Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse Rosenheim

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1 Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse Rosenheim 2. Fortschreibung der Konzeption Stand November 2009

2 Inhaltsverzeichnis 1. Konzeptionelle und Rechtliche Grundlagen Zielsetzung und Leitlinien der SFK Adressaten Grundsätze des Aufnahmeverfahrens Grundsätze der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe Personalausstattung Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit in der SFK Phasen der Betreuung Organisation der Betreuung (Zeitliche und Örtliche Rahmenbedingungen) Teamarbeit und Qualitätssicherung Sonstiges...12

3 1. Konzeptionelle und Rechtliche Grundlagen Auf der Grundlage des Erstentwurfes vom August 2008 erfolgte die erste Fortschreibung der Konzeption im Mai 2009 und die 2.Forschreibung im Dezember Eine erneute geringfügige Fortschreibung erfolgt nun zum März Die SFK ist ein Lernfeld für alle beteiligten Akteure. Die Mitarbeitenden, Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte der SFK, wurden und werden maßgeblich an der Ausdifferenzierung und Fortschreibung der Konzeption beteiligt. Jugendhilfe und Schule entwickeln das Konzept gemeinschaftlich und geleichberechtigt im Konsensprinzip weiter. Die Konzeption der SFK am Förderzentrum Rosenheim basiert auf dem Ministeriellen Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit Sozialordnung, Familie und Frauen zu den sonderpädagogischen Stütz- und Förderklassen vom 8. Februar Weiterhin auf dem Protokoll des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim vom , vom , und vom und der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Förderzentrum Rosenheim, der Jugendhilfe Oberbayern und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim. Die Art. 19 ff BayEUG und 9 Abs. 2 Satz 3 Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) in Verbindung einer Leistung der Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung gem. 27 ff SGB VIII bzw. Eingliederungshilfe nach 32, 35 a SGB VIII stellen die rechtliche Grundlage für die SFK dar. Das Modell der SFK entspricht der gemeinsamen fachlichen Überzeugung von Jugendhilfe und Schule, die Schule als einen Lebensmittelpunkt der Kinder zu verstehen und in diesem die Hilfen zu verorten, die einen besonderen Förderund Unterstützungsbedarf der Kinder und deren Familien erfüllen. Wir erkennen gemeinsam die inhaltliche Grundlegung und praktische Handlungshilfe für ein Konzept im Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung durch integrative Kooperation von Schule und Jugendhilfe unter einem Dach der Bayerischen Staatsministerien und der LMU München an. Die Jugendhilfe Oberbayern und das Förderzentrum Rosenheim wissen um die besondere Bedeutung von schulischer Integration und des - den Möglichkeiten des Kindes angemessenen - schulischen Erfolges für die die Entwicklung eines jungen Menschen. Eine gelungene schulische Sozialisation ist eine wichtige Voraussetzung für die gelingende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und für eine positive emotionale und soziale Entwicklung. Folgende Rahmenbedingungen bilden die Grundlage der weiteren Konzeptentwicklung und Ausgestaltung: - Beginn September Vollintegratives Modell gem. ministerieller Empfehlung - Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule - Grundsatz der Augenhöhe und Gleichberechtigung der Professionen - Die Klassengröße beträgt bis zu acht Schüler

4 - Es werden Schüler der 1. bis 4. GS Klasse aufgenommen - Die SFK wird während der regulären Schulzeit ( Tage/Jahr) von 8 bis 16 Uhr von Lehrern und Sozialpädagogen gemeinsam betreut. Freitags gilt eine verkürzte Betreuungszeit bis 13:00 Uhr - Arbeitszeiten außerhalb dieser Zeiten sind möglich und gem. der Konzeption und den Erfordernissen der einzelnen Kinder zu erbringen (z.b. für Elternarbeit, Freizeitmaßnahmen, Ferienaktivitäten) vorgesehen ist ein Jahresarbeitszeitkonto für die Mitarbeitenden der Jugendhilfe - Die SFK soll in Räumlichkeiten in der Nähe des Sonderpädagogischen Förderzentrums untergebracht werden Die weitere Ausdifferenzierung und Ausformulierung des Konzeptes erfolgt gemeinsam mit der Schule und dem Stadtjugendamt Rosenheim und wird mit den Sozialraumträgern abgestimmt. Aufgrund der besonderen sozialräumlichen Konzipierung ist eine intensive Zusammenarbeit mit allen drei Trägern der Sozialräume und dem Jugendamt Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten. Jedes Kind hat das Recht passgenaue Hilfen und Lösungen zu bekommen. Das grundsätzliche Ziel ist die bestmöglichste Integration in der Regelschule. Die abgebende Regelschule hat im Rahmen Ihrer Bedingungen und Möglichkeiten im Vorfeld der Stütz- und Förderklasse alles getan, um mit eigenen Möglichkeiten, mit Unterstützung von Schulsozialarbeit und Unterstützung von Jugendamt, sowie dem HzE- Träger alles zu unternehmen, damit das Kind in der Regelklasse verbleiben kann. Jedes Kind der Stütz- und Förderklasse ist Anlass, die Abläufe zwischen Schule und Jugendhilfe zu reflektieren, um in vergleichbaren Fällen das Kind in der Regelklasse halten zu können. Dennoch wird es immer Kinder geben für die die Stütz- und Förderklasse der geeignete Ort ist, um eine Stabilisierung und schnellstmögliche Reintegration zu erreichen. 2. Zielsetzung und Leitlinien der SFK Wesentliche Zielsetzungen der SFK sind: Lern- und Entwicklungsprozesse im emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich der Kinder anregen, fördern und stabilisieren Baldmöglichste verantwortbare Reintegration in eine allgemeine Schule oder eine Förderschule (flexible Ein- und Ausschulung) Familien der Kinder in ihrer Erziehungstätigkeit und Erziehungsfähigkeit unterstützen, fördern und Unterstützungsperspektiven im sozialen Umfeld zu eröffnen Sozialpädagogische und sonderpädagogische Fachkräfte arbeiten vernetzt an der gemeinsamen Zielstellung: Reintegration an eine allgemeine Schule oder Förderschule.

5 Alle Fachkräfte der SFK orientieren sich am Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung. Lern- und Entwicklungsprozesse im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich der schulpflichtigen Kinder sind anzuregen, zu fördern und zu stabilisieren. Es gilt der Grundsatz, dass jede integrierte Form der Beschulung Vorrang hat. Es findet eine enge Kooperation seitens der SFK mit den Sozialraumteams der Stadt Rosenheim statt um frühestmögliche Integrationsmöglichkeiten auszuloten und umzusetzen. 3. Adressaten Kinder im schulpflichtigen Alter der Jahrgangsstufe eins bis vier, die aufgrund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl der Förder- als auch der allgemeinen Schule momentan nicht wahrnehmen können und deren emotionale und soziale sowie schulische Entwicklung dadurch akut gefährdet ist. Ausschlaggebend aus pädagogischer Perspektive ist unabhängig von klassifikatorischen Aspekten vorwiegend die Frage der pädagogischen Indikation: Ein Kind benötigt eine einheitliche Struktur aus schulischen und Jugendhilfemaßnahmen, die über die sonstigen Angebote und Möglichkeiten beider Systeme (auch bei additiver Kooperation) hinausgehen Beispielhaft gelten folgende Störungen des Kindesalters als Indikation o Psychische Auffälligkeiten und extreme Verhaltensstörungen o Gravierende Störungen im sozialen und emotionalen Entwicklungsbereich o Aggressiv und destruktiv ausagierende Verhaltensweisen o Depressiv gehemmtes Verhalten und/oder Angstproblematik o Ausgeprägte Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen o Psychosomatische Störungen o Manifeste oder beginnende Schulverweigerung und Schulabsentismus o Traumatisierende Familien- und sonstige Belastungssituationen Zur erweiterten Zielgruppe der SFK gehören grundsätzlich neben den Schülern/innen deren Eltern und Geschwister, die Lehrkräfte an den kooperierenden Schulen und das weitere soziale Umfeld der Kinder. Grenzen: o Kinder mit außerordentlich massiven Störungsbildern (z.b. Traumatisierungen) sprengen den Rahmen der SFK. Hier sind alternative Hilfsangebote notwendig o Eltern ohne Kooperationswillen stellen ein Ausschlusskriterium dar o Kinder mit besonders ausgeprägter Selbst- und Fremdgefährdung können nicht im Rahmen der SFK betreut werden.

6 4. Aufnahmeverfahren Das Melde und Aufnahmeverfahren ist in der Anlage Melde- und Aufnahmeverfahren geregelt und gilt als Bestandteil dieses Konzeptentwurfes. Die Notwendigkeit und Eignung der SFK als geeigneter Förderort wird beurteilt o anhand eines vorliegenden sonderpädagogischen Gutachtens (gemäß 16 Abs. 4 VSO-F) o ggf. ergänzt durch den Förderplan nach 19 Abs. 1 VSO-F (wenn der Schüler bereits an der Förderschule aufgenommen ist o Stellungnahme des RSD des Jugendamtes der Stadt Rosenheim. Voraussetzungen zur Aufnahme eines Schülers sind o die schulische Feststellung eines sehr hohen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gemäß 9 Abs. 2 Satz 3 VSO-F o die Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit Stellungnahme. Inhalt der Stellungnahme ist Einschätzung der Gesamtsituation, Einschätzung der schulischen Situation, spezifische Anforderungen an die Elternarbeit, weitere Aspekte zum Gelingen der Stütz- und Förderklasse, grundsätzliches Votum über das Einverständnis der Belegung der Stütz- und Förderklasse. o die Zustimmung der Schulleitung der SFK unter Berücksichtigung pädagogischer Erwägungen hinsichtlich der Gruppenzusammensetzung in der SFK o die Zustimmung der Eltern 5. Grundsätze der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe Schule und Jugendamt und freier Träger schließen einen Kooperationsvertrag der die Zielsetzung der SFK und die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfeträger regelt. Der Kooperationsvertrag bildet die Grundlage für die weitere Konzeptentwicklung. 5.1 Wesentliche Grundsätze Für die integrativ-kooperative Arbeit in einer SFK ist die Einigkeit über Methoden, Verfahren, Strukturen, Regeln und Konsequenzen Grundvoraussetzung gelingender Kooperation. Nur bei konsequenter und erzieherischer Haltung und Methodik durch sonder- und sozialpädagogische Fachkräfte gemeinsam ist eine optimale Entwicklungsförderung für die Schüler zu verwirklichen. In der SFK arbeiten daher die Mitarbeitenden aus dem Sonderpädagogischen Förderzentrum und der Jugendhilfe Oberbayern unmittelbar in einem pädagogischen Setting unter einem Dach kollegial, gleichberechtigt, partnerschaftlich auf Augenhöhe zusammen.

7 Die Gesamtleitung der SFK als schulische Einrichtung mit dem Ziel schulischer Rückführung liegt bei der Schulleitung. Ihr obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über das Lehrpersonal. Dem Jugendhilfeträger obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über das Jugendhilfepersonal. Der schulischen Klassenleitung (Sonderschullehrkraft) obliegt die pädagogische Fallverantwortung in der Klasse hinsichtlich der Notengebung und der Gutachtenerstellung bei Rückführung eines Kindes. Die Rückführung der Kinder in die allgemeine Schule oder eine Förderschule ist eine schulische Entscheidung die unter Einbeziehung der sozialpädagogischen Erkenntnisse im Benehmen mit dem Jugendhilfeträger und dem RSD des Stadtjugendamtes erfolgt. Es gilt innerhalb des Teams der SFK und in der Aushandlung der Maßnahmeplanung mit dem Jugendamt das Konsensprinzip. Ist kein Konsens möglich wird die Leitungsebene (Schule, Jugendamt, Träger) einbezogen. In den Zeiten der Anwesenheit der Kinder ist der Schulleitung, der Leitung der öffentlichen Jugendhilfe, der Geschäftsbereichsleitung des Diakonischen Werkes und dem Staatl. Schulamt Rosenheim ein Besuch möglich Förderplanung Die Verfahrensverantwortung für die Erstellung des Förderplans erstellt wird, obliegt dem RSD des Stadtjugendamtes Rosenheim. Der Förderplan wird 6-8 Wochen nach Aufnahme nach entsprechendem Muster erstellt. Der Förderplan wird vom DW und der Schule gemeinsam erstellt, der RSD zeichnet mit, muss jedoch beim Förderplangespräch nicht anwesend sein. Wiedervorlage des Förderplans ist nach ca. 4 Monaten nach Aufnahme in die Stütz- und Förderklasse. Vor Ende des Schuljahres wird über den weitern Verbleib oder die Rückführung im Rahmen des Förderplans gemeinsam beraten und entschieden. Bei einer geplanten Betreuungsdauer von mehr als zwölf Monaten wird rechtzeitig in einer gemeinsamen Konferenz von SFK und Jugendamt, anhand der durch die SFK zu erstellenden Prognose der weiteren Entwicklung des Kindes unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern und den im Umfeld möglichen sonstigen Anschlussmaßnahmen, die grundsätzliche Fortführung der Maßnahme im Konsens entschieden und ein Zeitkorridor sowie eine Ziel- und Maßnahmeplanung abgesprochen (Förderplan). Der Förderplan und Fortschreibung des Förderplanes werden von Schule, DW, RSD, Eltern und ggf. HzE-Träger (siehe 5.3) unterschrieben.

8 5.3. Kooperation mit HzE Trägern Ist über den RSD eine Hilfe zur Erziehung für die Familie installiert, ist für die Stütz- und Förderklasse erster Ansprechpartner der Mitarbeiter des zuständigen HzE-Trägers. Die Verfahrensverantwortung bleibt dennoch beim RSD. Die Mitarbeiter des DW der Stütz- und Förderklasse haben darauf zu achten, dass insbesondere im Bereich der Elternarbeit und der Zusammenarbeit mit beteiligten Institutionen eine enge Absprache mit dem HzE-Träger erfolgt, um parallele Beratungen und Interventionen zu vermeiden oder aufeinander abzustimmen. Der Mitarbeiter des HzE-Trägers wird bei der Erstellung des Förderplans beteiligt. 6. Personalausstattung Von Seiten der Schule steht der SFK 1 Sonderschullehrer mit 27 Unterrichtswochenstunden und eine Grundschullehrerin mit 15 Unterrichtswochenstunden zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Dienstordnung für Lehrkräfte hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung sollen ausgeschöpft werden. Von Seiten der Jugendhilfe Oberbayern steht eine sozialpädagogische Fachkraft (Erzieherin mit Zusatzqualifikation) und ein Dipl. Sozialpädagoge (FH) zur Verfügung. Beide Fachkräfte arbeiten in Teilzeit mit jeweils 30 Wochenstunden. Die Mitarbeitenden bringen berufliche Vorerfahrungen im Umgang mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten bei Kindern, und Erfahrungen in Netzwerkarbeit und Case Management mit. Die Fachkräfte von Schule und Jugendhilfe stellen gemeinsam eine ganztägige Beschulung bzw. Förderung sicher. Es sind stets mindestens 2 Fachkräfte (von Schul- und/oder Jugendhilfeseite) in der Klasse, um präventiv zu agieren oder ggf. interventiv mit einzelnen Schülern und Schülerinnen zu arbeiten. Der psychologische Fachdienst des Jugendhilfeträgers übernimmt monatlich 1 x eine Fallberatung (1,5 h). Weitere Leistungen des Fachdienstes können in Absprache mit der Schulleitung und dem Jugendamt gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. 7. Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit in der SFK Betreuung und Beschulung o Emotionale Förderung Förderlicher Beziehungsaufbau und Beziehungsgestaltung, Gefühlswahrnehmung fördern, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Förderung der Introspektionsfähigkeit (eigene Gefühle und eigenes Verhalten beobachten und bewerten können), Verbesserung der Impulssteuerung, Bearbeitung emotional belastender Themen, Assertivtraining o Soziale Förderung

9 Soziales Lernen in der Gruppe, Erweiterung des Verhaltensrepertoires, Lernen von social skills, Strategien zur Konfliktbewältigung (faustlos, Life-Space- Crisis-Intervention), coping-strategien, Modell-lernen, Projekte zur Stärkung der Klassengemeinschaft mit Methoden aus der Erlebnispädagogik Geschlechtsspezifische Angebote (z.b. Mädchenfußball, Klettern etc.), Klassenprojekte (z.b. Gewaltarbeit usw.), Videoarbeit, Freizeitgestaltung, Förderung der Freizeitaktivitäten (auch im Verein), Unternehmungen zusammen mit anderen Einrichtungen (DFK, Hort) o Kognitive Förderung Unterricht, Individuelle Lernförderung, Konzentrationstraining, Sprachförderung -insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund Beratung o Beratungsangebote für die Eltern und Lehrer/innen zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligung. o Krisenintervention in der Klasse bzw. Einzelarbeit mit Schüler/innen o Moderation in Krisensituationen o Elternarbeit in Gruppen zu bestimmten Themen (inkl. Hausbesuche) o Täglicher Elternkontakt über das Hausaufgabenheft der Kinder Eingliederungsmanagement o Case Management im Übergang SFK / Schule o Suche nach der geeigneten Schulart o Individuelle Zielvereinbarungsgespräche, Kind, Eltern, Schule, Jugendhilfe o Schulbegleitung o Beratung und ggf. Unterstützung der Lehrkraft in der Regel- oder Förderschule o Kooperation mit dem MSD Vernetzung o Enge Zusammenarbeit mit den Sozialraumteams der Jugendhilfe der Stadt Rosenheim und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, o Kooperation mit Kinder- und Jugendpsychiatern, dem Heckscher-Klinikum, Beratungsstellen und anderen an der Hilfe beteiligten Personen und Institutionen o Regelmäßige Treffen mit der Schulleitung und Leitung der Jugendhilfe O- berbayern o Initiierung, Ausbau und Pflege von Kontakten zwischen SFK und externen Kooperationspartnern (Schulen, Lehrkräfte) o Öffentlichkeitsarbeit 8. Phasen der Betreuung Die Inhalte der Phasen werden in der weiteren Konzeptentwicklung differenziert beschrieben. Aufnahmephase (Probezeit von 4 Wochen) Vorstellungsrunden, Kennenlernspiele, Spiele zur Förderung des Kontakts und des Vertrauens, Testen schulischer Fähigkeiten und des Leistungsstands individueller Wochenplan, Schülerbeobachtung, Kontaktherstellung zur Fami-

10 lie/betreuungspersonen, Beschluss über die weitere Beschulung im Rahmen der SFK Phase der Stabilisierung und der Integration Angebote zur Förderung im sozial-emotionalen Bereich (s. 7. Betreuung und Beschulung), schulische Angebote nach individuellem Leistungsstand im Hinblick auf die Anforderungen der Grundschule, Begleitung und Unterstützung der Eltern hinsichtlich der Stärkung ihrer erzieherischen Kompetenz, Unterstützung bei der sozialen Integration (z.b. Sportvereine etc.) Ablösung und Rückführungsphase Gespräche mit Eltern und Kindern, Suche nach und Kontaktaufnahme mit der geeigneten Schule, stunden- bzw. tageweise Beschulung in der neuen Schule, Probeunterricht, Schulbegleitung, Informationsaustausch mit den neuen Lehrern, Gespräche zum Basisablauf und den Zielen an der neuen Schule mit dem Schüler, Vorbereitung der Klasse auf die Verabschiedung des Schülers Nachbetreuung Weitere Unterstützung und Nachsorge bei Bedarf in Kooperation mit dem MSD sowie Anbietern innerhalb der Sozialräume 9. Organisation der Betreuung (Zeitliche und Örtliche Rahmenbedingungen) Es gilt das das vollintegrative Modell als vereinbart. Betreuung und Beschulung finden jeweils von mindestens zwei Fachkräften Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Freitags geht die Betreuung bis mindestens 13:00 Uhr, darüber hinaus finden bei Bedarf Angebote bis 16:00 Uhr statt. Der folgende Unterrichtsplan dient als Rahmen der täglichen Arbeit mit den Kindern Regelmäßiger Tagesablauf SFK Rosenheim (Klassenstufe 1-4) Zeit Stunden Ankommen : Dienste erledigen, Spielen, Lernphase: Deutsch ( Gruppe/Wochenplan) Mathematik ( Gruppe/Wochenplan) PAUSE Lernphase: Sachunterricht/ Sport Wochenplan MITTAGESSEN Mittagspause, gemeinsames Spiel, evtl. raus gehen Lernphase: Kunstunterricht/ Musik/ Sport Wochenplan Tagesausklang: Aufräumen, Reflexion, Punktevergabe

11 In die SFK werden maximal 8 Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 aufgenommen. Die Räumlichkeiten für die Stütz- und Förderklasse befinden sich für den Zeitraum von September 2008 bis Juli 2012 im ersten Obergeschoß des Gebäudes des MTV, Turnerweg 19 in Rosenheim. In dieser Zeit wird seitens der Stadt Rosenheim, der Jugendhilfe Oberbayern und der Schule nach längerfristig geeigneten Räumen gesucht. Ab dem Jahr 2012 oder 2013 ist an eine Integration des Angebotes in die Räumlichkeiten der Schule gedacht. Die Einrichtung und das Material für den Schulraum werden vom SFZ zusammen mit dem Sachaufwandsträger gestellt. Die Beförderung der Kinder zur SFK und von der SFK nach Hause wird durch das Sonderpädagogische Förderzentrum mit der Stadt Rosenheim geregelt. 10. Teamarbeit und Qualitätssicherung Verantwortlich für alle grundlegenden Aufgaben im Tagesablauf sowie bei Konflikten sind alle Fachkräfte von Schule und Jugendhilfe im Team. Von großer Bedeutung ist hierbei die intensive Teamarbeit in der Vorbereitung, Umsetzung und Reflexion der Inhalte. Alle Teammitglieder unterstützen und entlasten sich gegenseitig in ihren Aufgaben, Schwerpunkten und bei unvorhersehbaren Ereignissen (kurzfristige Ausfallzeiten). Bei längerfristigen Ausfallzeiten haben die Schule und die Jugendhilfe Oberbayern für eine jeweilige Vertretung zu sorgen. Für das Fachpersonal finden regelmäßige Team- und Fallbesprechungen und gemeinsame Fortbildungen statt. Supervision wird auf Wunsch angeboten. Die von der Lehr- und sozialpädagogischen Fachkraft erstellte Förder-, Interventions- bzw. Behandlungsplanung wird im Team vorgestellt und abgestimmt. Folgende Instrumente der Qualitätsentwicklung finden dabei Anwendung: o o o o Dokumentation der Eingangs- Verlaufs- und Abschlussdiagnostik Dokumentation des Entwicklungsverlaufs jedes Kindes Entwicklungsberichte gem. 19 Abs. 1 VSO-F sowie 36 SGB VIII Einbeziehung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten in den Entwicklungsprozess durch: Umfassende Information über durchgeführte Maßnahmen und deren Ergebnisse Regelmäßige Überprüfung des Förderplanes Zielvereinbarungen Dokumentation der Eltern- und Familienarbeit

12 Die Dienst- und Fachaufsichten der Schule und der Jugendhilfe Oberbayern werden sich mindestens einmal im Monat austauschen zu Fragen der Kooperation und der Weiterentwicklung und Fortschreibung des Konzeptes austauschen. 11. Sonstiges Die Öffentlichkeitsarbeit findet in gemeinsamer Absprache und Übereinstimmung mit Schulleitung, Jugendamtsleitung und der Jugendhilfe Oberbayern statt. Stand März 2011 gez. Becker Knauer Schulleitung Sonderpädagogisches Förderzentrum Rosenheim Jugendhilfe Oberbayern Anlage: Melde- und Aufnahmeablauf

13 S ONDERPÄDAGOGISCHE S TÜTZ- UND F ÖRDERKLASSE Kooperation von Schule und Jugendhilfe Sonderpädagogisches Förderzentrum Rosenheim Am Gries 25, Rosenheim Tel / , Fax: 08031/ , Mail: sfz-rosenheim@t-online.de Jugendhilfe Oberbayern des Diakonischen Werkes Rosenheim An der Alten Spinnerei 10, Kolbermoor Tel: 08031/941872, Fax: 08031/ , Mail: khj@diakonie-rosenheim.de Amt für Kinder und Jugendliche der Stadt Rosenheim Reichenbachstraße 8, Rosenheim Melde- und Aufnahmeablauf 1. Ausschöpfen der schulinternen Möglichkeiten 1.1 Maßnahmen im Unterricht, Elternarbeit 1.2 Zuziehen von Beratungslehrkraft, Schulpsychologe, Mobiler Dienst, Jugendhilfe, etc. 1.3 Schriftliche Dokumentation über sämtliche Maßnahmen, Gespräche, Vorfälle, etc. 2. Informationsgespräch mit den Eltern (GS) 2.1 Einholen der Schweigepflichtsentbindung von tätigen Personen oder Einrichtungen 2.2 Ausgeben / Ausfüllen des Anamnesebogens für die Eltern 3. Sammeln der vorliegenden Informationen (GS) 3.1 von bereits tätigen Personen oder Einrichtungen 3.2 Ausfüllen des Anamnesebogens durch die Lehrkraft 4. Einschaltung der Jugendhilfe durch GS (falls bisher noch nicht geschehen)

14 Der RSD nimmt umgehend zur Familie und den Beteiligten Institutionen (Schule, Heckscher-Klinik, Gutachter, etc.) Kontakt auf und klärt die Frage der Aufnahme in die SFK aus seiner fachlichen Sicht. Der RSD erstellt einen schriftlichen Bericht und schickt diesen an die Schulleitung des SFZ. Diese verteilt den Bericht an Lehrer und Sozialpädagogen der SFK. 5. Melden des Kindes mit bekanntem Formblatt im SFZ 6. Diagnostik durch die Beratungslehrkraft des SFZ ggf. durch die Schulpsychologin (Frau Hempel) 6.1 Intelligenzdiagnostik falls noch kein aktueller Test vorliegt 6.2 weitere Diagnostik wie z. B. Unterrichtsmitschau, etc. falls notwendig 6.3 Parallel hierzu: von SFZ bei Aufnahme Sonderpädagogisches Gutachten, bei Ablehnung Stellungnahme von Jugendhilfe Sozialpädagogische Stellungnahme 7. Entscheidung über Aufnahme in die SFK 7.1 bei Empfehlung zur Aufnahme: Information der Eltern durch Schulleitung von GS und SFZ und/oder Beratungslehrkraft des SFZ und Vertreter der Jugendhilfe Rückmeldung der Ergebnisse aus allen vorliegenden Daten (einschl. Stellungnahme des RSD) Klärung offener Fragen Eltern unterschreiben den Antrag auf vorläufige Aufnahme und evtl. Antrag auf Jugendhilfe 7.2 bei Ablehnung: Schulleitung und/oder Beratungslehrkraft beider Schulen (SFZ und GS) und/oder Vertreter der Jugendhilfe führen ein Gespräch mit den Eltern auf der Grundlage des vorhandenen Materials. 8. Information des SFK Teams durch die Schulleitung des SFZ 9. Information der Grundschule durch die Schulleitung des SFZ Bei Empfehlung zur Aufnahme 10. Vierwöchige Probezeit in der SFK 11. Entscheidung über den Verbleib in der SFK Durch das Team Schule / Jugendhilfeträger im Einvernehmen mit der Führungsebene

15 12. Entscheidung der Eltern Die Eltern unterschreiben den endgültigen Aufnahmeantrag 13. Bescheid auf Überweisung in die Stütz- und Förderklasse des SFZ Die Schulleitung der GS stellt den Bescheid aus und überweist die Schulpapiere. 14. Erstellen des Förderplans Die Verfahrensverantwortung, dass ein Förderplan erstellt wird, obliegt dem RSD. Der Förderplan wird 6 8 Wochen nach Aufnahme in die SFK nach ent sprechendem Muster durch die Mitarbeitenden der SFK erstellt und von allen Beteiligten (Klassenleitung, Päd. Fachkraft, Eltern, RSD/ HzE Träger) unterschrieben.

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