Rahmenrichtlinien. Niedersächsisches Kultusministerium. -Hauswirtschaftfür. -Hauswirtschaft- Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

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1 Niedersächsisches Kultusministerium Rahmenrichtlinien für die Einjährige Berufsfachschule -Hauswirtschaft- und die Einjährige Berufsfachschule -Hauswirtschaftfür Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen Stand: Januar 2002

2 Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12, Hannover Postfach 1 61, Hannover Hannover, Januar 2002 Nachdruck zulässig Bezugsadresse:

3 Für die Bildungsgänge und Unterrichtsfächer, für die im Allgemeinen keine KMK- Vorgaben bestehen, werden Rahmenrichtlinien erstellt. In die hierfür eingesetzten Kommissionen werden gemäß Niedersächsischem Schulgesetz außer Lehrkräften des berufsbildenden Schulwesens Vertreterinnen und Vertreter des Landesschulbeirates berufen. Rahmenrichtlinien weisen Mindestanforderungen aus und schreiben die Lernziele und Lerninhalte für den Unterricht verbindlich vor. Die Zeitrichtwerte sowie die Hinweise zum Unterricht und zur Methodik stellen Empfehlungen dar und sind als Anregungen für die Lehrkräfte zu verstehen. Bei der Erarbeitung dieser Rahmenrichtlinien haben folgende Lehrkräfte des berufsbildenden Schulwesens sowie zwei Vertreterinnen des Landesschulbeirates mitgewirkt: Algermissen, Gudrun, StD n, BBS 7 Hannover (Kommissionsleiterin) Döpke, Elisabeth, StAss n, Thuine (Landesschulbeirat) Gerchow, Susanne, L n f. Fp., Bremervörde (Landesschulbeirat) Korschetz, Roswitha, StD n, BBS Varel, Otten, Almuth, L n f. Fp., BBS III Oldenburg Rautmann, Ellen, L n f. Fp., BBS Wolfenbüttel Steffens, Karin, L n f. Fp., BBS Bremervörde Studt, Traute, StD n, BBS III Lüneburg Redaktion: Ingo Fischer Niedersächsisches Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung (NLI), Keßlerstraße 52, Hildesheim Dezernat 3, Ständige Arbeitsgruppe für die Entwicklung und Erprobung beruflicher Curricula und Materialien (STAG für CUM)

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5 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen Geltungsbereich Bezug zum Rahmenlehrplan Lernfelder Lernsituationen Lernfelder der Rahmenrichtlinien... 5 Lernfeld 1: Die Berufsausbildung mitgestalten... 5 Lernfeld 2: Grundlegende Versorgungsleistungen ausführen...7 Lernfeld 3: Ausgewählte Versorgungsleistungen erbringen und vergleichen 8 Lernfeld 4: Komplexe Versorgungsleistungen gestalten und präsentieren...9 Lernfeld 5: Personen individuell wahrnehmen und betreuen Lernkontrollen und Leistungsbewertung Aufgaben, Grundsätze und Kriterien der Lernkontrollen und Leistungsbewertung Arten der Lernkontrollen und Leistungsbewertung...12

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7 1 Vorbemerkungen 1.1 Geltungsbereich Die Rahmenrichtlinien für die einjährige Berufsfachschule -Hauswirtschaft- und die einjährige Berufsfachschule -Hauswirtschaft- für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen gelten auch für den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht in folgenden Schulformen: - Klasse 1 der zweijährigen Berufsfachschule -Hauswirtschaft-, - Klasse 1 der Berufsfachschule -Sozialassistentin/Sozialassistent-, Schwerpunkt Haus- und Familienpflege. In Anlehnung an diese Rahmenrichtlinien kann auch der fachtheoretische Unterricht in der Grundstufe der Berufsschule für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin gestaltet werden. Der erfolgreiche Besuch der genannten hauswirtschaftlichen Berufsfachschulen vermittelt eine hauswirtschaftliche Grundbildung, die als erstes Ausbildungsjahr auf die Ausbildung zur Hauswirtschafterin und zum Hauswirtschafter angerechnet wird (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungsverordnung Hauswirtschaft vom 02. Juli 1980). Diese Rahmenrichtlinien wurden daher auf der Grundlage des Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Hauwirtschafterin und Hauswirtschafter erarbeitet (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter vom wurde berücksichtigt. 1.2 Bezug zum Rahmenlehrplan Um ganzheitliche Handlungen in Fachtheorie und Fachpraxis zu ermöglichen, werden die im Rahmenlehrplan für das erste Ausbildungsjahr vorgesehenen Lernfelder in den Rahmenrichtlinien umstrukturiert. Dabei werden alle im Rahmenlehrplan vorgegebenen Ziele und Inhalte einbezogen. In der Tabelle kennzeichnet ein Dreieck ( ), in welchen neuen Lernfeldern die KMK-Lernfelder schwerpunktmäßig integriert sind. Ein Rechteck ( ) kennzeichnet die Lernfelder, die im geringeren Umfang beteiligt sind. Lernfelder nach Rahmenlehrplan Lernfelder nach Rahmenrichtlinien Die Berufsausbildung mitgestalten Güter und Dienstleistungen beschaffen Waren lagern Speisen und Getränke LF 1 LF 2 LF 3 LF 4 LF 7 LF 10 LF 11 1 Die Berufsausbildung mitgestalten herstellen und servieren Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen Personen individuell wahrnehmen und beobachten Personen individuell betreuen (40 Stunden) 2 Grundlegende Versorgungsleistungen ausführen 3 Ausgewählte Versorgungsleistungen erbringen und vergleichen 4 Komplexe Versorgungsleistungen gestalten und präsentieren 5 Personen individuell wahrnehmen und betreuen - 1 -

8 In Niedersachsen gelten die im Rahmenlehrplan vorgegebenen Zeitrichtwerte von 320 Unterrichtsstunden nicht. Der Unterricht in der Berufsschule wird in der Regel so organisiert, dass 80 Unterrichtsstunden aus der Fachstufe in die Grundstufe verlagert werden müssen. Für die oben aufgeführten Schulformen bedeutet dies: Das gesamte Lernfeld 10 und 40 Stunden aus dem Lernfeld 11 des Rahmenlehrplans werden in der Grundstufe unterrichtet. Der Unterricht basiert auf dem Prinzip der vollständigen Handlung. Für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts gelten die didaktischen Grundsätze des Rahmenlehrplans: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z. B. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z. B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung einbeziehen. 1.3 Lernfelder Professionelle hauswirtschaftliche Arbeiten werden als Dienstleistungen sowohl in Privat- als auch in Großhaushalten angeboten. Daher beziehen sich alle in den Lernfeldern formulierten Ziele und Inhalte auf Dienstleistungen in beiden Haushaltsformen. Die hauswirtschaftlichen Arbeitsbereiche umfassen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für unterschiedliche Personengruppen. Den Schwerpunkt bilden die Versorgungsleistungen, die jedoch mit Betreuungsleistungen vernetzt sind. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen können in Einzelarbeit oder im Team, eventuell auch in einem multiprofessionellen Team, erbracht werden. Für die Schülerinnen und Schüler sollen Möglichkeiten geschaffen werden, verschiedene Arbeitsformen zu üben. Die Lernfelder enthalten verbindliche Zielformulierungen und Inhalte für Fachtheorie und Fachpraxis sowie Hinweise zum Unterricht. Die kursiv gedruckten Inhalte sind nur in der Fachpraxis zu vermitteln. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Personal- und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwi

9 ckeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Aufteilung der Lernfelder Eine Möglichkeit für die Aufteilung der Lernfelder: Wochen Lernfelder Lernfeld 1 4 Wochen Die Berufsausbildung mitgestalten Fachtheorie 40 Stunden Fachpraxis 64 Stunden Lernfeld 2 6 Wochen Grundlegende Versorgungsleistungen ausführen Fachtheorie Fachpraxis 60 Stunden 96 Stunden Lernfeld 3 10 Wochen Ausgewählte Versorgungsleistungen erbringen und vergleichen Fachtheorie 100 Stunden Fachpraxis 160 Stunden Lernfeld 4 12 Wochen Komplexe Versorgungsleistungen gestalten und präsentieren Fachtheorie 120 Stunden Fachpraxis 192 Stunden Lernfeld 5 8 Wochen Personen individuell wahrnehmen und betreuen Fachtheorie Fachpraxis 80 Stunden 128 Stunden - 3 -

10 Bei der Angabe der Zeitrichtwerte bleiben die Zeiten des Betriebspraktikums bzw. der praktischen Ausbildung unberücksichtigt. In Klassen, in denen ein Betriebspraktikum oder die praktische Ausbildung durchgeführt wird, werden die Lernfelder anteilig gekürzt. Die Vor- und Nachbereitung des Betriebspraktikums bzw. der praktischen Ausbildung kann im Rahmen einer Lernsituation erfolgen. 1.4 Lernsituationen Lernfelder werden durch Lernsituationen an den jeweiligen Schulen von allen am Bildungsgang beteiligten Lehrkräften konkretisiert. 1 Um die Ganzheitlichkeit des hauswirtschaftlichen Handelns zu gewährleisten, ist eine besonders enge Abstimmung von Fachtheorie und Fachpraxis notwendig. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass sich innerhalb einer Schulform die Komplexität der Lernsituationen wie auch der Grad der Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler im Laufe des Schuljahres steigert. Professionelle hauswirtschaftliche Leistungen sind personenbezogene Dienstleistungen. Im Unterricht soll dieses berücksichtigt werden, indem die Schülerinnen und Schüler ihre Versorgungsleistungen auf vielfältige Weise anderen Personen anbieten. Zum Beispiel: Pausenverkauf, Cafeteria, Versorgung und Betreuung von Gästen, Versorgungsleistungen außerhalb der Schule. Die zu versorgenden und zu betreuenden Personengruppen werden je nach Schulform, regionalen Bedingungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausgewählt. Diese Rahmenrichtlinien gelten für Schulformen mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen. Sie sollen umgesetzt werden, indem unter anderem folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: - Komplexität der Aufgaben, - Auswahl unterschiedlicher Methoden, - Grad der Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler, - Betriebspraktikum bzw. praktische Ausbildung. Bei der Auswahl der Lernsituationen in der Klasse 1 der Berufsfachschule -Sozialassistentin/Sozialassistent-, Schwerpunkt Haus- und Familienpflege, sind die berufsspezifischen Handlungssituationen zu berücksichtigen. 1 Zum Verständnis von Lernfeldern und die Umsetzung in Lernsituationen s. Materialien für Lernfelder,

11 2 Lernfelder der Rahmenrichtlinien Lernfeld 1: Zeitrichtwert: Die Berufsausbildung mitgestalten Fachtheorie: 40 Stunden Fachpraxis: 64 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler kennen die vielfältigen Einsatzgebiete und Aufgaben der hauswirtschaftlichen Fachkräfte und leiten daraus das Anforderungsprofil ab. Sie setzen dies in Beziehung zu eigenen Interessen, die sie wahrnehmen, abwägen und angemessen artikulieren. Ihre berufliche Tätigkeit als Dienstleistung verstehend, entwickeln sie die Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem und personenorientiertem Handeln. Im Umgang mit den Menschen stimmen sie ihr Verhalten und ihren Kommunikationsstil auf die jeweilige berufliche Situation ab. Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundlagen professioneller Gestaltung hauswirtschaftlicher Arbeitsprozesse und wenden sie an. Sie nutzen Strategien für ein selbstständiges und problemorientiertes Lernen. Sie präsentieren ihre ersten Arbeitsergebnisse. Inhalte: Hauswirtschaftliche Betriebe und Arbeitsplätze - Unterschiede - Einsatzgebiete und deren Leistungsangebote - Anforderungsprofil der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters bzw. der Sozialassistentin und des Sozialassistenten, Schwerpunkt Haus- und Familienpflege Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Berufsständische Organisationen Grundlagen professioneller Gestaltung hauswirtschaftlicher Arbeitsprozesse/qualitätssichernder Maßnahmen - Personalhygiene - Arbeitsplatzhygiene - Grundlagen der Lebensmittelhygiene - Arbeitsplatzgestaltung - Rückenschonende Arbeitsweise - Unfallverhütung - Unfallverhütungsvorschriften - Erste-Hilfe-Maßnahmen - Arbeitsplanung - Abfallentsorgung - Qualitätsverständnis Kommunikation und Konfliktverhalten - Grundregeln der Kommunikation und Kooperation - Gruppenarbeit Lern- und Arbeitstechniken Grundlagen der Informationsbeschaffung Grundlagen der schriftlichen Präsentation Bewertungskriterien Hinweise: Das Lernfeld ist geeignet, die grundlegende Orientierung für das Berufsfeld zu schaffen und zur Teamentwicklung im Klassenverband beizutragen. Die Grundlagen werden an berufsbezogenen Beispielen in Theorie und Praxis vermittelt. In der Unterrichtsgestaltung kommt den Methoden eine doppelte Bedeutung zu. Einerseits dienen sie der Lehrkraft zur Vermittlung des Lehrstoffs, andererseits sol

12 len zumindest bestimmte Methoden Bestandteil eines individuell verfügbaren Handlungsrepertoires der Schülerinnen und Schüler werden. Auch in der Ausübung ihres Berufes werden ihnen diese Methoden von großem Nutzen sein. Zur Informationsbeschaffung sind Befragung, Erkundung, Internet, Mediothek hilfreich. Zur Systematisierung von Informationen eignen sich z. B. Mind-Map, Protokolle, Kartenabfrage. Die ersten Ergebnisse könnten Schülerinnen und Schülern, anderen Schulen sowie den Eltern präsentiert werden

13 Lernfeld 2: Grundlegende Versorgungsleistungen ausführen Zeitrichtwert: Fachtheorie: 60 Stunden Fachpraxis: 96 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler planen vollwertige Frühstücksangebote für Privatund Großhaushalte und berechnen deren Kosten und Nährwerte, auch mit entsprechender Software. Sie kontrollieren und dokumentieren die Wareneingänge und bestände und wenden ausgewählte Methoden der Frischhaltung an. Die Schülerinnen und Schüler richten ihren Arbeitsplatz aufgabenbezogen ein und erstellen Frühstücksangebote. Dazu gestalten sie entsprechend dem Anlass die Frühstückstische/das Frühstücksbüfett und verhalten sich gemäß den Anforderungen einer angemessenen Tischkultur. Die anfallende Wäsche reinigen und pflegen sie. Die Arbeiten werden einzeln und im Team durchgeführt, kontrolliert und bewertet. Die Schülerinnen und Schüler nutzen Informations- und Kommunikationssysteme. Inhalte: Wareneingänge und bestände - Kontrolle - Dokumentation - Lagergeräte - Frischhaltung vollwertige Frühstücksangebote - Informationsbeschaffung und Auswertung - Auswahl - Inhaltsstoffe - Energie- und Nährwertberechnung unter Einsatz neuer Technologien - Rechnen mit Maßen, Gewichten und Mengen - Kostenberechnung unter Einsatz neuer Technologien - Vorbereitungstechniken - Gartechniken Tischgestaltung - Anordnen von Geschirr und Besteck - Farbenlehre - Tischdekoration Tischkultur Textilreinigung und -pflege 1 Teamarbeit Grundlagen der mündlichen Präsentation Kontrolle von Ergebnissen Qualitätssicherung Selbst- und Fremdbewertung Hinweise: Die Frühstücksangebote können auch zum Brunch erweitert werden. Frischhaltung soll sich auf Verpackung und Kühlung von Lebensmitteln beschränken. Die Textilreinigung und -pflege begrenzt sich auf die Küchen- und Tischwäsche, dazu kann auch die Arbeitskleidung der Schülerinnen und Schüler gehören. 1 Die kursiv gedruckten Inhalte sind nur in der Fachpraxis zu vermitteln - 7 -

14 Lernfeld 3: Ausgewählte Versorgungsleistungen erbringen und vergleichen Zeitrichtwert: Fachtheorie: 100 Stunden Fachpraxis: 160 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler planen für den Privat- und Großhaushalt vollwertige Zwischenmahlzeiten und stellen sie her. Dazu wählen sie geeignete Verfahren und Techniken aus. Die Schülerinnen und Schüler erkunden das Angebot an Convenienceprodukten für die Herstellung von Mahlzeiten und begründen ihre Kaufentscheidung. Sie vergleichen Convenience-Produkte mit selbst hergestellten Produkten unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, arbeitsorganisatorischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte und treffen eine begründete Entscheidung. Die Schülerinnen und Schüler planen Reinigungs- und Pflegearbeiten für ihren Arbeitsbereich. Dazu stellen sie Verfahrensvergleiche an und berücksichtigen ökonomische, ergonomische und ökologische Gesichtspunkte. Sie führen die Reinigungsarbeiten einzeln und im Team durch. Der Arbeitsprozess und die Arbeitsergebnisse werden von ihnen visualisiert, dokumentiert, kontrolliert und bewertet. Inhalte: Güterbeschaffung - Marktinformationen, auch unter Einsatz neuer Technologien - Warenkennzeichnung - Einkauf/Kaufvertrag - Konsumverhalten Vollwertige Zwischenmahlzeiten - Auswahl, z. B.: Salate, Gebäck, Getränke, Suppen - Inhaltsstoffe - Vorbereitungstechniken - Gartechniken Convenienceprodukte im Vergleich zu selbst hergestellten Produkten - Verarbeitungsgrad - Zutatenliste/Inhaltsstoffe - Kostenberechnungen und vergleiche, auch unter Einsatz neuer Technologien - Zeitbedarf - Lebensmittelqualität Reinigung und Pflege - Hygiene - Hygienevorschriften - Eigenschaften ausgewählter Materialien - Reinigungs- und Pflegemittel, u. a. Inhaltsstoffe, Auswahl, Einsatz, Kostenvergleich - Einsatz ausgewählter Geräte u. Maschinen - Verfahrensvergleiche - Dokumentationsmöglichkeiten Grafische Darstellung, z. B. Diagramme Präsentation mit Hilfe grafischer Darstellung Bewertungsverfahren Hinweise: Verbraucherschutz kann nur durch entsprechende Verbraucheraufklärung gewährleistet werden. Die Schülerinnen und Schüler werden in diesem Lernfeld durch beispielhafte Vergleiche aus den Bereichen Verpflegung und Reinigung dazu befähigt, Versorgungsleistungen auszuwählen und kritisch zu begründen. Dafür müssen die in der Zielformulierung aufgeführten Kriterien berücksichtigt werden. Den Schülerinnen und Schülern soll auf diese Art und Weise ihre Einflussnahme als kritische Verbraucher verdeutlicht werden

15 Lernfeld 4: Komplexe Versorgungsleistungen gestalten und präsentieren Zeitrichtwert: Fachtheorie: 120 Stunden Fachpraxis: 192 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler planen die Zusammenstellung und Herstellung von Mittagsmahlzeiten für den Privat- und Großhaushalt. Über das Angebot an Gütern und Dienstleistungen holen sie gezielte Informationen ein und entwickeln Qualitätsbewusstsein. Sie stellen Vergleiche an und treffen begründete Entscheidungen. Sie kennen ihre Verantwortung als Vertragspartner beim Einkauf und ihre sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Sie dokumentieren Einnahmen und Ausgaben und gehen mit Zahlungsmitteln um. Die Schülerinnen und Schüler führen eine Lagerhaltung nach gesundheitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten durch. Beim Einlagern der Waren beachten sie die Lagerbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften. Sie kontrollieren die Lagerstätten unter Berücksichtigung hygienischer Standards und überprüfen den Warenbestand hinsichtlich der Qualität. Die Schülerinnen und Schüler stellen qualitativ hochwertige Speisen und Getränke für vollwertige Mittagsmahlzeiten her. Dazu wählen sie geeignete Verfahren und Techniken aus. Die erforderlichen Geräte und Maschinen nutzen sie sachgerecht. Sie servieren die Mittagsmahlzeiten in einer von ihnen gestalten Umgebung. Nach Abwägung wirtschaftlicher Gesichtspunkte führen sie Ausbesserungs- und Änderungsarbeiten bei Küchen-, Tischwäsche und Arbeitskleidung durch. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren, kontrollieren und bewerten ihren Arbeitsprozess und ihre Arbeitsergebnisse. Inhalte: Speiseplanung für vollwertige Mittagsmahlzeiten Informationsbeschaffung und Auswertung - Internet - Verbraucherorganisationen - Bewertung von Informationen/Bewertungskriterien Lebensmittelauswahl - saisonale und regionale Gesichtspunkte - Genuss-, Gesundheits- und Eignungswert sowie ökologischer Wert Einkauf - Kaufvertrag - Zahlungsverkehr - Finanzierungsmöglichkeiten - Kassenführung Dienstleistungsangebote - Marktübersicht - Bewertungskriterien Lagerhaltung - Lagerbedingungen - Lagerräume - Gesetze und Verordnungen - Schutz vor Lebensmittelvergiftungen und infektionen - Vorratsschädlinge, z. B. vorbeugende Maßnahmen und Bekämpfung - Ausgewählte Methoden der Konservierung von Lebensmitteln - Kostenberechnung - Maßnahmen zur Qualitätskontrolle - 9 -

16 Mittagsmahlzeiten herstellen und anbieten - Arbeits- und Zeitplan - Verfahren und Gartechniken - Küchentechnische Eigenschaften von Lebensmitteln - Geräte und Maschinen - Portionieren, Anrichten, Servieren und Verteilen von Speisen und Getränken Raumgestaltung, z. B.: themenbezogene Dekoration, Pflege von Pflanzen, floristische Dekoration Ausbesserungs- und Änderungsarbeiten bei Küchen-, Tischwäsche und Arbeitskleidung - Umgang mit der Nähmaschine - Ausgewählte Näharbeiten 2 Hinweise: In diesem Lernfeld bearbeiten die Schülerinnen und Schüler in Fachtheorie und Fachpraxis komplexe Lernsituationen. Die Mittagsmahlzeiten stehen dabei im Mittelpunkt. Erforderliche Versorgungsleistungen mit verschiedenen Aspekten werden berücksichtigt. Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Lagerhaltung in den Hygieneplan der Schule einbezogen werden und bestimmte Aufgaben übernehmen, z. B. die Kontrolle der Kühl- und Gefriertemperaturen. Neue Technologien sollen nicht nur bei der Informationsbeschaffung und verar beitung einbezogen werden, sondern auch bei anderen Inhalten, z. B. Lagerhaltung, Kassenführung oder Zahlungsverkehr. Dienstleistungsangebote können sich auf die Vergabe von verschiedenen Versorgungsleistungen beziehen, z. B. Wäschepflege, Mittagsmahlzeit, Ausgestaltung eines Festes oder Blumenschmuck. 2 Die kursiv gedruckten Inhalte sind nur in der Fachpraxis zu vermitteln

17 Lernfeld 5: Personen individuell wahrnehmen und betreuen Zeitrichtwert: Fachtheorie: 80 Stunden Fachpraxis: 128 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Betreuung von Personen in ausgewählten Situationen mit. Sie nehmen die Personen individuell wahr, ermitteln deren Bedürfnisse und schätzen die Fähigkeiten der zu Betreuenden ein. Bei der Planung berücksichtigen sie den Zusammenhang zwischen Betreuung, Versorgung und Wohlbefinden. Die Schülerinnen und Schüler setzen ihren Plan um, nehmen sich dabei als Handelnde wahr und reflektieren ihr Verhalten und ihre Empfindungen im Umgang mit anderen Personen. Inhalte: Lebenssituationen und Bedürfnisse der zu betreuenden Personen Beobachtung und Wahrnehmung - Selbst- und Fremdwahrnehmung - Kriterien - Beobachtung und Wahrnehmung anderer Informationsbeschaffung zu Personen in ausgewählten Situationen, z. B.: - Interviewtechnik - Fragebogen - Experteninterview - Beobachtungsprotokoll - Erkundung Personenorientierte Durchführung hauswirtschaftlicher Betreuungsund Versorgungsaufgaben - Verbale und nonverbale Kommunikation - Hilfen bei Alltagsverrichtungen - Umgangsformen - Speisenauswahl Hinweise: Die Ziele lassen sich durch Betreuung und Versorgung einer ausgewählten Personengruppe erreichen, z. B. Kinder, Seniorinnen und Senioren, Gäste der Schule

18 3 Lernkontrollen und Leistungsbewertung 3.1 Aufgaben, Grundsätze und Kriterien der Lernkontrollen und Leistungsbewertung Lernkontrollen machen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler Lernfortschritte und Lerndefizite erkennbar und liefern dadurch wichtige Hinweise für die weitere Planung und Durchführung des Unterrichts. Lernkontrollen dienen darüber hinaus der Bewertung der Leistungen. Für die Leistungsbewertung gilt in besonderem Maße der Anspruch an möglichst weitgehende Objektivität des Urteils und Vergleichbarkeit der Maßstäbe. Aufgabe der zuständigen Konferenz ist es, Kriterien der Leistungsbewertung zu erörtern und durch Absprachen und Kooperation ein möglichst hohes Maß an Einheitlichkeit in den Anforderungen und Bewertungsmaßstäben zu sichern. Handlungsorientierter Unterricht umfasst alle Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler, von der schriftlichen Einzelleistung bis hin zur mündlichen und praktischen Einzel- und Gruppenleistung. Dies ist bei der Festsetzung der Abschlussnote angemessen zu berücksichtigen. Als Kriterien der Leistungsbewertung kommen grundsätzlich in Betracht: - Vollständigkeit und Korrektheit der Kenntnisse - Eigenständigkeit der Lösung - Sorgfältige und fachgerechte Ausführung - Interpretations- und Argumentationsfähigkeit - Bereitschaft zur Mitgestaltung des Unterrichts Den Schülerinnen und Schülern sind zu Beginn des Schuljahres die Grundsätze und Kriterien der Leistungsbewertung mitzuteilen und ggf. zu erläutern. Darüber hinaus sollen sie in angemessenen Zeitabständen im Verlauf des Unterrichts über ihren Leistungsstand informiert werden. Politische und weltanschauliche Einstellungen sowie persönliche Meinungen einer Schülerin oder eines Schülers dürfen nicht Gegenstand der Leistungsbewertung sein. 3.2 Arten der Lernkontrollen und Leistungsbewertung Leistungsbewertung verlangt über punktuelle Lernkontrollen und die Bewertung einzelner Leistungen hinaus ein intensives Beobachten des gesamten Lernprozesses. Zur Leistungsbewertung werden mündliche, schriftliche, praktische und weitere Lernkontrollen herangezogen. Zu den mündlichen Leistungen zählen u. a.: - Zusammenfassen und Darstellen von erarbeiteten Sachverhalten - Beurteilen von Sachverhalten auf Grund von Kriterien - Erkennen von Problemstellungen - Vortragen von Referaten und Hausaufgaben - Planen, Durchführen und Auswerten von Arbeitsaufgaben - Entwickeln von Lösungswegen - Vorstellen von Arbeitsergebnissen Zu den schriftlichen Leistungen zählen u. a.: - Klassenarbeiten - Protokolle

19 - Ermitteln und Darstellen von Daten - Zusammenfassen von Unterrichtsergebnissen - Auswerten von Arbeitsergebnissen - Referate - Arbeitspläne - Dokumentationen Zu den praktischen Leistungen zählen u. a.: - Umsetzung von Arbeitsplänen - Arbeitsplatzgestaltung - Umsetzung von Hygienevorschriften - Umsetzung von Unfallverhütungsvorschriften - Zielorientierter Einsatz von Arbeitstechniken und Geräten - Umgang mit Materialien - Arbeitsergebnisse Zu den weiteren Leistungen zählen u. a.: - Arbeitsverhalten - Erfassen von Problemstellungen - Handhabung von Unterrichtsmitteln - Beobachten und Erfassen von Ergebnissen - Einhalten von Sicherheitsbestimmungen - Einbringen sozialer und kommunikativer Kompetenzen Bei der Bewertung der erbrachten Leistungen werden auch die sprachliche Richtigkeit und die äußere Form angemessen berücksichtigt. In den Lernkontrollen wird überprüft, inwieweit die Schülerinnen und Schüler die Ziele des Unterrichts erreicht haben und in welchem Maße sie dieses Wissen mit bereits früher erworbenen verbinden können. Die Anforderungen der Lernkontrollen beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Ziele des jeweiligen Unterrichtsabschnittes. Entsprechend der Arbeit im Unterricht sollten aber auch übergreifende Inhalte angesprochen werden. Lernkontrollen sind so zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern das Anforderungsniveau sowie der zu erwartende Bearbeitungsumfang deutlich werden. Unterschiedliche Bearbeitungszeiten sollen für die Schülerinnen und Schüler erkennbar sein. Teilaufgaben sollen möglichst unabhängig von vorangegangenen Ergebnissen lösbar sein. Dieses kann unter Umständen auch durch die Mitteilung von Zwischenergebnissen erreicht werden. Der Umfang einer Lernkontrolle und die zur Verfügung stehende Zeit sind so aufeinander abzustimmen, dass bei angemessenem Arbeitstempo alle Aufgaben sorgfältig bearbeitet werden können. Für die Bewertung einer Lernkontrolle sind die inhaltliche Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Schlüssigkeit und Begründung der Darstellung sowie der Gebrauch der Fachsprache maßgebend

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