Vorwort Inhalt Einleitung I. Literaturquellen II. Grundsätzliche Gedanken des Bundesverfassungsgerichts zur Adoption

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1 Vorwort Inhalt Einleitung I. Literaturquellen II. Grundsätzliche Gedanken des Bundesverfassungsgerichts zur Adoption A. Die Annahme Minderjähriger I. Allgemeine (inhaltliche) Voraussetzungen einer Adoption 1. Grundsätze b) Eltern-Kind-Verhältnis aa) Entstehung einer Eltern-Kind-Beziehung bb) Altersunterschied zwischen Eltern und Kind c) Objektive Bewertung der Erfordernisse d) Adoption durch Stiefelternteil 2. Adoptionspflegezeit 3. Stehen Interessen anderer Kinder oder Interessen des Anzunehmenden gegenüber anderen Kindern der Annahme entgegen? a) Interessen des Adoptivkindes b) Interessen der Kinder des Annehmenden sowie von Kindern des Adoptivkindes c) Art der Interessen und Interessenabwägung 4. Kinderlosigkeit keine Voraussetzung für die Annahme 5. Ausschließlichkeit der Adoption 6. Kindeswohlprüfung in besonderen Fällen II. Persönliche Voraussetzungen des Annehmenden 1. Zur Abgrenzung der Kriterien 2. Anhaltspunkte für persönliche Kriterien nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz 3. Einzelheiten der Prüfung b) Überprüfung der Person des Adoptionsbewerbers im Einzelnen III. Zur Person des Annehmenden 1. Annahme durch ein Ehepaar aa) Überlegungen des Gesetzgebers bb) Stabilität der Ehe b) Alterserfordernisse aa) Alter der Annehmenden bb) Geschäftsfähigkeit des Annehmenden c) Rechtliche Folge für das Sorgerecht 2. Sonderfälle bei Eheleuten: Annahme durch einen Ehegatten allein a) Ehegatte nimmt Kind seines Ehegatten an a und rechtliche Folgen für das Sorgerecht bb) Alterserfordernis cc) Einwilligungserfordernis b) Alleinige Annahme eines fremden Kindes durch einen Ehegatten wegen fehlender Voraussetzungen bei dem a und Alterserfordernisse bb) Einwilligungserfordernisse cc) Entbehrlichkeit der Einwilligung des anderen Ehegatten dd) Ersetzung der Einwilligung des anderen Ehegatten durch das Vormundschaftsgericht ee) Rechtliche Folge für das Sorgerecht 3. Annahme durch Alleinstehende a) Grundsätze b) Alterserfordernis c) Rechtliche Folge für das Sorgerecht 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaft 5. Eingetragene Lebenspartnerschaft a) Annahme eines fremden Kindes durch einen Lebenspartner allein b) Annahme eines Kindes des Lebenspartners durch den anderen Lebenspartner IV. Die notwendigen Einwilligungserklärungen zur Annahme als Kind 1. Einwilligung des Kindes a) Einwilligungsfähigkeit des Kindes b) Unterschiedliche Staatsangehörigkeit von Kind und Annehmendem c) Keine Ersetzungsmöglichkeit durch das Vormundschaftsgericht d) Widerruf der Einwilligungserklärung e) Beratung und Beurkundung f) Wille eines nicht einwilligungsfähigen Kindes g) Gerichtliche Anhörung des Kindes h) Wer ist als gesetzlicher Vertreter anzusehen? i) Folgen der unterschiedlichen gesetzlichen Vertretung aa) Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. Mutter als alleinige gesetzliche Vertreterin bb) Vormund oder Pfleger als gesetzlicher Vertreter j) Einwilligung des Ehegatten des anzunehmenden Kindes 2. Einwilligung der Eltern des Kindes a) Grundsätzliche Überlegungen b) Beachtung der Schutzfrist c) Dauer der Gültigkeit der Einwilligung 3. Einwilligung in die Annahme ohne konkrete Kenntnis von den Adoptiveltern Definition der unterschiedlichen Adoptionsformen 4. Ausnahmen von der elterlichen Einwilligung 5. Neuerungen durch die Kindschaftsrechtsreform für den Vater eines nichtehelichen Kindes 6. Sonderregelungen für die Einwilligung des nicht verheirateten, nicht sorgeberechtigten Vaters eines nichtehelichen Kindes 7. Zusammenfassung zur Einwilligung der Eltern des Kindes

2 8. Einwilligung unter Voraussetzungen V. Die Ersetzung der elterlichen Einwilligung 1. Anhaltende gröbliche Verletzung der elterlichen Pflichten gegenüber dem Kind a) Fehlverhalten der Eltern b) Ergänzende Voraussetzungen 2. Gleichgültiges Verhalten gegenüber dem Kind a) Elterliche Gleichgültigkeit b) Ergänzende Voraussetzungen c) Belehrung und Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle und einzuhaltende Fristen des Jugendamts d) Inhalt der Belehrung und Beratung 3. Besonders schwere Pflichtverletzung a) Schweres Versagen des Elternteils b) Zusätzliche Voraussetzung 4. Besonders schwere psychische Krankheit und ähnlich schwere Erkrankungen a) Psychische Erkrankungen und seelische Behinderungen b) Weitere Voraussetzungen 5. Ersetzung der elterlichen Einwilligung eines nichtehelichen Vaters a) Grundsätzliche Überlegungen b) Voraussetzung der Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters c) Zu den Abwägungskriterien einer»erleichterten«ersetzung 6. Formalien des Ersetzungsverfahrens a) Zum Ersetzungsverfahren selbst b) Handlungsfähigkeit und Vertretung des Kindes c) Örtliche Zuständigkeit VI. Form und Inhalt der Einwilligungserklärungen 1. Einzelheiten zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen 2. Notarielle Beurkundung und Belehrung 3. Zur Wirksamkeit der Einwilligungserklärung 4. Höchstpersönlichkeit der Erklärung und die Ausnahme VII. Rechtsfolgen der elterlichen Einwilligung zur Adoption vor Erlass des Adoptionsdekretes 1. Folgen für die elterliche Sorge a) Ruhen der elterlichen Sorge und Auswirkungen b) Vormundschaft des Jugendamtes 2. Folgen für den persönlichen Umgang des Kindes mit dem einwilligenden Elternteil 3. Folgen für den Annehmenden a) Voraussetzung der entstehenden Unterhaltspflicht des Annehmenden b) Der Begriff der Obhut c) Dauer des Ruhens der Unterhaltspflicht der Eltern des Kindes d) Wegfall des Pflegegeldes durch das Jugendamt e) Gleichstellung des Adoptivpflegekindes mit ehelichen Kindern des Annehmenden 4. Adoptionsgeheimnis und seine»vorwirkungen«b) Ziel und Zweck des Adoptionsgeheimnisses aa) Gegenstand des Adoptionsgeheimnisses bb) Schutzvorschriften nach dem Personenstandsgesetz cc) Alter des Kindes für die Erteilung der Zustimmung zur Offenbarung des Adoptionsgeheimnisses dd) Vermittlungsakten der Adoptionsvermittlungsstelle VIII. Die Adoption und ihre Rechtsfolgen 1. Allgemeine Verfahrensgrundsätze a) Sachliche und örtliche Zuständigkeit b) Form des Annahmeantrages c) Einzelheiten zur Namensbestimmung für das Kind d) Sonderfall 2. Prüfungspflichten des Gerichts a) Der Amtsermittlungsgrundsatz b) Die Erkenntnisquellen des Gerichts c) Die Anhörung des Kindes bei Gericht aa) Formelle Voraussetzungen und Fragen bb) Inhaltliche Ausgestaltung der Anhörung cc) Anhörung der Adoptiveltern dd) Anhörung weiterer Personen d) Weiteres Prüfungsverfahren 3. Der Annahmebeschluss a) Verfahren bei stattgebendem Beschluss b) Zurückstellung der Entscheidung c) Sonderfall: Tod des Annehmenden d) Ablehnung des Annahmeantrages 4. Die Rechtsfolgen der Annahme im Einzelnen a) Nochmals: Die rechtliche Stellung des Kindes und die sorgerechtlichen Konsequenzen b) Grundsatz der Volladoption c) Weitere Einzelheiten d) Erbrechtliche Folgen e) Ausnahmen: Kind des Ehegatten bzw. Kind von Verwandten f) Namensrechtliche Konsequenzen g) Keine Eheschließung zwischen dem Annehmenden und dem angenommenen Kind IX. Aufhebung des Annahmeverhältnisses 1. Grundsätzliche Überlegungen und Feststellungen 2. Die Möglichkeiten der Aufhebung a) Aufhebung wegen Verletzung von Mitwirkungsrechten b) Aufhebung wegen Erklärungsmängeln c) Antragsberechtigte d) Hindernisse, die einer Aufhebung entgegenstehen aa) Voraussetzungen zur Ersetzung der elterlichen Einwilligung waren gegeben bb) Erhebliche Gefährdung des Kindeswohls e) Formalien 3. Aufhebung von Amts wegen aus schwerwiegenden Gründen des Kindeswohls a) Voraussetzungen für die Aufhebung von Amts wegen

3 b) Weitere Voraussetzung der Aufhebung: Erhalt der Familienbindung 4. Verfahrensrechtliche Fragen 5. Die Wirkungen der Aufhebung b) Die Auswirkungen der Aufhebung im Einzelnen c) Regelungen für den Namen des Kindes 6. Aufhebung des Annahmeverhältnisses wegen Eheschließung zwischen Annehmendem und Kind B. Die Annahme eines ausländischen Kindes I. Überblick und Abgrenzungen 1. Die Abgrenzung für Auslandsadoptionen im Einzelnen 2. Inhaltliche Abgrenzungen II. Grundsätzliche Überlegungen zur Annahme eines ausländischen Kindes III. Verfahrensfragen 1. Adoption mit Auslandsberührung außerhalb des Haager Adoptionsübereinkommens a) Grundsätze aa) Internationale Zuständigkeit bb) Örtliche Zuständigkeit b) Welches Recht gilt: deutsches oder ausländisches Recht? c) Staatsangehörigkeit d) Anzuwendendes Recht für Vorfragen der Adoption 2. Adoption innerhalb des Haager Adoptionsübereinkommens 3. Internationale Adoption gem. 2 a AdVermiG 4. Anhörungspflichten des Vormundschaftsgerichts bei Adoption mit Auslandsberührung IV. Das Haager Adoptionsübereinkommen und die Begleitgesetze im Überblick 1. Einleitende Überlegungen 2. Zu den allgemeinen Zielsetzungen des Haager Adoptionsübereinkommens vom 29. Mai 19 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption 3. Das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts vom a) Allgemeine Zielsetzungen b) Zu dem Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG) im Überblick c) Das Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht Adoptionswirkungsgesetz (Ad- WirkG) im Überblick d) Die Änderungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes im Überblick C. Das Verfahren der Adoptionsvermittlung bei der Annahme inländischer und ausländischer Kinder im Gesamtüberblick I. Grundsätzliche Überlegungen des Gesetzgebers 1. Schwerpunkte der Adoptionsvermittlung 2. Fachlichkeit der Mitarbeiter 3. Sprachgebrauch II. Die Organisation der Adoptionsvermittlung 1. Definition der Adoptionsvermittlung 2. Behördliche Zuordnung und Besetzung von Adoptionsvermittlungsstellen 3. Aufbewahrungspflichten und Einsichtgewährung 4. Erlass von Rechtsverordnungen 5. Datenschutz III. Internationale Adoptionsvermittlung Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz 1. Einleitung 2. Zuständigkeit und organisatorische Fragen 3. Konkrete Vorgehensweise bei grenzüberschreitender Adoption a) Prüfung der»allgemeinen Eignung«b) Inhalt des Berichts c) Mitteilung über Ergebnis des Berichts d) Prüfungsbehörde e) Adoptionsbegleitung und Bericht über Entwicklung des Kindes 4. Sicherstellung der Pflichtaufgaben IV. Überblick über die Abgrenzungskriterien und Rechtsgrundlagen bei grenzüberschreitender Adoption 1. Grenzüberschreitende Adoption im Bereich des Haager Adoptionsübereinkommens 2. Grenzüberschreitende Adoption außerhalb des Bereichs des Haager Adoptionsübereinkommens bzw. bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen gem. 1. V. Konkret: Durchführung einer Auslandsadoption überblickartige Kurzfassung 1. Bewerbung um Auslandsadoption außerhalb des Anwendungsbereichs des Haager Adoptionsübereinkommens a) Eignungsprüfung Grundsätze b) Inhalt der Prüfung c) Ergebnis der Überprüfung d) Formalien 2. Bewerbung um Auslandsadoption im Anwendungsbereich des Haager Adoptionsübereinkommens a) Zuständige Stellen für Adoptionsbewerbung b) Pflichten der Adoptionsbewerber c) Beratungsinhalte d) Erstellung des Berichts und Weiterleitung 3. Matching im Anwendungsbereich des Haager Adoptionsübereinkommens a) Definition b) Voraussetzungen c) Mitwirkungs- und Prüfungsaufgaben d) Matchingauswahl e) Beratungs- und Informationspflichten f) Vorbereitende Begegnung? g) Bereiterklärung h) Zustimmungsinhalte i) Informationspflichten der beteiligten Behörden j) Formalien

4 VI. Vermittlungsverbote und Ausnahmetatbestände 2. Ausnahmen vom Vermittlungsverbot 3. Umgehungstatbestände vom Vermittlungsverbot 4. Sonderfall: Adoptionsanzeigen VII. Exkurs: Verbot der Ersatzmuttervermittlung 1. Überlegungen des Gesetzgebers zum Verbot der Ersatzmuttervermittlung 2. Definitionen a) Wann liegt eine Ersatzmutterschaft vor? b) Wann liegt eine Ersatzmuttervermittlung vor? 3. Bußgeld- und Strafandrohungen VIII. Überregionale Aufgaben und Tätigkeiten der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes 1. Die zentrale Adoptionsstelle und ihre Aufgaben 2. Unterrichtungspflichten der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle 3. Problemfall: Heimkinder IX. Inhaltliche Grundsätze zur Adoptionsvermittlung 1. Das Schicksal der Rechtsverordnung zu den»sachdienlichen Ermittlungen«2. Inhaltliche Quellen für die»sachdienlichen Ermittlungen«a) Zu den Aussagen des Adoptionsvermittlungsgesetzes selbst b) Hilfe und Beratung auch bei Abgabewilligen c) Gesetzliche Aussagen zu den»sachdienlichen Ermittlungen«3. Inhalt der Prüfung nach dem Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern 4. Die Prüfungsinhalte nach dem ursprünglichen Entwurf der Rechtsverordnung zum Adoptionsvermittlungsgesetz a) Feststellungen hinsichtlich der Adoptionsbewerber b) Feststellungen im Hinblick auf das Kind und seine Eltern c) Beratung und Unterstützung der abgebenden Eltern d) Adoptionshilfe für das anzunehmende Kind e) Verbindlichkeit des Entwurfs der Rechtsverordnung zum Adoptionsvermittlungsgesetz f) Anhaltspunkte für sachdienliche Ermittlungen nach den»empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter aa) Herkunftsfamilie bb) Alleinstehende Mütter cc) Informationsstand über das Kind dd) Adoptionsbewerber ee) Besondere Fallgruppen X. Abgrenzung: Vorbereitung der Vermittlung und Adoptionsbegleitung XI. Adoptionspflege und Abgrenzungen D. Die Annahme Volljähriger I. Grundsätze 1. Sittliche Rechtfertigung 2. Weitere Voraussetzungen b) Eltern-Kind-Verhältnis II. Antragserfordernisse III. Unanwendbare Vorschriften aus der Minderjährigenadoption IV. Annahmehindernisse wegen entgegenstehender Kindesinteressen 1. Überwiegende Interessen der Kinder 2. Umfang der Interessenabwägung V. Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen 1. Die Auswirkungen auf Verwandtschaft und Verschwägerung 2. Unterschiedliche Adoptionswirkungen und ihre Folgen a) Unterhaltsrechtliche Folgen b) Erbrechtliche Folgen c) Namensrechtliche Folgen d) Weitere Folgen 3. Ausnahmefall: Annahme mit»starken«wirkungen a) Die Sonderfälle der Annahme mit»starken«wirkungen b) Antragserfordernisse bei der Annahme mit»starken«wirkungen c) Weitere Voraussetzungen der Volladoption d) Aufhebung eines Annahmeverhältnisses mit»starken«wirkungen 4. Aufhebung eines Annahmeverhältnisses mit»schwachen«wirkungen E. Kosten und Gebühren I. Adoptionsvermittlungsstelle und Bundeszentralstelle 1. Kosten der gutachtlichen Äußerung 2. Internationale Adoption b) Leistungen der Bundeszentralstelle c) Die Gebühren im Einzelfall 3. Sonstige Kosten und Gebühren II. Gerichtskosten 2. Annahme eines Volljährigen 3. Annahme eines Minderjährigen als Kind 4. Schreibauslagen und sonstige Kosten bei Gericht III. Notarkosten 2. Annahme eines Volljährigen 3. Annahme eines Minderjährigen 4. Schreibauslagen und sonstige Kosten beim Notar Anhang I. Überblick über die notwendigen Unterlagen zu einer Adoption

5 II. Nützliche Adressen (alphabetisch geordnet) III. Anschriften der zentralen Behörden IV. Vertragsstaaten und beigetretene Länder V. Anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen für Auslandsadoptionen VI. Wichtige und aussagekräftige Internetadresse zur Auslandsadoption (einschließlich der Gesetzestexte z.b. Adoptionsvermittlungsgesetz) A. Die Annahme Minderjähriger (S. 29-) I. Allgemeine (inhaltliche) Voraussetzungen einer Adoption 1. Grundsätze Die Annahme eines Kindes ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie dem Kindeswohl dient und zugleich zu erwarten ist, dass zwischen dem Kind und dem Annehmenden ein sog. Eltern-Kind- Verhältnis entsteht ( 1741 Abs. 1 S. 1 BGB). Diese beiden Erfordernisse sind die maßgeblichen Anknüpfungspunkte für die Annahmeempfehlung der Adoptionsvermittlungsstelle sowie für die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts, ob eine Annahme als Kind ausgesprochen wird oder nicht. Im Text des Adoptionsgesetzes wird der Begriff»Adoption«bewusst und konsequent vermieden. Der Gesetzgeber wählte für die Gesetzessprache absichtlich den bildhaften und dem Lebensvorgang entsprechenden Ausdruck»Annahme als Kind«, weil er der Meinung war, dass mit der früheren Bezeichnung»Annahme an Kindes Statt«das»Künstliche des Vorgangs«hervorgehoben würde: Die Formulierung»Annahme an Kindes Statt«deute nämlich sehr stark an, dass das angenommene Kind lediglich ersatzweise an die Stelle eines eigenen Kindes trete und damit das Verlangen des Annehmenden nach Ersatz für das ihm selbst versagte eigene Kind erfülle. Demgegenüber solle das Kind jedoch mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen als Kind angenommen werden. Das Gesetz befasst sich nur in wenigen Regelungen ( 1741 Abs. 2, 17, 1756 BGB) und ohne weitere inhaltliche Präzisierungen mit der Frage, welche Kinder adoptiert werden können. Möglich ist die Annahme fremder ehelicher oder nichtehelicher Kinder, Stiefkinder, sowie unter gewissen Voraussetzungen bereits angenommener Kinder, ebenso aber auch verwandter Kinder, so z.b. die Annahme des eigenen Enkels als Kind durch die Großeltern. Hierbei handelt es sich um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Gehalt von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt ist. Der Begriff»Kindeswohl«wird in den unterschiedlichsten gesetzlichen Bestimmungen erwähnt und gibt dabei in allen Entscheidungsprozessen, die ein Kind betreffen, die oberste Handlungsund Entscheidungsmaxime wieder. Die Beachtung des Kindeswohls stellt mithin ein Grundprinzip für behördliches Handeln, insbesondere also auch für die Adoptionsvermittlungsstelle, sowie für gerichtliche Entscheidungen dar ( 16 a BGB). Der Blickwinkel, unter dem der Begriff des Kindeswohls seine Bedeutung erlangt und auszulegen bzw. zu verstehen ist, ergibt sich aus dem jeweiligen konkreten gesetzlichen Zusammenhang. Für das Gebiet des Adoptionsrechts und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Minderjährigen als Kind bedeutet er, dass sich durch die Annahme des Kindes zwangsläufig auch dessen persönliche Situation in allen ihren maßgeblichen Facetten zumindest verbessern muss. Anderenfalls dürfte sich kaum eine kindeswohldienliche Annahme begründen lassen. Liebe, Fürsorge und Geborgenheit für das Kind werden zu Recht als von den Eltern zu vermittelnde Grundlage des Kindeswohls angesehen und sind folglich auch als Ergebnis einer Annahme für das Kind zu fordern. Darüber hinaus müssen gleichsam als Folge einer kindeswohldienlichen Annahme die neuen Lebensbedingungen definitiv geeignet sein, dem Kind ein Zuhause, und zwar möglichst ein dauerhaftes Zuhause, zu geben, das eine positive Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht. Die hier erörterte Feststellung des Kindeswohls gilt für alle Formen der Minderjährigenadoption, also z.b. auch bei der Annahme des Kindes durch den Stiefelternteil.

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