Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern"

Transkript

1 Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz Von der Priorisierung bis zur Wirkungskontrolle

2 Impressum Titel Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz Von der Priorisierung bis zur Wirkungskontrolle Auftraggeber Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften CH-3003 Bern Auftragnehmerin Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen IUNR Forschungsgruppe Vegetationsanalyse Grüental, Postfach CH-8820 Wädenswil Kontakt Manuel Babbi Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen IUNR Forschungsgruppe Vegetationsanalyse Grüental, Postfach CH-8820 Wädenswil Zitiervorschlag Krüsi B.O., Arquint D., Babbi M, Widmer S. & Wildhaber T. (2017): Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz Von der Priorisierung bis zur Wirkungskontrolle. 2. Auflage. Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen IUNR, Wädenswil, 79 S ZHAW 2

3 Zusammenfassung Allein im Schweizer Mittelland misst die Länge aller Waldränder ca. 25'500 km. Wie alle Übergangsbiotope (Ökotone) sind Waldränder potenziell sehr wertvoll und artenreich sofern sie richtig gestaltet werden. Leider wird dieses riesige Potenzial bisher viel zu wenig ausgeschöpft. Die vorliegende Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern deckt sämtliche Aspekte von der Priorisierung von aufzuwertenden Waldrändern bis hin zur Wirkungskontrolle von aufgewerteten Waldrändern ab und dient als Grundlage. Die Broschüre enthält eine einheitliche Terminologie zum Thema Waldrand, fasst den aktuellen Stand der Forschung bezüglich Waldrandaufwertungen zusammen (Kapitel Waldränder verstehen) und enthält die aktuellste Version des Waldrandschlüssels eine Methode zur Bewertung von Waldrändern vor und nach ökologischen Aufwertungsmassnahmen. Die vorliegende Praxishilfe richtet sich in erster Linie an die Waldbewirtschafter: an Förster, Forstwarte, Landwirte und andere Privatwaldbesitzer, aber auch an Aktive im Naturschutz, Umweltfachleute und die zuständigen Behörden. Ziel der Praxishilfe ist die Unterstützung der Waldbewirtschafter bei der Priorisierung der aufzuwertenden Waldränder (Kapitel Waldränder auswählen), bei der ökologischen Bewertung dieser Waldränder mit einer geeigneten Methode (Kapitel Waldränder beurteilen), bei der Wahl der Aufwertungs- und Pflegemassnahmen (Kapitel Waldränder aufwerten und pflegen) und bei der Wirkungskontrolle von aufgewerteten Waldrändern (Kapitel Wirkungskontrolle). 3

4 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 5 2 Waldränder verstehen 7 3 Waldränder Priorisieren 19 4 Waldränder beurteilen 27 5 Waldränder aufwerten und pflegen 44 6 Wirkungskontrolle 55 7 Literaturverzeichnis 56 Anhang 61 4

5 1 Einleitung In der Schweiz bedeckt der Wald fast ein Drittel (31.3%) der Landesfläche (BFS 2015). Entsprechend weit verbreitet sind auch Waldränder. Gemäss Landesforstinventar 3 (LFI3) beträgt die gesamte Waldrandlänge in der Schweiz rund km (Brändli 2010). Diese Übergangsbereiche auch Ökotone oder Saumbiotope genannt zwischen Offenland und Wald sind grösstenteils durch künstliche Rodung von ehemals zusammenhängenden Waldflächen entstanden (Mühlenberg 1993). Auf natürliche Weise entstehen Waldränder nur dort, wo extreme Standortfaktoren wie Trockenheit, Nässe oder Kälte eine Ausdehnung der Gehölze ins Offenland verhindern (Hondong et al. 1993). Da beim Waldrand unterschiedliche Lebensräume und folglich auch unterschiedliche Artengemeinschaften aufeinander prallen, ist der Lebensraum Waldrand oft besonders artenreich. Im Waldrand kommen sowohl Vertreter beider angrenzender Lebensräume als auch spezialisierte Arten vor, welche auf die spezifischen in diesem Saumbiotop herrschenden Umweltbedingungen angewiesen sind (Hondong et al. 1993). Waldränder können aber nur unter intakten Bedingungen faunistisch und floristisch artenreich und folglich ökologisch besonders wertvoll sein (von Büren et al. 1995, Pro Natura 2013). In den meisten Fällen haben Waldränder zu wenig Platz um sich optimal entwickeln zu können, da sie direkt an intensiv genutztes Offenland, Strassen und Wege oder Siedlungsgebiete grenzen (Krüsi et al. 1997). Meist ist der Waldrand dann zu wenig tief und es gibt keinen fliessenden Übergang vom Offenland zum Wirtschaftswald, weil Strauchgürtel, Krautsaum oder Nichtwirtschaftswald oft gar nicht existieren oder falls doch, häufig nur in einer ökologisch ungenügenden Qualität präsent sind. Ist dies der Fall, kann der Waldrand seine Aufgabe als Vernetzungselement in der ausgeräumten Kulturlandschaft nicht mehr vollständig erfüllen (BUWAL 2004, Bollmann et al. 2009). Dass die Qualität der Waldränder in der Schweiz grösstenteils ungenügend ist, haben schon mehrere Studien gezeigt (Krüsi et al. 1997, Babbi & Krüsi 2015). Da von den im LFI2 untersuchten Waldrändern lediglich 23% (ohne Subalpinstufe) einen Nichtwirtschaftswald, einen Strauchgürtel und einen Krautsaum aufwiesen (Brändli & Ulmer 1999), erstaunen diese schlechten Ergebnisse nicht. Diese Zahlen machen deutlich, dass Waldrandaufwertungen nötig und sinnvoll sind. Das Aufwertungspotential für Waldränder ist demnach in der ganzen Schweiz gross. Gefördert vom Bundesamt für Umwelt sollen in den Kantonen in den kommenden Jahren rund 20% sämtlicher Waldränder öko-logisch aufgewertet werden (BAFU 2015). Bereits führen deshalb viele Kantone u. a. Aargau, Schwyz und St.Gallen Waldrandaufwertungen durch. Der Kanton Aargau hat Stand 2013 bereits rund 197 km Waldrand für ungefähr CHF 2 Mio. aufgewertet (BVU 2012). Dass Waldrandaufwertungen tatsächlich nützlich sind, zeigte eine Erfolgskontrolle 5

6 an 20 aufgewerteten Waldrändern im gleichen Kanton. Demnach wiesen die meisten Waldränder ein paar Jahren nach den Aufwertungen einen ökologisch sehr guten Zustand auf. Die floristisch und faunistisch wichtigsten Strukturelemente waren zwei- bis achtmal besser ausgeprägt als an einem durchschnittlichen Schweizer Waldrand (Spörri et al. 2014). Die vorliegende Praxishilfe sämtliche Aspekte von der Priorisierung von aufzuwertenden Waldrändern bis hin zur Erfolgskontrolle von aufgewerteten Waldrändern ab und dient als Grundlage. Die Broschüre enthält eine einheitliche Terminologie zum Thema Waldrand, fasst den aktuellen Stand der Forschung bezüglich Waldrandaufwertungen zusammen und enthält die aktuellste Version des Waldrandschlüssels eine Methode zur Bewertung von Waldrändern vor und nach ökologischen Aufwertungsmassnahmen. Begleitend zur vorliegenden Praxishilfe wurde ausserdem eine Webseite 1 mit nützlichen und aktuellen Informationen zum Thema Waldrand und Waldrandaufwertungen erstellt. Die vorliegende Praxishilfe richtet sich in erster Linie an die Waldbewirtschafter: an Förster, Forstwarte, Landwirte und andere Privatwaldbesitzer, aber auch an Aktive im Naturschutz, Umweltfachleute und die zuständigen Behörden. Ziel der Praxishilfe ist die Unterstützung der Waldbewirtschafter bei der - Priorisierung (Auswahl) der aufzuwertenden Waldränder - ökologischen Bewertung dieser Waldränder mit einer geeigneten Methode - Wahl der Aufwertungs- und Pflegemassnahmen - Wirkungskontrolle 1 6

7 2 Waldränder verstehen 2.1 Entstehung von Waldrändern Nach der letzten Eiszeit war die Landschaft Mitteleuropas vor allem von Wald bedeckt (Ellenberg & Leuschner 2010). Waldränder entstanden auf natürliche Weise an naturbedingten Wachstumsgrenzen wie Gewässern, Felsgebieten, Mooren, an der Waldhöhengrenze und an sehr exponierten Stellen. Also überall dort, wo der Standort für Bäume zu kalt, zu trocken, zu nass oder zu bewegt ist. Aber auch durch landschaftsdynamische Prozesse wie Überschwemmungen oder Erdrutsche, durch die natürliche Walddynamik mit Aufbau- und Zerfallsphasen und durch weidende Grosssäuger entstanden Waldränder. Nachdem die Wälder der Nacheiszeit ihre maximale Ausdehnung erreicht hatten, wurde ihre weitere Entwicklung bald in einer völlig unnatürlichen Weise beeinflusst: Der Mensch begann Wälder zu roden, um Holz als Bau-, Werk-, und Brennholz zu gewinnen und um an den Stellen von Wäldern Äcker und Weiden anzulegen (Küster 1995). Beim Roden entstand eine Kulturlandschaft mit Kompartimenten zwischen Wald und Offenland, die es zuvor in dieser Form nicht gegeben hatte (Abb. 1). Die Wälder bekamen durch den Einfluss des Menschen scharfe Ränder, die uns aus der heutigen Kulturlandschaft vertraut sind und unsere Vorstellung von Waldrändern bestimmen, die aber natürlicherweise nur selten in dieser Form zu finden sind. Die zunehmende Zersiedelung im Mittelalter und die stetig hohe Nachfrage nach Holz hatten zur Folge, dass der Wald immer weiter zurückgedrängt wurde. Durch die starke Nutzung wurden die Wälder in dieser Zeit stark ausgedünnt und beschädigt. Im Jahre 1876 trat das Forstpolizeigesetz mit dem neuen und revolutionären Grundsatz der Nachhaltigkeit in Kraft: Jede Generation soll Anrecht auf die gleichen Ertragsmöglichkeiten haben und immer nur die Zinsen das nachwachsende Holz nutzen dürfen. Das Kapital der Holzvorrat soll unangetastet bleiben. Das Forstpolizeigesetz von 1876 war und ist internationales Vorbild. Das Gesetz führte zu einer Zunahme der Waldfläche in der Schweiz. Durch die Hochwaldbewirtschaftung und die intensiver werdende Landwirtschaft in der jüngeren Vergangenheit geriet der Waldrand schliesslich unter Druck. Die lichten und strukturreichen Übergangsbereiche zwischen Wald und Kulturlandschaft verschwanden zusehends und der Waldrand mutierte zur einförmigen Linie (Imesch et al. 2015). 7

8 Abb. 1: Kartenausschnitt aus dem Schweizer Mittelland mit vielen Kompartimenten und Waldrändern als potentiell wertvolle Vernetzungselemente (map.admin.ch). 2.2 Bedeutung der Waldränder für den Naturschutz Das Ziel des Naturschutzes besteht darin, mit vernünftigem Aufwand eine vielgestaltige Übergangs-zone vom Wald zum Offenland zu gestalten, in der sich die Elemente des Offenlandes mit jenen des Waldes mosaikartig durchmischen. Diese Übergangszone ist gekennzeichnet durch einen relativ raschen Wechsel der Standortsbedingungen. Auf kleinstem Raum ändern sich die für Pflanzen und Tiere entscheidenden primären Standortfaktoren, das heisst - Licht - Temperatur - Feuchtigkeit - Nährstoffe - Mechanisch Faktoren (Störungen, Winde, Nutzung, Verbiss etc.) Besonders die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit haben einen starken Einfluss auf das Mikroklima und damit auf die Flora und Fauna in dieser Übergangszone (Weber 2003). Viele Pflanzen- und Tier-arten schätzen diese Umgebung und kommen daher hauptsächlich an Waldrändern vor (Hondong et al. 1993, Flückiger 1999). Der ökologische Wert von Waldrändern ist deshalb sehr hoch. Untersuchungen zeigten, dass die Artenzahlen bei Wirbeltieren (Abb. 2) und bei der Vegetation (Abb. 3) am Waldrand höher sind als im Kulturland und im Wirtschaftswald. Waldränder sind aber nicht nur als eigenständige Lebensräume, welche vergleichsweise reich an Tier- und Pflanzenarten sind, von Bedeutung, sondern stel- 8

9 len auch ein wichtiges Vernetzungselement dar. Die zwei Faktoren Häufigkeit der Waldränder und der relative Artenreichtum machen Waldränder zu ökologisch wichtigen Ausgleichsflächen (Coch 1995). Aus der Sicht des Naturschutzes sind Waldrän-der viel versprechende Aufwertungs- und Vernetzungsobjekte, da die Artenvielfalt bei Grenzbiotopen besonders stark zunimmt, wenn sich ihre räumliche Ausdehnung vergrössert und ihre Struktur verbessert wird (Krüsi et al. 1997). Waldränder können in ihrer Form und Struktur sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, von kaum vorhanden bis sehr breit und mosaikartig. Den typischen Waldrand gibt es nicht. Abb. 2: Artenvielfalt der erfassten Arthropoden an einem stufigen Waldrand in Rickenbach. Schwarze Symbole: Fensterfallen- und Gelbschalenfänge; Graue Symbole: Trichterfallen-, Fensterfallen- und Gelbschalenfänge. Die Symbolgrössen repräsentieren die relativen Artenzahlen untereinander (Flückiger et al. 2002). 9

10 Abb. 3: Krautige Pflanzenbestände im Übergangsbereich zwischen Frischwiese und Rotbuchenwald (Röser 1988). 2.3 Gefährdung und Zustand von Waldrändern Die meisten Waldränder sind durch menschliche Rodungen entstanden. Wenn Waldränder nicht gepflegt werden, werden sie gleichförmig und verlieren an Artenund Strukturvielfalt. Die Qualität der Waldränder in der Schweiz ist oftmals ungenügend, das haben schon mehrere Studien gezeigt. In einer gesamtschweizerischen Untersuchung von Krüsi et al. (1997) wurden z.b. weniger als 1% aller untersuchten Waldränder eine gute Waldrandqualität attestiert. Eine neuere Untersuchung bei welcher 1015 Waldränder des Landesforstinventars 3 (LFI3) (Brändli et al. 2010) genauer untersucht wurden, indem die LFI-Bewertungen in die sechs 10

11 Qualitätskategorien des Waldrandschlüssels (vgl. Kapitel 4.1) umgerechnet wurden kam zum Schluss, dass 72% der LFI-Waldränder eine ökologisch ungenügende (Kategorien Waldrand nicht vorhanden, schlecht und ungenügend ) und 28% eine ökologisch genügende Qualität ( befriedigend, wertvoll und sehr wertvoll ) aufwiesen. Lediglich 6% der Waldränder wurden der besten Kategorie sehr wertvoll zugeteilt, während 34% der schlechtesten Kategorie Waldrand nicht vorhanden zugeteilt wurden (Babbi & Krüsi 2015). Für ökologische schlechte Waldränder gib es somit unzählige Beispiele in der Schweiz (Abb. 4). Abb. 4: Vom Umgang der Schweiz mit ihren Waldrändern. Oben links: Fichtenplantage vor Laubwald, Tenniken (BL) 1984; Oben rechts: Fichtensperranlage, Wölflistein, Sissach (BL) 1975; Mitte links: Mit Herbiziden vergifteter Waldrand, Oberrüti (AG) 1982; Mitte rechts: Gülle im Waldrand, Tenniken (BL) 1982; Unten links: Ackern bis an die Baumstämme; Unten rechts: Eine saubere Sache geteerte Strasse bildet den Waldrand (Ewald & Klaus 2009). 11

12 Um artenarme, abrupte Übergänge vom Offenland zum Wald zu verhindern, muss die Tiefenausdehnung des Waldrandes vergrössert sowie deren mosaikartige Struktur erhalten werden. Eine verbesserte Tiefenausdehnung kann aber nur auf Kosten von landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Fläche erreicht werden. Somit treffen im Waldrand verschiedene Interessengruppen wie Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz aufeinander. Dies beinhaltet ein gewisses Konfliktpotential bei der Pflege von Waldrändern. Wie in der Landwirtschaft herrscht auch in der Forstwirtschaft eine strikte Territorialpolitik, bei der im Wald der Förster allein das Sagen hat. Doch die Voraussetzungen für die Aufwertung von Waldrändern sind eigentlich günstig, da der private Waldanteil relativ tief ist (Abb. 5). In den verschiedenen Eigentümerkategorien des Schweizer Waldes ist die Gewichtung der Waldrandpflege unterschiedlich stark und hat ungleiche Traditionen. Auch die Waldrandförderung ist von Kanton zu Kanton verschieden, je nach Vorstellungen der jeweiligen Verantwortlichen und den zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Abb. 5: Wald nach Eigentümerkategorien in der Schweiz (BFS 2015) (verändert Babbi 2015). 2.4 Die Elemente des Waldrands Der Waldrand besteht aus den Elementen Krautsaum, Strauchgürtel und Nichtwirtschaftswald und bildet den Übergang zwischen Kulturland (Offenland) und Wirtschaftswald (Abb. 6). In der Literatur wird der Nichtwirtschaftswald (Randbäume des Waldbestandes) oft auch als Waldmantel bezeichnet. Häufig sind die Waldrandelemente nicht in einer festen Reihenfolge angeordnet, sondern mosaikartig durchmischt und ineinander verflochten, was auch ökologisch wertvoller ist als ein 12

13 schematischer Aufbau. In der Praxis ist die Abgrenzung der einzelnen Waldrandelemente daher oft schwieriger als angenommen, zumal nicht immer alle Waldrandelemente vorhanden sind. Nachfolgend sind die wichtigsten Waldrandbegriffe, wie sie im Zusammenhang mit dem in Kapitel 4 aufgeführten ökologischen Bewertungsschlüssel für Waldränder verwendet werden, genauer beschrieben (Tab. 1). Abb. 6: Idealer Aufbau eines stufigen Waldrands mit den unterschiedlichen Waldrandelementen (Fuhrer et al. eingereicht). 13

14 Tab. 1: Die wichtigsten Waldrandelemente und ihre Definitionen gemäss ökologischem Bewertungsschlüssel (vgl. Kapitel 4) für Waldränder. Waldrandelemente Kulturland (Offenland) Krautsaum Strauchgürtel Nichtwirtschaftswald (Synonym Waldmantel) Wirtschaftswald Beschreibung Von der Landwirtschaft bewirtschaftete und genutzte Flächen wie Grünland (Wiesen und Weiden), Ackerflächen, Obstgärten und Naturschutzgebiete wie Trockenwiesen und Moorlandschaften. Die Flächen sind meist frei oder nicht von Gehölzen dominiert. Einzelbäume oder Strukturelemente wie Hecken können vorkommen. Dem Strauchgürtel, dem Nichtwirtschaftswald oder dem Wirtschaftswald direkt vorgelagerter, extensiv genutzter Streifen mit unverholzten Pflanzen und/oder Bäumen und Sträuchern mit einer maximalen Wuchshöhe von 0.99 m. Damit ein extensiv genutzter Streifen als Krautsaum zählt, müssen die unverholzten Pflanzen mindestens 75% der Bodenfläche bedecken, die Krautsaumtiefe muss mindestens 50 cm betragen und Gehölze mit 1 bis 4 m Höhe dürfen den Streifen nicht überragen. Trockenwiesen und Flachmoore gelten auch als Krautsaum. Ein Krautsaum bildet die äussere Grenze des Waldrandbereichs und fungiert als Pufferzone zum intensiv genutzten Kulturland. Ein Krautsaum ist nicht immer vorhanden. Ist dem Nichtwirtschaftswald oder dem Wirtschaftswald vorgelagert. Der Strauchgürtel besteht aus Gehölzarten mit einer Wuchshöhe zwischen 1 bis 4 m (inkl. Zwergsträuchern und niederwüchsigen Rubus spp. die eine Wuchshöhe < 1 m haben). Der Strauchgürtel entspricht der Strauchgürteltiefe. Der Strauchgürtel ist das eigentliche Bindeglied zwischen Wald und Offenland. Er schliesst die Baumzone ab und bildet den vertikalen Übergang zur Zone der unverholzten Arten. Ein Strauchgürtel ist nicht immer vorhanden. Besteht aus Bäumen und Sträuchern, die eine Wuchshöhe über 4 m und einen BHD < 16 cm haben. Er liegt zwischen dem Strauchgürtel und dem Wirtschaftswald. Der Nichtwirtschaftswald bildet den Übergang zwischen geschlossenem Wald und dem Strauchgürtel. Ein Nichtwirtschaftswald ist nicht immer vorhanden. Baumzone mit einem geschlossenen Kronendach mit Bäumen, die einen BHD > 16 cm haben und über 4 m hoch sind sowie andere eindeutig als Wirtschaftswald erkennbare Flächen wie Aufforstungen, Stangenholzbestände etc. Nicht jeder Waldbestand wird wirtschaftlich genutzt. Es kann sich auch um Schutzwald oder Waldreservate handeln. 2.5 Der ökologisch wertvolle Waldrand Ökologisch wertvolle Waldränder bieten vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und weisen im Idealfall folgende Merkmale auf (Pro Natura 2013): - lockerer Nichtwirtschaftswald, ausgedehnter Strauchgürtel und vorgelagerter Krautsaum - enge Verzahnung von Nichtwirtschaftswald, Strauchgürtel und Krautsaum - buchtenreicher und unregelmässiger Verlauf - ungleichaltriger und stufiger Aufbau von Baum- und Strauchschicht - standortgerechte und artenreiche Vegetation - vorhandene Kleinstrukturen 14

15 - Vernetzung mit anderen naturnahen und strukturreichen Landschaftselementen wie Magerwiesen, Hecken, Feld- oder Ufergehölzen Diese Merkmale bieten viele Vorteile für die Praxis der Waldrandpflege. Zielsetzungen und Pflegemassnahmen lassen sich relativ einfach aus ihnen ableiten. Damit lassen sich auch gute Erfolge zur Aufwertung von Waldrändern und zur generellen Förderung der Artenvielfalt in einem Waldrand erzielen. Das individuelle Potential und die Besonderheiten der einzelnen Waldränder müssen jedoch berücksichtigt werden. Die Waldränder der Schweiz stellen ein riesiges ökologisches Potential dar, das bisher nur zu einem kleinen Teil genutzt wird. Das Ziel dieser Praxishilfe besteht keineswegs darin, die Waldränder der Schweiz gemäss der schematischen Darstellung eines Idealwaldes zu vereinheitlichen (Abb. 6 und Abb. 7). Vielmehr ist dieser Idealwaldrand als theoretisches Modell in vereinfachter Darstellung zu verstehen, an welchem die real existierenden und standortgerechten Waldränder gemessen werden sollen (Tidow et al. 1997). Nur in den seltensten Fällen weist ein Waldrand alle erwähnten Waldrandelemente in der dargestellten Abfolge auf. Auch was die Tiefenausdehnung betrifft, steht die Mehrheit der Waldränder im Schweizer Mittelland dem Idealbild nach. Jeder Waldrand ist ein Individuum; eine fixe Vorgabe der idealen Waldrandtiefe macht wenig Sinn und ist oft gar nicht realisierbar, denn sie ist abhängig von der Standfestigkeit des Bestandes, den Besitzverhältnissen und den Bewirtschaftungsvorstellungen (Tidow et al. 1997). Strukturvielfalt und Tiefenausdehnung eines Waldrandes sind jedoch für seinen ökologischen Wert erwiesenermassen entscheidend. Waldränder brauchen in erster Linie mehr Platz, damit sich Strauchgürtel und Krautsaum entwickeln können. Wichtig ist zudem sowohl eine räumliche als auch eine zeitliche Dynamik (Krüsi et al. 1996). Solche vielgestaltigen Waldränder, in der sich ungleichaltrige Elemente der Kraut-, Strauch- und Baumschicht mosaikartig durchmischen, weisen eine hohe Artenvielfalt auf und sind daher ein anzustrebendes Ziel. 15

16 Abb. 7: Tiefenausdehnungen und Elemente des Ideal-Waldrandes gemäss den Zielvorstellungen des Naturschutzes (Krüsi et al. 1997). 2.6 Der juristische Waldrand Klare, rechtliche definierte Waldrandgrenzen sind wichtig und haben Vorteile. Im Waldareal ist z.b. das Austragen von Düngemittel oder Pestiziden streng verboten. Im Gegensatz zur Landwirtschaft wurde das Waldareal dank der strengen Gesetzgebung nicht "vergoldet" und zu Bauland umgewandelt. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass durch Aufwertungsmassnahmen am Waldrand die juristische Waldgrenze nicht beeinflusst wird. Die Verordnung über den Wald (WaV 1992) 2 überlässt den Kantonen die Feststellung, ob eine bestimmte Bestockung als Wald gilt oder nicht und damit auch die Bestimmung der Waldgrenze: WaV Art. 1 Begriff des Waldes (Art. 2 Abs. 4 3 ) 1 Die Kantone bestimmen die Werte, ab welchen eine bestockte Fläche als Wald gilt, innerhalb der folgenden Bereiche: a. Fläche mit Einschluss eines zweckmässigen Waldsaumes: m 2 ; b. Breite mit Einschluss eines zweckmässigen Waldsaumes: m; c. Alter der Bestockung auf Einwuchsflächen: Jahre. 2 Erfüllt die Bestockung in besonderem Masse Wohlfahrts- oder Schutzfunktionen, so gilt sie unabhängig von ihrer Fläche, ihrer Breite oder ihrem Alter als Wald. 2 Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV). (30. November 1992). SR (Stand am 1. Januar 2017). 16

17 Ein Beispiel einer Waldranddefinition aus der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV 1998) 3 : AWaV 1 Waldgrenze 1 Die Aussenseite der äussersten Baumstämme und -strünke, die ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen, bestimmt den Verlauf der Stockgrenze. An die Stockgrenze schliesst ein Waldsaum von in der Regel 2 m Breite an, dessen Aussenrand die Waldgrenze bildet. Bei Sträuchern liegt die Waldgrenze in der Regel 1 m ausserhalb der äussersten Stockausschläge. 2 Innerhalb des Waldsaumes gelten die Pflege- und Bewirtschaftungsgrundsätze gemäss Waldgesetzgebung. Eine dauernde oder intensive landwirtschaftliche Nutzung ist ausgeschlossen. 3 Besteht innerhalb des Waldsaumes eine eindeutige, dauernde Abgrenzung, wie eine Mauer oder eine Strasse, so gilt diese als Waldgrenze. Wo Wald an eine Bauzone grenzt, gilt auch eine innerhalb des Waldsaumes gelegene Par-zellengrenze als Waldgrenze. 4 Wurde Wald, der an eine Bauzone grenzt, im Verfahren gemäss den 2 7 dieser Verordnung rechtskräftig festgestellt, so bestimmt sich die Waldgrenze nach dem entsprechenden Waldgrenzenplan. Je nach Zweck und Motivation werden in der Schweiz verschiedene Walddefinitionen verwendet. So kommt in den Waldgesetzen der Kantone vor allem die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, den Wald zu erhalten und zu schützen. Das Schweizerische Landesforstinventar (LFI) hingegen als nationales Projekt auf eine einheitliche Walddefinition angewiesen definiert den Wald quantitativ. Die Walddefinition im LFI stützt sich auf die drei Kriterien Deckungsgrad, Waldbreite und Baumhöhe: Eine mit Bäumen bewachsene Fläche gilt als Wald, wenn sie mindestens 50 m breit ist und der Deckungsgrad mindestens 20 % beträgt. Schmalere bestockte Flächen müssen einen entsprechend höheren Deckungsgrad aufweisen, um noch als Wald klassiert zu werden. Mit Ausnahme von Aufforstungen, Brandungen, Sturmflächen sowie Gebüschwäldern müssen die Bäume zudem höher als drei Meter sein (Abb. 8) (Brassel et al. 2010). 3 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV). (16. Dezember 1998). (Stand am 1. Januar 2009). 17

18 Abb. 8: Die Grenzkurve stellt den Zusammenhang zwischen Deckungsgrad und Waldrandbreite gemäss LFI dar (Brassel et al. 2010). 18

19 3 Waldränder auswählen (Priorisierung) Damit die beschränkten finanziellen Mittel für Waldrandaufwertungen möglichst zielgerichtet und effizient eingesetzt werden können d.h. damit ein möglichst grosser ökologischer Mehrwert mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erreicht werden kann sollten ökologische (ökologisches Potential und Aufwertungspotential), aber auch ökonomische Kriterien bei der Auswahl der aufzuwertenden Waldränder berücksichtigt werden. Weil der Aufwand für die flächendeckende Erhebung dieser Kriterien im Feld zu gross ist, kann die Auswahl der aufzuwertenden Waldränder anhand von vorhandenen Geodaten mit einem GIS-Priorisierungsmodell, basierend auf ökologischen und ökonomischen Kriterien, erfolgen (Dürrenmatt et al. 2009, Hepenstrick & Krüsi 2013, Babbi et al. 2017). 3.1 Ökologische und ökonomische Kriterien Ökologisches Potential Das ökologische Potential beschreibt, wie günstig die Gegebenheiten eines Standorts für einen artenreichen und gut vernetzten Waldrand sind (Pro Natura 2013). Relevant sind z.b. die potentielle Sonneneinstrahlung, die Waldgesellschaften resp. die Bodeneigenschaften und die in der Umgebung vorkommenden Naturschutzgebiete wie Trockenstandorte und Feuchtgebiete. Das ökologische Potential kann durch störende bzw. für einen Waldrand ungünstige Einflüsse wie z.b. nahe gelegene Strassen oder Siedlungsgebiete auch reduziert werden (Babbi et al. 2017). Das ökologische Potential eines Waldrandes ist nicht oder kaum beeinflussbar (Pro Natura 2013) Aufwertungspotential Das Aufwertungspotential zeigt, in welchem Ausmass Eingriffe den ökologischen Wert eines Waldrandes verbessern können. Durch Eingriffe am Waldrand können insbesondere der Aufbau, die Vielfalt der Kleinstrukturen und die vom Standort abhängige Artenzusammensetzung im Waldmantel und im Strauchgürtel beeinflusst werden. D.h. das Aufwertungspotenzial ist umso höher, je kleiner die Strukturvielfalt im gegenwärtigen Zustand ist, und umgekehrt (Pro Natura 2013). Das Aufwertungspotential bezeichnet somit der Unterschied zwischen dem ökologischen Ist- Zustand und dem mit vertretbarem Aufwand erreichbaren Ziel-Zustand eines Waldrandes. Das Aufwertungspotential ist also ein Mass dafür, wie viel durch eine ökologische Aufwertung positiv verändert werden kann. Das ungünstigste Kosten/Nutzen-Verhältnis haben einerseits Waldränder die schon wertvoll sind, und 19

20 andererseits schlechte Waldränder mit geringem Aufwertungspotential, d.h. Waldränder, bei denen die lokalen Verhältnisse eine wesentliche Steigerung der ökologischen Qualität verunmöglichen (Abb. 9) (Hepenstrick & Krüsi 2013). Abb. 9: Hypothetische Beispiele zum Aufwertungspotential (AP). Der Achsenpfeil deutet in Richtung zunehmender ökologischer Vielfalt. Sowohl ein ökologisch armer (A), wie auch ein ökologisch wertvoller (B) Waldrand kann ein kleines Aufwertungspotential haben. Der Erreichbare Ziel-Zustand ist wesentlich von den Rahmenbedingungen am einzelnen Waldrand abhängig (Hepenstrick & Krüsi 2013) Ökonomische Kriterien Auf ökonomischer Ebene betrachtet ist zu garantieren, dass die Mittel, welche für Waldrandaufwertungen zur Verfügung stehen, haushälterisch eingesetzt werden und eine möglichst grosse Wirkung erzielt werden kann. Wenn immer möglich sollten der Arbeitsaufwand und die Kosten bei einer Waldrandaufwertung reduziert werden. Die Langfristigkeit der Massnahmen sollte ebenfalls gesichert sein. Als ökonomische Kriterien gelten u.a. günstige Arbeitsbedingungen vor Ort, wie z.b. die Zugänglichkeit oder die Hangneigung sowie Rahmenbedingungen, welche die Nachhaltigkeit einer Aufwertung wahrscheinlich machen (Hepenstrick & Krüsi 2013). Der Aufwand für Waldrandaufwertungsarbeiten und Folgeeingriffe (Pflegemassnahmen) inkl. Planung und Ausführung sowie die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen, kann je nach Waldrand d.h. der Situation vor Ort sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einer seriösen Beurteilung der erwähnten Kriterien lässt sich dieser Aufwand aber grob abschätzen. Diese Aufwandschätzung kann bei der 20

21 Auswahl der aufzuwertenden Waldränder berücksichtigt werden (Abb. 10) (Hepenstrick & Krüsi 2013). Abb. 10: Entscheidungshilfe zur Auswahl von Aufwertungskandidaten in Abhängigkeit von Aufwertungspotential und Aufwertungsaufwand. (Die Achsenpfeile deuten in Richtung des zunehmenden Potentials, resp. Aufwandes) (Hepenstrick & Krüsi 2013). 3.2 Priorisierung der Waldränder mit GIS Das Auswahlverfahren von für Aufwertungen potentiell in Frage kommenden Waldrändern kann vereinfacht werden, indem ein GIS-Modell verwendet wird, mit welchem Waldränder in einem bestimmten Gebiet oder in einem ganzen Kanton hinsichtlich ihres ökologischen und ökonomischen Potentials flächendeckend bewertet und priorisiert werden. Mit einem solchen GIS-Priorisierungsmodells und der dazugehörigen grafischen Darstellung (Abb. 11) können diejenigen Waldränder identifiziert werden, welche sich aufgrund von ökologischen und ökonomischen Kriterien besonders gut für Waldrandaufwertungen eigenen (Babbi et al. 2017). Mit einer GIS-Priorisierung wird in erster Linie das ökologische Potential eines Waldrandes abgebildet. Das Aufwertungspotential kann leider (noch) nicht in die Priorisierung miteinbezogen werden (siehe Kapitel 3.3). Ein GIS-Priorisierungsmodell wurde für die Kantone Schwyz (Hepenstrick & Krüsi 2013) und St.Gallen (Babbi et al. 2017) bereits erfolgreich umgesetzt. 21

22 Abb. 11: Ausschnitt aus der GIS-basierten Priorisierung der Waldränder im Kanton St.Gallen. Je höher die Punktzahl desto höher ist das ökologische Potential und umso mehr ist ein Waldrand für Aufwertungen geeignet (Babbi et al. 2017). 22

23 Die Idee hinter der Priorisierung ist, dass ein Waldrandabschnitt pro ökologischem oder ökonomischem Kriterium Punkte erhält, wenn dieses Kriterium für die Aufwertung eines Waldrandabschnitts spricht. Anhand der Summe der Punkte können geplante Waldrandaufwertungen priorisiert werden. Je höher die Punktzahl, desto eher macht eine Aufwertung Sinn (Abb. 11). Die Auswahl und die Gewichtung der ökologischen und ökonomischen Priorisierungskriterien sowie die verwendeten Datensätze können dabei von Gebiet zu Gebiet resp. von Kanton zu Kanton variieren. Mögliche ökologische Priorisierungskriterien sind z.b. angrenzende Naturschutzgebiete oder Biodiversitätsförderflächen, die potentielle Sonneneinstrahlung oder Gewässer wie Seen oder Fliessgewässer. Bei den Ausschlusskriterien handelt es sich um Kriterien, anhand derer jene Waldränder von der Priorisierung ausgeschlossen werden können, welche nicht für Aufwertungen in Frage kommen (Hepenstrick & Krüsi 2013). Dabei handelt es sich z.b. um Waldränder, welche über einer bestimmen Höhe über Meer, zu nahe an einer stark befahrenen Strasse oder in einem Naturwaldreservat liegen Beispiele Ausschlusskriterien Bestimmte Eigenschaften an einem Standort können bewirken, dass eine Waldrandaufwertung aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll ist. Die nicht für Aufwertungen in Frage kommenden Waldränder werden bei der GIS-Priorisierung identifiziert und ausgeschlossen. Nachfolgend wird eine Auswahl von möglichen Ausschlusskriterien aufgeführt. Höhe über Meer Waldrandaufwertungen sollten auf der kollinen und montanen Stufe durchgeführt werden, da mit zunehmender Höhe über Meer der Anteil an aufgelösten Bestockungen zunimmt, d.h. die Übergänge zwischen Wald und Freiland zunehmend fliessend werden und Übergangszonen mit typischen Waldrandaspekten im Gebirgswald an ökologischer Relevanz verlieren (Brändli & Ulmer 1999). Bei den GIS- Priorisierungen in den Kantonen Schwyz (Hepenstrick & Krüsi 2013) und St.Gallen (Babbi et al. 2017) wurden Waldränder über m ü. M. ausgeschlossen. Zivilisation Menschliche Einflüsse in Form von Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturbauten haben negative Auswirkungen auf das ökologische Potential eines Standorts. Sie können Barrieren und Störungsquellen für viele Lebewesen darstellen, wobei sowohl die Grösse als auch die Distanz des Objekts zum Waldrand einen Einfluss haben. Je grösser das Objekt und je kleiner der Abstand zum Waldrand, desto 23

24 grösser sind die negativen Auswirkungen (Hepenstrick & Krüsi 2013). Aus diesem Grund sollten um stark befahrene Strassen und um Siedlungsgebiete Pufferzonen festgelegt werden. Waldränder, die in solche Pufferzone liegen, sollten aus der Priorisierung ausgeschlossen werden (Babbi et al. 2017) Beispiele ökologische Priorisierungskriterien Die Anzahl der Priorisierungskriterien hängt von den Gegebenheiten vor Ort und den vorhandenen Geodaten ab. Je mehr Geodaten vorhanden sind und für die Priorisierung verwendet werden, umso exakter und aussagekräftiger wird das Priorisierungsmodell. Pro Priorisierungskriterium, welches für einen Waldrand zutrifft, erhält dieser einen Punkt. Je mehr Punkte ein Waldrand aufweist, desto eher ist er für Aufwertungen geeignet. Nachfolgend wird eine Auswahl von möglichen ökologischen Priorisierungskriterien aufgeführt. Potentielle Sonneneinstrahlung (Exposition) Die von Südosten bis Südwesten exponierten Waldränder haben im Allgemeinen einen höheren ökologischen Wert als solche von nördlicher, östlicher oder westlicher Exposition (Hondong et al. 1993, Brändli & Ulmer 1999, Pro Natura 2013). So weisen südexponierte Waldränder einen tieferen Strauchgürtel (Schütz & Krüsi 1994) und einen längeren Krautsaum sowie eine höhere Artenvielfalt bei den Laubgehölzen auf (Babbi et al. 2016) als weniger stark besonnte Standorte. In einem GIS-Priorisierungsmodell können entweder die Exposition des Waldrandes und die Hangneigung oder besser die Globalstrahlung (potentielle Sonneneinstrahlung) verwendet werden. Die Globalstrahlung bildet gegenüber der Exposition die Licht- und Wärmeeinwirkung besser ab und ermöglicht eine detailliertere Bewertung. Die Globalstrahlung gibt Auskunft über die direkte sowie die diffuse Sonneneinstrahlung und berücksichtigt dabei Breiten- und Höhengrad, Neigung und Ausrichtung sowie Höhenlage eines Standorts, den tagesspezifischen Sonnenstand sowie die Horizonteinengung durch die umliegende Topographie (Babbi et al. 2017). Waldgesellschaften Die Wüchsigkeit eines Standorts d.h. indirekt die potentiell natürliche Waldgesellschaft hat einen Einfluss auf die ökologische Qualität von aufgewerteten Waldrändern. In einer Untersuchung wiesen Waldränder auf mageren Standorten einige Jahre nach den Aufwertungen eine signifikant bessere Qualität auf, also solche an wüchsigen Standorten (Babbi et al. 2016). Demnach sollten Waldränder, welche in 24

25 einer weniger produktiven Waldgesellschaft liegen, eine höhere Priorität erhalten als Waldrändern, welche in einer produktiven Gesellschaft liegen (Babbi et al. 2017). Angrenzendes Offenland und Vernetzung Aufgrund ihres linearen Charakters und ihrer Häufigkeit in der Landschaft, sind Waldränder ideale und äusserst wichtige Vernetzungsobjekte von Lebensräumen, sofern sie einen guten ökologischen Zustand aufweisen. Die potentielle floristische und faunistische Artenvielfalt eines Waldrandes hängt massgeblich von dessen Umgebung ab (Sommer & Stadler 1993, Hepenstrick & Krüsi 2013, Spörri et al. 2014). Schützenswerte Lebensräume sowie seltene und wertvolle Tier- und Pflanzenarten kommen vermehrt in Naturschutzgebieten vor. Kantonale Objekte wie Naturschutzgebiete und Biodiversitätsförderflächen, nationale Objekte wie Hochmoore, Flachmoore oder Trockenwiesen- und weiden, aber auch nicht unbedingt geschützte Elemente wie Fels und Lockergestein, Fliessgewässer und stehende Gewässer oder z.b. auch Wildtierkorridore können die ökologische Wirkung von Waldrandaufwertungen daher verstärken. Waldränder, welche sich in der Nähe von solchen Objekten befinden, direkt an sie angrenzen oder in ihnen liegen, sollten in einer GIS-Priorisierung demnach stärker gewichtet werden als andere Waldränder Beispiele ökonomische Priorisierungskriterien Der haushälterische Einsatz von finanziellen Mitteln kann mit ökonomischen Kriterien gesteuert werden. Nachfolgend wird eine Auswahl von möglichen ökonomischen Priorisierungskriterien aufgeführt. Waldfläche Je nach kantonaler Waldverordnung gilt eine Bestockung erst ab einer bestimmten Fläche als Wald. Waldrandaufwertungen an Nicht-Waldflächen sind administrativ aufwändig, weil die Zuständigkeit in jeden Einzelfall geregelt werden müsste. Aus diesem Grund können z.b. Bestockungen unter 600 m 2 von der Priorisierung ausgeschlossen werden (Hepenstrick & Krüsi 2013). Hangneigung Auf flacheren besser befahrbaren Flächen können Waldrandaufwertungen leichter durchgeführt werden als auf steileren Flächen. Aus diesem Grund sollten Waldrän- 25

26 der, welche auf Flächen mit einer geringeren Hangneigung z.b. unter 30% liegen, eher für Aufwertungen in Betracht gezogen werden (Hepenstrick & Krüsi 2013). 3.3 LiDAR-Daten Zukünftig kann das Aufwertungspotential eines Waldrandes möglicherweise für ein bestimmten Gebiet oder einen ganzen Kanton automatisiert am Computer mit Li- DAR-Daten (Light Detection and Ranging; aufgenommen mit einem Flugzeug) berechnet werden. Mit Hilfe dieser LiDAR-Daten lassen sich anhand des Krautsaums, des Strauchgürtels und des Nichtwirtschaftswalds der Strukturwert eines Waldrands und somit auch das Aufwertungspotential bestimmen (Wehrli 2015). Waldränder, welche bereits eine ausgeprägte Strukturvielfalt und demzufolge ein kleines Aufwertungspotential aufweisen, weil die Waldränder z.b. bereits einen ausgesehnten Strauchgürtel aufweisen, können von der Priorisierung ausgeschlossen werden. Der neu berechnete GIS-Layer könnte als Ausschlusskriterium (vgl. Kapitel 3.2.1) in das GIS-Priorisierungsmodell integriert werden. 3.4 Weitere zu berücksichtigende Faktoren Die ökologischen und ökonomischen Kriterien helfen bei der Priorisierung von aufzuwertenden Waldrändern, sie sind aber für den Erfolg des Eingriffs nicht notwendig. Untersuchungen haben ergeben, dass Waldränder mit einer tiefen floristischen Vielfalt am dankbarsten auf Pflegeeingriffe reagieren (Krüsi et al. 1996). Es gibt wichtige praktische Fragestellungen, die bei der Priorisierung in den Vordergrund rücken können: - Stimmt die Bestandesstabilität? - Kooperiert der Landwirt? - Wie und wann ist ein Zweiteingriff möglich bzw. nötig? - Können einheimische Problemarten oder invasive Neophyten (vgl. Rückseite Waldrandschlüssel), die Waldrandaufwertungen in Gefahr bringen? - Ist die Finanzierung gesichert? - Ist die Langfristigkeit (Pflegeeingriffe nach maximal sieben Jahren) gesichert? Alle diese Fragen sind je nach Situation oft ebenso wichtig wie das ökologische Aufwertungspotential, das in einem Waldrand steckt. Erst wenn diese Fragen positiv beantwortet werden können, rücken ökologische Fragen in den Vordergrund (Tidow et al. 1997). 26

27 4 Waldränder beurteilen Die ökologische Beurteilung von Waldrändern ist wichtig, damit Aussagen über den Zustand eines Waldrands getroffen und Ziele für eine mögliche Aufwertung definiert werden können. Ist eine Aufwertung an einem Waldrand geplant, soll im Idealfall auch deren Wirksamkeit geprüft bzw. eine Erfolgs-kontrolle durchgeführt werden. Damit dies möglich ist, muss der Ausgangszustand vor und der End-zustand etwa drei bis vier Jahre nach einer Aufwertung aufgenommen werden. Anhand dieser Untersuchungen lässt sich schliesslich beurteilen, ob die Aufwertung ein Erfolg war. Die gewonnen Er-kenntnisse sind für zukünftige Aufwertungskonzepte relevant, da sie zu einer effizienteren Ressourcennutzung von Waldrandaufwertungsprojekten beitragen können, indem zum Beispiel Aussagen zum zeitlichen Intervall von Folgeeingriffen zulassen. Die Untersuchungen liefern also Hinweise darauf, wie künftige Aufwertungen verbessert und optimiert werden können. 4.1 Bewertungsmethode Waldrandschlüssel Die Methode zur Bewertung von Waldrändern (im Folgenden Waldrandschlüssel genannt) dient als Grundlage für die ökologische Bewertung von Waldrändern der kollinen bis montanen Stufe. Der Schlüssel basiert auf einigen floristischen Kriterien, die Rückschlüsse auf die gesamte Biodiversität im Waldrand zulassen. Für die Waldrandbewertung mit dem Schlüssel braucht es insgesamt 16 Parameterwerte, die Auskunft über den Wert des Waldrandes geben und auf einem 100 m langen Waldrandabschnitt erhoben werden. Auf diese Weise kann die Bewertung mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden. Eine Waldrandbewertung dauert ungefähr 1.5 Stunden, wobei der Anfahrtsweg nicht miteinberechnet ist. Der Waldrandschlüssel wird für die Erfassung des Ausgangszustandes vor den Aufwertungen und für die Erfolgskontrolle rund drei bis vier Jahre nach den Aufwertungen verwendet. Auf diese Weise kann der Erfolg der angewendeten Aufwertungsmassnahmen einheitlich beurteilt werden. Der Waldrandschlüssel erhebt den Anspruch, folgende Eigenschaften aufzuweisen: - benutzerfreundlich und feldtauglich - nachvollziehbar (plausibel) - robust (unabhängig von Anwender, während ganzer Vegetationsperiode anwendbar) 27

28 4.1.1 Aufbau und Bewertungskriterien Die 16 Parameter, welche für die Bewertung eines Waldrandes im Feld erhoben werden müssen, sind im Waldrandschlüssel auf die zwei Teile Hauptschlüssel und Ergänzungen aufgeteilt. Die neun Parameter des Hauptschlüssels (Tab. 2) behandeln primär Struktur- und Biodiversitätskriterien, während die sieben Parameter des Ergänzungsschlüssels (Tab. 3) einen Waldrandabschnitt als Ganzes charakterisieren. Der Ergänzungsschlüssel soll helfen ökologisch besonders gute Waldränder besser und stärker voneinander abzugrenzen. Für die Ermittlung des ökologischen Werts eines Waldrands müssen die Werte der 16 im Feld erhobenen Parameter im Anschluss an die Feldaufnahme in Punkte überführt und aufsummiert werden. Anhand des Punktetotals kann der untersuchte Waldrand in eine der sechs Qualitätskategorien Waldrand nicht vorhanden, schlecht, ungenügend, befriedigend, wertvoll und sehr wertvoll eingeteilt werden. Tab. 2: Die neun Parameter des Hauptschlüssels lassen sich in die drei Kategorien Tiefenausdehnung, Längenausdehnung und Botanische Vielfalt unterteilen. *Die Verbindungslinie ist die Grenze zwischen Wirtschaftswald und Waldrandbereich. Die Verbindunglinie entspricht der ersten Baumreihe des Wirtschaftswaldes (Bäume mit einem BHD > 16 cm). Parameter Waldrandtiefe Strauchgürteltiefe Krautsaumtiefe Beschreibung Setzt sich aus der Tiefe von Strauchgürtel und Nichtwirtschaftswald zusammen und erstreckt sich vom äussersten Blatt des ersten Strauchs (Beginn des Strauchgürtels) oder von der Stammmitte des äussersten zum Nichtwirtschaftswald gehörenden Baums bis zur Verbindungslinie*. Isolierte Einzelbäume ignorieren und nicht zur Verbindungslinie zählen. Fehlen Strauchgürtel und Nichtwirtschaftswald, beträgt die Waldrandtiefe 0 m. Erstreckt sich vom äussersten Blatt des ersten Gehölzes mit einer Höhe von 1 bis 4 m bis zum innersten Blatt des letzten Gehölzes mit einer Höhe von 1 bis 4 m; bzw. wenn ein Gehölz mit einer Höhe > 4 m und einem BHD < 16 cm (= Nichtwirtschaftswald) auf dem Beurteilungsstreifen steht, bis dessen Stammmitte; bzw. wenn die Gehölze mit einer Höhe von 1 bis 4 m in den Wirtschaftswald hineinragen, bis zur Verbindungslinie*. Die Strauchgürteltiefe entspricht dem Strauchgürtel. Ein Strauchgürtel ist nicht immer vorhanden. Erstreckt sich von der Grenze des Kulturlands z.b. einer intensiv bewirtschafteten Fläche (Acker, Grünland oder Fettwiese mit drei oder mehr Schnitten pro Jahr) oder Strasse, Weg, Bach, Weidezaun bis zum äussersten Blatt des äussersten Strauches oder bis zur Stammmitte des äussersten Baumes des Nichtwirtschaftswaldes oder bis zur Verbindungslinie*. Beträgt die Krautsaumtiefe mehr als 10.1 m, darf auf dem Formular des Waldrandschlüssels pro Beurteilungsstreifen nur eine maximale Krautsaumtiefe von 10.1 m eingetragen werden. Ein Krautsaum ist nicht immer vorhanden. (Tab. 2 Fortsetzung nächste Seite) 28

29 Fortsetzung Tab. 2) Strauchgürtellänge Krautsaumlänge Belaubungsdichte Laubgehölzarten in der Baumschicht und Gehölzarten in der Strauch- und Krautschicht Dornstraucharten in der Strauch und Krautschicht Beurteilt die Länge des Strauchgürtels entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts in %. Die Strauchgürtellänge beschreibt den Anteil des betrachteten Waldrandabschnitts, auf dem ein Strauchgürtel vorkommt. Weist ein 100 m langer Waldrand einen Strauchgürtel von 60 m auf, beträgt die Strauchgürtellänge 60%. Beurteilt die Länge des Krautsaums entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts in %. Die Krautsaumlänge beschreibt den Anteil des betrachteten Waldrandabschnitts, auf dem ein Krautsaum vorkommt. Weist ein 100 m langer Waldrand einen Krautsaum von 30 m auf, beträgt die Krautsaumlänge 30%. Beurteilt die Dichte der Belaubung bis auf eine Höhe von 1.5 m über Boden entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts. Die Belaubungsdichte wird in % angegeben. Berücksichtigt werden Laub- und Nadelbäume sowie Sträucher (Rubus spp. und Clematis vitalba werden ebenfalls berücksichtigt). Bei einer Bedeckung von 100% gibt es an keiner Stelle eine Sicht in den Wirtschaftswald. Baum- und Straucharten (inkl. Rubus idaeus und Rubus fruticosus aggr.; exkl. Hedera helix, verwilderte Gartenpflanzen, Neophyten und Zwergstraucharten wie Vaccinium spp.) im Waldrandbereich unabhängig von Grösse und Vitalität. Unterschiedliche Arten von Rosa spp. und Salix spp. zählen je als eigene Art, müssen aber nicht unterschieden werden. Die Gehölzarten bis 10 m hinter die Verbindungslinie* erfassen. Alle Baum- und Straucharten mit einer Wuchshöhe > 4 m gehören zur Baumschicht. Alle Baum- und Straucharten mit einer Wuchshöhe < 4 m gehören zur Strauch- und Krautschicht. Bei der Auswertung der Gehölzarten im Formular des Waldrandschlüssels Nadelbäume in der Baumschicht nicht berücksichtigen, in der Strauch- und Krautschicht Nadelbäume mit einer Höhe von 1 bis 4 m berücksichtigen. Die Dornstraucharten zusammen mit den Baum- und Straucharten erfassen. Die Dornstraucharten sind ökologisch besonders wertvoll und erhalten im Bewertungsschlüssel zusätzliche Punkte. Als Dornstraucharten gelten Berberis vulgaris, Crataegus laevigata, Crataegus monogyna, Hippophaë rhamnoides, Prunus spinosa, Rhamnus cathartica und Rosa spp. Unterschiedliche Arten von Rosa spp. zählen je als eigene Art, müssen aber nicht unterschieden werden. Rubus spp. zählt nicht als Dornstrauchart. 29

30 Tab. 3: Die sieben Parameter des Ergänzungsschlüssels. *Die Verbindungslinie ist die Grenze zwischen Wirtschaftswald und Waldrandbereich. Die Verbindunglinie entspricht der ersten Baumreihe des Wirtschaftswaldes (Bäume mit einem BHD > 16 cm). Parameter Krautsaumtyp Botanische Vielfalt Waldbodenvegetation Verzahnungsgrad Kleinstrukturen und tote Bäume Länge vorgelagerter Strauchgürtel Längenausdehnung Problemarten und invasive Neophyten Invasive Neophytenarten in Baum-, Strauchund Krautschicht Beschreibung Beurteilt die Qualität des Krautsaums entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts. Standardmässig den Krautsaumtyp Fett wählen. Qualitativ gute Krautsäume erhalten den am besten passendsten Krautsaumtyp Fromental (Zeigerart: Arrhenatherum elatius), Hochstauden (Filipendula ulmaria, Urtica dioica, Pteridium aquilinum) oder Mager (trockene Ausprägung: Bromus erectus; feuchte Ausprägung: Molinia caerulea). Beurteilt die botanische Vielfalt der Waldbodenvegetation auf einer Fläche bis 10 m in den Wirtschaftswald hinein entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts. Standardmässig Mittel wählen. Eine auffällig artenreiche (z.b. in einem lichten Föhrenwald) oder arme (z.b. in einem schattigen Nadelwald) Waldbodenvegetation, erhält die Beurteilung Reich bzw. Arm. Misst das Verhältnis der Buchten und Verzahnungen der Verbindungslinie* oder des Strauchgürtels zum Krautsaum. Je verzahnter der Waldrand ist, desto grösser sind die Oberfläche des Waldrandes und sein ökologischer Wert. Der Verzahnungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis aus effektiver Länge der Verbindungslinie bzw. des Strauchgürtels und der Beurteilungslinie. Die längere der beiden Linien (Länge Verbindungslinie oder Länge Strauchgürtel) für die Berechnung verwenden. Anzahl Kleinstrukturen und toten Bäume entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts im Waldrandbereich zwischen Krautsaum und Verbindungslinie* erfassen. Als Kleinstrukturen zählen: Asthaufen (Mindestgrösse: 3 m 2 und 30 cm hoch), Steinhaufen (1 m 3 ), Trockenmauer (1 m 3 ), Stehendes Totholz (BHD > 16 cm und 2 m hoch), Liegendes Totholz (Ø 30 cm und 2 m lang), Baumstrünke (Ø 30 cm und 20 cm hoch), Brennholzhaufen (5 m 3 ), Nutzholzhaufen (5 m 3 ), Schnittguthaufen (1 m 3 ), Umgekippter Wurzelteller (1 m 3 ), Gewässer (5 m 2 ), Offene besonnte Bodenfläche (3 m 2 ), Besonnte Erdhaufen (1 m 3 ) und Ameisenhaufen (1 m 3 ). Beurteilt die Länge des vorgelagerten Strauchgürtels (Gehölze mit 1 bis 4 m Höhe) entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts in %. Der vorgelagerte Strauchgürtel darf maximal 25 m vom Strauchgürtel, bzw. wenn kein Strauchgürtel vorhanden ist maximal 25 m vom Nichtwirtschaftswald, bzw. wenn kein Nichtwirtschaftswald vorhanden ist maximal 25 m von der Verbindungslinie* entfernt liegen. Einzelgehölze oder Gehölzgruppen mit bis zu einer Länge von 2 m entlang des zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts und einer Breite von 1 m nicht berücksichtigen. Beurteilt die Länge der mit Problempflanzen und invasiven Neophyten bewachsenen Strecke entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts in %. Problemarten sind Cirsium arvense, Clematis vitalba, Mahonia aquifolium, Phragmites australis, Pteridium aquilinum, Rubus spp. und Viburnum rhytidophyllum. Invasive Neophyten gemäss Schwarzer Liste und Watch-Liste. Die am Waldrand zu erwarteten invasiven Neophyten sind auf der Rückseite des Formulars des Waldrandschlüssels aufgeführt. Anzahl invasiver Neophyten (gemäss der aktuellen Schwarzen Liste und Watch-Liste) entlang des gesamten zu beurteilenden 100 m langen Waldrandabschnitts zählen. Die invasiven Neophyten bis 10 m hinter die Verbindungslinie* erfassen. Jede Art gibt einen Punkt, unabhängig ihres Deckungsgrads. 30

31 4.1.2 Hintergrund zum Waldrandschlüssel Der Schlüssel zur ökologischen Bewertung von Waldrändern wurde von Krüsi & Schütz (1994) entwickelt. In der ersten Auflage dieser Praxishilfe (Krüsi et al. 2010) wurde eine stark überarbeitete und erweiterte zweite Version dieses ökologischen Waldrandschlüssels vorgestellt. In der nun vorliegenden zweiten Auflage der Praxishilfe wird nun wiederum eine neue im Gegensatz zur zweiten Version des Waldrandschlüssels nur leicht überarbeitete dritte Version vorgestellt. Komplett neu sind hingegen die beiden Teilschlüssel zur Ermittlung der Krautsaumtiefe und des Krautsaumtyps. Im Vergleich zur früheren Version des Waldrandschlüssels wurde bei der neusten dritten Version nebst der Einführung von Mindestgrössen für die Strukturelemente auch die Aufnahme des externen Strauchgürtels verändert und somit vereinfacht. Neu wird die Länge des externen Strauchgürtels entlang des zu untersuchenden Waldrandabschnitts analog der Belaubungsdichte geschätzt und nicht die Tiefe des externen Strauchgürtels an den fünf Beurteilungsstreifen bewertet. Ausserdem wurde das Design der Vorderseite des Aufnahmeformulars angepasst und die Pflanzenlisten mit den Baum- und Straucharten sowie mit den Neophyten und Problemarten auf der Rückseite erweitert. Mit der neuen Version des Schlüssels wurde eine neue sehr detaillierte und präzisierte Anleitung inklusive Glossar verfasst, welche es auch ungeübten Personen erlaubt, Waldränder effizient und korrekt zu beurteilen. Eine Untersuchung (Babbi & Krüsi 2015) hat gezeigt, dass bei Bewertungen von Waldrändern insbesondere die Bewertung des Krautsaums sowohl mit dem Waldrandschlüssel als auch mit der Methode des Landesforstinventars (LFI) (Brassel & Lischke 2001) schwierig und wenig robust ist. Infolgedessen wurde ein Hilfsschlüssel für den ökologischen Waldrandschlüssel entwickelt, damit die Krautsäume von Waldrändern einfacher und robuster beurteilt werden können (Babbi & Düggelin 2016). Mit dem Hilfsschlüssel können die Krautsaumtiefe und der Krautsaumtyp zuverlässiger ermittelt werden. Das neue Aufnahmeformular, die Pflanzenliste, die Teilschlüssel für die Ermittlung der Krautsaumtiefe und die Beurteilung des Krautsaumtyps, die detaillierte Anleitung inklusive Bilder sowie das Glossar sind im Anhang aufgeführt und können in besserer Qualität im Internet heruntergeladen werden

32 4.1.3 Ökologische Bewertung und Artenvielfalt Untersuchungen von Waldrändern im Mittelland und Jura haben ergeben, dass ein enger Zusammen-hang zwischen der Punktzahl gemäss Waldrandschlüssel und der Anzahl vorkommender Pflanzenarten besteht (Meier 1996). In einer kleineren Untersuchung konnte auch ein Zusammenhang zwischen der Anzahl Arthropodenarten und der Punktzahl gemäss Waldrandschlüssel festgestellt werden (Krüsi et al. 1997). Hondong et al. (1993) fanden keinen Zusammenhang zwischen der Avifauna und der Waldrandqualität. Dies ist aufgrund der hohen Mobilität der Tiere wenig überraschend. Ökologisch wertvolle Waldränder sind für die Tiere sicher kein Nachteil, jedoch müssen für anspruchsvolle Arten nicht nur einzelne Landschaftselemente sondern ganze Landschaftsausschnitte den Ansprüchen der Arten entsprechend ausgebildet sein (Krüsi et al. 1997) Beispiele für mit dem Waldrandschlüssel bewertete Waldränder Die nachfolgenden vier Beispiele (Abb. 12, Abb. 13, Abb. 14 und Abb. 15) zeigen Unterschiede in der Waldrandqualität. Sämtliche Waldränder wurden mit dem ökologischen Waldrandschlüssel bewertet. Abb. 12: Gemäss Waldrandschlüssel weist dieser Waldrand einen ökologisch unbefriedigenden Zustand auf. Die asphaltierte Strasse grenzt direkt an den Wirtschaftswald an, es existieren kein Krautsaum und kein Strauchgürtel. 32

33 Abb. 13: Gemäss Waldrandschlüssel weist dieser Waldrand mit einem vorgelagerten, intensiv bewirtschafteten Ackerfeld einen ökologisch befriedigenden Zustand auf. Ein Krautsaum und Strauchgürtel sind kaum vorhanden. Abb. 14: Gemäss Waldrandschlüssel weist dieser Waldrand einen ökologisch wertvollen Zustand auf. Beim Krautsaum handelt es sich um eine Magerwiese und der Strauchgürtel hat einen stufigen Aufbau. 33

34 Abb. 15: Gemäss Waldrandschlüssel weist dieser Waldrand mit dem tiefen Strauchgürtel und der Magerwiese als Krautsaum einen ökologisch sehr wertvollen Zustand auf. Der Verzahnungsgrad sowie die Gehölzartenvielfalt sind hoch. Zudem sind Kleinstrukturen wie Asthaufen und stehendes Totholz im Strauchgürtel vorhanden. 4.2 Andere Methoden zur Beurteilung der Waldrandqualität Neben dem Waldrandschlüssel gibt es in der Schweiz mindestens zwei weitere Methoden, mit welcher die ökologische Qualität von Waldrändern ermittelt werden kann. Dabei handelt es sich um die Methode des Landesforstinventars LFI (Keller 2013) und um den Bewertungsschlüssel von Pro Natura (von Büren et al. 1995, Pro Natura 2013) Bewertungsschlüssel von Pro Natura Der Bewertungsschlüssel von Pro Natura ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird das ökologische Potential eines Waldrands aufgrund des Standortes erfasst. Im zweiten Teil wird ähnlich wie beim Waldrandschlüssel die Strukturvielfalt und somit das Aufwertungspotential eines Waldrands erfasst. Anders als beim Waldrandschlüssel werden beim Bewertungsschlüssel von Pro Natura die Ausprägungen einzelner Strukturelemente nicht gemessen sondern nur geschätzt. Auch werden lediglich 7 Merkmale erfasst (gegenüber 16 beim Waldrandschlüssel) (Tab. 4). Im Gegensatz zum Waldrandschlüssel, bei welchem ein untersuchter Waldrand in eine von sechs Qualitätskategorien eingeteilt wird, existieren bei der Methode Pro Natura für die Einteilung eines untersuchten Waldrands die fünf Strukturvielfaltsklassen sehr klein, klein, mittel, gross und sehr gross. In einem Vergleich der beiden Methoden an 14 Waldrändern im Kanton St.Gallen, wies die Punktzahl der Bewertungen zwischen den beiden Methoden trotz der unterschiedlichen Anzahl Parameter eine hohe Korrelation auf (Fuhrer et al. eingereicht). 34

35 Der Schlüssel von Pro Natura ist aufgrund seiner einfachen Anwendung auch für Laien gut geeignet. Da er auch das ökologische Potential erfasst, ist er somit z.b. für Waldbesitzer oder Naturschutzvereine die einen Waldrand aufwerten möchten eine gute Hilfestellung. Vor allem wegen fehlender Messungen und Definitionen von Strukturelementen kann die Beurteilung eines Waldrands beim Bewertungsschlüssel von Pro Natura je nach Bearbeiter unterschiedlich ausfallen (Fuhrer et al. eingereicht). Der Schlüssel ist darum weniger gut geeignet wenn es darum geht, den ökologischen Wert von Waldrändern unabhängig vom Bearbeiter, objektiv und wissenschaftlich einwandfrei zu beurteilen, wie das Beispielsweise bei Erfolgskontrollen nötig ist. Zudem ist es mit dem Schlüssel von Pro Natura nicht möglich, sehr gute von guten Waldrändern zu unterscheiden (Fuhrer et al. eingereicht). 35

36 Tab. 4: Vergleich zwischen den im Waldrandschlüssel und Pro Natura berücksichtigten Kriterien und deren Gewichtung (=prozentualer Beitrag zur maximal möglichen Gesamtpunktzahl) (Fuhrer et al. eingereicht). Waldrandschlüssel Methode Pro Natura Kriterium Punkte Gewichtung Gewichtung Punkte Kriterium Botanische Vielfalt max % 22% max. 6 Botanische Vielfalt Laubgehölzarten in der Baumschicht Gehölzarten in der Strauch- und Krautschicht Dornstraucharten in der Strauchund Krautschicht 7 9% 11% 3 Baumarten 7 9% 11% 3 Straucharten 7 9% Dornsträucher sind mit 0.5 Punkten im Kriterium Kleinstrukturen berücksichtigt Krautsaumtyp 3 4% Botanische Vielfalt Waldbodenvegetation 2 3% Struktur max % 78% max. 21 Struktur Waldrandtiefe 8 10% Strauchgürteltiefe 8 10% 15% 4 Krautsaumtiefe 8 10% 15% 4 Durchschnittliche Breite des Strauchgürtels Durchschnittliche Breite des Krautsaums Strauchgürtellänge 6 8% Krautsaumlänge 6 8% Belaubungsdichte 6 8% 11% 3 Verzahnungsgrad 2 3% 11% 3 Deckungsgrad des Waldmantels Aufbau und Verzahnung von Strauchgürtel und Waldmantel Kleinstrukturen und tote Bäume 3 4% 26% 7 Vorhandene Kleinstrukturen Länge vorgelagerter Strauchgürtel 4 5% Total max % 100% max. 27 Total Minuspunkte max. -6 8% Längenausdehnung Problemarten und invasive Neophyten Invasive Neophyten in Baum-, Strauch- und Krautschicht -3 4% -3 4% Bewertungsmethode des Landesforstinventars LFI Der Waldrandschlüssel und die Methode des LFI unterscheiden sich in mehreren Punkten (Tab. 5). Beim Waldrandschlüssel werden mehr Parameter erfasst als bei der Methode LFI. Einige Parameter wie z.b. Wirtschaftswald, Strauchgürtel und Krautsaum sind zudem unterschiedlich definiert. Es gibt aber auch Unterschiede in 36

37 der Wertung und Punkteverteilung der verschiedenen Parameter, wie z.b. bei der Krautsaumtiefe. Mit 100 m beim Waldrandschlüssel und 50 m bei der Methode LFI sind auch die Taxationsstrecken unterschiedlich lang, woraus beim Waldrandschlüssel fünf und beim LFI drei Transsekte für die Beschreibung des Waldrandes resultieren. Wie beim Waldrandschlüssel und bei der Methode Pro Natura werden auch bei der Methode LFI die im Feld gemessenen Werte der einzelnen Parameter in Punkte überführt und anschliessend aufsummiert (Babbi & Krüsi 2015). Bei der Methode LFI entspricht das Punktetotal dem so genannten Ökotonwert. Anhand dieses Ökotonwerts wird der untersuchte Waldrand in eine der drei Ökotonwertklassen ( Qualitätsklassen) gering (Ökotonwert bis 55), mittel (56-75) und hoch (über 75) eingeteilt. Diese relative Klasseneinteilung beruhte auf den 25%- und 75%-Perzentilen sämtlicher 1048 im LFI2 untersuchten Waldränder. Das heisst, die schlechtesten 25% der Waldränder wurden als gering-, die mittleren 50% als mittel- und die 25% wertvollsten Waldränder als hochwertig taxiert (Brändli & Ulmer 1999, Brändli 2001). Die Einteilung der ökologischen Qualitätsklassen beim Waldrandschlüssel beruht hingegen auf Expertenwissen, gutachterlichen Urteilen von Förstern und einer Diplomarbeit (Bernhard 1996). Trotz der z.t. erheblichen Unterschiede zwischen den beiden Methoden werden die Waldränder jeweils ähnlich beurteilt. Eine Studie hat gezeigt, dass es einen starken linearen Zusammenhang zwischen den mit der Methode LFI und dem Waldrandschlüssel bewerteten Waldrändern gibt, d.h. die Punktzahl, welche mit einer der beiden Methode erzielt wurde, lässt sich problemlos in die Punktzahl der anderen Methode und umgekehrt umrechnen (Babbi & Krüsi 2015). Die Methode LFI zur Waldrandbewertung ist vor allem für räumliche und zeitliche Vergleiche geeignet, um z.b. die Entwicklung von Waldrändern zu verfolgen und um einen nationalen Überblick über die Waldränder zu erhalten (Brändli & Ulmer 1999, Brändli 2001). Der praxisorientierte Waldrandschlüssel ist hingegen vor allem für Förster und Naturschutzvereine und somit für lokale Aufwertungsprojekte und kleinräumigere Erhebungen durch weniger geübte Personen geeignet, damit z.b. die ökologische Qualität von Waldrändern vor und nach Aufwertungseingriffen beschrieben werden kann. Im Gegensatz zum Waldrandschlüssel erlaubt die Methode LFI keine absoluten Urteile über den ökologischen Wert einzelner Waldränder (Babbi & Krüsi 2015). 37

38 Tab. 5: Unterschiede zwischen der LFI-Methode und dem Waldrandschlüssel für die ökologische Bewertung von Waldrändern. Methode LFI Bestockungsgrenze mit BHD 12 cm Taxationsstrecke misst 50 m 3 Transekte, daraus ergibt sich ein Mittelwert für die Tiefenberechnungen aus 3 Werten Tiefen: auf Brusthöhe gemessen, die charakteristischen Tiefen sind additiv Krautsaumtiefe: vom Waldmantel- oder Strauchgürteltrauf bis zum intensiv bewirtschafteten Kulturland Strauchgürteltiefe: von der Bestockungsgrenze bis zu den äussersten Blätter der Sträucher Waldmanteltiefe: von der Bestockungsgrenze bis zur inneren Kronenprojektion der Randbäume Krautsaum: extensiv, < 0.5 m Höhe und über 50% der Taxationsstrecke vorhanden Strauchgürtel: Gehölze ab 0.5 m Höhe und BHD < 12 cm, min. 50% der Taxationsstrecke. und min. 1 m breit, Deckungsgrad min. 25% Nichtwirtschaftswald (Waldmantel): Randbäume mit BHD 12 cm oder Dickungen ab 5 m Höhe, min. 50% der Taxationsstrecke mit Randbäumen bestückt Struktur: 7 verschiedene Kategorien aus der Kombination von Strauchgürtel und Waldmantel Verlauf: Verlauf des Waldrandes (Waldmantel + Strauchgürtel) über 100 m betrachtet auf Brusthöhe. Artenaufnahme: Anteil der Baum-, Strauch- und Dornstraucharten (Gehölze) an der Vertikalprojektion des Waldrandes nach Braun-Blanquet über die 50 m lange Taxationsstrecke. Betrachtet wird von aussen und gemäss Artenliste Waldrand Waldrandschlüssel Bestockungsgrenze mit BHD 16 cm Taxationsstrecke misst 100 m 5 Transekte, daraus ergibt sich ein Mittelwert für die Tiefenberechnungen aus 5 Werten Tiefen: auf einem 50 cm breiten Streifen, die Tiefen sind additiv Krautsaumtiefe: erstreckt sich vom äussersten Blatt des Strauchgürtels (falls vorhanden) oder von der Stammmitte des äussersten Baumes des Nichtwirtschaftswaldes (falls vorhanden) oder von der Grenze des Wirtschaftswaldes bis zur Grenze einer intensiv bewirtschafteten Fläche Strauchgürteltiefe: erstreckt sich vom äussersten Blatt des ersten Strauchs des Strauchgürtels bis zum innersten Blatt des letzten Strauchs des Strauchgürtels. Erstreckt sich der Strauchgürtel weiter in den Wirtschaftswald oder den Nichtwirtschaftswald hinein, wird nur die Tiefe bis zur Grenze des Wirtschaftswaldes berücksichtigt Waldrandtiefe: umfasst die Tiefenausdehnung von Strauchgürtel und Nichtwirtschaftswald Krautsaum: extensiv, < 1 m Höhe und min. 75% der Bodenfläche bedecken Strauchgürtel: Bäume und Sträucher mit einer Höhe zwischen 1 und 4 m Nichtwirtschaftswald (Waldmantel): Bäume und Sträucher mit BHD < 16 cm und über 4 m hoch Struktur: prozentuale Angabe über die Strauchgürtel- und Krautsaumlänge in Bezug auf die 100 m lange Taxationsstrecke - Artenaufnahme: Anzahl der Baum-, Strauchund Dornstraucharten (Gehölze) über die 100 m lange Taxationsstrecke 38

39 4.3 Die Waldränder der Schweiz Ökologischer Zustand Ökologische Bewertungen von Waldrändern in drei Regionen der Schweiz Kanton Solothurn (Krug 1992, Schütz et al. 1993), unteres Rhonetal (Maret 1995) und Nordostschweiz (AG, ZH, TG, SG, SH) (Tidow unveröff.) in den 1990er Jahren zeigten, dass ein durchschnittlicher Waldrand im Schweizer Mittelland keineswegs den Idealvorstellungen entspricht (Abb. 16). Im Vergleich zu den Zielvorstellungen des Naturschutzes (Abb. 7) weist ein durchschnittlicher Waldrand der untersuchten Regionen sowohl einen sehr schmalen Strauchgürtel als auch einen sehr schmalen Krautsaum auf (Krüsi et al. 1997). Obwohl rund die Hälfte der Waldränder im Schweizer Mittelland in Richtung Freiland weder unmittelbar an eine Strasse bzw. an einen Fahrweg noch an eine Bahnlinie oder ein Gebäude grenzen und somit zumindest theoretisch eine Ausdehnung dieser Waldränder ins Freiland möglich wäre, mangelt es den Waldrändern im Schweizer Mittelland an Platz (Krüsi et al. 1997). Unter Berücksichtigung sämtlicher biogeographischen Regionen der Schweiz sind es sogar rund 84% aller Waldränder, welche nicht durch Strassen, Wege oder sonstige Bauten begrenzt werden (Brändli & Speich 2015) (Tab. 6). Die Ausdehnung der Waldränder ins Freiland (Sukzessionswaldränder) ist jedoch nicht das Ziel und auch nicht realistisch. Vielmehr sollte eine Ausdehnung der Waldränder mittels Aufwertungseingriffen nach innen angestrebt werden. Abb. 16: Mittlere Tiefenausdehnung der Strukturelemente eines Durchschnittswaldrandes in den 1990er Jahren im Schweizer Mittelland im Vergleich zu den Zielvorstellungen des Naturschutzes (Krüsi et al. 1997). 39

40 Tab. 6: Waldrandbegrenzungen geordnet nach den biogeographischen Regionen der Schweiz. Berücksichtigt sind die Waldränder der kollinen/submontanen und montanen Stufe der Inventuren LFI2/3/4 im Rahmen des LFI4 Pensums 2009 bis Alle Angaben in % (Brändli & Speich 2015) (verändert Babbi 2015). Schweiz Jura Mittelland Westliche Östliche Zentralalpen Zentralalpen Charakteristisch für die Waldränder im Schweizer Mittelland ist heute somit vor allem die geringe Ausdehnung der Waldrandelemente. Gemäss einer nichtrepräsentativen Untersuchung von 410 Waldrändern im Schweizer Mittelland wurden die Zielvorstellungen des Naturschutzes praktisch nirgends auch nur annähernd erreicht (Krüsi et al. 1997). Ein Vergleich von 21 ökologisch besonders wertvollen Waldrändern mit den Zielvorstellungen des Naturschutzes hat gezeigt, dass auch diese guten Waldränder im Schweizer Mittelland mit einer Tiefe des Waldrandbereiches von 19.7 m die Zielvorstellungen des Naturschutzes von m nicht erreichten. Einzig die Tiefe des Krautsaumes (8.4 m) lag im Bereich der vom Naturschutz geforderten 5 10 m (Krüsi et al. 1997). Eine Untersuchung im Aargauer Jura (Sommer & Stadler 1993) hat hingegen gezeigt, dass die ökologische Qualität von Waldrändern in Naturschutzgebieten besser war, als jene ausserhalb. Die Waldränder in Naturschutzgebieten wiesen im Durchschnitt einen breiteren Krautsaum, eine besser Struktur des Strauchgürtels und eine höhere Vielfalt an verholzten Arten auf. Auch die mittlere Waldrandtiefe (5.1 m) war grösser als bei Waldrändern, die sich nicht in einem Naturschutzgebiet befanden (3.8 m), aber immer noch weit unter der Zielvorstellung des Naturschutzes. Für das Schweizer Mittelland lässt sich also sagen: Auch die besten Waldränder sind noch lange nicht gut genug. Auch bei aufgewerteten Waldrändern im Kanton Aargau (Spörri et al. 2014) war die ökologische Qualität bei Wäldern deren angrenzende Waldfläche als geschützt ausgewiesen wurde, signifikant höher, als wenn der Wald nicht als geschützt eingetragen war. Gemäss dem dritten Landesforstinventar LFI3 wiesen gesamtschweizerisch rund 34% der insgesamt 1015 untersuchten Waldränder der kollinen, submontanen und montanen Stufe einen hohen Ökotonwert auf. Der Vergleich zwischen den biogeo- Alpennordflanke Alpensüdflanke keine Begrenzung Strasse mit Hartbelag Strasse ohne Hartbelag Feldweg Zäune von Anlagen Wildzaun Weidezaun Mauer Graben Gewässer

41 graphischen Regionen der Schweiz zeigt z.b., dass in den Westlichen Zentralalpen überdurchschnittlich viele Waldränder einen hohen und unterdurchschnittlich wenig Waldränder einen geringen Ökotonwert aufwiesen (Abegg et al. 2014) (Tab. 7). Nachdem die 1015 im LFI3 untersuchten Waldrändern in die Qualitätsklassen des Waldrandschlüssels umgerechnet wurden (Babbi & Krüsi 2015), erreichten nur noch 28% der Waldränder eine ökologisch genügende Qualität (Qualitätskategorien befriedigend, wertvoll und sehr wertvoll ), wobei lediglich noch 6% als sehr wertvoll eingestuft wurden. 72% wiesen eine ökologisch ungenügende (Qualitätskategorien Waldrand nicht vorhanden, schlecht und ungenügend) Qualität auf (Abb. 17). Die grossen Unterschiede bei der Bewertung der Waldränder zwischen den beiden Methoden lassen sich wie in Kapitel erläutert durch die unterschiedliche Methodik erklären. Die Einteilung der LFI3-Waldränder anhand des Waldrandschlüssels mit nur wenig wertvollen Waldrändern und einer hohen Anzahl ökologisch schlechter Waldränder entspricht zumindest subjektiv betrachtet eher der Realität (Babbi & Krüsi 2015). Tab. 7: Ökotonwerte der Waldränder geordnet nach den biogeographischen Regionen der Schweiz. Berücksichtigt sind die Waldränder der kollinen/submontanen und montanen Stufe des LFI3. Alle Angaben in % (Abegg et al. 2014) (verändert Widmer 2016). Schweiz Jura Mittelland Westliche Zentralalpen Östliche Zentralalpen Alpennordflanke Alpensüdflanke gering mittel hoch

42 Abb. 17: Einteilung sämtlicher im LFI3 untersuchten Waldränder (n = 1015) in die ökologischen Qualitätsklassen nach Krüsi aufgrund der umgerechneten Punktzahl (Babbi & Krüsi 2015) Häufige Waldrandtypen Im Schweizer Mittelland und Jura trifft man häufig Waldränder an, die keinen oder nur einen gering entwickelten Strauchgürtel aufweisen. Oft gibt es auch keinen o- der nur einen sehr schmal entwickelten Krautsaum. Solche Waldränder werden gemäss Waldrandschlüssel den Kategorien schlecht, ungenügend und befriedigend zugeteilt. Ein weiterer häufiger Waldrandtyp ist der Wirtschaftswald, der direkt die Grenze zum offenen Kulturland bildet (Abb. 18). Der Strauchgürtel, wenn er vorhanden ist, wirkt sehr oft dicht belaubt, allerdings nicht aufgrund von Sträuchern, sondern aufgrund von Kleb-ästen (Abb. 19). 42

43 Abb. 18: Beispiel für einen häufigen Waldrandtyp im Schweizer Mittelland mit einem ökologischen ungenügenden Wert. Der Waldrand weist nur einen spärlich ausgebildeten Krautsaum auf. Abb. 19: Beispiel für einen häufigen Waldrandtyp im Schweizer Mittelland mit einem ökologischen ungenügenden Wert. Der Wirtschaftswald bildet eine direkte Grenze zum Kulturland, wobei der Krautsaum fehlt. 43

44 5 Waldränder aufwerten und pflegen Sämtliche Aufwertungsmassnahmen bei Waldrändern haben zum Ziel, Platz für den Lebensraum Waldrand zu schaffen. Es sollen möglichst viele Pflanzen- und Tierarten gefördert werden. Abgesehen von der ersten Zeit kurz nach einem Eingriff, kommen aufgewertete Waldränder auch der Ästhetik der Landschaft zugute. Die Festlegung der Aufwertungsziele und -massnahmen muss für jeden Waldrand individuell vorgenommen werden Waldränder können nicht schematisch aufgewertet und gepflegt werden. Es gibt viele mögliche Pflege- und Aufwertungsmassnahmen, die je nach Situation fachgerecht angewendet werden müssen. Die Situation muss von einer Fachperson beurteilt werden, damit die richtigen Massnahmen gewählt werden können. Nur so kann auf die jeweiligen Besonderheiten eingegangen und die gewünschte Vielfalt erreicht werden. Im Rahmen der Aufwertungsmassnahmen muss beachtet werden, dass es immer wieder vorkommen kann, dass Konflikte zwischen Forst- und Landwirtschaft entstehen, wenn der Landwirt nicht gleichzeitig auch Waldbesitzer ist. Eine Waldrandaufwertung sollte wenn möglich folgendermassen durchgeführt werden: 1. Aufwertungspotentiale der Waldränder abschätzen 2. Auswahl des aufzuwertenden Waldrandabschnitts 3. Waldrand mit Waldrandschlüssel bewerten = Erhebung des Ist-Zustands 4. Aufwertungsziele formulieren 5. Aufwertungsmassnahmen festlegen 6. Aufwertung durchführen und dokumentieren 7. Erfolgskontrolle machen, das heisst den Waldrand etwa drei bis fünf Jahre nach einer erfolgten Aufwertung erneut mit dem Waldrandschlüssel bewerten. 8. Folgeeingriffe im Zeitraum von fünf bis sieben Jahren planen und durchführen 5.1 Finanzhilfen für Aufwertung von Waldrändern Eines der Hauptziele des NFA 5 -Programms Waldbiodiversität ist die Erhaltung und gezielte Förderung der Artenvielfalt im Wald. Die entsprechenden Massnahmen werden in 4-jährigen Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen festgelegt. Für die Programmperiode hat der Bund mit den 24 Kantonen die Aufwertung von ha Waldrand vereinbart, wofür eine Bundesbeitrag von insgesamt CHF Mio vorgesehen ist. Ausgehend von einer mittleren Waldrandtiefe von 15 m entspricht dies einer Gesamtlänge von rund 908 km Waldrand (227 km pro Jahr), oder 38 km pro Kanton (9.5 km pro Kanton und Jahr). Ein 5 NFA = Neugestaltung Finanzausgleich und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen 44

45 Kilometer behandelter Waldrand kostet den Bund im Durschnitt somit rund CHF (schriftl. Mitteilung Markus Bolliger, ehemalig BAFU) Gesetzliche Grundlagen für den Wald Im Bundesgesetz über den Wald (WaG 1991) 6 ist festgelegt, für welche Massnahmen die zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt im Wald beitragen der Bund Finanzhilfen gewährt: WaG Art. 38 Biologische Vielfalt des Waldes 1 Der Bund gewährt Finanzhilfen an Massnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt im Wald beitragen, namentlich an: a. den Schutz und Unterhalt von Waldreservaten und anderen ökologisch wertvollen Waldlebensräumen; b. die Jungwaldpflege; c. die Vernetzung von Waldlebensräumen; d. die Erhaltung traditioneller Waldbewirtschaftungen; e. die Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut. 2 Er gewährt Finanzhilfen: a. an Massnahmen nach Absatz 1 Buchstaben a d: als globale Beiträge auf der Grundlage von Programmvereinbarungen, die mit den Kantonen abgeschlossen werden; b. an Massnahmen nach Absatz 1 Buchstabe e: mit Verfügung des Bundesamtes. 3 Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich nach der Bedeutung der Massnahmen für die biologische Vielfalt und nach der Wirksamkeit der Massnahmen. 6 Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG). (4. Oktober 1991). SR (Stand am 1. Juli 2013). 45

46 Die Höhe dieser Finanzhilfen richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien, welche in der Verordnung über den Wald (WaV 1992) 7 festgelegt sind: WaV Art. 41 Biologische Vielfalt des Waldes (Art. 38 Abs. 1 Bst. a d) 1 Die Höhe der globalen Finanzhilfen an Massnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt des Waldes beitragen, richtet sich nach: a. der Anzahl Hektaren der auszuscheidenden und zu pflegenden Waldreservate; b. der Anzahl Hektaren des zu pflegenden Jungwaldes; c. der Anzahl Hektaren der zu pflegenden Lebensräume, insbesondere der Waldränder, die der Vernetzung dienen; d. dem Umfang und der Qualität der Massnahmen zur Förderung von Tier- und Pflanzenarten, die für die biologische Vielfalt prioritär zu erhalten sind; e. der Anzahl Hektaren der auszuscheidenden Fläche mit hohen Anteilen an Altund Totholz ausserhalb von Waldreservaten; f. der Anzahl Hektaren der zu pflegenden Kulturformen der Waldbewirtschaftung wie Wytweiden, Mittel- und Niederwälder sowie Selven; g. der Qualität der Leistungserbringung. 2 Sie wird zwischen dem Bundesamt und dem betroffenen Kanton ausgehandelt. 3 Die Finanzhilfen dürfen nur gewährt werden, wenn der Schutz der ökologischen Flächen nach Absatz 1 Buchstaben a und c f vertraglich oder auf andere geeignete Weise gesichert ist. 4 Die Finanzhilfen für die Jungwaldpflege dürfen nur gewährt werden, wenn die Massnahmen dem naturnahen Waldbau Rechnung tragen Gesetzliche Grundlagen für die Landwirtschaft Es gibt nur wenige Landwirte, die Waldrandaufwertungen als ökologische Chance verstehen meist geht es darum, negative Einflüsse (Schattenwurf, Wurzelausläufer etc.) zu eliminieren. Deshalb stehen bei Waldrandaufwertungen oft finanzielle und nicht ökologische Überlegungen im Vordergrund. Daraus ergibt sich, dass die ökologische Aufwertung von Waldrändern unbedingt beim Forstdienst (Forstbetriebe, Revierförster) bleiben muss und nicht an die Landwirtschaft abgetreten werden darf. Diese Zuständigkeit und Arbeitsteilung hat sich bewährt, auch was die Ausrüstung, die Maschinen und die Holzverwertung betrifft. In der Direktzahlungsverordnung (DZV 2013) 8 werden Waldränder nicht namentlich erwähnt. Waldränder insbesondere Krautsäume können in der Landwirtschaft jedoch indirekt gefördert werden, indem die von Bund und Kantonen finanzierten Biodiversitätsförderflächen wie zum Beispiel extensiv genutzte Wiesen und Weiden gezielt entlang von Waldrändern eingerichtet werden. Dadurch kann die Verzahnung und Vernetzung der Waldränder mit der Kulturlandschaft gefördert und die 7 Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV). (30. November 1992). SR (Stand am 1. Januar 2017). 8 Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV). (23. Oktober 2013). SR (Stand am 7. Februar 2017). 46

47 Strukturvielfalt erhöht werden. Die Einzelheiten werden unter anderem in den Art. 55, Art. 56 und Art. 61 der Direktzahlungsverordnung geregelt: DZV Art. 55 Biodiversitätsbeiträge 1 Biodiversitätsbeiträge werden pro Hektare für folgende eigene oder gepachtete Biodiversitätsförderflächen gewährt: a. extensiv genutzte Wiesen; b. wenig intensiv genutzte Wiesen; c. extensiv genutzte Weiden; d. Waldweiden; e Streueflächen; f. Hecken, Feld- und Ufergehölze; g. Uferwiesen entlang von Fliessgewässern; h. Buntbrachen; i. Rotationsbrachen; j. Ackerschonstreifen; k. Saum auf Ackerfläche; l. m. n. Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt; o. artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet; p. regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen; q. Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge. ( ) DZV Art. 56 Qualitätsstufen 1 Für Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben a k und q und für Bäume nach Artikel 55 Absatz 1 bis Buchstabe a werden Beiträge der Qualitätsstufe I ausgerichtet. 2 Werden weitergehende Anforderungen an die Biodiversität erfüllt, so werden für Flächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben a f, n und o sowie für Bäume nach Artikel 55 Absatz 1 bis Buchstabe a zusätzlich zu den Beiträgen der Qualitätsstufe I Beiträge der Qualitätsstufe II ausgerichtet. 3 Beiträge der Qualitätsstufe I für Flächen nach Artikel 55 Absatz 1 und Bäume nach Artikel 55 Absatz 1 bis werden höchstens für die Hälfte der zu Beiträgen berechtigenden Flächen nach Artikel 35, mit Ausnahme der Flächen nach Artikel 35 Absätze 5 7, ausgerichtet. Von der Begrenzung ausgenommen sind Flächen und Bäume, für die die Beiträge der Qualitätsstufe II ausgerichtet werden. 47

48 DZV Art. 61 Beitrag 1 Der Bund unterstützt Projekte der Kantone zur Förderung der Vernetzung und der angepassten Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben a k, n und p sowie Bäumen nach Artikel 55 Absatz 1 bis Er gewährt die Unterstützung, wenn der Kanton Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen Beiträge für vertraglich vereinbarte Massnahmen zur Vernetzung ausrichtet. 3 Der Kanton legt die Beitragsansätze für die Vernetzung fest. 4 Der Bund übernimmt maximal 90 Prozent des vom Kanton festgelegten Beitrags nach Absatz 3, höchstens jedoch die Beträge nach Anhang 7 Ziffer Aufwertungsmassnahmen Am Anfang jeder Aufwertungsmassnahme steht der Vergleich zwischen Ist- und Sollzustand. Heute steht den meisten Waldrändern in der Schweiz vor allem zu wenig Raum zur Verfügung (Krüsi et al. 1997). Ein gewisser Mindestraum ist notwendig, damit eine artenreiche Übergangszone mit lichtbedürftigen Sträuchern und Kräutern entstehen kann. Nachhaltig verbessern lässt sich ein Waldrand nur, wenn durch wiederholte Pflegemassnahmen oder extensive Beweidung immer wieder für Dynamik und damit genügend Licht im Waldrandbereich gesorgt wird. Es ist also von grosser Wichtigkeit, dass die Eingriffe im Waldrandbereich in einer zeitlichen und räumlichen Staffelung stattfinden (Krüsi et al. 1996). Nur so kann die Dynamik am Waldrand gewährleistet werden. Zudem ist es nach einem Eingriff sowohl ökonomisch als auch ökologisch wenig sinnvoll, allen anfallenden Schlagabraum aus dem Waldrandbereich zu entfernen. Asthaufen, grössere liegende Stämme und stehendes Totholz sind insbesondere für Insekten und andere Tiere von grosser Bedeutung. Bei Waldrandaufwertungen wird zwischen Erst- und Folgeeingriff unterschieden Ersteingriff Bei den Ersteingriffen geht es hauptsächlich um das Schaffen von Platz und Licht, d.h. um die Holzentnahme. Hier kann schon mit einfachen Konzepten wie der Koordinierung des Holzschlages inner-halb einer Gemeinde viel zur Waldrandpflege beigetragen werden. Im vorderen Bereich werden die meisten insbesondere die Bäume mit Traufästen entfernt und die Sträucher begünstigt. Die abgeschnittenen Äste sowie das Totholz werden zu Haufen aufgeschichtet um Kleinstrukturen am Waldboden zu schaffen, welche für die Fauna von grosser Bedeutung sind. In einer Tiefe bis 30 m in den Wald hinein werden Buchten angelegt und der verbleibende Bestand stark aufgelichtet. Ökologisch besonders wertvolle Baumarten wie Eiche (Quercus spp.), Kirsche (Prunus avium), Nussbaum (Juglans regia), Wil- 48

49 dobst (inkl. Sorbus spp.) oder Zitter-Pappel (Populus tremula), Höhlenbäume und von Efeu bewachsene Bäume (sog. Biotopbäume), Totbäume und einzelne niedrig wachsende Bäume werden stehen gelassen. Das Anpflanzen und Ansäen von Bäumen, Sträucher und Gräser kann an artenarmen Standorten trotz hohen Kosten sinnvoll sein. Im Folgenden werden ein paar mögliche Ersteingriffsmassnahmen aufgelistet, geordnet nach abnehmender Priorität: - Platz schaffen: Übergangszone verbreitern, Waldrandlinie durch Anlegen von Buchten verlängern. - Strukturen schaffen: Zum Beispiel zeitlich gestaffelt und räumlich versetzt Buchten schlagen und somit die Waldranddynamik fördern und die natürliche Sukzession immer wieder rückgängig machen. Dabei entsteht ein Mosaik aus verschiedenen Vegetationsstufen. - Im Waldesinneren auflichten um kontinuierlich an den lichten Waldrand heranzukommen. - Alt- und Totholz stehen bzw. liegen lassen. Sie sind wichtige Lebensräume für Pilze, Flechten, Insekten, oder allgemein für Destruenten und somit wichtig für den Nährstoffkreislauf. Die Höhlen in Alt- oder Totholz können auch als Unterschlupf und Schlafplatz für baumbewohnende Säugetiere und Nistplatz für Höhlenbrüter benutzt werden. - Kleinstrukturen (Lesesteinhaufen, Asthaufen, Erdhaufen) erhalten bzw. neu anlegen. Bietet Lebensraum für Insekten, Kleinsäuger, Amphibien und Reptilien. - Hochgewachsene Bäume ringeln und stehendes Totholz zu erzeugen und Licht in die Krautschicht zu bringen Folgeeingriff Bei den Folgeeingriffen geht es primär um die Erhaltung der Struktur aus dem Ersteingriff und der Förderung der Artenvielfalt. Die Folgeeingriffe sollten rund alle sieben Jahren durchgeführt werden (Spörri et al. 2014). Grundsätzlich gilt, dass je länger mit einem Folgeeingriff gewartet wird, desto aufwändiger wird er. Erfolgt ein Folgeeingriff zu spät kann es sein, dass wieder bei Null, das heisst mit einem quasi Ersteingriff, begonnen werden muss. Bei den Folgeeingriffen werden die Straucharten gegenüber den Baumarten begünstigt. Ebenso werden langsam wachsende Sträucher (vor allem Dornsträucher) gegenüber schnell wachsenden Sträuchern gefördert. Im Strauchgürtel werden die nachwachsenden Bäume mit Ausnahme ökologisch wertvoller Baumarten entfernt, sofern die Sträucher dadurch gefördert werden können. In jedem Fall werden die schnell wachsenden Bäume wie Bergahorn (Acer pseudoplatanus) etc. entfernt. Aufgrund der Eschenwelke sollte hingegen auf das Entfernen von Eschen (Fraxinus excelsior), welche 49

50 nicht mit dem Pilz Chalara fraxinea befallenen sind, verzichtet werden (Engesser & Meier 2012). Die übrige Waldrandfläche wird so bearbeitet, dass sie stufig, locker, artenreich und mit möglichst grossem Strauchanteil aufgebaut ist. Indem einzelne niedrig wüchsige Baumarten wie Feld-Ahorn (Acer campestre), Hagebuche (Carpinus betulus), Mehlbeere (Sorbus aria) und Vogelbeere (Sorbus aucuparia) begünstigt werden, sollen die Buchten nicht zu Hochwald werden. Kleinstrukturen wie Asthaufen, stehendes oder liegendes Totholz, Steinhaufen, gehölzfreie Flächen etc. werden nach Möglichkeit erhalten und zwecks Besonnung freigestellt. Im Folgenden werden ein paar mögliche Folgeeingriffmassnahmen aufgelistet, geordnet nach abnehmender Priorität: - Dominierende, schnell wachsende Sträucher und Bäume zu Gunsten von langsam wachsenden Sträuchern zurückschneiden oder auf den Stock setzen. - Einheimische Problemarten und invasive Neophyten entfernen, um die Artenvielfalt zu erhalten. - Strauchgürtel auflichten damit die Beschattung des Krautsaums verhindert und eine gewisse Stufigkeit erzielt werden kann. - Krautsaum extensiv nutzen und somit die Artenvielfalt fördern und die Verzahnung von Krautsaum und angrenzendem, intensiv genutztem Freiland ermöglichen. - Alt- und Totholz erhalten bzw. schaffen. Beim Krautsaum können auch bereits beim Ersteingriff Massnahmen unternommen werden. Wichtig ist, dass der an den Waldrand angrenzende Krautsaumstreifen nicht mehr intensiv bewirtschaftet wird. Wenn für die Aufwertung des Waldrandes Waldfläche geopfert wird, soll mit dem zuständigen Land-wirt vereinbart werden, dass bezüglich der intensiv bewirtschafteten Fläche zumindest der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zum Waldrand eingehalten wird. Falls der Waldrand durch einen Weg oder eine Strasse begrenzt wird, ist der Krautsaum oft sehr schmal oder gar nicht vorhanden und die Situation für die Krautsaumaufwertung wird schwierig. Sehr wertvoll sind magere Böden auf denen eine Magerwiese dem Waldrand vorgelagert ist und sich möglichst artenreich präsentiert. 5.3 Probleme bei Waldrandaufwertungen Im Rahmen von Waldrandaufwertungen können verschiedene Probleme bei der Planung, der Ausführung und der Entwicklung des Waldrands auftreten. 50

51 5.3.1 Unterschiedliche Zielvorstellungen vom idealen Waldrand Zwischen dem Forstdienst und dem beratendem Naturschutz kommt es immer wieder zu Missverständnissen bezüglich des Aussehens des Ideal-Waldrands (Tidow et al. 1997). In den meisten Merkblättern (z.b. Pro Natura 2013) wird der ideale Waldrand schräg ansteigend vom Grashalm kontinuierlich bis zur Baumkrone dargestellt (Abb. 6). Diese Vorlage kann für Verwirrung sorgen, da sie oft als Zielvorgabe interpretiert wird. Der Pultdachförmige Waldrand ist jedoch ein abstraktes Konstrukt und sollte nur bedingt als Zielvorstellung benutzt werden. Auch die vom Naturschutz oft erwähnte optimale Waldrandtiefe von 30 m ist heute kaum zu realisieren. Ein optimaler Waldrand ist so tief, wie es Standfestigkeit des Bestandes, Besitzverhältnisse, Bewirtschaftungsvorstellungen und Budget erlauben (Tidow et al. 1997) Invasive Neophyten und Problemarten Als Neophyten werden nicht einheimische Pflanzenarten bezeichnet, die absichtlich oder unabsichtlich aus fremden Gebieten andere Länder und Kontinente (Info Flora 2017) nach der Entdeckung Amerikas 1492 in ein neues Gebiet eingeführt wurden (Nobis 2008). Bei den invasiven Neophyten handelt es sich um Arten, welche sich bei uns in der freien Natur aus eigener Kraft vermehren, sich auf Kosten von einheimischen Arten ausbreiten und etablieren können sowie eine Gefährdung für die biologische Vielfalt darstellen (Info Flora 2017). Neophytenarten, die wissentlich oder vermutlich öko-logische, ökonomische oder gesundheitliche Schäden verursachen, sind auf der Schwarzen Liste resp. der Watch-Liste (Buholzer et al. 2014) aufgeführt. Momentan befinden sich auf der Schwarzen Liste 11 und auf der Watch-Liste 6 Gehölzarten (im Folgenden Wald-Neophyten genannt), welche im Wald oder am Waldrand vorkommen können (Tab. 8). 51

52 Tab. 8: Gehölzarten der Schwarzen Liste und der Watch- Liste die im Wald oder am Waldrand vorkommen können (Buholzer et al. 2014). Schwarze Liste Götterbaum Ailanthus altissima Schmetterlingsstrauch Buddleja davidii Henrys Geissblatt Lonicera henryi Japanisches Geissblatt Lonicera japonica Kirschlorbeer Prunus laurocerasus Herbst-Kirsche Prunus serotina Kudzu Pueraria lobata Essigbaum Rhus typhina Robinie Robinia pseudoacacia Armenische Brombeere Rubus armeniacus Hanfpalme Trachycarpus fortunei Watch-Liste Silberakazie Acacia dealbata Seidiger Hornstrauch Cornus sericea Gewöhnliche Jungfernrebe Parthenocissus inserta Palownie Paulownia tomentosa Amerikanische Kermesbeere Phytolacca americana Schneebeere Symphoricarpos albus Im Wald und am Waldrand können neben diesen invasiven Wald-Neophyten insbesondere auch krautige invasive Neophyten wie der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica), der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), das Berufkraut (Erigeron annuus) und die Kanadische (Solidago canadensis) sowie die Spätblühende Goldrute (Solidago gigantea) vorkommen. Generell wird beobachtet, dass die Neophyten vermehrt im kollinen Mittelland, Tessin und in Siedlungsnähe vorkommen (Abb. 20). Die invasiven Wald-Neophyten (Tab. 8) treten selten im geschlossenen Wald auf, sie sind häufiger dort anzutreffen, wo der Wald lichter ist, also entlang von Waldstrassen und Waldrändern und behindern dort die Waldverjüngung. Besonders an siedlungsnahen Waldrändern sind bestimmte Neophyten anzutreffen (Nobis 2008). In einer Untersuchung im Züricher Oberland wurden siedlungsnahe und siedlungsferne Waldränder untersucht. An allen siedlungsnahen Transekten wurden mehr Neophytenarten gezählt als an siedlungsfernen (Gasser 2010). Dies ist auch in der Übersichtskarte von Nobis (2008) vor allem im Raum Zürich zu sehen (Abb. 20). Ein Hauptgrund für dieses Muster liegt im Gartenbau dieser Siedlungen, bei denen unbewusst invasive Neophyten angepflanzt werden. Die meisten Anwohner 52

53 wussten nicht, dass gewisse Pflanzen in ihrem Garten invasive Neophyten sind. Mit mehr Öffentlichkeitsarbeit könnte auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden. In einzelnen Fällen haben Aufwertungseingriffe an Waldrändern zu relativ grossflächigen, monokulturartigen Beständen von Problemarten (einheimische Arten mit invasivem Charakter) wie Brombeere (Rubus spp.), Waldrebe (Clematis vitalba) oder Esche (Fraxinus excelsior) geführt und den Erfolg des Eingriffs in Frage gestellt. Besonders im Mittelland tendieren schnellwüchsige Lichtholzarten wie zum Beispiel die Waldrebe dazu, mühsam geförderte Dornsträucher wieder zu unterdrücken (Krüsi et al. 1996). Dies unterstreicht die Notwendigkeit und Wichtigkeit von wiederholten Eingriffen an Waldrändern. Abb. 20: Verbreitung invasiver Wald-Neophyten in der Schweiz, wobei nur folgende Arten berücksichtigt wurden: Robinie, Kirschlorbeer, Japanisches Geissblatt, Armenische Brombeere, Herbstkirsche, Kudzu, Hanfpalme, Henrys Geissblatt, Mahonie, Runzelblättriger Schneeball und Seidiger Hornstrauch (Nobis 2008) Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Koordination Grosse Eingriffe an Waldrändern können Spaziergänger erschrecken, da Waldränder besonders nach einer frischen Aufwertung nicht ästhetisch aussehen und die Bevölkerung grundsätzlich ein anderes Bild gewohnt ist (Abb. 21). So hat beispielsweise die Aufwertung der Waldränder in der Gemeinde Gailingen (Deutschland, in der Nähe des Kantons Schaffhausen) in den 1990er Jahren in der Bevöl- 53

54 kerung grosse Proteste ausgelöst, da massive Eingriffe durchgeführt wurden (Suter et al. 1998). Der damalige Revierförster musste viel Kritik einstecken. Es ist deshalb wichtig, dass grossflächig geplante Aufwertungsmassnahmen durch vorbereitende und begleitende Aufklärungsaktionen entsprechend unterstützt werden. Wird beispielsweise ein Waldrand entlang eines stark von Spazierenden frequentierten Weges aufgewertet, ist Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel in Form einer Tafel mit Informationen über die Aufwertung, mit einem Bericht in der lokalen Zeitung oder als Thema an einer Waldexkursion bzw. an einem Waldumgang sinnvoll. Im Allgemeinen gibt es in den Kantonen jedoch keine breit angelegte langfristige Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Naturschutz (Spieser et al. 1995). Abb. 21: Änderung des Landschaftsbildes nach einem grossen Eingriff, heute aber mit einem höheren ökologischen Wert (Costa 2001). 54

55 6 Wirkungskontrolle Eine erste Erfolgskontrolle findet normalerweise ca. 3-5 Jahre nach dem Ersteingriff statt und wird wie die Erhebung des Ausgangzustands mit Hilfe des Waldrandschlüssels durchgeführt. Es wird überprüft, inwieweit mit den Aufwertungsmassnahmen die Aufwertungsziele erreicht worden sind und ob der Waldrandabschnitt tatsächlich ökologisch aufgewertet wurde. Wird die Erfolgskontrolle zu früh durchgeführt zum Beispiel bereits im ersten Jahr nach einem Eingriff kann es sein, dass das Ergebnis schlechter ausfällt als vor dem Ersteingriff. Es ist zu bedenken, dass solche Eingriffe am Waldrand Zeit benötigen, damit sie ihre volle Wirkung entfalten können. Müssen die Erfolgskontrollen aus zeitlichen Gründen trotzdem früher durchgeführt werden, können die aufkommenden Waldrandstrukturen welche zum Teil schon früh erkennbar sind in die Erfolgskontrolle miteingebunden werden, indem Prognosen über ihre Entwicklung abgeschätzt und so auf dem Formular des Waldrandschlüssel festgehalten werden. Um die Langfristigkeit des Projekts zu gewährleisten, werden weitere Aufwertungs- bzw. Pflegemassnahmen aufgrund der Erfolgskontrolle geplant und durchgeführt. Es ist wichtig, dass die Waldrandaufwertungen schriftlich und/oder fotografisch dokumentiert werden. Nur so können später die Wirksamkeit und die Effizienz der durchgeführten Massnahmen beurteilt werden. Auch können so Erkenntnisse gewonnen werden, welche für zukünftige Waldrandaufwertungen wichtig sind. 55

56 7 Literaturverzeichnis Abegg M., Brändli U.-B., Cioldi F., Fischer C., Herold-Bonardi A., Huber M., Keller M., Meile R., Rösler E., Speich S., Traub B. & Vidondo B. (2014). Schweizerisches Landesforstinventar - Ergebnistabelle Nr : Anzahl der Waldränder. Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf. Babbi M. & Düggelin Ch. (2016). Krautsäume an Waldrändern erkennen und bewerten. Zürcher Hochschule Angewandte Wissenschaften ZHAW, Wädenswil, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf, 31 S. (unveröffentlicht). Babbi M. & Krüsi B.O. (2015). Ökologische Bewertung der Waldränder in der Schweiz. Vergleich der Methoden LFI und Krüsi, Umrechnung der LFI- Ökotonwerte in Krüsi-Punktzahlen und Beurteilung der Qualitätsentwicklung in den letzten 20 Jahren (LFI2 LFI4). Zürcher Hochschule Angewandte Wissenschaften, Wädenswil, 57 S. Babbi M., Widmer S., Blattner M. & Krüsi B.O. (2016). Waldrandaufwertungen: Einfluss von Exposition und Wüchsigkeit des Standorts. Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 167, Babbi M., Hediger M. & Geilhausen M. (2017). GIS-basierte Priorisierung der Waldränder im Kanton St.Gallen hinsichtlich ihres ökologischen Potentials. Zürcher Hochschule Angewandte Wissenschaften, Wädenswil, 22 S. (unveröffentlicht). BAFU (2015). Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. Umwelt-Vollzug 1501, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern, 266 S. Bernhard S. (1996). Wie gut sind die guten Waldränder in der Schweiz? Ökologische Bewertung und Entstehungsgeschichte von 21 guten Waldrändern; neuer Bewertungsschlüssel und Handlungsempfehlungen. Diplomarbeit ETH, Abteilung für Umweltnaturwissenschaften ETH, ausgeführt an der Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf, 149 S. (unveröffentlicht). BFS (2015). Karte Wald nach Eigentümerkategorien Bundesamt für Statistik. (abgerufen am ). Bollmann K., Bergamini A., Senn-Irlet B., Nobis M., Duelli P. & Scheidegger C. (2009). Konzepte, Instrumente und Herausforderungen bei der Förderung der Biodiversität im Wald. Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen

57 Brändli U.-B. & Speich S. 2015: Webseite Landesforstinventar. (abgerufen am ). Brändli U.-B. & Ulmer U. (1999). Naturschutz und Erholung. In: Brassel P. & Brändli U.-B., Red. Schweizerisches Landesforstinventar. Ergebnisse der Zweitaufnahme Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL, Bern, Brändli U.-B. (2001). Nature Protection Function. In Brassel, P. & Lischke, H. (eds): Swiss National Forest Inventory: Methods and Models of the Second Assessment. Swiss Federal Research Institute WSL, Birmensdorf Brändli U.-B. (Red.) (2010). Schweizerisches Landesforstinventar. Ergebnisse der dritten Erhebung WSL, Birmensdorf, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern, 312 S. Brändli U.-B., Abegg M., Duc P. & Ginzler C. (2010). Biologische Vielfalt. In: Brändli, U.-B. (Red.). Schweizerisches Landesforstinventar. Ergebnisse der dritten Erhebung Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Brimensdorf. Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern, Brassel P. & Lischke H. (eds.) (2001). Swiss National Forest Inventory: Methods and Models of the Second Assessment. Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf, 336 S. Brassel P., Brändli U.-B., Ginzler Ch., Lanz A. Meile R. Müller K. Rösler E. & Speich P. (2010). Das Landesforstinventar. In: Brändli, U.-B. (Red.). Schweizerisches Landesforstinventar. Ergebnisse der dritten Erhebung Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern Buholzer S., Nobis M., Schoenenberger N. & Rometsch S. (2014). Liste der gebietsfremden invasiven Pflanzen der Schweiz. Info Flora, 2 S. BUWAL (2004). Waldprogramm Schweiz (WAP-CH). Bundesamt Umwelt Wald Landschaft BAFU, Bern, Schriftenreihe Umwelt 363, 117 S. BVU (2012). Naturschutzprogramm Wald. Zwischenbericht 2013, Ziele und Handlungsbedarf vierte Etappe ( ). Departement Bau Verkehr Umwelt, Abteilung Wald, Aarau, 25 S. Coch T. (1995). Waldrandpflege. Grundlagen und Konzepte. Neumann, Radebeul, 240 S. Costa R. (2001). Waldrand Lebensraum voller Überraschungen. Amt für Wald Graubünden. Faktenblatt 7, 11 S. 57

58 Dürrenmatt R., Eisenhut A., Beer W. (2009). Erfassung des Ökologischen Potenzials der Waldränder im Kanton Bern. Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen Ellenberg H. & Leuschner C. (2010). Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen: in ökologischer, dynamischer und historischer Sicht. 6. Aufl. Ulmer, Stuttgart, 1334 S. Engesser R & Meier F. (2012). Aktuelle Verbreitung und neuer Infektionsweg. Eschenwelke wird noch bedrohlicher. Wald und Holz 12/ Ewald K.C. & Klaus G. (2009). Die ausgewechselte Landschaft Vom Umgang der Schweiz mit ihrer wichtigsten natürlichen Ressource. Haupt, Bern, 752 S. Flückiger P. (1999). Der Beitrag von Waldrandstrukturen zur regionalen Biodiversität. Dissertation an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel, Basel, 314 S. Flückiger P., Bienz H., Glünkin R., Iseli K. & Duelli P. (2002). Vom Krautsaum bis ins Kronendach Erforschung und Aufwertung der Waldränder im Kanton Solothurn. Mitteilungen der Naturforschenden Gesellschaft des Kantons Solothurn Fuhrer B., Babbi M., Krüsi B.O. (eingereicht). Ökologische Bewertung von Waldrändern: Ein Methodenvergleich. Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen. Gasser M. (2010). Invasive Neophyten an Waldrändern. Maturaarbeit an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene, Zürich, 20 S. Hepenstrick D. & Krüsi B.O. (2013). GIS-basierte Priorisierung von Waldrandaufwertungen mit ökologischen und ökonomischen Kriterien. Zürcher Hochschule Angewandte Wissenschaften, Wädenswil, 41 S. (unveröffentlicht). Hondong H., Langner S. & Coch T. (1993). Untersuchungen zum Naturschutz an Waldrändern. Institut für Landespflege der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.br., Bristol-Schriftenreihe Band 2, Bristol Stiftung, Zürich, Schaan, 196 S. Imesch N., Stadler B., Bolliger M., Schneider O. (2015). Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen. Vollzugshilfe zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt im Schweizer Wald. Umwelt-Vollzug Nr Bundesamt für Umwelt, Bern, 186 S. Info Flora 2017: Das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora. Neophyten. (abgerufen am ). Keller M. (Red.) (2013). Schweizerisches Landesforstinventar. Feldaufnahme-Anleitung Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf, 223 S. 58

59 Krug K. (1992). Ökologische Bewertung von Waldrändern im Kanton Solothurn. Erstellen eines Bewertungsschlüssels und Beurteilung der aktuellen Situation im Kanton Solothurn. Diplomarbeit Abteilung XA ETH Zürich, ausgeführt an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf, und am Geobotanischen Institut der ETH Zürich, Zürich. 95 S. Krüsi B.O. & Schütz M. (1994). Schlüssel zur ökologischen Bewertung von Waldrändern. Beilage Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaft WSL Krüsi B.O., Schütz M. & Tidow S. (1996). Wie bringt man Vielfalt in den Waldrand? Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaftsökologie WSL Krüsi B.O., Schütz M. & Tidow S. (1997). Waldränder in der Schweiz. Ökologischer Zustand, botanische Vielfalt und Aufwertungspotential. Schweizer Wald Krüsi B.O., Tenz R., Arquint D. & Grossmann M. (2010) Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz. Zürcher Hochschule Angewandte Wissenschaften, Wädenswil, 52 S. Küster H. (1995). Geschichte des Waldes Von der Urzeit bis zur Gegenwart. 1. Auflage. Beck, München, 266 S. Maret C. (1995). Evaluation écologique des lisières dans le canton de Soleure et dans la vallée du Rhône. Travail de diplôme, Faculté des Sciences de l'environnement de l'epf de Zurich, Zurich, executé à l'institut Fédéral de Recherche pour la Forêt, la Neige et le Paysage FNP, Birmensdorf. Meier D.M. (1996). Ökologische Bewertung von Waldrändern. Zusammenhang zwischen Punktzahl gemäss ökologischem Bewertungsschlüssel und Artenzahl. Diplomarbeit Abteilung für Umweltnaturwissenschaften ETH Zürich, ausgeführt an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf. 64 S. (unveröffentlicht). Mühlenberg M. (1993). Freilandökologie. 3. Auflage. Quelle & Meyer Verlag, Heidelberg, Wiesbaden, 512 S. Nobis M. (2008). Invasive Neophyten auch im Wald? Wald und Holz Pro Natura (2013). Waldränder ökologisch aufwerten. Leitfaden für die Praxis. Beiträge zum Natur-schutz in der Schweiz Nr. 33/2013. Pro Natura, Basel, 43 S. Röser B. (1988). Saum- und Kleinbiotope - Ökologische Funktion, wirtschaftliche Bedeutung und Schutzwürdigkeit in Agrarlandschaften. ecomed, Landsberg, 258 S. Schütz M., Krüsi B.O. & Krug K. (1993). Bewertung und Aufwertung von Waldrändern. Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaft WSL

60 Schütz M. & Krüsi B.O. (1994). Sind südexponierte Waldränder ökologisch besonders wertvoll? Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaft WSL Sommer M. & Stadler D. (1993). Ökologische Aufwertung und Bewertung von Waldrändern. Diplomarbeit Abteilung für Umweltnaturwissenschaften. Eidgenössische Technische Hochschule Zürich ETH, Zürich. (unveröffentlicht). Spieser F., Baumann J. & Krüsi B.O. (1995). Die institutionellen Schwächen des kantonalen Naturschutzes. Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaftsökologie WSL Spörri K., Babbi M. & Krüsi B.O. (2014). 20 Jahre ökologische Aufwertung von Waldrändern im Kanton Aargau: erste Erfolgskontrolle. Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen Suter B., Schütz M. & Krüsi B.O. (1998). Konsequent aufgewertete Waldränder in Gailingen. Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaftsökologie WSL Tidow S., Schütz M. & Krüsi B.O. (1997). Probleme bei Bewertung und Pflege von Waldrändern. Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaftsökologie WSL von Büren D., Dies C., Bader L., Budde A. & Kaufmann G. (1995). Waldrand. Artenreiches Grenzland. Schweizerischer Bund Naturschutz, Basel, Merkblatt 14, 39 S. Weber H.E. (2003). Gebüsche, Hecken, Krautsäume. Reihe: Ökosysteme Mitteleuropas aus geobotanischer Sicht. Eugen Ulmer, Stuttgart, 229 S. Wehrli I. (2015). Erfassung der Struktur und ökologische Bewertung von Waldrändern mit LiDAR- und anderen räumlichen Daten. Entwicklung eines Schlüssels zur ökologischen Waldrandbewertung mit Geodaten für den Kanton Aargau. Masterarbeit Departement Umweltsystemwissenschaften. Eidgenössische Technische Hochschule Zürich ETH, Zürich, 171 S. (unveröffentlicht). 60

61 Anhang Beispiele von Waldrandaufwertungen im Kanton Aargau. Waldrandschlüssel 9 Teilschlüssel Krautsaumtiefe Teilschlüssel Krautsaumtyp 9 Die jeweils neuste Version des Waldrandschlüssels ist unter abrufbar. 61

62

63

64

65

66

67

68

69

70 Waldrandschlüssel Krüsi (2015) Datum Ort / Koordinaten BearbeiterIn Transekt B1 B2 B3 B4 B5 Wert Ø Punkte Hauptschlüssel Waldrandtiefe [m] Strauchgürteltiefe [m] Krautsaumtiefe [m] Strauchgürtellänge [%] Krautsaumlänge [%] Belaubungsdichte [%] Laubgehölzarten in der Baumschicht [#] Gehölzarten in der Strauch- und Krautschicht [#] Dornstraucharten in der Strauch- und Krautschicht [#] *1 *2 *3 *4 *4 *4 *5 *6 *7 Ergänzungen Krautsaumtyp [Fett, Fromental, Hochstauden, Mager] Botanische Vielfalt Waldbodenvegetation [Arm, Mittel, Reich] Verzahnungsgrad [Effektive WR-Länge / 100 m Beurteilungslinie] Kleinstrukturen und tote Bäume [#] Länge vorgelagerter Strauchgürtel [%] Längenausdehnung Problemarten und invasive Neophyten [%] Invasive Neophyten in Baum-, Strauch- und Krautschicht [#] *8 *9 *10 *11 *12 *13 *14 Bemerkungen: Gesamtpunktzahl Sehr wertvoll 59 Wertvoll Befriedigend Ungenügend Schlecht Waldrand nicht vorhanden 18 *1 *2 *3 *4 *5 *6 *7 *8 *9 *10 *11 *12 *13 *14 Punkte Fett Fromental Hochstauden Mager Arm Mittel Reich Abzüge

71 Gehölzarten in Baum- (B), Strauch- und Krautschicht (SK) Invasive Neophyten in Baum-, Strauch- und Krautschicht B SK Abies alba Weisstanne Acacia dealbata Silberakazie Acer campestre Feld-Ahorn Ailanthus altissima Götterbaum Acer platanoides Spitz-Ahorn Ambrosia artemisifolia Ambrosie Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Artemisia verlotiorum Verlotscher Beifuss Alnus glutinosa Schwarz-Erle Buddleja davidii Sommerflieder Alnus incana Grau-Erle Bunias orientalis Östliches Zackenschötchen Alnus viridis Grün-Erle Cornus sericea Seidiger Hornstrauch Berberis vulgaris Berberitze Erigeron annuus Einjähriges Berufkraut Betula pendula Hänge-Birke Galega officinalis Geissraute Carpinus betulus Hagebuche Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Cornus mas Kornelkirsche Lonicera henryi Henry Geissblatt Cornus sanguinea Hartriegel Lonicera japonica Japanisches Geissblatt Corylus avellana Haselnuss Lupinus polyphyllus Vielblättrige Lupine Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weissdorn Parthenocissus inserta Gewöhnliche Jungfernrebe Crataegus monogyna Eingriffeliger Weissdorn Paulownia tomentosa Paulownie Daphne mezereum Lorbeer-Seidelbast Phytolacca americana Amerikanische Kermesbeere Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Polygonum polystachyum Himalaya Knöterich Fagus sylvatica Rotbuche Prunus laurocerasus Kirschlorbeer Frangula alnus Faulbaum Prunus serotina Herbstkirsche Fraxinus excelsior Esche Pueraria lobata Kudzu Hippophae rhamnoides Sanddorn Reynoutria japonica Jap. Staudenknöterich Ilex aquifolium Stechpalme Reynoutria sachalinensis Sachalin Knöterich Juglans regia Walnussbaum Rhus typhina Essigbaum Larix decidua Lärche Robinia pseudoacacia Robinie Ligustrum vulgare Liguster Rubus armeniacus Armenische Brombeere Lonicera alpigena Alpen-Geissbart Senecio inaequidens Schmalblättriges Geisskraut Lonicera coerulea Blaues Geissblatt Solidago canadensis Kanadische Goldrute Lonicera nigra Schwarzes Geissblatt Solidago gigantea Spätblühende Goldrute Lonicera xylosteum Rotes Geissblatt Solidago graminifolia Grasblättirge Goldrute Malus sylvestris Holz-Apfelbaum Symphoricarpos albus Schneebeere Picea abies Fichte, Rottanne Trachycarpus fortunei Hanfpalme Pinus montana Berg-Föhre Pinus sylvestris Wald-Föhre Problemarten in Baum-, Strauch- und Krautschicht Populus alba Weiss-Pappel Populus nigra Schwarz-Pappel Cirsium arvense Acker-Kratzdistel Populus tremula Zitter-Pappel Clematis vitalba Gemeine Waldrebe Prunus avium Süsskirsche Mahonia aquifolium Mahonie Prunus mahaleb Felsenkirsche Phragmites australis Schilf Prunus padus Traubenkirsche Pteridium aquilinum Adlerfarn Prunus spinosa Schwarzdorn Rubus sp. Brombeere Pyrus pyraster Wilder Birnbaum Viburnum rhytidophyllum Runzelblättiger Schneeball Quercus petraea Trauben-Eiche Quercus pubescens Flaum-Eiche Anzahl Strukturelemente in Baum-, Strauch- und Quercus robur Stiel-Eiche Krautschicht Mindestgrösse Rhamnus cathartica Kreuzdorn Asthaufen 3 m 2 und 30 cm hoch Rosa sp. * Rose* Steinhaufen 1 m 3 Rubus sp. * Brombeeren und Himbeeren* Trockenmauer 1 m 3 Salix sp. * Weide* Stehendes Totholz 2 m hoch und BHD > 16 cm Sambucus nigra Schwarzer Holunder Liegendes Totholz Ø 30 cm und 2 m lang Sambucus racemosum Trauben-Holunder Baumstrünke Ø 30 cm und 20 cm hoch Sorbus aria Mehlbeerbaum Brennholzhaufen 5 m 3 Sorbus aucuparia Vogelbeerbaum Nutzholzhaufen 5 m 3 Sorbus domestica Speierling Schnittguthaufen 1 m 3 Sorbus torminalis Elsbeerbaum Umgekippter Wurzelteller 1 m 3 Taxus baccata Eibe Gewässer 5 m 2 Tilia cordata Winter-Linde Offene besonnte Bodenfläche 3 m 2 Tilia platyphyllos Sommer-Linde Besonnte Erdhaufen 1 m 3 Ulmus glabra Berg-Ulme Ameisenhaufen 1 m 3 Ulmus minor Feld-Ulme Viburnum lantana Wolliger Schneeball = Nadelbaum Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball = Dornstrauch * Verschiedenen Arten von Rosa sp., Rubus sp. und Salix sp. einzeln zählen.

72 Auswertung Ergänzungen Hauptschlüssel Vorbereitung Schlüssel zur ökologischen Bewertung von Waldrändern: Anleitung und Glossar (Kursiv geschriebene Begriffe sind im Glossar erläutert.) 1) 100 m langen Waldrandabschnitt auswählen, Beurteilungslinie und Stichprobenpunkte festlegen: 100 m lange Beurteilungslinie parallel zum Waldrand festlegen. Die Beurteilungslinie verläuft im Offenland ca. 10 m ausserhalb des Waldrands. auf der Beurteilungslinie 5 Stichprobenpunkte im Abstand von je 25 m festlegen. 2) Von jedem Stichprobenpunkt aus, auf einem 50 cm breiten Beurteilungsstreifen, der senkrecht in den Wald hinein verläuft, die Tiefenausdehnung folgender Waldrandelemente messen (vgl. Abb. 1, 2 & 3): Waldrandtiefe: äusserstes Blatt des ersten Gehölzes mit 1 bis 4 m Höhe (= Strauch) bis Verbindungslinie zwischen ersten Bäumen mit einem BHD > 16 cm (= Grenze zu Wirtschaftswald). Strauchgürteltiefe: äusserstes Blatt des ersten Gehölzes mit 1 bis 4 m Höhe bis innerstes Blatt des letzten Gehölzes mit 1 bis 4 m Höhe; bzw. wenn ein Gehölz mit > 4 m Höhe und BHD < 16 cm (= Nichtwirtschaftswald) auf dem Beurteilungsstreifen steht, bis dessen Stammmitte; bzw. wenn die Gehölze mit 1 bis 4 m in den Wirtschaftswald hineinragen, bis Verbindungslinie zwischen ersten Bäumen mit einem BHD > 16 cm. Krautsaumtiefe: Grenze Kulturland bis äusserstes Blatt des ersten Gehölzes mit 1 bis 4 m Höhe. Der Deckungsgrad des Krautsaums muss min. 75% betragen. Von 1 bis 4 m hohen Gehölzen überragte krautige Vegetation zählt nicht zum Krautsaum sondern zum Strauchgürtel. Auf dem Beurteilungsstreifen können sich Strauchgürtel und Krautsaum abwechseln. Lücken zwischen Sträuchern sowie Lücken im Krautsaum mit weniger als 75% Deckungsgrad werden abgezogen. 3) Folgende Parameter entlang des gesamten Waldrandabschnitts beurteilen: Strauchgürtel- und Krautsaumlänge: Wie viele % des 100 m langen Waldrandabschnitts weisen einen Strauchgürtel (Gehölze mit 1 bis 4 m Höhe, den Stämmen der > 4 m hohen Gehölzen vorgelagert) resp. einen Krautsaum (min. 0.5 m tief, Deckungsgrad min. 75 %, nicht von Gehölzen mit 1 bis 4 m Höhe überragt) auf? Belaubungsdichte: Wie viele % des Streifens vom Boden bis auf 1.5 m Höhe des 100 m langen Waldrandabschnitts sind mit Laub von Gehölzen (Strauch-, Laub- und Nadelbaumarten) bedeckt? (100% Belaubungsdichte = Fläche vom Boden bis auf 1.5 m auf 100 m Länge vollständig von Laub bedeckt, d.h. man kann nicht in den Wirtschaftswald hinein sehen). Gehölzarten erfassen bis 10 m hinter die Verbindungslinie zwischen den äussersten Bäumen mit BHD > 16 cm: Gehölzarten in der Baumschicht (Wuchshöhe > 4 m) sowie in der Strauch- und Krautschicht (Wuchshöhe < 4 m). Anzahl Dornstraucharten festhalten. 4) Folgende ergänzende Informationen erheben: Krautsaumtyp: Standardmässig den Krautsaumtyp Fett wählen. Weist der Krautsaum eine besonders gute Qualität auf, den am besten passendsten Typ ( Fromental, Hochstauden oder Mager ) wählen. Botanische Vielfalt der Waldbodenvegetation: Standardmässig das Attribut mittel wählen. Ist die Waldbodenvegetation auffällig artenarm oder -reich, entsprechend beurteilen. Für die Beurteilung einen 10 m breiten Streifen hinter den ersten Bäume mit BHD > 16 cm berücksichtigen. Verzahnungsgrad schätzen: Länge der Linie entlang der äusseren Grenze des Wirtschaftswaldes (äusserer Rand der Baumkronen) oder des Strauchgürtels (die längere von beiden) dividiert durch die 100 m der Beurteilungslinie (Abb. 4 & 5). Anzahl Kleinstrukturen und tote Bäume unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestgrössen erfassen. Vorgelagerter Strauchgürtel: Wie viele % des 100 m langen Waldrandabschnitts weisen einen vorgelagerten Strauchgürtel (Gehölze mit 1 bis 4 m Höhe) der maximal 25 m vom Strauchgürtel entfernt liegt auf? Problemarten und invasive Neophyten: Auf wie vielen % des 100 m langen Waldrandabschnitts kommen Problemarten und invasive Neophyten vor? Anzahl Arten invasiver Neophyten gemäss Schwarzer Liste und Watch-Liste erfassen. 5) Punkte berechnen und Beurteilung festlegen Mit Hilfe der Tabelle im Schlüssel zur ökologischen Bewertung von Waldrändern die Punkte zuordnen und die Einstufung des Waldrandes festlegen. Anschliessend eine Plausibilitätskontrolle durchführen. Entspricht der Waldrand der subjektiven Einschätzung? Falls nicht, die Beurteilungsstreifen um 12.5 m verlegen und den Waldrand erneut beurteilen. Gründe und abweichende Messresultate im Fenster "Bemerkungen" festhalten

73 Abb. 1: Beispiele für die Ermittlung von Waldrand-, Strauchgürtel- und Krautsaumtiefe. Abb. 2: Beispiel für die Ermittlung von Krautsaum-, Strauchgürtel- und Waldrandtiefe (Krüsi & Schütz, 1994). Abb. 3: Zwei Beispiele für die Ermittlung der Grenze zwischen Wirtschaftswald und Waldrandbereich (Verbindungslinie) in einem einfachen (links) und einem etwas komplizierten Fall (rechts). P = Stichprobenpunkt (Krüsi & Schütz, 1994). Abb. 4: Die Linie entlang des Wirtschaftswaldes verläuft parallel zur Beurteilungslinie, aber der Strauchgürtel ist stark verzahnt. Die Strauchgürtellänge entspricht etwa dem 1.8- fachen der Beurteilungslinie (Verzahnungsgrad = 180 / 100). Abb. 5: Die Linie entlang des Wirtschaftswaldes ist stark verzahnt, aber der Strauchgürtel verläuft nahezu parallel zur Beurteilungslinie. Die Linie entlang des Wirtschaftswaldes ist etwa 2 Mal so lang wie die Beurteilungslinie (Verzahnungsgrad = 200 / 100)

Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz

Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz Praxishilfe für die Aufwertung von Waldrändern in der Schweiz Broschüre Dr. Bertil Krüsi Roman Tenz Damian Arquint Marc Grossmann Departement of Life Science and Facility Management

Mehr

Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept

Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept Modular aufgebautes Vernetzungskonzept ab 2013 (2. Vertragsperiode) Die Vertragsperiode des ersten Vernetzungsprojektes endete 2012. Infolge dessen beschloss der

Mehr

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald Kreisforstamt 3, Lenzburg-Freiamt Erwin Jansen, dipl. Forsting. ETH Kreisförster Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Telefon 062 835 28 72 Direkt 062 835

Mehr

GIS-basierte Priorisierung von Waldrandaufwertungen mit ökologischen und ökonomischen Kriterien

GIS-basierte Priorisierung von Waldrandaufwertungen mit ökologischen und ökonomischen Kriterien GIS-basierte Priorisierung von Waldrandaufwertungen mit ökologischen und ökonomischen Kriterien Fallbeispiel Einsiedeln, Kanton Schwyz. Impressum Auftraggeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) Markus Bolliger

Mehr

Arten und Lebensräume Landwirtschaft Vielfalt in der Agrarlandschaft

Arten und Lebensräume Landwirtschaft Vielfalt in der Agrarlandschaft Arten und Lebensräume Landwirtschaft Vielfalt in der Agrarlandschaft erfassen ALL-EMA 3. 2015 4 ALL-EMA Monitoringprogramm «Arten und Lebensräume Landwirtschaft» Die Landwirtschaft ist auf eine intakte

Mehr

20 Jahre ökologische Aufwertung von Wald - rändern im Kanton Aargau: erste Erfolgskontrolle

20 Jahre ökologische Aufwertung von Wald - rändern im Kanton Aargau: erste Erfolgskontrolle Jahre ökologische Aufwertung von Wald - rändern im Kanton Aargau: erste Erfolgskontrolle Kaspar Spörri Manuel Babbi Bertil O. Krüsi Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Umwelt

Mehr

Länge linearer Landschaftselemente

Länge linearer Landschaftselemente Länge linearer Landschaftselemente Der Indikator «Länge linearer Landschaftselemente ()» weist aus, wie sich die Landschaftselemente Hecken, Waldränder und offene Bachläufe in ihrer Länge verändern. Lineare

Mehr

Einwohnergemeinde Jegenstorf. Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes

Einwohnergemeinde Jegenstorf. Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes Einwohnergemeinde Jegenstorf Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes 01. Januar 2012 Der Gemeinderat, gestützt auf - Art. 431 des Gemeindebaureglementes

Mehr

Ökologisches Potential von Verkehrsbegleitflächen

Ökologisches Potential von Verkehrsbegleitflächen Ökologisches Potential von Verkehrsbegleitflächen Christian Gnägi Christian Gnägi Grundausbildung: Landwirt Studium: Geographie, Biologie, Ökologie mit Schwerpunkt Natur- u. Landschaftsschutz (Uni Bern

Mehr

Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern

Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Erhebungsmethodik BWI Großrauminventur auf Stichprobenbasis. Ziel Erfassung der aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten

Mehr

Die neue Agrarpolitik und ihre Wechselwirkungen mit dem Wald

Die neue Agrarpolitik und ihre Wechselwirkungen mit dem Wald Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Die neue Agrarpolitik und ihre Wechselwirkungen mit dem Wald Jahresversammlung des Schweizerischen

Mehr

Biodiversität im Siedlungsraum: Zustand und Potenziale

Biodiversität im Siedlungsraum: Zustand und Potenziale Biodiversität im Siedlungsraum: Zustand und Potenziale Manuela Di Giulio Natur Umwelt Wissen GmbH Siedlungen: Himmel oder Hölle? Wirkungsmechanismen unklar, Aussagen teilweise widersprüchlich Methodische

Mehr

Kathrin Hasler, Vorstandsmitglied Fricktal Regio Planungsverband. Fricktalkonferenz. 22. Januar 2016

Kathrin Hasler, Vorstandsmitglied Fricktal Regio Planungsverband. Fricktalkonferenz. 22. Januar 2016 Landschaftsqualitäts-Projekt Fricktal und Anhörung Verpflichtungskredit «Programm Labiola» Kathrin Hasler, Vorstandsmitglied Fricktal Regio Planungsverband Inhalt 1. Ausgangslage 2. Um was geht es 3. Beispiele

Mehr

Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar)

Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar) Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar) GeoForum BS 3. Mai 2012 Yvonne Reisner Claudia Farrèr Kanton Basel-Stadt Stadtgärtnerei - Fachbereich Natur Landschaft Bäume 1 Inhalt 1. Ziel des

Mehr

Naturschutz in der Gemeinde Pflicht und Kür!

Naturschutz in der Gemeinde Pflicht und Kür! Naturschutz in der Gemeinde Pflicht und Kür! Théophile Robert, La vielle Aar, 1898 Roter Faden Weshalb überhaupt Naturschutz? Aktuelle Biodiversitätsverluste, (zu) viele Gründe Pflichten der Gemeinde Handlungsmöglichkeiten

Mehr

Stand: Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1. Dienststelle für Wald und Landschaft

Stand: Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1. Dienststelle für Wald und Landschaft Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Wald Natur, Landschaft und Wald Funktionen des Waldes Stand: 21.09.2005 Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1 Instanzen zuständig für das Objekt

Mehr

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Konzept Biber Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz Rückmeldeformular Name

Mehr

Ökosystem Flusslandschaft

Ökosystem Flusslandschaft Naturwissenschaft Philipp Schönberg Ökosystem Flusslandschaft Studienarbeit Das Ökosystem Flusslandschaft Ökologie Informationen zum Ökosystem Flusslandschaft Philipp Schönberg Abgabetermin: 20. Juni

Mehr

Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung

Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Gewässername, öffentliches Gewässer Nr. XY, Gemeinde XY Hochwassersicherer Ausbau, Revitalisierung, Offenlegung etc. Bauprojekt 201X Gewässerraumfestlegung nach Art.

Mehr

Kantonale Biodiversitätsbeiträge 2016

Kantonale Biodiversitätsbeiträge 2016 Ebenrainweg 27, 4450 Sissach Telefon 061 552 21 21 Telefax 061 552 21 25 Kantonale Biodiversitätsbeiträge Susanne Kaufmann 061 552 21 86 Marion Sattler 061 552 21 16 Simon Wenger 061 552 21 59 e-mail susanne.kaufmann@bl.ch

Mehr

Profitiert die Juraviper von Biotopaufwertungen im Wald?

Profitiert die Juraviper von Biotopaufwertungen im Wald? Profitiert die Juraviper von Biotopaufwertungen im Wald? Beispiel einer rfolgskontrolle aus dem Kanton Basel-Landschaft Aspisviper-Tagung der KARCH in Leysin, 26. September 2015 Christoph Bühler, Hintermann

Mehr

PROGRAMM KLEINWASSERKRAFTWERKE

PROGRAMM KLEINWASSERKRAFTWERKE Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE PROGRAMM KLEINWASSERKRAFTWERKE Potenzialanalyse Kleinwasserkraftwerke - Vorstudie zu Kraftwerken

Mehr

NATURWALDRESERVAT DAMM

NATURWALDRESERVAT DAMM Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg NATURWALDRESERVAT DAMM Naturwaldreservat Damm Buche gewinnt an Wuchsraum. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat Damm ist das bisher einzige Buchenreservat

Mehr

Vernetzungsprojekt Rapperswil-Jona / Eschenbach

Vernetzungsprojekt Rapperswil-Jona / Eschenbach Vernetzungsprojekt Rapperswil-Jona / Eschenbach Dritte Vertragsperiode 2016-2022 Die Vernetzungsprojekte (VP) Eschenbach / Rapperswil-Jona, Goldingen, St. Gallenkappel und Bollingen schliessen sich zu

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG

FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG Bauernverband Aargau Im Roos 5, 5630 Muri Tel. 056 460 50 50 Fax 056 460 50 54 info@bvaargau.ch www.bvaargau.ch BVA Versicherungen 056 460 50 40 BVA Treuhand 056 460 50 55 Standesvertretung FRAGEBOGEN

Mehr

1. Anbaudiversifizierung

1. Anbaudiversifizierung 1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die einzeln betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle Flächen Wobei

Mehr

Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» Alle Qualitätsstufen zu 100% vom Bund finanziert

Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» Alle Qualitätsstufen zu 100% vom Bund finanziert Übersicht Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» BFF neu in drei Qualitätsstufen Qualitätsstufe I: heute: ökologische Ausgleichsflächen Qualitätsstufe II: heute:

Mehr

Bei näherer Betrachtung des Diagramms Nr. 3 fällt folgendes auf:

Bei näherer Betrachtung des Diagramms Nr. 3 fällt folgendes auf: 18 3 Ergebnisse In diesem Kapitel werden nun zunächst die Ergebnisse der Korrelationen dargelegt und anschließend die Bedingungen der Gruppenbildung sowie die Ergebnisse der weiteren Analysen. 3.1 Ergebnisse

Mehr

Auen Bewertung Gewässerdynamik. Kantonsschule Wettingen Variowoche Eine Bewertung von. Chantal Hischier, Abteilung G2G

Auen Bewertung Gewässerdynamik. Kantonsschule Wettingen Variowoche Eine Bewertung von. Chantal Hischier, Abteilung G2G Auen Bewertung Gewässerdynamik Eine Bewertung von Chantal Hischier Abteilung G2G Kantonsschule Wettingen Variowoche 2014 Leitende Lehrpersonen Michael Studer Sibylle Stämpfli Inhaltsverzeichnis 1. Grund

Mehr

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Ständerat Herbstsession 009 e-parl 8.06.009 - - :30 07.9 s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Entwurf der für Umwelt, Energie und Raumplanung des Bundesrates

Mehr

Landschaft und Windturbinen. Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura

Landschaft und Windturbinen. Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura Landschaft und Windturbinen Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura Landschaft - Begriffsdefinition Die Landschaft bildet die heutigen wie die früheren Beziehungen zwischen

Mehr

Dynamische Multikriterien-Analyse zur Identifizierung potenzieller Standorte für Windanlagen auf Grundlage multipler Nachbarschaftsbeziehungen

Dynamische Multikriterien-Analyse zur Identifizierung potenzieller Standorte für Windanlagen auf Grundlage multipler Nachbarschaftsbeziehungen Dynamische Multikriterien-Analyse zur Identifizierung potenzieller Standorte für Windanlagen auf Grundlage multipler Nachbarschaftsbeziehungen Martin Geilhausen (1), Valentin Stahel (), Andreas Fürholz

Mehr

Waldkataster in spe. Wald und Holzkanton Aargau Marcel Murri, Abteilung Wald

Waldkataster in spe. Wald und Holzkanton Aargau Marcel Murri, Abteilung Wald Waldkataster in spe 25. April 2014 Marcel Murri, Abteilung Wald AfW, Runder Waldtisch 23. Januar 2015 Wald und Holzkanton Aargau 35 % der Kantonsfläche ist Wald. (Durchschnitt Schweiz: 31%, 1995: 29%)

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

LANDSCHAFTSQUALITÄTSBEITRÄGE

LANDSCHAFTSQUALITÄTSBEITRÄGE Institut agricole de l Etat de Fribourg IAG Service de l agriculture Service de l agriculture SAgri Amt für Landwirtschaft LwA LANDSCHAFTSQUALITÄTSBEITRÄGE Januar Februar 2015 Direction des institutions,

Mehr

Einführung Arbeitsblatt

Einführung Arbeitsblatt 03/ Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Die Schüler folgen der Präsentation und lösen anschliessend das. Ziel Die Schüler kennen die wesentlichen Herausforderungen der modernen Landwirtschaft. Material

Mehr

Bevölkerungsmeinung und aktuelle Waldpolitik

Bevölkerungsmeinung und aktuelle Waldpolitik Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wald Bevölkerungsmeinung und aktuelle Waldpolitik Medienkonferenz 17.02.2012 Warum eine

Mehr

Innovative Projekte. Reporting. März Ausgangslage: Vier Jahre Fonds IP

Innovative Projekte. Reporting. März Ausgangslage: Vier Jahre Fonds IP Reporting Innovative Projekte März 211 Ausgangslage: Vier Jahre Fonds IP Mit der seit 2 umgesetzten neuen fokussierten Strategie von Gesundheitsförderung Schweiz ist gleichzeitig ein Fonds für Innovative

Mehr

Wann bilden Bäume einen Wald? Dritte Erhebung von 2004 bis 2007

Wann bilden Bäume einen Wald? Dritte Erhebung von 2004 bis 2007 Wie ist der Schweizer Wald beschaffen und wie verändert er sich mit der Zeit? Antwort auf diese Fragen gibt das Schweizerische Landesforstinventar (LFI). Der Wald erfüllt viele Aufgaben: Er bietet Schutz

Mehr

Planänderungsverfahren. ( Deckblattverfahren ) zum. Planfeststellungsverfahren. zum Bau und Betrieb der. Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing

Planänderungsverfahren. ( Deckblattverfahren ) zum. Planfeststellungsverfahren. zum Bau und Betrieb der. Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing Planänderungsverfahren ( Deckblattverfahren ) zum Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb der Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing DN 1200, MOP 100 bar Gemeinde Moosinning Gemeinde Markt Isen

Mehr

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Annina Joost Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Bachelorarbeit Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Standardisierte Vorgehensweisen und Regeln zur Gewährleistung von: Eindeutigkeit Schlussfolgerungen aus empirischen Befunden sind nur dann zwingend

Standardisierte Vorgehensweisen und Regeln zur Gewährleistung von: Eindeutigkeit Schlussfolgerungen aus empirischen Befunden sind nur dann zwingend Standardisierte Vorgehensweisen und Regeln zur Gewährleistung von: Eindeutigkeit Schlussfolgerungen aus empirischen Befunden sind nur dann zwingend oder eindeutig, wenn keine alternativen Interpretationsmöglichkeiten

Mehr

6. LEBENS- UND WIRTSCHAFTS- RÄUME DER ERDE

6. LEBENS- UND WIRTSCHAFTS- RÄUME DER ERDE 6. LEBENS- UND WIRTSCHAFTS- RÄUME DER ERDE. Ein Planet für über 6 Milliarden Wie viele Menschen leben auf der Erde und wo leben sie? Es gibt bereits über 6 Milliarden Menschen auf der Erde. Mehr als die

Mehr

WANN SIND KLEINWINDANLAGEN

WANN SIND KLEINWINDANLAGEN WANN SIND KLEINWINDANLAGEN SINNVOLL? Mit Unterstützung von KLEINWINDANLAGE Als Kleinwindanlagen gelten Anlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 30 m. Bei den derzeit marktgängigen Anlagen liegen ihre Leistungen

Mehr

Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung

Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Artenmanagement Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung Datenherr:

Mehr

Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald

Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald Baudirektion Amt für Raumplanung Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald Synopse, November 2007 Verwaltungsgebäude 1 an der Aa Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54

Mehr

BVK 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen

BVK 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen B 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen 27. April 2016 Aktuelles Umfeld für Pensionskassen Anlagesituation der Pensionskassen hat sich durch die anhaltend tiefen

Mehr

Einfluss des Mikroklimas auf xylobionte Käfergemeinschaften

Einfluss des Mikroklimas auf xylobionte Käfergemeinschaften Umweltforschungsplan 2011 FKZ 3511 86 0200 Anpassungskapazität ausgewählter Arten im Hinblick auf Änderungen durch den Klimawandel Einfluss des Mikroklimas auf xylobionte Käfergemeinschaften Elisabeth

Mehr

BARRIER-HIT-REPORT Q4 2016

BARRIER-HIT-REPORT Q4 2016 BARRIER-HIT-REPORT Q4 2016 Bonus-Zertifikate nur wenige Barriere-Bruche in Q4 2016 SmartTrade hat für 316.000 Bonus-Zertifikate die Barriere-Brüche und Barriere-Bruch-Wahrscheinlichkeiten im vierten Quartal

Mehr

Anhang I. Analyse von parlamentarischen Vorstössen in den eidgenössischen Räten 2014

Anhang I. Analyse von parlamentarischen Vorstössen in den eidgenössischen Räten 2014 Anhang I Analyse von parlamentarischen Vorstössen in den eidgenössischen Räten 2014 Föderalismusmonitoring 2014 Parlamentarische Vorstösse in den eidgenössischen Räten 2014 Die in den eidgenössischen Räten

Mehr

Japanischer Staudenknöterich

Japanischer Staudenknöterich Blätter und Blüte Japanischer Staudenknöterich Blatt Japanischer Staudenknöterich Wissenschaftlicher Name: Fallopia japonica Beschreibung: Der japanische Staudenknöterich ist eine schnell wachsende, krautige

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerraum Das Wichtigste in Kürze 1 Was ist der Gewässerraum? Der Raum entlang der Gewässer ist begehrt und wird vielerorts immer

Mehr

REGIONALE STRATEGIEN FÜR DIE WASSERKRAFTNUTZUNG UND DEN SCHUTZ DER GEWÄSSER. Standpunkt der Arbeitsgruppe Dialog Wasserkraft

REGIONALE STRATEGIEN FÜR DIE WASSERKRAFTNUTZUNG UND DEN SCHUTZ DER GEWÄSSER. Standpunkt der Arbeitsgruppe Dialog Wasserkraft REGIONALE STRATEGIEN FÜR DIE WASSERKRAFTNUTZUNG UND DEN SCHUTZ DER GEWÄSSER Standpunkt der Arbeitsgruppe Dialog Wasserkraft Version vom 27. September 2010 Die Interessen an den Gewässern sind vielfältig.

Mehr

Pflanzenschutzmittel Verunreinigungen in Oberflächengewässern

Pflanzenschutzmittel Verunreinigungen in Oberflächengewässern Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Wasser N. Munz; I. Wittmer Pflanzenschutzmittel Verunreinigungen in Oberflächengewässern Nationale

Mehr

Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ

Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ - Methodik der entwicklung - Dr. Matthias Steitz, Dr. Jochen Krause (BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz)

Mehr

Melde- und bewilligungspflichtige Veranstaltungen gemäss Waldgesetz - Merkblatt Schutzgebiete im Geoportal

Melde- und bewilligungspflichtige Veranstaltungen gemäss Waldgesetz - Merkblatt Schutzgebiete im Geoportal Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Kantonsforstamt St.Gallen, November 2014 Melde- und bewilligungspflichtige Veranstaltungen gemäss Waldgesetz - Merkblatt Schutzgebiete im Geoportal Die Melde-

Mehr

Tabelle 1.5: Relative Wichtigkeit von Ausprägungen.

Tabelle 1.5: Relative Wichtigkeit von Ausprägungen. 4 1 Einleitung nichtern wichtig sind. Zu diesem Zweck werden die Differenzen zwischen der bevorzugten Ausprägung eines Merkmals, also die mit dem höchsten Teilnutzenwert, und der Ausprägung mit dem geringsten

Mehr

Auswirkungen des KlimawandelsIS

Auswirkungen des KlimawandelsIS Auswirkungen des KlimawandelsIS Die Auswirkungen/Folgen des Klimawandels auf die natürlichen System, Wirtschaft und Gesellschaft sind vielfältig. Nachfolgend wird eine nicht abschliessende Zusammenstellung

Mehr

Nährstoffbelastungen der Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen

Nährstoffbelastungen der Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen Nährstoffbelastungen der Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen Michael Trepel März 2013 1 Gliederung Nährstoffe Aktueller Zustand der Oberflächengewässer Monitoring / Gewässergüteüberwachung Handlungsbedarf

Mehr

Grundlagen Natur und Kultur: Schutzkriterien und Übersicht über die inventarisierten Objekte

Grundlagen Natur und Kultur: Schutzkriterien und Übersicht über die inventarisierten Objekte GEMEINDE REINACH KANTON AARGAU Revision Nutzungsplanung Grundlagen Natur und Kultur: Schutzkriterien und Übersicht über die inventarisierten Objekte Stand: Mitwirkungsverfahren / Abschliessende kantonale

Mehr

8. Statistik Beispiel Noten. Informationsbestände analysieren Statistik

8. Statistik Beispiel Noten. Informationsbestände analysieren Statistik Informationsbestände analysieren Statistik 8. Statistik Nebst der Darstellung von Datenreihen bildet die Statistik eine weitere Domäne für die Auswertung von Datenbestände. Sie ist ein Fachgebiet der Mathematik

Mehr

Antrag zur Korrektur der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN)- Anleitung

Antrag zur Korrektur der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN)- Anleitung Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Landwirtschaftsamt Antrag zur Korrektur der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN)- Anleitung Ablauf des Verfahrens: 1. Der Bewirtschafter reicht per E-Mail oder

Mehr

Problempflanzen im Garten

Problempflanzen im Garten Kanton Basel-Stadt Problempflanzen im Garten Sensibilisierungskampagne der Freizeitgärtner Basel-Stadt D. Hamburger, Koordinator Neobiota, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt B. Knobel, Natur Landschaft

Mehr

Statische Waldgrenzen im Kanton Bern

Statische Waldgrenzen im Kanton Bern Statische Waldgrenzen im Pragmatischer Ansatz mit viel Gemeindeautonomie Reto Sauter Leiter Fachbereich Waldrecht, reto.sauter@vol.be.ch, Tel. 031 633 46 23 1 Grosse Waldfläche, 182 000 ha (1/7der Schweiz)

Mehr

NATURWALDRESERVAT HECKE

NATURWALDRESERVAT HECKE Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster NATURWALDRESERVAT HECKE Naturwaldreservat Hecke Gräben, Totholz und junge Bäume vermitteln den Besuchern einen urwaldartigen Eindruck.

Mehr

Entwurf für die Anhörung

Entwurf für die Anhörung Entwurf für die Anhörung Verordnung des UVEK über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen (Treibstoff-Ökobilanzverordnung; TrÖbiV) vom... 008 Das

Mehr

r e b s r e l l a b e i r t e b t s r , h c s e l e t t i M n i r e t i e l r e i v e r, s s i e w a s i l önnen. hützen zu k

r e b s r e l l a b e i r t e b t s r , h c s e l e t t i M n i r e t i e l r e i v e r, s s i e w a s i l önnen. hützen zu k der wald lebt Lebensräume erhalten und verbessern, Vielfalt gewährleisten und fördern: Das ist der Kern unserer Arbeit. Wir wollen keine räumliche Trennung der wirtschaftlichen und ökologischen Aufgaben

Mehr

Steuererleichterung für biogene Treibstoffe: Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz

Steuererleichterung für biogene Treibstoffe: Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung ABRO Steuererleichterung für biogene Treibstoffe: Nachweis der positiven ökologischen

Mehr

Biodiversität Posten 1, Erdgeschoss 3 Lehrerinformation

Biodiversität Posten 1, Erdgeschoss 3 Lehrerinformation Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Die SuS erleben am Ausstellungs-Beispiel die Vielfalt in der Natur. Sie erkunden die Ausstellung. Ziel Die SuS kennen Beispiele von und welch wichtige Bedeutung ein

Mehr

Definitionen zur Ausweisung von Landschaftselementen im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER- Maßnahmen

Definitionen zur Ausweisung von Landschaftselementen im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER- Maßnahmen , Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter EG-Zahlstelle Referat 11 Förderung Siebengebirgsstraße 200 53229

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Rothirschbesiedlung des nördlichen Jurabogens mit Hilfe von Übersiedlungen an der A1

Rothirschbesiedlung des nördlichen Jurabogens mit Hilfe von Übersiedlungen an der A1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Artenmanagement Rothirschbesiedlung des nördlichen Jurabogens mit Hilfe von Übersiedlungen

Mehr

Mit dem Helikopter in die Römerzeit Luftbildprospektion in Augusta Raurica

Mit dem Helikopter in die Römerzeit Luftbildprospektion in Augusta Raurica Mit dem Helikopter in die Römerzeit Luftbildprospektion in Augusta Raurica Der heisse Sommer 2015 mit seiner langanhaltenden Trockenheit hinterliess auch auf den Wiesen und Ackerflächen in und um Augusta

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. -

Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. - IAB 4a Sachgebiet Kulturlandschaft & Kulturlandschaftstag am 5. Oktober 2016 in Freising E. Schweiger

Mehr

Ein Mosaik vielfältiger Wälder in der alten Kulturlandschaft Tössbergland

Ein Mosaik vielfältiger Wälder in der alten Kulturlandschaft Tössbergland Ein Mosaik vielfältiger Wälder in der alten Kulturlandschaft Tössbergland Erster Zwischenbericht vom Dezember 2010 Typische Waldlandschaft im Projektgebiet Die Verfasser: Andreas Schoellhorn, Reto Zingg

Mehr

NATURSCHUTZFACHLICHE AUFWERTUNG VON KURZUMTRIEBSPLANTAGEN LAUFKÄFER-MONITORING IN HAINE Michael-Andreas Fritze

NATURSCHUTZFACHLICHE AUFWERTUNG VON KURZUMTRIEBSPLANTAGEN LAUFKÄFER-MONITORING IN HAINE Michael-Andreas Fritze 19. Jahrestagung der GAC vom 12.2. 14.2.2016 in Neustadt a.d.w. NATURSCHUTZFACHLICHE AUFWERTUNG VON KURZUMTRIEBSPLANTAGEN LAUFKÄFER-MONITORING IN HAINE Michael-Andreas Fritze www.eurocarabidae.de Callistus

Mehr

erfassung des ökologischen Potenzials der Waldränder im Kanton Bern The ecological potential of the forest margins in the canton of Bern

erfassung des ökologischen Potenzials der Waldränder im Kanton Bern The ecological potential of the forest margins in the canton of Bern erfassung des ökologischen Potenzials der Waldränder im Kanton Bern Roger Dürrenmatt andreas eisenhut Walter Beer Impuls AG Wald Landschaft Naturgefahren (CH)* Impuls AG Wald Landschaft Naturgefahren (CH)

Mehr

Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrungsstrasse Uznach

Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrungsstrasse Uznach Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrungsstrasse Uznach Zusammenfassung und Kommentare zum Schlussbericht von Ernst Basler + Partner vom 13. Dezember 2011 Aufgabenstellung Erstellen einer Zweckmässigkeitsbeurteilung

Mehr

Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Bern 07. März 2005

Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Bern 07. März 2005 Agrarpolitik 2011 und Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Thomas P. Schmid Leiter Geschäftsbereich Umwelt, Ökologie, Energie und Transport Schweizerischer Bauernverband Inhaltsübersicht Wer beeinflusst

Mehr

Erfahrungen mit produktionsintegrierter Kompensation durch ökologischen Landbau in Thüringen

Erfahrungen mit produktionsintegrierter Kompensation durch ökologischen Landbau in Thüringen Erfahrungen mit produktionsintegrierter Kompensation durch ökologischen Landbau in Thüringen Catharina Druckenbrod Thüringer Landgesellschaft mbh Fachtagung Produktionsintegrierte Kompensation Aufwertung

Mehr

Bewertung der Angebote

Bewertung der Angebote Bewertung der Angebote Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften e. V. Brauhausweg 2 03238 Finsterwalde Bewertung der Angebote Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand...3 2 Bewertungsmethode...3

Mehr

Flächendeckende Erhebung von Querbauwerken in NRW

Flächendeckende Erhebung von Querbauwerken in NRW Flächendeckende Erhebung von Querbauwerken in NRW Bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) kommt der Wiederherstellung der Durchgängigkeit eine besondere Bedeutung zu. Der gute ökologische

Mehr

Einige heimische Arten

Einige heimische Arten Einige heimische Arten Auf den nachfolgenden Seiten finden sich Informationen zur Gefährdung und zu den Lebensraumansprüchen einzelner Arten sowie zu besonderen Schutzmaßnahmen. Für genauere Informationen

Mehr

Vom ökonomischen Wert des Schützens. Roland Olschewski (Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL)

Vom ökonomischen Wert des Schützens. Roland Olschewski (Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL) Vom ökonomischen Wert des Schützens Roland Olschewski (Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL) Übersicht 1. Was ist Ökonomik? 2. Was ist Naturschutz aus ökonomischer Perspektive? 3.

Mehr

Bilder auf Wichtige Oasen

Bilder auf  Wichtige Oasen Kanton Zürich Baudirektion Bilder auf www.news.zh.ch Generalsekretariat Kommunikation 1/10 Wichtige Oasen Im dicht besiedelten Kanton Zürich sind intakte Naturlandschaften wichtige Oasen der Erholung und

Mehr

Land- und Forstwirtschaft. Land- und Forstwirtschaft. Forstwirtschaft der Schweiz. Neuchâtel, 2014

Land- und Forstwirtschaft. Land- und Forstwirtschaft. Forstwirtschaft der Schweiz. Neuchâtel, 2014 07 Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 829-1000 829-1400 Forstwirtschaft der Schweiz Taschenstatistik 2014 Neuchâtel, 2014 Forststatistik 2013 1 Schweiz Zürich Bern Holzernte in m 3 4 778

Mehr

Süsswasserfische Europas

Süsswasserfische Europas Certificate of Advanced Studies (CAS) Süsswasserfische Europas Ökologie & Management Zürcher Fachhochschule Die Süsswasserfische Europas sind in ihrer Existenz bedroht. Ein häufig anzutreffender negativer

Mehr

"Wie geht der Aargau mit den Freizeitaktivitäten im Wald um?"

Wie geht der Aargau mit den Freizeitaktivitäten im Wald um? DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT "Wie geht der Aargau mit den Freizeitaktivitäten im Wald um?" FoWaLa (17. September 2015) Marcel Murri, Sektionsleiter Walderhaltung Wald vor unserer Haustüre in max.

Mehr

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt tfü für rum Umwelt BAFU Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz, BAFU BÖA Jahrestagung, 20. November 2012 Langfristiges

Mehr

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.

Mehr

NATURWALDRESERVAT ROHRHALDE

NATURWALDRESERVAT ROHRHALDE Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mindelheim NATURWALDRESERVAT ROHRHALDE Naturwaldreservat Rohrhalde Laubbäume prägen die Nordteile des Naturwaldreservats. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat

Mehr

Folge 7: Naturerlebnispfad im Freizeitpark Marienfelde

Folge 7: Naturerlebnispfad im Freizeitpark Marienfelde Folge 7: Naturerlebnispfad im Freizeitpark Marienfelde Der Ausflug führt nach Marienfelde in den Diedersdorfer Weg im Bezirk Tempelhof- Schöneberg. Hier befindet sich der Freizeitpark Marienfelde. Von

Mehr

Mit der Aargauer Brille

Mit der Aargauer Brille Mit der Aargauer Brille Aargauer Wälder im Zentrum! Hier wird fündig, wer mehr über die Ausdehnung, Nutzung und das Besondere des Aargauer Waldes erfahren möchte. 1.2 1.6 Lebendiges Totholz Lebensraum

Mehr

Definitionen zur Ausweisung von Landschaftselementen im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER-Maßnahmen

Definitionen zur Ausweisung von Landschaftselementen im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER-Maßnahmen Definitionen zur Ausweisung von Landschaftselementen im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER-Maßnahmen überarbeitete Fassung: Januar 2009 2 In der überarbeiteten Fassung wurden Passagen

Mehr

Obwohl Österreich sehr dicht besiedelt ist, kommt auf jeden Bundesbürger fast ein halber Hektar Wald.

Obwohl Österreich sehr dicht besiedelt ist, kommt auf jeden Bundesbürger fast ein halber Hektar Wald. 1. Wald in Österreich Österreich ist mit rund 4 Millionen Hektar Waldfläche - das ist mit 47,6 Prozent nahezu die Hälfte des Bundesgebietes - eines der waldreichsten Länder der EU. Der durchschnittliche

Mehr

Maßnahmenauswahl zur Erprobung im Hauptvorhaben

Maßnahmenauswahl zur Erprobung im Hauptvorhaben Voruntersuchung E+E im Auftrag des BfN Praktische Umsetzung naturschutzfachlicher Anforderungen bei der Neuanlage und Bewirtschaftung von KUP Maßnahmenauswahl zur Erprobung im Hauptvorhaben Naturschutzfachliche

Mehr

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Impressum Herausgeber: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Stand: Oktober

Mehr