Bericht. des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. Mitgliederversammlung am 28. Mai 2010 in Rostock

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1 Bericht des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. Mitgliederversammlung am 28. Mai 2010 in Rostock

2 Geschäftsführender Vorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. Gerhard von Bressensdorf Peter Glowalla Peter Tschöpe Vorsitzender 1. stellvertretender Vorsitzender 2. stellvertretender Vorsitzender Vorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. Peter Tschöpe Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. Dr. Walter Weißmann Peter Glowalla Bernhard Katritzki Rüdiger Grollmann Sabine Darjus Karl Lieb Hans-Joachim Bahls Dieter Quentin Arnold Wymar Rudi Ebel bis Bernd Rohn ab Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.v. Fahrlehrer-Verband Berlin e.v. Fahrlehrer-Verband Land Brandenburg e.v. Landes-Fahrlehrerverband Bremen e.v. Fahrlehrerverband Hamburg e.v. Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.v. Fahrlehrerverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Fahrlehrerverband Niedersachsen e.v. Fahrlehrerverband Nordrhein e.v. Fahrlehrerverband Pfalz e.v. Heinrich Haas Fahrlehrer-Verband Rheinland e. V. Heinz Patzke Wolfgang Prescher Horst Richter Heiner Göttsche Rüdiger Brandes Hans Plitt Landesverband der Fahrlehrer Saar e.v. Fahrlehrer-Verband Sachsen-Anhalt e.v. Landesverband Sächsischer Fahrlehrer e.v. Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.v. Thüringer Fahrlehrerverband e.v. Fahrlehrer-Verband Westfalen e.v. Geschäftsstelle der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. Alboinstraße Berlin Bankverbindung: Tel.: 030/ ; Fax: 030/ Stadtsparkasse München Kto (BLZ ) Büro München: Hofbrunnstr München Tel.: 089/ ; Fax: 089/

3 Inhalt Allgemeines... 1 Getötete im Straßenverkehr in Deutschland Begleitetes Fahren mit Getötete Verkehrsteilnehmer je 1 Million Einwohner 2008 (EU 27)... 2 Schwierige wirtschaftliche Gesamtsituation... 2 Finanzkrise in Zahlen... 2 Politische Arbeit der Bundesvereinigung... 3 Verletzte im Straßenverkehr in Deutschland Getötete nach Altersgruppen Getötete der Gruppe der 15- bis 25-Jährigen im Straßenverkehr in Deutschland Bevölkerungs- und Unfallentwicklung der 15- bis 21-Jährigen in Deutschland zwischen 1990 und Wirtschaftliche Situation der Fahrschulen... 5 Anzahl der Fahrschulen in Deutschland Fahrschulen in den neuen Bundesländern 2000 und Berufskraftfahrerausbildung... 6 PC-Prüfung und Änderung der StVO... 7 Zusammenarbeit mit Behörden auf Bundesebene; Interessenvertretung... 7 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS)... 8 Organigramm... 7 Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie... 8 Änderung des Umfangs der Fahrerlaubnisklasse B, B96 und Geltungsbereich BE... 9 Reform des Fahrlehrerrechts Reform der StVO EU-Konsultation zur Fahrausbildung Gesetzesvorhaben Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom (BGBl. 2009, Teil I, Seite Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom (BGBl. 2009, Teil I, Seite 29) Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom , Art. 1 Nr. 6 (BGBl. 2009, Teil I, Seite 734) Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom (BGBl. 2009, Teil I, Nr. 44) Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom (BGBl. 2009, Teil I, Nr. 43) Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom (BGBl. 2009, Teil I, Nr. 43) Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl. 2009, Teil I, Seite 2631) Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Fahranfänger- Fortbildung vom (BGBl. 2009, Teil I, Seite 3943) Richtlinie 206/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz QS-Verordnung... 14

4 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Fahrerlaubnisse Erstprüfungen allgemeine Fahrerlaubnis 2000/2007/2008/2009 in Deutschland BF17-Teilnehmer Prüfungen zur Erlangung einer allgemeinen Fahrerlaubnis Ersterwerb Fahrerlaubnis M, A1 und A; 2000 / 2008 und Ersterwerb Fahrerlaubnis B, BE; 2000 / 2008 und BF Ersterwerb Fahrerlaubnis T, C1 / C1E; 2000 / Ersterwerb Fahrerlaubnis C / CE; 2000 / Ersterwerb Fahrerlaubnis D1 + D1E, D + DE; 2000 / Erfolgsquoten bei praktischen Prüfungen Fahrerlaubnis auf Probe Bestand FaP nach Fahrerlaubnisklassen; jeweils am Bestand FaP nach Geschlecht und Alter; jeweils am 01. Januar in den Jahren Punkterabatt 2008 und Fahrlehrererlaubnisse im Jahr Verkehrszentralregister Im VZR gespeicherte Personen zum (Weitere Tabellen und Grafiken des KBA befinden sich in ANLAGE 1 Berichts) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Abgeschlossene Projekte Laufende Projekte Geplante Projekte Informationen zur Evaluation des Modellversuchs Freiwillige Fortbildungsseminare für Fahranfänger FSF Zusammenarbeit mit Organisationen auf Bundesebene; Interessenvertretung Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) Arbeitskreis Theoretische Prüfung Arbeitskreis Praktische Prüfung Anforderungen an den Sitzplatz des Prüfers in Fahrzeugen der Klasse C Arbeitskreis Fahrerlaubnisfragen AK-FF Die Geschichte der Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland arge tp 21 - Computergestützte Fahrerlaubnisprüfung Arbeitshilfe FAS Fit to drive-kongress Deutsche Fahrlehrer-Akademie (DFA) Jahre DFA Der Wissenschaftliche Beirat Kuratorium DFA-Projekte Buch Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug Prüfungsaufgaben Fahrlehrerprüfung Klasse A Berufseignungstest (BET)... 29

5 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) DVR-Vorstand Ausschüsse Arbeit in den DVR-Ausschüssen DVR-Ausschuss Junge Fahrer DVR-Ausschuss Erwachsene Verkehrsteilnehmer DVR-Rechtsausschuss DVR-Umsetzergruppe sicher mobil DVR-Lenkungsgruppe Aufbauseminare DVR/BVF-Fahrökonomieprogramme Fahrerassistenzsysteme Deutsche Verkehrswacht (DVW) Berufsgenossenschaft (BG), neu: BG Verkehr Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen in Europa; Interessenvertretung Generaldirektion Energie und Verkehr (DG TREN) Berufskraftfahrer-Richtlinie Europäische Fahrlehrer Assoziation e. V. (EFA) EFA-Kongress in Budapest im Oktober EFA-Mitgliederversammlung in Dublin im Mai Mitglieder der EFA EU-Projekte ECOWILL Module Close to HERMES Driver Instructor Education Vorstandsarbeit Veranstaltungen / Tagungen / Kongresse Bundesvereinigung intern Mitgliederversammlungen der Landesverbände Mitgliederstand: II. Quartal Die wichtigsten Beratungspunke der Vorstandssitzungen... 42

6 Mitgliederservice Blaue Heftreihe Straßenverkehrs-Ordnung StVO Stand 5. August Curriculare Leitfäden Curricularer Leitfaden Praktische Ausbildung Pkw, 8. Auflage, Dezember Curricularer Leitfaden Praktische Ausbildung Motorrad, 4. Auflage, September Curricularer Leitfaden Praktische Ausbildung Lkw, 2. Auflage, Curricularer Leitfaden Praktische Ausbildung Bus, 1. Auflage, Fahrlehrerprüfungsfragenkatalog Klasse A Fahrlehrerprüfungsfragenkatalog Klasse BE Kompendium zur Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern Passport zum Führerschein Berichtsheft Programme zum Lebenslangen Lernen Fahrtraining für Zivildienstleistende Öffentlichkeitsarbeit Zeitschrift Fahrschule Fahrlehrerversicherung Kontakte zu Partnern aus Industrie und Wirtschaft Ausblick Dank Anlagen Anlage 1 Tabellen und Grafiken des KBA Anlage 2 Bericht des Präsidenten der DFA, Professor Dr. Klaus Langwieder Anlage 3 Termine des Geschäftsführenden Vorstands BVF 2008/2009 Anlage 4 Vertretung des Geschäftsführenden Vorstands BVF in Vorständen, Arbeitskreisen, Ausschüssen und sonstigen Gremien

7 Geschäftsbericht der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. Mitgliederversammlung 2010 Rostock Der Geschäftsbericht erfasst den Zeitraum vom 12. Juni 2009 bis zum 28. Mai Soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, beziehen sich die statistischen Zahlenangaben auf das Kalenderjahr Allgemeines Auch 2010 hat sich der positive Trend in der Unfallstatistik fortgesetzt. Nachstehende Tabelle zeigt, dass auch im Jahr 2009 die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten weiter abgenommen hat und markiert den niedrigsten Stand nach dem 2. Weltkrieg. Getötete im Straßenverkehr in Deutschland Grafik: BVF / Datenquelle: Statistisches Bundesamt Begleitetes Fahren mit 17 Eine Sonderauswertung der noch laufenden BASt-Evaluation zum weist für BF17-Teilnehmer im ersten Jahr des selbständigen Fahrens eine fahrleistungsbezogene Verringerung des Unfallrisikos von 22 Prozent, des Deliktrisikos von 20 Prozent aus. Geschäftsbericht BVF

8 Allgemeines Getötete Verkehrsteilnehmer je 1 Million EU-Einwohner 2008 (EU 27) Im internationalen Vergleich liegt Deutschland deutlich günstiger als die meisten europäischen Mitgliederstaaten (EU 27). Grafik: BVF / Datenquelle: CARE database Schwierige wirtschaftliche Gesamtsituation Unverändert schwierig zeigt sich jedoch die gesamtwirtschaftliche Lage. Ging man noch vor kurzem davon aus, dass sich die internationalen Märkte allmählich von der Finanzkrise erholen, hat die hohe Staatsverschuldung zahlreicher EU-Staaten tiefe Besorgnis ausgelöst. Finanzkrise in Zahlen Quellen: Bank for International Settlements, Europäische Zentralbank, Berechnungen des ifo-instituts Spekulanten nutzen diese Staatsverschuldung und versuchen, aus dieser dramatischen Situation Vorteile zu ziehen. Die Politik ist gefordert, nicht nur in Europa, sondern weltweit Lösungen zu finden. Geschäftsbericht BVF

9 Allgemeines Politische Arbeit der Bundesvereinigung Die Bundesvereinigung steht in engem Kontakt mit Politik und Verwaltung, um anstehende berufspolitische Entscheidungen offen anzusprechen und zu diskutieren. Der nicht enden wollende Forderungsdruck der Feuerwehren und Rettungsdienste geht über jedes nachvollziehbare Maß hinaus. Offensichtlich zeigt sich die Politik dieser schwierigen Situation nicht gewachsen. Die vorgesehenen Regelungen stehen nach unserer Rechtsauffassung im krassen Widerspruch zum europäischen Recht. Völlig unverständlich ist, dass sich die Verantwortlichen nicht verpflichtet fühlen, den Fahrern, die so wichtige Dienste für die Sicherheit von Menschen und Sachwerten leisten und dies noch unter den besonderen Einsatzbedingungen bei Fahrten mit Sonder- und Wegerechten, bestmögliche Ausbildung angedeihen zu lassen. Außerdem haben in aller Regel gerade die Fahrer von Freiwilligen Feuerwehren eher weniger Fahrpraxis, weil sie oft Berufe ausüben, die weniger Fahrertätigkeit erfordern. Die schweren Unfälle, die sich immer wieder bei Einsatzfahrten ereignen, müssten Veranlassung genug sein, um eher mehr Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Fahrer dieser Einsatzfahrzeuge zu schaffen als weniger. Die Förderung des Ehrenamtes darf auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf keinen Fall aus ökonomischen Gründen hinter den Ansprüchen der Verkehrssicherheit zurückbleiben. Bei den Diskussionen wurde leider auch mit weit übertriebenen Kosten der Führerscheinausbildung argumentiert. Die BVF hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Ausbildung der Einsatzfahrer von der Mehrwertsteuer befreit wird. Sie hat außerdem klargestellt, dass die Ausbildung sehr wohl für die Kommunen und Organisationen finanzierbar sein wird. Außerdem ist nur schwer vermittelbar, dass ein Handwerker als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr das Einsatzfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fahren darf, für sein im Betrieb eingesetztes gleich schweres Fahrzeug aber die Fahrerlaubnis Klasse C1 benötigt. Wir müssen befürchten, dass auf dem Weg über die Förderung des Ehrenamtes die professionelle Ausbildung und die professionelle Fahrerlaubnisprüfung nach und nach ausgehöhlt werden. Die Bundesvereinigung setzt sich nach wie vor für eine professionelle Ausbildung und eine professionelle Prüfung für alle Fahrer von Einsatzfahrzeugen ein, die durch organisationsinterne, verbindlich vorgeschriebene Weiterbildung vertieft werden muss. Geschäftsbericht BVF

10 Allgemeines Wie wichtig die Hilfe bei Verkehrsunfällen ist zeigt uns ein Blick auf die Tabelle der Verletzten im Straßenverkehr. Verletzte im Straßenverkehr in Deutschland Grafik: BVF / Datenquelle: Statistisches Bundesamt Für den Fahrschulbereich ist es immer wichtig, die Unfallentwicklung der einzelnen Altersgruppen zu vergleichen. Getötete nach Altersgruppen in Deutschland Grafik: BVF / Datenquelle: Statistisches Bundesamt Die Grafik zeigt, dass in fast allen Altersgruppen die Zahl der Getöteten abnimmt. Nur bei den über 65-Jährigen ist ein Anstieg zu verzeichnen. Die Zahlen belegen für diese Altersgruppe einen Nachschulungsbedarf, der aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern auf freiwilliger Basis angeboten werden sollte. Damit eröffnet sich auch für Fahrschulen ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld. Geschäftsbericht BVF

11 Allgemeines Getötete der Gruppe der 15- bis 25-Jährigen im Straßenverkehr in Deutschland Wir beobachten ganz besonders die Unfallentwicklung im Bereich der Hochrisikogruppe der Fahranfänger. Die Gruppe der 15- bis 25-Jährigen wird in drei Untergruppen eingeteilt. Nachstehende Grafik zeigt die Unfallentwicklung in diesen Gruppen und die positive Entwicklung bei der Unfallbeteiligung deutlich. Grafik: BVF / Datenquelle: Statistisches Bundesamt Bevölkerungs- und Unfallentwicklung der 15- bis 21-Jährigen in Deutschland zwischen 1990 und 2008 Grafik: BVF / Datenquelle: Statistisches Bundesamt Wirtschaftliche Situation der Fahrschulen Seit Jahren nimmt die Auslastung der Fahrschulen in der Führerscheinausbildung auf Grund der demografischen Entwicklung spürbar ab. Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit, ausgelöst durch die weltweite Finanzkrise und die Staatsverschuldung, hat die langanhaltende Kurzarbeit in vielen Betrieben Auswirkungen auf die Nachfrage bei der Führerscheinausbildung. Nach wie vor sind die Fahrschulen in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin stärker von diesen negativen Auswirkungen betroffen als die Fahrschulen in den alten Bundesländern. Die nachstehende Entwicklung der Fahrschulen von 1997 bis 2010 zeigt sich auch in einer nur leichten Abnahme der Fahrschulbe- Geschäftsbericht BVF

12 Allgemeines triebe. Vielfach vollzieht sich der Konkurs schleichend und ruhig. Die Fahrschulen werden einfach geschlossen. Ca. 20 Prozent der Fahrschulinhaber können ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus der Tätigkeit in der Fahrschule sicherstellen. Anzahl der Fahrschulen in Deutschland Grafik: BVF / Datenquelle: ifo-institut Unsere Einschätzung für das Jahr 2009 wurde zwischenzeitlich bestätigt. Es wurden 7 Fahrschulen mehr geschlossen als von uns prognostiziert. Fahrschulen in den neuen Bundesländern 2000 und 2009 Grafik: BVF / Datenquelle: DEKRA Berufskraftfahrerausbildung Die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung haben auch für Fahrschulen neue Aufgaben gebracht. Fahrschulen sind aber nur eine von zahlreichen Institutionen, die sich in diesem Geschäftsfeld betätigen. Somit findet in diesem Bereich ein extremer Wettbewerb der unterschiedlichsten Anbietergruppen statt. Nach wie vor sind viele strittige Fragen nicht geklärt. Von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes und der Verordnung. Eine seit langem erwartete Klarstellung zur Besitzstandsregelung für Inhaber einer Fahrerlaubnis vor dem Stichtag bzw soll in Kürze verabschiedet werden. Geschäftsbericht BVF

13 Allgemeines / BMVBS PC-Prüfung und Änderung der StVO Sowohl die bundesweite Einführung der PC-Prüfung als auch die 46. Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung haben bei allen Fahrschulen gewaltige Investitionen ausgelöst. Die Nichtigkeitserklärung der 46. Änderungsverordnung und die hierdurch entstandene inakzeptable Rechtsunsicherheit haben nicht nur in den Fahrschulen, den Fahrlehrerausbildungsstätten und bei den Fahrlehrerprüfungsausschüssen sowie der Fahrschulüberwachung, sondern auch bei den für die Verkehrsüberwachung zuständigen Behörden und den Gerichten erhebliche Verwirrung gestiftet. Vom BMVBS wurde signalisiert, dass noch im Herbst 2010 diese Verunsicherung durch eine entsprechend überarbeitete Verordnung beseitigt werden soll. Zusammenarbeit mit Behörden auf Bundesebene; Interessenvertretung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Nach den Bundestagswahlen hat Herr Dr. Ramsauer die Führung des Bundesverkehrsministeriums übernommen. Die neue Führungsspitze des Bundesverkehrsministeriums hat dabei zahlreiche personelle Veränderungen vorgenommen. Die Abteilungen wurden neu zugeschnitten. Fünf Staatssekretäre stehen unserem Verkehrsminister zur Seite. Geschäftsbericht BVF

14 BMVBS Der Minister und die Staatssekretäre haben mit neuem Schwung eine Umorganisation und eine Vielzahl neuer Projekte in Angriff genommen. Die für uns zuständige Abteilung wurde in Landverkehr (LA) umbenannt. An der Spitze der Abteilung LA steht Herr MDir Michael Harting. Unterabteilungsleiter wird Herr Martin Friewald (LA2). Im Referat LA21 selbst haben sich keine personellen Veränderungen ergeben. Leiter des Referats ist Herr RD Rüdiger May. Für das Fahrlehrerwesen ist Frau RD in Renate Bartelt-Lehrfeld zuständig. Weitere Mitarbeiterinnen im Referat sind Frau ORR in Ulrike Buhrke (Europarecht und Berufskraftfahrerausbildung), Frau AR in Kathleen Kilthau (BF17, Umschreibung ausländischer Führerscheine, Ausbildung und Prüfung) und Frau Adele Hennes-Kahlscheuer. Der Geschäftsführende Vorstand konnte bereits in einem ausführlichen Gespräch mit Herrn MDir Harting die für uns wichtigen Fragen der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie, aber auch der längst überfälligen Reform des Fahrlehrerrechts erörtern und unsere Vorstellungen vortragen. Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie Quelle/Grafik: Bressensdorf/Buchardt/Glowalla Die Arbeiten an der 3. EG-Führerscheinrichtlinie laufen mit Hochdruck. Allerdings sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt die letzten Entscheidungen noch nicht gefallen. Die wichtigsten Fragen betreffen vor allen Dingen die Änderungen im Bereich der Zweiradführerscheine. Dabei ist noch offen, ab welchem Mindestalter zukünftig die Klasse AM erworben werden kann und ob sie weiterhin in der Klasse B eingeschlossen sein wird. Ein Einschluss von AM in T ist nicht mehr möglich, da eine nationale Klasse nicht in eine europäische Fahrerlaubnisklasse eingeschlossen sein kann. In den zahlreichen Vorbesprechungen und vor allen Dingen anlässlich des Runden Tisches wurde die Frage, wie zukünftig der stufenweise Zugang zu den Führerscheinen A2 und A geregelt werden soll, kontrovers diskutiert. Während Bund und Länder teilweise für diesen Aufstieg nur eine Schulung ohne Prüfung zulassen wollen, plädiert der Berufsstand für den Zugang über eine Prüfung. Nur so könnte sichergestellt werden, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten tatsächlich vorliegen und nicht nur eine bestimmte Anzahl von Stunden absolviert wird, ohne eine entsprechende Fähigkeit zu besitzen. Geschäftsbericht BVF

15 BMVBS Im Rahmen dieser Beratungen wurde auch deutlich, dass zwischenzeitlich zwischen den Fahrerlaubnisklassen und den Fahrzeugklassen erhebliche Unterschiede bestehen, so dass es kaum noch möglich ist, die Führerscheinklassen der Allgemeinheit verständlich zu vermitteln und in ein übersichtliches Konzept zu stellen. Selbst Fachleute sind überrascht, welch komplizierte Auswirkungen die europäischen Regelungen haben und wie wenig sie aufeinander abgestimmt sind. Änderung des Umfangs der Fahrerlaubnisklasse B, B96 und Geltungsbereich BE Erfreulich ist, dass im Zusammenhang mit der Umstellung bei der Fahrerlaubnisklasse B eine Vereinfachung eintreten wird. Mit der Klasse B dürfen künftig grundsätzlich alle Fahrzeugkombinationen bis kg zulässige Zuggesamtmasse gefahren werden. Die bisherige Regelung der Abhängigkeit des Anhängergewichts von der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs entfällt. Außerdem dürfen auch weiterhin mit Klasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mitgeführt werden, selbst wenn dadurch das Gesamtgewicht des Zuges 4,25 Tonnen beträgt. Aufgrund der starken Intervention insbesondere der Caravan-Industrie hat Europa eine Zwischenlösung zwischen B und BE eingeführt, die mittels eines Zusatzcodes dokumentiert wird. Mit dem Zusatzcode B96 dürfen Fahrzeugkombinationen geführt werden, bei denen der Anhänger hinter dem Zugfahrzeug der Klasse B schwerer ist als 750 kg und die Gesamtmasse des Zuges größer als kg, jedoch nicht schwerer als kg. In diesem schmalen Segment wird es wohl nur einen sehr geringen Bedarf geben. Wer hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B einen größeren Anhänger mitführen will, wird in der Regel gleich die Klasse BE erwerben, zumal seitens der EU gefordert wird, dass die Klasse B96 nur nach einer umfangreichen Ausbildung und/oder einer praktischen Prüfung erteilt werden darf. Für diesen Bereich wird gegenwärtig noch kontrovers diskutiert, ob diese Ausbildung nur über eine Fahrerschulung oder eine Fahrerschulung mit anschließender Prüfung erfolgen soll. Auch wenn uns sowohl seitens des Bundesministeriums als auch seitens der Länder zugesichert wird, dass auch die so genannte Fahrerschulung von Fahrlehrern durchgeführt werden soll, ist damit zu rechnen, dass der Begriff der Fahrerschulung in das Straßenverkehrsgesetz als neue Erteilungsvoraussetzung zur Fahrerlaubnis verankert wird. Damit könnte neben dem Feuerwehrführerschein ein weiteres Schlupfloch für eine Laienausbildung entstehen. Die Folgen sind derzeitig noch nicht abschließend zu übersehen. Eine weitere wichtige Einschränkung wird es im BE-Bereich geben. Die zulässige Gesamtmasse für Anhänger wird auf kg begrenzt. Hieraus ergibt sich eine maximal zulässige Zuggesamtmasse von kg. Derzeit dürfen mit der Fahrerlaubnis Klasse BE auch Anhänger mitgeführt werden, deren zulässige Gesamtmasse weit mehr als kg beträgt. Die Fahrzeugkombinationen von Klasse-B-Fahrzeugen mit Anhängern über kg zulässige Gesamtmasse fallen nach neuem Recht unter die Klasse C1E. Das Bundesverkehrsministerium steht gegenwärtig unter einem erheblichen Zeitdruck, da die Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie noch in diesem Jahr erfolgen muss und noch vor der Sommerpause ein Referentenentwurf zur weiteren politischen Behandlung eingereicht werden muss. Geschäftsbericht BVF

16 BMVBS Reform des Fahrlehrerrechts Zahlreiche Vorschläge zur Reformierung des Fahrlehrergesetzes wurden von uns vorbereitet und können aufgrund der hohen Arbeitsbelastung, die uns seitens des Ministeriums signalisiert wird, nicht mehr umgesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass das Jahr 2011 zur entscheidenden Reform des Fahrlehrergesetzes und zur Beseitigung einer Vielzahl von Unstimmigkeiten und Anpassungen führen muss. Die Bundesvereinigung hat entsprechende Vorbereitungen hierfür getroffen. Auf Grund landesrechtlicher Regelungen können Feuerwehren nicht dem Katastrophenschutz zugerechnet werden. Wir sind einigermaßen sprachlos, mit welcher Missachtung bestehender rechtlicher Grundlagen die Politik sich über alles hinwegsetzt. Es wird mit einer Energie nach scheinbar preisgünstigen Lösungen gesucht, die wir nicht nachvollziehen können und die letztendlich viel teurer kommen, als auf bestehende Ausbildungs- und Prüfungsmöglichkeiten zurückzugreifen. Allein in diesem Jahr haben sich schon mehrere schwere Unfälle mit tödlichem Ausgang bei Einsatzfahrten von Feuerwehrfahrzeugen ereignet. Der von uns hierdurch geschätzte Schadensaufwand zur Beseitigung der Unfallfolgen würde wahrscheinlich die gesamte Ausbildung aller in Deutschland auszubildenden Feuerwehrleute sicherstellen können. Reform der StVO Nach mehrjähriger Vorbereitung ist die 46. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung am in Kraft getreten. Bei der Änderung wurde die bis dahin geltende Regelung über die Weitergeltung alter Verkehrszeichen ersatzlos gestrichen. Entgegen den Erwartungen des BMVBS wurden damit in den alten Bundesländern tausende Verkehrszeichen über Nacht ungültig. Der Austausch dieser Schilder hätte den betroffenen Kommunen und Landkreisen Zusatzkosten in Millionenhöhe beschert. Bevor die Panne in einer Änderungsverordnung behoben werden konnte, stellte das BMVBS fest, dass die gesamte Änderungsverordnung wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig ist. Damit waren leider auch die von der BVF für die Erstellung eines blauen Heftes aufgebrachten Investitionen sinnlos geworden. EU-Konsultation zur Fahrausbildung Die Bundesvereinigung hat am umfassend Stellung zur EU- Konsultation zur Fahrausbildung genommen. Wir geben Ihnen nachstehend unsere Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen wieder, wie sie an die EU und in Kopie an die BASt und EFA gesendet wurde. 1. Soll die Fahrausbildung in der EU vereinheitlicht werden? Wenn ja, welche Vorteile würde dies für die Verkehrssicherheit bringen und welche Probleme wären damit verbunden? Eine einheitliche Fahrausbildung innerhalb der Europäischen Union wäre sehr wünschenswert. Dies betrifft insbesondere die Ebenen zwei, drei und vier der GDE Matrix. Durch die Einbeziehung dieser Ebenen in die Ausbildung der zukünftigen Kraftfahrer in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte selbst bei unterschiedlichen rechtlichen Regelungen ein deutlicher Zugewinn an Sicherheit bei den jungen Fahrern erzielt werden. Da sich aber nicht nur das Verkehrsrecht, sondern auch das Ordnungs-, Straf- und Haftungsrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch sehr stark unterscheiden, ist eine einheitliche Fahrausbildung leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Geschäftsbericht BVF

17 BMVBS 2. Sollte die Verkehrserziehung bereits in Schulen verpflichtend eingeführt werden? Die Ausbildung in den Fahrschulen wird, zumindest in Deutschland, dadurch erschwert, dass sich die Jugendlichen in der Regel seit dem Lebensjahr (viertes bis sechstes Schuljahr) nur sehr sporadisch im Unterricht mit Fragen zur Verkehrssicherheit befasst haben. Hinzu kommt, dass im Sekundarbereich kein Verkehrsunterricht stattfindet und Lehrer in ihrer Ausbildung auch nicht darauf vorbereitet werden. 3. Sollten Fahrlehrer einer verpflichtenden Weiterbildung nachgehen müssen? In Deutschland sind Fahrlehrer verpflichtet, sich regelmäßig, mindestens drei Tage innerhalb von vier Jahren, fortzubilden. Inhalte der Fortbildung müssen zumindest die nachfolgenden sein: Änderungen des Verkehrsrechts einschließlich des Fahrlehrerrechts, Änderungen der Verhältnisse im Straßenverkehr und Kraftfahrwesen, Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr, betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind. Es wäre wünschenswert, wenn innerhalb der Europäischen Union einheitliche Vorgaben für die Fortbildung der Fahrlehrer geschaffen würden. 4. Sollten Coaching-Methoden statt Lehrmethoden für Fahrlehrer mehr gefördert werden? Coaching-Methoden können bei einzelnen Themen der Fahrausbildung sinnvoll sein. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in Anbetracht der sehr begrenzten Unterrichtszeiten und der Fülle des Unterrichtsstoffes Coaching nur in wenigen Themenbereichen angewandt werden kann. Solange der Gesetzgeber nicht eine ausreichend große Zahl von Unterrichtsstunden, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis vorschreiben kann, wird auch bei der praktischen Ausbildung Coaching nur in wenigen Fällen möglich sein. 5. Sollten Zwei-Phasenausbildungsmodelle favorisiert werden? Nur bei einer obligatorischen Zwei-Phasenausbildung ist es möglich, mit allen Fahranfängern aufbauend auf den eigenen Erfahrungen die Ebenen drei und vier der GDE Matrix vertiefend zu bearbeiten. Eine obligatorische Zwei-Phasenausbildung setzt in jedem Fall einen professionellen Fahrlehrer voraus. 6. Soll begleitetes Fahren favorisiert werden? Soll dies innerhalb der EU vereinheitlicht werden? Aus mehreren Gründen wird es nicht möglich sein, das Begleitete Fahren obligatorisch vorzuschreiben. (Traditionell erlauben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Fahren ohne Begleitung mit 18 Jahren. Für eine nicht unerhebliche Zahl von Fahranfängern wird es schwierig bis unmöglich sein, eine geeignete Begleitperson zu finden.) Da nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine professionelle Fahrausbildung vorschreiben, wird das Begleitete Fahren in diesen Ländern Teil der Vorbereitung auf die praktische Prüfung bleiben. Durch das Begleitete Fahren kann in jedem Falle die Erfahrungsbildung der jungen Fahranfänger unter geschützten Bedingungen erreicht werden. 7. Soll begleitetes Fahren mit Laienausbildnern favorisiert werden? Sollen diese Laienausbildner ihrerseits standardisiert ausgebildet werden? Siehe die Antwort zu Frage 6 8. Soll das Mindestalter für alleiniges Fahren mit Klasse B 18 Jahre betragen? Dieses Mindestalter hat sich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgesetzt. Eine Änderung ist aus unserer Sicht nicht erforderlich. 9. Sollten Computer gestützte Lernprogramme mehr eingesetzt werden? Wenn ja, in welchen Bereichen? Themen der Ebenen drei und vier der GDE Matrix setzen den Unterricht durch einen professionellen Fahrlehrer zwingend voraus. Reine Wissensvermittlung könnte ergänzend zum Unterricht in der Fahrschule durch computergestützte Lernprogramme intensiviert werden. 10. Sollte E-Learning mehr verwendet werden? Wenn ja, in welchen Bereichen? Siehe Antwort zu Frage 9 Geschäftsbericht BVF

18 BMVBS Im Berichtszeitraum wurden folgende Gesetzesvorhaben realisiert: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 7. Januar Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Seite 27 Mit dieser Verordnung wurde unter anderem die Definition des Automatikfahrzeugs neu gefasst. Als solches gilt jetzt ein Fahrzeug ohne Kupplungspedal beziehungsweise ohne Schalthebel bei den Krafträdern der Klasse A. und A1 Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 7. Januar Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Seite 29 Mit dieser Verordnung, die am 19. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen der dritten EG Führerscheinrichtlinie zur Verhinderung des Führerscheintourismus in das nationale Recht umgesetzt. Seit dem Inkrafttreten müssen Führerscheine aus einem anderen Mitgliedstaat nicht mehr anerkannt werden, wenn sich aus dem Führerschein ergibt, dass gegen die Wohnsitzregelung verstoßen wurde. Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom , Art. 1 Nr. 6 Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Seite 734 Mit dieser Verordnung wurde geregelt, dass Lkw und Züge über 7,5 t sowie Zugmaschinen bei einer Sichtweite von 50 m oder weniger durch erheblichen Schneefall oder Regen sowie bei Glatteis oder Schneeglätte den äußersten linken Fahrstreifen nicht benutzen dürfen. Außerdem wurde das Recht, bei dem Zeichen Rollstuhlfahrersymbol zu parken auf Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen erweitert. Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug- Zulassungsverordnung vom 16. Juli Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2009 Mit dieser Verordnung wurden die bundesweiten Grundlagen für die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen (Segway) am Straßenverkehr geschaffen. Führer solcher Mobilitätshilfen müssen zumindest im Besitz einer Prüfungsbescheinigung für Mofafahrer sein. Grundsätzlich darf mit solchen Mobilitätshilfen nur auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegfurten und Radwegen gefahren werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Fahrbahnen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht benutzt werden. Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2009 Mit diesem Gesetz wurde die Grundlage für die Einführung einer Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der Technischen Hilfswerke geschaffen. Geschäftsbericht BVF

19 BMVBS Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I, Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2009 Mit diesem Gesetz wurde der Bundesverkehrsminister ermächtigt, in einer Verordnung Regelungen zu treffen, damit im Zulassungsverfahren versuchsweise für drei Jahre der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik erprobt werden kann 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I, Seite 2631 Diese Verordnung, mit der die StVO in wesentlichen Teilen geändert wurde, wurde zwischenzeitlich vom Bundesverkehrsministerium für nichtig erklärt. Damit gilt die StVO in der Fassung, die vor dem 1. September 2009 in Kraft war. Die Bundesvereinigung konnte eine Regelung erreichen, wonach bei der praktischen Prüfung ein Verhalten des Bewerbers, das der StVO in der zwischenzeitlich für nichtig erklärten Fassung entspricht, nicht beanstandet wird. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Fahranfängerfortbildung vom 18. Dezember Bundesgesetzblatt 2009 Teil I, Seite 3943 Mit dieser Verordnung wurde die Gültigkeit der Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Fahranfängern in der Probezeit auf den begrenzt. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) Nach wie vor vertreten das Verkehrsministerium und das Wirtschaftsministerium unterschiedliche Positionen in der Frage, ob die Dienstleistungsrichtlinie, die bis Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden musste, auf Fahrschulen anzuwenden ist. Die Bundesvereinigung erwartet, dass bei einer eventuell erforderlichen Änderung des Fahrlehrergesetzes die Interessen der Verkehrssicherheit und der Ausbildungsqualität von Fahranfängern gebührend berücksichtigt werden. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Die EG-Kommission hat mitgeteilt, dass alle Mitgliedstaaten die jeweils gültigen nationalen Übergangsfristen, die teilweise erheblich voneinander abweichen, im internationalen Verkehr anerkennen werden. Die Industrie- und Handelskammern haben mehrsprachige Informationsblätter herausgegeben, mit denen die Kraftfahrer im Ausland die Überwachungsbehörden auf diese Absprache hinweisen können. Wünschenswert wäre eine Regelung, dass auch bei Fahrern, die jetzt ihren Führerschein verlängern lassen und noch keine Fortbildung nachweisen müssen, die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen wird. Nur so lassen sich Probleme im Ausland vermeiden. Geschäftsbericht BVF

20 BMVBS / KBA QS-Verordnung Die Bundesvereinigung hat in Gesprächen mit Parlamentariern auf die Notwendigkeit einer baldigen Verabschiedung einer Verordnung zur Anerkennung von Qualitätssicherungssystemen für Fahrschulen hingewiesen. Dabei wurde klargestellt, dass es jeder Fahrschule freistehen muss, sich einem QS- System anzuschließen. Mit der Verordnung müssen die Grundlagen festgelegt werden, denen ein QS-System für Fahrschulen entsprechen muss. Außerdem muss geregelt werden, welche zentrale Stelle für die Anerkennung dieser Systeme zuständig ist. Es bleibt zu hoffen, dass bei der nächsten Änderung des Fahrlehrergesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen 12 Jahre nach der Aufnahme einer entsprechenden Regelung im Fahrlehrergesetz diese Verordnung endlich erlassen wird. Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Fahrerlaubnisse Erstprüfungen allgemeine Fahrerlaubnis in Deutschland 2000 / 2007 / 2008 / 2009 Klasse Veränderungen 2008 / 2009 A (A beschr.) ,51% davon A A ,44% M ,70% Alle Zweiradkl ,42% B ,27% BE ,57% BF17, BEF ,42% nur BE nur BEF Alle B + BE ,38% T ,35% C ,92% CE ,36% C1, C1E ,41% nur C1E Alle C-Klassen ,77% D1, D1E ,36% D, DE ,58% nur DE 701 Alle D-Klassen ,52% Quelle KBA Geschäftsbericht BVF

21 KBA Aus der umseitigen Tabelle sind die aktuellen Zahlen des Jahres 2009 zu entnehmen. Erneut ist in den Zweiradklassen eine spürbar rückläufige Tendenz zu beobachten, ganz besonders in der Klasse M. Hier zeigt sich die Auswirkung von BF17 am deutlichsten. Im Bereich der Klasse B ist eine signifikante Abnahme um 6,74 % bei den 18- Jährigen und älteren festzustellen. Bei den Erwerbern von BF17 wird erstmalig unterschieden nach BF17 und BEF17. Eine korrekte Aussage kann deshalb nicht getroffen werden, inwieweit sich die Zahlen verändert haben. Insgesamt ist aber festzustellen, dass in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus den jeweiligen Jahrgangsstufen zwischen 12 und knapp 50 % vorgezogen den Führerschein erwerben. Ein stärkerer Trend zu BF17 ist vor allen Dingen in Flächenländern festzustellen. In der Klasse T ist ein geringfügiger Anstieg erkennbar. Bei den C-Klassen ist, bedingt durch die Gesetzesänderung zum , ein starker Zuspruch festzustellen. Alle, die vor dem vorgenannten Stichtag ihre Fahrerlaubnis Klasse C erworben haben, mussten keine Grundqualifikation durchlaufen, auch wenn sie als Berufskraftfahrer tätig werden wollten. Einen ähnlichen Effekt gab es 2008 in den D-Klassen. Als Folge zeigt sich in 2009 ein Rückgang um 832 Ausbildungen in den Bus-Klassen (-9,58%). BF17-Teilnehmer Quelle/Grafik: BVF Prüfungen zur Erlangung einer allgemeinen Fahrerlaubnis Veränderungen +/- % Theorie ,89% Praxis ,31% Theo.+Praxis ,64% Quelle: KBA Geschäftsbericht BVF

22 KBA Ersterwerb Fahrerlaubnis M, A1 und A; 2000 / 2008 und 2009 Grafik: BVF / Datenquelle: KBA Ersterwerb Fahrerlaubnis B, BE; 2000 / 2008 und BF17 Grafik: BVF / Datenquelle: KBA Ersterwerb Fahrerlaubnis T, C1 / C1E; 2000 / Grafik: BVF / Datenquelle: KBA Geschäftsbericht BVF

23 KBA Ersterwerb Fahrerlaubnis C / CE 2000 / Grafik: BVF / Datenquelle: KBA Ersterwerb Fahrerlaubnis D1 + D1E, D + DE; 2000 / Grafik: BVF / Datenquelle: KBA Erfolgsquoten bei praktischen Prüfungen in % 2009 Geschäftsbericht BVF

24 KBA Fahrerlaubnis auf Probe Bestand FaP nach Fahrerlaubnisklassen; jeweils am 01. Januar 2010 Grafik: BVF / Datenquelle: KBA Bestand FaP nach Geschlecht und Alter; jeweils am 01. Januar in den Jahren Grafik: BVF / Datenquelle: KBA Punkterabatt 2008 und 2009 Quelle: KBA Geschäftsbericht BVF

25 KBA Fahrlehrerlaubnisse im Jahr 2009 Aktuelle Zahlen liegen bei Berichtserstellung für das Jahr 2009 noch nicht vor. Aufgrund der Nachfrage nach Berichtsheften lässt sich jedoch ableiten, dass eine Zunahme bei den Erwerbern der Fahrlehrerlaubnisse zu verzeichnen ist. Nachdem auch die Bundeswehr die Fahrschülerausbildung in eigener Verantwortung behält, hat auch dort wieder ein leichter Zugang in der Ausbildung von Fahrlehrerlaubnissen stattgefunden. Verkehrszentralregister Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind zum Ende ,8 Millionen Fahrerlaubnisinhaber registriert. Es wird mit insgesamt rund 53,5 Millionen Eintragungen gerechnet. Quelle: KBA Weitere Tabellen und Grafiken des KBA finden Sie in Anlage 1 zu diesem Bericht: Bestand an Kontrollgerätekarten im ZKR Neuzulassungen von Personenkraftwagen 2009 zu 2008 Neuzulassungen von Personenkraftwagen im Dezember 2009 nach Marken Neuzulassungen Lastkraftwagen nach zulässiger Gesamtmasse von Bestand an Krafträdern am 01. Januar 2009 ANLAGE 1 Geschäftsbericht BVF

26 BASt Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Wie alljährlich haben wir auch in diesem Jahr wieder eine Übersicht über abgeschlossene, laufende und geplante Projekte der Bundesanstalt für Straßenwesen erhalten. Gerade im Bereich der Begleituntersuchung zur Fahrerlaubnis, Ausbildung und Prüfung sind in den nächsten Jahren wichtige Ergebnisse zu erwarten. Abgeschlossene Projekte - FE "Absenkung des Fahranfängerrisikos durch freiwilliges Dazulernen. Formative Evaluation (12/2009) - FE "Begleitetes Fahren ab 17 - Prozessevaluation (12/2009) - FE "Evaluation der freiwilligen Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF) - Wirksamkeitsuntersuchung (12/2009) - FE /1 "Evaluation der freiwilligen Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF) Wirksamkeitsuntersuchung. Teilprojekt: Auswertung von VZR-Daten (12/2009) Laufende Projekte - FE "Rehabilitationsverlauf bei verkehrsauffälligen Kraftfahrern (5/2010) - FE "Einstiegsrisiko bei Fahranfängern mit spätem Einstieg in die Fahrkarriere (6/2010) - FE "Unterstützung der Fahrausbildung durch Fahrsimulatoren und Lernsoftware (7/2010) - FE "Autobenutzung und Verkehrsrisiko in der Lebenswelt der jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen" (8/2010) - FE "Begleitetes Fahren ab 17 Summative Evaluation (9/2010) - FE "Testpsychologische und lehr-/lerntheoretische Grundlagen von Prüffragen (9/2010) - FE "Fahranfängervorbereitung in Europa (11/2010) - FE "Optimierung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (12/2010) - FE "Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kleintransportern (12/2010) - FE "Fahranfängervorbereitung in Deutschland - Entwicklung eines Rahmenkonzepts (12/2011) - FE "Legalbewährung verkehrsauffälliger Kraftfahrer nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (10/2012) Geplante Projekte - "Visuelle Orientierung bei Fahranfängern (Teil 2) - FE "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren Konzepte zur Optimierung des Maßnahmenansatzes Geschäftsbericht BVF

27 BASt - FE "Ermittlung einer standardisierten Fahrstrecke zur Untersuchung der Auswirkungen des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren auf das Verkehrsverhalten - FE "State of the Art von Interventionsmaßnahmen für ältere Kraftfahrer - "Innovative Konzepte zur Begleitung von Fahranfängern durch E-Kommunikation - "Verbesserung der Sicherheitswirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen für alkoholauffällige Kraftfahrer durch die Nutzung von Alkohol-Interlocks - "Ansätze zur Optimierung der Fahrschulausbildung Informationen zur Evaluation des Modellversuchs Freiwillige Fortbildungsseminare für Fahranfänger FSF Teilprojekt a) FE "Absenkung des Fahranfängerrisikos durch freiwilliges Dazulernen. Formative Evaluation (6/2009) Teilprojekt c) FE /1 "Evaluation der freiwilligen Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF) Wirksamkeitsuntersuchung. Teilprojekt: Auswertung von VZR-Daten (9/2009) Eines der wichtigsten Ergebnisse wurde vor kurzem vorgestellt: Die Begleituntersuchung zu BF17 und zur Zweiten Phase. Ohne noch im Detail geprüft haben zu können, lässt sich folgendes festhalten: Bei den Besprechungen wurde deutlich, dass die Seminarleiter sich überwiegend an die Vorgaben des Seminarprogramms gehalten haben. Bei den Sicherheitsübungen war dies nicht im gleichen Umfang der Fall. Trotzdem wurden die Sicherheitsübungen von den Teilnehmern sehr positiv bewertet. Deutlich wurde auch, dass das Programm zumindest in der zweiten Sitzung aufgrund der Vorgaben der Verordnung inhaltlich überfrachtet war. Diese Überfrachtung war mit ein Grund dafür, dass die zweite Sitzung in der Zielerreichung neben den Sicherheitsübungen am schlechtesten abschnitt. Die Tatsache, dass die Teilnehmer der Fortbildungsseminare in Bezug auf ihre Auffälligkeit schlechter abschnitten als die Personen der Kontrollgruppe, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass bei der Bildung der Kontrollgruppe lediglich auf das Alter und das Geschlecht, nicht aber auf vorhergegangene Auffälligkeit der Teilnehmer geachtet wurde. Von den Teilnehmern der Experimentalgruppe waren vor der Teilnahme am Seminar bereits 56 % mit einer Verkehrsauffälligkeit hervorgetreten, während dies bei den Teilnehmern der Kontrollgruppe lediglich auf 6 % zutraf. Außerdem wurde bei der Evaluation deutlich, dass die in der Verordnung genannten Ziele der Seminare zu hoch, nämlich in der Ebene 4 der GDE-Matrix, angesetzt waren. Einigkeit bestand darin, dass die Seminare messbare Erfolge hätten zeigen können, wenn sich die Ziele mehr an den Vorgaben der Ebene drei der GDE-Matrix orientiert hätten. Geschäftsbericht BVF

28 VdTÜV Zusammenarbeit mit Organisationen auf Bundesebene; Interessenvertretung Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) Seit Jahren arbeitet die Bundesvereinigung in verschiedenen Ausschüssen und Gremien eng mit dem VdTÜV zusammen. Diese vertrauensvolle und erfolgreiche Kooperation fand gerade im Hinblick auf die großen Herausforderungen der vor uns liegenden Zeit eine intensive Fortsetzung. In zahlreichen Besprechungen, Ausschüssen und Arbeitskreisen haben wir erfolgreich zusammen gearbeitet und dürfen uns ganz besonders bei Herrn Dr. Reiter bedanken, der die Arbeit optimal koordiniert und organisiert. Arbeitskreis Theoretische Prüfung Durch die ständige Evaluation der theoretischen Fragen und Antworten für die Fahrerlaubnisprüfung hat sich das Aufgabengebiet dieser Arbeitsgruppe erweitert. Neben der ständigen Bearbeitung von Fragen und Antworten muss sich die AG erstmals auch mit der jeweiligen wissenschaftlichen Bewertung dieser Fragen und Antworten auseinandersetzen. Jede Frage, die mit einer wissenschaftlichen Bewertung (Steckbrief) versehen wurde, muss abschließend von der Arbeitsgruppe dahingehend überprüft werden, ob durch diese Bewertung eine erneute Überprüfung der Frage notwendig wird. Wird eine derartige Notwendigkeit erkannt, kann eine Streichung oder Bearbeitung der Frage oder einzelner Antworten notwendig werden. Die Folge ist, dass die Änderungen erneut in den Kreislauf geschleust werden müssen. Die Zeiten bis zu einer Genehmigung und dem Inkrafttreten neuer oder veränderter Fragen wird dadurch nicht kürzer. Die Arbeitsgruppe Theorie kann aber auch zu der Erkenntnis kommen, dass die wissenschaftliche Bewertung als unwesentlich oder unzutreffend unbeachtet bleiben soll. An der Erstellung neuer Formate mit bewegten Bildern arbeitet nach wie vor eine weitere Arbeitsgruppe. Die bisherigen Ergebnisse haben jedoch noch nicht überzeugen können. Hinzu kommt, dass neue Formate zunächst von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis getestet werden müssten. Das ließe sich sicherlich am besten im normalen Prüfverlauf darstellen (neue Formate werden als Testlauf ohne Bewertung an die theoretische Führerscheinprüfung angehängt). Ein derartiges Verfahren scheint jedoch rechtlich sehr problematisch zu sein. Arbeitskreis Praktische Prüfung Neben der Vorbereitung der Überlegung zur Umsetzung der 3. EG- Führerschein-Richtlinie haben uns die Fragen zur Neudefinition des Automatikgetriebes weiterhin beschäftigt. Die vor zwei Jahren von der Mitgliederversammlung der BVF verabschiedete Resolution zum Thema Automatik-Fahrzeuge in den Nutzfahrzeugklassen hat zwischenzeitlich auch die volle Zustimmung der EFA-Mitglieder gefunden. Von der EG-Kommission wurde jüngst signalisiert, dass über die Zulassung von Automatikfahrzeugen bei der Prüfung der Lkw- und Busklassen nachgedacht wird. Wir können nur hoffen, dass diese Phase möglichst bald abgeschlossen wird, damit Fahrschulen auch künftig auf modernen Fahrzeugen ausbilden können. Geschäftsbericht BVF

29 VdTÜV Anforderungen an den Sitzplatz des Prüfers in Fahrzeugen der Klasse C Einer der Schwerpunkte in diesem Jahr war die Erstellung von Kriterien und Anforderungen an den Sitz des Prüfers im Lkw-Bereich. Mit einer grundsätzlichen Erfassung der zurzeit im Einsatz befindlichen Fahrzeuge ist ein Zwischenstand erreicht, der nun zur weiteren Entscheidung ansteht. Nachstehende Anforderungen sollen an den Sitzplatz des Prüfers gestellt werden: Da wir vor Zustimmung sicher sein müssen, dass die geforderten Maße auch in modernen Lkw s eingehalten werden, hat sich die Bundesvereinigung an die Hersteller gewandt und um Überprüfung der angegebenen Daten gebeten, damit hier realistische und praxisbezogene Anforderungen gestellt werden können. Noch ist nicht sicher, ob die Ergebnisse in eine Richtlinie oder in eine Empfehlung einmünden werden. Auf alle Fälle sollte vor Anschaffung eines neuen Lkw s dringend der Platzbedarf für den Prüfersitz beachtet werden. Geschäftsbericht BVF

30 VdTÜV Arbeitskreis Fahrerlaubnisfragen AK-FF Im Arbeitskreis AK-FF werden alle Leiter der Technischen Prüfstellen über die erarbeiteten Ergebnisse in den Arbeitskreisen Theoretische Prüfung und Praktische Prüfung informiert und gebeten, sie in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Soweit seitens der TP-Leiter wichtige Fragestellungen eingereicht werden, werden diese in den zuständigen Ausschüssen beraten und die Entscheidungen vorbereitet. Die Geschichte der Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland Vom VdTÜV wurde ein Buch mit dem o.a. Titel herausgegeben, das die ereignisreiche Entwicklung in Deutschland unter Berücksichtigung der Teilung in Ost und West umfassend darstellt. arge tp 21 - Computergestützte Fahrerlaubnisprüfung Die arge tp 21 hat vor allen Dingen zum Ende des Jahres 2009 die Vorbereitungen getroffen, so dass pünktlich zum in allen Bundesländern die Prüfung am PC eingeführt werden konnte. Auch in den großen Flächenländern ist dies optimal vorbereitet gewesen. Es kam zu keinerlei nennenswerten Störungen. Die Installation hat also überall geklappt. Einheitlich in ganz Deutschland finden die Prüfungen nun in neutralen Prüfungslokalen statt, was sicher für die eine oder andere Fahrschule eine Umstellung im bisher gewohnten Prüfungsablauf war, aber entsprechend der Beschlusslage in den einzelnen Ländern und unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes ist die jetzt getroffene Regelung bundesweit von den Fahrschulen überwiegend mit großer Zufriedenheit aufgenommen worden. Mit der bundesweiten Einführung der PC-gestützten Theorieprüfung wurde der erste Schritt zur Modernisierung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich abgeschlossen. Bevor neue Formate entwickelt werden, muss die Evaluation der derzeit verwendeten Prüfungsfragen abgeschlossen sein und die sich daraus ergebenden Konsequenzen umfassend diskutiert werden. Bei der Entwicklung neuer Formate erwarten die Fahrlehrer keine einseitige Festlegung auf bewegte Bilder. Geschäftsbericht BVF

31 VdTÜV / DFA Arbeitshilfe FAS Die arge tp 21 hat von den vier Prüfstellen den Auftrag erhalten, Arbeitshilfen für Fahrerlaubnisprüfer zu erstellen. Diese Arbeitshilfen sind wertvolle Hilfen für angehende Prüfer, aber auch hervorragende Fortbildungsunterlagen für erfahrene Prüfer. Was gelehrt wird sollte auch ein Prüfer wissen, was geprüft wird sollte auch ein Fahrlehrer wissen. Die BVF wurde deshalb bei allen bisher erstellten Arbeitshilfen einbezogen. Die Arbeitshilfe Fahrerassistenzsysteme, die sich im Wesentlichen mit so genannten übersteuerbaren Systemen befasst, wird seitens der BVF zurzeit als problematisch eingeschätzt. Solange nicht geklärt ist, welche fahrerischen Grundkompetenzen zur Beurteilung eines Fahrerlaubnisbewerbers in einer Fahrerlaubnisprüfung gezeigt werden müssen, fällt es uns schwer, Prüfkriterien für das Fahren mit Fahrerassistenzsystemen zuzustimmen. Insoweit hätte die BVF die Erstellung einer derartigen Arbeitshilfe lieber auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Fit to drive-kongress Der nächste Fit to Drive-Kongress findet am 7. und 8. April 2011 in Den Haag (Scheveningen) statt. Deutsche Fahrlehrer-Akademie (DFA) 20 Jahre DFA Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie feierte in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. Im Rahmen einer würdigen Jahreshauptversammlung wurde der Karl-Reederer- Preis zum elften Mal vergeben. Preisträger war Herr Horst Schneider, Geschäftsführer der TÜV SÜD Auto Service GmbH. Die DFA versteht sich als wissenschaftlicher Arm des Berufsstandes. Sie entwickelt im Auftrag des Berufsstandes wichtige Aufträge wie zum Beispiel das Fachbuch Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug, die Curricularen Leitfäden für die praktische Ausbildung in allen Fahrerlaubnisklassen, den Berufseignungstest für Fahrlehrer und das Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen. Leider hat der Gesetzgeber diese Arbeiten bis heute nicht gebührend gewürdigt und entsprechende dringend notwendige Regelungen geschaffen. Die DFA hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Fahrlehrer Assoziation (EFA) und der weltweit tätigen Prüforganisation CIECA eine umfassende Übersicht über die unterschiedlichen Anforderungen an Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern in Europa erstellt, die vielen Behörden bei der Entscheidung über die Anerkennung von Fahrlehrern aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz in Ermangelung anderer Unterlagen eine unverzichtbare Hilfe bietet. Geschäftsbericht BVF

32 DFA Der Wissenschaftliche Beirat der DFA setzt sich zusammen aus: 5 Pädagogen 4 Fahrlehrer 3 Juristen 5 Psychologen 1 Mediziner 1 Ingenieur 1 Medienexperten Im Kuratorium sind vertreten: Unternehmen der Automobilbranche: AUDI AG BMW AG Robert Bosch GmbH DAIMLER AG Volkswagen AG Versicherungs- und Dienstleistungsunternehmen: Fahrlehrerversicherung VaG TÜV SÜD Auto Service GmbH Allianz Private Krankenversicherungs-AG Ansgar Brendel Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Fahrschul-Service Gesellschaft für Technik, Tagungen, Versicherungsvermittlungen und Ausbildung mbh Academy Holding AG Fachverlage: Degener Verlag GmbH Springer Fachmedien München GmbH Verkehrs-Verlag Remagen GmbH Geschäftsbericht BVF

33 DFA DFA Projekte Dokumentation Fahrausbildung in Deutschland 1995 Gütesiegel für pädagogische Lehrmittel 1997 Anforderungskatalog Fahrsimulatoren in Fahrschulen 1998 Handbuch Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug (Erstausgabe) Schulische Verkehrserziehung Ausbildungskooperation mit Fahrlehrern 1999 Leitfaden für Motorrad-Ausbildung Fortbildung Betriebswirtschaft für Fahrlehrer 1999/2000 Richtlinie für die Ausbildung von Fahrlehrer-Anwärtern in Ausbildungsfahrschulen 2000 Leitfaden für LKW- und Busausbildung Vereinheitlichung der Fahrlehrerprüfung 2001 Das pädagogische Profil des Fahrlehrers Anforderungen heute und in Zukunft Blickschulung in der Ausbildung von Kraftfahrern Ausbildungspraktikum für Fahrlehrer-Anwärter 2002 Pädagogischer Leitfaden für Fahrlehrer-Prüfungsausschüsse Curricularer Leitfaden Praktische Ausbildung LKW 2003 Curricularer Leitfaden Praktische Ausbildung Bus Prüfungsfragenkatalog Klasse A Qualitätsmanagement-System für Fahrschulen 2004 Didaktischer Ansatz Curriculare Leitfäden PKW/LKW/Bus/Motorrad (4-sprachiges Faltblatt) Begleituntersuchung Fahrlehrer-Fortbildung in Rheinland- Pfalz 2004/2005 EU Projekt Mindestanforderungen für Fahrlehrer-Anwärter in Europa (MERIT) Berufseignungstest für Fahrlehrer-Bewerber (BET-F) 2005 Prüfungsfragenkatalog Klasse BE Curricularer Leitfaden Klasse CE 2006 Gründung der DEFA-ZERT GmbH Neuauflage Dokumentation Fahrausbildung in Deutschland Konzept einer verbindlichen optimierten Fahrausbildung mit Praxisphase 2008 Fahrlehrer-Anerkennung in Europa (EU 25) Mobilität Älterer Kraftfahrer Prüfungsfragenkatalog Klasse C/CE und D/DE 2009 Fahrerassistenz-Systeme in Ausbildung und Prüfung Aufgabenkataloge Fahrlehrerprüfung 2010 Neuauflage Mobilitätsbehinderte und Kfz Abschluss Aufgabenkatalog Fahrlehrerprüfung Klasse A Vorbereitung Modellversuch Ausbildungsmöglichkeiten mit Automatikfahrzeugen seit 2003 Qualitätsmanagement-System für Fahrschulen seit 2004 seit 2007 Berufseignungstest für Fahrlehrer-Bewerber (BET-F) Konzept einer verbindlichen optimierten Fahrausbildung mit integrierter Praxisphase Geschäftsbericht BVF

34 DFA Zentrale DFA-Projekte Dokumentation Fahrausbildung in Deutschland 1998/2000 Handbuch Mobilitätsbehinderte und Kfz 2001 Das pädagogische Profil des Fahrlehrers Anforderungen heute und in Zukunft 2004/2005 EU-Projekt Mindestanforderungen für Fahrlehrer-Anwärter in Europa (MERIT) 2005 Curriculare Leitfäden für die Klassen Pkw, Lkw,Bus, Motorrad dabei didaktische Methodik in 4-sprachigem Faltblatt 2005/2008 Prüfungsfragenkatalog Klassen A, BE, CE, DE 2008 Fahrlehrer-Anerkennung in Europa (EU 25) seit 2003 Qualitätsmanagement-System für Fahrschulen seit 2004 seit 2007 Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug Berufseignungstest für Fahrlehrer-Bewerber (BET-F) Konzept einer verbindlichen optimierten Fahrausbildung mit integrierter Praxisphase Mit der zweiten Auflage des Buches Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug wurde das Standardwerk für Ausbilder, Kostenträger, Behinderte und Sachverständige auf den aktuellen Stand gebracht. Prüfungsaufgaben - Fahrlehrerprüfung Klasse A Der Fragenkatalog wurde völlig neu erstellt. Aufgrund der Hinweise der Fahrlehrerprüfungsausschüsse wurde auf Lösungsvorschläge und Bewertungsschemata verzichtet. Der Prüfungsfragenkatalog umfasst 83 Fragen. Geschäftsbericht BVF

35 DFA / DVR In Anlage 2 finden Sie den Bericht des Präsidenten der DFA, Prof Dr. Klaus Langwieder, der im Rahmen der Mitgliederversammlung 2010 vorgetragen wurde. ANLAGE 2 Berufseignungstest (BET) Der von der DFA entwickelte Berufseignungstest wird leider nur von einigen wenigen Sozialversicherungsträgern zur Entscheidungsfindung genutzt, wenn Personen sich zum Fahrlehrer umschulen lassen wollen. Sinnvoll wäre es, wenn dieser von der DFA entwickelte und ausreichend evaluierte Test vor Beginn einer Ausbildung zum Fahrlehrer obligatorisch vorgeschrieben würde. Damit könnte mancher Bewerber nutzlose finanzielle und zeitliche Investitionen vermeiden. Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) DVR-Vorstand Der Wechsel an der Spitze des DVR ist vollzogen. Mit dem neuen Präsidenten Dr. Eichendorf ist ein Mann an der Spitze des DVR, der für Kontinuität sorgt, aber auch neue Akzente setzt. Die Bundesvereinigung arbeitet wie bisher in verschiedenen Ausschüssen: Geschäftsbericht BVF

36 DVR Arbeit in den DVR-Ausschüssen DVR-Ausschuss Junge Fahrer In diesem Ausschuss, der wegen ständiger Terminüberlagerungen im Berichtszeitraum nicht besucht werden konnte, war vorrangig der Beschluss zur künftigen Klasse AM in der Diskussion. Die Ausschussempfehlung zur Beibehaltung der 16 Jahre, wie bei der heutigen Klasse M, wird einerseits mit einem BASt Gutachten begründet, anderseits mit der Sorge, dass schulische Verkehrserziehung im Sekundarbereich durch das vermutete Wegbrechen der Mofaausbildung zum Erliegen kommen könnte. DVR-Ausschuss Erwachsene Verkehrsteilnehmer Im Ausschuss Erwachsene Verkehrsteilnehmer wurden unter anderem die Forschungsergebnisse zur Zweiten Phase und des Begleiteten Fahrens ausführlich gewürdigt. Außerdem hat sich der Ausschuss auch für die obligatorische Einführung einer Kennzeichnung der von Fahranfängern während der Probezeit gefahrenen Fahrzeuge ausgesprochen. DVR-Rechtsausschuss Auch in diesem Jahr standen die aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Mittelpunkt der Arbeit des DVR-Rechtsausschusses, über die wir auf den Seiten 12 und 13 berichtet haben. DVR-Umsetzergruppe sicher mobil Das DVR-Programm Ältere aktive Kraftfahrer (ÄaK) wurde komplett überarbeitet und mit dem Programm Ältere Menschen als Fußgänger im Straßenverkehr (ÄMaFiS) zusammengefasst. Die BVF ist Umsetzer des neuen Programms Sicher mobil. Mitglieder der zur BVF gehörenden Landesverbände können sich über die BVF zu Moderatoren für dieses Programm einweisen lassen. DVR-Lenkungsgruppe Aufbauseminare In der Lenkungsgruppe wurden die für die Durchführung von Aufbauseminaren im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (ASF) und für Punkteauffällige Kraftfahrer erforderlichen Unterlagen Seminarleiterhandbuch und Teilnehmerbegleithefte aktualisiert. Außerdem wurden die Arbeitshilfen für Lehrgangsleiter zur Ausund Fortbildung von Seminarleitern aktualisiert. DVR/BVF-Fahrökonomieprogramme Alle Programme des DVR und der BVF zum wirtschaftlichen, umweltschonenden und energiesparenden Fahren sind unverändert aktuell und werden seitens des DVR wie bisher mit den zahlreichen zertifizierten Fahrlehrer-Trainern betrieben. Die Deutsche Fahrlehrerschaft ist in den letzten Jahren in flächendeckenden Fortbildungsseminaren gründlich in die Grundsätze umweltschonender Fahrweise eingewiesen worden, um ihren Verpflichtungen aus der Fahrschüler- Ausbildungsordnung gegenüber den ihnen anvertrauten Fahrschülern in hohem Maße gerecht zu werden. Demnächst wird sich die BVF auch mit dem Thema Elektrofahrzeuge befassen. Der Slogan cool fahren - sprit sparen könnte dann schnell heißen cool fahren - strom sparen. Geschäftsbericht BVF

37 DVR In einer Spritsparveranstaltung auf Motorprüfständen von Shell auf der AMI 2010 in Leipzig forderte die Umweltbotschafterin, Rennfahrerin und NTV-Moderatorin Christine Surer Fahrlehrer heraus, mit einem Liter Kraftstoff die weiteste Strecke zurücklegen würde. Dabei galt es, ihre Spitzenleistung zu überbieten. Deutlicher Sieger wurde Peter Kamieth, Fahrlehrer und stellvertretender Vorsitzender im Fahrlehrerverband Sachsen-Anhalt. Fahrerassistenzsysteme Explosionsartig haben sich Fahrerassistenzsysteme auch in den mittleren, teilweise sogar unteren Segmenten der Fahrzeughersteller verbreitet. Im Wesentlichen sind hierbei die übersteuerbaren Systeme gemeint, die vom Fahrer zugeschaltet bzw. abgeschaltet werden können. Die Vielfalt dieser Systeme verwirrt insbesondere die älteren Verbraucher, die sich aber durch Umfragen bestätigt gleichwohl derartige Systeme zur Unterstützung komplexer Vorgänge beim Führen ihrer Kraftfahrzeuge wünschen. In zahlreichen Veranstaltungen in den Fahrlehrerlandesverbänden wurden Fahrlehrer mit Systemen verschiedener Hersteller in Theorie und Praxis vertraut gemacht. Im Zuge der Notwendigkeit der Erschließung neuer Geschäftsfelder in Fahrschulen eröffnet sich hier auf Dauer ein Tätigkeitsfeld, dessen Umfang noch gar nicht abzuschätzen ist. In den Ausbildungsfahrzeugen der Fahrschulen beginnt gleichfalls eine vorsichtige, aber zunehmende Ausstattung mit übersteuerbaren Fahrerassistenzsystemen. Temporegelanlagen mit Abstandsregelung, Parkassistenten, Rückfahrtkameras und Spurhalteassistenten dürften hier besonders auf dem Vormarsch sein. Hier sollten Erfahrungen in Ausbildung und Prüfung zunehmend Gegenstand wichtiger Diskussionen in den verbandlichen Fortbildungsveranstaltungen sein. Längerfristig sollte der Umgang mit Fahrerassistenzsystemen in Ausbildung und Prüfung in unsere Curricularen Leitfäden eingearbeitet werden. In dieser Broschüre wird der Sicherheitsgewinn einzelner Assistenzsysteme dargestellt Geschäftsbericht BVF

38 DVW / BG Deutsche Verkehrswacht (DVW) In einem gemeinsamen Arbeitsprogramm mit dem DVR hat die Deutsche Verkehrswacht drei Initiativen in den Focus ihrer Arbeit gestellt: Den Seniorenberater (Sehen, Hören etc.), die Aktion BOB (einer bleibt bei Diskobesuchen nüchtern) und Qualifizierungsmaßnahmen für Erwachsene Verkehrsteilnehmer (Wissen immer wieder erneuern). Nach wie vor ist es auch das Bestreben der DVW, wieder den 7. Sinn ins Gespräch zu bringen. Gleichwohl wird aber auch zu berücksichtigen sein, dass die Problemgruppe Junge Fahrer kaum ZDF oder ARD sieht und vermutlich das Internet für diese Gruppe die bessere Lösung wäre. Berufsgenossenschaft (BGF) neu: BG Verkehr Die BG Welt veränderte sich im Berichtszeitraum gravierend. Nach 222 Abs. 1 SGB VII war die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf 9 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Nach Ablauf der Frist existieren heute noch 13 statt der vorgegebenen 9 Gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die bisherige BGF hat dagegen nach der Fusion mit der Binnenschiffart ihre vermutlich letzte Fusion mit der BG-See abgeschlossen und ist jetzt unter dem neuen Namen Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) tätig. Die Unfallzahlen der ehemaligen BGF sind im Jahr 2009 um 8,4 %, die Zahlen der tödlichen Unfälle um 7,7 % zurückgegangen. Der harte Winter 2009/10 hat allerdings in den ersten 3 Monaten wieder steigende Unfallzahlen zur Folge. Nachdem der 23. Gefahrentarif der ehemaligen BGF für die Fahrschulen Teuerungen brachte, wird der 24. Gefahrentarif für den ehemaligen Bereich der BGF etwas günstiger werden. Da der 23. Gefahrentarif aber noch bis zum wirkt, werden diese Verbesserungen erst im nächsten Jahr zu spüren sein. Geschäftsbericht BVF

39 EU Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen in Europa; Interessenvertretung Generaldirektion Energie und Verkehr (DG TREN) neu: Generaldirektion Mobilität und Transport (DG MOVE) Im Februar wurde die DG Energie und Verkehr geteilt und heißt nun Mobilität und Verkehr. Der Energiebereich wurde in eine eigene Generaldirektion eingebracht. Der Deutsche Matthias Ruete bleibt Generaldirektor. Es ist zu erwarten, dass es zu einer Neuorientierung der europäischen Verkehrspolitik kommt. Nachstehendes Organigramm zeigt, wie die neue DG gegliedert worden ist. Wichtige Punkte, die derzeit in Europa sehr intensiv diskutiert werden, sind immer noch Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Berufskraftfahrer- Richtlinie und der 3. EG-Führerschein-Richtlinie. Geschäftsbericht BVF

40 EU / EFA Berufskraftfahrer-Richtlinie Diese Richtlinie ist ein typisches Beispiel dafür, dass man sich auf europäischer Ebene zwar zu Richtlinien verständigt, aber bei der Umsetzung derart viele nationale Unterschiede auftreten, dass es zu keiner europaeinheitlichen Handhabung kommt. So werden z. B. deutsche Fahrer im Ausland festgehalten und am Weiterfahren gehindert, weil sie noch nicht die Schlüsselzahl 95 nachweisen können. Obwohl sich die zuständigen Vertreter der EU-Staaten darauf geeinigt haben, in der Übergangszeit großzügig die jeweiligen nationalen Regelungen anzuerkennen, führt dies zu teilweise katastrophalen Folgen mit großen wirtschaftlichen Problemen. So wird aus Italien berichtet, dass die Busreisenden zu einer Aufführung nach Verona nicht teilnehmen konnten, weil der Busfahrer nicht die entsprechende Schlüsselzahl nachweisen konnte. Ein Ersatzfahrer musste erst aus Deutschland einreisen. Die Beispiele ließen sich unendlich fortsetzen. Auch bzgl. Inhalt und Strenge der geforderten Inhalte im Rahmen der Weiterbildung weichen in den Mitgliedsländern erheblich voneinander ab. So kommt es gerade im grenznahen Bereich zu erheblichen Verwerfungen. Auch die Auslegung der unklaren Handwerkerregelung führt im In- und Ausland zu sehr unterschiedlichen Beurteilungen. Europäische Fahrlehrer-Assoziation e. V. (EFA) EFA-Kongress in Budapest im Oktober 2009 In einem interessanten Kongress trafen sich Fahrlehrer aus über 20 Nationen. Schwerpunkte des Kongresses waren die Präsentation der Ergebnisse europäischer Projekte, aber auch Fragen zur Wirksamkeit und Bedeutung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Fahranfänger in den verschiedenen EU-Ländern. Die zunehmende Auswirkung von Fahrerassistenzsystemen in Ausbildung und Prüfung waren Gegenstand mehrerer Vorträge und führten zu einer lebhaften Diskussion. EFA-Mitgliederversammlung in Dublin im Mai 2010 Die Europäische Fahrlehrer-Assoziation hatte im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung in Dublin eine Reihe von wichtigen Tagesordnungspunkten zu besprechen: Die EFA hat zurzeit 29 Mitglieder. Neu hinzugekommen sind die Mitglieder Schweiz und Hong Kong als assoziiertes Mitglied. Leider hat die Academy of Bohemia in der Republik Tschechien ihre Mitgliedschaft nicht länger aufrechterhalten können. Geschäftsbericht BVF

41 EFA Die EFA hat große finanzielle Schwierigkeiten, da die europäischen Verbände unter der anhaltenden Finanzwirtschaftskrise deutlich zu leiden haben. Im Rahmen der Sitzung fanden Wahlen statt. Der Vorstand wurde in seinen Ämtern einstimmig bestätigt: Vorsitzender: Gerhard von Bressensdorf 1. Stellvertreter: Lars Gunnarson, Schweden 2. Stellvertreter: Cathy Bacon, Irland Ein Schwerpunkt der Tagung war die Diskussion um die Änderung der Definition für Automatikgetriebe. Hierzu ist eine einstimmige Resolution verfasst worden, die nun von allen Mitgliedsländern unterschrieben werden soll und sowohl DG MOVE als auch dem Verkehrsausschuss des Europa-Parlaments zugestellt werden muss. Das neue EFA-Mitglied, die Großfahrschule von Abu Dhabi, mit ca. 500 Fahrlehrern wurde assoziiertes Mitglied. Das Emirat Abu Dhabi beabsichtigt, zusammen mit der EFA im kommenden Jahr einen Fahrschul-Weltkongress in Abu Dhabi zu veranstalten. Gegenwärtig laufen intensive Bemühungen zur Abstimmung und zur Überlegung, wie die Kosten hierfür getragen werden können. EFA ist jedenfalls nicht in der Lage, aus Mitgliedsbeiträgen ein solches Projekt zu stemmen. Gleichwohl haben wir uns bereit erklärt, unsere Personalleistung einzubringen. Im Rahmen der Sitzung wurde auch über die laufenden EU-Projekte berichtet, in welche die EFA eingebunden ist: ECOWILL ECOWILL ist die Fortsetzung des EU-Projekts ECODRIVEN und soll zu einer Intensivierung der Schulung von Fahrschülern und Führerscheininhabern im umweltbewussten Umgang mit Kraftfahrzeugen führen. Hauptumsetzer sollen wie bisher die Fahrschulen sein. Auch Deutschland ist in dieses Projekt eingebunden. ECOdriving Wide spread Implementation for Learners and Licensed Drivers Start: Dauer: 36 Monate Beteiligte Länder: Austria, Croatia, Czech Republic, Finland Germany, Greece, Hungary, Italy, Lithuania, Netherlands, Poland, Spain, United Kingdom Konsortiumsmitglieder: 1. AEA Austrian Energy Agency (A) 2. EST The Energy Saving Trust (UK) 3. Motiva Motiva Oy (FIN) 4. VVCR Europe (NL) 5. CRES Centre for Renewable Energy Sources and Saving (HL) 6. KAPE The Polish National Energy Conservation Agency (PL) 7. SEVEn The Energy Efficiency Center (CZ) 8. Geonardo Environmental Technologies Ltd. (HU) 9. COWI Close stock company COWI Baltic (LI) 10. EIHP Energy Institute Hrvoje Požar (HR) 11. TRAIN Consortium for RTD on innovative transport (IT) 12. RACC Foundation (ESP) 13. DVR German Road Safety Council (D) 14. EFA European Driving Schools Association 15. FIA Fédération Internationale de l'automobile Geschäftsbericht BVF

42 EFA Das ECOWILL Projekt ist auf die Anforderungen an die nationalen und europäischen Regierungen zur Reduzierung von Treibhausgasen und Verkehrsunfällen zugeschnitten. Es zielt auf eine massive Durchführung von Ecodriving Kurztrainings in allen 13 teilnehmenden Ländern ab. Damit soll die Zielgruppe der bereits lizenzierten Fahrer erreicht werden. Eine zweite Kernzielgruppe stellen die Fahrschüler dar. Im Rahmen von ECOWILL soll deren Ausbildung im Bereich Ecodriving vorangetrieben und weiter verbessert werden. Die Ergebnisse vorangegangener EU-Projekte wie FLEAT, HERMES, TREAT und vor allem ECODRIVEN werden dafür als Grundlage herangezogen und weiter ausgebaut. Das vorhandene Netzwerk von Fahrschulen soll dazu genutzt werden sowohl Ecodriving Kurztrainings unter die breite Masse der bereits lizenzierten Fahrer zu bringen, als auch durch eine konsequente Integration von ECODRIVING in die Fahrschulausbildung eine neue Generation von Fahrern auszubilden. Dabei gilt es einer Reihe von Widerständen zu begegnen und diese erfolgreich auszuräumen. Die Widerstände bereits lizenzierte Fahrer sollen durch eine Verkürzung der Trainingszeiten, die gezielte Ansprache der Bedürfnisse spezieller Zielgruppen und zusätzlicher E-Learning Angebot überwunden werden. Den Widerständen von Fahrschülern im Rahmen der Fahrschulausbildung soll über spezielle Kommunikationsmaßnahmen und eine optimale Ausgestaltung des Ecodriving Unterrichts begegnet werden. So wird eine möglichst breite Streuung von gezielten Ecodriving Inhalten ermöglicht. Selbstverständlich erfordern derartige Maßnahmen speziell ausgebildete Trainer. Dazu sollen gemeinsame Qualitätsanforderungen an Trainer definiert und spezielle Zertifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine Zertifizierung im Rahmen des ECOWILL Projektes garantiert, dass ein europaweiter Mindeststandard vor allem für die Durchführung der sehr anspruchsvollen Kurztrainings, aber auch bei der Ausbildung von Fahrschülern garantiert werden kann. Dabei spielen die Fahrlehrer eine entscheidende Rolle. Ihnen bietet sich die Möglichkeit, die Erfahrung im Bereich der Fahrerausbildung weiter auszubauen und über die Verbreitung von Ecodriving-Programmen ein zusätzliches Geschäftsfeld im Bereich der bereits lizenzierten Fahrer aufzubauen. Ein zweiter Pfeiler des ECOWILL Projektes ist die Harmonisierung von Ecodriving-Inhalten in der Fahrausbildung und der Fahrprüfung. Hier soll den führenden Ländern eine Musterrolle zukommen und auf Basis deren Erfahrungen ein Leitfaden entworfen werden, wie Ecodriving am besten in Ausbildung und Prüfung zu integrieren ist. Module Close To Von Deutschland war die Fahrschule Verkehr human federführend eingebunden und hat in einer viel beachteten Fachtagung in Berlin die Ergebnisse und das weitere Vorgehen vorgestellt. HERMES Das EU-Projekt ist abgeschlossen. Die Ergebnisse zum Coaching-Projekt, einer weiteren, interessanten Ausbildungsmethode, werden zurzeit in einem Abschlussbericht allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Mit der Übersetzung in alle EU-Sprachen ist im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Der Film zur Coaching Methode steht zum Downloaden unter (nur in Englisch) zur Verfügung. Geschäftsbericht BVF

43 EFA Driver Instructor Education 2.0 Bei diesem neuen Projekt im europäischen deutschsprachigen Raum, das von der Universität Augsburg/München betreut wird, soll untersucht werden, ob die Fahrlehrerausbildung durch videobegleite Beobachtung und Auswertung optimiert werden kann. Vorstandsarbeit In vier Workshops sind wichtige Fragen für das Fortbestehen der EFA behandelt worden. Der erste Workshop behandelte das Thema Überlegungen zum Aufnahmeverfahren bei neuen Mitgliedern, der zweite Workshop die Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge, der dritte Workshop die Ziele der EFA, um die Interessen der Mitglieder für die professionelle Ausbildung in der nächsten 10-Jahres-Periode unterstützen zu können. Beim vierten Workshop ging es um ECOWILL und wie die einzelnen Länder in das Projekt eingebunden werden können. Von den weiteren Ergebnissen werden wir fortlaufend berichten. Die Arbeit in der EFA ist wichtig, um die professionelle Tätigkeit der Fahrschulen so gut wie möglich zu bündeln. Geschäftsbericht BVF

44 Veranstaltungen Veranstaltungen / Tagungen / Kongresse Motor Presse Club Verkehrssicherheitstage in der Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin Internationales Motorradsymposium in Berlin Einweihungsfeier der BVF-Geschäftsstelle in Berlin MGVS des Vereins für Berufsgen. Heilbehandlungen und MGVS der Unfallbehandlungsstelle der BG Berlin in Berlin Teil des Pilotprojekts mit Mercedes Benz FAS-Einweisung in Linthe Neujahrsempfang DEKRA in Berlin Teil des Pilotprojektes mit Mercedes-Benz- Programmeinweisung in Linthe Verkehrsgerichtstag in Goslar Neujahrsempfang beim TÜV Süd München Motorradsymposium des LV Niedersachsen in Laatzen Seminar der BVF für Ausbilder von Behinderten in Bielefeld Motorradsymposium des LV Bayern in Gunzenhausen Abschlussveranstaltung zum EU-Projekt Hermes in Wien Parlamentarischer Abend DVR-DVW in Berlin Sachverständigentag VdTÜV in Berlin Module Close to Konferenz in Berlin Tagung Sicherheit durch Fahrerassistenz im TÜV SÜD München Geschäftsbericht BVF

45 Bundesvereinigung intern Bundesvereinigung intern Mitgliederversammlungen der Landesverbände Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Hamburg e. V. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Glowalla Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Untergöhren Helmut Bode wurde bis 2012 (satzungsgemäß) zum Vorsitzenden gewählt. Als Stellvertreter für vier Jahre wurden gewählt: Klaus Palliwoda Klaus Petermann Thomas Poddig Thorsten Poschmann Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Glowalla Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e. V. in Hannover Die beiden Stellvertreter Klaus Napierski (2. Vorsitzender) und Dietmar Bohlen (3. Vorsitzender) wurden in ihren Ämtern bestätigt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Gerhard von Bressensdorf Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. in Brehna Wolfgang Prescher wurde in seinem Amt als Vorsitzender für weitere vier 4 Jahre bestätigt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Glowalla Mitgliederversammlung des Fahrlehrer-Verbandes Schleswig-Holstein e. V. in Bad Bramstedt Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden Frank Walkenhorst und Bernd Arndt wurden in ihren Ämtern bestätigt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Tschöpe. Geschäftsbericht BVF

46 Bundesvereinigung intern Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer e. V. in Friedberg Karl Lieb wurde in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Tschöpe Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Pfalz e. V. in Maikammer Bernd Rohn wurde zum neuen Vorsitzenden und Nachfolger unseres verstorbenen Vorstandskollegen Rudi Ebel gewählt. Zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden wurde Roland Semar gewählt. Kurt Krall wurde als Kassenführer in seinem Amt bestätigt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Gerhard von Bressensdorf Mitgliederversammlung des Landes-Fahrlehrerverbandes Bremen e. V. in Vegesack Die beiden Stellvertreter Rainer Fojuth und Klaus Voß wurden in ihren Ämtern bestätigt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Gerhard von Bressensdorf Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Fahrlehrer Saar e. V. in Dillingen Die Bundesvereinigung wird vertreten durch Peter Glowalla Mitgliederversammlung des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e. V. in Bamberg Der 1. Vorsitzende, Dr. Walter Weißmann, und der 3. Vorsitzende, Jürgen Kopp wurden in ihren Ämtern bestätigt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Gerhard von Bressensdorf Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Rheinland e. V. in Trier Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Glowalla Mitgliederversammlung des Thüringer Fahrlehrerverbandes e. V. in Weimar-Legefeld Rüdiger Brandes wurde als Vorsitzender und Uwe Paschke als 2. stellvertretender Vorsitzender in ihren Ämtern bestätigt. Geschäftsbericht BVF

47 Bundesvereinigung intern Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Tschöpe Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sächsischer Fahrlehrer e. V. in Dresden Die Bundesvereinigung war vertreten durch Gerhard von Bressensdorf Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. in Ulm Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Westfalen e. V. in Werl Der 1. stellvertretende Vorsitzende Hans Offer und der 3. stellvertretende Vorsitzende Karl-Heinz Retzko wurden in ihren Ämtern bestätigt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Glowalla Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Land Brandenburg e. V. in Frankfurt/Oder In der Versammlung wurde das 20-jährige Bestehen des Verbandes gefeiert. Der Vorsitzende Bernhard Katritzki wurde im Amt bestätigt. Zum neuen 4. Vorsitzenden wurde Rainer Sydow und zum neuen 5. Vorsitzenden Tino Neumann gewählt. Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Tschöpe. Peter Glowalla wurde im Rahmen dieser Veranstaltung für sein 20-jähriges Engagement für diesen Verband besonders geehrt Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Berlin e. V Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Nordrhein e. V. in Köln In ihren Ämtern bestätigt wurden: Der Vorsitzende Arno Wymar, der 1. Stellvertreter Kurt Bartels und der 2. Stellvertreter Jos Tomann Die Bundesvereinigung war vertreten durch Peter Tschöpe. Geschäftsbericht BVF

48 Bundesvereinigung intern Mitgliederstand (II/2010) Landesverband Baden-Württemberg 1475 Bayern 2187 Berlin 520 Brandenburg 239 Bremen 136 Hamburg 250 Hessen 647 Mecklenburg-Vorpommern 246 Niedersachsen 2002 Nordrhein 1266 Pfalz 357 Rheinland 526 Saar 230 Sachsen-Anhalt 233 Sachsen 429 Schleswig-Holstein 438 Thüringen 216 Westfalen 1467 Gesamt Die hier veröffentlichten Mitgliederzahlen spiegeln nicht die wahre Größe des jeweiligen Verbandes wider. Fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder, teilweise Mitglieder in Rente oder auch arbeitslose Mitglieder werden hier nicht erfasst. Die BVF vertritt mit ihren angeschlossenen Fahrschulen die Interessen von rund Fahrlehrern in Deutschland. Mitglieder BY NS BW WE NR HE RH B SH SAH PF HH MV BB SAH SR TH Die wichtigsten Beratungspunkte der Vorstandssitzungen 3. Deutscher Fahrlehrerkongress 60 Jahre Fahrschule Fahrschul-Handbuch Aktuelles vom DVR - ASF und ASP - Auswertungen Cool fahren Sprit sparen - 2. Phase u.a. Ältere Verkehrsteilnehmer Programm Fit im Verkehr Geschäftsbericht BVF

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