Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung. Vorlage 16/2016. PlanungsA. Top. Sitzungstag. Vorlage Nr. 16/2016.
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- Katharina Amsel
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1 X öffentlich Vorlage 16/2016 nicht öffentlich PlanungsA Sitzungstag Betreff Vorlage Nr. 16/2016 Top Aufstellung des Bebauungsplans Nr. W 51 An Mevissen- 1. Bauabschnitt" Ortsteil Wevelinghoven hier: a) erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß 2 (1) i.v.m. 1 (8) BauGB b) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise c) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Auslegung gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen d) Satzungsbeschluss gemäß 10 (1) BauGB Beratungsfolge: Gremium Datum TOP Votum Planungsausschuss Rat der Stadt Grevenbroich BE: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Grevenbroich folgende Beschlussfassung: Zu a) Der Rat beschließt gemäß 2 (1) i.v.m. 1 (8) BauGB die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W 51 An Mevissen 1. Bauabschnitt Ortsteil Wevelinghoven. Zu b) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung Stellungnahmen der Öffentlichkeit: Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Anregungen und/oder Bedenken vorgetragen worden. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: 1. Air Liquide GmbH Deutschland, Stellungnahme vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Stellungnahme vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und - 1 -
2 Dienstleistungen der Bundeswehr, Stellungnahme vom PLEDOC GmbH, Stellungnahme vom Amprion GmbH, Stellungnahme vom Vodafone D2 GmbH NL West, Stellungnahme vom Westnetz GmbH, Stellungnahme vom Unitymedia Kabel BW, Stellungnahme vom O2 (Germany) GmbH & Co. OHG, Stellungnahme vom Bezirksregierung Düsseldorf, gemeinsame Stellungnahme von Dez. 25, 26, 33, 35, 51, 52, 53, 54 vom Handwerkskammer Düsseldorf, Stellungnahme vom Der Rat stellt fest, dass keine Anregungen und/oder Bedenken vorgetragen wurden. 12. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - NL Neuss, Stellungnahme vom Der Rat nimmt die Hinweise zu Leitungszonen in Gehwegen und zu Baumstandorten zur Kenntnis; eine Festsetzung auf Bebauungsplanebene erfolgt jedoch nicht. Die Tiefbauabteilung stimmt mit allen Leitungsträgern frühzeitig die Leitungstrassen ab. 13. Rhein-Kreis Neuss, Stellungnahme vom Wasserwirtschaft: Der Rat nimmt den Hinweis zur wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Erft zur Kenntnis. Bodenschutz und Altlasten: Obwohl im Plangebiet allgemein schutzwürdige Böden mit gutem Entwicklungspotential und nährstoff- und ertragreiche Böden vorhanden sind, weist der Rat darauf hin, dass diese Bodenqualität im Stadtgebiet weit verbreitet ist. Es ist kaum eine Erweiterung baulicher Nutzungen möglich, ohne diese sehr hochwertigen Böden zu beanspruchen. Daher wird der Belang der Wohnraumversorgung in diesem Fall höher gewichtet als die Belange des Bodenschutzes. Der Bebauungsplan enthält jedoch einen Hinweis, dass Bodenversiegelungen auf das notwendigste Maß zu begrenzen sind. Das Kapitel "Altlasten" wurde entsprechend dem Hinweis des Kreises geändert. Anlagenbezogener Immissionsschutz: Der Rat stellt fest, dass das Kapitel Lärm in Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde überarbeitet wurde, das Lärmgutachten wurde entsprechend überarbeitet. Das Plangebiet wurde entsprechend als mit Lärm vorbelastet gekennzeichnet. Das Kapitel "Gerüche" wurde ebenfalls in Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde für die anstehende Auslegung überarbeitet
3 Zu c) Vorlage 16/2016 Verkehrsbezogener Immissionsschutz: Der Rat stellt fest, dass der Anregung zur Festsetzung der Lärmschutzwand für einen zweiten und weitere Bauabschnitte nicht gefolgt werden kann, da die Flächen hierfür außerhalb des Geltungsbereich des W 51 liegen und die Stadt derzeit nicht über die Grundstücke verfügt. Kreisstraße K 10: Der Rat nimmt die Anmerkungen zu Verkehrsemissionen ausgehend von der K 10 zur Kenntnis. Gesundheitsfürsorge: Der Rat bemerkt, dass der Hinweis zur Regenwassernutzung aktualisiert wurde. Naturschutz und Landschaftspflege: Der Rat stellt fest, dass die Anregungen zur Eingriffsbilanzierung und zum Ausgleich aufgenommen wurden und die Begründung angepasst wurde. Artenschutz: Der Rat stellt weiterhin fest, dass das Artenschutzgutachten für die Auslegung unter Berücksichtigung der Anregungen des Kreises überarbeitet bzw. ergänzt wurde. 14. Bezirksregierung Düsseldorf Dez Kampfmittelbeseitigungsdienst, Stellungnahme vom Der Rat bemerkt, dass auf die Kampfmittelproblematik im Bebauungsplan hingewiesen wird. 15. Erftverband, Stellungnahme vom Der Rat nimmt die Anforderungen an eine schadfreie Entwässerung, eine Einleitung von Niederschlagswasser und zum Hochwasserschutz zur Kenntnis. 16. Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Stellungnahme vom Der Rat nimmt den Hinweis zur Grundwasserabsenkung zur Kenntnis; ein entsprechender Hinweis ist Bestandteil des Bebauungsplanes. Auslegung Stellungnahmen der Öffentlichkeit: 17. Privater Einwender 1, Stellungnahme vom Der Rat nimmt die Optimierungsvorschläge zum schnellen Internet und energieeffizienter LED- Straßenbeleuchtung zur Kenntnis. Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist jedoch nicht möglich, da die Festsetzungsmöglichkeiten im 9 BauGB abschließend sind. Weiterhin weist der Rat darauf hin,
4 dass Parzellierungen in der Bebauungsplanzeichnung nur Vorschlagscharakter haben. Die endgültigen Grundstückszuschnitte werden im Rahmen der Vermarktung entsprechend der Nachfrage so festgelegt, dass keine Restflächen entstehen. 18. Privater Einwender 2, Stellungnahme vom Der Rat weist darauf hin, dass die Plangrundlage um den benannten Baukörper ergänzt wurde. Im aktuellen Kataster des Rhein-Kreis Neuss ist das Grundstück vorhanden, ebenso in den Luftbildern, die jeweils Grundlage der Planung sind. Der Rat bemerkt, dass sich der Bebauungsplan W 51 in Bezug auf Art- und Maß der baulichen Nutzung an der Umgebung orientiert. Hier wurden die Bebauung "An Mevissen" und "Am Sprenger" herangezogen. So wurde ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt und im Rahmen eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden eine ein- oder zweigeschossige Bebauung bei einer GRZ von 0.4 und eine GFZ von 0.8. Der erwähnte 34 BauGB ist nicht der Maßstab für die verbindliche Bauleitplanung. Er ist lediglich im ungeplanten Innenbereich anzuwenden. Hier wird im Gegenteil ein Bauleitplan im Sinne des 30 BauGB erstellt, der der Kommune Gestaltungsspielraum gibt. Ein Entwicklungsziel ist eine moderate Verdichtung mit einer möglichen zweigeschossigen Bebauung, die eine nachhaltigere Ausnutzung eines Grundstückes ermöglicht und künftigen Bauherren auch mehr Gestaltungsfreiheit eröffnet. Damit wird dem Wunsch von Bauherren entsprochen, sowohl klassische Satteldachhäuser, als auch Flachdachbauten bzw. flachgeneigte Dachformen zu wählen. Die Verdichtung wird insbesondere im Übergang zur bestehenden Bebauung am Mevissen als angepasst und maßvoll erachtet. Das Bauplanungsrecht kennt in Ortslagen und an Ortsrändern keinen Anspruch auf freie Sicht. Mit dem Thema Verschattung durch Nachbarbebauung hat sich die Stadt auseinandergesetzt. Die künftigen Baukörper stehen etwa in 20m Abstand zu der vorhandenen Bebauung An Mevissen; das geplante Baufenster grenzt mit einem Abstand von 3,0 m an das Grundstück der Einwender. Eine Verschattung der Wohnräume des Einwenders ist damit auszuschließen. Damit genügt der Bebauungsplan den Anforderungen des Nachbarschutzes auf dieser Planungsebene. Im späteren Baugenehmigungsverfahren ist der Abstand zum Nachbargrundstück über die Ermittlung der Abstandsflächen gesondert nachzuweisen. Der Rat stellt fest, dass ein Bebauungsplan sich mit den verschiedenen Umweltbelangen und Schutzgütern zu beschäftigen hat. So ist auch das Thema Altlasten und Altablagerungen zu betrachten. Der Rhein-Kreis Neuss in seiner Funktion als Bodenschutzbehörde stellt den Kommunen ein "Altlastenkataster zur Verfügung", das in der Bauleitplanung als öffentlicher - 4 -
5 Belang zu berücksichtigen ist. Im Plangebiet liegt nach Auskunft des Rhein-Kreis Neuss in Teilen die Altablagerung GR 54. Sie umfasst auch die bestehenden Grundstücke An Mevissen 2,3 und 4. Nach Auskunft des Kreises handelt sich hierbei um eine 1,2 m bis 2,7 m mächtige Verfüllung mit Erdaushub, Bauschutt und Asche, die im Zeitraum von 1953 bis 1960 eingebracht wurde. Eine Gefährdungsabschätzung aus dem Jahre 1996 kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Verfüllung nicht belastet ist. Eine Auswirkung auf die Neuplanung ist nicht zu erwarten. Im Rahmen der Auslegung hat der Rhein-Kreis Neuss die Stadt aufgefordert einen besonderen Hinweis zu dieser Altablagerung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Für Erdbaumaßnahmen im Bereich der Altablagerung Gr-0054,00 empfiehlt die Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss die Begleitung dieser Arbeiten durch einen fachlich qualifizierten Gutachter. Ein entsprechender Abschlussbericht ist dann der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises vorzulegen. Weiterhin weist die Behörde darauf hin, dass punktuelle Versickerungen im Bereich der Altablagerungsfläche nur möglich sind, wenn die Unbedenklichkeit durch einen Gutachter festgestellt wird. Der Rat entspricht mit der Kennzeichnung und einem neuen Hinweis der Anregung des Rhein-Kreis Neuss. 19. Privater Einwender 3, Stellungnahme vom Der Rat nimmt die Ausführungen zu der Wegeparzelle außerhalb des Plangebietes zur Kenntnis. Da die Fläche nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist, können die Anregungen nicht in diesen einfließen. Der Rat verweist auf den Schriftverkehr zwischen Stadt und Antragsteller. 20. Privater Einwender 4, Stellungnahme vom Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass ein kleiner Spielplatz Bestandteil der Planung ist. Details zur Planung und Ausstattung der öffentlichen Grünflächen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens, werden aber als Vorschlag für die Grünplanung aufgenommen. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: 21. InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Stellungnahme vom Stadt Neuss Amt für Stadtplanung, Stellungnahme vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Stellungnahme vom
6 24. RWE Power AG Elektrotechnik Telekommunikation, Stellungnahme Air Liquide GmbH Deutschland, Stellungnahme vom QSC AG Kompetenzcenter WLL, Stellungnahme vom PLEdoc GmbH, Stellungnahme vom Deutsche Telekom Technik GmbH, , Stellungnahme vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Stellungnahme vom Landschaftsverband Rheinland, Amt für Liegenschaften, Stellungnahme vom Amprion GmbH, Stellungnahme vom Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Stellungnahme vom Vodafone D2 GmbH NL West, Stellungnahme vom Handwerkskammer Düsseldorf, Stellungnahme vom Unitymedia Hessen GmbH & Co.KG, Stellungnahme vom Ericsson Services GmbH, Stellungnahme vom Straßen NRW Außenstelle Wesel, Stellungnahme vom Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, Stellungnahme vom Kreiswerke Grevenbroich, Stellungnahme vom Der Rat stellt fest, dass keine Anregungen und/oder Bedenken vorgetragen wurden. 40. Erftverband, Stellungnahme vom Der Rat nimmt die Anmerkungen zur schadstofffreien Entwässerung und Anforderungen zur Einleitung sowie zum Hochwasserschutz zur Kenntnis. Diesen wird bei der Realisierung des Plangebietes nachgekommen. 41. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH NL Neuss, Stellungnahme vom Der Rat stellt fest, dass Aussagen zu Telekommunikationslinien und Vorgaben zu Baumstandorten grundsätzlich nicht Bestandteil eines Bebauungsplanes sind, zumal die Ausbauplanung im Bebauungsplan nicht mit abgebildet wird. Gleichwohl sind die genannten Punkte bei der Ausbauplanung im weiteren Verlauf zu berücksichtigen
7 Zu d) Vorlage 16/ LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Stellungnahme vom Der Rat stellt fest, dass ein Hinweis zum Bodendenkmalschutz im Bebauungsplan enthalten ist. 43. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Stellungnahme vom mit Verweis auf Stellungnahme vom Der Rat stellt fest, dass die Punkte Grundwasserabsenkung durch Sümpfungsmaßnahmen und Bodenbewegungen durch Änderung der Grundwasserflurabstände im Bebauungsplan behandelt wurden. 44. Gemeinsame Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 25, 26, 33, 35.4, 51, 52, 53, 53.1, 53.4, 54, 35.4, 53.1, 53.4, 54 vom Der Rat nimmt die Hinweise zu Denkmalangelegenheiten, Lärm, Gewässerschutz und zur Fernleitungstrasse zur Kenntnis. 45. Rhein-Kreis Neuss, Stellungnahmen vom Der Rat nimmt die Hinweise zur Wasserwirtschaft, zum Bodenschutz, zu Altlasten zur Kenntnis. Der Hinweis zur Altablagerung GR-0054,00 wurde um den Aspekt fachliche Begleitung bei Erdbaumaßnahmen ergänzt. Der Rat stellt fest, dass der Aspekt Verkehrslärm in einem Schallgutachten ausführlich behandelt und in die Begründung zum Bebauungsplan und deren Festsetzungen eingeflossen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass in künftigen Bauabschnitten aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. In Bezug auf die Eingriffsregelung bemerkt der Rat, dass die Eingriffsbilanz leicht modifiziert wurde; es bleibt jedoch bei einem Ausgleichsüberschuss von 4%. Die Stellungnahme des Straßenbaulastträgers der K 10 in Bezug auf Lärmschutzmaßnahmen und Anbindungen an die K10 wird zur Kenntnis genommen. 46. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Stellungnahme vom Der Rat nimmt die Hinweise in Bezug auf Pflanzabstände der Ausgleichsmaßnahmen zu verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen zur Kenntnis. Der Rat beschließt gem. 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, den Bebauungsplanes Nr. W 51 An Mevissen- 1. Bauabschnitt - Ortsteil Wevelinghoven - als Satzung. Der Rat beschließt die Begründung als Satzung
8 Begründung: Am wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. W 51 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gefasst. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde in der Ratssitzung am genehmigt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom bis und der frühzeitigen Trägerbeteiligung vom bis wurden zur Kenntnis genommen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom bis zum Im Rahmen der Planaufstellung wurde der Geltungsbereich des Plangebietes geändert, weshalb der erneute Aufstellungsbeschluss erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt zudem, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Übersicht über die bisherigen Verfahrensschritte: Bezeichnung Zeitraum Aufstellungsbeschluss durch Dringlichkeitsentscheidung Beschluss frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung durch Dringlichkeitsentscheidung Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (Rat) Frühzeitige Beteiligung der TÖB gem. 4 (1), 2 (2) BauGB Auslegungsbeschluss gem. 3 (2) BauGB (PlanA) Bekanntmachung Auslegung gemäß 3 (2) BauGB Auslegung gemäß 3 (2) BauGB Ropertz Stadtplanung/Bauordnung, Anlagen: Nr. Anlage 1 Übersichtsplan 2 Bebauungsplan (Ausschnitt) 3 Bebaungsplan (mit Legende) 4 Begründung und textliche Festsetzungen 5 Anregungen/Bedenken der TÖB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 6 Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung 7 Anregungen/Bedenken der TöB im Rahmen der Auslegung 8 Artenschutzgutachten vom (Planungsbüro Selzner) - nur online abrufbar 9 Artenschutzgutachten vom (Dipl.-Biol. O. Tillmanns) - nur online abrufbar 10 Schalltechnische Untersuchung vom Aufschlüsselung privater Einwender (nicht-öffentliche Anlage) - 8 -
9 - 9 - Vorlage 16/2016
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