Sicherheitsaspekte für Hersteller und Vermieter

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2 Sicherheitsaspekte für Hersteller und Vermieter Dipl.- Ing. Dietmar Geyer Unfallverhütungsdienst der AUVA Landesstelle Wien Außenstelle St. Pölten Tel: Mobil: Mail: dietmar.geyer@auva.at 22. September 2016, Wien

3 Überblick AUVA Vorstellung AUVA Unfallstatistik Herstellerverpflichtungen basierend auf der Maschinenrichtlinie Verbesserungspotential der EN 280 Pflichten der Verleiher in Österreich Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

4 Die österreichische Sozialversicherung

5 Soziale Unfallversicherung für 2,9 Mio. Arbeiter und Angestellte 1,4 Mio. Kindergartenkinder, Schüler und Studenten 0,48 Mio. selbständig Erwerbstätige über 4,75 Millionen Versicherte

6 Wir sind sehr froh, dass es Hubarbeitsbühnen gibt

7 Wer mehr als 3 m die Leiter hochsteigt, verschenkt Zeit und Geld! und manchmal auch sein Leben!

8 Statistik - Leitern Summe Anzahl der Arbeitsunfälle Durchschnittlicher Krankenstand 23,49 25,34 23,98 Rentenfälle Tote Krankenstandstag = Kalendertag

9 Statistik - Hubarbeitsbühnen Summe Anzahl der Arbeitsunfälle Anzahl der Krankenstandstage Durchschnittlicher Krankenstand ,30 11,82 36,74 Rentenfälle Tote 1-1 Krankenstandstag = Kalendertag

10 Verteilung der Krankenstände (KST) Kein KST KST-dauer 1-3 Tage KST-dauer 4-28 Tage KST-dauer > 28 Tage

11 Verteilung der Verletzungen

12 Wirtschaftsklassen 11 5 Bau Herstellung von Waren 31 Handel Sonstige wirtschaftl. Dienstleistung Verkehr

13 Rangfolge der Unfallarten 1. Umkippen 2. Quetschen/ Einklemmen 3. Katapult 4. Abstürzen Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

14 Herstellervorschriften im EWR Maschinenrichtlinie 2006/42/EG EN Fahrbare Hubarbeitsbühnen Berechnung Standsicherheit Bau Sicherheit Prüfungen

15 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I - 1. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Grundsätze für die Integration der Sicherheit a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind.

16 Mögliche Fehlanwendung Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

17 Mögliche Fehlanwendung Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

18 EN Untergestell Jede FHAB muss eine Einrichtung haben, die auf einfach erfassbare Weise visuell oder akustisch anzeigt, falls die Neigung des Untergestells die vom Hersteller zugelassenen Grenzen erreicht haben. Bei FHABn vom Typ 2 und Typ 3 muss diese Einrichtung beim Fahren außerhalb der Transportanordnung verhindern, dass die Neigung des Untergestells die vom Hersteller zugelassenen Grenzen überschreitet. Sobald das Untergestell die Grenzneigung erreicht hat und die Sicherheitseinrichtung nach ausgelöst hat, muss ein Weiterfahren in die gewählte Fahrtrichtung unterbunden sein.

19 EN 280 Die Norm trifft keine Aussage über die Arm- und Korbbewegung bei erreichen oder überschreiten der vom Hersteller vorgegebenen Grenzneigung.

20 AUVA Meinung Eine Bewegung des Armes und des Korbes darf bei erreichen oder überschreiten der Grenzneigung nicht möglich sein. Kein Heben; Teleskopieren; Schwenken; Drehen! Bei so manchem Hersteller ist dies nach wie vor möglich!

21 Wie kommt man aus dieser Lage sicher zu Boden?

22 Überforderung des Bedieners in der Stress-Situationen! Hubarbeitsbühne entspricht NICHT der Maschinenrichtlinie! a) Die Maschine ist so zu konstruieren Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind. Auf die richtige Reihenfolge kommt es an! Bediener entscheidet über Leben oder Tod! Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

23 EN 280: Muss die Hubeinrichtung in einer bestimmten Reihenfolge ausoder eingefahren werden, um Überlastung und/oder Kippen zu vermeiden, hat dies selbsttätig zu erfolgen. Die selbsttätige Einhaltung der Reihenfolge muss Teil der Stellungsüberwachung (siehe ) oder der Momentmesseinrichtung (siehe ) sein. Dies muss auch für die Bodenbedienung gelten!

24 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I - 1. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Grundsätze für die Integration der Sicherheit Die getroffenen Maßnahmen müssen darauf abzielen, Risiken während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine zu beseitigen, einschließlich der Zeit, in der die Maschine transportiert, montiert, demontiert, außer Betrieb gesetzt und entsorgt wird.

25 Katapulteffekt Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

26 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I - 1. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen 6. Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen, von denen durch das Heben von Personen bedingte Gefährdungen ausgehen Risiken durch Bewegungen des Lastträgers Maschinen zum Heben von Personen müssen so konstruiert, gebaut oder ausgestattet sein, dass Personen durch die Beschleunigung oder Verzögerung des Lastträgers keinem Risiko ausgesetzt werden.

27 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Risiko des Sturzes aus dem Lastträger Der Lastträger darf sich auch bei Bewegung der Maschine oder des Lastträgers nicht so weit neigen, dass für die beförderten Personen Absturzgefahr besteht. Ist der Lastträger als Arbeitsplatz ausgelegt, so muss für seine Stabilität gesorgt werden, und gefährliche Bewegungen müssen verhindert werden. Arm- und Korbbewegungen bei Erreichen der Grenzneigung Katapulteffekt

28 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Risiko des Sturzes aus dem Lastträger Falls die in Nummer vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, muss der Lastträger mit einer ausreichenden Zahl von geeigneten Befestigungspunkten für die zulässige Zahl beförderter Personen ausgestattet sein. Die Befestigungspunkte müssen stark genug sein, um die Verwendung von persönlichen Absturzsicherungen zu ermöglichen. Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

29 EN 280: Anschlagpunkte Anschlagpunkte für das Einhaken von Personenrückhalteeinrichtungen müssen vorgesehen werden. b) Ausgelegt für Einzelpersonen muss jeder Anschlagpunkt eine statische Kraft von 3 kn aufnehmen können, ohne dabei die Bruchfestigkeit zu erreichen. Entspricht den Kräften für ein Rückhaltesystem

30 Rückhaltesystem Ein Rückhaltesystem verhindert Stürze, weil der Benutzer durch das Rückhaltesystem nicht in Absturzbereiche gelangen kann. 1 = Anschlagpunkt 2 = Verbindungsmittel 3 = Körperhaltevorrichtung

31 EN 280 Widerspricht der Maschinenrichtlinie (MRL) MRL: Risiko des Sturzes aus dem Lastträger Die Befestigungspunkte müssen stark genug sein, um die Verwendung von persönlichen Absturzsicherungen zu ermöglichen. EN 280: Anschlagpunkte Anschlagpunkte für das Einhaken von Personenrückhalteeinrichtungen müssen vorgesehen werden.

32 Rückhaltesystem: 1m langes Seil ohne Falldämpfer Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

33 PSA gegen Absturz - Höhensicherungsgerät

34 Höhensicherungsgeräte benutzen Ziel: Bediener muss bei einem Katapulteffekt im Arbeitskorb gehalten werden!!!

35 Hängetrauma Blut sinkt in die Beine und kann nicht mehr zurück Herz und Hirn können nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden Nach 10 Minuten bewusstlos! Nach 20 Minuten Tod! Quelle: Galileo;

36 Die geeignete PSA gegen Absturz: Stahlkarabiner Trilock mit langer Schließhülse Schutzhelme für Höhenarbeit Anschlagpunkt in der Bühne unterhalb der Kniehöhe Auffanggurt (Sicherheitsgeschirr) Höhensicherungsgerät mit eingebauter Bremse und 1,8 m Systemlänge

37 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Restrisiko ist in der Betriebsanleitung zu beschreiben Aufgabe des Herstellers: Verwendung von PSA gegen Absturz ist zu definieren!

38 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Schreibt eine Risikobeurteilung vor: Dazu gehören auch Versuche, um das Risiko des Herausschleuderns zu minimieren! Aufgabe des Herstellers!

39 EN Anschlagpunkte für das Einhaken von Personenrückhalteeinrichtungen d) Anschlagpunkte dürfen nicht mehr als 750 mm über dem Boden der Arbeitsbühne angebracht werden. Ziel: Bediener muss bei einem Katapulteffekt im Arbeitskorb gehalten werden!!! Aufgabe des Herstellers: Höhe des Anschlagpunktes optimieren! (Versuche)

40 Steuerhebelbelegung

41 Beispiele Steuerhebel

42 EN 280 Die Belegung der Steuerhebel für diverse Bewegungen ist nicht genormt! Es würden eine Vielzahl von Beinahe Unfällen, Unfällen und tödlichen Verletzungen vermieden, wenn es einheitliche Systeme gäbe. Sowohl für Steuerhebel als auch Bodenbedienung.

43 Zusammenfassung zur Verbesserung der EN 280 Keine Bewegungen der Hubeinrichtung bei Erreichen der Grenzneigung des Untergestells Einbeziehung der dynamischen Kräfte aufgrund des Herausschleuderns der Bediener in die Berechnung der Kipp- und Standmomente

44 Zusammenfassung zur Verbesserung der EN 280 Anschlagpunkte für die Verwendung von PSA gegen Absturz. Zumindest bei Bühnen der Gruppe B Höhe der Anschlagpunkte verringern Vereinheitlichung der Steuerhebelbelegung innerhalb einer Gruppe Gruppe A, Gruppe B

45 Welche Pflichten treffen den Verleiher? Hauptpflichten des Vertrages aufgrund des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) Nebenpflichten des Vertrages aufgrund des ABGB: Schutz- und Sorgfaltspflichten Allgemeine Geschäftsbedingungen: Haftung

46 Welche Pflichten treffen den Verleiher? Nebenpflichten des Vertrages aufgrund des ABGB: Schutz- und Sorgfaltspflichten Die Vertragspartner sind zu schützen Verleiher haben auf alle Gefahren der Hubarbeitsbühnen hinzuweisen Bodenbedienung und Notablass!

47 Maßnahmen gegen Quetschen - SkySiren PCS ACHTUNG: KEIN SICHERHEITS SYSTEM NUR Assistenzsystem

48 Maßnahmen gegen Quetschen - SkySiren

49 Maßnahmen gegen Quetschen

50 AUVA Informations-Unterlagen Vielen Dank!

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