Pflanzenschutztagung 24. Mai Aktuelle Pflanzenkrankheiten in Salzburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflanzenschutztagung 24. Mai Aktuelle Pflanzenkrankheiten in Salzburg"

Transkript

1 Pflanzenschutztagung 24. Mai 2016 Aktuelle Pflanzenkrankheiten in Salzburg

2 Wozu Pflanzenschutz? Bedrohungen durch Unkräuter Krankheiten Schädlinge Kartoffelkäfer Unkräuter in Getreide Botrytis an Weintrauben

3 Aktuelle Pflanzenkranheiten in Salzburg Moser, Magistrat Wien Rammel, LK VBG

4 Buchsbaumzünsler

5 Schrottschuss kehrt zurück Putz Manfred

6 Blausieb im Flachgau

7 Quarantäne

8 Quarantäne Zur Zeit werden je Bundesland mindestens 11 Quarantäneschadorganismen aktiv gesucht: Anoplophora chinensis Anoplophora glabripennis Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus Epitrix ssp. Globodera rostochiensis, G. pallida Phytophthora ramorum Pomacea Pseudomonas syringae pv. actinidiae Ralstonia solanacearum Rhynchophorus ferrugineus Xylella fastidiosa Die Liste aller offiziellen Quarantäneschaderreger ist weitaus größer!

9 Relevante Quarantäneschaderreger in Salzburg

10 Feuerbrand

11 Feuerbrand

12 Feuerbrandbekämpfung 12

13 Hygiene

14 Desinfektion

15 Schadbild - Birnentriebwespe 15

16 Kontrolle an der Rinde auf Monilia 16

17 Verbrennen von feuerbrandbefallenem Material

18 Holzbohrende Käfer Asiatischer Laubholzbockkäfer / Citrusbockkäfer Anoplophora chinensis Anoplophora glabripennis

19 Holzbohrende Käfer

20 Phytophtera ramorum Sudden Oak Death = Plötzliches Eichensterben

21 Phytophtera ramorum Herkunft USA Zielorganismen Insg. Ca. 130 Arten Eiche, Heidelbeere, Sträucher, Lärche Symptome Flecken auf Blättern Fleckenbildung am Stamm Absterben der Pflanze

22 Xylella

23 Xylella Alarmstufe Rot in Italien Auftreten von Xylella seit Herbst 2013

24 Xylella Ein Bakterium, ursprünglich aus Nord-, Zentral- und Südamerika kommend; Derzeit sind 4 verschiedene Unterarten bekannt. Es besiedelt die Leitbündel (Xylemzellen) der Pflanzen und blockiert somit den Transport von Wasser und anorganischen Salzen

25 Xylella Beginnende Blattrandnekrosen, die sich auf die gesamte Blattspreite ausbreiten können Braunfärbung Verkürzte Internodien und verringerter Fruchtansatz Welke bis zu Absterbeerscheinungen der Blätter Prunus persica (Pfirsich): trägt dichteres Laub als gesunde Bäume, Seitenzweige wachsen horizontal oder hängen herab, Blätter und Blüten erscheinen früher, Blätter bleiben länger am Baum

26 Gefahr für Österreich

27 Xylella

28 Organisation des Pflanzenschutz in Salzburg

29 Rechtliche Grundlagen Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz 2 besagt: (1) Alle Eigentümer von Grundstücken, Baulichkeiten und Beförderungsmitteln haben, insofern ihnen durch dieses Gesetz nicht noch andere Verpflichtungen auferlegt werden, a) kultivierte und unkultivierte Grundstücke sowie die auf ihnen wachsenden oder abgelagerten Pflanzen und Pflanzenteile, ferner Baulichkeiten und die in ihnen gezogenen oder abgelagerten Pflanzen und Pflanzenteile tunlichst frei von Krankheiten und Schädlingen zu halten und diese rechtzeitig und wirksam zu bekämpfen, soweit die Bekämpfung durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist; b) bei amtlichen Erhebungen wahrheitsgemäß jede erforderliche Auskunft über das Auftreten von Krankheiten und Schädlingen sowie über belangreiche Begleitumstände zu erteilen; c) Wahrnehmungen über das Auftreten von Krankheiten und Schädlingen, die die Kulturen offensichtlich erheblich schädigen oder in einem gefahrdrohenden Ausmaß befallen, dem Bürgermeister auch dann, wenn hinsichtlich dieser Krankheiten und Schädlinge eine Anzeigepflicht auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes nicht besteht, unverzüglich anzuzeigen;

30 Rechtliche Grundlagen d) das Betreten ihrer Grundstücke, Baulichkeiten und Beförderungsmittel zum Zwecke amtlicher Erhebungen und Kontrollen im Interesse des Pflanzenschutzes oder behördlich angeordneter Pflanzenschutzmaßnahmen sowie zur amtlichen Entnahme von Pflanzenproben, Erdproben u. dgl. für Untersuchungszwecke ohne Entschädigung nach vorhergehender Verständigung zu dulden; e) die Durchführung behördlich angeordneter Pflanzenschutzmaßnahmen nach vorhergehender Verständigung zu dulden oder über behördliche Anordnung selbst sachgemäß vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. (2) Alle Eigentümer von Grundstücken und Baulichkeiten haben ferner a) im Falle der behördlichen Anordnung gemeinsam durchgeführter Pflanzenschutzmaßnahmen ( 13) sich an diesen entsprechend dem Umfang ihrer darin einbezogenen Grundstücke und Baulichkeiten zu beteiligen, erforderlichenfalls über Aufforderung eine entsprechende Anzahl von Arbeitskräften beizustellen und den Anweisungen der mit der Leitung solcher Pflanzenschutzmaßnahmen betrauten Personen oder Stellen Folge zu leisten; b) die Kosten, die aus der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen erwachsen, zu tragen, soweit sie nicht aus öffentlichen Mitteln bestritten werden; zu diesen Kosten gehören auch jene für behördlich angeordnete Desinfektionen von

31 Rechtliche Grundlagen - 8 (2) Die Gemeinden können durch die Landesregierung verpflichtet werden, zur Überwachung bestimmter Pflanzenschutzmaßnahmen für die erforderliche Zeit einen oder mehrere Aufseher zu bestellen, deren Entlohnung, wenn eine solche gefordert wird, aus Gemeindemitteln zu erfolgen hat. (3) Die aus behördlich angeordneten gemeinsamen Pflanzenschutzmaßnahmen in einer Gemeinde erwachsenden Kosten hat die Gemeinde nötigenfalls vorschußweise aufzubringen und sie mangels anderweitiger Vereinbarungen nach dem auf Grund des 2 Abs. 3, sich ergebenden Verhältnis auf die in den 2, 3 und 4 angeführten Personen aufzuteilen und von diesen einzuheben. Rückständige Beiträge werden von der Bezirksverwaltungsbehörde im Verwaltungswege hereingebracht. (4) Unterläßt ein Verpflichteter die Ausführung vorgeschriebener Pflanzenschutzmaßnahmen oder die ihm obliegende Beistellung von Arbeitskräften, so hat der Bürgermeister die Arbeiten durchführen zu lassen und die hiefür notwendigen Arbeitskräfte aufzunehmen, gegebenenfalls auf Kosten des schuldhaft Säumigen; die hiedurch erwachsenden Kosten werden von der Bezirksverwaltungsbehörde im Verwaltungswege eingebracht. (5) Kommt eine Gemeinde den ihr nach diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen nicht nach, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde, soferne es sich jedoch um die Landeshauptstadt Salzburg handelt, die Landesregierung die erforderlichen Leistungen auf Kosten der Gemeinde zu veranlassen.

32 Organisation am Beispiel Feuerbrand Feuerbrandbeauftrage in Gemeinden Von Gemeinde bestellt Feuerbrandsachverständige über OGV Von OGVs bestellt zur Unterstützung der Gemeinden Amtlicher Pflanzenschutzdienst in LK SBG Koordination, Ausbildung, Fachliche Betreuung

33 Fazit Gefährliche Schaderreger nehmen zu Unsere Feuerbrandinfrastruktur ist eine wertvolle Vorlage für kommende Herausforderungen Alle Unterlagen werden über die Homepage der LK- SBG angeboten

34 Das neue Pflanzenschutzmittelrecht in der Praxis

35 Rechtliche Grundlagen Seit 26. November 2015 benötigen berufliche Anwender von PSM eine Ausbildungsbescheinigung. Pflanzenschutzmittel werden nur mehr begrenzt an Personen ohne eine Ausbildungsbescheinigung verkauft. Herbizide zur Punktanwendung können unter Aufsicht ausgebracht werden Mobile Spritzgeräte benötigen ab 26. November 2016 eine Prüfplakette. Wildverbissschutzmittel sind vom SBG PSM Gesetz 2014 ausgenommen.

36 Die große Änderung Hobbyprodukte Ohne Bescheinigung erhältlich Vordosiert Kleingebinde Nur ausgewählte ungefährliche Produkte Profiprodukte Nur mit Bescheinigung erhältlich Eigendosierung möglich Großgebinde Umfassen alle registrierten Mittel

37 Wer ist betroffen? Alle Beruflichen Anwender Landwirte Forstwirte Gärtner (Erwerb + Landschaftsgärtner) Gemeindearbeiter Greenkeeper

38 Stand 2016 Mit Stand wurden 996 Ausbildungsbescheinigungen im Bundesland Salzburg ausgestellt Landwirte 1 Person je Grünlandbetrieb Gärtner Mehrere Mitarbeiter pro Betrieb Ein Mitarbeiter pro Partie Gemeinden 1 Mitarbeiter pro Gemeinde Greenkeeper Ausstattung des gesamten Personals Forst Ausstattung von 1 Person je Betrieb Sonstige Jäger, Hausmeisterfirmen

39 Fazit Die Bedeutung von PSM ist vergleichsweise mit anderen Bundesländern sehr gering. Das Thema Kauf von PSM dominiert die Diskussion PSM im Wald sorgen laufend für Diskussion Verfügbare PSM für Hausgärten wurden massiv zurückgefahren

40 Ing. Josef Putz LK Salzburg, Abt. Ländlicher Raum Schwarzstr. 19, 5020 Salzburg Tel. 0662/ , FAX

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz, Fassung vom 12.01.2015

Gesamte Rechtsvorschrift für Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz, Fassung vom 12.01.2015 Gesamte Rechtsvorschrift für Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz, Fassung vom 12.01.2015 Beachte für folgende Bestimmung Erfassungsstichtag: 13.8.1954 Langtitel Gesetz vom 3. September 1949, betreffend

Mehr

Phytosanitäre Kontrollen am Beispiel der Kartoffeln durch den Pflanzenschutzdienst im Land Niedersachsen

Phytosanitäre Kontrollen am Beispiel der Kartoffeln durch den Pflanzenschutzdienst im Land Niedersachsen Phytosanitäre Kontrollen am Beispiel der Kartoffeln durch den Pflanzenschutzdienst im Land Niedersachsen Aufgaben Pflanzengesundheitskontrolle Zentrale Koordinierung der amtlichen Im- und Export-Pflanzengesundheitskontrolle

Mehr

Gemeinde Kleinzell i.m.

Gemeinde Kleinzell i.m. Gemeinde Info Folge Nr. 08/2004 An einen Haushalt Verlagspostamt 4115 Kleinzell i.m. Postentgelt bar bezahlt Amtliche Mitteilung 1. EU Wahl am 13.6.2004 Gemeinde Kleinzell i.m. Aus dem Inhalt EU-Wahl am

Mehr

Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz

Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz Beilage Nr. 112 zu den stenographischen Berichten Steiermärkischer Landtag, XIV. Gesetzgebungsperiode, 2002, Einl.Zahl 457/5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz zur

Mehr

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Pflanzenschutz im Obstbau

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Pflanzenschutz im Obstbau Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Pflanzenschutz im Obstbau Fundstellen der Rechtsvorschrift Datum Publ.Blatt Fundstelle 13.09.1949 LGBl 1949/47 21.10.1952 LGBl 1952/23 11.12.2000 LGBl

Mehr

Änderung des NÖ Kulturpflanzenschutzgesetzes Das NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978, LGBl. 6130, wird wie folgt geändert:

Änderung des NÖ Kulturpflanzenschutzgesetzes Das NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978, LGBl. 6130, wird wie folgt geändert: Der Landtag von Niederösterreich hat am... in Ausführung des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes, BGBl. I Nr. 140/1999 in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2005, beschlossen: Änderung des NÖ Kulturpflanzenschutzgesetzes

Mehr

Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers im abgegrenzten Gebiet Feldkirchen Bekämpfungsmaßnahmen in Riem

Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers im abgegrenzten Gebiet Feldkirchen Bekämpfungsmaßnahmen in Riem Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers im abgegrenzten Gebiet Feldkirchen Bekämpfungsmaßnahmen in Riem Arbeitsgruppe IPS 4d Frank Nüßer Informationsveranstaltung

Mehr

Das Rosskastanien-Sterben

Das Rosskastanien-Sterben Das Rosskastanien-Sterben Fakten Das Rosskastanien-Sterben wird von einem Bakterium (Pseudomonas syringae pv. aesculi) und nachfolgend von verschiedenen Pilzarten verursacht. Das Bakterium wurde in den

Mehr

Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde Ensdorf. Kapitel: Haushalt und Steuern Dokument: Hundesteuersatzung Stand Seite: 1.

Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde Ensdorf. Kapitel: Haushalt und Steuern Dokument: Hundesteuersatzung Stand Seite: 1. Dokument: Hundesteuersatzung Stand 21-03-2007 Seite: 1 Satzung der Gemeinde Ensdorf über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT KORNEUBURG Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2100 Korneuburg, Bankmannring 5

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT KORNEUBURG Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2100 Korneuburg, Bankmannring 5 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT KORNEUBURG Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2100 Korneuburg, Bankmannring 5 KOL2-A-0510/002 Beilagen 1 Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005 In Verwaltungsfragen für Sie

Mehr

Quarantäneschadorganismen - Aktuelles -

Quarantäneschadorganismen - Aktuelles - Quarantäneschadorganismen - Aktuelles - Jahreshauptversammlung Versuchs- und Beratungsring Baumschulen e.v. Schleswig-Holstein Andrea Querner Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung: Pflanzenbau,

Mehr

Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde Ensdorf. Kapitel: Haushalt und Steuern Dokument: Hundesteuersatzung Stand Seite: 1.

Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde Ensdorf. Kapitel: Haushalt und Steuern Dokument: Hundesteuersatzung Stand Seite: 1. Dokument: Hundesteuersatzung Stand 16-12-2010 Seite: 1 Satzung der Gemeinde Ensdorf über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Apfelmehltau. Bearbeitet von: Wolfgang Essig

Apfelmehltau. Bearbeitet von: Wolfgang Essig Apfelmehltau Die Blätter sind mit einem weißem mehligen Belag überzogen. Sie rollen sich ein und fallen frühzeitig ab. Rückschnitt von befallenen Triebspitzen im Winter und Frühjahr nach dem Neuaustrieb.

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006

Mehr

Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Ausgegeben und versendet am 1. Februar 2013 5. Stück

Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Ausgegeben und versendet am 1. Februar 2013 5. Stück P. b. b. GZ 02Z032441 M 53 Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Ausgegeben und versendet am 1. Februar 2013 5. Stück 8. Gesetz vom 11. Dezember 2012, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert

Mehr

Bienenseuchengesetz. BGBl. Nr. 290/1988 idf BGBl. Nr. I/66/1998

Bienenseuchengesetz. BGBl. Nr. 290/1988 idf BGBl. Nr. I/66/1998 Bienenseuchengesetz BGBl. Nr. 290/1988 idf BGBl. Nr. I/66/1998 Bundesgesetz vom 25. Mai 1988 über die Bekämpfung ansteckender Krankheiten der Bienen (Bienenseuchengesetz) konsolidierte Fassung 1. Dieses

Mehr

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 Beilagen GDL2-A-075/033 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: jagd-agrar.bhgd@noel.gv.at

Mehr

Schädlinge und Krankheiten an Gehölzen. Dipl.- Ing. Sven Wachtmann (FH) Gartenbau

Schädlinge und Krankheiten an Gehölzen. Dipl.- Ing. Sven Wachtmann (FH) Gartenbau Schädlinge und Krankheiten an Gehölzen Dipl.- Ing. Sven Wachtmann (FH) Gartenbau Übersicht von Pflanzenkrankheiten Nichtparasitäre Pflanzenschäden unbelebt (abiotisch) Parasitäre Pflanzenschäden belebt

Mehr

Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung)

Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Aufgrund des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in

Mehr

Abteilung: FIRMICUTES-Gram-positiv KLASSE: FIRMIBACTERIA-meist einzellige Bakterien Genera: Bacillus Clostridium

Abteilung: FIRMICUTES-Gram-positiv KLASSE: FIRMIBACTERIA-meist einzellige Bakterien Genera: Bacillus Clostridium BACTERIA Abteilung: GRACILICUTES-Gram-negativ KLASSE: PROTEOBACTERIA, einzellige Bakterien Family: Enterobacteriaceae Genus: Erwinia Familie: Pseudomonadaceae Genera: Ralstonia Pseudomonas Rhizobacter

Mehr

Wir machen Sie darauf aufmerksam:

Wir machen Sie darauf aufmerksam: Wir machen Sie darauf aufmerksam: Wenn sie im Rahmen einer Schischule eines anderen Mitgliedstaates oder als selbständige Schilehrerin/selbständiger Schilehrer in Vorarlberg nur vorübergehend (nicht mehr

Mehr

Gutachten. zur Untersuchung der Schadensursache an Rosskastanienbäumen Aesculus hippocastanum in der Maaraue / Wiesbaden-Mainz-Kostheim

Gutachten. zur Untersuchung der Schadensursache an Rosskastanienbäumen Aesculus hippocastanum in der Maaraue / Wiesbaden-Mainz-Kostheim Gutachten zur Untersuchung der Schadensursache an Rosskastanienbäumen Aesculus hippocastanum in der Maaraue / Wiesbaden-Mainz-Kostheim erstellt im Auftrag von: Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Grünflächen,

Mehr

Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Eitorf vom , zuletzt geändert am

Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Eitorf vom , zuletzt geändert am Schutz von Bäumen 3/11 Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Eitorf vom 08.07.1998, zuletzt geändert am 03.07.2001 1 Zweck, Geltungsbereich und Umfang (1) Der Baumbestand in der Gemeinde Eitorf

Mehr

Krankheiten und Schädlinge auf dem Vormarsch Entwicklungen, Probleme und Strategien. Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Krankheiten und Schädlinge auf dem Vormarsch Entwicklungen, Probleme und Strategien. Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Landespflege Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Frank Angermüller Krankheiten und Schädlinge auf dem Vormarsch Entwicklungen, Probleme und Strategien www.lwg.bayern.de Krankheiten und Schädlinge

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

Landesgesetzblatt für Wien

Landesgesetzblatt für Wien Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 1998 Ausgegeben am 10. Juli 1998 31. Stück #! Verordnung: Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel [CELEX-Nr.: 393L0085]. 143 #! Verordnung der Wiener Landesregierung

Mehr

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63 Gesetzestext 63 63 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,

Mehr

1 Anerkennung. (1) Eine Person, eine Stelle oder eine Überwachungsgemeinschaft kann auf Antrag anerkannt werden als

1 Anerkennung. (1) Eine Person, eine Stelle oder eine Überwachungsgemeinschaft kann auf Antrag anerkannt werden als Muster-Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht (PÜZ-Anerkennungsverordnung - PÜZAVO) (Stand Mai 1996) Aufgrund des ( 81 Abs. 5 Nr. 1 und)

Mehr

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GÄNSERNDORF

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GÄNSERNDORF BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GÄNSERNDORF Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1 D160939 Beilagen GFL2-A-075/072 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: jagd-agrar.bhgf@noel.gv.at

Mehr

Bundesgesetz über den Wald

Bundesgesetz über den Wald Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: I Das Waldgesetz

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag - 1 - Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen im folgenden Betrieb und im folgenden Einsteller 1 Vertragsgegenstand Für die Einstellung des Pferdes Name: Geschlecht: Alter: Abzeichen: Reg.Nr.: wird Box, Paddock

Mehr

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Nr. Gegenstand Seite 1 Einleitung der Umlegung für das Gebiet XVIII Brombeerenweg 51 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen Das Amtsblatt ist

Mehr

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke

Mehr

Pilzkrankheiten wirksam behandeln

Pilzkrankheiten wirksam behandeln Alle Empfehlungen auf einen Blick: Pilzkrankheiten wirksam behandeln Obst-Pilzfrei Teldor Folicur Rosen- Spezial-Pilzfrei Pilzfrei- Aliette Spray Folicur Universal- Pilzfrei M Tipp: für fast alle Pflanzenschutzmittel,

Mehr

Feuerbrand - Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit

Feuerbrand - Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit Feuerbrand - Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit 1) Begriffserklärung Erstauftreten Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende, bakterielle Krankheit und stellt eine ernstzunehmende Gefahr

Mehr

Ökologische Pflege - aktuelle Herausforderungen DI Andreas Steinert, Grünraum-Servicestelle am Natur im Garten Telefon

Ökologische Pflege - aktuelle Herausforderungen DI Andreas Steinert, Grünraum-Servicestelle am Natur im Garten Telefon Ökologische Pflege - aktuelle Herausforderungen DI Andreas Steinert, Grünraum-Servicestelle am Natur im Garten Telefon Ökologischer Pflanzenschutz * in Milligramm pro Mensch (70 kg) Bio taugt eh nix!!!...aus

Mehr

965 BGB Anzeigepflicht des Finders

965 BGB Anzeigepflicht des Finders 965 BGB Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

Mehr

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV 833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch

Mehr

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G K I N D E R G A R T E N O R D N U N G der Gemeinde Telfes i. Stubai Der Gemeinderat der Gemeinde Telfes i. Stubai hat in seiner Sitzung vom 11.8.2014 gem. 23 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes,

Mehr

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Hamburg, 31. Mai 2013 Oliver Schmidt-Eicher, Verden, FA für Arbeitsrecht, FA für Sozialrecht, Kanzlei@ra-schmidt-eicher.de 96

Mehr

Verordnung. der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-)

Verordnung. der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-) 24 Verordnung der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-) Auf Grund des Art. 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 des Bayerischen

Mehr

Phytosanitäre Anforderungen an die Produktion und das Inverkehrbringen von Pflanzkartoffeln und anderen knollenbildenden

Phytosanitäre Anforderungen an die Produktion und das Inverkehrbringen von Pflanzkartoffeln und anderen knollenbildenden Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD Merkblatt Nr. 5 Pflanzenschutzdienst Datum: 19. Februar 2014 Referenz/Aktenzeichen: 2009-10-08/137 /

Mehr

Aktuelle Informationen zum Auftreten von Schadorganismen im Kartoffelbau Kristin Schwabe, Anne Schubert, LLG, Dezernat Pflanzenschutz

Aktuelle Informationen zum Auftreten von Schadorganismen im Kartoffelbau Kristin Schwabe, Anne Schubert, LLG, Dezernat Pflanzenschutz Aktuelle Informationen zum Auftreten von Schadorganismen im Kartoffelbau,, LLG, er Kartoffeltag Schwabe, Lopez, LLG K. Schwabe: Blattlausübertragung von Pflanzenviren Drahtwurm an Kartoffel A. Schubert:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 2059 Jahrgang 1974 Ausgegeben am 8. August 1974 131. Stück 473. Bundesgesetz: Präferenzzollgesetznovelle

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Protokoll. zur Änderung des Abkommens vom 23. August zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Großherzogtum Luxemburg

Protokoll. zur Änderung des Abkommens vom 23. August zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Großherzogtum Luxemburg Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe

Mehr

EIGENBEDARFSOBSTANLAGEN

EIGENBEDARFSOBSTANLAGEN PFLANZENSCHUTZ FÜR EIGENBEDARFSOBSTANLAGEN Einführung Indirekte, vorbeugende Massnahmen Krankheiten und Schädlinge Einfache Spritzpläne (IP, Bio) Vorstellung auf FIBL Documente basiert M. Genini, Service

Mehr

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung

Mehr

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

Satzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover

Satzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover Satzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover Abl. RBHan. 1994, S. 721 geändert durch Satzung vom 08.11.2001, Abl. RBHan. 2001, S. 752 Aufgrund der 6, 8 und

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 (NÖ KFlSchG) Stammgesetz 43/ Blatt 1-3

NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 (NÖ KFlSchG) Stammgesetz 43/ Blatt 1-3 NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 (NÖ KFlSchG) 6145 0 Stammgesetz 43/07 2007-06-15 Blatt 1-3 6145 0 0 Ausgegeben am Jahrgang 2007 43. Stück Der Landtag von Niederösterreich hat am 29. März 2007 beschlossen:

Mehr

Pflanzenschutz. Unterlagen zum Vortrag vom Gartenfestival Liebe deine Feinde; denn sie sagen dir deine Fehler.

Pflanzenschutz. Unterlagen zum Vortrag vom Gartenfestival Liebe deine Feinde; denn sie sagen dir deine Fehler. Pflanzenschutz Unterlagen zum Vortrag vom Gartenfestival 2016 Liebe deine Feinde; denn sie sagen dir deine Fehler. Diese Zitat, von Benjamin Franklin, lässt sich durchaus auch auf das Thema Pflanzenschutz

Mehr

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN BGBl. III - Ausgegeben am 14. Jänner 2016 - Nr. 7 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN

Mehr

Diagnostik und Forschung im Pflanzenschutzlabor

Diagnostik und Forschung im Pflanzenschutzlabor Diagnostik und Forschung im Pflanzenschutzlabor Daniel Rigling Leiter Gruppe Phytopathologie Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL 1 Eingeschleppte Schadorganismen Definition: Neu:

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA BGBl. III - Ausgegeben am 25. Jänner 2012 - Nr. 19 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 4. MÄRZ 1996 UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS

Mehr

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung

Mehr

2. Jede Verfügung über die oben angeführten Räume und Außenflächen obliegt dem Vorsteher des Bezirksgerichtes als Gebäudeverwalter.

2. Jede Verfügung über die oben angeführten Räume und Außenflächen obliegt dem Vorsteher des Bezirksgerichtes als Gebäudeverwalter. Bezirksgericht Braunau Der Vorsteher Jv 86/10 m G e r i c h t s o r d n u n g für das Gerichtsgebäude Stadtplatz 1, 5280 Braunau, gemäß der Allgemeinen Richtlinie für Sicherheitsstandards in Gerichtsgebäuden

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom 19.12.1995 mit Änderung vom 30.10.2001 Auf Grund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Fruchtfolgen und Pflanzenschutz Chancen und Risiken für Feld, Betrieb und Region

Fruchtfolgen und Pflanzenschutz Chancen und Risiken für Feld, Betrieb und Region Fruchtfolgen und Pflanzenschutz Chancen und Risiken für Feld, Betrieb und Region Horst Henning Steinmann Universität Göttingen, Zentrum für Biodiversität und Nachhaltige Landnutzung Fruchtfolgen (mit Energiepflanzen)

Mehr

Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 (NÖ KFlSchG) 1 Ziel

Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 (NÖ KFlSchG) 1 Ziel Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 (NÖ KFlSchG) 1 Ziel Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherung und der Schutz von landwirtschaftlichen Kulturflächen

Mehr

Öffentlich bestellte Sachverständige. Grundsätze für die Anforderungen, das Verfahren, die Pflichten und die Qualitätssicherung

Öffentlich bestellte Sachverständige. Grundsätze für die Anforderungen, das Verfahren, die Pflichten und die Qualitätssicherung Öffentlich bestellte Sachverständige Grundsätze für die Anforderungen, das Verfahren, die Pflichten und die Qualitätssicherung Stand: März 2004 Präambel Die Bedeutung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung

Mehr

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend

Mehr

NÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG

NÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG NÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG 5065/1 0 Stammverordnung 3/97 1997-02-13 Blatt 1-3 Druckfehlerberichtigung 54/97 1997-05-13 Blatt 1, 2 0 Ausgegeben am 13. Mai 1997 Jahrgang 1997 54. Stück Die NÖ Landesregierung

Mehr

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft 232 Entwurf Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (1) Unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde

Mehr

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.237/0002-DSR/2013 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E-MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Mehr

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Nutzungsvertrag zwischen - im folgenden Anlagenbetreiber - und - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, im Rahmen einer von ihm geplanten Solaranlage nach Vorliegen

Mehr

Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung

Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Vom 16. November 1993 Auf Grund von 45 b Abs. 3

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt

Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt 9 Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt (1) Bei jeder Behörde, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für den Haushalt zu bestellen, soweit die

Mehr

Kanton Zug Reglement über Entschädigungen für angeordnete Überwachungsund Bekämpfungsmassnahmen im Pflanzenschutz

Kanton Zug Reglement über Entschädigungen für angeordnete Überwachungsund Bekämpfungsmassnahmen im Pflanzenschutz Kanton Zug 9.5 Reglement über Entschädigungen für angeordnete Überwachungsund Bekämpfungsmassnahmen im Pflanzenschutz Vom 9. Juni 007 (Stand 0. Juni 008) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug,

Mehr

4. österreichische Neobiota Tagung Erfahrungsbericht zur Umsetzung in den Bundesländern

4. österreichische Neobiota Tagung Erfahrungsbericht zur Umsetzung in den Bundesländern 4. österreichische Neobiota Tagung Erfahrungsbericht zur Umsetzung in den Bundesländern Wien, 26.01.2017, Dr. Andrea Krapf, A13 Umwelt und Raumordnung, Referat Naturschutz Vorschau Umsetzung der EU-VO

Mehr

V E R T R A G ÜBER DIE ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE ARBEITSMEDIZINERINNEN

V E R T R A G ÜBER DIE ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE ARBEITSMEDIZINERINNEN Stand: 11.03.2015-1 - V E R T R A G ÜBER DIE ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE ARBEITSMEDIZINERINNEN zwischen der Firma... in... und Frau Dr.... wird nachfolgender Vertrag abgeschlossen. 1 Frau

Mehr

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert

Mehr

Allgemeinverfügung. vom , Az. IPS 4d

Allgemeinverfügung. vom , Az. IPS 4d Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis Motschulsky) vom 18.11.2014, Az. IPS

Mehr

Wozu Pflanzenschutz? Präsentation der IGP. IndustrieGruppe Pflanzenschutz Fachverband der Chemischen Industrie

Wozu Pflanzenschutz?  Präsentation der IGP. IndustrieGruppe Pflanzenschutz Fachverband der Chemischen Industrie Wozu Pflanzenschutz? Präsentation der IGP IndustrieGruppe Pflanzenschutz Fachverband der Chemischen Industrie www.pflanzenschutz.fcio.at www.pflanzenschutz.fcio.at Wer sind wir? IGP = IndustrieGruppe Pflanzenschutz

Mehr

Verbot des Verbrennens im Freien

Verbot des Verbrennens im Freien Verbot des Verbrennens im Freien Im Bundesgesetz über das Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen (BGBl. Nr. 405/1993) wurde eine Regelung über das Verbrennen biogener Materialien

Mehr

Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Bayern

Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Bayern Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Bayern Morphologie Biologie Befallssymptome Wirtsbäume Verwechslungsmöglichkeiten Untersuchungen an der LfL Bildquelle: LfL Der Asiatische Laubholzbockkäfer Anoplophora

Mehr

Besonderheiten der pflanzengesundheitlichen Überwachung in Berlin

Besonderheiten der pflanzengesundheitlichen Überwachung in Berlin Besonderheiten der pflanzengesundheitlichen Überwachung in Berlin und die Notwendigkeit von Alternativen zum destructive sampling Heiko Schmalstieg, Elke Wedell, Thomas Gerlach Pflanzenschutzamt Berlin

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten Pflanzenschutzdienst NRW - Sachbereich 62.3 - Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn Tel.: 0228-703-2117 Fax.: 0228-703-19-2117 andreas.achenbach@lwk.nrw.de

Mehr

Vertrag über die arbeitsmedizinische Betreuung durch externe Arbeitsmediziner. (Betreuungsvertrag)

Vertrag über die arbeitsmedizinische Betreuung durch externe Arbeitsmediziner. (Betreuungsvertrag) Vertrag über die arbeitsmedizinische Betreuung durch externe Arbeitsmediziner (Betreuungsvertrag) Zwischen der Firma... in... und Herrn / Frau Dr....in... wird nachfolgender Betreuungsvertrag abgeschlossen:

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer

Mehr

S A T Z U N G über den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken innerhalb des Gebietes der Stadt Ronnenberg *

S A T Z U N G über den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken innerhalb des Gebietes der Stadt Ronnenberg * S A T Z U N G über den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken innerhalb des Gebietes der Stadt Ronnenberg * Aufgrund des 6 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der zur Zeit gültigen Fassung und des 28 des

Mehr

Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare Bleibtreustraße 33, Berlin. AXEL DYROFF Rechtsanwalt. Tel: Fax:

Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare Bleibtreustraße 33, Berlin. AXEL DYROFF Rechtsanwalt. Tel: Fax: Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare Bleibtreustraße 33, 10707 Berlin AXEL DYROFF Rechtsanwalt Tel: 030-885 60 6 13 Fax: 030-885 60 6 40 mailto:dyroff@schultzundseldeneck.de Erhaltungssatzung

Mehr

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27)

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27) Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X

Mehr

Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Markt Schwaben

Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Markt Schwaben Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Markt Schwaben Der Markt Markt Schwaben erläßt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...

Mehr

Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten. Präambel

Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten. Präambel Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein 2003, S. 57) in

Mehr

Exportsendungen 2011

Exportsendungen 2011 1. Jahresbericht Pflanzengesundheitskontrolle 2011 1. 1 Import, Export und innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzen Die phytosanitäre Exportbearbeitung von Pflanzen zum Anpflanzen, Handelsprodukten

Mehr

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Gartenakademie. Pilzliche Erkrankungen der. Nadelgehölze

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Gartenakademie. Pilzliche Erkrankungen der. Nadelgehölze Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Gartenakademie Pilzliche Erkrankungen der Nadelgehölze Autor: Regina Petzoldt Bestellungen: Telefon: 0351 2612-8080 Telefax: 0351 2612-8099

Mehr

Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb von Teilbereichen des Ortsteiles Bissendorf der Gemeinde Wedemark

Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb von Teilbereichen des Ortsteiles Bissendorf der Gemeinde Wedemark Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb von Teilbereichen des Ortsteiles Bissendorf der Gemeinde Wedemark Aufgrund der 28 und 30 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes in der z. Zt. gültigen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) (Zweitwohnungssteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) (Zweitwohnungssteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) (Zweitwohnungssteuersatzung) Gemäß der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Bernward Jung Fachdienstleister Landwirtschaft Gute fachliche Praxis Berührungspunkte Gewässer und Landwirtschaft: 1.Grünlandumbruch

Mehr

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 2/2 Allgemeine Grundlagen Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit

Mehr