Der gesamte Entwurf des Nahverkehrsplans (169 Seiten) kann unter
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- Hartmut Linus Holtzer
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1 Sitzung des Gemeinderats am Nahverkehrsplan 2013 für den Ostalbkreis Das Landratsamt Ostalbkreis wurde vom Kreistag beauftragt, den Nahverkehrsplan aus dem Jahre 1999 neu zu erstellen. Der Nahverkehrsplan enthält die Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV im Ostalbkreis und beschreibt zudem die Ziele für den Schienenverkehr. Dies jedoch nur nachrichtlich, da die Zuständigkeit für den Schienenverkehr bei der Deutschen Bahn als auch beim Land Baden-Württemberg liegen. Zum nun vorliegenden Entwurf wurden die Landkreiskommunen bis zum um eine Stellungnahme gebeten. Der neue Nahverkehrsplan dient als Rahmenwerk, in dem die mögliche Entwicklung und Standards des ÖPNV für die nächsten Jahre definiert werden. Der Nahverkehrsplan dient somit der Genehmigungsbehörde (LRA) grundsätzlich als Grundlage zur Erteilung von einzelnen Liniengenehmigungen für bestimmte Busstrecken. Da der Nahverkehrsplan vom Kreistag beschlossen werden muss, hat dann das Nahverkehrsamt klare Rahmenbedingungen, wie der ÖPNV auf Jahre geregelt werden soll. Schwerpunkt des neuen Nahverkehrsplans ist u. a. die Festlegung, welches räumlich abgestufte Bedienungsniveau gesichert oder erreicht werden soll. Sowohl der Stadtwie auch der Überlandverkehr werden hierbei in Kategorien eingeteilt, für die eine Mindestbedienhäufigkeit genannt wird. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die geplante Linienbündelung dar. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass Teilbereiche des Liniennetzes so zusammengefasst werden, dass mehrere (lukrative und weniger lukrative) Linien einem Unternehmen zugeteilt werden. Dadurch soll eine linienübergreifende Zuverlässigkeit erreicht werden, da nur noch ein Unternehmen diese Linienbündelungsbereiche bedient. Hierzu ist notwendig, die Linienkonzessionen zu harmonisieren, um dies Bündelung umzusetzen. Der gesamte Entwurf des Nahverkehrsplans (169 Seiten) kann unter 14.pdf eingesehen werden. Der Nahverkehrsplan lag seit Anfang März 2014 bei der Stadt Bopfingen zur Einsichtnahme für die Bürger aus. Der Gemeinderat und die Ortsvorsteher wurden vorab am über den Entwurf des Nahverkehrsplans informiert. Am 14. März 2014 fand eine Informationsveranstaltung für die Bürger zum Entwurf des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis in Bopfingen statt.
2 In der Sitzung vom stellte Herr Maier vom Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Nahverkehr, die Hintergründe zum Nahverkehrsplan sowie dessen Sinn und Zweck vor. Aufgrund der Anregungen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom und der öffentlichen Informationsveranstaltung vom , sowie von schriftlichen Anregungen von Bürgern wurden folgende Punkte in die Stellungnahme aufgenommen: Anbindung Ellwangen/Anbindung Sechtatal. Die Linienführung einer Buslinie der Kategorie II über Kirchheim, Unterschneidheim und Tannhausen nach Ellwangen wird von der Stadt Bopfingen abgelehnt. Durch die lange Strecke und die daraus resultierende lange Fahrzeit von deutlich über einer Stunde wird die Attraktivität der Verbindung nach Ellwangen und das bestehende Angebot für Berufsschüler aus dem Raum Bopfingen und sonstige Fahrgäste deutlich verschlechtert. Hinzu kommt, dass durch die Abstufung der bisherigen Linie über Kerkingen nach Ellwangen zu einer Grundnetzlinie das dortige bestehende Angebot gerade auch für die Teilorte der Stadt Bopfingen entgegen der Prämisse des aufzustellenden Nahverkehrsplans deutlich verschlechtert wird. Dies wird von der Stadt Bopfingen nicht akzeptiert. Die jetzige Linie 7865 sollte beibehalten werden. Zudem würde eine Buslinie der Kategorie II über Kirchheim und Unterschneidheim den Schulstandort Bopfingen erheblich schwächen, während der Schulstandort Unterschneidheim deutlich gestärkt würde. Dies ist nicht akzeptabel. Zu hinterfragen ist auch die vorgesehene Linienbündelung in Unterschneidheim. Hier ist eine Linienbündelung Bus-Bus und auch Bus-Bahn im Unterzentrum Bopfingen anzustreben. Zumal mit einem vorhandenen ZOB alle Voraussetzungen dafür gegeben sind. Anbindung Aalen. Eine Buslinie der Kategorie I im Verlauf der B 29 ist von größter Bedeutung. Die Linie 7696 Aalen Nördlingen soll beibehalten werden. Eine bessere Anbindung von Riesbürg und speziell von Utzmemmingen an das Unterzentrum Bopfingen ist besonders wichtig. Die Fahrten von Aalen nach Bopfingen nach 22 Uhr sollten auf das Schichtende der Firmen in Aalen und Wasseralfingen abgestimmt werden. Die Rückfahrten nach dem Nachmittagsunterricht vom Berufsschulzentrum in Aalen sollten besser an das Unterrichtsende angepasst werden. Die Fahrzeiten und die Wartezeiten sind zu lang. Späte Verbindungen. Generell sollten gerade aus dem Raum Aalen mehr Spätverbindungen angeboten werden. Die Anschlüsse später Verbindungen der Bahn an den Landkreis-ÖPNV in den Raum Bopfingen sind nicht befriedigend. Dies gilt explizit auch für den Freizeitverkehr Jugendlicher am Wochenende.
3 Anbindung Härtsfeld. Die Linie 7864 Neresheim Bopfingen, welche als Grundnetzlinie dargestellt wird, muss in eine Linie der Kategorie II aufgewertet werden, da diese Linie den Schülerverkehr zwischen Bopfingen und Neresheim im Raster fährt. Dies ist besonders für die Förderschule der Raumschaft von Bedeutung. Ansonsten müssten individuelle Sonderverkehre für die Förderschüler abgebildet werden. Eine Einstufung als Grundnetzlinie bringt dort eine Verschlechterung. Einführung eines Stadtverkehrs. Bopfingen als Flächenstadt benötigt die Einrichtung eines Stadtverkehres analog zu Ellwangen für die Teilorte der Stadt, die weiträumigen Wohngebiete sowie für das Industriegebiet. Zentraler Verknüpfungspunkt Bopfingen. Bopfingen als zentraler Ort ist als zentraler Verknüpfungspunkt verschiedener Verkehrsträger im Osten des Landkreises zu stärken. Neben dem dargestellten Verknüpfungspunkt Bus- Schiene ist Bopfingen als Verknüpfungspunkt Bus-Bus ebenfalls anzuführen, siehe Seite 32. Es betrifft die Linien RBS 7696 Aalen-Nördlingen und 7864 Bopfingen-Neresheim, Fahrbus 7865 Ellwangen-Bopfingen und OVA Unterschneidheim-Kirchheim-Bopfingen. Linienbündel Bopfingen Nord. Das Linienbündel Ellwangen Ost, das von der Stadt Ellwangen bis zur bayerischen Grenze verläuft, erscheint nicht sachgerecht. Hier ist aus Sicht der Stadt Bopfingen ein Linienbündel Bopfingen Nord für den Bereich nördlich der Stadt Bopfingen bis in de Raum Unterschneidheim zu prüfen, da für diesen Bereich erhebliche verkehrliche Verflechtungen bestehen, siehe Karte 3-1. Bopfingen liegt zwischen zwei Bündelungsgebieten, durch das ein drittes verläuft. Flexible Bedienungsformen erläutern. Die im Entwurf des Nahverkehrsplans immer wieder dargestellten flexiblen Bedienungsformen sind in ihrer Qualität und Quantität explizit darzustellen. Eine Bewertung ist ansonsten zum gegenwärtigen Stand kaum leistbar. Auf Seite 29 fehlt das Gemeindegebiet Kirchheim. Busfahrpläne besser darstellen. Die Darstellung der Busfahrpläne ist in benutzerfreundlicher zu gestalten. Es wird angeregt für die verschiedenen Linien insbesondere im ländlichen Raum Fahrpläne zu entwickeln, aus denen die Abfolge der angefahrenen Haltestellen direkt, d.h. in chronologischer Reihenfolge, hervorgeht. Negatives Beispiel aus dem aktuellen Fahrplan: S.144. Schülerverkehr aus Unterschneidheim verbessern. Insbesondere im Schülerverkehr aus Richtung Unterschneidheim nach Bopfingen sind noch vor Verabschiedung eines neuen Nahverkehrsplans deutliche Verbesserungen herbeizuführen. Fahrzeiten von nahezu einer Stunde sowie Schulwege von deutlich über einer Stunde bei einer Distanz von ca. 10 km sind nicht zumutbar und schädigen geradezu den Schulstandort Bopfingen! Bei der Schülerbeförderung sollte der Standard des Rasterfahrplans beibehalten werden. Im Schülerverkehr müssen über die Streckenführungen die Fahrzeiten optimiert werden, da sie zusammen mit den auf S.30 angegebenen
4 Wartezeiten zwischen Ankunft und Unterrichtsbeginn von bis zu 25 Minuten insgesamt nicht zumutbare Zeiten ergeben. Zum Schülerverkehr sind darüber hinaus einige allgemeine Bemerkungen zu machen, die im Nahverkehrsplan Berücksichtigung finden sollten. Linienführung und Auslastung der Busse sind zu einem nicht unerheblichen Teil mitbestimmend für die Wahl der Schule. In der Regel folgen nicht die Busverbindungen den Schülerströmen sondern die Schülerströme orientieren sich stark am Komfort und der Qualität des ÖPNV (kurze Fahrtzeiten, Haltestellen in Wohnungs- und Schulnähe, tatsächliche Auslastung der Busse). Durch das faktische Verschwinden der Schulbezirke, orientieren sich Eltern bzw. Schüler zunehmend diffus in Bezug auf die weiterführenden Schulstandorte. Durch dieses Verhalten werden sehr individuelle Wünsche in Bezug auf den ÖPNV entstehen. Diese wird der Landkreis nicht mehr berücksichtigen können, ohne dass es zu einer Kostenexplosion kommt. Der Ostalbkreis muss sich darüber klar werden, ob er für einen bestimmten Wohnort Schülerverkehr zu jedem von diesem Ort aus möglichen Schulstandort einrichten will und kann. In Kapitel wird die Mindestzahl für einen neuen Linienast mit 20 Schülern je Schulstandort angegeben. Wie wird mit bestehenden Verbindungen verfahren? Vor dem Hintergrund des immer individueller werdenden Standortwahlverhaltens der weiterführenden Schulen ist die Bezuschussung des nächstgelegenen Schulstandorts neu zu hinterfragen. Ausschweifender Schülertourismus ist nicht zu unterstützen. Eine Anpassung der Unterrichtszeiten durch die Schulen wird nicht gewünscht, da dies mehr Nachmittagsunterricht zur Folge hätte. Die Ankunftszeiten bei reinen Schülerverkehren, die nicht auf Anbindung an den Schienenverkehr zielen, sollten besser mit den Unterrichtszeiten abgestimmt sein. Gut ist die Anbindung z.b. für die Linie aus Richtung Lauchheim. Die schulartbezogene Prognose (S. 79) ist zweifelhaft, da die Freigabe der Grundschulempfehlung nicht berücksichtigt ist und das damit wesentlich veränderte Übergangsverhalten. Außerdem fehlen die Gemeinschaftsschulen. Warum ist bei den Berufsschulen keine Prognose eingetragen? Der von der Gemeinde Westhausen beantragte Ringverkehr zur Anbindung von Lippach steht beispielhaft für das Ansinnen mit dem ÖPNV Schulpolitik zu machen. Dieser wird sich vermutlich dahingehend auswirken, dass andere Schulstandorte für Lippacher Schüler interessant werden. Sollte dabei auch Lauchheim angefahren werden, könnte Ellwangen auch für Lauchheimer Schüler interessant werden, die bisher auf Aalen und Bopfingen orientiert.
5 Schienenverkehr. Im Schienenverkehr fordert die Stadt Bopfingen durchgehende, schnelle Verbindungen nach Stuttgart und München sowie eine kostenlose Fahrradmitnahme. Das Bayern-Ticket sollte bereits ab Bopfingen gelten. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis. Sandberg Skilift Bopfingen GmbH Verlustübernahme durch die Stadt Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat am beschlossen, dass die Verluste, die bei der Sandberg Skilift Bopfingen GmbH in der Zeit vom bis entstehen, übernommen werden. Dieser Beschluss wurde am für den Zeitraum bis verlängert. Aufgrund des sehr warmen Winters in der Saison 2014/2014 konnte der Skilift an keinem Tag geöffnet werden. Aus diesem Grund wird auch im Wirtschaftsjahr 2013/2014 ein Verlust entstehen. Da dieser Verlust von der GmbH nicht selbständig ausgeglichen werden kann, sollte der ursprüngliche Beschluss vom , verlängert mit Beschluss am erneut verlängert werden. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt und die Verlustübernahme für die nächsten 5 Jahre beschlossen ( bis ).
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