Selbst vorsorgen, oder sich bei der Finanzierung des Ruhestandes auf die Übergabe verlassen?
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- Axel Stephan Lehmann
- vor 7 Jahren
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1 Selbst vorsorgen, oder sich bei der Finanzierung des Ruhestandes auf die Übergabe verlassen? Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Zell am See Donnerstag, 26. Juni 2014
2 KommRat. Mag. William "Nick" Kraguljac Bezirksstellenobmann
3 Vorstellung der Initiative Unternehmensnachfolge Mag. Peter Kober Gründerservice der Wirtschaftskammer Salzburg
4 Checkliste Inhalt Notfallkoffer Dr. Johann Bründl Notar, Mittersill Mag. Thomas Krauhs Salzburger Sparkasse
5 Unfall, Krankheit oder Tod des Unternehmensinhabers kommen unerwartet. In Österreich erfolgen 9 % aller Betriebsübergaben wegen Unfall, gesundheitlicher Probleme oder Tod. Für einen plötzlichen Ausfall des Unternehmensinhabers sollte unbedingt eine Vorsorge getroffen sein, damit der Betrieb auch für einen längeren Zeitraum weiterarbeiten kann, ohne in eine existenzielle Krise zu geraten. Nur circa 10 % der Betriebe haben mit einem Notfallplan vorgesorgt.
6 Was kann passieren, wenn der Chef ausfällt es gibt keinen Vertretung es gibt keine Vollmachten es gibt keinen umfassenden Überblick über alle betrieblichen Vorgänge Mitarbeiter kennen nicht den aktuellen Stand von Aufträgen und Projekten (Kreditrahmen) wichtige Dokumente sind nicht auffindbar Adressen und Telefonnummern sind nicht allgemein bekannt es existiert kein (aktuelles) Testament
7 Fehlende Notfallplanung, die Folgen daraus Der Geschäftsbetrieb kann zum Stillstand kommen, weil außer dem Unternehmensinhaber niemand handeln kann und darf. Daraus resultieren Umsatz- und Gewinneinbruch Schlechtere Bonität des Unternehmens Schließung des Betriebs und Verlust von Arbeitsplätzen Existenzbedrohung für die Angehörigen.
8 Notfallkoffer Testament und Vollmachten Testament Vollmachten Vorsorgevollmacht (Privat/Unternehmen) Patientenverfügung (Privat) Bankvollmacht (Privat/Unternehmen) Handlungsvollmacht (Unternehmen) Generalvollmacht (Unternehmen) Prokura (Unternehmen) Postvollmacht Vollmachten über den Tod hinaus
9 Notfallkoffer Verträge Gesellschaftsverträge Grundbuchs-/Firmenbuchauszüge Betriebsanlagenbewilligung Mietverträge Kreditverträge Versicherungsverträge: Sach-/Lebens-/Unfall-/ Betriebsunterbrechungsversicherung Patente Ehevertrag
10 Notfallkoffer unternehmensrelevante Informationen Auflistung der wichtigsten Kunden/Lieferanten (mit Hauptansprechpartnern) Status der aktuellen Projekte Vertretungsplan Übernahme wichtiger Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für wichtige Abläufe im Unternehmen Liste der Bankverbindungen/Konten Bilanzen der letzten drei bis fünf Jahre Liste der Berater Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Notar, Unternehmensberater mit Adresse, Telefon
11 Notfallkoffer Passwörter, Codes, Schlüssel Passwörter für die EDV/Laptop/Handy Passwörter (PINs, TANs) für Online-Banking Code/Schlüssel für Tresore, Alarmanlagen, etc. Schlüssel/Losungswörter für Bankschließfächer Schlüsselverzeichnis/Aufbewahrungsort Produktionsverfahren, Rezepturen, etc.
12 Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge wie können UnternehmerInnen diese Vorsorgesäulen nutzen?
13 Gesetzliche Altersvorsorge Gesamtdurchschnitt mit AZ in Euro (GSVG und FSVG) Entwicklung (Quelle Jahresbericht 2012 SVA): : 997, : 1.120, : 1.069, : 1.145, : 1.087, : 1.188,96 (nur GSVG: 1.172,54) Nur 8% der Versicherten in Salzburg zahlen die Höchstbeitragsgrundlage. 44% über Mindest- unter Höchstbeitragsgrundlage und 48% Mindestbeitragsgrundlage oder weniger.
14 Gesetzliche Altersvorsorge - Selbständigenvorsorge Seit Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz Für alle Gewerbetreibenden, Gewerbegesellschafter und Neue Selbständige verpflichtend 1,53% der (vorläufigen) Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung Beiträge sind Betriebsausgaben, Veranlagung in der Vorsorgekasse steuerfrei Auszahlung als Rente steuerfrei, als Einmalbetrag mit 6% zu versteuern Max. Beitrag ,33
15 Betriebliche Altersvorsorge - Überblick
16 Private Altersvorsorge Höherversicherung Pensionsversicherung Freiwillige Zusatzversicherung für eine steuerlich begünstigte Zusatzpension Freiwählbare Einzahlungshöhe, jährliche Höchstgrenze (2014) Höhe abhängig vom Lebensalter zum Zeitpunkt der Einzahlung und Zeitpunkt des Pensionsantritts. Vorteile: jährliche Geldwertanpassung, Auszahlung zu 75% steuerfrei, im Todesfall geht ein Teil der Leistungen auf die Hinterbliebenen über Einzahlungen keine Betriebsausgabe, eventuell zu ¼ als Sonderausgabe absetzbar Wenn niedrige Pension mit Ausgleichszulage zu erwarten ist, nicht empfehlenswert Infoblatt mit Tabellen:
17 Private Altersvorsorge Alternativen Prämiengeförderte Privatpension (Für eine jährliche Einzahlung bis 2.495,12 Euro belohnt Sie der Staat mit 4,25 % bis 6,75 % Förderung. Für das Jahr 2014 zahlt der Staat 4,25 % Förderung, das sind exakt 106,04 Euro bei maximaler Beitragshöhe). Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 enden, fallen nur noch Wohnbauanleihen unter die begünstigten Wertpapiere. Nach Ablauf der vierjährigen Behaltefrist können die Wertpapiere steuerfrei in das Privatvermögen übertragen werden. Die Steuerersparnis aus dem Grundfreibetrag von könnte z.b. als Einzahlung in eine prämiengeförderte Privatpension verwendet werden Vorsorgeimmobilien
18 Unternehmenswert und Gestaltung von Betriebsübergaben aus Sicht der Versorgung: Unternehmensübergabe gegen Versorgungsleistungen, Aufteilung in Betriebs- und Besitzgesellschaft, Fremdgeschäftsführung, Verpachtung
19 Unternehmenswert und Gestaltung von Betriebsübergaben aus Sicht der Versorgung Dr. Michaela Moser-Maschke, Rechtsanwältin, Radstadt Mag. Gerhard Pettin, Landessprecher der ExpertGroup Übergabe, Unternehmensberater, Salzburg Dr. Martin Winner, Steuerberater, Zell am See
20 Überblick Welche Ziele will der Unternehmer mit der Übergabe erreichen? Gibt es einen familieninternen Nachfolger oder erfolgt die Übertragung an einen Dritten? Welche finanziellen Belastungen kann das Unternehmen tragen? Welchen Wert hat das Unternehmen?
21 Mögliche Ziele des Unternehmers - Gestaltungsformen Verkauf des Unternehmens Kaufpreis Leibrente Fruchtgenuss Teilung des Unternehmens Betriebs- und Besitzgesellschaft Abgabe der Geschäftsführung / Verpachtung bei GmbH: Fremdgeschäftsführer, Anteile verbleiben beim Unternehmer Verpachtung des Unternehmens
22 Vertragliche Gestaltungsformen Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, gemischter Vertrag Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen Geschäftsführervertrag, Pachtvertrag Schriftform auch wenn nicht gesetzlich gefordert Beweis Widerruf, Gewährleistung, Aufklärungspflichten
23 Unternehmenswert Ausgangssituation / Problemfelder Die sogenannten klassischen Verfahren sind quantitative ausgerichtete Methoden (z.b. Ertragswertermittlung) Unterschiedliche Ergebnisse mit den jeweiligen Verfahren Der errechnete Unternehmenswert ist abhängig von den Bewertungsansätzen oder den individuellen Gewichtungen Jahresabschlüsse werden steuerlich ausgerichtet Problem: Datenaktualität Prognoseunsicherheiten (z.b.: Fristigkeit des Eintritts der der Einnahmenüberschüsse ) Breiteres Spektrum der Bewertungsanlässe oft unbekannt (Ausgliederung von Unternehmensteilen, Sanierung, Bank Gespräch/Rating, Kooperationen.)
24 Unternehmenswert Praxis Ausschließliche Anwendung von quantitativen Methoden mit Vergangenheitsorientierung Keine (oberflächliche) qualitative Unternehmens-bewertung - Zeit-, Kostenproblematik - Aktualität und Verfügbarkeit der Daten/Informationen Werttreiber (Wertindikation), welche zur Bestimmung zukünftiger Erfolge dienen können, werden nicht in die Betrachtungen mit einbezogen
25 Der (Unternehmens-) Wert? Subjektiv (z.b.: Käufer erwirbt einen Arbeitsplatz) Zielabhängig (Blickwinkel, Interessen) => Motivation Zusammensetzung\Methode: Hard Facts\Verfahren + Soft Facts\DUE DILIGENCE Gekauft wird: Die Zukunft (nicht die Vergangenheit) zu einem (subjektiv) fairen Preis
26 Der (Unternehmens-) Wert? Führungs-, Personalstruktur Standort, Absatzwege, Absatzgebiete Marktfaktoren (Beschaffung, Konkurrenz, Kunden ) Portfolio (Produkt-, Marktmixkombination) Qualität der Kundenbeziehungen Know how Absicherung (Patente, Lizenzen ) Produktionsprozesse Verträge Standing/Reputation des Unternehmens bei stakeholdern Umfeldfaktoren (gesellschaftliche, politische, technische Entwicklung)
27 Ruhen des Betriebes Übergabe / Aufgabe eines Unternehmens Vorstufe der Übertragung: vorübergehende oder dauernde Verpachtung Unentgeltliche Übertragung: (Schenkung, Erbschaft) Entgeltliche Übertragung: (Veräußerung) Betriebsaufgabe: (Beendigung, Liquidation) Gestaltungsformen: Gegenleistung Rente Zurückbehalten von Vermögen Gestaltungsformen: Kauf Kauf auf Raten Kauf gegen Rente Zurückbehalten von Vermögen Unternehmen bleibt weiter bestehen Vermögen wird verkauft oder entnommen Begleichung der Schulden danach liegen evtl. außerbetriebliche Einkünfte vor Unternehmen hört auf zu existieren
28 Unentgeltliche Übertragung: Steuerliche Auswirkungen Entgeltliche Übertragung: Betriebsaufgabe: Einkommensteuer Buchwertfortführung = Grundsätzlich keine Ertragsteuer Ausnahmen: Versorgungsrente Zurückbehalten von Vermögen Zurückbehalten des Fruchtgenusses Einkommensteuer Veräußerungserlös - Buchwerte WG + übernommene Schulden Veräußerungsgewinn Begünstigungen und Befreiungen: 1. Halber Steuersatz 2. Verteilung auf 3 Jahre 3. Freibetrag Liegenschaften werden gesondert besteuert Einkommensteuer Gemeiner Wert des Vermögens - Buchwerte WG Aufgabegewinn Begünstigungen und Befreiungen: 1. Halber Steuersatz 2. Verteilung auf 3 Jahre 3. Freibetrag Liegenschaften werden gesondert besteuert oder befreit - 24 (6) Umsatzsteuer grundsätzlich keine materielle Auswirkung (Weiterverrechnung); evtl. UStkorrektur bei Zurückbehalten v. Vermögen Umsatzsteuer bei Entnahme evtl. Vorsteuerkorrektur
29 Unentgeltliche Übertragung: Steuerliche Auswirkungen Entgeltliche Übertragung: Betriebsaufgabe: Keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer (Zeitfenster?) Grunderwerbsteuer (Rechtsformabhängig) 3- facher EW oder 30 % des gemeinen Wertes 2 % (oder 3,5 % ) Freibetrag Grunderwerbsteuer (Rechtsformabhängig) vom Wert der Gegenleistung 3,5 % Ausnahme Familie 3 x EW oder 30 % des gemeinen Wertes 2 % Freibetrag Grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer sofern kein Eigentümerwechsel vorliegt
30 Gestaltungsmöglichkeiten: 1. Betriebs- Besitzgesellschaft (ähnlich Verpachtung): Entnahme / Ausschüttung Besitz Vermietung Betrieb
31 Voraussetzung für Versorgung: 1. Genug Substanz im Unternehmen 2. Wünsche und Ziele der Übernehmer & Übergeber 3. (Erb-)regelung mit weichenden Kindern 4. Immer individuelle Situation, keine Standardlösung möglich Zieldefinition: wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Betriebes erhalten Gesicherte Vorsorge (Zusatzhaftung, Versicherung etc.) Möglichst frühzeitige Beschäftigung mit Übergabe (55 +) Zügige Übergabe des Betriebes nicht nur des Besitzes, auch der tatsächlichen Führung!
32 Aufteilung in Betriebs- und Besitzgesellschaft, Fremdgeschäftsführung, Verpachtung. Spaltung Übertragung aller oder einzelner Vermögensteile einer inländischen Kapitalgesellschaft mit Gesamtrechtsnachfolgewirkung auf eine oder mehrere Kapitalgesellschaften.
33 VERHÄLTNISWAHRENDE SPALTUNG Alt: ¾ HM Erben und Vererben Maier Betriebs GmbH ¼ FM Präsentation vom BAWAG GmbH NEU P.S.K. Neu: Dr. Gottfried Schachinger öffentlicher Notar Wals-Siezenheim Abspaltung des Betriebes ¾ HM ¼ FM ¾ HM ¼ FM Maier Besitz GmbH GmbH alt Maier Betriebs GmbH GmbH neu 3 3
34 NICHT VERHÄLTNISWAHRENDE SPALTUNG (ENTFLECHTENDE) Alt: ¼ HM ¼ FM ¼ SM ¼ TM Erben und Vererben Präsentation vom BAWAG P.S.K. ¼ HM ¼ FM ¼ SM ¼ TM Maier Betriebs GmbH Maier Betriebs GmbH GmbH NEU Neu: Dr. Gottfried Schachinger öffentlicher Notar Wals-Siezenheim ½ HM ½ FM ½ SM ½ TM Maier Besitz GmbH Abspaltung des Betriebes Maier Betriebs GmbH GmbH alt GmbH neu 3 4
35 Erben und Vererben Grunderwerbsteuer: Beträgt 3,5 % vom 2-fachen Einheitswert des übertragenen Grundstückes. Präsentation vom BAWAG P.S.K. Grundbuchseintragungsgebühr: Beträgt 1,1 % vom 3-fachen Einheitswert des übertragenen Grundstückes. Zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr empfiehlt sich die Abspaltung des (operativen) Betriebes in die Betriebs GmbH NEU und Belassung des Grundstückes in der bisherigen Gesellschaft (Abspaltung zur Neugründung). Dr. Gottfried Schachinger öffentlicher Notar Wals-Siezenheim 3 5
36 Mögliche Spaltungsvorgänge 1. Abspaltung zur Neugründung Erben und Vererben Präsentation vom BAWAG P.S.K. 2. Aufspaltung zur Neugründung 3. Abspaltung zur Aufnahme 4. Aufspaltung zur Aufnahme Der Spaltungsvorgang ist sehr komplex und zeitaufwendig, sodass er rechtzeitig angegangen werden muss. Dr. Gottfried Schachinger öffentlicher Notar Wals-Siezenheim 3 6
37 Wesentliche Bestandteile aller Spaltungsvorgänge: 1. Erstellung eines Spaltungsplanes, Anmeldung zu Gericht und Kundmachung in Wiener Zeitung oder Ediktsdatei (mindestens ein Monat vor Beschlussfassung) Erben und Vererben 2. Grundsatz der Kapitalerhaltung (Summe der Nennbeträge des Stammkapitales der an der Spaltung Präsentation beteiligten Gesellschaften vom muss mindestens BAWAG die Höhe P.S.K. des Nennkapitales der übertragenden Gesellschaft vor der Spaltung (ebenso gebundene Rücklagen) aufweisen) 3. Erstellung entsprechender Bilanzen (Schlussbilanz, Übertragungsbilanz, Spaltungsbilanz, Eröffnungsbilanz) 4. Entsprechende Prüfungen (Gründungsprüfung, Spaltungsprüfung, Prüfung durch den Aufsichtsrat) Dr. Gottfried Schachinger öffentlicher Notar Wals-Siezenheim 5. Notariell zu beurkundende Generalversammlung der beteiligten GmbHs 6. Anmeldung zum Firmenbuch (Unterschriftsbeglaubigung aller Geschäftsführer) 7. Richtigstellung im Grundbuch 3 7
38 FREMDGESCHÄFTSFÜHRUNG Erben und Vererben Nur bei Kapitalgesellschaften möglich (AG, GmbH und auch GmbH & Co KG) Präsentation vom BAWAG P.S.K. Die Gesellschafter sind dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt und können seine Kompetenzen in einem Geschäftsführervertrag regeln. Bei OG oder KG liegt die Geschäftsführung bei den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern, es kann zwar ein Prokurist bestellt werden, die Geschäftsführerhaftung verbleibt jedoch beim unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Dr. Gottfried Schachinger öffentlicher Notar Wals-Siezenheim 38
39 VERPACHTUNG Erben und Vererben Gemäß 1091 ABGB liegt ein Pachtvertrag vor, wenn eine in Bestand gegebene Sache nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann (zb.: die Verpachtung eines Präsentation vom BAWAG P.S.K. Gewerbebetriebes oder einer Betriebsliegenschaft) Gebühren nach dem Gebührengesetz 1 % vom Pachtzins, höchstens jedoch der 18- fache Jahreswert, bei unbestimmter Vertragsdauer der 3-fache Jahreswert Grundbücherliche Sicherstellung nur bei bestimmter Dauer möglich. Löst keine Eintragungsgebühren aus. Dr. Gottfried Schachinger öffentlicher Notar Wals-Siezenheim 39
40 Kontaktdaten: RA Dr. Michaela Moser-Maschke Rechtsanwälte Maschke & Moser-Maschke Stadtplatz 3, 5550 Radstadt Tel: 06452/4235 Mail: Mag. Dr. Martin Winner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 5700 Zell am See, Saalfeldner Straße 14 Tel.: 6542/ DR. JOHANN BRÜNDL, Vizepräsident der Notariatskammer Salzburg öffentlicher Notar, Gerlosstraße Mittersill Tel: 06562/6220/0 Mail: Johann.bruendl@notar.at
41 Ansprechpartner der Initiative Unternehmensnachfolge Gründer Service der Wirtschaftskammer Salzburg, Julius Raab Platz 1, Tel , Salzburg Experts Group Übergabe-Consultants, Mag. Gerhard Pettin, Tel , Gründer Center der Salzburger Sparkasse, Franz Josef Straße 1, Tel , Mehr Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge finden Sie auf und
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