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1 Aktualisierung 2016 zur Lerneinheit Entlohnung Als Download verfügbar unter:

2 Lernen Üben Lerneinheit 6 Die Entlohnung Die Entlohnung ist eines der Zentralprobleme der betrieblichen Personalpolitik. Folgt man den Ergebnissen von Herzberg (vgl. Lerneinheit 5), so ist der Lohn sowohl ein Hygienefaktor als auch ein Motivator. Das heißt, unzureichende Entlohnung führt zur Unzufriedenheit, Lohnanreize motivieren jedoch auch. Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: Um beide Funktionen zu erfüllen, muss der Lohn folgenden Anforderungen entsprechen: Er soll anforderungsgerecht sein, d. h., er soll der Anforderung (der Arbeitsschwierigkeit) entsprechen. Er soll leistungsgerecht sein, d. h., er soll der Leistung (Menge, Qualität des Arbeitsergebnisses) entsprechen. Bei der Leistung ist auf Nachtarbeit, Sonn- und Feier tagsarbeit und Überstunden Rücksicht zu nehmen. Er soll sozial gerecht sein, d. h., er soll auch das Lebensalter und den Familienstand, bezahlten Urlaub, Krankheit, Unfall einbeziehen. Er soll marktgerecht sein, d. h., er soll dem Lohn für gleiche Positionen in anderen Unternehmen entsprechen. Er soll qualifikationsgerecht sein, d. h., er soll der persönlichen Qualifikation des Mitarbeiters entsprechen (auch dann, wenn der Mitarbeiter auf einem Arbeitsplatz eingesetzt wird, der nicht der Qualifikation entspricht). Lernen 1 Der gerechte Lohn An einen gerechten Lohn werden viele Anforderungen gestellt. (1) Anforderungsgerechter Lohn und Arbeitsbewertung Bei der Arbeitsbewertung wird versucht, die Arbeit nach einzelnen Anforderungen in Punkten zu bewerten. Die Punkte können dann für die Entlohnung in Geld umgerechnet werden. Es gibt viele verschiedene Vorschläge für eine Gliederung der Arbeitsanforderungen. Beispiel Genfer Schema zur Arbeitsbewertung Zu diskutieren ist, welche Anforderungen höher zu bewerten sind (körperliche oder geistige Anforderung, ungünstige Arbeitsbedingungen, Verantwortung etc.). Das Problem ist ungelöst. Die Arbeitsbewertung hat in Österreich nur geringe Verbreitung. Hauptmerkmale Untermerkmale (Anforderungsarten) geistige Anforderungen 1. Fachkenntnisse 2. Nachdenken (geistige Beanspruchung) körperliche Anforderungen 3. Geschicklichkeit 4. Muskelbelastung 5. Aufmerksamkeit (Belastung der Sinne und Nerven) Verantwortung für 6. Betriebsmittel und Erzeugnisse 7. Sicherheit und Gesundheit anderer 8. Arbeitsablauf Arbeitsbedingungen (Umwelteinflüsse) 9. Temperatur 10. Wasser, Feuchtigkeit, Säure 11. Verschmutzung (Öl, Fett, Schmutz, Staub) 12. Gase, Dämpfe 13. Lärm, Erschütterung 14. Blendung, Lichtmangel 15. Erkältungsgefahr, Arbeiten im Freien 16. Unfallgefährdung 144 Wirtschaft und Recht 2

3 Lerneinheit 6: Die Entlohnung (2) Leistungsgerechter Lohn und Leistungsbewertung Aufgabe der Leistungsbewertung ist es, individuelle Mehr- oder Minderleistungen der Mitarbeiter, die ja durch die Arbeitsbewertung unberücksichtigt bleiben, zu ermitteln. Die Leistungsbewertung erfolgt durch Wahl einer Lohnform. Lohnformen Zeitlohn Leistungslohn Einzelakkord Akkordlohn Gruppenakkord Berechnung als Zeitakkord Geldakkord Prämienlohn z. B.: Qualitätsprämie Terminprämie Ersparnisprämie a) Zeitlohn Die Entlohnung berücksichtigt nur die Dauer der Arbeitszeit (Stunden, Wochen, Monate). Zwischen Lohnhöhe und der Leistung besteht in der Regel keine feste Beziehung. Es wird jedoch eine angemessene Normalleistung vorausgesetzt. 2 Betriebliche Teilbereiche b) Leistungslohn Beim Leistungslohn besteht eine direkte Beziehung zwischen Lohnhöhe und Leistung. Akkordlohn Die einfachste Form ist der Stückakkord (Geldakkord), d. h., der Arbeiter erhält ein Entgelt pro Stück, pro Meter, pro Kilogramm etc. (Beispiel: Entlohnung von Landarbeitern bei der Apfelernte oder der Traubenernte pro Kilogramm). In der Industrie ist heute nur mehr der Zeitakkord üblich. Beim Zeitakkord wird für die Erstellung einer Leistung, einer Arbeitsverrichtung, eine bestimmte Durchschnittszeit (Vorgabezeit) vorgegeben. Der Zeitakkord wird nach folgender Formel ermittelt: L = (Stunden-)Lohn A = Menge (gefertigte Stückzahl) pro Stunde V = Vorgabezeit (in Minuten) M = Minutenfaktor L = A V M Der Stundenlohn für die Normalleistung eines Akkordarbeiters (Akkordrichtsatz) ist höher als der Zeitlohn für vergleichbare Arbeiten. Es wird eine höhere Leistungsbeanspruchung durch die Akkordarbeit angenommen. Beispiel Zeitakkord Errechnung des Minutenfaktors: tariflicher (kollektivvertraglicher) Mindestlohn pro Zeiteinheit + 15 % 25 % Akkordzuschlag = Grundlohn oder Akkordrichtsatz : 60 = Minutenfaktor Auch wenn die Normalleistung nicht erreicht werden sollte, wird der tarifliche Mindestlohn gezahlt (der Akkordlohn wird zum Zeitlohn). tariflicher Stundenlohn = 10,50 Akkordzuschlag = 20 % Vorgabezeit = 5 Min. (Normalleistung daher 12 Stück pro Stunde) Leistung = 14 Stück/Stunde Minutenfaktor (M) = (10,50 + 2,10) : 60 = 0,21 Lohn ,21 = 14,70 Wirtschaft und Recht 2 145

4 Lernen Üben Der Prämienlohn ist heute sehr häufig, da in der automatisierten Fertigung der Einfluss der Arbeitenden auf die Menge gering ist. Der Akkord kann gestaltet werden als Einzelakkord: Die Arbeitsleistung jedes einzelnen Arbeiters/jeder einzelnen Arbeiterin wird abge rechnet. Das Ergebnis ist die Lohnsumme des einzelnen Mitarbeiters. Gruppenakkord: Die Leistung einer Gruppe von Arbeiterinnen und Arbeitern wird abgerechnet (z. B. Erd arbeiten, wie Ausheben von Gruben, Dachdecken, Errichten von Baugerüsten und andere Arbeiten, bei denen mehrere zusammenwirken müssen). Das Ergebnis wird auf die Gruppe nach einem bestimmten Schlüssel verteilt. Vorteile des Akkordlohnes: für den Arbeitgeber: Anreiz zur höheren Leistung (bessere Auslastung der Maschine etc.) Für den Arbeitnehmer: erhöhter Verdienst bei höherer Leistung Nachteile des Akkordlohnes: für den Arbeitgeber: erhöhte Abnützung der Anlagen (z. B. der Maschinen), da z. B. schlechter bzw. schneller gewartet wird Qualitätsminderung durch das erhöhte Arbeitstempo für den Arbeitnehmer: gesundheitliche Schäden durch Stress und zu große körperliche Belastung Prämienlohn Beim Prämienlohn wird neben dem Grundlohn (Zeitlohn oder Akkordlohn) eine Prämie gewährt, deren Höhe von einer objektiv feststellbaren Mehrleistung abhängig ist. Häufige Erscheinungsformen sind: Qualitätsprämien (z. B. Unterschreitung der Normalausschussquote) Ersparnisprämien (z. B. höhere Ausbeute von Rohstoffen, Einsparung von Energie) Nutzungsprämien (z. B. hoher Auslastungs- oder Nutzungsgrad von Anlagen) Terminprämien (für die Einhaltung von Fertigstellungsterminen) (4) Andere Entgeltformen In der betrieblichen Praxis sind noch weitere Entgeltformen üblich, die meist zusätzlich zum Grundlohn bzw. zum Grundgehalt gezahlt werden. Provisionen Die Beschäftigten werden prozentuell am Wert bestimmter Geschäfte beteiligt (z. B. Umsatzprovision). Gratifikationen Sondervergütungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zum regulären Entgelt z. B. als Anerkennung zahlt (z. B. Bilanzgeld für die Erstellung des Jahresabschlusses) Zulagen zusätzliche Lohn- und Gehaltsbestandteile, hauptsächlich zum Ausgleich von beruflichen Nachteilen (z. B. bei Nacht- und Schichtarbeit, gefährlichen Arbeiten, Überstunden) (5) Gewinnbeteiligung Es wird immer wieder gefordert, die Beschäftigten zusätzlich zu ihrem normalen Entgelt am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Man erwartet sich von den Arbeitnehmern dadurch vor allem eine gesteigerte Einsatzfreude und unternehmerisches Denken (d. h. Kostenbewusstsein, Gewinn orientierung). Mit den Suchbegriffen Media Arbeiterkammer Mitarbeiterbeteiligung finden Sie eine Broschüre der AK, in der zu Ende einige Modelle österreichischer Unternehmen dargestellt werden. Bei der Durchführung sind besonders folgende Fragen zu klären: Welcher Gewinn soll als Beteiligungsgrundlage verwendet werden? (Betriebsergebnis, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Ergebnis nach Steuern etc.) Wie soll dieser Gewinn zwischen Arbeitgebern (bzw. den Eigentümern) und Arbeitnehmern verteilt werden (wer erhält welchen Anteil)? Welchen Anteil erhält der einzelne Mitarbeiter (gleicher Betrag für alle, im Verhältnis der Löhne/Gehälter)? Wie soll die Gewinnbeteiligung ausgezahlt werden (bar, in Form einer Kapitalbeteiligung, z. B. in Aktien des Unternehmens)? 146 Wirtschaft und Recht 2

5 Lerneinheit 6: Die Entlohnung 2 Grundlagen der Lohnverrechnung Warum ist Arbeit so teuer? Die monatliche Lohnund Gehaltsabrechnung enthält eine genaue Aufstellung über die Zusammensetzung des Lohnes/Gehaltes. Basis für die Lohnsteuerberechnung ist der Bruttolohn abzüglich der Sozialversicherung. (1) Arten von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern Dienstnehmer erhalten vom Dienstgeber für ihre Leistung ein Entgelt. Je nach der Gruppe von Dienstnehmern bezeichnet man dieses Entgelt als Lohn (für Arbeiter), Gehalt (für Angestellte), Lehrlingsentschädigung (für Lehrlinge). Beachten Sie bitte: Die Abgrenzung zwischen Angestellten und Arbeitern ist fließend. Immer mehr Arbeiter werden in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Abgrenzung hat noch arbeitsrechtliche Bedeutung (z. B. für die Kündigungsfristen), die Sozialversicherungsbeiträge wurden jedoch per vereinheitlicht. (2) Bruttobezug und Auszahlungsbetrag Vom Bruttobezug zu unterscheiden ist der Auszahlungsbetrag, also jener Betrag, den der Dienstnehmer tatsächlich auf seinem Gehaltskonto findet. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich grundsätzlich wie folgt: Bruttobezug Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung Lohnsteuer = Nettobezug (Auszahlungsbetrag) 2 Betriebliche Teilbereiche (3) Die Beitragssätze zur Sozialversicherung Die Beitragssätze zur Sozialversicherung betragen ab : für die Dienstnehmer ( DN ) 18,12 % für die Dienstgeber ( DG ) 21,48 % Diese Beitragssätze gliedern sich wie folgt auf: Beitragsart DN % DG % Summe % Krankenversicherung 3,87 3,78 7,65 Pensionsversicherung 10,25 12,55 22,80 Unfallversicherung 1,30 1,30 Arbeitslosenversicherung 3,00 3,00 6,00 Zwischensumme 17,12 20,63 37,75 Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 0,50 0,50 Insolvenzentgeltfonds 0,35 0,35 Arbeiterkammerumlage 0,50 0,50 Summe 18,12 21,48 39,60 Anmerkung zur Arbeitslosenversicherung: Diese ist gestaffelt und beträgt bei Einkünften pro Monat bis 1.311,00 0%, bis 1.493,00 1 % und bis 1.609,00 2 %. Weitere Lohnnebenkosten für den Dienstgeber sind: Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds DB (dzt. 4,5 %); er dient u. a. zur Finanzierung der Familienbeihilfe (vgl. 5) Zuschlag zum DB als Beitrag für die Wirtschaftskammer (je nach Bundesland 0,36 0,44 %) die Kommunalsteuer auf die Lohnsumme (3%) der Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse von 1,53 % (ohne Höchstgrenze) in Wien die U-Bahn-Abgabe von 2 pro Mitarbeiter und angefangene Arbeitswoche Die Summe der Lohnnebenkosten liegt daher für den DG insgesamt zwischen 30,87 und 30,95 %. Wirtschaft und Recht 2 147

6 Lernen Üben Höchstbeitragsgrundlage (wird jährlich erhöht): Mit Ausnahme des Beitrags zur Mitarbeitervorsorgekassen gilt derzeit (2016) eine Höchstgrenze für die Berechnung der Beiträge von 4.860,00 pro Monat. Geringfügigkeitsgrenze (wird jährlich erhöht): Sie beträgt ,72. Bis zu dieser Grenze muss der Arbeitgeber nur die Unfallversicherung (1,3%) bezahlen. Übersteigt die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten diese Grenze um mehr als das 1,5-Fache, müssen die vollen Sozialabgaben bezahlt werden. Der Arbeitnehmer bezahlt weder Kranken- noch Pensionsversichrung und ist daher nicht kranken- und pensionsversichert. Er kann sich jedoch freiwillig versichern lassen. Beachten Sie: Hat ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und überschreitet er die monatliche Höchstgrenze von 415,72 (Stand 2016), so muss er die Sozialversicherungsbeiträge und möglicherweise auch Lohnsteuer nachzahlen. Addiert man die Abgaben von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, so sind die Bruttolöhne und Bruttogehälter (ohne Lohnsteuer) mit rund 50 % Abgaben belastet. (4) Die Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer der unselbständig Beschäftigten. Sie muss vom Dienstgeber berechnet, einbehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt werden. Das 13. und das 14. Monatsgehalt sind steuerlich begünstigt (die Belastung beträgt nur 6 %), es muss jedoch die volle Sozialversicherung abgeführt werden. Hinweis: Mit dem Suchwort Brutto-/Nettorechner finden Sie im Internet Berechnungsprogramme (z. B. vom Finanzministerium und von der Arbeiterkammer), mit denen Sie die Sozialabgaben und die Lohnsteuer selbst berechnen können (5) Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter gestaffelt. Für Mehrkindfamilien gibt es progressive Zuschläge. Ab gilt für die ersten drei Kinder Folgendes (für 2018 ist eine weitere Erhöhung um rund 1,8 % bereits beschlossen): ab der Geburt ab vollendetem 3. Lebensjahr ab vollendetem 10. Lebensjahr ab vollendetem 19. Lebensjahr 1. Kind 111,80 119,60 138,80 162,00 2. Kind 125,60 133,40 152,60 175,80 3. Kind 149,00 156,80 186,00 199,20 Die Zuschläge für die Kinderzahl sind bis zum 7. Kind unabhängig vom Alter gestaffelt. Ab dem 7. Kind beträgt der Zuschlag pro Kind 51,00, d. h., die Summe der Kinderbeihilfe auf Basis der siebenfachen Beihilfe für das 1. Kind wird um 357,- pro Monat erhöht. Für ein erheblich behindertes Kind erhöht sich die Beihilfe um 152,90 pro Monat. Ferner wird ein Kinderabsetzbetrag pro Kind in der Höhe von 58,40 pro Monat unabhängig von der Einkommenssituation ausgezahlt. Bei Steuerpflichtigen wird zusätzlich bei der Steuerbemessung ein Kinderfreibetrag abgezogen, der sich je nach Grenzsteuerbelastung unterschiedlich auswirkt. Er beträgt ab ,00 pro Jahr bzw ,00, wenn er von beiden Elternteilen beantragt wird. Das heißt z. B., dass man sich bei einem Einkommen von 2.500,00 pro Monat rund 35 % des Kinderfreibetrags erspart. (6) Warum ist Arbeit so teuer? Will man die Kosten pro geleistete Arbeitsstunde ermitteln, muss man auch das 13. und 14. Monatsgehalt, die Nichtleistungslöhne für 5 Urlaubswochen und 12 bezahlte Feiertage, die allerdings teilweise auf arbeitsfreie Tage (Samstag, Sonntag) fallen, und ca. 2 Wochen bezahlten Krankenstand berücksichtigen. Bei einer 5-Tage-Woche kommt man auf ca. 212 Arbeitstage pro Jahr, an denen im Durchschnitt 148 Wirtschaft und Recht 2

7 Lerneinheit 6: Die Entlohnung 7,6 Arbeitsstunden Normalarbeitszeit anfallen. Die Jahreslohnkosten sind daher ca. durch Stunden zu dividieren. Beispiel Beispiel (ermittelt mit dem Brutto-/Nettorechner des BMF) Verdient jemand 2.500,00 pro Monat, kostet er dem Arbeitgeber pro Jahr ,00. Er erhält jedoch jährlich netto, inklusive dem 13. und 14. Monatsgehalt, nur ,00. Sein laufender Monatsnettolohn beträgt rund 1.750,00. Die Kosten pro Arbeitsstunde betragen für den Arbeitgeber, auf der Basis von Stunden pro Jahr, rund 28,60. Der Arbeitnehmer erhält jedoch inklusive 13. und 14. Monatsgehalt netto nur ca. 15,60 pro Arbeitsstunde. 3 Die Verbuchung von Löhnen (bzw. Gehältern) und lohnabhängigen Abgaben Für die Lohnverrechnung gibt es meist Spezialisten. (1) Bruttoentgelt und Auszahlungsbetrag Ausgezahlt wird: Bruttoentgelt Lohnsteuer Dienstnehmeranteil Sozialversicherung = Auszahlungsbetrag (2) Die Verbuchung der Lohnabrechnung Wie die nachfolgende Grafik zeigt, stellen die Abgaben des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zunächst Verbindlichkeiten gegen das Finanzamt, gegen die Sozialversicherung und gegen die Stadtkasse (Gemeindekasse) dar. Diese Abgaben müssen spätestens am 15. des Folge monats überwiesen werden. 2 Betriebliche Teilbereiche Wirtschaft und Recht 2 149

8 Lernen Üben Die Sozialversicherung verrechnet mit der Krankenkasse, Pensions kasse, Unfallversicherung, Mitarbeitervorsorgekasse und dem Insolvenzentgeltausgleichsfonds. Das Finanzamt verrechnet mit dem Familienlastenausgleichsfonds, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Löhne oder 6200 Gehälter 3540 Verrechnungskonto Finanzamt, Lohnsteuer, DB, DZ einbehaltene Lohnsteuer 3600 Verrechnungskonto Sozialversicherung Dienstnehmeranteil Zahlungsmittelkonto oder 3750 Noch nicht ausbez. Löhne und Gehälter Auszahlungsbetrag Nettoentgelt 6500 Gesetzl. Sozialaufw. Arbeiter 6550 Gesetzl. Sozialaufw. Angest Verrechnungskonto Sozialversicherung 6410 Betriebliche Mitarbeitervorsorge BMV-Beitrag BMV-Beitrag 6600 Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) DB zur FB 3540 Verrechnungskonto Finanzamt, Lohnsteuer, DB, DZ DB zur FB 6610 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) DZ zum DB DZ zum DB 6620 Kommunalsteuer Kommunalsteuer Kommunalsteuer 3550 Verbindlichkeiten Kommunalsteuer Bruttoentgelt Dienstgeberanteil Dienstgeberanteil 150 Wirtschaft und Recht 2

9 Lerneinheit 6: Die Entlohnung Ausschnitt aus der Gehaltsliste für Mai 20.. Aus dieser ist ersichtlich: Bruttogehalt (Gesamtbetrag) SV (Arbeitnehmeranteil) LSt , 3.610, 654,13 209, ,93 Ausschnitt aus dem Computerausdruck über die Lohnnebenkosten (Angestellte) 2 Betriebliche Teilbereiche D 1: AGA und ANA zur Sozialversicherung insgesamt, ohne AKU: Arbeiter-Kammerumlage, WFB: Wohnbau- Förderungsbeitrag IE: Insolvenzentgeltfonds Die Abrechnung betrifft 2 Angestellte mit unterschiedlichen Bezügen. Sie können die Beträge daher nicht nachrechnen. GEHALTSNEBENKOSTEN MAI 20..M. BMGL SATZ BETRAG D ,00 37,75 % 1.362,78 AKU 3.610,00 0,50 % 18,05 WFB 3.610,00 1,00 % 36,10 IE 3.610,00 0,35 % 12,64 GESAMT 1.429,57 DNA-SV 654,13 DGA-SV 775,14 BMV 3.610,00 1,53 % 55,23 DB 3.610,00 4,50 % 162,45 DZ 3.610,00 0,40 % 14,44 KommSt 3.610,00 3,00 % 108,30 Ermittlung des Auszahlungsbetrages Bruttogehälter 3.610,00 Abzug SV-DNA 654,13 Lohnsteuer 209,94 Nettogehälter (Auszahlung) 2.745,93 Buchungssätze 6200 Gehälter 3.610,00 an 2800 Bank 2.745, Finanzamt-LSt, DB, DZ 209, Verrechnungskonto Sozialvers. 654, Betriebliche Mitarbeitervorsorge 55, Gesetzlicher Sozialaufwand Angestellte 775,14 an 3600 Verrechnungskonto Sozialvers. 813, Kommunalsteuer 108,30 an 3550 Verbindlichk. KommSt 108, DB zur Familienbeihilfe 162, Zuschlag zum DB 14,44 an 3540 Finanzamt-LSt, DB, DZ 176,89 Wirtschaft und Recht 2 151

10 Lernen Üben Sonderbestimmungen finden sich nicht nur in den gesetzlichen Vorschriften, sondern auch in den Kollektivverträgen und in den Betriebsvereinbarungen. Unterlagen zur Lohnverrechnung haben daher in einschlägigen Weiterbildungsveranstaltungen etwa den Umfang dieses Lehrbuchs. Beachten Sie bitte: In der Praxis besteht das Hauptproblem der Lohnverrechnung in den zahlreichen Sonderbestimmungen: für einzelne Lohnbestandteile (Überstunden, Feiertagszuschläge, Urlaubsentgelt, Abfertigun gen bei Verträgen, die vor dem abgeschlossen wurden, Lehrlingsentschädigungen) für einzelne Branchen (z. B. Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe) für einzelne Arbeitnehmer (z. B. Erschwernis- und Gefahrenzulagen) für Reisekostenabrechnungen (im In- und Ausland) Üben Anwenden Ü 1: In einem metallverarbeitenden Betrieb soll der Lohn für einen Schweißer bestimmt werden. Welche Möglichkeiten für die Lohnfindung stehen zur Verfügung? Ü 2: In industriellen Großbetrieben, wie z. B. bei Siemens oder bei General Motors, bekommen Mitarbeiter einen höheren Grundlohn, wenn sie aufgrund ihrer Qualifikation an mehreren Arbeitsplätzen eingesetzt werden könnten. Welcher Aspekt der Lohnfindung wird dabei berücksichtigt? Ü 3: Überlegen Sie, durch welche Bestimmungen und Maßnahmen Löhne sozial gerecht gemacht werden. Ü 4: Die Vorgabezeit für das Drehen einer Welle beträgt 3 Minuten. Der kollektivvertragliche Stundenlohn beträgt 11,50. Für Akkordlohn wird ein Zuschlag von 15 % festgelegt. Arbeiter Gruber dreht in einer 38-Stunden-Woche 850 Wellen. Berechnen Sie den Wochenlohn für Herrn Gruber. Ü 5: Welche Vor- und Nachteile hat der Akkordlohn für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer? Ü 6: Welche Formen des Prämienlohns kennen Sie und warum wird der Prämienlohn immer häufiger? Ü 7: Die Motorenbau-AG will für ihre Mitarbeiter eine Erfolgsbeteiligung einführen. Welche Punkte sind zu regeln? Ü 8: In welcher Reihenfolge würden Sie die Merkmale der Arbeitsschwierigkeiten (geistige Anforderungen, körperliche Anforderungen, Verantwortung, Umwelteinflüsse) für die Bemessung des Lohnes heranziehen? Versuchen Sie, 100 Punkte auf diese Anforderungen gerecht zu verteilen. Ü 9: Welche Verfahren zur Lohnbemessung werden in einer arbeitsteiligen Industriegesellschaft wahrscheinlich an Bedeutung gewinnen die Arbeitsbewertung oder die Leistungsbewertung? Begründen Sie Ihre Antwort. 152 Wirtschaft und Recht 2

11 Lerneinheit 6: Die Entlohnung Der Zuschlag zum DB wurde mit 0,4 % (Wien, NÖ) berechnet. In Oberösterreich beträgt er z. B. 0,36 %, im Burgenland 0,44 %. Wegen des unterschiedlich hohen Zuschlags zum DB gibt es je nach Bundesland geringe Unterschiede. Ü 10: Verbuchen Sie die folgenden von der Gehaltsverrechnung übermittelten Daten: Aufgabe 1 Aufgabe 2 Gehälter 9.025, ,00 ANA-SV 1.635, ,86 Lohnsteuer 1.065, ,00 AGA-SV 1.938, ,62 BMV-Beitrag 138,08 197,06 Kommunalsteuer 270,75 386,40 DB zur Familienbeihilfe 406,13 579,60 Zuschlag zum DB 36,10 51,42 Zusatzfrage: a) Wie hoch ist die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber? b) Welchen Prozentsatz dieser Gesamtbelastung erhält der Arbeitnehmer ausbezahlt? c) In den Medien lesen Sie immer, dass die Lohnnebenkosten, bezogen auf das Bruttoentgelt (also inklusive Lohnsteuer und SV-ANA), ca. 100 % ausmachen. Stimmt das tatsächlich? Ü 11: Nehmen Sie an, Sie finden Ihre erste Arbeitsstelle nach Abschluss der HTL und erhalten einen Brutto lohn von 2.000,. Berechnen Sie mithilfe des Brutto-Netto-Rechners unter a) was Sie netto monatlich erhalten, b) was Sie insgesamt Ihren Arbeitgeber pro Jahr kosten, c) was Ihren Arbeitgeber eine Arbeitsstunde kostet, wenn Sie etwa von 1680 Stunden produktiver Arbeitszeit ausgehen. d) Versuchen Sie nachzurechnen, ob 1680 Stunden Arbeitszeit pro Jahr realistisch sind, wenn man neben dem gesetzlichen Urlaub von 5 Wochen und 12 bezahlten Feiertagen noch etwa 12 Tage bezahlten Krankenstand berücksichtigt. (Gehen Sie von einer 5-Tage-Woche mit 38 Wochenstunden, d. h. von rund 7,6 Stunden pro Arbeitstag aus.) 2 Betriebliche Teilbereiche Ü ID: 2263 Anforderungen an den gerechten Lohn Gewinnbeteiligung Lohnverrechnung Der Lohn soll anforderungsgerecht, leistungsgerecht, sozial gerecht, marktgerecht und qualifikationsgerecht sein: anforderungsgerecht: durch Arbeitsplatzbewertung leistungsgerecht: durch kollektivvertragliche Regelungen über die Einstufung von Arbeitsplätzen, durch Akkord-, Prämienlohn und Zulagen, durch Gratifikationen und Provisionen sozial gerecht: durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Anrechnung von Vordienstzeiten, regelmäßige Lohnerhöhungen) und staatliche Zuschüsse (z. B. Familienbeihilfe) qualifikationsgerecht: z. B. Berücksichtigung von Qualifikationen, die für den gegenwärtigen Arbeitsplatz nicht benötigt werden schwierig zu regeln (wovon, wie wird verteilt, wie wird ausgezahlt); in Österreich eher selten Vereinbart wird der Bruttolohn (das Bruttogehalt). Ausgezahlt wird der Nettolohn (Bruttolohn abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer rund 18 % und abzüglich der Lohnsteuer von jenem Betrag, der nach Abzug des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung verbleibt). Der Arbeitgeber trägt zusätzlich: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung rund 21,5 % zuzüglich 1,53 % für die Mitarbeitervorsorgekasse sowie DB, DZ und die Kommunalsteuer in Summe rund 31 %. Arbeitskosten werden ferner erhöht durch Urlaub, gesetzliche Feiertage, bezahlten Krankenstand, 13. und 14. Monatsgehalt. Wirtschaft und Recht 2 153

12 Lernen Üben Lohnverbuchung ID: 2263 Die Jahresarbeitsleistung eines Mitarbeiters beträgt in der Normalarbeitszeit etwa 1600 bis 1680 Stunden. Sie ist auch von der Wochenarbeitszeit und vom Ausmaß des Krankenstandes abhängig. Verwenden Sie für die Verbuchung die grafische Übersicht auf Seite 150. Eine Audio-Wiederholung mit Audio-Player und MP3-Download sowie eine Bildschirmpräsentation mit allen Grafiken dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: Ü ID: , 2., 4. mit automatischer Aufgabenkontrolle ID: 2264 erledigt Welche Lohnformen sind (aus der Sicht des Unternehmers) bei den folgenden Tätigkeiten am geeignetsten? a) Telefonvermittlung: b) Fliesen legen: c) Auto reparieren: d) Dach decken: 2. Welche der folgenden Aussagen sind richtig, welche falsch? Stellen Sie die falschen Aussagen richtig. a) Akkordlohn nimmt bei Einsatz moderner Fertigungsmethoden zu. Richtig Falsch, richtig ist: b) Qualifikationsgerechter Lohn heißt, dass ein Arbeitnehmer umso besser bezahlt wird, je mehr Arbeitsplätze er im Unternehmen ausfüllen könnte. Richtig Falsch, richtig ist: c) Der Akkordgrundlohn ist immer höher als der Lohnsatz, der bei Zeitarbeit vorgesehen ist. Richtig Falsch, richtig ist: d) Das Entgelt bei Akkordlohn ergibt sich immer aus Vorgabezeit pro Leistungseinheit in Minuten fertiggestellte Leistungseinheiten Minutenfaktor Richtig Falsch, richtig ist: e) Die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer ist in Österreich sehr häufig anzutreffen. Richtig Falsch, richtig ist: 3. Nennen Sie drei Möglichkeiten für Prämien. 4. Welche Aussagen über die Lohnnebenkosten sind richtig? a) Die Sozialversicherungskosten sind für den Arbeitgeber höher als für den Arbeitnehmer. b) Der Sozialversicherungsanteil der Arbeitnehmer mindert die Basis für die Berechnung der Lohnsteuer. c) Der Arbeitnehmer muss gesetzlich auch einen Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse bezahlen. d) Die Sozialversicherungsbeiträge sind vom Arbeitgeber jeweils am Letzten des Monats an die Krankenkasse zu überweisen. e) Die Gesamtbelastung der Löhne mit Sozialversicherungsbeiträgen (DGA und ANA) beträgt ungefähr 40 % des Bruttolohnes. 5. Nehmen Sie an, ein technischer Zeichner erhält ein Monatsgehalt von 2.200, brutto. Verwenden Sie für die Lösung der Aufgabe den Brutto-Netto-Rechner unter a) Was kostet der technische Zeichner seinen Arbeitgeber pro Jahr? b) Was kostet eine geleistete Arbeitsstunde, wenn Sie von 1700 Stunden pro Jahr ausgehen? c) Ist eine Jahresarbeitszeit von 1700 Stunden realistisch, wenn eine 38-Stunden-Woche vereinbart wurde? Ja Nein, richtig wäre etwa: 154 Wirtschaft und Recht 2

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