Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2012"

Transkript

1 33 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2012 Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Andreas Glarner, Gemeindeammann Uwe Krzesinski, Gemeindeschreiber Peter Villiger und Martin Schüpfer Stimmberechtigte laut Stimmregister Für die definitive Beschlussfassung ( 30 GG) notwendige Stimmenzahl (20 %) 316 Anwesende Stimmberechtigte laut Ausweiskarten 119 Anmerkung: Alle materiellen Beschlüsse dieser Versammlung unterliegen damit dem fakultativen Referendum. Sie erwachsen - gemäss 30 und 31 Gemeindegesetz und Ziffer V der Gemeindeordnung - nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist von 30 Tagen am 3. Januar 2013 in Rechtskraft.

2 34 Traktanden: 1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom Voranschlag 2013 mit Neufestsetzung Steuerfuss (65 %) für Erschliessung Chilchächer, privatrechtliche Erschliessung, Kostenanteile Gemeinde, Kreditantrag (Gesamtkredit Fr inkl. MwSt.) a) Abwasser, Teilkredit Fr b) Wasser, Teilkredit Fr c) Elektra, Teilkredit Fr Birmensdorfer-/Grossächerstrasse, Sanierung und Werkerweiterung, Bau- und Kreditantrag (Gesamtkredit: Fr inkl. MwSt.) a) Ersatz Wasserleitung, Teilkredit Fr b) Teilersatz Sauberwasserleitung, Teilkredit Fr Sanierung Lielistrasse, Bau- und Kreditantrag (Gesamtkredit: Fr inkl. MwSt.) a) Strasse, Teilkredit Fr b) Abwasser, Teilkredit Fr c) Wasser, Teilkredit Fr

3 35 6. Oberholzstrasse, Ersatz Wasserleitung, Teilersatz Sauberwasserleitung, Bau- und Kreditantrag (Gesamtkredit Fr inkl. MwSt.) a) Ersatz Wasserleitung, Teilkredit Fr b) Teilersatz Sauberwasserleitung, Teilkredit Fr Sanierung Büelstrasse, 2. Etappe, Bau- und Kreditantrag (Gesamtkredit Fr inkl. MwSt.) a) Strassensanierung und Beleuchtung, Teilkredit Fr b) Abwasser, Teilkredit Fr c) Wasser, Teilkredit Fr d) Elektra, Teilkredit Fr Sanierung KSM 1 und Turnhalle, Antrag Projektierungskredit (Gesamtkredit Fr , Gemeindeanteil Fr inkl. MwSt.) 9. Teilerneuerung der Fernsteuerungsanlage der Wasserversorgung, Kreditantrag, Fr inkl. MwSt. 10. Verschiedenes und Umfrage Gemeindeammann Andreas Glarner eröffnet die Versammlung mit der Begrüssung der Stimmberechtigten. Im speziellen begrüsst er die neu stimmberechtigten Jungbürger und Jungbürgerinnen sowie die neu zugezogenen Personen, dann aber auch die anwesenden Pressevertreter, Frau Obrist vom Bremgarter Bezirksanzeiger sowie Frau Knecht von der Aargauer Zeitung.

4 36 Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur heutigen Gemeindeversammlung ordnungsgemäss erfolgt ist. Gegen die veröffentlichten Traktanden und deren Reihenfolge werden keine Einwendungen erhoben. Damit abschliessende Beschlüsse durch die Versammlung gefasst werden können, müsste die beschliessende Mehrheit wenigstens 1/5 aller Stimmberechtigten ausmachen. Bei insgesamt Stimmberechtigten wären dies somit 316 Stimmen. Er stellt fest, dass weniger Stimmberechtigte anwesend sind, demnach werden die heutigen Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterliegen. 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 Das Protokoll der Sommergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 ist im Gemeindebüchlein auf den Seiten wiedergegeben. Diskussion Das Wort wird nicht verlangt. Abstimmung Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 wird von den anwesenden Stimmberechtigten grossmehrheitlich, ohne Gegenstimme, genehmigt.

5 2. Voranschlag 2013 der Einwohnergemeinde Oberwil-Lieli mit Neufestsetzung des Steuerfusses von 65 % für Zum Budget 2013 gibt der Botschaftstext auf den Seiten 6 und 7 sowie mit detaillierten Zahlen Auskunft. Gemeindeammann Andreas Glarner erläutert den Voranschlag anhand von Grafiken zu ausgesuchten Teilbereichen inkl. der Investitionsrechnung. Der Voranschlag 2013 weist gegenüber 2012 im Nettoaufwand lediglich Mehrkosten von rund Fr oder 1.4 % auf. Es gilt jedoch zu beachten, dass vom Voranschlag 2011 auf 2012 eine massive Kostensteigerung von rund Fr oder 12.8 % zu verzeichnen war. Gegenüber der Rechnung 2011 resultiert damit effektiv ein höherer Nettoaufwand von rund Fr und begründet sich vor allem mit der neuen Spitalfinanzierung per Wie in den Vorjahren bereits immer wieder festgestellt, weisen vor allem die Bereiche Gesundheit (neue Spitalfinanzierung, neue Pflegefinanzierung, Spitex), Bildung, Soziales (Restkosten Sonderschulung, Heimaufenthalt) und Verkehr (Ausbau ÖV, Lärmsanierung, Strassenunterhalt) eine überdurchschnittliche Kostenentwicklung auf, worauf die Gemeinden praktisch keinen Einfluss nehmen können. Die massiven Aufgabenverschiebungen der letzten Jahre im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (GAT-Pakete) und zwischen Bund und Kantonen (Neuregelung NFA) führen zu grossen Unsicherheiten in der langjährigen Finanzplanung. Namentlich bei der Spital- und Pflegekostenfinanzierung liegen immer noch keine gesicherten Zahlen vor. Doch läuft im Bereich Spitalfinanzierung bereits wieder eine Vernehmlassung betreffend Kantonalisierung der gesamten Spitalkosten. Die möglichen Gesetzesänderungen führen bei den Gemeinden nicht zu einer Entlastung, sondern werden bei andern Positionen, wie Finanzausgleich oder Personalaufwand der Lehrkräfte, wieder kompensiert. Oberwil-Lieli kann aktuell die beträchtlichen Mehraufwendungen - namentlich im Gesundheitswesen - im nächsten Jahr mit massiv höheren Steuererträgen kompensieren. Bei einem Steuerfuss von 65 % resultiert für 2013 ein Ertragsüberschuss von rund Fr Zusammen mit den Reserven der guten Rechnungsabschlüsse der Vorjahre sowie mit bereits erfolgten und geplanten Landverkäufen ist

6 38 die Finanzierung der diversen, grossen Investitionsvorhaben gesichert. Das mit rund Fr Mio. überdurchschnittlich hohe Investitionsvolumen, kann aufgrund der vorhandenen Mittel ohne Fremdkapitalbeschaffung finanziert werden. Die Verschiebungen bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Steuergesetzrevisionen der vergangenen Jahre wirken sich ausgabenseitig auf den Finanzhaushalt der Gemeinde aus. Die entsprechenden Vorgaben wurden bei der Erstellung des Budgets 2013 entsprechend berücksichtigt. Auch bei künftigen Änderungen der Rahmenbedingungen strebt der Gemeinderat längerfristig einen ausgeglichenen Haushalt mit einem tiefen Steuerfuss an. Die Löhne des voll- und nebenamtlichen Personals basieren auf dem Dienst- und Besoldungsreglement. Berücksichtigt sind die üblichen Stufenanstiege sowie Treueprämien gemäss Reglement. Es wurde keine Teuerung aufgerechnet. Diskussion Adrian Hasler, Präsident der Finanzkommission nimmt zum Voranschlag 2013 Stellung. Die Finanzkommission hat den Voranschlag inkl. Investitionsrechnung geprüft und stellt fest, dass dieser sauber und ausführlich erstellt wurde und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Voranschlag 2013 wurde umsichtig geplant. Die Senkung des Steuerfusses ist begründet und kann voraussichtlich auf längere Zeit gehalten werden. Die Finanzkommission beantragt, dem Voranschlag 2013 mit einem Steuerfuss von 65 % zuzustimmen. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, den Voranschlag 2013 mit einem Steuerfuss von 65 % zu genehmigen.

7 Abstimmung Die Abstimmung erfolgt durch den Präsidenten der Finanzkommission. 39 Der Antrag des Gemeinderates betreffend Voranschlag 2013 sowie die Festsetzung des Steuerfusses von 65 % wird grossmehrheitlich genehmigt. 3. Erschliessung Chilchächer, privatrechtliche Erschliessung; Kostenanteile Gemeinde, Kreditantrag a) Ausgangslage Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2008 der Teilzonenplanänderung im Gebiet Chilchächer zugestimmt. Mit Beschluss vom 14. November 2011 hat der Regierungsrat den dazu gehörenden Gestaltungsplan genehmigt. Mit der Rechtskraft der Einzonung sowie des Gestaltungsplanes mit Sondernutzungsvorschriften ist der Weg frei für die weiterführende Planung in Bezug auf die künftige Überbauung. Die Landumlegung ist erfolgt, und die Erschliessungswerke (Strassen, Wasser, Abwasser, Elektra) sind geplant. b) Rechtliches; Baureife und Erschliessung Erst nach Baureife dürfen die betroffenen Parzellen überbaut werden. Nach 32 Baugesetz definiert sich die Baureife wie folgt: Bauten und Anlagen dürfen nur auf baureifen Grundstücken erstellt werden. Baureif ist ein Grundstück, wenn es a) nach Lage, Form und Beschaffenheit für die Überbauung geeignet ist, und b) erschlossen ist, das heisst wenn eine Zufahrt oder ein Zugang, die dem Zweck der Nutzung genügen, und die nötigen Anlagen für

8 40 Trinkwasser, Löschwasser- sowie Energieversorgung und für eine vorschriftsgemässe Abwasserbeseitigung vorhanden sind oder mit der Baute oder Anlage erstellt werden. Nach Baugesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen oder auf Antrag erschliessungswilliger Grundeigentümer erschliessen zu lassen. Die Erschliessung hat grundsätzlich im Rahmen von Sondernutzungsplänen zu erfolgen, damit der Boden umweltschonend, Land sparend und wirtschaftlich genutzt wird. Da ein vom Regierungsrat genehmigter Sondernutzungsplan vorliegt, können die Grundeigentümer mit Bewilligung des Gemeinderates die geplanten Erschliessungsanlagen auf eigene Kosten erstellen. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Erschliessungsanlagen den Anforderungen an öffentliche Anlagen entsprechen und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Gemeinde übernimmt die Erschliessungsanlagen in der Regel spätestens im Zeitpunkt, in dem sie nach dem Erschliessungsprogramm hätten erstellt werden müssen. Der Gemeinderat ist befugt, die Einzelheiten der Durchführung und Finanzierung der Erschliessung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Grundeigentümern zu regeln. Die gemäss den einschlägigen Reglementen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie der Elektra zu übernehmenden Kostenanteile der Gemeinde werden an die Ersteller der Erschliessungsanlagen vergütet, wenn sie die Finanzierung vorgängig auf eigene Rechnung übernommen haben. c) Private Erschliessung Die Erschliessung durch Private hat verschiedene Vorteile gegenüber der Realisierung durch die öffentliche Hand. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine private Erschliessung günstiger realisiert werden kann, als wenn diese durch die Gemeinde erstellt wird. Private unterstehen nicht dem Submissionsdekret, weshalb die Arbeiten vermutlich zu besseren Konditionen verge-

9 41 ben werden können. Bei den Grundeigentümern besteht ein Konsens, dass privat erschlossen werden soll. Sofern sich die Gemeinde für eine Erschliessung durch die öffentliche Hand entschieden hätte, wären Diskussionen über Zeitpunkt, Kostenfolge und Zuständigkeiten zu erwarten gewesen. In der Folge hat der Gemeinderat entschieden, die Erschliessungsarbeiten den Grundeigentümern zu überlassen, sofern sich diese bereit erklären, die nötigen finanziellen Mittel vorzuschiessen. Von Seiten der Grundeigentümer wurde diesem Vorgehen zugestimmt sowie die Bereitschaft erklärt, die Federführung im gesamten Projekt zu übernehmen. Auch wenn die Realisierung durch die privaten Grundeigentümer erfolgt, müssen trotzdem gewisse Koordinationsaufgaben durch die öffentliche Hand wahrgenommen werden. Dies betrifft in erster Linie die Projektprüfung durch die kommunalen Fachingenieure, die Frage der Etappierung (gestaffelter Baubeginn), aber auch die Kostenverteilung zwischen Grundeigentümern und öffentlicher Hand. Weiter ist die Gemeinde daran interessiert, dass die gebauten Werke den kommunalen Qualitäts-Standards entsprechen, wenn die Bauten anschliessend ins Eigentum der Gemeinde übernommen werden. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sowie die Kostenaufteilung zwischen privaten Grundeigentümern und der öffentlichen Hand wurden in öffentlich-rechtlichen Verträgen - unter Vorbehalt der Genehmigung des Erschliessungsbeitrages durch die Gemeindeversammlung - geregelt.

10 42 d) Kosten Gestützt auf die Kostenberechnung der Grundeigentümer, vertreten durch die Firmen Gerber und Partner AG und Coneco AG, gestützt auf die Reglemente der Gemeinde Oberwil-Lieli sowie die vom Gemeinderat unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung abgeschlossenen Erschliessungsvereinbarungen ergeben sich folgende Kostenanteile zu Lasten der Gemeinde Oberwil-Lieli: Abwasser Gemeindeanteil Fr MwSt. Fr Total Projektkosten Abwasser Fr Wasser Gemeindeanteil Fr MwSt. Fr Total Projektkosten Wasser Fr Elektra Gemeindeanteil Fr MwSt. Fr Total Projektkosten Elektra Fr Gesamttotal, inkl. MwSt. Fr

11 43 Für die Erstellung der Strassen ist kein Gemeindebeitrag vorgesehen, weil diese ausschliesslich der Feinerschliessung dienen. Die Kosten für die Strassenentwässerung gehören ebenfalls zum Strassenbau und sind vollumfänglich durch die Grundeigentümer zu finanzieren. Von den gesamten Projektkosten in Höhe von Fr übernimmt die private Eigentümerschaft Fr Die Gemeinde Oberwil-Lieli erachtet den Anteil der öffentlichen Hand an den Erschliessungskosten als Vorinvestition für künftige Erträge. Diese bestehen einerseits aus Anschlussgebühren, andererseits aus jährlich wiederkehrenden Steuereinnahmen der neu zuziehenden Einwohnerschaft. e) Anschlussgebühren bei Baubeginn der Wohnbauten Unabhängig von der Finanzierung der Erschliessungsanlagen sind die Grundeigentümer verpflichtet, bei Baubeginn der Wohnbauten die reglementarischen Anschlussgebühren zu entrichten. Diese betragen beim Wasser 1.5 % des Gebäudeversicherungswertes; beim Abwasser sind dies 3.5 %. Die Anschlussgebühren der Elektra bemessen sich nach Anzahl Wohnungen pro Gebäude und betragen zurzeit Fr für die erste Wohnung und Fr für jede weitere Wohneinheit. Diskussion Das Wort wird nicht verlangt.

12 44 Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, den Kreditantrag für die Erschliessung des Gebietes Chilchächer (Kostenanteil an die private Erschliessung) wie folgt zu genehmigen: a) Abwasser, Teilkredit Fr b) Wasser, Teilkredit Fr c) Elektra, Teilkredit Fr Gesamtkredit, inkl. MwSt. Fr Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag grossmehrheitlich, ohne Gegenstimme, zu. 4. Birmensdorfer-/Grossächerstrasse, Sanierung und Werkerweiterung, Bau- und Kreditantrag a) Ausgangslage Ausgelöst durch die diversen Neu- und Umbauten am Abwassernetz im Dorfteil Lieli, welche in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden, sowie die Zonenplananpassungen in den Gebieten Rütene, Chilchächer und Letten, drängte sich eine hydraulische Gesamtüberprüfung und eine Teilanpassung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) auf. Insbesondere auch, da für das Gebiet Chilchächer zwischenzeitlich ein genehmigter Gestaltungsplan vorliegt. Das Gebiet ist in Privatbesitz und soll baldmöglichst bebaut werden können; ein erstes Baugesuch für Wohnbauten lag bereits auf. Das Büro Gerber + Partner aus Windisch wurde beauftragt, auf

13 45 Basis des Gestaltungsplanes ein Erschliessungsprojekt zu erarbeiten und zu realisieren. Der Teil Abwasser des besagten Projektes wurde in der hydraulischen Überprüfung Lieli ebenfalls mitberücksichtigt. Als Folge der Überbauung Chilchächer ergeben sich im bestehenden Abwassernetz - sowohl bei den Sauberwasserleitungen wie auch bei den Schmutzwasserleitungen - neue Überlastungen. Diese gilt es bis spätestens vor der vollständigen Bebauung des Chilchächer zu eliminieren, um die nötigen Abflusskapazitäten gewährleisten zu können. Das Erschliessungsprojekt Chilchächer sieht jedoch u.a. einen Direktanschluss der Sauberwasserleitung in den Schulwegbach vor, dessen Ausführung ist im Frühjahr 2013 geplant. Folglich wird die Birmensdorferstrasse im Bereich Volg (zwischen der Bushaltestelle und dem Schulwegbach) auf einer Länge von rund 50m durch die Bauarbeiten tangiert. Um Synergien während dem Bau nutzen zu können und die Behinderungen auf diesem Strassenabschnitt möglichst zu minimieren, werden die GEP-Massnahmen sowie ein Teilersatz der Wasserversorgung vorgezogen und zeitgleich ausgeführt. b) Abwasser Schmutzwasser Das Erschliessungsprojekt Chilchächer sieht vor ca. 8m westlich des Kontrollschachtes KS Nr mit einem neuen Kontrollschacht (KS Nr. 1357) an die bestehende Schmutzwasserkanalisation anzuschliessen. Der Neuanschluss weist einen Durchmesser von 600mm auf und beinhaltet nebst dem verschmutzten Abwasser des Baugebietes Chilchächer ebenfalls Teile des Abwassers aus dem Gebiet oberhalb des Tunnels (Gebiet östlich der Oberholzstrasse). Dies ist noch eine offene Pendenz aus den Bauarbeiten des Umfahrungstunnels. Als Folge ist der rund 60m lange Abschnitt bis Höhe Kreuzung Grossächerstrasse (KS Nr. 1065) hydraulisch überlastet und muss durch ein Rohr DN 700mm ersetzt werden. Die Haltungen von KS 1357 bis KS 1065 werden im bestehenden Trassee durch eine grössere Leitung ersetzt.

14 46 Sauberwasser Gemäss den neuen hydraulischen Berechnungen ist die bestehende Sauberwasserleitung in der Grossächerstrasse ab KS bis zum Schulwegbach überlastet und bedarf eines Ersatzes. Die neue Leitung DN 400 wird aus dem Privatgrund auf die östliche Strassenseite verlegt, wo sie parallel zwischen Strassenrand und best. Schmutzwasserleitung bis in den Einmündungsbereich geführt wird. Aus Platzmangel muss die heutige bestehende Strassenentwässerung angepasst werden. Im Einmündungsbereich erfolgt der Zusammenschluss mit der bestehenden Leitung DN 300 aus der Juchächerstrasse (VS ). Via neuen Vereinigungsschacht VS 3550 DN 2000 erfolgt die Einleitung in den bestehenden Schulwegbach. Der Anschluss der Sauberwasserleitung Chilchächer (Büro Gerber + Partner) ist ebenfalls im VS 3550 geplant und mit dem hier vorliegenden Projekt abgestimmt. Die bestehende Leitung SBR DN 250 innerhalb der Parzelle 450 wird im Boden belassen und dient künftig ausschliesslich als Anschlussmöglichkeit der besagten Parzelle. Die Zugänglichkeit wird mittels neuem KS DN 1000 rund 5m unterhalb des KS gewährleistet. c) Wasser Im Zusammenhang mit der Erschliessung des Gebietes Chilchächer ist neben den Abwasserleitungen auch die Wasserleitung an der Birmensdorfer- und Grossächerstrasse auf ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Die Projektierung der Wasserleitung erfolgte durch das Büro Waldburger Ingenieure AG, Mellingen. Das Projekt sieht vor, die bestehende 56jährige Eternit-Wasserleitung entlang der projektierten Schmutz- bzw. Sauberwasserleitung in der Birmensdorferstrasse durch eine neue Gussleitung zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die Hauszuleitung der Parz. 412 bis ausserhalb der Strasse erneuert sowie die Hydranten Nr. 39 und 40 inkl. der Zuleitungen ersetzt. Die Bauarbeiten auf dem ca. 70m langen Teilstück sollen in Koordination mit dem Kanalisationsbau erfolgen. Die Kosten belaufen sich gemäss Schätzung des Büros Waldburger auf ca. Fr

15 47 d) Elektrisch/Beleuchtung, Swisscom, UPC Cablecom Gemäss Besprechung vom mit der Elektra Oberwil-Lieli (Ingenieurbüro E. Kern, Spreitenbach) besteht kein Bedarf im Bereich der geplanten Leitungsbauten. Die Swisscom AG sowie die UPC Cablecom GmbH haben im Planungsbereich ebenfalls keinen Bedarf an eigenen Anpassungen am Netz angemeldet. e) Strasseninstandstellung Die betroffenen Strassen werden im Bereich der Leitungsgräben wieder instand gestellt. Eine Gesamtsanierung inkl. Umgestaltung der Birmensdorferstrasse ist für die kommenden Jahre geplant. f) Kosten Die Kosten für die Sanierung der Birmensdorfer- und Grossächerstrasse zeigen sich wie folgt: Wasser Wasserleitungsersatz Birmensdorferstrasse Fr Ersatz Hauszuleitung Fr MwSt. Fr Total Projektkosten Wasser Fr

16 48 Abwasser Fr MwSt. Fr Bewilligungen / Abnahmen Fr Instandstellung Markierungen Fr Gitterrost Bachauslauf Fr Total Projektkosten Abwasser Fr Birmensdorfer- und Grossächerstrasse, Sanierung und Werkerweiterung, Gesamttotal, inkl. MwSt. Fr Diskussion Das Wort wird nicht verlangt. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Bau- und Kreditantrag für die Sanierung und Werkerweiterung der Birmensdorfer- und Grossächerstrasse wie folgt zu genehmigen: a) Ersatz Wasserleitung, Teilkredit Fr b) Teilersatz Sauberwasserleitung, Teilkredit Fr Gesamtkredit, inkl. MwSt. Fr

17 49 Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag grossmehrheitlich, ohne Gegenstimme, zu. 5. Sanierung Lielistrasse, Bau- und Kreditantrag a) Ausgangslage Die Lielistrasse, welche die beiden Ortsteile Oberwil und Lieli verbindet, war bis zur Inbetriebnahme des Autobahnzubringers und Umfahrungstunnels, eine Kantonsstrasse (K409). Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat im Jahr 2007 entschieden, im Rahmen der Bereinigung des Kantonsstrassennetzes den Strassenabschnitt K409 an die Gemeinde Oberwil-Lieli abzutreten. Im Zusammenhang mit der Abtretung wurde vereinbart, dass die Strasse ohne vorgängige Sanierung an die Gemeinde übergeben wird. Für die noch ausstehende Sanierung wurde die Gemeinde im Übernahmeverfahren mit Fr entschädigt. Die Gutschrift basierte auf dem damals geschätzten Sanierungsbedarf im entsprechenden Strassenabschnitt. Der Gemeinderat beschloss im Frühjahr 2012 durch die Firma MSL Ingenieurbüro AG, Muri, ein Sanierungsprojekt ausarbeiten zu lassen, damit der notwendige Baukredit durch die Gemeindeversammlung beschlossen und die Strasse anschliessend saniert werden kann.

18 50 b) Projekt Aufgrund der vorhandenen Unterhaltsdaten des Departementes Bau Verkehr und Umwelt, sowie aufgrund der Sondierungen des bestehenden Strassenoberbaus und der Entnahme von Bohrkernen der bestehenden Beläge wurde folgendes Sanierungskonzept der rund 500m langen Strecke festgelegt: Seitliche Randverstärkungen, bestehenden Belag fräsen und liegen lassen, bestehenden Oberbau brechen und mischen mit bestehendem Belag, anschliessend stabilisieren, Einbau von 100mm Kaltmischfundationsschicht und überziehen mit neuer Asphaltschicht, mit seitlichen Randabschlüssen: Fr Mit dem gewählten Sanierungskonzept können Dutzende von LKW Fahrten (Abfuhr von Belägen und Aushubmaterial) eingespart werden, weil der bestehende Belag und der Oberbau vor Ort weiter verarbeitet wird. Die Strassenbreite soll gegenüber heute nicht verändert werden, sie weist weiterhin eine Breite zwischen zirka 5.30m und 5.50m auf. Die bestehende Hydrantenleitung aus Eternitröhren wird in den Bereichen, wo sie innerhalb der Strasse verlegt ist, ersetzt. Im östlichen Abschnitt der Lielistrasse, ab der Einmündung in die Birmensdorferstrasse, wird mit der Strassensanierung eine rund 80m lange Meteorwasserleitung Richtung Moos erstellt. Diese wird später in der Birmensdorferstrasse nach Osten verlängert und dient der Ableitung von Dach- und Sickerwasser aus dem Baugebiet nördlich der Birmensdorferstrasse.

19 51 c) Kosten Die Kosten für die Sanierung der Lielistrasse zeigen sich wie folgt: Strasse Sanierung Lielistrasse Fr MwSt. Fr Total Projektkosten Strasse Fr Abwasser Erstellung Meteorwasserleitung Fr MwSt. Fr Total Projektkosten Abwasser Fr Wasser Ersatz Wasserleitung Fr MwSt. Fr Total Projektkosten Wasser Fr Gesamttotal Sanierung Lielistrasse, inkl. MwSt. Fr Diskussion Walter Stamm erkundigt sich, ob sich beim Kreditantrag um die Restkosten handelt, welche bei der Gemeinde verbleiben, oder ob sich der gesamte Projektkredit um die Entschädigung des Kantons von Fr erhöht.

20 52 Gemeinderat Paul Wälti erklärt, dass es sich beim Betrag von Fr um die Gesamtkosten handelt. Die Entschädigung des Kantons wurde bereits in der Gemeindekasse vereinnahmt und können für die Sanierung verwendet werden. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Bau- und Kreditantrag für die Sanierung der Lielistrasse wie folgt zu genehmigen: a) Strasse, Teilkredit Fr b) Abwasser, Teilkredit Fr c) Wasser, Teilkredit Fr Gesamtkredit, inkl. MwSt. Fr Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag grossmehrheitlich, bei einer Gegenstimme, zu.

21 6. Oberholzstrasse, Ersatz Wasserleitung, Teilersatz Sauberwasserleitung, Bau- und Kreditantrag 53 a) Ausgangslage In den letzten Jahren traten in grosser Häufigkeit und in immer kleiner werdenden zeitlichen Abständen Rohrleistungsbrüche an den Haupt- und Erschliessungsleitungen in der Oberholzstrasse (zwischen der Englisächer- und der Grossächerstrasse) auf. Mit den Leitungsbrüchen verbunden sind jeweils hohe Reparaturkosten und Wasserverluste für die Wasserversorgung Oberwil-Lieli, sowie Umtriebe und Behinderungen für die betroffenen Anwohner. In der Oberholzstrasse im Gemeindeteil Lieli soll deshalb im kommenden Jahr die Trinkwasserleitung ersetzt werden. Mit der Ausarbeitung des Projektes wurde das Ingenieurbüro Waldburger, Mellingen, beauftragt. Im Bereich der Englisächerstrasse bis zum Haus Nr. 21 ist vorgesehen, auf einer Länge von ca. 60 Metern die Kanalisationsleitung zu erneuern. Im Zusammenhang mit der laufenden Überarbeitung des generellen Entwässerungsprojektes (GEP) im Dorfteil Lieli wurde das Ingenieurbüro KIP, Wohlen, beauftragt, die Abwasseranlagen im Baubereich bezüglich Zustand und hydraulischer Belastung zu überprüfen. Mit einer gleichzeitigen Sanierung von Wasser- und Abwasserleitungen im Strassenbereich können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden. b) Wasser Die bestehenden Grauguss-Wasserleitungen mit Schraubmuffen in der Oberholzstrasse wurden zwischen 1956 und 1978 erstellt und vermutlich ungenügend mit Leitungskies umhüllt. Die Wasserleitungen sollen auf der gesamten Länge (ca. 360m) in der Oberholzstrasse ersetzt werden. Die Linienführung der neuen Wasserleitungen muss der Lage der anderen bestehenden Werkleitungen angepasst werden. Es ist vorgesehen, sämtliche bestehenden Hydranten durch neue Modelle zu ersetzen. Alle abgehenden Leitungen (zum Reservoir Lieli / Rossweidstrasse / Zürcherstrasse / Grossächerstrasse) sollen wieder an die neuen Leitungen angeschlossen und mit neuen Abstellschiebern versehen werden. Ebenfalls ersetzt werden sollen sämtliche Hauszuleitungen im Strassenbereich, inkl. der dazugehörigen Hausanschluss-Abstellschieber.

22 54 Aufgrund der grossen Anzahl von Rohrbrüchen in den letzten Jahren und dem gleichzeitigen Kanalisationsbau auf einem Teil der Oberholzstrasse ist ein Ersatz der Wasserleitung dringend nötig. Die bestehende Wasserleitung nicht zu ersetzen, würde heissen, dass jährlich immer noch höhere und unnötige Kosten für die Wasserversorgung anständen. Mit jedem weiteren Leitungsbruch und den daraus resultierenden Reparaturen an den bestehenden Leitungen wird die gesamte Leitung noch mehr geschwächt und anfälliger für weitere Schäden und Rohrbrüche. c) Abwasser Die Schmutzwasserleitung befindet sich gemäss GEP-Unterlagen aus dem Jahre 2002 in einem genügenden Zustand. Allfällige Reparaturarbeiten könnten mittels Roboter grabenlos ausgeführt werden. Auch bezüglich hydraulischer Belastung besteht kein Handlungsbedarf. Die Auslastung beträgt zwischen 30 und 65 %. Diejenigen Haltungen, welche sich innerhalb der Schutzzone befinden, werden im Rahmen des separaten Projektes Sanierungsmassnahmen Quellschutzzone Oberholz abgehandelt. Da von der bestehenden Sauberwasserleitung in den GEP-Unterlagen keine, bzw. nur ungenügende Kanal-TV-Aufnahmen vorhanden waren, wurde diese Leitung einer Überprüfung unterzogen. Die Aufnahmen vom zeigen, dass sich die PVC-Leitung, bis auf vereinzelte Kalkablagerungen, in einem guten Zustand befindet. Diese Ablagerungen können im Rahmen der Bauarbeiten entfernt werden. Der hydraulische Nachweis hat gezeigt, dass der Abschnitt überlastet ist. Der Bedarf einer Vergrösserung in diesem Abschnitt ist angezeigt. Grundsätzlich ist das Gebiet im Teil-Trennsystem zu entwässern. Das massgebende Einzugsgebiet ist bereits heute vollständig überbaut, jedoch sind noch nicht alle Liegenschaften im Teil-Trennsystem angeschlossen. Gemäss der aktuell laufenden hydraulischen Überprüfung des bestehenden Leitungsnetzes im Dorfteil Lieli sind die heutigen Haltungen KS KS 3511 (105 %), KS KS 1631 (151 %) und KS KS (96 %) überlastet. Durch die geplanten Neubauten können diese Überlastungen eliminiert werden.

23 55 d) Kosten Die Kosten für die Sanierung der Oberholzstrasse zeigen sich wie folgt: Wasser Wasserleitungsersatz Oberholzstrasse Fr Hauszuleitungen Fr MwSt. Fr Total Projektkosten Wasser Fr Abwasser Fr MwSt. Fr Bewilligungen / Abnahmen Fr Total Projektkosten Abwasser Fr Gesamttotal Sanierung Oberholzstrasse, inkl. MwSt. Fr Diskussion Robert Kobler stellt fest, dass an der Birmensdorfer- und Grossächerstrasse die alten Eternitleitungen durch Gussleitungen ersetzt werden. An der Oberholzstrasse wird jedoch festgestellt, dass auch Gussleitungen brechen. Müssen denn die neuen Guss-Leitungen bereits in 20 Jahren wieder ersetzt werden?

24 56 Gemeinderat Paul Wälti erläutert, dass in den 70er Jahren Graugussleitungen in schlechter Qualität eingebaut wurden. Heute werden Buderus-Stahlgussrohre hergestellt, welche innen beschichtet sind. Damit sollte eine bessere Qualität gewährleistet sein. Conradin Koch stellt fest, dass im kommenden Jahr ganz Lieli umgebaut werde. Wie können die Zufahrten gewährleistet werden? Gemeinderat Paul Wälti erklärt, dass die Zufahrten gewährleistet sind. Die Bauunternehmen werden im Rahmen der Bauarbeiten darauf Rücksicht nehmen. Gemeindeammann Andreas Glarner erklärt, dass die Anwohner rechtzeitig über die Bauarbeiten informiert werden. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Bau- und Kreditantrag für den Ersatz der Wasserleitung und den Teilersatz der Sauberwasserleitung an der Oberholzstrasse wie folgt zu genehmigen. a) Ersatz Wasserleitung, Teilkredit Fr b) Teilersatz Sauberwasserleitung, Teilkredit Fr Gesamtkredit inkl. MwSt. Fr Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag grossmehrheitlich, ohne Gegenstimme, zu.

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem)

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) 7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) Ausgangslage Gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) vom Februar 1998 ist die bestehende Mischabwasserleitung

Mehr

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 4. Genehmigung

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung Datum/Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Dienstag, 02. Dezember 2014, Mehrzweckhalle Mitteldorf 22.05 22.20 Uhr Sabin Nussbaum, Gemeindepräsidentin

Mehr

Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013

Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013 Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013 Neubau Reservoir Risi Projektierungskredit von 225 000 Franken Antrag der Werkbehörde - 2-7 Neubau Reservoir Risi Projektierungskredit von 225 000 Franken Antrag

Mehr

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010 Einwohnergemeinde Ormalingen Ormalingen, im September 2010 Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 3. Dezember 2010, 20.15 Uhr im Mehrzweckraum des Zentrums Ergolz (ehemals APH Ergolz,

Mehr

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B3 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K10 und die Aufhebung von sechs SBB-Niveauübergängen,

Mehr

2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung

2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung 2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung Referent: Guido Heiniger Ausgangslage Die - das Baureglement. s Bern hat d 26. Juni 2009 sowie die geringfügige Änderung des Baureglementes vom

Mehr

~ Stadt Liestal. Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung

~ Stadt Liestal. Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung ~ Stadt Liestal Stadtrat DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 2007/143 Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung Kurzinformation Der Quartierplan Bahnhofareal 1 wurde mit Genehmigung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Genehmigung des Beschlussprotokolls der Einwohnergemeinde- Versammlung vom 22.6.2010

Mehr

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Stadt Dübendorf A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Nr. 77 Beschluss des Gemeinderates betreffend Bauabrechnung Sanierung der Sportanlagen Im Chreis Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan

Mehr

Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT Genehmigungsexemplar Gemeindeversammlung vom 26.11.2010 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 6 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Allgemeines 3 3 Öffentliche

Mehr

der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin

der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin PROTOKOLL der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Vorsitz: Protokoll: Willy Schmid, Gemeindeammann Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin

Mehr

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011 Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011 Geschäft 1 Bauabrechnung Zürichseeweg Genehmigung 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung

Mehr

- 2 - Inhaltsverzeichnis. Strassenreglement 3

- 2 - Inhaltsverzeichnis. Strassenreglement 3 Strassenreglement - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1 Strassenreglement 3 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen, Definition 3 3 Erstellung,

Mehr

Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse

Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse DER GEMEINDERAT VON BINNINGEN AN DEN EINWOHNERRAT 206 Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse Kurzinformation:

Mehr

Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013

Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013 Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013 Botschaft betr. Kredit für den Ausbau und die Sanierung der Quartier- bzw. Sammelstrassen im Unterwaldhaus (Via Lieptgas, Via da Rens, Via las Caglias, Via Surpunt und

Mehr

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung E I N L A D U N G zur Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 14. Juni 2011 20.00 Uhr Pfarreiheim Kriegstetten Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Rechnung 2010 a) Laufende Rechnung b) Verwendung Ertragsüberschuss

Mehr

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse K 10 im Abschnitt Wolhusen Markt Sandmätteli

Mehr

Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg

Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg Bericht und Antrag des Gemeinderates Silenen zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2015 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat

Mehr

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Gemeindeversammlung der Gemeinde Zizers: Donnerstag, 09. April 2015, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Lärchensaal Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und

Mehr

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Schwellenkorporation Lenk 3775 Lenk BE MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Protokoll der Sitzung Nr. 1 Datum Donnerstag, 19. Juni 2014 Uhrzeit Ort Vorsitz Protokoll 20:15 20.45 Uhr Hotel Simmenhof

Mehr

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,

Mehr

Erschliessungsprogramm

Erschliessungsprogramm Gemeinde Fahrwangen Kanton Aargau Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Erschliessungsprogramm 5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr Sägestrasse 6a Bellevuestr.

Mehr

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement Gemeinde Gansingen Strassenreglement Gültig ab 1. Oktober 2009 Seite Inhaltsverzeichnis 54 A Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck, Geltungsbereich 55 2 Öffentliche Strassen und Wege, Privatstrassen und Wege,

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

GEMEINDE JONEN. Strassenreglement. der Gemeinde Jonen

GEMEINDE JONEN. Strassenreglement. der Gemeinde Jonen GEMEINDE JONEN Strassenreglement der Gemeinde Jonen gültig ab. Juli 005 - - Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen Zweck, Geltungsbereich Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen,

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34 Proto ko I I der O rtsbü rgergemei ndeversa m m I u n g Donnerstag, 17. Juni 2010 20.00 20.15 Uhr Vorsitz Max Heller Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl Roger Rehmann Meinrad SchmidTremel Präsenz Stimmberechtigte

Mehr

GEMEINDE MAISPRACH E INWOHNER- G EMEINDEVERSAMMLUNG *********************** Freitag, 9. März 2012 20.15 Uhr, im Gemeindezentrum

GEMEINDE MAISPRACH E INWOHNER- G EMEINDEVERSAMMLUNG *********************** Freitag, 9. März 2012 20.15 Uhr, im Gemeindezentrum GEMEINDE MAISPRACH E INWOHNER- G EMEINDEVERSAMMLUNG *********************** Freitag, 9. März 2012 20.15 Uhr, im Gemeindezentrum Traktanden: 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 2.12.2011 2. Genehmigung

Mehr

Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung

Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung Geschäft Nr. 5 Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung Bericht des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2000 hat dem Projekt für die Erweiterung des Gemeindesaales

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang

Mehr

PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON

PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON SITZUNG VOM 24. Juni 2003 BESCHLUSS NR. 125 Elektrizitätsversorgung Neubau Transformatorenstation Sägereistrasse mit Anpassung der Mittel- und Niederspannungskabelanlage

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 03.20.000 INNERES, Einwohnerrat, Einwohnerrat Bericht und Antrag, Sitzung vom 12.04.2013 Huberlistrasse,

Mehr

Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal

Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal Abstimmungsvorlage Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal vom 16. April 2014 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 31 Absatz

Mehr

Gemeinde Unterlunkhofen

Gemeinde Unterlunkhofen Gemeinde Unterlunkhofen Die Einwohnergemeinde Unterlunkhofen erlässt gestützt auf 0 des Gemeindegesetzes (Gesetz über die Einwohnergemeinden vom 9..78) das nachfolgende Verkehrs-Reglement Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einwohnergemeinde Berken

Einwohnergemeinde Berken Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger

Mehr

1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS

1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Neue Darlehensverträge mit der Zürcher Kantonalbank/Vollmachterteilung/Ergänzung Patenschaft Schweizer Berggemeinden/Zusprechung

Mehr

Oetwil am See. Einladung. zur Gemeindeversammlung. von Montag, 28. September 2015, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Breiti, Oetwil am See

Oetwil am See. Einladung. zur Gemeindeversammlung. von Montag, 28. September 2015, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Breiti, Oetwil am See Oetwil am See Einladung zur Gemeindeversammlung von Montag, 28. September 2015, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Breiti, Oetwil am See 1 Gemeindeversammlung vom 28. September 2015 Die Stimmberechtigten

Mehr

E I N W O H N E R G E M E I N D E K E S T E N H O L Z

E I N W O H N E R G E M E I N D E K E S T E N H O L Z Gemeindeversammlung Donnerstag, 3. April 2014, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Traktanden: 1. Neubau Schulhaus Bruttokreditbegehren Fr. 7 350 000.00 2. Erschliessung Joseph-Joachim-Strasse Bruttokreditbegehren

Mehr

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Mittwoch, 10. Mai 2006, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2005

Mehr

Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 121'000 Franken inkl. MwSt. für den Anschluss des Schulhauses

Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 121'000 Franken inkl. MwSt. für den Anschluss des Schulhauses Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 121'000 Franken inkl. MwSt. für den Anschluss des Schulhauses Hofmatt an den Wärmeverbund Renercon Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss vom 21. März 2016 Referendumsfrist:

Mehr

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde?

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde? 10-14.539 INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde? Wortlaut: Der Einwohnerrat hat an seiner Septembersitzung einer Umgestaltung des Keltenwegs im Betrag

Mehr

Ortsbürgergemeinde Baden

Ortsbürgergemeinde Baden Ortsbürgergemeinde Baden Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2010 2 Ortsbürgergemeinde Baden Ortsbürgergemeindeversammlung vom Montag, 7. Juni 2010, 20.00 Uhr, im Grand Casino Baden,

Mehr

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung STRASSENREGLEMENT Mai 05 / Gemeindeversammlung INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG 6 Strassenrichtplan.

Mehr

Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs

Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 11. September 2015 B 7 Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Entwurf Kantonsratsbeschluss

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 57. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 57. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 57 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Bau des Entlastungskanals Steinibach in der Gemeinde Horw 5. Mai

Mehr

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan

Mehr

GEMEINDE VILLIGEN. Reglement der Elektrizitätsversorgung Villigen

GEMEINDE VILLIGEN. Reglement der Elektrizitätsversorgung Villigen GEMEINDE VILLIGEN Reglement der Elektrizitätsversorgung Villigen Ausgabe 2010 Seite Reglement der Elektrizitätsversorgung Villigen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform 3 2 Eigentum 3 3 Organisation

Mehr

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Mittwoch, 28. März 2012, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2011

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG GEMEINDEORDNUNG 2015 Die Einwohnergemeinde Spreitenbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 Gemeindegesetz vom 19. Dezember 1978 folgende G E M E I N D E O R D N U N G (GO) A. ALLGEMEINE BESTIMMUNG 1 Die

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser

Mehr

Gemeinde Zuzgen STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Zuzgen STRASSENREGLEMENT Gemeinde Zuzgen STRASSENREGLEMENT - - Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen, Definition 3 3 Erstellung, Anforderungen

Mehr

Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006

Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Geschäft 2 Genehmigung von Bauabrechnung 2.2 Ausbau Reservoir Lindeli 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat

Mehr

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht STRASSENEINTEILUNG 5 Strassenrichtplan. Einteilung nach Benützung 6 Kantons- und

Mehr

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG Ökumenisches Zentrum, Ittigen Dachsanierung und Abbruch der Arena Kreditgesuch

Mehr

9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS

9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Friedhofgebäude Schloss/Abklärung Sanierungsbedarf Theater für den Kanton Zürich/Aufführung vom 09.04.2015/Defizitbeitrag

Mehr

Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung 4325 Schupfart 30. 23. November 2012, 19.30 Uhr, in der Turnhalle

Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung 4325 Schupfart 30. 23. November 2012, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung 4325 Schupfart 30. 23. November 2012, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Bernhard Horlacher, Gemeindeammann Lola Bossart, Gemeindeschreiberin

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

Ausserordentliche Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 13. März 2009, 19.00 Uhr, Schulhaus Geltwil

Ausserordentliche Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 13. März 2009, 19.00 Uhr, Schulhaus Geltwil Ausserordentliche Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 13. März 2009, 19.00 Uhr, Schulhaus Geltwil Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Kottmann Jürg, Gemeindeammann Zemp Susanne, Gemeindeschreiberin

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Gemeinde Zullwil E I N L A D U N G zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung Budget 2014 auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Das Protokoll der letzten Versammlung, das vollständige

Mehr

Schulordnung der Stadt Rheineck

Schulordnung der Stadt Rheineck Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND ERWÄHNUNG DER KOMMISSIONEN MIT STÄNDIGEM AUFTRAG (KLEINE PARLAMENTSREFORM) BERICHT UND ANTRAG

Mehr

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung

Mehr

ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH

ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH 1 VERTRAG 1. ZWECK, GESETZLICHE GRUNDLAGEN 1.1 Die Feuerwehren von Spreitenbach und Killwangen schliessen sich im Interesse einer rationellen und effizienten

Mehr

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB)

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) 0. Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) vom 7. Februar 05 [Stand vom. Januar 06] Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Risch, gestützt auf Abs. des Finanzhaushaltsgesetzes

Mehr

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung. Einladung

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung. Einladung Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 16. Juni 2014 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Traktanden:

Mehr

11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Revisionsbericht finanztechnische Prüfung Jahresrechnung 2012/Vormerknahme Revision Orts- und Verkehrsrichtplan/Kreditabrechnung/Genehmigung

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle. Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS Nr. Geschäfte Seiten Beschlüsse Finanzausgleichsgesetz (FAG)/Entwurf Verordnung/Stellungnahme Beleuchtung Reppischtalstr./Schützenhaus/Sennhütte/Kreditabrechnung

Mehr

Stadt Luzern Stadtrat

Stadt Luzern Stadtrat Stadt Luzern Stadtrat Bericht und Antrag an den Grossen Stadtrat von Luzern vom 11. Dezember 2013 (StB 999) B+A 29/2013 Detailkonzepte Pflegeversorgung und Umwandlung HAS Zusatzkredit Vom Grossen Stadtrat

Mehr

EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm

EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm Arbeiten mit OMEGA ARES 21 EasyWk - DAS Schwimmwettkampfprogramm 1 Einleitung Diese Präsentation dient zur Darstellung der Zusammenarbeit zwischen EasyWk und der Zeitmessanlage

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der

Mehr

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit Gemeinde Grosser Gemeinderat Sitzung vom 27. Juni 2012 / Geschäft Nr. 4 Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit 1. Ausgangslage Zwischen der Gemeinde Zollikofen

Mehr

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE 8474 DINHARD EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG Dienstag, 13. November 2012, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Dinhard POLITISCHE GEMEINDE 1. Voranschlag 2013 2. Revision der Statuten des Zweckverbandes

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Informationsbroschüre Rechnungsabschluss 21 Einleitung Die Broschüre zeigt allgemeine Kennzahlen zum Rechnungsabschluss 21 sowie Entwicklungen über die vergangenen

Mehr

Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen)

Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen) Nr. 149 R-362-11 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen) I. Einleitung Als Polizistin oder Polizist wird

Mehr

BEGRÜSSUNG / VERSAMMLUNGSVORSCHRIFTEN

BEGRÜSSUNG / VERSAMMLUNGSVORSCHRIFTEN Protokoll Nr. 160 der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Wasserversorgung der Gemeinden an der untern Oenz vom 30. Juni 2015 20.00 Uhr im Restaurant Post, Röthenbach Anwesend: Vorsitz Wenger

Mehr

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Begrüssung: Präsident Michael Baader begrüsst die rund 110 Anwesenden im Gemeindesaal zur ersten Gemeindeversammlung 2002 und erklärt die Versammlung

Mehr

auf Montag, 2. September 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178

auf Montag, 2. September 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178 Gemeinderat Dorfstrasse 6 Tel 044 857 10 10 gemeinde@oberweningen.ch 8165 Oberweningen Fax 044 857 10 15 www.oberweningen.ch An die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Oberweningen Politische Gemeinde

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft: Die Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3 Kreditabrechnungen Kenntnisnahme; Direktion Präsidiales und Finanzen Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Zusammenfassung Die Finanzkontrolle

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion

Mehr