Pflanzenschutztagung 24. Mai Aktuelle Pflanzenkrankheiten in Salzburg
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- Monika Gärtner
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1 Pflanzenschutztagung 24. Mai 2016 Aktuelle Pflanzenkrankheiten in Salzburg
2 Wozu Pflanzenschutz? Bedrohungen durch Unkräuter Krankheiten Schädlinge Kartoffelkäfer Unkräuter in Getreide Botrytis an Weintrauben
3 Aktuelle Pflanzenkranheiten in Salzburg Moser, Magistrat Wien Rammel, LK VBG
4 Buchsbaumzünsler
5 Schrottschuss kehrt zurück Putz Manfred
6 Blausieb im Flachgau
7 Quarantäne
8 Quarantäne Zur Zeit werden je Bundesland mindestens 11 Quarantäneschadorganismen aktiv gesucht: Anoplophora chinensis Anoplophora glabripennis Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus Epitrix ssp. Globodera rostochiensis, G. pallida Phytophthora ramorum Pomacea Pseudomonas syringae pv. actinidiae Ralstonia solanacearum Rhynchophorus ferrugineus Xylella fastidiosa Die Liste aller offiziellen Quarantäneschaderreger ist weitaus größer!
9 Relevante Quarantäneschaderreger in Salzburg
10 Feuerbrand
11 Feuerbrand
12 Feuerbrandbekämpfung 12
13 Hygiene
14 Desinfektion
15 Schadbild - Birnentriebwespe 15
16 Kontrolle an der Rinde auf Monilia 16
17 Verbrennen von feuerbrandbefallenem Material
18 Holzbohrende Käfer Asiatischer Laubholzbockkäfer / Citrusbockkäfer Anoplophora chinensis Anoplophora glabripennis
19 Holzbohrende Käfer
20 Phytophtera ramorum Sudden Oak Death = Plötzliches Eichensterben
21 Phytophtera ramorum Herkunft USA Zielorganismen Insg. Ca. 130 Arten Eiche, Heidelbeere, Sträucher, Lärche Symptome Flecken auf Blättern Fleckenbildung am Stamm Absterben der Pflanze
22 Xylella
23 Xylella Alarmstufe Rot in Italien Auftreten von Xylella seit Herbst 2013
24 Xylella Ein Bakterium, ursprünglich aus Nord-, Zentral- und Südamerika kommend; Derzeit sind 4 verschiedene Unterarten bekannt. Es besiedelt die Leitbündel (Xylemzellen) der Pflanzen und blockiert somit den Transport von Wasser und anorganischen Salzen
25 Xylella Beginnende Blattrandnekrosen, die sich auf die gesamte Blattspreite ausbreiten können Braunfärbung Verkürzte Internodien und verringerter Fruchtansatz Welke bis zu Absterbeerscheinungen der Blätter Prunus persica (Pfirsich): trägt dichteres Laub als gesunde Bäume, Seitenzweige wachsen horizontal oder hängen herab, Blätter und Blüten erscheinen früher, Blätter bleiben länger am Baum
26 Gefahr für Österreich
27 Xylella
28 Organisation des Pflanzenschutz in Salzburg
29 Rechtliche Grundlagen Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz 2 besagt: (1) Alle Eigentümer von Grundstücken, Baulichkeiten und Beförderungsmitteln haben, insofern ihnen durch dieses Gesetz nicht noch andere Verpflichtungen auferlegt werden, a) kultivierte und unkultivierte Grundstücke sowie die auf ihnen wachsenden oder abgelagerten Pflanzen und Pflanzenteile, ferner Baulichkeiten und die in ihnen gezogenen oder abgelagerten Pflanzen und Pflanzenteile tunlichst frei von Krankheiten und Schädlingen zu halten und diese rechtzeitig und wirksam zu bekämpfen, soweit die Bekämpfung durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist; b) bei amtlichen Erhebungen wahrheitsgemäß jede erforderliche Auskunft über das Auftreten von Krankheiten und Schädlingen sowie über belangreiche Begleitumstände zu erteilen; c) Wahrnehmungen über das Auftreten von Krankheiten und Schädlingen, die die Kulturen offensichtlich erheblich schädigen oder in einem gefahrdrohenden Ausmaß befallen, dem Bürgermeister auch dann, wenn hinsichtlich dieser Krankheiten und Schädlinge eine Anzeigepflicht auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes nicht besteht, unverzüglich anzuzeigen;
30 Rechtliche Grundlagen d) das Betreten ihrer Grundstücke, Baulichkeiten und Beförderungsmittel zum Zwecke amtlicher Erhebungen und Kontrollen im Interesse des Pflanzenschutzes oder behördlich angeordneter Pflanzenschutzmaßnahmen sowie zur amtlichen Entnahme von Pflanzenproben, Erdproben u. dgl. für Untersuchungszwecke ohne Entschädigung nach vorhergehender Verständigung zu dulden; e) die Durchführung behördlich angeordneter Pflanzenschutzmaßnahmen nach vorhergehender Verständigung zu dulden oder über behördliche Anordnung selbst sachgemäß vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. (2) Alle Eigentümer von Grundstücken und Baulichkeiten haben ferner a) im Falle der behördlichen Anordnung gemeinsam durchgeführter Pflanzenschutzmaßnahmen ( 13) sich an diesen entsprechend dem Umfang ihrer darin einbezogenen Grundstücke und Baulichkeiten zu beteiligen, erforderlichenfalls über Aufforderung eine entsprechende Anzahl von Arbeitskräften beizustellen und den Anweisungen der mit der Leitung solcher Pflanzenschutzmaßnahmen betrauten Personen oder Stellen Folge zu leisten; b) die Kosten, die aus der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen erwachsen, zu tragen, soweit sie nicht aus öffentlichen Mitteln bestritten werden; zu diesen Kosten gehören auch jene für behördlich angeordnete Desinfektionen von
31 Rechtliche Grundlagen - 8 (2) Die Gemeinden können durch die Landesregierung verpflichtet werden, zur Überwachung bestimmter Pflanzenschutzmaßnahmen für die erforderliche Zeit einen oder mehrere Aufseher zu bestellen, deren Entlohnung, wenn eine solche gefordert wird, aus Gemeindemitteln zu erfolgen hat. (3) Die aus behördlich angeordneten gemeinsamen Pflanzenschutzmaßnahmen in einer Gemeinde erwachsenden Kosten hat die Gemeinde nötigenfalls vorschußweise aufzubringen und sie mangels anderweitiger Vereinbarungen nach dem auf Grund des 2 Abs. 3, sich ergebenden Verhältnis auf die in den 2, 3 und 4 angeführten Personen aufzuteilen und von diesen einzuheben. Rückständige Beiträge werden von der Bezirksverwaltungsbehörde im Verwaltungswege hereingebracht. (4) Unterläßt ein Verpflichteter die Ausführung vorgeschriebener Pflanzenschutzmaßnahmen oder die ihm obliegende Beistellung von Arbeitskräften, so hat der Bürgermeister die Arbeiten durchführen zu lassen und die hiefür notwendigen Arbeitskräfte aufzunehmen, gegebenenfalls auf Kosten des schuldhaft Säumigen; die hiedurch erwachsenden Kosten werden von der Bezirksverwaltungsbehörde im Verwaltungswege eingebracht. (5) Kommt eine Gemeinde den ihr nach diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen nicht nach, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde, soferne es sich jedoch um die Landeshauptstadt Salzburg handelt, die Landesregierung die erforderlichen Leistungen auf Kosten der Gemeinde zu veranlassen.
32 Organisation am Beispiel Feuerbrand Feuerbrandbeauftrage in Gemeinden Von Gemeinde bestellt Feuerbrandsachverständige über OGV Von OGVs bestellt zur Unterstützung der Gemeinden Amtlicher Pflanzenschutzdienst in LK SBG Koordination, Ausbildung, Fachliche Betreuung
33 Fazit Gefährliche Schaderreger nehmen zu Unsere Feuerbrandinfrastruktur ist eine wertvolle Vorlage für kommende Herausforderungen Alle Unterlagen werden über die Homepage der LK- SBG angeboten
34 Das neue Pflanzenschutzmittelrecht in der Praxis
35 Rechtliche Grundlagen Seit 26. November 2015 benötigen berufliche Anwender von PSM eine Ausbildungsbescheinigung. Pflanzenschutzmittel werden nur mehr begrenzt an Personen ohne eine Ausbildungsbescheinigung verkauft. Herbizide zur Punktanwendung können unter Aufsicht ausgebracht werden Mobile Spritzgeräte benötigen ab 26. November 2016 eine Prüfplakette. Wildverbissschutzmittel sind vom SBG PSM Gesetz 2014 ausgenommen.
36 Die große Änderung Hobbyprodukte Ohne Bescheinigung erhältlich Vordosiert Kleingebinde Nur ausgewählte ungefährliche Produkte Profiprodukte Nur mit Bescheinigung erhältlich Eigendosierung möglich Großgebinde Umfassen alle registrierten Mittel
37 Wer ist betroffen? Alle Beruflichen Anwender Landwirte Forstwirte Gärtner (Erwerb + Landschaftsgärtner) Gemeindearbeiter Greenkeeper
38 Stand 2016 Mit Stand wurden 996 Ausbildungsbescheinigungen im Bundesland Salzburg ausgestellt Landwirte 1 Person je Grünlandbetrieb Gärtner Mehrere Mitarbeiter pro Betrieb Ein Mitarbeiter pro Partie Gemeinden 1 Mitarbeiter pro Gemeinde Greenkeeper Ausstattung des gesamten Personals Forst Ausstattung von 1 Person je Betrieb Sonstige Jäger, Hausmeisterfirmen
39 Fazit Die Bedeutung von PSM ist vergleichsweise mit anderen Bundesländern sehr gering. Das Thema Kauf von PSM dominiert die Diskussion PSM im Wald sorgen laufend für Diskussion Verfügbare PSM für Hausgärten wurden massiv zurückgefahren
40 Ing. Josef Putz LK Salzburg, Abt. Ländlicher Raum Schwarzstr. 19, 5020 Salzburg Tel. 0662/ , FAX
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