der Mittagsverpflegung an der A: IGS/Realschule plus Morbach, Klosterweg 7, Morbach und B: Grundschule Morbach, Schulstraße 21, Morbach

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1 Ausschreibung der Mittagsverpflegung an der A: IGS/Realschule plus Morbach, Klosterweg 7, Morbach und B: Grundschule Morbach, Schulstraße 21, Morbach A: Auftraggeber: Schulverband IGS Morbach (Schulträger) Anschrift: Bahnhofsstraße 19, Morbach B: Auftraggeber: Gemeindeverwaltung Morbach (Schulträger) Anschrift: Bahnhofsstraße 19, Morbach Ansprechpartner: Carolin Knob, Tel Termin der Abgabe: , 16:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Morbach Bahnhofstraße 19, Morbach Rathaus, Zimmer DG 308 oder Zimmer DG 306 Anschrift des Bieters/der Bieterin: Firma: PLZ/Ort: Straße: Telefon: Fax: Ansprechpartner/in: Unterschrift: 1

2 Erklärung: Für den Fall der Auftragserteilung werden vom Bieter voll und ganz anerkannt: 1. die Bewerbungsbedingungen und allgemeinen Vorbedingungen zum Angebot 2. die allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages 3. die Leistungsbeschreibung 4. die Leistungsbeschreibung Standards für die Mittagsverpflegung 5. das Leistungsverzeichnis. Der Auftragnehmer gehört folgenden gesetzlichen Sozialversicherungen an: a) Krankenkasse: b) Berufsgenossenschaft: Durch Unterschrift erklärt der Bieter/die Bieterin, dass er 1. den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern, der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungszweigen sowie seinen Verpflichtungen aus den Tarifordnungen und dem Schwerbehindertengesetz ordnungsgemäß nachkommt und den Nachweis einer gültigen Versicherung gegen Haftpflichtschäden beibringen kann. 2. Bescheinigungen des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Erteilung öffentlicher Aufträge bestehen, sowie entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger auf Verlangen sofort vorlegen kann., den (Ort) (Datum) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift) 2

3 1. Bewerbungsbedingungen und allgemeine Vorbedingungen zum Angebot 1.1 Es gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Leistungen (VOL, Teil A) 1.2 Die dem Bieter/der Bieterin übersandten Unterlagen sind von ihm/von ihr auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. 1.3 Durch Abgabe des Angebotes erklärt und erkennt der Bieter/die Bieterin an, dass er/sie sich über alle Unklarheiten, sei es im Angebotstext, in den Vorbemerkungen usw., sowie über sämtliche Leistungen, Lieferungen usw. restlose Klarheit verschafft hat. 1.4 Die Preise sind als Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben. Der Bruttopreis (inkl. Mehrwertsteuer) ist gesondert auszuweisen. 1.5 Die Zuschlagfrist läuft sechs Wochen nach dem Abgabetermin ab. Bis zu ihrem Ablauf bleibt der Bieter/die Bieterin an sein/ihr Angebot gebunden. Bei der Auftragserteilung gilt die Bindung für die Dauer der Auftragserfüllung. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist kein Zuschlag, so konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden. 1.6 Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes bzw. etwaiger Nebenangebote sowie für die Nachprüfung der zur Verfügung gestellten Berechnungen wird keine Vergütung gewährt. 1.7 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften oder Kurzfassungen ist unzulässig; Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet werden. 1.8 Zusatz- oder Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Sachlage oder auf irrige Auffassung zurückzuführen sind, werden vom Auftraggeber nicht anerkannt. 1.9 Nebenangebote sind ausdrücklich zugelassen (sh. Ziffern II. der einzelnen Positionen) Der Bieter / die Bieterin hat sich bei Abgabe des Angebotes mit den vorhanden bzw. geplanten Räumlichkeiten und Ausstattungsgegenständen hinreichend vertraut gemacht. 3

4 2. Allgemeine Bedingungen für den Abschluss des Vertrages 2.1 Vertragsgrundlagen: Dem Vertrag/Angebot liegen folgende Bestimmungen zu Grunde: - Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung - Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) - Allgemeine Bedingungen und Erläuterungen für die Abgabe eines Angebotes Angebots- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil und haben somit keine Gültigkeit. Veränderungen in den Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zum Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb und von der Vergabe führen. 2.2 Auftragserteilung: Der Auftrag wird schriftlich - in zweifacher Ausfertigung in Form eines Vertrages erteilt. Nach Unterzeichnung durch den Auftragnehmer erhält dieser eine Ausfertigung vom Auftraggeber gegengezeichnet zurück. Erst nach der Gegenzeichnung wird der Vertrag rechtskräftig. 2.3 Gerichtsstand ist der Verwaltungssitz des Auftraggebers. 2.4 Nachprüfstelle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD Trier). 2.5 Ausschlusskriterien sind die Nichterfüllung der vorgegebenen Leistungsanforderungen. Dies gilt gleichermaßen für anzubietende Komponenten, als auch für den Anbieter selbst. 2.6 Die wichtigsten Bewertungskriterien stellen der Preis, die Qualität der angebotenen Komponenten, sowie die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des/der Bieters/-in dar. 4

5 3. Leistungsbeschreibung 3.1. Verpflegungskonzept: Bewirtschaftungssystem Im Rahmen der Fremdbewirtschaftung wird die Mittagsverpflegung im Auftrag des Schulträgers an den Auftragnehmer als Dienstleister vergeben Verpflegungssystem I. Hauptangebot: Cook & Chill Die Speisen werden dabei in einer Zentralküche oder von einem industriellen Anbieter zubereitet, schnell abgekühlt und bei Temperataturen von 2 bis 3 C gelagert. Sie werden am Ausgabeort vor dem Verzehr auf mindestens 70 C regeneriert. Cook & Chill- Speisen sind in aller Regel drei bis fünf Tage haltbar. Die Kühlkette muss unmittelbar nach dem beendeten Garprozess einsetzen und bis zum Regenerieren der Speisen eingehalten werden II. Nebenangebot: Mischküche mit möglichst viel frisch vor Ort zubereiteten Gerichten Die Mischküche besteht aus der Kombination von frisch vor Ort zubereiteten Speisen und vorgefertigten Waren. Die Mischküche ist durch die Verwendung von Produkten mit unterschiedlichem Convenience-Grad gekennzeichnet Menülinien I. Hauptangebot: Es werden an den Verpflegungstagen drei Menüs, je ein fleischhaltiges, ein fleischloses und ein Salatteller angeboten. II. Nebenangebot: Anstelle von vorgegebenen Menüs, werden einzelne Komponenten angeboten, die von den Personen individuell zusammengestellt werden können. B - Grundschule Morbach Es werden an den Verpflegungstagen zwei Menüs, je ein fleischhaltiges und je ein fleischloses Menü angeboten. 5

6 3.1.4 Ausgabesystem Cafeteria-/Tablettsystem Im Cafeteria-/Tablettsystem erfolgt die Essensausgabe über eine Ausgabetheke. Die Speisen werden auf Tellern angerichtet. In Absprache mit dem Auftraggeber kann für Teilkomponenten eine Selbstbedienung eingerichtet werden, z.b. Salatbar oder Dessert Abrechnungs-/Bestellsystem I. Hauptangebot: Der/die Bieter/Bieterin stellt das Abrechnungs- und Bestellsystem in Form eines Magnetkarten oder Chipsystems und elektronischer Bestellmöglichkeit. Durch den Kauf beziehungsweise Aufladen der Magnetkarte bzw. des Chips, erfolgt die Bezahlung durch das Kartensystem. Abgebucht wird entweder ein Festbetrag oder der aus den gewählten Komponenten resultierenden Preis. II. Nebenangebot: Der Auftraggeber stellt das System. Hierbei wird der Auftragnehmer in das System eingebunden (Bestellungen) Kioskbetrieb I. Hauptangebot: In den großen Pausen soll ein Kioskbetrieb stattfinden. Entsprechende Räumlichkeiten zum Betrieb eines Kiosks sind vorhanden. II. Nebenangebot: ganztägiger Kioskbetrieb B Grundschule Morbach kein Kioskbetrieb 3.2. Anzahl der Essen Am Mittagessen der IGS/Realschule plus nehmen voraussichtlich 130 Personen teil, davon - ca. 110 Ganztagsschüler/-innen mit regelmäßiger Teilnahme am Mittagessen (Alter: zwischen 10 und 16 Jahren; ab 2015 auch älter) - ca. 10 Schüler/innen, die sporadisch am Mittagessen teilnehmen 6

7 (Alter: zwischen 10 und 16 Jahren; ab 2015 auch älter) - ca. 10 Lehrkräfte. B Grundschule Morbach Am Mittagessen der Grundschule Morbach nehmen voraussichtlich 50 Schüler/-innen teil, davon - 50 Ganztagsschüler/-innen mit regelmäßiger Teilnahme am Mittagessen (Alter: zwischen 6 und 10 Jahren) - ca. 1 2 Lehrkräfte Verpflegungstage / Essenszeiten Verpflegungstage Pro Woche sind 4 Verpflegungstage vorgesehen (montags bis donnerstags). Über das Schuljahr muss mindestens für alle Ganztagsschultage die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferien oder an Feiertagen erfolgt keine Verpflegung Essenszeiten 12:45 Uhr 14:15 Uhr B - Grundschule Morbach 12:00 Uhr - 13:30 Uhr (zwei Schichten) Bestellsystem I. Hauptangebot : Das Essen wird vorbestellt. Eine Abbestellung wegen Krankheit kann am selben Tag bis zu einer gewissen Uhrzeit erfolgen. II. Nebenangebot: Ohne Vorbestellung; mindestens ein Essen muss bis zum Betriebsschluss verfügbar sein. 7

8 B- Grundschule Morbach Das Essen wird im Voraus entsprechend der Vorlaufzeiten des/der Bieters/Bieterin. Eine Abbestellung wegen Krankheit kann am selben Tag erfolgen. Die Vorlaufzeiten sind im Angebot anzugeben Räumlichkeiten zur Zubereitung/Aufbereitung, Ausgabe und Verzehr Für die Einnahme des Mittagessens der IGS Morbach /Realschule plus steht ein Speisraum (297,20 m²) im Erdgeschoss der neuen Mensa zur Verfügung, der mit Tischen und Stühlen (für ca. 168 Personen) ausgestattet ist. Im Nebenraum steht eine Ausgabeküche für die Zubereitung/Aufbereitung der Mittagsverpflegung zur Nutzung zur Verfügung. Weiterhin sind ein Kühlraum, ein Abstellraum und eine Spülküche vorhanden. Die vorhandene Küchenausstattung kann vom Auftragnehmer genutzt werden. B - Grundschule Morbach Für die Einnahme des Mittagessens an der Grundschule Morbach steht ein Speiseraum (57,44 m²) im Erdgeschoss des Schulgebäudes zur Verfügung, der mit Tischen und Stühlen (für ca. 40 Personen) ausgestattet ist. Im Nebenraum steht eine Ausgabeküche für die Zubereitung/Aufbereitung der Mittagsverpflegung zur Nutzung zur Verfügung. Die vorhandene Küchenausstattung kann diese vom Auftragnehmer genutzt werden Beginn der Lieferung der Mittagsverpflegung Die Lieferverpflichtung beginnt ab der Fertigstellung der Mensa, voraussichtlich ab B - Grundschule Morbach Die Lieferverpflichtung beginnt voraussichtlich ab (sah. IGS Morbach) Transport und Anlieferung Der Transport und die Anlieferung sind vom Auftragnehmer sicherzustellen. Für die Anlieferung sind die den Anforderungen entsprechenden hygienisch vorschriftsmäßigen Transportmittel zu verwenden. Die gesetzlichen Vorgaben zu Standzeiten und Temperaturen sind einzuhalten. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Eine Dokumentation ist erforderlich. 8

9 3.8. Essgeschirr/Getränkestellung Der Auftraggeber stellt das Essgeschirr (Serviertabletts / Teller / Besteck / Gläser bzw. Becher) zur Verfügung. Bedientheke, Kühlschränke, sowie ein Wasserspender werden ebenfalls vom Auftraggeber gestellt. Stromanschlüsse, Spülmaschine und Waschbecken sind vorhanden. Die Wartung und Reinigung des Wasserspenders ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. In der kalten Jahreszeit ist zusätzlich ein Warmgetränk anzubieten. Die Getränke werden in haushaltsüblichen Ausschankbehältern auf den Tischen angeboten Personaleinsatz (Küchenkräfte) Der Auftragnehmer stellt das für die Essenszubereitung/-ausgabe und Reinigung erforderliche Personal und trägt dafür Sorge, dass - die Ausgabe mit pädagogisch engagiertem Personal besetzt ist, - das eingesetzte Personal nach den rechtlichen Vorgaben im Bereich Hygiene geschult ist, - das Ausgabepersonal darüber Auskunft geben kann, welche Komponenten bei bestimmten Nahrungsmittelverträglichkeiten nicht verzehrt werden dürfen, - das Personal darüber informiert ist, in welchen Speisenkomponenten Ei und Milch/- produkte enthalten sind und - das eingesetzte Personal tarifgebunden und sozialversichert beschäftigt wird. Der Personaleinsatz umfasst - die Vorbereitung des Mittagessens und der Essensausgabe - die Verteilung / Portionierung des Mittagessens, - die Reinigung gem. Ziffer Entsorgung/Reinigung Die Entsorgung der Speisereste erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gewährleistet die Reinigung des Geschirrs und Bestecks sowie der kompletten Küche und der Tischen in der Mensa und stellt die hierfür notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie das Reinigungsgerät zur Verfügung. Die Reinigung des Fußbodens und der Stühle in der Mensa übernimmt der Auftraggeber. 9

10 3.11. Vertragsdauer / Kündigung Als Vertragsbeginn ist der vorgesehen. Dies ist jedoch abhängig von der Fertigstellung der neuen Mensa der IGS Morbach (voraussichtlich Dezember 2013). Die Vertragslaufzeit erstreckt sich zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 ( ) und verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monate zum Schuljahresende gekündigt wird. Eine außerordentliche Kündigung ist bei groben Verletzungen der Vereinbarung möglich. Dem Auftragnehmer obliegt der Nachweis, dass von seiner Seite kein schuldhaftes Verhalten vorliegt Hygiene Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften, von der (externen) Zubereitung bis hin zur Ausgabe vor Ort verantwortlich. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben lt. Verordnung (EG) 852/2004 und Infektionsschutzgesetz (IfsG). Ein betriebliches Qualitätssicherungs- beziehungsweise Hygienekonzept nach HACCP ist erforderlich. Die Einhaltung der hygienischen Bestimmungen muss in Form von regelmäßigen Kontrollen durch einen professionellen Dritten der Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Hygienevorschriften einzuhalten und die Ergebnisse von Kontrollen unaufgefordert an den Auftraggeber weiterzuleiten Sonstige Anforderungen an den Auftragnehmer Dem Angebot sind Speispläne für 4 Wochen (16 Verpflegungstage) beizufügen Referenzeinrichtungen bzw. Referenzspeisepläne des Auftragnehmers, möglichst im Bereich der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen, sind dem Angebot beizufügen, ebenso vorhandene Zertifikate (z.b. HACCP, DIN ISO, BIO u.a.) Die Rechnungsstellung erfolgt einmal monatlich nach Schulen getrennt an Schulverband IGS Morbach, Bahnhofstraße 19, Morbach 10

11 B - Grundschule Morbach Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, Morbach Vor der Auftragsvergabe ist ein Probeessen (mit bis zu 10 Personen nach Vereinbarung) zu ermöglichen; dieses könnte auch ohne Vorankündigung in einem der Referenzbetriebe stattfinden Dem Auftraggeber ist ein Nachweis zur innerbetrieblichen und schulischen Hygienekonzeption ist vorzulegen Kommunikation Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Bei Bedarf, jedoch mindestens einmal in jedem Quartal, findet eine Besprechung bezüglich des Mensa- und Kioskbetriebes statt, an dem der Auftragnehmer, der Auftraggeber, Vertreter der Schüler, der Schulleitung und Vertreter der Vertreter der Eltern teilnehmen. 11

12 4. Leistungsbeschreibung -Standards für die Mittagsverpflegung 4.1. Grundsatz Das Hauptgericht muss ein Angebot an Gemüse, gegart oder als Rohkost (lt. DGE- Qualitätsstandards) enthalten. Erwartet wird ein ernährungsphysiologisch schülergerechtes Angebot mit Vollkost, leichter Kost, Spezialkost. Unverträglichkeiten müssen berücksichtigt werden (Sonderkostform für Lebensmittelallergiker und/oder Diabetiker, Vegetarier, Moslems). Es dürfen nur gentechnikfreie Lebensmittel verwendet werden. Weiterhin dürfen keine Geschmacksverstärker und Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden Anforderungen an die Auswahl der Lebensmittel Die Angaben zur Auswahl und Zusammenstellung der Lebensmittel und Mahlzeiten erfolgen auf der Basis aktueller ernährungswissenschaftlicher Empfehlungen (D-A- CH-Referenzwerte und deren Umsetzung). Ausgehend davon, müssen im Gesamtangebot die nachstehenden Lebensmittel und Speisen enthalten sein. Darüber hinaus kann das Speisenangebot erweitert werden. Die Angaben legen fest, wie viel Energie, Nährstoffe (Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß, Vitamine und Mineralstoffe) und Ballaststoffe die Verpflegung pro Tag, durchschnittlich betrachtet über eine Woche, liefern soll. Ausgehend davon wird in den vorliegenden Standards für die Mittagsmahlzeit eine Tageszufuhr von 25% an Energie, Ballaststoffen und ausgewählten Nährstoffen zugrunde gelegt. Es sollen mindestens 20 % (mengenmäßiger Anteil) Bioprodukte verwendet werden Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln: - Vollkorn-Getreideprodukte (Reis/Nudeln) - Reis in Form von Parboiled-Reis oder Naturreis - Speisekartoffeln Obst und Gemüse - frisches oder tiefgekühltes Stückobst ist immer verfügbar - tägliches Gemüse als Rohkost oder gegart - das vielfältige Angebot an Hülsenfrüchten ist zu berücksichtigen - Salate als Hauptgericht, sind Nüsse und Samen als Topping im Angebot 12

13 Milch und Milchprodukte - zur Verarbeitung Milch mit einem Fettgehalt von maximal 1,5% - Joghurt als Naturjoghurt mit einem Fettgehalt von maximal 1,5% - Quark mit maximal 20% Fettgehalt - Hart- bzw. Schnittkäse mit maximal 48% Fettgehalt Fleisch, Fleischerzeugnisse, Seefisch - mageres Muskelfleisch - magere Fleischteile auswählen - Fleischsorten abwechseln - Fisch aus nicht überfischten Beständen Fette/Öle - Rapsöl ist das Standardöl in der Speisenzubereitung - die Verwendung von Soja-, Oliven- und Walnussöl ist möglich - mit frischen Kräutern würzen und garnieren - Jodsalz einsetzen (oder auch Jodsalz mit Fluorid); Salz sparsam verwenden 4.3. Anforderungen an die Auswahl der Lebensmittel Bei der Gestaltung des Speisenangebotes für den Zeitraum von 20 Verpflegungstagen sind die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu erfüllen. Bei mehreren Menülinien sind die Anforderungen für jede Menülinie zu erfüllen Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln 20-mal - davon mindestens 4 - mal Vollkornprodukte - maximal 4-mal Kartoffelerzeugnisse Gemüse/Rohkost 20-mal - davon mindestens 8-mal Rohkost oder Salat Stückobst mindestens 8-mal Fleisch maximal 8-mal - davon maximal 4 mal Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren Seefisch mindestens 4-mal - maximal 2-mal fettreicher Seefisch 13

14 Ei-Gerichte maximal 2-mal weitere Kriterien - maximal 2-mal süßes Hauptgericht - bei Gerichten mit Schweinefleisch ist eine alternative Fleischsorte im Angebot - Zusatzstoffe sind zu kennzeichnen - Allergiker- und Sonderkostformen sind gegen Nachweis anzubieten - der Speiseplan ist gut sichtbar ausgehängt und für alle Tischgäste zugänglich - der Speiseplan ist sprachlich klar und einfach gestaltet - nicht übliche/nicht eindeutige Bezeichnungen sind auf dem Speiseplan erklärt - klassische Garnituren sind auf dem Speisenplan erklärt - Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie die jeweilige Tierart sind auf dem Speiseplan benannt DGE Richtwerte Primarstufe Sekundarstufe Energie (kj) Energie (kcal) Eiweiß (g) 22,5 31 Fett (g) Kohlenhydrate (g) Ballaststoffe (g) 4,5 6 Vitamin E (mg) 2,5 4 Vitamin B1 (mg) 0,3 0,4 Folat (μg) Vitamin C (mg) Calcium (mg) Magnesium (mg) Eisen (mg) Speisenherstellung und Zubereitung Zubereitung - auf fettarme Zubereitung wird geachtet - frittierte Produkte maximal 2-mal pro Woche anbieten - Frittierfett mindestens 2-mal pro Woche wechseln 14

15 Warmhaltezeit - Gemüse: maximal 2 Stunden - kurz gebratene Komponenten: maximal 2 Stunden - übrige Komponenten: maximal 3 Stunden Ausgabetemperatur - Warme Speisen: mindestens 65 C - Kalte Speisen: maximal 7 C Sensorische Qualität - ansprechendes Aussehen der Speisen - typischer Geschmack der Lebensmittel ist erhalten - Gemüse ist bissfest - Teigwaren sind bissfest - Reis ist bissfest - kurzgebratenes ist knusprig bzw. kross - geschmortes Fleisch ist bissfest und nicht faserig - gedünstetes Fleisch ist bissfest und nicht faserig Convenienceprodukte - Produkte der Stufe 4 und 5 sind mit frischen Lebensmitteln (Stufe 0 bis 2) ergänzt, - frisches Obst wird tiefgekühltem Obst und Gemüse vorgezogen Conveniencestufe Beispiele Grundstufe 0 Tierhälften, ungewaschenes Gemüse Küchenfertige Lebensmittel 1 entbeintes, zerlegtes Fleisch, geputztes Gemüse Garfertige Lebensmittel 2 Filet, Teigwaren, Tiefkühl-Gemüse, Tiefkühl-Obst Aufbereitfertige Lebensmittel 3 Salatdressing, Kartoffelpüree Regenerierfertige Lebensmittel 4 Fertiggerichte (einzelne Komponenten oder fertige Menüs) Verzehr-/tischfertige Lebensmittel 5 kalte Soßen, fertige Salate, Obstkonserven 15

16 Ausschreibung der Mittagsverpflegung an der A IGS Morbach B - Grundschule Morbach 5. Leistungsverzeichnis (Zugrunde gelegt werden 4 Schultage je Woche bei insgesamt ca. 38 Schulwochen pro Jahr) durchschnittliche Anzahl der Mittagessen pro Ausgabetag bis ab 121 Essen / Tag in Euro netto brutto B - Grundschule Morbach durchschnittliche Anzahl der Mittagessen pro Ausgabetag bis ab 81 Essen / Tag in Euro netto brutto Erklärung des Anbieters / der Anbieterin zur Deklarationspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel: Hiermit bestätigen wir, dass für die von unserer Firma produzierten und an die Ganztagsschule an der IGS Morbach und die Grundschule Morbach gelieferten Produkte, keine Kennzeichnung gemäß der beiden Gentechnik Kennzeichnungsverordnungen - EG/1829/2003 (Verordnung bezüglich gentechnisch hergestellter Lebensmittel und Futtermittel) und - EG/1830/2003 (VO zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnischer Lebensmittel) besteht., den Unterschrift des Anbieters/der Anbieterin 16

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