Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung: Die Deutschen leben auf zu großen Füßen
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- Valentin Gehrig
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1 Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung: Die Deutschen leben auf zu großen Füßen Der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung, WBGU, hat unter Federführung des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung, PIK, und seines Leiters Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber, ein Sondergutachten für die Gestaltung eines Weltklimavertrages mit dem Titel Kassensturz für den Weltklimavertrag Der Budgetansatz veröffentlicht [1]. Es basiert im Wesentlichen auf dem PIK Report No. 116 Nach Kopenhagen: Neue Strategie zur Realisierung des 2 Max-Klimazieles [2]. Beide Artikel sind unter den unten angegebenen Internetadressen abrufbar. Im Folgenden sollen aus meiner Sicht entscheidenden Passagen in kursiver Schrift vorgestellt werden. Blau unterlegt sind einige Bemerkungen und Kommentare von mir (RL) eingefügt. Die Wissenschaft ist sich heute weitgehend einig, dass eine Erderwärmung um mehr als 2 C gefährliche, irreversible und kaum beherrschbare Folgen für Natur und Gesellschaft hätte. Bereits 133 Staaten, darunter die 16 führenden Wirtschaftsmächte und die Europäische Union, haben die Bedeutung dieser Temperaturgrenze anerkannt. Viele dieser Staaten haben sich das Ziel, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf 2 C oder weniger zu begrenzen, als Leitplanke für ihre klimapolitischen Anstrengungen gesetzt. Neueste Forschungsergebnisse zeigen, dass eine realistische Chance für die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 C nur dann gegeben ist, wenn die Summe der globalen CO2-Emissionen bis 2050 limitiert wird (CO2-Globalbudget). Der WBGU rückt dieses Globalbudget ins Zentrum seiner Überlegungen zur Gestaltung eines neuen Weltklimavertrags, der auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Kopenhagen zur Verhandlung ansteht. Der WBGU-Budgetansatz liefert in Verbindung mit fundamentalen Gerechtigkeitsvorstellungen konkrete Zahlen für die jeweiligen Emissionsbegrenzungen, welche die Nationen der Erde auf sich nehmen müssen, um die Destabilisierung des Klimasystems noch zu verhindern. Die 2 C Begrenzung ist eine willkürliche Festlegung, die wissenschaftlich nicht begründet ist. Es gibt auch beim Intergovernmental Panel on Climate Change der UN, IPCC, Assessment Report 4, 2007, hierzu keine Aussage (siehe weiter unten). Der WBGU behauptet: Einige Auswirkungen des Klimawandels schreiten 1
2 deutlich schneller voran als bislang projiziert, vor allem der Meeresspiegelanstieg. Aus der 2 C-Leitplanke lässt sich das weltweit noch verfügbare Budget an CO2-Emissionen ableiten. Bis zur Jahrhundertmitte dürfen höchstens noch etwa 750 Mrd. t CO2 in die Atmosphäre freigesetzt werden, wenn die Leitplanke mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % eingehalten werden soll. Möchte man diese Wahrscheinlichkeit auf 75 % erhöhen, müssen die kumulativen Emissionen im nämlichen Zeitraum sogar unter 600 Mrd. t CO2 bleiben. Nach 2050 darf in jedem Fall weltweit nur noch eine kleine CO2-Menge ausgestoßen werden. Die Ära der von fossilen Energieträgern angetriebenen Weltwirtschaft muss daher noch in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts zu Ende gehen. Zur Durchführung eines solch umfassenden Transformationsprozesses müssen markante Meilensteine gesetzt werden: Insbesondere ist eine Trendumkehr ( Peaking ) bei den globalen Emissionen bis spätestens 2020 notwendig, da ansonsten im Folgezeitraum Emissionsminderungen in einer Geschwindigkeit erforderlich wären, die die technischen, ökonomischen und sozialen Kapazitäten unserer Gesellschaften weit überfordern dürfte. An diesen Ausführungen ist nicht korrekt, dass der Meeresspiegelanstieg schneller vonstatten geht als bisher, wie die offiziellen Messungen zeigen. Im Gegenteil, seit dem Jahre 2000 hat sich der Anstieg verlangsamt. Es gibt keine Hinweise, dass sich andere Klimadaten verstärkt verändern. Die gemessene mittlere globale Temperatur hat in den vergangenen Jahren sogar leicht abgenommen [Offizielle Temperaturmessungen der Climate Research Unit, University of East Anglia]. 2
3 Die noch zur Verfügung stehenden 750 Gt Kohlendioxid, CO2, (Gt=Milliarden Tonnen) um das ominöse 2 C Ziel zu halten, basieren auf der Berechnung, dass bei Verdopplung der Kohlendioxidkonzentration, CO2, in der Atmosphäre die mittlere Globale Temperatur sich um 3 C oder mehr erhöhen würde (siehe auch Fakten zum Klima, Die bisher gemessenen Temperaturerhöhung von 0,8 +- 0,2 C widerspricht dieser Annahme. Bei Verdopplung der atmosphärischen CO2 Konzentration kann sich demnach höchsten eine Zunahme um 1,6 C ergeben, wobei man den natürlichen Effekt einer Klimaerwärmung, der mindestens 30% beträgt, komplett ignoriert. Nach neueren wissenschaftlichen Veröffentlichungen liegt die Temperaturerhöhung bei Verdopplung der CO2 Konzentration eher bei 0,5 bis 1 C [Lindzen, Choi; Paltridge et al. Das wissenschaftliche Aus für die Klimakatastrophe Um eine Verdopplung der atmosphärischen CO2 Konzentration (es bleiben nur 50% der Emissionen in der Atmosphäre; die anderen 50% werden direkt vom Meer und der Biosphäre aufgenommen) zu erreichen, muss man sämtliche derzeit bekannten fossilen Brennstoffreserven von 1250 Gt Kohlenstoff (Kohle, Gas. Öl) verbrauchen. Umgerechnet in CO2 sind das 4500 Gt [Internationale Energieagentur 2009]. Die 750 Gt CO2, die uns angeblich lt. WBGU noch zur Verfügung stehen, um das 2 C Ziel zu erreichen, sind um den Faktor 6 (!) zu niedrig angesetzt. Mit anderen Worten: Selbst beim Verbrauch aller fossilen Reserven von 4500 Gt CO2 durch die Menschen wird die Temperaturerhöhung durch CO2 Emissionen kleiner als 1,2 C bleiben. Der angesprochene Transformationsprozess fordert übrigens eine Abkehr von der zivilisierten Industrie-Gesellschaft [Memorandum PIK], eine Deindustrialisierung Deutschlands. Deutschland ein Dienstleistungs- und Agrarstaat: Morgenthau lässt grüßen! 3
4 Richtig ist, dass wir eine ökonomisch und ökologisch verträgliche Wende zu starkem Energiesparen einleiten müssen, die jedoch nichts mit einer Klimahysterie zu tun hat. Man geht davon aus, dass etwa ab 2025 die Ölund ab 2075 die Gasproduktion ihren Höhepunkt erreicht haben wird. Die Kohle als preiswerter Energieträger wird uns noch 150 Jahre zur Verfügung stehen. Was dies bei steigendem weltweitem Verbrauch bedeutet, kann sich jeder sicher ausmalen. Höhere Preise für diese Energieträger werden notgedrungen auch ohne Klimaalarm zu einem Umdenken und anderen Energieressourcen führen Die unglaublichen Ausgaben zur Vermeidung von CO2 Emissionen um jeden Preis sind unsinnig. Dieses Geld sollte für die Behebung dringender Umweltproblem und für die Erforschung nachhaltiger Energieproduktion verwendet werden. Geld, das man besitzt, kann man nur einmal ausgeben. Der WBGU fordert: Die 2 C-Leitplanke wird völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben. Für Kohlendioxid, dem im Klimaschutz die langfristig entscheidende Rolle zukommt, wird ein mit der 2 C-Leitplanke kompatibles globales Emissionsbudget aus fossilen Quellen bis zum Jahr 2050 verbindlich vereinbart. Folgende Meilensteine werden gesetzt: (1) Die Trendumkehr der weltweiten CO2-Emissionen im Zeitraum (2) Die Rückführung der globalen Emissionen bis zur Jahrhundertmitte auf ein Niveau, das mit dem schmalen Emissionsbudget nach 2050 konsistent ist. Das globale CO2-Budget wird auf Pro-Kopf-Basis gleichmäßig auf die Weltbevölkerung aufgeteilt, so dass sich für alle Länder nationale CO2-Budgets berechnen lassen. Sie werden ebenfalls verbindlich festgeschrieben und bilden den Orientierungsrahmen dafür, wie schnell und stark die Länder ihre CO2-Emissionen reduzieren müssen. Alle Länder verpflichten sich, international und objektiv überprüfbare Dekarbonisierungsfahrpläne vorzulegen, die über den geplanten nationalen Emissionspfad bis 2050 Auskunft geben. Diese Fahrpläne sollen sich neben den nationalen CO2- Budgets auch an den nationalen Emissionsminderungspotenzialen orientieren. Zusätzlich werden für die Länder mit gegenwärtig hohen Pro-Kopf-Emissionen Reduktionsverpflichtungen bis 2020 vereinbart, um eine Verschleppung der Dekarbonisierungsanstrengungen zu verhindern. Es werden flexible Mechanismen (internationaler Emissionshandel und Joint Implementation 4
5 sowie angemessene zusätzliche Finanz- und Technologietransferleistungen der Industrieländer vereinbart. Es wird beschlossen, eine Weltklimabank zu gründen, die für die Überprüfung der nationalen Dekarbonisierungsfahrpläne auf Plausibilität und Umsetzbarkeit sowie für die Operationalisierung der flexiblen Mechanismen und Transferleistungen zuständig ist. Über die separate Regulierung von CO2 aus nicht fossilen Quellen, der anderen relevanten Treibhausgase und weiterer treibhauswirksamer Stoffe eröffnen sich Spielräume für eine schnelle Gesamtminderung klimaschädlicher Emissionen. Dafür werden folgende Vereinbarungen getroffen: (1) Zur Vermeidung von CO2-Emissionen aus Entwaldung sowie Landnutzungsänderungen und zum Schutz terrestrischer Kohlenstoffspeicher wird ein separates völkerrechtliches Regime vereinbart, in dem rasch greifende Maßnahmen in Entwicklungsländern absolute Priorität genießen. (2) Die bisher im Kioto-Protokoll geregelten fluorierten Treibhausgase (Industriegase) werden in einer Sondervereinbarung nach dem Vorbild des Montreal-Protokolls behandelt. (3) Die anderen im Kioto-Protokoll geregelten langlebigen Treibhausgase werden in die Budgetrechnung aufgenommen. (4) Für bisher nicht im Kioto-Protokoll geregelte kurzlebige klimawirksame Stoffe (darunter Rußpartikel und ozonbildende Gase) werden gesonderte Reduktionsverpflichtungen im Rahmen nationaler Luftreinhaltemaßnahmen vereinbart, um eine möglichst schnelle Wirkung zu erzielen. Hervorzuheben an diese Stelle ist, dass ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag beabsichtigt ist, den man nicht einfach kündigen kann, selbst wenn man später zu spät? - einsieht, dass andere nicht mitmachen oder die Basis für einen solchen Vertrag wegfällt. Weiterhin wie weiter unten ausgeführt werden Reduktionsverpflichtungen für die sich entwickelnden Länder erst in einigen Jahrzehnten fällig. Wer möchte heute davon ausgehen, dass sich China, Indien, Russland, Brasilien in 10 bis 30 Jahren an einen heute ausgehandelten Vertrag halten werden, vor allem im Hinblick auf das zuvor Gesagte. Die Industrieländer hingegen sind verpflichtet sofort Ausgleichszahlungen auch an Indien und China zu leisten, solange diese Länder die jedem Land zugestandenen pro Kopf Emissionen von 5,1 t CO2 pro Jahr noch nicht erreicht haben (siehe Abbildung aus dem WBGU Bericht). Für Deutschland bedeutet dies, da wir einen CO2-Fußabdruck von 10 t CO2/Jahr/Einwohner haben, dass steigend bis zum Jahr 2018 jeder 5
6 Deutsche einen jährlichen Beitrag von 250 abzuführen hat, bei einem angenommenen Preis von 50 /t CO2. Das erhöht sich bis 2030 auf 500 /Jahr oder für eine 3-köpfige Familie auf 1500 /Jahr allerdings bei gleich bleibender CO2 Emission wie Die Deutschen müssten die CO2 Emission bis 2030 auf Null herunterfahren, um keinen Beitrag an z. B. China, Indien, Burkina Faso zahlen zu müssen. Das wird finanziell und technisch nicht möglich sein, da in dieser Zeit auch die notwendigen Investitionen für andere Energieproduktionen und die hierzu erforderliche Infrastruktur aufgebaut werden müsste. Wohlgemerkt: Deutschland müsste seine CO2 Emissionen bis 2030 auf Null herunterfahren, auch die Gaskraftwerke abschalten, die bei Windausfall oder bei Wolkenbedeckung die Energieversorgung übernehmen. Die Amerikaner wären bereits ab 2018 verpflichtet sogar 3000 pro Jahr für eine 3-köpfige Familie als Transferleistung zu entrichten. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass eine amerikanische Regierung dies akzeptieren kann. Bei einer deutschen Regierung wäre ich mir da allerdings nicht sicher. Es ist nicht bekannt, ob das hier vorgestellte Sondergutachten des WBGU Basis unserer Regierung bei den Verhandlungen zu einem neuen Klimaabkommen in diesem Jahr ist. 6
7 Fazit: Der Vorschlag des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung, der vom Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung dominiert ist, hat keine Basis und entbehrt jeglicher Realität in der Umsetzung. Man spekuliert dabei ganz offen auf die Bereitschaft der sich entwickelnden und der unterentwickelten Länder bei diesem Transfer mitzumachen, da Ihnen Unsummen zur Verfügung gestellt werden (Europäische Union von heute bis 2020 steigend 80 Milliarden /Jahr und auf 160 Milliarden /Jahr bis 2030; USA von heute bis 2020 steigend 320 Milliarden /Jahr). Verteilungsprinzip one human one emissions right : Von Beginn an gleiche Emissionsrechte für jeden einzelnen Menschen zwecks fairer und aktiver Einbindung der Entwicklungsländer. Für diese ergäbe sich daraus der große ökonomische Anreiz, bei nachhaltiger klimafreundlicher Entwicklung dauerhaft nicht benötigte Überschussemissionsrechte verkaufen zu können. Offensichtlich strebt der vom PIK dominierte WBGU eine Deindustrialisierung Deutschlands an. Wie gesagt: Morgenthau lässt grüßen. Wer dann die Kosten für diese so genannte Transformation unserer Gesellschaft, die beim PIK auch schon Kulturrevolution genannt wurde, aufbringen soll, bleiben die Autoren schuldig. In Deutschland können wir uns eine vorbildliche Umweltpolitik leisten, weil wir noch ein reiches Land sind. Die Zukunft unseres Landes und unserer Kinder scheint dem WBGU recht gleichgültig zu sein. Da wie wir oben gesehen haben, die Temperaturen seit 10 Jahren trotz ungebremster CO2 Emission nicht weiter ansteigen, können wir auch noch einige Jahre warten, um dann unsere Entscheidung auf einer gesicherten Basis zu treffen (siehe Mit den Mathematik eines 10-jährigen Kindes 10-jahrigen-kindes-2/) RL, im Mai 2010 [1] [2] 7
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