1. Anspruch durch KV entstanden. 2. Erloschen nach 326 I S.1, 1.HS BGB? a) gegenseitiger Vertrag (+) Unmöglichkeit 275 I BGB (+), da Stückschuld

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1 SchR-AT Fall 4 I. Anspruch M/A aus 433 II BGB 1. Anspruch durch KV entstanden 2. Erloschen nach 326 I S.1, 1.HS BGB? a) gegenseitiger Vertrag (+) b) Unmöglichkeit? Unmöglichkeit 275 I BGB (+), da Stückschuld ZE: 326 I S.1, 1.HS BGB (+) 3. Aber Ausnahme zu 326 I BGB: 447 BGB a) Versendung an anderen Ort b) auf Verlangen des A ( 311 BGB) c) Übergabe an T RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 1

2 Ergebnis: A muss KP zahlen, da er nach 447 BGB Preisgefahr trägt 4. Rücktritt (möglich) 326 V BGB? (-); 323 VI BGB analog bzw. Vorrang 447 BGB 5. Aufrechnung 387 BGB? Anspruch A/M aus 280 I, III, 283 BGB? Problem: Vertretenmüssen des M a) Kein Verschulden des M selber, 276 BGB b) aber: 278 BGB? T ist nicht Erfüllungsgehilfe, da er bei Schickschuld nicht im Pflichtenkreis des M tätig wird ZE: Aufrechnung (-) II. Anspruch durchsetzbar 273 BGB? RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 2

3 Gegenanspruch A/M aus 285 BGB à Hat A ZBR wg. evtl. Anspruches gegen M auf Abtretung von dessen Ansprüchen gegen T AGL M gegen T à 425 I HGB (Zurechnung des Fahrers gem. 428 BGB) - gem. 421 I S. 2 HGB hat der Empfänger A die Möglichkeit, selbst gegen den Transporteur vorzugehen Gegenanspruch A/M aus DSL? 1. Anspruch M/T aus 425 I HGB (+) Kein Schaden des M wegen 447 BGB 2. Problem: A hat als Dritter selber schon Anspruch aus 425 I, 421 I 2 HGB Merke: 421 HGB führt zur gesetzlichen DSL (JuS 2001, 833 f) damit normale DSL nach Willen des Gesetzgebers eigentlich überflüssig RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 3

4 aber nach h.m. dennoch Anspruch auf Abtretung für A, da Gefahr droht, dass T schuldbefreiend an M zahlt ( 428 BGB, 421 I 2 2.HS. HGB ) 3. zufällige Schadensverlagerung 447 BGB (+) Merke: Normaler Fall der DSL nur bei Nichtanwendbarkeit der 407 ff. HGB Ergebnis: Anspruch des A auf Abtretung 273 BGB (+) 1. Abwandlung: I. Anspruch M/A aus 433 II, 447 BGB (s.o.) à Als Ausnahme zu 326 I 1 Hs. 1 BGB greift 447 BGB! à Rücktritt ( 326 V, 323 BGB) ist wg. 447 I BGB (-), s.o. II. Anspruch A/M auf Abtretung, 285 BGB (RF)? RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 4

5 (-) Arg.: M hat keinen Anspruch aus 421, 425 HGB wg. 426 HGB (Entlastungsbeweis) Anspruch aus Halterhaftung 7 StVG (-) wg. 7 II StVG (siehe auch 8 Nr. 3 StVG) 2. Abwandlung Anspruch M/A aus 433 II BGB? Anspruch nach 326 I 1 HS. 1 BGB erloschen? à grds. (+) à Ausnahme wegen 447 I BGB? Problem: Findet 447 BGB bei dem Transport mit eigenen Leuten Anwendung? e.a.: 447 BGB (-) Arg.: 447 BGB passt nicht, wenn sich Ware noch im eigenen Machtbereich befindet h.m.: 447 BGB (+) Arg.: RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 5

6 Keine Beschränkung im Wortlaut Verkäufer soll bei Einsatz eigener Leute grundsätzlich nicht schlechter stehen à Verkäufer, der eine ihm an sich nicht obliegende Leistung (den Transport) übernimmt, soll billigerweise die Preisgefahr nicht länger tragen, als bei Übergabe an eine fremde Transportperson Ergebnis: M hat KP-Anspruch gegen A gem. 433 II BGB! 3. Abwandlung I. Anspruch M/A aus 433 II BGB? 1. Anspruch entstanden (+) 2. Anspruch wegen Unmöglichkeit erloschen? a) 326 I S.1 1. HS BGB (+) b) aber: 447 BGB? h.m. (+); s.o. RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 6

7 ZErgebnis: Anspruch (+) 3. Anspruch durch Aufrechnung erloschen 389 BGB? Gegenanspruch A/M 280 I, III, 283 BGB? Problem: Vertretenmüssen des M BGB eigentlich (-) s.o. à Verkäufer schuldet nur das Absenden, nicht den Transport als solchen 2. h.m. wendet nun 278 BGB an (!) Grund: A wäre ggü. M zum KP verpflichtet, ein Gegenanspruch A gegen M entfiele! DSL für Käufer A scheitert bei eigenen Leuten des M Haftungsprivileg des AN im Arbeitsrecht (sog. innerbetrieblicher Schadensausgleich) Liquidität des AN RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 7

8 Merke: Käufer darf beim Transport durch eigene Leute weder besser noch schlechter gestellt werden 4. Ergebnis M kann von A nicht die Zahlung der ,-- verlangen! Alternative Aufbauvariante der Lösung: I. Anspruch M/A aus 433 II BGB? 1. Anspruch entstanden (+) 2. Anspruch wegen Unmöglichkeit erloschen? a) 326 I S.1 1. HS BGB (+) b) aber: 447 BGB? (P): 447 BGB (-), wenn der Untergang zufällig erfolgte, also von keiner der Parteien zu vertreten war (vgl. Palandt, 447, Rn. 15) à Zurechnung des Verschuldens des Firmenfahrers über 278 BGB? RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 8

9 Erfüllungsgehilfe = wer mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners tätig ist (P) bei Firmenfahrer, da M gar nicht zum Transport verpflichtet ist à Leistungshandlung: Nur Übergabe an Transportperson à DSL scheidet aus, s.o. Deshalb: 278 BGB (+), h.m. Arg. / Lösung: - solange Ware im Machtbereich des Verkäufers, hat dieser Schutzpflichten ( 241 II BGG) ggü. Käufer (dann Zurechnung des Firmenfahrers) 3. Ergebnis 447 BGB findet keine Anwendung! Käufer A kann SE wg. Nichterfüllung verlangen, 280 I, III, 283 BGB! Ob er Gegenleistung noch erbringt, hängt von Schadensberechnungmethode ab! RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 9

10 à bei Differenzmethode: Anspruch M gegen A gem. 433 II BGB (-) RA Michael Sperl/Carina Seng 2012 SchR AT Fall 4 10

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