Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz

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1 Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz Broschüre Dr. Bertil Krüsi Roman Tenz Damian Arquint Marc Grossmann Departement of Life Science and Facility Management Leitung Fachstelle Vegetationsanalyse University of Applied Sciences ZHAW, Zürich

2 Impressum Titel Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz Auftraggeber Projekt: Waldrandschlüssel mit Praxishilfe Kredit-Nr.: A Vertrags-Nr.: PJ / H Sektion Jagd, Wildtiere und Waldbiodiversität Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Artenmanagement Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen Postadresse: BAFU, 3003 Bern Kontaktperson: Dr. Markus Bolliger Auftragnehmerin Fachstelle Vegetationsanalyse Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW Grüental, 8820 Wädenswil Ausführende Personen Dr. Bertil O. Krüsi, Fachstellenleiter Vegetationsanalyse Damian Arquint, Mitarbeiter Fachstelle Vegetationsanalyse Thomas Wildhaber, Mitarbeiter Fachstelle Vegetationsanalyse Marc Grossmann, Mitarbeiter Fachstelle Vegetationsanalyse Kontakt Dr. Bertil O. Krüsi Telefon: bertil.kruesi@zhaw.ch Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW Schloss, 8820 Wädenswil 2

3 Zusammenfassung Allein im Schweizer Mittelland misst die Länge aller Waldränder ca. 25'500 km (Brändli 2010) - das ist mehr als die Hälfte des Erdumfanges! Wie alle Übergangsbiotope (Ökotone) sind Waldränder potenziell sehr wertvoll und artenreich - wenn man sie richtig gestaltet. Leider wurde dieses riesige Potenzial bisher viel zu wenig ausgeschöpft. Der Hauptgrund dafür liegt an der mangelnden Tiefenausdehnung von Krautsaum und Strauchgürtel - die Waldränder bräuchten für eine optimale Entfaltung mehr Platz! Eine Studie hat gezeigt, dass bei einem durchschnittlichen Schweizer Waldrand die Tiefen von Saum und Strauchgürtel weit unter dem ökologischen Optimum liegen. Der ökologische Wert des Waldrandes kann mit dem Waldrandschlüssel ermittelt werden. Für Waldränder der Kategorien "unbefriedigend" und "befriedigend" reichen einmalige, einfache Eingriffe oft nicht aus, um die strukturelle und botanische Vielfalt auf Dauer zu erhöhen. Das ungünstigste Kosten/Nutzen- Verhältnis haben einerseits Waldränder, die schon wertvoll sind, und andererseits schlechte Waldränder mit geringem Aufwertungspotenzial (bei denen die lokalen Verhältnisse eine wesentliche ökologische Aufwertung verunmöglichen). Mit Aufwertungseingriffen soll mehr Dynamik erzeugt werden - wozu zeitlich gestaffelte und räumlich versetzte Eingriffe nötig sind; Krautsaum und Strauchgürtel soll mehr Raum und Licht verschafft werden. Dank dieser Massnahmen nimmt dann auch die Vielfalt der Flora und Fauna zu. Erfolgskontrolle: Nach einer angemessenen Zeit kann der Erfolg der Massnahmen wiederum mit dem Waldrandschlüssel gemessen werden, indem der IST-Zustand mit dem Ausgangszustand verglichen wird. 3

4 Einleitung In den kommenden Jahren sollen in verschiedenen Kantonen rund 850 Kilometer Waldrand ökologisch aufgewertet werden, zum Teil vom Bund unterstützt. Die vorliegende Praxishilfe soll den Praktikern bei der Bewertung und Aufwertung der Waldränder helfen und für die Erfolgskontrolle als Grundlage dienen. Zudem schafft die Praxishilfe einen Überblick über die möglichen Aufwertungsmassnahmen, welche der Vielfalt unserer Waldränder gerecht werden. Die Praxishilfe Waldrand richtet sich also in erster Linie an die Waldbewirtschafter: Förster, Forstwarte, Landwirte und andere Privatwaldbesitzer, aber auch Aktive im Naturschutz, Umweltfachleute und die zuständigen Behörden werden angesprochen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Fachstelle Vegetationsanalyse der ZHAW beauftragt, einen Waldrandschlüssel mit Praxishilfe zur ökologischen Aufwertung von Waldrändern zu erarbeiten. Ziel der Praxishilfe ist es die Unterstützung der Waldbewirtschafter bei der Auswahl der aufzuwertenden Waldränder ökologischen Bewertung dieser Waldränder (Waldrandschlüssel) Auswahl der Aufwertungsmassnahmen Erarbeitung eines Aufwertungs- und Pflegekonzeptes Erfolgskontrolle Die Ergebnisse der Bedürfnisabklärung Als Datengrundlage für die Bedürfnisabklärung (B. Krüsi & D. Arquint, 2009) dienen persönliche Interviews mit für den Waldrand zuständigen Personen aus sieben Kantonen Die Verfassung einer Broschüre zum Waldrand stösst vielerorts auf Zustimmung. Diese Broschüre beinhaltet idealerweise eine Waldranddefinition, eine einheitliche Terminologie und einen Schlüssel zur Bewertung von Waldrändern vor und nach Aufwertungsmassnahmen. Ebenfalls findet die Idee von Tagungen und Exkursionen Anklang bei den kantonalen Forstämtern. In den Tagungen sollten vor Ort geeignete Massnahmen diskutiert und anhand von guten Beispielen illustriert werden. Wichtig ist dabei, dass die Tagung die lokalen Gegebenheiten des Waldes der Teilnehmer berücksichtigt. Die Kantone mit wenig einschlägigen Erfahrungen wünschen Erfahrungsaustausch. Als Plattform können Tagungen und Kurse dienen und/oder eine Internetplattform. Erfahrene Kantone wie z.b. der Kanton Solothurn sind bereit, ihr Wissen weiterzugeben. Die willkommenen Praxishilfen sind in der Abbildung 1.0 kurz zusammengefasst. Auffallend ist bei allen befragten Kantonen die grosse Nachfrage nach einer Broschüre. 4

5 Abbildung 1.0: Übersicht über die willkommenen Praxishilfen der 7 befragten Kantone. Die Erfahrungsunterschiede sind unter den einzelnen Kantonen erstaunlich gross. Das Wissen über Waldrandaufwertungen könnte unterschiedlicher nicht sein. Solothurn wertet seit bald 30 Jahren Waldränder auf, während z.b. der Kanton Wallis erst im vergangenen Jahr mit ersten Massnahmen begonnen hat. Diese Differenzen widerspiegeln sich auch im Bedürfnis nach Praxishilfen. Einzelne Kantone haben ihre Aufwertungsmassnahmen vorbildlich dokumentiert und durchgeführt, andere hingegen kennen die Möglichkeiten nur unzureichend und sind um jede Unterstützung froh. 5

6 Inhaltsverzeichnis Impressum...2 Zusammenfassung...3 Einleitung...4 Die Ergebnisse der Bedürfnisabklärung Waldränder verstehen Entstehung von Waldrändern Bedeutung der Waldränder für den Naturschutz Gefährdung von Waldrändern Die Elemente des Waldrandes Der juristische Waldrand Waldränder beurteilen Der ökologisch wertvolle Waldrand Die Waldränder der Schweiz Der Durchschnittswaldrand Vorbildliche Waldränder der Schweiz Vergleich mit den Waldranddaten im Schweizerischen Landesforstinventar (LFI2 & 3) Häufige Waldrand-Typen in der Schweiz Die Bewertungskriterien für den Waldranschlüssel Tiefenausdehnungen Längenausdehnung Botanische Vielfalt Waldrandschlüssel Ziel des Schlüssels Struktur Die Anwendung des Schlüssels Zusammenhang zwischen Punktzahl und floristischer Vielfalt Beispiele für Waldränder in der Schweiz Waldränder aufwerten und pflegen Gesetzliche Grundlagen für Finanzhilfen zur Aufwertung der Waldränder Gesetzliche Grundlage für den Wald Gesetzliche Grundlage für die Landwirtschaft Welche Waldränder soll man aufwerten

7 3.3 Aufwertungsmassnahmen Ersteingriff Folgeeingriffe Wie bringt man Vielfalt in den Waldrand Die Waldweide Erfolgskontrolle Probleme bei Waldrandaufwertungen Der ideale Waldrand Invasive Neophyten Holzabsatz Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation & Koordination...44 Abbildungsverzeichnis...45 Tabellenverzeichnis...46 Literaturverzeichnis...47 Anhang

8 1 Waldränder verstehen 1.1 Entstehung von Waldrändern Nach der letzten Eiszeit war die Landschaft Mitteleuropas vor allem von Wald bedeckt (Ellenberg 1996). Waldränder entstanden auf natürliche Weise an naturbedingten Wachstumsgrenzen wie Gewässern, Felsgebieten, Mooren, an der Waldhöhengrenze und an sehr exponierten Stellen. Also überall dort, wo der Standort für Bäume zu kalt, zu trocken, zu nass oder zu bewegt ist. Aber auch durch landschaftsdynamische Prozesse (Überschwemmungen, Erdrutsche), durch die natürliche Walddynamik (Aufbau- und Zusammenbruchsphasen) und weidende Grosssäuger entstanden Waldränder. Nachdem die Wälder der Nacheiszeit ihre maximale Ausdehnung erreicht hatten, wurden ihre weitere Entwicklung bald in einer völlig unnatürlichen Weise beeinflusst: Der Mensch begann Wälder zu roden, um Holz als Bau-, Werk-, und Brennholz zu gewinnen und um an den Stellen von Wäldern Äcker und Weiden anzulegen (Küster 1995). Beim Roden entstand Kulturlandschaft mit Kompartimentierungen zwischen Wald und Offenland, die es zuvor in dieser Form nicht gegeben hatte. Die Wälder bekamen durch den Einfluss des Menschen scharfe Ränder, die uns aus der heutigen Kulturlandschaft vertraut sind und unsere Vorstellung von Waldrändern bestimmen, die aber natürlicherweise nur selten in dieser scharfen Form zu finden sind. Die zunehmende Zersiedelung im Mittelalter und die stetig hohe Nachfrage nach Holz hatten zur Folge, dass der Wald immer weiter zurückgedrängt wurde. Durch die starke Nutzung wurden die Wälder in dieser Zeit stark ausgedünnt und beschädigt. Im Jahre 1876 kam das Forstpolizeigesetz mit dem neuen und revolutionären Grundsatz der Nachhaltigkeit: Die Erkenntnis, dass jede Generation Anrecht auf die gleichen Ertragsmöglichkeiten haben soll, dass immer nur die Zinsen das nachwachsende Holz genutzt werden dürfen, dass das Kapital der Holzvorrat aber unangetastet bleiben soll. Das Forstpolizeigesetz von 1876 war und ist internationales Vorbild. Abbildung 1.1: Kartenausschnitt aus dem Schweizer Mittelland mit vielen Waldrändern als potentiell wertvolles Vernetzungselement. 8

9 Seit 1950 haben Konkurrenzprodukte im Bau- und Energiesektor das Holz verdrängt, der Zuwachs an Holz wird nur teilweise genutz und es erfolgte eine klare Trennung von Wald und Offenland (siehe Abb. 1.1). 1.2 Bedeutung der Waldränder für den Naturschutz Das Ziel des Naturschutzes besteht darin, mit vernünftigem Aufwand eine vielgestaltige Übergangszone vom Wald zum Offenland zu gestalten, in der sich die Elemente des Offenlandes mit jenem des Waldes mosaikartig durchmischen. Diese Übergangszone ist gekennzeichnet durch einen relativ raschen Wechsel der Standortsbedingungen. Auf kleinstem Raum ändern sich die für Pflanzen und Tiere entscheidenden primären Standortfaktoren, d.h. Licht Temperatur Feuchtigkeit Nährstoffe Mechanische Faktoren (Störungen, Winde, Nutzung, Verbiss ect.) Besonders die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit haben einen starken Einfluss auf das Mikroklima und damit auf die Flora und Fauna in dieser Übergangszone (Weber 2003). Viele Pflanzen- und Tierarten schätzen diese Umgebung und kommen hauptsächlich nur an Waldrändern vor (Hondong et al. 1993). Der ökologische Wert von Waldrändern ist deshalb sehr hoch. In den Abbildungen 1.2 und 1.3 wird die starke Zunahme der Artenvielfalt von Flora und Fauna an einem Waldrand gezeigt. Abbildung 1.2: Artenvielfalt der erfassten Arthtopoden am stufigen Waldrand in Rickenbach. Schwarze Symbole: Fensterfallen- und Gelbschalenfänge; Graue Symbole: Trichterfallen-, Fensterfallen- und Gelbschalenfänge. Die Symbolgrösse repräsentieren die relativen Artenahlen untereinander (Flückiger 2002). 9

10 Abbildung 1.3: Krautige Pflanzenbestände im Übergangsbereich zwischen Frischwiese und Rotbuchenwald (aus Röser 1988). Waldränder sind aber nicht nur vergleichsweise reich an Tier- und Pflanzenarten sondern stellen auch ein wichtiges Vernetzungselement dar. Die zwei Faktoren Häufigkeit und der relative Artenreichtum machen Waldränder zu ökologisch wichtigen Ausgleichsflächen (Coch 1995). Aus der Sicht des Naturschutzes sind Waldränder viel versprechende Aufwertungs- und Vernetzungsobjekte, da die Artenvielfalt bei Grenzbiotopen besonders stark zunimmt, wenn ihre räumliche Ausdehnung vergrössert und ihre Struktur verbessert wird (Krüsi et al. 1997). Waldränder können in ihrer Form und Struktur sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, von kaum vorhanden bis sehr breit und mosaikartig. Den typischen Waldrand gibt es nicht. 10

11 1.3 Gefährdung von Waldrändern Die meisten Waldränder sind durch menschliche Rodungen entstanden. Wenn Waldränder nicht gepflegt werden, werden sie gleichförmig und verlieren an Arten- und Strukturvielfalt. In der Abbildung 1.4 sind negative Beispiele von Waldrändern in der Schweiz dargestellt. Um dies zu verhindern, muss die Tiefenausdehnung des Waldrandes vergrössert sowie deren mosaikartige Struktur erhalten werden. Eine verbesserte Tiefenausdehnung kann aber nur auf Kosten von landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Fläche erreicht werden. Somit treffen im Waldrand verschiedene Interessengruppen wie Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz aufeinander. Dies beinhaltet ein gewisses Konfliktpotential bei der Pflege von Waldrändern. Wie in der Landwirtschaft herrscht auch in der Forstwirtschaft eine strikte Territorialpolitik, bei der im Wald der Förster allein das Sagen hat. Der Waldrand wirkt als grüne Schutzmauer gegen alle Einflüsse von ausserhalb des Waldes, selbst wenn es sich um Gesetze wie das Natur- und Heimatschutzgesetz handelt, welche für alle und überall Gültigkeit haben sollten (Ewald und Klaus 2009). Doch die Voraussetzungen für die Aufwertung von Waldrändern sind eigentlich günstig, weil der private Waldanteil relativ tief ist, wie in der Abbildung 1.5 über die Eigentümerverhältnisse des Schweizers Waldes gezeigt wird. In den verschiedenen Eigentümerkategorien des Schweizer Waldes ist die Gewichtung der Waldrandpflege unterschiedlich stark und hat ungleiche Traditionen. Auch die Waldrandförderung ist von Kanton zu Kanton verschieden, je nach Vorstellungen der jeweiligen Verantwortlichen. Abbildung 1.4: Karte über die Waldeigentumskategorien in der Schweiz (BFS 2001). 11

12 Abbildung 1.5: Vom Umgang der Schweiz mit ihren Waldrändern. Oben links: Fichtenplantage vor Laubwald, Tenniken (BL) 1984; Oben rechts: Fichtensperranlage, Wölflistein, Sissach (BL) 1975; Mitte links: Mit Herbiziden vergifteter Waldrand, Oberrüti (AG) 1982; Mitte rechts: Gülle im Waldrand, Tenniken (BL) 1982; Unten links: Ackern bis an die Baumstämme; Unten rechts: Eine saubere Sache geteerte Strasse bildet den Waldrand (aus Ewald und Klaus 2009). 12

13 1.4 Die Elemente des Waldrandes Der eigentliche Waldrand besteht aus den Elementen Krautsaum, Strauchgürtel und Nichtwirtschaftswald und bildet den Übergang zwischen Kulturland (Offenland) und Wald. In der Literatur wird oft der Nichtwirtschaftswald (Randbäume des Waldbestandes) auch als Waldmantel bezeichnet. Doch in dieser Broschüre beschränken wir uns auf den Begriff Nichtwirtschaftswald. Abbildung 1.6: Die Hauptelemente des Waldrandes (Schütz et al., 1993). Die Abbildung 1.6 erweckt den Eindruck, dass die Waldrandelemente in einer festen Reihenfolge angeordnet seien. Dem ist nicht so. Die Waldrandelemente sind häufig ineinander verflochten und mosaikartig durchmischt, was auch ökologisch wertvoller ist als ein schematischer Aufbau. So ist in der Praxis die Abgrenzung der Waldrandelemente oft schwieriger als gemäss der Abbildung 1.6 anzunehmen ist. Und nicht immer sind alle Waldrandelemente vorhanden. In der Tabelle 1.1 werden die wichtigsten Waldrandbegriffe genauer beschrieben. Tabelle 1.1: Die wichtigsten Waldrandbegriffe. Waldrand-Begriffe Kulturland (Offenland) Krautsaum Beschreibung Bezeichnet alle weitgehend baumfreien Flächen, bei denen Strukturelemente wie einzelne Bäume oder Hecken vorkommen können. Es kann sich um Kulturland wie beispielsweise Äcker, Wiesen und Obstgärten, um Naturschutzgebiete wie Trockenwiesen und Feuchtgebiete oder um Siedlungsgebiet handeln. Nicht selten sind Waldränder durch Strassen oder Wege begrenzt. Der Krautsaum ist dem Strauchgürtel bzw. direkt dem (Wirtschafts-) Wald vorgelagert und oft ein extensiv genutzter Streifen mit vorwiegend Gräsern und Kräutern, der mindestens 0.5 m tief sein muss und mindestens 75% der Bodenoberfläche bedeckt. Extensiv bewirtschaftet übernimmt er die Funktion einer Pufferzone zum intensiv genutzten Kulturland. 13

14 Strauchgürtel Der Strauchgürtel beinhaltet Bäume und Sträucher, die zwischen 1 und 4 m hoch und dem Wirtschaftswald vorgelagert sind. Der Strauchgürtel ist das eigentliche Bindeglied zwischen Wald und Offenland. Er schliesst die Baumzone ab und bildet den vertikalen Übergang zur Zone der unverholzten Arten. Hier herrschen Lichtbaumarten und Sträucher vor. Nichtwirtschaftswald (Waldmantel) Wirtschaftswald Im Nichtwirtschaftswald herrschen wie im Strauchgürtel Sträucher und Lichtbaumarten vor wie z. B. Eichen (Quercus sp.), Erlen (Alnus), Eschen (Fraxinus excelsior), Kiefern (Pinus sylvestris) und Birken (Betula), welche aber über 4 m hoch sind und einen Brusthöhendurchmesser unter 16 cm haben (BHD < 16). Der Nichtwirtschaftswald bildet den Übergang zwischen geschlossenem Wald und dem Strauchgürtel. Bäume mit einem BHD > 16 cm bzw. andere eindeutig als Wirtschaftswald erkennbare Flächen wie z.b. Aufforstungen, Stangenholzbestände etc. Nicht jeder Waldbestand wird wirtschaftlich genutzt. Es kann sich auch um Schutzwald oder Waldreservate handeln. 1.5 Der juristische Waldrand Klare, rechtliche definierte Waldrandgrenzen sind wichtig und haben Vorteile. Im Waldareal ist z.b. das Austragen von Düngemittel oder Pestizide streng verboten. Im Gegensatz zur Landwirtschaft wurde das Waldareal Dank der strengen Gesetzgebung nicht "vergoldet" und zu Bauland umgewandelt. Die Anmerkung scheint deshalb hier sehr wichtig zu sein, dass durch Aufwertungsmassnahmen am Waldrand die juristische Waldgrenze nicht beeinflusst wird! Die Waldverordnung (WaV) überlässt den Kantonen die Feststellung, ob eine bestimmte Bestockung als Wald gilt oder nicht - und damit auch die Bestimmung von deren Grenze: WaV Art. 1 Begriff des Waldes (Art. 2 Abs. 4 1 ) 1 Die Kantone bestimmen die Werte, ab welchen eine bestockte Fläche als Wald gilt, innerhalb der folgenden Bereiche: a. Fläche mit Einschluss eines zweckmässigen Waldsaumes: m2; b. Breite mit Einschluss eines zweckmässigen Waldsaumes: m; c. Alter der Bestockung auf Einwuchsflächen: Jahre. 2 Erfüllt die Bestockung in besonderem Masse Wohlfahrts- oder Schutzfunktionen, so gilt sie unabhängig von ihrer Fläche, ihrer Breite oder ihrem Alter als Wald. 14

15 Hier ein Beispiel einer Waldranddefinition aus dem Waldgesetz (WaG) des Kantons Aargau: 1 1. Die Aussenseite der äussersten Baumstämme und -strünke, die ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen, bestimmt den Verlauf der Stockgrenze. An die Stockgrenze schliesst ein Waldsaum von in der Regel 2 m Breite an, dessen Aussenrand die Waldgrenze bildet. Bei Sträuchern liegt die Waldgrenze in der Regel 1 m ausserhalb der äussersten Stockausschläge. 2. Innerhalb des Waldsaumes gelten die Pflege- und Bewirtschaftungsgrundsätze gemäss Waldgesetzgebung. Eine dauernde oder intensive landwirtschaftliche Nutzung ist ausgeschlossen. 3. Besteht innerhalb des Waldsaumes eine eindeutige, dauernde Abgrenzung, wie eine Mauer oder eine Strasse, so gilt diese als Waldgrenze. Wo Wald an eine Bauzone grenzt, gilt auch eine innerhalb des Waldsaumes gelegene Parzellengrenze als Waldgrenze. 4. Wurde Wald, der an eine Bauzone grenzt, im Verfahren gemäss den 2-7 dieser Verordnung rechtskräftig festgestellt, so bestimmt sich die Waldgrenze nach dem entsprechenden Waldgrenzenplan. Je nach Zweck und Motivation werden in der Schweiz verschiedene Walddefinitionen verwendet. So kommt in den Waldgesetzen der Kantone vor allem die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, den Wald zu erhalten und zu schützen. Das Schweizerische Landesforstinventar (LFI) hingegen als nationales Projekt auf eine einheitliche Walddefinition angewiesen definiert den Wald quantitativ. Die Walddefinition im LFI stützt sich auf die drei Kriterien Deckungsgrad, Waldbreite und Baumhöhe: Eine mit Bäumen bewachsene Fläche gilt als Wald, wenn sie breiter als 50 Meter ist und wenn die Baumkronen mehr als 20 Prozent der Bodenfläche bedecken (siehe Abbildung). Ist der Bewuchs dichter, gelten auch schmalere Flächen als Wald. Mit Ausnahme von Aufforstungen, Brandungen, Sturmflächen sowie Gebüschwäldern müssen die Bäume zudem höher als drei Meter sein. Abbildung 1.7: Die quantitative Unterscheidung zwischen Wald und Nichtwald gemäss LFI (LFI3 2009). 15

16 2 Waldränder beurteilen 2.1 Der ökologisch wertvolle Waldrand Ökologisch wertvolle Waldränder sind Waldränder, die möglichst vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. In der Waldrandbroschüre vom Schweizerischen Bund für Naturschutz (Von Bürgen 1995) wird ein ökologisch besonders wertvoller Waldrand mit folgenden Merkmalen beschrieben: ausgedehnter Strauchgürtel und vorgelagerter Krautsaum enge Verzahnung von Strauchgürtel und Krautsaum ungleichaltriger und stufiger Aufbau buchtenreicher und unregelmässiger Verlauf standortgerecht und artenreich Vernetzung mit anderen naturnahen Landschaftselementen wie Hecken, Ufer- oder Feldgehölzen Diese Merkmale bieten viele Vorteile für die Praxis der Waldrandpflege. Zielsetzungen und Pflegemassnahmen lassen sich relativ einfach aus ihnen ableiten. Damit lassen sich auch gute Erfolge zur Aufwertung von Waldrändern und zur generellen Förderung der Artenvielfalt in einem Waldrand erzielen. Das individuelle Potential und die Besonderheiten der einzelnen Waldränder müssen jedoch berücksichtigt werden. Die Waldränder der Schweiz stellen ein riesiges ökologisches Potenzial dar, das bisher nur zu einem kleinen Teil genutzt wird. Abbildung 2.1: Tiefenausdehnungen und Elemente des Ideal-Waldrandes gemäss den Zielvorstellungen des Naturschutzes (aus Krüsi et al. 1997). 16

17 Auch wenn in Abbildung 2.1 von einem Idealwaldrand gesprochen wird, ist es keineswegs das Ziel dieser Praxishilfe die Waldränder der Schweiz nach dieser schematischen Vorlage zu vereinheitlichen. Vielmehr ist dieser Idealwaldrand als theoretisches Modell in vereinfachter Darstellung zu verstehen, an welchem man die real existierenden und standortgerechten Waldränder misst (Tidow et al. 1997). In den seltensten Fällen weist ein Waldrand alle erwähnten Elemente in der dargestellten Abfolge auf. Auch was die Tiefenausdehnung betrifft, steht die Mehrheit der Waldränder im Schweizer Mittelland dem Idealbild nach. Jeder Waldrand ist ein Individuum; eine fixe Vorgabe der idealen Waldrandtiefe macht wenig Sinn und ist oft gar nicht realisierbar, denn sie ist abhängig von der Standfestigkeit des Bestandes, den Besitzverhältnissen und den Bewirtschaftungsvorstellungen (Tidow et al. 1997). Strukturvielfalt und Tiefenausdehnung eines Waldrandes sind jedoch erwiesenermassen für seinen ökologischen Wert entscheidend. Waldränder brauchen in erster Linie mehr Platz, damit sich Strauchgürtel und Krautsaum entwickeln können. Wichtig ist zudem sowohl eine räumliche als auch eine zeitliche Dynamik (Krüsi et al. 1996). Solche vielgestaltigen Waldränder, in der sich ungleichaltrige Elemente der Kraut-, Strauch- und Baumschicht mosaikartig durchmischen, weisen eine hohe Artenvielfalt auf und sind daher anzustrebendes Ziel. 2.2 Die Waldränder der Schweiz Der Durchschnittswaldrand Ökologische Bewertungen von Waldrändern in drei Regionen der Schweiz (Kanton Solothurn, unteres Rhonetal und Nordostschweiz (AG, ZH, TG, SG, SH)) in den 1990er Jahren zeigen folgendes Bild eines durchschnittlichen Waldrandes im Schweizer Mittelland: Abbildung 2.2: Mittlere Tiefenausdehnung der Strukturelemente eines Durchschnittswaldrandes in den 1990er Jahren im Schweizer Mittelland im Vergleich zu den Zielvorstellungen des Naturschutzes (aus Krüsi et al. 1997). 17

18 Im Vergleich zu den Zielvorstellungen des Naturschutzes weist ein durchschnittlicher Waldrand der untersuchten Regionen sowohl einen sehr schmalen Strauchgürtel als auch einen sehr schmalen Krautsaum auf. Den Schweizer Waldrändern mangelt es an Platz um sich auszudehnen, obwohl rund die Hälfte der Waldränder in Richtung Freiland weder unmittelbar an eine Strasse bzw. an einen Fahrweg noch an eine Bahnlinie oder ein Gebäude grenzen (siehe Tabelle 2.1) und somit zumindest theoretisch eine Ausdehnung dieser Waldränder ins Freiland möglich wäre (Krüsi et al. 1997). Tabelle 2.1: Waldrandbegrenzungen in der Schweiz nach LFI3 (LFI3 2009). Produktionsregion Jura Mittelland Voralpen Alpen Alpensüdseite Schweiz Waldrandbegrenzung % ± % ± % ± % ± % ± % ± keine Begrenzung Strasse mit Hartbelag Strasse ohne Hartbelag Feldweg Zäune von Anlagen Wildzaun Weidezaun Mauer Graben Gewässer Total Vorbildliche Waldränder der Schweiz Abbildung 2.3 zeigt den Vergleich von 21 guten Waldrändern mit den Zielvorstellungen des Naturschutzes. Auch die guten Waldränder im Schweizer Mittelland erreichen mit einer Tiefe des Waldrandbereiches von 19,7 m noch immer nicht die Zielvorstellung des Naturschutzes von m. Einzig die Tiefe des Krautsaumes (8,4 m) liegt im Bereich der vom Naturschutz geforderten 5 10 m (Krüsi et al. 1997). Eine Untersuchung im Aargauer Jura (Krüsi & Schütz 1994, Krüsi et al. 1997) hat gezeigt, dass die ökologische Qualität von Waldrändern in Naturschutzgebieten besser ist als jene ausserhalb. Die Waldränder in Naturschutzgebieten weisen im Durchschnitt einen breiteren Krautsaum, eine besser Struktur des Strauchgürtels und eine höhere Vielfalt an verholzten Arten auf. Auch die mittlere Waldrandtiefe (5.1 m) war grösser als bei Waldrändern, die sich nicht in einem Naturschutzgebiet befinden (3.8 m), aber immer noch weit unter der Zielvorstellung des Naturschutzes. 18

19 Für das Schweizer Mittelland lässt sich also sagen: Auch die besten Waldränder sind noch lange nicht gut genug! Abbildung 2.3: Die 21 speziell ausgewählte, gute Waldränder (Bernhard 1996). Durchschnittlicher Waldrandbereich: 19.7 m; Krautsaum: 8.4 m; Strauchgürtel: 6.4 m; Waldrandtiefe: 11.3 m (Abb. aus Krüsi et al. 1997) Vergleich mit den Waldranddaten im Schweizerischen Landesforstinventar (LFI2 & 3) Charakteristisch für die Waldränder heute im Schweizer Mittelland ist vor allem die geringe Ausdehnung der Strukturelemente. Nach der auf 410 Waldrändern basierenden Studie von Krüsi et al werden die Zielvorstellungen des Naturschutzes praktisch nirgends auch nur annähernd erreicht und weniger als 1% der Waldränder im Mittelland (N=216) haben einen hohen Ökotonwert (Tabelle 2.7). Gemäss dem dritten Landesforstinventar (LFI3, Brändli 2010) hatten von den 294 zwischen 2004 und 2006 im Mittelland untersuchten Waldrändern in der kollinen/submontanen und montanen Stufe 34% der Waldränder einen hohen Ökotonwert (Tabelle 2.2). Ein Vergleich zwischen dem Waldrandschlüssel von Krüsi & Schütz 1994 mit dem entsprechenden Kriterienkatalog des LFI scheint hier notwendig zu sein, um die unterschiedlichen Beurteilungen des IST-Zustandes nachvollziehbar zu machen. Für die strategischen Überlegungen des BAFU, und vor allem für deren politische Kommunikation und Durchsetzung, ist es von grosser Bedeutung, eine konsistente Grundlage und Sprachregelung zu haben, die klar und nachvollziehbar aufzeigt, wie viele Waldränder in welcher Region nach dem letzten Stand der Wissenschaft als ökologisch wertvoll gelten und wie hoch das betreffende Aufwertungspotenzial ist. Und da macht es eben einen grossen Unterschied, ob schon 34% oder eben höchsten 1% der Waldränder des Mittellandes als ökologisch hochwertig gelten dürfen. 19

20 Tabelle 2.2: Ökotonwert nach LFI3 für die biogeographischen Regionen der Schweiz (WSL 2010). Jura Mittelland Alpen- nordflanke Biogeografische Region Westliche Zentralalpen östliche Zentralalpen Alpensüdflanke Schweiz Ökotonwert % ± % ± % ± % ± % ± % ± % ± gering mittel hoch Total Wenn aber nur 1% der Waldränder die Zielvorstellungen des Naturschutzes erfüllen, so heisst das noch lange nicht, dass nicht wesentlich mehr Waldränder hochwertig sind. Die Zielvorstellungen des Naturschutzes müssen nicht unbedingt realistisch sein. Von Natur aus gäbe es in tieferen Lagen nur wenige Waldränder, z.b. entlang von Gewässern und Felsformationen. Tiefe und somit wertvolle Waldränder gäbe es im Mittelland wohl gar nur entlang von Fliessgewässern mit periodischen Überschwemmungen. Beim LFI wurden aber alle Auenwälder eliminiert. Was ist nun das Mass der Dinge? Die Unterschiede zwischen den Methoden der Waldrandaufnahme des LFI und dem des Waldrandschlüssels von Krüsi & Schütz 1994 sind in der Tabelle 2.4 aufgelistet. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Methoden in der Länge der Taxationsstrecke, woraus bei Krüsi & Schütz 5 Transekte für die Waldranbeschreibung resultieren und beim LFI sind es nur deren 3. Später in dieser Broschüre wird ein neuer, überarbeiteter Waldrandschlüssel vorgestellt, basierend auf den Schlüssel von Krüsi & Schütz Dieser beinhaltet z.b. den Verlauf und Verzahnungsgrad des Waldrandes und berücksichtigt auch Kleinstrukturen und Krautsaumtyp sowie aber auch Problemarten und Neophyten. Es gibt aber auch Unterschiede in der Wertung und Punkteverteilung der verschiedenen Waldrand-Parameter wie im Beispiel der Krautsaumtiefe in Tabelle 2.5 gezeigt wird. Doch hier vertieft in die verschiedenen Punkteverteilungsmethoden einzugehen würde im Rahmen dieser Broschüre zu weit gehen. Schlussendlich gibt es für jeden bewerteten Waldrand einen so genannten Ökotonwert-Index, eine Zahl, die nun in eine ökologische Klassifizierung eingeordnet werden muss. Die maximale Punktzahl mit dem Waldrandschlüssel von Krüsi & Schütz 1994 beträgt 60. Die Einteilung in die verschiedenen Ökotonklassen wird folgendermassen gegliedert: Tabelle 2.3: Ökotonklassen nach Krüsi & Schütz 1994 Beurteilung Punkte Waldrandbereich fehlend! 18 schlecht unbefriedigend befriedigend gut sehr wertvoll

21 Tabelle 2.4: Unterschiede zwischen der Waldrandaufnahme des LFI und jene von Krüsi & Schütz LFI2/3 Krüsi & Schütz 1994 Bestockungsgrenze mit BHD " 12 cm Bestockungsgrenze mit BHD " 16 cm Taxationsstrecke misst 50 m Taxationsstrecke misst 100 m 3 Transekte, daraus ergibt sich ein Mittelwert 5 Transekte, daraus ergibt sich ein Mittelwert für die Tiefenberechnungen aus 3 Werten für die Tiefenberechnungen aus 5 Werten Tiefen: auf Brusthöhe gemessen, die charakteristischen Tiefen sind additiv Krautsaumtiefe: Vom Waldmantel- oder Strauchgürteltrauf bis zum intensiv bewirtschafteten Kulturland Strauchgürteltiefe: Von der Bestockungsgrenze bis zu den äussersten Blätter der Sträucher Waldmanteltiefe: Von der Bestockungsgrenze bis zur inneren Kronenprojektion der Randbäume Krautsaum: extensiv, < 0.5 m Höhe und über 50% der Taxationsstrecke vorhanden Strauchgürtel: Gehölze ab 0,5 m Höhe und BHD < 12 cm, min. 50% der Taxations. und min. 1 m breit, Deckungsgrad min. 25% Waldmantel: Randbäume mit BHD " 12 cm oder Dickungen ab 5 m Höhe, min. 50% der Taxations. mit Randbäumen bestückt Struktur: 7 verschiedene Kategorien aus der Kombination von Strauchgürtel und Waldmantel Verlauf: Verlauf des Waldrandes (Waldmantel + Strauchgürtel) über 100m betrachtet auf Brusthöhe. Artenaufnahme: Anteil der Baum-, Strauchund Dornstraucharten (Gehölze) an der Vertikalprojektion des Waldrandes nach Braun-Blanquet über die 50 m lange Taxationsstrecke. Betrachtet wird von aussen und gemäss Artenliste Waldrand. Tiefen: auf einem 50 cm breiten Streifen, ebenfalls additiv Krautsaumtiefe: Vom Waldmantel- oder Strauchgürteltrauf oder sogar Bestockungsgrenze bis zum intensiv bewirtschafteten Kulturland Strauchgürteltiefe: Von der Bestockungsgrenze oder vom innersten Blatt des Strauches bis zu den äussersten Blätter des Strauches Waldrandtiefe: Von der Bestockungsgrenze bis zur äussersten Blätter des Strauches oder zur Stammmitte der äussersten Bäume des Nichtwirtschatswaldes Krautsaum: extensiv, < 0.5 m Höhe und min. 75% der Bodenfläche bedecken Strauchgürtel: Bäume und Sträucher mit einer Höhe zwischen 1 und 4 m. Nichtwirtschaftswald: Bäume und Sträucher mit BHD < 16 cm und über 4 m hoch Struktur: prozentuale Angabe über die Strauchgürtel- und Krautsaumlänge in Bezug auf die 100m lange Taxationsstrecke - Artenaufnahme: Anzahl der Laubbaum-, Strauch- und Dornstraucharten (Gehölze) über die 100 m lange Taxationsstrecke. Betrachtet wird von aussen und gemäss Artenliste Waldrand. Nadelbäume werden nicht gezählt. Tabelle 2.5: Krautsaumtiefe [m] Punkte Krüsi & Schütz < > 6.9 LFI2 Modell - < > 5 21

22 Durch die 1'048 aufgenommenen Waldrändern durch das LFI2 ergab sich ein Ökotonwertindex-Punktebereich zwischen 24 und 138 (Mittelwert = 65.7). Für die Klasseneinteilung des Ökotonwertes orientiert sich das LFI an objektiven statistischen Einteilungen (Quartile), die recht gut mit deren damaligen Feldstudien übereinstimmen (Eichung an Experten-Gutachten z.b. Meinrad Rettich). Die Klassifizierung in die 3 Ökotonklassen wurde durch die 25% und 75% Quartile über alle Waldränder berechnet: Tabelle 2.6: Ökotonklassen nach LFI2 Ökotonwert Punkte Niedrig (untere 25%)! 55 mittel Hoch (obere 25%) > 75 Hier scheint es grosse Unterschiede in den beiden Aufnahmemethoden zu geben. Fällt ein Waldrand in die Kategorie gut nach Krüsi und Schütz 1994, so entspricht das einer Punktezahl von 100 nach der LFI-Methode und wird nur von 2% aller betrachteten Walränder des LFI erfüllt (Brassel et al. 2001). Die Kategorie befriedigend nach Krüsi und Schütz entspricht einer Punktezahl von über 70 und wird von rund 40% aller Waldränder des LFI erreicht. Ein mittlerer LFI-Ökotonwert entspricht der Kategorie unbefriedigend nach Krüsi und Schütz und ein niedriger Wert fällt in die Kategorie schlecht (Brassel et al. 2001). Die Abbildungen 2.4 und 2.5 zeigen die neuen Verteilungen für das Mittelland und für die ganze Schweiz, wenn man die Resultate des LFI nun in die oben beschriebene neuen Grenzwerte konvertieren würde (Quelle: WSL 2010). Wie man aus den beiden Graphiken entnehmen kann, sind jetzt nur noch rund 1.3% der Waldränder im Mittelland gut bis sehr wertvoll nach Krüsi & Schütz und für die gesamte Schweiz sind es 2.2% (LFI2) und 2.6% (LFI3). Vergleicht man nun diese Resultate mit der Studie von Krüsi et al (Tabelle 2.7), so sind die Unterschiede nicht mehr sehr gross. Die 0.6% guten Waldrändern in der Schweiz sind zwar immer noch tiefer als in der Abbildung 2.4, doch mit der Berücksichtigung der Anzahl Stichproben (LFI: N=1048; Krüsi et al. 1997: N=410) ist dies auch gut nachvollziehbar. Abbildung 2.4: Verteilung der Waldränder im Mittelland in 3 Ökotonklassen mit dem dazugehörigem Ökotonwert-Index nach LFI2 Modell und den entsprechenden Klassifizierungen nach Krüsi & Schütz

23 Abbildung 2.5: Verteilung der Waldränder in der Schweiz in 3 Ökotonklassen mit dem dazugehörigem Ökotonwert-Index nach LFI2 Modell und den entsprechenden Klassifizierungen nach Krüsi & Schütz Tabelle 2.7: Ökologische Beurteilung der Waldränder in verschiedenen Regionen der Schweiz mit dem Schlüssel von Krüsi und Schütz (1994), berechnet aufgrund von Originaldaten aus Krug (1992), Maret (1995) und Tidow (unveröff.). Unteres Rhonetal Maret 1995 n = 194 Kanton Solothurn Krug 1992 n = 82 Nordostschweiz Tidow (unveröff.) n = 134 Schweiz Gew. Mittel *) n = 410 sehr wertvoll 0 % 0 % 0 % 0 % gut 0.5 % 1 % 0 % 0.6 % befriedigend 31% 4 % 18 % 13 % unbefriedigend 49 % 29 % 47 % 39 % schlecht 15 % 35 % 22 % 27 % WR ± fehlend 4 % 31 % 13 % 20 % Ø Punktzahl Total (max. = 60) ± 7.7 ± 9.2 ± 9.3 *) Gewichtung: Solothurn = 1.0, Nordostschweiz (=AG, ZH, TG, SH, SG) = 1.0, Rhonetal = Häufige Waldrand-Typen in der Schweiz Im Schweizer Mittelland und Jura trifft man häufig Waldränder an, die keinen oder nur einen gering entwickelten Strauchgürtel aufweisen mit keinem oder nur sehr schmalem Krautsaum. Solche Waldränder besitzen, gemäss dem neuen Waldrandschlüssel (siehe Anhang S. 53), die Kategorien unbefriedigend und befriedigend und lassen sich mit einmaligen einfachen Eingriffen nicht verbessern (Abbildung 2.4, links). Ein weiterer häufiger Waldrandtyp ist der Wirtschaftswald, der direkt die Grenze zum offenen Kulturland bildet (Abbildung 2.4, rechts). 23

24 Abbildung 2.6: Zwei Beispiele für häufige Waldrandtypen im Schweizer Mittelland. Der Strauchgürtel, wenn er vorhanden ist, wirkt sehr oft relativ dicht belaubt, allerdings nicht aufgrund von Sträuchern, sondern aufgrund von Klebästen. An südexponierten Waldrändern im Mittelland gedeihen Sträucher und vor allem Dornsträucher im Strauchgürtel besser (Schütz et al. 1994). 2.3 Die Bewertungskriterien für den Waldranschlüssel Der ökologische Wert eines Waldrandes wird anhand bestimmter Parameter und Indikatoren gemessen. Auf diese Weise kann die Bewertung mit vertretbarem Aufwand durchgeführt und nach einer Aufwertung durch die Kontrolle mit dem Waldrandschlüssel der Erfolg gemessen werden. Für die Waldrandbewertung mit dem Schlüssel braucht es schlussendlich 9 Parameterwerte, die Auskunft über den Wert des Waldrandes geben. Diese Parameterwerte werden in den nächsten Unterkapiteln genauer beschrieben Tiefenausdehnungen Die Verbindung der äussersten Bäume des Wirtschaftswaldes mit BHD > 16 cm nennt man Grenzlinie. Diese Grenzlinie dient als innere Abgrenzung für die Bestimmung der relevanten Tiefenausdehnungen der Waldrandelemente: Waldrandtiefe Die Waldrandtiefe (WRT) ist die Distanz von der Grenzlinie bis zum äussersten Blatt des Strauchgürtels. Ist der Waldrand lückenhaft, so kann die WRT auch additiv berechnet werden (siehe Abbildung 2.5). Strauchgürteltiefe In Richtung Krautsaum zählen alle jene Sträucher zum Strauchgürtel, welche einen eindeutig zum Strauchgürtel gehörenden Strauch berühren (evtl. welche von einem eindeutig zum Strauchgürtel gehörenden Strauch nicht weiter als 50 cm entfernt sind). Die Strauchgürteltiefe (SGT) wird vom äussersten Blatt des am nächsten zum waldfreien Land gelegenen Strauches bis zum innersten Blatt des am nächsten zum Wirtschaftswald gelegenen Strauches gemessen. 24

25 Krautsaumtiefe Die Krautsaumtiefe (KST) wird vom äussersten Blatt des Strauchgürtels bis zur Grenze einer intensiv bewirtschafteten Fläche oder einer Strasse, Baches, etc. gemessen. Abbildung 2.7: Beispiele der Tiefenbestimmungen von Krautsaum KST (blau) und der Waldrandtiefe WRT (rot). Die Strauchgürteltiefe SGT ist hier nicht explizit hervorgehoben Längenausdehnung Für die Bewertung eines Waldrandes wird gewöhnlich ein 100 m langer Waldrandabschnitt untersucht. Im untersuchten Abschnitt interessiert uns das Vorkommen der verschiedenen Waldrandelemente, insbesondere des Strauchgürtels und des Krautsaumes. Die Längenausdehnung des Strauchgürtels und des Krautsaumes wird in Prozent gemessen. Die Prozentzahl sagt aus, auf welchem Anteil des betrachteten Abschnitts das entsprechende Waldrandelement vorkommt. Für den Schlüssel müssen folgende Grössen bekannt sein: Strauchgürtellänge: Die Strauchgürtellänge beschreibt den Anteil des betrachteten Waldrandes, in dem ein Strauchgürtel vorkommt. Strauchgürtellänge = Vorkommender Strauchgürtel / Betrachteter Waldrand Weist ein 100m langer Waldrand einen Strauchgürtel von 60m auf, beträgt die Strauchgürtellänge 60%. 25

26 Krautsaumlänge: Analog zur Strauchschichtlänge beschreibt die Krautsaumlänge den Anteil des vorkommenden Krautsaumes im betrachteten Waldrand. Krautsaumlänge = Vorkommender Krautsaum / Betrachteter Waldrand Belaubungsdichte: Hier wird die Belaubungsdichte vom Boden bis auf eine Höhe von 1.5m über den betrachteten Waldrandabschnitt erfasst. Die Belaubungsdichte wird in Prozent angegeben. Belaubungsdichte = Blattfläche pro 1m 2 Bodenfläche Botanische Vielfalt Die botanische Vielfalt ist für die Beurteilung eines Waldrandes von grosser Bedeutung. Die botanische Vielfalt wirkt sich direkt auf die Vielfalt der Fauna aus. Für die Botanische Vielfalt werden alle verholzten Arten festgehalten, unabhängig von deren Grösse und Vitalität. Hedera helix und verwilderte Gartenpflanzen werden nicht erfasst. Folgende Grössen müssen für den Schlüssel bekannt sein: Anzahl Laubbaumarten in der Baumschicht Verholzte Arten in der Strauch und Krautschicht Dornstraucharten in der Strauch und Krautschicht 2.4 Waldrandschlüssel Ziel des Schlüssels Der Waldrandschlüssel dient als Grundlage für die ökologische Bewertung von Waldrändern. Der Schlüssel basiert auf einigen floristischen Parametern, die Rückschlüsse auf die gesamte Biodiversität im Waldrand zulassen. Auf diese Weise kann die Bewertung mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden. Der Schlüssel wird für die Erfassung des Ist-Zustandes und der Erfolgskontrolle angewendet. Der Erfolg der angewendeten Aufwertungsmassnahmen kann so einheitlich beurteilt werden. Der Schlüssel erhebt den Anspruch, folgende Eigenschaften aufzuweisen: benutzerfreundlich und feldtauglich nachvollziehbar (plausibel) robust (unabhängig von Anwender und Jahreszeit) Es handelt es sich um eine überarbeitete und erweiterte Version des Waldrandschlüssels von Krüsi & Schütz (1994). Der Waldrandschlüssel wurde für die kolline und montane Stufe konzipiert. 26

27 2.4.2 Struktur Der Waldrandschlüssel besteht aus den zwei Teilen Hauptschlüssel und Ergänzungen. Die Kriterien des Hauptschlüssels müssen und diejenigen der Ergänzungen können bewertet werden. Die Ergänzungen dienen in erster Linie dazu, ökologisch wertvolle Waldränder genau bewerten zu können. Waldränder mit geringem ökologischem Wert bedürfen keiner Bewertung der Ergänzungen. Der druckfertige Schlüssel befindet sich zudem im Anhang auf Seite 49. Auf der ersten Seite befindet sich das Formular und auf der zweiten Seite Erläuterungen zu den Kriterien und Hinweise zum Vorgehen. Der Hauptschlüssel behandelt primär Struktur- und Biodiversitätskriterien. In diesen Bereich gehören: Waldrandtiefe Strauchgürteltiefe Krautsaumtiefe Strauchgürtellänge Krautsaumlänge Belaubungsdichte Kriterien zur botanischen Vielfalt der verholzten Arten in der Baumschicht und dem Strauchgürtel Unter den Ergänzungen werden folgende weiteren Kriterien berücksichtigt: Bodennahe Kleinstrukturen Alt- und Totholz Verzahnungsgrad des Waldrandes Externer Strauchgürtel Botanische Vielfalt im Krautsaum Krautschicht des angrenzenden Waldes 2.5 Die Anwendung des Schlüssels Die folgenden Schritte erläutern die Vorgehensweise bei einer Waldrandbewertung mit dem erweiterten Schlüssel von Krüsi & Schütz (1994). Schlüsselneulingen wird diese Vorgehensweise empfohlen. Erfahrene Benutzer entwickeln möglicherweise ihre eigene Methodik. Abbildung 2.6 illustriert einen Waldrand. Darin sind die einzelnen Schritte nummeriert. Der Strauchgürtel in der Abbildung umfasst sowohl Strauchgürtel als auch Waldmantel. 27

28 Abbildung 2.8: Anwendungsschritte für den Waldrandschlüssel. Bevor mit der Bewertung des Waldrandes begonnen werden kann, muss das Schlüsselformular ausgedruckt werden, damit die gemessenen Kriterien direkt eingetragen werden können. 1) Ausgangspunkt ist die Mitte des ausgewählten, 100 m langen Waldrandes Wie der Waldrand ausgewählt wird, hängt vom Ziel und Zweck der Bewertung ab. Sollen Waldränder eines Gebietes beurteilt werden, werden die zu bestimmenden Waldränder über ein Raster festgelegt. Von den Rasterpunkten wird jeweils der nächstgelegene Waldrand bewertet. Soll jedoch ein bestimmter Waldrand, beispielsweise für eine Aufwertung, bewertet werden, wird dieser Waldrand ausgewählt. 2) Beurteilungslinie festlegen Die Beurteilungslinie ist das äussere Ende des Krautsaumes. Oft grenzen Wege, Strassen, Bäche oder intensiv bewirtschaftete Flächen den Auslauf des Krautsaumes ab. Die Beurteilungslinie verläuft parallel zum Waldrand und liegt an der Grenze des Krautsaumes zum Offenland. Grenzen künstliche Strukturen wie Wege an den Krautsaum kann diese Linie verwendet werden. Der erste Stichprobenpunkt liegt beim momentanen Standpunkt, also auf der Beurteilungslinie in der Mitte des zu beurteilenden Waldrandes. 3) Weitere Stichprobenpunkte festlegen Links und rechts vom Stichprobenpunkt werden je zwei weitere Stichprobenpunkte auf der Beurteilungslinie im Abstand von je 25m festgelegt. Somit erhält man eine zu beurteilende Waldrandlänge von 100m. 4) Transekte beurteilen Bei jedem der 5 Stichprobenpunkte wird ein 50cm breiter Transekt angelegt. Auf diesen Transekten wird die Tiefenausdehnung von Krautsaum, Strauchgürtel und Waldrand gemessen und ins Formular eingetragen. Im Anschluss können die Durchschnittswerte für die Tiefenausdehnung der Waldrandelemente ermittelt werden. Abbildung 2.7 zeigt eine schematische Abbildung eines Transektes. 28

29 Am besten beginnt man bei einem der äusseren Transekte und erledigt einen nach dem anderen. Abbildung 2.9: Schematische Abbildung eines Transektes 5) Botanische Vielfalt, Längenausdehnung und Belaubungsdichte Ist die Tiefenausdehnung der 5 Transekte ermittelt, werden Längenausdehnung, botanische Vielfalt und Belaubungsdichte beurteilt. Dafür schreitet man den Waldrandabschnitt nochmals ab. Diese Kriterien werden ebenfalls auf dem Formular eingetragen. 6) Punkte zuordnen Mit Hilfe des Schlüssels werden nun die Punkte zugeordnet und die Einstufung des Waldrandes festgelegt. 7) Plausibilitätskontrolle Anschliessend wird eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt. Entspricht der Waldrand nicht der subjektiven Einschätzung, können die Transekte um 12,5m verlegt und der Waldrand erneut beurteilt werden. 2.6 Zusammenhang zwischen Punktzahl und floristischer Vielfalt Untersuchungen von Waldrändern im Mittelland und Jura haben ergeben, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Strukturvielfalt, d.h. der Punktzahl gemäss Waldrandschlüssel von Krüsi & Schütz (1994) und der Anzahl vorkommender Pflanzenarten besteht, wie in der Regression in Abbildung 2.10 gut erkennbar ist. 29

30 Abbildung 2.10: Positiver Zusammenhang zwischen der Pflanzenvielfalt und der Qualität eines Waldrandes (Abb. aus Krüsi et al. 1997). 2.7 Beispiele für Waldränder in der Schweiz Abbildung 2.11: Unbefriedigender Waldrand. Die asphaltierte Strasse grenzt direkt an den Wirtschaftswald an, es existieren kein Krautsaum und kein Strauchgürtel. 30

31 Abbildung 2.12: Befriedigender Waldrand mit vorgelagertem, intensiv bewirtschaftetem Ackerfeld. Krautsaum und Strauchgürtel kaum vorhanden. Abbildung 2.13: Guter Waldrand mit Krautsaum (Magerwiese) und Strauchgürtel im stufigen Aufbau. Abbildung 2.14: Ökologisch sehr wertvoller Waldrand mit tiefgründigem Strauchgürtel und einer Magerwiese als Krautsaum. Der Verzahnungsgrad des Waldrandes ist hoch sowie die verholzte Artenvielfalt. Kleinstrukturen wie Asthaufen und stehendes Totholz im Strauchgürtel sind vorhanden. 31

32 3 Waldränder aufwerten und pflegen Die Festlegung der Aufwertungsziele und -massnahmen muss für jeden Waldrand individuell vorgenommen werden Waldränder können nicht schematisch gepflegt werden. Es gibt viele mögliche Pflege- und Aufwertungsmassnahmen, die je nach Situation fachgerecht angewendet werden müssen. Die Situation muss von einer Fachperson beurteilt werden, damit die richtige Massnahme gewählt werden kann. Nur so kann auf die jeweiligen Besonderheiten eingegangen werden und die gewünschte Vielfalt erreicht werden. Generell kann man sagen, dass alle Massnahmen zum Ziel haben, für das Ökoton Waldrand Platz zu schaffen. Doch dies bringt auch oft Konflikte zwischen Forst- und Landwirtschaft mit sich, wenn der Landwirt nicht gleichzeitig auch der Waldbesitzer ist. Mit der Aufwertung möchte man einen Waldrand erzeugen, der ein vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere darstellt und die Artenvielfalt fördert. Das kommt auch der Ästhetik der Landschaft zugute. Im Folgenden wird ein möglicher Ablauf einer Waldrandaufwertung vorgeschlagen: 1. Auswahl des aufzuwertenden Waldrandabschnitts 2. Waldrand mit Waldrandschlüssel bewerten = Ist-Zustand 3. Aufwertungspotential abschätzen und Aufwertungsziele formulieren 4. Aufwertungsmassnahmen festlegen 5. Aufwertung durchführen und dokumentieren 6. Erfolgskontrolle machen, d. h. Waldrandschlüssel erneut anwenden 7. Folgeeingriffe planen 3.1 Gesetzliche Grundlagen für Finanzhilfen zur Aufwertung der Waldränder WaG = Waldgesetz WaV = Waldverordnung Eines der Hauptziele des NFA Programms «Waldbiodiversität» (NFA = Neugestaltung Finanzausgleich und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen) ist die Erhaltung und gezielte Förderung der Artenvielfalt im Wald. Die entsprechenden Massnahmen werden in 4- jährigen Programmvereinbahrungen zwischen Bund und Kantonen festgelegt. Für die Programmperiode wurden mit 24 Kantonen die Aufwertung von Hektaren Waldrand vereinbart, wofür ein Bundesbeitrag von 4,117 Mio. CHF vorgesehen ist. Geht man von einer mittleren Waldrandtiefe von 15 Metern aus, entspricht dies einer Gesamtlänge von 854 Kilometern Waldrand (214 km pro Jahr), oder 35 Kilometern pro Kanton (9 km pro Kanton und Jahr). Ein Kilometer behandelter Waldrand kostet den Bund im Durchschnitt somit 4'820 CHF. 32

33 3.1.1 Gesetzliche Grundlage für den Wald Art. 38 WaG (Biologische Vielfalt des Waldes): 1 Der Bund gewährt Finanzhilfen an Massnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt im Wald beitragen, namentlich an: a. den Schutz und Unterhalt von Waldreservaten und anderen ökologisch wertvollen Waldlebensräumen; b. die Jungwaldpflege; c. die Vernetzung von Waldlebensräumen; d. die Erhaltung traditioneller Waldbewirtschaftungen; e. die Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut. 2 Er gewährt Finanzhilfen: a. an Massnahmen nach Absatz 1 Buchstaben a d: als globale Beiträge auf der Grundlage von Programmvereinbarungen, die mit den Kantonen abgeschlossen werden; b. an Massnahmen nach Absatz 1 Buchstabe e: mit Verfügung des Bundesamtes. 3 Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich nach der Bedeutung der Massnahmen für die biologische Vielfalt und nach der Wirksamkeit der Massnahmen. Art. 41 WaV (Biologische Vielfalt des Waldes): 1 Die Höhe der globalen Finanzhilfen an Massnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt des Waldes beitragen, richtet sich nach: a. der Anzahl Hektaren der auszuscheidenden und zu pflegenden Waldreservate; b. der Anzahl Hektaren des zu pflegenden Jungwaldes; c. der Anzahl Hektaren der zu pflegenden Lebensräume, insbesondere der Waldränder, die der Vernetzung dienen; d. dem Umfang und der Qualität der Massnahmen zur Förderung von Tier- und Pflanzenarten, die für die biologische Vielfalt prioritär zu erhalten sind; e. der Anzahl Hektaren der auszuscheidenden Fläche mit hohen Anteilen an Alt- und Totholz ausserhalb von Waldreservaten; f. der Anzahl Hektaren der zu pflegenden Kulturformen der Waldbewirtschaftung wie Wytweiden, Mittel- und Niederwälder sowie Selven; g. der Qualität der Leistungserbringung. 2 Sie wird zwischen dem Bundesamt und dem betroffenen Kanton ausgehandelt. 33

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