günstiger wäre. Achtung Verrechnung des Kindergelds Die Verrechnung des Kindergelds im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgt selbst dann, wenn tatsächlich kein Kindergeld beantragt wurde. 5 Kindergeldberechtigter HI Wer Kindergeld erhält, regelt das Einkommensteuergesetz. [ 6 ] Deutsche erhalten Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen; andere Aufenthaltserlaubnisse können ebenfalls zu einem Anspruch auf Kindergeld führen. Wichtig Kindergeldberechtigung ohne Niederlassungserlaubnis EU- und EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz können Kindergeld unabhängig davon erhalten, ob sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Das Gleiche gilt nach dem jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen auch für bestimmte andere Staatsangehörige, z. B. aus Bosnien und Herzegowina und der Türkei, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder z. B. Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen. Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte

6 Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen. Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können ebenfalls Kindergeld erhalten. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht. Hat ein Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und der andere nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor. 6 Auszahlende Stellen HI Der Antrag auf Kindergeld ist schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen (auch durch Bevollmächtigte möglich, z. B. durch Angehörige der steuerberatenden Berufe); maßgebend ist der Wohnbezirk des anspruchsberechtigten Elternteils. Bei einem Wohnsitz im Ausland (und Erwerbstätigkeit in Deutschland) ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle des Arbeitgebers befindet. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist i. d. R. die mit der Festsetzung der Bezüge betraute Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn zuständig. 7 Kinderzuschlag HI Zusätzlich haben Eltern einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ein zu ihrem Haushalt gehörendes Kind, das unverheiratet und unter 25 Jahre alt ist, wenn sie für dieses Kind Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung beziehen und das Einkommen bzw. das Vermögen der Eltern die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigt. Eigenes Einkommen und Vermögen des Kindes können den Zuschlag mindern. Zuständig für die Auszahlung sind die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit. Sozialversicherung HI727029

7 Kindergeld gehört nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. [ 7 ] Ebenso gehört Kindergeld nicht zum Gesamteinkommen [ 8 ] und nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt. [ 9 ] [ 1 ] [ 2 ] BFH, Urteil v , III R 6/08, BStBl 2012 II S [ 3 ] 6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West. [ 4 ] 32 Abs. 6 EStG. [ 5 ] BFH, Urteil v , III R 86/07, BStBl 2011 II S [ 6 ] 62 ff. EStG. [ 7 ] 1 SvEV. [ 8 ] GR v II, 16 SGB IV. [ 9 ] GR v

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