Flächenbezogene Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise und Kontrollkostenzuschuss nach Bundesländern im Jahr 2015
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- Ingelore Thomas
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1 Flächenbezogene Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise und Kontrollkostenzuschuss nach Bundesländern im Jahr 2015 Stand: 02/2015
2 Die Umstellung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise wird in Deutschland seit 1993 von öffentlicher Seite im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziell unterstützt. Die flächenbezogene Förderung des ökologischen Landbaus, die als Kompensation für geringere Erträge bzw. höhere Kosten gezahlt wird, variiert je nach Bundesland und Form der Landnutzung. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die aktuellen oder bei der EU-Kommission notifizierten Prämien sowie über den Kontrollkostenzuschuss der einzelnen Bundesländer (Stand: Februar 2015). Die Daten wurden vom Thünen-Institut bei den zuständigen Länderministerien erhoben. Thünen-Institut für Betriebswirtschaft Bundesallee Braunschweig Dr. Jürn Sanders Braunschweig,
3 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Einführung der ökologischen Wirtschaftsweise 1 Ackerland EUR/ha GAK-Förderung BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Grünland EUR/ha BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Gemüseanbau EUR/ha BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH 1) Dauerkulturen EUR/ha GAK-Förderung BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH 1) Jahr. Die Prämien für das Jahr sind den Tabellen auf Seite 4-17 zu entnehmen. 2) NW: Unterglasanbau: EUR/ha (Einführung) Bewilligte oder notifizierte Prämien, Stand: 2/2015. Quelle: Erhebung des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft.
4 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise Ackerland EUR/ ha 300 GAK-Förderung BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Grünland EUR/ha BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Gemüseanbau EUR/ha BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH 1) Dauerkulturen EUR/ha BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH 1) NW: Unterglasanbau: EUR/ha (Beibehaltung). Bewilligte oder notifizierte Prämien, Stand: 2/2015. Quelle: Erhebung des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft.
5 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Änderung der Beibehaltungsprämien gegenüber dem Vorjahr ( ) BW BY BB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Bewilligte oder notifizierte Prämien, Stand: 2/2015. Quelle: Erhebung des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft. EUR/ha Grünland Ackerland Prämien im Überblick Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 2) Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen ) Jahr. Die Prämien für das Jahr sind den Tabellen auf Seite 4-17 zu entnehmen. 2) Unterglasanbau: EUR/ha (Einführung), EUR/ha (Beibehaltung). Bewilligte oder notifizierte Prämien, Stand: 2/2015. Quelle: Erhebung des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft. Ackerland Grünland Gemüsebau Dauerkulturen Ein- Bei- Ein- Bei- Einhaltung Bei- Ein- Bei- führung 1) führung 1) haltung führung 1) haltung führung 1) haltung EUR/ha
6 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Baden-Württemberg Einführung u. Jahr Beibehaltung u. Jahr Ackerland Grünland Gartenbauflächen Dauerkulturen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen /Unternehmen - Silageverzicht im gesamten Betrieb Begrünung Acker-/Gartenbau Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau Strip Till-Verfahren Winterbegrünung (in Wasserkulisse) Bewirtschaftung kartierter Weinbausteillagen Bewirtschaftung Streuobstflächen + 2,50 /Baum - Sommerweideprämie + 40 /GV - Die Ausgleichszahlungen werden voraussichtlich degressiv gestaffelt
7 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Bayern Einführung u. Jahr Beibehaltung u. Jahr Ackerland Grünland Gärtnerisch genutzte Flächen Dauerkulturen Kontrollkostenzuschuß Für max. 15 ha erhöht sich die Prämie um Maximaler Zuschuß je Unternehmen /Unternehmen - Umwandlung Ackerland zu Grünland Umwandlung Ackerland zu Grünland auf Moorstandorten Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten Winterbegrünung mit Wildsaaten Mulchsaatverfahren Streifen-/Direktsaatverfahren Umweltfreundliche Wirtschaftsdüngerausbringung - Vielfältige Fruchtfolge Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen Verzicht auf Intensivfrüchte Sommerweidehaltung Rinder Heumilch Mahd von Steilhangwiesen Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern Bewirtschaftung Streuobstwiesen Bewirtschaftung kartierter Weinbausteil- u. Terrassenlagen Kein Förderhöchstbetrag, aber Degression Fördersatz bis zum 100. ha LF : 100% vom 100. bis zum 200 ha LF: 90% ab dem 200. ha LF: 80% + max. 54 /GV /Baum - Bei Betrieben mit mehr als 70 % Hauptfutterfläche muss jährlich ein Mindestviehbesatz (Durchschnittsbestand) im Betrieb von 0,3 GV/ha Hauptfutterfläche eingehalten werden.
8 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Brandenburg und Berlin Ackerland Grünland Gemüse 1 Kern- und Steinobstanlagen Sonstige Dauerkulturen (Beeren, Waldobst) u. Jahr u. Jahr Kontrollkostenzuschuss Zuschuss zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuss je Unternehmen 0 0 /Unternehmen - Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung bei Nutzung + 95 eines Doppelmesser- bzw. Fingerbalkenmähwerkes - Erhalt regionaltypischer Kulturpflanzen (max. 400 je Jahr und Unternehmen) - Kleinkörnige Leguminosen auf Kippenflächen Winterbegrünung Freiwillige Gewässerschutzleistungen + 65 Zusätzlich gilt für Dauergrünland: - Beregnung und Meliorationsmaßnahmen sind auf den geförderten Flächen nicht zulässig. - Das Unternehmen muss einen Tierbesatz von mindestens 0,3 und maximal 1,4 RGV je ha Futterfläche nachweisen. 1 Inkl. Erdbeeren, Heil/Gewürzpflanzen, Beerenobst, Zierpflanzen
9 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Hamburg u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland Gemüse Dauerkulturen und Baumschulpflanzen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen /Unternehmen - Umweltfreundliche Wirtschaftsdüngerausbringung - Sommerweidehaltung von Rindern
10 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Hessen u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland Gemüse Dauerkulturen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen /Unternehmen - Vielfältige Kulturen im Ackerbau Vielfältige Kulturen bei Anbau großkörniger Leguminosen Zwischenfrucht Streuobsterhalt Streuobst Nachpflanzung + 55 /Baum einmalig - Naturschutzfachl. Sonderleistungen Steillagenweinbau Tiergenetische Ressourcen Arten- und Biotopschutz im Offenland max Förderung der Zusammenarbeit: Erabeitung von Konzepten max Umsetzung von Konzepten max /Baum /Rind + 30 /Schaf u. Ziege einmalig jährlich Zulässige Kombinationen: Nur der höhere Fördersatz wird bezahlt - Einjährige Blühstreifen/-flächen Mehrjährige Blühstreifen/-flächen Gewässer- oder Erosionsschutzstreifen Ackerrandstreifen Ackerwildkrautflächen Bodenbrüterschtuz Kennartennachweis Für Dauergrünland gilt zusätzlich: Unternehmen müssen einen Viehbesatz von mindestens 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland einhalten. 1 Inkl. Rhabarber, Erdbeeren, Heil- und Gewürzpflanzen, Küchenkräuter, Artischocken, Gemüse und Pilze unter Glas, Hopfen, Tabak
11 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Mecklenburg-Vorpommern u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland Feldgemüse Dauerkulturen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen /Unternehmen - Mulchsaatverfahren mit Zwischenfrucht-/Untersaatenanbau Bodenschonender u. erosionsmindernder Ackerfutterbau Extensive Grünlandnutzung (Option 2) Vielfältige Kulturen: - Opt. 1: mind. 10 % Leguminosen Opt. 2: mind. die Hälfte großkörnige Leguminosen von Opt Opt. 3: vollständiger Anbau großkörnige Leguminosen von Opt Obst und Gemüsebau Richtlinie: - Winterbegrünung Biodiversität Das Unternehmen muss einen Viehbesatz von mindestens 0,3 GV je Hektar Dauergrünland einhalten.
12 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Niedersachsen und Bremen u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland Gemüse Dauerkulturen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen /Unternehmen - Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung max Zwischenfruchtanbau Zwischenfruchtanbau mit winterharter Zwischenfrucht Zusatzförderung Wasserschutz (Öko+) (Kulisse) Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais (Kulisse) Frühjahrsruhe auf DGL Nordische Gastvögel: Förderung abhängig von den konkreten Naturschutzauflagen - Erschwernisausgleich (Schutzgebiete) und Zusatzförderung: Förderung abhängig von den konkreten Naturschutzauflagen - Weitere Informationen siehe: EUR je m³ nachweislich ausgebrachter Wirtschaftsdüngermenge, die dem berechneten Standard-Wirtschaftsdüngeranfall einer GVE entspricht, max. 40 EUR je ha LN des Betriebes
13 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Nordrhein-Westfalen u. Jahr u. Jahr E1 J E2 J. ab 6. BJ. Ackerland Grünland Gemüse (inkl. Zierpflanzen) Dauerkulturen und Baumschulpflanzen Unterglasfläche Kontrollkostenzuschuss Zuschuss zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuss je Unternehmen /Unternehmen - Zwischenfruchtanbau in WRRL-Gebieten Vielfältige Kulturen im Ackerbau Zusätzlich gilt für Dauergrünland: - Das Unternehmen muss einen Viehbesatz von mindestens 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland einhalten. - Keine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland und keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung zur Vorbereitung einer Neueinsaat (Pflegeumbruch).
14 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Rheinland-Pfalz Einführung u. Jahr Beibehaltung u. Jahr Ackerland Grünland Gemüse Kern- und Steinobst in Vollpflanzung Bestockte Rebfläche Bestockte Rebfläche in Steillagen (>30 %) Bestockte Rebfläche in Steilstlagen (>50 %) Kontrollkostenzuschuss Zuschuss zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuss je Unternehmen 0 0 /Unternehmen - Vielfältige Fruchtfolge Winterbegrünung Biotechnische Traubenwicklerbekämpfung Biotechnische Bekämpfung von Maiszünsler, Apfelwickler, Frostspanner - Es wird voraussichtlich ein neues Antragsverfahren mit Beginn des Verpflichtungszeitraums zum im Sommer 2015 geben. 1 Bei Rebflächen in abgegrenzten Steil- u. Steilstlagen/Terrassen Kumulierungsmöglichkeit mit der Maßnahme umweltschonender Steil- und Steilstlagenanbau. Die dort gewährten Prämien (Steillagen: 765 ; Steilstlagen: ) werden um 300 erhöht.
15 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Saarland u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland Gemüse Dauerkulturen und Baumschulpflanzen Kontrollkostenzuschuss Zuschuss zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuss je Unternehmen /Unternehmen - Beibehaltung von Zwischenfrüchten/Untersaaten im Winter Blühflächen als naturbetontes Strukturelement in der Feldflur Pflege extensiver Obstbestände / Streuobst + 6,50 /Baum 1 - Wenn Grünlandanteil der LF > 50 %: Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha Grünland. - Bereits bestehende Verpflichtungen werden bis zum Beginn der neuen Förderperiode verlängert. Da der Förderzeitraum zum auf das Kalenderjahr umgestellt wird, werden die in 2014 gestellten Neuanträge Anfang 2015 beschieden. Unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel werden dann kalenderjährlich, erstmals 2016 für das Jahr 2015, die Prämienzahlungen erfolgen. 1 Bäume auf ökologisch bewirtschaftetem Dauergrünland
16 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Sachsen u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland Gemüse (inkl. Heil- und Gewürzpflanzen) Weinbau, Obstbau und Baumschulpflanzungen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen je Unternehmen - Streifendirektsaat AL2 - Zwischenfruchtanbau AL4 - Überwinternde Stoppel AL7 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung - Staffelmahd GL5e Zulässige Kombinationen mit begrenzter Kumulierung der Prämien (d.h. abgesenkte AUKM-Prämie + volle Öko-Prämie) auf der selben Fläche - Grünstreifen auf Ackerland AL1 - Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung AL6a und AL6b - Artenreiches Grünland - Ergebnisorientierte Honorierung GL1 - Biotoppflegemahd mit Erschwernissen GL2 - Bracheflächen und -streifen auf Grünland GL3 - Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung GL4 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung GL5a-d - Führung schlag- bzw. anlagenbezogener Aufzeichnungen - Diverse Maßnahmekombinationen mit naturschutzgerechter Acker- und Grünlandbewirtschaftung sind möglich, teilweise mit und teilweise ohne Kumulierung je nach Förderbedingungen/Zuwendungsvoraussetzungen. - In Sachsen werden mit wenigen Ausnahmen (Neuantragsteller aus 2014) alle Antragsteller in 2015 (zum ) mit einer neuen 5-jährigen Verpflichtungen starten. Den erwähnten Umstellungsbetriebe im 2. Umstellungsjahr werden in 2015 noch die bisherigen alten Förderbedingungen mit erhöhter Umstellungsförderung für das 2. Umstellungsjahr angeboten, allerdings ohne den neuen Kumulierungsmöglichkeiten.
17 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Sachsen-Anhalt u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland Gemüse Dauerkulturen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen /Unternehmen - Vielfältige Kulturen im Ackerbau + 55
18 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Schleswig-Holstein u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland Gemüse Dauerkulturen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen /Unternehmen - Umweltfreundl. Wirtschaftsdüngerausbringung Winterbegrünung Vielfältige Kulturen im Ackerbau Vielfältige Kulturen beim Anbau von großkörnigen Leguminosen Verschiedene Vertragsnaturschutz-Maßnahmen - Für Dauergrünland gilt zusätzlich: Unternehmen müssen einen Viehbesatz von mindestens 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland einhalten.
19 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe (Flächenförderung) Thüringen u. Jahr u. Jahr Ackerland Grünland und Streuobstwiesen Gemüse (inkl. Duft-, Heil-, Gewürzpflanzen) Dauerkulturen Kontrollkostenzuschuß Zuschuß zu den Kontrollkosten Maximaler Zuschuß je Unternehmen 50 (bis zu einer Fläche von 12 ha) 600 /Unternehmen - Artenreiche Fruchtfolgen Betriebliche Erosionsschutzmaßnahmen Einreichung Kontrollvertrag mit zugelassener Ökokontrollstelle, Art.29-Bescheinigung, Prüfbericht der Kontrollstelle - In 2014 konnten Neuanträge mit Verpflichtungsbeginn gestellt werden. Eine Verlängerung von auslaufenden Verpflichtungen war nicht möglich. 1 Die Gesamtförderhöhe von max. 600 darf bei den auf Ackerland zulässigen Kombination nicht überschritten werden.
20 Johann Heinrich von Thünen-Institut Institut für Betriebswirtschaft Bundesallee Braunschweig
Nachweis über Kontrolle gemäß VO (EG)
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