American Football und Cheerleading Verband Berlin/Brandenburg e.v. Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Straße 1, Berlin
|
|
- Britta Sternberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 American Football und Cheerleading Verband Berlin/Brandenburg e.v. Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Straße 1, Berlin Mitglied im LSB Brandenburg (MN ) Präsidentin Fachressorts im Präsidium: Aus- und Fortbildung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Kinderschutz - Vorstandsmitglied im Sinne von 26 BGB - Vertreten des Verbandes im LSB, CVD und AFVD - Repräsentation und Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit - Kontakt mit Presse und Medien - Einladen und Leiten der Vorstandssitzung, der Präsidiumssitzung und der Mitgliederversammlung - Personalführung hauptamtlicher Mitarbeiter - Personalgewinnung und -entwicklung - Kinderschutz im Verband - Koordinierung der Vorstandsarbeit - Strategische Ausrichtung des Verbandes - Leitung der Geschäftsstelle - Personalführung hauptamtlicher Mitarbeiter - Personalgewinnung und entwicklung - Erstellen von Rechnungen, Mahnungen und Gutschriften - Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Überwachung der Zahlungseingänge - Erstellung von Offene-Posten-Listen - Prüfung von Eingangsbelegen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit - Erstellen eines Haushaltsplans. - Überwachung der Einhaltung des Haushaltsplans - Bericht zum Bereich Finanzen auf der Mitgliederversammlung. - Aufbereitung der monatlichen Finanzbuchhaltung. - Schriftverkehr mit Dritten im Rahmen des Zuständigkeitsbereich. - Zahlung von Mitgliedsbeiträgen (z. B. an LSB, AFVD) - Fördermittel des LSB - Bereitstellung von Daten für die Erteilung von Lizenzen - Beschaffung von Inventar American Football und Cheerleading Verband Berlin/Brandenburg e. V. (AFCVBB) Postanschrift: Geschäftsstelle, Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Straße 1, Berlin, Mail: info@afcvbb.de Telefonischer Kontakt: Geschäftsstelle, Telefon: (0 30) , Telefax: Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg 95 VR 9732 Nz Bankverbindung: Berliner Sparkasse, IBAN: DE , BIC: DELADEBEXXX Vorstand: Ramona Marshall (Präsidentin) Thorsten Schenkel (Vize Football) Miguel Tubio (Vize Cheer)
2 Seite 2 von 11 zum Schreiben vom Vizepräsident American Football Fachressorts im Präsidium: Präsidialmitglieder American Football, Schiedsrichterobmann - Vorstandsmitglied im Sinne von 26 BGB - Strategische Ausrichtung des Verbandes - Vertreten der Präsidentin - Teilnahme an Vorstandssitzungen, Präsidiumssitzungen, Mitgliederversammlungen und Teilnahme an Sitzungen - Personalführung hauptamtlicher Mitarbeiter - Betreuung Mitgliedsvereine im Bereich American Football - Landestrainer American Football und Trainerstab des Verbandes - Lizenzwesen American Football - Passstelle American Football - Schiedsrichterwesen im Bereich American Football - Vertreten des Verbandes im Spielverbund - Organisation und Überwachung Spielbetrieb - Betreuung der Ligaobleute - Jugendländerturnier und Spiele der Auswahlmannschaften des Verbandes - Beteiligung Entwurf Haushaltsplan American Football - Personalgewinnung und entwicklung - Anti-Doping American Football - Schulsport American Football Anmerkung: American Football bezieht Flagfootball mit ein.
3 Seite 3 von 11 zum Schreiben vom Vizepräsident Cheerleading Fachressorts im Präsidium: Präsidialmitglieder Cheerleading - Vorstandsmitglied im Sinne von 26 BGB - Vertreten der Präsidentin - Teilnahme an Vorstandssitzungen, Präsidiumssitzungen, Mitgliederversammlungen und Teilnahme an Sitzungen - Personalführung hauptamtlicher Mitarbeiter - Personalgewinnung und entwicklung - Betreuung Mitgliedsvereine Cheerleading - Kampf- und Wertungsrichter im Bereich Cheerleading - Beteiligung Entwurf Haushaltsplan Cheerleading - Passstelle Cheerleading - Auswahl- / Nationalmannschaften Cheerleading - Organisation Landesmeisterschaften - Landestrainer Cheerleading - Schulsport Cheerleading - Anti-Doping Cheerleading
4 Seite 4 von 11 zum Schreiben vom Präsidialmitglied Aus- und Fortbildung Zuständiges Vorstandsmitglied: Präsidentin - Organisation der Lehrveranstaltungen American Football und Cheerleading innerhalb des Landesverbandes (Terminplanung, Dozentensuche, Anmeldeprozedere, Teilnahmebescheinigungen usw.) * - Abnahme von Prüfungen und Lehrproben bzw. Koordination derselben durch andere Ausbilder - Rechnungsstellung und Abrechnungsunterlagenüberprüfung in Zusammenarbeit mit dem Vize Finanzen - Verwaltung (Ausstellung, Verlängerung und Entzug) der DOSB-Lizenzen American Football und Cheerleading für Berlin und Brandenburg (AFCVBB, AFVD und LSB) - Versand von Informationen (Veranstaltungen und Hinweise) der LSB, des AFVD oder des DOSB an Vereine und Trainer im Bereich des AFCVBB - Zusammenarbeit mit den Hochschulen und den Schulen - Ausbildung von Sportlehrern, Lehrern, Sportstudenten, Lehramtsanwärtern oder Mitarbeitern für den Schul- und Hochschulsport - Raumbuchungen und Parkplatzkartenverwaltung mit der Olympiaparkverwaltung/dem LSB usw. - Protokollführung bei AFCVBB-Versammlungen - Aufbau und Verwaltung eines Dozentenpools für Lehrveranstaltungen (Cheerleading in Zusammenarbeit mit den für Cheerleading zuständigen Präsidiumsmitgliedern)
5 Seite 5 von 11 zum Schreiben vom Präsidialmitglied Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zuständiges Vorstandsmitglied: Präsidentin - Unterstützung des Vorstandes in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Erstellen von Pressemitteilungen - Aufbau und Pflege von Kontakten zur Presse und Medien - Verfassen von Berichten für die Homepage des AFCVBB - Veröffentlichung von Newslettern und Informationen des Verbandes.
6 Seite 6 von 11 zum Schreiben vom Präsidialmitglied Schiedsrichterobmann Zuständiges Vorstandsmitglied: Vizepräsident American Football - Ansetzung und Organisation von Schiedsrichtern soweit zuständig - Organisation Schiedsrichterausbildung - Zuarbeit Haushaltsentwurf Schiedsrichter
7 Seite 7 von 11 zum Schreiben vom Präsidialmitglied American Football Zuständiges Vorstandsmitglied: Vizepräsident American Football - Mitarbeit bei der strategischen Ausrichtung des Verbandes im Bereich Herrenfootball - Unterstützung Vizepräsident Football - Unterstützung Vizepräsident Football - Betreuung Mitgliedsvereine im Bereich Herrenfootball - Unterstützung bei der Erteilung von Lizenzen - Zuarbeit Haushaltsentwurf Herrenfootball - Nationalmannschaft Herren - Besuch von Trainingseinheiten und Spielen aus dem Zuständigkeitsbereich. Anmerkung: American Football bezieht Flagfootball mit ein.
8 Seite 8 von 11 zum Schreiben vom Präsidialmitglied American Football-Jugend Zuständiges Vorstandsmitglied: Vizepräsident American Football - Unterstützung Vizepräsident Football - Mitarbeit bei der strategischen Ausrichtung des Verbandes im Bereich Jugendfootball - Betreuung Mitgliedsvereine im Bereich Jugendfootball - Unterstützung bei der Erteilung von Lizenzen - Zuarbeit Haushaltsentwurf Jugendfootball - Betreuung Trainer der Auswahlmannschaften des Verbandes - Nationalmannschaften Jugend - Landesauswahl A-Jugend und B-Jugend - Jugendländerturnier - Besuch von Trainingseinheiten und Spielen aus dem Zuständigkeitsbereich. - Entwicklung von Regeln im Jugendfootball - Entwicklung von Ausbildungsinhalten für die Aus- und Fortbildung im Verband - Schulsport
9 Seite 9 von 11 zum Schreiben vom Präsidialmitglied American Football-Damen Zuständiges Vorstandsmitglied: Vizepräsident American Football - Mitarbeit bei der strategischen Ausrichtung des Verbandes im Bereich Damenfootball - Unterstützung Vizepräsident Football - Unterstützung Vizepräsident Football - Betreuung Mitgliedsvereine im Bereich Damenfootball - Unterstützung bei der Erteilung von Lizenzen - Zuarbeit Haushaltsentwurf Damenfootball - Nationalmannschaft Damen - Besuch von Trainingseinheiten und Spielen aus dem Zuständigkeitsbereich.
10 Seite 10 von 11 zum Schreiben vom Präsidialmitglied Cheerleading Zuständiges Vorstandsmitglied: Vizepräsident Cheerleading - Mitarbeit bei der strategischen Ausrichtung des Verbandes im Bereich Cheerleading - Unterstützung Vizepräsident Cheerleading - Betreuung Mitgliedsvereine im Bereich Cheerleading - Unterstützung bei der Erteilung von Lizenzen - Zuarbeit Haushaltsentwurf Cheerleading - Betreuung Trainer der Auswahlmannschaften des Verbandes - Nationalmannschaften Cheerleading - Landesauswahl Cheerleader - Besuch von Trainingseinheiten und Cheer-Trophies aus dem Zuständigkeitsbereich.
11 Seite 11 von 11 zum Schreiben vom Präsidialmitglied Cheerleading-Jugend Zuständiges Vorstandsmitglied: Vizepräsident Cheerleading - Mitarbeit bei der strategischen Ausrichtung des Verbandes im Bereich Cheerleading Jugend - Unterstützung Vizepräsident Cheerleading - Betreuung Mitgliedsvereine Cheerleading - Jugend - Unterstützung bei der Erteilung von Lizenzen - Zuarbeit Haushaltsentwurf Cheerleading - Jugend - Betreuung Trainer der Auswahlmannschaften des Verbandes - Nationalmannschaften Cheerleading Jugend - Landesauswahl Cheerleading - Schulsport - Jugendländerturnier - Besuch von Trainingseinheiten und Cheer-Trophies aus dem Zuständigkeitsbereich.
Geschäftsverteilungsplan für das Präsidium des Deutschen Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Verband e.v.
Geschäftsverteilungsplan für das Präsidium des Deutschen Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Verband e.v. Deutscher Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Verband e.v. Geschäftsstelle Kirchbergstraße 2 86157 Augsburg
MehrAMERICAN FOOTBALL und CHEERLEADING VERBAND RHEINLAND-PFALZ / SAARLAND e.v.
Präambel Gemäß 2 der Satzung des AFCV RPS e.v. gilt für den Landesverband folgende Geschäftsverteilung. Männer und Frauen werden von diesem gleichermaßen angesprochen und unterliegen ihr mit Rechten und
MehrBadischer Tischtennis-Verband e.v. - Kreis Sinsheim -
Badischer Tischtennis-Verband e.v. - Kreis Sinsheim - Aufgabenbeschreibung Kreismitarbeiter 1. Zusammensetzung erweiteter Vorstand Stand: Mai 2005 a) 1. Vorsitzender b) 1. Stv. Vorsitzender c) 2. Stv.
MehrRadsport-Verband Hamburg e.v.
Radsport-Verband Hamburg e.v. Ordnung Koordinatoren Ausgabe 01/2011 Ordnung Koordinatoren Seite 1 In dieser Ordnung werden die Koordinatoren mit ihren Fachbereichen aufgeführt, sowie die Wahl der Koordinatoren
MehrVereinsführung. Aufgabenpläne als Orientierungsrahmen. Aufgabenverteilungsplan für den Vorstand
Vereinsführung Aufgabenpläne als Orientierungsrahmen Zur Führung im Verein gehört die sinnvolle und eindeutige Zuordnung von Aufgaben. Dieses betrifft insbesondere die Ebene der Vorstandsämter. Dabei sind
MehrFunktionsbeschreibungen Vorstand EMHV
Funktionsbeschreibungen Vorstand EMHV 1 Inhaltsverzeichnis Funktionsbeschreibung Präsident EMHV 3 Funktionsbeschreibung Vize-Präsident EMHV 5 Funktionsbeschreibung Obmann EMHV 7 Funktionsbeschreibung Vize-Obmann
MehrPflichtenheft. VEREIN GLH Glaris lueget häne. Gewaltprävention im Glarnerland
Pflichtenheft VEREIN GLH Glaris lueget häne Gewaltprävention im Glarnerland PRÄSIDENT Der Präsident ist vorbehältlich anderer statutarischer Regelungen für die gesamte Vereins und die Vorstandstätigkeit
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrHandballkreis Industrie e.v.
Ressortbeschreibungen, Aufgaben und Vertretungsregelungen der Vorstandsmitglieder Vorsitzender: Vertretung des Kreises nach innen und außen (Bezirk Süd, HV Westfalen, WHV) Repräsentation des Kreises auf
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrSatzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.
Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat
MehrVolleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010
Volleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010 1 S e i t e Lehrordnung des VMV 1. Allgemeines Auf der Grundlage der Satzung des VMV, der Lehrordnung des DVV einschließlich
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrBericht des DVET-Kassenwarts
Bericht des DVET-Kassenwarts Auf dem Verbandstag in Dresden wurde ich zum Kassenwart gewählt. Meine Tätigkeiten umfassen die Buch- und Kontoführung sowie die DVET Geschäftsstelle. Wie bereits 2012 berichtet,
MehrSatzung. des Freundeskreises Helmholtz-Zentrum Berlin. e.v.
Satzung des Freundeskreises Helmholtz-Zentrum Berlin e.v. der Mitgliederversammlung vorgelegt und genehmigt am 05. Dezember 2008, einzutragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
MehrFinanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v.
Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v. Die Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung regelt die Beitrags und Wirtschaftsführung des LTV M-V. 1. Haushaltsplan
MehrFINANZ- ORDNUNG. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main
FINANZ- ORDNUNG Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert von der Mitgliederversammlung
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO)
Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1. Sinn Zweck 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD
1. Sinn Zweck Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrProtokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung
Förderverein Gentoo e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Oberhausen am 11. Mai 2004 unter der Vereins-Nr. VR 1621. Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung 29. Dezember 2013
MehrDie Beitrags-Ordnung vom Verein
Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:
MehrBERLINER VERBAND FÜR MODERNEN FÜNFKAMPF e.v. Landesverband im DVMF Bundesstützpunkt Landesleistungszentrum
BERLINER VERBAND FÜR MODERNEN FÜNFKAMPF e.v. Landesverband im DVMF Bundesstützpunkt Landesleistungszentrum Berliner Verband für Modernen Fünfkampf e. V.: Hanns-Braun-Straße / Am Adlerplatz, 14053 Berlin
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrRugby Summer Camp 2014
Rugby Summer Camp 2014 Hiermit laden wir Sie zum Rugby Summer Camp 2014 ein. Es gibt Veranstaltungen für die Jugend und Lehrgänge für Trainer, Lehrer und alle weiteren Interessierten. Der Ort des Summer
MehrLizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport
Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrDJK SC Vorra. ein Verein stellt sich vor.
DJK SC Vorra ein Verein stellt sich vor. 2 Übersicht Begrüßung Warum das alles?! Organigramm die einzelnen Posten Vorstände Schriftführer Kassier Jugendleiter Abteilungsleiter Fragen / Rückblick / Ausblick
MehrII. Wir stärken das Ehrenamt Ehrenamtstreff B Organisation im Verein
II. Wir stärken das Ehrenamt Ehrenamtstreff B Organisation im Verein 1 Möglichkeiten der Vereinsorganisation und ihre Darstellung im Organigramm Wer tut Was mit Wem Wie und Wann 2 1. Vorstand 2. Vorstand
MehrSatzung für den Pferdezuchtverein Uelzen
Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.
MehrGeschäfts- verteilplan Badischer Judo - Verband e.v.
Geschäfts- verteilplan Badischer Judo - Verband e.v. Seite 1 Dieser regelt Aufgabengebiete, Zuständigkeiten und Vertretungen für die Mitglieder des Vorstandes des Badischen Judo-Verbandes e.v. (BJV), gemäß
Mehrelektronischer Zahlungsverkehr
Seite 1 Inhalt Allgemeines...3 Handhabung...3 SEPA-Zahlungsverkehr...5 Seite 2 Allgemeines Mit dem Modul können Überweisungen an Lieferanten bzw. Kreditoren sowie Lastschriften von Kunden in maschinenlesbarer
MehrWeiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung
Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
Mehr38. Internationalen Symposium des Deutschen Volleyball Verbandes
Sportzentrum der Universität Würzburg Am Hubland /Sportzentrum, 97074 Würzburg Tel: 0171 95 77 292 (K. Langolf) Tel: 0931-31 86529 (R.Roth) Mail: langolf@t-online.de 14. Mai 2013 Sehr geehrte Damen und
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,
Mehr4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.
1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.
MehrS A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)
S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U
MehrGeschäftsordnung für den Tauschring Unna Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung für den Tauschring Unna Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zum Inhalt a. Zweck b. Umfang 2. Aufgaben und Verantwortungsbereich für den Vorstand a. Vorsitzender b. Stellvertretender Vorsitzender
MehrAn die Adressaten. Gronau, 18. September 2015
An die Adressaten Gronau, 18. September 2015 Öffentliche Ausschreibung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Texterstellung und Übersetzungen für das INTERREG V-Projekt Grenzenlose Touristische Innovation
MehrOrdnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949
Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949 Beitrags- und Sicherheitsleistungsordnung 1. Grundsatz: Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsverpflichtung
MehrDurchführungsbestimmungen für das Lehrwesen (Lehrordnung)
Durchführungsbestimmungen für das Lehrwesen (Lehrordnung) Die Durchführungsbestimmungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem DTTB und den empfohlenen Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des
MehrFinanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch-Oderland e.v.
Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Auf der Grundlage der Satzung 10 (4), des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch- Oderland e.v., wird folgende Ordnung zur Realisierung der Finanzarbeit
MehrAntrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.
Antrag auf Mitgliedschaft im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Verband hat sich entschieden, einen Antrag auf Mitgliedschaft im SpiFa zu stellen. Das
MehrBeitrittserklärung zum Unternehmensforum Heidelberger Frühling
Beitrittserklärung zum Unternehmensforum Heidelberger Frühling Die bestätigt hiermit den Beitritt als FrühlingsPartner (Jahresbeitrag EUR 7.500) MasterPartner (Jahresbeitrag EUR 15.000 PrimePartner (Jahresbeitrag
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrGESCHÄFTSORDNUNG des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e.v. in der Fassung vom 07.03.2015
GESCHÄFTSORDNUNG des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e.v. in der Fassung vom 07.03.2015 Gemäß 18 Ziffer 1 der Satzung gibt sich das Präsidium des Hamburger Sport-Verein e.v. mit Zustimmung des Beirates
MehrSATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl
Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin
MehrVereinsmanager C Ausbildung 2015. Lehrgang Nr. 1501 Ausbildung zum Vereinsmanager C
LSVS Referat Aus- und Fortbildung Hermann-Neuberger-Sportschule 4 66123 Saarbrücken Tel.: 0681/3879-493 Fax: 0681/3879-197 E-Mail: bildung@lsvs.de Homepage mit online Anmeldemöglichkeit: www.fortbildung.saarsport.de
MehrGeschäftsordnung für den Vorstand der Burscheider Turngemeinde 1867 e.v.
Geschäftsordnung für den Vorstand der Burscheider Turngemeinde 1867 e.v. Nach 12 der Satzung gibt sich das o.g. Organ nachfolgende Geschäftsordnung: 1 Sitzungen des Vorstands finden i.d.r. jeweils ein
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrWINet Mitgliederversammlung 2015
WINet Mitgliederversammlung 2015 11. April 2015 Tagesordnung Begrüßung und Organisatorisches Rechenschaftsbericht 2014 Durchgeführte Aktionen Mitgliederentwicklung Finanzen 2014 Entlastung des Vorstands
MehrVolleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung
Volleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I 1 Ausbildungsträger 1 2 Lehrkräfte 2 3 Umfang und Dauer der Ausbildungsgänge 3 4 Zulassung zur Ausbildung 5 5
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrVerein zur Förderung holzbiologischer und holztechnologischer Forschung e.v. Satzung
Verein zur Förderung holzbiologischer und holztechnologischer Forschung e.v. Satzung 1 Name, Rechtsfähigkeit, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung holzbiologischer und
MehrSatzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister
MehrEinladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins am 18.11.2015
Förderverein der Peter-Ustinov-Gesamtschule Monheim am Rhein e. V. An alle Mitglieder(innen), Eltern, Lehrer(innen, Freunde und Förderer Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins am 18.11.2015
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
MehrJahresbericht des Vorstandes des Ehemalige des Maria-Sibylla-Merian Gymnasiums Telgte e.v.
Jahresbericht des Vorstandes des Ehemalige des Maria-Sibylla-Merian Gymnasiums Telgte e.v. Seit der letzten Mitgliederversammlung (MV) am 11.04.2009 kann der Vorstand bestehend aus den gewählten Vorstandsmitgliedern
MehrSatzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen,,Verein zur Förderung von Landschaftspflege und Naturschutz (Natur-Hof Chemnitz)". Er hat seinen Sitz in Chemnitz und soll
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),
MehrKinderschutz im Sportverein. Aufbau und Struktur Kinderschutz im SG Schwanebeck 98 e.v.
Kinderschutz im Sportverein Aufbau und Struktur Kinderschutz im Inhalt 1. Was ist Kinderschutz 2. Aktivitäten im Vorstand 3. Struktur und Verantwortlichkeiten 4. Unterschiede zum Kinderschutzsiegel des
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrSatzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
MehrPortal service.berlin.de
Portal service.berlin.de -Einordnung -Entstehung / Vorgehensweise -Themenbereiche / Navigation -Inhalte / Funktionen -Sachstand / Ausblick 1 Einordnung Bürgerinnen & Bürger / Unternehmen telefonischer
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrNeuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC...
Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22 Inhaltsverzeichnis 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... 2 1a. Programm 257: Auflösen Vorschlag Telebanking... 2 1b. Programm 254:
MehrDoping-Präventionsschulung
Verpflichtende Doping-Präventionsschulung Für alle Wettkampfsportler im DKV Ohne Wissen über Anti-Doping Regeln geht heute nichts mehr!...weil derzeitiger Wissensstand bei Sportlern ist mangelhaft jede
MehrStellenausschreibung
Organisation Planung und Durchführung von Events (vom Kartfahren bis zum Rollout) Koordinative Betreuung von Teammitgliedern Ressourcenmanagement Erstellung von Kostenübersichten Kontakt zu Sponsoren pflegen
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrGesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e. V. Geschäftsordnung für den Geschäftsführer
GESAMTVERBAND FÜR SUCHTKRANKENHILFE Im Diakonischen Werk der Ev. Kirche in Deutschland e. V. Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e. V. Geschäftsordnung
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrBESTIMMUNGEN ÜBER DAS SCHIEDSRICHTERWESEN DES. ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFACHVERBANDES FÜR KICK- und THAIBOXEN ÖBFK
BESTIMMUNGEN ÜBER DAS SCHIEDSRICHTERWESEN DES ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFACHVERBANDES FÜR KICK- und THAIBOXEN ÖBFK Schiedsrichterwesen 26.06.2015-2015 ÖBFK 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Die Schiedsrichterkommission
MehrGeschäftsordnung des Präsidiums des Skatverbandes K i e l e.v. in der Fassung vom 24.01.2009
7 Satzung/Ordnungen Geschäftsordnung SkV Kiel 7.4 - i Geschäftsordnung des Präsidiums des Skatverbandes K i e l e.v. in der Fassung vom 24.01.2009 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Sitzungen des Präsidiums
MehrEin Zugang, alle Möglichkeiten. www.messewissenschaft.de. Die deutsche Messewirtschaft
Ein Zugang, alle Möglichkeiten. www.messewissenschaft.de Die deutsche Messewirtschaft Forschung und Lehre Alles, was Messewissen schafft. Das Institut der Deutschen Messewirtschaft. Sie suchen die aktuellsten
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz DFN als ein Enabler von netzbasierten Prozessen in Forschung und Lehre Univ.-Prof. Dr. Wilfried Juling Vorstandsvorsitzender des DFN-Vereins 26. Jahrestagung der Vizepräsidentinnen
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrVernetzungsstelle. Kita- und Schulverpflegung. Baden-Württemberg. Mensa als Lernort
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg Sektion Baden-Württemberg der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Fabrikstraße 6 73728
Mehr12. Seminar der Taekwondo Jugend Berlin und Brandenburg (TJBB)
12. Seminar der Taekwondo Jugend Berlin und Brandenburg (TJBB) Organisation: Ausrichter: Veranstaltungsort: TJBB Taekwondo Jugend Berlin und Brandenburg Taekwondo Elite Berlin e.v. In der Sporthalle Kölner
MehrAktivitäten zur Prävention sexualisierter Gewalt in der DLRG-Jugend (Bundesverband und Landesverbände) Maßnahmensammlung Stand: 07.02.
Aktivitäten zur Prävention sexualisierter Gewalt in der DLRG-Jugend (Bundesverband und Landesverbände) Maßnahmensammlung Stand: 07.02.2012 Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aktualisierungen
MehrTourismusverband Biggesee-Listersee
Aufgaben des Zweckverbandes Tourismusverband Biggesee-Listersee nach Abschluss der Förderung ab Juli 2015 1.Bereich Verwaltung / Büro - Bearbeitung allg. Schriftverkehr und Anfragen - Buchhaltung - Erstellung
MehrSatzung / Geschäftsordnung Spielordnung Führungsaufgab./Repräsentation. Vertretung des Vorsitzenden
1 Präsident 1A Vizepräsident 2 Geschäftstelle 3 Ehrenpräsident 4 Verbandstrainer 5 Kassenprüfer 6 Verbandsschiedsgericht Verbandsleitung Führungsaufgaben Repäsentation Präsidiumssitzungen Verbandstage
MehrAn die Schulgemeinschaft am Katholischen Freien Gymnasium Abtsgmünd Im Juli 2012. Organisation Eltern- Engagement. Liebe Schulgemeinschaft,
An die Schulgemeinschaft am Katholischen Freien Gymnasium Abtsgmünd Im Juli 2012 Organisation Eltern- Engagement Liebe Schulgemeinschaft, am 12. Mai 2012 fand unser mit großer Spannung erwarteter 1. Gesamt-Eltern-Work-Shop
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrSatzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt
MehrWorkshop 1 Seit wann sind Sie Koordinator(in) für Fachpraxis an Ihrer Schule?
Seit wann sind Sie Koordinator(in) für Fachpraxis an Ihrer Schule? seit 1991 bis 1994 = 6 seit 2001 bis 2005 = 8 seit 2006 bis 2010 = 10 seit 2011 = 5 seit 2012 = 3 seit 2013 = 4 Nehmen Sie als Mitglied
MehrIQ Sprach- und Nachhilfeinstitut
IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrPferdesportverband Moselland e. V. Die Interessenvertretung für den Pferdesport in der Region
Pferdesportverband Moselland e. V. Die Interessenvertretung für den Pferdesport in der Region Der Verband Seite 2 Verbandsstruktur im Pferdesport Bezirksverband Pferdesportverband Moselland (BZM) Regionalverband
MehrSatzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung
Seite 1 Satzung Der Verein führt den Namen Sinstorfer Kinderstube e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg; Vereinsregisternummer 10103. 1 (1) Der Verein führt die zuvor vom Hamburger Schulverein e.v.
MehrSAMS Leitfaden für die Vereine
SAMS Leitfaden für die Vereine Inhalt: Login o Erstlogin o Login Mitgliederbereich Adminbereich Benutzer o meine Daten Stammdaten Kontaktdaten Passfoto o meine Lizenzen Verband o Veranstaltungen An/Abmeldung
MehrDer BDVI und die Ausbildung
Der und die Ausbildung I. Änderungen / Voraussetzungen / Gesetzesgrundlagen II. Begründung / Forderungen III. Ausbildungssituation derzeitiger Stand IV. Der Arbeitskreis Ausbildung des 1. Gründung 2. Motivation
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter
MehrSchiedsrichterordnung
1 Gültigkeit Stand: 19.08.2015 (Vereinheitlichung C-+B-Schein-Gültigkeit mit DSQV-Schiriordnung) Die HSQV-Schiedsrichterordnung tritt ab dem 26.04.2003 in Kraft. Alle früheren Schiedsrichterordnungen und
MehrLEISTUNGSKATALOG VERWALTUNG WOHNUNGSEIGENTUM
LEISTUNGSKATALOG VERWALTUNG FÜR WOHNUNGSEIGENTUM A. ALLGEMEINE VERWALTUNG B. TECHNISCHE VERWALTUNG C. KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG D. ZUSATZLEISTUNGEN Seite 2 A. ALLGEMEINE VERWALTUNG 1.1 Festlegung und Kompetenzabgrenzung
MehrWiener Landesmeisterschaft 2015
Wiener Landesmeisterschaft 2015 WKF Regeln mit Abweichungen Termin: Samstag, 13. Juni 2015 Ort: PAHO-Halle, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien Zeitplan: Registrierung: 8 00-8 30 Uhr Beginn: ca. 9 00 Uhr Ein
MehrBitte mit Computer/ Blockbuchstaben ausfüllen und zurücksenden (für Fensterkuvert vorbereitet)
Bitte mit Computer/ Blockbuchstaben ausfüllen und zurücksenden (für Fensterkuvert vorbereitet) Deutsche Public Relations Gesellschaft e.v. - Aufnahmeantrag Novalisstr. 10, 10115 Berlin Aufnahme-Antrag
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
Mehr